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Die Erfindung betrifft eine Bepuderungseinheit
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1. Sie betrifft ferner eine Bepuderungsstation, die
zwei derartige Bepuderungseinheiten umfaßt. Ferner betrifft die Erfindung
ein Verfahren zum Betreiben einer Bepuderungseinheit bzw. einer
Bepuderungsstation.
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Bepuderungseinheiten werden in der
Druckindustrie dazu verwendet, die noch nicht vollständig abgetrockneten
Farbfilme von Druckprodukten mit einem sehr feinen Puder (organisch
oder anorganisch) zu bestäuben
und so zu verhindern, daß die
Druckprodukte beim Übereinanderlegen
zu einem Stapel über
die Farbschichten aneinanderhängen.
Bei Blockbildung zwischen aufeinanderfolgenden Druckprodukten über die
Farbschichten würden
beim Wiedervereinzeln der einzelnen Druckbogen die Farbschichten
beschädigt,
was die Druckprodukte unbrauchbar macht.
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Bei den bekannten Bepuderungseinheiten wird
ein in einem gesonderten Generator hergestelltes Pudergas, welches
in einem Trägergasstrom
suspendierte Puderpartikel aufweist, über eine Düsenleiste abgegeben, die eine
Vielzahl in Leistenlängsrichtung
beabstandeter Düsen
im wesentlichen gleicher Orientierung aufweist. Die Düsenleiste
erzeugt so einen unter gewissem Abstand von der Düsenleiste
im wesentlichen homogenen Pudervorhang, durch welchen die zu bestäubenden
Druckprodukte mit einer Förderrichtung
hindurchbewegt werden, die im wesentlichen senkrecht auf der mittleren
Richtung des Pudervorhangs steht.
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Der Pudervorhang läuft von
der Düsenleiste im
wesentlichen keilförmig
auseinander. Die Mittelebene dieses Pudergasvorhangs wird nachstehend und
in den Ansprüchen
kurz als Vorhangebene bezeichnet.
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Bei derartigen Bepuderungseinheiten
ist man bestrebt, zum einen den Pudervorhang so zu führen, daß möglichst
viele der im Trägergasstrom mitbewegten
Puderpartikel in intensiven Kontakt mit der Farbschicht des Druckproduktes
kommen und an der Farbschicht hängenbleiben,
wenn und wo diese noch klebrig ist.
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Durch die vorliegende Erfindung soll
eine Bepuderungseinheit gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 so weitergebildet werden, daß ein noch besseres Hängenbleiben
der Puderpartikel an der Oberfläche
der zu bestäubenden
Produkte gewährleistet
ist.
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Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß gelöst durch
eine Bepuderungseinheit mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen.
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Bei der erfindungsgemäßen Bepuderungseinheit
bilden unter Einsatzbedingungen die ersten Schenkel der Leitelemente
Leitwände,
die unter Abstand parallel zur Förderfläche der
zu bestäubenden Produkte
verläuft.
Ruf diese Weise ist gewährleistet, daß der Pudergasstrom über eine
gewisse Strecke des Förderwegs
der Produkte in zur Produktförderrichtung
senkrechter Richtung zusammengehalten wird. Dadurch haben die Puderpartikel
länger
Gelegenheit, sich auf der Produktoberfläche niederzuschlagen.
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Ferner bilden die zweiten Schenkel
der Leitelemente einen seitlich begrenzten Leitkanal, der sich von
der Düsenleiste
bis in die Nähe
der Produktförderebene
er streckt. Damit wird der Pudergasstrom auch auf dem Weg von der
Düsenleister
zur Produktoberfläche
seitlich zusammengehalten.
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Durch die beiden Leitelemente wird
zugleich erreicht, daß weniger
unverbrauchter Puder anfällt, und
insbesondere, daß sich
solch unverbrauchter Puder nicht an der Düsenleiste benachbarten Stellen der
Druckmaschine, in welcher die Bepuderungseinheit angeordnet ist,
ansammelt.
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Vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung
sind in Unteransprüchen
angegeben.
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Mit der Weiterbildung der Erfindung
gemäß Anspruch
2 ist es möglich,
dem zwischen den zweiten Leitschenkeln geführten einlaufenden Pudergasstrom
schon eine Geschwindigkeitskomponente in Förderrichtung der Produkte zu
geben, je nach Anstellung der zweiten Leitschenkel in oder entgegen der
Produktförderrichtung.
Auch dies ist im Hinblick auf eine möglichst hohe Haftrate der Puderpartikel von
Vorteil. Auch kann man über
den Anstellwinkel der zweiten Leitschenkel die Anteile des Pudergasstromes
beeinflussen, die in förderrichtung
der Produke bzw. entgegen Produktförderrichtung längs der Produktoberfläche geführt werden.
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Mit der Weiterbildung der Erfindung
gemäß Anspruch
3 erhält
man auf sehr einfache Weise eine Ausfluchtung von Vorhangebene und
Leitkanal, der durch die zweiten Leitschenkel der Leitelemente gebildet
ist.
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Bei einer Bepuderungseinheit nach
Anspruch 4 und 5 sind die entsprechenden Leitelemente geschlossene
kastenförmige
Gebilde, was im Hinblick auf die Sauberhaltung der Leitelemente
von Vorteil ist.
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Gemäß Anspruch 6 bzw. 8 kann man
die kastenförmigen
Leitelemente zusätzlich
dazu benutzen, überschüssiges Pudergas
kontrolliert abzusaugen, so daß dies
nicht ins Innere der Druckmaschine entweicht.
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Dabei sind die Weiterbildungen der
Erfindungen gemäß den Ansprüchen 7 bis
9 deshalb vorteilhaft, weil man so eine lange Einwirkungszeit des
Pudergases auf die Produktoberfläche
erhält.
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Mit der Weiterbildung der Erfindung
gemäß Anspruch
10 wird erreicht, daß ein
laminarer Sperrluftstrom von der stromabseitigen bzw. stromaufseitigen
Seite der Leitelemente her zu den Saugschlitzen bewegt wird. Ein
solcher parallel zur Produktoberfläche gerichteter Strom sperrt
besonders wirksam das Austreten nicht verbrauchten Pudergases und
löst dabei
nur wenige Puderpartikel ab, die sich zuvor auf der Produktoberfläche niedergeschlagen
haben.
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Die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch
11 erlaubt es, den Abstand zwischen den ersten Leitschenkeln der
Leitelemente und der Produktförderebene
verhältnismäßig klein
zu wählen
und trotzdem zu gewährleisten,
daß die
Vorderkanten der Druckprodukte nicht an der Bepuderungseinheit anstoßen.
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Die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch
12 ist im Hinblick auf ein glattflächiges Äußeres der Bepuderungseinheit
und die Sauberhaltung des Inneren der Druckmaschine von Vorteil,
in welcher die Bepuderungseinheit angeordnet ist.
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Unter Verwendung einer Bepuderungsstation,
wie sie im Anspruch 13 angegeben ist, kann man eine beidseitige
Bepuderung frischer Druckprodukte bewerkstelligen. Man erhält so eine
höhere
Sicherheit eines guten sich wieder Trennens eines Druckbogens von
einem Stapel, da zwischen zwei übereinanderliegenden
Druckprodukten zwei Puderschichten liegen, eine an der Unterseite
des darüberliegenden
Druckprodukts, eine auf der Oberseite des darunterliegenden Druckprodukts.
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Durch eine Bepuderungseinheit erfolgt
auch eine durch die Strömung
von Luft bedingte Beeinflussung der Förderung der zu bestäubenden
Produkte. Mit der Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 14
wird erreicht, daß diese
Beeinflussungen symmetrisch von beiden Seiten der Produktförderebene
her erfolgt, so daß sich
diese Beeinflussungen zumindest teilweise herausheben.
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Mit der Weiterbildung der Erfindung
gemäß Anspruch
15 wird erreicht, daß man
die eine Düsenleiste
(in der Praxis die, die vom Weg der die Produkte schleppenden Greifer
abgelegen ist) etwas näher an
die Produktförderebene
rücken
kann. Damit wird für
diese Bepuderungseinheit ein nochmals besseres Ergebnis bei der
Bepuderung erhalten.
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Betreibt man eine Bepuderungseinheit
oder eine Bepuderungsstation gemäß den im
Anspruch 16 angegebenen Maßgaben,
so hat man einerseits eine gute Sperrwirkung gegen ein Austreten
von Pudergas, zum anderen ein allenfalls geringes wieder Abblasen
von schon auf den zu bestäubenden
Produkten niedergeschlagenen Puderpartikeln.
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Gemäß Anspruch 17 kann man unerwünschte bauartbedingte
Umsymmetrien in den Strömungsverhältnissen
bei den verschiedenen Leitelementen ausräumen oder umgekehrt solche
Strömungsunterschiede
falls gewünscht
auch dann erzeugen, wenn die gemoemtrischen Verhältnisse bei den verschiedenen
Leitelementn die gleichen sind.
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Nachstehend wird die Erfindung anhand
von Ausführungsbeispielen
unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen:
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1 eine
seitliche schematische Ansicht der Austragsstation einer Druckmaschine
mit einer Bepuderungsstation zum im wesentlichen symmetrischen Bepudern
von Oberseite und Unterseite von frisch bedruckten Druckbögen;
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2 eine ähnliche
Ansicht wie 1, in welcher
eine abgewandelte vereinfachte Bepuderungsstation dargestellt ist;
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3 eine ähnliche
Ansicht wie 2, in welcher
eine nochmals vereinfachte Bepuderungsstation gezeigt ist; und
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4 eine ähnliche
Ansicht wie 3, wobei
die Anordnung nochmals vereinfacht ist und die beiden Bepuderungseinheiten
für Oberseite
und Unterseite der Druckbogen in Produktförderrichtung gegeneinander
versetzt sind.
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In 1 ist
sehr schematisch die Austragsstation einer Druckmaschine wiedergegeben.
Rechts von 1 wären die
verschiedenen Druckstationen der Druckmaschine zu denken.
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Die Austragsstation hat zwei beabstandete Seitenplatten 10,
die durch nicht näher
gezeigte Traversen miteinander verbunden sind und zwei Wellen 12, 14 lagern.
Die Wellen
12, 14 tragen Kettenräder 16, 18,
die mit geschlossenen Ketten 20 zusammenarbeiten. Diese
tragen in regelmäßigen Abständen Greifer 22,
von denen nur einige beispielhaft angedeutet sind. Die beiden Enden
der Greifer 22 sind mit fluchtenden Stellen der beiden
Ketten 20 verbunden und bewegen sich auf einer geschlossenen
Bahn, wie aus 1 ersichtlich.
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Die Ketten 20 durchlaufen
ausgehend von den unteren Kettenrädern 16 einen ansteigenden Wegabschnitt 24,
dann einen nach links gekrümmten Wegabschnitt 26,
einen horizontalen Wegabschnitt 28, wo die Druckbogen abgeworfen
werden und übereinanderfallend
einen Stapel bilden, und laufen dann um die oberen Kettenräder 18.
Ein insgesamt mit 30 bezeichnetes Rücklauftrum der Ketten 20 kehrt
im wesentlichen parallel zu den Wegabschnitten 24, 26 und 28 zu
den unteren Kettenrädern 16 zurück.
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Zum Führen der Ketten 20 im
Wegabschnitt 26 und dem hierzu parallelen Abschnitt des
Rücklauftrums 30 sind
mehrere freilaufende Führungsräder oder
gekrümmte
Führungsschienen
vorgesehen, wie an sich bekannt, die in der Zeichnung nicht wiedergegeben
sind.
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Im Bereich des ansteigenden Wegabschnitts 24 ist
eine insgesamt mit 32 bezeichnete Bepuderungsstation vorgesehen.
Diese umfaßt
eine über
der Produktförderebene
liegende obere Bepuderungseinheit 34 und eine zu der letzteren
bezüglich
der Produktförderebene
im wesentlichen symmetrische untere Bepuderungseinheit 36.
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Die in dem nachstehenden Beschreibungsteil
verwendeten Bezugszeichen sind der Übersichtlichkeit der Zeichnung
wegen teilweise bei der Bepuderungseinheit 34 und teilweise
bei der Bepuderungseinheit 36 eingetragen. Es versteht sich,
daß hiermit
gleichermaßen
die bezüglich
der Produktförderfläche symmetrisch
liegenden Komponenten der jeweils anderen Bepuderungseinheit mit
gemeint sind.
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Wie in der Detailansicht von 1 gezeigt, umfaßt die obere
Bepuderungseinheit 34 einen stromabseitigen Leitkasten 38 und
einen stromaufseitigen Leitkasten 40.
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Der Leitkasten 38 ist ein
prismatisches Blechteil, welches an seinen Längsenden durch Stirnwände 42 verschlossen
ist.
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Die Umfangswand des Leitkastens 40 umfaßt einen
ersten Leitschenkel 44, der parallel über der Produktförderfläche verläuft. An
den ersten Leitschenkel 44 schließt sich ein zweiter Leitschenkel 46 an,
der mit dem ersten Leitschenkel 46 einen Winkel von etwa
95 bis 100° einschließt.
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An dem zweiten Leitschenkel 46 schließt sich
ein Tragschenkel 48 an, der senkrecht auf dem oberen Ende
des zweiten Leitschenkels 46 verläuft. Das in 1 oben liegende Ende des Tragschenkels 48 ist über einen
senkrecht zur Produktförderfläche verlaufenden
Außenschenkel 50 bis
in die Nähe
des freien Endes des ersten Leitschenkels 44 zurückgeführt.
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Das freie, obere Ende des ersten
Leitschenkels 44 ist nach innen um 90° abgekantet, so daß zwischen
dem unteren Ende des Außenschenkels 38 und
dem nach innen umgekanteteten Endabschnitt des ersten Leitschenkels 44 ein
Saugschlitz 52 begrenzt ist.
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An das untere Ende des Außenschenkels 38 schließt sich
ein Verlängerungsschenkel 54 an,
der in der gleichen Ebene liegt wie der erste Leitschenkel 44.
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Die Schenkel 44, 46, 48, 50 und 54 können in
der Praxis durch ein einziges entsprechend gebogenes Blechteil gebildet
sein, und der hierdurch gebildete prismatisch rohrförmige Körper ist
an seinen Enden durch die Stirnwände 42 zu
einem Kasten verschlossen, wie oben schon angesprochen.
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Der stromaufseitige Leitkasten 40 umfaßt einen
ersten Leitschenkel 56, der parallel zur Produktförderfläche verläuft und
in der selben Ebene liegt wie der erste Leitschenkel 44 des
ersten Leitkastens 38.
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An das obere Ende des ersten Leitschenkels 56 schließt sich
ein zweiter Leitschenkel 58 an, der mit der Ebene des ersten
Leitschenkels 56 einen Winkel von 85–80° einschließt und parallel zum zweiten
Leitschenkel 46 des ersten Leitkastens 38 verläuft. Das
obere Ende des zweiten Leitschenkels 58 fluchtet mit dem
oberen Ende des zweiten Leitschenkels 46.
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Vom oberen freien Ende des zweiten
Leitschenkels 58 erstreckt sich parallel zur Produktförderfläche ein
oberer Deckschenkel 60, und an dessen unteres freies Ende
schließt
sich ein Außenschenkel 62 an,
der im wesentlichen zum freien, unteren Ende des ersten Leitschenkels 44 zurückführt. Ein
Endabschnitt des ersten Leitschenkels 56 ist wieder unter
90° nach
innen abgekantet, so daß zwischen
dem ersten Leitschenkel 56 und dem Außenschenkel 62 ein
Saugschlitz 64 begrenzt wird.
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An den Außenschenkel 62 schließt sich
ein Verlängerungsschenkel 66 an,
der parallel zur Produktförderfläche verläuft und
zum ersten Leitschenkel 56 koplanar ist.
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Der Verlängerungsschenkel 66 hat
bei seinem freien Ende einen schräg nach außen verlaufenden Einführabschnitt 68.
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Der durch die Schenkel 56, 58, 60 und 62 gebildete
rohrförmig
prismatische Körper
ist an seinen Enden wieder durch Stirnwände 70 verschlossen
und bildet so einen geschlossenen Kasten.
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Ruf den Tragschenkel 48 des
ersten Leitkastens 38 ist eine insgesamt mit 72 bezeichnete
Düsenleiste
angeordnet. Diese umfaßt
einen rechteckigen Querschnitt aufweisenden Verteilerkanal 74,
dessen eine Seitenfläche
eine Verlängerung
des zweiten Leitschenkels 46 darstellt. Auf dieser Seitenfläche des
Verteilerkanals 74 sitzen senkrecht zur Zeichenebene von 1 gleichmäßig beabstandet
Düsenköpfe 76,
deren Düsenöffnungen
senkrecht zur Kopfachse verlaufen und alle parallel senkrecht zur
Befestigungsfläche
des Verteilerkanals 74 orientiert sind.
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Der Abstand zwischen den beiden Leitkästen 38 und 40 ist
so gewählt,
daß die
Ebene, welche durch die Achsen der Düsenköpfe 76 vorgegeben
ist, in der Mitte zwischen den beiden Leitschenkeln 46 und 58 liegt.
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Das Innere der Leitkästen 38, 40 ist über getrennte
Druckregelventile 78, 80 (oder Durchsatzregler)
mit einer nur schematisch angedeuteten Saugmaschine 82 verbunden.
Das Innere des Verteilerkanals 74 ist mit einer schematisch
dargestellten Pudergasquelle 84 verbunden, die einen Pudergasstrom mit
in einem Trägergas
suspendierten sehr feinen Puderpartikeln erzeugt. Die Puderpartikel
können Kalk-
oder Maispartikel sein und einen Durchmesser von größenordnungsmäßig 1 μm haben.
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Die unter der Produktförderebene
liegende zweite Bepude rungseinheit 36 hat im wesentlichen den
selben Aufbau, wie obenstehend für
die Bepuderungseinheit 34 beschrieben. Sie braucht somit
nicht nochmals in allen Einzelheiten beschrieben zu werden.
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Bei der Bepuderungseinheit 36 sind
an die Außenschenkel 50, 62 keine
Verlängerungsschenkel angeformt,
vielmehr sind die Außenschenkel 42, 58 an
die Enden zweier Bogenleitbleche 86, 88 angesetzt,
welche sich über
den unteren Teil des Wegabschnitts 24 bzw. den Wegabschnitt 26 erstrecken.
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Die oben beschriebene Bepuderungsstation arbeitet
folgendermaßen:
Die
Düsenleisten 72 werden
von der Pudergasquelle 84 her mit einem Pudergasstrom beaufschlagt.
Aus den Düsenköpfen 76 treten
Pudergasbüschel
aus, die sich spätestens
beim unteren Ende der Leitschenkel 44, 46 überlappen
und einen in der Zeichnung insgesamt mit 90 bezeichneten
Pudervorhang bilden. Die durch die Achsen der Düsenköpfe 76 vorgegebene
Vorhangebene ist bei 92 angedeutet.
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Steht vor den Bepuderungseinheiten 34, 36 ein
Druckprodukt, so strömt
ein erster Teil des Pudervorhangs 90 zwischen dem ersten
Leitschenkel 44 und der Produktoberseite (bzw. für die Bepuderungseinheit 36:
der Produktunterseite) nach oben. Hierbei kommen die im Pudergasstrom
suspendierten Puderpartikel mit der Produktoberfläche in Kontakt
und bleiben dort haften, so weit der Farbfilm noch klebrig ist.
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Da der Innenraum der Leitkästen 38 mit
Unterdruck beaufschlagt ist, wird durch den Saugschlitz 52 zum
einen Luft aus demjenigen Raum angesaugt, der zwischen dem Verlängerungsschenkel 54 und der
Produktoberseite (bzw. der Produktrückseite) liegt. Dieser Luftstrom
sperrt den Durchgang zwischen dem Verlängerungsschenkel 54 und
der Produktoberseite (bzw. der Produktrückseite) für den Pudergasstrom. Der am
oberen Ende des durch den ersten Leitschenkel 44 und die
Produktoberseite (bzw. die Produktrückseite) gebildeten ansteigenden Leitschachts
ankommende Pudergasstrom wird über den
Saugschlitz 52 angesaugt.
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Entsprechend strömt der zweite Teil des Pudergasstroms
vom unteren Ende des Zuführ-Leitschachts,
welcher durch die zweiten Leitschenkel 46, 58 begrenzt
ist, durch einen abfallenden Leitschacht, der durch den ersten Leitschenkel 56 und
die Produktoberseite (bzw. die Produktrückseite) begrenzt ist, längs der
Oberseite (bzw. Rückseite)
der Druckprodukte, wo Puderpartikel niedergeschlagen werden.
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Wie oben für die Bepuderungseinheit 34 dargelegt,
wird zwischen dem Verlängerungsschenkel 56 und
der Produktoberseite (bzw. dem oberen Ende des Bogenleitblechs 86 und
der Produktrückseite) ein
Sperrluftstrom zu dem Auslaßschlitz 64 angesaugt. Überschüssiges Pudergas
wird so über
das Innere des Leitkastens 40 abgesaugt.
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Man erkennt, daß man durch die Größe des Winkels,
um welchen die zweiten Leitschenkel 46, 58 aus
einer zur Produktförderebene
senkrechten Richtung herausgekippt sind, die Anteile des Pudergasstroms
einstellen kann, die in Produktförderrichtung bzw.
entgegen der Produktförderrichtung
längs der Oberfläche des
Druckprodukts verlaufen, bis sie über die die Saugschlitze 52, 64 der
Leitkästen 38, 40 abgesaugt
werden.
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In den 2 bis 4 sind Einzelheiten, die
nicht notwendig sind, um die Unterschiede dieser Ausführungsbeispiele
zum Ausführungsbeispiel
nach 1 zu erläutern, der
Einfachheit weggelassen.
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Das Ausführungsbeispiel nach 2 unterscheidet sich von
demjenigen nach 1 dadurch, daß der zweite
Leitkasten 40 nicht als Saugkasten ausgebildet ist. Ferner
ist der Einführabschnitt 68 einfach
durch eine Schräge 68' am
stromaufseitigen Ende des Leitkastens 40 ersetzt. Dieser
weist keinen Verlängerungsschenkel 66 mehr
auf.
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Beim Ausführungsbeispiel nach 3 ist der Anstellwinkel
der zweiten Leitschenkel 46 für die untere Bepuderungseinheit 36 vertikal
zur Produktförderfläche stärker geneigt.
Damit erhält
man bei näherer
Anordnung der Düsenleiste 72 der
unteren Bepuderungseinheit 36, wie sie dadurch möglich ist,
daß die
die Druckbogen haltenden Greifer dort nicht stören, trotzdem einen gleichen
Abstand der Auftreffstelle des Pudervorhangs 90 auf dem
Druckprodukt bei stärker
streifendem Einfall.
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Der Leitschenkel 46 ist
nun auch keine Begrenzungswand des Leitkastens 38 mehr
sondern an diesen angesetzt. Die Befestigung der unteren Düsenleiste 72 erfolgt
am oberen Ende des zweiten Leitschenkels 46, wodurch bei
der rechteckigen Querschnittsform des Verteilerkanals 74 ebenfalls die
richtige Ausrichtung zur Vorhangebene 92 gewährleistet
ist.
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Der stromaufseitige Leitkasten 40 der
unteren Bepuderungseinheit 36 ist in seiner Umfangswand
als Dreieckprofil ausgebildet.
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Die obere Bepuderungseinheit 34 entspricht derjenigen
nach 2.
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In 3 ist
bei 94 jeweils gestrichelt ein glattflächiges quaderähnliches
Gehäuse
angedeutet, welches die die Leitkästen und die Düsenleiste
einer Bepuderungseinheit umgibt.
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Beim Ausführungsbeispiel nach 4 sind beide Bepuderungseinheiten 34, 36 ähnlich ausgebildet,
wie für
die untere Bepuderungseinheit 36 von 3 beschrieben. Die Neigung der zweiten
Leitschenkel 46, 58 ist nun aber wieder für beide
Bepuderungseinheiten 34, 36 gleich groß gewählt und
liegt bei 95–100° bzw. 85–80°, wie oben
beschrieben.
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Die Anordnung nach 4 hat den Vorteil, daß die Bepuderung der Unterseite
der Druckerzeugnisse zu einem späteren
Zeitpunkt erfolgt, so daß der Puder
weniger Gelegenheit hat vor dem Abwerfen des Druckbogens, welches
im horizontalen Wegabschnitt 28 erfolgt, unter Schwerkraft
abzufallen. Darüber
hinaus kann der niedergeschlagene Puder etwas an die Unterseite
der Druckbogen angedrückt werden
und so besser haften, wenn die Unterseite der Druckbogen über eine
in 4 schematisch angedeutete
Bremsrolle (Bogenbremse) 94 läuft.
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Obenstehend wurden die Bepuderungseinheiten
in Verbindung mit der ansteigenden Sustragstrecke einer Druckmaschine
beschrieben. Wie aus 4 ohne
weiteres ablesbar, kann man die Bepuderungseinheiten aber auch an
gekrümmten
Förderwegsbereichen
der Druckbogen anordnen, insbesondere auch bei Übergabebereichen zwischen auslaßnahen Walzen
und Rollen von Druckwerken.#
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Obenstehend wurden die Bepuderungseinheiten
und Bepuderungsstationen unter Bezugnahme auf den Einsatz in einer
Druckmaschine beschrieben. Es versteht sich, daß man die Bepuderungseinheiten
und Bepuderungsstationen auch in anderen Maschinen verwenden kann,
bei denen es gewünscht
wird, eine klebrige Produktoberfläche nicht klebrig zu machen
bzw. ein wieder Trennen gestapelter Produkte zu erleichtern. Entsprechende
Anwendungen finden sich bei der Herstellung von Kunststoffolien
aber auch bei der Herstellung von Glasprodukten.