DE10238805A1 - Automatische Notruferzeugung - Google Patents
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Abstract
Eine Vorrichtung zur automatischen Erzeugung eines Notrufs umfasst DOLLAR A - eine Positionserfassungseinrichtung (2) zum Erfassen einer geographischen Position der Vorrichtung, DOLLAR A - wenigstens einen Notfallsensor (3), DOLLAR A - ein Mobilfunkendgerät (9) zum Aussenden einer Meldung, die wenigstens eine aktuelle von der Positionserfassungeeinrichtung (2) erfasste Position enthält, wenn der Notfallsensor (3) einen Notfall erfasst. DOLLAR A Das Mobilfunkendgerät (9) ist eingerichtet, dann, wenn der Notfallsensor (3, 4) ein Notfallsignal liefert, eine Wählverbindung zu einem vorgegebenen Empfänger aufbaut und die Meldung über die Wählverbindung an den Empfänger überträgt.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur automatischen Erzeugung eines Notrufs, insbesondere im Straßenverkehr.
- Es sind Vorrichtungen zur automatischen Notruferzeugung für Kraftfahrzeuge bekannt, die bei einem Unfall oder allgemein einer Notsituation eine Notrufmeldung in Form einer SMS-Nachricht absetzen. SMS-Nachrichten werden in einen speziellen Kanal des GSM-System mit niedriger Priorität übertragen. Die erzielbaren Datenraten sind gering, und es ist leicht möglich, dass eine SMS-Nachricht lange Zeit nicht übertragen werden kann, weil der Kanal für Meldungen mit höherer Priorität genutzt wird. Eine weitere Quelle von Verzögerungen ist die Tatsache, dass SMS-Nachrichten nicht unmittelbar an ihren Empfänger übertragen werden, sondern zunächst an einem sogenannten SMS-Server zusammenlaufen, der ihre Weiterverteilung an die Empfänger besorgt. Auch dieser kann, wenn er stark ausgelastet ist, zu erheblichen Verzögerungen in der Übertragung einer SMS-Meldung führen. Es ist daher nicht auszuschließen, dass zwischen dem Zeitpunkt, wo eine solche herkömmliche Notruferzeugungsvorrichtung mit der Übertragung einer SMS-Nachricht beginnt, und deren tatsächlichem Eintreffen bei einem Empfänger, der auf sie zu reagieren in der Lage ist, Minuten verstreichen, die bei einem Verkehrsunfall für das Überleben oder Nichtüberleben eines Verunglückten entscheidend sein können.
- Aufgabe der Erfindung ist daher, eine Vorrichtung zur automatischen Notruferzeugung anzugeben, die es ermöglicht, die Laufzeit eines Notrufs zum Empfänger zu reduzieren.
- Dies wird bei einer Vorrichtung mit einer Positionserfassungseinrichtung zum Erfassen der geografischen Position der Vorrichtung, wenigstens einem Notfallsensor und einem Mobilfunkendgerät zum Aussenden einer Meldung mit wenigstens einer aktuellen von der Positionserfassungseinrichtung erfassten Position, wenn der Notfallsensor einen Notfall erfasst, dadurch erreicht, dass das Mobilfunkgerät eingerichtet ist, wenn der Notfallsensor ein Notfallsignal liefert, eine Wählverbindung zu einem vorgegebenen Empfänger aufzubauen und die Meldung über die Wählverbindung an den Empfänger zu übertragen. Ein solcher Empfänger kann unmittelbar ein Server eines Rettungsdienstes sein, es kann sich auch um einen Netzeinwählknoten handeln, über den das Mobilfunknetz, in dem das Mobilfunkgerät funktioniert, eine Verbindung zu einem Datennetz wie etwa dem Internet herstellt, an das ein solcher Notrufserver angeschlossen ist.
- Der Notfallsensor kann wenigstens einen Sensor zum Erfassen einer physikalischen Größe umfassen und ausgelegt sein, um anhand dieser physikalischen Größe, d.h. anhand momentaner Werte oder eines charakteristischen Verlaufs von Werten der Größe, zu entscheiden, ob ein Unfall vorliegt oder nicht und der dementsprechend ein Notfallsignal erzeugt oder nicht. Physikalische Größen, die eine solche Entscheidung ermöglichen, sind z.B. Beschleunigung und/oder Druck.
- Zweckmäßig ist, wenn die Vorrichtung einen Pufferspeicher zum Speichern wenigstens der jeweils jüngsten Werte der physikalischen Größe umfasst und eingerichtet ist, den Inhalt des Pufferspeichers in eine Notrufmeldung einzufügen. Anhand dieser Werte ist für den Empfänger der Meldung unter Umständen ein Rückschluss auf Art bzw. Schwere des Unfalls möglich.
- Alternativ, vorzugsweise aber ergänzend zu einem solchen Sensor umfasst der Notfallsensor einen durch einen Nutzer betätigbaren Schalter und ist eingerichtet, das Notfallsignal bei Betätigung des wenigstens einen Schalters zu erzeugen. Dies kann es z.B. einem Autofahrer ermöglichen, im Falle eines Schwächeanfalls das Fahrzeug noch ordnungsgemäß zum Stehen zu bringen, um dann durch Betätigung des Schalters einen automatischen Notruf auszulösen. Eine solche Notrufauslösung durch den Fahrer eines Fahrzeugs oder eine andere im Fahrzeug mitfahrende Person kann auch im Falle einer Entführung nützlich sein.
- Denkbar ist auch eine Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung, die am Körper eines Nutzers getragen werden kann. Bei dieser ist es zweckmäßig, eine Mehrzahl von Schaltern vorzusehen, die in einer vorgegebenen Kombination betätigt werden müssen, um den Notruf auszulösen, um einen unbeabsichtigten Notruf zu vermeiden.
- Als Positionserfassungseinrichtung kommt vorzugsweise ein GPS-Empfänger zum Einsatz.
- Zweckmäßigerweise umfasst die Vorrichtung einen Speicher für in der Meldung zu übertragende vorgegebene Informationen. Bei diesen Informationen kann es sich z.B. um Angaben zur Person des Benutzers und/oder eines Fahrzeugs handeln, in das die Vorrichtung eingebaut ist.
- Eine Benutzerschnittstelle sollte vorgesehen sein, die einem Benutzer das Editieren des Inhalts des Speichers ermöglicht.
- Wenn das Mobilfunkendgerät für die Kommunikation mit dem Internet ausgelegt ist, kann vorgesehen werden, kann dass es die Meldung in einem internetkompatiblen Format wie etwa als WML- oder HTML-Zeichenkette aussendet.
- Zweckmäßig ist auch, wenn das Mobilfunkendgerät nach Übertragung der Meldung noch eine Sprechverbindung zu einem vorgegebenen Empfänger aufbaut. Dieser Empfänger kann mit dem der ersten Meldung identisch oder von ihm verschieden sein. Die Sprechverbindung kann es dem Benutzer der Vorrichtung ermöglichen, die bereits übermittelte Notrufmeldung mündlich zu ergänzen; sie kann auch zur erneuten Übertragung der automatisch erzeugten Notrufmeldung dienen, diesmal insbesondere in Form einer Kette von als DTMF-Tönen codierten Zeichen.
- Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen mit Bezug auf die beigefügte Figur.
- Die Figur zeigt ein Blockdiagramm einer erfindungsgemäßen Notruferzeugungsvorrichtung.
- Die Vorrichtung umfasst einen zentralen Prozessor
1 , der an einen GPS-Empfänger2 , einen Beschleunigungssensor3 , einen von einem Benutzer betätigbaren Schalter4 , Speicherbausteine5 bis7 , eine Benutzerschnittstelle8 und ein Mobiltelefon9 mit Freisprechanlage angeschlossen ist. Die Vorrichtung kann insbesondere in einem Kraftfahrzeug eingebaut sein und dort mit diversen anderen Geräten wie etwa einer Freisprechanlage für ein Mobiltelefon, einem Navigationssystem etc. integriert sein. Insbesondere können der GPS-Empfänger eines solchen Navigationssystems sowie dessen Tastatur und Bildschirm als GPS-Empfänger2 und Benutzerschnittstelle7 gemäß der vorliegenden Erfindung mit genutzt werden. - Der Speicherbaustein
5 ist ein Nurlesespeicher (ROM), der ein Arbeitsprogramm des Prozessors enthält. Von dem Prozessor1 verwendete Variablen sind in einem flüchtigen Schreiblesespeicher (RAM)6 gespeichert. Der Baustein7 ist ein nichtflüchtiger Schreiblesespeicher oder Flash-Speicher, der vorgesehen ist, um von einem Benutzer eingegebene Daten aufzunehmen. Zu diesen Daten können z.B. gehören: die Identität des Benutzers oder mehrerer Personen, die das Fahrzeug regelmäßig benutzen, medizinische Informationen zu diesen Personen, die für Rettungsmaßnahmen von Bedeutung sein können, wie etwa die Blutgruppe, sowie Informationen, die eine Identifikation des Fahrzeugs ermöglichen, wie etwa der Inhalt des Nummernschildes des Fahrzeuges, Fabrikat, Farbe etc. - Ein Bereich des RAM
6 ist für Beschleunigungsmesswerte reserviert, die vom Beschleunigungssensor3 periodisch an den Prozessor1 geliefert werden und jeweils nach einer Zeitspanne in der Größenordnung von wenigen Sekunden mit jüngeren Werten überschrieben werden. - Wenn die vom Beschleunigungssensor
3 einem Prozessor1 gelieferten Beschleunigungsmesswerte eine festgelegte Grenze überschreiten oder in einem kurzen Zeitraum stark schwanken, wird angenommen, dass das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt ist. In diesem Fall fordert der Prozessor1 vom GPS-Empfänger2 die aktuelle Position des Fahrzeugs an, verknüpft diese mit den im Flash-Speicher7 gespeicherten Informationen zu einer Zeichenkette und veranlasst das Mobiltelefon9 , eine Wählverbindung zu einer festgelegten Rufnummer herzustellen, die einem Server eines Rettungsdienstes entspricht. Sobald die Wählverbindung zu dem Server steht, wird die Notrufmeldung übertragen, so dass basierend auf den in ihr übertragenen Informationen geeignete Hilfsmaßnahmen eingeleitet werden können. Dabei ermöglichen die übertragenen Informationen zum Fahrzeug einem Rettungskomando, dass auf dem Land- oder Luftweg am Unfallort eintrifft, eine schnelle Identifizierung des Fahrzeugs. Informationen zum Benutzer (oder den Benutzern) des Fahrzeugs ermöglichen vorab eine Einschätzung der Zahl der möglicherweise am Unfall beteiligten Personen und des zur Hilfeleistung benötigten Materials. Falls auch die im RAM6 aufgezeichneten Beschleunigungswerte in der Notrufmeldung übertragen werden, können diese eine Einschätzung von Art und Schwere des Unfalls ermöglichen. So ist z.B., wenn nicht nur der Betrag, sondern auch die Richtung der Beschleunigung erfasst wird, eine Einschätzung möglich, ob ein Frontalzusammenstoß, ein Seitenaufprall oder dergleichen stattgefunden hat, und wie schwer der Unfall gewesen sein kann. Eine derartige Auswertung kann mit minimalen Zeitaufwand bereits vom Server des Notrufdienstes vorgenommen werden. - Der Schalter
4 kann an einer weitgehend beliebigen, für den Fahrer gut erreichbaren Stelle in der Fahrgastzelle angebracht sein. Wird er betätigt, so veranlasst dies den Prozessor1 ebenfalls, eine Notrufmeldung zu erzeugen. Der Fahrer des Fahrzeugs kann den Schalter4 somit nutzen, um auch dann ärztliche Hilfe herbeizurufen, wenn er nicht unmittelbar in einen Unfall verwickelt ist. - Ein anderer möglicher Grund für den Fahrer, den Schalter
4 zu betätigen, könnte sein, dass er von einer Entführung betroffen ist oder dass das Fahrzeug geraubt wird und er soeben gezwungen wird, es zu verlassen. Um eine Unterscheidung zwischen diesen Situationen zu ermöglichen, die jeweils unterschiedliche Hilfsmaßnahmen erfordern, ist der Prozessor1 zweckmäßigerweise so programmiert, dass er bei Betätigung des Schalters4 nicht nur eine Notrufmeldung ausgibt, sondern den Notruf in regelmäßigen Zeitabständen wiederholt. Wenn medizinische Hilfe gebraucht wird, wird das Fahrzeug im Allgemeinen stillstehen, und die in den Notrufmeldungen enthaltene Positionsangabe ist immer die gleiche; im zweiten Fall, wo eher polizeiliche Hilfe gebraucht wird, bewegt sich das Fahrzeug, und die übertragene Position ändert sich von einer Meldung zur anderen. - Einer bevorzugten Weiterentwicklung der Erfindung zu Folge ist der Prozessor
1 programmiert, um nach erfolgter Übertragung der Notrufmeldung oder, wenn die Verbindung zum Notrufserver nicht hergestellt werden konnte, eine Fernsprech-Wählverbindung zu einer vorgegebenen Rufnummer z.B. eines Notruf-Call-Centers herzustellen und die Freisprechanlage (oben definiert) des Mobiltelefons9 zu aktivieren. Wenn der Fahrer des Fahrzeugs hierzu nach einem Unfall noch in der Lage ist, kann er so einem Mitarbeiter des Call-Centers weitere Angaben zum Unfall und zu nötigen Hilfsmaßnahmen machen. Um sicherzustellen, dass im Rahmen dieser Fernsprechverbindung alle notwendigen Informationen am Call-Center eintreffen, wird die vom Prozessor1 erzeugte Notfallmeldung auch im Rahmen dieser Sprechverbindung übertragen, und zwar als Folge von DTMF-Tönen. Diese können erzeugt werden, indem der Prozessor1 einen herkömmlicherweise in Mobiltelefonen enthaltenen DTMF-Generator geeignet ansteuert. - Eine Verbindung zwischen den mit der Sprachverbindung übertragenen Informationen und den mit der vorhergehenden Datenübertragung übertragenen kann auf Seiten des Empfängers leicht anhand der bei beiden Verbindungen übertragenen Rufnummer des Mobiltelefons
9 hergestellt werden. - Bei einer vereinfachten Abwandlung der erfindungsgemäßen Vorrichtung werden als Benutzerschnittstelle Tastatur und Anzeige des Mobiltelefons
9 eingesetzt. Diese Vereinfachung bietet sich insbesondere bei Mobiltelefonen mit einer hochwertigen, detailreichen Anzeige an, wie sie etwa für die Internet-Kommunikation nach dem WAP-Standard eingesetzt werden. Bei einem solchen Mobiltelefon kann auch die Notrufmeldung in einem internetkompatiblen Format wie etwa als WML- oder HTML-Seite erzeugt und übertragen werden. - Mit einem solchen für die Internetkommunikation ausgelegten Mobiltelefon ist die Erfindung besonders einfach realisierbar, da dessen die Internetkommunikation unterstützende Funktionen auch für die Übertragung der Notrufmeldung nutzbar gemacht werden können. Wenn nämlich der Notrufserver über eine URL-Adresse im Internet erreichbar ist, so genügt es zur Übertragung der Notrufmeldung an diese Adresse, dass der Prozessor
1 gegenüber dem Mobiltelefon9 diejenigen Eingaben simuliert, die ein Benutzer auf der Tastatur des Telefons vornehmen müsste, um einen Internetbrowser des Telefons aufzurufen und dort eine Zeichenkette bestehend aus der Internetadresse oder URL des Notrufservers und einer Parameterzeichenkette einzugeben, wobei die Parameterzeichenkette die Notrufmeldung beinhaltet. - Wie man leicht sieht, ist es für die Funktionsfähigkeit der erfindungsgemäßen Vorrichtung nicht erforderlich, dass sie fest in ein Fahrzeug eingebaut ist. Sie kann genauso gut als ein eigenständiges, vorzugsweise wie ein herkömmliches Mobiltelefon am Körper eines Benutzers tragbares Gerät ausgeführt sein. Ein solches Gerät kann der Benutzer beim Autofahren mit sich führen, oder auch bei gefahrgeneigten Sportarten. Wenn z.B. ein Schifahrer, der ein solches Gerät mit sich führt, abstürzt der in eine Lawine gerät, kann das Gerät ebenfalls die Notsituation erkennen und den automatischen Notruf auslösen.
Claims (12)
- Vorrichtung zur automatischen Erzeugung eines Notrufs, mit – einer Positionserfassungseinrichtung (
2 ) zum Erfassen der geographischen Position der Vorrichtung, – wenigstens einem Notfallsensor (3 ), – einem Mobilfunkendgerät (9 ) zum Aussenden einer Meldung, die wenigstens eine aktuelle von der Positionserfassungseinrichtung (2 ) erfasste Position enthält, wenn der Notfallsensor (3 ) einen Notfall erfasst, dadurch gekennzeichnet, dass das Mobilfunkgerät (9 ) eingerichtet ist, dann, wenn der Notfallsensor (3 ,4 ) ein Notfallsignal liefert, eine Wählverbindung zu einem vorgegebenen Empfänger aufzubauen und die Meldung über die Wählverbindung an den Empfänger zu übertragen. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Notfallsensor (
3 ,4 ) wenigstens einen Sensor (3 ) zum Erfassen einer physikalischen Größe umfasst und anhand der physikalischen Größe entscheidet, ob ein Notfallsignal erzeugt wird oder nicht. - Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die physikalische Größe eine Beschleunigung ist.
- Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen Pufferspeicher (
6 ) zum Speichern wenigstens der jeweils jüngsten Werte der physikalischen Größe umfasst und eingerichtet ist, den Inhalt des Pufferspeichers (6 ) in die Meldung einzufügen. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Notfallsensor (
3 ,4 ) wenigstens einen durch einen Benutzer betätigbaren Schalter (4 ) umfasst und bei Betätigung des wenigstens einen Schalters (4 ) das Notfallsignal erzeugt. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Positionserfassungseinrichtung (
2 ) ein GPS-Empfänger ist. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen Speicher (
7 ) für in der Meldung zu übertragende vorgegebene Informationen aufweist. - Vorrichtung nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch eine Benutzerschnittstelle (
8 ,9 ), die einem Benutzer das Editieren des Inhalts des Speichers ermöglicht. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Mobilfunkendgerät (
9 ) für die Kommunikation mit dem Internet ausgelegt ist und die Meldung in einem internetkompatiblen Format aussendet. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Mobilfunkendgerät (
9 ) eingerichtet ist, nach Übertragung der Meldung eine Sprechverbindung zu einem vorgegebenen Empfänger aufzubauen. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Mobilfunkendgerät (
9 ) eingerichtet ist, die Meldung als DTMF-Töne codiert zu übertragen. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie in einem Kraftfahrzeug eingebaut ist.
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