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DE102022113780B3 - Zurichtevorrichtung und Verfahren zum Zurichten eines Bearbeitungswerkzeugs - Google Patents

Zurichtevorrichtung und Verfahren zum Zurichten eines Bearbeitungswerkzeugs Download PDF

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DE102022113780B3
DE102022113780B3 DE102022113780.5A DE102022113780A DE102022113780B3 DE 102022113780 B3 DE102022113780 B3 DE 102022113780B3 DE 102022113780 A DE102022113780 A DE 102022113780A DE 102022113780 B3 DE102022113780 B3 DE 102022113780B3
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Germany
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spray
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processing
sheet
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DE102022113780.5A
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English (en)
Inventor
Erik BORMANN
Johannes Helbig
Lars Helwig
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Koenig and Bauer AG
Original Assignee
Koenig and Bauer AG
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    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
    • B26FPERFORATING; PUNCHING; CUTTING-OUT; STAMPING-OUT; SEVERING BY MEANS OTHER THAN CUTTING
    • B26F1/00Perforating; Punching; Cutting-out; Stamping-out; Apparatus therefor
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    • B26F1/44Cutters therefor; Dies therefor
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  • Forests & Forestry (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Perforating, Stamping-Out Or Severing By Means Other Than Cutting (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung sowie ein Verfahren zum Zurichten eines Bearbeitungswerkzeuges einer Bearbeitungsmaschine, wobei die Vorrichtung zum Zurichten eine Sprühvorrichtung zum Auftragen eines Zurichtemittels auf einer Rückseite eines Bearbeitungswerkzeuges aufweist, wobei die Vorrichtung zum Zurichten eine Einrichtung zum Halten eines konstanten Abstandes der Sprühvorrichtung zur Rückseite des Bearbeitungswerkzeuges aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Zurichtevorrichtung einer Bearbeitungsmaschine und ein Verfahren zum Zurichten eines Bearbeitungswerkzeuges gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 bzw. des Anspruches 16.
  • Bei der Herstellung von Verpackungen werden bahn- oder bogenförmige Materialien verarbeitet. In mehreren Bearbeitungsschritten werden die Bogen beispielsweise bedruckt, geprägt, gerillt, perforiert, gestanzt, geschnitten, geheftet, geklebt und beispielsweise zu Verpackungen gefaltet.
  • Zur optimalen Ausnutzung der Fläche eines Bogens werden in der Regel mehrere gleiche oder unterschiedliche Exemplare, z. B. eines Plakats, einer Faltschachtel oder einer Verpackung, auf einen gemeinsamen Bogen gedruckt und anschließend gestanzt. Diese Exemplare werden als Nutzen bezeichnet. Eine Bogenbearbeitungsmaschine kann verschiedene Bearbeitungsschritte wie beispielsweise Bedrucken, Schneiden, Prägen, Rillen, Stanzen, Perforieren, Kleben und/oder Heften umfassen. Häufig weisen solche Bogenbearbeitungsmaschinen auch Inspektionseinrichtungen auf. Üblicherweise werden Bogen in Bearbeitungsmaschinen mit formgebundenen Stanz- und Schneideinrichtungen bearbeitet und zurechtgeschnitten.
  • Eine solche Bearbeitungsmaschine ist beispielsweise als Stanz-, Schneid-, Perforier-, Präge- und/oder Rillmaschine ausgebildet. Wenn im Folgenden eine solche Bearbeitungsmaschine als Stanze- und/oder Stanzmaschine bezeichnet wird, ist insbesondere auch eine Schneid-, Perforier-, Präge- und/oder Rillmaschine gemeint. Dabei gibt es bei formgebundenen Systemen neben Rotationsstanzen auch Flachstanzen, insbesondere Flachbettstanzen. In diesen werden durch eine sich zyklisch wiederholende Bewegung mehrere Bogen nacheinander bearbeitet.
  • Durch den Einsatz von Rotationsstanzmaschinen können aufgrund des kontinuierlichen Bewegungsprozesses wesentlich höhere Produktionsgeschwindigkeiten erreicht werden. Rotationsstanzmaschinen können beispielsweise mit den Modulen Stanzwerk, Rillwerk, Prägewerk und Ausbrechwerk ausgestattet sein. Eine solche Rotationsstanze ist beispielsweise aus der WO 2017/089420 A2 bekannt.
  • Fertigungstoleranzen von Werkzeugen oder unterschiedliche Lastverteilung während dem Bearbeiten, insbesondere dem Stanzen, kann zu Verschleiß der Messer oder Werkzeuge mit Höhenunterschieden führen. Daraus resultiert beispielsweise ein ungleicher Stanzdruck, welcher beispielsweise ein unsauberes Stanzergebnis zur Folge hat. Die Stanzwerkzeuge und/oder Rillwerkzeuge und/oder Prägewerkzeuge müssen zum Ausgleich der Fehler und/oder der Abweichungen nachbearbeitet werden. Dazu wird ein Mittel auf der Rückseite des jeweiligen Bearbeitungswerkzeug aufgebracht. Man spricht dabei vom Zurichten der Bearbeitungswerkzeuge.
  • Die EP 2 327 521 A1 offenbart beispielsweise ein Verfahren zum Zurichten von Stanzwerkzeugen in Flachbettstanzen. Bei Flachbettstanzen erfolgt das Zurichten üblicherweise mittels speziellem Klebeband und/oder spezieller Klebestreifen, welche die Unebenheiten und/oder Abweichungen und/oder Fehler an den Messern ausgleichen. Durch Hinterkleben der Stanz- und/oder Rillmesser werden die Fehler und/oder Abweichungen ausgeglichen. Aufgrund der recht hohen Toleranzen im Flachbettbereich kann das Stanzwerkzeug mit dem Klebeband ausreichend gut zugerichtet werden. Solches Klebeband ist in unterschiedlichen Stärken verfügbar. Alternativ können für ein genaues Auftragen der Schichten zum Ausgleich der Schneidhöhen (Zuricht-)Bogen zum Zurichten mit der benötigten Grundkontur verwendet. Es kommen (Zuricht-) Bogen aus Papier, wie beispielsweise Seidenpapier, Kunststoff oder dergleichen zum Einsatz. Solche Bogen sind üblicherweise dünn und druckstabil und stellen die gesamte benötigte Schneidkontur dar.
  • Die DE 10 2012 017 636 A1 offenbart ein Bearbeitungswerkzeug einer Bearbeitungsmaschine, insbesondere eine Flachbettstanze. Das Bearbeitungswerkzeug umfasst ein Oberwerkzeug und eine Holzträgerplatte. Ein Zurichtebogen ist dazwischen angeordnet. Dabei wird erfindungsgemäß eine zumindest an ihrer Oberflaeche quellbare Kunststoffplatte (Zurichtebogen) mit einem Quellmittel bedruckt. Das Quellmittel kann mittels einer Inkjet Druckvorrichtung aufgebracht werden.
  • Auch die DE 20 2013 100 883 U1 offenbart einen Zurichtebogen eines Bandstahl Stanzwerkzeuges.
  • Durch die EP 3 342 568 B1 ist ein System zum Kompensieren von Fehlausrichtungen einer Matrize zum Stanzen von Pappe. Höhenkorrigierende Elemente können erfasst werden und eine digitale Darstellung der digitalen Datei auf eine Druckkompensationsplatte der Stanze zu projizieren.
  • Auch beim rotativen Stanzen treten Unterschiede in der Bearbeitungskontur bzw. der Schneidenhöhe auf. Aufgrund des rotierenden Verfahrens, geringerer Verformung durch geringere Stanzdrücke und dem hochpräzisen Fertigungsverfahren der Schneidkonturen mit CNC Fräsen, sind die zu korrigierenden Toleranzen der Schneiden wesentlich geringer. In der Regel sind Schichten mit Schichtdicken von 5-10 Mikrometern zum Ausgleich ausreichend. Bei Flachbettstanzen können auch höhere Schichtdicken nötig sein. Hier sind teilweise Zurichtehöhen von bis zu 200 Mikrometern nötig. Übliche Zurichthöhen liegen aber auch bei Flachbettstanzen zwischen 50 und 100 Mikrometern.
  • Die DE 10 2021 100 380 A1 offenbart eine Zurichtevorrichtung eines Bearbeitungswerkzeuges einer Bearbeitungsmaschine, wobei die Zurichtevorrichtung eine Auflagefläche zum Auflegen und Positionieren des Bearbeitungswerkzeuges aufweist, wobei die zumindest eine Sprühvorrichtung zum Auftragen eines Zurichtemittels auf einer Rückseite eines Bearbeitungswerkzeuges aufweist und wobei die zumindest eine Sprühvorrichtung über der Auflagefläche bewegbar angeordnet ist.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Zurichtevorrichtung und ein Verfahren zum Zurichten zu schaffen.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruches 1 bzw. des Anspruches 16 gelöst.
  • Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin, dass einem Bediener ein schnelleres und einfacheres Zurichten ermöglicht wird. Auf einen Zurichtbogen hinter dem Bearbeitungswerkzeug, insbesondere Stanzwerkzeug, kann dabei verzichtet werden. Auf ein aufwendiges Herstellen und/oder Verwahren des Zurichtbogens mit Kosten, zusätzlich zu den Kosten der Bearbeitungswerkzeuge, insbesondere der Stanz- und/oder Rillwerkzeuge, kann verzichtet werden. Ein Zurichtbogen muss nicht nur zusätzlich zu den Werkzeugkosten immer hergestellt und/oder archiviert werden, sondern nimmt auch durch mehrmalige Nutzung mit der Zeit Schaden und muss dann kosten- und zeitintensiv wieder neu hergestellt werden. Insbesondere ist die Erfindung nicht auf rotative Bearbeitungsverfahren beschränkt, sondern eignet sich insbesondere auch für den Einsatz in flachen und zyklisch geführten Bearbeitungsverfahren. Auch in Flachbettstanzen ist ein Zurichten nach dieser Methode sinnvoll, da auch dort durch den Einsatz von Zurichtmittel auf herkömmliche Zurichtbogen verzichtet werden kann. Je nach Einsatz des Zurichtmittels können auch größere Abweichungen ausgeglichen werden.
  • Ein weiterer mit der Erfindung erzielbarer Vorteil besteht insbesondere darin, dass eine Zeit zum Zurichten minimiert wird und ein Handling verbessert wird. Insbesondere wird dazu eine digitale Bearbeitungskontur genutzt. Die digitale Bearbeitungskontur ist eine Datei, die zumindest Informationen über die Umrisse der Nutzen und Abfallstücke aufweist. Diese Umrisse stimmen zumindest teilweise mit den Kanten der Bearbeitungswerkzeuge überein und können daher zum Identifizieren der Zurichtestellen hilfreich sein. Die digitale Bearbeitungskontur des Bearbeitungswerkzeugs kann beispielsweise aus einer Bearbeitungsvorstufe, beispielsweise einer Stanzvorstufe und/oder Druckvorstufe, ermittelt werden. Nach Inspektion des Bearbeitungswerkzeuges und/oder des Bearbeitungsergebnisses können Bereiche an der digitalen Bearbeitungskontur markiert werden. Zur Inspektion wird beispielsweise ein Probebogen bearbeitet oder die Konturen des Bearbeitungswerkzeuges direkt betrachtet. Dies geschieht entweder durch einen Bediener oder voll automatisiert durch eine integrierte Inspektionseinrichtung. Bevorzugt geschieht eine Markierung an einem Leitstand, wo die Bearbeitungskontur bzw. das Schneidlayout angezeigt werden und direkt die nachzuarbeitenden (Zurichte-)stellen mittels einer Eingabeeinrichtung markiert werden. Allerdings sind auch Markierungen in mobilen Geräten denkbar und sinnvoll. Prinzipiell ist dazu jedes digitale Eingabegerät nutzbar. Diese digitalen Daten können dann auf unterschiedliche Weise genutzt werden, um das Zurichten des Bearbeitungswerkzeugs zu erleichtern und gegebenenfalls zu automatisieren. Beispielsweise können diese Daten auch gespeichert werden und jederzeit wieder aufgerufen werden. Insbesondere bei der Verwendung von Zurichtbogen kann/konnte das Arbeitsergebnis nicht gespeichert werden und ein solcher musste erneut hergestellt werden.
  • Beispielsweise geschieht eine solche Erleichterung durch eine Kopplung mit einer Projektionseinrichtung. Das Bearbeitungswerkzeug wird ausgerichtet positioniert und die Bearbeitungskontur mit den Markierungen wird auf die Rückseite des Bearbeitungswerkzeugs projiziert. Ein Bediener erkennt sehr schnell und in einfacher Weise die Stellen, an denen ein Zurichtemittel aufgetragen werden muss. Die Zurichtestellen werden so in einfacherweise identifiziert. Besonders bevorzugt kommt dazu ein Kurzdistanzbeamer zum Einsatz, welcher insbesondere Platzersparnisse bietet. Für eine weiter erleichterte Bedienung kommt ein flüssiges Zurichtemittel zum Einsatz. Dieses ist beispielsweise mittels Strahlung, insbesondere UV-Strahlung, härtbar.
  • Zusätzlich oder alternativ können die digitalen Daten direkt an eine Steuerung zur Steuerung eines Stellarmes weitergegeben werden. Der Stellarm kann dann beispielsweise das Zurichtemittel vollautomatisch auftragen. Der gesteuerte Arm kann beispielsweise mittels einer Maschinensteuerung kommunizieren und Signale beispielsweise aus einer Qualitätskontrolle erhalten. Beispielsweise ist eine solche Qualitätskontrolle an verschiedenen Bereichen der Stanzmaschine angeordnet und/oder kann beispielsweise auch an vorgelagerten Maschinen, wie Druckmaschinen und/oder nachgelagert an Falt- und/oder Klebemaschinen angeordnet sein. Insbesondere können so verschiedene Prozesse miteinander verknüpft werden und die Automatisierung weiter vorangetrieben werden. Auf ein aufwendiges und/oder ungenaues manuelles Zurichten kann verzichtet werden. Zusätzliche Arbeitskosten können so gespart werden. Beispielsweise müsste ein Bediener nur noch die UV Schichtdicke, die aufgetragen werden soll, auswählen. Den Rest übernimmt der gesteuerte Arm automatisch. Beispielsweise geschieht auch ein Aushärten voll automatisch. In dieser Ausführungsform könnte beispielsweise auf die Projektion verzichtet werden.
  • Ein weiterer mit der Erfindung erzielbarer Vorteil besteht insbesondere darin, dass ein Zurichten des Bearbeitungswerkzeuges, direkt in der Bearbeitungsmaschine geschieht. In einer weiter automatisierten Ausführungsform wird das Bearbeitungswerkzeug halb und/oder vollautomatisch, beispielsweise ähnlich wie in einem Plattenwechselautomat einer Druckmaschine, aus der Bearbeitungsmaschine entnommen und das Zurichtemittel mittels den digitalen Daten vollautomatisch, beispielsweise mit dem Stellarm, aufgetragen. Ein Bearbeitungswerkzeug, insbesondere eine Stanzplatte, kann dann beispielsweise direkt in einem Plattenwechselautomaten automatisch punktuell lackiert und anschließend gehärtet werden. Dann würde ein Herausnehmen beispielsweise der Stanzplatte aus dem Formgebungsaggregat bzw. dem Stanzturm entfallen. Im Falle eines Plattenwechselvollautomates muss ein Bediener nicht einmal den Leitstand verlassen. Nach dem Härten, kann die Platte wieder automatisiert per Plattenwechselautomat eingezogen werden.
  • Ein weiterer mit der Erfindung erzielbarer Vorteil besteht insbesondere darin, dass ein Zurichten mittels eines auftragbaren Lackes und/oder Lackgemisches geschieht. Zur flächigen und/oder zonenweisen Auftragung werden üblicherweise Sprühlacke verwendet. Dadurch kann einem Bediener ein schnelleres und einfacheres Zurichten ermöglicht werden. Mittels Lackstiften können präzise Linien für kleine Bereiche aufgetragen werden. Bevorzugt kann ein solcher Lack aufgetragen werden und anschließend gehärtet werden. Eine Wartezeit für die Trocknung der Lacke kann dabei durch den Einsatz einer, bevorzugt großflächigen, Strahleinrichtung minimiert werden. Bevorzugt ist eine solche Strahleinrichtung an einem festen Aufbau befestigt, sodass Fehlstrahlung vermieden werden kann und ein besserer Schutz für einen Bediener gewährleistet sein kann. Insbesondere kann so eine schnellere Aushärtung und/oder Trocknung über die gesamte Fläche realisiert werden. Bevorzugt erfolgt ein solches Härten durch UV-Licht. Ein solches Verfahren birgt den Vorteil, dass der Lack sehr präzise aufgetragen werden kann und dass ein Aushärten sehr kontrolliert erfolgen kann. Beim Aushärten des Lackes durch beispielsweise UV Strahlung entsteht eine kratzfeste Schicht, welche ausreichende Temperaturbeständigkeit und Widerstandsfähigkeit gegen mechanische Belastungen für den Einsatz in einer Stanzmaschine aufweist. Insbesondere sind dünne Schichten mit den erforderlichen Toleranzen von 5-10 µm realisierbar. Beispielsweise kann in Abhängigkeit von dem Mischungsverhältnis des Lackes, beispielsweise mit Alkohol, eine Schichtdicke eingestellt werden. So können Schichtdicken zwischen 5 und 15 Mikrometern realisiert werden. Bevorzugt werden die UV Lacke großflächig mittels einer UV LED, welche bevorzugt an der Vorrichtung zum Zurichten angeordnet ist, ausgehärtet. Die so erfolgte Zurichtung lässt sich sehr einfach entfernen, nachdem großflächig gehärtet und/oder getrocknet wurde. Insgesamt ist somit die Nachbearbeitung und/oder Zurichtung damit einfacher aufzubringen und ein Handling der dafür notwendigen Werkzeuge ist maßgeblich vereinfacht. Zusätzlich kann die Zurichtung sehr präzise aufgebracht werden und nur Schneidkonturen nachbearbeitet werden, die tatsächlich zugerichtet werden müssen. Bei einer großflächigen Zonenzurichtung werden bereits Zonen zugerichtet, die in der Schneidqualität bereits ausreichend waren. Dies kann vermieden werden. Zusätzlich sind die Zurichtungen kratzfest, mechanisch widerstandsfähig, und widerstandsfähig gegen die in den Stanzzylinder eingebrachten Temperaturen (Temperaturbeständig). Durch das schnelle Aushärten und/oder Trocknen, kann die Wartezeit des Bedieners beim Zurichten minimiert werden.
  • Alternativ oder Zusätzlich zu dem härtbaren Zurichtemittel kann das Zurichtemittel dabei eine Dispersion, bestehend aus einem Dispersionsmedium und einer dispersen Phase sein. Das Dispersionsmedium weist dabei zumindest ein, bevorzugt leicht flüchtiges, Lösungsmittel auf. Die disperse Phase besteht aus einem fein verteilten Feststoff. Dieser bleibt bei Verflüchtigen des Lösungsmittels zurück und kann zum Zurichten verwendet werden. Dabei können sehr dünne Schichten aufgetragen werden. Die Dispersion wird besonders einfach mittels eines Auftragsstiftes aufgetragen und kann mit einem Stellarm oder einer Führungseinrichtung automatisiert aufgetragen werden. Außerdem zeichnet sich die Dispersionen durch einen hohen Anteil an leicht flüchtigen Lösungsmitteln aus. Dadurch kann eine Trocknungszeit sehr gering gehalten werden. Beispielsweise kann eine Trocknungszeit von wenigen Sekunden erreicht werden. Besonders bevorzugt weist eine solche Dispersion als Lösungsmittel ein Keton, bevorzugt Methylethylketon (kurz MEK), auf. Das Lösungsmittel verflüchtigt sich sehr schnell, was zu einem schnellen Trocknen der Dispersion führt. Insbesondere bilden die zurückbleibenden Partikeln und/oder Pigmente der Dispersion eine robuste Schicht, welche kratzfest, druckbeständig sowie wärmebeständig ist. Die Dispersion weist bevorzugt einen hohen Anteil von mindestens 50 %, weiter bevorzugt mindestens 60 %, noch weiter bevorzugt 70 %, Lösungsmittel auf. Durch Anpassen des Anteiles des Lösungsmittels kann die Schichtdicke der Zurichtschicht in einfacherweise angepasst werden. Besonders vorteilhaft kommt eine Dispersion zum Einsatz, welche fein verteilte Partikeln, insbesondere Pigmente, aufweist. Bevorzugt ist die Dispersion zum Zurichten eine Tinte, weiter bevorzugt eine Inkjet-Tinte. Tinte hat den Vorteil, dass diese kostengünstig und in hoher Verfügbarkeit zur Verfügung steht. Außerdem bestehen bei der Verwendung von Inkjet-Tinte kaum Gefahren für einen Bediener. Auch auf Strahlung zum Trocknen kann verzichtet werden.
  • Ein weiterer mit der Erfindung erzielbarer Vorteil besteht darin, dass das Zurichtemittel durch Aufsprühen aufgetragen wird. Durch das Aufsprühen mit einem definierten und bevorzugt konstanten Abstand, insbesondere ohne mechanischen Kontakt, und bevorzugt mit einer definierten Vorschubgeschwindigkeit wird ein homogener gleichmäßiger Auftrag des Zurichtemittels gewährleistet. Die Vorrichtung zum Zurichten weist dazu eine Sprühvorrichtung, bevorzugt eine Inkjet-Druckvorrichtung, auf. Die kontaktlose Aufbringung ermöglicht zudem ein Zurichten in mehreren Schichten. Bei der schichtweisen Aufbringung bleiben die bisherigen Schichten durch das Aussprühen von mechanischer Belastung unberührt. Ein gleichmäßiger Schichtaufbau kann so gewährleistet werden. Bevorzugt wird die Sprühvorrichtung dabei händisch an die jeweiligen Zurichtestellen geführt und entsprechenden Markierungen nachgefahren.
  • Mit der Sprühvorrichtung wird bevorzugt die vorher beschriebene Dispersion, bevorzugt die Tinte, weiter bevorzugt die Inkjet-Tinte, auf der Rückseite des Bearbeitungswerkzeuges aufgetragen. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform können mit der Inkjet-Druckvorrichtung auch andere Zurichtemittel als Inkjet Tinte aufgebracht werden. Beispielsweise kann die Inkjet-Druckvorrichtung auch einen härtbaren Lack und/oder UV-Lack aufbringen. Vorteilhafterweise können so höhere Schichtdicken, als mit der Inkjet-Tinte, erreicht werden. Besonders bevorzugt kann das Zurichtemittel mit der Sprühvorrichtung automatisiert aufgetragen werden. Besonders bevorzugt weist die Vorrichtung zum Zurichten dazu eine Führungseinrichtung oder einen Stellarm auf. Mittels der Führungseinrichtung kann die Sprühvorrichtung, bevorzugt automatisiert, an unterschiedliche Positionen verfahren werden. Beispielsweise bekommt die Führungseinrichtung Signale aus einer Maschinensteuerung und/oder von einem Leitstand übermittelt. Mit deren Hilfe kann das Zurichten automatisiert ablaufen. Bevorzugt kann ein Bediener Markierungen, an Stellen, die zugerichtet werden müssen, beispielsweise am Leitstand und/oder an einer Eingabeeinrichtung, setzen. Diese Stellen werden dann mittels der Führungseinrichtung automatisiert abgefahren und das Zurichtemittel aufgetragen. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform werden die Stellen, die zugerichtet werden müssen, mittels einer Inspektionseinrichtung ermittelt. Anschließend werden Signale für die Führungseinrichtung erzeugt, sodass das Zurichtemittel mittels der Sprühvorrichtung an den entsprechenden Stellen aufgetragen wird.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Sprühvorrichtung vielseitig einstellbar. Bevorzugt kann die Anzahl der Sprühpunkte, die Länge des Sprühstrahls, der aufgetragen werden soll, sowie die Breite des Sprühstrahls in Abhängigkeit zur Entfernung eingestellt werden. Besonders bevorzugt lassen sich die Einstellungen an einer Eingabeeinrichtung, beispielsweise mit einer Bedienoberfläche, einstellen. Dies erlaubt eine besonders komfortable Bedienung. In einer weiter bevorzugten Ausführungsform werden die Einstellungen automatisiert mittels einer Inspektionseinrichtung ermittelt. Dabei erkennt die Inspektionseinrichtung Fehler des Bearbeitungsergebnisses und ermittelt daraus die entsprechenden Einstellungen für die Sprühvorrichtung.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Vorrichtung zum Zurichten eine Einrichtung zum Halten des Abstandes auf. Der Abstand wird beispielsweise durch ein Abstandselement oder die Führungseinrichtung gewährleistet. Bevorzugt ist das Abstandselement als Laufrad und/oder Reibrad ausgebildet. Dabei wird zum einen ein Halten des Abstandes der Sprühvorrichtung gewährleistet und zum anderen kann Ausstoßrate der Sprühvorrichtung durch Bewegen des Rades aufgezeichnet und/oder gesteuert werden. Dazu steht das Abstandselement bevorzugt mit der Sprühvorrichtung, beispielsweises mittels einer mechanischen und/oder elektrischen und/oder drahtlosen Verbindung, in Wirkverbindung.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Vorrichtung zum Zurichten eine Einrichtung zum Aufzeichnen und/oder Vorgeben einer Vorschubgeschwindigkeit der Sprühvorrichtung auf. Für einen gleichmäßigen Auftrag wird die Ausstoßrate an die Vorschubgeschwindigkeit angepasst. Dazu steht die Einrichtung zum Aufzeichnen und/oder Vorgeben der Vorschubgeschwindigkeit mit der Sprühvorrichtung in Wirkverbindung und übermittelt ein Signal mit einem Maß für die Vorschubgeschwindigkeit an die Sprühvorrichtung. Daraus wird in der Steuerung eine Ausstoßrate der Sprühvorrichtung so berechnet, dass es zu einem gleichmäßigen Auftrag des Zurichtemittels auf dem Bearbeitungswerkzeug kommt.
  • Auch kann der Ausstoß, insbesondere die Ausstoßrate, des Zurichtemittels an eine Vorschubgeschwindigkeit der Sprühvorrichtung gekoppelt sein. Dabei ist beispielsweise die Drehgeschwindigkeit des Laufrades oder des Reibrades ein Maß für die Vorschubgeschwindigkeit. Dementsprechend kann der Ausstoß der Sprühvorrichtung, insbesondere dessen Ausstoßrate, an die Drehgeschwindigkeit des Abstandselements durch eine Steuerung angepasst werden und/oder angepasst sein.
  • Eine konstante Vorschubgeschwindigkeit der Sprühvorrichtung trägt zu einem homogenen Auftrag des Zurichtemittels bei bzw. macht diesen besonders einfach. Bevorzugt weist die Sprühvorrichtung eine Einrichtung zum Aufnehmen und/oder Vorgeben einer Vorschubgeschwindigkeit und/oder einem Maß dafür auf. Die konstante Vorschubgeschwindigkeit kann beispielsweise durch die Führungseinrichtung oder das Abstandselement aufgezeichnet und/oder vorgegeben werden. Beispielsweise dreht sich das Laufrad in einer bestimmten Geschwindigkeit und führt die Sprühvorrichtung in einer definierten und/oder konstanten Vorschubgeschwindigkeit.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Vorrichtung zum Zurichten eine Trocknungseinrichtung zum Trocknen und/oder Härten des Zurichtemittels auf. Die Trocknungseinrichtung kann bevorzugt nach dem Auftragen des Zurichtemittels auf ebendieses einwirken. Besonders bevorzugt ist die Trocknungseinrichtung als IR Trockner ausgebildet. IR Trockner haben den Vorteil, dass nicht nur an der Oberfläche, sondern auch innenliegend getrocknet werden kann.
  • Auch kann die Sprühvorrichtung mittels der Führungseinrichtung mit einer konstanten Vorschubgeschwindigkeit bewegt werden. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist die Führungseinrichtung ein Trägersystem mit einer Aufhängung für die Sprühvorrichtung auf. Die Sprühvorrichtung ist mittels der Führungseinrichtung bevorzugt an jede Stelle der Rückseite des Bearbeitungswerkzeuges oder zumindest an die aktiv an der Bearbeitung beteiligten Bereiche des Bearbeitungswerkzeuges bewegbar. Diese Aufhängung kann beispielsweise zwei Linearführungen, bevorzugt senkrecht zueinander in einer X-Y Richtung ausgerichtete Führungen, aufweisen. Dies ermöglicht ein vollautomatisches Zurichten. Auf Markierungen auf der Rückseites des Bearbeitungswerkzeuges kann dabei verzichtet werden.
  • Ein weiterer mit der Erfindung erzielbarer Vorteil besteht darin, dass das flüssige Zurichtemittel in einer einfachen Art und Weise wieder entfernt werden kann. Beispielsweise kann dazu ein Lösungsmittel verwendet werden. Bevorzugt weist ein solches Lösungsmittel Methylethylketon und/oder Aceton auf.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Sprühvorrichtung ein Orientierungsmittel auf. Dieses gewährleistet einen genauen Auftrag des Zurichtemittels. Beispielsweise ist das Orientierungsmittel als Laser ausgebildet. Der Laser ist bevorzugt auf die Oberfläche des Bearbeitungswerkzeuges gerichtet und gibt die Stelle des Auftrages des Orientierungsmittels an.
  • Ein weiterer mit der Erfindung erzielbarer Vorteil besteht insbesondere darin, dass die Bearbeitungswerkzeuge, bevorzugt Stanzwerkzeuge, mittels eines mobilen Gerätes inspiziert werden können und erkannte Fehler automatisiert übermittelt werden können. Die Fehler können dann beispielsweise automatisiert mit der vorher beschriebenen Ausführung korrigiert werden.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben.
  • Es zeigen:
    • 1 eine Seitenansicht der Bearbeitungsmaschine in einer bevorzugten Ausführungsform;
    • 2 eine Übersicht der Bearbeitungsmaschine in einer bevorzugten Ausführungsform in einer Draufsicht mit bevorzugten Anordnungen der Vorrichtung zum Zurichten;
    • 3 einen beispielhaften Bogen mit zwei Nutzen und Reststücken, wobei die zwei Nutzen durch einen Steg voneinander getrennt sind;
    • 4 einen weiteren beispielhaften Bogen mit zwei Nutzen und Reststücken, wobei die beiden Nutzen direkt nebeneinander und zusammenhängend angeordnet sind;
    • 5 eine schematische Darstellung eines Stapels von Bogen umfassend mehrere Teilstapel;
    • 6 eine schematische Darstellung eines Nutzenstapel umfassend mehrere Teilnutzenstapel, welche beispielhaft jeweils durch einen Zwischenbogen voneinander getrennt sind;
    • 7 eine schematische Darstellung eines einzelnen Teilstapels von Bogen;
    • 8 eine schematische Darstellung eines Nutzenstapels in der Nutzenauslage mit einem Zwischenbogen;
    • 9 eine perspektivische Ansicht einer Vorrichtung zum Zurichten in einer bevorzugten Ausführungsform;
    • 10 eine schematische Darstellung der Vorrichtung zum Zurichten in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform;
    • 11 eine Darstellung eines UV- Lackstiftes;
    • 12 eine schematische Darstellung der Vorrichtung zum Zurichten mit einer Sprühvorrichtung zum Auftragen des Zurichtemittels;
    • 13 eine Seitenansicht einer Darstellung der Sprühvorrichtung zum Auftragen des Zurichtemittels an einer Führungseinrichtung.
  • Eine Bearbeitungsmaschine 01 ist bevorzugt als Bogenbearbeitungsmaschine 01, insbesondere als Stanzmaschine 01 oder Stanze 01, weiter bevorzugt als Rotationsstanzmaschine 01, zur Bearbeitung von zumindest einem, bevorzugt mindestens zwei, weiter bevorzugt einer Vielzahl von, bogenförmigen Substrat 02 oder Bogen 02 ausgebildet. Im Vorangegangen und im Folgenden ist mit Bearbeitungsmaschine 01 und/oder Bogenbearbeitungsmaschine 01 insbesondere auch eine Stanzmaschine 01 gemeint. Die Bearbeitungsmaschine 01 weist mindestens ein Aggregat 100; 200; 300; 400; 500; 600; 700; 800; 900; 1000; 1100; 1200; 1400, bevorzugt eine Vielzahl von Aggregaten 100; 200; 300; 400; 500; 600; 700; 800; 900; 1000; 1100; 1200; 1400 auf. Bevorzugt umfasst die Bearbeitungsmaschine 01, insbesondere die Bogenbearbeitungsmaschine 01, vorzugsweise zumindest ein, bevorzugt zumindest zwei, weiter bevorzugt zumindest drei, weiter bevorzugt zumindest vier, als Formgebungsaggregat 300; 400; 500; 600 ausgebildetes Aggregat 300; 400; 500; 600 zur Bearbeitung von Bogen 02, beispielsweise zumindest ein erstes Formgebungsaggregat 300 und/oder zumindest ein zweites Formgebungsaggregat 400 und/oder zumindest ein drittes Formgebungsaggregat 500 und/oder zumindest ein viertes Formgebungsaggregat 600.
  • Unter einem Aggregat 100; 200; 300; 400; 500; 600; 700; 800; 900; 1000; 1100; 1200; 1400 ist bevorzugt jeweils eine Gruppe von Einrichtungen zu verstehen, die funktionell zusammenwirken, insbesondere um einen bevorzugt in sich geschlossenen Bearbeitungsvorgang von dem zumindest einem Substrat 02 durchführen zu können. Vorzugsweise umfasst ein Aggregat 100; 200; 300; 400; 500; 600; 700; 800; 900; 1000; 1100; 1200; 1400 jeweils einen Maschinenabschnitt der Bearbeitungsmaschine 01, welcher bevorzugt von weiteren Maschinenabschnitten zumindest teilweise räumlich trennbar angeordnet ist.
  • Sofern nicht explizit unterschieden wird, soll hier vom Begriff des Substrates 02, insbesondere des bogenförmigen Substrates 02, speziell des Bogens 02, grundsätzlich jedes flächig und in Abschnitten vorliegendes Substrat 02, also auch tafelförmig oder plattenförmig vorliegendes Substrat 02, also auch Tafeln bzw. Platten, umfasst sein. Das so definierte bogenförmige Substrat 02 bzw. der Bogen 02 ist beispielsweise aus Pappe und/oder Wellpappe, d. h. Pappbogen und/oder Wellpappbogen oder durch Bogen, Tafeln oder ggf. Platten aus Kunststoff, Pappe, Glas, Holz oder Metall gebildet. Weiter bevorzugt handelt es sich bei dem bogenförmigen Substrat 02 um Papier und/oder Karton, insbesondere um Papierbogen und/oder Kartonbogen. Insbesondere werden im Vorangegangenen und im Folgenden mit dem Begriff des Bogens 02 sowohl solche Bogen 02 bezeichnet, die noch nicht mittels zumindest eines Aggregats 100; 200; 300; 400; 500; 600; 700; 800; 900; 1000; 1100; 1200; 1400 bearbeitet wurden, als auch solche Bogen 02, die bereits mittels zumindest eines Aggregats 100; 200; 300; 400; 500; 600; 700; 800; 900; 1000; 1100; 1200; 1400 bearbeitet wurden und dabei gegebenenfalls in ihrer Form und/oder ihrer Masse verändert wurden.
  • Nach DIN 6730 (Feb. 2011) ist Papier ein flächiger, im Wesentlichen aus Fasern meist pflanzlicher Herkunft bestehender Werkstoff, der durch Entwässerung einer Faserstoffaufschwemmung auf einem Sieb gebildet wird. Dabei entsteht ein Faserfilz, der anschließend getrocknet wird. Die flächenbezogene Masse von Papier beträgt bevorzugt maximal 225 g/m2 (zweihundertfünfundzwanzig Gramm pro Quadratmeter). Nach DIN 6730 (Feb. 2011) ist Pappe ein flächiger, im wesentlicher aus Fasern pflanzlicher Herkunft bestehender Werkstoff, der durch Entwässerung einer Faserstoffaufschwemmung auf einem oder zwischen zwei Sieben gebildet wird. Das Fasergefüge wird verdichtet und getrocknet. Bevorzugt wird Pappe durch Zusammenkleben oder Zusammenpressen aus Zellstoff gefertigt. Bevorzugt ist Pappe als Vollpappe oder Wellpappe ausgebildet. Bevorzugt beträgt die flächenbezogene Masse von Pappe von über 225 g/m2 (zweihundertfünfundzwanzig Gramm pro Quadratmeter). Wellpappe ist Pappe aus einer oder mehrerer Lagen eines gewellten Papiers, das auf eine Lage oder zwischen mehreren Lagen eines anderen bevorzugt glatten Papiers oder Pappe geklebt ist. Der Begriff Karton bezeichnet im Vorangegangenen und im Folgenden ein bevorzugt einseitig gestrichenes papiernes Flächengebilde mit einer flächenbezogenen Masse von mindestens 150 g/m2 (hundertfünfzig Gramm pro Quadratmeter) und maximal 600 g/m2 (sechshundert Gramm pro Quadratmeter). Bevorzugt weist ein Karton eine hohe Festigkeit relativ zu Papier auf.
  • Bevorzugt weist ein zu verarbeitender Bogen 02, bevorzugt der zumindest eine Bogen 02, ein Flächengewicht von mindestens 60 g/m2 (sechzig Gramm pro Quadratmeter) und/oder von maximal 700 g/m2 (siebenhundert Gramm pro Quadratmeter), bevorzugt maximal 500 g/m2 (fünfhundert Gramm pro Quadratmeter), weiter bevorzugt maximal 200 g/m2 (zweihundert Gramm pro Quadratmeter) auf. Vorzugsweise weist ein zu verarbeitender Bogen 02, bevorzugt der zumindest eine Bogen 02, eine Dicke von maximal 1,5 cm (eins Komma fünf Zentimeter), bevorzugt maximal 1,0 cm (eins Komma null Zentimeter), weiter bevorzugt maximal 0,6 cm (null Komma sechs Zentimeter), auf. Beispielsweise weist der zumindest eine Bogen 02 eine Dicke von mindestens 0,01 cm (null Komma null eins Zentimeter), bevorzugt von mindestens 0,03 cm (null Komma null drei Zentimeter) auf.
  • Das zumindest eine Substrat 02, insbesondere der zumindest eine Bogen 02, weist bevorzugt eine Bogenbreite, bevorzugt parallel zu einer Querrichtung A, ja genau von mindestens 200 mm (zweihundert Millimeter), bevorzugt mindestens 300 mm (dreihundert Millimeter), weiter bevorzugt mindestens 400 mm (vierhundert Millimeter) auf. Die Bogenbreite beträgt vorzugsweise maximal 1.500 mm (tausendfünfhundert Millimeter), weiter bevorzugt maximal 1.300 mm (tausenddreihundert Millimeter), noch weiter bevorzugt maximal 1.060 mm (tausendsechzig Millimeter). Eine Bogenlänge, bevorzugt parallel zu einer Transportrichtung T, beträgt beispielsweise mindestens 150 mm (hundertfünfzig Millimeter), bevorzugt mindestens 250 mm (zweihundertfünfzig Millimeter), weiter bevorzugt mindestens 350 mm (dreihundertfünfzig Millimeter). Weiter beträgt eine Bogenlänge beispielsweise maximal 1.200 mm (tausendzweihundert Millimeter), bevorzugt maximal 1.000 mm (tausend Millimeter), weiter bevorzugt maximal 800 mm (achthundert Millimeter).
  • Der Begriff Nutzen 03 bezeichnet im Vorangegangenen und im Folgenden bevorzugt die Anzahl gleicher und/oder unterschiedlicher Objekte, die aus dem gleichen Werkstoffstück gefertigt werden und/oder auf einem gemeinsamen Trägermaterial, beispielsweise einem gemeinsamen Bogen 02, angeordnet sind. Ein Nutzen 03 ist vorzugsweise jener Bereich eines Bogens 02, welcher als ein Produkt der Bogenbearbeitungsmaschine 01, insbesondere als ein Zwischenprodukt zur Herstellung eines Endproduktes, ausgebildet ist und/oder beispielsweise zu einem gewünschten oder geforderten Endprodukt weiterverarbeitet wird und/oder weiterverarbeitbar ausgebildet ist. Bevorzugt ist hier das gewünschte oder geforderte Endprodukt, welches bevorzugt durch Weiterverarbeitung des jeweiligen Nutzens 03 erzeugt wird, eine Verpackung, insbesondere eine Faltschachtel, oder ein Etikett und/oder ein Label, insbesondere ein Etikett und/oder ein Label einer Verpackung. Bevorzugt weist der zumindest eine Bogen 02 zumindest einen Nutzen 03, bevorzugt zumindest zwei Nutzen 03, weiter bevorzugt zumindest vier Nutzen 03, weiter bevorzugt zumindest acht Nutzen 03, beispielsweise zwölf Nutzen 03, auf. Bevorzugt sind die zumindest zwei Nutzen 03 des zumindest einen Bogens 02 jeweils durch zumindest einen Haltepunkt, vorzugsweise durch mindestens zwei Haltepunkte, weiter bevorzugt durch zumindest vier Haltepunkte, miteinander und/oder mit dem jeweils benachbarten Nutzen 03 verbunden.
  • Ein Reststück 04; 05; 06 ist im Vorangegangenen und im Folgenden jener Bereich eines Bogens 02, welcher keinem Nutzen 03 entspricht. Gesammelte Reststücke 04; 05; 06 werden bevorzugt als Abfall bezeichnet. Ein Reststück 04; 05; 06 ist vorzugsweise als Beschnitt und/oder Ausbruch ausgebildet und/oder entfernbar. Bevorzugt wird während des Betriebs der Bogenbearbeitungsmaschine 01 das zumindest eine Reststück 04; 05; 06 in zumindest einem Formgebungsaggregat 300 vorzugsweise durch zumindest einen Bearbeitungsschritt des jeweiligen Bogens 02 erzeugt, beispielsweise in zumindest einem Stanzvorgang. Bevorzugt wird während des Betriebs der Bogenbearbeitungsmaschine 01 das zumindest eine Reststück 04; 05; 06 aus dem jeweiligen Bogen 02 zumindest teilweise entfernt und somit insbesondere von den jeweiligen Nutzen 03 des Bogens 02 getrennt. Beispielsweise ist zumindest ein als Ausbrechaggregat 600 ausgebildetes viertes Formgebungsaggregat 600 zumindest einen erstes Reststück 04, insbesondere zumindest ein Abfallstück 04, entfernend ausgebildet und/oder zur Entfernung von zumindest einem Abfallstück 04 ausgebildet. Bevorzugt ist zumindest ein als Nutzentrennaggregat 1200 ausgebildetes Aggregat 1200, insbesondere eine Vorrichtung zum Nutzentrennen 1200 zumindest ein zweites Reststück 06, insbesondere zumindest eine Greiferkante 06, entfernend ausgebildet und/oder zur Entfernung von zumindest einer Greiferkante 06 ausgebildet. Beispielsweise umfasst ein Bogen 02 einen als Steg 05 ausgebildetes Reststück 05. Insbesondere sind durch den zumindest einen Steg 05 die Nutzen 03 voneinander beabstandet. Bevorzugt ist das zumindest eine Nutzentrennaggregat 1200 das zumindest eine Reststück 05; 06, insbesondere den zumindest einen Steg 05 und/oder die zumindest eine Greiferkante 06, entfernend ausgebildet.
  • Das zumindest eine Substrat 02, insbesondere der zumindest eine Bogen 02, weist mehrere Kanten 07; 08; 09 auf. Insbesondere ist eine als Vorderkante 07 ausgebildete Kante 07 in Transportrichtung T am Bogen 02 vorne orientiert und orthogonal zur Transportrichtung T angeordnet. Insbesondere ist die Vorderkante 07 diejenige Kante 07 des zumindest einen Bogens 02, die zum Transport des zumindest einen Bogens 02 bevorzugt durch zumindest einen Bestandteil der Bogenbearbeitungsmaschine 01, insbesondere durch zumindest ein Transportmittel zumindest eines Transportsystems, fassbar ist und/oder an welcher zumindest ein Bestandteil der Bogenbearbeitungsmaschine 01, insbesondere durch das zumindest eine Transportmittel des zumindest einen Transportsystems, den zumindest einen Bogen 02 fasst. Eine als Hinterkante 08 ausgebildete Kante 08 des zumindest einen Bogens 02 ist bevorzugt der Vorderkante 07 gegenüber liegend angeordnet. Weiter bevorzugt sind Vorderkante 07 und Hinterkante 08 parallel zueinander angeordnet. Insbesondere ist die Hinterkante 08 in Transportrichtung T an dem zumindest einen Bogen 02 hinten orientiert und orthogonal zur Transportrichtung T angeordnet. Weiter umfasst der Bogen 02 zwei als Seitenkanten 09 ausgebildete Kanten 09. Die zwei Seitenkanten 09 sind bevorzugt parallel zur Transportrichtung T angeordnet. Bevorzugt sind die zwei Seitenkanten 09 bevorzugt jeweils orthogonal zur Vorderkante 07 und/oder zur Hinterkante 08 des Bogens 02 angeordnet.
  • Der zumindest eine Bogen 02 weist bevorzugt zumindest ein Druckbild auf. Das Druckbild beschreibt im Vorangegangen und im Folgenden eine Darstellung auf dem zumindest einen Bogen 02, welche der Summe aller Bildelemente entspricht, wobei die Bildelemente während zumindest einer Arbeitsstufe und/oder zumindest eines Druckvorgangs auf den Bogen 02, beispielsweise vor oder während einer Bearbeitung durch die Bogenbearbeitungsmaschine 01, übertragen wurden und/oder übertragbar sind. Bevorzugt weist die Oberfläche des zumindest einen Bogens 02 zumindest einen unbedruckten Bereich, insbesondere unbedruckten Randbereich, auf, welcher bevorzugt als das zumindest eine Reststück 06 und/oder die zumindest eine Greiferkante 06 ausgebildet ist. Beispielsweise weist der zumindest eine Bogen 02 an dessen Vorderkante 07 oder an dessen Hinterkante 08 die zumindest eine Greiferkante 06 auf.
  • Bevorzugt weist der zumindest eine Bogen 02 sowohl an dessen Vorderkante 07 als auch an dessen Hinterkante 08 jeweils die zumindest eine Greiferkante 06 auf.
  • Bevorzugt weist der Bogen 02 zumindest eine Druckmarke 11, bevorzugt zumindest zwei Druckmarken 11 auf. Eine Druckmarke 11 ist im Vorangegangenen und im Folgenden eine Marke beispielsweise zum Überprüfen eines Passers und/oder eines Registers und/oder bevorzugt zur Ausrichtung des zumindest einen Bogens 02 in Transportrichtung T und/oder in Querrichtung A.
  • Zumindest ein Stapel 12 von Bogen 02, oder auch als Substratstapel 12 bezeichnet, weist bevorzugt eine Vielzahl an Bogen 02, insbesondere den zumindest einen Bogen 02 und zusätzlich eine Vielzahl weiterer Bogen 02, auf. Bevorzugt umfasst der zumindest eine Stapel 12 mindestens 1.000 (eintausend) Bogen 02, bevorzugt mindestens 2.000 (zweitausend) Bogen 02, und zusätzlich oder alternativ dazu bevorzugt maximal 15.000 (fünfzehntausend) Bogen 02, weitere bevorzugt maximal 10.000 (zehntausend) Bogen 02, weiter bevorzugt maximal 8.000 (achttausend) Bogen 02. Beispielsweise weist der zumindest eine Stapel 12 eine Höhe von mindestens 100 mm (einhundert Millimeter), bevorzugt von mindestens 200 mm (zweihundert Millimeter), weiter bevorzugt von mindestens 300 mm (dreihundert Millimeter) und zusätzlich oder alternativ von maximal 3.000 mm (dreitausend Millimeter), bevorzugt von maximal 2.500 mm (zweitausend fünfhundert Millimeter), weiter bevorzugt von maximal 2.000 mm (zweitausend Millimeter), weiter bevorzugt von maximal 1.600 mm (eintausend sechshundert Millimeter), weiter bevorzugt von maximal 1.300 mm (eintausend dreihundert Millimeter), auf. Bevorzugt umfasst der zumindest eine Stapel 12 mindestens zwei Teilstapel 13 von Bogen 02, bevorzugt mindestens vier Teilstapel 13, weiter bevorzugt mindestens acht Teilstapel 13. Der zumindest eine Teilstapel 13 von Bogen 02, insbesondere ein Teilstapel 13 umfassend den zumindest einen Bogen 02, beschreibt bevorzugt ein Ries 13. Nach der DIN 6730 kann unter einem Ries 13 eine Packungseinheit von sortengleichem Planopapier, also nicht gefaltetes, nicht aufgerolltes Papier in Blättern oder Bogen 02, verstanden werden. Das Ries 13 umfasst bevorzugt mindestens 50 (fünfzig) Bogen 02, weiter bevorzugt mindestens 200 (zweihundert) Bogen 02, weiter bevorzugt mindestens 400 (vierhundert) Bogen 02, und zusätzlich oder alternativ bevorzugt maximal 700 (siebenhundert) Bogen 02, weiter bevorzugt maximal 600 (sechshundert) Bogen 02, weiter bevorzugt maximal 500 (fünfhundert) Bogen 02. Bevorzugt weist der zumindest eine Teilstapel 13 eine Höhe von mindestens 5 mm (fünf Millimeter), bevorzugt von mindestens 10 mm (zehn Millimeter), und zusätzlich oder alternativ eine Höhe von maximal 400 mm (vierhundert Millimeter), bevorzugt von maximal 300 mm (dreihundert Millimeter), weiter bevorzugt von maximal 200 mm (zweihundert Millimeter), auf.
  • Bevorzugt umfasst ein Nutzenstapel 14 und/oder Auslagestapel 14 eine Anzahl an Nutzen 03, welche der Anzahl an Bogen 02 eines Stapels 12 entspricht. Bevorzugt weist der zumindest eine Nutzenstapel 14 eine Höhe von maximal 2.000 mm (zweitausend Millimeter), weiter bevorzugt von maximal 1.600 mm (eintausend sechshundert Millimeter), weiter bevorzugt von maximal 1.300 mm (eintausend dreihundert Millimeter), auf. Bevorzugt umfasst ein Teilnutzenstapel 16 eine Anzahl an Nutzen 03, welche der Anzahl an Bogen 02 eines Teilstapels 13 entspricht.
  • Eine Maschinenrichtung B ist bevorzugt eine Richtung B, welche von einem ersten Aggregat 100 der Bearbeitungsmaschine 01 zu einem letzten Aggregat 700 und/oder 1400 der Bearbeitungsmaschine 01 zeigt. Insbesondere weist die Maschinenrichtung B von einem Aggregat 100, insbesondere einem ersten als Anlegeraggregat 100 ausgebildetem Aggregat 100, zu einem letzten Aggregat 700, insbesondere einem als Bogenauslage 700 ausgebildetem Aggregat 700, und/oder zu einem letzten Aggregat 1400, insbesondere einem als Auslageaggregat bzw. Nutzenauslage 1400 ausgebildetem Aggregat 1400. Bevorzugt ist die Maschinenrichtung B eine horizontal verlaufende Richtung B.
  • Die Querrichtung A ist bevorzugt eine horizontal verlaufende Richtung A. Die Querrichtung A ist orthogonal zu der Maschinenrichtung B orientiert. Vorzugsweise ist die Querrichtung A von einer Bedienerseite der Bearbeitungsmaschine 01 zu einer Antriebsseite der Bearbeitungsmaschine 01 orientiert.
  • Eine vertikale Richtung V ist bevorzugt diejenige Richtung V, welche orthogonal zu einer Ebene aufgespannt durch die Maschinenrichtung B und die Querrichtung A angeordnet ist. Die vertikale Richtung V ist bevorzugt senkrecht von unten und/oder von einem Boden der Bearbeitungsmaschine 01 und/oder von einem untersten Bestandteil der Bearbeitungsmaschine 01 nach oben und/oder zu einem obersten Bestandteil der Bearbeitungsmaschine 01 und/oder zu einer obersten Abdeckung der Bearbeitungsmaschine 01 orientiert.
  • Die Bedienerseite der Bearbeitungsmaschine 01 ist bevorzugt diejenige Seite der Bearbeitungsmaschine 01 parallel zu der Maschinenrichtung B, von welcher einem Bediener zumindest teilweise und zumindest zeitweise Zugriff in die einzelnen Aggregate 100; 200; 300; 400; 500; 600; 700; 800; 900; 1000; 1100; 1200; 1400 der Bearbeitungsmaschine 01 möglich ist, beispielsweise bei Wartungsarbeiten und/oder Wechsel von zumindest einem Formgebungswerkzeug.
  • Die Antriebsseite der Bearbeitungsmaschine 01 ist bevorzugt diejenige Seite der Bearbeitungsmaschine 01 parallel zu der Maschinenrichtung B, welche der Bedienerseite gegenüberliegt. Die Antriebsseite weist bevorzugt zumindest Teile, bevorzugt zumindest einen Großteil, eines Antriebssystems auf. Beispielsweise ist einem Bediener der zumindest zeitweise Zugriff in die einzelnen Aggregate 100; 200; 300; 400; 500; 600; 700; 800; 900; 1000; 1100; 1200; 1400 auf der Antriebsseite durch zumindest einen Bestandteil der Bearbeitungsmaschine 01 verstellt und/oder verbaut.
  • Der für den Transport des zumindest einen Substrates 02 innerhalb der Bearbeitungsmaschine 01 vorgesehene Raumbereich, den das Substrat 02 im Fall seiner Anwesenheit zumindest zeitweise einnimmt, ist der Transportweg. Die Transportrichtung T ist bevorzugt eine Richtung T, in welche das zumindest eine Substrat 02 im Fall seiner Anwesenheit an jedem Punkt des Transportweges transportiert wird. Vorzugsweise weist die Transportrichtung T in die Richtung T, in der das zumindest eine Substrat 02 abgesehen von vertikalen Bewegungen oder vertikalen Komponenten von Bewegungen transportiert wird. Insbesondere weist die Transportrichtung T innerhalb eines Aggregates 100; 200; 300; 400; 500; 600; 700; 800; 900; 1000; 1100; 1200; 1400 in die Richtung T, welche von einem ersten Kontakt des zumindest einen Substrates 02 mit diesem Aggregat 100; 200; 300; 400; 500; 600; 700; 800; 900; 1000; 1100; 1200; 1400 zu einem letzten Kontakt des Substrates 02 mit diesem Aggregat 100; 200; 300; 400; 500; 600; 700; 800; 900; 1000; 1100; 1200; 1400 zeigt.
  • Die Arbeitsbreite ist im Vorangegangenen und im Folgenden die maximale Breite, die das zumindest eine Substrat 02 aufweisen darf, um durch das zumindest eine Aggregat 100; 200; 300; 400; 500; 600; 700; 800; 900; 1000; 1100; 1200; 1400, insbesondere die jeweiligen Aggregate 100; 200; 300; 400; 500; 600; 700; 800; 900; 1000; 1100; 1200; 1400, der Bearbeitungsmaschine 01 transportiert werden zu können und/oder um noch mit dem zumindest einen Formgebungsaggregat 300; 400; 500; 600 der Bearbeitungsmaschine 01 verarbeitet werden zu können. Dies entspricht somit der maximalen mit dem zumindest einen Formgebungsaggregat 300; 400; 500; 600 der Bearbeitungsmaschine 01 verarbeitbaren Breite des zumindest einen Substrates 02. Die Arbeitsbreite der Bearbeitungsmaschine 01, insbesondere Bogenbearbeitungsmaschine 01, beträgt bevorzugt zumindest 30 cm (dreißig Zentimeter), weiter bevorzugt zumindest 50 cm (fünfzig Zentimeter), noch weiter bevorzugt zumindest 80 cm (achtzig Zentimeter), noch weiter bevorzugt zumindest 120 cm (hundertzwanzig Zentimeter) und noch weiter bevorzugt zumindest 150 cm (hundertfünfzig Zentimeter).
  • Die Bearbeitungsmaschine 01 umfasst bevorzugt zumindest ein als Anlegeraggregat 100 ausgebildetes Aggregat 100. Bevorzugt ist das Anlegeraggregat 100 als Anleger, weiter bevorzugt als Bogenanleger, weiter bevorzugt als Bogenanlegeraggregat ausgebildet.
  • Bevorzugt ist das Anlegeraggregat 100 als das in Transportrichtung T erste Aggregat 100 der Bearbeitungsmaschine 01 ausgebildet. Bevorzugt ist das Anlegeraggregat 100 den zumindest einen Bogen 02 auf den Transportweg der Bearbeitungsmaschine 01 zuführend ausgebildet und/oder den zumindest einen Bogen 02 zu zumindest einem dem Anlegeraggregat 100 in Transportrichtung T nachgeordneten Aggregat 200; 300; 400; 500; 600; 700; 800; 900; 1000; 1100; 1200; 1400 zuführend ausgebildet.
  • In Transportrichtung T nach dem zumindest einen Anlegeraggregat 100 ist bevorzugt zumindest ein als Anlageaggregat 200 ausgebildetes Aggregat 200 angeordnet. Bevorzugt ist das zumindest eine Anlageaggregat 200 den zumindest einen Bogen 02, bevorzugt die zumindest zwei Bogen 02, weiter bevorzugt eine Vielzahl von Bogen 02, bevorzugt sequenziell zu dem zumindest einen Formgebungsaggregat 300; 400; 500; 600 zuführend ausgebildet. Bevorzugt weist das zumindest eine Anlageaggregat 200 zumindest eine Einrichtung zur Erfassung des zumindest einen Bogens 02 auf. Bevorzugt ist der zumindest eine Bogen 02 durch das zumindest eine Anlageaggregat 200 betreffend seiner Lage in Transportrichtung T und/oder in Querrichtung A zumindest teilweise, bevorzugt vollständig, ausrichtbar.
  • In Transportrichtung T nach dem zumindest einen Anlegeraggregat 100 und bevorzugt zusätzlich nach dem zumindest einen Anlageaggregat 200 ist vorzugsweise zumindest ein, bevorzugt zumindest zwei, weiter bevorzugt zumindest drei, weiter bevorzugt zumindest vier, beispielsweise genau vier, jeweils als Formgebungsaggregat 300; 400; 500; 600 ausgebildetes Aggregat 300; 400; 500; 600 angeordnet. Bevorzugt weist das zumindest eine Formgebungsaggregat 300; 400; 500; 600 zumindest ein Formgebungswerk, bevorzugt genau ein Formgebungswerk, auf. Bevorzugt ist das zumindest eine Formgebungswerk als zumindest ein Prägewerk und/oder zumindest ein Rillwerk und/oder zumindest ein Stanzwerk, weiter bevorzugt als Rotationsstanzwerk, und/oder zumindest ein Ausbrechwerk ausgebildet. Bevorzugt weist jeweils zumindest eines der Formgebungsaggregate 300; 400; 500; 600 zumindest ein Formgebungswerk, bevorzugt zumindest ein Prägewerk und/oder zumindest ein Rillwerk und/oder zumindest ein Stanzwerk und/oder zumindest ein Ausbrechwerk, auf. Das entsprechende Aggregat 300; 400; 500; 600 ist dann bevorzugt als Stanzaggregat und/oder Rillaggregat und/oder Prägeaggregat und/oder Ausbrechaggregat ausgebildet. Bevorzugt ist das zumindest eine Formgebungsaggregat 300; 400; 500; 600 den zumindest einen Bogen 02 stanzend und/oder schneidend und/oder perforierend und/oder ritzend und/oder prägend und/oder rillend ausgebildet. Beispielsweise zusätzlich oder alternativ ist das zumindest eine Formgebungsaggregat 300; 400; 500; 600 zumindest ein als Abfallstück 04 ausgebildetes Reststück 04 von dem zumindest einen Bogen 02 entfernend ausgebildet. Bevorzugt weist das zumindest eine Formgebungsaggregat 300; 400; 500; 600, bevorzugt das zumindest eine Formgebungswerk des Formgebungsaggregats 300; 400; 500; 600, zumindest einen bevorzugt einen Formzylinder und zumindest einen Gegendruckzylinder auf. Bevorzugt ist der zumindest eine Formzylinder und/oder der zumindest eine Gegendruckzylinder als Magnetzylinder ausgebildet und/oder weist zumindest einen Aufzug bzw. Bearbeitungswerkzeug 301, bevorzugt insbesondere im Falle des Formzylinders zumindest einen Aufzug mit zumindest einem Werkzeug 301 bzw. Bearbeitungswerkzeug 301, auf. Vorzugsweise sind der zumindest eine Formzylinder und der zumindest eine Gegendruckzylinder miteinander zumindest eine, bevorzugt genau eine, Formgebungsstelle bildend ausgebildet. Die Formgebungsstelle ist bevorzugt derjenige Bereich, in dem sich der zumindest eine Formzylinder einerseits und der zumindest eine Gegendruckzylinder andererseits am nächsten sind. Das zumindest eine Formgebungsaggregat 300; 400; 500; 600, bevorzugt das zumindest eine Formgebungswerk, weiter bevorzugt der zumindest eine Formzylinder, weist bevorzugt zumindest ein Werkzeug 301 bzw. Bearbeitungswerkzeug 301 auf. Bevorzugt ist das zumindest eine Werkzeug 301 bevorzugt in dem Bereich der Formgebungsstelle in direktem Kontakt zu dem Gegendruckzylinder angeordnet, beispielsweise diesen zumindest im Falle der Abwesenheit des zumindest einen Bogens 02 berührend ausgebildet.
  • Der zumindest eine Bogen 02, welcher durch das zumindest eine Formgebungsaggregat 300; 400; 500; 600 bearbeitet ist, also welcher auf dem Transportweg in Transportrichtung T nach dem zumindest einen Formgebungsaggregat 300; 400; 500; 600 angeordnet ist, weist bevorzugt mindestens einen Stanzeindruck auf. Der zumindest eine Stanzeindruck ist beispielsweise als Rille und/oder Riefe und/oder Prägung und/oder Schnitt und/oder Perforierung und/oder Ritze und/oder als ausgebrochenes Abfallstück 04 ausgebildet. Bevorzugt ist der zumindest eine Stanzeindruck, insbesondere wenn dieser als Perforierung und/oder Schnitt ausgebildet ist, zumindest teilweise den mindestens einen Nutzen 03 von dem mindestens einen Reststück 04; 05; 06 und/oder von dem mindestens einen weiteren Nutzen 03 des zumindest einen Bogens 02 trennend ausgebildet. Vorzugsweise weist der zumindest eine Bogen 02, welcher durch das zumindest eine Formgebungsaggregat 300; 400; 500; 600 bearbeitet ist, also welcher auf dem Transportweg in Transportrichtung T nach dem zumindest einen Formgebungsaggregat 300; 400; 500; 600 angeordnet ist, den zumindest einen Nutzen 03, bevorzugt mindestens zwei Nutzen 03, weiter bevorzugt mindestens vier Nutzen 03; weiter bevorzugt mindestens acht Nutzen 03, und mindestens ein Reststück 04; 05; 06 auf.
  • Bevorzugt ist in Transportrichtung T im Anschluss an das zumindest eine Formgebungsaggregat 300; 400; 500; 600, bevorzugt in Transportrichtung T nach den zumindest zwei, weiter bevorzugt den zumindest vier, weiter bevorzugt nach allen Formgebungsaggregaten 300; 400; 500; 600, zumindest ein als Auslageaggregat 700 ausgebildetes Aggregat 700 angeordnet. Beispielsweise weist das Auslageaggregat 700 zumindest ein Kettenfördersystem beispielsweise mit Greiferbrücken auf. Insbesondere ist das zumindest eine Auslageaggregat 700 als Bogenauslage 700 ausgebildet. Bevorzugt ist die zumindest eine Bogenauslage 700 den zumindest einen Bogen 02 auf zumindest einer Stapelunterlage 17, beispielsweise zumindest einer als Palette 17 oder einer als Transportband oder einer anders gearteten ausgebildeten Stapelunterlage 17, ablegend ausgebildet. Vorzugsweise ist die zumindest eine Bogenauslage 700 zumindest einen Stapel 12 an Bogen 02 oder zumindest einen Teilstapel 13 an Bogen 02, bevorzugt auf der zumindest einen Stapelunterlage 17, bildend ausgebildet. Dabei umfasst der Stapel12 oder der Teilstapel 13 bevorzugt den zumindest einen Bogen 02 und weitere, bevorzugt eine Mehrzahl an, Bogen 02. In Transportrichtung T nach der zumindest einen Bogenauslage 700 ist bevorzugt zumindest ein als Transportsystem 800; 900; 1000, bevorzugt als Übergabetransportsystem 800; 900; 1000, ausgebildetes Aggregat 800; 900; 1000 angeordnet. Bevorzugt ist das zumindest eine Übergabetransportsystem 800; 900; 1000 den zumindest einen Bogen 02 und bevorzugt zusätzlich weitere Bogen 02, vorzugsweise den zumindest einen Stapel 12 oder den zumindest einen Teilstapel 13, von der zumindest einen Bogenauslage 700 zu dem zumindest einen in Transportrichtung T nachgelagerten Aggregat 1100; 1200; 1400 transportierend ausgebildet.
  • Vorzugsweise ist in Transportrichtung T nach dem zumindest einen Übergabetransportsystem 800; 900; 1000 und/oder vor zumindest einem als zumindest ein Nutzentrennaggregat 1200 ausgebildeten Aggregat 1200 zumindest ein als Zwischenausrichtung 1100 ausgebildetes Aggregat 1100 angeordnet. Bevorzugt ist die zumindest eine Zwischenausrichtung 1100 den zumindest einen Teilstapel 13, welcher vorzugsweise den zumindest einen Bogen 02 und weitere Bogen 02 umfasst, ausrichtend und/oder lockernd ausgebildet. Vorzugsweise weist die zumindest eine Zwischenausrichtung 1100 dazu zumindest einen Anschlag, bevorzugt zumindest zwei Anschläge, auf, gegen welchen der zumindest eine Teilstapel 13 ausgerichtet wird.
  • In dem zumindest einem weiteren Aggregat 1200, insbesondere das als zumindest ein Nutzentrennaggregat 1200 ausgebildetes Aggregat 1200, werden die Nutzen 03 von den Reststücken 04; 05; 06, bevorzugt den verbleibenden Reststücken 05; 06, getrennt. Bevorzugt erfolgt die Trennung der Reststücke 04; 05; 06 von den Nutzen 03 teilstapelweise und/oder riesweise. Je nach Ausbildung der Nutzen 03 und/oder Reststücke 04; 05; 06, insbesondere je nach Größe der Reststücke 04; 05; 06, können auch Reststücke 04; 05; 06, die üblicherweise in einem vorgeordneten Formgebungsaggregat 300; 400; 500; 600, insbesondere dem Ausbrechaggregat, entfernt werden, in dem zumindest einen Nutzentrennaggregat 1200 entfernt werden.
  • Insbesondere weist das zumindest eine Nutzentrennaggregat 1200 bevorzugt zumindest ein Nutzentrennwerk 1201 und zumindest ein als Transportband 1202 ausgebildetes Stützelement 1202 auf. Das zumindest eine Nutzentrennwerk 1201 erzeugt und/oder bewirkt im Trennvorgang eine Scherbewegung mit einer Scherkraft zwischen den Nutzen 03, insbesondere den als Nutzenteilstapeln 16 ausgebildeten Teilnutzenstapel 16, und den Reststücken 04; 05; 06, insbesondere den Stapeln an Reststücken 04; 05; 06. Mittels dem zumindest einem Transportband 1202 werden die Reststücke 04; 05; 06 nach dem Trennvorgang aus dem zumindest einen Nutzentrennaggregat 1200 abtransportiert und beispielsweise in einen Abfallcontainer 51 und/oder in eine Zerkleinerungseinrichtung 51 geleitet.
  • Bevorzugt ist dem zumindest einen Nutzentrennaggregat 1200 zumindest ein Auslageaggregat 1400 nachgeordnet. Beispielsweise wird zumindest ein, bevorzugt zumindest zwei, weiter bevorzugt zumindest vier, weiter bevorzugt zumindest acht, Nutzenteilstapel 16 mittels zumindest eines Transportmittels 1401, beispielsweise zumindest eines Rechens 1401, von dem Nutzentrennaggregat 1200 in das zumindest eine Auslageaggregat 1400 transportiert. Im Auslageaggregat 1400 wird der zumindest eine, bevorzugt zumindest zwei, weiter bevorzugt zumindest vier, weiter bevorzugt zumindest acht, Nutzenteilstapel 16 auf zumindest einer Stapelunterlage 17, bevorzugt zumindest einer Palette 17, gesammelt und/oder zu zumindest einem Nutzenstapel 14 und/oder Auslagestapel 14 gestapelt. Beispielsweise umfasst ein solcher Nutzenstapel 14 zumindest zwei, weiter bevorzugt zumindest vier, weiter bevorzugt zumindest acht, Nutzenteilstapel 16. Bevorzugt wird zwischen jedem Nutzenteilstapel 16 ein Bogen 02 als Zwischenbogen 02 zur Stabilitätserhöhung eingelegt.
  • Bevorzugt ist das zumindest eine Formgebungswerk zumindest eines Formgebungsaggregats 300; 400; 500; 600 der Formgebungsaggregate 300; 400; 500; 600 als Prägewerk ausgebildet. Bevorzugt weist das als Prägewerk ausgebildete Formgebungsaggregat 300; 400; 500; 600 den zumindest einen als Stanzzylinder ausgebildeten Formzylinder auf. Vorzugsweise ist das zumindest eine Prägewerk zumindest eine Reliefprägung und/oder zumindest eine Braille-Prägung auf dem zumindest einen Bogen 02 erzeugend ausgebildet. Die zumindest eine Reliefprägung ist vorzugsweise entweder gegenüber dessen Umgebung der Oberfläche des Bogens 02 erhöht oder vertieft. Beispielsweise ist der zumindest eine Formzylinder sowohl zumindest eine erhöhte als auch zumindest eine vertiefte Reliefprägung erzeugend ausgebildet. Beispielsweise weisen verschiedene Reliefprägungen erzeugt durch das zumindest eine Prägewerk in der Oberfläche des zumindest einen Bogens 02 unterschiedliche Höhen auf.
  • Bevorzugt zusätzlich oder alternativ ist das zumindest eine Formgebungswerk zumindest eines Formgebungsaggregats 300; 400; 500; 600 der Formgebungsaggregate 300; 400; 500; 600 als Rillwerk ausgebildet. Vorzugsweise ist das als Rillwerk ausgebildete Formgebungswerk den zumindest einen Bogen 02 rillend ausgebildet. Beispielsweise zusätzlich ist das Rillwerk den zumindest einen Bogen 02 stanzend und/oder ritzend und/oder perforierend und/oder prägend ausgebildet. Bevorzugt ist das zumindest eine Rillwerk zumindest eine Falz beispielsweise für zumindest eine Faltung erzeugend ausgebildet.
  • Bevorzugt zusätzlich oder alternativ ist das zumindest eine Formgebungswerk zumindest eines Formgebungsaggregats 300; 400; 500; 600 der Formgebungsaggregate 300; 400; 500; 600 als Stanzwerk ausgebildet. Bevorzugt ist das als Stanzwerk ausgebildete Formgebungswerk den zumindest einen Bogen 02 stanzend und/oder perforierend und/oder ritzend ausgebildet.
  • Bevorzugt zusätzlich oder alternativ ist das zumindest eine Formgebungswerk zumindest eines Formgebungsaggregats 300; 400; 500; 600 der Formgebungsaggregate 300; 400; 500; 600 als Stanzwerk mit zumindest einer Absaugung, bevorzugt Lochabsaugung, ausgebildet. Bevorzugt ist das als Stanzwerk mit zumindest einer Absaugung ausgebildete Formgebungswerk den zumindest einen Bogen 02 stanzend und/oder perforierend und/oder ritzend ausgebildet, wobei dazu gleichzeitig zumindest ein Abfallstück 04 von dem zumindest einen Bogen 02 entfernt wird. Vorzugsweise wird das zumindest eine Abfallstück 04 durch die Bearbeitung in dem zumindest einen Formgebungswerk vollständig von dem zumindest einen Bogen 02 getrennt und mit Luft, vorzugsweise Saugluft, auf dem Formzylinder gehalten und in zumindest einen Absaugkasten des Formgebungswerks geblasen. Insbesondere sind so Abfallstücke 04, welche beispielsweise durch weitere Bearbeitungsschritte nicht entfernbar sind und/oder beispielsweise mit einer Fläche von maximal 0,25 cm2 (null Komma zwei fünf Quadratzentimeter), von dem zumindest einen Bogen 02 entfernbar. Bevorzugt weist die Bearbeitungsmaschine 01 bei der Bearbeitung von dünnen Bogen 02 mit einer Dicke von maximal 0,3 cm (null Komma drei Zentimeter) zumindest ein Formgebungsaggregat 300 mit zumindest einem Stanzwerk mit zumindest einer Absaugung auf.
  • Bevorzugt zusätzlich oder alternativ ist das zumindest eine Formgebungswerk zumindest eines Formgebungsaggregats 300; 400; 500; 600 der Formgebungsaggregate 300; 400; 500; 600 als Ausbrechwerk ausgebildet. Bevorzugt ist das als Ausbrechwerk ausgebildete Formgebungswerk zumindest ein Abfallstück 04, bevorzugt zumindest zwei Abfallstücke 04, weiter bevorzugt zumindest vier Abfallstücke 04, weiter bevorzugt eine Vielzahl von Abfallstücken 04, von dem zumindest einen Bogen 02 entfernend, bevorzugt ausbrechend und/oder absaugend, ausgebildet.
  • In einer bevorzugten Ausführung weist die Bearbeitungsmaschine 01 insbesondere im Falle der Erzeugung von zumindest einer Etikettierung, beispielsweise zumindest einer Etikettierung einer Plastikverpackung, zumindest ein Formgebungsaggregat 400 mit zumindest einem Stanzwerk und beispielsweise zusätzlich ein diesem Formgebungsaggregat 400 vorgelagertes Formgebungsaggregat 300 mit zumindest einem Stanzwerk mit zumindest einer Absaugung auf. Bevorzugt ist direkt im Anschluss an das Formgebungsaggregat 400 mit dem zumindest einen Stanzwerk, also insbesondere ohne ein weiteres Formgebungsaggregat 300; 400; 500; 600 dazwischen, die zumindest eine Bogenauslage 700 angeordnet.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführung weist die Bearbeitungsmaschine 01 insbesondere im Falle der Erzeugung von zumindest einer weiteren Etikettierung, beispielsweise zumindest einem Etikett aus Papier, zumindest ein Formgebungsaggregat 400 mit zumindest einem Stanzwerk und beispielsweise zusätzlich ein diesem Formgebungsaggregat 400 vorgelagertes Formgebungsaggregat 300 mit zumindest einem Stanzwerk mit zumindest einer Absaugung auf. Beispielsweise alternativ ist dem zumindest einen Formgebungsaggregat 400 mit dem zumindest einen Stanzwerk zumindest ein Formgebungsaggregat 300 mit zumindest einem Rillwerk oder mit zumindest einem Prägewerk vorgelagert. Bevorzugt ist direkt im Anschluss an das Formgebungsaggregat 400 mit dem zumindest einen Stanzwerk, also insbesondere ohne ein weiteres Formgebungsaggregat 300; 400; 500; 600 dazwischen, die zumindest eine Bogenauslage 700 angeordnet.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführung weist die Bearbeitungsmaschine 01 insbesondere im Falle einer Bearbeitung von Karton mindestens drei Formgebungsaggregate 300; 400; 500; 600 auf. Bevorzugt weist das erste Formgebungsaggregat 300 zumindest ein Prägewerk oder Rillwerk auf. Vorzugsweise ist das Prägewerk im Falle dessen Anwesenheit in dem ersten Formgebungsaggregat 300 vor dem das Rillwerk aufweisenden zweiten Formgebungsaggregat 400 angeordnet. Nach dem zumindest einen das Rillwerk aufweisenden Formgebungsaggregat 300; 400, beispielsweise dem ersten oder zweiten Formgebungsaggregat 300; 400, folgt bevorzugt ein Formgebungsaggregat 400; 500 mit zumindest einem Stanzwerk. Bevorzugt weist das dritte oder vierte Formgebungsaggregat 500; 600 zumindest ein Ausbrechwerk auf. Bevorzugt ist das Formgebungsaggregat 500; 600 mit dem zumindest einen Ausbrechwerk direkt im Anschluss an das Formgebungsaggregat 400; 500 mit dem zumindest einen Stanzwerk angeordnet, insbesondere ohne ein weiteres Formgebungsaggregat 300; 400; 500; 600 dazwischen. Bevorzugt ist direkt im Anschluss an das Formgebungsaggregat 500; 600 mit dem zumindest einen Ausbrechwerk, also insbesondere ohne ein weiteres Formgebungsaggregat 300; 400; 500; 600 dazwischen, die zumindest eine Bogenauslage 700 angeordnet.
  • Die Bogenbearbeitungsmaschine 01 umfasst zumindest eine Vorrichtung zum Zurichten 350. Bevorzugt umfasst die zumindest eine Vorrichtung zum Zurichten 350 zumindest eine Auflagefläche 351. Die zumindest eine Auflagefläche 351 ist bevorzugt horizontal oder bevorzugt mit einer geringen Steigung, insbesondere kleiner als 45°, gegenüber einer horizontalen Ebene orientiert.
  • Die zumindest eine Vorrichtung zum Zurichten 350 ist bevorzugt datentechnisch mit einer digitalen Bearbeitungskontur 356 des Bearbeitungswerkzeuges 301 gekoppelt angeordnet ist. Eine solche digitale Bearbeitungskontur 356 ist bevorzugt eine aus einer digitalen Bearbeitungsvorstufe gewonnene Layout und/oder Kontur, aus der zuvor das Bearbeitungswerkzeug 301 hergestellt wurde. Alternativ kann eine digitale Bearbeitungskontur 356 beispielsweise durch ein Scannen und/oder Aufnehmen der Kontur des Bearbeitungswerkzeuges 301 erstellt werden. Bevorzugt ist mittels der zumindest einen Vorrichtung zum Zurichten 350 eine digitale Vorstufendatei, insbesondere digitale Vorstufendatei eines Bearbeitungswerkzeuges 301, abrufbar und insbesondere für das Zurichten nutzbar. Die digitale Vorstufendatei wird genutzt, um ein Bearbeitungswerkzeug 301, beispielsweise mittels einer CNC Fräse, herzustellen. Zusätzlich wird die digitale Bearbeitungskontur 356 in der Vorrichtung zum Zurichten 350 für das Zurichten genutzt. Dazu werden Bereiche, an denen ein Bearbeitungswerkzeug 301 zugerichtet werden muss, beispielsweise durch zumindest eine Markierung 357 in der digitalen Bearbeitungskontur 356 markiert. Zumindest eine Markierung 357 legt in Verbindung mit der digitalen Bearbeitungskontur 356 zumindest eine Zurichtestelle 358 fest. Weiter bevorzugt werden dadurch Zurichtestellen 358 identifiziert. Bereiche, an denen ein Bearbeitungswerkzeug 301 zugerichtet werden muss, werden durch Inspektion eines Probebogens und/oder Inspektion der Bearbeitungskontur des Bearbeitungswerkzeuges 301, bevorzugt mittels einer Inspektionseinrichtung und/oder durch Begutachtung eines Bedieners, ermittelt. Weiter bevorzugt ist mit der zumindest einen Vorrichtung zum Zurichten 350 zusätzlich eine Eingabeeinrichtung 360 und/oder eine Anzeigeeinrichtung 359 in Wirkverbindung stehend angeordnet. Diese optische Eingabeeinrichtung 360 und/oder Anzeigeeinrichtung 359 kann beispielsweise ein mobiles Gerät, beispielsweise ein Tablet, oder ein stationärer Rechner, beispielsweise ein Leitstand mit beispielsweise einem Touch Display 360 sein. Auf einer solchen optischen Eingabeeinrichtung 360 und/oder Anzeigeeinrichtung 359 kann aus der digitalen Bearbeitungskontur 356, beispielsweise aus einer Vorstufe, angezeigt werden und beispielsweise zusätzlich Markierungen 357 eingetragen werden. Die zumindest eine Vorrichtung zum Zurichten 350 weist zumindest eine Anzeigeeinrichtung 359 und/oder Eingabeeinrichtung 360 zur Anzeige der digitalen Bearbeitungskontur 356 und/oder zur Eingabe von Markierungen 357 in die digitale Bearbeitungskontur 356 auf. Insbesondere können die Markierungen 357 zusammen mit der Bearbeitungskontur mittels zumindest einer Projektionseinrichtung 353 auf die Auflagefläche 351 und/oder auf die Rückseite des Bearbeitungswerkzeuges 301 projiziert werden. Dazu weist die zumindest eine Vorrichtung zum Zurichten 350 bevorzugt zumindest eine Projektionseinrichtung 353 auf.
  • An den markierten Stellen, den Markierungen 357, kann nun die Bearbeitungsskontur und/oder die Schneidkontur mittels dem Zurichtemittel 361 zugerichtet und oder nachgearbeitet werden. In den Markierungen 357 liegende Bearbeitungskonturen sind Stellen, die zugerichtet werden sollen und/oder zugerichtet werden müssen. Diese Stellen werden im Folgenden als Zurichtestellen 358 bezeichnet. Bevorzugt legt die zumindest eine Markierung 357 in Verbindung mit der digitalen Bearbeitungskontur 356 zumindest eine Zurichtestelle 358 fest. Mittels eines Probebogens können die Stellen erkannt werden, an denen das Bearbeitungsergebnis, insbesondere das Stanzergebnis nicht ideal sind. Dazu kann ein Bediener einen Probebogen aus der Maschine entnehmen und beispielsweise an einem Leitstand inspizieren. Über ein Touch Display 359 können direkt die Stellen markiert werden an denen nachgebessert werden muss.
  • Ein unzureichendes Stanzergebnis oder Bearbeitungsergebnis resultiert aus Fehlern und/oder Abweichungen in der Herstellung der Bearbeitungswerkzeuges 301 oder durch Verschleiß in der Bearbeitungsmaschine 01. An den Zurichtestellen 358 werden die Fehler mittels zumindest eines Zurichtemittel 361 ausgeglichen. Das zumindest eine Zurichtemittel 361 gleicht Fehler und/oder Abweichungen der Werkzeuggeometrie aus. Insbesondere sind damit Fehler und/oder Abweichungen des Bearbeitungswerkzeuges 301 durch Ungenauigkeiten in der Fertigung und/oder durch Verschleiß und/oder durch Abnutzung während der Produktion gemeint. Höhenunterschiede und/oder Unebenheiten infolge dieser Fehler und/oder Abweichungen müssen durch das zumindest eine Zurichtemittel 361 ausgeglichen bzw. nachgearbeitet werden. Dazu wird das zumindest eine Zurichtemittel 361 an dem Bearbeitungswerkzeug aufgebracht und/oder aufgetragen. Bevorzugt weist das zumindest eine Bearbeitungswerkzeug zumindest eine Stelle auf, an der das zumindest eine Zurichtemittel 361 aufgebracht werden muss und/oder aufgebracht wird. Ein solcher Bereich und/oder eine solche Stelle wird im Folgenden als Zurichtestelle 358 bezeichnet und umfasst beispielsweise wenige Millimeter bis zu mehreren Zentimetern. Bevorzugt ist mit einer Zurichtestelle 358 eine Stelle bezeichnet, an der Zurichtemittel 361 vorhanden ist und/oder aufgebracht werden soll und die nicht zusammenhängend mit einer anderen Zurichtestelle 358 mit Zurichtemittel 361 steht.
  • Die digitale Bearbeitungskontur 356 mit den zugeordneten Markierungen 357 kann nun auf unterschiedliche Weise weiterverarbeitet werden. Beispielsweise kann manuelles Zurichten durch eine unterstützende Projektion geschehen oder weiter automatisiert mit Stellarmen oder vollautomatischen Lösungen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform weist die zumindest eine Vorrichtung zum Zurichten 350 bevorzugt Seitenkanten 355 und oder Seitenwände 355 auf. Bevorzugt umgeben die Seitenkanten 355 zumindest eine Seite, weiter bevorzugt drei Seiten, der Auflagefläche 351. Die zumindest eine Auflagefläche 351 weist bevorzugt zumindest eine Ausrichteinrichtung 352, bevorzugt einen Passstift 352, weiter bevorzugt zwei Passstifte 352, zur Auflage des Bearbeitungswerkzeuges 301 auf. Insbesondere wird durch die zumindest eine Aussichtseinrichtung 352 ein Bearbeitungswerkzeug 301 auf der Auflagefläche 351 ausgerichtet. Dazu weist das zumindest eine Bearbeitungswerkzeug 301 bevorzugt zumindest ein Passstiftloch 303 auf. Bevorzugt sind an den zumindest einen Bearbeitungswerkzeug 301 zwei Laschen 302 angeordnet auf denen das zumindest eine Passstiftloch 303 angeordnet ist und/oder Platz findet. Durch die Laschen 302 kann das Passstiftloch 303 somit außerhalb der Bearbeitungsfläche angeordnet sein und beeinträchtigt dementsprechend nicht das Bearbeitungs- bzw. Stanzergebnis. Zum Zurichten wird das Bearbeitungswerkzeug 301 bevorzugt mit der Rückseite und/oder der Bearbeitungskontur abgewandten Seite auf die Auflagefläche 351 aufgelegt. Ein Zurichten findet dementsprechend auf der Rückseite des Bearbeitungswerkzeuges 301 und/oder der Bearbeitungskontur abgewandten Seite statt. Dabei wird insbesondere ein Mittel auf der Rückseite aufgetragen, um Geometrieunterschiede des Werkzeuges, beispielsweise auf der Vorderseite in der Bearbeitungskontur, auszugleichen. Das Zurichtemittel 361 wird auf der Rückseite und/oder der Bearbeitungkontur abgewandten Seite aufgetragen. Es wird insbesondere der relative Abstand des Bearbeitungswerkzeuges 301 zu einem Bearbeitungszylinder oder im Falle einer Flachbettstanze zu einem Stanztiegel angepasst. Dadurch wird auf Ungenauigkeiten im Bearbeitungsergebnis, beispielsweise Stanzergebnis, reagiert. Auch etwaige Unebenheiten auf dem Zylinder können so ausgeglichen werden.
  • Weiter umfasst die zumindest eine Vorrichtung zum Zurichten 350 bevorzugt zumindest eine Projektionseinrichtung 353. In einer ersten Ausführungsform ist in der vertikalen Richtung V über der Auflagefläche 351 zumindest eine Projektionseinrichtung 353 angeordnet. Die zumindest eine Projektionseinrichtung 353 ist bevorzugt als Projektor 353 und/oder Beamer 353 ausgebildet. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die zumindest eine Projektionseinrichtung 353 an einer der Seitenkanten 355 angeordnet. Insbesondere ist die zumindest eine Projektionseinrichtung 353 dann lediglich knapp über der Auflagefläche 353 angeordnet und eine Projektion 356 kann dann von der Seite und/oder von einer schrägen Stellung auf die Auflagefläche 351 projizierend angeordnet. In dieser Ausführungsform ist die zumindest eine Projektionseinrichtung 353 als Kurzdistanzbeamer 353 ausgebildet. Dann kann auf eine hohe Anordnung der Projektionseinrichtung 353 mit einem großen Abstand zu der Auflagefläche 351 verzichtet werden. Insbesondere ist die zumindest eine Projektionseinrichtung 353 eine Projektion auf die Auflagefläche 351 und/oder insbesondere auf die Rückseite des zumindest ein Bearbeitungswerkzeuges 301 projizierend angeordnet und/oder kann projizieren. Beispielsweise projiziert eine Projektionseinrichtung 353 beim Zurichten eine Bearbeitungskontur und/oder eine Schneidkontur der Vorderseite des Bearbeitungswerkzeuges 301 auf die Rückseite. Zusätzlich oder alternativ können Markierungen 357 beispielsweise um Zurichtestellen 358 eines Bearbeitungswerkzeuges 301 projiziert werden. In einer bevorzugten Ausführungsform ist die zumindest eine Vorrichtung zum Zurichten 350 in einen Leitstand der Bearbeitungsmaschine 01 integriert.
  • In einer ersten Ausführung ist insbesondere zumindest die zumindest eine Projektionseinrichtung 353 die digitale Bearbeitungskontur abrufend angeordnet und mittels der zumindest einen digitalen Bearbeitungskontur und/oder Schneidkontur auf die Auflagefläche 351 projizierend angeordnet. Die Projektionseinrichtung 353 ist mittels der digitalen Bearbeitungskontur 356 zumindest Teile der Bearbeitungskontur 356 auf die Auflagefläche 351 und/oder bei Anwesenheit des Bearbeitungswerkzeuges 301 auf das zumindest eine Bearbeitungswerkzeug 301, insbesondere die Rückseite, projizierend angeordnet ist. Die zumindest eine Projektionseinrichtung 353 ist zusätzlich die Markierungen 357 auf die Auflagefläche 351 und/oder bei Anwesenheit des Bearbeitungswerkzeuge 301 auf das zumindest eine Bearbeitungswerkzeug 301 projizierend angeordnet ist. Insbesondere ist die zumindest eine Projektionseinrichtung 353 mit einem Rechner und/oder einer Steuerung in Wirkverbindung angeordnet.
  • Bevorzugt ist zumindest ein Rechner mit einer digitalen Vorstufendatei, insbesondere einer digitalen Stanzvorstufendatei, in Wirkverbindung und/oder diese abrufbar angeordnet. Die zumindest eine Projektionseinrichtung ist zumindest die digitale Stanzvorstufenkontur auf die Auflagefläche 351 projizierend angeordnet. Bei aufgelegtem Bearbeitungswerkzeug wird die Bearbeitungskontur und/oder die Schneidkontur auf die Rückseite projiziert, damit diese mit der Vorderseite übereinstimmt. Insbesondere kann ein Bediener dann in einfacher Weise das Bearbeitungswerkzeug 301 zurichten und das Zurichtemittel 361 auf die passenden Zurichtstellen 358 aufbringen.
  • Als Zurichtemittel 361 wird zumindest ein bei Auftrag flüssiges Mittel verwendet. Das Zurichtemittel 361 wird an dem Bearbeitungswerkzeug 301 aufgetragen. Im Betrieb wird das Zurichtemittel 361, bevorzugt direkt, zwischen dem zugerichteten Bearbeitungswerkzeug 301 und dem Stanzzylinder aufgetragen. Insbesondere ist das Zurichtemittel 361 dann in Kontakt mit der Rückseite des Bearbeitungswerkzeuges und dem Stanzzylinder angeordnet. Dadurch wird das inzwischen harte Zurichtemittel eine Kraft auf das Bearbeitungswerkzeug 301 und bewirkt so indirekt eine Veränderung der Schneidenhöhe des Bearbeitungswerkzeuges 301 in radialer Richtung zu einem Stanzzylinder.
  • Das Zurichtemittel 361 ist bevorzugt ein härtbares und/oder trockenbares Mittel verwendet. Ein solches Zurichtemittel 361 ist bevorzugt mittels einer chemischen Vernetzungsreaktion härtbar und/oder trockenbar. Bevorzugt ist das zumindest eine Zurichtemittel 361 im flüssigen Zustand ein Lack und/oder Lackgemisch, welches durch Vernetzungsreaktionen in einen festen Zustand überführbar ist. Mit Härten ist insbesondere eine chemische Strukturveränderung des Zurichtemittels 361 bezeichnet.
  • Das zumindest eine Zurichtmittel 361 wird in einem flüssigen Zustand an jeder Zurichtestelle 358 aufgebracht und bevorzugt nach dem Aufbringen, bevorzugt mittels Strahlung, weiter bevorzugt mittels UV-Strahlung, gehärtet und/oder getrocknet. Die zumindest eine chemische Vernetzungsreaktion, wodurch das Aushärten und/oder das Trocknen stattfindet, ist mittels UV-Strahlung initiierbar. Ein solches Verfahren und/oder eine solche Reaktion wird üblicherweise mit Fotopolymerisation bezeichnet. Das Zurichtemittel 358 und/oder der UV-Lack wird dabei sehr hart und kratzfest und ein mehrmaliges Auftragen ist möglich, um stärkere Schichtdicken zu erreichen. Durch ein flächiges Bestrahlen des Bearbeitungswerkzeuges kann das Zurichtemittel 361 in einfacher Weise getrocknet werden.
  • Die zumindest eine Vorrichtung zum Zurichten 350 weist zumindest eine Strahleinrichtung 354, weiter bevorzugt mehrere, insbesondere zwei oder vier, Strahleinrichtungen 354 auf. Die zumindest eine Strahleinrichtung 354 ist bevorzugt auf die Auflagefläche 351 strahlend angeordnet. Beispielsweise ist die Strahleinrichtung 354 in einer Leiste angeordnet, welche bevorzugt die gesamte Breite der Auflagefläche abdeckt. Beispielsweise über eine Rolleinrichtung ist die zumindest eine Strahleinrichtung 354, bevorzugt über die gesamte Länge der Auflagefläche, bewegbar. In einer anderen bevorzugten Ausführungsform ist die zumindest eine Strahleinrichtung 354 flächig ausgebildet und in einer Klappeinrichtung 365 angeordnet. Die kann geschlossen werden und ist dann parallel zur Auflagefläche 351 angeordnet. Die zumindest eine Strahleinrichtung 354 bestrahlt dann bevorzugt die komplette Auflagefläche 351 auf einmal. In einer weiteren Ausführungsform sind mehrere Klappeinrichtung 365 an der Vorrichtung zum Zurichten 350 angeordnet und diese decken verschiedene Zonen der Auflagefläche 351 ab. Bei eingeklappter Klappeinrichtung 365 ist die darunterliegende Auflagefläche 351 bedeckt und durch die zumindest eine Strahleinrichtung 354 diese jeweilige Zone der Auflagefläche 351 bestrahlt. Bevorzugt sind dann vier Klappeinrichtungen 359 mit jeweils einer Strahleinrichtung 354 angeordnet. Wenn alle vier Klappeinrichtungen 365 eingeklappt sind, ist bevorzugt die komplette Auflagefläche 351 bestrahlt war und/oder bestrahlt. Durch diese Flächenbestrahlung wird ein Zurichtemittel 361 schnell ausgehärtet. Bevorzugt ist die zumindest eine Strahleinrichtung 354 als UV Strahleinrichtung 354, insbesondere UV LED Strahleinrichtung 354, ausgebildet und UV Strahlung aussendend angeordnet.
  • Das zumindest eine Zurichtemittel 361 wird bevorzugt mittels eines Stiftes 362, bevorzugt Lackstiftes 362, weiter bevorzugt UV Lackstift 362, aufgebracht aufgebracht. Ein solcher Stift 362 weist bevorzugt einen Vorratsbehälter sowie eine Filzspitze 364 auf. Über die Filzspitze 364 gelangt das Zurichtmittel 361, bevorzugt durch Aufdrücken des Stiftes 362, aus dem Vorratsbehälter 363 an die zumindest eine Zurichtestelle 361.
  • Jede Zurichtestelle 358 bei der das zumindest eine härtbare und/oder trockenbare Zurichtemittel 361 zum Einsatz kommt, weist zumindest eine Schicht auf. Eine solche Schichtdicke bei einmaligem Auftrag beträgt zwischen 5 und 15 µm und entspricht damit der notwendigen Genauigkeit bei der Zurichtung von Bearbeitungswerkzeugen 301 in rotativen oder flachen Bearbeitungsverfahren. Eine genauere Einstellung einer Schichtdicke kann über ein Mischungsverhältnis des zumindest einen Zurichtemittels 361, insbesondere des Lackgemische, eingestellt werden. Die zumindest eine Zurichtemittel 361 unterscheidet sich im Alkoholanteil und den dicken Toleranzen nach der Trocknung.
  • Die dünnste Schicht mit einem vergleichsweise hohen Alkoholanteil ergibt bei einmaligem Auftrag ca. eine Schichtdicke von 5 µm und ist damit genau ausreichend. Unterschiedliche Mischungsverhältnis können verwendet werden. Durch Verringerung eines Alkoholanteils könnte Schichtdicke erhöht werden.
  • Auch im gehärteten Zustand kann das durch die Mittel durch ein kratzen, beispielsweise mittels einer Spachtel in einfacher Weise erfolgen.
  • In einer anderen bevorzugten Ausführungsform wird das zumindest eine Zurichtemittel 361 über einen Roboter arm und/oder über einen, bevorzugt gesteuerten, Stellarm an den Zurichtestellen 358 aufgebracht. Der zumindest eine Stellarm ist über der Auflagefläche 351 der Vorrichtung zum Zurichten 350 bewegbar angeordnet. Bevorzugt ist der zumindest eine Stellarm mittels der digitalen Bearbeitungskontur 356 sowie der Markierungen 357 steuerbar angeordnet. Beispielsweise hält ein solcher Stellarm den Stift 362 dazu und trägt mittels einer Steuerung das Zurichtemittel 361 an den passenden Zurichtestellen 358 auf, indem mittels einer Steuerung die Daten der Bearbeitungskultur in Verbindung mit den Markierungen 357 verarbeitet werden und in stellt Signale für den Stellarm umgewandelt werden. Der Stellarm bringt dann das Zurichtemittel 361 ohne Zutun und/oder automatisch an den Zurichtestellen 358 auf.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist der Stellarm eine Düse auf, aus der direkt Zurichtemittel 361 aufgetragen werden kann. In dieser Ausführungsform kann auf den Stift 362 verzichtet werden und das Zurichtemittel 361 wird beispielsweise aus einem Tank direkt an die Düse des Stellarms gepumpt und dort dosiert auf die zumindest eine Zurichteststelle 358 abgelassen. Bevorzugt kann in dieser Ausführungsform auf eine Projektionseinrichtung 353 verzichtet werden.
  • In einer weiteren Ausführungsform können die Stellen, die zugerichtet werden müssen auf dem Bearbeitungswerkzeug 301 mittels eines mobilen Gerätes erkannt werden. Beispielsweise kann mittels der digitale Bearbeitungsvorstufe eine Vorschau der Bearbeitungskontur und/oder der Schneidkontur auf das mobile Endgerät übertragen werden, sodass ein Bediener dann dort Stellen der Nachbearbeitung kennzeichnen kann. Die Daten und/oder Markierungen 357 können dann zu der Vorrichtung zum Zurichten übermittelt werden.
  • In einer noch höher automatisierten Ausführungsform weist eine Bearbeitungsmaschine 01 einen halbautomatischen und/oder vollautomatischen Werkzeugwechselautomaten auf. Die Vorrichtung zum Zurichten ist dann dann in Wirkverbindung mit einem Plattenwechselautomaten angeordnet. An einem solchen Werkzeugwechselautomaten kann eine Vorrichtung zum Zurichten 350 integriert sein. Bevorzugt wird das Zurichtemittel 361 nach einem Ausschleusen des Bearbeitungswerkzeugs 301 aus einer Plattenwechseleinrichtung aufgetragen. Beispielsweise kann diese vollautomatisch die Zurichtstellen 358 mit Zurichtmittel 361 bedecken und/oder das Zurichtmittel 361 auftragen. Beispielsweise kommt hier ebenfalls ein gesteuerter Stellarm zum Einsatz kommen. Das Zurichtemittel 361 wird bevorzugt in einem Formgebungsaggregat 300; 400; 500; 600 aufgetragen. Dazu ist die Vorrichtung zum Zurichten zumindest teilweise in ein Formgebungsaggregat 300; 400; 500; 600 integriert.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist die Bearbeitungsmaschine eine Inspektionseinrichtung zur Inspektion des Bearbeitungsergebnisses auf. Dann kann zusätzlich auf ein Markieren der Bearbeitungskontur aus der digitalen Bearbeitungsvorstufe verzichtet werden. In Verbindung mit dem Werkzeugwechselautomaten und einem daran angeordneten gesteuerten Stellarm, kann dann ein vollautomatisches Zurichten des Bearbeitungswerkzeuges 301 erfolgen. Zusätzlich zu den bereits erwähnten Verfahrensschritten wird im Folgenden noch einmal das zurichten Schritt für Schritt beschrieben.
  • Ein Bearbeitungswerkzeug 301 wird in einem mehreren Schritte umfassenden Verfahren zugerichtet. Unter Zurichten ist dabei insbesondere das Nacharbeiten und/oder ausgleichen von Fehlern und/oder Abweichungen der Werkzeuggeometrie mittels zumindest eines Zurichtemittels 361 bezeichnet. Dazu müssen anfangs die Stellen des Bearbeitungswerkzeugs 301 erkannt werden, die zugerichtet werden müssen. In der Regel wird dazu ein Probebogen bearbeitet, insbesondere gestanzt. Ein Bediener und/oder eine Inspektionseinrichtung beurteilen das Bearbeitungsergebnis anhand dieses Probebogens oder anhand einer Bearbeitungskontur Bearbeitungswerkzeuges 301. Bevorzugt weist die die zumindest eine Vorrichtung zum Zurichten 350 zumindest eine Inspektionseinrichtung zur Inspektion eines Probebogens und/oder der Bearbeitungskontur des Bearbeitungswerkzeugs 301 auf. Fehler im Bearbeitungsergebnis werden Stellen an dem Bearbeitungswerkzeug 301 zugeordnet. Insbesondere geschieht dies bevorzugt durch eine digitale Anzeige, auf der die Bearbeitungskontur des Bearbeitungswerkzeug 301 mittels Daten aus der digitalen Vorstufe angezeigt werden. In dieser Bearbeitungsskontur werden mit Markierungen 357 Stellen, insbesondere Zurichtestellen 358, markiert in denen das Bearbeitungsergebnis mangelhaft ist. Alternativ und/oder zusätzlich können Fehler am Bearbeitungswerkzeug 301 auch direkt erkannt werden, indem dieses beispielsweise in einem Plattenwechselautomaten aus der Bearbeitungsmaschine 01 ausgeschleust wird. Bevorzugt weist auf diese Ausführungsform eine Auflagefläche 351 auf, da das flüssige Zurichtemittel 361 in der horizontalen aufgebracht werden muss. Alternativ müsste das Zurichtemittel 361 sehr schnell mittels der Strahleinrichtung 354 ausgehärtet werden.
  • Bevorzugt wird die digitale Bearbeitungskontur 356 mit den markierten Zurichtestellen 358 gespeichert und kann jederzeit wieder aufgerufen werden, beispielsweise wenn sich das Zurichtemittel 361 mit der Zeit löst. Mittels einer Spachtel kann das gehärtete Zurichtemittel 361 in einfacher Weise von der Rückseite des Bearbeitungswerkzeuges 301 entfernt werden.
  • Zusätzlich oder alternativ ist das Zurichtemittel 361 ein trockenbares Mittel wie eine Dispersion, bestehend aus einer dispersen Phase und einem Dispersionsmedium. Besonders bevorzugt weist die Dispersion einen Anteil des Dispersionsmediums von mindestens 50 %, weiter bevorzugt von mindestens 60 %, noch weiter bevorzugt von mindestens 70 %, oder mehr auf.
  • Als Dispersionsmedium kommt bevorzugt ein flüchtiges Lösungsmittel zum Einsatz. Eine Flüchtigkeit von Stoffen wird häufig in Referenz zu einem Dampfdruck von Dieethylether angegeben. Weiter bevorzugt wird eine Flüchtigkeit als Verdunstungszahl nach DIN 53170 angegeben. Dabei wird die Zeit, in der ein Stoff komplett verdunstet (Verdunstungszeit) mit der Zeit in Relation gesetzt, die Diethylether zum Verdunsten benötigt. Eine hohe Verdunstungszahl bedeutet relativ langsames Verdunsten, also eine geringe Flüchtigkeit. Eine kleine Verdunstungszahl bedeutet schnelleres Verdunsten, also eine relativ hohe Flüchtigkeit. Besonders bevorzugt werden hier in Übereinstimmung mit der Literatur als leichtflüchtige Lösungsmittel solche bezeichnet, die eine Verdunstungszahl von kleiner 10 aufweisen. Insbesondere ist durch den Einsatz von leicht flüchtigen Lösungsmitteln eine kurze Trocknungszeit gewährleistet.
  • Besonders bevorzugt kommt als Lösungsmittel für die Dispersion, Lösungsmittel aus der Gruppe der Ketone zum Einsatz. Diese weisen häufig Verdunstungszahlen zwischen 1 und 5, weiter bevorzugt zwischen 2 und 3, auf. Ein bevorzugtes Lösungsmittel ist beispielsweise Aceton und/oder Butanon (häufig Methylethylketon kurz MEK). Aceton sowie Butanon zeichnen sich durch seine hohe Verfügbarkeit aus. Methylethylketon weist in der Regel eine Verdunstungszahl von 2,7 und Aceton von 2,1 auf.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Dispersion einen Anteil von mindestens 50 %, weiter bevorzugt von mindestens 60 %, noch weiter bevorzugt von mindestens 70 % Methylethylketon auf. Bevorzugt weist die Dispersion eine Konzentration von 60 - 75 Gewichtsprozent an Butanon auf. Weiter bevorzugt weist die Dispersion zusätzlich einen 5 - 10 Gewichtsprozentanteil an Aceton auf. Weiterhin kann die Dispersion auch einen Anteil, bevorzugt weniger als 5 % an 1-Methoxy-2-Propanol aufweisen.
  • Die disperse Phase besteht bevorzugt aus fein verteilten Feststoffpartikeln. Solche Partikeln sind bevorzugt als Pigmente, insbesondere Farbpigmente ausgebildet. Bevorzugt sind die Pigmente solche die in Tinten und insbesondere in Inkjettinten zum Einsatz kommen und zur Farbgebung beitragen. Beispielsweise kommen Rußpartikeln als Pigmente zum Einsatz. Rußpartikeln zeichnen sich durch die hohe Verfügbarkeit aus. Insbesondere ist Industrieruß das weitverbreitetste Schwarzpigment. Je nach Farbe der Dispersion bzw. Tinte kommen andere Pigmente zum Einsatz.
  • Weiter bevorzugt ist die Dispersion eine Tinte, insbesondere eine Inkjet Tinte. Gerade Inkjettinten weisen einen hohen Anteil an leicht flüchtigem Lösungsmittel und/oder leicht flüchtigen Lösungsmitteln auf. Hauptsächlich weisen solche Tinten leicht flüchtige Ketone als Lösungsmittel auf. Weiterhin sind in den Tinten Feststoffpigmente fein verteilt. Diese bleiben nach Verdunstung der Lösungsmittel zurück. Eine besonders geeignete Tinte und/oder Dispersion weist einen Anteil zwischen 60 % und 75 % Butanon auf. Zusätzlich weist eine solche Tinte Feststoffpartikeln auf. Diese sind häufig farbgebende Pigmente, wie Ruß bei schwarzer Tinte. Solche Tinten, insbesondere Inkjettinten eignen sich besonders gut als Zurichtemittel. Nach dem Verdunsten der Lösungsmittel bleiben die Feststoffe zurück. Diese Feststoffe bilden dann eine Schichtdicke, welche zum Zurichten verwendet werden kann. Bevorzugt beträgt eine Schichtdicke zwischen 2 Mircometern und 15 Micrometern. Diese Schicht ist kratzfest, wärmebeständig und druckbeständig. Bevorzugt hat die Schicht mit jedem Auftrag ca. 4-5 Micormetern. Durch mehrmaliges Auftragen kann dann in einfacherweise eine Zurichtdicke zwischen 4 und 15 Micrometern erreicht werden.
  • Die Dispersion wird zum Zurichten, beispielsweise mittels des Stiftes 362, auf die Zurichtestelle 358 aufgetragen. Analog zum Lack wird die Dispersion direkt auf der Rückseite des Bearbeitungswerkzeuges 301 aufgetragen. Die leicht flüchtigen Lösungsmittel der Dispersion verflüchtigen sich in kurzer Zeit und eine Schicht mit einer Schichtdicke bleibt zurück. Dies geschieht in wenigen Minuten, bevorzugt in weniger als 30 Sekunden.
  • Die Vorrichtung zum Zurichten 350 weist zumindest eine Sprühvorrichtung 366 auf. Mittels der zumindest einen Sprühvorrichtung 366 kann das Zurichtemittel 361 zum Zurichten, bevorzugt auf der Rückseite des Bearbeitungswerkzeuges 301, aufgesprüht werden. Die Düse 374 und/oder die Ausstoßfläche steht bei dem Aufsprühen nicht in Kontakt, insbesondere nicht in mechanischem Kontakt, mit der Rückseite des Bearbeitungswerkzeuges 301. Durch den kontaktlosen Auftrag kann ein homogener Auftrag gewährleistet werden. Bei Bedarf werden mehrere Schichten des Zurichtemittels 361 aufgebracht. Der kontaktlose Auftrag der Schichten ermöglicht, dass mehrere Schichten übereinandergeschichtet werden können ohne dass die bisherigen Schichten durch mechanischen Kontakt abgetragen werden. Auf die bisherigen Schichten können somit weitere Schichten aufgetragen werden. Die Höhe der Zurichtestellen variiert je nachdem wie viele Schichten aufeinander aufgetragen werden. So können je nach Zusammensetzung des Zurichtemittels 361, den Einstellungen der Sprühvorrichtung 366 und der Anzahl an Schichten unterschiedliche Zurichtehöhen erreicht werden. Daraus ergibt sich, dass die Vorrichtung zum Zurichten zum einen für den Einsatz in rotativen Bearbeitungsverfahren eingesetzt werden kann. Allerdings ist die Vorrichtung zum Zurichten 350 durch die Flexibilität in der Schichthöhe auch für Flachbettstanzen einsetzbar.
  • In einer bevorzugten Ausführungsführungsform ist die Sprühvorrichtung 366 als Druckvorrichtung 366, weiter bevorzugt als Inkjet Druckvorrichtung 366 und noch weiter bevorzugt als Continues Inkjet Druckvorrichtung 366 ausgebildet.
  • Bevorzugt weist die Sprühvorrichtung 366 zumindest ein Orientierungsmittel 369 zur genauen Auftragung des Zurichtemittels 361 auf. Bevorzugt zeigt das Orientierungsmittel 369 an, an welcher Stelle das Zurichtemittel 361 ausgestoßen wird. Bevorzugt ist das zumindest eine Orientierungsmittel 369 als Laser und/oder Projektionsmittel ausgebildet. Der Laser und/oder das Projektionsmittel zeigt auf die Stelle auf die das Zurichtemittel 361 aus der Sprühvorrichtung 366 ausgestoßen wird und/oder wohin die Sprühvorrichtung 366 bewegt werden soll.
  • Zum kontaktlosen Auftragen des Zurichtemittels 361 weist die Vorrichtung zum Zurichten 350 eine Einrichtung zum Halten 367 eines konstanten Abstandes der Sprühvorrichtung 366 zur Rückseite des Bearbeitungswerkzeuges 301 auf. Bevorzugt ist die Sprühvorrichtung 366 zwischen 0,1 cm und 10 cm von der Oberfläche der Rückseite beabstandet angeordnet.
  • In einer ersten bevorzugten Ausführungsform weist die Einrichtung zum Halten 367 des Abstandes einen Abstandshalter 368 auf. Der Abstandshalter 368 ist bevorzugt ein Element, welches in Kontakt mit der Rückseite des Bearbeitungswerkzeuges 301 tritt und einen konstanten Abstand der Sprühvorrichtung 366 zu der Rückseite des Bearbeitungswerkzeuges 301 hält. Bevorzugt ist ein solcher Abstandshalter 368 ein drehendes Element, beispielsweise ein Laufrad 368 und/oder eine Reibrad 368 und/oder eine Rolle 368. Beispielsweise beträgt ein Abstand zwischen 0,1 cm und 10 cm zwischen der Sprühvorrichtung 366 und der Rückseite eines Bearbeitungswerkzeuges 301.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Vorrichtung zum Zurichten 350 eine Einrichtung 371 zum Aufzeichnen und/oder Vorgeben einer Vorschubgeschwindigkeit auf. In einer bevorzugten Ausführungsform wird die Einrichtung zum Halten 367 des Abstandes zur Aufzeichnen und/oder zum Vorgeben der Vorschubgeschwindigkeit genutzt. Alternativ wird die Rollbewegung des drehenden Elements als Maß für die Vorschubgeschwindigkeit verwendet.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform steht das drehende Element mit einem Drehgeber in Wirkverbindung. Über den Drehgeber kann bei Bewegung der Sprühvorrichtung 366 beispielsweise die Vorschubgeschwindigkeit der Sprühvorrichtung 366 oder einem Maß dafür ermittelt werden und beispielsweise ein Signal an eine Steuerung übermittelt werden. Anhand dieser Vorschubgeschwindigkeit oder dem Maß dafür können die Sprüheigenschaften, bevorzugt zumindest die Ausstoßrate, der Sprühvorrichtung 366 verändert werden. Bevorzugt sind in einer Steuereinrichtung Abläufe und/oder Look Tables zur Anpassung der Sprüheigenschaften an die Vorschubgeschwindigkeit hinterlegt. Die Ausstoßrate wird bevorzugt so gesteuert, dass das Zurichtemittel 361 konstant aufgetragen wird. Bei einer Verlangsamung wird die Ausstoßrate beispielsweise erniedrigt und bei einer Beschleunigung die Ausstoßrate erhöht. Beispielsweise ist das drehende Element über einen Riemen mit dem Drehgeber verbunden. Der Drehgeber ist, bevorzugt über eine Steuereinheit, mit einer Pumpe verbunden. Über die Pumpe, insbesondere die Pumpenleistung oder deren Fördergeschwindigkeit, wird die Ausstoßrate des Zurichtemittels 361 aus der Sprühvorrichtung 366 eingestellt.
  • In einer alternativen Ausführungsform ist das drehende Element mit einem Antrieb ausgebildet und die Sprühvorrichtung kann mit einer konstanten Vorschubgeschwindigkeit bewegt werden. Dann kann die Ausstoßrate konstant gehalten werden.
  • Die zumindest eine Sprühvorrichtung 366 ist in einer ersten Ausführungsform händisch über der Auflagefläche 351 bewegbar. Bevorzugt weist die Vorrichtung zum Zurichten 350 dann zusätzlich eine Halterung 378 auf. Die Halterung 378 hält die zumindest eine Sprühvorrichtung 366 in einer Stand by Position über der Auflägefläche 351. Aus dieser Position kann die Sprühvorrichtung 366 in einfacherweise entnommen werden und an die Zurichtestelle 358 geführt werden. Bevorzugt weist die Halterung 378 eine Feder auf. Die Sprühvorrichtung 366 ist bevorzugt mittels der Feder in der Stand by Position gehalten.
  • In einer zweiten Ausführungsform ist die zumindest eine Sprühvorrichtung 366 mittels einer Führungseinrichtung 367 über der Auflagefläche 351 bewegbar angeordnet. In der zweiten bevorzugten Ausführungsform weist die Einrichtung zum Halten 368 eine Führungseinrichtung 367 auf. Die Sprühvorrichtung 366 kann über die Führungseinrichtung 367 an jede Stelle der Rückseite des Bearbeitungswerkzeuges 301 verstellt werden. Die Führungseinrichtung 367 umfasst ein bevorzugt ein Trägersystem 375 mit einer Aufhängung. Bevorzugt ist die Sprühvorrichtung 366 an der Aufhängung angebracht und hängt so in einem Abstand in vertikaler Richtung V über der Auflagefläche 351 und/oder bei Anwesenheit des Bearbeitungswerkzeuges 301 über der Rückseite des Bearbeitungswerkzeuges 301. Bevorzugt ist die Aufhängung an Führungen montiert. Beispielsweise weist die Führungseinrichtung 367 eine erste und eine zweite Linearführung auf. Mittels den Führungen ist die Aufhängung mit der Sprühvorrichtung 366 an jede Position oberhalb des Bearbeitungswerkzeuges 301 bewegbar. Bevorzugt kann die Sprühvorrichtung 366 dazu in einer Fläche mit einer Ausdehnung in eine X und eine Y Richtung, bevorzugt in einer Ebene parallel zur Auflagefläche 351, an alle Positionen der Fläche bewegt werden. Bevorzugt ist die Fläche zumindest so groß wie das Bearbeitungswerkzeug 301. Dadurch ist gewährleistet, dass die Sprühvorrichtung 366 an jede Stelle der Rückseite gelangen kann und dort zurichten kann. Bevorzugt weist die Führungseinrichtung 367 zumindest einen Antrieb auf. Mittels des zumindest eines Antriebes kann der Sprühvorrichtung 366 automatisch verstellt werden. Weiter bevorzugt weist die Führungseinrichtung 367 zwei Antrieben mit zwei Linearführungen auf. Jeder Linearführung ist dann ein Antrieb zugeordnet. Durch die relative Verstellbarkeit lassen sich in einer Fläche alle Positionen erreichen. Die Sprühvorrichtung 366 kann dann auf allen Positionen in der Fläche positioniert sein. Die zumindest eine Sprühvorrichtung 366 ist mittels der Führungseinrichtung 367 an jede Stelle der Rückseite des Bearbeitungswerkzeuges 301 oder zumindest an die aktiv an der Bearbeitung beteiligten Bereiche des Bearbeitungswerkzeuges 301 bewegbar.
  • Alternativ kann die Führungseinrichtung 367 auch als Stellarm ausgebildet sein. Der Stellarm weist bevorzugt eine Aufhängung für die zumindest eine Sprühvorrichtung 366 auf und ist in der Lage die zumindest eine Sprühvorrichtung 366, insbesondere dessen Düse 374, knapp über der Auflagefläche 351, insbesondere über der Rückseite des Bearbeitungswerkzeuges 301 zu platzieren. Beispielsweise ist ein solcher Stellarm ein Roboterarm eines Industrieroboters.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Vorrichtung zum Zurichten 350 eine Eingabeeinrichtung 370 zum Einstellen der Sprüheigenschaften auf. Eine solche Eingabeeinrichtung 370 weist beispielsweise einen Touchscreen oder Knöpfe auf. Die Sprüheigenschaften umfassen beispielsweise die Ausstoßrate des Zurichtemittels 361 und/oder die Länge des Sprühstrahles und/oder die Anzahl der Sprühpunkte und/oder die Breite des Sprühstrahls in Abhängigkeit zur Entfernung. In einer bevorzugten Ausführungsform werden die Einstellungen automatisiert über hinterlegte Abläufe und/oder Look-up Tables in einer Steuereinheit festgelegt. Beispielsweise können die Einstellung über eine Inspektionseinrichtung ermittelt werden.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Vorrichtung zum Zurichten 350 eine Trocknereinheit 376 auf. Beispielsweise ist die Trocknereinheit 376 als IR-Trocknereinheit ausgebildet. Die Trocknereinheit 376 ist bevorzugt an einer Abdeckung 377 der Vorrichtung zum Zurichten 350 angeordnet. Beispielsweise kann die Abdeckung 377 über die Auflagefläche 351 gezogen werden. Beispielsweise wird die Abdeckung 377 nach einem Zurichten über den frisch zugerichteten Zurichtestellen 358 platziert und die Trocknung, insbesondere die IR-Trocknung, gestartet. Beim Auftrag mehrerer Schichten an Zurichtemittel 361 kann auch ein Zwischentrocknen durchgeführt werden. Auf die getrockneten Schichten kann dann einfacher eine weitere Schicht aufgetragen werden.
  • Bevorzugt wird für das Zurichten die oben beschriebene Inkjet Tinte verwendet. Besonders vorteilhaft an dem Einsatz von Tinte ist, dass bestehende Inkjet Systeme zum Zurichten verwendet werden können.
  • Dadurch ist eine Automatisierung des Zurichtens besonders einfach. Es muss lediglich ein Inkjet Drucksystem, ohne große Anpassungen, über der Auflagefläche 358 angeordnet werden und mittels der digitalen Vorstufendatei kann ein Zurichten in einfacherweise geschehen. Dazu kommt ein manuell und/oder automatisch steuerbares Inkjet Drucksystem zum Einsatz. Beispielsweise kann ein solches Inkjet Drucksystem eine Continues Inkjet Druckkopf umfassen oder einen Tröpfchenweisen Ausstoß aufweisen. Der Inkjetkopf kann dabei manuell gesteuert werden und an die gewünschte Position geführt werden oder über eine vollautomatisch angetrieben x-y Achse mit drehendem Kopf an die Steuerung der SPS der Stanzmaschine eingebunden werden.
  • Der Bediener würde dabei die Positionen am Leitstand markieren die zugerichtet werden sollen. Dann kann mit dem Druckkopf der entsprechende Bereich abgefahren werden.
  • Bezugszeichenliste
  • 01
    Bearbeitungsmaschine, Bogenbearbeitungsmaschine, Stanzmaschine, Rotationsstanzmaschine
    02
    Substrat, Bogen, Zwischenbogen
    03
    Nutzen
    04
    Reststück, erstes, Abfallstück
    05
    Reststück, Steg
    06
    Reststück, zweites, Greiferkante
    07
    Kante, Vorderkante
    08
    Kante, Hinterkante
    09
    Kante, Seitenkante
    10
    -
    11
    Druckmarke
    12
    Stapel, Substratstapel
    13
    Teilstapel, Ries
    14
    Nutzenstapel, gesamt, Auslagestapel
    15
    -
    16
    Teilnutzenstapel, Nutzenteilstapel
    17
    Stapelunterlage, Palette
    51
    Abfallcontainer, Zerkleinerungseinrichtung
    100
    Aggregat, Anlegeraggregat
    200
    Aggregat, Anlageaggregat
    300
    Aggregat, Formgebungsaggregat, erstes
    301
    Bearbeitungswerkzeug
    302
    Laschen
    303
    Passstiftloch
    350
    Vorrichtung zum Zurichten
    351
    Auflagefläche
    352
    Ausrichteinrichtung, Passstift
    353
    Projektionseinrichtung, Projektor, Beamer, Kurzdistanzbeamer
    354
    Strahleinrichtung, UV Strahleinrichtung, UV LED Strahleinrichtung
    355
    Seitenwand, Seitenkanten
    356
    Projektion, Bearbeitungskontur
    357
    Markierung
    358
    Zurichtstelle
    359
    Anzeigeeinrichtung
    360
    Eingabeeinrichtung, Touch display
    361
    Zurichtemittel, UV Lack, Dispersion, Tinte
    362
    Stift, Lackstift, UV Lackstift
    363
    Vorratsbehälter
    364
    Druckstück, Filzstück
    365
    Klappeinrichtung
    366
    Sprühvorrichtung, Inkjet-Druckvorrichtung
    367
    Führungseinrichtung
    368
    Einrichtung zum Halten des Abstandes
    369
    Orientierungsmittel
    370
    Eingabeeinrichtung
    371
    Einrichtung zum Aufzeichnen und/oder Vorgeben einer Vorschubgeschwindigkeit
    372
    Abstandshalter
    373
    Druckkopf
    374
    Düse
    375
    Trägersystem
    376
    Trocknereinheit
    377
    Abdeckung
    378
    Halterung
    400
    Aggregat, Formgebungsaggregat, zweites
    500
    Aggregat, Formgebungsaggregat, drittes
    600
    Aggregat, Formgebungsaggregat, viertes
    601
    Bearbeitungswerkzeug
    602
    Vorrichtung zum Zurichten
    603
    Zurichttisch
    604
    Auflagefläche
    700
    Aggregat, Auslageaggregat, Bogenauslage
    800
    Aggregat, Transportsystem, Übergabetransportsystem
    900
    Aggregat, Transportsystem, Übergabetransportsystem
    1000
    Aggregat, Transportsystem, Übergabetransportsystem
    1100
    Aggregat, Zwischenausrichtung
    1200
    Aggregat, Nutzentrennaggregat, Vorrichtung zur Nutzentrennung
    1400
    Aggregat, Auslageaggregat, Nutzenauslage
    1401
    Transportmittel, Rechen
    A
    Richtung, Querrichtung
    B
    Richtung, Maschinenrichtung
    T
    Richtung, Transportrichtung
    V
    Richtung, vertikal

Claims (26)

  1. Zurichtevorrichtung (350) eines Bearbeitungswerkzeuges (301) einer Bearbeitungsmaschine (01), wobei die Zurichtevorrichtung (350) eine Auflagefläche (351) zum Auflegen und Positionieren des Bearbeitungswerkzeuges (301) aufweist, wobei die Zurichtevorrichtung (350) zumindest eine Sprühvorrichtung (366) zum Auftragen eines Zurichtemittels (361) auf einer Rückseite eines Bearbeitungswerkzeuges (301) aufweist und wobei die zumindest eine Sprühvorrichtung (366) über der Auflagefläche (351) bewegbar angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Sprühvorrichtung (366) als Inkjet-Druckvorrichtung (366) ausgebildet ist.
  2. Zurichtevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Zurichtemittel (361) eine Tinte ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Sprühvorrichtung (366) händisch über der Auflagefläche (351) bewegbar und/oder verschiebbar angeordnet ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung zum Zurichten (350) eine Halterung (378) zum Positionieren der Sprühvorrichtung (366) über der Auflagefläche (351) aufweist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2 oder 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung zum Zurichten (350) eine Einrichtung zum Halten (367) eines konstanten Abstandes der Sprühvorrichtung (366) zur Rückseite des Bearbeitungswerkzeuges (301) aufweist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2 oder 3 oder 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Sprühvorrichtung (366) zumindest ein Orientierungsmittel (369) zum genauen Auftragen des Zurichtemittels (361) aufweist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2 oder 3 oder 4 oder 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung zum Zurichten (350) eine Eingabeeinrichtung (370) zum Einstellen der Sprüheigenschaften der Sprühvorrichtung (366) aufweist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2 oder 3 oder 4 oder 5 oder 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung zum Zurichten (350) eine Trocknungseinrichtung (371) zum Trocknen des Zurichtemittels (361) aufweist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Trocknungseinrichtung (371) als Infrarot-Trocknungseinrichtung ausgebildet ist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2 oder 3 oder 4 oder 5 oder 6 oder 7 oder 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung zum Zurichten (350) eine Einrichtung zum Aufzeichnen und/oder Vorgeben einer Vorschubgeschwindigkeit oder einem Maßes dafür aufweist.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7 oder 8 oder 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zum Halten des Abstandes (367) einen Abstandshalter aufweist und dass der Abstandshalter zum Halten des Abstandes zwischen der Sprühvorrichtung (366) und dem Bearbeitungswerkzeuges (301) in Kontakt mit der Rückseite der Bearbeitungswerkzeuges (301) gebracht wird.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2 oder 3 oder 6 oder 7 oder 8 oder 9 oder 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung zum Zurichten (350) eine Führungseinrichtung (367) zum Verstellen der Sprühvorrichtung (366) aufweist.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungseinrichtung (367) ein Trägersystem mit einer Aufhängung für die Sprühvorrichtung (366) aufweist und dass die Sprühvorrichtung (366) mittels der Führungseinrichtung an jede Stelle der Rückseite des Bearbeitungswerkzeuges (301) oder zumindest an die aktiv an der Bearbeitung beteiligten Bereiche des Bearbeitungswerkzeuges (301) bewegbar ist.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungseinrichtung zumindest einen Antrieb zum Verstellen der zumindest einen Inkjet-Druckvorrichtung (366) aufweist.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2 oder 3 oder 4 oder 5 oder 6 oder 7 oder 8 oder 9 oder 10 oder 11 oder 12 oder 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Sprühvorrichtung (366) das Zurichtemittel (361) direkt auf der Rückseite des Bearbeitungswerkzeuges (301) auftragend angeordnet ist.
  16. Verfahren zum Zurichten eines Bearbeitungswerkzeuges (301) einer Bearbeitungsmaschine (01) mittels einer Vorrichtung zum Zurichten (350), wobei das Bearbeitungswerkzeug (301) auf einer Auflagefläche (351) mit der Rückseite nach oben aufgelegt und positioniert wird, wobei eine Sprühvorrichtung (366) über der Auflagefläche an eine Zurichtestelle (358) bewegt wird, wobei mittels zumindest einer Sprühvorrichtung (366) ein Zurichtemittel (361) auf der Rückseite des Bearbeitungswerkzeuges (301) aufgetragen wird, dadurch gekennzeichnet, dass das Zurichtemittel mittels einer als Inkjet-Druckvorrichtung (366) ausgebildeten Sprühvorrichtung (366) aufgetragen wird.
  17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Zurichtemittel (361) direkt auf der Rückseite des Bearbeitungswerkzeuges (301) aufgetragen wird.
  18. Verfahren nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass ein konstanter Abstand der Sprühvorrichtung (366) zur Rückseite des Bearbeitungswerkzeuges (301) mittels einer Einrichtung zum Halten (367) eines Abstandes gehalten wird.
  19. Verfahren nach Anspruch 16 oder 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass mittels der Inkjet-Druckvorrichtung (366) eine Tinte zum Zurichten auf der Rückseite des Bearbeitungswerkzeuges (301) aufgetragen wird.
  20. Verfahren nach Anspruch 16 oder 17 oder 18 oder 19 oder, dadurch gekennzeichnet, dass eine Ausstoßrate des Zurichtemittels (361) in Abhängigkeit von einer Vorschubgeschwindigkeit angepasst wird.
  21. Verfahren nach Anspruch 16 oder 17 oder 18 oder 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Sprüheigenschaften der Sprühvorrichtung (366) mittels einer Eingabeeinrichtung (370) eingestellt werden.
  22. Verfahren nach Anspruch 16 oder 17 oder 18 oder 19 oder 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass mittels zumindest eines Orientierungsmittels (369) die genaue Auftragsposition der Sprühvorrichtung (366) auf der Rückseite des Bearbeitungswerkzeuges (301) angezeigt wird.
  23. Verfahren nach Anspruch 16 oder 17 oder 18 oder 19 oder 20 oder 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, dass mittels zumindest einer Einrichtung (370) die Vorschubgeschwindigkeit der Sprühvorrichtung (366) aufgezeichnet und/oder vorgegeben wird.
  24. Verfahren nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausstoßrate der Sprühvorrichtung (366) anhand der Vorschubgeschwindigkeit und mittels einer Steuereinrichtung vorgegeben wird.
  25. Verfahren nach Anspruch 16 oder 17 oder 18 oder 19 oder 20 oder 21 oder 22 oder 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Sprühvorrichtung händisch über der Auflagefläche (351) bewegt wird.
  26. Verfahren nach Anspruch 16 oder 17 oder 18 oder 19 oder 20 oder 21 oder 22 oder 23 oder 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Sprühvorrichtung (366) mittels einer Führungseinrichtung (367) über die Auflagefläche (351) bewegt wird.
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