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Die Erfindung betrifft einen Behälter, insbesondere einen Wertbehälter, mit den Merkmalen im Oberbegriff von Patentanspruch 1.
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Behälter dienen der Aufbewahrung und Speicherung von Gegenständen sowie festen, flüssigen oder gasförmigen Medien. Dessen Ausgestaltung sowie der ihn zumindest äußerliche definierende Hüllkörper sind dabei auf den aufzunehmenden Inhalt abgestimmt.
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Im Allgemeinen auch als Behältnis bezeichnet, kann die jeweilige Wandung des Hüllkörpers eine in sich geschlossene oder beispielsweise offenporige sowie maschige Struktur aufweisen. Hierdurch kann der Behälter entweder dicht oder durchlässig sowie teilweise durchsichtig ausgebildet sein. In der praktischen Nutzung weisen Behälter eine begrenzte Öffenbarkeit auf, welche beispielsweise durch das Aufklappen des Hüllkörpers oder mittels eines entsprechenden Deckels realisierbar ist.
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Sofern der innerhalb des Behälters eingeschlossene Inhalt neben dessen reinen Aufnahme auch vor einem unberechtigten Zugriff zu schützen ist, muss der jeweilige Behälter, insbesondere dessen Hüllkörper, entsprechende Anforderungen erfüllen. Insbesondere solche Inhalte, welche einen bestimmten Wert darstellen, werden in so genannten Wertbehältern gelagert und/oder transportiert. Wertbehälter können beispielsweise der Aufnahme von Dokumenten, auf Medien gespeicherten Daten sowie Wertgegenständen und Geld dienen. So kann der jeweilige Wertbehälter beispielsweise in Form einer Aktentasche oder eines Aktenkoffers vorliegen. Im Zusammenhang mit Geldinstituten werden zumeist spezielle Wertbehälter eingesetzt, welche dann beispielsweise als Papiergeldbehälter (P-Behälter) oder Kassetten für Geldausgabeautomaten (GAA-Kassette) bezeichnet werden. Derartige Wertbehälter werden auch von Geld- und Werttransportunternehmen sowie von Großeinzahlern bei Banken genutzt.
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Im Rahmen der Erfindung werden neben Behältern im Allgemeinen und den zuvor genannten Wertbehältern im Besonderen auch solche Behältnisse verstanden, wie sie allgemein als Tresore oder Stahlschränke bezeichnet werden.
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Sowohl beim Transport als auch bei der Lagerung von Wertbehältern wird eine möglichst hohe Sicherheit gegen eine unbefugte Entnahme des jeweiligen Inhalts aus diesem heraus angestrebt. Neben entsprechenden baulichen Ausgestaltungen, welche allesamt die Form und die Art des jeweiligen Hüllkörpers, insbesondere dessen Wandung sowie die entsprechende Schließtechnik betreffen, sind darüber hinaus weitere Maßnahmen sowie Anordnungen bekannt, welche beispielsweise dem Aufspüren, näherhin der Ortung eines entwendeten Wertbehälters dienen. Mitunter werden auch nur einfache Systeme eingesetzt, welche ein mögliches Entreißen des Wertbehälters beim Transport oder dessen Mitnahme insgesamt verhindern oder zumindest erschweren. Mit eine der einfachsten Möglichkeiten bietet beispielsweise die Verbindung des Wertbehälters mit seinem Ablageort oder dem berechtigten Träger über eine lösbare Verbindung, beispielsweise über eine Kette. Darüber hinausgehende Maßnahmen sehen vor, dass der Inhalt des Wertbehälters bei dessen unberechtigter Öffnung zerstört oder zumindest derart beeinträchtigt wird, dass dessen reguläre Verwendung nicht mehr möglich ist.
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Aus der
DE 196 35 784 A1 ist ein verschließbarer Sicherheitstransportbehälter mit einer Alarmanlage und einer Sicherungstechnik für den Transport von Geld oder Wertgegenständen bekannt. Die Sicherungstechnik selbst ist dabei innerhalb des Behälters angeordnet, wo sie durch bestimmte, auslösende Ereignisse aktivierbar ist. Die entsprechenden Ereignisse werden dabei durch wenigstens einen Sensor detektiert, über den ein entsprechendes Signal an die Sicherungstechnik leitbar ist. Die Sicherungstechnik umfasst beispielsweise eine Farbpatrone, deren Inhalt sich bei der Zündung über den innerhalb des Behälters befindlichen Inhalt ergießt, wodurch dieser markiert und für die reguläre Verwendung unbrauchbar wird.
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Die
DE 28 07 566 A1 offenbart einen Transportbehälter für Wertpapiere, Banknoten und dergleichen, welcher einen abschließbaren Deckel aufweist. Innerhalb des Behälters ist ebenfalls eine Sicherungstechnik angeordnet, welche beim unerlaubten Öffnen des Behälters ein Farbmarkierungssystem auslöst.
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Darüber hinaus ist auch der Hüllkörper des Behälters selbst so ausgestaltet, dass dessen Wandung eine Beschädigung detektiert, woraufhin die Sicherungstechnik aktivierbar ist. Hierbei ist die Wandung in Form eines Sensors aufgebaut, welcher sich aus einer Innenwand und einer Außenwand zusammensetzt. Diese beiden Wände sind in einen elektrischen Schaltkreis einbezogen, welcher mit der Sicherungstechnik verbunden ist. Zwischen den beiden Wänden ist eine isolierende Zwischenschicht angeordnet, so dass im normalen Betrieb kein leitender Kontakt zwischen Innenwand und Außenwand besteht. Sobald der Hüllkörper beispielsweise durch Penetrieren mittels eines Bohrers durchstoßen wird, bildet der Bohrer selbst eine Brücke zwischen der Innenwand und der Außenwand der Wandung, woraufhin der elektrische Schaltkreis geschlossen wird und die Sicherungstechnik aktivierbar ist.
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Auf diese Weise ist neben einem unberechtigten regulären Öffnen des Behälters auch dessen Aufbrechen durch Beschädigen des Hüllkörpers, näherhin dessen Wandung, detektierbar. Folglich ist die Sicherungstechnik grundsätzlich beim unberechtigten Öffnen des Behälters aktivierbar.
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Allerdings kann der Aufbau dieser somit dreischichtigen Wandung einen entsprechenden Aufwand erfordern. Insbesondere die zumeist schalenförmig oder zumindest mit Abwinklungen einhergehende Struktur des Hüllkörpers stellt dabei entsprechende Anforderungen an die Fertigung der Innen- sowie Außenwand, um diese dann zusammen mit der isolierenden Zwischenschicht miteinander zu verbinden.
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Um die bevorzugt aus Metall gebildete Innen- und Außenwand auch gegenüber mechanischen Beeinträchtigungen ausreichend widerstandsfähig zu machen, müssen diese eine entsprechende Dicke aufweisen. Diese Dicke trägt dazu bei, dass der Behälter insgesamt ein hohes Gewicht besitzt. Weiterhin ist nur schwer auszuschließen, dass die Innen- und Außenwand bereits bei einem versehentlichen Sturz oder einem ungewollten Schlag in einen leitenden Kontakt zueinander treten, woraufhin die Sicherheitstechnik grundlos aktiviert wird.
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Vor diesem Hintergrund bietet die Ausgestaltung von Behältern, insbesondere von Wertbehältern, in Bezug auf deren Hüllkörper noch Raum für Verbesserungen.
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Dabei liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Behälter der vorgenannten Art dahingehend zu verbessern, dass insbesondere dessen Hüllkörper eine Wandung mit einer flächendeckenden Detektion für Beschädigungen aufweist, welche einen hohen Widerstand gegenüber mechanischen Belastungen bei gleichzeitig geringem Gewicht aufweist.
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Die Lösung dieser Aufgabe besteht nach der Erfindung in einem Behälter gemäß den Merkmalen von Patentanspruch 1.
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Hiernach wird ein Behälter, insbesondere ein Wertbehälter, aufgezeigt, welcher einen öffenbaren Hüllkörper umfasst. Der Behälter weist dabei wenigstens einen Sensor auf, welcher zur Detektion einer Beschädigung des Hüllkörpers dient. Erfindungsgemäß ist der Sensor aus einem flächigen und im Bereich des Hüllkörpers angeordneten Faserverbundwerkstoff gebildet. Dessen in einer Matrix aus Harz eingebettetes Fasermaterial umfasst einzelne Kontrollfasern, welche ein Signal leitendes Material aufweisen. Bei dem Harz kann es sich beispielsweise um ein duroplastisches oder ein thermoplastisches Harz handeln.
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Der besondere Vorteil besteht hierbei in dem Einsatz des Faserverbundwerkstoffs, welcher im Vergleich zu seinem geringen Eigengewicht eine hohe Festigkeit aufweist. Gleichzeitig werden einzelne Fasern des Fasermaterials als Kontrollfasern genutzt, um eine Beschädigung des Hüllkörpers zu detektieren. Die einzelnen Kontrollfasern sind dabei so ausgebildet, dass über diese ein Signal leitbar ist. Bei dem zu übertragenden Signalen kann es sich beispielsweise um ein elektrisches oder ein Lichtsignal handeln.
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Wenigstens einige der Kontrollfasern können hierfür zumindest bereichsweise ein Strom leitendes Material aufweisen oder aus diesem gebildet sein. Weiterhin können wenigstens einige der Kontrollfasern zumindest bereichsweise ein Licht leitendes Material aufweisen oder aus diesem gebildet sein. Bevorzugt weisen wenigstens einzelne Kontrollfasern ein Strom leitendes Material auf, um die Beschädigung des Hüllkörpers, näherhin der Wandung, zu detektieren.
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Die Empfindlichkeit des aus den Kontrollfasern innerhalb des Faserverbundwerkstoffs gebildeten Sensors ist über deren Lage zueinander voreinstellbar. Mit anderen Worten ist bei einer geringen Beabstandung der einzelnen Kontrollfasern zueinander eine sehr feine Detektion von etwaigen Beschädigungen des Hüllkörpers möglich, wie sie beim Bohren eines Loches durch die Wandung hindurch erfolgt, um beispielsweise ein explosives Medium in den Behälter einzuleiten. Demgegenüber führt eine größere Beabstandung der einzelnen Kontrollfasern zueinander zu einer gröberen Detektion etwaiger Beschädigungen des Hüllkörpers, welche zumeist eine großflächigere Beschädigung der Wandung erfordert, sofern nicht eine Kontrollfaser direkt durch die Beschädigung betroffen ist.
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Bei den Fasern des Faserverbundwerkstoffs kann es sich beispielsweise um einzelne Fasern oder um Faserbündel (Rovings) handeln. Der Werkstoff der Fasern kann innerhalb des Faserverbundwerkstoffs gleichmäßig oder auch voneinander unterschiedlich sein. So können zumindest einzelne Fasern beispielsweise aus Glasfasern oder Kohlenstofffasern gebildet sein. Insbesondere können einzelne Fasern auch als Keramikfasern, Aramidfasern oder Borfasern sowie Naturfasern oder Nylonfasern ausgebildet sein. Selbstverständlich können beispielsweise auch Garne oder Thermoplastfäden als Faser Verwendung finden.
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Vorteilhafte Weiterbildungen des grundsätzlichen Erfindungsgedankens sind Gegenstand der abhängigen Patentansprüche 2 bis 10.
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Die Erfindung sieht vor, dass der Sensor zumindest eine Wandung des Hüllkörpers bildet. So können beispielsweise Teile des Hüllkörpers oder dieser insgesamt aus Faserverbundwerkstoff gebildet sein, dessen notwendiges Fasermaterial die einzelnen Kontrollfasern umfasst. Bevorzugt ist dabei die Matrix aus Harz derart ausgeführt, dass das darin eingebettete Fasermaterial und insbesondere die einzelnen Kontrollfasern der optischen Wahrnehmung entzogen sind. Hierdurch wird verhindert, dass ein Unbefugter den Aufbau des Sensors bereits durch bloßes Untersuchen des Behälters erkennt, um dessen Wandung gezielt zwischen den einzelnen Kontrollfasern zu penetrieren.
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Hierfür kann das Harz beispielsweise eine entsprechende Färbung aufweisen. Weiterhin können sowohl das Fasermaterial mit den darin angeordneten Kontrollfasern als auch das Harz farblich derart einander angeglichen sein, dass diese allesamt optisch nicht von einander zu unterscheiden sind.
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Bevorzugt erhält der so ausgestaltete Hüllkörper zumindest äußerlich eine entsprechende Beschichtung, um die darunter befindliche Struktur des Faserverbundwerkstoffs und insbesondere die Lage der einzelnen Kontrollfasern dem Blick zu entziehen.
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In diesem Zusammenhang ist denkbar, dass ein unberechtigter Öffner des Behälters auch mit falschen Informationen versorgt werden kann. Mit anderen Worten können beispielsweise bewusst einzelne Fasern des Fasermaterials farblich gekennzeichnet sein, um einen etwaigen Kontrollmechanismus zu suggerieren. Diese optisch markierten Fasern könnten somit als Kontrollfasern wahrgenommen werden, so dass die eigentlichen Kontrollfasern unerkannt bleiben. Hierdurch würde beim Penetrieren der Wandung im Bereich zwischen den markierten Fasern eine sichere Detektion der Beschädigung erfolgen.
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In vorteilhafter Weise kann der Sensor zumindest bereichsweise innerhalb des Hüllkörpers, näherhin an einer Wandung des Hüllkörpers, angeordnet sein. Alternativ hierzu kann der Sensor auch zumindest bereichsweise außerhalb des Hüllkörpers, näherhin an einer Wandung des Hüllkörpers, angeordnet sein.
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Selbstverständlich kann der Sensor auch zumindest bereichsweise innerhalb und außerhalb des Hüllkörpers an einer Wandung des Hüllkörpers angeordnet sein. Eine solche Ausgestaltung könnte beispielsweise mit einer gezielten Anordnung der Kontrollfasern einhergehen, wobei beispielsweise die Anordnung der Kontrollfasern des außerhalb des Hüllkörpers angeordneten Sensors durch die Anordnung der Kontrollfasern des innerhalb des Hüllkörpers angeordneten Sensors in ihrer Struktur ergänzt wird. Mit anderen Worten kann hierdurch beispielsweise die Detektionsempfindlichkeit eingestellt sein, wobei etwaige Lücken zwischen den Kontrollfasern auf einer Seite des Hüllkörpers durch auf der gegenüberliegenden Seite des Hüllkörpers angeordnete Kontrollfasern des anderen Sensors ergänzt werden. In vorteilhafter Weise würde somit auch dann eine Detektion einer Beschädigung des Hüllkörpers erfolgen, sofern beispielsweise der außerhalb angeordnete Sensor, näherhin dessen Kontrollfasern, keine Penetration des Hüllkörpers detektieren, allerdings spätestens mit Erreichen des innerhalb des Hüllkörpers angeordneten Sensors eine Detektion erfolgt.
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So kann die Wandung des Hüllkörpers in vorteilhafter Weise mehrschichtig aufgebaut sein, indem beispielsweise die innere oder äußere Schicht der Wandung eine von dem Faserverbundwerkstoff andere Struktur oder ein demgegenüber anderes Material aufweist. Dabei kann die innere oder äußere Schicht beispielsweise aus einem Metall gebildet sein, auf dem der Sensor in Form des Faserverbundwerkstoffs zumindest bereichsweise angeordnet ist. Bevorzugt ist hierbei die innere oder äußere Schicht der Wandung des Hüllkörpers vollständig mit dem Sensor verkleidet. Auf diese Weise wird eine vollflächige Detektion etwaiger Beschädigungen des Hüllkörpers ermöglicht.
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In einer alternativen Ausgestaltung kann der Sensor zumindest bereichsweise innerhalb einer Wandung des Hüllkörpers angeordnet sein. In diesem Fall würde die Wandung aus mindestens drei Schichten bestehen, wobei die mittlere Schicht durch den Sensor in Form des Faserverbundwerkstoffs mit einzelnen Kontrollfasern gebildet ist. Die dabei den Sensor umgebenden Schichten können aus einer gegenüber dem Faserverbundwerkstoff des Sensors unterschiedlichen Struktur oder einem davon unterschiedlichen Material gebildet sein. Ein derartiger Aufbau kann insofern vorteilhaft sein, als dass der eigentliche Sensor in Form des Faserverbundwerkstoffs weder von innerhalb noch von außerhalb des Behälters erkennbar ist.
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Als verwendetes Fasermaterial des Faserverbundwerkstoffs kann dieses beispielsweise ein Gelege sein. Bevorzugt ist das Fasermaterial des Sensors ein Gewebe, welches sich kreuzende Kettfasern und Schussfasern aufweist. Hierbei bilden die jeweiligen Kettfasern eine zumindest bereichsweise parallel zueinander verlaufende Struktur, zwischen der die einzelnen Schussfasern hindurch geführt sind.
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Bevorzugt sind hierbei wenigstens einige der Schussfasern als Kontrollfasern ausgebildet. Grundsätzlich können auch wenigstens einige der Kettfasern als Kontrollfasern ausgebildet sein. Je nach Anforderung können selbstverständlich auch einzelne Kettfasern und Schussfasern als Kontrollfasern ausgebildet sein. Grundsätzlich können die Kontrollfasern zusätzlich zu den bereits vorhandenen Fasern des Fasermaterials auf dieses aufgelegt oder in dieses eingearbeitet sein.
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Der Vorteil beim Austausch einzelner Fasern des Fasermaterials durch Kontrollfasern ist daran zu sehen, dass hierbei nicht zusätzlich zum vorhandenen Fasermaterial entsprechende Kontrollfasern vorzusehen sind. Insbesondere das Einarbeiten der Kontrollfasern innerhalb des Fasermaterials bietet den Vorteil, dass der somit flächige Sensor problemlos an die mitunter anspruchsvolle Ausgestaltung des Hüllkörpers anpassbar ist. Mit anderen Worten kann hierbei selbst bei topografisch anspruchsvollen Verläufen der Wandung des Behälters der flächige Sensor an diese angepasst sein, ohne dass der Verlauf der Kontrollfasern einer besonderen Beachtung bedarf.
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So kann der Sensor in Form des Faserverbundwerkstoffs beispielsweise problemlos in bereits vorhandene Behälter eingebracht werden, indem dieser zumindest bereichsweise mit einem Harz versehen werden, auf welches der Sensor in Form des Faserverbundwerkstoffs aufgelegt und mit der Zugabe weiteren Harzes in dieses eingebettet wird.
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Insbesondere für den Fall, dass der Sensor selbst eine Wandung des Hüllkörpers bildet, kann dessen Fasermaterial bereits einen angepassten Verlauf seiner einzelnen Fasern aufweisen. So können die einzelnen Fasern, insbesondere die Kontrollfasern, zumindest bereichsweise unterschiedliche Abstände zueinander aufweisen, um beispielsweise einer notwendigen Umlenkung durch Abbiegungen innerhalb der zu erzeugenden Wandung einfacher zu folgen. So können insbesondere jene Bereiche besser mit Kontrollfasern ausgestattet werden, in denen das Fasermaterial des Faserverbundwerkstoffs beispielsweise gedehnt oder gestaucht wird oder sogar eine Verdoppelung erfährt.
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In vorteilhafter Weise sind wenigstens einige der Kontrollfasern aus einer einzelnen Kontrollfaser gebildet. Mit anderen Worten werden die einzelnen Kontrollfasern hierbei jeweils durch einzelne Abschnitte einer einzelnen, zusammenhängenden Kontrollfaser gebildet. Im Rahmen der Erfindung werden somit die Kontrollfasern derart gesehen, dass diese sich jeweils zwischen den Bereichen der einzelnen, miteinander zusammenhängenden Kontrollfaser erstrecken, welche zwischen deren Richtungsänderungen sowie einer Richtungsänderung und dem jeweiligen Ende der einzelnen Kontrollfaser verlaufen.
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Hierbei bilden einzelne Kontrollfasern eine zusammenhängende Kontrollfaser, welche durch entsprechende Umlenkungen einzelne nebeneinander oder übereinander sowie sich kreuzende Kontrollfasern bildet. Der besondere Vorteil besteht hierbei in einer einfachen Anbindung der Kontrollfaser an die Sicherungstechnik, da diese lediglich mit den Endpunkten der Kontrollfaser verbunden ist. Demgegenüber müssen einzelne, voneinander getrennte Kontrollfasern entweder einzeln abgefragt oder zunächst in Bezug auf ihre Signalleitung zusammengefasst werden, um anschließend mit der Sicherungstechnik verbunden zu werden.
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Besonders bevorzugt weist dabei die einzelne Kontrollfaser einen meanderförmigen Verlauf auf. Hierbei ist die einzelne Kontrollfaser jeweils zwischen einzelnen Umlenkpunkten geführt, zwischen denen sie die einzelnen Kontrollfasern ausbilden. Bei den Umlenkpunkten kann es sich beispielsweise um einzelne Schussfäden oder Kettfäden handeln, an denen sich die Richtung der einzelnen Kontrollfaser ändert. So kann die einzelne Kontrollfaser beispielsweise um andere Fasern herum angeordnet werden, so dass diese schlingenartig durch die einzelne Kontrollfaser umgriffen ist. Selbstverständlich können die einzelnen Umlenkpunkte auch nur aus einem Ändern der Richtung der einzelnen Kontrollfaser bestehen, beispielsweise durch deren kurviges Verlegen oder gar Umknicken.
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In vorteilhafter Weise verlaufen hierbei die einzelnen Kontrollfasern zumindest bereichsweise parallel zueinander, so dass die zusammenhängende Kontrollfaser alternierend zwischen ihren jeweiligen Umlenkpunkten geführt ist. Dabei kann die einzelne Kontrollfaser ab einem bestimmten Umlenkpunkt derart weiter verlaufen, dass sie die bereits gebildeten einzelnen Kontrollfasern kreuzt oder zumindest schneidet.
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Je nach Ausgestaltung der Kontrollfaser ist darauf zu achten, dass insbesondere bei einem Schneiden oder sich Überkreuzen diese keinen leitenden Kontakt in Form eines Kurzschlusses aufweist, was insbesondere beim Einsatz von Kontrollfasern aus einem Strom leitenden Material erforderlich ist. So kann die einzelne Kontrollfaser beim Kreuzen oder Schneiden der bereits gebildeten Kontrollfasern in einer zu diesen beabstandeten Ebene verlaufen, wodurch diese sich nicht berühren. Alternativ hierzu können die Kontrollfasern auch derart miteinander gekreuzt sein, dass diese zwar bereichsweise um einzelne Kontrollfasern herum verlaufen, dabei allerdings von diesen ebenfalls beabstandet sind.
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Bei der Anordnung der einzelnen Kontrollfasern, insbesondere der zusammenhängenden Kontrollfaser, ist vorgesehen, dass die parallel zueinander verlaufenden Kontrollfasern in einem Abstand zueinander angeordnet sind. Bevorzugt beträgt der Abstand zwischen den einzelnen Kontrollfasern dabei maximal 10 mm. Besonderes bevorzugt kann der Abstand zwischen den einzelnen Kontrollfasern von 2,0 mm bis 5,0 mm betragen. Durch den Abstand der einzelnen Kontrollfasern zueinander ist die Empfindlichkeit des so gebildeten Sensors voreinstellbar, wobei ein möglichst enger Verlauf der Kontrollfasern zueinander eine überaus feine Detektion selbst kleinster Beschädigungen des Hüllkörpers ermöglicht.
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Demgegenüber kann die Ausgestaltung des Hüllkörpers beispielsweise einzelne Bereiche aufweisen, welche bauartbedingt keiner feinen Detektion etwaiger Beschädigungen bedürfen. In diesen Bereichen kann der Abstand der einzelnen Kontrollfasern zueinander selbstverständlich auch vergrößert sein und dabei zwischen 10 mm und 100 mm betragen.
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Je nach Ausgestaltung ist vorgesehen, dass zumindest einige der Kontrollfasern in ihrem Querschnitt aus einem signalleitenden Kern gebildet sind. Bevorzugt ist dieser Kern mit einer diesen umgebenden Isolierungsschicht versehen. Die Isolierungsschicht ist dabei so ausgebildet, dass sie entweder den innerhalb des leitenden Kerns fließenden Strom oder das darin geleitete Licht gegenüber der Umgebung abschirmt. Der Vorteil der Isolierungsschicht besteht darin, dass insbesondere beim gekreuzten Verlegen der Kontrollfaser und/oder der einzelnen Kontrollfasern diese unmittelbar aufeinander liegen können, ohne dass etwaige Signale über ihren Berührungspunkt unerwünscht weitergeben werden.
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Die Erfindung sieht vor, dass die Kontrollfaser, näherhin die einzelnen Kontrollfasern, mit einer Messvorrichtung zur Widerstandsmessung verbindbar sind. Über die Messvorrichtung kann der durch die einzelnen Kontrollfasern verursachte Widerstand gemessen werden. So ist beim Durchtrennen wenigstens einer der Kontrollfasern eine Änderung des Widerstands innerhalb des Sensors messbar, wodurch ein Signal auslösbar ist. Selbiges gilt auch beim Kurzschließen wenigstens zweier Kontrollfasern, in dessen Folge sich der durch den Sensor gebildete Widerstand ebenfalls verändert.
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Alternativ hierzu können die Kontrollfasern mit einer optischen Messeinheit gekoppelt sein. In diesem Fall würde das Durchtrennen der als Lichtleiter ausgebildeten Kontrollfaser registriert, da sich die darüber geleitete Lichtstärke verändert oder gar vollständig unterbrochen wird.
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Sobald ein Durchtrennen oder Kurzschließen der Kontrollfasern detektiert wird, können entsprechende Maßnahmen direkt erfolgen oder zumindest eingeleitet werden. Bevorzugt ist die Messvorrichtung hierbei mit einer Schutzanordnung koppelbar, wobei die Schutzanordnung durch das ausgelöste Signal aktivierbar ist. Bei der Schutzanordnung kann es sich beispielsweise um einen Alarm handeln, welcher neben akustischen sowie optischen Signalen auch ein drahtloses Signal absetzen kann. Das Signal dient dazu, das unbefugte Öffnen des Behälters, näherhin die Beschädigung des Hüllkörpers, aufzeigen. Weiterhin kann die Schutzanordnung auch in Form einer Farbmarkierung ausgebildet sein oder diese umfassen, bei deren Auslösung der Inhalt des Behälters entsprechend markiert wird.
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Insgesamt bietet die vorliegende Erfindung eine überaus wirtschaftliche Möglichkeit, die Beschädigung eines Behälters, insbesondere eines Wertbehälters, zu detektieren und darauf erfolgende Maßnahmen einzuleiten. Insbesondere der Einsatz eines flächigen Sensors in Form eines Faserverbundwerkstoffs ermöglicht eine nahezu unbegrenzte Anpassung selbst an anspruchsvolle Formgebungen. Weiterhin kann die jeweilige Wandung des Behälters entweder vollständig aus dem Sensor in Form des Faserverbundwerkstoffs mit einzelnen Kontrollfasern gebildet sein. Demgegenüber kann der flächige Sensor auch problemlos an der Wandung des Hüllkörpers zumindest bereichsweise an dessen Innen- oder Außenseite angeordnet sein. Hierbei ist auch das nachträgliche Ausstatten bereits vorhandener Behälter durch das Einbringen des flächigen Sensors problemlos ermöglicht.
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Weiterhin führt der Einsatz des Faserverbundwerkstoffs zu einer deutlichen Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Behälters gegenüber mechanischer Einwirkungen. Somit kann in vorteilhafter Weise der sich aus dem Einsatz des Faserverbundwerkstoffs ergebende Vorteil einer hohen Festigkeit bei gleichzeitig geringem Gewicht direkt mit der Ausbildung eines Sensors kombiniert werden, indem einzelne Fasern des notwendigen Fasermaterials entweder durch einzelne Kontrollfasern ersetzt oder durch diese ergänzt werden. Auf diese Weise wird ein überaus einfacher Sensor in Bezug auf dessen Verarbeitung geschaffen, welcher gleichzeitig die Festigkeit des Behälters erhöhende oder gar dessen Hüllkörper bildende Funktionen übernimmt.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand einiger in den Zeichnungen schematisch dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen:
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1 einen Wertbehälter in einer aus dem Stand der Technik bekannten Form für den Einsatz in Geldausgabeautomaten in einer perspektivischen Darstellungsweise;
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2 einen Ausschnitt der Wandung aus einem erfindungsgemäßen Behälter in einer auf Einzelheiten reduzierten Darstellung;
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3 eine schematische Darstellung eines Teils der Wandung aus 2 in einer Aufsicht sowie
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4 einen Querschnitt durch den in 3 dargestellten Teil.
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1 zeigt einen Behälter 1, wie er in bekannter Weise im Stand der Technik beispielsweise bei einem nicht näher dargestellten Geldausgabeautomaten (GAA) eingesetzt wird. Hierbei dient der Behälter 1 der Ausgabe und/oder Aufnahme von ebenfalls nicht näher dargestelltem Bargeld, so dass es sich vorliegend um einen Wertbehälter in Form eines GAA-Behälters handelt.
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Geldausgabeautomaten weisen zumeist mehrere solcher Behälter 1 auf, innerhalb derer das Bargeld gesichert von und zu dem jeweiligen Geldinstitut transportiert wird. Bei einem durch einen Benutzer des Geldausgabeautomaten ausgelösten Vorgang kann Bargeld in nicht näher dargestellter Weise entweder zu dessen Abhebung aus dem Behälter 1 entnommen oder aber über eine Einzahlung in diesen abgelegt werden.
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Der Behälter 1 weist einen dessen Außenform definierenden öffenbaren Hüllkörper 2 auf, welcher sich aus einem kastenförmigen Behältnis 3 und einem das Behältnis 3 verschließenden Deckel 4 zusammensetzt. Zum einfachen Transport des Behälters 1 besitzt dieser seitlich wenigstens einen schwenkbar angeordneten Griff 5, welcher mit einer Hand umgreifbar ist.
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Sämtliche Bereiche des sich aus dem Behältnis 3 und dem Deckel 4 zusammensetzenden Hüllkörpers 2 bilden jeweils eine Wandung 6 des Hüllkörpers 2, welche in Summe das Innere des Behälters 1 umgibt.
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Um eine flächige Detektion einer Beschädigung des Hüllkörpers 2, näherhin dessen Wandung 6 zu detektieren, ist wenigstens ein Sensor 7 vorgesehen, welcher als flächiger Faserverbundwerkstoff ausgebildet ist. Vorliegend ist die Wandung 6 selbst als Sensor 7 ausgeführt, wobei die gesamte Wandung 6 des Hüllkörpers 2 in nicht näher dargestellter Weise aus dem Faserverbundwerkstoff hergestellt ist.
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Dieser Sensor 7 ist in ebenfalls nicht näher dargestellter Weise mit einer Messvorrichtung zur Widerstandsmessung verbunden, welche im Inneren des Behälters 1 angeordnet ist. Die Messvorrichtung ist mit einer ebenfalls im Inneren des Behälters 1 angeordneten und somit nicht näher dargestellten Schutzanordnung gekoppelt. Die Schutzanordnung ist durch ein über den Sensor 7 auslösbares Signal aktivierbar. Bei der Schutzanordnung kann es sich beispielsweise um eine Anordnung zur Farbmarkierung handeln, welche bei deren Auslösung den jeweiligen Inhalt des Behälters 1 für den gewöhnlichen Gebrauch unbrauchbar macht.
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2 stellt einen Ausschnitt eines Fasermaterials 8 dar, welches in nicht näher dargestellter Weise in einer Matrix aus Harz eingebettet ist. In dieser Kombination bildet das in das Harz eingebettete Fasermaterial 8 die Wandung 6 des Hüllkörpers 2. Das Fasermaterial 8 bildet ein Gewebe, welches aus sich kreuzenden Kettfasern 9 und Schussfasern 10 zusammengesetzt ist. Die Kettfasern 9 erstrecken sich dabei in eine Richtung x, während die Schussfasern 10 senkrecht dazu in einer Richtung y verlaufen. Dabei sind die Schussfasern 10 durch die Kettfasern 9 hindurch angeordnet, wobei sie diese abwechselnd von oben sowie unten überlaufen sowie unterlaufen, so dass die einzelnen Kettfasern 9 abwechselnd oben sowie unten zumindest bereichsweise mit den Schussfasern 10 in Kontakt stehen.
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Um den hier dargestellten Bereich der Wandung 6 als Sensor 7 auszuführen, weist das Fasermaterial 8 einzelne Kontrollfasern 11 auf. Die Kontrollfasern 11 verlaufen hierbei in Richtung y der Schussfasern 10, wobei die Kontrollfasern 11 die Schussfasern 10 teilweise ersetzen oder ergänzen. Die Kontrollfasern selbst weisen ein nicht näher dargestelltes Signal leitendes Material auf. Vorliegend sind die Kontrollfasern 11 zumindest bereichsweise Strom leitend ausgebildet, wobei diese in nicht näher dargestellter Weise mit der Messvorrichtung verbunden sind.
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3 zeigt eine schematisch dargestellte einzelne Kontrollfaser 11a. Zur besseren Verdeutlichung ist diese ohne das restliche Fasermaterial 8, insbesondere die weiteren Kettfasern 9 sowie Schussfasern 10 dargestellt. Die einzelne Kontrollfaser 11a verläuft hierbei mäanderförmig, wobei sie sich zwischen einzelnen Umlenkpunkten 12 geradlinig erstreckt. An den Umlenkpunkten 12 ändert die einzelne Kontrollfaser 11a ihre Richtung, wobei sie nach ihrer Umlenkung in entgegengesetzte Richtung parallel zu ihren anderen Abschnitten zwischen den Umlenkpunkten 12 verläuft.
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Die zwischen den jeweiligen Umlenkpunkten 12 gelegenen Abschnitte der einzelnen Kontrollfaser 11a bilden wiederum einzelne Kontrollfasern 11, welche somit eine zusammenhängende Kontrollfaser 11a ergeben. Der Vorteil liegt in einem möglichst einfachen uns somit wirtschaftlichen Koppeln der Kontrollfasern 11 mit der nicht näher dargestellten Messvorrichtung, da diese lediglich über die Enden 13 der einzelnen Kontrollfaser 11a mit der Messvorrichtung zu verbinden sind.
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Wie zu erkennen, weisen die einzelnen, paralle zueinander verlaufenden Abschnitte der einzelnen Kontrollfaser 11a in Form mehrerer Kontrollfasern 11 unterschiedliche Abstände a1, a2 zueinander auf. Vorliegend beträgt der kleinere Abstand a1 in nicht maßstäblicher Darstellung 2,0 mm, wohingegen der größere Abstand a2 in ebenfalls nicht maßstäblicher Darstellung 5,0 mm beträgt.
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4 verdeutlicht den Aufbau einer Kontrollfaser 11, 11a in einem Querschnitt durch diese. Dem Schnitt ist zu entnehmen, dass die Kontrollfaser 11, 11a einen Signal leitenden Kern 14 mit einer diesen umgebenden Isolierungsschicht 15 besitzt. Insbesondere durch die Anordnung der Isolierungsschicht 15 kann die einzelne Kontrollfaser 11, 11a durchaus auch einen direkten umfangsseitigen Kontakt mit weiteren Kontrollfasern 11, 11a aufweisen, da eine unerwünschte Signal Leitung, näherhin eine Überbrückung nicht möglich ist.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Behälter
- 2
- Hüllkörper
- 3
- Behältnis
- 4
- Deckel
- 5
- Griff
- 6
- Wandung
- 7
- Sensor
- 8
- Fasermaterial
- 9
- Kettfaser
- 10
- Schussfaser
- 11
- Kontrollfaser
- 11a
- Kontrollfaser
- 12
- Umlenkpunkt
- 13
- Ende
- 14
- Kern
- 15
- Isolierungsschicht
- a1
- Abstand
- a2
- Abstand
- x
- Richtung
- y
- Richtung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 19635784 A1 [0007]
- DE 2807566 A1 [0008]