DE10219929A1 - Verfahren zur Verbesserung von Weichheit und/oder Fall von Vliesstoffen - Google Patents
Verfahren zur Verbesserung von Weichheit und/oder Fall von VliesstoffenInfo
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Verbesserung von Weichheit und/oder Fall von Vliesstoffen aus ungesplitteten und/oder zumindest teilweise gesplitteten Mikrofasern und/oder Mikrofilamenten synthetischer Polymere, enthaltend wenigstens eine Polyesterkomponente und wenigstens eine Polyamidkomponente und gegebenenfalls wenigstens eine Polyurethankomponente, gemäß dem der Vliesstoff einer oder mehreren physikalischen Behandlungen unterworfen wird.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Verbesserung von Weichheit und/oder Fall von Vliesstoffen aus ungesplitteten und/oder zumindest teilweise gesplitteten Mikrofasern und/oder Mikrofilamenten synthetischer Polymere enthaltend wenigstens eine Polyesterkomponente und wenigstens eine Polyamidkomponente und gegebenenfalls wenigstens eine Polyurethankomponente, gemäß dem der Vliesstoff einer oder mehreren physikalischen Behandlungen unterworfen wird.
- Textile Materialien aus synthetischen Polymeren, wie beispielsweise Polyamid, Polyester oder Polyurethan, welche durch die klassische Methode der Gewebebindung von Kette und Schuss oder durch Maschenbildung hergestellt worden sind, haben aufgrund ihrer vielfältigen ausgezeichneten Eigenschaften eine weite Verbreitung in verschiedensten Anwendungsbereichen erfahren, wie beispielsweise der Bekleidungs- oder Automobilindustrie.
- Vliesstoffe, die durch Verfestigung von Mikrofasern und/oder Mikrofilamenten dieser Materialien, insbesondere von ungesplitteten oder zumindest teilweise gesplitteten Mikrofasern und/oder Mikrofilamenten hergestellt werden, lassen sich zwar sehr kostengünstig herstellen, sind aber für eine Reihe von Anwendungen nur eingeschränkt geeignet.
- Die Ursache hierfür liegt u. a. darin, dass derartige Vliesstoffe üblicherweise eine unzureichende Weichheit sowie einen nicht zufriedenstellenden Fall aufweisen. Dies führt neben einer unschönen Optik auch dazu, dass die Berührung dieser Vliesstoffe als unangenehm empfunden wird und somit insbesondere deren Tragekomfort vermindert wird. Daher sind die entsprechende Vliesstoffe für eine Reihe von Anwendungen, wie beispielsweise der Herstellung von Bekleidung oder Heimtextilien, unbrauchbar oder zumindest deren Verwendungsmöglichkeiten stark einschränkt.
- Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung bestand daher darin, ein Verfahren zu finden, durch das die Weichheit und/oder der Fall von Vliesstoffen aus ungesplitteten und/oder zumindest teilweise gesplitteten Mikrofasern und/oder Mikrofilamenten synthetischer Polymere enthaltend wenigstens eine Polyesterkomponente und wenigstens eine Polyamidkomponente und gegebenenfalls wenigstens eine Polyurethankomponente verbessert wird.
- Diese Aufgabe wird durch das erfindungsgemäße Verfahren zur Verbesserung von Weichheit und/oder Fall von Vliesstoffen aus ungesplitteten und/oder zumindest teilweise gesplitteten Mikrofasern und/oder Mikrofilamenten synthetischer Polymere enthaltend wenigstens eine Polyesterkomponente und wenigstens eine Polyamidkomponente und gegebenenfalls wenigstens eine Polyurethankomponente gelöst, gemäß dem der Vliesstoff einer oder mehreren physikalischen Behandlungen unterworfen wird.
- Unter einer physikalischen Behandlung des Vliesstoffes im Sinne der vorliegenden Erfindung wird jede unter Energieeintrag erfolgende Behandlung des Vliesstoffes verstanden. Sofern das erfindungsgemäße Verfahren zwei oder mehr solcher Behandlungen umfasst, können diese gleichzeitig oder in beliebiger zeitlicher Abfolge zueinander durchgeführt werden.
- Vorzugsweise kommt der zu behandelnde Vliesstoff in dem erfindungsgemäßen Verfahren in Form von unbehandelter Rohware zum Einsatz.
- Der zu behandelnde Vliesstoff wird in dem erfindungsgemäßen Verfahren vorzugsweise als flächenförmiges Gebilde von beliebiger Form eingesetzt. Besonders bevorzugt wird der Vliesstoff in Form von Platten oder Bahnen, ganz besonders bevorzugt in Form von Bahnen, vorzugsweise analog zu fortlaufenden Stoffbahnen in dem erfindungsgemäßen Verfahren eingesetzt.
- Bevorzugt besteht der in dem erfindungsgemäßen Verfahren zum Einsatz kommende Vliesstoff aus wenigstens einer Polyesterkomponente und wenigstens einer Polyamidkomponente, wobei diese beiden Kunststoffkomponenten bevorzugt in einem Verhältnis von 5 bis 95 Gew.-% wenigstens einer Polyesterkomponente und 95 bis 5 Gew.-% wenigstens einer Polyamidkomponente, besonders bevorzugt 15 bis 85 Gew.-% wenigstens einer Polyesterkomponente und 85 bis 15 Gew.-% wenigstens einer Polyamidkomponente, ganz besonders bevorzugt 30 bis 70 Gew.-% wenigstens einer Polyesterkomponente und 70 bis 30 Gew.-% wenigstens einer Polyamidkomponente vorliegen.
- Die Polyamidkomponente ist bevorzugt ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Polyamid 6, Polyamid 66 und Polyamid 11.
- Die Polyesterkomponente ist bevorzugt ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Polyethylenterephthalat, Polypropylenterephthalat, Polybutylenterephthalat, Polymilchsäure, deren Mischungen und Copolyestern.
- Solche Copolyester lassen sich entweder durch teilweisen Austausch der Säurekomponente und/oder durch teilweisen Austausch der Diol Komponente herstellen, wie beispielsweise in Büttner "Basisch modifizierte Polyesterfasern" in "Die Angewandte Makromolekulare Chemie" 40/41, 1974, Seiten 57-70 (Nr. 593) oder G. G. Kulkarni, Colourage, 21. August 1986, Seiten 30 bis 33 beschrieben. Die entsprechenden Literaturbeschreibungen werden hiermit als Referenz eingeführt und gelten als Teil der Offenbarung.
- Ebenfalls bevorzugt kann der Vliesstoff als Polyesterkomponente einen Polyester auf Basis von Milchsäure aufweisen, wie sie in der EP 1 091 028 beschrieben sind. Die entsprechende Beschreibung wird hiermit als Referenz eingeführt und gilt als Teil der Offenbarung.
- Der Titer der gesplitteten Mikrofasern und/oder Mikrofilamente des zum Einsatz kommenden Vliesstoffs beträgt vorzugsweise ≤ 1 dtex, besonders bevorzugt 0,1 bis 0,25 dtex. Der Titer der ungesplitteten Mikrofasern und/oder Mikrofilamente im Verbund beträgt vorzugsweise ≥ 1 dtex, besonders bevorzugt 2,0 bis 3,2 dtex.
- Vorzugsweise ist der in dem erfindungsgemäßen Verfahren zum Einsatz kommende Vliesstoff ein Stapelfaservliesstoff oder Spinnvliesstoff, besonders bevorzugt ein Spinnvliesstoff, der vorzugsweise zu Bahnen, bevorzugt analog zu fortlaufenden Stoffbahnen verarbeitet wurde.
- Die Herstellung entsprechender Vliesstoffe kann nach üblichen, dem Fachmann bekannten Verfahren erfolgen, wie sie beispielsweise in Dr. Helmut Jörder "Textilien auf Vliesbasis (Nonwovens)", avr-Fachbuch, P. Kepler Verlag KG, Heusenstamm 1977, Seiten 13 bis 20 beschrieben sind. Die Herstellung entsprechender Spinnvliesstoffe kann bevorzugt nach Verfahren erfolgen, wie sie in der EP 0 814 188 beschrieben sind. Die entsprechenden Beschreibungen werden hiermit als Referenz eingeführt und gelten als Teil der Offenbarung.
- Für den Einsatz in dem erfindungsgemäßen Verfahren kommen bevorzugt solche Vliesstoffe in Betracht, die ein Flächengewicht von 15 bis 350 g/m2, besonders bevorzugt von 60 bis 200 g/m2 aufweisen.
- Das erfindungsgemäße Verfahren zur physikalischen Behandlung des Vliesstoffes kann kontinuierlich, halbkontinuierlich oder diskontinuierlich durchgeführt werden, wobei die kontinuierliche Verfahrensführung üblicherweise bevorzugt ist.
- In einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens erfolgt die physikalische Behandlung des zum Einsatz kommenden Vliesstoffs nach dem erfindungsgemäßen Verfahren durch mechanische Behandlung des Vliesstoffs.
- Hierzu wird der Vliesstoff bevorzugt im Strang oder bahnförmig, vorzugsweise im feuchten Zustand, bewegt.
- In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wird der Vliesstoff gleichzeitig zu der mechanischen Behandlung auch einer thermischen Behandlung unterworfen.
- Vorzugsweise erfolgt die thermische Behandlung mit Hilfe von Dampf, besonders bevorzugt mit Hilfe von übersättigtem Wasserdampf.
- Die jeweils optimale Temperatur des Dampfes sowie die Verweildauer des Vliesstoffs im Dampf können variieren, beispielsweise in Abhängigkeit von der Zusammensetzung des Vliesstoffes, und vom Fachmann durch Vorversuche ermittelt werden.
- Die Temperatur des Dampfes beträgt vorzugsweise nicht mehr als 130°C, besonders bevorzugt nicht mehr als 120°C.
- Die Verweildauer des Vliesstoffes im Dampf beträgt vorzugsweise 10 Minuten bis 90 Minuten, besonders bevorzugt 25 bis 75 Minuten und ganz besonders bevorzugt 30 bis 60 Minuten.
- Vorzugsweise erfolgt die gleichzeitige mechanische und thermische Behandlung mit Dampf in einem konventionellen, dem Fachmann bekannten Strangtumbler, wie beispielsweise vom Typ T150S, der von der Firma Thies GmbH & Co. KG (Coesfeld/Westfalen, Deutschland) am Markt geführt wird.
- In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann die thermische Behandlung des Vliesstoffs durch Wäsche, vorzugsweise in Wasser, nach üblichen, dem Fachmann bekannten Methoden erfolgen.
- Die jeweils optimale Temperatur während der Wäsche sowie die Verweildauer des Vliesstoffs in der Wäsche können variieren, beispielsweise in Abhängigkeit von der Zusammensetzung des Vliesstoffes, und vom Fachmann durch Vorversuche ermittelt werden.
- Vorzugsweise beträgt die Temperatur während der Wäsche 40 bis 130°C, besonders bevorzugt 60 bis 95°C. Die Verweildauer des Vliesstoffes in der Wäsche beträgt vorzugsweise 20 bis 90 Minuten, besonders bevorzugt 25 bis 75 Minuten und ganz besonders bevorzugt 30 bis 60 Minuten.
- Die mechanische Behandlung des Vliesstoffs unter gleichzeitiger thermischer Behandlung mittels Wäsche wird vorzugsweise in einem herkömmlichen, dem Fachmann bekannten Strangwäscher oder in einer Strangfärbemaschine, vorzugsweise einer Jet-Färbemaschine, durchgeführt.
- Üblicherweise werden Vliesstoffe zur Gestaltung ihrer Optik auch nach üblichen, dem Fachmann bekannten Verfahren gefärbt und/oder bedruckt. Die erfindungsgemäße physikalische Behandlung dieser Ware erfolgt üblicherweise vor oder nach dem Färben und/oder Bedrucken des Vliesstoffs.
- Zur Farbgebung für den erfindungsgemäß zum Einsatz kommenden Vliesstoff eignen sich übliche, dem Fachmann bekannte Farbstoffe, insbesondere Küpen- und/oder Schwefelfarbstoffe, auch in ihrer gelösten Form, d. h. in Form entsprechender Leukoküpenfarbstoffe oder wasserlöslicher Schwefelfarbstoffe, anorganische oder organische Pigmente oder Dispersionsfarbstoffe.
- Als Küpenfarbstoff kann bevorzugt ein Farbstoff ausgewählt aus der Gruppe der anthrachinoiden, indigoiden oder der Leukoküpenesterfarbstoffe eingesetzt werden, wie sie beispielsweise in "Rath-Lehrbuch der Textilchemie", Springer- Verlag, Berlin, Heidelberg, New York, 3. Auflage 1972, Seiten 462 bis 485 beschrieben sind. Die entsprechende Literaturbeschreibung wird hiermit als Referenz eingeführt und gilt als Teil der Offenbarung.
- Bevorzugte Dispersionsfarbstoffe sowie entsprechende Färbeverfahren sind beispielsweise in der deutschen Patentanmeldung mit dem Aktenzeichen 101 25 843.7 offenbart. Die entsprechende Beschreibung wird hiermit als Referenz eingeführt und gilt als Teil der Offenbarung.
- Bevorzugte anorganische und organische Pigmente sowie entsprechende Färbeverfahren sind beispielsweise in der deutschen Patentanmeldung mit dem Aktenzeichen 101 29 366.6 offenbart. Die entsprechende Beschreibung wird hiermit als Referenz eingeführt und gilt als Teil der Offenbarung.
- Sofern die Farbgebung des Vliesstoffes mit Hilfe einer Strangfärbemaschine, vorzugsweise einer Jet-Färbemaschine, erfolgt, kann die mechanische Behandlung des feuchten Vliesstoffs durch Bewegung im Strang vorzugsweise während des Färbens erfolgen.
- Der physikalischen Behandlung und gegebenenfalls der Farbgebung des Vliesstoffes können sich übliche, dem Fachmann bekannte Ausrüstungsschritte zur Veredlung der Ware anschließen.
- Die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren behandelten Vliesstoffe aus ungesplitteten und/oder zumindest teilweise gesplitteten Mikrofasern und/oder Mikrofilamenten aus synthetischen Polymeren enthaltend wenigstens eine Polyesterkomponente und wenigstens eine Polyamidkomponente und gegebenenfalls wenigstens eine Polyurethankomponente zeichnen sich durch eine verbesserte Weichheit und/oder verbesserte Falleigenschaften aus. Sie eignen sich somit aufgrund der sehr schönen Optik und der als angenehm empfundenen weichen Beschaffenheit dieses Materials insbesondere zur Herstellung von hochwertigen Produkten, wie z. B. Bekleidung, Schuhkomponenten, Heimtextilien, Bezugsstoffen, Fahnen, Futterstoffen, vorzugsweise solchen für Gepäckstücke, Produkten für den medizinischen oder hygienischen Bereich sowie zur Herstellung einer Ausstattung von Transportmitteln, vorzugsweise einer Innenausstattung von Transportmitteln. Unter Transportmitteln im Sinne der vorliegenden Erfindung sind insbesondere auch Kraftfahrzeuge, Schienenfahrzeuge, Wasserfahrzeuge und Flugzeuge zu verstehen.
- Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist daher die Verwendung wenigstens eines erfindungsgemäß behandelten Vliesstoffs zur Herstellung von Bekleidung, Schuhkomponenten, Heimtextilien, Bezugsstoffen, Fahnen, Futterstoffen, vorzugsweise Futterstoffen für Gepäckstücke, wie z. B. Koffer oder Taschen, Produkten für den medizinischen Bereich, Hygieneprodukten sowie zur Herstellung einer Ausstattung von Transportmitteln, vorzugsweise einer Innenausstattung von Transportmitteln.
- Überraschenderweise wurde gefunden, dass die entsprechenden Vliesstoffe nach der Behandlung gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren üblicherweise verbesserte Dehnungseigenschaften, insbesondere in Querrichtung, sowie verbesserte Festigkeiten, insbesondere Höchstzugkräfte und Weiterreißkräfte, aufweisen.
- Die Weichheit der Vliesstoffe wird durch Befühlen des Vliesstoffmaterials durch Testpersonen bewertet, die jeweils eine Bewertung von 1-6 abgeben.
- Im folgenden wird die Erfindung anhand von Beispielen erläutert. Diese Erläuterungen sind lediglich beispielhaft und schränken den allgemeinen Erfindungsgedanken nicht ein.
- Ein mittels Wasserstrahltechnik verfestigter, bahnförmiger Spinnvliesstoff mit einem Flächengewicht von 100 g/m2, bestehend aus zum Teil gesplitteten Mikrofilamenten aus 70 Gew.-% Polyethylenterephthalat und 30 Gew.-% Polyamid 6 mit einem Titer von 0,10-0,15 dtex wurde in Form der unbehandelten Rohware im Strangverfahren mit 2 ml/l des Laufshilfmittels Sevosoftal® UFB (Textilcolor, Sevelen, Schweiz) bei einem Flottenverhältnis von 1 : 30 behandelt.
- Die Wäsche wurde bei 20°C begonnen, anschließend wurde mit 2°C pro Minute auf 115°C aufgeheizt und 30 Minuten bei dieser Temperatur behandelt. Anschließend wurde mit -1,5°C pro Minute auf 70°C abgekühlt und mit kaltem Wasser gespült. Die Umlaufgeschwindigkeit des Vliesstoffs während des gesamten Prozesses betrug 100 m/Minute.
- Schließlich wurde eine Trocknung auf einem Siebbandtrockner (Typ Santashrink, Santex AG, Tobel, Schweiz) während 40 Sekunden bei einer Temperatur von 130°C spannungsarm durchgeführt.
- Um auszuschließen, dass die Verbesserung der Vliesstoffeigenschaften auf den Einfluss des Siebbandtrockners zurückzuführen sind, wurde ein Teil der gemäß Beispiel 1a) eingesetzten unbehandelten Rohware lediglich über einen herkömmlichen Foulard mit Wasser bei einer Flottenaufnahme von 90 Gew.-%, bezogen auf das Flächengewicht des eingesetzten Vliesstoffes, genetzt und dieser Vliesstoff dann analog zu dem strangbehandelten Vliesstoff gemäß Beispiel 1a getrocknet.
- Ein mittels Wasserstrahltechnik verfestigter, bahnförmiger Spinnvliesstoff mit einem Flächengewicht von 100 g/m2, bestehend aus zum Teil gesplitteten Mikrofilamenten aus 70 Gew.-% Polyethylenterephthalat und 30 Gew.-% Polyamid 6 mit einem Titer von 0,10-0,15 dtex wurde in Form der unbehandelten Rohware während 40 Minuten bei einer Temperatur von 130°C unter Wasserdampfatmosphäre in einem Strangtumbler (Typ T150S, Thies GmbH & Co. KG), bei einer Umlaufgeschwindigkeit von 80 Metern/Minute behandelt. Dann wurde der so behandelte Vliesstoff innerhalb von 20 Minuten ohne weitere Dampfzufuhr auf 80°C heruntergekühlt und aus der Maschine herausgefahren.
- Ein mittels Wasserstrahltechnik verfestigter, bahnförmiger Spinnvliesstoff mit einem Flächengewicht von 100 g/m2, bestehend aus zum Teil gesplitteten Mikrofilamenten aus 70 Gew.-% Polyethylenterephthalat und 30 Gew.-% Polyamid 6 mit einem Titer von 0,10-0,15 dtex wurde in einer Färbemaschine (Typ Soft TRD, Thies GmbH & Co. KG Coesfeld/Westfalen, Deutschland) gemäß dem Ausziehverfahren gefärbt.
- Hierzu wurden 0,7 Gew.-%, bezogen auf das Flächengewicht des eingesetzten Vliesstoffes, des Dispersionsfarbstoffes Foron® Blau RD-GLF (Clariant, Frankfurt, Deutschland) in Gegenwart von 1,5 ml/l des Egalisierungsmittels Eganal® PS (Clariant, Frankfurt, Deutschland) und 2 ml/l des Laufhilfsmittels Sevosoftal® UFB (Textilcolor, Sevelen, Schweiz), 2 ml/l 60 Gew.-%iger Essigsäure und 2 g/l, Natriumacetat bei pH 4,5 und einem Flottenverhältnis von 1 : 30 eingesetzt. Die Färbung des Vliesstoffs wurde bei 20°C begonnen, anschließend wurde mit 2°C/Minute auf 130°C aufgeheizt und 30 Minuten bei dieser Temperatur gefärbt. Anschließend wurde mit 1,5°C/Minute bis auf 70°C abgekühlt, mit kaltem Wasser gespült und bei einem Flottenverhältnis von 1 : 30 eine reduktive Reinigung mit 6 ml/l 32 Gew.-%iger Natronlauge und 2 g/l, konzentriertem Hydrosulfit (BASF AG, Ludwigshafen, Deutschland) während 20 Minuten bei 85°C durchgeführt. Anschließend wurde der so behandelte und gefärbte Vliesstoff mit kaltem Wasser gespült und mit 1 ml/l 60 Gew.-%iger Essigsäure neutralisiert.
- Die Umlaufgeschwindigkeit des Vliesstoffs betrug während des gesamten Färbeprozesses 100 Meter/Minute.
- Schließlich wurde eine Trocknung auf einem Siebbandtrockner (Typ Santashrink, Santex AG, Tobel, Schweiz) während 40 Sekunden bei einer Temperatur von 130°C spannungsarm durchgeführt.
- Bewertung der behandelten Vliesstoffe
- Zur Bestimmung der Weichheit wurden Materialproben von 20 Testpersonen (10 Frauen, davon 5 zwischen 20 und 35 Jahren alt und 5 zwischen 35 und 50 Jahren alt. 10 Männer, davon 5 zwischen 20 und 35 Jahren alt und 5 zwischen 35 und 50 Jahren alt) vor bzw. nach der jeweiligen gemäß den in den Beispielen 1-3 und dem Vergleichsbeispiel 1 aufgeführten Behandlung nach der grifflichen Empfindung beurteilt.
- Die Einstufung bezieht sich demnach auf die Beurteilung der behandelten Warenprobe im Vergleich zu der unbehandelten Warenprobe. Dabei wurde die Note 1 als beste Beurteilung (sehr angenehm und sehr weich) und Note 6 schlechteste Beurteilung (keine Verbesserung) vergeben.
- Die entsprechenden Beurteilungen der Testpersonen sind in der nachfolgenden Tabelle 1 wiedergegeben. Tabelle 1
- Die gemäß den Beispielen 1-3 nach dem erfindungsgemäßen Verfahren behandelten Vliesstoffe zeigen gegenüber dem nicht behandelten Vliesstoff jeweils eine deutlich verbesserte Weichheit.
- Das Vergleichsbeispiel 1 belegt, dass die Trocknung mit Hilfe des Siebbandtrockners einen geringen Einfluss auf die Weichheit der Vliesstoffe hat.
Claims (24)
1. Verfahren zur Verbesserung von Weichheit und/oder Fall von Vliesstoffen
aus ungesplitteten und/oder zumindest teilweise gesplitteten Mikrofasern
und/oder Mikrofilamenten synthetischer Polymere enthaltend wenigstens
eine Polyesterkomponente und wenigstens eine Polyamidkomponente und
gegebenenfalls wenigstens eine Polyurethankomponente, dadurch
gekennzeichnet, dass der Vliesstoff einer oder mehreren physikalischen
Behandlungen unterworfen wird.
2. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Vliesstoff
als flächenförmiges Gebilde, vorzugsweise als fortlaufende Bahn,
eingesetzt wird.
3. Verfahren gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die
physikalische Behandlung durch mechanische Behandlung des Vliesstoffs
erfolgt.
4. Verfahren gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Vliesstoff
im Strang oder bahnförmig, vorzugsweise im Strang, bewegt wird.
5. Verfahren gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Vliesstoff
im feuchten Zustand bewegt wird.
6. Verfahren gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die
mechanische Behandlung während des Färbens des Vliesstoffes
durchgeführt wird.
7. Verfahren gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die
mechanische Behandlung in der Strang-Färbemaschine, vorzugsweise in
der Jet-Färbemaschine erfolgt.
8. Verfahren gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Vliesstoff
gleichzeitig auch thermisch behandelt wird.
9. Verfahren gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die
thermische Behandlung mit Hilfe von Dampf, vorzugsweise übersättigtem
Wasserdampf erfolgt.
10. Verfahren gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die
Temperatur des Dampfes nicht mehr als 130°C, vorzugsweise nicht mehr
als 120°C beträgt.
11. Verfahren gemäß Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die
Verweildauer des Vliesstoffes im Dampf 10 Minuten bis 90 Minuten,
vorzugsweise 25 bis 75 Minuten, besonders bevorzugt 30 bis 60 Minuten
beträgt.
12. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
dass die Behandlung im Tumbler (Strangtrockner) erfolgt.
13. Verfahren gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die
thermische Behandlung durch Wäsche, vorzugsweise in Wasser erfolgt.
14. Verfahren gemäß Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die
Temperatur 40 bis 130°C, vorzugsweise 60 bis 95°C beträgt.
15. Verfahren gemäß Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die
Dauer der Wäsche 20 Minuten bis 90 Minuten, vorzugsweise 25 bis 75
Minuten, besonders bevorzugt 30 bis 60 Minuten beträgt.
16. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, dass die Behandlung im Strangwäscher erfolgt.
17. Verwendung eines nach einem Verfahren gemäß den Ansprüchen 1 bis 16
behandelten Vliesstoffes zur Herstellung von Bekleidung.
18. Verwendung eines nach einem Verfahren gemäß den Ansprüchen 1 bis 16
behandelten Vliesstoffes zur Herstellung von Heimtextilien.
19. Verwendung eines nach einem Verfahren gemäß den Ansprüchen 1 bis 16
behandelten Vliesstoffes zur Herstellung von Bezugsstoffen.
20. Verwendung eines nach einem Verfahren gemäß den Ansprüchen 1 bis 16
behandelten Vliesstoffes zur Herstellung von Futterstoffen, vorzugsweise
Futterstoffen für Gepäckstücke.
21. Verwendung eines nach einem Verfahren gemäß den Ansprüchen 1 bis 16
behandelten Vliesstoffes zur Herstellung von Schuhkomponenten.
22. Verwendung eines nach einem Verfahren gemäß den Ansprüchen 1 bis 16
behandelten Vliesstoffes zur Herstellung von Fahnen.
23. Verwendung eines nach einem Verfahren gemäß den Ansprüchen 1 bis 16
behandelten Vliesstoffes zur Herstellung einer Ausstattung von
Transportmitteln, vorzugsweise einer Innenausstattung von
Transportmitteln.
24. Verwendung eines nach einem Verfahren gemäß den Ansprüchen 1 bis 16
behandelten Vliesstoffes zur Herstellung von Produkten für den
medizinischen und/oder hygienischen Bereich.
Priority Applications (3)
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|---|---|---|---|
| DE10219929A DE10219929A1 (de) | 2002-05-03 | 2002-05-03 | Verfahren zur Verbesserung von Weichheit und/oder Fall von Vliesstoffen |
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Also Published As
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| EP1359244A2 (de) | 2003-11-05 |
| US20040045144A1 (en) | 2004-03-11 |
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