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Die Erfindung betrifft einen Spender zur Ausgabe flüssiger bis pastöser Massen, mit einem zur Ausgabe der Masse gegen Federkraft bewegbaren Spenderkopf, einer Vorratskammer und einer ein Einlassventil und ein Auslassventil aufweisenden Pumpkammer, wobei in dem Spenderkopf eine Spendeöffnung ausgebildet ist und zum Verschluss oder Freigabe der Spendeöffnung ein in Richtung seiner Längsachse bewegbarer, ein der Spendeöffnung zugeordnetes distales und ein proximales Ende aufweisender und in einem Masseraum des Spenderkopfes angeordneter Verschlusskolben vorgesehen ist, wobei weiter zwischen dem distalen und proximalen Ende des Verschlusskolbens ein Verbindungsabschnitt von der Pumpkammer zu dem Masseraum in den Masseraum mündet, welcher Verbindungsabschnitt eine Mittelachse aufweist, die in einem bei üblicher Nutzung des Spenders gegebenen Vertikalschnitt in einem rechten oder spitzen Winkel zu der Längsachse des Verschlusskolbens verläuft.
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Derartige Spender sind bereits in verschiedener Hinsicht bekannt geworden. Es wird etwa auf die
DE-U1-20 2008 011 730 und die
WO-A1-2012/126909 verwiesen.
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Aus der
EP-B1-670275 ist es im Hinblick auf einen Druckbehälter bekannt, den Spenderkopf mit einem Betätigungshebel niederzudrücken, wobei starr gekoppelt mit dem Spenderkopf ein den Druckraum verschließendes Ventil hierbei in eine Freigabestellung versetzt wird und zugleich der Verschlusskolben in eine Öffnungsstellung verlagert wird.
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Ausgehend von dem zunächst angegebenen Stand der Technik beschäftigt sich die Erfindung mit der Aufgabenstellung, einen Spender mit einer Pumpkammer und einem Verschlusskolben zur Ausgabe von flüssiger bis pastöser Masse hinsichtlich der Einleitung des Spendevorgangs günstig auszubilden.
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Eine mögliche Lösung der Aufgabe ist nach einem ersten Erfindungsgedanken beim Gegenstand des Anspruches 1 gegeben, wobei darauf abgestellt ist, dass das Auslassventil starr gekoppelt mit dem Spenderkopf ausgebildet ist und bei einer Betätigung in einem ersten Bewegungsabschnitt des Spenderkopfes, in dem bereits eine Freigabe der Verschlussöffnung erfolgt, in eine Öffnungsstellung versetzt wird, beispielsweise in die Pumpkammer einfährt, ohne dass es zu einer Verkleinerung der Pumpkammer im Übrigen kommt.
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Dadurch, dass das Auslassventil starr gekoppelt mit dem Spenderkopf ausgebildet ist, ist es unmittelbar bewegungsgekoppelt zu einer Bewegung des Spenderkopfes. Es kann daher zugleich mit einer Öffnung der Verschlussöffnung eine Bewegung des Auslassventils der Pumpkammer in die Öffnungsstellung erfolgen. Die Öffnung der Verschlussöffnung geht einher mit einer entsprechenden Verlagerung des Verschlusskolbens. Durch die ledigliche bevorzugt vorgesehene Verlagerung des Auslassventils in die Pumpkammer kommt es nur zu einer allenfalls geringfügigen Masseverdrängung in den Verbindungsabschnitt und damit den Masseraum, die durch die Verlagerung des Verschlusskolbens aufgefangen werden kann, so dass es hierbei noch nicht zu einem Austritt von Masse durch die Verschlussöffnung kommt.
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Der Nutzer kann so den Spender in eine Spendebereitschaftsstellung versetzen, ohne dass zugleich ein Masseaustritt, zumindest kein wesentlicher Masseaustritt, gegeben ist. Bevorzugt ist, dass es in dem ersten Bewegungsabschnitt des Spenderkopfes zu einem Rücksaugeffekt an der Spendeöffnung kommt.
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Weitere Merkmale der Erfindung sind nachstehend, auch in der Figurenbeschreibung und der Zeichnung, oftmals in ihrer bevorzugten Zuordnung zu dem bereits vorstehend erläuterten Konzept beschrieben bzw. dargestellt, sie können aber auch in einer Zuordnung zu nur einem oder mehreren einzelnen Merkmalen, die beschrieben oder zeichnerisch dargestellt sind, oder unabhängig oder in einem anderen Gesamtkonzept, von Bedeutung sein.
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So ist es bevorzugt, dass der Verschlusskolben an seinem proximalen Ende, gesehen von dem distalen Ende jenseits der Mündung des Verbindungsabschnittes in den Masseraum, eine radial bezüglich der Längsachse des Verschlusskolbens vorstehende Dichtausformung aufweist und bevorzugt an seinem distalen Ende einen im Verschlusszustand in die Verschlussöffnung eingefahrenen Verschlussabschnitt aufweist. Die Dichtausformung kann in axialer Richtung günstig den Masseraum begrenzen. Der Verschlussabschnitt, der in die Verschlussöffnung einfahrbar ist, erbringt ergänzend eine wirkungsvolle Abdichtung des Spenders im unbetätigten Ruhezustand.
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Weiter ist bevorzugt, dass der zwischen der Dichtausformung und dem Verschlussabschnitt ausgebildete Masseraum, der jedenfalls nach einer Erstbetätigung des Spenders mit Masse gefüllt ist, in welchen der dann gleichfalls mit Masse gefüllte Verbindungsabschnitt mündet, in dem ersten Bewegungsabschnitt des Spenderkopfes, in welchem die angesprochene Versetzung des Auslassventils der Pumpkammer in die Pumpkammer erfolgt ist aber noch keine Komprimierung der Pumpkammer im Übrigen erfolgt ist, eine größere Volumenzunahme aufweist als es dem Volumen der zugleich durch den Verbindungsabschnitt nachströmenden Masse entspricht. Durch diese größere Volumenzunahme ergibt sich zugeordnet der Spendeöffnung, also am distalen Ende des Verschlusskolbens eine Rücksaugung von Masse, da nur durch die Verschlussöffnung der ansonsten hervorgerufene Unterdruck ausgleichbar ist. Es kommt zu einem „suck back”-Effekt, so dass die Spendeöffnung freigelegt wird, bevor dann etwa im Zuge eines weiteren Niederdrückens des Spenderkopfes Masse zur Ausbringung gebracht wird.
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Bevorzugt ist auch, dass der Verschlussabschnitt bezüglich der Längsachse des Verschlusskolbens zylindrisch geformt ist. Die Wandung der Spendeöffnung ist bevorzugt gleichermaßen zylindrisch gestaltet. Im Verschlusszustand liegen so zwei Zylinderkörper ineinander.
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Bevorzugt ist auch, dass der Verschlussabschnitt zum proximalen Ende des Verschlusskolbens hin anschließend an den Verschlussabschnitt unter Ausbildung einer Konusfläche einen Erweiterungsabschnitt aufweist. Der wie angeführt bevorzugt zylindrisch geformte Verschlussabschnitt ist entsprechend ein durchmesserkleinerer Teil des Verschlusskolbens, so dass sich durch die Federbeaufschlagung in die Verschlussstellung hier auch eine vergleichsweise große Einpresskraft ergeben kann. Somit können eventuell gegebene Reste oder Verkrustungen in der Spendeöffnung wirksam durch das Verfahren des Verschlusskolbens in die Verschlussstellung überwunden werden.
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Bevorzugt ist auch, dass die Konusfläche im Verschlusszustand gleichfalls dichtend an einer entsprechend geformten Innenfläche des Spenderkopfes anliegt. Hierdurch ist die insgesamt dichtende Fläche günstig vergrößert. Zudem gibt es entsprechend einen Umleitungsbereich von dem zylindrischen Bereich in die Konusfläche im Hinblick auf die anliegenden Flächen im Verschlusszustand. Es ist ein die Dichtigkeit unterstützender Labyrintheffekt gegeben.
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Auch ist bevorzugt, dass anschließend an den Erweiterungsabschnitt an dem Verschlusskolben ein Fortsetzungsabschnitt ausgebildet ist, dessen Außenfläche bei üblicher Spenderbenutzung im Verschlusszustand einen Teil des Masseraumes begrenzt. Es schließt sich ein zumindest teilweise, gegebenenfalls mit Ausnahme von Führungsabschnitten die an einer entsprechenden Führungswandung des Masseraums anliegen, Masseraum an, durch welchen die Masse im Zuge des Ausgebens geführt ist bzw. im Zuge der Nichtbenutzung aufgenommen ist. Die Führungsabschnitte bzw. eine zugeordnete Führungswandung ist bevorzugt nahe dem distalen Ende des Verschlusskolbens ausgebildet. Hierdurch oder durch andere Maßnahmen ist bevorzugt erreicht, dass bei einer, insbesondere einer Bewegung im ersten Bewegungsabschnitt, Bewegung des Verschlusskolbens gesehen von dem distalen Ende jenseits der Mündung des Verbindungsabschnittes in den Masseraum eine größere Volumenzunahme des Masseraumes erfolgt als in dem von der genannten Mündung aus gesehen dem distalen Ende des Verschlusskolbens zugeordneten Masseraum.
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Insbesondere ist bevorzugt, dass in dem ersten Bewegungsabschnitt eine Bewegung von beispielsweise 1 bis 2 mm in vertikaler Richtung nach unten (bei üblicher Nutzung des Spenders) des Spenderkopfes erfolgt. Hierbei kann, beispielsweise durch eine geeignete Kulissenführung des Verschlusskolbens, wie sie grundsätzlich etwa auch aus der eingangs genannten
WO-A1-2012/126909 , worauf hierzu auch Bezug genommen wird, bekannt ist, erreicht sein, dass etwa die Hälfte dieses genannten Weges des Spenderkopfes im ersten Bewegungsabschnitt in eine Bewegung des Verschlusskolbens umgesetzt wird. Entsprechend kann der Verschlusskolben hierbei eine Bewegung von etwa 0,5 bis 1 mm ausführen.
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Weiter ist bevorzugt, dass in dem zweiten Bewegungsabschnitt der Spenderkopf eine Bewegung von 2 bis 4 mm durchführt, wobei jedoch nur noch ein geringer Teil dieser Bewegung dann in eine – weitere – Bewegung des Verschlusskolbens in Richtung seines proximalen Endes entlang der Längsachse umgesetzt wird. Beispielsweise kann der Anteil der Bewegung, der dann in dem zweiten Bewegungsabschnitt noch in eine Bewegung des Verschlusskolbens umgesetzt wird, 1/25 bis 1/10 der Bewegung des Spenderkopfes in diesem zweiten Bewegungsabschnitt betragen.
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Umgekehrte Verhältnisse ergeben sich entsprechend bei einer Rückbewegung des Spenderkopfes aus der am weitesten niedergedrückten Stellung zurück in die Ausgangsstellung. Hierbei erfolgt zunächst auf einem dritten Bewegungsabschnitt eine Bewegung nur des Spenderkopfes, mit dem daran gekoppelten Auslassventil, das entsprechend hierdurch in die Verschlussstellung bewegt wird, ohne dass der Pumpkolben bewegt wird bzw. die Pumpkammer wieder, jedenfalls nicht wesentlich, vergrößert wird. Dies ist entsprechend mit einer Bewegung des Verschlusskolbens in Richtung seiner Längsachse und in Richtung des distalen Endes um einen Teil des Betrages verbunden, den der Verschlusskolben in dem zweiten Bewegungsabschnitt (nur) vollzogen hat, bei gleicher betragsmäßiger Teilbewegung (bezogen auf den zweiten Bewegungsabschnitt) des Spenderkopfes nach vertikal oben. Sodann schließt sich ein vierter Bewegungsabschnitt des Spenderkopfes an, in welchem das Vertikalmaß des restlichen Teils des zweiten Bewegungsabschnittes und das Maß des ersten Bewegungsabschnittes in umgekehrter Richtung von dem Spenderkopf durchfahren wird.
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Die Erfindung betrifft als weiteren Gegenstand auch einen Spender insbesondere entsprechend den Merkmalen des Oberbegriffes des Anspruches 1, wobei aber beispielsweise nicht erforderlich, wenn auch bevorzugt ist, dass der Verbindungsabschnitt in einem spitzen Winkel zu einer Längsachse des Verschlusskolbens verläuft, wobei hierbei bevorzugt vorgesehen ist, dass der Verschlusskolben in einem Aufnahmeteil angeordnet ist und ein die Pumpkammer mitbildender Pumpkolben relativ zu dem Aufnahmeteil begrenzt beweglich angeordnet ist.
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Weiter kann alternativ oder ergänzend vorgesehen sein, dass ein die Durchströmöffnung aufweisendes Rohrteil mit dem Aufnahmeteil steckverbunden ist. Auch kann das Rohrteil den Pumpkolben bevorzugt zentral durchsetzen. Weiter kann das Rohrteil eine Ventilplatte und/oder eine Durchströmöffnung ausbilden. Darüber hinaus kann das Rohrteil einen Mitnahmevorsprung ausbilden. Weiter kann vorgesehen sein, dass das Rohrteil einteilig mit der Ventilplatte und/oder den Durchströmöffnungen und/oder einem Mitnahmevorsprung ausgebildet ist.
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Weiter können bei diesem Gegenstand auch ein oder mehrere der weiter beschriebenen Merkmale verwirklicht sein.
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Bevorzugt ist auch, dass eine Außenwand des Verschlusskolbens zur Ausbildung des Masseraums von einer Masseraumwandung des Spenderkopfes über die Länge des Verschlusskolbens mit unterschiedlichem radialen Abstand umgeben ist. Der Masseraum weist bevorzugt nicht über die gesamte Länge eine gleiche radiale Erstreckung auf. Vielmehr kann diese unterschiedlich sein. Sie kann auch bezogen auf einen Vertikalschnitt unterschiedlich sein im Hinblick auf einen Bereich oberhalb des Verschlusskolbens oder im oberen Bereich des Verschlusskolbens und einen Bereich unterhalb des Verschlusskolbens bzw. im unteren Bereich des Verschlusskolbens.
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Nachstehend ist die Erfindung weiter anhand der beigefügten Zeichnung erläutert, die aber lediglich ein Ausführungsbeispiel der Erfindung darstellt. Hierbei zeigt:
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1 einen Querschnitt durch den Spender, im oberen Bereich, im unbetätigten Zustand;
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2 eine Darstellung gemäß 1, nach Durchfahren eines ersten Bewegungsabschnittes des Spenderkopfes;
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3 eine Herausvergrößerung aus 2 im Bereich der Spendeöffnung;
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4 eine Darstellung des Spenders entsprechend 1 nach Durchfahren eines zweiten Bewegungsabschnittes des Spenderkopfes beim Niederdrücken;
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5 eine Darstellung gemäß 1 bzw. 4, nach Einleitung einer Rückstellbewegung des Spenderkopfes und Durchfahren eines dritten Bewegungsabschnittes; und
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6 eine Darstellung gemäß 1, zum Ende der Rückstellbewegung, bei noch geöffnetem Einlassventil.
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Dargestellt und beschrieben ist ein Spender 1, der nur im oberen Bereich dargestellt ist.
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Der Spender dient zur Ausgabe flüssiger bis pastöser Massen. Beispielsweise von Cremes.
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Der Spender weist einen Spenderkopf 2 auf, eine Vorratskammer 3 und eine Pumpkammer 4.
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In dem Spenderkopf 2 ist eine Spendeöffnung 5 ausgebildet, die durch einen Verschlusskolben 6 verschließbar oder zum Spenden freigebbar ist.
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Der Verschlusskolben 6 weist ein distales Ende 7 und ein proximales Ende 8 auf.
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In dem Spenderkopf 2 ist weiterhin ein Masseraum 9 ausgebildet, in welchem Masse den Verschlusskolben 6 umgibt und zur Ausgabe bereitgehalten ist. Der Masseraum 9 ist über einen Verbindungsabschnitt 10, der auch als Verbindungsleitung bezeichnet sein kann, mit der Pumpkammer 4 verbunden.
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Die Pumpkammer 4 ist einerseits durch ein Einlassventil 11, das die Pumpkammer 4 von dem Vorratsraum 3 sondert, und andererseits ein Auslassventil 12 begrenzt. Das Auslassventil 12 ist mit dem Spenderkopf 2 starr gekoppelt, so dass es bei einer Relativbewegung des Spenderkopfes 2 zu einem feststehenden Teil des Spenders, beispielsweise dem Führungsteil 13, in eine Offenstellung oder eine Verschlussstellung verfahrbar ist.
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Der Spenderkopf 2 durchläuft bei einer Betätigung zunächst einen ersten Bewegungsabschnitt, der zu einer Bewegung um den Betrag a, vgl. 1 und 2, führt. Dieser erste Bewegungsabschnitt ist dadurch gekennzeichnet, dass zwar das Auslassventil 12 der Pumpkammer 4 in eine Offenstellung verfahren wird, bei der es in die Pumpkammer 4, wie aus einem Vergleich der 1 und 2 ersichtlich, eintaucht, aber die Pumpkammer 4 im Übrigen noch nicht verkleinert ist. Der Spenderkopf 2 durchfährt gleichsam einen Leerhub, in dem nur auf das Auslassventil und den Verschlusskolben eingewirkt wird.
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Beim Ausführungsbeispiel ist die Pumpkammer 4 einerseits durch ein bevorzugt feststehendes Bodenteil 14 begrenzt und andererseits durch einen durch den Spenderkopf 2 bewegbaren Pumpkolben 15. Der Pumpkolben 15 ist in an sich bekannter Weise mittels vertikal beabstandeter Dichtlippen an einer feststehenden Pumpkammerwandung des Spenders geführt.
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Auf einem zweiten Bewegungsabschnitt, der sich aus einem Vergleich der 2 und 4 ergibt, und bei welchem der Spenderkopf 2 anschließend an den Betrag a um den Betrag b, vgl. 4, bewegt ist, wird der Pumpkolben 15 – bezogen auf eine übliche Aufstellung des Spenders bei einem Spendevorgang – weiter nach vertikal unten bewegt, bei weiterhin geöffnetem Auslassventil 12, so dass sich die Pumpkammer 4 verkleinert und Masse M aus der Spendeöffnung 5 ausgegeben wird, vgl. etwa 4. Ein Übergang von dem ersten in den zweiten Bewegungsabschnitt ist für einen Benutzer auch ertastbar. Das Komprimieren der Pumpkammer ist mit einem fühlbar höheren Widerstand verbunden.
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Der Spenderkopf 2 besteht in weiterer Einzelheit aus einer Kappe 34, in welcher oberseitig eine Betätigungsmulde 16, zur Auflage etwa eines Fingers einer betätigenden Hand, ausgeformt ist.
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Innerhalb des Spenderkopfes ist fest angeordnet und entsprechend mit diesem beweglich ein Aufnahmeteil 17 ausgebildet, in welchem unter Ausbildung des Masseraumes 9 der Verschlusskolben 6 aufgenommen ist. Weiter ist in dem bevorzugt einteilig ausgebildeten Aufnahmeteil 17 auch der Verbindungsabschnitt 10 ausgebildet.
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Das Aufnahmeteil 17 weist für den Verschlusskolben 6 Führungsabschnitte auf, von welchen in der Darstellung ein Führungsabschnitt 18 zu erkennen ist.
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In dem Aufnahmeteil 17 ist weiter pumpkammerseitig das Auslassventil 12 der Pumpkammer 4 aufgenommen bzw. damit verbunden, bevorzugt steckgehaltert.
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In einem dritten Bewegungsabschnitt, vgl. 4 und 5, fährt der Spenderkopf 2 wieder soweit hoch, dass sich das Auslassventil schließt. Das Maß der Bewegung entspricht dabei ersichtlich dem Maß a.
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In weiterer Einzelheit weist das Auslassventil 12 einen rohrförmigen Steckabschnitt 19 auf, der im Weiteren, wobei es auf die Steckfunktion nicht ankommt, diese aber gegeben sein kann, auch als Rohrteil bezeichnet ist, der pumpkammerseitig durch eine die Ventilwirkung erbringende Verschlussplatte 20 begrenzt ist. Die Verschlussplatte 20 ist weiter bevorzugt pumpkammerseitig mit Mitnahmevorsprüngen 21 versehen. Die Mitnahmevorsprünge 21 ermöglichen es, den Pumpkolben 15 in einem vierten Bewegungsabschnitt, welcher in der Darstellung der 6 gerade durchlaufen ist, aus der Stellung der 5 in die Stellung der 6 mitzuschleppen.
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Das Auslassventil 12 weist weiter bevorzugt kopfseitig der Verschlussplatte 20 eine oder mehrere Durchlassöffnungen 22 auf, durch welche im Öffnungszustand des Auslassventils 12 bei Verkleinerung der Pumpkammer 4 Masse M aus der Pumpkammer 4 in den Verbindungsabschnitt 10, von dort in die Massekammer 9 und schließlich zum Austritt aus der Spendeöffnung 5 förderbar ist.
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Die Durchlassöffnungen 22 sind bevorzugt auch in dem, weiter bevorzugt rohrförmigen, Steckabschnitt 19 ausgebildet. Sie treten bei einer Betätigung des Spenderkopfes 2 entsprechend dem ersten Bewegungsabschnitt, siehe auch 2, in die Vorstandslage, so dass beginnend mit dieser Stellung des Auslassventils 12 bei einem weiteren Niederdrücken des Spenderkopfes 2 Masse M aus der Pumpkammer 4 in der beschriebenen Weise in den Verbindungsabschnitt 10 strömen kann.
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Das Aufnahmeteil 17 ist in dem schon angesprochenen, im Montagezustand gehäusefesten Führungsteil 13 geführt. Hierzu weist das Führungsteil 13 eine bevorzugt zentrale und weiter bevorzugt zylinderförmige Führungsöffnung 23 auf, in welche das Aufnahmeteil 17 je nach Betätigungszustand und durchfahrenem Bewegungsabschnitt unterschiedlich tief mit einem hieran angepassten Steckabschnitt eingefahren ist.
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Das Aufnahmeteil 17 ist weiter gegen einen Bodenbereich 24 des Führungsteils 13 über eine Rückstellfeder 25 abgestützt. Die Rückstellfeder 25 wird beim Durchfahren der genannten Bewegungsabschnitte des Spenderkopfes 2 komprimiert bzw. sorgt für die Rückstellung des Spenderkopfes 2 in die Ausgangsstellung gemäß 1.
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Das Aufnahmeteil 17 bildet, bevorzugt in seinem in das Führungsteil 13 eingefahrenen Bereich, einerseits einen durchmessergrößeren Gegenlagerbereich 26 für die Rückstellfeder 25 aus und weiter bevorzugt andererseits einen durchmesserkleineren, aber weiter bevorzugt insgesamt zylindrischen Einfahrabschnitt 27 aus, der in einem Führungsabschnitt 28 des Führungsteils 13 aufgenommen ist und darin vertikal bewegbar ist.
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In dem Führungsabschnitt 28 ist weiter ein Führungsvorsprung 29 des Pumpkolbens 15 aufgenommen, der gleichfalls hierin vertikal beweglich ist. Der Führungsvorsprung 29 ist auch an dem Steckabschnitt 19 geführt.
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Nach Durchlaufen des ersten Bewegungsabschnittes, wie in 2 dargestellt, kommt eine Stirnfläche des Einfahrabschnittes 27 zur Anlage an einer entsprechenden Fläche des Führungsvorsprungs 29 des Pumpkolbens 15 und drückt damit den Pumpkolben 15 beim Durchfahren des zweiten Bewegungsabschnittes nach vertikal unten, wodurch das Volumen der Pumpkammer 4 entsprechend verringert wird. Das Maß a entspricht somit bevorzugt einem im unbetätigten Zustand des Spenders gegebenen Abstand zwischen dem Einfahrabschnitt 27 (untere Stirnfläche) und der zugeordneten Fläche des Pumpkolbens, hier speziell des Führungsvorsprungs 29.
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Die Stirnfläche des Einfahrabschnittes 27 und/oder die entsprechende Fläche des Führungsvorsprungs 29 des Pumpkolbens 15 ist im Querschnitt bevorzugt V-förmig, sich nach radial außen bezüglich einer Mittelachse A des Verbindungsabschnittes 10 erweiternd, gebildet.
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Das Einlassventil 11 der Pumpkammer 4 ist beim Ausführungsbeispiel als Rückschlagventil gebildet. Im Einzelnen ist ein Stopfenteil 30 vorgesehen, das in einer Stecköffnung 31 des Bodenbereiches des Bodenteils 14 einsitzt. Umgebend hierzu sind eine oder mehrere Durchlassöffnungen 32 ausgebildet, die durch ein zwischen dem Bodenbereich des Bodenteils 14 und dem Stopfenteil 30 eingefasstes Membranteil 33 abgedeckt sind.
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Im Zuge einer Rückbewegung des Pumpkolbens 15 in die Ausgangsstellung, also etwa von der Stellung der 5 in die Stellung der 6, wird Masse M aus dem Vorratsraum 3 durch das Einlassventil 11 gesaugt, unter Abhebung der Membran 33 von den Durchlassöffnungen 32. In 6 ist der Zustand des Spenders am Ende dieser Rückbewegung dargestellt. Lediglich zur Deutlichkeit ist das Einlassventil 11 noch im Öffnungszustand dargestellt.
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Der Führungsvorsprung 29 des Pumpkolbens 15 ist ersichtlich einerseits, radial außen, an der Innenfläche einer Führungswandung des Führungsteils 13 geführt, andererseits, innenseitig, an einer Außenfläche des Steckabschnittes 19. Eine Führung an einem dieser Teile kann auch ausreichend sein.
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Mit Bezug zu 3 ist die geometrische Gestaltung des Verschlusskolbens 6 in seinem distalen Endbereich in weiterer Einzelheit erkennbar.
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Der vorderste Teil, der Verschlussabschnitt 37, ist zylinderförmig. Hieran schließt sich eine Konusfläche 38 an, mit welcher sich der Verschlussstopfen ausgehend von dem Verschlussabschnitt konusförmig erweitert. An die Konusfläche 38 schließt sich ein Fortsetzungsabschnitt 40 an. Der Fortsetzungsabschnitt 40 ist im Öffnungs- wie im Verschlusszustand über seinen Umfang mit unterschiedlichem radialen Abstand zu der Masseraumwandung 41 verlaufend vorgesehen. Im – bezogen auf eine übliche Nutzungsstellung – oberen Bereich ist ersichtlich ein sehr kleiner Abstand gegeben, im unteren Bereich dagegen ein größerer.
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Die Konusfläche 38 liegt im Verschlusszustand an einer zugeordneten Spenderkopffläche 39 an.
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Wie darüber hinaus noch etwa 4 zu entnehmen ist, mündet der Verbindungsabschnitt 10 an der Mündung 35 in den Masseraum 9. Der Verschlusskolben 6 weist an seinem proximalen Ende eine radial vorstehende Dichtausformung 36 auf, die dichtend mit der umgebenden Masseraumwandung 41 zusammenwirkt.
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Eine Mittelachse A des Verbindungsabschnittes 10 schließt mit einer Längsachse L des Verschlusskolbens 6 einen spitzen Winkel α ein (vgl. etwa 1). Der Winkel α kann beispielsweise 10° bis 85° betragen, wobei auch alle Mittelwerte insbesondere in ganzen Gradzahlen, hier mit in die Offenbarung einbezogen sind.
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Alle offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen. Die Unteransprüche charakterisieren in ihrer fakultativ nebengeordneten Fassung eigenständige erfinderische Weiterbildungen des Standes der Technik, insbesondere um auf Basis dieser Ansprüche Teilanmeldungen vorzunehmen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Spender
- 2
- Spenderkopf
- 3
- Vorratsraum
- 4
- Pumpkammer
- 5
- Spendeöffnung
- 6
- Verschlusskolben
- 7
- distales Ende
- 8
- proximales Ende
- 9
- Masseraum
- 10
- Verbindungsabschnitt
- 11
- Einlassventil
- 12
- Auslassventil
- 13
- Führungsteil
- 14
- Bodenteil
- 15
- Pumpkolben
- 16
- Betätigungsmulde
- 17
- Aufnahmeteil
- 18
- Führungsabschnitt
- 19
- Steckabschnitt
- 20
- Verschlussplatte
- 21
- Mitnahmevorsprung
- 22
- Durchlassöffnung
- 23
- Führungsöffnung
- 24
- Bodenbereich
- 25
- Rückstellfeder
- 26
- Gegenlagerbereich
- 27
- Einfahrabschnitt
- 28
- Führungsabschnitt
- 29
- Führungsvorsprung
- 30
- Stopfenteil
- 31
- Stecköffnung
- 32
- Durchlassöffnung
- 33
- Membranteil
- 34
- Kappe
- 35
- Mündung
- 36
- Dichtausformung
- 37
- Verschlussabschnitt
- 38
- Konusfläche
- 39
- Spenderkopffläche
- 40
- Fortsetzungsabschnitt
- 41
- Masseraumwandung
- a
- Betrag
- b
- Betrag
- α
- Winkel
- A
- Mittelachse
- L
- Längsachse
- M
- Masse
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 202008011730 U1 [0002]
- WO 2012/126909 A1 [0002, 0015]
- EP 670275 B1 [0003]