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DE102020109397B3 - Holzbearbeitungssystem und Betriebsverfahren - Google Patents

Holzbearbeitungssystem und Betriebsverfahren Download PDF

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DE102020109397B3
DE102020109397B3 DE102020109397.7A DE102020109397A DE102020109397B3 DE 102020109397 B3 DE102020109397 B3 DE 102020109397B3 DE 102020109397 A DE102020109397 A DE 102020109397A DE 102020109397 B3 DE102020109397 B3 DE 102020109397B3
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DE
Germany
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woodworking
machine
portable computer
operating means
operating
Prior art date
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Active
Application number
DE102020109397.7A
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English (en)
Inventor
Josef Balom
Georg Jansen
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Otto Martin Maschinenbau GmbH and Co
Original Assignee
Otto Martin Maschinenbau GmbH and Co
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Publication date
Application filed by Otto Martin Maschinenbau GmbH and Co filed Critical Otto Martin Maschinenbau GmbH and Co
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Holzbearbeitungssystem (1) und ein Verfahren, wobei das Holzbearbeitungssystem (1) eine Holzbearbeitungsmaschine (2) mit einem angetriebenen und ggf. verstellbaren Bearbeitungswerkzeug (5), ggf. ein oder mehreren Nebenaggregaten (8), einer Maschinensteuerung (10) und einer maschinenfest angeordneten Bedieneinrichtung (19) mit einer Bedienmittelgruppe (21) aufweist. Die Holzbearbeitungsmaschine (2) ist einerseits für eine drahtlose Bedienung mit einem tragbaren Computer (14), insbesondere einem Tablet, und andererseits für eine Bedienung durch die Bedienmittelgruppe (21) ausgebildet ist, wobei die Holzbearbeitungsmaschine (2) eine Kommunikationsschnittstelle (13) für eine drahtlose Kommunikation mit dem tragbaren Computer (14) aufweist und die Bedienmittelgruppe (21) Bedienmittel (22,23,24) mit einer Auslösefunktion aufweist, die für eine kontaktierende manuelle Bedienung vor Ort an der Holzbearbeitungsmaschine (2) ausgebildet sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Holzbearbeitungssystem und ein Betriebsverfahren mit den Merkmalen in den selbstständigen Ansprüchen.
  • Aus der Praxis sind Holzbearbeitungsmaschinen, z.B. Tischkreissägen, bekannt, die ein angetriebenes und ggf. einachsig oder mehrachsig verstellbares Bearbeitungswerkzeug, eine Maschinensteuerung und eine fest an der Holzbearbeitungsmaschine angeordnete Bedieneinrichtung aufweisen. Ferner können ein oder mehrere Nebenaggregate, z.B. Anschläge, Stelleinrichtungen oder dgl., vorhanden sein. Die Bedieneinrichtung weist eine Bedienmittelgruppe mit mehreren Tastern oder Schaltern und eine Anzeige auf. Die Holzbearbeitungsmaschine wird ausschließlich über die maschinenfeste Bedieneinrichtung bedient.
  • Die US 2015/0227134 A1 offenbart eine eingehauste CNC-Maschine, bei der ein maschinenfestes Bedienpanel an der Vorderseite der Schutzeinhausung und ein mobiles Bedienpanel mit einem Halter an der Rückseite der Schutzeinhausung angeordnet sind. Beide Panels haben den vollen Bedienumfang und können alternativ benutzt werden, wobei auch am mobilen Bedienpanel sicherheitskritische Vorgänge ausgelöst und sicherheitsrelevante Komponenten der CNC-Maschine aktiviert und deaktiviert werden können.
  • Die DE 10 2017 208 531 A1 zeigt eine mobile drahtlose Fernsteuereinrichtung für eine Holzbearbeitungsmaschine, bei der mit verschiedenen Bedienknöpfen an der Fernsteuereinrichtung sicherheitskritische Vorgänge ausgelöst und sicherheitsrelevante Komponenten der CNC-Maschine aktiviert und deaktiviert werden können.
  • Die US 2003/0202091 A1 befasst sich einer mobilen drahtlosen Fernbedienung, mit der eine automatische Säge unter Auslösen von sicherheitskritischen Sägeprozessen fernbedient werden kann.
  • Die DE 10 2004 017 523 A1 betrifft ein Bedienpanel mit einem Monitor für einen selbstfahrenden Brecher oder Crusher von Abrissmüll, Reifen oder dgl.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte Holzbearbeitungstechnik aufzuzeigen.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen in den selbstständigen Ansprüchen.
  • Die beanspruchte Holzbearbeitungstechnik, d.h. das Holzbearbeitungssystem, die Holzbearbeitungsmaschine, das Betriebsverfahren und ein Softwareprogrammprodukt, haben verschiedene Vorteile.
  • Das Holzbearbeitungssystem umfasst eine Holzbearbeitungsmaschine die einerseits mit einem tragbaren Computer drahtlos und andererseits mit einer Bedienmittelgruppe einer maschinenfesten Bedieneinrichtung bedient werden kann. Über eine eigene Kommunikationsschnittstelle kann die Holzbearbeitungsmaschine, insbesondere deren Maschinensteuerung, mit einem tragbaren Computer drahtlos kommunizieren. Ein tragbarer Computer kann z.B. als Tabletcomputer ausgebildet sein und kann ebenfalls eine Kommunikationsschnittstelle aufweisen. Die Bedienmittelgruppe weist Bedienmittel auf, die eine Auslösefunktion haben und die für eine kontaktierende manuelle Bedienung vor Ort an der Holzbearbeitungsmaschine ausgebildet sind.
  • Das beanspruchte Holzbearbeitungssystem umfasst mindestens die für eine drahtlose Kommunikation ausgerüstete Holzbearbeitungsmaschine. Das Holzbearbeitungssystem kann zusätzlich ein computerseitiges Softwareprogrammprodukt beinhalten. Dieses kann auf dem tragbaren Computer empfangen und ggf. gespeichert sowie von einem Bediener ausgeführt werden. Mit dem Softwareprogrammprodukt kann die Holzbearbeitungsmaschine mittels der drahtlosen Kommunikation bedient und gesteuert werden. Das Softwareprogrammprodukt kann eine sogenannte App sein. Das Softwareprogrammprodukt kann eine eigenständige erfinderische Bedeutung haben.
  • Das beanspruchte Holzbearbeitungssystem ermöglicht eine komfortablere, schnellere und ergonomischere Bedienung der Holzbearbeitungsmaschine. Die Bedienmittelgruppe und die Bedienmittel können auf die besagte Auslösefunktion reduziert und beschränkt sein. Unter einem Auslösen wird ein Aktivieren und ggf. Deaktivieren von sicherheitsrelevanten Komponenten der Holzbearbeitungsmaschine verstanden. Dies betrifft z.B. das Starten und Stoppen eines Holzbearbeitungswerkzeugs, insbesondere seines Antriebs, das Stillsetzen der Holzbearbeitungsmaschine im Notfall und ggf. das Starten und Stoppen von ein oder mehreren Nebenaggregaten oder sog. angetriebenen Maschinenachsen.
  • Einige, vorzugsweise alle, anderen Einstellungen bzw. Vorgaben an der Holzbearbeitungsmaschine können mit dem tragbaren Computer und dem computerseitigen Softwareprogrammprodukt vorgenommen werden. Dies können z.B. Einstellungen von Schnitthöhe, Drehzahl und evtl. Schwenkwinkel eines Holzbearbeitungswerkzeugs, z.B. eines rotierenden Sägeblatts, sein. Andere Einstellungen können die vorzugsweise vorhandenen ein oder mehreren Nebenaggregate, z.B. verstellbare Anschläge, Stelleinrichtungen, eine Absaugeinrichtung oder dgl. betreffen. Die Einstellungen bzw. Vorgaben bewirken per se noch keine Bewegung des Holzbearbeitungswerkzeugs oder ggf. einer Maschinenachse. Sie werden erst wirksam, wenn die vorgenannte Auslösung erfolgt ist.
  • Das beanspruchte Holzbearbeitungssystem kann außer der Holzbearbeitungsmaschine auch den tragbaren Computer enthalten. Dieser kann zum Lieferumfang des Holzbearbeitungssystems gehören. Der tragbare Computer kann lieferseitig mit dem besagten Softwareprogrammprodukt ausgestattet sein. Der tragbare Computer kann alternativ beim Kunden bzw. Bediener bereits vorhanden sein. Er kann mit dem vom Lieferanten des Holzbearbeitungssystems bereit gestellten computerseitigen Softwareprogrammprodukt ausgestattet werden. In weiterer Abwandlung kann das computerseitige Softwareprogrammprodukt von einem Dritten, z.B. einem Softwarehaus, geliefert werden.
  • Der tragbare Computer kann z.B. als dedizierter Computer speziell für die Holzbearbeitungsmaschine oder als Consumer-Computer, z.B. als handelsübliches Tablet, ausgebildet sein. Ein z.B. bedienerseitig bereits vorhandener oder mitgelieferter Consumer-Computer kann durch das computerseitige Softwareprogrammprodukt in seiner Funktion und seinen Einsatzmöglichkeiten aufgewertet werden. Er kann eine Mehrfachfunktion haben und kann z.B. vom Bediener auch für andere Aufgaben, z.B. an der Holzbearbeitungsmaschine oder für andere Zwecke, eingesetzt werden.
  • Das Holzbearbeitungssystem und das computerseitige Softwareprogrammprodukt können z.B. eine Schnittoptimierungs-Software und/oder eine Gestaltungs-Software und/oder eine Vertriebs-Software und/oder eine Planungs-Software für Holzprodukte, ein Datenbanksystem oder dgl. umfassen. Ferner kann eine Wartungs-Software enthalten sein. Diese Softwarekomponenten können jeweils Bestandteil des herstellerseitig gelieferten Softwareprogrammprodukts sein. Sie können alternativ bedienerseitig bereits vorhanden sein bzw. von einem Dritten geliefert werden.
  • Eine oder mehrere der genannten Softwarekomponenten, insbesondere die Wartungs-Software, kann/können z.B. mit einer Erfassungssoftware, insbesondere Bilderkennungs-Software, gekoppelt sein, z.B. unter Nutzung von künstlicher Intelligenz oder Computer-Augmented Reality. Ein z.B. mit der computereigenen oder zusätzlichen Kamera optisch oder auf andere Weise erfasstes Maschinenteil, Holzprodukt oder dgl. kann erkannt werden, wobei dann zugehörige Wartungsanweisungen, Ersatzteillisten, Bedienungsanleitungen, Schnittanweisungen, Bearbeitungsanweisungen oder dgl. Informationen am tragbaren Computer in geeigneter Weise, z.B. optisch und/oder akustisch, angezeigt werden. Ferner ist es möglich, auf Basis der Erkennung automatisch Steuerbefehle für Maschineneinstellungen an die Holzbearbeitungsmaschine (2) zu übermitteln.
  • Das Holzbearbeitungssystem kann ein maschinenseitiges Softwareprogrammprodukt umfassen, welches im Zusammenwirken mit dem tragbaren Computer und der drahtlosen Kommunikationsschnittstellen den Ablauf eines Steuerverfahrens auf der Holzbearbeitungsmaschine, insbesondere auf deren Maschinensteuerung, ermöglicht. Das maschinenseitige Softwareprogrammprodukt kann z.B. in einem Datenspeicher der Maschinensteuerung gespeichert sein.
  • Die drahtlose Kommunikationsschnittstelle der Holzbearbeitungsmaschine kann sich an beliebig geeigneter Stelle befinden, z.B. auf einer Platine der Maschinensteuerung. Sie kann fest montiert oder austauschbar sein. Die drahtlose Kommunikationsschnittstelle kann Empfänger und ggf. Sender für Signale enthalten. Eine Antenne kann integriert oder separat, z.B. am Maschinengestell, angeordnet sein. Die drahtlose Kommunikationsschnittstelle kann bei der gelieferten Holzbearbeitungsmaschine vorgerüstet sein. Die computerseitige Kommunikationsschnittstelle kann entsprechend ausgebildet sein.
  • Die drahtlose Kommunikationsschnittstelle kann für ein oder mehrere Kommunikationsverfahren und Kommunikationsprotokolle ausgebildet sein. Sie kann z.B. per Funk, Bluetooth, WLAN, Infrarot oder dgl. mit dem tragbaren Computer und dessen drahtloser Kommunikationsschnittstelle kommunizieren.
  • Die vorstehend genannte und bevorzugt reduzierte Bedienmittelgruppe kann Bedienmittel für eine Funktionsauslösung von Komponenten der Holzbearbeitungsmaschine umfassen, z.B. von einem einzeln oder mehrfach vorhandenen Bearbeitungswerkzeug, von einem oder mehreren Nebenaggregat(en) oder dgl. In der bevorzugten Ausführungsform ist ein Bedienmittel zum Starten und Stoppen des Bearbeitungswerkzeugs vorhanden. Ein anderes Bedienmittel kann für einen Not-Halt vorgesehen sein. Ferner kann ein Bedienmittel die Funktion eines Nebenaggregats auslösen. Die Bedienmittel können jeweils einteilig oder mehrteilig ausgebildet sein.
  • Die Einstellungen können, wie gesagt, über den tragbaren Computer vorgenommen werden. Das Auslösen der Maschinenfunktionen erfolgt jedoch an der maschinenfesten Bedieneinrichtung und den besagten Bedienmitteln. Dies hat den Vorteil, dass sicherheitskritische Vorgänge nur vor Ort an der Maschine ausgelöst bzw. gestartet und gestoppt werden können. Fehlbedienungen können vermieden werden. Die auslösenden Bedienmittel sind dazu ausgebildet, dass sie eine kontaktierende manuelle Bedienung vor Ort an der Holzbearbeitungsmaschine verlangen. Dies bedingt einen Bediener an der Holzbearbeitungsmaschine, der die aktuelle Betriebssituation erfassen und für die Bedienung auswerten kann. Die Bedienmittel können z.B. als manuelle Taster oder Schalter ausgeführt sein.
  • Die maschinenfeste Bedieneinrichtung kann außerdem eine Anzeige aufweisen. Diese kann in beliebig geeigneter Weise, z.B. als Bildschirm, ausgebildet sein. Sie kann eine gegenüber dem eingangs genannten Stand der Technik reduzierte Größe und einen verringerten Anzeigeumfang aufweisen.
  • Der tragbare Computer ist üblicherweise mit einem Bildschirm, insbesondere einem Touchscreen, ausgestattet. Dieser Bildschirm kann mittels drahtloser Kommunikation für die Anzeige von Maschinenfunktionen, Einstellungen, Bedienmitteln, Quittungssignalen oder dgl. zur Bedienung der Holzbearbeitungsmaschine ausgestattet sein. Mit dem computerseitigen Softwareprogrammprodukt können Bilder und/oder Symbole des Bearbeitungswerkzeugs und/oder der ggf. ein oder mehreren Nebenaggregate sowie ggf. Bedienelemente hierfür dargestellt werden. Am tragbaren Computer, insbesondere am Touchscreen, können Einstellbefehle eingegeben werden. Dies kann dank des mobilen Computers an beliebiger Stelle, insbesondere auch vor Ort an der Holzbearbeitungsmaschine, erfolgen.
  • Der Bildschirm des tragbaren Computers kann die bevorzugt reduzierte Anzeige der maschinenfesten Bedieneinrichtung ergänzen. Dies hat wirtschaftliche und ergonomische Vorteile. Der bisher übliche fest eingebaute große Bildschirm an der maschinenfesten Bedieneinrichtung kann kostensparend auf die besagte Anzeige reduziert werden.
  • Andererseits ist der tragbare Computer mit dem Bildschirm mobil und kann von der Holzbearbeitungsmaschine entfernt werden. Eingaben am tragbaren Computer können z.B. außerhalb der Werkstatt an einem Schreibtisch oder an anderer, von der Holzbearbeitungsmaschine entfernter Stelle vorgenommen werden. Bei einer gemeinsamen Anordnung an der Bedieneinrichtung bieten die maschinenseitige Anzeige und der computerseitige Bildschirm zusammen einen optimalen und großen Darstellungsumfang mit verteilten Informationen und ggf. Eingabefunktionen.
  • Die Holzbearbeitungsmaschine kann eine Halterung für den tragbaren Computer aufweisen. Die Halterung kann in vorteilhafter Weise an der Bedieneinrichtung angeordnet sein. Der tragbare Computer kann mit seinem Bildschirm damit vor Ort neben der Bedienmittelgruppe und der evtl. vorhandenen Anzeige angeordnet sein. Die Bedieneinrichtung kann z.B. als Bedientableau gestaltet sein. Sie kann außerhalb des Gefahrenbereichs an der Holzbearbeitungsmaschine positioniert sein. Vorzugsweise ist sie hierzu mittels einer Trageinrichtung mit Abstand oberhalb eines Maschinentischs der Holzbearbeitungsmaschine angeordnet.
  • Die Halterung kann eine Fixierung, z.B. Klemm- oder Magnetfixierung, für die Befestigung des tragbaren Computers aufweisen. Ferner kann eine Entnahmesicherung, z.B. eine Diebstahlsicherung, für den tragbaren Computer an der Halterung vorhanden sein. Die Halterung kann auch eine Energie-Ladeeinrichtung für den tragbaren Computer aufweisen. Dies kann z.B. eine drahtlose und elektrische Induktions-Ladeeinrichtung sein. Alternativ kann eine Kabelverbindung vorhanden sein. Günstig ist außerdem die Anordnung einer Kühleinrichtung für den tragbaren Computer an der Halterung.
  • Aus Sicherheitsgründen ist es vorteilhaft, wenn die Holzbearbeitungsmaschine, insbesondere die Bedieneinrichtung bzw. die Halterung, eine Detektionseinrichtung für die zulässige und beschränkte Entfernung des tragbaren Computers von der Holzbearbeitungsmaschine aufweist. Hierüber kann z.B. sichergestellt werden, dass die Auslösung von sicherheitskritischen Maschinenfunktionen über die besagten Bedienmittel nur vorgenommen werden kann, wenn sich auch der tragbare Computer in der Nähe der betreffenden Holzbearbeitungsmaschine, insbesondere an der Halterung, befindet. Maschinenseitige Auslösung und computerseitige Einstellung können korreliert werden. Ein versehentliches und fehlerhaftes Auslösen kann verhindert werden.
  • Die miteinander kommunizierenden maschinenseitigen und computerseitigen Softwareprogrammprodukte können weitere ergonomische und sicherheitstechnische Funktionen haben. Eine Autorisierungs-Software kann den Bedienerzugang zur Holzbearbeitungsmaschine und/oder zum tragbaren Computer auf autorisierte Personen mittels einer Kennungseingabe oder dgl. beschränken. Eine Identifikations-Software kann dafür sorgen, dass die Holzbearbeitungsmaschine und ein oder mehrere bestimmte tragbare Computer einander zugeordnet sind. Versehentliche Fehleingaben und Fehleinstellungen über nicht zugeordnete andere tragbare Computer können verhindert werden.
  • In den Unteransprüchen sind weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung angegeben.
  • Die beanspruchte Holzbearbeitungstechnik kann die nachfolgend genannten Ausgestaltungsmerkmale aufweisen, die einzeln oder in einer wählbaren Kombination benutzt werden können.
  • Ein Bedienmittel der Bediengruppe an der maschinenfesten Bedienvorrichtung kann zum Starten und Stoppen des Bearbeitungswerkzeugs vorgesehen und ausgebildet sein. Ein ggf. vorhandenes anderes Bedienmittel der Bediengruppe kann für einen Not-Halt vorgesehen und ausgebildet sein. Ein ggf. vorhandenes weiteres Bedienmittel der Bediengruppe kann zur Funktionsauslösung eines Nebenaggregats vorgesehen und ausgebildet sein.
  • Die Bedieneinrichtung kann als Bedientableau ausgebildet sein. Sie kann mittels einer Trageinrichtung mit Abstand oberhalb eines Maschinentischs der Holzbearbeitungsmaschine angeordnet sein.
  • Die maschinenseitige Kommunikationsschnittstelle der Holzbearbeitungsmaschine kann auf einer Platine der Maschinensteuerung angeordnet sein.
  • Das maschinenseitige Softwareprogrammprodukt der Holzbearbeitungsmaschine kann eine Autorisierungs-Software aufweisen.
  • Die die Softwareprogrammprodukte der Holzbearbeitungsmaschine und des tragbaren Computers können eine Identifikations-Software aufweisen.
  • Das computerseitige Softwareprogrammprodukt des tragbaren Computers kann eine Schnittoptimierungs-Software und/oder eine Gestaltungs-Software und/oder Vertriebs-Software und/oder Planungs-Software aufweisen.
  • Das computerseitige Softwareprogrammprodukt des tragbaren Computers kann eine Wartungs-Software für die Holzbearbeitungsmaschine aufweisen.
  • Der tragbare Computer kann in einer Ausführung als dedizierter Computer und in einer anderen Ausführung als Consumer-Computer ausgebildet sein.
  • Die Erfindung ist in den Zeichnungen beispielhaft und schematisch dargestellt. Im Einzelnen zeigen:
    • 1: eine perspektivische Ansicht eines Holzbearbeitungssystems mit einer Holzbearbeitungsmaschine und einem tragbaren Computer,
    • 2: eine Frontansicht des Holzbearbeitungssystems von 1 in y-Richtung,
    • 3: eine Stirnansicht des Holzbearbeitungssystems von 1 in x-Richtung und
    • 4: eine Schemadarstellung eines tragbaren Computers.
  • Die Erfindung betrifft ein Holzbearbeitungssystem (1) und ein Bearbeitungsverfahren. Das Holzbearbeitungssystem (1) umfasst zumindest eine Holzbearbeitungsmaschine (2). Es kann ferner ein auf einem tragbaren Computer (14) gespeichertes und ausgeführtes computerseitiges Softwareprogrammprodukt (18) umfassen. Das Holzbearbeitungssystem (1) kann außerdem den tragbaren Computer (14) beinhalten. Die Erfindung betrifft ferner ein computerseitiges Softwareprogrammprodukt (18).
  • 1 bis 3 zeigen eine Holzbearbeitungsmaschine (2). Diese dient zur bevorzugt spanabhebenden Bearbeitung eines nicht dargestellten Holzprodukts. Sie weist ein Maschinengestell (3) mit einem Maschinentisch (4) an der Oberseite sowie ein Bearbeitungswerkzeug (5) mit einem z.B. rotierend treibenden Antrieb (6) und ggf. einer Stelleinrichtung (7) auf. Ferner umfasst die Holzbearbeitungsmaschine (2) z.B. ein oder mehrere Nebenaggregate (8). Die Holzbearbeitungsmaschine (2) weist eine in 3 schematisch dargestellte Maschinensteuerung (10) auf.
  • Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Holzbearbeitungsmaschine als Tischkreissäge ausgebildet. Das Bearbeitungswerkzeug (5) weist z.B. ein rotierend angetriebenes Kreissägeblatt auf. Zusätzlich kann ein rotierend angetriebener Vorritzer vorhanden sein. Mit der in 3 schematisch angedeuteten Stelleinrichtung (7) kann das Bearbeitungswerkzeug (5), z.B. das Kreissägeblatt und der evtl. Vorritzer, in der Höhe und ggf. in der Neigung um die X-Achse relativ zum Maschinentisch (4) verstellt werden. Die angetriebene und fernsteuerbare Stelleinrichtung (7) kann z.B. ein Nebenaggregat darstellen.
  • Ein anderes Nebenaggregat (8) kann z.B. ein in 3 angedeuteter verstellbarer Anschlag sein. Die Holzbearbeitungsmaschine (2) kann ferner eine Absaugeinrichtung (9) für den Sägestaub umfassen, die ebenfalls ein Nebenaggregat darstellen kann. Die Absaugeinrichtung (9) beinhaltet z.B. eine über dem aus dem Maschinentisch (4) herausragenden Teil des Bearbeitungswerkzeugs (5) platzierbare und verstellbare Schutzhaube.
  • Bei einer als Fräse ausgebildeten Holzbearbeitungsmaschine könnte ein Nebenaggregat z.B. von einer verstellbaren Tischeinlage und/oder einem Vorschubsupport gebildet werden. Bei einer Hobelmaschine könnte eine Verstelleinrichtung für die Tischhöhe ein Nebenaggregat bilden. Bei einer Schleifmaschine könnten Führungs- und Andruckmittel ein Nebenaggregat ein. Die besagten Nebenaggregate beinhalten ebenfalls angetriebene Maschinenachsen.
  • Die Holzbearbeitungsmaschine (2) kann in einer anderen Ausführungsform, z.B. als Bandsäge, als Hobelmaschine, als Fräsmaschine, als Schleifmaschine oder dgl. ausgestaltet sein. Das Bearbeitungswerkzeug (5), die evtl. Nebenaggregate (8) und das Maschinengestell (3) sowie andere Maschinenkomponenten ändern sich dabei entsprechend.
  • Die Holzbearbeitungsmaschine (2) weist in den verschiedenen Ausführungsformen eine maschinenfest angeordnete Bedieneinrichtung (19) mit einer Bedienmittelgruppe (21) auf. Die maschinenfeste Bedieneinrichtung (19) ist z.B. als Bedientableau oder Bedienpult ausgebildet und weist ein Gehäuse mit einer Bedienfront auf, an der die Bedienmittelgruppe (21) angeordnet ist.
  • Die Bedieneinrichtung (19) ist fest mit der Holzbearbeitungsmaschine (2) verbunden. Sie kann dabei starr oder beweglich an der Holzbearbeitungsmaschine (2) angeordnet sein. In der gezeigten Ausführungsform ist die Bedieneinrichtung (19) an einer vorzugsweise ein- oder mehrachsig verstellbaren Trageinrichtung (20) angeordnet und befindet sich mit Abstand oberhalb des Maschinentischs (4). Sie liegt dabei außerhalb des Arbeits- und Gefahrenbereichs der Holzbearbeitungsmaschine (2).
  • Die Bedienmittelgruppe (21) weist mehrere Bedienmittel (22,23,24) mit einer Auslösefunktion auf. Vorzugsweise sind nur Bedienmittel mit einer ausschließlichen Auslösefunktion vorhanden. Die Bedienmittel (22),23,24) sind für eine kontaktierende manuelle Bedienung vor Ort an der Holzbearbeitungsmaschine (2) ausgebildet. Sie sind z.B. als kontaktierend zu betätigende Schalter, Tastersteller oder dergleichen ausgebildet. Die Bedienmittel (22),23,24) können jeweils einteilig oder mehrteilig ausgebildet sein.
  • In der gezeigten Ausführungsform ist ein Bedienmittel (22) zum Starten und Stoppen des Bearbeitungswerkzeugs (5) ausgebildet. Dieses Bedienmittel (22) kann mehrteilig oder als einteiliges Kombimittel ausgebildet sein. Es kann z.B. gemäß 2 mehrteilig sein und zwei getrennte, einfunktionale Taster, Schalter oder dgl. zum Starten einerseits und zum Stoppen andererseits aufweisen. In 1 ist eine einteilige Variante in Form eines Ein/Ausschalters dargestellt, der Wechselfunktion hat und z.B. bei erster Betätigung startet bzw. einschaltet und bei nächster Betätigung ausschaltet.
  • Ein anderes Bedienmittel (23) ist für einen Not-Halt ausgebildet. Es ist z.B. als einzelner Drucktaster ausgestaltet. Ein bevorzugt angeordnetes drittes Bedienmittel (24) ist zur Funktionsauslösung eines Nebenaggregats (8) ausgebildet. Dieses Bedienmittel kann einteilig und z.B. als Ein/Ausschalter ausgebildet sein. Es kann auch entfallen, falls keine sicherheitskritischen Nebenaggregate vorhanden sind.
  • Die maschinenfeste Bedieneinrichtung (19), insbesondere das Bedientableau, weist ferner eine Anzeige (25) auf. Diese ist z.B. als Bildschirm ausgebildet. Die Bedienmittel (22,23,24) können zusammen in einem Block an einem Randbereich der Bedieneinrichtung (19) angeordnet sein. Daneben befindet sich an der Bedieneinrichtung (19) ein nachfolgend erläuteter Halter (26) für den tragbaren Computer (14). Diese Komponenten können alle an der Bedienfront angeordnet sein.
  • Die Holzbearbeitungsmaschine (2) weist eine Kommunikationsschnittstelle (13) für eine drahtlose Kommunikation mit dem tragbaren Computer (14) auf. Die maschinenseitige Kommunikationsschnittstelle (13) ist bevorzugt an der Maschinensteuerung (10), insbesondere auf einer Platine der Maschinensteuerung (10), fest oder lösbar, z.B. austauschbar, angeordnet.
  • Der tragbare Computer (14) kann z.B. als Tabletcomputer oder in anderer Weise ausgebildet sein. Der tragbare Computer (14) weist ebenfalls eine integrierte Kommunikationsschnittstelle (16) auf, die zur drahtlosen Kommunikation mit der maschinenseitigen Kommunikationsschnittstelle (13) dient.
  • Die Kommunikationsschnittstellen (13,16) weisen jeweils einen Sender und einen Empfänger und ein gemeinsames Kommunikationsprotokoll auf. Die Kommunikationsschnittstellen (13,16) können z.B. per Funk, WLAN, Bluetooth, Infrarot oder auf andere Weise drahtlos miteinander kommunizieren. Eine Antenne, ein Infarotauge oder dgl. kann an geeigneter Stelle, z.B. am Maschinengestell (3), angeordnet sein.
  • Der in 4 schematisch dargestellte tragbare Computer (14) weist frontseitig einen Bildschirm (15) auf, der z.B. als Touchscreen oder in anderer Weise ausgebildet ist. Die Bedienelemente können im Touchscreen vollständig oder teilweise integriert sein. Der Bildschirm (15) hat vorzugsweise eine diagonale Größe von 10" oder mehr, insbesondere 13" oder mehr. Der tragbare Computer (14) umfasst ferner einen Datenspeicher (17), auf dem ein Softwareprogrammprodukt (18) gespeichert ist.
  • Das computerseitige Softwareprogrammprodukt (18) dient zur Fernbedienung der Holzbearbeitungsmaschine (2). Das Softwareprogrammprodukt (18) enthält Anweisungen, die dazu ausgebildet sind, bei Ausführung auf dem tragbaren Computer (14) mittels der drahtlosen Kommunikation die Ausführung eines Steuerverfahrens an der Holzbearbeitungsmaschine (2) zu veranlassen. Das Softwareprogrammprodukt (18) kann z.B. Softwarekomponenten für eine Einstellung des einteiligen oder mehrteiligen Bearbeitungswerkzeugs (5), der evtl. ein oder mehreren Nebenaggregate (8) und evtl. weiterer Komponenten der Holzbearbeitungsmaschine (2) umfassen. Das Softwareprogrammprodukt (18) beinhaltet außerdem eine Visualisierungssoftware, welche am Bildschirm (15) Eingabefelder für die besagten Einstellungen, Symbolfelder für die Visualisierung der besagten Maschinenkomponenten, Quittungssignale und Statusanzeigen enthält. Eine andere Softwarekomponente könnte ein Ablaufprogramm sein, eine Schnittfolgeanweisung oder dgl.. Die Eingaben können am tragbaren Computer (14) über den bevorzugten Touchscreen oder auf andere Weise, z.B. über eine Tastatur, eine Maus oder dgl. leitungsgebunden oder drahtlos eingegeben werden.
  • Die Holzbearbeitungsmaschine (2) weist ebenfalls einen Datenspeicher (11) mit einem hier gespeicherten Softwareprogrammprodukt (12) auf. Der Datenspeicher (11) ist bevorzugt an der Maschinensteuerung (10), insbesondere auf deren Platine, angeordnet.
  • Das maschinenseitige Softwareprogrammprodukt (12) wirkt mit dem computerseitigen Softwareprogrammprodukt (18) zusammen. Das maschinenseitige Softwareprogrammprodukt (12) enthält Anweisungen, die dazu ausgebildet sind, mittels der drahtlosen Kommunikation mit dem tragbaren Computer (14) auf der Maschinensteuerung (10) ein Steuerverfahren für die Holzbearbeitungsmaschine (2) auszuführen. Bei diesem Steuerverfahren können Einstellungen am Bearbeitungswerkzeug (5) und/oder an einem oder mehreren Nebenaggregaten (8) vorgenommen werden. Andererseits können bei dem Steuerverfahren mittels einer geeigneten Sensorik an der Holzbearbeitungsmaschine (2) Zustandsinformationen von Maschinenkomponenten, insbesondere dem Bearbeitungswerkzeug (5), dem Antrieb (6), der Stelleinrichtung (7), ein oder mehreren Nebenaggregaten (8) oder dgl. aufgenommen werden. Diese Zustandsinformationen können vom maschinenseitigen Softwareprogrammprodukt über die drahtlose Kommunikation an den tragbaren Computer (14) gemeldet und an dessen Bildschirm (15) zur Anzeige gebracht werden.
  • Die Holzbearbeitungsmaschine (2) weist eine vorerwähnte Halterung (26) für den tragbaren Computer (14) auf. Die Halterung (26) ist vorzugsweise an der Bedieneinrichtung (19) angeordnet. Sie befindet sich neben der Anzeige (25) und der Bedienmittelgruppe (21).
  • Die Halterung (26) ist zur lösbaren Aufnahme des tragbaren Computers (14) ausgebildet. Sie weist hierfür z.B. eine bevorzugt vertiefte, schalenartige Aufnahme auf. Die Halterung (26) und deren Aufnahme können für unterschiedliche Computerformate tauglich sein.
  • Die Halterung (26) weist eine Fixierung (27) für den tragbaren Computer (14) auf. Die Fixierung (27) kann z.B. als Halteschiene und als Federklammer für die formschlüssige und mechanische sowie lösbare Befestigung des tragbaren Computers (14) ausgebildet sein. Alternativ oder zusätzlich kann eine Fixierung (27) als Magnetfixierung ausgebildet sein, die den tragbaren Computer (14) an seiner Rückseite mit Magnetkraft an der Halterung (26) festhält. In 2 sind beide Varianten angedeutet. Die Fixierung (27) kann für unterschiedliche Computerformate variabel sein. Eine Magnetfixierung hat besondere variable Eigenschaften.
  • Die Halterung (26) kann ferner eine Entnahmesicherung (28) für den tragbaren Computer (14) aufweisen. Die Entnahmesicherung kann z.B. als Diebstahlsicherung ausgebildet sein. Sie kann mit der Fixierung (27), insbesondere mit einer mechanischen Fixierung (27), gekoppelt und z.B. schlossartig ausgestaltet sein.
  • Die Halterung (26) kann eine Energie-Ladeeinrichtung (29) für den tragbaren Computer (14) aufweisen. Dies kann z.B. eine elektrische und induktive Ladeeinrichtung sein. An der Computerrückseite ist hierfür eine Ladeantenne eingebaut, die mit einer entsprechenden Antenne an der Ladeeinrichtung (29) induktiv zusammenwirkt. Alternativ kann die Ladeeinrichtung (29) leitungsgebunden sein und ein Ladekabel zum Einstecken am tragbaren Computer (14) aufweisen. In der gezeigten Ausführungsform wird elektrische Energie übertragen. Alternativ ist bei einer entsprechenden Computergestaltung auch die Übertragung einer anderen Energie möglich.
  • Die Halterung (26) weist ferner eine Kühleinrichtung (30) für den tragbaren Computer (14) auf. Diese kann konduktiv oder konvektiv wirken. Die Kühleinrichtung (30) kann z.B. ein Gebläse aufweisen, das einen kühlenden Luftstrom auf die Außenhaut, insbesondere die Rückseite, des tragbaren Computers (14) richtet und die entstehende Prozessorwärme konvektiv abführt. Alternativ oder zusätzlich kann die Kühleinrichtung (30) eine Kühlplatte für eine konduktive Kühlung aufweisen, die z.B. mit einem Peltier-Element gekühlt wird.
  • Die Holzbearbeitungsmaschine (2), z.B. die Bedieneinrichtung (19), insbesondere die Halterung (26), weist ferner eine Detektionseinrichtung (31) für die Erfassung des Abstands und der zulässigen Entfernung des tragbaren Computers (14) von der Holzbearbeitungsmaschine (2) auf. Die zulässige Entfernung kann einen definierten Umkreis von z.B. 3 Meter um die Holzbearbeitungsmaschine (2) betreffen. Der Abstand kann auch ein anderes Maß haben. Er kann ferner richtungsgebunden sein. Wenn sich der tragbare Computer (14) innerhalb der zulässigen Entfernung befindet, kann die Bedienmittelgruppe (21) freigeschaltet und vom Bediener betätigt werden. Befindet sich der tragbare Computer (14) außerhalb der zulässigen Entfernung, kann die Bedienmittelgruppe (21) gesperrt werden.
  • Das maschinenseitige Softwareprogrammprodukt (12) weist eine Autorisierungs-Software auf. Diese kann z.B. mit dem tragbaren Computer (14) und dessen Softwareprogrammprodukt (18) zusammenwirken. Die Autorisierungs-Software erfordert die Eingabe eines personenspezifischen Codes, um ein Steuerprogramm an der Holzbearbeitungsmaschine (2) ausführen zu können. Ohne die erforderliche Codeeingabe bleiben die Bedienmittelgruppe (21) und ggf. die Softwareprogrammprodukte (12,18) gesperrt.
  • Die Softwareprogrammprodukte (12,18) können außerdem eine Identifikations-Software aufweisen. Hierdurch kann eine Zuordnung zwischen der Holzbearbeitungsmaschine (2) und einem von mehreren tragbaren Computern (14) getroffen werden. Eingaben für die Holzbearbeitungsmaschine (2) werden nur vom zugeordneten tragbaren Computer (14) akzeptiert. Umgekehrt erfolgen Rückmeldungen nur an diesen zugeordneten tragbaren Computer (14). Eine Zuordnung kann zu mehreren bestimmten tragbaren Computern (14) bestehen.
  • Das computerseitige Softwareprogrammprodukt (18) kann weitere Softwarekomponenten beinhalten. Dies sind z.B. eine Schnittoptimierungs-Software und/oder eine Gestaltungs-Software für Holzprodukte und/oder eine Vertriebs-Software und/oder eine Planungs-Software. Diese Softwarekomponenten können Bestandteil des computerseitigen Softwareprogrammprodukts (18) sein. Sie können alternativ getrennt und unabhängig von dem computerseitigen Softwareprogrammprodukt (18) auf dem Datenspeicher (17) gespeichert sein.
  • Das computerseitige Softwareprogrammprodukt (18) kann eine Wartungs-Software für die Holzbearbeitungsmaschine (2) aufweisen. Diese kann mit einer am tragbaren Computer (14) angeordneten Erfassungseinrichtung, z.B. einer digitalen Kamera, zusammenwirken. Mit der Wartungs-Software können optisch erfasste Maschinenteile oder andere Gegenstände mittels einer Bildauswertung erkannt und in der eingangs genannten Weise ausgewertet werden.
  • Der tragbare Computer (14) ist in der gezeigten Ausführungsform als Consumer-Computer, insbesondere als handelsüblicher Tabletcomputer, ausgebildet. Das Softwareprogrammprodukt (18) kann in beliebig geeigneter Weise leitungsgebunden oder drahtlos aufgespielt und im Datenspeicher (17) gespeichert werden. Daneben können weitere Softwarekomponenten im Zusammenhang mit dem Einsatz der Holzbearbeitungsmaschine (2) oder zu anderen Zwecken aufgespielt werden. Dies können ein Browser für eine Kommunikation mit dem Internet, eine Kommunikationssoftware zur Versendung und zum Empfang von E-Mails oder anderen Nachrichten, eine Business-Software mit Textprogramm, Datenbank, Tabellenkalkulationssoftware, Präsentationssoftware, Projektsoftware oder dgl. sein.
  • Abwandlungen der gezeigten und beschriebenen Ausführungsform sind in verschiedener Weise möglich. Insbesondere können die Merkmale der Ausführungsform und der genannten Varianten im Rahmen der Ansprüche in beliebiger Weise miteinander kombiniert und gegebenenfalls auch vertauscht werden.
  • Abwandlungen betreffen z.B. den tragbaren Computer (14), der auch als Smartphone oder als dedizierter Computer mit besonderer Ausbildung und Eignung für die Holzbearbeitungsmaschine (2) ausgebildet sein kann. Die Halterung (26) kann an anderer Stelle der Holzbearbeitungsmaschine (2) angeordnet sein. Sie kann nur einen Teil der vorgenannten Bestandteile und Einrichtungen (27,28,29,30,31) enthalten. Die Detektionseinrichtung (31) kann an anderer Stelle der Holzbearbeitungsmaschine (2) angeordnet sein.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Holzbearbeitungssystem
    2
    Holzbearbeitungsmaschine
    3
    Maschinengestell
    4
    Maschinentisch
    5
    Bearbeitungswerkzeug
    6
    Antrieb
    7
    Stelleinrichtung
    8
    Nebenaggregat
    9
    Absaugungeinrichtung
    10
    Maschinensteuerung
    11
    Datenspeicher
    12
    Softwareprogrammprodukt
    13
    Kommunikationsschnittstelle
    14
    tragbarer Computer, Tablet
    15
    Bildschirm
    16
    Kommunikationsschnittstelle
    17
    Datenspeicher
    18
    Softwareprogrammprodukt
    19
    Bedieneinrichtung, Bedientableau
    20
    Trageinrichtung
    21
    Bedienmittelgruppe
    22
    Bedienmittel, Start/Stop
    23
    Bedienmittel, Not-Halt
    24
    Bedienmittel, Auslöser Nebenaggregat
    25
    Anzeige
    26
    Halterung
    27
    Fixierung
    28
    Entnahmesicherung
    29
    Ladeeinrichtung
    30
    Kühleinrichtung
    31
    Detektionseinrichtung

Claims (22)

  1. Holzbearbeitungssystem aufweisend eine Holzbearbeitungsmaschine (2) mit einem angetriebenen Bearbeitungswerkzeug (5), einer Maschinensteuerung (10) und einer maschinenfest angeordneten Bedieneinrichtung (19), die eine Bedienmittelgruppe (21) aufweist, wobei die Holzbearbeitungsmaschine (2) einerseits für eine drahtlose Bedienung mit einem tragbaren Computer (14) und andererseits für eine Bedienung durch die Bedienmittelgruppe (21) ausgebildet ist, wobei die Holzbearbeitungsmaschine (2) eine Kommunikationsschnittstelle (13) für eine drahtlose Kommunikation mit dem tragbaren Computer (14) aufweist und die Bedienmittelgruppe (21) Bedienmittel (22,23,24) mit einer Auslösefunktion zum Aktivieren und Deaktivieren von sicherheitsrelevanten Komponenten der Holzbearbeitungsmaschine (2) aufweist, wobei die Bedienmittel (22,23,24) für eine kontaktierende manuelle Bedienung vor Ort an der Holzbearbeitungsmaschine (2) ausgebildet sind, wobei Einstellungen bzw. Vorgaben an der Holzbearbeitungsmaschine (2) mit dem tragbaren Computer (14) vorgenommen werden können und erst wirksam werden, wenn die vorgenannte Auslösung an der maschinenfesten Bedieneinrichtung (19) und den besagten Bedienmitteln (22,23,24) erfolgt ist.
  2. Holzbearbeitungssystem nach Anspruch 1, dadurch g e k e n n z e i c h n e t, dass das Bearbeitungswerkzeug (5) verstellbar ist und/oder die Holzbearbeitungsmaschine (2) ein oder mehrere Nebenaggregate (8) aufweist.
  3. Holzbearbeitungssystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch g e k e n n z e i c h n e t, dass die Maschinensteuerung (10), einen Datenspeicher (11) mit einem gespeicherten maschinenseitigen Softwareprogrammprodukt (12) aufweist, welches Anweisungen enthält, die dazu ausgebildet sind, mittels der drahtlosen Kommunikation mit dem tragbaren Computer (14) auf der Maschinensteuerung (10) ein Steuerverfahren für die Holzbearbeitungsmaschine (2) auszuführen.
  4. Holzbearbeitungssystem nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch g e k e n n z e i c h n e t, dass das Holzbearbeitungssystem (1) ein computerseitiges Softwareprogrammprodukt (18) umfasst, das Anweisungen enthält, die dazu ausgebildet sind, bei Ausführung auf dem tragbaren Computer (14) mittels der drahtlosen Kommunikation die Ausführung eines Steuerverfahrens an der Holzbearbeitungsmaschine (2) zu veranlassen.
  5. Holzbearbeitungssystem nach Anspruch 1, 2, 3 oder 4, dadurch g e k e n n z e i c h n e t, dass ein Bedienmittel (22) zum Starten und Stoppen des Bearbeitungswerkzeugs (5) und ein anderes Bedienmittel (23) für einen Not-Halt ausgebildet ist.
  6. Holzbearbeitungssystem nach Anspruch 5, dadurch g e k e n n z e i c h n e t, dass ein weiteres Bedienmittel (24) zur Funktionsauslösung eines Nebenaggregats (8) ausgebildet ist.
  7. Holzbearbeitungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch g e k e n n z e i c h n e t, dass die maschinenfeste Bedieneinrichtung (19) eine Anzeige (25) aufweist.
  8. Holzbearbeitungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch g e k e n n z e i c h n e t, dass die Holzbearbeitungsmaschine (2) eine Halterung (26) für den tragbaren Computer (14) aufweist, die bevorzugt an der Bedieneinrichtung (19) angeordnet ist.
  9. Holzbearbeitungssystem nach Anspruch 8, dadurch g e k e n n z e i c h n e t, dass die Halterung (26) eine Fixierung (27) für den tragbaren Computer (14) aufweist.
  10. Holzbearbeitungssystem nach Anspruch 8 oder 9, dadurch g e k e n n z e i c h n e t, dass die Halterung (26) eine Entnahmesicherung (28) und/oder eine Kühleinrichtung (30) und/oder eine Energie-Ladeeinrichtung (29) für den tragbaren Computer (14) aufweist.
  11. Holzbearbeitungssystem nach Anspruch 10, dadurch g e k e n n z e i c h n e t, dass die Energie-Ladeeinrichtung (29) eine elektrische Induktions-Ladeeinrichtung für den tragbaren Computer (14) ist.
  12. Holzbearbeitungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch g e k e n n z e i c h n e t, dass die Holzbearbeitungsmaschine (2) eine Detektionseinrichtung (31) für die zulässige Entfernung des tragbaren Computers (14) von der Holzbearbeitungsmaschine (2) aufweist.
  13. Holzbearbeitungssystem nach Anspruch 12, dadurch g e k e n n z e i c h n e t, dass die Bedieneinrichtung (19) eine Detektionseinrichtung (31) für die zulässige Entfernung des tragbaren Computers (14) von der Holzbearbeitungsmaschine (2) aufweist.
  14. Holzbearbeitungssystem nach einem der Ansprüche 4 bis 13, dadurch g e k e n n z e i c h n e t, dass das computerseitige Softwareprogrammprodukt (18) Anweisungen enthält, die dazu ausgebildet sind, bei Ausführung auf dem tragbaren Computer (14) auf dessen Bildschirm (15) Bilder und/oder Symbole des Bearbeitungswerkzeugs (5) darzustellen und Einstellbefehle einzugeben.
  15. Holzbearbeitungssystem nach Anspruch 14, dadurch g e k e n n z e i c h n e t, dass die Anweisungen dazu ausgebildet sind, bei Ausführung auf dem tragbaren Computer (14) auf dessen Bildschirm (15) ein oder mehreren Nebenaggregate (8) und/oder Bedienelemente hierfür darzustellen.
  16. Holzbearbeitungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch g e k e n n z e i c h n e t, dass das Holzbearbeitungssystem (1) den tragbaren Computer (14) umfasst.
  17. Holzbearbeitungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch g e k e n n z e i c h n e t, dass der tragbare Computer (14) einen Bildschirm (15), einen Datenspeicher (17) mit dem computerseitigen Softwareprogrammprodukt (18) und eine Kommunikationsschnittstelle (16) aufweist.
  18. Holzbearbeitungssystem nach Anspruch 14, 15 oder 17, dadurch g e k e n n z e i c h n e t, dass der Bildschirm (15) ein Touchscreen ist.
  19. Softwareprogrammprodukt gespeichert auf Datenträger und/oder empfangen durch eine Kommunikationsschnittstelle, wobei das Softwareprogrammprodukt Anweisungen enthält, die dazu ausgebildet sind, bei Ausführung auf einem tragbaren Computer (14) mittels drahtloser Kommunikation ein Steuerverfahren an einer Holzbearbeitungsmaschine (2) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 18 auszuführen.
  20. Verfahren zum Betrieb einer Holzbearbeitungsmaschine (2) mit einem angetriebenen Bearbeitungswerkzeug (5), einer Maschinensteuerung (10) und einer maschinenfest angeordneten Bedieneinrichtung (19), die eine Bedienmittelgruppe (21) aufweist, wobei die Holzbearbeitungsmaschine (2) einerseits drahtlos über eine Kommunikationsschnittstelle (16) mittels eines tragbaren Computers (14) bedient wird und andererseits kontaktierend manuell vor Ort mittels funktionsauslösender Bedienmittel (22,23,24) der Bedienmittelgruppe (21) bedient wird, wobei sicherheitsrelevante Funktionen der Holzbearbeitungsmaschine (2) durch die Bedienmittel (22,23,24) ausgelöst werden und Einstellungen bzw. Vorgaben an der Holzbearbeitungsmaschine (2) mit dem tragbaren Computer (14) vorgenommen werden können und erst wirksam werden, wenn die vorgenannte Auslösung an der maschinenfesten Bedieneinrichtung (19) und den besagten Bedienmitteln (22,23,24) erfolgt ist.
  21. Betriebsverfahren nach Anspruch 20, dadurch g e k e n n z e i c h n e t, dass das Bearbeitungswerkzeug (5) verstellbar ist und/oder die Holzbearbeitungsmaschine (2) ein oder mehrere Nebenaggregate (8) aufweist.
  22. Betriebsverfahren nach Anspruch 20 oder 21, dadurch g e k e n n z e i c h n e t, dass sicherheitsrelevante Funktionen der Holzbearbeitungsmaschine (2), ein Starten und Stoppen des Bearbeitungswerkzeugs (5), ein Not-Halt und/oder eine Funktion eines Nebenaggregats (8) sind.
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