DE102019202599B3 - Antriebsanordnung für eine Fahrzeugachse - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Antriebsanordnung für eine Fahrzeugachse (VA) eines Kraftfahrzeugs, bei der im Fahrbetrieb ein Antriebs-Achsmoment über ein Achsdifferenzial (5) auf Fahrzeugräder (6) übertragbar ist, wobei das Achsdifferenzial (5) einen antriebsseitigen Differenzialkorb (13) aufweist, an dem zumindest ein Ausgleichszahnrad (11) drehgelagert ist, sowie ein erstes Achszahnrad (7) und ein zweites Achszahnrad (7) aufweist, die rechtwinklig zum Ausgleichszahnrad (11) sowie koaxial mit Abstand zueinander angeordnet sind und jeweils drehfest auf einer zum Fahrzeugrad (6) führenden Achshalbwelle (9) angeordnet sind, wobei das Ausgleichszahnrad (11) in einer Ankoppel-Position (AN) in Zahneingriff mit jedem der Achszahnräder (7) ist. Erfindungsgemäß weist die Antriebsanordnung eine Abkoppeleinheit (22) auf, mittels der das Ausgleichszahnrad (11) zwischen seiner Ankoppel-Position (AN) und einer Abkoppel-Position (AB) verstellbar ist, in der das Ausgleichszahnrad (11) außer Zahneingriff mit den Achskegelrädern (7) ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Antriebsanordnung für eine Fahrzeugachse nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
- Bei einer solchen Antriebsanordnung wird im Fahrbetrieb von zum Beispiel einer Elektromaschine ein Antriebs-Achsmoment erzeugt, das über ein Achsdifferenzial auf die Fahrzeugräder eines zweispurigen Fahrzeugs übertragbar ist. Das Achsdifferenzial kann ein Kegelraddifferenzial mit einem antriebsseitigen Differenzialkorb sein, an dem zumindest ein Ausgleichskegelrad drehgelagert ist. Das Kegelraddifferenzial weist zudem ein erstes Achskegelzahnrad und ein zweites Achskegelzahnrad auf. Diese sind rechtwinklig zum Ausgleichskegelrad sowie koaxial mit Abstand zueinander angeordnet. Die beiden Abtriebskegelräder sind jeweils drehfest auf einer zum jeweiligen Fahrzeugrad führenden Achshalbwelle angeordnet. Jedes der Abtriebskegelräder ist in Zahneingriff mit dem Ausgleichskegelrad.
- In einem batteriebetriebenen Fahrzeug wird ein großes Augenmerk auf die Minimierung von Reibungsverlusten gelegt, um die Reichweite zu vergrö-ßern. Bei einem allradgetriebenen Elektrofahrzeug mit je einem Elektroantrieb an jeder Fahrzeugachse wird daher während des Fahrbetriebs, sofern es die Betriebsbedingungen zulassen, zum Beispiel die Vorderachse nicht bestromt und alleine mit der Hinterachse angetrieben und auch rekuperiert. Hierdurch wird der Gesamtwirkungsgrad erhöht und die Reichweite vergrößert. Es bleiben aber nach wie vor Reibungsverluste (Luft- und Lagerreibung, Verzahnungsreibung im Getriebe, Panschverluste, etc.) durch den mitgeschleppten Vorderachsantrieb. Vorteilhaft wäre es in diesem Zusammenhang, den Vorderachsantrieb mechanisch möglichst vollständig abzukoppeln, um diese Reibungsverluste einzusparen.
- Aus dem Stand der Technik sind Abkoppelvorrichtungen bekannt, die über eine axial wirkende Klauenkupplung eine der beiden Antriebswellen abkoppeln, die vom Achsdifferenzial zu den Fahrzeugrädern führen. Durch das Abkoppeln einer Antriebswelle kann, wegen des dazwischen angebrachten Achsdifferenzials, auch die weitere Antriebswelle kein Moment mehr übertragen. Somit ist die gesamte Fahrzeugachse momentenfrei und die nicht bestromte Elektromaschine mitsamt Getriebe komplett stillgelegt. Es verbleibt jedoch eine lastfreie Abwälzbewegung (Ausgleichs-Drehbewegung) an den Ausgleichskegelrädern des Achsdifferenzials.
- Gleichzeitig wird eine Trockensumpfschmierung umgesetzt, um Panschverluste im Fahrbetrieb zu vermeiden und den Wirkungsgrad bei schnell laufenden Getrieben zu steigern. Hierzu befindet sich die Hauptmenge des Öls in einem separaten Tank und wird im Betrieb mittels einer Ölpumpe zu den Schmierstellen gefördert. Das Achsdifferenzial wird dabei nicht aktiv beölt, sondern erhält dieses vielmehr eine Minimalmengenschmierung über umherspritzendes Öl. Daraus ergibt sich im abgekoppelten Zustand jedoch folgender Nachteil: Da mit dem Getriebe auch dessen Ölversorgung zum Stillstand kommt, ist kein Spritzöl zur Schmierung der noch immer abwälzenden Differenzialrädern vorhanden. Mit einer elektrischen Ölpumpe, welche auch im abgekoppelten Zustand läuft, könnte zwar eine Differenzialbeölung sichergestellt werden, jedoch würde deren Stromverbrauch den Verbrauchsvorteil durch die Abkoppelung schmälern. Zudem sind elektrische Ölpumpen vergleichsweise kostspielig.
- Aus der
DE 10 2016 220 250 A1 ist ein Differenzialgetriebe für ein Kraftfahrzeug bekannt. Aus derDE 10 2016 221 016 A1 ist ein weiteres Differenzialgetriebe für ein Kraftfahrzeug bekannt. Aus derDE 10 2016 203 970 A1 ist ein Antriebsstrang eines Kraftfahrzeugs bekannt. Aus derDE 10 2008 037 885 A1 sind eine Kupplungsanordnung und eine gattungsgemäße Antriebsanordnung für ein mehrachsgetriebenes Kraftfahrzeug bekannt. - Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Antriebsanordnung für eine Fahrzeugachse eines zweispurigen Kraftfahrzeugs bereitzustellen, bei der im Vergleich zum Stand der Technik in einfacher Weise im Fahrbetrieb Schleppverluste bzw. Reibungsverluste bei einer deaktivierten Antriebseinheit reduziert werden können.
- Die Aufgabe ist durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst. Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen offenbart.
- Gemäß dem kennzeichnenden Teil des Anspruches 1 weist die Antriebsanordnung eine Abkoppeleinheit auf, mittels der das Ausgleichszahnrad von seiner Ankoppel-Position, in der das Ausgleichszahnrad in Zahneingriff mit den Achszahnrädern ist, in eine Abkoppel-Position verstellbar ist. In der Abkoppel-Position ist das Ausgleichszahnrad außer Zahneingriff mit den Achszahnrädern. Auf diese Weise wird eine Abwälzbewegung an den Differenzialzahnrädern (das heißt dem Ausgleichszahnrad) während des Fahrbetriebs sowie bei nicht bestromter Elektromaschine vermieden. Zudem ist der Beölungsbedarf des Achsdifferenzials im abgekoppelten Zustand drastisch reduziert.
- In einer später beschriebenen Weiterbildung der Erfindung kann zudem die Möglichkeit bereitgestellt sein, im angekoppelten Zustand des Achsdifferenzials gezielt mehr oder weniger mit Hilfe einer später beschriebenen Differenzialsperre zu sperren. Damit ergibt sich ein Traktionsvorteil der Fahrzeugachse, da diese nicht mehr komplett von der Traktionsfähigkeit eines Fahrzeugrades begrenzt wird. Umgesetzt wird eine solche Differenzialsperre, indem das zumindest eine Ausgleichszahnrad im Achsdifferenzial radial verschieblich im Differenzialgehäuse angebracht wird. Das Ausgleichsrad kann mittels Federkraft nach radial außen und über einen axial verschieblichen Schiebekeil (das heißt ein Schaltelement) nach radial innen gedrückt werden. Das Schaltelement kann hierbei in zwei Abschnitte unterteilt sein: Der erste Abschnitt (Abkoppel-Abschnitt) dient dazu, die Abkoppelfunktion darzustellen und bringt die Ausgleichszahnräder gegen die Federkraft in Eingriff mit den Achszahnrädern. Der zweite Abschnitt (das heißt Rampenabschnitt und Sperrabschnitt) des Schaltelements dient dazu, eine mehr oder weniger große Kupplungskraft auf die Reibscheibenkupplung (oder Lamellenkupplung) aufzubringen, welche zwischen dem Ausgleichszahnrad und dem Differenzialkorb zwischengeschaltet ist.
- Der Erfindungskern betrifft den Sachverhalt, dass im abgekoppelten Zustand im Achsdifferenzial kein Zahneingriff mehr vorliegt. Somit wird ein drastisch reduzierter Schmierungsbedarf umgesetzt. Vorteilhaft sind die Achszahnräder im Differenzialgehäuse (oder Differenzialkorb) mittels Wälzlager gelagert. Diese können über eine lange Betriebsdauer mit minimaler Ölmenge auskommen, welches sich im vorherigen Fahrbetrieb dort sammelt. Im angekoppelten Zustand kann durch die Steuerung der Klemmkraft auf die Sperrkupplung eine mehr oder weniger große Sperrwirkung des Achsdifferenzials eingestellt werden. Die axiale Verschiebung des Schiebekeils (Schaltelement) erfolgt dabei zum Beispiel durch einen elektromechanischen Aktor, etwa durch eine Schaltgabel.
- Nachfolgend sind weitere Erfindungsaspekte im Einzelnen beschrieben: So kann zur Drehlagerung am Differenzialkorb das Ausgleichszahnrad drehfest auf einer Ausgleichswelle angeordnet sein. Die Ausgleichswelle kann, gegebenenfalls unter Zwischenlage eines Drehlagers, durch eine Lageröffnung des Differenzialkorbs nach radial außen geführt sein. In diesem Fall kann die Ausgleichswelle mitsamt Ausgleichszahnrad über einen Radial-Stellweg zwischen der Ankoppel-Position und der Abkoppel-Position verstellt werden. Das Ausgleichszahnrad kann mitsamt der Ausgleichswelle mittels der bereits oben erwähnten Vorspannfeder in Richtung auf die Abkoppel-Position vorgespannt sein. Mit Hilfe des Schaltelements kann das Ausgleichszahnrad unter Aufbau einer Rückstellkraft (in der Vorspannfeder) in seine Ankoppel-Position verstellt werden.
- Im Hinblick auf eine einfache Ansteuerung der Ausgleichswelle kann das Schaltelement mit Bezug auf die Fahrzeugachse über einen Axial-Stellweg zwischen der Ankoppel-Position und der Abkoppel-Position verstellt werden.
- Das Schaltelement kann eine Schaltkulisse aufweisen, die mittelbar oder unmittelbar in Gleitkontakt mit der Ausgleichswelle bringbar ist. Hierzu kann die Schaltelement-Schaltkulisse einen radial äußeren Abkoppel-Abschnitt aufweisen. Dieser ist in der Abkoppel-Position (mittelbar oder unmittelbar) in Gleitkontakt mit der Ausgleichswelle. Die Schaltkulisse kann zudem einen radial inneren Ankoppel-Abschnitt aufweisen, der in der Ankoppel-Position (mittelbar oder unmittelbar) gegen die Ausgleichswelle drückt.
- Im Hinblick auf eine einfache axiale Verstellung kann das Schaltelement eine Schiebemuffe aufweisen. Diese kann über eine Innenverzahnung axial verstellbar auf einem Schaltkörper angeordnet sein. Der Schaltkörper kann drehfest am Differenzialkorb angeordnet sein. Beispielhaft kann die Schiebemuffe mittels eines von einem Steuergerät ansteuerbaren Aktor, zum Beispiel einer Schaltgabel, axial verstellbar sein.
- In einer Weiterbildung der Erfindung kann die Antriebsanordnung zusätzlich zur oben beschriebenen Abkoppeleinheit auch eine Differenzialsperre aufweisen. Die Differenzialsperre kann als eine Sperrkupplung realisiert sein, mittels der das am Differenzialkorb drehgelagerte Ausgleichszahnrad drehfest am Differenzialkorb ankoppelbar ist. In diesem Fall sind die Ausgleichs-Drehbewegungen des Ausgleichszahnrads gesperrt.
- In einer bauraumgünstigen Ausführungsvariante kann die Vorspannfeder zwischen der Umfangswand des Differenzialkorbs und dem Kupplungsgehäuse der Sperrkupplung abgestützt sein. In diesem Fall kann die Vorspannfeder unter Zwischenlage des Kupplungsgehäuses gegen die Schaltkulisse des Schaltelementes drücken.
- Die Schaltkulisse des Schaltelementes kann neben dem bereits erwähnten Abkoppel-Abschnitt und dem Ankoppel-Abschnitt zusätzlich einen Rampenabschnitt aufweisen. Dieser kann mit Bezug auf die Fahrzeugachse keilförmig von dem Ankoppel-Abschnitt in Richtung auf einen radial inneren Sperrabschnitt der Schaltkulisse zulaufen. Für eine Kupplungsschlupf-Steuerung kann der Schaltkulissen-Rampenabschnitt gegen das kupplungsseitige Anpresselement drücken. In dem Sperrzustand kann der Schaltkulissen-Sperrabschnitt gegen das kupplungsseitige Anpresselement drücken.
- Im Hinblick auf eine einwandfreie Funktionsfähigkeit der Differenzialsperre sowie der Abkoppeleinheit können die Federkraft der Vorspannfeder sowie die Sperrkupplung so ausgelegt sein, dass sowohl in der Abkoppel-Position als auch in der Ankoppel-Position des Ausgleichszahnrads die Sperrkupplung in ihrem Freigabezustand verbleibt.
- Nachfolgend ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der beigefügten Figuren beschrieben.
- Es zeigen:
-
1 in grob schematischer Darstellung eine Antriebsanordnung für eine Fahrzeugachse eines Kraftfahrzeugs; -
2 bis4 jeweils Ansichten eines Achsdifferenzials in unterschiedlichen Betriebszuständen. - In der
1 ist eine Antriebsanordnung für zum Beispiel eine VorderachseVA eines zweispurigen Kraftfahrzeugs gezeigt, bei der eine ElektromaschineEM über ein Vorgelege1 mit einem eingangsseitigen Außenzahnrad3 eines Vorderachsdifferenzials5 trieblich verbunden ist. An der Ausgangsseite des Vorderachsdifferenzials5 sind Achskegelräder7 an den beiden Achshalbwellen9 angebunden. Die Achskegelräder7 und ein damit verzahntes Ausgleichskegelrad11 sind innerhalb eines Differenzialkorbs13 des Achsdifferenzials5 positioniert. Die beiden Achskegelräder7 sind zueinander koaxial mit Abstand innerhalb des Differenzialkorbs13 positioniert und rechtwinklig zum Ausgleichskegelrad11 ausgerichtet. In der1 sind die beiden Achshalbwellen9 jeweils durch Lageröffnungen in axialen Stirnwänden15 des Differenzialkorbs13 geführt, gegebenenfalls unter Zwischenlage eines nicht angedeuteten Drehlagers. Analog dazu ist das Ausgleichskegelrad11 drehfest auf einer Ausgleichswelle17 angeordnet, die gegebenenfalls unter Zwischenlage eines Drehlagers durch eine Lageröffnung19 einer Umfangswand21 des Differenzialkorbs13 nach radial außen geführt ist. Das Ausgleichskegelrad11 kann deutlich kleiner als die Achskegelräder7 ausgelegt sein. - Wie aus den Figuren hervorgeht, ist das Achsdifferenzial
5 sowohl mit einer später beschriebenen Abkoppeleinheit22 als auch mit einer als Differenzialsperre wirkenden Sperrkupplung23 realisiert. Mittels der Sperrkupplung23 ist das am Differenzialkorb13 drehgelagerte Ausgleichskegelrad11 drehfest am Differenzialkorb13 ankoppelbar. Die Sperrkupplung23 ist als eine unter Last schaltbare Lamellenkupplung realisiert, deren Kupplungsgehäuse25 radial außen - unter Zwischenschaltung einer Vorspannfeder26 - an der Umfangswand21 des Differenzialkorbs13 befestigt ist. - In das Kupplungsgehäuse
25 ragt die Ausgleichswelle17 des Ausgleichskegelrads11 ein. Zwischen der Ausgleichswelle17 und dem Kupplungsgehäuse25 ist ein Kupplungspaket geschaltet, das aus axial übereinander geschichteten Innenlamellen27 und Außenlamellen29 aufgebaut ist. Die Innenlamellen27 sind axial verschiebbar, jedoch in Umfangsrichtung drehfest mit einer Innenverzahnung auf der Ausgleichswelle17 angeordnet. Analog dazu sind die Außenlamellen29 axial verschiebbar, jedoch in Umfangsrichtung drehfest, mit einer Außenverzahnung am Innenumfang des Kupplungsgehäuses25 angeordnet. Das Kupplungspaket kann in der2 über eine in Radialrichtung erfolgende Kupplungsbetätigung mit steigender AnpresskraftF (4 ) bis hin zu einer vollständigen Sperrwirkung beaufschlagt werden, bei der die Innen- und Außenlamellen27 ,29 gegeneinander verspannt sind. Hierzu weist die Sperrkupplung23 ein radial äußeres Anpresselement31 (3 ) auf, das in Radialrichtung über einen Radial-Stellwegr (4 ) zwischen dem radial äußeren Freigabezustand (3 ) und einem radial inneren Sperrzustand (4 ) verstellbar ist. Das radial verstellbare Anpresselement (d.h. Druckstück)31 wirkt in den Figuren mit einem axial verstellbaren Schaltelement33 zusammen. Das Schaltelement33 ist über einen Axial-Stellwega (3 ) zwischen dem Freigabezustand (3 ) und dem Sperrzustand (4 ) verstellbar. - In den
2 bis4 ist das axial verstellbare Schaltelement33 mit einer Schaltkulisse35 ausgebildet, die mit einer Gegenkontur des kupplungsseitigen Anpresselementes31 zusammenwirkt. Die Schaltkulisse35 weist in den2 bis4 einen radial äußeren Abkoppel-Abschnitt32 und einen radial inneren Ankoppel-Abschnitt34 auf. An dem Ankoppel-Abschnitt34 schließt sich ein Rampenabschnitt37 an, der mit Bezug auf die FahrzeugachseVA keilförmig in Richtung auf einen radial inneren Sperrabschnitt39 der Schaltkulisse35 zuläuft. Bei einer Kupplungsschlupf-Steuerung wird das axial verstellbare Schaltelement33 so von dem Kupplungs-Steuergerät angesteuert, dass das Schaltelement33 im Bereich seines Rampenabschnittes37 in Gleitkontakt mit dem kupplungsseitigen Anpresselement31 ist. Sofern eine komplette Sperrwirkung erzielt werden soll, wird das Schaltelement33 soweit axial verschoben, bis dessen Schaltkulissen-Sperrabschnitt39 gegen das kupplungsseitige Anpresselement31 drückt, wie es in der4 gezeigt ist. - Im Hinblick auf eine bauteiltechnisch einfache Aktuatorik kann das Schaltelement eine Schiebemuffe
41 aufweisen, die über eine Innenverzahnung axial verstellbar auf einem Schaltkörper43 angeordnet ist. Der Schaltkörper43 ist wiederum drehfest am Differenzialkorb13 angeformt. Die Schiebemuffe41 des axial verstellbaren Schaltelementes33 ist mittels eines Aktors, zum Beispiel einer Schaltgabel45 , mit Bezug auf den Differenzialkorb13 axial verstellbar. - Nachfolgend wird anhand der
2 und3 der Aufbau und die Funktionsweise der Abkoppeleinheit22 beschrieben: Mittels der Abkoppeleinheit22 kann das Ausgleichskegelrad11 zusammen mit der Ausgleichswelle17 zwischen einer Ankoppel-PositionAN (3 ) und einer Abkoppel-PositionAB (2 ) verstellt werden, in der das Ausgleichskegelrad11 außer Zahneingriff mit den Achskegelrädern7 ist. Die Vorspannfeder26 ist in den Figuren zwischen der Umfangswand21 des Differenzialkorbs13 und dem Kupplungsgehäuse25 der Sperrkupplung23 abgestützt. In der2 drückt die Vorspannfeder26 unter Zwischenlage des Kupplungsgehäuses25 gegen den Abkoppel-Abschnitt32 der Schaltelement-Schaltkulisse35 . Auf diese Weise ist in der2 das Ausgleichskegelrad11 in die Abkoppel-PositionAB verstellt. - In der
3 ist das Schaltelement33 um einen axialen Stellwega soweit verstellt, bis deren Ankoppel-Abschnitt34 in Gleitkontakt mit dem Kupplungsgehäuse25 der Sperrkupplung23 ist. Dadurch wird die Ausgleichswelle17 mitsamt Ausgleichskegelrad11 in die Ankoppel-PositionAN verlagert. - Im Hinblick auf eine einwandfreie Sperr-, Ankoppel- sowie Abkoppelfunktion ist die Federkraft der Vorspannfeder
26 und die Sperrkupplung23 so ausgelegt, dass sowohl in der Abkoppel-PositionAB (2 ) als auch in der Ankoppel-PositionAN (3 ) die Sperrkupplung23 unbetätigt in ihrem Freigabezustand verbleibt, das heißt ohne Drehmomenten-Übertragung. Erst bei Gleitkontakt des kupplungsseitigen Anpresselementes31 mit dem Rampenabschnitt37 oder mit dem Sperrabschnitt39 des Schaltelementes33 erfolgt eine zumindest teilweise oder vollständige Sperrkupplungsbetätigung. - Bezugszeichenliste
-
- 1
- Vorgelege
- 3
- Außenverzahnung
- 5
- Achsdifferenzial
- 7
- Achskegelräder
- 9
- Achshalbwellen
- 11
- Ausgleichskegelrad
- 13
- Differenzialkorb
- 15
- axiale Stirnwand
- 17
- Ausgleichswelle
- 19
- Lageröffnung
- 21
- Umfangswand
- 22
- Abkoppeleinheit
- 23
- Sperrkupplung
- 25
- Kupplungsgehäuse
- 26
- Vorspannfeder
- 27
- Innenlamellen
- 29
- Außenlamellen
- 31
- radial verstellbares Anpresselement
- 33
- axial verstellbares Schaltelement
- 34
- Ankoppel-Abschnitt
- 35
- Schaltkulisse
- 36
- Abkoppel-Abschnitt
- 37
- Rampenabschnitt
- 39
- Sperrabschnitt
- 41
- Schiebemuffe
- 43
- Schaltkörper
- 45
- Aktor
- EM
- Elektromaschine
- VA
- Fahrzeugachse
- r
- radialer Stellweg
- a
- axialer Stellweg
- F
- Anpresskraft
- AB
- Abkoppel-Position des Ausgleichskegelrads
11 - AN
- Ankoppel-Position des Ausgleichskegelrads
11
Claims (10)
- Antriebsanordnung für eine Fahrzeugachse (VA) eines Kraftfahrzeugs, bei der im Fahrbetrieb ein Antriebs-Achsmoment über ein Achsdifferenzial (5) auf Fahrzeugräder (6) übertragbar ist, wobei das Achsdifferenzial (5) einen antriebsseitigen Differenzialkorb (13) aufweist, an dem zumindest ein Ausgleichszahnrad (11) drehgelagert ist, sowie ein erstes Achszahnrad (7) und ein zweites Achszahnrad (7) aufweist, die rechtwinklig zum Ausgleichszahnrad (11) sowie koaxial mit Abstand zueinander angeordnet sind und jeweils drehfest auf einer zum Fahrzeugrad (6) führenden Achshalbwelle (9) angeordnet sind, wobei das Ausgleichszahnrad (11) in einer Ankoppel-Position (AN) in Zahneingriff mit jedem der Achszahnräder (7) ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsanordnung eine Abkoppeleinheit (22) aufweist, mittels der das Ausgleichszahnrad (11) zwischen seiner Ankoppel-Position (AN) und einer Abkoppel-Position (AB) verstellbar ist, in der das Ausgleichszahnrad (11) außer Zahneingriff mit den Achskegelrädern (7) ist.
- Antriebsanordnung nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsanordnung einen Antriebsmotor, insbesondere eine Elektromaschine (EM), aufweist, die auf das Achsdifferenzial (5) abtreibt, und dass bei im Fahrbetrieb deaktiviertem Antriebsmotor das Ausgleichszahnrad (11) in seine Abkoppel-Position (AB) verstellbar ist, um Schleppverluste im Antriebsmotor zu vermeiden. - Antriebsanordnung nach
Anspruch 1 oder2 , dadurch gekennzeichnet, dass zur Drehlagerung am Differenzialkorb (13) das Ausgleichszahnrad (11) drehfest auf einer Ausgleichswelle (17) angeordnet ist, und dass die Ausgleichswelle (17), insbesondere unter Zwischenlage eines Drehlagers, durch eine Lageröffnung (19) des Differenzialkorbes (13) radial nach außen geführt ist, und dass die Ausgleichswelle (17) mitsamt Ausgleichszahnrad (11) zwischen der Ankoppel-Position (AN) und der Abkoppel-Position (AB) verstellbar ist, und/oder dass insbesondere das Ausgleichszahnrad (11) mittels einer Vorspannfeder (26) in Richtung der Abkoppel-Position (AB) vorgespannt ist und unter Aufbau einer Rückstellkraft in die Ankoppel-Position (AN) verstellbar ist, und zwar insbesondere mittels eines Schaltelements (33). - Antriebsanordnung nach
Anspruch 3 , dadurch gekennzeichnet, dass das Schaltelement (33) mit Bezug auf die Fahrzeugachse (VA) über einen axialen Stellweg (a) zwischen der Ankoppel-Position (AN) und der Abkoppel-Position (AB) verstellbar ist, und dass das Schaltelement (33) eine Schaltkulisse (35) aufweist, die auf die Ausgleichswelle (17) wirkt, und dass die Schaltkulisse (35) des Schaltelements (33) einen radial äußeren Abkoppel-Abschnitt (32) aufweist, der in der Abkoppel-Position (AB) gegen die Ausgleichswelle (17) drückt, und dass insbesondere die Schaltkulisse (35) einen radial inneren Ankoppel-Abschnitt (34) aufweist, der in der Ankoppel-Position (AN) gegen die Ausgleichswelle (17) drückt. - Antriebsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsanordnung als Differenzialsperre eine Kupplung (23) aufweist, mittels der das am Differenzialkorb (13) drehgelagerte Ausgleichszahnrad (11) drehfest am Differenzialkorb (13) ankoppelbar ist, und dass insbesondere die Kupplung (23) zwischen einem Sperrzustand, bei dem eine Ausgleichs-Drehbewegung des Ausgleichszahnrads (11) gesperrt ist, und einem Freigabezustand schaltbar ist, bei dem die Ausgleichs-Drehbewegung ohne Kupplungs-Sperrwirkung ermöglicht ist, und dass insbesondere die Kupplung (23) von einem Kupplungs-Steuergerät in einem Schlupfsteuerbereich ansteuerbar ist, um einen Kupplungsschlupf einzustellen, wodurch ein Sperrgrad oder die Sperrwirkung der Kupplung (23) variierbar ist.
- Antriebsanordnung nach
Anspruch 5 , dadurch gekennzeichnet, dass die Kupplung (23), insbesondere eine Lamellenkupplung, ein außenseitig an einer Umfangswand (21) des Differenzialkorbs (13) befestigtes Kupplungsgehäuse (25) aufweist, in das die Ausgleichswelle (17) einragt, und dass zwischen dem Kupplungsgehäuse (25) und der Ausgleichswelle (17) ein Kupplungspaket angeordnet ist, in dem Innenlamellen (27) und Außenlamellen (29) axial übereinander geschichtet sind, und dass die Innenlamellen (27) axial verschiebbar, jedoch in Umfangsrichtung drehfest, mit einer Innenverzahnung auf der Ausgleichswelle (17) angeordnet sind, und dass die Außenlamellen (29) axial verschiebbar, jedoch in Umfangsrichtung drehfest, mit einer Außenverzahnung am Kupplungsgehäuse (25) angeordnet sind, und dass insbesondere das Kupplungspaket über eine in Radialrichtung erfolgende Kupplungsbetätigung mit einer Anpresskraft (F) bis hin zu einer vollständigen Sperrwirkung beaufschlagbar ist, bei der die Innen- und Außenlamellen (27, 29) gegeneinander verspannbar sind. - Antriebsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kupplung (23) ein Anpresselement (31) aufweist, das Bestandteil einer radialen Kupplungsbetätigung ist, und dass das Anpresselement (31) mit Bezug auf die Fahrzeugachse (VA) in Radialrichtung über einen radialen Stellweg (r) zwischen dem radial äußeren Freigabezustand und dem radial inneren Sperrzustand verstellbar ist.
- Antriebsanordnung nach
Anspruch 7 , dadurch gekennzeichnet, dass die Vorspannfeder (26) zwischen der Umfangswand (21) des Differenzialkorbs (13) und dem Kupplungsgehäuse (25) der Sperrkupplung (23) abgestützt ist, und/oder dass die Vorspannfeder (26) unter Zwischenlage des Kupplungsgehäuses (25) gegen die Schaltkulisse (35) des Schaltelements (33) drückt. - Antriebsanordnung nach
Anspruch 8 , dadurch gekennzeichnet, dass die Schaltkulisse (35) des Schaltelements (33) einen Rampenabschnitt (37) aufweist, der mit Bezug auf die Fahrzeugachse (VA) keilförmig von dem Ankoppel-Abschnitt (34) in Richtung auf einen radial inneren Sperrabschnitt (39) der Schaltkulisse (35) zuläuft, und dass für eine Kupplungsschlupf-Steuerung der Schaltkulissen-Rampenabschnitt (37) gegen das kupplungsseitige Anpresselement (31) drückt, und dass im Sperrzustand der Schaltkulissen-Sperrabschnitt (39) gegen das kupplungsseitige Anpresselement (31) drückt. - Antriebsanordnung nach
Anspruch 9 , dadurch gekennzeichnet, dass die Federkraft der Vorspannfeder (26) und die Sperrkupplung (23) so ausgelegt sind, dass sowohl in der Abkoppel-Position (AB) als auch in der Ankoppel-Position (AN) des Ausgleichszahnrads (11) die Sperrkupplung (23) in ihrem Freigabezustand verbleibt.
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