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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Kältegerät, insbesondere ein Haushaltskältegerät wie einen Kühlschrank, einen Gefrierschrank oder eine Kühl-Gefrier-Kombination, mit einem Korpus und einer Tür, die eine Lagerkammer begrenzen, und einem an der Tür montierten Benutzerschnittstellenmodul, an dem ein Benutzer die Funktionsweise des Kältegeräts einstellen und/oder sich des ordnungsgemäßen Funktionierens des Kältegeräts vergewissern kann.
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Aus
DE 20 2008 011 437 U1 ist ein Kältegerät nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bekannt. Bei diesem herkömmlichen Kältegerät handelt es sich um einen Kühlschrank mit einer ersten und einer zweiten Tür, wobei die erste Tür in einem scharnierfernen, der zweiten Tür zugewandten Randbereich einerseits eine Benutzerschnittstelle und andererseits, unterhalb der Benutzerschnittstelle, eine langgestreckte Konkavität aufweist, über die ein Benutzer in seitliche Vertiefungen der ersten wie auch der zweiten Tür eingreifen kann, um diese aufzuziehen.
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Die Türen dieses herkömmlichen Kältegeräts sind aufwendig zu fertigen, denn wenn die Vorderseite der ersten Tür in an sich herkömmlicher Weise aus einem einteiligen Blechzuschnitt geformt ist, dann sind viele verschiedene Arbeitsgänge erforderlich, um die Konkavität und die seitliche Vertiefung zu formen und für die Kommunikation mit der Benutzerschnittstelle erforderliche Öffnungen in das Blech zu schneiden. Insbesondere die Ränder der Öffnungen müssen mit großer Sorgfalt gefertigt werden, wenn sie am fertigen Gerät sichtbar bleiben, oder es sind zusätzliche Abdeckungsteile erforderlich, um die Ränder der Öffnungen zu verbergen. Die alternativ mögliche Fertigung der Türvorderseite durch Zusammenfügen verschiedener Elemente führt zu keiner Vereinfachung.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, ein Kältegerät mit einem in der Tür angebrachten Benutzerschnittstellenmodul zu schaffen, das bei ansprechendem Äußeren einfach und preiswert realisierbar ist.
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Die Aufgabe wird gelöst, indem bei einem Kältegerät, insbesondere einem Haushaltskältegerät, mit einem Korpus und einer Tür, die eine Lagerkammer begrenzen, und einer in einem seitlichen Randbereich der Tür untergebrachten Benutzerschnittstellenmodul ein Ausschnitt in einer Frontplatte der Tür, in dem das Benutzerschnittstellenmodul angeordnet ist, von einer ersten Griffleiste verdeckt ist.
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Um die Montage des Benutzerschnittstellenmoduls zu vereinfachen, kann der Ausschnitt der Frontplatte randoffen sein. Insbesondere kann der offene Rand des Ausschnitts durch die erste Griffleiste verborgen sein, die auch das Benutzerschnittstellenmodul verdeckt.
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Um eine übermäßige mechanische Schwächung der Frontplatte durch den Ausschnitt zu vermeiden, kann entlang wenigstens eines Randes des Ausschnitts die Frontplatte ins Innere der Tür hinein abgewinkelt sein.
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Ein durch diese Abwinklung gebildeter, die Aussparung flankierender Randsteg der Frontplatte und das Benutzerschnittstellenmodul können zusammenwirkende Rastmittel aufweisen, die sowohl zur Stabilität der Frontplatte als auch zur Festigkeit der Verankerung des Benutzerschnittstellenmoduls beitragen.
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Der Ausschnitt kann an einer Ecke der Frontplatte angeordnet sein, so dass er auf einer Seite durch eine obere oder untere Abschlussleiste der Tür begrenzt ist. Das in dem Ausschnitt montierte Benutzerschnittstellenmodul steht dann zweckmäßigerweise an einer Seite mit der Abschlussleiste und an einer entgegengesetzten Seite mit der Frontplatte in formschlüssigem Eingriff.
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Wenn das Benutzerschnittstellenmodul ein Anzeigeelement, etwa ein binäres Anzeigelement zum Anzeigen des ordnungsgemäßen Funktionierens oder des Nichtfunktionierens des Kältegeräts, eine Temperaturanzeige oder dergleichen umfasst, sollte die erste Griffleiste wenigstens stellenweise lichtdurchlässig sein, um eine Ablesung des Anzeigeelements zu ermöglichen.
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Vorzugsweise ist das Anzeigeelement selbstleuchtend, wie eine Betriebszustandsanzeige oder ein LED-Display. Ein solches Anzeigeelement ist ggf. auch durch eine getönte Griffleiste hindurch noch leicht und sicher erkennbar und ablesbar.
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Eine zweite Griffleiste kann an der Tür spiegelbildlich zu der ersten angeordnet sein, um das Öffnen der Tür im Falle eines Anschlagwechsels zu erleichtern.
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An einer Schmalseite der Tür kann zumindest in Höhe der Griffleiste eine Nut gebildet sein, die bemessen ist, um die Fingerspitzen eines Benutzers aufzunehmen und diesem das Aufziehen der Tür zu ermöglichen.
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Vorzugsweise ist die Schmalseite durch ein preiswert, z.B. durch Rollformen, Extrusion oder dergleichen gefertigtes Profilelement gebildet, so dass sich die Nut über die gesamte Höhe der Tür erstreckt. Die Griffleiste muss sich nicht über die gesamte Höhe der Tür bzw. der Nut erstrecken; sie kann im Wesentlichen auf den Ausschnitt und ggf. einen Bereich der Schmalseite in einer für den Benutzer bequem greifbaren Höhenlage beschränkt sein.
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Zu seiner Befestigung weist das Profilelement vorzugsweise einen Steckverbindungs-Profilabschnitt wie etwa eine Nut auf, der auf einem Teil seiner Länge mit einem komplementären Steckverbindungs-Profillabschnitt der Frontplatte wie etwa einer Feder und auf einem anderen Teil seiner Länge mit einem ebenfalls komplementären Steckverbindungs-Profilabschnitt des Benutzerschnittstellenmoduls im Eingriff ist.
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Ein in die Nut des Profilelements eingreifender Schenkel der Griffleiste kann deren Verankerung an der Tür verbessern.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden deutlich anhand der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren. Aus dieser Beschreibung und den Figuren gehen auch Merkmale der Ausführungsbeispiele hervor, die nicht in den Ansprüchen erwähnt sind. Solche Merkmale können auch in anderen als den hier spezifisch offenbarten Kombinationen auftreten. Die Tatsache, dass mehrere solche Merkmale in einem gleichen Satz oder in einer anderen Art von Textzusammenhang miteinander erwähnt sind, rechtfertigt daher nicht den Schluss, dass sie nur in der spezifisch offenbarten Kombination auftreten können; stattdessen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass von mehreren solchen Merkmalen auch einzelne weggelassen oder abgewandelt werden können, sofern dies die Funktionsfähigkeit der Erfindung nicht in Frage stellt. Es zeigen:
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1 eine schematische perspektivische Ansicht eines zweitürigen Haushaltskältegeräts gemäß der vorliegenden Erfindung;
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2 einen schematischen partiellen Querschnitt einer Tür des Kältegeräts entlang der Ebene II-II aus 1;
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3 einen zu 2 analogen Schnitt entlang der Ebene III-III aus 1;
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4 ein vergrößertes Detail aus 3;
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5 eine auseinandergezogene perspektivische Teilansicht von Komponenten der Kältegerätetür;
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6 eine auseinandergezogene Ansicht von Komponenten der Tür des Kältegeräts gemäß einer zweiten Ausgestaltung der Erfindung; und
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7 eine zu 5 analoge Ansicht gemäß einer dritten Ausgestaltung.
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1 zeigt in einer schematischen perspektivischen Ansicht ein erfindungsgemäßes Haushaltskältegerät, hier ein Kombinationsgerät, mit einem wärmeisolierenden Korpus 1 und zwei an den Korpus 1 angeschlagenen, jeweils eine Lagerkammer verschließenden Türblättern 2, 3. Ein Gelenkarm 7 ist an der Decke des Korpus 1 verschraubt und trägt einen in der Figur nicht sichtbaren Scharnierbolzen, der in eine Scharnierbuchse einer eine obere Schmalseite des Türblatts 2 bildenden Abschlussleiste 4 eingreift. Ein entsprechender, in der Fig. nicht sichtbarer Gelenkarm 7 greift auch in eine Abschlussleiste am unteren Rand des Türblatts 2 ein, beide zusammen definieren eine in der Figur mit 8 bezeichnete Schwenkachse, die sich benachbart zur rechten Schmalseite des Türblatts 2 erstreckt.
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Dem Gelenkarm 7 spiegelbildlich gegenüberliegend auf der linken Seite des Korpus 1 und der oberen Abschlussleiste 4 des Türblatts 2 sind zwei Schraubbuchsen 6 und eine Scharnierbuchse 5 gezeigt, an denen der Gelenkarm 7 alternativ montiert werden kann, wenn die Schwenkachse zum linken Rand des Türblatts 2 versetzt werden soll.
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Das untere Türblatt 3 ist hier um dieselbe Schwenkachse 8 wie das Türblatt 2 schwenkbar.
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Zueinander spiegelbildliche Nuten 9 erstrecken sich jeweils über die gesamte Höhe von linken und rechten vertikalen Schmalseiten 10, 11 der Türblätter 2, 3.
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Zwei im Querschnitt in etwa U- oder J-förmige Griffleisten 12 sind in 1 beabstandet von den Schmalseiten 10 der Türblätter 2, 3 dargestellt. Sie sind vorgesehen, um an den Türblättern 2, 3 montiert zu werden, wobei jeweils ein Schenkel der Griffleisten 12 in die Nut 9 eingreift und ein zweiter auf eine Frontseite 13 des Türblatts 2 bzw. 3 ausgreift und dabei einen zum Rand der Frontseite 13 hin offenen Ausschnitt 14 überdeckt.
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Struktur und Anbringung der Griffleisten 12 wird deutlicher anhand der 2 und 3, die jeweils horizontale Schnitte durch einen Randbereich des Türblatts 2 und die dazugehörige Griffleiste 12 in zwei verschiedenen, in 1 mit II-II bzw. III-III bezeichneten Ebenen zeigen.
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In 2 ist zu erkennen, dass die Frontseite 13, ein sich zwischen der Nut 9 und der Frontseite 13 erstreckender Teil der Schmalseite 10 sowie einen eine vordere Wand der Nut 9 bildender Randstreifen 16 einteilig aus einem Blechzuschnitt 15 geformt sind. Der Rest der Schmalseite 10 ist gebildet durch ein im Querschnitt S- oder Z-ähnliches Extrusionsprofil 17 aus Kunststoff. Ein der Frontseite 13 zugewandter Abschnitt des Extrusionsprofils 17 bildet eine Nut 20, in der ein in sich zurückgebogener Teil des Randstreifens 16 aufgenommen ist. Eine der Lagerkammer zugewandte Innenseite des Türblatts 2 ist durch einen Kunststoffzuschnitt 18 gebildet, der in an sich bekannter Weise tiefgezogen sein kann, um Aufhängungen für Türabsteller oder dergleichen zu bilden. Die in der Figur nicht gezeigte Schmalseite 11 ist spiegelbildlich zu der dargestellten ausgebildet. Der Blechzuschnitt 15, die zwei Extrusionsprofile 17 der Schmalseiten 10, 11, der Kunststoffzuschnitt 18 und die Abschlussleisten 4 begrenzen einen in fachüblicher Weise mit geschlossenporigem Hartschaum 19 ausgefüllten Hohlraum.
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3 zeigt einen zu 2 analogen Schnitt in Höhe des Ausschnitts 14. Der Ausschnitt 14 ist nur an einer der beiden Schmalseiten des Türblatts 2 vorgesehen; ein Schnitt entlang der gleichen Ebene III-III durch die gegenüberliegende Schmalseite 11 wäre spiegelbildlich zu 2. Der sich zwischen der Nut 9 und der Frontseite 13 erstreckende Teil des Blechzuschnitts 15 und der Randstreifen 16 sind in Höhe des Ausschnitts 14 unterbrochen. Stattdessen endet der Blechzuschnitt 15 in einigen Zentimetern Abstand von der Schmalseite 11 mit einem in das Türblatt 2 hinein abgewinkelten Randsteg 21.
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Eine Lücke zwischen dem Randsteg 21 und dem Extrusionsprofil 17 ist ausgefüllt durch ein Benutzerschnittstellenmodul 22, das aus einem z.B. aus Kunststoff spritzgeformten Adapterteil und einer Elektronikbaugruppe zusammengesetzt sein kann. Das Adapterteil hat einen zur Aufnahme der 3 nicht dargestellten Elektronikbaugruppe vorgesehenen, im Wesentlichen flach quaderförmigen, in vertikaler Richtung langgestreckten Grundkörper 23, von dessen Rückseite eine Feder 24 ins Innere der Tür 2 hinein schräg absteht, um anstelle des in Höhe des Ausschnitts 14 fehlenden Randstreifens 16 in die Nut 20 des Extrusionsprofils 17 einzugreifen. Ein an einer Schmalseite des Grundkörpers 23 angeformter, im Querschnitt hakenförmiger Abschnitt 25 begrenzt zusammen mit der Schmalseite des Grundkörpers 23 eine Nut, die die freie Kante des Randstegs 21 umgreift. Die Orientierung der Feder 24 und des hakenförmigen Abschnitts 25 sind derart gewählt, dass, wenn bei der Fertigung des Türblatts 2 der Hartschaum 19 darin expandiert, das Extrusionsprofil 17 seitwärts nach außen und gegen die Feder 24 gedrückt wird und das Adapterteil gegen die dabei auf es übertragene, seitwärts nach außen gerichtete Kraft durch den Angriff des hakenförmigen Abschnitts 25 am Randsteg 21 gesichert ist.
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Um sicherzustellen, dass der von innen gegen die Frontseite 13 wirkende Druck des Hartschaums 19 beim Abbinden den Randsteg 21 nicht vom Benutzerschnittstellenmodul 22 löst, kann zwischen beiden eine Rastverbindung vorgesehen sein, wie z.B. in 4 gezeigt; hier ist der Randsteg 21 mit Öffnungen 26 versehen, und an der Schmalseite des Grundkörpers 23 sind elastische, beim Einschieben des Randstegs 21 in die von dem Haken 25 begrenzte Nut auslenkbare Zungen 27 gebildet, die, wenn der Randsteg 21 eine Anschlagstelle am Boden der Nut erreicht hat, in die Öffnungen 26 einrasten und so das Adapterteil dauerhaft an dem Blechzuschnitt 15 fixieren.
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Die die Zungen 27 tragende Schmalseite ist gleichzeitig Seitenwand eines Hohlraums 28 des Adapters, in den die hier mit 29 bezeichnete Elektronikbaugruppe formschlüssig einsteckbar ist.
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5 zeigt das Adapterteil sowie jeweils einen Teil des Blechzuschnitts 15 und der unteren Abschlussleiste 4 des Türblatts 2 in einer auseinandergezogenen perspektivischen Ansicht. Obere und untere Stirnflächen 30, 31 des Grundkörpers 23 tragen jeweils einen flachen Vorsprung 32, der im Falle der oberen Stirnfläche 30 vorgesehen ist, um in einen Freiraum 33 zwischen der Frontseite 13 und dem Randabschnitt 16 des Blechzuschnitts 15 formschlüssig einzugreifen. Die Abschlussleiste 4 weist an ihrer vom Betrachter abgewandten Innenseite Aussparungen auf, die komplementär zum Vorsprung 32 der Stirnfläche 31 bzw. zu einem abgewinkelten unteren Rand 34 des Blechzuschnitts 15 geformt sind, um diese aufzunehmen und zu fixieren.
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Der Zusammenbau des Türblatts 2 kann erfolgen, indem zunächst der Vorsprung 32 der Stirnfläche 30 in der Perspektive der 5 schräg von unten kommend in den Freiraum 33 eingeführt wird, und anschließend das Benutzerschnittstellenmodul 22 um eine durch diesen Vorsprung 32 verlaufende Achse geschwenkt wird, um den Randsteg 21 an dem hakenförmigen Abschnitt 25 in Eingriff und die Zungen 27 an den Öffnungen 26 zum Einrasten zu bringen. In dieser Konfiguration fluchtet die Feder 24 des Adapterteils mit dem Randabschnitt 16, und das (in der Figur nicht dargestellte) Extrusionsprofil 17 kann angefügt werden. Nach Anbringung auch des türinnenseitigen Zuschnitts 18 können die Abschlussleisten 4 aufgesteckt und kann der so erhaltene Hohlraum ausgeschäumt werden.
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Wieder bezogen auf 2 und 3 ist die – vorzugsweise wie das Profil 17 aus Kunststoff extrudierte Griffleiste 12 bemessen, um im montiertem Zustand den Ausschnitt 14 vollständig zu überdecken und das Benutzerschnittstellenmodul 22 zu verbergen. Dazu ist ein auf die Frontseite des Türblatts ausgreifender Schenkel 35 der im Querschnitt J-förmigen Griffleiste 12 breiter und höher als der Ausschnitt 14, und ein in die Nut 9 eingreifender Schenkel 36 berührt im montierten Zustand das Extrusionsprofil 17.
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In der Ausgestaltung der 2 und 3 ist das Kunststoffmaterial der Griffleiste 12 homogen so stark gefärbt, dass es abseits eines im Schenkel 35 gebildeten Fensters 37 mit verminderter Wandstärke praktisch lichtundurchlässig ist. Im Bereich des Fensters 37 ist die Griffleiste 12 in einem schmalen Spektralbereich lichtdurchlässig, so dass eine in diesem Spektralbereich emittierende, auf der Elektronikbaugruppe 29 hinter dem Fenster 37 montierte LED durch das Fenster 37 hindurch gut sichtbar ist.
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Die Wandstärke des Fensters 37 kann so gering sein, dass das Fenster unter einem von einem Benutzer mit dem Finger darauf ausgeübten Druck nachgibt und so die Betätigung eines hinter dem Fenster 37 angeordneten mechanischen Schalters der Elektronikbaugruppe 29 ermöglicht. Bevorzugt ist allerdings die Verwendung von Näherungssensoren als Schalter der Elektronikbaugruppe 29, die in der Lage sind, die Annäherung eines Fingers des Benutzers berührungslos zu erfassen und darauf zu reagieren.
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Einer weiteren Ausgestaltung zufolge kann das an sich transparente Material der Griffleiste 12 mit einer farbigen, wenigstens stellenweise durchscheinenden Folie hinterlegt sein, durch die hindurch das Aufleuchten einer dahinter montierten LED der Elektronikbaugruppe 29 sichtbar ist, auch wenn die LED im ausgeschalteten Zustand hinter der farbigen Folie nicht erkennbar ist. Eine solche Folie kann außerdem mit von außen sichtbar aufgedruckten Symbolen versehen sein, die einem Benutzer den Einbauort von Schaltern der dahinter liegenden Elektronikbaugruppe 29 und vorzugsweise auch deren Funktion verdeutlichen.
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Anstelle einer farbigen Folie kann einer weiteren Ausgestaltung zufolge auch eine teilreflektierende Metallisierung an der Griffleiste 12 vorgesehen sein, die dieser an Stellen, wo sie nicht von einer LED oder einer anderen Lichtquelle der Elektronikbaugruppe 29 hinterleuchtet ist, die Anmutung einer Metalloberfläche verleiht, gleichzeitig aber Licht von der Elektronikbaugruppe 29 ins Freie treten lässt und so den Benutzer die Beurteilung des Betriebszustandes des Kältegeräts erlaubt.
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6 veranschaulicht die verschiedenen Möglichkeiten, den Betriebszustand des Kältegeräts sichtbar zu machen, anhand einer auseinandergezogenen perspektivischen Ansicht eines Adapterteils, einer Elektronikbaugruppe 29 und einer Griffleiste 12 gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung. Die Elektronikbaugruppe 29 und der sie aufnehmende Hohlraum 28 am Grundkörper 23 des Adapterteils sind hier deutlich kleiner als der Grundkörper 23 selber; indem sich die Gestalt des Adapterteils somit einerseits der Form des Türblatts 2 und andererseits der Gestalt der Elektronikbaugruppe 29 anpasst, kann eine bereits in einem anderen Kältemodell verwendete Elektronikbaugruppe 29 mit minimalem Anpassungsaufwand für ein erfindungsgemäßes Kältegerät brauchbar gemacht werden.
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Die Elektronikbaugruppe 29 weist an ihrer Außenseite diverse Anzeige- und Bedienelemente auf, wie etwa eine Siebensegment-LED-Anzeige 38 zum Anzeigen der Ist-Temperatur in einem der Lagerfächer des Kältegeräts oder einer für das betreffende Lagerfach eingestellten Soll-Temperatur. Indem die Griffleiste 12 zumindest im Bereich des Fensters 37 für das Licht der LED-Anzeige 38 gut durchlässig ist, kann diese bequem abgelesen werden, wenn sie eingeschaltet ist, während sie in ausgeschaltetem Zustand von außen praktisch nicht erkennbar ist.
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Tasten 39, 40, z.B. zum Inkrementieren oder Dekrementieren der Soll-Temperatur eines Lagerfachs weisen beleuchtete Zonen wie etwa einen Rahmen 41 oder ein Symbol 42 auf, die durch eine LED in gleicher Farbe wie die Siebensegment-Anzeige 38 hinterleuchtbar und in diesem Zustand ebenfalls außen an der Griffleiste 12 gut sichtbar sind. So kann der Benutzer sofort erkennen, wo er die Griffleiste 12 berühren muss, um die dahinter liegenden Tasten 39, 40 zu betätigen.
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Einer Variante zufolge können auch unbeleuchtete Tasten 43 an der Elektronikbaugruppe 29 vorgesehen sein. Damit ein Benutzer diese gezielt betätigen kann, muss eine den Einbauort der Tasten 43 anzeigende Markierung 44 an der Griffleiste 12 vorhanden sein. Zwar ergibt sich eine Vereinfachung der Elektronikbaugruppe 29, wenn deren Tasten nicht hinterleuchtet sind, im Gegenzug ist allerdings die Fertigung der Griffleisten 12 durch die Notwendigkeit, die Markierungen 44 anzubringen, verkompliziert, und es muss bei der Montage der Griffleiste 12 darauf geachtet werden, dass die Markierungen 44 exakt vor den Tasten 43 platziert werden.
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Wieder auf 1 bezogen unterscheidet sich die Griffleiste 12 des Türblatts 3 von der des Türblatts 2 allenfalls durch seine Länge, nicht aber durch seine Lichtdurchlässigkeitseigenschaften. Dass der Schenkel 35 der Griffleiste 12 an der Tür 3 keinen Ausschnitt verdeckt, ist von außen nicht sichtbar.
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Zusätzlich zu den zwei den in 1 gezeigten Griffleisten 12 und spiegelbildlich zu diesen können zwei weitere Griffleisten an den Schmalseiten 11 angeordnet sein. Solange die Schwenkachse 8 der Türblätter 2, 3 benachbart zur Schmalseite 11 verläuft, sind diese zusätzlichen Griffleisten funktionslos, doch wenn die Gelenkarme 7 auf die gegenüberliegende Seite des Korpus 1 versetzt werden, erleichtern diese zusätzlichen Griffleisten 12 die Handhabung der Türen 2, 3.
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Aus gestalterischen Gründen, z. B. bei einem eintürigen Kältegerät großer Bauhöhe, kann es wünschenswert sein, dass die Griffleiste 12 sich nicht bis zur oberen oder unteren Abschlussleiste der Tür erstreckt. 7 zeigt in einer zu 5 analogen Ansicht ein dementsprechend verkürztes Adapterteil und den das Adapterteil aufnehmenden Ausschnitt des Blechzuschnitts 15. Der Randsteg 21 ist hier weggelassen, um die Vorsprünge 32 der beiden Stirnflächen 30, 31 des Grundkörpers 23 des Adapterteils vom Türinneren her, in Richtung eines Pfeils 45, in die Freiräume 33 beiderseits des Ausschnitts 14 einführen zu können.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 202008011437 U1 [0002]