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Die vorliegende Erfindung betrifft
ein Verfahren zur kontinuierlichen Herstellung von Biodiesel aus
biogenen fett- oder öl-haltigen
Ausgangsgemischen mit einem hohen Anteil freier Fettsäuren sowie eine
Vorrichtung zur Herstellung von Biodiesel.
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Seit geraumer Zeit besteht wachsendes
Interesse, auf Erdöl-Basis
hergestellte Kraftstoffe durch preiswerte und umweltschonende Alternativen
zu ersetzen. Ein ständig
wachsender Pkw- und Lkw-Bestand,
gekoppelt mit abnehmenden Erdölvorkommen und
daraus resultierenden höheren
Herstellungskosten, gaben den Anstoß, nach alternativen Kraftstoffen zu
suchen. Eine der möglichen
Alternativen stellen Pflanzenöle
dar, wobei in Mitteleuropa überwiegend Rapsöl als Ausgangsprodukt
in Betracht kommt.
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Pflanzenöle müssen vor der Verwendung als Kraftstoff
für Dieselmotoren
durch aufwändige
Verfahrensschritte gereinigt werden. Durch Zusatz von Phosphorsäure oder
Zitronensäure
werden Lecithine, Kohlenhydrate und Proteine aus den Ölen entfernt.
Danach wird das so behandelte Öl
zur Entfernung des sogenannten Ölschlamms
zentrifugiert. Zur Entfernung der freien Fettsäuren aus Rapsöl erfolgt eine
Extraktion mit Natronlauge.
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Pflanzenöle weichen von den technischen Eigenschaften
von Dieselkraftstoffen in mehreren Punkten ab. So weisen sie eine
höhere
Dichte als Dieselkraftstoff auf. Die Cetanzahl (Zündwilligkeit) von
Rapsöl
ist geringer als die von Dieselkraftstoff. Dadurch kann es zu einem
ungleichmäßigen Laufverhalten
des Motors kommen, wobei sich die Geräuschemission deutlich erhöht. Ferner
ist die Viskosität von
Rapsöl
gegenüber
der von Dieselkraftstoff um ein Vielfaches höher. Die höhere Viskosität des Rapsöls führt zu einer
schlechteren Zerstäubung
und Verbrennung im Brennraum. Die Verwendung von reinen Pflanzenölen führt daher
in herkömmlichen Motoren
zu Verkokungen, verbunden mit erhöhter Partikelemission.
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Einige der Probleme, die bei der
Verwendung von reinen Pflanzenölen
in nicht entsprechend angepassten Motoren entstehen, lassen sich
durch Umwandlung der in Ölen
und Fetten enthaltenen Triglyceride beziehungsweise Fettsäureester
des Glycerins in Fettsäurealkylester,
insbesondere Methyl- oder Ethylester, lösen. So können diese auch als Biodiesel
bezeichneten Ester relativ problemlos in nicht-modifizierten Dieselmotoren eingesetzt
werden, wobei der Ausstoß von
unverbrannten Kohlenwasserstoffen und Rußpartikeln im Vergleich zu
normalem Dieselkraftstoff wesentlich reduziert werden kann.
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Auf der Basis von Pflanzenölen hergestellter Biodiesel
ist jedoch aufgrund der Rohstoffpreise und der erforderlichen Raffinationsverfahren
relativ teuer und kann preislich mit normalem Dieselkraftstoff nicht konkurrieren.
Dies schränkt
die Verwen dung dieses Biodiesels als Kraftstoff in herkömmlichen
Diesel-Motoren erheblich ein. Damit Biodiesel auf lange Sicht gegenüber normalem
Diesel-Kraftstoff
als konkurrenzfähiger
Kraftstoff bestehen kann, ist es zwingend erforderlich, seine Herstellungskosten
erheblich zu senken. Eine Möglichkeit
zur Senkung der Herstellungskosten für Biodiesel besteht in der
Verwendung von Ausgangsstoffen, die erheblich billiger als Rapsöl sind.
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Zu diesen alternativen Rohstoffen
gehören beispielsweise
in Restaurants anfallende gebrauchte Öle und tierische Fettschmalze.
Für die
USA wird beispielsweise geschätzt,
dass jährlich
etwa 1,1 Mio. t davon anfallen (Haumann, Inform, 1(8) (1990), 722-725).
Problematisch bei der Aufarbeitung solcher gebrauchten Öle und Fette
ist jedoch, dass diese große
Mengen freier Fettsäuren
enthalten, die bei Veresterung unter Verwendung basischer Katalysatoren
Seifen bilden. Diese Seifen können
die Abtrennung des Biodiesels von dem bei der basischen Umesterung
als Nebenprodukt entstehenden Glycerin in erheblichem Maße beeinträchtigen.
Daher wurde die Verwendung saurer Katalysatoren vorgeschlagen, die
nicht zur Seifen-Bildung führen
(Aksoy et al., JAOCS, 65 (1988), 936-938). Untersuchungen von Canakci
und Van Gerpen (Transactions of ASAE, 42(5) (1999), 1203-1210) haben
gezeigt, dass saure Katalysatoren freie Fettsäuren in deren Ester überführen können, zur Überführung von
Triglyceriden in Biodiesel jedoch kaum geeignet sind.
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Für
die Herstellung von Biodiesel aus gebrauchten öl- und fetthaltigen Ausgangsmaterialien wurden mehrere
Verfahren entwickelt. Haas et al. beschreiben ein Verfahren zur
Herstellung von Biodiesel aus Soapstock (Seifenstock), wobei zunächst alle Fettacylester-Bindungen
im Ausgangsmaterial durch Verseifung hydrolysiert werden. Nach Entfernung von
Wasser werden dann die resultierenden freien Fettsäuren sauer
verestert (Haas et al., Energy & Fuels,
15 (2001), 1207-1212). Ein Nachteil dieses Verfahrens besteht darin,
dass im Verhältnis
zum Fettsäuregemisch
relativ große
Mengen an Methanol und Schwefelsäure
angewandt werden müssen
(Verhältnis
Fettsäuregemisch
zu Methanol zu Schwefelsäure
molar etwa 1:30:5 oder gewichtsmäßig etwa 1:4:2),
was nicht mehr als wirtschaftlich angesehen werden kann. Bei einem
alternativen Verfahren werden zunächst die freien Fettsäuren des
Ausgangsmaterials mittels saurer Veresterung in die Ester überführt und
danach die Fettsäuretriglyceride
einer basischen Umesterung unterworfen werden (Canakci und Van Gerper.,
1999). Das Verfahren ist so ausgelegt, dass bezogen auf einen Feedstock
mit der Säurezahl
66 gewichtsmäßig 10%
Schwefelsäure und
etwa 400% Methanol (Methanol zu Fettsäuregemisch im Molverhältnis 40:1)
eingesetzt werden, um damit eine Veresterung auf eine Säurezahl
von 2,0 zu erreichen. Die Ausbeuten variieren dabei zwischen 75%
und 80%. Ein erheblicher Nachteil dieses Verfahrens besteht darin,
dass das bei der Veresterung der freien Fettsäuren mit Alkohol entstehende
Wasser die nachfolgende basische Umesterung stark beeinträchtigen
beziehungsweise sogar vollständig
verhindern kann.
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Insgesamt zeigt sich, dass aus gebrauchten Fetten
und Ölen
hergestellter Biodiesel häufig
nicht den Anforderungen entspricht, die an Kraftstoffe gestellt
werden. So ist beispielsweise der Gehalt an freiem und gebundenem
Glycerin bei einigen der im Stand der Technik auf der Basis gebrauchter Öle und Fette
hergestellten Biodiesel viel zu hoch. Auch stellte sich heraus,
dass die Zusammensetzung des hergestellten Biodiesels in Abhängigkeit
vom Ausgangsmaterial starken Schwankungen unterworfen ist.
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Der vorliegenden Erfindung liegt
daher das technische Problem zugrunde, kostengünstige Verfahren und Mittel
zur Herstellung von Biodiesel auf der Basis unterschiedlichster
biogener öl-
und fetthaltiger Ausgangsmaterialien, insbesondere gebrauchter Öle und Fette,
bereitzustellen, die eine effizientere Überführung der Ausgangsmaterialien
in Biodiesel erlauben und die Herstellung eines normgerechten Biodiesels
ermöglichen,
der ohne weitere Aufarbeitungsschritte direkt als Kraftstoff verwendbar
ist.
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Die vorliegende Erfindung löst das ihr
zugrunde liegende Problem durch die Bereitstellung eines drucklosen
Verfahrens zur kontinuierlichen Herstellung von Alkylestern höherer Fettsäuren, insbesondere
Biodiesel, aus freie Fettsäuren
enthaltenden Fettsäuretriglycerid-Ausgangsgemischen
mit integrierter Kombination von saurer Veresterung und basischer
Umesterung umfassend
- a) ein- oder mehrmaliges
Verestern der freien Fettsäuren
in jeweils separaten, miteinander verbundenen Veresterungsvorrichtungen
mit ei nem C1- bis C4-Monoalkohol
in Gegenwart eines sauren Katalysators und Glycerin als Schleppmittel bei
60°C bis
65°C unter
Bildung eines Veresterungsgemisches,
- b) teilweises Aufreinigen des Veresterungsgemisches durch teilweises
Abtrennen von Schleppmittel, saurem Katalysator und nichtumgesetztem C1- bis C9-Monoalkohol,
- c) mindestens zweimaliges Umestern der Fettsäuretriglyceride in jeweils
separaten, miteinander verbundenen Umesterungsvorrichtungen mit einem
C1- bis C4-Monoalkohol
in Gegenwart eines basischen Katalysators bei 60°C bis 65°C unter Bildung eines Umesterungsgemisches,
und
- d) Aufreinigen des Umesterungsgemisches durch Abtrennen von
basischem Katalysator, nicht-umgesetztem
C1- bis C9-Monoalkohol
und des bei der Umesterung gebildeten Glycerins durch Behandlung
mit Wasser in mindestens einem Separator und anschließendes Trocknen,
dadurch
gekennzeichnet, dass der zum Verestern eingesetzte C1-
bis C4-Monoalkohol, das zum Verestern eingesetzte
Schleppmittel Glycerin und das zur Aufreinigung des Umesterungsgemisches
eingesetzte Wasser zumindest teilweise aus den Veresterungs- und
Umesterungsgemischen rückgewonnen werden
und dass die sauren und basischen Katalysatoren nach Aufreinigung
aus den Veresterungs- und Umesterungsgemischen unter Bildung eines
als Düngemittel
geeigneten Salzes umgesetzt werden.
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Die vorliegende Erfindung löst das ihr
zugrunde liegende technische Problem auch durch die Bereitstellung
einer Vorrichtung zur Durchführung des
erfindungsgemäßen Verfahrens,
das heißt
einer Vorrichtung, die eine integrierte Kombination von Einheiten
zur sauren Veresterung und basischen Umesterung aufweist.
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Das erfindungsgemäße Verfahren und die erfindungsgemäße Vorrichtung
zur Durchführung dieses
Verfahrens erlauben in einfacher und kostengünstiger Weise die Herstellung
von Biodiesel aus einer Vielzahl gereinigter oder ungereinigter öl- und/oder
fetthaltiger Ausgangsmaterialien. Vorzugsweise werden insbesondere
gebrauchte Öle
oder Fette mit unterschiedlichstem Gehalt an freien Fettsäuren, beispielsweise
Frittieröle,
technischer Talg, Schlachtabfälle
etc eingesetzt, die gegenüber
den üblicherweise
zur Herstellung von Biodiesel verwendeten Ausgangsmaterialien, wie
Rapsöl, äußerst preiswert
sind. Diese Ausgangsmaterialien werden, nachdem sie gegebenenfalls
vorgereinigt wurden, um beispielsweise Schleimstoffe oder unlösliche Partikel
wie Knochen etc. zu entfernen, mindestens einmal und vorzugsweise
mehrmals einer sauren Veresterung mit einem C1-
bis C4-Monoalkohol unter Verwendung eines
sauren Katalysators und eines Schleppmittels unterworfen. Durch
die ein- oder mehrmalige saure Veresterung werden die in den Ausgangsmaterialien
vorhandenen freien Fettsäuren nahezu
vollständig
in ihre entsprechenden Alkylester überführt. Das auf diese Weise erhaltene
Veresterungsgemisch, das die Alkylester der freien Fettsäuren und
die als Fettsäuretriglyceride
vorliegenden Öle und
Fette enthält,
wird, nachdem zumindest ein Teil des nicht-umgesetzten Monoalkohols,
des verwendeten sauren Katalysators und des Schleppmittels entfernt
wurde, dann direkt mindestens einer zweimaligen basischen Umesterung
mit dem gleichen C1- bis C4-Monoalkohol in Gegenwart
eines basischen Katalysators unter Freisetzung von Glycerin unterworfen.
Durch die mehrmalige basische Umesterung werden nahezu alle im Ausgangsgemisch
enthaltenen Fettsäuretriglyceride
in die Alkylester der in den Triglyceriden gebundenen höheren Fettsäuren überführt. Dabei
wird ein Umesterungsgemisch erhalten, das die Alkylester der freien
Fettsäuren
und die Alkylester der im Ausgangsmaterial als Glyceride gebundenen
Fettsäuren
umfasst. Durch die hintereinander durchgeführten mehrmaligen Veresterungs- und
Umesterungsreaktionen wird eine nahezu 100%-ige Umsetzung der eingesetzten
Ausgangsgemische zu Biodiesel erreicht.
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Das erfindungsgemäße Verfahren und die erfindungsgemäße Vorrichtung
zur Durchführung des
Verfahrens erlauben in vorteilhafter Weise auch die gleichzeitige
Verwendung mehrerer unterschiedlicher Ausgangsmaterialien mit einem
unterschiedlichen Gehalt an freien Fettsäuren. Erfindungsgemäß besteht
die Möglichkeit,
zunächst
ein Ausgangsmaterial mit einem hohen Anteil freier Fettsäuren zu
verestern. Das dabei erhaltene Veresterungsgemisch kann dann in
vorteilhafter Weise mit einem Ausgangsgemisch, das von vorn herein
kaum Fettsäuren enthält, gemischt
und dann umgeestert werden. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit,
solche unterschiedlichen Ausgangsmaterialien vor Durchführung des
erfindungsgemäßen Verfahrens zu
mischen und dann gemeinsam zu verestern und danach umzuestern.
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Die Anzahl der durchzuführenden
Veresterungs- und Umesterungsreaktionen richtet sich dabei insbesondere
nach der Beschaffenheit, beispielsweise der Zusammensetzung wie
dem Gehalt an freien Fettsäuren
und Fettsäuretriglyceriden,
und nach der Reinheit der eingesetzten Ausgangsgemische. Erfindungsgemäß ist beispielsweise
vorgesehen, dass ein Ausgangsmaterial mit einem hohen Gehalt an freien
Fettsäuren
und einem niedrigen Gehalt an Fettsäuretriglyceriden mehr Veresterungsreaktionen und
weniger Umesterungsreaktionen unterworfen wird als ein Ausgangsmaterial
mit einem geringeren Gehalt an freien Fettsäuren und einem höheren Gehalt
an Fettsäuretriglyceriden.
Ein wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Durchführung des
anmeldungsgemäßen Verfahrens
besteht darin, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung in Abhängigkeit
von der Zusammensetzung der umzusetzenden unterschiedlichen Ausgangsmaterialien sehr
einfach umgerüstet
werden kann. In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist
beispielsweise vorgesehen, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung
insgesamt etwa 10 Kolonnen zur Veresterung und Umesterung der Ausgangsmaterialien
umfasst. Weist das Ausgangsmaterial einen sehr hohen Anteil an freien
Fettsäuren,
aber einen sehr geringen Anteil an Fettsäuretriglyceriden auf, so können beispielsweise
8 der Kolonnen zur sauren Veresterung verwendet werden, aber nur
2 Kolonnen zur basischen Umesterung. Enthält das Ausgangsmaterial jedoch
einen relativ geringen Anteil an freien Fettsäuren und ei nen relativ hohen
Anteil an Fettsäureglyceriden
auf, so können
beispielsweise 4 der Kolonnen zur Veresterung und 4 bis 6 der Kolonnen
zur basischen Umesterung verwendet werden. Erfindungsgemäß ist es
aber auch möglich,
einige der Kolonnen der erfindungsgemäßen Vorrichtung vollkommen
abzuschalten und wenigere Veresterungs-und/oder Umesterungsreaktionen
durchzuführen.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung
erlaubt somit eine beliebige Einteilung der Kolonnen in Abhängigkeit
insbesondere vom Fettsäuregehalt
der verwendeten Ausgangsmaterialien.
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Der erfindungsgemäß hergestellte Biodiesel weist
eine hohe Reinheit bei niedrigster Säurezahl und äußerst geringem
Glycerin-Gehalt auf und erfüllt sämtliche
an einen Biodiesel gestellte Qualitätskriterien. So werden beispielsweise
die nach dem europäischen
Kraftstoffstandard EN 14214 gestellten Qualitätskriterien erfüllt, mit
Ausnahme des so genannten CFPP (Kälte-Eigenschaft), der vom Rohmaterial
vorgegeben ist und nur durch geeignete Additive beeinflussbar ist.
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Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung
von Biodiesel und die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Durchführung dieses
Verfahrens erlauben in vorteilhafter Weise erhebliche Einsparungen
an Energie und Verbrauchsmaterialien gegenüber den im Stand der Technik
bekannten Verfahren beziehungsweise Vorrichtungen zur Herstellung
von Biodiesel. Die Energie-Einsparungen ergeben sich einerseits
aus den relativ geringen Reaktionstemperaturen von 60°C bis 65°C und andererseits
insbesondere aus der Tatsache, dass die einzelnen Reaktionsschritte
bei Nor maldruck durchgeführt
werden, d.h. es muss keine Energie zur Erzeugung eines hohen Druckes
aufgewendet werden. Die Einsparung an Materialien ergeben sich beispielsweise
aus der Tatsache, dass ein ständig
zu erneuernder Teilstrom des Katalysatorkreislaufs der Veresterung
gleichzeitig zur Neutralisation des basischen Katalysators der Umesterung
verwendet wird und dass Methanol, bezogen auf die Ausgangsmenge
an Fettsäuregemisch,
in einem Anteil von nur etwa 25% eingesetzt werden muss, wobei die
Ausbeute des Gesamtverfahrens dennoch 100 beträgt. Die Einsparungen an Verbrauchsmaterialien,
d.h. den Materialien und Mitteln, die zur Durchführung der einzelnen Reaktionsschritte
eingesetzt werden, ergeben sich auch insbesondere aus der Tatsache,
dass das erfindungsgemäße Verfahren
und die erfindungsgemäße Vorrichtung
in besonders vorteilhafter Weise eine Aufreinigung und Rückgewinnung
der eingesetzten Materialien und Mittel erlauben, so dass diese
anschließend wieder
in den entsprechenden Reaktionsschritten eingesetzt werden können. Vorteilhafterweise
erfolgen die Aufreinigungsschritte des erfindungsgemäßen Verfahrens
im Kreislauf, so dass eine Mehrfachnutzung der aufgereinigten Mittel
ermöglicht
wird. So kann beispielsweise das bei der sauren Veresterung verwendete
Schleppmittel Glycerin nahezu vollständig aus den bei der Veresterung
und Umesterung entstehenden Gemischen zurückgewonnen werden. Auch der
bei den Reaktionen nicht umgesetzte C1- bis
C9-Monoalkohol wird aus den Veresterungs-
und Umesterungsgemischen rückgewonnen
und nach Rückführung erneut
verwendet, insbesondere bei der sauren Veresterung. Auch das in
Aufreinigungsschritten verwendete Wasser beziehungsweise das bei der
sauren Veresterung anfallende Reaktionswasser kann nach Aufreinigung
im Kreislauf rückgeführt und
erneut verwendet werden, wodurch der Wasserverbrauch reduziert wird.
In vorteilhafter Weise gestattet das erfindungsgemäße Verfahren
auch eine schadlose Entsorgung der für die Veresterungs- beziehungsweise
Umesterungsreaktionen eingesetzten sauren und basischen Katalysatoren,
wobei diese aus den Umsetzungsgemischen gewonnen und miteinander
umgesetzt werden, wobei als Düngemittel
verwendbare Salze gebildet werden. Das heißt, das erfindungsgemäße Verfahren
zur Biodiesel-Herstellung und die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Durchführung dieses
Verfahrens dienen gleichzeitig auch zur Herstellung von Düngemitteln.
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Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung
von Biodiesel und die erfindungsgemäße Vorrichtung erlauben somit
eine besonders umweltfreundliche Herstellung von Biodiesel. Einerseits werden ökologisch
bedenkliche Ausgangsgemische einer Wiederverwertung zugeführt und
andererseits werden die bei der Herstellung eingesetzten Mittel und
Materialien rückgewonnen
und im Kreislauf rückgeführt, so
dass die Umwelt nicht mit Schadstoffen belastet wird.
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Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung
von Biodiesel sieht also vor, dass fett- und/oder ölhaltige
Ausgangsgemische mit freien Fettsäuren durch mehrmaliges saures
Verestern und mehrmaliges basisches Umestern zu Biodiesel umgesetzt
werden.
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Im Zusammenhang mit der vorliegenden
Erfindung wird unter "Biodiesel" ein Gemisch aus
Monoalkyl-Estern von Fettsäuren
verstanden, das aus öl-
und/oder fetthaltigen Ausgangsgemischen gewonnen und in Dieselmotoren
direkt als Kraftstoff eingesetzt werden kann.
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Unter „freie Fettsäuren enthaltenden
Fettsäuretriglycerid-Ausgangsgemische" werden Zusammensetzungen
verstanden, die Fette und Öle
sowie nicht gebundene freie Fettsäuren enthalten und die mittels
Veresterung und/oder Umesterung in Biodiesel überführt werden können. Erfindungsgemäß ist vorgesehen,
dass der Anteil von Fetten und Ölen an
der Gesamtzusammensetzung 0% bis 100, vorzugsweise mindestens 20%,
bevorzugter mindestens 30% und am stärksten bevorzugt mehr als 40% beträgt und der
Anteil freier Fettsäuren
bei 100% bis 0%, vorzugsweise mindestens bei 1% liegt. Unter „freien
Fettsäuren" werden ungesättigte oder
gesättigte
Alkancarbonsäuren
mit unverzweigter Kohlenstoff-Kette verstanden, die in den Ausgangsgemischen
chemisch nicht gebunden sind. Fettsäuren mit 1 bis 7 C-Atomen werden als
niedere Fettsäuren
bezeichnet, Fettsäuren
mit 8 bis 12 C-Atomen als mittlere Fettsäuren und Fettsäuren mit
mehr als 12 C-Atomen als höhere
Fettsäuren.
Erfindungsgemäß kann es
sich bei den freien Fettsäuren
sowohl um niedere und mittlere als auch um höhere Fettsäuren handeln.
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Unter „Fetten und Ölen" werden feste, halbfeste
oder flüssige
Fettsäuretriglyceride
insbesondere des Pflanzen- oder Tierkörpers verstanden, die chemisch
im Wesentlichen aus gemischten Glycerinestern höherer Fettsäuren mit gerader Anzahl von Kohlenstoffatomen
bestehen. Fette und Öle
sind wasserunlöslich und
weisen stets eine geringere Dichte als Wasser auf. Während pflanzliche
Fette und Öle
praktisch ausschließlich
geradkettige Fettsäuren
enthalten, spielen bei tierischen Fetten und Ölen jedoch auch Fettsäuren mit
ungerader Kohlenstoff-Zahl eine Rolle. Die in pflanzlichen Fetten
und Ölen
vorkommenden ungesättigten
Fettsäuren
liegen in der cis-Form vor, während
tierische Fettsäuren häufig transkonfiguriert
sind.
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Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass insbesondere
gebrauchte oder ungebrauchte, ungereinigte oder gereinigte pflanzliche,
tierische oder technische Öle
oder Fette oder Gemische davon mit einem Anteil freier Fettsäuren von
0 % bis 100 %, vorzugsweise von über
1%, als Ausgangsgemische verwendet werden können. Unter „gebrauchten
Fetten und Ölen" werden fett- oder ölhaltige
Materialien verstanden, die nach Gewinnung aus entsprechenden pflanzlichen
oder tierischen Ausgangsmaterialien insbesondere zu technischen
Zwecken oder Zwecken der Nahrungsmittelherstellung verwendet wurden
und die infolge dieser Verwendung chemisch modifiziert oder unmodifiziert
sein oder zusätzliche Inhaltsstoffe,
die insbesondere im Zusammenhang mit dieser Verwendung stehen, aufweisen
können. Unter „ungebrauchten
Fetten und Ölen" werden fett- oder ölhaltige
Materialien verstanden, die nach ihrer Gewinnung aus den entsprechenden
pflanzlichen oder tierischen Ausgangsmaterialien noch keinem anderen
technischen Zweck zugeführt
wurden oder die noch nicht zum Zwecke der Nahrungsmittelherstellung
zugeführt
wurden und die daher nur Inhaltsstoffe aufweisen, die aus den Ausgangsmaterialien stammen
beziehungsweise die mit der Gewinnung aus den Ausgangsmaterialien
im Zusammenhang stehen. „Gereinigt" bedeutet, dass die
pflanzlichen, tierischen oder technischen Fette oder Öle vor ihrer Verwendung
im erfindungsgemäßen Verfahren
zum Zwecke der Aufreinigung und/oder Konzentrierung der freien Fettsäuren oder
Fettsäuretriglyceride
vorbehandelt wurden, um andere Inhaltsstoffe, beispielsweise Proteine,
Farbstoffe, etc. zu entfernen. „Ungereinigt" bedeutet daher,
dass die pflanzlichen, tierischen oder technischen Fette oder Öle vor ihrer Verwendung
im erfindungsgemäßen Verfahren
keiner derartigen Vorbehandlung unterzogen wurden. „Pflanzliche Öle und Fette" sind solche, die
zum überwiegenden
Teil aus pflanzlichen Ausgangsmaterialien wie Samen, Wurzeln, Blättern oder
anderen geeigneten Pflanzenteilen stammen. Tierische Fette oder Öle stammen
zum überwiegenden
Teil aus tierischen Ausgangsmaterialien, wie tierischen Organen, Geweben
oder anderen Körperteilen
oder Körperflüssigkeiten
wie Milch. „Technische Öle und Fette" sind solche, die
insbesondere aus tierischen oder pflanzlichen Ausgangsmaterialien
gewonnen und für technische
Zwecke aufbereitet wurden.
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Die erfindungsgemäß eingesetzten gebrauchten
oder ungebrauchten, ungereinigten oder gereinigten Öle und/oder
Fette sind insbesondere ausgewählt
aus der Gruppe bestehend aus Soapstock, Brown Grease, Yellow Grease,
technischem Talg, technischem Schmalz, Frittierölen, Tierfett, Speisetalg,
pflanzlichen Rohölen,
beispielsweise rohem Palmöl,
tierischen Rohölen
oder -fetten oder Gemischen davon.
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Unter „Soapstock" (Seifenstock) wird ein bei der Verarbeitung
von pflanzlichen Ölen
anfallendes Nebenprodukt verstanden, insbesondere ein Nebenprodukt
von Speiseöl-Raffinerien
auf der Basis von Soja-, Rüb-
oder Sonnenblumenöl.
Soapstock weist einen Anteil von freien Fettsäuren von etwa 50% bis 80% auf.
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Unter „Brown Grease" wird ein tierfetthaltiges
Abfallprodukt verstanden, das einen Anteil von freien Fettsäuren von über 15%
bis 40% aufweist. „Yellow
Grease" enthält etwa
5% bis 15% freie Fettsäuren.
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Unter „technischem Talg" und „technischem Schmalz" werden tierische
Fette verstanden, die für technische
Zwecke hergestellt und nach dem Trocken- oder Nassschmelzverfahren
beispielsweise aus Schlachtabfällen
gewonnen werden. Technische Talge werden nach ihrer Säurezahl
bewertet und gehandelt, wobei der Gehalt an freien Fettsäuren je nach
Qualität
zwischen 1 und 15 bis 20 Gew.-% und teilweise noch höher liegt.
Technische Talge weisen im Allgemeinen eine Säurezahl von etwa 10 bis 40 oder
noch höher
auf. Dazu gehören
unter anderem technischer Rindertalg, US fancy tallow, US bleachable
fancy tallow, US special tallow, US Talg A und Tierkörperfette.
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Zu den „Tierfetten" gehören insbesondere bei
der Verwertung von Geflügel-,
Rinder-, Schweine-, Fisch- und Meeressäuger-Körpern abfallende fetthaltige
Produkte, beispielsweise Solarstearin, ein fester Rückstand,
der nach dem Auspressen von Schmalzöl aus Schweineschmalz verbleibt.
Unter „ungereinigten
pflanzlichen Rohölen" werden flüssige oder
feste Zusammensetzungen verstanden, die aus pflanzlichen Ausgangsmaterialien
durch Pressen gewonnen werden, wobei sie keine andere Behandlung erfahren
haben als Absetzen in allgemein üblichen Zeiträumen und
Abschleudern oder Filtrieren, bei dem zur Trennung des Öls von festen
Bestandteilen nur mechanische Kräfte
wie Schwerkraft, Fliehkraft oder Druck eingesetzt werden. „Ungereinigte
pflanzliche Rohöle" können auch
durch Extraktion gewonnene flüssige
oder feste pflanzliche Öle
sein, wenn sich deren Beschaffenheit weder durch Geruch, Farbe oder
Geschmack noch durch besondere festgelegte analytische Daten von
den entsprechenden, mittels Pressen gewonnenen pflanzlichen Ölen unterscheidet.
Der Anteil freier Fettsäuren
in ungereinigten pflanzlichen Fetten und Ölen ist unterschiedlich. So
weist rohes Palmöl
einen Anteil freier Fettsäuren
von etwa 5% bis etwa 15% auf. Zu den „ungereinigten pflanzlichen
Rohölen" gehören beispielsweise
auch erntefrische Rohöle
von Rüböl, Sojaöl, Sonnenblumenöl, Maiskeimöl, Baumwollsaatöl, Palmkern-
und Kokosfett mit einem Anteil freier Fettsäuren von 2 bis 3 %. Selbstverständlich können auch
gereinigte pflanzliche Öle,
beispielsweise Raffinate oder Halbraffinate, der vorstehend genannten pflanzlichen Öle als Ausgangsmaterialien
eingesetzt werden.
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Zu tierischen Rohölen oder -fetten gehören beispielsweise
Milchfett, Wollfett, Rindertalg, Schweineschmalz, Fischöle, Fischtran,
und ähnliche. Auch
diese tierischen Fette oder Öle
können
erfindungsgemäß in gereinigter
oder ungereinigter Form als Ausgangsmaterialien für das erfindungsgemäße Verfahren
zur Herstellung von Biodiesel eingesetzt werden.
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In einer Ausgestaltung der Erfindung
ist vorgesehen, dass die ungereinigte freie Fettsäuren enthaltenden
Ausgangsgemische vor dem ersten Veresterungsschritt gereinigt werden.
Die Vorreinigung kann unter Verwendung üblicherweise auf dem Fachgebiet
verwendeter Reinigungsverfahren für Fette und Öle wie Klären, Filtration,
Behandlung mit Bleicherden oder Behandlung mit Säuren oder Alkali zur Abtrennung
störender
Verunreinigungen wie Proteine, Phosphatide und Schleimstoffe erfolgen.
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Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die gegebenenfalls
vorgereinigten beziehungsweise vorbehandelten fett- und/oder ölhaltigen
Ausgangsgemische in einem ersten Schritt ein- oder mehrmals mit einem
C1- bis C4-Monoalkohol,
insbesondere Methanol oder Ethanol, verestert und in einem zweiten Schritt
mindestens zweimal mit dem gleichen C1-
bis C4-Monoalkohol umgeestert werden. Im
Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung wird unter einer „Veresterung" die zur Bildung
eines Esters führende Umsetzung
eines Alkohols mit einer Säure,
insbesondere einer freien Fettsäure
verstanden. Bei der erfindungsgemäßen Veresterung werden die
freien Fettsäuren
der Ausgangsmaterialien daher in die Alkylester der freien Fettsäuren überführt. Unter
einer „Umesterung" wird eine Umsetzung
verstanden, bei der ein Ester, insbesondere ein Fettsäuretriglycerid, in
einen anderen Ester, insbesondere einen Alkylester einer höheren Fettsäure, übergeführt wird,
beispielsweise durch Alkoholyse in Gegenwart von Säuren oder
Alkalien.
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Erfindungsgemäß ist insbesondere vorgesehen,
dass die Veresterung der freien Fettsäuren in Gegenwart eines sauren
Katalysators durchgeführt wird. „Katalysatoren" sind Stoffe, die
die Aktivierungsenergie zum Ablauf einer Reaktion herabsetzen und
dadurch die Reaktionsgeschwindigkeit erhöhen, ohne im Endprodukt der
Reaktion zu erscheinen. Saure Katalysatoren sind solche mit einem pH-Wert
von weniger als 7. Erfindungsgemäß ist insbesondere
die Verwendung von sauren, nicht flüchtigen Veresterungskatalysatoren
vorgesehen, wobei vorzugsweise schwer flüchtige anorganische Säuren wie
Schwefelsäure,
organische Abkömmlinge
davon sowie p-Toluolsulfonsäure
oder andere geeignete sauren Substanzen eingesetzt werden können.
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Vorteilhafterweise wird zur sauren
Veresterung der C1-C4-Monoalkohol
in einer solchen Menge zugesetzt, dass einerseits ein deutlicher Überschuss des
Monoalkohols im Vergleich zu den zu veresternden freien Säuren vorliegt
und dass andererseits am Ende der Veresterungsreaktion eine saubere
Trennung in eine Öl-
und eine Monoalkoholphase gewährleistet
ist. Vorzugsweise werden C1-C4-Monoalkohole wie
Methanol und Ethanol zur sauren Veresterung der freien Fettsäuren der
Ausgangsgemische eingesetzt.
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Erfindungsgemäß erfolgt die Veresterung der
freien Fettsäuren
des Ausgangsgemisches unter Verwendung von Glycerin als Schleppmittel.
Im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung wird unter einem „Schleppmittel" ein im Allgemeinen
inerter Stoff verstanden, der dazu dient, eine Komponente eines
Gemisches anzureichern, ohne mit dieser eine feste Bindung einzugehen.
Das Schleppmittel hilft bei der Phasentrennung durch Verstärken des Trenneffektes
und dient zur Einstellung der Dichte einer Phase sowie zum Abfangen
des Reaktionswassers. Erfindungsgemäß wird als Schleppmittel Glycerin
eingesetzt. Glycerin ist Bestandteil der Fettsäuretriglyceride und wird in
den nachfolgenden Umesterungsreaktionen der Fettsäuretriglyceride
zu Alkylestern ohnehin freigesetzt. Erfindungsgemäß ist daher in
besonders vorteilhafter Weise vorgesehen, dass das Schleppmittel
Glycerin in den Umesterungsreaktionen gewonnen und in die vorgeschalteten
Veresterungsreaktionen rückgeführt wird,
so dass das Schleppmittel Glycerin im Wesentlichen nur zu Beginn
des anmeldungsgemäßen Verfahrens
zugegeben werden muss.
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Erfindungsgemäß erfolgt die saure Veresterung
der freien Fettsäuren
bei einer Temperatur von etwa 60°C
bis 65°C
unter Normaldruck. Das heißt, bei
der sauren Veresterung werden vergleichsweise milde Reaktionsbedingungen
gewählt.
Die Reaktion der sauren Veresterung selbst wird in einem oder vorzugsweise
mehreren Rührkesseln
oder Kolonnen ausgeführt,
die zu Kaskaden geschaltet sind und im Gleich- oder Gegenstrom der
beiden Flüssigphasen durchströmt werden.
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In bevorzugter Ausgestaltung der
Erfindung wird die saure Veresterung der freien Fettsäuren in einer
als Kolonne ausgeführten
Veresterungseinrichtung durchgeführt. „Kolonnen" sind säulen- oder
turmartige Reaktionsgefäße, die
auch die Abtrennung mindestens einer Phase erlauben. Die erfindungsgemäß verwendeten
Kolonnen können
geeignete Kolonnen-Einbauten,
wie verstellbare oder bewegliche Kolonnenböden, Füllkörper, Flüssigkeitsverteiler, geordnete
Packungen aus Drahtgewebebändern, Rückflussverteiler
und Tragroste aufweisen. Durch ihre langgestreckte Bauweise ermöglichen
die erfindungsgemäß eingesetzten
Kolonnen eine Pfropfenströmung
und eine kontinuierlich zunehmende Gleichgewichtsverschiebung bei
bestimmten Umsetzungen im Gleich- oder Gegenstrom von zwei Phasen.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen,
dass die zur Veresterung verwendeten Kolonnen im Gleichstrom von
unten nach oben oder von oben nach unten oder auch im Gegenstrom
durchströmt
werden können, wobei
die Kolonnen durch Umpumpen als Einzelreaktoren genutzt werden können.
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Je nach Beschaffenheit des eingesetzten Fett- und/oder ölhaltigen
Ausgangsgemisches werden die Fettsäuren der Ausgangsgemische erfindungsgemäß ein oder
mehreren Schritten der sauren Veresterung in separaten Veresterungskolonnen
unterworfen. Vorzugsweise erfolgt die saure Veresterung der Ausgangsgemische
mindestens zweimal. Auf diese Weise wird eine nahezu 100%-ige Veresterung
der in den Ausgangsmaterialien verfügbaren freien Fettsäuren erreicht.
Die einzelnen Veresterungskolonnen sind hintereinander geschaltet
und miteinander verbunden, wobei das in einer Kolonne erhaltene
Veresterungsgemisch zur weiteren und zunehmenden Veresterung oder
zum Erhalt einer abnehmenden Säurezahl
in die nachgeschaltete Kolonne überführt wird.
In die letzte nachgeschaltete Veresterungskolonne wird anschließend oder
gleichzeitig ein frisches Gemisch von Schleppmittel, Monoalkohol
und saurem Katalysator gegeben und anschließend wird mit diesem Gemisch
die saure Veresterung der freien Fettsäuren in der vorgeschalteten
Kolonne fortgeführt.
Die beiden Phasen, das heißt
das Fettsäuregemisch
als leichte Phase und das mit dem Schleppmittel beschwerte Methanol-Katalysator-Gemisch
als schwere Phase, werden vorzugsweise im Gegenstrom geführt. Zur
Erzielung der erwünschten niedrigen
Säurezahl
des Veresterungsgemisches vor der Umesterungsreaktion enthalten
die miteinander verbundenen Kolonnen unterschiedliche Konzentrationen
des sauren Katalysators. Erfindungsgemäß ist also vorgesehen, dass
die Konzentration des sauren Katalysators in den einzelnen Veresterungskolonnen unterschiedlich
sein kann. Werden beispielsweise 3 Kolonnen zur Veresterung verwendet,
so können
die Konzentrationen des sauren Katalysators in diesen drei einzelnen
Kolonnen bei 3 % bis 10 % (im Bereich hoher Säurezahlen des Fettsäuregemisches),
1 % bis 5 % (bei mittleren Säurezahlen)
und 0,1 % bis 1,5 % (im Bereich der niedrigen Säurezahlen, zum Beispiel SZ
10 bis 0,5) liegen. Da die Gefahr einer Rückspaltung des gebildeten Esters
besteht, wird mit abnehmendem Fettsäuregehalt eines Gemisches die Konzentration
des eingesetzten sauren Katalysators vermindert. Gleichzeitig wird
mit fallender Fettsäurekonzentration
die Methanol-Konzentration erhöht. Das
heißt,
bei einem hohen Fettsäuregehalt
erfolgt die Veresterung aus Gründen
der Energie-Einsparung bei der späteren Abtrennung des gebildeten
Reaktionswassers durch destillative Aufreinigung bei einer geringen
Metha nol-Konzentration und einer hohen Konzentration des sauren
Katalysators.
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Erfindungsgemäß wird insbesondere im niedrigen
Fettsäurebereich
durch einen auf eine oder zwei Kolonnen beschränkten Eigenkreislauf des Methanol-Katalysator-Gemisches
das Verhältnis
Methanol zu Fettsäuregemisch
auf das 2- bis 12-fache, vorzugsweise 4-fache bis 6-fache derjenigen
Menge Methanol-Katalysator-Gemisch erhöht, die für das Fettsäuregemisch mit höherer Säurezahl
im Eingangsbereich der sauren Veresterung eingesetzt wird.
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Da dieser Eigenkreislauf zur Erzielung
einer möglichst
niedrigen Säurezahl
gleichzeitig einen möglichst
niedrigen Gehalt an Reaktionswasser (deutlich unter 1% Wasser) aufweisen
muss, wird dieser mengenmäßig erhöhte Kreislauf
von Methanol-Schleppmittel-Katalysator-Gemisch über geeignete
Wasserfänger
wie Molekularsiebe oder Membranfilter geleitet, die ihrerseits apparativ
mindestens zweifach vorhanden sind und wegen der Wasser-Anreicherung alternierend
betrieben werden.
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Erfindungsgemäß können auch mehrere oder jede
der Veresterungskolonnen mit einem solchen Eigenkreislauf betrieben
werden.
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Erfindungsgemäß besteht auch die Möglichkeit,
dass nach beendeter Veresterung in einer Kolonne das in dieser Kolonne
erhaltene Veresterungsgemisch nur teilweise in die nachgeschaltete
Kolonne überführt wird,
während
ein Teil des Veresterungsgemisches in eine vorgeschaltete Kolonne überführt und
dort nochmals verestert wird. Das heißt, falls die einzelnen hintereinander
geschalteten Kolonnen unterschiedliche, insbesondere abnehmende
Konzentrationen des sauren Katalysators enthalten, wird erfindungsgemäß der Teil
des erhaltenen Veresterungsgemisches, der in die nachgeschaltete
Kolonne überführt wird,
in Gegenwart einer geringeren Konzentration des sauren Katalysators
weiterverestert, während
der Teil des erhaltenen Veresterungsgemisches, der in die vorgeschaltete
Kolonne überführt wird,
in Gegenwart einer höheren
Konzentration des sauren Katalysators verestert wird. Durch die
Rückführung eines
Teils eines erhaltenen Veresterungsgemisches in eine vorgeschaltete
Kolonne kann die Löslichkeit
des Methanol-Katalysator-Gemisches im ursprünglichen Triglycerid-Fettsäure-Gemisch
und damit die Reaktionsgeschwindigkeit verbessert werden, dadurch
wird insgesamt eine nahezu 100%-ige Veresterung der verfügbaren freien
Fettsäuren
erreicht.
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Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass das in
jeder Kolonne nach beendeter Veresterung erhaltene Veresterungsgemisch
vor Überführung in
die nächste
Veresterungs- beziehungsweise Umesterungskolonne vorgereinigt wird,
um sicherzustellen, dass die nachfolgende Reaktion unter optimalen
Bedingungen erfolgen kann. Beispielsweise kann so ein Teil der entstandenen
Veresterungsprodukte, z.B. Reaktionswasser, entfernt werden, die
die nachfolgende Reaktion eventuell beeinträchtigen. Insbesondere wird
das in einer Veresterungseinheit erhaltene Veresterungsgemisch dadurch
vorgereinigt, dass das Schleppmittel, der saure Katalysator, das
während der
Veresterung gebildete Wasser und der nicht umgesetzte C1-C4-Monoalkohol in Form eines Gemisches, das
die schwere Phase bildet, mittels Phasentrennung von dem in der
leichten Phase befindlichen Veresterungsgemisch zumindest teilweise
abgetrennt wird. Das bei der Vorreinigung mittels Phasentrennung
abgetrennte Gemisch aus Schleppmittel, saurem Katalysator und Monoalkohol,
d.h. die schwere Phase, wird in spezielle Vorrichtungen zur Aufreinigung
und Trennung der Bestandteile des Gemisches überführt. In diesen Aufreinigungsvorrichtungen
erfolgt also erfindungsgemäß eine spezifische
Aufreinigung und Rückgewinnung
der Bestandteile des Gemisches, also des Schleppmittels Glycerin,
des sauren Katalysators und des Monoalkohols. Die so getrennten
und aufgereinigten Bestandteile können dann erneut in erfindungsgemäßen Verfahrensschritten,
insbesondere den sauren Veresterungschritten, eingesetzt werden.
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Erfindungsgemäß ist insbesondere vorgesehen,
dass die schwere Phase umfassend sauren Katalysator, Schleppmittel
und Monoalkohol, zunächst in
eine Trocknungsvorrichtung überführt wird.
In dieser Trocknungsvorrichtung werden der nicht-umgesetzte Monoalkohol
und Wasser größtenteils
von saurem Katalysator und Schleppmittel abgetrennt wird. Wasser
wird in der Trocknungsvorrichtung entweder in Molekularsieben oder
Mikrofiltern abgetrennt oder aber zusammen mit dem Monoalkohol als Wasser-Monoalkohol-Gemisch
mittels Destillation abgedampft. Der in der Trocknungsvorrichtung
abgetrennte Monoalkohol wird dann zur weiteren Aufreinigung in eine
Rektifikationsvorrichtung überführt. Unter einer „Rektifikationsvorrichtung" wird eine Vorrichtung
zur Durchführung
einer Gegenstrom- oder Kolonnendestillation verstanden, die eine
Zerlegung flüssiger
oder dampfförmiger
Gemische dadurch ermöglicht,
dass Flüssigkeit
und Dampf unter unmittelbarer Berührung, beispielsweise an Füllkörpern, im Gegenstrom
zueinander geführt
werden. Der in der Rektifikationsvorrichtung gereinigte C1-C4-Monoalkohol weist
einen Wasser-Anteil von etwa 1% bis 2% auf und kann dann aus der
Rektifikationsvorrichtung wieder im Kreislauf in die Veresterungsvorrichtung rückgeführt werden
und steht dann erneut als Reaktand zur Verfügung. Das in der Veresterungsvorrichtung
erneut verwendete rektifizierte Methanol kann durchaus einen Wassergehalt
von 1% bis 2% aufweisen, da während
der Veresterung ohnehin Wasser entsteht, das dann vom Schleppmittel
wieder entfernt wird. In der Rektifikation kann daher an Rücklauf und damit
an Energie gespart werden.
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Das in der Trocknungsvorrichtung
erhaltene, größtenteils
vom Wasser und Monoalkohol befreite Gemisch, das Schleppmittel,
sauren Katalysator und Restmengen an Monoalkohol enthält, wird
aus der Trocknungsvorrichtung abgeleitet, wobei ein Teil dieses
Gemisches im Kreislauf direkt wieder in die Veresterungskolonnen
rückgeführt werden
kann, während
ein kleiner Teilstrom dieses Gemisches in die Ansäuerungsvorrichtung
der Umesterung geleitet wird. Der für die Ansäuerungsvorrichtung der Umesterunq
bestimmte Teilstrom des von Methanol und Reaktionswasser befreiten
Schleppmittel-Katalysator-Gemisches
wird in seiner Menge genau auf die Neutralisierung des basischen
Katalysators in der seifenhaltigen schweren Phase der Umesterung
und anschließende
ausreichende Ansäuerung
derselben abgestimmt. Nach Ansäuerung
und hinreichender Verweilzeit zur Abscheidung von Fettsäuren aus
den in der Umesterung teilweise gebildeten Seifen wird das Gemisch
in einen Separator überführt. Im
Separator werden die angefallenen Fettsäuren abgetrennt und in die
Veresterungsvorrichtung rückgeführt. Das verbleibende
Restgemisch, das noch Glycerin und erhebliche Restmengen des C1- bis C4-Monoalkohol enthält, wird
dann zur weiteren Aufreinigung aus dem Separator in eine Rektifikationsanlage überführt, in der
die Restmengen des Monoalkohols abgetrennt und in gereinigter Form
die Veresterungseinrichtungen rückgeführt werden.
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In einer Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen,
dass die letzte der hintereinander geschalteten Veresterungskolonnen
als Extraktionskolonne ausgeführt
sein kann. Das Veresterungsgemisch kann in der extraktionskolonne
unter Verwendung von reinem Monoalkohol oder einem Monoalkohol-Schleppmittel-Gemisch
extrahiert werden, wobei dem abwärtsströmenden Veresterungsgemisch
aufströmender
leichterer Monoalkohol oder aufströmendes leichteres Monoalkohol-Schleppmittel-Gemisch entgegenkommt.
Durch die Extraktion werden nicht-veresterte freie Fettsäuren entfernt,
die dann im Kreislauf wieder zurück
in eine der vorgeschalteten Veresterungskolonnen überführt und
dort verestert werden können.
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Das nach der letzten Veresterung
in der letzten Veresterungskolonne beziehungsweise nach Extraktion
in der Extraktionskolonne erhaltene Veresterungsgemisch zeichnet
sich dadurch aus, dass nahezu alle freien Fettsäuren des Fettsäuretriglycerid-Ausgangsgemisches
mit dem C1-C4-Monoalkohol verestert
sind. Dadurch bedingt weist das erfindungsgemäß erhaltene Veresterungsgemisch
vor Durchführung
der Umesterungsreaktionen eine besonders niedrige Säurezahl
auf, die vorzugsweise bei 0,5 bis 1 liegt. Ferner weist das erhaltene
Veresterungsgemisch einen Wassergehalt von maximal 0,5 % auf.
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Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass das nach
der Veresterung in der letzten Veresterungskolonne erhaltene Veresterungsgemisch
mit einer Säurezahl
von 0,5 bis 1 und einem Wassergehalt von maximal 0,5% zur basischen
Umesterung der Fettsäureglyceride
des Ausgangsgemisches in eine mit der letzten Veresterungskolonne
verbundene nachgeschaltete Umesterungsvorrichtung überführt wird.
Erfindungsgemäß erfolgt
die basische Umesterung der Fettsäuretriglyceride mit einem C1-C4-Monoalkohol bei
einer Temperatur von etwa 60°C
bis 65°C
unter Normaldruck, wobei die Alkylester der in den Fettsäuretriglyceriden
gebundenen höheren
Fettsäuren
und Glycerin erhalten werden.
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Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass dem Veresterungsgemisch
vor der Umesterung ein oder mehrere insbesondere gereinigte Fettsäuretriglycerid-Ausgangsgemische
zugegeben werden, die einen sehr geringen Anteil freier Fettsäuren, insbesondere
von 0 % bis 1 % aufweisen und bei denen daher eine sau re Veresterung
nicht erforderlich ist. Vorzugsweise handelt es sich bei den dem
Veresterungsgemisch zugegebenen gereinigten Ausgangsgemischen um
Raffinate oder Halbraffinate pflanzlicher Öle, wie Rüböl, Sojaöl, Sonnenblumenöl, Palmöl, Maiskeimöl, Baumwollsaatöl, Palmkernfett,
Kokosfett oder ähnliche,
oder Raffinate oder Halbraffinate tierischer Öle und Fette, beispielsweise
Fischöl und ähnliche,
oder Gemische davon.
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Das nach der letzten Stufe der sauren
Veresterung erhaltene Veresterungsgemisch und das/die gegebenenfalls
zugegebene(n) gereinigte(n) Ausgangsgemisch e) werden in Abhängigkeit
von der Zusammensetzung der Ausgangsmaterialien erfindungsgemäß 2- bis 6-mal in hintereinander
geschalteten, miteinander verbundenen separaten Umesterungsvorrichtungen
umgeestert. Erfindungsgemäß ist vorgesehen,
dass auch die Umesterungsvorrichtungen als Kolonnen mit oder ohne
Füllkörper ausgeführt sind.
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Die Fettsäuretriglyceride werden vorzugsweise
mit dem gleichen C1-C4-Monoalkohol
umgeestert, der zur sauren Veresterung der freien Fettsäuren eingesetzt
wurde. Vorzugsweise handelt es sich bei dem zur basischen Umesterung
verwendeten Monoalkohol daher ebenfalls um Methanol oder Ethanol.
Die basische Umesterung der Fettsäuretriglyceride erfolgt vorzugsweise
bei einer Temperatur von 60°C
bis 65°C
in Gegenwart eines basischen Katalysators. Der basische Katalysator
wird erfindungsgemäß so ausgewählt, dass
einerseits eine optimale Umesterung der Fettsäuretriglyceride zu Alkylester höherer Fettsäuren erfolgen
kann. Ein anderer Gesichtspunkt bei der Auswahl des basischen Katalysators
ist, dass dieser vorzugsweise ein Salz mit dem verwendeten sauren
Katalysator bilden kann, das sich als Düngemittel einsetzen lässt. Vorzugsweise handelt
es sich bei dem zur Umesterung der Fettsäuretriglyceride verwendeten
basischen Katalysator um Kaliumhydroxid. Auch wasserfreies Natriumhydroxid oder
Natriummethylat und andere alkalische Substanzen können als
basischer Katalysator eingesetzt werden.
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Das nach Umesterung in einer Kolonne
erhaltene Umesterungsgemisch wird vor Überführung in die nächste Kolonne
vorzugsweise vorgereinigt. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass das
Umsetzungsgemisch zunächst
in der Kolonne einer Phasentrennung unterworfen wird, wobei basischer Katalysator,
nicht-umgesetzter
Monoalkohol und das bei der Umesterung entstandene Glycerin als
schwere Phase zumindest teilweise von dem in der leichten Phase
vorhandenen Umesterungsgemisch abgetrennt werden. Das mittels Phasentrennung
vorgereinigte Umesterungsgemisch wird dann aus der Kolonne, vor Überführung in
die nachgeschaltete Kolonne, in einem Separator unter Verwendung
von Wasser weiter auf gereinigt. Bei dem verwendeten Wasser handelt
es sich vorzugsweise um pH-konditioniertes oder in anderer geeigneter
Weise gepuffertes Wasser, insbesondere um gepuffertes Kondenswasser oder
gepuffertes enthärtetes
Wasser. Das erfindungsgemäß verwendete
Wasser darf kein Calcium enthalten, da sonst Calciumseifen entstehen,
die wegen ihrer amorphen Struktur jegliche Filtereinrichtungen bei
der Produktion und der späteren
Produktverwendung blockieren würden.
Im Separator werden weitere Mengen von basischem Katalysa tor, nicht-umgesetztem
Monoalkohol, Seife, Glycerin sowie das zur Reinigung verwendete
Wasser vom Umesterungsgemisch abgetrennt.
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Das so vorgereinigte Umesterungsgemisch wird
dann in eine nachgeschaltete Kolonne zur weiteren Umesterung der
Fettsäuretriglyceride
mit Monoalkohol überführt, insbesondere
dann, wenn es noch nicht-umgesetzte
Fettsäuretriglyceride
enthält. Handelt
es sich bei dem gereinigten Umesterungsgemisch um das Umesterungsgemisch
der letzten Umesterungskolonne, bei dem nahezu alle Fettsäuretriglyceride
in umgeesterter Form vorliegen, so wird dieses Umesterungsgemisch
in mindestens einem weiteren Separator aufgereinigt. Erfindungsgemäß ist vorgesehen,
dass das in der letzten Umesterungskolonne erhaltene Umesterungsgemisch
mindestens in drei nacheinander geschalteten Separatoren unter Verwendung
von geeignetem Wasser aufgereinigt wird.
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Anschließend wird das in den Separatoren gereinigte
letzte Umesterungsgemisch in eine Trocknungsanlage überführt, wobei
nochmals Restmengen an Wasser entfernt werden. Nach der Trocknung in
der Trocknungsvorrichtung liegt das gewünschte Endprodukt Biodiesel
in gereinigter Form vor und kann direkt als Kraftstoff eingesetzt
werden.
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Die in einer Kolonne mittels Phasentrennung erhaltene,
vom Umesterungsgemisch abgetrennte schwere Phase, die nicht umgesetztem
Monoalkohol, basischen Katalysator und Glycerin enthält, wird zur
weiteren Aufreinigung und Trennung der Bestandteile aus der Kolonne
in eine Ansäuerungsvorrichtung überführt.
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Auch die in den Separatoren erhaltenen wässrigen
Gemische aus nicht umgesetztem Monoalkohol, basischem Katalysator
und Glycerin werden zur weiteren Aufreinigung und Trennung der Bestandteile
in diese Ansäuerungsvorrichtung überführt.
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Erfindungsgemäß wird anstelle der in dieser Ansäuerungsvorrichtung
benötigten
Säure,
die üblicherweise
frisch von außen
zuzuführen
ist, kosten- und energiesparend der kleine Teilstrom des sauren Katalysatorgemisches
aus der sauren Veresterung eingesetzt, der zur laufenden geringfügigen Erneuerung
des Katalysator-Schleppmittel-Gemisches ohnehin ausgeschleust werden
muss.
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Der enthaltene Schleppmittel-Anteil
geht dabei zurück
in die normale Glycerin-Aufreinigung. Die dann gereinigte Glycerinmenge
geht als Schleppmittel zurück
in den Katalysator-Kreislauf der sauren Veresterung, der auf diese
Weise laufend erneuert wird.
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In der Ansäuerungsvorrichtung wird also
das aus dem Veresterungsteil stammende saure Katalysatorgemisch
mit der alkalischen schweren Phase zur Neutralisierung und Ansäuerung vereinigt,
wobei etwa 1–10%
des Gesamtgemisches aus der Veresterungsstufe und etwa 90–99% aus
der Umesterungsstufe stammen. Nach Ansäuerung und hinreichender Verweilzeit
zur Spaltung vorhandener Seifen in Fettsäure und Alkali wird das Gemisch
aus der Ansäuerungsvorrichtung
in einen Separator überführt.
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In diesem Separator werden die durch
die Seifenspaltung freigesetzten Fettsäuren in gereinigter Form abgetrennt.
Die abgetrennten Fettsäuren werden
direkt wieder in die Veresterungsvorrichtung rückgeführt. Das verbleibende Restgemisch,
das Glycerin, das sich aus saurem Katalysator und basischem Katalysator
bildende Salz und C1-C4-Monoalkohol
sowie Wasser enthält,
wird zur weiteren Aufreinigung aus dem Separator in eine Rektifikationsvorrichtung überführt.
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In der Rektifikationsvorrichtung
wird der restliche Monoalkohol in gereinigter Form vom Glycerin und
den übrigen
Bestandteilen abgetrennt und zur sauren Veresterung zurückgeführt. Der
in die Veresterung zurückgeführte gereinigte
Monoalkohol weist einen Wassergehalt von 1% bis 2% auf. Die Reinheit von
extern zugeliefertem frischem Methanol liegt normalerweise bei über 99,85%,
wobei der Wassergehalt unter 0,1% Wassergehalt liegt. Diese Qualität wird zum
Beispiel im Bereich der bereits niedrigen Säurezahlen der sauren Veresterung
verwendet, wo ein möglichst
niedriger Wassergehalt benötigt
wird. Das ist jedoch nicht der Fall im Bereich höherer Säurezahlen der sauren Veresterung,
in welchem ohnehin größere Mengen
Reaktionswasser entstehen (zum Beispiel 3–6% Wasser, bezogen auf das
Fettsäuregemisch).
Erfindungsgemäß kann daher
für diesen
Bereich Methanol eingesetzt werden, das von der Rektifikation kommend
einen wesentlich höheren Wassergehalt
als 0,1%, nämlich
1,0 bis 2,0% Wasser, aufweist. So kann die Rektifikation mit wesentlich weniger
Rücklauf
an kondensiertem Methanol gefahren werden, was direkt den wesentlichen
Dampfverbrauch des Gesamtverfahrens deutlich mindert.
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Das in der Rektifikationsvorrichtung
gleichzeitig anfallende, nahezu methanolfreie Gemisch, umfassend
Glycerin, das aus den Veresterungs- und Umesterungs-Katalysatoren
gebildete Salz sowie Reaktions- und
Waschwasser, wird in eine Evaporationsvorrichtung überführt, wobei
dort das Wasser in gereinigter Form von den anderen Bestandteilen, dem
so genannten Rohglycerin, bestehend aus Glycerin und Salz, abgetrennt
wird. Das gereinigte Wasser wird aus der Evaporationsvorrichtung
abgeleitet, kondensiert und zu den Separatoren rückgeführt, wo es erneut zur Aufreinigung
der Umesterungsgemische eingesetzt werden kann.
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Das Rohglycerin wird dann über eine
Trocknungs- und Destillationsvorrichtung, Filtriervorrichtung und
Dünnschicht-Evaporationsvorrichtung
aufgereinigt, wobei das ursprüngliche
Gemisch aus saurem und basischem Katalysator unter Bildung eines als
Düngemittel
geeigneten Salzes abgeschieden wird. Ein kleiner Teilstrom des frischgewonnenen Glycerins
wird als Ersatz für
das ausgeschleuste Schleppmittel in die Veresterungsvorrichtungen
zurückgeführt.
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Die vorliegende Erfindung betrifft
ebenfalls eine Vorrichtung zur Herstellung von Alkylestern höherer Fettsäuren, insbesondere
Biodiesel, umfassend in integrierter Kombination eine Veresterungseinheit
mit mindestens zwei Veresterungsvorrichtungen zur Veresterung der
freien Fettsäuren,
eine mit der Veresterungseinheit verbundene nachgeschaltete Um esterungseinheit
mit mindestens zwei Umesterungsvorrichtungen zur Umesterung der
Fettsäuretriglyceride,
eine mit der Umesterungseinheit verbundene nachgeschaltete Aufreinigungseinheit
zur Aufreinigung des hergestellten Biodiesels und eine mit der Umesterungseinheit
verbundene nachgeschaltete Aufreinigungseinheit zur Aufreinigung
und Trennung der in der Veresterungseinheit und/oder Umesterungseinheit
und/oder Aufreinigungseinheit verwendeten Mittel, dadurch gekennzeichnet,
dass die Aufreinigungseinheit durch mindestens eine Zuleitung und
mindestens eine Ableitung mit der Veresterungseinheit verbunden
ist, so dass in der Aufreinigungseinheit die in der Veresterungseinheit
und der Umesterungseinheit verwendeten Mittel gleichzeitig aufgereinigt
und getrennt und die zur Veresterung eingesetzten Mittel im Kreislauf
in die Veresterungseinheit rückgeführt werden.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Herstellung
von Biodiesel ist in besonders vorteilhafter Weise geeignet, Biodiesel
aus frischen und gebrauchten pflanzlichen, tierischen oder technischen Ölen oder
Fetten herzustellen. Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist insbesondere
eine Veresterungseinheit und eine damit verbundene nachgeschaltete
Umesterungseinheit auf, so dass die in der Veresterungseinheit gebildeten
Produkte in die Umesterungseinheit überführt und dort einer Umesterung
unterzogen werden können.
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Die erfindungsgemäße Veresterungseinheit weist
in vorteilhafter Weise mehrere, insbesondere als Kolonnen ausgeführte Veresterungsvorrichtungen
sowie mehrere, ebenfalls insbesondere als Kolonnen ausgeführte Umesterungseinheiten
auf, wobei die Veresterungseinheit mindestens zwei und bis zu z.B.
sieben getrennte Kolonnen und die Umesterungseinheit mindestens
zwei und bis zu z.B. vier getrennte Kolonnen aufweisen. Die anmeldungsgemäße Vorrichtung
erlaubt die variable Verwendung der einzelnen Veresterungs- und/oder
Umesterungskolonnen. Die Anzahl der bei Betrieb der erfindungsgemäßen Vorrichtung
tatsächlich
verwendeten Kolonnen richtet sich dabei insbesondere nach der Beschaffenheit,
das heißt
Zusammensetzung und Reinheit, der eingesetzten fett- oder ölhaltigen
Ausgangsgemische und nach der gewünschten Zusammensetzung und
Reinheit des Endproduktes. Enthalten die Ausgangsgemische beispielsweise
keine oder nur geringe Mengen an freien Fettsäuren, so kann die gesamte Veresterungseinheit,
das heißt
alle Kolonnen der Veresterungseinheit, von der übrigen erfindungsgemäßen Vorrichtung
getrennt und abgeschaltet werden, so dass die Ausgangsgemische nur Umesterungsreaktionen
unterworfen werden. Umfasst das verwendete Ausgangsgemisch hauptsächlich freie
Fettsäuren,
jedoch keine oder nur geringe Mengen an Fettsäuretriglyceriden, so kann die
gesamte Umesterungseinheit von der erfindungsgemäßen Vorrichtung getrennt und
abgeschaltet werden, so dass nur Veresterungsreaktionen durchgeführt werden.
Selbstverständlich
lassen sich auch einzelne Kolonnen der Veresterungseinheit und/oder
der Umesterungseinheit abschalten. So ist es beispielsweise möglich, pro
Einheit nur zwei Kolonnen einzusetzen.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Herstellung
von Biodiesel weist darüber
hinaus zwei Aufreinigungseinheiten auf, wobei eine Aufreinigungseinheit
(im Folgenden als Biodiesel-Aufreinigungseinheit bezeichnet) zur
Aufreinigung und Gewinnung der Produkte, also Biodiesel, dient,
während
die zweite Aufreinigungseinheit (im Folgenden als Mittel-Aufreinigungseinheit
bezeichnet) der Aufreinigung, Trennung und Rückgewinnung der in der Veresterungseinheit,
der Umesterungseinheit und Biodiesel-Aufreinigungseinheit verwendeten Mittel
dient. Die Biodiesel-Aufreinigungseinheit ist insbesondere mit der
Umesterungseinheit verbunden, so dass die in der Umesterungseinheit
gebildeten Produkte, also der Biodiesel aufgereinigt werden kann.
Die Biodiesel-Aufreinigungseinheit ist darüber hinaus mit der Mittel-Aufreinigungseinheit
verbunden, so dass die in der Biodiesel-Aufreinigungseinheit anfallenden
Gemische, die die in der Veresterungseinheit und der Umesterungseinheit
verwendeten Mittel sowie die in der Biodiesel-Aufreinigungseinheit
verwendeten Mittel umfassen, ebenfalls in der Mittel-Aufreinigungseinheit
aufgearbeitet und gewonnen werden können. Bei den in der Veresterungseinheit
eingesetzten Mitteln handelt es sich insbesondere um einen C1- bis C4-Monoalkohol,
einen sauren Katalysator und ein Schleppmittel. Bei den in der Umesterungseinheit eingesetzten
Mitteln handelt es sich um einen basischen Katalysator und den C1- bis C4-Monoalkohol. Bei
den in der Biodiesel-Aufreinigungseinheit
verwendeten Mitteln handelt es sich insbesondere um Wasser.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Herstellung
von Biodiesel ist insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass die
Einheit zur Aufreinigung von Mitteln sowohl mit der Umesterungseinheit
als auch mit der Veresterungseinheit über Zuleitungen verbunden ist. Über die
Zuleitungen können
jeweils in der Veresterungseinheit und in der Umesterungseinheit
gebildete Gemische, die mittels Phasentrennung von den jeweiligen
Produktgemischen in diesen Einheiten abgetrennt werden und die die
in diesen Einheiten verwendeten Mittel und Nebenprodukte umfassen,
direkt in die Mittel-Aufreinigungseinheit überführt und dort aufgereinigt und
getrennt werden.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung erlaubt somit
in vorteilhafter Weise die gleichzeitige Aufreinigung der zur Durchführung der
Veresterungsreaktionen, der Umesterungsreaktionen und der Biodiesel-Aufreinigung verwendeten
Mittel in der gleichen Aufreinigungseinheit. Dies führt dazu,
dass die erfindungsgemäße Vorrichtung
aufgrund des erheblich geringeren apparativen Aufwandes wesentlich
kostengünstiger
ist als andere im Stand der Technik bekannte Vorrichtungen zur Herstellung
von Biodiesel, da beispielsweise die Veresterungseinheit nicht mit einer
zusätzlichen
Aufreinigungseinheit kombiniert werden muss. Dadurch bedingt, verbilligt
sich auch die Herstellung von Biodiesel in der erfindungsgemäßen Vorrichtung
erheblich.
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Die Mittel-Aufreinigungseinheit ist
in vorteilhafter Weise zudem über
Ableitungen mit der Veresterungseinheit verbunden, über die
die in dieser Aufreinigungseinheit getrennten, aufgereinigten und somit
rückgewonnenen
Mittel über
Kreislaufsysteme insbesondere direkt in die Veresterungseinheit
zurückgeführt und
dort wieder verwendet werden können.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung
zur Herstellung von Biodiesel weist somit erfindungsgemäß mehrere
integrierte Kreisläufe
auf, die insbesondere der Aufreinigung, Trennung und Wiedergewinnung der
zur Durchführung
der Veresterungsreaktionen, der Umesterungsreaktionen und/oder der
Reaktionsgemisch-Aufreinigung verwendeten Mittel und deren Rückführung insbesondere
in die Veresterungseinheit dienen, wobei die einzelnen Kreisläufe für die jeweils
aufzureinigenden Mittel teilweise miteinander kombiniert und teilweise
voneinander getrennt sind. Diese in der erfindungsgemäßen Vorrichtung
integrierten Kreisläufe
erlauben eine fast vollständige Rückgewinnung
der verwendeten Mittel und deren Wiederverwendung.
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Die erfindungsgemäße Veresterungseinheit umfasst
ein oder mehrere Veresterungsvorrichtungen. In einer bevorzugten
Ausführungsform
der Erfindung umfasst die Veresterungseinheit 2 bis 8 miteinander
verbundene, nacheinander geschaltete Veresterungsvorrichtungen.
Vorzugsweise sind die Veresterungsvorrichtungen als Kolonnen ausgeführt. Die erfindungsgemäßen Kolonnen
können
geeignete Kolonnen-Einbauten,
wie verstellbare oder bewegliche Kolonnenböden, Füllkörper, Flüssigkeitsverteiler, geordnete
Packungen aus Drahtgewebebändern, Rückflussverteiler
und Tragroste aufweisen. Erfindungsgemäß kann die letzte Kolonne als
Extraktionskolonne ausgeführt
sein.
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Die separaten Veresterungsvorrichtungen sind
durch Zuleitungen miteinander verbunden, wobei eine Veresterungsvorrichtung
jeweils mit einer nachgeschalteten Veresterungsvorrichtung verbunden
ist, so dass das in der Vorrichtung gebildete Reaktionsprodukt oder
Veresterungsgemisch als leichte Phase in die nachgeschaltete Vorrichtung überführt werden
kann. Erfindungsgemäß ist auch
vorgesehen, dass die jeweiligen Zuleitungen, die die hintereinander
geschalteten Veresterungen miteinander verbinden, jeweils Abzweigungen
aufweisen, die eine Veresterungsvorrichtung mit einer vorgeschalteten
Veresterungsvorrichtung verbinden. Diese Abzweigungen gestatten
es somit in vorteilhafter Weise, einen Teilstrom des in einer Veresterungsvorrichtung gebildeten
Produktgemisches in eine vorgeschaltete Veresterungsvorrichtung
oder erneut in die gleiche Veresterungsvorrichtung zu überführen.
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Erfindungsgemäß ist mindestens eine Veresterungsvorrichtung
darüber
hinaus über
mindestens eine Zuleitung mit einer Mischvorrichtung verbunden, so
dass ein in der Mischvorrichtung hergestelltes Gemisch aus C1- bis C4-Monoalkohol,
saurem Katalysator und Schleppmittel in die entsprechende Veresterungsvorrichtung überführt werden
kann.
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In einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung ist vorgesehen, dass zwei oder mehr oder jede der
Veresterungsvorrichtungen über
separate Zuleitungen mit einer oder mehreren Mischvorrichtungen verbunden
sind. Die einzelnen Veresterungsvorrichtungen können dabei jeweils mit einer
separaten Mischvorrichtung oder auch mit den gleichen Mischvorrich tungen
verbunden sein. Auf diese Weise können unterschiedliche oder
gleiche Gemische, die gleiche oder unterschiedliche Konzentrationen
an Monoalkohol, saurem Katalysator und Schleppmittel enthalten,
in die einzelnen Veresterungsvorrichtungen überführt werden.
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In einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung ist vorgesehen, dass die Veresterungsvorrichtungen
durch jeweils eine weitere Zuleitung miteinander verbunden sind. Über diese
Zuleitungen kann zumindest ein Teilstrom der schweren Phase, die
nach Veresterung in einer Kolonne mittels Phasentrennung erhalten
wurde und die nicht-umgesetztes Glycerin, nicht-umgesetzten Monoalkohol
und nicht-umgesetzten sauren Katalysator enthält, in die vorgeschaltete Kolonne überführt werden.
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Diese weiteren Zuleitungen können erfindungsgemäß mit einer
Trocknungsvorrichtung verbunden sein, in der Reaktionswasser und/oder
Monoalkohol aus der schweren Phase entfernt werden. Diese Trocknungsvorrichtungen
können
beispielsweise als Destillationsvorrichtung zum Abdampfen eines
Wasser-Monoalkohol-Gemisches
oder als Molekularsieb beziehungsweise Mikrofilter zur Entfernung
von Wasser als Permeat ausgeführt
sein. Anschließend
wird die von Wasser und/oder Monoalkohol befreite schwere Phase
in die vorgeschaltete Kolonne überführt.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist also in einer
bevorzugten Ausführungsform
so konzipiert, dass nach erfolgter Veresterung in einer Kolonne nicht-umgesetzter saurer
Katalysator, nicht-umgesetztes Glycerin und nicht-umgesetzter Monoalkohol jeweils
in die vorgeschaltete Kolonne überführt werden,
während
das in der Kolonne gebildete Veresterungsgemisch jeweils in die
nachgeschaltete Kolonne überführt wird.
Saurer Katalysator, Glycerin und Monoalkohol werden also von Kolonne
zu Kolonne in gegenläufiger
Richtung zu den Veresterungsgemischen transportiert. Dies und die
Tatsache, dass erfindungsgemäß mehrere
Gemische aus saurem Katalysator, Glycerin und Monoalkohol getrennt
in die Veresterungseinheit eingespeist werden können, wobei sich die Gemische
bezüglich
der Konzentrationen ihrer Komponenten unterscheiden können, aber auch
gleich sein können,
erlaubt es, in den einzelnen Kolonnen unterschiedliche Konzentrationen
von saurem Katalysator, Glycerin und Monoalkohol einzusetzen. Dadurch
ist es erfindungsgemäß möglich, mit abnehmendem
Fettsäuregehalt
den Monoalkohol-Gehalt zu erhöhen
und die Konzentration des sauren Katalysators zu vermindern.
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Erfindungsgemäß ist ferner vorgesehen, dass
die letzte Veresterungsvorrichtung der Veresterungseinheit über mindestens
eine Zuleitung mit der nachgeschalteten Umesterungseinheit verbunden ist,
so dass die in der Veresterungseinheit, insbesondere der letzten
Veresterungsvorrichtung gebildeten Produkte in die Umesterungseinheit überführt werden
können.
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In bevorzugter Ausführungsform
umfasst die Umesterungseinheit der erfindungsgemäßen Vorrichtung mindestens
2 und maximal 6 miteinander verbundene, nacheinander geschaltete
Umesterungsvorrichtungen.
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Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Umesterungsvorrichtungen
ebenfalls als Kolonnen ausgeführt
sind. Jede Umesterungskolonne ist über mindestens eine Zuleitung
mit einer Mischvorrichtung verbunden, über die ein in der Mischvorrichtung gebildetes
Gemisch aus basischem Katalysator und C1-C4-Monoalkohol
in die Umesterungskolonne eingespeist werden kann. Jede Umesterungsvorrichtung
ist darüber
hinaus über
jeweils eine separate Zuleitung mit der Mittel-Aufreinigungsvorrichtung, insbesondere
einer Ansäuerungsvorrichtung
der Mittel-Aufreinigungseinheit
verbunden. Über
diese Zuleitungen wird ein in jeder Umesterungsvorrichtung vom gebildeten
Umesterungsgemisch mittels Phasentrennung abgetrenntes Gemisch,
das insbesondere basischen Katalysator, Seifen, überschüssigen Monoalkohol und bei
der Umesterung gebildetes Glycerin umfasst, direkt in die Ansäuerungsvorrichtung überführt, um
diese Verbindungen aufzureinigen. Jede Umesterungsvorrichtung ist
darüber
hinaus über
mindestens eine Zuleitung mit der Biodiesel-Aufreinigungseinheit, insbesondere einem
Separator der Biodiesel-Aufreinigungseinheit verbunden, so dass
das in einer Umesterungsvorrichtung gebildete Umesterungsgemisch
nach teilweiser Aufreinigung mittels Phasentrennung in einen Separator
der Biodiesel-Aufreinigungseinheit überführt und dort weiter aufgereinigt
werden kann. Nach erfolgter Aufreinigung wird das aufgereinigte
Umsetzungsgemisch über
eine Zuleitung zwischen Separator und der nachgeschalteten Umesterungsvorrichtung
in die nächste
Umesterungsvorrichtung überführt und
dort erneut umgeestert. Die einzelnen Umesterungsvorrichtungen der
Umesterungseinheit sind somit über jeweils
einen Separator der Biodiesel-Aufreinigungseinheit miteinander verbunden.
Die letzte Umesterungsvorrichtung ist ebenfalls über eine Zuleitung mit einem
Separator der Biodiesel-Aufreinigungseinheit verbunden.
Dieser Separator weist jedoch eine Zuleitung zu einem nachgeschalteten
Separator auf, so dass das in der letzten Umesterungsvorrichtung
gebildete Umesterungsgemisch, bei dem es sich um Biodiesel handelt,
weiter aufgereinigt werden kann. Das letzte Umesterungsgemisch wird
in mindestens drei weiteren Separatoren aufgereinigt, die ihrerseits jeweils über eine
Zuleitung mit den Separatoren der Biodiesel-Aufreinigungseinheit
verbunden sind.
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In bevorzugter Ausführungsform
der Erfindung umfasst die Biodiesel-Aufreinigungseinheit mindestens
4 miteinander verbundene, hintereinander geschaltete Separatoren
sowie eine Trocknungsvorrichtung. In den Separatoren werden die
Umesterungsgemische mittels Wasserdampf von basischem Katalysator, überschüssigem Monoalkohol,
bei der Umesterung gebildetem Glycerin und Restmengen von saurem
Katalysator getrennt. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die
Separatoren über
mindestens eine Zuleitung mit der Trocknungsvorrichtung der Biodiesel-Aufreinigungseinheit
verbunden sind, über
die das in den Separatoren von basischem Katalysator, Monoalkohol,
saurem Katalysator und Schleppmittel abgetrennte Produktgemisch,
d.h. Biodiesel, in die Trocknungsvorrichtung überführt werden. In der Trocknungsvorrichtung
wird dann das gereinigte Endprodukt Biodiesel erhalten.
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Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Biodiesel-Aufreinigungseinheit über spezielle
Zuleitungen mit der Mittel-Aufreinigungseinheit zur Aufreinigunq
der verwendeten Mittel verbunden ist. Dabei sind insbesondere die
Separatoren der Biodiesel-Aufreinigungseinheit über eine
Zuleitung mit der Ansäuerungsvorrichtung
der Mittel-Aufreinigungseinheit verbunden, um das in den Separatoren
abgetrennte Gemisch aus basischem Katalysator, Monoalkohol, saurem
Katalysator und Schleppmittel in die Mittel-Aufreinigungsvorrichtung,
insbesondere die Ansäuerungsvorrichtung
zu überführen.
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Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Mittel-Aufreinigungseinheit,
die zur Aufreinigung der in der Veresterungseinheit, der Umesterungseinheit und
der Biodiesel-Aufreinigungseinheit verwendeten Mittel dient, mindestens
eine Trocknungsvorrichtung, eine Ansäuerungsvorrichtung, einen weiteren
Separator, eine Rektifikationsvorrichtung, eine Evaporationsvorrichtung,
eine Destillationsvorrichtung, eine Dünnschicht-Evaporationsvorrichtung
und eine Filtrationsvorrichtung aufweist.
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In vorteilhafter Weise ist die Mittel-Aufreinigungseinheit
nicht nur mit Umesterungseinheit und der Biodiesel-Aufreinigungseinheit,
sondern über mindestens
eine Zuleitung auch mit der Veresterungseinheit verbunden. Die Veresterungseinheit
ist beispielsweise über
eine Zuleitung mit der Trocknungsvorrichtung der Mittel-Aufreinigungseinheit
verbunden, die ihrerseits über
eine weitere Zuleitung mit der Ansäuerungsvorrichtung der Mittel-Aufreinigungseinheit
verbunden ist. Über
diese Zu leitung werden die in der Veresterungseinheit mittels Phasentrennung
erhaltenen wässrigen
Gemische aus nicht-umgesetztem C1- bis C4-Monoalkohol, saurem Katalysator, Schleppmittel
und bei der Veresterung gebildetem Wasser in die Trocknungsvorrichtung
der Mittel-Aufreinigungseinheit überführt. In
der Trocknungsvorrichtung werden die in der Veresterungseinheit
erhaltenen Gemische weiter aufgereinigt, wobei insbesondere der
C1- bis C4-Monoalkohol von
den übrigen
Bestandteilen der Gemische abgetrennt und über eine Zuleitung aus der
Trocknungsvorrichtung in die nachgeschaltete Rektifikationsvorrichtung
der Mittel-Aufreinigungseinheit überführt wird.
Die Trocknungseinheit ist ferner über eine weitere Zuleitung
mit der Ansäuerungseinheit
verbunden, um einen kleinen Teilstrom des in der Trocknungsvorrichtung
abgetrennten Gemisches aus saurem Katalysator, Schleppmittel und
Restmengen des C1- bis C4-Monoalkohols
in die Ansäuerungsvorrichtung
zu überführen.
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Die Ansäuerungsvorrichtung ist über spezielle
Zuleitungen auch direkt mit den Umesterungseinheiten und den Separatoren
der Biodiesel-Aufreinigungseinheit verbunden. Über diese Zuleitungen werden
die in den Umesterungsvorrichtungen mittels Phasentrennung gebildeten
Gemische und die in den Separatoren bei der Biodiesel-Aufreinigung
gebildeten Gemische, die jeweils Wasser, Glycerin, Seifen, basischen
Katalysator und überschüssigen,
bei der Umesterung nicht umgesetzten Monoalkohol umfassen, in die
Ansäuerungsvorrichtung
eingespeist.
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Die Ansäuerungsvorrichtung ist über eine Zuleitung
mit dem Separator der Mittel-Aufreinigungseinheit verbunden. In
diesem Separator erfolgt eine Abtrennung der aus dem Seifenanteil
freigesetzten Fettsäuren,
die über
eine weitere Leitung aus dem Separator abgeführt und in die Veresterungseinheit
rückgeführt werden.
Der Separator ist ferner über eine
Zuleitung mit der Rektifikationsvorrichtung der Mittel-Aufreinigungsheit
verbunden, um das im Separator gebildete wasserhaltige Gemisch aus
saurem Katalysator, basischem Katalysator und erheblichen Mengen
des Monoalkohols in die Rektifikationsvorrichtung zu überführen.
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In der Rektifikationsvorrichtung
erfolgt dann die Abtrennung des Monoalkohols aus dem wässrigen
Gemisch und dessen weitere Aufreinigung. Über eine Ableitung, die die
Rektifikationsvorrichtung mit der Veresterungseinheit verbindet,
wird der in der Rektifikationsvorrichtung aufgereinigte Monoalkohol in
die Veresterungseinheit rückgeführt und
kann somit in der Veresterungseinheit erneut genutzt werden. Die
Rektifikationsvorrichtung ist ferner über eine Zuleitung mit der
Evaporationsvorrichtung verbunden, um das in der Rektifikationsvorrichtung
vom Monoalkohol abgetrennte Gemisch, das Wasser, Restmengen von
Glycerin sowie basischen und sauren Katalysator umfasst, zur weiteren
Aufreinigung in die Evaporationsvorrichtung zu überführen.
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In der Evaporationsvorrichtung wird
Wasser aus dem überführten Gemisch
abgetrennt. Die Evaporationsvorrichtung verfügt über eine Zuleitung zur Kondensation, über die
das in der Evaporationsvorrichtung abgetrennte Wasser wieder verflüssigt und von
da aus in die Biodiesel-Aufreinigungseinheit überführt und dort, insbesondere
in den Separatoren der Biodiesel-Aufreinigungseinheit, erneut genutzt werden
kann. Die Evaporationsvorrichtung ist über eine weitere Zuleitung
mit der Trocknungsvorrichtung der Mittel-Aufreinigungseinheit und
der Destillationsvorrichtung verbunden, um das von Wasser befreite Rohglycerin,
das Gemisch von Glycerin und saurem Katalysator und basischem Katalysator
und Restmengen von Wasser weiter aufzureinigen.
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In der Destillationsvorrichtung erfolgt
eine Trennung des Glycerins von allen Begleitsubstanzen, hauptsächlich dem
aus basischen und sauren Katalysatoren gebildeten Salz. Über eine
Zuleitung, die die Destillationsvorrichtung mit einer Dünnschicht-Evaporationsvorrichtung
verbindet, wird das Salz abgeleitet und das noch begleitende Glycerin zurückgewonnen.
Das Salz ist als Düngemittel
geeignet. Die Destillationsvorrichtung ist über eine Leitung mit einer
Filtrationsvorrichtung verbunden. Über eine die Destillationsvorrichtung
mit der Filtrationsvorrichtung verbindende Leitung wird das Reinglycerin
in die Filtrationsvorrichtung überführt und
dort weiter zu Pharmaglycerin für
höchste
Ansprüche
aufgereinigt
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Die vorliegende Erfindung wird durch
die folgenden 1 und 2 näher erläutert.
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1 zeigt
in schematischer Form eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Herstellung
von Biodiesel, umfassend eine Veresterungseinheit, eine Um esterungseinheit,
eine Aufreinigungseinheit zur Aufreinigung des hergestellten Biodiesels
und eine Aufreinigungseinheit zur Aufreinigung und Trennung der
in der Veresterungseinheit und der Umesterungseinheit verwendeten
Mittel.
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2 zeigt
in schematischer Form eine weitere Ausführungsform der Veresterungseinheit.
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Die 1 zeigt
eine erfindungsgemäße Vorrichtung 1 zur
Herstellung von Biodiesel aus freie Fettsäuren enthaltenden, öl- und/oder
fetthaltigen Ausgangsgemischen, die eine integrierte Biodiesel-Aufreinigungseinheit 6 und
eine integrierte Mittel-Aufreinigungseinheit 8 aufweist.
Die Vorrichtung 1 umfasst eine Veresterungseinheit 3 mit
zwei als Kolonnen ausgeführten
Veresterungsvorrichtungen 9 und 11. Die Veresterungskolonne 9 ist über eine
Leitung 37 mit einer Mischvorrichtung 35 verbunden. Aus
der Kolonne 9 führt
eine Leitung 41 in die Veresterungskolonne (oder Extraktionskolonne) 11,
so dass das in der Kolonne 9 erzeugte Veresterungsgemisch
in die Kolonne 11 überführt werden
kann. Die Veresterungskolonne 11 ist darüber hinaus
mit einer Leitung 43 mit einem Vorratsgefäß 45 für den C1-C4-Monoalkohol verbunden,
so dass frischer Monoalkohol in die Kolonne 11 eingespeist
werden kann. Aus der Kolonne 11 führt die Leitung 47 in
die Umesterungseinheit 5 mit zwei als Kolonnen ausgeführten Umesterungsvorrichtungen 15 und 17.
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Die Umesterungskolonne 15 und
die Umesterungskolonne 17 sind jeweils über die Leitungen 65 und 67 mit
der Mischvorrichtung 63 verbunden, die ihrerseits über die
Leitungen 59 mit dem Vorratsbehälter 45 für den Monoalkohol
und über
die Leitung 61 mit dem Vorratsbehälter 53 für den basischen
Katalysator verbunden sind. Die Kolonne 15 ist darüber hinaus über die
Leitung 57 mit dem Vorratsbehälter 51 für ein zweites
Ausgangsgemisch mit einem äußerst geringen
Anteil freier Fettsäuren
verbunden. Das in der Kolonne 15 erzeugte Umesterungsgemisch
wird einer Phasentrennung unterworfen, wobei das vom Umesterungsgemisch
abgetrennte wässrige
Gemisch, das vorwiegend nicht umgesetzten Monoalkohol, Glycerin
und den basischen Katalysator umfasst, über die Leitung 105 aus
der Kolonne 15 in die Ansäuerungsvorrichtung 103 überführt wird.
Das in der Umesterungskolonne 15 erzeugte, mittels Phasentrennung
vorgereinigte Umesterungsgemisch wird aus der Kolonne 15 über die
Leitung 69 in den Separator 71 transportiert und
dort weiter aufgereinigt.
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Der Separator 71 erhält über die
Leitung 93 Wasser aus dem Wasservorratsbehälter 55.
Im Separator 71 wird das in der Kolonne 15 erzeugte Umesterungsgemisch
weiter von dispergiertem beziehungsweise gelöstem Glycerin sowie basischem Katalysator
und C1-C4-Monoalkohol befreit, das über die
Leitung 107 in die Ansäuerungsvorrichtung 103 überführt wird.
Das im Separator 71 aufgereinigte Umsetzungsgemisch aus
der Kolonne 15 wird über die
Leitung 79 in die zweite Umesterungskolonne 17 überführt.
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Auch in der Umesterungskolonne 17 erfolgt eine
Phasentrennung, wobei das mittels Phasentrennung abgetrennte Gemisch
aus vorwiegend Glycerin, basischem Katalysator und Monoalkohol über die Leitung 106 in die
Leitung 105 und dann in die Ansäuerungsvorrichtung 103 transportiert
wird. Das in der Umesterungskolonne 17 gebildete, mittels Phasentrennung
vorgereinigte Umesterungsgemisch wird über die Leitung 81 in
den Separator 73 transportiert und dort weiter vorgereinigt,
wobei das im Separator 73 abgetrennte wässrige Gemisch aus Glycerin,
saurem und basischen Katalysator sowie nicht umgesetztem C1-C4-Monoalkohol enthaltende Gemisch aus dem
Separator 73 über
die Leitung 109 in die Leitung 105 und von da
aus in die Ansäuerungsvorrichtunq 103 transportiert
wird. Der Separator 73 wird über die Zuleitung 91,
die mit der Separatorvorrichtung 75 verbunden ist, mit
Wasser beziehungsweise kondensiertem Wasserdampf versorgt. Das im Separator 73 gereinigte
Umesterungsgemisch aus der Umesterungskolonne 17 wird über die
Leitung 83 in den Separator 75 überführt, der
seinerseits über die
Leitung 89, die mit dem Separator 77 verbunden ist,
mit Wasser beziehungsweise kondensiertem Wasserdampf versorgt wird.
Das im Separator 75 weiter aufgereinigte Umsetzungsgemisch
wird dann über
die Leitung 85 in den Separator 77 überführt. Der
Separator 77 wird über
die Leitung 87 mit Wasser aus dem Wasservorratsbehälter 55 versorgt.
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Nach erfolgter Aufreinigung des Umesterungsgemisches
wird dieses über
die Leitung 157 in die Trocknungsvorrichtung 159 überführt. Das
während
der Trocknung des gereinigten Umesterungsgemisches in der Trocknungsvorrichtung 159 gebildete Wasser
wird über
die Leitung 161 abgeführt,
während
die gebildeten Endprodukte über
die aufgereinigten und aufkonzentrierten Endprodukte aus der Trocknungs vorrichtung 159 über die
Leitung 163 in den Vorratsbehälter 165 für das gewünschte Endprodukt
transportiert wird.
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Das in der Ansäuerungsvorrichtung 103 transportierte
Gemisch aus Glycerin und den sauren und basischen Katalysatoren
sowie nicht umgesetztem C1-C4-Monoalkohol wird über die
Leitung 101 in den Separator 113 überführt, wobei
im Separator 113 eine Abtrennung der Fettsäuren erfolgt,
wobei die abgetrennte Fettsäure über die
Leitung 155 in die Leitung 21 überführt und von da aus in die Veresterungseinheit 3 rückgeführt wird.
Das nach der Abtrennung der Fettsäure in den Separator 113 gebildete Gemisch
wird über
die Leitung 115 in eine Rektifikationsvorrichtung 117 überführt. Die
Rektifikationsvorrichtung 117 erhält andererseits über die
Leitung 125 in der Trocknungsvorrichtung 97 gebildeten
nicht umgesetzten Monoalkohol aus der Veresterungseinheit 3.
In der Rektifikationsvorrichtung 117 erfolgt eine weitere
Aufreinigung des C1-C4-Monoalkohols.
Das in der Rektifikationsvorrichtung 117 nach Abtrennung des
Monoalkohols gebildete Gemisch wird über die Leitung 119 in
die Evaporationsvorrichtung 121 transportiert, in der das
in den Separatoren eingespeiste Wasser aus dem wasserhaltigen Gemisch abgedampft,
kondensiert und rückgewonnen
und über
die Leitung 123 zurück
in den Wasserbehälter 55 transportiert
wird. Die restlichen Bestandteile des in der Evaporationsvorrichtung 121 erzeugten
Gemisches werden über
die Leitung 129 in die Trocknungsanlage 131 und
von da aus über
die Leitung 193 in die Destillationsvorrichtung 135 transportiert. In
der Destillationsanlage wird das Glycerin vom aus saurem und basischem
Katalysator entstandenen Salz abgetrennt und über die Leitung 145 zur
weiteren Aufreinigung in die Filtriervorrichtung 147 überführt. Vom
mittels Filtration gereinigten Glycerin wird ein kleiner Teilstrom über die
Leitung 149 in ein Glycerin-Vorratsgefäß 151 und von da aus über die
Leitung 153 zu der Leitung 99 geführt, die
die Trocknungsvorrichtung 97 mit dem Schleppmittelvorratsgefäß, d.h.
Glycerin-Vorratsbehälter 23 verbindet, das
heißt
das in der Filtriervorrichtung gereinigte Glycerin wird somit in
das Schleppmittelvorratsgefäß 23 überführt, aus
dem das in der Veresterungseinheit 3 benötigte Schleppmittel
Glycerin entnommen wird.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Herstellung
von Biodiesel ist somit so konzipiert, dass der in der Veresterungseinheit
nicht umgesetzte C1- bis C4-Monoalkohol
aus den eigentlichen Veresterungsvorrichtungen abgeleitet und in
Aufreinigungsvorrichtungen überführt wird,
in die auch der in der Umesterungseinheit abgeleitete, nicht umgesetzte Monoalkohol
eingespeist wird. Der nicht umgesetzte Monoalkohol wird in der Aufreinigungsvorrichtung aufgereinigt
und dann in den Monoalkohol-Vorratsbehälter überführt, aus
dem der zur sauren Veresterung in der Veresterungseinheit benötigte Monoalkohol entnommen
wird. Das in der Veresterungseinheit benötigte Schleppmittel wird in
die gleichen Aufreinigungsvorrichtungen wie der nicht umgesetzte
Monoalkohol eingespeist und kann von dort aus in den Schleppmittelvorratsbehälter, also
den Glycerin-Vorratsbehälter, überführt werden
und steht damit zur sauren Veresterung in der Vereste rungseinheit
zur Verfügung.
Auch die für
die saure und basische Katalyse verwendeten Katalysatoren werden,
sofern sie nicht über
interne Kreisläufe
in vorgeschaltete Kolonnen rücküberführt werden, über die
gleichen Aufreinigungsvorrichten geführt, wobei der saure Katalysator und
der basische Katalysator nach Aufreinigung zur Umsetzung gebracht
werden, wobei ein als Düngemittel
geeignetes Salz erhalten wird.
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Die 2 zeigt
eine weitere Ausführungsform
der Veresterungseinheit 3 mit den als Kolonnen ausgeführten Veresterungsvorrichtungen 9, 171, 173, 175, 177 und 11.
Das zu veresternde Ausgangsgemisch wird dabei in die erste Veresterungskolonne 9 eingespeist.
Nach Beendigung der Veresterung in Kolonne 9 wird das in
Kolonne 9 erzeugte Veresterungsgemisch als leichte Phase über die
Leitung 185 zur weiteren Veresterung in die nachgeschaltete
Veresterungskolonne 171 überführt. Das nach Veresterung in
Kolonne 171 gebildete Veresterungsgemisch wird dann zur
weiteren Veresterung über
die Leitung 187 in die nachgeschaltete Veresterungskolonne 173 und
von da aus über
die Leitung 189 in die nachgeschaltete Kolonne 175,
dann über
die Leitung 191 in die nachgeschaltete Kolonne 177 und
schließlich über die
Leitung 201 in die letzte Kolonne 11 überführt.
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Die Veresterungseinheit 3 wird
erfindungsgemäß aus den
zwei getrennten Mischvorrichtungen 199 und 35 mit
Gemischen der zur Veresterung benötigten Mittel, d.h. saurem
Katalysator, Monoalkohol und Glycerin, versorgt. Die Mischvorrichtungen 199 und 35 sind
ihrerseits über
die Leitung 29 mit dem Glycerin-Vorratsbehälter 23, über die
Leitung 31 mit dem Vorratsbehälter 25 für den sauren
Katalysator und über
die Leitung 33 mit dem Vorratsbehälter 27 für gebrauchten
Monoalkohol verbunden und werden aus den Vorratsbehältern 23, 25 und 27 mit
Glycerin, saurem Katalysator und Monoalkohol versorgt. Die in den
Mischvorrichtungen 199 und 35 erzeugten Gemische,
enthaltend sauren Katalysator, Glycerin und Monoalkohol, können sich
bezüglich
der Konzentrationen der Bestandteile unterscheiden.
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Über
die Leitung 169, die die Mischvorrichtung 199 mit
der Kolonne 173 verbindet, wird das sauren Katalysator,
Glycerin und Monoalkohol enthaltende Gemisch dann direkt in die
Kolonne 173 eingespeist. Nach erfolgter Veresterung in
Kolonne 173 wird die schwere Phase, die nicht-umgesetztes
Glycerin, nicht-umgesetzten Monoalkohol und nicht-umgesetzten sauren
Katalysator enthält,
mittels Phasentrennung von der das Veresterungsgemisch enthaltenden
leichten Phase abgetrennt und über
die Leitung 181 in die vorgeschaltete Kolonne 171 überführt. Auch
in Kolonne 171 wird nach Veresterung eine Phasentrennung
durchgeführt,
wobei die erhaltene schwere Phase über die Leitung 183 in
die erste Kolonne 9 überführt wird.
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Das in der Mischvorrichtung 35 erzeugte
Gemisch aus Glycerin, Katalysator und Monoalkohol wird über die
Leitung 37 direkt in die Veresterungskolonne 177 eingespeist.
Auch hier erfolgt nach der Veresterung eine Phasentrennung, wobei
ein Teilstrom der erzeugten schweren Phase über die Leitung 193 in
die vorgeschaltete Kolonne 175 überführt und ein Teilstrom der schweren
Phase in die Kolonne 177 zurückgeführt wird. Die in Kolonne 175 nach
erfolgter Veresterung und Phasentrennung erhaltene schwere Phase
wird dann über
die Leitung 195 in eine Trocknungsvorrichtung 197 zur
Abtrennung des Reaktionswassers transportiert und von da aus über die
Leitung 201 in die Kolonne 175 zurückgeführt, wobei
ein Teilstrom der gereinigten schweren Phase in die vorgeschaltete
Kolonne 173 überführt wird.
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Erfindungsgemäß ist also vorgesehen, dass nach
erfolgter Veresterung in einer Kolonne nicht-umgesetzter saurer Katalysator, nicht-umgesetztes
Glycerin und nicht-umgesetzter Monoalkohol jeweils in die vorgeschaltete
Kolonne überführt werden,
während
das in der Kolonne gebildete Veresterungsgemisch jeweils in die
nachgeschaltete Kolonne überführt wird.
Saurer Katalysator, Glycerin und Monoalkohol werden also von Kolonne
zu Kolonne in gegenläufiger
Richtung zu den Veresterungsgemischen transportiert. Dies und die
Tatsache, dass erfindungsgemäß zwei Gemische
aus saurem Katalysator, Glycerin und Monoalkohol getrennt in die
Veresterungseinheit eingespeist werden, wobei sich die Gemische
bezüglich
der Konzentrationen ihrer Komponenten unterscheiden können, aber
auch gleich sein können,
erlaubt es, in den einzelnen Kolonnen unterschiedliche Konzentrationen
von saurem Katalysator, Glycerin und Monoalkohol einzusetzen. Dadurch
ist es erfindungsgemäß möglich, mit
abnehmendem Fettsäuregehalt
den Monoalkohol-Gehalt zu erhöhen
und die Konzentration des sauren Katalysators zu vermindern.