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Die vorliegende Erfindung betrifft
eine multifunktionelle Frostschürze
im statisch nicht belasteten Außenbereich
von Gebäudefundamenten,
die dem Zweck der Schalung, der Dämmung im vertikalen Randbereich
der Bodenplatte und der Frostschürze, dem
wärmebrückenfreien
Anschluß an
eine horizontale Dämmung
unter der Bodenplatte und zur Aufnahme von abzutragenden Lasten
für eine
Vormauerschale wie z.B. Klinkermauerwerk dient. Durch seine Beschaffenheit
ist es ebenfalls geeignet horizontal auf Gebäude wirkende Kräfte abzuleiten,
was insbesondere bei lastabtragenden, biegesteifen Gründungsbodenplatten,
also solchen ohne Streifenfundamente, zur Anwendung kommen muß. Aufgrund der
vergleichbar geringen Abmessung werden Eingriffe in den natürlich gewachsenen
Bereich des Erdreiches in Form von Tiefbauarbeiten minimiert.
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Gebäudefundamente bilden den Übergang zwischen
Gebäuden
und dem angrenzenden Erdreich auf welchen die Gebäude errichtet
werden. In Zeiten wachsender Ansprüche an die Energieeinsparung
und Verminderung des CO2 Ausstoßes an die Umwelt
entsteht ein wachsender Kostendruck im Bauwesen. Den erhöhten Anforderungen
an die Dämmung;
zur ordnungsgemäßen Auslegung
eines Gebäudefundamentes,
kommt wachsende Bedeutung zu. Es muß zum einen vermieden werden,
daß Frost
unter die Bodenplatte gerät
und diese anhebt, zum anderen sind Wärmebrücken an Bauteilen zu vermeiden.
Wärmebrücken entstehen
durch unzulängliche
Dämmung
in Teilbereichen eines Bauteiles, was dazu führt, daß Wärme aus dem Gebäude abströmen kann.
Zudem sammelt sich auf der Innenseite des Gebäudes im Bereich einer Wärmebrücke Tauwasser,
was zu Schimmelpilzbildung und somit zu erheblichen Bauschäden führen kann.
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Es ist bekannt Fundamente im umlaufenden Bodenplattenbereich
vorzusehen, welche tiefer ins Erdreich hinabführen und als sogenannte Frostschürzen bezeichnet
werden. Es ist auch bereits vorgeschlagen worden Schalelemente mit
wannenförmigem
Querschnitt aus Material mit wärmedämmenden Eigenschaften
einzusetzen, welche die Funktion der Dämmung und Schalung von Frostschürzen und
Bodenplatten dienen und Wärmebrücken vermeiden. Sie
schützen
im umschürzten
Bereich vor einer thermischen Abkühlung unter der Bodenplatte.
Diese Frostschürzen
sind jedoch grundsätzlich
als Fundament mit lastabtragenden Eigenschaften auszuführen, da
sie im Bereich unter den Außenwänden eines Gebäudes angeordnet
sind und deren statische Last auf den tragenden Boden ableiten müssen. Aus
diesem Grund sind Mindestanforderungen an die Abmessungen dieser
Frostschürzen
einzuhalten. Die Mindestbreite des zu betonierenden Anteils einer
solchen Frostschürze
beträgt
30 cm und sie ist auf eine Tiefe von mindestens 80 cm unter Oberkante
Gelände
herunterzuführen.
Soll die aufliegende Bodenplatte nunmehr als biegesteife, lastabtragende
Gründungsbodenplatte
ausgeführt
werden, das heißt ohne
weitere Streifenfundamente unter deren Fläche bzw. tragenden Innenwänden, so
entstehen im Übergangsbereich
zwischen der vertikal aufstehenden Frostschürze und der liegenden Bodenplatte,
auf der Innenseite der Frostschürze
statische Abscherkräfte was
dazu führt,
daß die
Bodenplatte im Randbereich mit zusätzlicher Bewehrung auszuführen ist.
Der Mehraufwand an Beton- und Bewehrungsarbeiten reduziert hierbei
die gewünschte
Wirtschaftlichkeit einer lastabtragenden, biegesteifen Gründungsbodenplatte.
Zudem ist der Aufwand an Dämmung
dieser Frostschürze
aufgrund seiner Dimensionierung entsprechend hoch. Diese Frostschürzen müssen, um eine
wärmebrückenfreie
Dämmung
zu erreichen, auf der Innen- und Außen- und Unterseite gedämmt werden,
da sie vollständig
unter der Bodenplatte und somit unter dem Gebäude angeordnet sind. Für eine Wärmebrückenfreiheit
ist hierbei auch unter der Frostschürze eine Dämmung erforderlich, da eine thermische
Verbindung von der Außenwand über den
Beton der Bodenplatte und der darunter befindlichen Frostschürze zum
Erdreich hin besteht. Dieses wäre
technisch nur mit sehr wenigen Dämmstoffen, wie
z.B. Foamglass möglich,
die jedoch für
diesen Einsatz keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung haben
und somit nur gegen statischen Nachweis und einer Zustimmung im
Einzelfall eingesetzt werden können.
Dieses ist zum einen mit erheblichen Kosten verbunden und zum anderen
sehr zeitaufwendig, so daß zugunsten
der Wirtschaftlichkeit auf die geforderte Wärmebrückenfreiheit überwiegend
verzichtet werden muß.
Aus wirtschaftlicher und ökologischer Sicht
ist darüber
hinaus von Nachteil, daß für den Einbau
der Frostschürzen
mit diesen Abmessungen entsprechend groß dimensionierte Erdarbeiten
erforderlich sind.
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung
besteht darin, Neues für
die gewerbliche Anwendung bereit zu stellen.
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Es wird vorgeschlagen die geforderte
Frostschürze
mit Bauteilen zu erstellen, die gleichzeitig
- – der vertikalen
Dämmung
der Frostschürze
und der Bodenplatte
- – der
Randschalung der Bodenplatte
- – der
Abtragung horizontaler und vertikaler statischer Kräfte
- – dem
wärmebrückenfreien
Anschluß an
die horizontale Dämmung
unter der Bodenplatte
dienen und in den Außenbereich
der Bodenplatte, also außerhalb
des statisch lastabtragenden Bereiches einzubauen sind. Die Lösung der
Aufgabe wird in unabhängiger
Form beansprucht. Bevorzugte Ausführungsformen finden sich in
Unteransprüchen.
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Gemäß einem ersten Grundgedanken
der vorliegenden Erfindung wird ein senkrecht aufstehendes Schalelement
mit wärmedämmenden
Eigenschaften mit einer Gesamthöhe
von Oberkante Beton Bodenplatte bis in frostfreie Tiefe auf der,
der Bodenplatte zugewandten Seite in einen Frostschürzengraben
eingebaut. Auf der, der Bodenplatte abgewandten Seite des wärmedämmenden
Schalelementes ist ein zur Lastabtragung geeigneter Baustoff mit
dem Schalelement verbunden. Dieser kann mineralisch sein und erfüllt den
Zweck das Schalelement in seiner Ausrichtung zu stabilisieren, indem
er als Auflager auf dem Erdreich mit entsprechend tief liegendem
Schwerpunkt dient. Auf dessen Außenseite ist ein weiteres Schalelement
mit dem Auflager verbunden, das vom Erdreich bis in eine Höhe reicht
die ausreichend ist die Bodenplatte ganz oder teilweise zu umschließen. Die
Höhe des
Auflagers entspricht nur einem Teil der Höhe der Außenschalung, so daß es möglich ist,
in dem hergestellten Hohlraum oberhalb des Auflagers, einen die
Bodenplatte umschließenden
Ringanker aus Beton herzustellen.
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Diesem Grundgedanken ist wesentlich,
daß die
herzustellende Bodenplatte in den Ringanker und die, bis in frostfreie
Tiefe wärmedämmende Randschalung
eingebettet ist. So ist es möglich
die horizontale, erdberührte
Perimeterdämmung
unter der Bodenplatte mit der senkrecht aufstehenden Dämmung wärmebrückenfrei
zu verbinden und gleichzeitig horizontal wirkende statische Kräfte über den
außen
liegenden Ringanker abzuleiten. Da der Ringanker vor Ausführung der
Flächendämmung und
der Betonbodenplatte erstellt werden kann, ist es möglich im
Innenbereich der Bodenplatte eventuell einzubringende Baustoffe
nach Vorschrift zu verdichten, ohne die umlaufende Frostschürze zu verschieben oder
zu beschädigen.
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Die Stärke des Ringankers und des
darunter befindlichen Auflagers kann erheblich geringer ausgelegt
werden als eine vergleichbares Frostschürzenfundament, dessen Betonstärke mindestens
30 cm betragen muß.
Es kann davon ausgegangen werden, daß eine Stärke von 10 cm bereits ausreichend ist.
Des weiteren kann auf eine Dämmung
auf der Außenseite
der Frostschürze
verzichtet werden, so daß die
erforderlichen Erdarbeiten und somit der Eingriff in den natürlich gewachsenen
Bereich der Erde, erheblich reduziert werden kann.
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In einem Unteranspruch wird der Ringanker mit
dem Auflager als Aufnahme für
eine Vorsatzschale wie z.B. einem Klinkermauerwerk genutzt.
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Bei erhöhtem Anspruch an die Außendämmung des
Gebäudes,
z.B. bei sogenannten Drei-Liter-Häusern (heute KfW 60- Häusern) oder
Passivhäusern,
kann die Außendämmung der
Fassaden auch problemlos auf der Außenseite der Perimeter-Frostschürze, bis
in frostfreie Tiefe, zusätzlich
heruntergeführt
werden.
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Des weiteren ist diesem Grundgedanken
wesentlich, daß die
Perimeter-Frostschürze
industriell vorgefertigt werden kann, wodurch weitere Kosten eingespart
werden können.
Es wird davon ausgegangen, daß,
anders als nach Erlass der aktuellen Energie-Einsparverordnung (EnEv 2002) erwartet,
die Baukosten aufgrund des Mehraufwandes im Bereich der Dämmung steigen,
sondern sogar reduziert werden. Hierbei wird das vertikale Schalelement
bevorzugt aus Isoliermaterial hergestellt insbesondere bevorzugt
aus Hartschaumplatten, die eine hinreichende Isolierung bewirken
und in variabler Stärke Verwendung
finden kann. Das Auflager auf der Außenseite des Schalelementes
wird bevorzugt aus mineralischen Planblöcken hergestellt und mit dem
Schalelement verbunden. Die äußere Schalung
wird bevorzugt aus hartfaser- oder zementgebundenen Platten hergestellt
und mit dem Auflager verbunden. In einer anderen bevorzugten Herstellungsweise
wird die äußere Schalung
ebenfalls aus Hartschaumplatten hergestellt um erhöhten Anforderungen
an den Wärmeschutz
gerecht zu werden. Die Einzelelemente der vorliegenden Erfindung
werden bei industrieller Herstellung bevorzugt zur Aneinanderreihung
gebildet, daß heißt, es werden
viele Einzelelemente zur Bildung einer Perimeter-Frostschürze nebeneinander
gesetzt und sind so hergestellt, daß Sie nach dem Prinzip Nut
und Feder ineinander greifen. Die Längen der einzelnen Elemente
sind dabei unter anderem davon abhängig in welcher Größe die einzelnen
Baustoffe verfügbar
sind, den Maßen,
die einen preiswerten Transport ermöglichen, dem Gewicht, um die
Elemente leicht handhaben und einbauen zu können und so weiter.
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Die Ringanker der zusammengesetzten
Einzelelemente werden bevorzugt vor der Erstellung der Bodenplatte
in der Fläche
bewehrt und ausbetoniert um eventuell anzufüllende Baustoffe in der Fläche fachgerecht
verdichten zu können,
ohne die umschließende
Frostschürze
zu verschieben oder anderweitig in ihrer vorgesehenen Position zu
verändern.
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Die Erfindung wird im folgenden nur
beispielsweise anhand der Zeichnung beschrieben. In dieser zeigt:
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1 Schnitt
durch eine erfindungsgemäße Perimeter-Frostschürze ohne
Dämmung
auf der, der Bodenplatte abgewandten Seite.
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2 Schnitt
durch eine erfindungsgemäße Perimeter-Frostschürze mit
Dämmung
auf der, der Bodenplatte abgewandten Seite.
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3 Aufsicht
auf ein erfindungsgemäßes, industriell
vorgefertigtes Perimeter-Frostschürzenelement
ohne Dämmung
auf der, der Bodenplatte abgewandten Seite.
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4 Aufsicht
auf ein erfindungsgemäßes, industriell
vorgefertigtes Perimeter-Frostschürzenelement
ohne Dämmung
auf der, der Bodenplatte abgewandten Seite.
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Nach 1 umfaßt ein senkrecht
aufstehendes Schalelement (1) mit wärmedämmenden Eigenschaften mit einer
Gesamthöhe
von Oberkante Beton Bodenplatte bis in frostfreie Tiefe auf der,
der Bodenplatte zugewandten Seite in einen Frostschürzengraben
eingebaut. Auf der Außenseite
des aufstehenden Schalelementes ist ein Auflager (2), vorzugsweise
aus einem mineralischen Baustoff mit dem Schalungselement (1)
verbunden. Auf dessen Außenseite ist
ein weiteres Schalelement (3) mit dem Auflager verbunden,
das vom Erdreich bis in eine Höhe
reicht die ausreichend ist die Bodenplatte ganz oder teilweise zu
umschließen.
Die Höhe
des Auflagers entspricht nur einem Teil der Höhe der Außenschalung, so daß es möglich ist,
in dem hergestellten Hohlraum oberhalb des Auflagers, einen die
Bodenplatte umschließenden
Ringanker (4) aus Beton mit entsprechender Bewehrung (5)
herzustellen. Die herzustellende Bodenplatte (7) ist in
den Ringanker (4) und die, bis in frostfreie Tiefe wärmedämmende Randschalung
(1) eingebettet. So ist es möglich die horizontale, erdberührte Perimeterdämmung (6)
unter der Bodenplatte (7) mit der senkrecht aufstehenden Dämmung (1)
wärmebrückenfrei
zu verbinden (8) und gleichzeitig horizontal wirkende statische
Kräfte über den
außenliegenden
Ringanker (4) abzuleiten.
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Nach 2 umfaßt wie 1 jedoch mit wärmedämmendem
Schalelement (3) auf der, der Bodenplatte abgewandten Seite.
Eine bevorzugte Ausführungsweise
für Häuser mit
erhöhten
Anforderungen an den Wärmeschutz.
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Nach 3 umfaßt die Aufsicht
auf ein mögliches,
erfindungsgemäßes, industriell
vorgefertigtes Perimeter-Frostschürzenelement. Es zeigt das senkrecht
aufstehende Schalelement (1) mit wärmedämmenden Eigenschaften mit einer
Gesamthöhe
von Oberkante Beton Bodenplatte bis in frostfreie Tiefe auf der,
der Bodenplatte zugewandten Seite. Stärke und Eigenschaften können den
gegebenen Anforderungen an die Gebäudeeigenschaften angepaßt werden.
Die Längen
der einzelnen Elemente sind dabei unter anderem davon abhängig in
welcher Größe die einzelnen
Baustoffe verfügbar
sind, den Maßen,
die einen preiswerten Transport ermöglichen, dem Gewicht, um die
Elemente leicht handhaben und einbauen zu können und so weiter. Auf der
Außenseite des
aufstehenden Schalelementes ist ein Auflager (2), vorzugsweise
aus einem mineralischen Baustoff mit dem Schalungselement (1)
verbunden. Auf dessen Außenseite
ist ein weiteres Schalelement (3) mit dem Auflager verbunden,
das vom Erdreich bis in eine Höhe
reicht die ausreichend ist die Bodenplatte ganz oder teilweise zu
umschließen.
Die Höhe
des Auflagers entspricht nur einem Teil der Höhe der Außenschalung, so daß es möglich ist,
in dem hergestellten Hohlraum oberhalb des Auflagers (2),
einen die Bodenplatte umschließenden
Ringanker aus Beton mit entsprechender Bewehrung herzustellen.
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Nach 4 umfaßt wie 3 jedoch mit wärmedämmendem
Schalelement (3) auf der, der Bodenplatte abgewandten Seite.
Eine bevorzugte Ausführungsweise
für Häuser mit
erhöhten
Anforderungen an den Wärmeschutz.