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Technisches Gebiet
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Die Erfindung betrifft ein Mobiltelefon
mit einem Alarmsystem zum Schutz gegen unerlaubten Zugriff Dritter.
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Stand der Technik
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Die Entwicklung der mobilen Telekommunikation
hat dazu geführt,
dass immer kleinere und immer leistungsfähigere Mobiltelefone auf dem
Markt angeboten werden. Nicht zuletzt da unterdessen eine gewisse
Sättigung
des Mobiltelefonmarktes festzustellen ist, sind die Hersteller von
Handys gezwungen, Geräte
anzubieten, die bestimmte Alleinstellungsmerkmale gegenüber Wettbewerbsgeräten aufweisen.
Aus diesem Grund verfügen
eine Vielzahl von Mobiltelefonen heute über Zusatzfunktionen, mit denen
bestimmte Aktionen realisiert werden können.
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So ist es möglich, auf einem Mobiltelefon
Telespiele auszuführen,
im Internet zu surfen sowie eine Vielzahl von Informationen, wie
etwa Staumeldungen, Sportergebnisse etc., entsprechender Anbieter
abzurufen.
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Ferner ist es möglich, das Handy als mobile Notrufeinrichtung
zu nutzen, die bei eintreten eines bestimmten Ereignisses automatisch
einen Notruf an eine Notrufzentrale sendet.
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Zusammenfassend kann daher festgestellt werden,
dass das Handy aus der modernen Gesellschaft nicht mehr wegzudenken
ist. War es in den Anfängen
der mobilen Telekommunikation die ständige Erreichbarkeit, die die
Leute faszinierte, so ist es heutzutage die Verfügbarkeit eines mobilen, multifunktionalen
Gerätes,
das in sich eine Vielzahl von Funktionsträgern, die vom Miniradio bis
zum Terminplaner reichen, vereinigt. Gerade diese Multifunktionalität hat dazu
geführt,
dass das Mobiltelefon eine herausragende Stellung unter den technischen
Geräten
eingenommen hat und das Mitführen
eines Handys von einem Großteil
seiner Besitzer sicherlich als wichtiger als bspw. das Mitführen eines
Personalausweises eingestuft wird.
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An dieser Stelle schließt sich
der Kreis, denn auf Grund des Stellenwertes, den das Handy in der Gesellschaft
eingenommen hat, ist die Industrie daran interessiert, die Funktionalität der Mobiltelefone, durch
die Integration weiterer Komponenten in die Geräte, immer weiter zu erhöhen.
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Eine dieser Funktionen betrifft etwa
die Nutzung eines Mobiltelefons als automatisierte Übertragungseinheit.
So ist es insbesondere durch das Versenden von SMS (Short Messaging
Service) möglich,
Alarmmeldungen automatisch an externe Empfangsstationen abzusenden.
Genauso ist es möglich von
einem externen Gerät
auf das Mobiltelefon zuzugreifen, um auf diese Weise das Mobiltelefon
bspw. als Überwachungseinrichtung
zu nutzen.
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Hierzu gibt es eine Vielzahl von
Anwendungsbeispielen, bei denen das Handy als Warn- bzw. als Benachrichtigungssystem
bei Einbrüchen oder
Diebstählen
verwendet wird. So ist es bspw. möglich, auf ein entsprechend
aktiviertes Handy eine Nachricht zu senden, sobald ein Überwachungssystem
die Bewegung einer Person, also insbesondere eines Einbrechers,
in einem Raum meldet. Außerdem
ist es möglich,
auf diese Weise auch Autodiebstähle
dem Besitzer des Fahrzeugs anzuzeigen bzw. sogar die Position des
entwendeten Fahrzeugs über eine
Datenleitung an das Handy zu übermitteln.
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Problematisch bei der Verwendung
mobiler Geräte
und damit auch bei der Nutzung von Handys ist die Gefahr des Diebstahls
oder zumindest der unrechtmäßigen Benutzung
durch Dritte. Gerade die Nutzung eines Handys durch einen Dritten,
von der der Besitzer nichts weiß,
kann diesen teuer zu stehen kommen.
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Um daher ein Handy selbst gegen eine
unerlaubte Benutzung zu schützen,
ist es möglich,
das Mobiltelefon durch einen über
die Eingabetastatur einzugebenden Zahlencode vor einem unerlaubten Zugriff
zu schützen.
Auf diese Weise kann verhindert werden, dass dem Besitzer durch
das Telefonieren eines nichtberechtigten Dritten mit dem Mobiltelefon unerwartete
Kosten entstehen. Darüber
hinaus hat sich trotz dieser Sicherungsmaßnahmen die Anzahl der entwendeten
Mobiltelefone drastisch erhöht.
In dem Artikel „société: Le Portable
ou la vie; in der Rubrik: Ecofinance avec the Wall Street Journal;
veröffentlicht
in: Jeune Afrique; Nr. 2061 v. 18.7.2000 – Economia, S. 70" wird bspw. darauf
verwiesen, dass jährlich
im Raum Paris ca. 12.000 Mobiltelefone entwendet werden. Die Mobiltelefone
werden oftmals entwendet, während
der Besitzer des Telefons ein Telefongespräch führt. Auf diese Weise können die Diebe
sicher sein, dass der Besitzer des Handys keine Zeit mehr hat, den
Sicherheitscode zu aktivieren, um das Mobiltelefon zu sperren, so
dass das Handy in diesem Fall weiterhin genutzt werden kann. Bis
der Mobiltelefonbesitzer sein Handy sperren kann, was in der Regel
bis zu 2 Stunden dauert, kann der Dieb ungestört weltweit telefonieren.
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Oftmals werden Mobiltelefone aber
auch entwendet, wenn sie für
einen kurzen Moment unbeaufsichtigt an einer für Dritte zugänglichen
Stelle aufbewahrt werden. Ein solcher Zugriff ist bspw. möglich, wenn
sich das Handy in einer entsprechenden Halterung bzw. auf einem
Sitz eines Kraftfahrzeugs oder aber an einer frei zugänglichen
Stelle, bspw. einem Tisch in einem Restaurant oder aber in der Tasche bei
einem Freibadbesuch befindet. Oftmals merkt der Besitzer sogar erst
eine gewisse Zeit später,
dass sein Handy entwendet worden ist.
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So ist aus der
DE 100 49 965 A1 ein technisches
Gerät,
insbesondere für
ein Mobiltelefon und/oder ein Kraftfahrzeug, bekannt, das über eine Einrichtung
mit einer Chipkarte als Schlüssel
zur Freischaltung des technischen Geräts verfügt, so dass das Mobiltelefon
vor unerlaubter Benutzung geschützt
wird. Um einen entsprechenden Schutz zu aktivieren, wird die Chipkarte
aus dem technischen Gerät
entfernt und gleichzeitig ein Abstand zwischen der Chipkarte und
dem technischen Gerät
eingegeben, mit dem ein erlaubter Aufenthaltsbereich für das Mobiltelefon
definiert wird. Es wird ein ständiger
Abstandsabgleich zwischen dem technischen Gerät und der abnehmbaren Chipkarte
durchgeführt
und der ermittelte Abstandswert mit dem eingegebenen Abstandsmaximalwert
verglichen. Bei Überschreiten eines
vorgegebenen Parameters startet automatisch das technische Gerät das Sperrsystemprogramm des
Mobiltelefons und gleichzeitig ertönt ein andauernder Alarmton,
der nur durch die Wiedereinführung der
Chipkarte in das technische Geräte
und die Wiedereingabe des Pincodes gestoppt wird.
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Problematisch bei der in dieser Druckschrift beschriebenen
technischen Lösung
eines Entwendungsschutzes für
ein Mobiltelefon ist, dass neben dem eigentlichen Handy ein zweites,
dem Handy entnehmbares Element vorgesehen ist, das zusätzlich zum
Handy aufbewahrt werden muss. Dies stellt einen erhöhten Aufwand
für die
Sicherung und damit eine Einbuße
des Komforts dar. So muss bei dem hier beschriebenen System neben
dem Handy eine weitere Chipkarte aufbewahrt werden, die alleine
aufgrund ihrer Größe leicht
verloren gehen kann. Gerade aber ein etwaiger Verlust dieser Sicherungschipkarte
führt,
wie leicht vorzustellen ist, zu erheblichen Problemen.
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Im Gegensatz hierzu entspricht es,
wie bereits eingangs erwähnt,
heutzutage dem allgemeinen Komfortempfinden, lediglich das Mobiltelefon
selbst sowie evtl. noch einen Schlüssel und ein Portemonnaie mit
sich zu führen.
Die Mitnahme weiterer Dinge bedeutet einen zusätzlichen Aufwand und wird daher als
Belastung empfunden. Somit stellt auch die Handhabung einer zusätzlichen
Komponente, wie etwa einer Chipkarte, zur Sicherung des Mobiltelefons
einen unpraktischen Ansatz dar.
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Darstellung der Erfindung
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Ausgehend vom bekannten Stand der
Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein System anzugeben,
mit dem das Mobiltelefon gegen einen unerlaubten Zugriff Dritter
sicher geschützt wird,
das einfach in der Handhabung ist und das nicht über außerhalb des Handys, zusätzlich mitzuführende Sicherheitskomponenten
verfügt.
Darüber
hinaus soll der Sicherungsschutz des Handys an jedem Ort, ohne Zuhilfenahme
externer Signale, also auch insbesondere in geschlossenen Räumen realisierbar sein.
Die Bedienung dieses Systems soll schließlich mit Mitteln zu verwirklichen
sein, wie sie von dem Verwender auch bei der gebrauchsüblichen
Nutzung des Handys eingesetzt werden. Neben dem Aspekt des Schutzes
des Handy vor unerlaubten Zugriff Dritter sollen darüber hinaus
eine Vielzahl weiterer interessanter Anwendungsmöglichkeiten für das Handy eröffnet werden,
wodurch ein gewichtiges Entscheidungskriterium für den Erwerb eines derartigen
Handys geschaffen werden soll.
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Die Lösung der der Erfindung zugrunde
liegenden Aufgabe ist im Anspruch 1 angegeben. Den Erfindungsgedanken
vorteilhaft weiterbildende Merkmale sind darüber hinaus Gegenstand der Unteransprüche sowie
der Beschreibung unter Bezugnahme auf die Ausführungsbeispiele zu entnehmen.
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Erfindungsgemäß ist ein Mobiltelefon mit
einem Alarmsystem zum Schutz gegen unerlaubten Zugriff Dritter dadurch
ausgezeichnet, dass das Alarmsystem in das Mobiltelefon integrierbar
oder integriert ist, dass das Alarmsystem wenigstens einen Bewegungssensor
umfasst, und dass mit dem Bewegungssensor durch Detektion von auf
das Mobiltelefon einwirkenden Beschleunigungsmomenten ein Alarmsignal
auslösbar
ist.
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Das Alarmsystem mit seinen Komponenten kann
wahlweise bereits in das Mobiltelefon integriert oder aber in Form
einer Chipkarte ausgebildet sein, die in das Mobiltelefon einfuhrbar
ist. Um die Einführung
eines als Chipkarte ausgeführten
Alarmsystems zu ermöglichen,
ist am Mobiltelefon ein entsprechender Einschubschlitz vorgesehen,
oder aber ein entsprechender Chip ist nach Öffnen des Gehäuses durch
das Einfügen
in eine entsprechende Ausnehmung in das Mobiltelefon integrierbar.
Durch die externe Chipkartenlösung
ist es möglich
das Alarmsystem als Modul auszubilden und bspw. als käuflich zu erwerbende
Zusatzoption neben dem Erwerb des Mobiltelefons anzubieten.
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Der Bewegungssensor, der Teil des
Alarmsystems ist, ist vorzugsweise als Halbleiterbauelement ausgeführt, das
in der Anschaffung kostengünstig
ist und somit den Gesamtpreis eines Mobiltelefons nur unwesentlich
beeinträchtigt.
Darüber
hinaus benötigen
derartige Halbleiterbauelemente zum Betrieb einen nur geringen Strombedarf,
wodurch die Ladekapazität
des Mobiltelefons nur unbedeutend belastet wird.
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Das Aktivieren bzw. Deaktivieren
des Alarmsystems erfolgt über
eine am Mobiltelefon vorgesehene Eingabeeinheit. Mit den Begriffen „Aktivieren" und „Deaktivieren" ist das Einschalten
des Alarmsystems, das in eine Art Breitschaftsmodus überführt werden
kann, bzw. das entsprechende Ausschalten des Alarmsystems gemeint.
Vorzugsweise wird die ohnehin am Mobiltelefon befindliche Tastatur
hierfür als
Eingabeeinheit verwendet, um entsprechende Einstellungen des Alarmsystems
vorzunehmen. Eine weitere Möglichkeit,
eine Aktivierung oder Deaktivierung des Alarmsystems vorzunehmen
ist dadurch zu realisieren, dass das Alarmsystem zum Schutz gegen
unerlaubten Zugriff auch in der Lage ist, akustische Lauteingaben
zu Verarbeiten. Als Eingabeeinheit für die akustische Lauteingabe
ist vorzugsweise das ohnehin am Mobiltelefon eingebaute Mikrofon verwendbar.
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Die Eingabeeinheit, mit der ein Aktivieren und
Deaktivieren des Alarmsystems durch deren Betätigung ermöglicht wird, ist vorzugsweise
als Nummerntastatur ausgebildet. Dies ist alleine daher zweckmäßig, da
auch die am Mobiltelefon ohnehin befindliche Tastatur als Nummerntastatur
ausgebildet ist. Die Aktivierung und Deaktivierung des Alarmsystems
wird mittels eines Codeschlüssels,
der über die
Nummerntastatur eingebbar ist, vorgenommen. Ebenfalls über die
Nummerntastatur kann ein entsprechender Codeschlüssel verändert werden, so dass der Verwender
des Handys eine ihm angenehme Zahlenfolge einprogrammieren kann.
Die Veränderung
des Codeschlüssels
kann selbstverständlich nur
in einem Programmodus vorgenommen werden, der wiederum in einem
codegeschützten
Bereich liegt.
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Sofern das Aktivieren bzw. Deaktivieren
des Alarmsystems durch eine akustische Lauteingabe realisierbar
ist, stellt die Eingabeeinheit ein Sprach- oder Stimmerkennungssystem
dar, über
das ein entsprechender akustischer Schlüssellaut oder eine akustische
Schlüssellautfolge
eingebbar ist. Falls am Mobiltelefon bereits ein entsprechendes
Sprach- oder Stimmerkennungssystem vorgesehen ist, um bspw. einen
stimmgeführten
Wählvorgang
auszuführen,
wird dieses System vorzugsweise auch für das Alarmsystem verwendet.
Auf diese Weise können ohnehin
im Mobiltelefon befindliche Komponenten auch für die Funktionalität des Alarmsystems
vorteilhaft genutzt werden. Somit bleibt die Baugröße des Mobiltelefons
auch durch die Integration dieser zusätzlichen Funktionselemente
kompakt, ein Gesichtspunkt, der einen hohen Stellenwert unter den Kaufentscheidungskriterien
einnimmt.
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Weiterhin weist das Mobiltelefon
in einer besonderen Ausführungsform
eine Empfangseinheit auf, die selbständig bei Empfang eines Signals
das Alarmsystem aktiviert und/oder deaktiviert. Durch eine derartige
Vorrichtung ist es möglich,
ein Mobiltelefon, das mit dem erfindungsgemäßen Alarmsystem ausgerüstet ist,
auch gegen unerlaubten Zugriff Dritter zu schützen, selbst wenn der autorisierte
Besitzer des Mobiltelefons keinen direkten Zugriff auf das Mobiltelefon
hat. Dies ist bspw. der Fall, wenn der Verwender sein Handy an einem
Ort gelassen oder vergessen hat, auf den er augenblicklich keinen
Zugriff hat, dieser Ort jedoch nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt ist.
Dies ist bspw. der Fall, wenn der Besitzer sein Handy im Büro oder
in einem Restaurant vergessen hat.
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Um das Mobiltelefon gegen unerlaubten
Zugriff Dritter zu schützen,
wird für
den Fall einer nicht gewünschten
Bewegung des Mobiltelefons ein Alarmsignal ausgelöst. Zur
Ausgabe des Alarmsignals sieht das Mobiltelefon eine Ausgabeeinheit
vor, über
die das Alarmsignal in Form eines akustischen oder optischen Signals
abgebbar ist. Die Art und Lautstärke
dieses Alarmsignals ist vom Besitzer des Mobiltelefons individuell
einstellbar. Bei Verwendung eines akustischen Signals könnte es
vorteilhaft sein, ein besonders lautes, ungewöhnliches Signal zu wählen, das
sich deutlich von herkömmlichen
Klingeltönen
unterscheidet. Hierdurch könnten
unauthorisierte Entwenden überrascht
und erschreckt werden. Ein spontanes Ablassen vom Handy wäre die Folge.
Darüber
hinaus ist es auch möglich,
eine Ausgabeeinheit vorzusehen, die das Alarmsignal in Form eines
Vibrationsalarms abgibt, das der Verwender sensorisch wahrnehmen
kann. Aus Synergiegründen wird
vorzugsweise die ohnehin am Mobiltelefon vorgesehene Lautsprechereinheit
bzw. vorgesehene Vibrationseinheit als Ausgabeeinheit für das Alarmsignal
verwendet.
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Neben dieser direkten Möglichkeit,
ein Alarmsignal auszugeben, ist vorzugsweise am bzw. im Mobiltelefon
eine Sendeeinheit vorgesehen, über die
das Alarmsignal als Nachricht an wenigstens eine externe Empfangseinheit
absendbar ist. Eine solche Sendeeinheit sendet das Alarmsignal bspw.
an ein externes Faxgerät,
Telefon oder eine andere Überwachungszentrale.
Vorzugsweise wird als Nachricht eine SMS versendet. Der Unberechtigte
erhält
von diesem Vorgang keine Kenntnis.
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Zusätzlich zur Ausgabe eines akustischen, optischen
Signals oder zum Absenden einer Nachricht wird durch das erfindungsgemäße Alarmsystem eine
funktionsbestimmte Bedienung des Mobiltelefons nach Auslösen eines entsprechenden
Alarms unmöglich
gemacht. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass ein etwaiger
Entwenden sofort nach Entwendung eines mit dem erfindungsgemäßen Alarmsystem
ausgerüsteten
Handys nicht mehr in der Lage ist, Telefongespräche zu tätigen oder Einstellungen am
Handy vorzunehmen. Das Mobiltelefon sieht hierzu eine Sperreinheit
vor, die durch das ausgelöste Alarmsignal
eine funktionsbestimmte Bedienung des Mobiltelefons unmöglich macht.
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Für
die Entsperrung des Mobiltelefons, nachdem ein Alarm ausgelöst worden
ist, ist weiterhin vorzugsweise eine Entsperreinheit vorgesehen,
die nach ausgelöstem
Alarmsignal durch Betätigung eine
funktionsbestimmte Bedienung des Mobiltelefons wieder ermöglicht.
Die Entsperreinheit wird hierbei durch Betätigung einer am Mobiltelefon
vorgesehenen Eingabeeinheit oder durch eine akustische Lautangabe
ausgelöst.
Die Eingabe entsprechender Codeschlüssel über eine Eingabeeinheit bzw.
ein Sprach- oder Stimmerkennungssystem erfolgt analog zur Aktivierung
und Deaktivierung des Alarmsystems selbst.
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Wie bereits eingangs erwähnt, ist
das Handy zum unverzichtbaren Bestandteil unserer Gesellschaft geworden.
Es gilt als selbstverständlich,
jederzeit andere anrufen zu können
sowie selbst erreichbar zu sein. Dies gilt sowohl im normalen Alltag
als auch auf Urlaubsreisen. Gerade auf Urlaubsfahrten, Wanderreisen
oder Fahrradtouren ist es aber zugleich wünschenswert, ein Höchstmaß an Flexibilität dadurch
zu sichern, dass nur die notwendigsten Gegenstände mitgeführt werden müssen.
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Beispielsweise auf Reisen, Wander-
oder Fahrradtouren ist das Handy eines der wenigen Gegenstände, die
alleine aus Sicherheitsgründen
mitgeführt
werden, um etwaige Unfälle
zu melden oder möglichst
schnell Hilfe herbeiholen zu können.
Da das Handy heutzutage ohnehin zur Mindestausrüstung für eine Vielzahl von Unternehmungen
zählt,
gilt es möglichst
viele hilfreiche technische Funktionen, für die ansonsten zusätzliche
Gegenstände
mitgeführt
werden müssten,
in das Handy zu integrierten.
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Sofern das Mobiltelefon mit dem erfindungsgemäßen Alarmsystem
zum Schutz gegen unerlaubten Zugriff Dritter ausgestattet ist, ist
es sowohl möglich,
den Diebstahl des eigenen Handy's
zu verhindern oder zumindest die Hemmschwelle für einen Dieb deutlich anzuheben,
als auch einen möglichen Diebstahl
mitgeführter,
beweglicher Gegenstände anzuzeigen.
Auf einer Fahrradtour sind solche beweglichen Gegenstände zum
einen das Fahrrad selbst und zum anderen bspw. mitgeführte Gepäcktaschen.
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Sobald bspw. bei einer Fahrradtour
unterwegs eine Pause eingelegt wird, und das Fahrrad unbeaufsichtigt
zurückgelassen
wird, oftmals befindet man sich ohnehin in nur geringem Abstand
zum Fahrrad, kann das mitgeführte
und mit dem erfindungsgemäßen Alarmsystem
ausgerüstete
Handy bspw. in die Satteltasche des Fahrrades gelegt werden. Bei
entsprechender Entwendung des Fahrrades schlägt das Handy Alarm, vorzugsweise
in Form einer lauten schrillen Klingelfolge, wodurch die Aufmerksamkeit
des Umfeldes erweckt wird. Der potentielle Entwenden des Fahrrades
wird spontan vom Fahrrad ablassen.
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Bei Verwendung eines mit dem erfindungsgemäßen Alarmsystem
ausgerüsteten
Handys ist es darüber
hinaus gleichgültig,
ob sich das Mobiltelefon in einer Tasche befindet oder ob es für jeden
sichtbar an einem für
Dritte frei zugänglichen
Ort befindet.
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Daher ist es für einen Fahrradfahrer oder
einen Wanderer, der eine Pause einlegt, gleichgültig, ob sich das Handy in
einer Tasche befindet während der
Benutzer zum Baden in einen See geht oder ob es sich in einem Café auf einem
Tisch befindet, während
der Besitzer Getränke
holt. In jedem Fall würde das
Gerät einen
Alarmton erzeugen sobald es aus seiner Ruheposition heraus bewegt
wird und so der Besitzer darüber
informiert, dass das Handy oder ggf. der Gegenstand, auf dem es
abgelegt ist, bewegt wird. Da das Alarmsystem unabhängig von
externen Signalen arbeitet, ist es hierbei auch gleichgültig, ob sich
das Mobiltelefon im Freien oder in geschlossenen Räumen befindet.
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Genauso ist es bspw. möglich, ein
Mobiltelefon mit einem aktivierten Alarmsystem während einer Bahnfahrt auf ein
Gepäckstück zu legen,
so dass das Alarmsignal ertönt,
sobald das Gepäckstück bewegt wird.
Auf diese Weise braucht der Besitzer des Gepäckstücks keine Angst vor einem möglichen
Diebstahl zu haben, falls er während
der Bahnfahrt einschläft
oder sich kurzfristig von seinem Platz entfernt.
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Eine weitere interessante Verwendung
eines mit dem erfindungsgemäßen Alarmsystem
ausgerüsteten
Handys betrifft die Überprüfbarkeit,
ob in Abwesenheit des Handybesitzers das Handy selbst oder ein Gegenstand,
auf oder in dem sich das Handy befindet, bewegt wird. Möchte man
bspw. nachprüfen, ob
während
der Abwesenheit einer Person am Arbeitsplatz unerlaubte Nachforschungen
durchgeführt worden
sind, bspw. die Schubladen des Schreibtisches durchsucht worden
sind, so ist es lediglich nötig,
das Handy mit aktiviertem Alarmsystem in eine Schreibtischschublade
zu legen. Das Alarmsystem könnte
in diesem Fall vorzugsweise derart eingestellt werden, dass das
Alarmsignal für
die unberechtigte Person gar nicht wahrnehmbar ist, indem das Alarmsignal
lediglich einen Eintrag in einen Datenspeicher innerhalb des Handys
veranlasst, der durch den eigentlichen Nutzer ausgelesen werden
kann.
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Insbesondere im Hinblick auf die
zu erwartende Entwicklung in der Mobiltelefonbranche, auch auf Grund
der Einführung
des neuen UMTS-Standards, ist es denkbar, das Alarmsystem mit einer
im Handy integrierten Videoeinheit zu koppeln, um auf diese Weise
eine Videoaufzeichnung auszulösen.
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Es zeigt sich, dass sich eine große Vielzahl für praktische
Einsatz- und Anwendungsmöglichkeiten
durch die erfindungsgemäße Integration
eines auf Bewegungsmomenten basierenden Alarmsystems in ein Mobiltelefon
eröffnen,
die mit den vorstehend genannten Beispielen nicht abschließend aufgeführt werden
können.
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Für
den Verrieb und das Marketing von Mobiltelefonen stellt die erfindungsgemäße Weiterbildung
der Funktionalität
derartiger Geräte
durchaus ein weiteres interessantes Alleinstellungskriterium dar,
das nicht zuletzt als kaufentscheidendes Merkmal bei der Wahl zwischen
einer Vielzahl in Ihren Leistungen immer ähnlicher werdenden Handys angesehen
werden kann.
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Zwar ist es ebenso denkbar das beschriebene
Alarmsystem in andere Artikeln zu integrieren, wie beispielsweise
Schlüsselanhänger, Notebook,
Palmtop etc., doch sind dies alles Gegenstände, die keinen vergleichbaren
Stellenwert und Akzeptanz haben wie Handys, die nahezu Tag und Nacht
mitgeführt
werden.
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Würde
man bspw. einen Schlüsselanhänger mit
dem Alarmsystem ausstatten, der zweifelsohne auch zur vorstehend
beschriebenen Grundausrüstung
einer Person zu rechnen ist, so müsste ein derartiger Schlüsselanhänger über eine
Vielzahl weiterer Zusatzkomponenten verfügen, wie bspw., Eingabe- und
Ausgabeeinheit, die bei einem Handy ohnehin vorhanden sind.