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DE10228608A1 - Mobiltelefon mit einem Alarmsystem - Google Patents

Mobiltelefon mit einem Alarmsystem Download PDF

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DE10228608A1
DE10228608A1 DE2002128608 DE10228608A DE10228608A1 DE 10228608 A1 DE10228608 A1 DE 10228608A1 DE 2002128608 DE2002128608 DE 2002128608 DE 10228608 A DE10228608 A DE 10228608A DE 10228608 A1 DE10228608 A1 DE 10228608A1
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DE
Germany
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mobile phone
alarm system
alarm
mobile
acoustic
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Withdrawn
Application number
DE2002128608
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Inventor
Karin Sues
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Suess Karin
Original Assignee
Suess Karin
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Publication date
Application filed by Suess Karin filed Critical Suess Karin
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Mobiltelefon mit einem Alarmsystem zum Schutz gegen unerlaubten Zugriff Dritter und zeichnet sich dadurch aus, dass das Alarmsystem in das Mobiltelefon integrierbar oder integriert ist, dass das Alarmsystem wenigstens einen Bewegungssensor umfasst und dass mit dem Bewegungssensor durch Detektion von auf das Mobiltelefon einwirkenden Beschleunigungsmomenten ein Alarmsignal auslösbar ist.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfindung betrifft ein Mobiltelefon mit einem Alarmsystem zum Schutz gegen unerlaubten Zugriff Dritter.
  • Stand der Technik
  • Die Entwicklung der mobilen Telekommunikation hat dazu geführt, dass immer kleinere und immer leistungsfähigere Mobiltelefone auf dem Markt angeboten werden. Nicht zuletzt da unterdessen eine gewisse Sättigung des Mobiltelefonmarktes festzustellen ist, sind die Hersteller von Handys gezwungen, Geräte anzubieten, die bestimmte Alleinstellungsmerkmale gegenüber Wettbewerbsgeräten aufweisen. Aus diesem Grund verfügen eine Vielzahl von Mobiltelefonen heute über Zusatzfunktionen, mit denen bestimmte Aktionen realisiert werden können.
  • So ist es möglich, auf einem Mobiltelefon Telespiele auszuführen, im Internet zu surfen sowie eine Vielzahl von Informationen, wie etwa Staumeldungen, Sportergebnisse etc., entsprechender Anbieter abzurufen.
  • Ferner ist es möglich, das Handy als mobile Notrufeinrichtung zu nutzen, die bei eintreten eines bestimmten Ereignisses automatisch einen Notruf an eine Notrufzentrale sendet.
  • Zusammenfassend kann daher festgestellt werden, dass das Handy aus der modernen Gesellschaft nicht mehr wegzudenken ist. War es in den Anfängen der mobilen Telekommunikation die ständige Erreichbarkeit, die die Leute faszinierte, so ist es heutzutage die Verfügbarkeit eines mobilen, multifunktionalen Gerätes, das in sich eine Vielzahl von Funktionsträgern, die vom Miniradio bis zum Terminplaner reichen, vereinigt. Gerade diese Multifunktionalität hat dazu geführt, dass das Mobiltelefon eine herausragende Stellung unter den technischen Geräten eingenommen hat und das Mitführen eines Handys von einem Großteil seiner Besitzer sicherlich als wichtiger als bspw. das Mitführen eines Personalausweises eingestuft wird.
  • An dieser Stelle schließt sich der Kreis, denn auf Grund des Stellenwertes, den das Handy in der Gesellschaft eingenommen hat, ist die Industrie daran interessiert, die Funktionalität der Mobiltelefone, durch die Integration weiterer Komponenten in die Geräte, immer weiter zu erhöhen.
  • Eine dieser Funktionen betrifft etwa die Nutzung eines Mobiltelefons als automatisierte Übertragungseinheit. So ist es insbesondere durch das Versenden von SMS (Short Messaging Service) möglich, Alarmmeldungen automatisch an externe Empfangsstationen abzusenden. Genauso ist es möglich von einem externen Gerät auf das Mobiltelefon zuzugreifen, um auf diese Weise das Mobiltelefon bspw. als Überwachungseinrichtung zu nutzen.
  • Hierzu gibt es eine Vielzahl von Anwendungsbeispielen, bei denen das Handy als Warn- bzw. als Benachrichtigungssystem bei Einbrüchen oder Diebstählen verwendet wird. So ist es bspw. möglich, auf ein entsprechend aktiviertes Handy eine Nachricht zu senden, sobald ein Überwachungssystem die Bewegung einer Person, also insbesondere eines Einbrechers, in einem Raum meldet. Außerdem ist es möglich, auf diese Weise auch Autodiebstähle dem Besitzer des Fahrzeugs anzuzeigen bzw. sogar die Position des entwendeten Fahrzeugs über eine Datenleitung an das Handy zu übermitteln.
  • Problematisch bei der Verwendung mobiler Geräte und damit auch bei der Nutzung von Handys ist die Gefahr des Diebstahls oder zumindest der unrechtmäßigen Benutzung durch Dritte. Gerade die Nutzung eines Handys durch einen Dritten, von der der Besitzer nichts weiß, kann diesen teuer zu stehen kommen.
  • Um daher ein Handy selbst gegen eine unerlaubte Benutzung zu schützen, ist es möglich, das Mobiltelefon durch einen über die Eingabetastatur einzugebenden Zahlencode vor einem unerlaubten Zugriff zu schützen. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass dem Besitzer durch das Telefonieren eines nichtberechtigten Dritten mit dem Mobiltelefon unerwartete Kosten entstehen. Darüber hinaus hat sich trotz dieser Sicherungsmaßnahmen die Anzahl der entwendeten Mobiltelefone drastisch erhöht. In dem Artikel „société: Le Portable ou la vie; in der Rubrik: Ecofinance avec the Wall Street Journal; veröffentlicht in: Jeune Afrique; Nr. 2061 v. 18.7.2000 – Economia, S. 70" wird bspw. darauf verwiesen, dass jährlich im Raum Paris ca. 12.000 Mobiltelefone entwendet werden. Die Mobiltelefone werden oftmals entwendet, während der Besitzer des Telefons ein Telefongespräch führt. Auf diese Weise können die Diebe sicher sein, dass der Besitzer des Handys keine Zeit mehr hat, den Sicherheitscode zu aktivieren, um das Mobiltelefon zu sperren, so dass das Handy in diesem Fall weiterhin genutzt werden kann. Bis der Mobiltelefonbesitzer sein Handy sperren kann, was in der Regel bis zu 2 Stunden dauert, kann der Dieb ungestört weltweit telefonieren.
  • Oftmals werden Mobiltelefone aber auch entwendet, wenn sie für einen kurzen Moment unbeaufsichtigt an einer für Dritte zugänglichen Stelle aufbewahrt werden. Ein solcher Zugriff ist bspw. möglich, wenn sich das Handy in einer entsprechenden Halterung bzw. auf einem Sitz eines Kraftfahrzeugs oder aber an einer frei zugänglichen Stelle, bspw. einem Tisch in einem Restaurant oder aber in der Tasche bei einem Freibadbesuch befindet. Oftmals merkt der Besitzer sogar erst eine gewisse Zeit später, dass sein Handy entwendet worden ist.
  • So ist aus der DE 100 49 965 A1 ein technisches Gerät, insbesondere für ein Mobiltelefon und/oder ein Kraftfahrzeug, bekannt, das über eine Einrichtung mit einer Chipkarte als Schlüssel zur Freischaltung des technischen Geräts verfügt, so dass das Mobiltelefon vor unerlaubter Benutzung geschützt wird. Um einen entsprechenden Schutz zu aktivieren, wird die Chipkarte aus dem technischen Gerät entfernt und gleichzeitig ein Abstand zwischen der Chipkarte und dem technischen Gerät eingegeben, mit dem ein erlaubter Aufenthaltsbereich für das Mobiltelefon definiert wird. Es wird ein ständiger Abstandsabgleich zwischen dem technischen Gerät und der abnehmbaren Chipkarte durchgeführt und der ermittelte Abstandswert mit dem eingegebenen Abstandsmaximalwert verglichen. Bei Überschreiten eines vorgegebenen Parameters startet automatisch das technische Gerät das Sperrsystemprogramm des Mobiltelefons und gleichzeitig ertönt ein andauernder Alarmton, der nur durch die Wiedereinführung der Chipkarte in das technische Geräte und die Wiedereingabe des Pincodes gestoppt wird.
  • Problematisch bei der in dieser Druckschrift beschriebenen technischen Lösung eines Entwendungsschutzes für ein Mobiltelefon ist, dass neben dem eigentlichen Handy ein zweites, dem Handy entnehmbares Element vorgesehen ist, das zusätzlich zum Handy aufbewahrt werden muss. Dies stellt einen erhöhten Aufwand für die Sicherung und damit eine Einbuße des Komforts dar. So muss bei dem hier beschriebenen System neben dem Handy eine weitere Chipkarte aufbewahrt werden, die alleine aufgrund ihrer Größe leicht verloren gehen kann. Gerade aber ein etwaiger Verlust dieser Sicherungschipkarte führt, wie leicht vorzustellen ist, zu erheblichen Problemen.
  • Im Gegensatz hierzu entspricht es, wie bereits eingangs erwähnt, heutzutage dem allgemeinen Komfortempfinden, lediglich das Mobiltelefon selbst sowie evtl. noch einen Schlüssel und ein Portemonnaie mit sich zu führen. Die Mitnahme weiterer Dinge bedeutet einen zusätzlichen Aufwand und wird daher als Belastung empfunden. Somit stellt auch die Handhabung einer zusätzlichen Komponente, wie etwa einer Chipkarte, zur Sicherung des Mobiltelefons einen unpraktischen Ansatz dar.
  • Darstellung der Erfindung
  • Ausgehend vom bekannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein System anzugeben, mit dem das Mobiltelefon gegen einen unerlaubten Zugriff Dritter sicher geschützt wird, das einfach in der Handhabung ist und das nicht über außerhalb des Handys, zusätzlich mitzuführende Sicherheitskomponenten verfügt. Darüber hinaus soll der Sicherungsschutz des Handys an jedem Ort, ohne Zuhilfenahme externer Signale, also auch insbesondere in geschlossenen Räumen realisierbar sein. Die Bedienung dieses Systems soll schließlich mit Mitteln zu verwirklichen sein, wie sie von dem Verwender auch bei der gebrauchsüblichen Nutzung des Handys eingesetzt werden. Neben dem Aspekt des Schutzes des Handy vor unerlaubten Zugriff Dritter sollen darüber hinaus eine Vielzahl weiterer interessanter Anwendungsmöglichkeiten für das Handy eröffnet werden, wodurch ein gewichtiges Entscheidungskriterium für den Erwerb eines derartigen Handys geschaffen werden soll.
  • Die Lösung der der Erfindung zugrunde liegenden Aufgabe ist im Anspruch 1 angegeben. Den Erfindungsgedanken vorteilhaft weiterbildende Merkmale sind darüber hinaus Gegenstand der Unteransprüche sowie der Beschreibung unter Bezugnahme auf die Ausführungsbeispiele zu entnehmen.
  • Erfindungsgemäß ist ein Mobiltelefon mit einem Alarmsystem zum Schutz gegen unerlaubten Zugriff Dritter dadurch ausgezeichnet, dass das Alarmsystem in das Mobiltelefon integrierbar oder integriert ist, dass das Alarmsystem wenigstens einen Bewegungssensor umfasst, und dass mit dem Bewegungssensor durch Detektion von auf das Mobiltelefon einwirkenden Beschleunigungsmomenten ein Alarmsignal auslösbar ist.
  • Das Alarmsystem mit seinen Komponenten kann wahlweise bereits in das Mobiltelefon integriert oder aber in Form einer Chipkarte ausgebildet sein, die in das Mobiltelefon einfuhrbar ist. Um die Einführung eines als Chipkarte ausgeführten Alarmsystems zu ermöglichen, ist am Mobiltelefon ein entsprechender Einschubschlitz vorgesehen, oder aber ein entsprechender Chip ist nach Öffnen des Gehäuses durch das Einfügen in eine entsprechende Ausnehmung in das Mobiltelefon integrierbar. Durch die externe Chipkartenlösung ist es möglich das Alarmsystem als Modul auszubilden und bspw. als käuflich zu erwerbende Zusatzoption neben dem Erwerb des Mobiltelefons anzubieten.
  • Der Bewegungssensor, der Teil des Alarmsystems ist, ist vorzugsweise als Halbleiterbauelement ausgeführt, das in der Anschaffung kostengünstig ist und somit den Gesamtpreis eines Mobiltelefons nur unwesentlich beeinträchtigt. Darüber hinaus benötigen derartige Halbleiterbauelemente zum Betrieb einen nur geringen Strombedarf, wodurch die Ladekapazität des Mobiltelefons nur unbedeutend belastet wird.
  • Das Aktivieren bzw. Deaktivieren des Alarmsystems erfolgt über eine am Mobiltelefon vorgesehene Eingabeeinheit. Mit den Begriffen „Aktivieren" und „Deaktivieren" ist das Einschalten des Alarmsystems, das in eine Art Breitschaftsmodus überführt werden kann, bzw. das entsprechende Ausschalten des Alarmsystems gemeint. Vorzugsweise wird die ohnehin am Mobiltelefon befindliche Tastatur hierfür als Eingabeeinheit verwendet, um entsprechende Einstellungen des Alarmsystems vorzunehmen. Eine weitere Möglichkeit, eine Aktivierung oder Deaktivierung des Alarmsystems vorzunehmen ist dadurch zu realisieren, dass das Alarmsystem zum Schutz gegen unerlaubten Zugriff auch in der Lage ist, akustische Lauteingaben zu Verarbeiten. Als Eingabeeinheit für die akustische Lauteingabe ist vorzugsweise das ohnehin am Mobiltelefon eingebaute Mikrofon verwendbar.
  • Die Eingabeeinheit, mit der ein Aktivieren und Deaktivieren des Alarmsystems durch deren Betätigung ermöglicht wird, ist vorzugsweise als Nummerntastatur ausgebildet. Dies ist alleine daher zweckmäßig, da auch die am Mobiltelefon ohnehin befindliche Tastatur als Nummerntastatur ausgebildet ist. Die Aktivierung und Deaktivierung des Alarmsystems wird mittels eines Codeschlüssels, der über die Nummerntastatur eingebbar ist, vorgenommen. Ebenfalls über die Nummerntastatur kann ein entsprechender Codeschlüssel verändert werden, so dass der Verwender des Handys eine ihm angenehme Zahlenfolge einprogrammieren kann. Die Veränderung des Codeschlüssels kann selbstverständlich nur in einem Programmodus vorgenommen werden, der wiederum in einem codegeschützten Bereich liegt.
  • Sofern das Aktivieren bzw. Deaktivieren des Alarmsystems durch eine akustische Lauteingabe realisierbar ist, stellt die Eingabeeinheit ein Sprach- oder Stimmerkennungssystem dar, über das ein entsprechender akustischer Schlüssellaut oder eine akustische Schlüssellautfolge eingebbar ist. Falls am Mobiltelefon bereits ein entsprechendes Sprach- oder Stimmerkennungssystem vorgesehen ist, um bspw. einen stimmgeführten Wählvorgang auszuführen, wird dieses System vorzugsweise auch für das Alarmsystem verwendet. Auf diese Weise können ohnehin im Mobiltelefon befindliche Komponenten auch für die Funktionalität des Alarmsystems vorteilhaft genutzt werden. Somit bleibt die Baugröße des Mobiltelefons auch durch die Integration dieser zusätzlichen Funktionselemente kompakt, ein Gesichtspunkt, der einen hohen Stellenwert unter den Kaufentscheidungskriterien einnimmt.
  • Weiterhin weist das Mobiltelefon in einer besonderen Ausführungsform eine Empfangseinheit auf, die selbständig bei Empfang eines Signals das Alarmsystem aktiviert und/oder deaktiviert. Durch eine derartige Vorrichtung ist es möglich, ein Mobiltelefon, das mit dem erfindungsgemäßen Alarmsystem ausgerüstet ist, auch gegen unerlaubten Zugriff Dritter zu schützen, selbst wenn der autorisierte Besitzer des Mobiltelefons keinen direkten Zugriff auf das Mobiltelefon hat. Dies ist bspw. der Fall, wenn der Verwender sein Handy an einem Ort gelassen oder vergessen hat, auf den er augenblicklich keinen Zugriff hat, dieser Ort jedoch nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt ist. Dies ist bspw. der Fall, wenn der Besitzer sein Handy im Büro oder in einem Restaurant vergessen hat.
  • Um das Mobiltelefon gegen unerlaubten Zugriff Dritter zu schützen, wird für den Fall einer nicht gewünschten Bewegung des Mobiltelefons ein Alarmsignal ausgelöst. Zur Ausgabe des Alarmsignals sieht das Mobiltelefon eine Ausgabeeinheit vor, über die das Alarmsignal in Form eines akustischen oder optischen Signals abgebbar ist. Die Art und Lautstärke dieses Alarmsignals ist vom Besitzer des Mobiltelefons individuell einstellbar. Bei Verwendung eines akustischen Signals könnte es vorteilhaft sein, ein besonders lautes, ungewöhnliches Signal zu wählen, das sich deutlich von herkömmlichen Klingeltönen unterscheidet. Hierdurch könnten unauthorisierte Entwenden überrascht und erschreckt werden. Ein spontanes Ablassen vom Handy wäre die Folge. Darüber hinaus ist es auch möglich, eine Ausgabeeinheit vorzusehen, die das Alarmsignal in Form eines Vibrationsalarms abgibt, das der Verwender sensorisch wahrnehmen kann. Aus Synergiegründen wird vorzugsweise die ohnehin am Mobiltelefon vorgesehene Lautsprechereinheit bzw. vorgesehene Vibrationseinheit als Ausgabeeinheit für das Alarmsignal verwendet.
  • Neben dieser direkten Möglichkeit, ein Alarmsignal auszugeben, ist vorzugsweise am bzw. im Mobiltelefon eine Sendeeinheit vorgesehen, über die das Alarmsignal als Nachricht an wenigstens eine externe Empfangseinheit absendbar ist. Eine solche Sendeeinheit sendet das Alarmsignal bspw. an ein externes Faxgerät, Telefon oder eine andere Überwachungszentrale. Vorzugsweise wird als Nachricht eine SMS versendet. Der Unberechtigte erhält von diesem Vorgang keine Kenntnis.
  • Zusätzlich zur Ausgabe eines akustischen, optischen Signals oder zum Absenden einer Nachricht wird durch das erfindungsgemäße Alarmsystem eine funktionsbestimmte Bedienung des Mobiltelefons nach Auslösen eines entsprechenden Alarms unmöglich gemacht. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass ein etwaiger Entwenden sofort nach Entwendung eines mit dem erfindungsgemäßen Alarmsystem ausgerüsteten Handys nicht mehr in der Lage ist, Telefongespräche zu tätigen oder Einstellungen am Handy vorzunehmen. Das Mobiltelefon sieht hierzu eine Sperreinheit vor, die durch das ausgelöste Alarmsignal eine funktionsbestimmte Bedienung des Mobiltelefons unmöglich macht.
  • Für die Entsperrung des Mobiltelefons, nachdem ein Alarm ausgelöst worden ist, ist weiterhin vorzugsweise eine Entsperreinheit vorgesehen, die nach ausgelöstem Alarmsignal durch Betätigung eine funktionsbestimmte Bedienung des Mobiltelefons wieder ermöglicht. Die Entsperreinheit wird hierbei durch Betätigung einer am Mobiltelefon vorgesehenen Eingabeeinheit oder durch eine akustische Lautangabe ausgelöst. Die Eingabe entsprechender Codeschlüssel über eine Eingabeeinheit bzw. ein Sprach- oder Stimmerkennungssystem erfolgt analog zur Aktivierung und Deaktivierung des Alarmsystems selbst.
  • Wie bereits eingangs erwähnt, ist das Handy zum unverzichtbaren Bestandteil unserer Gesellschaft geworden. Es gilt als selbstverständlich, jederzeit andere anrufen zu können sowie selbst erreichbar zu sein. Dies gilt sowohl im normalen Alltag als auch auf Urlaubsreisen. Gerade auf Urlaubsfahrten, Wanderreisen oder Fahrradtouren ist es aber zugleich wünschenswert, ein Höchstmaß an Flexibilität dadurch zu sichern, dass nur die notwendigsten Gegenstände mitgeführt werden müssen.
  • Beispielsweise auf Reisen, Wander- oder Fahrradtouren ist das Handy eines der wenigen Gegenstände, die alleine aus Sicherheitsgründen mitgeführt werden, um etwaige Unfälle zu melden oder möglichst schnell Hilfe herbeiholen zu können. Da das Handy heutzutage ohnehin zur Mindestausrüstung für eine Vielzahl von Unternehmungen zählt, gilt es möglichst viele hilfreiche technische Funktionen, für die ansonsten zusätzliche Gegenstände mitgeführt werden müssten, in das Handy zu integrierten.
  • Sofern das Mobiltelefon mit dem erfindungsgemäßen Alarmsystem zum Schutz gegen unerlaubten Zugriff Dritter ausgestattet ist, ist es sowohl möglich, den Diebstahl des eigenen Handy's zu verhindern oder zumindest die Hemmschwelle für einen Dieb deutlich anzuheben, als auch einen möglichen Diebstahl mitgeführter, beweglicher Gegenstände anzuzeigen. Auf einer Fahrradtour sind solche beweglichen Gegenstände zum einen das Fahrrad selbst und zum anderen bspw. mitgeführte Gepäcktaschen.
  • Sobald bspw. bei einer Fahrradtour unterwegs eine Pause eingelegt wird, und das Fahrrad unbeaufsichtigt zurückgelassen wird, oftmals befindet man sich ohnehin in nur geringem Abstand zum Fahrrad, kann das mitgeführte und mit dem erfindungsgemäßen Alarmsystem ausgerüstete Handy bspw. in die Satteltasche des Fahrrades gelegt werden. Bei entsprechender Entwendung des Fahrrades schlägt das Handy Alarm, vorzugsweise in Form einer lauten schrillen Klingelfolge, wodurch die Aufmerksamkeit des Umfeldes erweckt wird. Der potentielle Entwenden des Fahrrades wird spontan vom Fahrrad ablassen.
  • Bei Verwendung eines mit dem erfindungsgemäßen Alarmsystem ausgerüsteten Handys ist es darüber hinaus gleichgültig, ob sich das Mobiltelefon in einer Tasche befindet oder ob es für jeden sichtbar an einem für Dritte frei zugänglichen Ort befindet.
  • Daher ist es für einen Fahrradfahrer oder einen Wanderer, der eine Pause einlegt, gleichgültig, ob sich das Handy in einer Tasche befindet während der Benutzer zum Baden in einen See geht oder ob es sich in einem Café auf einem Tisch befindet, während der Besitzer Getränke holt. In jedem Fall würde das Gerät einen Alarmton erzeugen sobald es aus seiner Ruheposition heraus bewegt wird und so der Besitzer darüber informiert, dass das Handy oder ggf. der Gegenstand, auf dem es abgelegt ist, bewegt wird. Da das Alarmsystem unabhängig von externen Signalen arbeitet, ist es hierbei auch gleichgültig, ob sich das Mobiltelefon im Freien oder in geschlossenen Räumen befindet.
  • Genauso ist es bspw. möglich, ein Mobiltelefon mit einem aktivierten Alarmsystem während einer Bahnfahrt auf ein Gepäckstück zu legen, so dass das Alarmsignal ertönt, sobald das Gepäckstück bewegt wird. Auf diese Weise braucht der Besitzer des Gepäckstücks keine Angst vor einem möglichen Diebstahl zu haben, falls er während der Bahnfahrt einschläft oder sich kurzfristig von seinem Platz entfernt.
  • Eine weitere interessante Verwendung eines mit dem erfindungsgemäßen Alarmsystem ausgerüsteten Handys betrifft die Überprüfbarkeit, ob in Abwesenheit des Handybesitzers das Handy selbst oder ein Gegenstand, auf oder in dem sich das Handy befindet, bewegt wird. Möchte man bspw. nachprüfen, ob während der Abwesenheit einer Person am Arbeitsplatz unerlaubte Nachforschungen durchgeführt worden sind, bspw. die Schubladen des Schreibtisches durchsucht worden sind, so ist es lediglich nötig, das Handy mit aktiviertem Alarmsystem in eine Schreibtischschublade zu legen. Das Alarmsystem könnte in diesem Fall vorzugsweise derart eingestellt werden, dass das Alarmsignal für die unberechtigte Person gar nicht wahrnehmbar ist, indem das Alarmsignal lediglich einen Eintrag in einen Datenspeicher innerhalb des Handys veranlasst, der durch den eigentlichen Nutzer ausgelesen werden kann.
  • Insbesondere im Hinblick auf die zu erwartende Entwicklung in der Mobiltelefonbranche, auch auf Grund der Einführung des neuen UMTS-Standards, ist es denkbar, das Alarmsystem mit einer im Handy integrierten Videoeinheit zu koppeln, um auf diese Weise eine Videoaufzeichnung auszulösen.
  • Es zeigt sich, dass sich eine große Vielzahl für praktische Einsatz- und Anwendungsmöglichkeiten durch die erfindungsgemäße Integration eines auf Bewegungsmomenten basierenden Alarmsystems in ein Mobiltelefon eröffnen, die mit den vorstehend genannten Beispielen nicht abschließend aufgeführt werden können.
  • Für den Verrieb und das Marketing von Mobiltelefonen stellt die erfindungsgemäße Weiterbildung der Funktionalität derartiger Geräte durchaus ein weiteres interessantes Alleinstellungskriterium dar, das nicht zuletzt als kaufentscheidendes Merkmal bei der Wahl zwischen einer Vielzahl in Ihren Leistungen immer ähnlicher werdenden Handys angesehen werden kann.
  • Zwar ist es ebenso denkbar das beschriebene Alarmsystem in andere Artikeln zu integrieren, wie beispielsweise Schlüsselanhänger, Notebook, Palmtop etc., doch sind dies alles Gegenstände, die keinen vergleichbaren Stellenwert und Akzeptanz haben wie Handys, die nahezu Tag und Nacht mitgeführt werden.
  • Würde man bspw. einen Schlüsselanhänger mit dem Alarmsystem ausstatten, der zweifelsohne auch zur vorstehend beschriebenen Grundausrüstung einer Person zu rechnen ist, so müsste ein derartiger Schlüsselanhänger über eine Vielzahl weiterer Zusatzkomponenten verfügen, wie bspw., Eingabe- und Ausgabeeinheit, die bei einem Handy ohnehin vorhanden sind.

Claims (11)

  1. Mobiltelefon mit einem Alarmsystem zum Schutz gegen unerlaubten Zugriff Dritter, dadurch gekennzeichnet, dass das Alarmsystem in das Mobiltelefon integrierbar oder integriert ist, dass das Alarmsystem wenigstens einen Bewegungssensor umfasst und dass mit dem Bewegungssensor durch Detektion von auf das Mobiltelefon einwirkenden Beschleunigungsmomenten ein Alarmsignal auslösbar ist.
  2. Mobiltelefon nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Bewegungssensor ein Halbleiterbauelement ist.
  3. Mobiltelefon nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Alarmsystem derart ausgebildet ist, dass ein Aktivieren und Deaktivieren des Alarmsystems durch Betätigen einer am Mobiltelefon vorgesehenen Eingabeeinheit oder durch eine akustische Lauteingabe erfolgt.
  4. Mobiltelefon nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingabeeinheit als Nummerntastatur ausgebildet ist und zur Aktivierung und Deaktivierung des Alarmsystems ein Codeschlüssel über die Nummerntastatur eingebbar ist, und/oder dass die Eingabeeinheit ein Sprach- oder Stimmerkennungssystem ist und zur Aktivierung und Deaktivierung des Alarmsystems ein akustischer Schlüssellaut oder eine akustische Schlüssellautfolge über das Sprach- oder Stimmerkennungssystem eingebbar ist.
  5. Mobiltelefon nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Beschleunigungssensor als Modul ausgebildet ist, das in das Mobiltelefon einfuhrbar ist, und dass das Modul zur Aktivierung des Alarmsystems in das Mobiltelefon integrierbar ist.
  6. Mobiltelefon nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Modul als eine Chipkarte, vorzugsweise als Einsteckchipkarte ausgebildet ist
  7. Mobiltelefon nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Mobiltelefon eine Empfangseinheit vorsieht, die bei Empfang eines Signals das Alarmsystem aktiviert und/oder deaktiviert.
  8. Mobiltelefon nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Mobiltelefon eine Ausgabeeinheit vorsieht, über die das Alarmsignal in Form eines akustischen oder optischen Signals oder als Vibrationsalarm abgebbar ist.
  9. Mobiltelefon nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Mobiltelefon eine Sendeeinheit vorsieht, über die das Alarmsignal als Nachricht an wenigstens eine externe Empfangseinheit abstrahlbar ist.
  10. Mobiltelefon nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Nachricht eine SMS ist.
  11. Mobiltelefon nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Mobiltelefon eine Sperreinheit aufweist, die durch das ausgelöste Alarmsignal eine funktionsbestimmte Bedienung des Mobiltelefons unmöglich macht.
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