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Die Erfindung betrifft eine Korrekturvorrichtung für ein Kraftfahrzeug zur Korrektur einer Seheinschränkung eines Fahrzeuginsassen. Ferner betrifft die Erfindung auch ein Kraftfahrzeug, insbesondere mit einer solchen Korrekturvorrichtung.
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Personen mit einer hinreichend stark ausgeprägten Sehschwäche, bspw. einer Kurzsichtigkeit, einer Weitsichtigkeit aber auch einer Fehlstellung (bspw. Schielen) - hier und im Folgenden zusammenfassend als „Seheinschränkung“ bezeichnet - tragen häufig Sehhilfen, bspw. eine (Korrektur-)Brille oder Kontaktlinsen, um die jeweilige Seheinschränkung zumindest teilweise auszugleichen. In solchen Fällen müssen die jeweiligen Personen die Sehhilfe auch beim Führen eines Kraftfahrzeugs tragen. Problematisch wird es dabei erkanntermaßen, falls eine solche Person ihre Sehhilfe vergisst zu tragen - was bspw. bei einer vergleichsweise geringen Ausprägung der Seheinschränkung auftreten kann - oder die Sehhilfe verloren gegangen oder beschädigt ist. In einem solchen Fall könnte die Person das Kraftfahrzeug nicht führen.
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Aus
US 2015/0260946 A1 ist eine Vorrichtung bekannt, bei der zum Ausgleich einer Sehschwäche eines Fahrers ein abklappbares Schild, vergleichbar zu einer Sonnenblende, vorgesehen ist, durch das der Fahrer beim Blick durch die Windschutzscheibe hindurch blickt, und das Korrekturlinsen für die Seheinschränkung aufweist. Weiterhin sind den Rückspiegeln ebenfalls entsprechende Linsen zugeordnet, um beim Blick in den entsprechenden Spiegel eine auf den Fahrer angepasste Korrektur vorzunehmen.
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Aus
US 2014/0092332 A1 ist ein System bekannt, bei dem die Frontscheibe elektrisch steuerbare optische, insbesondere refraktive Eigenschaften aufweist. Die Frontscheibe kann in diesem Fall also an die Sehschwäche des Fahrers angepasst werden, so dass der Fahrer die voraus gelegene Umgebung wieder scharf wahrnehmen kann. Zusätzlich wird die Blickrichtung des Fahrers erfasst und insbesondere die Bereiche der Frontscheibe in ihren refraktiven Eigenschaften verändert, durch die der Fahrer aktuell blickt.
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Aus
DE 10 2018 006 198 A1 ist ein Verfahren zum aktiven Ausgleichen von Presbyopie (auch als Altersweitsichtigkeit bezeichnet) des Fahrers in einem Kraftfahrzeug bekannt, wobei vorgesehen ist, dass eine von dem Fahrer getragene Sehhilfe, umfassend zumindest eine Linse mit veränderbarem Fokus, mit einer Fahrerbeobachtungskamera gekoppelt wird, wobei anhand erfasster Bilddaten der Fahrerbeobachtungskamera eine momentane Pupillenposition und Blickrichtung des Fahrers ermittelt wird und ein Fokus der zumindest einen Linse zumindest in Abhängigkeit von der Blickrichtung des Fahrers automatisch eingestellt wird.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine weiter verbesserte Korrekturvorrichtung für ein Kraftfahrzeug zur Korrektur einer Seheinschränkung eines Fahrzeuginsassen anzugeben.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Korrekturvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Des Weiteren wird diese Aufgabe erfindungsgemäß gelöst durch ein Kraftfahrzeug mit den Merkmalen des Anspruchs 10. Vorteilhafte und teils für sich erfinderische Ausführungsformen und Weiterentwicklungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung dargelegt.
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Die erfindungsgemäße Korrekturvorrichtung ist zum Einsatz in einem insbesondere landgestützten Kraftfahrzeug, vorzugsweise einem Personenkraftwagen eingerichtet und vorgesehen und dient zur Korrektur einer Seheinschränkung eines Fahrzeuginsassen. Dazu umfasst die Korrekturvorrichtung ein reversibel (d. h. wiederholbar) in das Blickfeld des Fahrzeuginsassen verstellbares, vorzugsweise transparentes Visier. Dieses Visier weist zumindest bereichsweise elektrisch verstellbare refraktive optische Eigenschaften auf. Des Weiteren umfasst die Korrekturvorrichtung einen Manipulator zur Verstellung des Visiers in das Blickfeld sowie zur Nachführung des Visiers in Bezug auf eine Blickrichtung des Fahrzeuginsassen. Außerdem umfasst die Korrekturvorrichtung einen Controller, der dazu eingerichtet ist, die refraktiven Eigenschaften des Visiers in Abhängigkeit der Seheinschränkung des Fahrzeuginsassen einzustellen und den Manipulator zur Nachführung des Visiers in Abhängigkeit von der Blickrichtung des Fahrzeuginsassen anzusteuern. Dabei ist der Controller - zumindest im bestimmungsgemäßen Einsatzzustand der Korrekturvorrichtung im Kraftfahrzeug - zur Erfassung der Blickrichtung mit wenigstens einer Innenraumkamera verknüpft (d. h. signalübertragungstechnisch verbunden). Der Manipulator ist außerdem zur Nachführung des Visiers wenigstens bei einer Kopfdrehung des Fahrzeuginsassen um eine mit der Hochrichtung des Fahrzeuginsassen zusammenfallende erste Drehachse eingerichtet. D. h. mittels des Manipulators ist das Visier um die Hochrichtung (insbesondere im Sinn einer Gierbewegung) schwenkbar.
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Bei dem Manipulator handelt es sich insbesondere um eine (vorzugsweise elektromechanische) Stellvorrichtung. Der Manipulator dient außerdem zweckmäßigerweise neben der Verstellung des Visiers auch zu dessen Halterung, vorzugsweise sowohl in einer Nichtgebrauchsstellung, in der das Visier aus dem Blickfeld des Fahrzeuginsassen zurückgezogen ist, als auch in einer Gebrauchsstellung, in der das Visier zur Korrektur in das Blickfeld verstellt ist.
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In einer optionalen Variante ist die Innenraumkamera kein Teil der Korrekturvorrichtung. Die Korrekturvorrichtung greift in diesem Fall vorzugsweise im bestimmungsgemäßen Einsatzzustand auf eine ohnehin vorhandene Innenraumkamera des Kraftfahrzeugs zurück. Alternativ und bevorzugt ist die Innenraumkamera aber Teil der Korrekturvorrichtung und im bestimmungsgemäßen Einsatzzustand bspw. an einem Rückspiegel oder im Bereich einer üblichen Sonnenschutzblende angeordnet.
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Vorzugsweise ist die Korrekturvorrichtung im bestimmungsgemäßen Einsatzzustand dem Fahrersitz zugeordnet.
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Bei dem die verstellbaren refraktiven Eigenschaften aufweisenden Bereich des Visiers handelt es sich um einen im Blickfeld des Fahrzeuginsassen zu positionierenden Bereich, bspw. eine Teilfläche des Visiers. Vorzugsweise sind innerhalb dieses Bereichs des Visiers zwei separat und selektiv verstellbare Teilbereiche vorhanden, so dass nach Art von üblichen Brillengläsern eine für das Blickfeld eines jeden Auges des Fahrzeuginsassen selektive Verstellung der refraktiven Eigenschaften ermöglicht ist.
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Unter „verstellbaren refraktiven Eigenschaften“ wird hier und im Folgenden insbesondere verstanden, dass in dem entsprechenden (Teil-)Bereich des Visiers die Brechkraft des Visiers insbesondere durch Veränderung eines elektrischen Feldes verändert werden kann.
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Mit der Korrekturvorrichtung lässt sich also selektiv und bei Bedarf eine Seheinschränkung eines Fahrzeuginsassen korrigieren. Dadurch, dass das Visier der Korrekturvorrichtung der Blickrichtung des Fahrzeuginsassen, insbesondere des Fahrers nachgeführt wird, kann die Korrektur der Seheinschränkung vorteilhafterweise nicht nur gegenüber der außerhalb des Fahrzeugs gelegenen Umgebung sondern auch gegenüber im Fahrzeuginnenraum angeordneten Elementen, bspw. einer Instrumententafel oder dergleichen erfolgen.
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Das erfindungsgemäße Kraftfahrzeug umfasst die hier und im Folgenden beschriebene Korrekturvorrichtung und weist mithin die gleichen Merkmale sowie die gleichen Vorteile wie die Korrekturvorrichtung auf.
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In einer bevorzugten Ausführung ist der Manipulator dazu eingerichtet, das Visier insbesondere mit dem die verstellbaren refraktiven Eigenschaften aufweisenden Bereich mit einem vorgegebenen Abstand augennah, aber dennoch berührungslos (bspw. bei wenigstens 2, maximal 10 Zentimeter) zu dem Fahrzeuginsassen zu positionieren. Dazu weist die Korrekturvorrichtung optional einen Abstandssensor auf, der gegebenenfalls an dem Visier, einem Visierhalter und/oder dem Manipulator angeordnet ist. Optional ist der Controller auch dazu eingerichtet, mittels der Innenraumkamera eine Entfernungsbestimmung zwischen dem Visier und insbesondere den Augen des Fahrzeuginsassen durchzuführen. In einer zusätzlichen oder alternativen Variante ist der Controller mit einer (insbesondere elektrischen) Sitzverstellung zur Sitzhöhen- und/oder -längsverstellung des Sitzes gekoppelt und leitet aus der aktuellen Sitzposition eine Kopfposition des Fahrzeuginsassen ab. In Abhängigkeit von dieser Kopfposition wird anschließend das Visier positioniert. Das Visier ist in diesem Fall also mit der Sitzverstellung synchronisiert.
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In einer optionalen Ausführung ist der Manipulator im bestimmungsgemäßen Einsatzzustand (und somit auch das Visier) an einer Kopfstütze des Sitzes angelenkt und gehaltert. Bspw. wird das Visier zur Verstellung in die Gebrauchsstellung vergleichbar zu einem Helmvisier vor den Kopf des Fahrzeuginsassen geschwenkt. Alternativ ist der Manipulator am Dachhimmel des Kraftfahrzeugs angelenkt. Das Visier wird in diesem Fall bspw. in Fahrzeughochrichtung zwischen der Gebrauchs- und der Nichtgebrauchsstellung bewegt.
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Aufgrund der Nachführung und/oder der augennahen Positionierung des Visiers wird außerdem ermöglicht, dass der Fahrzeuginsasse nahezu ungehindert seine gesamte Umgebung (insbesondere auch den Fahrzeuginnenraum) mit korrigierter Seheinschränkung betrachten kann.
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Für eine unaufwändige Einstellung der refraktiven Eigenschaften des Visiers ist der Controller in einer vorteilhaften Ausführung (im bestimmungsgemäßen Einsatzzustand) mit einem Schlüsselerkennungssystem des Kraftfahrzeugs gekoppelt. Der Controller ist hierbei dazu eingerichtet, anhand eines Erkennungsmarkers des Fahrzeugschlüssels (bspw. der Schlüsselnummer) auf die Person des Fahrzeuginsassen, insbesondere des Fahrers zu schließen.
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In einer zweckmäßigen Ausführung ist der Controller dazu eingerichtet, anhand von seitens der Innenraumkamera übermittelter Signale auf die Person des Fahrzeuginsassen zu schließen. Beispielsweise ist der Controller dazu eingerichtet, eine Iriserkennung durchzuführen und anhand hinterlegter Iris-Muster verschiedener Personen auf die Person des Fahrzeuginsassen zu schließen.
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In beiden vorstehend beschriebenen Varianten zur Erkennung der Person des Fahrzeuginsassen ist der Controller vorzugsweise dazu eingerichtet, die refraktiven Eigenschaften des Visiers in Abhängigkeit von der Person sowie insbesondere anhand von personenbezogenen Vorgaben einzustellen. Vorzugsweise sind die personenbezogenen Vorgaben dabei der entsprechenden Person zugeordnet abgespeichert (bspw. nach Art einer look up Tabelle). Die Vorgaben entsprechend dabei etwa denen eines für eine Sehhilfe des Fahrzeuginsassen ausgestellten Brillenpasses. Bspw. gibt der Fahrzeuginsasse bei einer Hinterlegung seiner Person in einer Speichereinheit des Controllers die entsprechenden Angaben des Brillenpasses (z. B. sphärische Dioptrienzahl, zylindrische und/oder prismatische Korrekturen etc.) ein.
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In einer optional zusätzlichen oder alternativen Variante ist der Controller dazu eingerichtet, eine Seheinschränkungsmessung, insbesondere mittels eines, bspw. mit der Innenraumkamera gekoppelten oder separaten Refraktometers durchzuführen und die dabei ermittelten Werte zur Einstellung der refraktiven Eigenschaften heranzuziehen.
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In einer zweckmäßigen Ausführung ist der Manipulator für die Nachführung des Visiers dazu eingerichtet, das Visier auch um eine zweite und eine dritte Drehachse zu verstellen, wobei jede Drehachse senkrecht auf den jeweiligen anderen Drehachsen steht. Der Manipulator ist also dazu eingerichtet, das Visier jeweils um eine in Bezug auf den Kopf des Fahrzeuginsassen auch als Nick-, Kipp- und Gierachse bezeichnet Achse zu drehen. Optional ist der Manipulator auch dazu eingerichtet, das Visier in Richtung dieser Achsen zu verschieben.
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Optional handelt es sich bei dem Manipulator um eine Art Roboterarm, eine Art Hexapod oder dergleichen.
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Dem Visier ist in einer optionalen Variante ein Visierträger zugeordnet, an dem das Visier gehaltert ist. Der Visierträger ist dabei gemeinsam mit dem Visier bspw. als eine Art Haube, insbesondere wie eine „Trockenhaube“, gebildet, die mittels des Manipulators helmartig über den Kopf des Fahrzeuginsassen verstellbar (verschiebbar) ist.
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In einer bevorzugten Ausführung ist der Controller dazu eingerichtet ist, (insbesondere anhand der Signale der Innenraumkamera) zu erkennen, ob der Fahrzeuginsasse eine Sehhilfe (d. h. eine Korrekturbrille oder Kontaktlinsen) trägt und nur dann das Visier zur Veränderung der refraktiven Eigenschaften anzusteuern, wenn keine Sehhilfe bei dem Fahrzeuginsassen erkannt ist. Vorzugsweise ist der Controller dabei dazu eingerichtet, den Manipulator nur dann zur Verstellung des Visiers in das Blickfeld des Fahrzeuginsassen anzusteuern, wenn dieser keine Sehhilfe trägt. Anderenfalls verbleibt das Visier vorteilhafterweise in seiner Nichtgebrauchsstellung. Dadurch kann die Korrekturvorrichtung autonom betrieben werden.
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In einer optionalen, einfachen Variante ist der Controller dazu eingerichtet, optional dem Fahrzeuginsassen zunächst den Einsatz des Visiers vorzuschlagen, in jedem Fall aber erst auf eine Eingabe des Fahrzeuginsassen die Verstellung vorzunehmen.
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Um auch bei ungünstigen Lichtverhältnissen, beispielsweise Sonneneinstrahlung oder auch bei einem sogenannten Whiteout dem Fahrzeuginsassen, insbesondere dem Fahrer die Wahrnehmung der Umgebung vereinfachen zu können, ist das Visier in einer vorteilhaften Ausführung zumindest in dem elektrisch verstellbare refraktive Eigenschaften aufweisenden Bereich photochrom oder elektrochrom ausgebildet. D. h. die Transmission und/oder Farbe dieses Bereichs ist veränderlich. Im Fall des photochromen Visiers ist die Veränderung der Transmission und/oder Farbe mithin passiv, also abhängig von der einfallenden Strahlung oder temperaturabhängig. Im (bevorzugten) Fall des elektrochromen Visiers ist die Veränderung der Transmission und/oder Farbe vorteilhafterweise mittels Anlegen eines elektrischen Feldes an das Visier aktiv steuerbar. Zur Kontrastverbesserung ist dabei als Farbe eine rote Farbe (oder zumindest ein mit Rot gemischter Farbton, bspw. Orange oder dergleichen) einstellbar. Vorzugsweise ist die Transmission und/oder Farbe dabei über den gesamten Bereich, ggf. das gesamte Visier isotrop veränderbar. Vorzugsweise ist der Controller hierbei mit einem Au-ßenlichtsensor, bspw. einer Außenkamera gekoppelt, um die Außen-Lichtverhältnisse zu erfassen und auswerten zur können. Zusätzlich oder alternativ kann der Controller dabei auch auf Ortsinformationen (bspw. Navigationsdaten) zugreifen. Weiter optional nutzt der Controller zusätzlich auch die Innenraumkamera, um zu erkennen, ob die Augen des Fahrers durch blendendes Licht bestrahlt werden und passt daraufhin die Transmission und/oder Farbe des Visiers entsprechend an.
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In einer zweckmäßigen Weiterbildung insbesondere der elektrochromen Ausbildung des Visiers zumindest in dem, elektrisch verstellbare refraktive Eigenschaften aufweisenden Bereich, ist der Controller vorzugsweise dazu eingerichtet, bei einer Nachtfahrt ebenfalls einen (insbesondere anderen, vorzugsweise zumindest subjektiv als aufhellend oder kontrastfördernd empfundenen) Farbton für das Visier vorzugeben, d. h. das Visier entsprechend anazusteuern. Bspw. ist ein solcher „Nachtfahrtfarbton“ individuell der Person des Fahrers zugeordnet hinterlegt.
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In einer zweckmäßigen Ausführung umfasst das Visier auch eine Anzeigevorrichtung, mittels derer Informationen (insbesondere Fahrtinformationen, bspw. Geschwindigkeit, Navigationsdaten oder dergleichen) zumindest in einem Randbereich des Blickfelds des Fahrzeuginsassen wiedergebbar, insbesondere einblendbar sind. Mit anderen Worten weist das Visier eine head mounted display-Funktion (ähnlichem einem Head-Up-Display) auf. Unter „Randbereich“ wird hier und im Folgenden insbesondere ein Bereich außerhalb eines einen Teil des Blickfelds beschreibenden „Sehtrichters“ mit einem Öffnungswinkel von etwa 50-70°, vorzugsweise um etwa 60° zu der Augenachse verstanden. Vorzugsweise bildet dieser Randbereich dabei eine Kreisringfläche (bei einem Schnitt senkrecht zur Trichterachse des Blickfels). Optional ist die Anzeigevorrichtung auch dazu eingerichtet, (insbesondere zumindest sicherheitsrelevante) Informationen (bspw. eine Auffahrwarnung) auch im „inneren“ oder zentralen Bereich des Blickfelds des Fahrzeuginsassen anzuzeigen.
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In einer weiteren zweckmäßigen Ausführung weist das Visier, optional der Visierträger Lautsprecher zur ohrennahen Abgabe von akustischen Informationen, bspw. von Musik und/oder Hinweisen eines Navigationsgeräts auf. Dadurch kann ein besonders guter Raumklang erzielt werden.
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Die Konjunktion „und/oder“ ist hier und im Folgenden insbesondere derart zu verstehen, dass die mittels dieser Konjunktion verknüpften Merkmale sowohl gemeinsam als auch als Alternativen zueinander ausgebildet sein können.
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Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand einer Zeichnung näher erläutert. Darin zeigt die einzige Figur 1 in einer schematischen Darstellung ein Kraftfahrzeug mit einer Korrekturvorrichtung, die dazu eingerichtet ist, eine Seheinschränkung des Fahrzeuginsassen auszugleichen.
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In 1 ist ein landgestütztes Kraftfahrzeug 1, konkret ein Personenkraftwagen schematisch dargestellt. Das Kraftfahrzeug 1 umfasst eine Korrekturvorrichtung 2, die im Fahrzeuginnenraum 4 angeordnet und einem (Fahrzeug-) Sitz 6, konkret dem Fahrersitz zugeordnet ist. Die Korrekturvorrichtung 2 ist dazu eingerichtet und vorgesehen, eine Seheinschränkung eines Fahrzeuginsassen, hier konkret des Fahrers 8 auszugleichen, falls dieser keine Sehhilfe bei sich hat.
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Die Korrekturvorrichtung 2 umfasst ein Visier 10, das an einer Haube 12 gehaltert ist. Die Haube 12 ist gemeinsam mit dem Visier 10 verstellbar innerhalb des Fahrzeuginnenraums 4, hier konkret am Dachhimmel 14 angeordnet, so dass das Visier 10 reversibel in ein Blickfeld 16 (gestrichelte Linien) des Fahrers 8 eingebracht (verstellt) werden kann. Zur Verstellung des Visiers 10 weist die Korrekturvorrichtung 2 einen Manipulator 18 auf. Dieser ist hier lediglich beispielhaft als eine Art Hexapod dargestellt.
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Das Visier 10 ist transparent und weist einen Bereich 20 auf, innerhalb dessen in wenigstens zwei, etwa brillenglasförmigen Teilbereichen 21, von denen in der bestimmungsgemäßen Gebrauchsstellung (s. 1) jeweils einer einem Auge des Fahrers 8 vorgelagert ist, refraktive Eigenschaften des Visiers 10 separat voneinander elektrisch verändert werden können. Konkret können also die Brechungseigenschaften des Visiers 10 verändert und an die Seheinschränkung des Fahrers 8 angepasst werden. Konkret weist das Visier 10 in diesem Bereich ein Flüssigkristall-Material auf.
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Zur Steuerung der Veränderung der refraktiven Eigenschaften in dem Bereich 20 weist die Korrekturvorrichtung 2 außerdem einen Controller 22 auf, der einen Mikrocontroller und einen zugeordneten Datenspeicher umfasst. Dieser Controller 22 ist signalübertragungstechnisch mit dem Visier 10 und auch mit dem Manipulator 18 verknüpft, um diesen ebenfalls anzusteuern.
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Die Korrekturvorrichtung 2 weist ferner eine Innenraumkamera 24 auf. Der Controller 22 empfängt von dieser Bilddaten und ist dazu eingerichtet, anhand der Bilddaten eine Iriserkennung durchzuführen, um die Person des Fahrers 8 zu identifizieren. Für jede Person, die das Kraftfahrzeug 1 nutzt, kann in dem Controller 22 ein Informationsdatensatz mit Daten über die Seheinschränkung hinterlegt werden. Zudem ermittelt der Controller 22 anhand der Bilddaten, ob der Fahrer 8 eine Sehhilfe trägt. Ist dies nicht der Fall, ruft der Controller 22 nach Erkennung einer bekannten Person mit hinterlegten Daten den entsprechenden Datensatz auf und steuert das Visier 10 zur Anpassung der refraktiven Eigenschaften in Abhängigkeit von dem hinterlegten Datensatz an. Außerdem steuert der Controller 22 den Manipulator 18 an, um den Bereich 20 des Visiers 10 in das Blickfeld 16 des Fahrers 8 zu verstellen. Anderenfalls verbleibt das Visier 10 mit der Haube 12 in einer nicht näher dargestellten Nichtgebrauchsstellung, in der der Fahrer 8 nicht beeinträchtigt ist.
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Der Manipulator 18 ist dazu eingerichtet, das Visier 10 mit der Haube 12 entlang der drei Richtungen x, y und z (entsprechend einer Fahrzeuglängs-, - quer- und -hochrichtung) zu verschieben sowie um die durch diese Richtungen x, y, z gebildeten Drehachsen zu drehen. Dadurch kann die Position des Bereichs 20 besonders präzise eingestellt werden. Der Controller 22 ist außerdem dazu eingerichtet, eine Blickrichtung des Fahrers 8 mittels der Innenraumkamera 8 zu erfassen und den Manipulator 18 derart anzusteuern, dass der Bereich 20 auch bei einer Kopfdrehung (Gieren um die z-Achse), einem Nicken (Drehung um die y-Achse) oder Kippen (Drehung um die x-Achse) stets vor den Augen des Fahrers 8 angeordnet bleibt.
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Zur Positionierung des Bereichs 20 in Bezug auf die Augen, weist die Korrekturvorrichtung 2 auch einen (nicht dargestellten) Abstandssensor zu Ermittlung des Abstands zwischen dem Visier 10 und den Augen des Fahrers 8 auf. Der Abstand zwischen den Augen und dem Visier 10 ist dabei auf einen Maximalwert von weniger als 10 Zentimeter vorgegeben.
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In einem nicht dargestellten, alternativen Ausführungsbeispiel ist der Manipulator 18 und damit auch die Haube 12 mit dem Visier 10 an einer Kopfstütze 26 des Kraftfahrzeugs 1 angeordnet.
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Das Visier 10 ist in dem Bereich 20 zusätzlich auch elektrochrom, d. h. mit variabler optischer Transmission ausgebildet. Der Controller 22 ist dabei auch mit einem Außensensor, konkret einer Frontkamera 28 gekoppelt, um die Lichtverhältnisse außerhalb des Kraftfahrzeugs 1 zu erfassen und gegebenenfalls, d. h. bspw. bei blendendem Sonnenlicht, die Transmission des Visiers 10 im Bereich 20 mittels elektrischer Ansteuerung zu verringern. In diesem Fall ist das Visier 10 zumindest in dem Bereich 20 mehrschichtig ausgebildet, so dass in den zwei Teilbereichen 21 für jedes Auge die für die augenspezifische Seheinschränkung erforderliche Brechkraft und zusätzlich in einer weiteren Schicht über den gesamten Bereich 20 einheitlich die Transmission verändert werden kann.
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Um eine Blendung des Fahrers 8 erkennen zu können, nutzt der Controller 22 auch hier die Innenraumkamera 24. Konkret prüft der Controller 22 mittels der Innenraumkamera 24, ob die Augen des Fahrers 8 im Schatten liegen oder diese mit Sonnenlicht - unabhängig ob direkt oder aufgrund einer Spiegelung - bestrahlt werden. Der Controller 22 verstellt hierbei die Transmission des Visiers 10, wenn eine Blendung des Fahrers 8 erkannt wird.
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Der Gegenstand der Erfindung ist nicht auf die vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt. Vielmehr können weitere Ausführungsformen der Erfindung von dem Fachmann aus der vorstehenden Beschreibung abgeleitet werden. Insbesondere können die anhand der verschiedenen Ausführungsbeispiele beschriebenen Einzelmerkmale der Erfindung und deren Ausgestaltungsvarianten auch in anderer Weise miteinander kombiniert werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Kraftfahrzeug
- 2
- Korrekturvorrichtung
- 4
- Fahrzeuginnenraum
- 6
- Fahrzeugsitz
- 8
- Fahrer
- 10
- Visier
- 12
- Haube
- 14
- Dachhimmel
- 16
- Blickfeld
- 18
- Manipulator
- 20
- Bereich
- 21
- Teilbereich
- 22
- Controller
- 24
- Innenraumkamera
- 26
- Kopfstütze
- 28
- Frontkamera