DE10230392A1 - Solarmodul zum direkten Umwandeln von Sonnenlicht in elektrische Energie - Google Patents
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Abstract
Ein Solarmodul zum direkten Umwandeln von Sonnenlicht in elektrische Energie weist mehrere voneinander beabstandete Solarzellen (10) auf. Die Solarzellen (10) sind mit Kontaktelektroden (11) versehen, die durch metallene Kontaktbrücken (20) elektrisch leitend miteinander verbunden sind. Um eine Versprödung der Kontaktbrücken (20) zu vermeiden und damit eine verhältnismäßig lange Lebensdauer zu erzielen, weisen die Kontaktbrücken (20) einen mit einer flexiblen Ummantelung (22) versehenen elektrischen Leiter (21) auf. Der elektrische Leiter (21) ist mit freigelegten Kontaktabschnitten (23) versehen, die an den Kontaktelektroden (11) befestigt sind.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Solarmodul zum direkten Umwandeln von Sonnenlicht in elektrische Energie, das mehrere voneinander beabstandete Solarzellen aufweist. Die Solarzellen sind mit Kontaktelektroden versehen, die durch metallene Kontaktbrücken elektrisch leitend miteinander verbunden sind.
- Unter einem Solarmodul im voranstehenden Sinne wird ein photovoltaischer Generator verstanden, der in einem oder mehreren Feldern angeordnete Solarzellen aufweist. Die in einer Parallelschaltung oder Reihenschaltung miteinander verbundenen Solarzellen wandeln die Strahlungsenergie des Sonnenlichts aufgrund des inneren Fotoeffekts direkt in elektrische Energie um. Die Solarzellen bestehen zu diesem Zweck aus einem elektrische Ladungsträger freisetzenden Halbleitermaterial und können beispielsweise aus Einkristallscheiben geschnitten oder in Form von Dünnschichtzellen als Folien ausgestaltet sein. Um die Solarzellen elektrisch zu verschalten, sind Kontaktelektroden vorgesehen, die üblicherweise auf der Oberseite und der Unterseite des Halbleitermaterials aufgedruckt oder aufgedampft sind. Die Kontaktelektroden der Solarzellen werden durch Kontaktbrücken elektrisch leitend miteinander verbunden, und zwar derart, daß die Kontaktelektrode auf der Oberseite einer Solarzelle mit der Kontaktelektrode auf der Unterseite einer benachbarten Solarzelle in Verbindung steht.
- Die Kontaktbrücken werden an den Kontaktelektroden gewöhnlich durch Löten oder Punktschweißen befestigt. Ein Verfahren zum elektrisch leitenden Verbinden von Solarzellen mittels Kontaktbrücken wird in der
DE 198 04 877 A1 beschrieben. Die Kontaktbrücken bestehen in der Regel aus einem elektrischen Leiter, der entweder zu einer Litze verseilt oder in Form einer Entlastungsschleife ausgebildet ist, um aufgrund von äußeren Umgebungseinflüssen auftretende Zug-, Druck- und Biegespannungen aufnehmen zu können. Die Ausgestaltung der Kontaktbrücken als Litze ist mit einem vergleichsweise hohen Fertigungsaufwand verbunden und hat sich in Hinsicht auf eine zuverlässige Befestigung an den Kontaktelektroden als unbefriedigend erwiesen. Demgegenüber gewährleistet die Anordnung der Kontaktbrücken in Form einer Entlastungsschleife zwar eine ausreichende Flexibilität, um durch Spannungen hervorgerufene Dehnungen und Kontraktionen zu kompensieren. Die Entlastungsschleife ist aber ungeeignet, einer Versprödung des metallischen Werkstoffs, aus dem die Kontaktbrücken bestehen, in ausreichendem Maße entgegenzuwirken. Die im Laufe der Zeit zu einem Bruch der Kontaktbrücken führende Versprödung des metallischen Werkstoffs wird durch eine thermische Beanspruchung der Kontaktbrücken hervorgerufen, die aufgrund des während eines Tags unterschiedlich einfallenden Sonnenlichts unweigerlich auftritt. - Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Solarmodul der eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden, daß sich eine Versprödung der Kontaktbrücken vermeiden und damit eine verhältnismäßig lange Lebensdauer erzielen läßt.
- Zur Lösung dieser Aufgabe ist bei einem Solarmodul mit den oben genannten Merkmalen in Übereinstimmung mit Anspruch 1 erfindungsgemäß vorgesehen, daß die Kontaktbrücken einen mit einer flexiblen Ummantelung versehenen elektrischen Leiter aufweisen, der mit freigelegten Kontaktabschnitten versehen ist, die an den Kontaktelektroden befestigt sind.
- Ein solchermaßen ausgebildetes Solarmodul macht sich die Erkenntnis zu eigen, einer Versprödung des elektrischen Leiters durch das Vorsehen einer flexiblen Ummantelung zu begegnen. Die Ummantelung bewirkt eine thermische Isolierung des elektrischen Leiters und verhindert auf diese Weise, daß die Festigkeit des metallischen Werkstoffs, aus dem der elektrische Leiter besteht, durch thermische Einflüsse absinkt. Die freigelegten Kontaktabschnitte tragen ferner dazu bei, daß der elektrische Leiter trotz der Ummantelung auf einfache Weise an den Kontaktelektroden der Solarzellen befestigt werden kann.
- Vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Solarmoduls stellen die Gegenstände der Ansprüche 2 bis 10 dar.
- So ist es von Vorteil, die an den Kontaktelektroden befestigten Kontaktabschnitte durch eine Paste, vorzugsweise einen Klebstoff, zu überdecken. Die Paste schützt zum einen die Verbindungsstelle und trägt somit zu einer zuverlässigen Befestigung der Kontaktabschnitte an den Kontaktelektroden bei. Zum anderen kann die Paste die Solarzellen mit der Ummantelung verbinden, so daß etwa durch unterschiedliche thermische Ausdehnungen entstehende Relativbewegungen zwischen benachbarten Solarzellen, die eine Zug-, Druck- oder Biegespannung der Kontaktbrücken zur Folge haben, von der Ummantelung aufgenommen werden. Der elektrische Leiter läßt sich somit in der neutralen Faser der Kontaktbrücken anordnen, wodurch eine lange Lebensdauer sichergestellt ist. Die Verwendung eines Klebstoffs führt zu einer praxisgerechten stoffschlüssigen Verbindung von Solarzellen und Ummantelung.
- Von besonderem Vorteil ist ferner, wenn der elektrische Leiter aus Kupfer, Zinn, Zink oder Nickel besteht und vorzugsweise mit einem Edelmetall plattiert ist.
- Die vorstehend genannten Metalle zeichnen sich durch eine gute Lötfähigkeit und damit einfache Befestigung an den Kontaktelektroden sowie eine verhältnismäßig kostengünstige Herstellung aus. In Hinsicht auf die mechanische Festigkeit und die elektrische Leitfähigkeit kann es unter Umständen zweckmäßig sein, die Metalle mit einem Edelmetall, beispielsweise Silber, zu plattieren.
- Um bei ausreichender Festigkeit eine hohe Verformungsfähigkeit zu gewährleisten, ist die Ummantelung vorteilhafterweise aus einem biegsamen Kunststoff, vorzugsweise Polyester, gefertigt.
- In Hinsicht auf eine einfache Fertigung ist die Ummantelung bevorzugt eine Folie, mit welcher der elektrische Leiter überzogen ist. Wird der elektrische Leiter als flaches Band ausgestaltet, läßt sich die Ummantelung beispielsweise durch Laminieren auf den elektrischen Leiter aufbringen.
- Bevorzugt sind die Kontaktabschnitte stoffschlüssig, vorzugsweise durch Löten oder Schweißen, mit den Kontaktelektroden verbunden, um eine praxisgerechte Befestigung zu gewährleisten.
- In einer bevorzugten Weiterbildung des erfindungsgemäßen Solarmoduls sind die Kontaktbrücken in Form einer Entlastungsschleife angeordnet. Die Entlastungsschleife erhöht die Flexibilität der Ummantelung und gewährleistet somit, daß in den Kontaktbrücken auftretende Zug-, Druck- und Biegespannungen wirksam kompensiert werden.
- Außerdem sind in vorteilhafter Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Solarmoduls die Solarzellen zumindest auf einer Seite durch eine Platte abgedeckt, die vorzugsweise transparent oder farbig ausgestaltet ist. Die Platte schützt die Solarzellen und trägt somit zu einer robusten, witterungsbeständigen und damit langlebigen Bauweise des Solarmoduls bei. Je nach Anwendungsfall kann es allerdings zweckmäßig sein, anstelle der Platte eine biegsame Folie vorzusehen, um etwa dem Solarmodul eine gekrümmte Kontur zu verleihen. Die Platte kann auf der Oberseite und/oder der Unterseite der Solarzellen angeordnet werden. Befindet sich die Platte auf der Oberseite der Solarzellen, ist eine transparente Ausgestaltung sinnvoll, um einen ungehinderten Einfall von Sonnenlicht zu ermöglichen. Wird die Platte dagegen auf der Unterseite der Solarzellen angeordnet, kann auch eine farbige Ausgestaltung, beispielsweise durch Siebdruck oder Lackierung, vorgesehen werden, um etwa eine den Wirkungsgrad des Solarmoduls erhöhende Reflexion des Sonnenlichts zu erreichen.
- In Hinsicht auf eine leichtgewichtige Ausgestaltung ist die Platte bevorzugt aus Kunststoff, vorzugsweise Polymethylmethacrylat (PMMA), gefertigt. Vor allem der nicht splitternde und optisch klare Kunststoff PMMA, im allgemeinen auch als Acrylglas bezeichnet, zeichnet sich durch eine hohe Witterungsbeständigkeit und Schlagfestigkeit aus. Zudem läßt sich PMMA auf einfache Weise mit beispielsweise Silikonharzlacken beschichten, um die Kratzfestigkeit zu verbessern.
- Schließlich wird in vorteilhafter Weiterbildung des erfindungsgemäßen Solarmoduls vorgeschlagen, zwischen der Platte und den Solarzellen eine Füllmasse anzuordnen, die vorzugsweise aus einem synthetischen Harz besteht. Durch die Füllmasse läßt sich eine Kapselung der Solarzellen erreichen, die einen zuverlässigen Schutz vor Umgebungseinflüssen, wie beispielsweise Hitze, Frost, Feuchtigkeit oder Erschütterungen, bietet. Als geeignete Werkstoffe für die Füllmasse haben sich synthetische Harze, beispielsweise Polyolefinharze, erwiesen, wobei Ethylvinylacetat (EVA) aufgrund einer verhältnismäßig hohen mechanischen Festigkeit und Lichtdurchlässigkeit in besonderem Maße geeignet ist.
- Einzelheiten und weitere Vorteile des erfindungsgemäßen Solarmoduls ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispieles. In der das Ausführungsbeispiel lediglich schematisch darstellenden Zeichnung veranschaulichen im einzelnen:
-
1 eine Seitenansicht eines Solarmoduls; -
2 eine vergrößerte Darstellung des in1 mit II gekennzeichneten Bereichs und -
3 einen Längsschnitt durch eine Kontaktbrücke. - Das in
1 dargestellte Solarmodul dient dazu, Sonnenlicht direkt in elektrische Energie umzuwandeln. Zu diesem Zweck weist das Solarmodul mehrere durch einen Zwischenraum15 voneinander beabstandete Solarzellen10 auf. Die Solarzellen10 sind multikristalline Siliziumzellen, die eine Größe von ca. 100 cm2 und eine Dicke zwischen 8 mm und 10 mm aufweisen. Die Solarzellen10 sind zwischen einer oberen Platte12 und einer unteren Platte13 in eine Füllmasse14 eingebettet, die aus lichtdurchlässigem EVA besteht. Die obere Platte12 ist aus transparentem Acrylglas gefertigt, das einen ungehinderten Einfall des Sonnenlichts gewährleistet. Demgegenüber ist die untere Platte13 farbig ausgestaltet, beispielsweise weiß, um das durch den Zwischenraum15 einfallende Sonnenlicht zu reflektieren. - Wie besonders deutlich
2 erkennen läßt, sind die Solarzellen10 auf der Oberseite und der Unterseite mit Kontaktelektroden11 versehen, welche die in dem Halbleitermaterial der Solarzellen10 aufgrund des einfallenden Sonnenlichts freigesetzten Ladungsträger aufnehmen. Die Kontaktelektroden11 zweier benachbarter Solarzellen10 sind durch metallene Kontaktbrücken20 elektrisch leitend miteinander verbunden. Die Kontaktbrücken20 sind derart angeordnet, daß die Kontaktelektrode11 auf der Oberseite einer Solarzelle10 mit der Kontaktelektrode11 auf der Unterseite einer benachbarten Solarzelle10 in Verbindung steht. - Die Kontaktbrücke
20 ist in Form einer Entlastungsschleife angeordnet, die über ein in der Kontaktbrücke20 auftretende Zug-, Druck- und Biegespannungen kompensierendes Dehnungs- und Kontraktionsvermögen verfügt. Ein die Kontaktbrücken20 verformender Spannungszustand kann sich durch eine Relativbewegung zwischen zwei benachbarten Solarzellen10 ergeben, der beispielsweise durch unterschiedliche thermische Ausdehnung hervorgerufen wird. - Die Kontaktbrücken
20 weisen einen mit einer flexiblen Ummantelung22 versehenen elektrischen Leiter21 auf, wie insbesondere aus3 ersichtlich ist. Der elektrische Leiter21 ist mit freigelegten Kontaktabschnitten23 versehen, die stoffschlüssig mit den Kontaktelektroden11 verbunden sind. Zu diesem Zweck findet ein Lötmetall24 Anwendung, das den Kontaktabschnitt23 an der Kontaktelektrode11 befestigt. - Der elektrische Leiter
21 ist als flaches Band ausgestaltet, das zum Beispiel aus Kupfer besteht und im Bedarfsfall etwa mit Silber plattiert sein kann. Die Ummantelung22 ist eine aus Polyester gefertigte Folie, die den elektrischen Leiter21 mit Ausnahme der Kontaktabschnitte23 allseitig umgibt. - Die Verbindungsstelle von Kontaktabschnitt
23 und Kontaktelektrode11 ist durch eine nichtleitende Paste25 überdeckt. Die Paste25 ist beispielsweise ein aushärtender Klebstoff, der die Ummantelung22 und die Solarzellen10 stoffschlüssig miteinander verbindet. - Das zuvor beschriebene Solarmodul zeichnet sich durch eine verhältnismäßig lange Lebensdauer aus. Grund hierfür ist zum einen, daß die flexible, thermisch isolierende Ummantelung
22 den elektrischen Leiter21 vor einer Versprödung schützt. Ein die Funktionsweise des Solarmoduls beeinträchtigender Ermüdungsbruch der Kontaktbrücke20 wird auf diese Weise wirksam verhindert. Zum anderen trägt die stoffschlüssige Verbindung der Ummantelung22 mit den Solarzellen10 durch die Paste25 dazu bei, daß in der Kontaktbrücke20 auftretende Spannungen vornehmlich von der Ummantelung22 aufgenommen werden. Der elektrische Leiter21 hingegen befindet sich weitgehend in der neutralen Faser der Kontaktbrücke20 und wird demzufolge nicht oder nur unwesentlich beansprucht. Darüber hinaus bewirkt die Einbettung der Solarzellen10 in der Füllmasse14 zwischen der oberen Platte12 und der unteren Platte13 eine Kapselung, die wirksam vor die Funktionsweise des Solarmoduls beeinträchtigenden Umgebungseinflüssen, wie etwa Frost, Feuchtigkeit und Erschütterungen, schützt. Nicht zuletzt wird durch die Fertigung der oberen Platte12 und der unteren Platte13 aus Acrylglas einer leichtgewichtigen, robusten und witterungsbeständigen Bauweise Rechnung getragen. -
- 10
- Solarzelle
- 11
- Kontaktelektrode
- 12
- obere Platte
- 13
- untere Platte
- 14
- Füllmasse
- 15
- Zwischenraum
- 20
- Kontaktbrücke
- 21
- elektrischer Leiter
- 22
- Ummantelung
- 23
- Kontaktabschnitt
- 24
- Lötmetall
- 25
- Paste
Claims (10)
- Solarmodul zum direkten Umwandeln von Sonnenlicht in elektrische Energie, das mehrere voneinander beabstandete Solarzellen (
10 ) aufweist, wobei die Solarzellen (10 ) mit Kontaktelektroden (11 ) versehen sind, die durch metallene Kontaktbrücken (20 ) elektrisch leitend miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktbrücken (20 ) einen mit einer flexiblen Ummantelung (22 ) versehenen elektrischen Leiter (21 ) aufweisen, der mit freigelegten Kontaktabschnitten (23 ) versehen ist, die an den Kontaktelektroden (11 ) befestigt sind. - Solarmodul nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die an den Kontaktelektroden (
11 ) befestigten Kontaktabschnitte (23 ) durch eine Paste (25 ), vorzugsweise einen Klebstoff, überdeckt sind. - Solarmodul nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der elektrische Leiter (
21 ) aus Kupfer, Zinn, Zink oder Nickel besteht und vorzugsweise mit einem Edelmetall plattiert ist. - Solarmodul nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Ummantelung (
22 ) aus einem biegsamen Kunststoff, vorzugsweise Polyester, gefertigt ist. - Solarmodul nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Ummantelung (
22 ) eine Folie ist, mit welcher der elektrische Leiter (21 ) überzogen ist. - Solarmodul nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktabschnitte (
23 ) stoffschlüssig, vorzugsweise durch Löten oder Schweißen, mit den Kontaktelektroden (11 ) verbunden sind. - Solarmodul nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktbrücken (
20 ) in Form einer Entlastungsschleife angeordnet sind. - Solarmodul nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Solarzellen (
10 ) zumindest auf einer Seite durch eine Platte (12 ,13 ) abgedeckt sind, die vorzugsweise transparent oder farbig ausgestaltet ist. - Solarmodul nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (
12 ,13 ) aus Kunststoff, vorzugsweise Polymethylmethacrylat, gefertigt ist. - Solarmodul nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Platte (
12 ,13 ) und den Solarzellen (10 ) eine Füllmasse (14 ) angeordnet ist, die vorzugsweise aus einem synthetischen Harz besteht.
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