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DE102021126762A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung einer Gebindepackung für Hygieneprodukte und entsprechende Gebindepackung - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung einer Gebindepackung für Hygieneprodukte und entsprechende Gebindepackung Download PDF

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DE102021126762A1
DE102021126762A1 DE102021126762.5A DE102021126762A DE102021126762A1 DE 102021126762 A1 DE102021126762 A1 DE 102021126762A1 DE 102021126762 A DE102021126762 A DE 102021126762A DE 102021126762 A1 DE102021126762 A1 DE 102021126762A1
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Germany
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sleeve
folding
envelope
hygiene products
adhesive
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DE102021126762.5A
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English (en)
Inventor
Josef Schulte
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Focke and Co GmbH and Co KG
Original Assignee
Focke and Co GmbH and Co KG
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Publication date
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer quaderförmigen Gebindepackung (10) für komprimierbare Hygieneprodukte (12), wobei eine Gruppe (11) von Hygieneprodukten (12) in eine an zwei Seiten offene Hülse (14) aus Verpackungsmaterial eingeführt und die Hülse (14) danach zur Bildung einer vorzugsweise allseits geschlossenen Umhüllung (13) verschlossen wird, gekennzeichnet durch folgende Verfahrensschritte:- eine fortlaufende Materialbahn (20), vorzugsweise auf Papierbasis, für die Hülse (14) wird von einer Bobine abgewickelt,- an der abgewickelten, fortlaufenden Materialbahn (20) werden Schwächungslinien angebracht,- ein Abschnitt für eine Hülse (14) wird von der fortlaufenden Materialbahn (20) abgetrennt,- die Abschnitt wird aufgerichtet und die vorzugsweise komprimierte Gruppe (11) von Hygieneprodukten (12) wird über eine offene Seite der Hülse (14) in den aufgerichteten Abschnitt eingeführt,- gegenüberliegende Stirnseiten (15) der Hülse (14) werden jeweils durch eine Kuvertfaltung verschlossen.Ferner betrifft die Erfindung eine entsprechende Vorrichtung und ein entsprechendes Produkt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer quaderförmigen Gebindepackung für komprimierbare Hygieneprodukte, wobei eine Gruppe von Hygieneprodukten in eine an zwei Seiten offene Hülse aus Verpackungsmaterial eingeführt und die Hülse danach zur Bildung einer vorzugsweise allseits geschlossenen Umhüllung verschlossen wird, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Ferner betrifft die Erfindung eine entsprechende Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 10, sowie eine solche Gebindepackung.
  • Unter Hygieneprodukten werden im Rahmen dieser Anmeldung insbesondere Produkte aus dem Bereich Damenhygiene, Babycare und Adultcare verstanden, wie beispielsweise Damenbinden, Slipeinlagen, Babywindeln und Inkontinenzeinlagen.
  • Aus dem Stand der Technik ist es bekannt, Gruppen von Hygieneprodukten in eine Umhüllung aus Polyethylen zu verpacken. Dabei wird die Gruppe von Produkten in einen einseitig offenen Beutel eingeführt und der Beutel anschließend in einer Siegelstation verschlossen, beispielsweise durch Bildung einer Siegelnaht. Überstehende Enden der Naht können anschließend gekürzt werden.
  • Derartige Polyethylen-Beutel sind im Hinblick auf das immer wichtiger werdende Thema der Nachhaltigkeit nicht optimal. Bekannte Herstellverfahren weisen insbesondere den Nachteil auf, dass für das Siegelungsverfahren viel Energie benötigt wird. Zudem fällt bei der Kürzung der Naht Abfall an. Die zum Einsatz kommenden Beutel müssen in einem separaten Verfahren vorab hergestellt werden und der Verpackungsmaschine aufwendig in Form von Stapeln oder einzeln zugeführt werden.
  • Hiervon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, Verfahren, Vorrichtungen und Produkte der eingangs genannten Art weiterzuentwickeln, insbesondere im Hinblick auf eine möglichst ressourcenschonende Herstellung und/oder eine Beseitigung der vorstehend genannten Probleme.
  • Ein Verfahren zur Lösung dieser Aufgabe weist die Merkmale des Anspruchs 1 auf. Es sind demnach folgende Verfahrensschritte vorgesehen:
    • - eine fortlaufende Materialbahn, vorzugsweise auf Papierbasis, für die Hülse wird von einer Bobine abgewickelt,
    • - an der abgewickelten, fortlaufenden Materialbahn werden Schwächungslinien angebracht,
    • - ein Abschnitt für eine Hülse wird von der fortlaufenden Materialbahn abgetrennt,
    • - der Abschnitt wird aufgerichtet und die vorzugsweise komprimierte Gruppe von Hygieneprodukten wird über eine offene Seite der Hülse in den aufgerichteten Abschnitt eingeführt,
    • - gegenüberliegende Stirnseiten der Hülse werden jeweils durch eine Kuvertfaltung verschlossen.
  • Eine weitere Besonderheit kann darin bestehen, dass die Kuvertfaltungen durch Klebstoff und/oder eine Verklebung zusammengehalten werden, insbesondere durch ein Abdecketikett.
  • Vorzugsweise kann vorgesehen sein, dass eine Materialbahn mit einem schlauchartigen Querschnitt zum Einsatz kommt, von der schlauchartige Abschnitte für die Hülse abgetrennt werden.
  • Die Besonderheit besteht demnach darin, dass das Material für die Hülse als fortlaufende Materialbahn zugeführt wird. Die Materialbahn ist also als Schlauch ausgebildet und somit doppellagig. Auf diese Weise wird die Breite der Materialbahn gegenüber einer einlagigen Materialbahn halbiert und die Herstellung vereinfacht, weil die Bildung des Schlauchs nicht erst im Verpackungsprozess erfolgt.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass der schlauchartige Abschnitt zu einem offenen Schlauch bzw. der Hülse aufgerichtet wird.
  • Vorzugsweise ist ferner vorgesehen, dass die Gruppe von Hygieneprodukten in komprimiertem Zustand in die Hülse eingeführt wird und dann in der Hülse expandiert.
  • In einer ersten Variante einer Weiterbildung kann vorgesehen sein, dass Faltlappen der Hülse für die Kuvertfaltung zunächst mit feststehenden und/oder beweglichen Faltorganen vorgefaltet werden, dann wenigstens teilweise mit Klebstoff versehen und schließlich zu einem Kuvert gefaltet werden, sodass die beiden Enden der Hülse jeweils durch die mit Klebstoff miteinander verbundenen Faltlappen der Kuvertfaltung komplett verschlossen sind.
  • Alternativ kann vorgesehen sein, dass Faltlappen der Hülse für die Kuvertfaltung mit feststehenden und/oder beweglichen Faltorganen kuvertartig gefaltet werden, wobei die Faltlappen einander nur teilweise überlappen und einen Bereich zwischen den Faltlappen frei lassen, und dass dann die gefalteten Faltlappen wenigstens teilweise mit Klebstoff versehen werden und ein Abdecketikett zur wenigstens teilweisen Abdeckung der Kuvertfaltung und des freigelassenen Bereichs auf eine Stirnseite der Gebindepackung aufgeklebt wird.
  • Es versteht sich, dass das Abdecketikett auch dann zum Einsatz kommen kann, wenn sich die Faltlappen des Kuverts so überlappen, dass kein freier Bereich entsteht.
  • Weiterhin kann vorgesehen sein, dass die Materialbahn im Prozess einseitig oder beidseitig bedruckt wird. Denkbar sind insbesondere dekorative und/oder informative Bedruckungen.
  • Weiterhin kann vorgesehen sein, dass an der Materialbahn oder an den daraus abgetrennten Abschnitten eine Perforation als Öffnungshilfe für die Gebindepackung angebracht wird. Auf diese Weise kann die Gebindepackung für den Konsumenten auf einfache Weise geöffnet werden.
  • Eine Vorrichtung zur Lösung der eingangs genannten Aufgabe weist die Merkmale des Anspruchs 10 auf. Es ist somit vorgesehen:
    • - ein Transportsystem für eine auf einer Bobine aufgewickelte fortlaufende Materialbahn, vorzugsweise auf Papierbasis,
    • - eine oder mehrere Stationen zur Anbringung von Schwächungslinien an der abgewickelten, fortlaufenden Materialbahn,
    • - eine Trennstation zum Vereinzeln von Abschnitten für eine Hülse von der fortlaufenden Materialbahn,
    • - eine Aufrichtstation, die dazu eingerichtet ist, einen Abschnitt aufzurichten und eine vorzugsweise komprimierte Gruppe von Hygieneprodukten über eine offene Seite der Hülse in den aufgerichteten Abschnitt einzuführen,
    • - eine Verschlussstation, die dazu eingerichtet ist, gegenüberliegende Stirnseiten der Hülse jeweils durch eine Kuvertfaltung zu verschließen.
  • Weiterhin kann vorgesehen sein, dass eine Faltstation zum Falten von Faltlappen der Hülse vorgesehen ist, sowie eine Beleimungsstation zum Aufbringen von Klebstoff auf die Faltlappen.
  • Eine erfindungsgemäße Gebindepackung weist die Merkmale des Anspruchs 12 auf. Vorgeschlagen wird entsprechend eine Gebindepackung für eine Gruppe von komprimierbaren Hygieneprodukten, wobei die Gruppe von Hygieneprodukten eine quaderförmige Gestalt aufweist und von einer Hülse aus Verpackungsmaterial, vorzugsweise auf Papierbasis, umgeben ist, deren offene Seiten durch Kuvertfaltungen wenigstens teilweise verschlossen sind, insbesondere hergestellt nach einem Verfahren gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9.
  • Vorzugsweise kann vorgesehen sein, dass die Hülse für die Gebindepackung eine verklebte Naht in Längsrichtung einer Materialbahn aufweist, aus der die Hülse herausgetrennt ist.
  • Vorzugsweise kann vorgesehen sein, dass die Hülse für die Gebindepackung Schwächungslinien aufweist, um eine vorzugsweise scharfkantige Faltung um die quaderförmige Gruppe aus Hygieneprodukten zu ermöglichen.
  • Vorzugsweise kann vorgesehen sein, dass die Stirnseiten der Hülse mit den Kuvertfaltungen durch jeweils ein Abdecketikett verschlossen sind, welches mit den kuvertartig gefalteten Faltlappen durch Klebstoff verbunden ist.
  • Vorzugsweise kann vorgesehen sein, dass die Stirnseiten der Hülse durch einander überlappende Kuvertfaltung, die durch Klebstoff wenigstens teilweise miteinander verbunden sind, verschlossen sind.
  • Vorzugsweise kann vorgesehen sein, dass Klebstoff auf Kaltleimbasis zum Einsatz kommt.
  • Vorzugsweise kann vorgesehen sein, dass statt eines mit Klebstoff befestigten Abdecketiketts ein Selbstklebeetikett zum Einsatz kommt, vorzugsweise auf Papierbasis.
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnung beschrieben. In dieser zeigen:
    • 1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer Gebindepackung, in schematischer räumlicher Darstellung,
    • 2 ein zweites Ausführungsbeispiel einer Gebindepackung in einer Darstellung entsprechend 1,
    • 3 ein erstes Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung zur Herstellung einer Gebindepackung gemäß 1, in schematischer räumlicher Darstellung, und
    • 4 ein zweites Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung zur Herstellung einer Gebindepackung gemäß 2, in einer Darstellung entsprechend 3.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von zwei Varianten von Gebindepackungen 10 für eine Gruppe 11 von Hygieneprodukten 12 beschrieben. An Hygieneprodukten 12 kommen insbesondere Damenbinden, Slipeinlagen, Babywindeln, Inkontinenzeinlagen oder -windeln in Frage.
  • Innerhalb der Gruppe 11 sind die Hygieneprodukte 12 in einer regelmäßigen Formation angeordnet, sodass eine quaderförmige Gruppe 11 gebildet ist. Die Gruppe 11 ist unmittelbar von einer Umhüllung 13 umgeben, die aus einer Hülse 14 aus Verpackungsmaterial gebildet wird. Die Hülse 14 verfügt über zwei anfänglich offene, gegenüberliegende Stirnseiten 15, durch die die Hygieneprodukte 12 zugeführt werden können. Danach werden die Stirnseiten 15 verschlossen, nämlich jeweils durch eine Kuvertfaltung von Faltlappen 16 ... 19 des Materials der Hülse 14, sodass eine allseits verlaufende Umhüllung 14 der Gruppe 11 von Hygieneprodukten 12 entsteht.
  • Als Verpackungsmaterial kommt Papier oder ein Material auf Papierbasis in Frage, also insbesondere ein beschichtetes Papier.
  • Das Verpackungsmaterial für die Hülse 14 wird als fortlaufende Materialbahn 20 zur Verfügung gestellt, von der einzelne Abschnitte der Hülse 14 abgetrennt werden. Die Materialbahn 20 ist als (endlose) Hülse 14 gebildet mit einem schlauchartigen Querschnitt. Entsprechend weist die Materialbahn 20 eine in Längsrichtung verlaufende Schlauchnaht 21 auf, die sich auch an den daraus abgetrennten Hülsen 14 findet. Die hülsenartige Materialbahn 20 kann auf einer Bobine (nicht gezeigt) bereitgestellt werden, sodass vor Ort bei der Herstellung der Gebindepackungen 10 die Herstellung der längsverlaufenden Schlauchnaht 21 entfällt.
  • Ein Unterschied zwischen den beiden in 1 und 2 dargestellten Alternativen bezieht sich auf das Schließen der Umhüllung 13 im Bereich der Stirnseiten 15.
  • In der Variante gemäß 1 kommt eine Hülse 14 mit kürzeren Faltlappen 16 ... 19 im Bereich der Stirnseiten 15 zum Einsatz als bei der Variante gemäß 2. Während in 2 die Faltlappen 16 ... 19 so lang sind, dass die gefalteten und aufeinander gelegten Faltlappen 16 ... 19 einander so überdecken, dass die Umhüllung 13 im Bereich der Stirnseiten 15 komplett geschlossen ist, verbleibt bei der in 1 gezeigten Variante ein mittlerer Bereich 22, in dem die Umhüllung 13 nicht geschlossen ist. Stattdessen ist ein Abdecketikett 23 vorgesehen, welches den Bereich 22 und einen Großteil der Fläche der Faltlappen 16 ... 19 verdeckt.
  • Zur Verbindung des Abdecketiketts 23 mit der Umhüllung 13 kommen Klebeflächen 24, beispielsweise Leimpunkte auf Kaltleimbasis, die auf die gefalteten Faltlappen 16 ... 19 aufgetragen werden zum Einsatz, welche den Bereich 22 umlaufend aufgetragen werden. Auch bei der Variante gemäß 2 kommen Klebeflächen 24 zum Einsatz, die jedoch dazu dienen, die Faltlappen 16 ... 19 untereinander zu verbinden. Natürlich kann auch in der Variante gemäß 2 ein Abdecketikett 23 zum Einsatz kommen.
  • Statt eines mit Leimpunkten angeklebten Abdecketiketts 23 kann (in beiden Varianten) auch ein selbstklebendes Etikett zum Einsatz kommen, vorzugsweise auf Papierbasis, beispielsweise mit einer Beschichtung mit Klebstoff.
  • 3 bzw. 4 zeigen jeweils Vorrichtungen bzw. Verfahren zur Herstellung der Gebindepackungen 10 gemäß 1 bzw. 2. Eine im Querschnitt schlauchförmige Materialbahn 20 (z.B. aus Kraftpapier) wird zunächst von einer aufgewickelten Rolle / Bobine mittels Vorzugsrollen 25 intermittierend abgewickelt und zunächst einer ersten Bahnbehandlungsstation 26 zugeführt, wo die Materialbahn 20 mit Längsrillen versehen wird, und danach einer zweiten Bahnbehandlungsstation 27, die quer zu Bahnlaufrichtung verlaufende Rilllinien durch Prägung der Materialbahn 20 aufbringt. Auf diese Weise werden die Kopf- und Bodenfalten der Stirnfaltung der Hülsen 14 vorbereitet.
  • Die Bahnspannung wird durch Tänzerrollen eines Pendels geregelt (nicht gezeigt). Nach der Bahnbehandlung wird die Materialbahn 20 einer Trennstation 28 zugeführt, an der ein Schlauchabschnitt für eine Hülse 14 erzeugt wird, beispielsweise durch Abtrennen eines Abschnitts der Materialbahn 20 mittels Trennmessern 29.
  • Die abgetrennten Schlauchabschnitte werden dann quer abgeschoben und weiter zu einer Aufrichtstation 30 abtransportiert (z.B. mittels Saugriemen). An der Aufrichtstation 30 wird jeder Schlauchabschnitt d.h. jede Hülse 14 mit Hilfe von aus dem Stand der Technik bekannten Saugern 33 aufgerichtet oder mit aus dem Stand der Technik bekannten Hilfsmitteln aufgespannt und gehalten, so dass mit Hilfe eines ebenso aus dem Stand der Technik bekannten Shuttles 31 und Schiebers 32 komprimierte Hygieneprodukte in die Hülse 14 eingeführt werden können.
  • Die Hygieneprodukte 12 werden gruppenweise einer aus dem Stand der Technik bekannten Komprimierstation zugeführt. In dieser werden die Gruppen 11 dann zusammengepresst und im Anschluss mittels des Schiebers 32 in das Shuttle 31 abgeschoben (nicht gezeigt). Das Shuttle 31 und der Schieber 32 zusammen schieben die komprimierte Gruppe 11 in die Hülse 14 hinein. Erreicht die Gruppe 11 den mittleren Bereichs der Hülse 14 wird das Shuttle 31 wieder zurück in Richtung der Komprimierstation gezogen, während der Schieber 32 die Gruppe 11 aus dem Kanal des Shuttles 31 herausdrückt. Dabei expandiert die komprimierte Gruppe 11 und schmiegt sich von innen an die Wände der Hülse 14 an. Der Schieber 32 schiebt im Anschluss die Gruppe 11 mit der Hülse 14 weiter zur nächsten Faltstrecke bzw. Faltbahn, an der die Kuvertfaltung der Faltlappen 16 ... 19 im Bereich der Stirnseiten 15 vollzogen wird.
  • Die Kuvertfaltung der Faltlappen 16 ... 19 wird mit Hilfe der feststehenden und beweglichen Organe realisiert, die nicht gezeigt sind, da sie aus dem Stand der Technik bekannt sind. Dabei werden zunächst die seitlichen Faltlappen 18, 19 durch die genannten Organe in die Ebene der Stirnseiten 15 gefaltet. Anschließend werden der untere und obere abstehende Faltlappen 16, 17 nacheinander umgelegt. Dies erfolgt in einer Verschlussstation 38.
  • Bei dem in 4 gezeigtem zweitem Verfahrensablauf werden die inneren Faltlappen 18, 19 vor der Endfaltung der äußeren d.h. unteren und oberen Faltlappen 16, 17 mit den Klebeflächen 24 versehen, die die Faltlappen nach der Endfaltung zusammenhalten sollen (z.B. nach Abbindung des Klebstoffs in einer nicht gezeigten Trockenstrecke).
  • Bei dem in 3 gezeigtem Verfahrensablauf (passend zum Gebinde gemäß 1) sind die Faltlappen 16 ... 19 kürzer ausgeführt als bei der zweiten Variante des Gebindes ( 2). Dabei ergibt sich eine Öffnung im Zentrum der Stirnseiten 15, die mittels des Abdecketiketts 23 abgedeckt wird. Die Beleimung der Faltlappen 16 ... 19 zur Befestigung des Abdecketiketts 23, erfolgt im Anschluss an die Endfaltung der Faltlappen 16 ... 19 in einer Beleimungsstation 39. In zwei Stationen 34 werden die Abdecketiketten 23 von einer aufgewickelten Rolle (nicht gezeigt) geschnitten und mittels Vorzugswalzen 35, Führungsschiene 36 und Andrückrolle 37 beim Vorbeifahren der Gebindepackung 10 das Abdecketikett 23 an den Stirnseiten 15 der Gebindepackung 10 angebracht. Das Abbinden des Klebstoffs kann in einer anschließenden Trockenstrecke (nicht gezeigt) erfolgen.
  • Alternativ kann die Auftragung des Klebstoffs auch an dem Abdecketikett 23 erfolgen, bevor diese an den Stirnseiten 15 der Gebindepackung 10 aufgelegt und angedrückt werden.
  • Als Ersatz zum Kaltleim, können nach dem Abrollen der Materialbahn 20 und vor dem Vereinzeln der Hülsen 14 zwei weitere Stationen vorgesehen werden, die an beiden Seiten der Materialbahn 20 angeordnet werden können, und die an den entsprechenden Stirnfaltungsstellen an der Materialbahn 20 eine reaktivierbare Leimspur bzw. -punkte auftragen. Nach dem Verschließen der Stirnfaltung des Gebindes bzw. Auflegen des Abdecketiketts können an beiden Seiten der Transportbahn weitere Kontaktorgane vorgesehen werden, die durch Hitzeeinwirkung den reaktivierbaren Leim zur Verbindung der Faltlappen 16 ... 19 und des Abdecketiketts 23 reaktiviert.
  • Alternativ kann auch eine kontaktlose Reaktivierung des aufgetragenen Leims vorgesehen werden, und zwar bevor die Außenlappen verschlossen werden bzw. die Abdecketiketten an die Stirnseiten des Gebindes auf- bzw. angelegt werden.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Gebindepackung
    11
    Gruppe
    12
    Hygieneprodukt
    13
    Umhüllung
    14
    Hülse
    15
    Stirnseite
    16
    Faltlappen (oben)
    17
    Faltlappen (unten)
    18
    Faltlappen (links)
    19
    Faltlappen (rechts)
    20
    Materialbahn
    21
    Schlauchnaht
    22
    Bereich
    23
    Abdecketikett
    24
    Klebeflächen
    25
    Vorzugsrollen
    26
    Bahnbehandlungsstation
    27
    Bahnbehandlungsstation
    28
    Trennstation
    29
    Trennmesser
    30
    Aufrichtstation
    31
    Shuttle
    32
    Schieber
    33
    Sauger
    34
    Station
    35
    Vorzugswalze
    36
    Führungsschiene
    37
    Andrückrolle
    38
    Verschlussstation
    39
    Beleimungsstation

Claims (18)

  1. Verfahren zur Herstellung einer quaderförmigen Gebindepackung (10) für komprimierbare Hygieneprodukte (12), wobei eine Gruppe (11) von Hygieneprodukten (12) in eine an zwei Seiten offene Hülse (14) aus Verpackungsmaterial eingeführt und die Hülse (14) danach zur Bildung einer vorzugsweise allseits geschlossenen Umhüllung (13) verschlossen wird, gekennzeichnet durch folgende Verfahrensschritte: - eine fortlaufende Materialbahn (20), vorzugsweise auf Papierbasis, für die Hülse (14) wird von einer Bobine abgewickelt, - an der abgewickelten, fortlaufenden Materialbahn (20) werden Schwächungslinien angebracht, - ein Abschnitt für eine Hülse (14) wird von der fortlaufenden Materialbahn (20) abgetrennt, - der Abschnitt wird aufgerichtet und die vorzugsweise komprimierte Gruppe (11) von Hygieneprodukten (12) wird über eine offene Seite der Hülse (14) in den aufgerichteten Abschnitt eingeführt, - gegenüberliegende Stirnseiten (15) der Hülse (14) werden jeweils durch eine Kuvertfaltung verschlossen.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kuvertfaltungen durch Klebstoff und/oder eine Verklebung zusammengehalten werden, insbesondere durch ein Abdecketikett (23).
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Materialbahn (20) mit einem schlauchartigen Querschnitt zum Einsatz kommt, von der schlauchartige Abschnitte für die Hülse (14) abgetrennt werden.
  4. Verfahren nach Anspruch 1 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der schlauchartige Abschnitt zu einem offenen Schlauch bzw. der Hülse (14) aufgerichtet wird.
  5. Verfahren nach Anspruch 1 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gruppe (11) von Hygieneprodukten (12) in komprimiertem Zustand in die Hülse (14) eingeführt wird und dann in der Hülse (14) expandiert.
  6. Verfahren nach Anspruch 1 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Faltlappen (16 ... 19) der Hülse (14) für die Kuvertfaltung zunächst mit feststehenden und/oder beweglichen Faltorganen vorgefaltet werden, dann wenigstens teilweise mit Klebstoff versehen und schließlich zu einem Kuvert gefaltet werden, sodass die beiden Enden der Hülse (14) jeweils durch die mit Klebstoff miteinander verbundenen Faltlappen (16 ... 19) der Kuvertfaltung komplett verschlossen sind.
  7. Verfahren nach Anspruch 1 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass Faltlappen (16 ... 19) der Hülse (14) für die Kuvertfaltung mit feststehenden und/oder beweglichen Faltorganen kuvertartig gefaltet werden, wobei die Faltlappen (16 ... 19) einander nur teilweise überlappen und einen Bereich zwischen den Faltlappen (16 ... 19) frei lassen, und dass dann die gefalteten Faltlappen (16 ... 19) wenigstens teilweise mit Klebstoff versehen werden und ein Abdecketikett (23) zur wenigstens teilweisen Abdeckung der Kuvertfaltung und des freigelassenen Bereichs auf eine Stirnseite (15) der Gebindepackung (10) aufgeklebt wird.
  8. Verfahren nach Anspruch 1 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Materialbahn (20) im Prozess einseitig oder beidseitig bedruckt wird.
  9. Verfahren nach Anspruch 1 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Materialbahn (20) oder an den daraus abgetrennten Abschnitten eine Perforation als Öffnungshilfe angebracht wird.
  10. Vorrichtung zur Herstellung einer quaderförmigen Gebindepackung (10) für komprimierbare Hygieneprodukte (12), wobei eine Gruppe (11) von Hygieneprodukten (12) in eine an zwei Seiten offene Hülse (14) aus Verpackungsmaterial einführbar ist und die Hülse (14) danach zur Bildung einer vorzugsweise allseits geschlossenen Umhüllung (13) verschließbar ist, insbesondere in einem Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: - ein Transportsystem für eine auf einer Bobine aufgewickelte fortlaufende Materialbahn (20), vorzugsweise auf Papierbasis, - eine oder mehrere Stationen zur Anbringung von Schwächungslinien an der abgewickelten, fortlaufenden Materialbahn (20), - eine Trennstation zum Vereinzeln von Abschnitten für eine Hülse (14) von der fortlaufenden Materialbahn (20), - eine Aufrichtstation, die dazu eingerichtet ist, einen Abschnitt aufzurichten und eine vorzugsweise komprimierte Gruppe (11) von Hygieneprodukten (12) über eine offene Seite der Hülse (14) in den aufgerichteten Abschnitt einzuführen, - eine Verschlussstation, die dazu eingerichtet ist, gegenüberliegende Stirnseiten (15) der Hülse (14) jeweils durch eine Kuvertfaltung zu verschließen.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass eine Faltstation zum Falten von Faltlappen (16 ... 19) der Hülse (14) vorgesehen ist, sowie eine Beleimungsstation zum Aufbringen von Klebstoff auf die Faltlappen (16 ... 19).
  12. Gebindepackung für eine Gruppe (11) von komprimierbaren Hygieneprodukten (12), wobei die Gruppe (11) von Hygieneprodukten (12) eine quaderförmige Gestalt aufweist und von einer Hülse (14) aus Verpackungsmaterial, vorzugsweise auf Papierbasis, umgeben ist, deren offene Seiten durch Kuvertfaltungen wenigstens teilweise verschlossen sind, insbesondere hergestellt nach einem Verfahren gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9.
  13. Gebindepackung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (14) für die Gebindepackung (10) eine verklebte Naht in Längsrichtung einer Materialbahn (20) aufweist, aus der die Hülse (14) herausgetrennt ist.
  14. Gebindepackung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse (14) für die Gebindepackung (10) Schwächungslinien aufweist, um eine vorzugsweise scharfkantige Faltung um die quaderförmige Gruppe (11) aus Hygieneprodukten (12) zu ermöglichen.
  15. Gebindepackung nach Anspruch 12 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche 13 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Stirnseiten (15) der Hülse (14) mit den Kuvertfaltungen durch jeweils ein Abdecketikett (23) verschlossen sind, welches mit den kuvertartig gefalteten Faltlappen (16 ... 19) durch Klebstoff verbunden ist.
  16. Gebindepackung nach Anspruch 12 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche 13 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Stirnseiten (15) der Hülse (14) durch einander überlappende Kuvertfaltungen, die durch Klebstoff wenigstens teilweise miteinander verbunden sind, verschlossen sind.
  17. Gebindepackung nach Anspruch 12 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass Klebstoff auf Kaltleimbasis zum Einsatz kommt.
  18. Gebindepackung nach Anspruch 12 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass statt eines mit Klebstoff befestigten Abdecketiketts (23) ein Selbstklebeetikett zum Einsatz kommt, vorzugsweise auf Papierbasis.
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