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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Aufrichten eines Bauteils und eine entsprechende Aufrichtvorrichtung.
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Zum Aufrichten großer und schwerer Bauteile, beispielsweise eines Tragbogens einer Stahlbrücke oder eines Pfahles einer Windenergieanlage, werden bisher üblicherweise Kräne eingesetzt. Der Einsatz von Kränen ist jedoch teuer und erfordert einen nicht unerheblichen Platz neben dem aufzurichtenden Bauteil.
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DE 35 21 212 A1 beschreibt ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Aufrichten von Gehäuseplatten. Die Vorrichtung umfasst ein Widerlager, ein Drucklager, eine Schließe, eine Aufrichtsäule und eine Hebeeinheit, welche durch pneumatisch oder hydraulisch oder mechanisch erzeugte Friktion an der Aufrichtsäule emporklettert.
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Aus der
DE 25 10 083 B2 ist eine Kletterhebevorrichtung mit zwei Kletterabschnitten bekannt, die über doppelt wirkende Klinkenhebelsätze an einer Klettersäule verriegelbar sind.
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Aus der
US 5 368 125 A ist eine Vorrichtung zum Anheben einer Gerüstplattform bekannt mit doppel wirkenden Hydraulikzylindern.
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Die
US 5 579 865 A beschreibt eine modulare Gerüstanordnung mit einer Plattform, die kontinuierlich auf und ab bewegt werden kann, unter Verwendung mehrerer Hydraulikzylinder.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Aufrichten eines Bauteils anzugeben, welche ein platzsparendes und wirtschaftliches Aufrichten eines Bauteils ermöglichen.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 4 gelöst. Bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den jeweils abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren ist vorgesehen, dass eine Basis einer Aufrichtvorrichtung an einer Grundfläche verankert wird, das zu bewegende Bauteil an einem Arbeitsschlitten der Aufrichtvorrichtung, welcher an einem an der Basis gelagerten Führungsholm linear verschiebbar gelagert ist, angelenkt wird, zum Ausführen eines ersten Aufrichtschrittes der Arbeitsschlitten mittels einer Vorschubeinrichtung relativ zu einem an dem Führungsholm linear verschiebbar gelagerten und verriegelten Widerlagerschlitten verfahren wird, der Arbeitsschlitten an dem Führungsholm verriegelt wird, der Widerlagerschlitten entriegelt und dem Arbeitsschlitten nachgefahren wird und der Widerlagerschlitten an dem Führungsholm verriegelt und der Arbeitsschlitten entriegelt wird, so dass ein weiterer Aufrichtschritt durchführbar ist.
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Die erfindungsgemäße Aufrichtvorrichtung umfasst einen Führungsholm, welcher schwenkbar an einer Basis lagerbar ist, einen an dem Führungsholm linear verschiebbar gelagerten Arbeitsschlitten, einen an dem Führungsholm linear verschiebbar gelagerten Widerlagerschlitten und eine Vorschubeinrichtung zum Verfahren des Arbeitsschlittens und des Widerlagerschlittens relativ zueinander. Der Arbeitsschlitten weist einen Anschlussadapter auf, an welchen das zu bewegende Bauteil anschließbar ist und der Arbeitsschlitten und der Widerlagerschlitten weisen jeweils Verriegelungseinrichtungen auf, mit welchen der Arbeitsschlitten beziehungsweise der Widerlagerschlitten an dem Führungsholm festlegbar ist.
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Ein Grundgedanke der Erfindung kann darin gesehen werden, das Bauteil entlang eines starren Führungsholms aufzurichten, wobei das Aufrichten diskontinuierlich in mehreren aufeinander folgenden Aufrichtschritten erfolgt, in welchen der Arbeitsschlitten um einen definierten Betrag an dem Führungsholm hochfährt. Der Arbeitsschlitten stützt sich dabei an dem Widerlagerschlitten ab, welcher während eines Aufrichtschrittes gegenüber dem Führungsholm verriegelt beziehungsweise arretiert ist.
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Nach einem erfolgten Aufrichtschritt wird die Arretierung des Widerlagerschlittens gelöst und der Widerlagerschlitten wird wieder an den Arbeitsschlitten herangefahren, so dass in einem weiteren Hubvorgang der Arbeitsschlitten erneut entlang des Führungsholms hochfahren kann. Das Aufrichten des Bauteils erfolgt also schrittweise durch ein abwechselndes Bewegen von Arbeitsschlitten und Widerlagerschlitten entlang des Führungsholms. Arbeitsschlitten und Widerlagerschlitten klettern entlang des Führungsholms nach oben.
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Das Bauteil, beispielsweise ein Tragbogen einer Stahlbrücke oder ein Pfahl einer Windenergieanlage, wird durch die Aufrichtvorrichtung nach oben gedrückt und nicht, wie im Stand der Technik bekannt, mittels eines Seiles gezogen. Die Aufrichtvorrichtung ist hierzu einerseits an einer Grundfläche verankert und andererseits mit dem Bauteil so verbunden, dass Druckkräfte übertragen werden können.
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Verfahrensmäßig ist insbesondere vorgesehen, dass die genannten Arbeitsschritte in der angegebenen Reihenfolge durchgeführt werden.
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Ein weiterer Grundgedanke der Erfindung besteht in der schwenkbaren Lagerung des Führungsholmes an der Basis. Dies ermöglicht es, dass sich der Führungsholm während des Aufrichtvorgangs, insbesondere während eines Aufrichtschrittes des Arbeitsschlittens, gegenüber der Basis drehen und zusammen mit dem Bauteil aufrichten kann.
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Vorzugsweise umfasst der Führungsholm zur schwenkbaren Lagerung gegenüber der Basis ein Lagerauge und/oder einen Lagerbolzen, durch welche zumindest ein Teil eines Schwenkgelenks gebildet wird. Das Lagerauge kann auch als Augenanschluss bezeichnet werden.
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Die Basis kann als Teil der Aufrichtvorrichtung auch als Fuß, insbesondere als Schwenkfuß, bezeichnet werden. Der Fuß ist an der Grundfläche verankerbar, beispielsweise verschraubbar und/oder verschweißbar. Vorzugsweise wird die Basis nach erfolgter Aufrichtung des Bauteils von der Grundfläche gelöst und entfernt, so dass sie für einen weiteren Aufrichtvorgang zur Verfügung steht. Zum Verankern beziehungsweise Befestigen der Basis an der Grundfläche sind Befestigungseinrichtungen, zum Beispiel Schrauben, vorgesehen. Vorzugsweise umfasst die Basis eine Grundplatte zum Anlegen an die Grundfläche der Umgebung.
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Alternativ kann die Basis auch als Bestandteil der Umgebung direkt an der Grundfläche, beispielsweise in Form eines dort angeordneten Lagers, vorgesehen sein.
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Vorzugsweise umfasst die Basis einen Gegenanschluss für den Augenanschluss des Führungsholmes, insbesondere mindestens ein Lagerauge und/oder mindestens einen Lagerbolzen. Durch den Augenanschluss des Führungsholmes und den Gegenanschluss der Basis wird ein Schwenkgelenk gebildet.
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Zum Verbinden des Bauteils mit der Aufrichtvorrichtung ist es bevorzugt, dass an dem Bauteil ein Anschlusselement, beispielsweise eine Anschlussplatte mit einem Anschlussauge, angebracht wird, welches mit einem Anschlussadapter des Arbeitsschlittens schwenkbar verbunden wird. Der Anschlussadapter kann beispielsweise einen Anschlussbolzen umfassen, welcher in das Anschlussauge des Bauteils eingeführt wird und so eine schwenkbare und auf Druck belastbare Verbindung zwischen Arbeitsschlitten und Bauteil bereitstellt.
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Vorzugsweise wird ein Anschlussbolzen der Aufrichtvorrichtung in ein Anschlussauge des Bauteils eingeführt und anschließend an einem Adaptergrundkörper des Arbeitsschlittens montiert. Der Anschlussbolzen wird hierzu zunächst von dem Adaptergrundkörper des Arbeitsschlitten gelöst, zum Bilden eines Schwenkgelenks mit dem Anschlussauge des Bauteils verbunden und anschließend erneut an dem Adaptergrundkörper des Arbeitsschlittens montiert. Dies ermöglicht eine sichere und schnelle Befestigung des Bauteils an dem Arbeitsschlitten, da der Vorgang des Einführens des Anschlussbolzens in das Anschlussauge, welcher eine besonders große Präzision erfordert, abseits der restlichen Aufrichtvorrichtung erfolgt.
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Weiterhin ist es erfindungsgemäß, dass der Arbeitsschlitten mittels eines ersten Vorschubzylinders relativ zum dem Widerlagerschlitten verfahren wird und dass der Widerlagerschlitten mittels eines zweiten Vorschubzylinders dem Arbeitsschlitten nachgefahren wird. Die insbesondere unterschiedlichen Vorschubzylinder ermöglichen eine gezielte Anpassung an die jeweiligen Anforderungen. Der erste Vorschubzylinder ist ein kräftiger Vorschubzylinder und der zweite Vorschubzylinder ein weniger kräftiger, aber dafür gegebenenfalls schnellerer Vorschubzylinder. Außerdem ist es vorteilhaft, dass der erste Vorschubzylinder ein einseitig und der zweite Vorschubzylinder ein beidseitig arbeitender Vorschubzylinder ist. Das Einfahren des ersten, einseitig arbeitenden Vorschubzylinders kann durch die Betätigung des zweiten Vorschubzylinders beim Nachfahren des Widerlagerschlittens erfolgen.
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Die Verriegelung des Arbeitsschlittens und/oder des Widerlagerschlittens erfolgt vorzugsweise mittels Verriegelungsbolzen, welche in Verriegelungslöcher eingreifen.
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Vorrichtungsmäßig ist es bevorzugt, dass der Anschlussadapter einen Anschlussbolzen umfasst, an welchen ein Anschlussauge des zu bewegenden Bauteils anschließbar ist. Durch den Anschlussbolzen und das Anschlussauge wird ein Drehgelenk gebildet.
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Ein leichtes und schnelles Anschließen des Bauteils an die Aufrichtvorrichtung kann dadurch erzielt werden, dass der Anschlussbolzen lösbar und erneut festlegbar an einem Adaptergrundkörper des Anschlussadapters montiert ist. Der Anschlussbolzen kann unabhängig von dem Adaptergrundkörper zum Bilden des Schwenkgelenks in das Anschlussauge des Bauteils eingeführt und anschließend an dem Adaptergrundkörper gelagert werden.
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Besonders bevorzugt ist es in diesem Zusammenhang, dass der Anschlussadapter einen mit einem Grundkörper des Arbeitsschlittens verbundenen Adapterfuß und einen lösbar an dem Adapterfuß befestigten Adapterkopf aufweist, wobei der Anschlussbolzen lösbar und erneut festlegbar zwischen dem Adapterfuß und dem Adapterkopf angeordnet ist. Durch Auseinanderfahren von Adapterfuß und Adapterkopf kann der Anschlussbolzen entnommen und durch ein Zusammenfahren von Adapterfuß und Adapterkopf erneut am Adaptergrundkörper festgelegt werden. Vorzugsweise ist der Anschlussbolzen in einer gabelförmigen Aufnahme zwischen Adapterfuß und Adapterkopf angeordnet.
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Zum Bewegen des Arbeitsschlittens und des Widerlagerschlittens entlang des Führungsholmes ist als Vorschubzylinder vorzugsweise ein hydraulischer Arbeitszylinder vorgesehen. Zum Betreiben des Hydraulikzylinders umfasst die Aufrichtvorrichtung ein Hydraulikaggregat.
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Eine effektive Betriebsweise der Aufrichtvorrichtung kann dadurch bereitgestellt werden, dass mindestens zwei unterschiedliche Vorschubzylinder vorgesehen sind. Die Vorschubeinrichtung weist mindestens einen doppelt wirkenden Vorschubzylinder und einen einfach wirkenden Vorschubzylinder auf. Der einfach wirkende Vorschubzylinder wird zum Bewegen des Arbeitsschlittens und der doppelt wirkende Vorschubzylinder zum Bewegen des Widerlagerschlittens eingesetzt. Da der Arbeitshub, also die Bewegung des Arbeitsschlittens, erheblich größere Kräfte erfordert, ist der entsprechende Vorschubzylinder größer dimensioniert als der Vorschubzylinder zum Bewegen des Widerlagerschlittens. Die Vorschub- beziehungsweise Hydraulikzylinder können auch als hydraulische Pressen bezeichnet werden.
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Erfindungsgemäß ist es bevorzugt, dass mindestens zwei Führungsholme vorgesehen sind, entlang welchen der Führungsschlitten und der Widerlagerschlitten geführt sind. Die Führungsholme sind vorzugsweise parallel zueinander und nebeneinander angeordnet. Durch die mindestens zwei Führungsholme ist ein zwei- beziehungsweise mehrspuriger Betrieb der Schlitten möglich, so dass die Schlitten besonders sicher, insbesondere gegen Verkippungen geschützt, geführt werden können. Des Weiteren ist es bevorzugt, dass mindestens ein erster Aufnahmebereich für einen Vorschubzylinder zwischen den Führungsholmen und mindestens ein zweiter Aufnahmebereich für einen Vorschubzylinder seitlich eines der Führungsholme vorgesehen ist. Die mindestens zwei Aufnahmebereiche für jeweils einen Vorschubzylinder der Vorschubeinrichtung gewährleisten eine flexible Anpassungsmöglichkeit an die konkreten Einsatzbedingungen der Aufrichtvorrichtung. So kann die Aufrichtvorrichtung wahlweise mit einem oder mehreren Vorschubzylindern ausgestattet werden, wobei die Vorschubzylinder entweder zwischen den Führungsholmen, seitlich der Führungsholme oder sowohl zwischen als auch seitlich der Führungsholme angeordnet werden können.
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Bei einem zwei- oder mehrspureigen Betrieb der Aufrichtvorrichtung ist es insbesondere bevorzugt, dass ein Anschlussbereich des Anschlussadapters, insbesondere ein Anschlussbolzen, mittig zwischen zwei Führungsholmen angeordnet ist. Dies ermöglicht eine gleichmäßige Einleitung der Gewichtskraft des aufzurichtenden Bauteils in die Aufrichtvorrichtung. Der Anschlussbolzen ist vorzugsweise in der Ebene der Führungsholme angeordnet, wobei sich eine Längsachse des Anschlussbolzens quer zur Längsachse der Führungsholme erstreckt.
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Eine Anpassung der Aufrichtvorrichtung an unterschiedliche Einsatzbedingungen lässt sich erfindungsgemäß dadurch erzielen, dass die Führungsholme eine Kopplungseinrichtung aufweisen, welche eine Kopplung der Führungsholme an ihren Längsenden ermöglichen. Damit können die Führungsholme für einen einspurigen Betrieb koaxial zueinander angeordnet werden. Entsprechend können der Arbeitsschlitten und der Widerlagerschlitten, insbesondere durch ein Versetzen ihrer Führungsprofile in einen mittigen Bereich, für einen einspurigen Betrieb umrüstbar sein. Dies ermöglicht es, auf einfache Weise, den Verfahrweg der Schlitten zu verdoppeln.
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Zum Führen der Schlitten weist der Führungsholm an seiner Vorderseite und/oder Rückseite vorzugsweise eine Führungsleiste auf, welche mit einem Führungsprofil des Arbeitsschlittens und/oder des Widerlagerschlittens in Eingriff ist. Die Führungsleiste ist vorzugsweise auf einen insbesondere rohrförmigen Grundkörper des Führungsholms aufgebracht und erstreckt sich im Wesentlichen entlang der Gesamtlänge des Grundkörpers. Unter einer Vorderseite beziehungsweise Rückseite des Führungsholms ist insbesondere diejenige Seite zu verstehen, in dessen Richtung der Führungsholm beim Verschwenken um die Basis bewegt wird.
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Vorzugsweise umfassen die Verriegelungseinrichtungen jeweils mindestens einen Verriegelungsbolzen, welcher mit einem Verriegelungsloch in Eingriff bringbar ist. Die Führungsleiste des Führungsholms umfasst vorzugsweise mehrere Verriegelungslöcher, die in einem konstanten Raster angeordnet sind. Die Verriegelungsbolzen sind vorzugsweise am Arbeitsschlitten und am Widerlagerschlitten, insbesondere im Bereich des Führungsprofils des Arbeitsschlittens beziehungsweise des Widerlagerschlittens, gelagert. Den Verriegelungsbolzen ist vorzugsweise jeweils ein Hubzylinder zum Bewegen der Verriegelungsbolzen zugeordnet.
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Die Erfindung wir nachfolgend anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele, welche in den beiliegenden Zeichnungen dargestellt sind, weiter beschrieben. In den Zeichnungen zeigt:
- 1 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Aufrichtvorrichtung;
- 2 eine vergrößerte Ansicht eines unteren Bereichs der Aufrichtvorrichtung aus 1 ;
- 3 eine Basis einer Aufrichtvorrichtung;
- 4 einen Führungsholm einer Aufrichtvorrichtung;
- 5 einen Widerlagerschlitten einer Aufrichtvorrichtung;
- 6 einen Arbeitsschlitten einer Aufrichtvorrichtung;
- 7 einen Anschlussadapter einer Aufrichtvorrichtung;
- 8 unterschiedliche Ansichten einer Verriegelungseinrichtung einer Aufrichtvorrichtung;
- 9 eine Aufrichtvorrichtung im Einsatz in einer Ausgangsposition eines Aufrichtungsvorgangs;
- 10 eine Aufrichtvorrichtung im Einsatz in einer mittleren Position eines Aufrichtungsvorgangs; und
- 11 eine Aufrichtvorrichtung im Einsatz in einer Endposition eines Aufrichtungsvorgangs.
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Äquivalente Komponenten sind in allen Figuren mit denselben Bezugszeichen gekennzeichnet.
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Eine erfindungsgemäße Aufrichtvorrichtung 10 und einzelne Komponenten hiervon sind in den 1 bis 8 dargestellt. Die Aufrichtvorrichtung 10 umfasst eine Basis 12 und zwei parallel zueinander angeordnete Führungsholme 14, 16, welche im Wesentlichen identisch aufgebaut und mittels eines Augenanschlusses an der Basis 12 schwenkbar gelagert sind. An den Führungsholmen sind ein Arbeitsschlitten 20 und ein Widerlagerschlitten 22 linear verschiebbar gelagert.
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3 zeigt die Basis 12 der Aufrichtvorrichtung, welche auch als Fuß, insbesondere Schwenkfuß oder Drehachsenfuß bezeichnet werden kann. Die Basis 12 umfasst eine Grundplatte 70, an welcher mehrere Lagerplatten 72 montiert sind, welche jeweils ein Lagerauge 73 aufweisen, in welchem ein Lagerbolzen 74 angeordnet werden kann. Der Fuß beziehungsweise die Basis 12 dient als Auflagerungsschnittstelle und bietet die Möglichkeit der mittelbaren Befestigung oder Verankerung der Führungsholme 14, 16 im Gelände oder an einer Fläche. Bei einer unmittelbaren Befestigung befindet sich an dem mit Kraft zu beaufschlagenden Standort der Umgebung ein entsprechendes Gegenstück für den Augenanschluss der Führungsholme 14, 16.
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Ein erster Führungsholm 14 ist in 4 dargestellt. Die nachfolgenden Ausführungen sind auf den zweiten Führungsholm 16 entsprechend übertragbar. Der Führungsholm 14 umfasst einen zylinderförmigen Grundkörper 60 oder Tragrohr, an dessen Außenumfang gegenüberliegend, der Längsachse folgend, zwei Führungsleisten 62 angeordnet sind. Die Führungsleisten 62 erstrecken sich im Wesentlichen entlang der gesamten Länge des Grundkörpers 60 und umfassen eine Vielzahl von Arretierungslöchern 84, die einem konstanten Raster folgend über die gesamte Länge der Führungsleiste 62 angeordnet sind. Die Führungsleisten 62 weisen eine nach außen gerichtete Führungsfläche 63 auf, in welcher die Arretierungslöcher 84 angeordnet sind. Die Flanken der Führungsleisten 62 sind reine Führungsflächen. An einem unteren, axialen Ende des Führungsholms 14 ist ein Anschlussauge oder Lagerauge 86 vorgesehen, dessen axiale Ausrichtung sich quer zu einer Längsachse des Führungsholms 14 erstreckt.
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Für den zweispurigen Betrieb der Aufrichtvorrichtung 10 sind die beiden Führungsholme 14, 16 durch Verbolzen der Lageraugen 86 mit dem Fuß beziehungsweise der Basis 12 der Aufrichtvorrichtung 10 verbunden. Für einen einspurigen Betrieb der Aufrichtvorrichtung 10 weist das kopfseitige Ende zumindest eines der Führungsholme 14, 16 ein Kopplungselement auf, welches ein Ankoppeln des anderen Führungsholms ermöglicht, um den Fahrweg entlang der Führungsholme zu verlängern.
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Die Aufrichtvorrichtung 10 umfasst des Weiteren zwei Schlitten, nämlich einen oberen Schlitten, welcher als Arbeitsschlitten 20 bezeichnet wird, und einen unteren Schlitten, welcher als Widerlagerschlitten 22 bezeichnet wird. Die Schlitten sind prinzipiell von gleichem Aufbau und haben die gleiche Tragfähigkeit. Beispiele von Schlitten sind in den 5 und 6 dargestellt.
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Die Schlitten 20, 22 sind jeweils an beiden Führungsholmen 14, 16 geführt. An ihren Seiten weisen die Schlitten jeweils eine Führungseinrichtung 64 auf, die den jeweiligen Führungsholm umschließt. Die Führungseinrichtungen 64 umfassen mindestens ein Führungsprofil 65 mit einer Gleitplatte 66, welches die Führungsleiste 62 des jeweiligen Führungsholms 14, 16 umgreift, so dass sich der Schlitten zwangsgeführt in Fahrtrichtung ausrichtet.
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Der Arbeitsschlitten 20 und der Widerlagerschlitten 22 sind jeweils an den Führungsholmen 14, 16 arretierbar. Zum Arretieren des Arbeitsschlittens 20 beziehungsweise Widerlagerschlittens 22 befinden sich an den Führungsprofilen 65 hydraulisch betriebene Verriegelungseinrichtungen 28 mit Verriegelungsbolzen 80, die in die Arretierungslöcher 84 der an den Führungsholmen 14, 16 angebrachten Führungsleisten 62 eingreifen.
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Details einer Verriegelungseinrichtung 28 sind in 8 dargestellt. Die Verriegelungseinrichtungen 28 umfassen eine Montageplatte 88, welche an dem Arbeitsschlitten 20 beziehungsweise dem Widerlagerschlitten 22, insbesondere an dessen Führungsprofil 65, montierbar ist. Auf diese Weise können die Verriegelungseinrichtungen 28 lösbar an dem Arbeitsschlitten 20 beziehungsweise Widerlagerschlitten 22 befestigt werden.
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Zum Verfahren von Arbeitsschlitten 20 und Widerlagerschlitten 22 relativ zueinander ist eine Vorschubeinrichtung 24 mit einem oder mehreren Vorschubzylindern 52, 54 vorgesehen. Die Vorschubzylinder 52, 54 sind einerseits an dem Arbeitsschlitten 20 und andererseits an dem Widerlagerschlitten 22 angelenkt. Der Arbeitsschlitten 20 und der Widerlagerschlitten 22 umfassen jeweils eine Aufnahme 56 für zumindest einen inneren Vorschubzylinder 52 und zwei seitliche Aufnahmen 58 für jeweils zumindest einen äußeren Vorschubzylinder 54.
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In einem mittleren Bereich des Arbeitsschlittens 20 und des Widerlagerschlittens 22 zwischen den seitlichen Führungseinrichtungen 64 ist jeweils ein Verbindungsteil 68 vorgesehen, welches eine Aufnahme 56 für einen inneren Vorschubzylinder 52 aufweist. In den seitlichen Bereichen weisen der Arbeitsschlitten 20 und der Widerlagerschlitten 22 jeweils Aufnahmen 58 für äußere Vorschubzylinder 54 auf.
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Das Verbindungsteil 68 ist lösbar an den beiden Führungseinrichtungen 64 befestigt. Für einen einspurigen Betrieb der Aufrichtvorrichtung 10 kann das Verbindungsteil 68 durch ein Seitenteil 69 ersetzt werden. Die Führungseinrichtungen 64 besitzen hierzu Verschraubungsschnittstellen, an welche sowohl ein Verbindungsteil 68 als auch ein Seitenteil 69 anschließbar sind.
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An einem oberen Ende der Aufrichtvorrichtung 10 ist eine Quertraverse 30 vorgesehen, welche die beiden Führungsholme 14, 16 miteinander verbindet und als Begrenzungsanschlag für den Arbeitsschlitten 20 dient.
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Zum Anlenken eines aufzurichtenden Bauteils 2 umfasst der Arbeitsschlitten 20 einen Anschlussadapter 26. Der Anschlussadapter 26 ist mit einem Grundkörper 32 des Arbeitsschlittens verbunden und weist, wie der Grundkörper 32 selbst, eine Führungseinrichtung 64 mit einem Führungsprofil 65 auf. Der Anschlussadapter 26 ist oberhalb des Grundkörpers 32 des Arbeitsschlittens 20 angeordnet und bewegt sich zusammen mit diesem.
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Der Anschlussadapter 26 umfasst einen Adapterkopf 42, welcher eine Quertraverse 44 aufweist, die von dem ersten Führungsholm 14 zum zweiten Führungsholm 16 verläuft. Ein Adapterfuß 38 ist lösbar an dem Adapterkopf 42 befestigt und verbindet den Adapterkopf 42 mit dem Verbindungsteil 68 des Grundkörpers 32 des Arbeitsschlittens 20. In einem mittleren Bereich des Anschlussadapters 26 ist eine Adaptersäule 39 ausgebildet, welche mehrere, insbesondere zwei Stege umfasst. Die Adaptersäule 39 umfasst eine Trennungsschnittstelle 46, welche die Adaptersäule 39 in einen Säulefuß 40 und einen Säulenkopf 41 unterteilt.
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Zwischen dem Adapterfuß 38 und dem Adapterkopf 42, welche einen Adaptergrundkörper 34 bilden, ist im Bereich der Adaptersäule 39 ein Anschlussbolzen 36 oder Auflagerungsbolzen angeordnet. Der Anschlussbolzen 36 ist insbesondere im Bereich der Trennungsschnittstelle 46 zwischen Säulenfuß 40 und Säulenkopf 41 positioniert und dient dem Anschluss des Bauteils 2 und der Ableitung der durch das Bauteil 2 erzeugten Kräfte an die Peripherie.
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Die 9 bis 11 zeigen, jeweils in perspektivischer Ansicht und in Schnittansicht, das Aufrichten eines Bauteils 2 gegenüber einer Grundfläche 8 am Beispiel eines Tragbogens einer Stahlbrücke. Das Bauteil 2 umfasst ein Anschlusselement 4 mit einem Anschlussauge 6, das den Anschlussbolzen 36 des Anschlussadapters 26 aufnimmt. Die Trennungsschnittstelle 46 des Adaptergrundkörpers 34 dient der Montier- und Demontierbarkeit der Aufrichtvorrichtung 10 an dem Bauteil 2 und ist in Höhe einer Achse des Anschlussbolzens 36 angeordnet. Der Anschlussbolzen 36 der Aufrichtvorrichtung 10 kann in dem Anschlussauge 6 des Bauteils 2 angeordnet und anschließend bei geöffneter Trennungsschnittstelle 46 zwischen dem Adapterfuß 38 und dem Adapterkopf 42 positioniert werden. Durch Schließen der Trennungsschnittstelle 46 kann der Anschlussbolzen 36 dann am Adaptergrundkörper 34 fixiert werden, so dass das Bauteil 2 an die Aufrichtvorrichtung 10 angeschlossen ist. Die Anordnung der Auflagerung an diesem Standort der Aufrichtvorrichtung 10 minimiert das Entstehen von Abtriebskräften aus der Ebene der Führungsholme 14, 16 heraus auf eine nicht-schädliche Größe.
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Die Vorschubzylinder 52, 54 können unterschiedliche Kapazitäten aufweisen und/oder unterschiedliche Typen sein. Vorzugsweise umfasst die Vorschubeinrichtung 24 zwei kräftige, einseitig arbeitende und zwei weniger kräftige beidseitig arbeitende Vorschubzylinder 52, die an die Verbindungsteile 68 von Arbeitsschlitten 20 und Widerlagerschlitten 22 angeschlossen sind. Außen befinden sich vorzugsweise Vorschubzylinder 54 der gleichen Art und Dimensionierung wie die weniger kräftigen mittleren Vorschubzylinder 52 an den Seitenteilen 69. Die vollständige Besetzung aller Pressenstandorte ist für die grundsätzliche Funktionsweise der Aufrichtvorrichtung 10 nicht erforderlich. Die konkrete Besetzung kann in Abhängigkeit der Beanspruchung vorgenommen werden.
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Die Aufrichtvorrichtung 10 umfasst weiterhin ein Hydraulikaggregat, welches vorzugsweise eine Einheit mit einem großen Fördervolumen und eine Einheit mit einem kleinen Fördervolumen, vorzugsweise mit gleicher Druckstufe, umfasst, um ein schnelles und präzises Fahren der Schlitten 20, 22 zu ermöglichen.
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Der Betrieb einer erfindungsgemäßen Aufrichtvorrichtung 10 wird nachfolgend, insbesondere anhand der 9 bis 11, beschrieben. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel handelt es sich um einen Hebungsvorgang oder Aufrichtvorgang eines Tragbogens einer Brücke. Die Aufrichtvorrichtung 10 kann jedoch auch für andere Zwecke, beispielsweise für das Fortbewegen von Lasten auf ebenen oder geneigten Flächen, beispielsweise zum Vorschub einer Brücke, eingesetzt werden.
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Der Widerlagerschlitten 22 fungiert als Widerlager während einer Lastfahrt beziehungsweise eines Arbeitshubes des Arbeitsschlittens 20 beim Vorwärtsfahren und ist während des Arbeitshubes mittels der Verriegelungseinrichtungen 28 an den Führungsleisten 62 der Führungsholme 14, 16 arretiert. Die Verriegelungseinrichtungen 28 des Arbeitsschlittens 20 sind während des Arbeitshubes geöffnet und werden kurz vor dem Eintreffen am vorgesehenen Verriegelungsstandort für den Verriegelungsvorgang durch hydraulisches Vorspannen mittels der Hubzylinder 82 aktiviert. Bei Erreichen des Verriegelungsstandortes erfolgt die Verriegelung des Arbeitsschlittens 20. Eine Steuerung erkennt sensorisch diesen Zustand und tätigt einen Schaltvorgang zum hydraulischen Vorspannen der Verriegelungseinrichtungen 28 des Widerlagerschlittens 22 für das Entriegeln und zur Aktivierung der Vorschubzylinder 52, 54 zum Verfahren des Widerlagerschlittens 22. Kurz vor dem Eintreffen am vorgesehen Verriegelungsstandort werden die Verriegelungseinrichtungen 28 des Widerlagerschlittens 22 aktiviert und, entsprechend der Verriegelung des Arbeitsschlittens 20, erfolgt eine Verriegelung des Widerlagerschlittens 22. Anschließend wird der Arbeitszyklus neu gestartet.
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Ein Senken des Bauteils 2 erfolgt in umgekehrter Reihenfolge. Treten bei dem Verfahren der Schlitten entlang der Führungsholme 14, 16 in Abhängigkeit des konkreten Einsatzfalls unterschiedlich große Kräfte auf, so können die gegebenenfalls vorhandenen, einseitig arbeitenden kräftigeren Vorschubzylinder bei kleineren erforderlichen Antriebskräften abgeschaltet werden, so dass eine höhere Fahrgeschwindigkeit erreicht werden kann. Zum schnelleren Fahren während der Fahrten des Widerlagerschlittens können gegebenenfalls nur die weniger kräftigen, beidseitig arbeitenden Vorschubzylinder aktiviert werden. Die kräftigeren Arbeitszylinder werden während dieser Leerfahrt leergepresst.
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Die Vorrichtung und das Verfahren können grundsätzlich auch bei sogenannten Offshore-Anwendungen, beispielsweise zum Aufrichten von Pfählen, insbesondere Tripods, von Offshore-Windenergieanlagen, eingesetzt werden.