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Die Erfindung liegt auf dem Gebiet der Elektrotechnik und Steuerungstechnik und ist mit besonderem Vorteil auf dem Gebiet von Informationsanzeigeeinrichtungen von Fortbewegungsmitteln wie beispielsweise Kraftfahrzeugen, Booten und Flugzeugen anwendbar.
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Es ist bekannt, dass moderne Fahrzeuge und andere individuell steuerbare Fortbewegungsmitteln, jedoch beispielsweise auch schienengebundene Fahrzeuge, eine Vielzahl von Anzeigeeinrichtungen, wie beispielsweise Fahrinstrumente, Tachometer, Thermometer usw. aufweisen, die dem Führer des jeweiligen Fahrzeugs eine umfassende Übersicht über Fahrparameter und sonstige verfügbare Informationen liefern. Teilweise sind solche Anzeigeelemente in Fahrzeugen im sogenannten Armaturenbrett angeordnet, d. h. gesondert von dem Bereich, in dem der Fahrer in Geradeausfahrtrichtung durch die Windschutzscheibe sein Umfeld betrachten kann. Teilweise sind jedoch auch schon eingespiegelte Anzeigeeinrichtungen bekannt geworden, sogenannte Head-up-Displays, die virtuelle Bilder in Bildebenen vor oder hinter der Windschutzscheibe erzeugen, so dass der Fahrer oder die Bedienperson, an die sich die Anzeige richtet, den Blick von der Geradeausfahrtrichtung nicht oder nur minimal abwenden muss, um die Anzeigeelemente zu erkennen.
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Zu den üblichen Anzeigeelementen, wie Tachometer, Drehzahlmesser, Uhr usw. kommen in zunehmendem Maße auch Elemente von sogenannten Augmented-Reality-Displays, mittels deren teilweise real existierende Gegenstände außerhalb des Fahrzeugs/Fortbewegungsmittels dargestellt werden. Derartige Gegenstände sind teilweise parallel auch durch Fenster des Fahrzeugs zu sehen, werden im Augmented-Reality-Display jedoch deutlicher, heller, vergrößert oder in anderer Weise verändert dargestellt, um die optische Erkennbarkeit zu verbessern.
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Es sind aus verschiedenen Dokumenten des Standes der Technik verschiedene Anzeigeeinrichtungen bekannt geworden, die teilweise auch als Head-up-Displays ausgeführt sind und vom Fahrer eines Fahrzeugs beispielsweise auch zur Steuerung von Aggregaten des Fahrzeugs benutzt werden können.
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So ist beispielsweise aus der
DE 10 2007 029 595 A1 ein System bekannt, das die Ansteuerung einzelner Fahrzeugaggregate mittels eines Head-up-Displays und entsprechender Bedienelemente erlaubt.
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Aus der
EP 1 232 909 A2 ist für ein Fahrzeug ein Anzeigesystem bekannt, das über am Lenkrad angeordnete Bedienelemente mittels einer Menüführung die Steuerung von Aggregaten des Fahrzeugs erlaubt.
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Auch aus der
EP 1 679 221 A2 ist eine Anzeigeeinrichtung bekannt mit einer Cursorsteuerung, die aus einer im Display dargestellten Menüführung die Auswahl einzelner Befehle ermöglicht.
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Aus der
WO 2007/106092 A1 ist eine Anzeigeeinrichtung für ein Fahrzeug mit einem Head-up-Display und einem Menü bekannt, aus dem mittels eines Cursors Befehle ausgewählt werden können, wobei das Menü durch einen Schalter einblendbar ist.
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Vor dem Hintergrund des Standes der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Informationsanzeigeeinrichtung zu schaffen, die insbesondere in Gefahrsituationen die Ablenkung der Bedienperson/des Fahrers minimiert und das Risiko von Unfällen und Fehlbedienungen minimiert.
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Die Aufgabe wird mit den Merkmalen der Erfindung bezüglich eines neuen Verfahrens mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Hierzu sieht die Erfindung ein Verfahren zum Steuern einer Informationsanzeigeeinrichtung eines Kraftfahrzeugs vor mit einer Bildfläche, die in Geradeausblickrichtung des Fahrers angeordnet ist und in der im Normalbetriebszustand wenigstens ein Anzeigeelement angezeigt wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Informationsanzeigeeinrichtung unmittelbar vom Normalbetriebszustand in einen Neutralzustand umschaltbar ist, in dem zumindest ein Zentralbereich der Bildfläche leer ist und/oder zumindest die im Normalbetriebszustand vorgesehenen Augmented-Reality-Elemente nicht angezeigt werden.
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Durch das erfindungsgemäße Verfahren ist es möglich, in objektiven oder subjektiv empfundenen besonderen, beispielsweise gefährlichen Situationen automatisch oder manuell die Informationsanzeigeeinrichtung in einen Neutralzustand zu überführen, in dem die Aufmerksamkeit der Bedienperson/des Fahrers nicht durch Anzeige einzelner oder mehrerer Anzeigeelemente auf der Bildfläche abgelenkt ist oder bestimmte Bereiche des Blickfeldes durch Anzeigeelemente versperrt sind. Dazu ist es möglich aber nicht notwendig, dass die Informationsanzeigeeinrichtung oder Teile der Informationsanzeigeeinrichtung abgeschaltet werden. Wichtig dabei ist, dass der Übergang sehr schnell stattfinden kann, so dass, falls notwendig, auf aufwendige Vorgänge, die beim Abschalten von Datenverarbeitungseinrichtungen gängig sind, wie beispielsweise eine Speicherung von Dateninhalten, verzichtet werden kann. Es ist beispielsweise auch denkbar, ausschließlich die Funktionalität der Anzeige auf der Bildfläche zu unterbrechen ohne die Steuereinrichtung der Informationsanzeigeeinrichtung in einen anderen Zustand zu versetzen.
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Eine vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens sieht vor, dass die Informationszeigeeinrichtung durch Betätigung eines Bedienelements unmittelbar in den Neutralzustand umschaltbar ist.
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In diesem Fall kann die Bedienperson/der Fahrer durch Betätigung eines Bedienelements sein Sichtfeld von dort auf der Bildfläche vorübergehend platzierten Anzeigeelementen sehr schnell freimachen. Das entsprechende Bedienelement sollte so angeordnet sein, dass es leicht zugänglich, gut sichtbar und intuitiv bedienbar ist. Beispielsweise ist auch eine Gestensteuerung für diese Funktion denkbar, die mittels einer Kamera aufgenommen wird. Es könnte hierzu beispielsweise eine Wischbewegung vorgesehen sein, so dass intuitiv das Sichtfeld mit einer Handbewegung freigewischt werden könnte.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung kann vorsehen, dass durch eine Assistenzeinrichtung des Kraftfahrzeugs laufend Parameter der Fahrsituation überwacht werden und in Abhängigkeit von bestimmten Werten der Parameter die Informationsanzeigeeinrichtung selbsttätig unmittelbar in den Neutralzustand umgeschaltet wird.
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In diesem Fall kann die Umschaltung in den Neutralzustand der Informationsanzeigeeinrichtung selbsttätig und in Abhängigkeit von der objektiven Fahrsituation geschehen.
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Selbstverständlich sind auch beide Varianten alternativ möglich, so dass die manuelle Bedienung zum Übergang in den Neutralzustand nach dem Willen des Fahrers ausgeführt werden kann, jedoch in jedem Fall in Abhängigkeit von der Fahrsituation in den Neutralzustand umgeschaltet wird.
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Es kann auch vorteilhaft vorgesehen sein, dass durch eine Assistenzeinrichtung des Kraftfahrzeugs laufend Parameter der Fahrsituation überwacht werden und dass in Abhängigkeit von bestimmten Werten der Parameter die Informationsanzeigeeinrichtung in einen Bereitschaftszustand umgeschaltet wird, in dem sie durch die Betätigung des Bedienelements unmittelbar in den Neutralzustand umschaltbar ist.
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In diesem Fall kann eine kombinierte Verwendung der selbsttätigen Umschaltung und einer manuellen Umschaltung in den Neutralzustand vorgesehen sein, indem bei entsprechenden Fahrparameterwerten die Informationsanzeigeeinrichtung selbsttätig in einen Bereitschaftszustand versetzt wird, der erst die manuelle Betätigung zur Umschaltung in den Neutralzustand erlaubt oder diese zumindest beschleunigt oder erleichtert.
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Es kann dann vorgesehen sein, dass sowohl vom Normalbetriebszustand als auch von dem Bereitschaftszustand ein direkter Übergang in den Neutralzustand möglich ist, dass diese Übergänge jedoch beispielsweise durch unterschiedliche Bedienelemente oder Bedienfunktionen erreicht werden können.
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Die Erfindung kann zudem dadurch ausgestaltet werden, dass bei Werten der Parameter, die ein erhöhtes Unfallrisiko repräsentieren, die Informationsanzeigeeinrichtung selbsttätig in den Neutralzustand oder in den Bereitschaftzustand umgeschaltet wird.
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Insbesondere in Fahrsituationen, die ein erhöhtes Unfallrisiko bedeuten, ist es besonders wahrscheinlich, dass durch Übergang in den Neutralzustand der Informationsanzeigeeinrichtung ein höherer Sicherheitszustand erreicht werden kann, da der Fahrer/die Bedienperson weniger durch Anzeigeelemente abgelenkt oder behindert wird. Der Fahrer kann sich dann völlig auf die unmittelbar durch Sichtkontakt zugänglichen Informationen konzentrieren und auf deren Basis seine Entscheidungen bezüglich der Führung des Fahrzeugs treffen.
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Es kann gemäß der Erfindung zusätzlich vorgesehen sein, dass durch die Betätigung eines Bedienelements die Informationsanzeige unmittelbar in den Neutralzustand und vom Neutralzustand in den Normalbetriebszustand zurückgeschaltet werden kann.
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Insbesondere wenn der Neutralzustand kein Abschalten der Informationsanzeigeeinrichtung bedingt, kann relativ schnell wieder in den Normalbetriebszustand zurückgeschaltet werden. Dies kann beispielsweise durch dasselbe Bedienelement geschehen, mittels dessen die Umschaltung in den Neutralzustand bewirkt werden kann. Bei einem solchen Bedienelement kann es sich beispielsweise um eine Drucktaste handeln, die bei Betätigung abwechselnd in beiden Richtungen zwischen einem Neutralzustand und dem normalen Betriebszustand hin und her schaltet. Es kann dabei allerdings vorgesehen sein, dass, wenn einmal in den Neutralzustand umgeschaltet wird und danach für eine bestimmte Mindestzeit das Bedienelement nicht betätigt wird, die Informationsanzeigeeinrichtung selbsttätig in einen Ruhezustand schaltet oder ganz abgeschaltet wird.
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Es kann dagegen auch erfindungsgemäß vorteilhaft vorgesehen sein, dass nach dem Umschalten der Informationsanzeigeeinrichtung in den Neutralzustand und nach dem Durchlaufen einer Totzeit selbsttätig wieder in den Normalbetriebszustand zurückgeschaltet wird.
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In diesem Fall würde beispielsweise nach einer festen Anzahl von Sekunden nach dem Umschalten in den Neutralzustand wieder in einen Normalbetriebszustand zurückgeschaltet, und zwar unabhängig davon, ob die Umschaltung in den Neutralzustand manuell oder selbsttätig infolge der Erfassung bestimmter Werte von Fahrsituationsparametern geschehen ist.
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Eine solche Totzeit kann beispielsweise drei Sekunden oder fünf Sekunden oder auch zehn Sekunden betragen.
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Wie bereits oben am Beispiel einer Drucktaste erläutert, kann allgemein auch vorteilhaft vorgesehen sein, dass das Bedienelement ein mechanisches Betätigungselement mit einem Rückstellmechanismus, insbesondere eine Drucktaste ist und dass bei jedem Drücken des Betätigungselements ein Wechsel zwischen dem Neutralzustand und dem Normalbetriebszustand erfolgt.
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Außer einer Drucktaste kann auch ein federnder Hebel oder ein anderes gleichartiges Bedienelement vorgesehen sein. Es kann zudem auch vorgesehen sein, dass ein Bedienelement durch eine optische Erkennung einer Gestensteuerung mittels einer oder mehrerer Kameras gebildet ist. Es kann dann durch eine entsprechende Geste, die mit der Hand oder dem Arm durchgeführt wird, beispielsweise durch Kameras oder andere optische Erfassungselemente eine spezifische Bewegung erkannt und in einen Bedienbefehl umgesetzt werden. Beispielsweise kann für die Betätigung der Informationsanzeigeeinrichtung eine Wischbewegung definiert werden, die zum Umschalten in den Neutralzustand führt.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung kann vorsehen, dass das Bedienelement ein mechanisches Betätigungselement mit einem Rückstellmechanismus, insbesondere eine Drucktaste oder ein federnder Hebel ist, das, solange es gedrückt gehalten wird zur Umschaltung in den Neutralzustand führt und das nach dem Loslassen die Umschaltung in den Normalbetriebszustand herbeiführt.
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Die Erfindung kann zudem vorsehen, dass der Normalbetriebszustand mehrere personalisierte Anzeigevarianten aufweist, von denen jede selektiv ansteuerbar ist.
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Damit können beispielsweise verschiedene Bedienpersonen, die ein Kraftfahrzeug führen, jeweils für sich einzelne Anzeigeoptionen auswählen und zu einem Profil zusammenfügen, das dann gespeichert und gezielt abgerufen werden kann. Entsprechende Profile können beispielsweise über ein Menü, das in der Informationsanzeigeeinrichtung selbst angezeigt wird, auswählbar sein oder auch über mechanische Schalter im Fahrzeug.
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Auch der Bedienbefehl bzw. das Bedienelement, das zum Umschalten in einen Neutralzustand der Informationsanzeigeeinrichtung dient, kann individuell für jedes Profil einzeln unterschiedlich definiert sein. Auf diese Weise kann eine erste Bedienperson die Informationsanzeigeeinrichtung derart einstellen, dass sie durch Drücken einer Taste in den Neutralzustand der Anzeigeeinrichtung gelangt, während eine weitere Bedienperson eine Geste und die entsprechende Gestenerkennung für diese Umschaltung nutzt.
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Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass das Verfahren unterhalb einer Einparkgeschwindigkeit selbsttätig deaktiviert und bei Überschreiten der Einparkgeschwindigkeit wieder aktiviert wird.
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Gerade beim Einparken oder beim Suchen eines Parkplatzes kann es sinnvoll sein, sämtliche verfügbaren Anzeigen der Informationsanzeigeeinrichtung aktiv zu halten, um möglichst viele Informationen über das Umfeld des Fahrzeugs zu erhalten. In diesem Zustand des langsamen Fahrens während des Einparkens ist zudem üblich, dass der Fahrer sich nach allen Seiten hin umschaut, so dass eine unbedachte Bewegung und Bedienung eines Bedienelements oder eine unbedachte Geste leicht zum Umschalten der Informationsanzeigeeinrichtung in den Neutralzustand führen könnte. Da wegen der langsamen Fahrgeschwindigkeit nicht unmittelbar Unfallgefahr droht und somit eine sehr schnelle Umschaltung in den Neutralzustand der Informationsanzeigeeinrichtung nicht notwendig ist, kann es vorteilhaft sein, diese Umschaltungsmöglichkeit in dem genannten Zustand außer Kraft zu setzen.
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Die Erfindung bezieht sich außer auf ein Verfahren der oben genannten Art mit seinen verschiedenen vorteilhaften Ausprägungen auch auf eine Vorrichtung mit einer Informationsanzeigeeinrichtung zur Durchführung des Verfahrens gemäß einem der Ansprüche 1 bis 11 mit einer Bildfläche auf der in einem Normalbetriebszustand Anzeigeelemente dargestellt werden, und mit einem Bedienelement zur unmittelbaren Überführung von einem Normalbetriebszustand in einen Normalzustand, in dem zumindest ein Zentralbereich der Bildfläche leer ist und/oder zumindest die im Normalbetriebszustand vorgesehenen Augmented-Reality-Elemente nicht angezeigt werden.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung erlaubt es, für das unmittelbare und schnelle Umschalten einer Informationsanzeigeeinrichtung in einem Neutralzustand sämtliche notwendigen Elemente in einfacher Weise bereitzustellen, um die intuitive Bedienung zu erlauben.
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Im Folgenden wird die Erfindung anhand von Zeichnungen in einem Beispiel dargestellt und nachfolgend erläutert.
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Dabei zeigt:
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1 schematisch eine Windschutzscheibe eines Fahrzeugs mit einer Bildfläche eines Head-up-Displays,
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2 eine Windschutzscheibe mit einem Head-up-Display und einigen Anzeigeelementen,
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3 schematisch die Ansicht eines Fahrzeugs von oben mit technischen Elementen einer Informationsanzeigeeinrichtung,
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4 ein beispielhaftes Bedienelement,
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5 ein weiteres beispielhaftes Bedienelement,
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6 in einer Seitenansicht ein Fahrzeug mit einem Projektor eines Head-up-Displays, einer Bildfläche sowie einer schematisch dargestellten Bedienperson sowie
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7 ein Ablaufdiagramm des erfindungsgemäßen Verfahrens.
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Die 1 zeigt die Geradeaussicht eines Fahrers eines Kraftfahrzeugs über ein Lenkrad 1 hinweg auf eine Windschutzscheibe 2, wobei in der Geradeausfahrtrichtung und der Blickrichtung des Fahrers eine Bildfläche 3 eines Head-up-Displays eingespiegelt ist. Das Einspiegeln eines Bildes in die Bildfläche 3 kann beispielsweise durch einen Projektor geschehen, der im Armaturenbrett oder unterhalb des Armaturenbretts angeordnet ist und dessen Optik derart eingestellt ist, dass ein im Projektor produziertes Bild über eine insbesondere schräge Windschutzscheibe zur Bedienperson reflektiert werden kann, wobei die Bildebene vom Fahrer aus gesehen üblicherweise hinter der Windschutzscheibe im Außenbereich des Kraftfahrzeugs liegt. Es ist jedoch auch denkbar, die Bildebene in die Windschutzscheibe hinein oder vor die Windschutzscheibe zu legen.
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In der 2 ist ein Teil des Innenraums eines Kraftfahrzeugs mit einem Armaturenbrett 4, einer Mittelkonsole 5, einem Bedienfeld 6 und einem Joystick 7 dargestellt.
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In Richtung der Windschutzscheibe 2 ist die Bildfläche 3 mit vier Anzeigeelementen, nämlich einem Tachometer 8, einem Drehzahlmesser 9, einer Uhr 10 und einer Temperaturanzeige 11 dargestellt.
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Die Informationsanzeigeeinrichtung sorgt dafür, dass die Anzeigeelemente 8, 9, 10, 11 auf der Bildfläche 3 mit jeweils aktuell gemessenen oder ermittelten Parametern angezeigt werden. Der Fahrer kann bei der Durchsicht durch die Windschutzscheibe 2 gleichzeitig die Anzeigeelemente 8, 9, 10, 11 sehen und auswerten ohne den Blick abzuwenden.
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Die Informationsanzeigeeinrichtung kann beispielsweise erlauben, einzelne oder alle der Anzeigeelemente 8, 9, 10, 11 auf der Bildfläche 3 zu bewegen, zu vergrößern und verkleinern oder aus- und einzublenden. Hierzu können die einzelnen Bedienelemente 12, 13, 14 des Bedienfeldes 6 vorgesehen sein.
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Es können zudem Befehle in Textform in Menüs organisiert werden, die ebenfalls in der Bildfläche 3 angezeigt und bewegt werden können, wozu ebenfalls die Bedienelemente 12, 13, 14 verwendet werden können. Es kann auch ein Cursor vorgesehen sein, d. h. ein grafisches Feedback-Element, das entsprechend jeweils momentan erreichbare/adressierbare Befehle in einem Menü anzeigt und durch Quittieren mittels eines Bedienelements jeweils die Adressierung des selektierten Befehls ermöglicht.
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Wird ein Befehl mittels eines Bedienelements 12, 13, 14 oder beispielsweise mittels des Joysticks ausgewählt und/oder adressiert, so wird eine Datenverarbeitungseinrichtung innerhalb der Informationsanzeigeeinrichtung die Anzeigeelemente 8, 9, 10, 11 auf der Bildfläche neu organisieren bzw. ansteuern. Hierzu ist eine gewisse Rechentätigkeit erforderlich sowie eine selektive Ansteuerung, um gezielt bestimmte Veränderungen der Bildfläche zu erreichen.
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Die Erfindung sieht, wie beispielsweise in der 2 dargestellt, ein besonderes Bedienelement vor, das beispielsweise durch einen Druckknopf 15 am Lenkrad 1 oder auch durch einen Hebel 16 am Armaturenbrett gebildet sein kann und mittels dessen die Informationsanzeigeeinrichtung unmittelbar in einen Neutralzustand gebracht werden kann, bei dem keine Anzeigeelemente auf der Bildfläche 3 oder zumindest in deren Zentralbereich 3‘ zu sehen sind.
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Es ist zudem denkbar, dass die Informationsanzeigeeinrichtung in den Neutralzustand auch durch eine Geste, d. h. durch eine Bewegung der Hände, Arme oder des Kopfes des Fahrers gebracht werden, die mittels einer Kamera 17 im Innenraum des Fahrzeugs aufnehmbar ist und die in einer Bildverarbeitungseinrichtung interpretiert wird.
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Die Bedienelemente 15, 16 sind von den Bedienelementen 12, 13, 14, die der üblichen Bedienung der Informationsanzeigeeinrichtung dienen, separiert und vorteilhaft ausreichend beabstandet, so dass einerseits keine zufällige Betätigung der Bedienelemente 15, 16 geschehen kann und dass andererseits intuitiv zwischen den Bedienungsmöglichkeiten beim üblichen Gebrauch der Informationsanzeigeeinrichtung und der unmittelbaren Umschaltung in den Neutralzustand unterschieden werden kann.
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In der 3 ist von oben die schematische Ansicht eines Kraftfahrzeugchassis dargestellt mit einer Andeutung der vier Räder 18, 19, 20, 21 zur Orientierung. Es sind verschiedene Sensoren dargestellt, von denen ein am vorderen Ende des Fahrzeugs befindlicher Sensor 22 ein Abstandssensor ist, der ebenfalls am vorderen Fahrzeugende angeordnete Sensor 23 beispielsweise ein Lichtsensor sowie der Sensor 24 eine in Fahrtrichtung ausgerichtete Kamera. Diese sind, ebenso wie der Sensor 25, am hinteren Ende des Fahrzeugs, der als Abstandssensor ausgebildet ist und der Sensor 26, der als Temperatursensor ausgebildet sein kann, mit einer Verarbeitungseinrichtung 27 der Informationsanzeigeeinrichtung verbunden. Die Informationsanzeigeeinrichtung verarbeitet die aufgenommenen Fahrparameter bzw. die von der Kamera 24 aufgenommenen Bilder in Informationen, die über die Projektionseinrichtung 28 in Form eines Head-up-Displays für den Fahrer eingespiegelt werden können. Die Bedienelemente des Bedienfelds 6 dienen, beispielsweise über eine Menüführung und eine Cursorsteuerung dazu, die entsprechenden Anzeigeelemente in der Bildfläche, in der das Bild durch die Projektionseinrichtung 28 erzeugt wird, ein- und auszublenden bzw. anzuordnen, zu vergrößern oder in der Darstellungsart zu ändern.
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Innerhalb der Verarbeitungseinrichtung 27 ist zudem optional eine Situationsanalyseeinrichtung 29 vorgesehen, die aus den ihr zugeleiteten Paramatern bzw. Parameterwerten der Sensoren eine Fahrsituation ermittelt und anhand bestimmter Schwellwerte entscheidet, ob eine kritische Fahrsituation vorliegt, die eine erhöhte Aufmerksamkeit des Fahrers erfordert. Ist dies der Fall, so kann die Situationsanalyseeinrichtung 29 die Projektionseinrichtung 28 abschalten oder abtrennen oder in anderer Weise die Anzeige von Anzeigeelementen in der Bildfläche eliminieren.
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Alternativ oder zusätzlich hierzu ist ein Druckknopf 15 vorgesehen, der durch den Fahrer bedient werden kann und mit einer einzigen Betätigung die Informationsanzeigeeinrichtung in einen neutralen Zustand überführt, in dem die Bildfläche leer ist. Dies kann beispielsweise direkt, angedeutet über die gestrichelte Linie 30 und einen Schalter 31 geschehen, durch den Projektionseinrichtung 28 von der Verarbeitungseinrichtung 27 getrennt wird. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass durch Betätigung des Druckknopfes 15 die Verarbeitungseinrichtung 27 unmittelbar in einen entsprechenden Neutralzustand überführt wird. Üblicherweise wird hierzu die Verarbeitungseinrichtung 27 nicht heruntergefahren, d. h. es werden nicht die gültigen Betriebsparameter in üblicher Weise gespeichert, um bei einem erneuten Start wieder zur Verfügung zu stehen. Dieser Vorgang dauert üblicherweise zu lange, um eine unmittelbare und sofortige Abschaltung der Anzeigeelemente zu bewirken. Aus diesem Grund wird entweder ein erzwungenes sofortiges völliges Abschalten der Verarbeitungseinrichtung 27 bewirkt oder die Weiterleitung von Anzeigen zur Projektionseinrichtung 28 unterbunden.
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Die 4 zeigt ein Beispiel für den Druckknopf 15, der in der Betätigungsrichtung 32 gedrückt werden kann. Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass, solange der Druckknopf 15 eingedrückt ist gegen die Kraft der Feder 33, die Anzeigeelemente in der Bildfläche 3 eliminiert sind und dass diese bei Loslassen des Druckschalters 15 unmittelbar wieder angezeigt werden.
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In der 5 ist ein entsprechender gefederter Hebel 34 dargestellt, der gegen die Kraft einer Feder 35 gekippt werden kann, um vorübergehend die Anzeige von Anzeigeelementen auf der Bildfläche 3 zu unterdrücken. Wird der Hebel 34 wieder losgelassen, so erscheinen die Anzeigeelemente wieder auf der Bildfläche.
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Die 6 zeigt in einer Seitenansicht ein Fahrzeug 36 mit einer Bedienperson, einem Fahrer 37, der in Geradausfahrtrichtung 38 blickt in Richtung der Windschutzscheibe 2. Es ist zudem eine Projektionseinrichtung 28 gezeigt, die in hier nicht dargestellter Weise durch eine Verarbeitungseinrichtung 27 der Informationsanzeigeeinrichtung angesteuert ist. Die Projektionseinrichtung 28 weist eine Optik auf, die die ausgesandten Lichtstrahlen derart fokussiert, dass die Bildebene in der Bildfläche 3 für den Fahrer erscheint. Es handelt sich dort um eine virtuelle Bildebene. Der Fahrer kann somit bei einem Blick in Geradeausfahrtrichtung 38 sowohl sein konkretes und reales Umfeld erkennen als auch die Anzeigeelemente in der Bildfläche 3.
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In der 7 ist ein Ablaufdiagramm des erfindungsgemäßen Verfahrens gezeigt, bei dem ein erster Schritt 39 die Bedeutung hat, dass sich die Informationsanzeigeeinrichtung im Normalzustand befindet, in dem wenigstens einige oder alle Anzeigeelemente in der Anzeigeeinrichtung, beispielsweise dem Head-up-Display dauernd dargestellt werden. Im nächsten, zweiten Schritt 40 wird überprüft, ob eine komplexe und/oder kritische Fahrsituation vorliegt. Dies geschieht durch die Situationsanalyseeinrichtung 29 in der Verarbeitungseinrichtung 27 anhand der erfassten Fahrparameter. Liegt eine Situation vor, die das Abschalten von Anzeigeelementen in möglichst kurzem Zeitraum sinnvoll erscheinen lässt, so wird als Nächstes der dritte Schritt 41 ausgeführt und damit die sofortige Abschaltung der Anzeige von Anzeigeelementen in der Bildfläche.
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Ergibt sich bei dem zweiten Schritt/Analyseschritt 40, dass keine komplexe/kritische Fahrsituation vorliegt, so wird zum ersten Schritt 39 zurückgekehrt, in dem die Anzeige unverändert bleibt.
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Hat sich das System zum dritten Schritten 41 bewegt, so wird danach in einem vierten Schritt 42 überprüft, ob nach Durchlaufen der kritischen Fahrsituation wieder eine unkritische, einfache Fahrsituation vorliegt. Ist dies der Fall, so wird zu einem fünften Schritt 43 gesprungen, der eine Rückkehr zum ersten Schritt 39 und damit zur vollständigen und unveränderten Anzeige von Anzeigeelementen im Head-up-Display führt.
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Führt der Analyseschritt 42 zu dem Ergebnis, dass immer noch eine kritische Fahrsituation vorliegt, so wird der Analyseschritt 42, angedeutet durch den Sprungpfeil 44 regelmäßig wiederholt ausgeführt, solange bis das Ergebnis der Analyse anhand der Fahrparameter zu der Einschätzung führt, dass eine unkritische Situation vorliegt.
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Parallel zu dem hier dargestellten Ablaufdiagramm der 7 kann jederzeit manuell in den Ablauf durch den Fahrer eingegriffen werden, indem ein Druckknopf 15 betätigt wird oder eine entsprechende Geste ausgeführt, die durch eine Innenkamera 17 im Fahrgastraum erkannt wird und die zur sofortigen Abschaltung der Anzeige, beispielsweise zum Schritt 41 führt.
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Durch die Erfindung wird das sofortige und unmittelbare Abschalten einer Informationsanzeige möglich, ohne dass die entsprechende Informationsanzeigeeinrichtung in einen geordneten Ruhezustand gefahren werden muss.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102007029595 A1 [0005]
- EP 1232909 A2 [0006]
- EP 1679221 A2 [0007]
- WO 2007/106092 A1 [0008]