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Die Erfindung betrifft einen Staubsauger
gemäß dem Oberbegriff
nach Anspruch 1.
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Ein derartiger Staubsauger ist aus
der
US 6 317 99 B1 bekannt.
Der bekannte Staubsauger weist ein Gehäuse auf, das aus einer Unterschale,
einer Oberschale sowie einem vorderen und einem hinteren Deckel
besteht.
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Innerhalb des Gehäuses sind ein Gebläseraum zur
Lagerung einer Sauggebläseeinrichtung und
ein Staubsammelraum zur Aufnahme einer Staubsammelvorrichtung durch
Wände gebildet,
wobei der Staubsammelraum und der Gebläseraum direkt aneinander angrenzen
und die Staubsammelraumhinterwand die Gebläsevorderwand bildet.
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Der vordere Deckel ist über eine
Rastverbindung lösbar
an der Oberschale befestigt. Er überdeckt
den Staubsammelraum komplett sowie einen Teil des angrenzenden Oberschalenbereichs
vom Gebläseraum.
Hinter dem von dem vorderen Deckel noch überdeckten Oberschalenbereich
des Gebläseraums
ist die Oberschale geschlitzt ausgebildet. Durch die Schlitze führt die
Sauggebläseeinrichtung bei
Saugbetrieb des Staubsaugers ihre Abluft in die Umgebung ab. Zur
Säuberung
der Abluft liegt auf dem geschlitzten Oberschalenbereich ein Filter
auf, der durch einen zweiten mit Schlitzen versehenen und an der
Oberschale angeklippsten Deckel fixiert ist.
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Der Erfindung stellt sich hiervon
ausgehend das Problem einen Staubsauger mit zwei Deckeln zur Abdeckung
des Gebläse-
und Staubsammelraums zu offenbaren, die eine mechanische Verbindung zum
Gehäuse
in ihrer Offenstellung beibehalten.
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Erfindungsgemäß wird dieses Problem durch
einen Staubsauger mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte
Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den
nachfolgenden Unteransprüchen.
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Die mit der Erfindung erreichbaren
Vorteile bestehen neben ihrer permanenten mechanischen Verbindung
zum Gehäuse
darin, dass die Deckel in einfacher Weise durch Schwenken um ihre
Drehachsen in ihre Offenstellung bewegbar sind.
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Eine vorteilhafte Lehre der Erfindung
sieht vor, dass die beiden Deckel in die gleiche Drehrichtung verschwenkbar
sind. Hierdurch ist die Handhabung der Deckel besonders einfach.
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Eine vorteilhafte Lehre sieht vor,
dass der hintere Deckel zum vorderen Deckel hin verschwenkbar ausgebildet
ist. Demzufolge werden beide Deckel von standardmäßig im hinteren
Gehäusebereich
angeordneten Führungsmitteln,
bspw. eines Führungsstiels,
weggeschwenkt. Hierdurch sind der Gehäusebereich oberhalb der Sauggebläseeinrichtung
samt Filter und der Staubsammelraum bei aufgeklappten Deckeln besonders
gut zugänglich.
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Eine vorteilhafte Lehre der vorgenannten Ausführung sieht
vor, dass die Drehachse des hinteren Deckels durch den Staubsammelraum
verläuft. Hierdurch
ist es möglich,
den kompletten Gehäusebereich
oberhalb der Sauggebläseeinrichtung
durch Aufschwenken des hinteren Deckels zugänglich zu machen.
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Eine weitere vorteilhafte Lehre der
Erfindung sieht vor, dass die Schwenkwinkel der beiden Deckel derart
begrenzt sind, dass die Deckel im geöffneten Zustand annähernd parallel
zueinander verlaufen. Hierdurch ist ein ansprechendes Design geschaffen.
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Eine andere vorteilhafte Lehre der
Erfindung sieht vor, dass der vordere Deckel im eingeschwenkten
und geschlossenen Zustand den hinteren Deckel über Formschluss festsetzt.
Hierdurch ist es möglich, ein
Verschlusselement, welches den hinteren Deckel festlegt, einzusparen.
Demgemäß können Kosten eingespart
werden.
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Eine besonders vorteilhafte Lehre
der Erfindung sieht vor, dass die beiden Deckel im geschlossenen
und eingeschwenkten Zustand bündig
aneinander anliegen sowie eine annähernd geschlossene und durchgängige Oberfläche bilden.
Hierdurch ist ein einheitliches und ruhiges Design des Gehäuses geschaffen.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
ist in den Zeichnungen rein schematisch dargestellt und wird nachfolgend
näher beschrieben.
Es zeigt
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1 in
Seitenansicht einen Stielstaubsauger mit einem Bodenteil, das einen
vorderen und einen hinteren Deckel aufweist,
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2 das
Bodenteil der 1 mit eingeschwenkten
Deckeln in perspektivischer Ansicht,
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3 die
Unterschale und den vorderen Deckel des Bodenteils nach 2 als Einzelteile in perspektivischer
Ansicht,
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4 die
Oberschale und den hinteren Deckel des Bodenteils nach 2 als Einzelteile in Perspektive,
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5 das
Bodenteil der 2 mit aufgeschwenktem
vorderen Deckel und
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6 das
Bodenteil nach 2 mit
aufgeschwenktem vorderen und hinteren Deckel.
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Die Erfindung ist auf eine Vielzahl
von Staubsaugern anwendbar. Da sie besonders für über einen Stiel führbare Staubsauger
geeignet ist, zeigt 1 als
Staubsauger (1) einen Stielstaubsauger.
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Der in 1 dargestellte
Staubsauger (1) weist ein über Vorderräder (2) und Hinterräder (3) rollbares
Bodenteil (4) mit einer Bodendüse (5), einen Stiel
(6) mit einem Handgriff (6a) und einen Saugschlauch
(7) auf. Der Stiel (5) ist über einen Köcher (8) zur Aufnahme
des Saugschlauchs (7) und einem stirnseitig im Bereich
der Hinterräder
(3) gelagerten Gelenk (9) schwenkbeweglich mit
dem Bodenteil (4) verbunden.
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Das Bodenteil (4) umfasst
ein aus einer Unterschale (10a), einer Oberschale (10b)
und zwei aneinander grenzenden, verschwenkbaren Deckeln (11, 12)
gebildetes Gehäuse.
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Innerhalb des Bodenteils (4)
ist unterhalb des vorderen Deckels (11) ein Staubsammelraum (13)
für eine
Staubsammelvorrichtung (Staubbeutel) und unterhalb des hinteren
Deckels (12) ein Gebläseraum
(15) für
eine Sauggebläseeinrichtung
angeordnet (s. 3). Der
Gebläseraum
(15) und der Staubsammelraum (13) sind durch in
der Unterschale (10a) vorgesehene Kavitäten gebildet, wobei die Kavität des Gebläseraums
(15) durch die Oberschale (10b) und die Kavität des Staubsammelraums
(13) durch den vorderen Deckel (11) verschließbar sind.
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Die Oberschale (12) weist
in ihrem gelenkseitigen hinteren Abschnitt einen mit Gittern (nicht
dargestellt) versehenen und zum Gelenk zeigenden Ausblasbereich
(14) für
die von der Sauggebläseeinrichtung
abzuführende
Luft auf. Zur Abluftreinigung ist gem. 6 dem Ausblasbereich (14) ein
Filter (16) in Strömungsrichtung
nachgeschaltet, der durch ein weiteres Oberschalenteil (18)
formschlüssig
fixiert ist.
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Der vordere Deckel (11)
ist schalenförmig
mit einer Vorderseite (17) und zwei Seitenwänden (19) ausgebildet
und im Bereich seiner Vorderkante (21) in die vom Stiel
(6) abgewandte Richtung schwenkbar gelagert. Zur Lagerung
des vorderen Deckels (11) sind an der Vorderkante (21)
der Unterschale (10a) noch vor der bodenseitigen Saugöffnung (5)
als Drehachse (22) zwei Zapfen ausgebildet, die gemäß 6 in am ersten Deckel korrespondierend
ausgebildeten Aufnahmen (24) eingreifen. Die Drehachsen (22)
sind über
ein angeformtes Führungselement (22a)
(s. 3a) mit einem nicht gezeigten
Anschlag in einer Nut (26) der Unterschale (11)
aufgenommen, wobei die Drehachsen (22) bis in eine obere
Endstellung anhebbar sind, bei der der Anschlag formschlüssig gegen
ein Gegenstück
in der Nut (26) stößt.
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Durch diese Art der Führung wird
erreicht, dass beim Öffnen
des vorderen Deckels (11) seine Vorderkante (21a)
nicht gegen die Unterschale (10a) stößt und das Öffnen blockiert. Ferner wird
durch die Endstellung des Führungselements
(22) der Schwenkwinkel respektive Öffnungswinkel vom vorderen
Deckel (11) begrenzt.
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An der Innenseite des vorderen Deckels
(11) ist eine nicht dargestellte Dichtung aufgenommen, durch
die die Kavität
des Staubsammelraums (13) bei eingeschwenktem Deckel (11)
im Wesentlichen luftdicht verschlossen ist.
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Im Bereich der Hinterkante (20)
des vorderen Deckels (11) ist mittig in einer Ausnehmung
eine Staubbeutelfüllstandsanzeige
(28) mit in Richtung des Gelenks (9) weisenden
nicht dargestellten Rastelementen angebracht (s. 3).
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Bei eingeschwenktem und geschlossenem Deckel
(11) greifen die Rastelemente formschlüssig unter Gegenrastelemente
(30). Diese sind gem. 4 an
einem federvorgespannten Kippelement (32) angeformt, welches
an der zum Staubsammelraum (13) weisenden Stirnwand (34)
befestigt ist. Das Kippelement (32) ist im Wesentlichen
winkelförmig
ausgebildet und weist einen unteren Befestigungsbereich (32a)
und einen hierzu abgewinkelten oberen flächigen Bedienbereich (32b)
auf. Im unteren Befestigungsbereich (32a) sind Drehzapfen
(36) ausgebildet. Diese stehen sowohl im geöffneten
als auch im geschlossenen Zustand der Deckel (11, 12), wie
in 5 angedeutet, mit
den in der Oberschale (10b) vorgesehenen Aufnahmen (38)
(s. 4) im Eingriff.
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Der flächige Bedienbereich (32b)
des Kippelements (32) ist annähernd parallel zur Oberseite (40)
der Oberschale (10b) (s. 6)
und bei geschlossenem hinteren Deckel (12) bündig zu
ihm in einer Aussparung (42) angeordnet (s. 2, 4, 5).
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Wird bei eingeschwenktem und verrastetem Deckel
(11) der flächige
Bedienbereich (32b) des Kippelements (32) vom
Benutzer niedergedrückt, kippt
der obere Befestigungsbereich (32b) mit seinen Gegenrastelementen
(30) nach hinten in Richtung des Gelenks (9),
so dass die Rastverbindung zum vorderen Deckel (11) gelöst ist.
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Der hintere schalenförmig ausgebildete
Deckel (12) liegt im eingeschwenkten Zustand stirnseitig
direkt an dem eingeschwenkten vorderen Deckel (11) an,
wobei die aneinander liegenden Stirnflächen (44, 46)
den hinteren Deckel (12) festsetzen und den geschlossenen
Zustand sichern. In seinem geschlossenen Zustand überdeckt
der hintere Deckel (12) die Oberseite (40) der
Oberschale (10b) vollständig
und ihre Seitenwände
(48) teilweise. Um das Öffnen
des hinteren Deckels (12) zu erleichtern, weist dieser zum
gelenkseitigen Endbereich der Oberseite (40) einen Überstand
auf, so dass der Benutzer unter den hinteren Deckel (12)
greifen kann.
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An den vorderen Stirnwandflächen (46)
des hinteren Deckels (12) sind, wie 4 zeigt, nach innen versetzte und vorspringende
Befestigungsabschnitte (49) mit Aufnahmen (50) ausgebildet.
Bei montiertem Deckel (12) greifen in die beiden Aufnahmen
(50) als Drehachsen (51) ausgebildete Zapfen, welche
an den Innenseiten der vorderen Seitenwände (48) von der Oberschale
(10b) angeformt sind und zum Staubsammelraum (13)
weisen. Unterhalb der Drehachsen (51) sind V-förmige Anschlagelemente (52)
angeordnet, durch die der Schwenkwinkel des hinteren Deckels (12)
begrenzt ist.
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Um dem Staubsauger (1) ein
ansprechendes Design zu verleihen sowie den Staubsammelraum (13)
und Filter (16) gut zugänglich
zu machen sind die beiden Deckel (11, 12) einerseits
im komplett aufgeschwenkten Zustand parallel angeordnet. Andererseits überdecken
sie die gesamte Breite der Unterschale (10a) und Oberschale
(10b). Die beiden Deckel (11, 12) liegen
im geschlossenen und eingeschwenkten Zustand bündig aneinander an und bilden
eine annährend
geschlossene und durchgängige Oberfläche.