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DE102018119140A1 - Abgedichteter Verriegelungsbeschlag - Google Patents

Abgedichteter Verriegelungsbeschlag Download PDF

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DE102018119140A1
DE102018119140A1 DE102018119140.5A DE102018119140A DE102018119140A1 DE 102018119140 A1 DE102018119140 A1 DE 102018119140A1 DE 102018119140 A DE102018119140 A DE 102018119140A DE 102018119140 A1 DE102018119140 A1 DE 102018119140A1
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DE
Germany
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housing
actuating shaft
locking fitting
locking
angle
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102018119140.5A
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English (en)
Inventor
Uwe Klotz
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Otto Ganter GmbH and Co KG Normteilefabrik
Original Assignee
Otto Ganter GmbH and Co KG Normteilefabrik
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Otto Ganter GmbH and Co KG Normteilefabrik filed Critical Otto Ganter GmbH and Co KG Normteilefabrik
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Priority to US16/231,439 priority patent/US12291905B2/en
Priority to CN201811625184.5A priority patent/CN110821318B/zh
Priority to ES19178324T priority patent/ES2874890T3/es
Priority to EP19178324.0A priority patent/EP3608491B1/de
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Abstract

Verriegelungsbeschlag mit einem in einer Tür oder einer Befestigungsplatte (13) ausgebildeten Bohrung festlegbaren, ein Außengewinde aufweisenden Gehäuse (1), in deren Gehäusebohrung (34) eine an ihrem freien Ende eine Verriegelungszunge (9) tragende, drehwinkel-begrenzte Betätigungswelle (2) mittels einem an der Betätigungswelle (2) ausgebildeten Betätigungsansatz (12) drehbar gelagert ist, und mit einer ein Innengewinde aufweisenden Schraubhülse (7), welche den Verrieglungsbeschlag gegenüber der Tür oder der Befestigungsplatte (13) festlegt, wobei unter Berücksichtigung eines Hygienic-Designs die Betätigungswelle (2) beidseitig abgedichtet durch das Gehäuse (1) hindurchgreift und dass im Bereich der abgedichteten Gehäusebohrung (34) die Drehwinkelbegrenzung (5, 16, 23, 24) angeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen abgedichteten Verriegelungsbeschlag nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
  • Es sind eine Reihe von nicht abgedichteten Verriegelungsbeschlägen bekannt, die auf den gleichen Anmelder zurückgehen und sich dadurch auszeichnen, dass eine Betätigungswelle vorhanden ist, die drehbar in einem zugeordneten Gehäuse gelagert ist, sowie eine Drehwinkelbegrenzung zwischen dem Gehäuse und der Betätigungswelle, mit dem Ziel, eine drehfest mit der Betätigungswelle verbundene Verriegelungszunge in zwei verschiedene Drehlagen zu bringen.
  • Ein solcher Verriegelungsbeschlag wird insbesondere im Möbelbau, im Schaltschrankbau und dergleichen verwendet und ist auch unter dem Begriff „Vorreiber“ bekannt.
  • Kennzeichnend für diese Art eines Verriegelungsbeschlages ist die Tatsache, dass eine drehbare Betätigungswelle vorhanden ist, die drehfest mit der Verriegelungszunge verbunden ist, wobei in der einen Drehstellung die Verriegelungszunge außer Eingriff mit einem gegenüberliegenden Möbelteil, einem Rahmen oder einer anderen Anschlagfläche gebracht wird, während im Verriegelungseingriff sich die Verriegelungszunge an der Rückseite einer Möbelfläche oder einer anderen Anschlagfläche anlegt.
  • Eine solche Art eines Verriegelungsbeschlages hat sich in großem Umfang bewährt, hat aber den Nachteil, dass sie erhöhten Hygieneanforderungen nicht genügt.
  • In Abstimmung mit allen relevanten Industriezweigen wie der Lebensmittel-, Pharma- und Kosmetikindustrie oder Biotechnologie sehen die staatlichen Gesundheitsbehörden sowohl ihre Hauptaufgabe als auch ihr Anliegen darin, Produkte zur Ernährung oder Behandlung von Menschen und im erweiterten Sinn auch von Tieren so weit wie möglich frei von schädlichen Einflüssen zu halten. Im Rahmen dieser Politik ist die Unbedenklichkeit, Qualität und Haltbarkeit des an den Verbraucher abgegebenen Produktes entscheidend. Alle Bestrebungen des Verbraucherschutzes zielen deshalb auf Produktsicherheit ab, um sowohl vorbeugend als auch nachhaltig vor toxischen Substanzen und relevanten Mikro-organismen zu schützen und gesundheitliche Risiken auszuschließen.
  • Für die genannten Industriebereiche, in denen zum Teil hygienisch hochsensible Produkte hergestellt werden, ist es charakteristisch, dass die Zielrichtung der Gesetzgebung ursprünglich allein Hygiene-und Qualitätsmaßnahmen der hergestellten Produkte umfasste, während bei den Prozessanlagen lediglich der Reinigungszustand vor Prozessbeginn eine wichtige Randbedingung darstellte. In den vergangenen Jahren sind zu diesen Anforderungen gesetzliche Vorgaben hinzugekommen: „Hygienic Design“, d. h. die leicht reinigbare und hygienegerechte Gestaltung der Prozessanlagen, als wichtige Voraussetzung für sichere Produktion im Sinne des Verbraucherschutzes.
  • Neuere Erkenntnisse und wirtschaftliche Betrachtungen zeigen, dass nur über die Kombination der beiden Zielgrößen „Produkt“ und „Produktionsanlage“ die angestrebte hochwertige Qualität der Erzeugnisse mit langer Lebensdauer zu erreichen ist.
  • In dem Fachbuch „Gerhard Hauser: Hygienische Produktionstechnologie, 2008, S. 1-7, WILEY-VCH Verlag GmbH & Co. KGaA, Weinheim, ISBN: 978-3-527-30307-3 wird anhand von grundlegenden Beispielen die Idee von Hygienic Design oder der „hygienegerechten Gestaltung“ vermittelt.
  • Unter Hygiene werden dabei heute, ergänzend zu der grundlegenden Bedeutung „Gesundheit“ bzw. „die Gesundheit fördernd“ auch alle Bereiche verstanden, die das Vermeiden von Risiken und Gefahren für die menschliche Gesundheit durch Kontamination aufgrund von relevanten Mikroorganismen und anderen Substanzen beim Konsum von Produkten zum Ziel haben.
  • Aus diesem Grund muss das Herstellungsverfahren unter verfahrenstechnischen Gesichtspunkten (z. B. Abstimmung von Massenströmen, Verweilzeiten, Temperaturen) optimiert und im Hinblick auf mögliche Produktbeeinflussung kontrolliert werden. Um eine zusätzliche Kontamination durch Mikroorganismen und qualitätsmindernde Substanzen auszuschließen, steht am Ende eines jeden Produktionszyklus die Reinigung von Anlagen, Apparaten und Komponenten sowie -vor allem bei Prozessen, die währen der Produktion zur Umgebung offen sind oder inspiziert werden müssen-des Prozessumfeldes. Als Ergebnis einer umfassenden Qualitätssicherung müssen alle negativen Einflüsse auf das Produkt ursächlich ausgeschaltet werden.
  • Während man in vielen Bereichen der angesprochenen Industrien Produktverarbeitung und Reinigung von jeher als gleich wichtig einordnete, wurde lange Zeit der starke Einfluss einer hygienegerechten Anlagen-und Bauteilgestaltung als nicht relevant angesehen oder einfach vernachlässigt.
  • In manchen Bereichen herrschte die Meinung vor, dass durch entsprechend hohe Konzentrationen von geeigneten, zum großen Teil aggressiven Reinigungs-und Desinfektionsmitteln sowie durch ausreichend lange Reinigungszeiten und hohe Temperaturen für praktisch jede Anlage der Reinigungserfolg sichergestellt werden kann. Außerdem wurde man häufig mit dem Argument konfrontiert, dass bei Produkten, die unmittelbar vor dem Abfüllen oder Verpacken pasteurisiert oder sterilisiert werden, Aspekte der Hygiene während der Herstellung nicht unbedingt die entscheidende Rolle spielen, da letztendlich die Abtötung von relevanten Mikroorganismen im letzten Schritt entscheidend ist.
  • Außer Acht gelassen wird dabei, dass eine erhöhte Belastung des Produktes mit Mikroorganismen bereits während der Produktion dessen Qualität entscheidend beeinflussen kann und Maßnahmen zur Dekontamination erschwert und verteuert. Darüber hinaus ist die verstärkte Gefahr der Entstehung toxischer Stoffwechselprodukte bei erhöhter und unkontrollierter Anzahl an Mikroorganismen zu berücksichtigen.
  • Aufgrund von Lernprozessen in diesem Bereich hat sich in den vergangenen Jahren die Blickrichtung entscheidend geändert, wobei ganz wesentlich die Forderung nach hygienegerechtem Anlagendesign mit in den Vordergrund gerückt wurde. Fachbegriffe wie Hygienic Design oder reinigungsgerechte Gestaltung sind mittlerweile in aller Fachleuten Munde, die mit Hygienefragen im Zusammenhang mit Produktion und Produktionsanlagen zu tun haben. Durch entsprechende konstruktive Gestaltungsmaßnahmen, die inzwischen in verschiedenen Bereichen auch gesetzlich gefordert werden, soll durch Hygienic Design die Reinigbarkeit und damit der Reinigungserfolg verbessert sowie die Reinigung sicherer gemacht werden.
  • Aus dem Hygienebereich sind sogenannte Hygienevorreiberverschlüsse bekannt, wie sie z.B. in der DE 20 2013 104 438 U1 und der DE 20 2011 105 345 U1 offenbart sind. Derartige Verschlüsse zeichnen sich durch eine entsprechende Dichtung zwischen den zueinander beweglichen Teilen aus.
  • Insbesondere im Hygienebereich, wo eine Abdichtung des Verriegelungsbeschlages gegen Stäube und Flüssigkeiten stattfinden soll, bestand bei den Verriegelungsbeschlägen nach dem Stand der Technik der Nachteil, dass im Bereich der Betätigungswelle ein nach außen ragender Anschlagstift vorhanden war, der für die Drehbegrenzung sorgte.
  • Somit bestand der Nachteil, dass am radialen Außenumfang der Betätigungswelle nach außen nicht abgedichtete Drehwinkelbegrenzungen vorhanden waren, die z.B. als Zylinderstift ausgebildet gewesen sind. Eine solche Anordnung schützt jedoch nicht gegen das Eindringen von Flüssigkeiten und Stäuben, wie es im Hygienebereich oder in anderen Bereichen vorkommt, die erhöhten Sauberkeitsanforderungen unterliegen.
  • Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, einen Verriegelungsbeschlag der eingangs genannten Art so weiterzubilden, dass er abgedichtet ausgeführt werden kann und einem Hygienic Design entsprechen.
  • Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist die Erfindung durch die technische Lehre des Anspruches 1 gekennzeichnet.
  • Merkmal der Erfindung ist, dass die Betätigungswelle abgedichtet durch ein Gehäuse hindurchgreift und dass im abgedichteten Bereich der Gehäusebohrung eine Drehwinkelbegrenzung angeordnet ist.
  • Nach einer vorteilhaften Ausführung ist vorgesehen, dass unter Berücksichtigung eines Hygienic-Designs die Betätigungswelle beidseitig abgedichtet durch das Gehäuse hindurchgreift und dass im Bereich der abgedichteten Gehäusebohrung die Drehwinkelbegrenzung angeordnet ist.
  • Mit der gegebenen technischen Lehre ergibt sich der Vorteil, dass die Drehwinkelbegrenzung nun nicht mehr außerhalb des Gehäuses angeordnet ist, sondern abgedichtet im Gehäuse selbst integriert ist, was mit besonderem Vorteil verbunden ist.
  • Es ergibt sich damit nun erstmals die Möglichkeit, das Gehäuse in Verbindung mit der Betätigungswelle vollkommen abzudichten, so dass keinerlei Teile mehr außerhalb liegend dem Einfluss von Flüssigkeiten und Stäuben unterliegen und insbesondere derartige Flüssigkeiten und Stäube nicht mehr in den Innenraum des Gehäuses eindringen können.
  • Durch die innen liegende Drehwinkelbegrenzung wird also eine erhöhte Abdichtwirkung erzielt, wie sie bisher noch nicht bekannt war, womit den hohen Hygieneanforderungen gerecht werden kann.
  • In einer ersten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Drehwinkelbegrenzung durch einen Zylinderstift vorgenommen wird, der fest im Innenraum des Gehäuses angeordnet ist und der mit einer zugeordneten Anschlagbegrenzung im Bereich einer Ausnehmung der Betätigungswelle zusammenwirkt.
  • In einer zweiten Ausgestaltung kann es vorgesehen sein, dass der Zylinderstift drehfest an der Betätigungswelle angeordnet ist und mit zugeordneten, innen liegenden Anschlagflächen im Innenraum des Gehäuses zusammenwirkt.
  • Statt eines Zylinderstiftes, der in seiner Einbaulage in einer Passbohrung entweder im Gehäuse oder in der Betätigungswelle angeordnet ist, kann es in einer erweiterten Ausführungsform auch vorgesehen sein, dass der Zylinderstift entfällt und dass die einander zugeordneten Anschlagflächen der Drehwinkelbegrenzung selbst durch Flächen der Betätigungswelle und zugeordneten Anschlagflächen im Gehäuse verwirklicht werden. Der Zylinderstift kann demnach entfallen und sozusagen werkstoffeinstückig mit Teilen der Betätigungswelle verbunden sein. In diesem Fall würden in der Betätigungswelle entsprechende Ausfräsungen vorgenommen werden, die dann eine vorstehende Kontur bilden und diese Kontur die Drehwinkelbegrenzung zu zugeordneten Anschlagflächen im Innenraum des Gehäuses ausbilden.
  • In einer anderen Ausgestaltung kann es vorgesehen sein, dass auf dem Außenumfang der Betätigungswelle ein Ring aufgepresst ist, an dem eine geeignete drehwinkelbegrenzende Kontur oder dergleichen angeordnet sind, die mit zugeordneten Anschlagflächen im Innenraum des Gehäuses zusammenwirken.
  • Aus den vorstehenden Erläuterungen ergibt sich, dass die Erfindung nicht auf eine bestimmte Art der Drehwinkelbegrenzung beschränkt ist, sondern jegliche Art der Drehwinkelbegrenzung wird beansprucht, die geeignet ist, im Innenraum eines Gehäuses abgedichtet aufgenommen zu werden.
  • In einer Weiterbildung der Erfindung kann es ferner vorgesehen sein, dass auch die Befestigung des Verriegelungsbeschlages an einer zugeordneten Befestigungsfläche abgedichtet ausgebildet ist.
  • Eine solche Abdichtung kann im Bereich eines Klemmspaltes erfolgen, wobei z.B. der Klemmspalt durch eine Schraubhülse erreicht wird, die in der Art einer Gewindeschraubhülse auf dem Außengewinde des Gehäuses aufgeschraubt werden kann.
  • Es kann selbstverständlich jede beliebige Art der Verbindung des Verriegelungsbeschlages an einer Befestigungsfläche vorgesehen werden, z. B. kann das Gehäuse des Verriegelungsbeschlages auch in einer zugeordneten Aufnahmebohrung vernietet, verklemmt, verkeilt oder verklebt sein.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung ist es im Übrigen vorgesehen, dass der Klemmspalt beidseitig durch Flachdichtungen abgedichtet ist, so dass auch die Befestigung des Gehäuses in einer zugeordneten Aufnahmebohrung eines Möbelteils oder einer Befestigungsfläche abgedichtet ausgebildet ist.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung ist es vorgesehen, wenn auch die Schraubhülse abgedichtet gegenüber dem Gehäuse 1 ausgebildet ist. Zu diesem Zweck wird es bevorzugt, wenn die Schraubhülse mit einer zugeordneten Stangendichtung auf dem Außenumfang des Gehäuses abgedichtet festgelegt ist.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass auch die drehfest mit der Betätigungswelle verbundene Verriegelungszunge abgedichtet auf der Betätigungswelle 2 festgelegt ist. Zu diesem Zweck wird die zugeordnete Mehrkantausnehmung der Verriegelungszunge, die auf dem mehrkantig ausgebildeten Außenumfang der Betätigungswelle 2 aufsitzt, beidseitig von Flachdichtungen eingefasst.
  • Auf diese Weise wird mit Sicherheit vermieden, dass kein Wasser im Innenbereich des Gehäuses eindringt und die Betätigungswelle 2 somit abgedichtet gegenüber dem Gehäuse beidseitig ausgebildet ist.
  • In manchen anderen Fällen kann es jedoch ausreichen, die Betätigungswelle und das Gehäuse nur in einer Richtung abzudichten, z.B. an der Seite, wo das Betätigungswerkzeug an der Betätigungswelle angreift. Die vorher beschriebenen Dichtungen an der Verriegelungszunge und an der Schraubhülse können dann entfallen.
  • In einer anderen Ausgestaltung kann es jedoch auch vorgesehen sein, dass die Abdichtung sowohl auf der Betätigungsseite als auch auf der Verriegelungsseite vorgenommen wird, wodurch dann eine Vollabdichtung gewährleistet ist.
  • Die drehfeste Verbindung zwischen der Verriegelungszunge und der Betätigungswelle kann in beliebiger Weise ausgebildet sein. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist sie als Vierkant ausgebildet. Es kann auch ein Zweikant vorgesehen werden oder eine sternförmige Ausnehmung mit einer Vielzahl von aufzupressenden Konturen.
  • Ebenso ist es nicht notwendig, dass die Verriegelungszunge zungenförmig ausgebildet ist, d. h. als abgekröpfte Kontur. Es können auch andere Formen von Verriegelungszungen verwendet werden, die insgesamt geeignet sind, an einer Möbelfläche oder an einer Anschlagfläche festgelegt zu werden.
    Ebenso ist es nicht lösungsnotwendig, dass die Verriegelungszunge mit Hilfe einer Sechskantschraube auf der Betätigungswelle festgelegt ist. Es können auch andere Befestigungsarten vorgesehen werden, wie z. B. eine Nietverbindung, eine Klebeverbindung, eine Keilverbindung oder eine Klemmverbindung.
  • Der Erfindungsgegenstand der vorliegenden Erfindung ergibt sich nicht nur aus dem Gegenstand der einzelnen Patentansprüche, sondern auch aus der Kombination der einzelnen Patentansprüche untereinander.
  • Alle in den Unterlagen, einschließlich der Zusammenfassung offenbarten Angaben und Merkmale, insbesondere die in den Zeichnungen dargestellte räumliche Ausbildung, könnten als erfindungswesentlich beansprucht werden, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind. Die Verwendung der Begriffe „wesentlich“ oder „erfindungsgemäß“ oder „erfindungswesentlich“ ist subjektiv und impliziert nicht, dass die so benannten Merkmale zwangsläufig Bestandteil eines oder mehrerer Patentansprüche sein müssen.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand von lediglich einen Ausführungsweg darstellenden Zeichnungen näher erläutert. Hierbei gehen aus den Zeichnungen und ihrer Beschreibung weitere erfindungswesentliche Merkmale und Vorteile der Erfindung hervor.
  • Es zeigen:
    • 1: Teil-Längsschnitt durch einen Verriegelungsbeschlag nach der Erfindung
    • 2: die Stirnansicht des Verriegelungsbeschlages
    • 3: der Aufbau des Verriegelungsbeschlages in explosionsartiger auseinandergezogener Darstellung
    • 4: ein Längsschnitt durch den Verriegelungsbeschlag in der Art der Darstellung nach 1
    • 5: eine perspektivische Darstellung der Betätigungswelle
    • 6: ein Schnitt durch das Gehäuse
  • Der abgedichtete Verbindungsbeschlag besteht aus einem rundzylindrischen Gehäuse 1, welches eine zentrale Mittenbohrung 15 aufweist, in welche eine in zwei Durchmessern abgestufte Betätigungswelle 2 eingreift und dort drehbar gelagert ist. Die Mittenbohrung 15 bildet somit die Gehäusebohrung 34
  • Die Betätigungswelle 2 weist an der Stirnseite einen Vierkant 12 auf, an dem ein Betätigungswerkzeug zur Drehung der Betätigungswelle 2 angesetzt werden kann.
  • Statt eines Vierkantes 12 können auch andere Betätigungswerkzeuge angesetzt werden, z. B. kann ein Betätigungshebel oder dergleichen anstatt des Vierkantes 12 verwendet werden.
  • Die Betätigungswelle 2 besteht im gezeigten Ausführungsbeispiel aus zwei voneinander abgestuften Zylinderansätzen 29, 30, wobei der im Durchmesser größere Zylinderansatz 30 im Bereich des vorderen Vierkantes 12 ist und der im Durchmesser kleinere Zylinderansatz 30 sich an den Zylinderansatz 29 werkstoffeinstückig anschließt.
  • Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist im Übergangsbereich zwischen Zylinderansatz 29 und den im Durchmesser verminderten Zylinderansatz 30 eine Ausnehmung 16 angeordnet, welche in Verbindung mit einem Zylinderstift 5 die abgedichtete Drehwinkelbegrenzung ergibt.
  • Gemäß 1 und 3 ist ein O-Ring 3 vorgesehen, der stirnseitig die Betätigungswelle 2 gegenüber dem Stirnseitenansatz des Gehäuses 1 abdichtet.
  • Statt eines O-Rings 3 können auch andere Abdichtmaßnahmen vorgesehen werden, z. B. eine Abdichtscheibe oder dergleichen mehr.
  • Wichtig ist, dass in dem gezeigten Ausführungsbeispiel ein Zylinderstift 5 im Innenraum des Gehäuses 1, nämlich in dessen zentralen Mittenbohrung 15 angeordnet ist, und somit abgedichtet eine Drehwinkelbegrenzung in Verbindung mit der betätigungswellenseitigen Ausnehmung 16 gegeben ist.
  • Auf dem Außenumfang des Gehäuses 1 ist ein Gewinde 27 angeordnet, das als Außengewinde ausgebildet ist, auf welches das Innengewinde einer zugeordneten Schraubhülse 7 aufgeschraubt ist.
  • Somit bildet die vordere Stirnseite der Schraubhülse 7 in Verbindung mit den im Durchmesser vergrößerten Stirnseitenansatz 31 einen Klemmspalt 14 zur Festlegung in einer zugeordneten Bohrung einer Befestigungsplatte 13.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung ist auch diese Aufnahme- oder Klemmbohrung im Bereich des Klemmspaltes 14 abgedichtet, und zwar mit zwei einander gegenüberliegenden Flachdichtungen 4, die sich von beiden Seiten an der nur teilweise dargestellten Befestigungsplatte 13 abdichtend anlegen.
  • An der hinteren Seite der Schraubhülse 7 ist eine Stangendichtung 6 in der Schraubhülse 7 eingebettet, die sich auf dem Außenumfang des Ansatzes 32 des Gehäuses 1 abdichtend anlegt, so dass die Schraubhülse 7 abgedichtet auf dem Gewinde 27 des Gehäuses 1 verschraubbar ist.
  • Anstatt einer Stangendichtung 6 können selbstverständlich auch andere Abdichtmaßnahmen verwendet werden, wie z. B. eine O-Ring-Dichtung oder eine Flachring-Dichtung.
  • Zur Festlegung an einer Möbelfläche oder einer anderen Anschlagfläche ist eine etwa plattenförmige Verriegelungszunge 9 vorgesehen, die eine Vierkantausnehmung 18 aufweist, die auf dem Vierkant 17 der Betätigungswelle 2 drehfest mit Hilfe einer Sechskantschraube 10 festgelegt ist.
  • Die Sechskantschraube 10 weist einen Schraubbolzen 19 auf, der durch die Vierkantausnehmung 18 hindurchgreift und in eine Gewindebohrung 28 in der Betätigungswelle 2 eingreift und dort festgelegt ist.
  • Auch hier ist bevorzugt, wenn die Verriegelungszunge 9 beidseitig auf der Betätigungswelle 2 abgedichtet gelagert ist, nämlich einerseits durch die hintere Flachdichtung 11 auf der Betätigungswelle abgedichtet und andererseits durch die vordere Flachdichtung 8 gegenüber dem Gehäuse 1 abgedichtet ist.
  • Auf diese Weise ist gesichert, dass auf der Seite der Verriegelungszunge 9 keine Flüssigkeiten oder Stäube in den Innenraum des Gehäuses 1 gelangen können.
  • Die 3 zeigt im Übrigen, dass die Schraubhülse 7 mit ein oder mehreren Schlüsselflächen 33 für den Angriff eines geeigneten Werkzeuges versehen sein kann.
  • Bei der Erfindung wird es bevorzugt, wenn eine im Gehäuse 1 integrierte innen liegende und abgedichtete Drehwinkelbegrenzung zwischen der Betätigungswelle 2 und dem Gehäuse 1 verwirklicht wird.
  • Zu diesem Zweck ist wie in 6 gezeigt vorgesehen, dass im Bereich eines stirnseitigen Gehäuseansatzes des Gehäuses 1 eine Passbohrung 21 eingebracht ist, in welche ein Zylinderstift 5 eingepresst ist. Dieser ragt gemäß 1 mit seinem vorderen freien Ende in den Übergangsbereich zwischen den beiden Zylinderansätzen 29, 30 und kann somit zum Anschlag an der jeweiligen Ausnehmung 16 der Betätigungswelle 2 gebracht werden. Dadurch wird eine abgedichtete Drehwinkelbegrenzung für die Betätigungswelle 2 im Gehäuse 1 verwirklicht.
  • Aus 5 ergeben sich weitere Einzelheiten der Drehwinkelbegrenzung dergestalt, dass im stirnseitigen Bereich des Zylinderansatzes 29 eine im Durchmesser verringerte Ausnehmung 16 vorhanden ist, die sich um einen Drehwinkel von z. B. 90° erstreckt.
  • In dieser Ausnehmung 16 greift der Zylinderstift 5 mit seinem vorderen freien Ende ein und kann somit je nach Drehung der Betätigungswelle entweder an der linksseitigen Anschlagfläche 23 oder der rechtsseitigen Anschlagfläche 24 gebracht werden.
  • Im gezeigten Ausführungsbeispiel lässt die Ausnehmung 16 einen Drehwinkel von 90° für die Betätigungswelle 2 zu.
  • Es ist selbstverständlich möglich, die Ausnehmung 16 so zu gestalten, dass andere Drehwinkel möglich sind, wie z. B. 30, 60, 90 oder 120° oder dergleichen mehr.
  • Ebenso kann es vorgesehen sein, dass nicht nur ein Zylinderstift 5 vorhanden ist, sondern dass auch mehrere Zylinderstifte gleichmäßig verteilt am Umfang des Gehäuses angeordnet sind, die mit zugeordneten Ausnehmungen 16 auf der Betätigungswelle 2 zusammen arbeiten.
  • Im allgemeinen Beschreibungsteil wurde bereits schon darauf hingewiesen, dass auch die kinematische Umkehrung im Rahmen der vorliegenden Erfindung beansprucht wird, nämlich dass ein Zylinderstift axial vorstehend an der Betätigungswelle 2 im Bereich des Ansatzes 29 angeordnet ist und mit zugeordneten innenseitigen Anschlagflächen im Innenraum des Gehäuses 1 im Bereich der Mittenbohrung 15 zusammenwirkt.
  • Die vorher erwähnten weiteren Maßnahmen für die Verwirklichung einer Drehwinkelbegrenzung sollen hier ebenfalls im zeichnerischen Ausführungsbeispiel umfasst sein.
  • Die 6 zeigt einen Dichtsitz 26 an der Stirnseite des Gehäuses 1 im Bereich eines im Durchmesser vergrößerten Ansatzes 31, wobei in diesem Dichtsitz 26 der O-Ring 3 aufgenommen ist.
  • Ferner zeigt die 6, dass im Innenraum des Gehäuses eine abgestufte Bohrung vorhanden ist, nämlich die Mittenbohrung 15 mit größerem Durchmesser geht in eine Bohrung 25 verringerten Durchmessers über, wozu der im Durchmesser vergrößerte Ansatz 29 der Betätigungswelle 2 in die Bohrung 15 eingreift und der im Durchmesser verringerte Zylinderansatz 30 der Betätigungswelle 2 in die im Durchmesser verringerte Bohrung 25 im Gehäuse 1 eingreift.
  • Demnach ist bei der Erfindung bevorzugt, wenn eine abgedichtete Drehwinkelbegrenzung im Gehäuse 1 in Richtung auf die Betätigungswelle 2 vorgesehen ist und insgesamt der gesamte Verriegelungsbeschlag mit außen und innen liegenden Dichtungen gegenüber dem Eindringen von Feuchtigkeit und Schmutz geschützt ist.
  • Somit wird gewährleistet, dass insbesondere die Drehwinkelbegrenzung nicht mehr außen liegend von Schmutz und Stäuben beeinflusst werden kann.
  • Aufgrund der Verwendung eines Zylinderstiftes 5 ist auch eine besonders einfache Montage möglich.
  • Zur Demontage des Verriegelungsbeschlages wird einfach die Sechskantschraube 10 gelöst. Es kann dann die Verriegelungszunge 9 von der Betätigungswelle 2 abgezogen werden, und die Betätigungswelle 2 kann dann in axialer Richtung aus der Mittenbohrung 15 des Gehäuses 1 herausgezogen werden.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Gehäuse
    2
    Betätigungswelle
    3
    O-Ring
    4
    Flachdichtung
    5
    Zylinderstift
    6
    Stangendichtung
    7
    Schraubhülse
    8
    Flachdichtung
    9
    Verriegelungszunge
    10
    Sechskantschraube
    11
    Flachdichtung
    12
    Vierkant (von 2)
    13
    Befestigungsplatte
    14
    Klemmspalt
    15
    Mittenbohrung (von 1)
    16
    Ausnehmung (von 2)
    17
    Vierkant (von 2)
    18
    Vierkantausnehmung (von 9)
    19
    Schraubbolzen (von 10)
    20
    Pfeilrichtung
    21
    Passbohrung
    22
    -
    23
    Anschlagfläche
    24
    Anschlagfläche
    25
    Bohrung
    26
    Dichtsitz
    27
    Gewinde
    28
    Gewindebohrung (in 2)
    29
    Zylinderansatz (von 2)
    30
    Zylinderansatz (von 2)
    31
    Ansatz (von 1)
    32
    Ansatz (von 1)
    33
    Schlüsselfläche
    34
    Gehäusebohrung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 202013104438 U1 [0016]
    • DE 202011105345 U1 [0016]

Claims (14)

  1. Verriegelungsbeschlag mit einem in einer Tür oder einer Befestigungsplatte (13) ausgebildeten Bohrung festlegbaren, ein Außengewinde aufweisenden Gehäuse (1), in deren Gehäusebohrung (34) eine an ihrem freien Ende eine Verriegelungszunge (9) tragende, drehwinkel-begrenzte Betätigungswelle (2) mittels einem an der Betätigungswelle (2) ausgebildeten Betätigungsansatz (12) drehbar gelagert ist, und mit einer ein Innengewinde aufweisenden Schraubhülse (7), welche den Verrieglungsbeschlag gegenüber der Tür oder der Befestigungsplatte (13) festlegt, dadurch gekennzeichnet, dass unter Berücksichtigung eines Hygienic-Designs die Betätigungswelle (2) beidseitig abgedichtet durch das Gehäuse (1) hindurchgreift und dass im Bereich der abgedichteten Gehäusebohrung (34) die Drehwinkelbegrenzung (5, 16, 23, 24) angeordnet ist.
  2. Verriegelungsbeschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehwinkelbegrenzung aus einem Zylinderstift (5) besteht, der fest im Innenraum des Gehäuses (1) angeordnet ist und mit wellenseitigen Anschlagflächen (23, 24) zusammenwirkt.
  3. Verriegelungsbeschlag nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Zylinderstift (5) mit zugeordneten, innen liegenden Anschlagflächen (23, 24) als Anschlagbegrenzung einer Ausnehmung (16) der Betätigungswelle (2) zusammenwirkt.
  4. Verriegelungsbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungswelle (2) aus zwei voneinander abgestuften Zylinderansätzen (29, 30) besteht, wobei im Übergangsbereich zwischen dem einen Zylinderansatz (29) und den im Durchmesser verminderten anderen Zylinderansatz (30) die Ausnehmung (16) angeordnet ist.
  5. Verriegelungsbeschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Zylinderstift (5) drehfest und axial vorstehend an der Betätigungswelle (2) angeordnet ist und mit gegenüberliegenden innenseitigen Anschlagflächen im Innenraum des Gehäuses (1) zusammenwirkt.
  6. Verriegelungsbeschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Außenumfang der Betätigungswelle (2) ein Ring aufgepresst ist, an dem eine drehwinkelbegrenzende Kontur oder dergleichen angeordnet ist, die mit zugeordneten Anschlagflächen im Innenraum des Gehäuses (1) zusammenwirken.
  7. Verriegelungsbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Schraubhülse (7) vor dem Gewinde (27) über eine Stangendichtung (6) auf dem Außenumfang des Gehäuse (1) abdichtend aufsteht.
  8. Verriegelungsbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die drehfest mit der Betätigungswelle (2) verbundene Verriegelungszunge (9) über eine zugeordnete Mehrkantausnehmung auf dem mehrkantig ausgebildeten Außenumfang (17) auf der Betätigungswelle (2) festgelegt ist.
  9. Verriegelungsbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die auf der Betätigungswelle (2) aufsitzende Verriegelungszunge (9) beidseitig von Flachdichtungen (8, 11) eingefasst ist.
  10. Verriegelungsbeschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Außenumfang der Betätigungswelle (2) ein Ring aufgepresst ist, an dem eine geeignete drehwinkelbegrenzende Kontur oder dergleichen angeordnet ist, die mit zugeordneten Anschlagflächen im Innenraum des Gehäuses (1) zusammenwirken.
  11. Verriegelungsbeschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungswelle (2) Ausfräsungen aufweist, die eine vorstehende Kontur bilden, die in zugeordneten Anschlagflächen im Innenraum des Gehäuses eingreifen.
  12. Verriegelungsbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass ein O-Ring (3) stirnseitig die Betätigungswelle (2) gegenüber einem Stirnseitenansatz des Gehäuses (1) abdichtet.
  13. Verriegelungsbeschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungszunge (9) auf der Betätigungswelle (2) gegenüber dem Gehäuse (1) abgedichtet gelagert ist.
  14. Verriegelungsbeschlag nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdichtung einerseits durch eine hintere Flachdichtung (11) auf der Betätigungswelle (2) gegenüber der wellenseitigen Sechskantschraube (10) und andererseits durch eine vordere Flachdichtung (8) gegenüber der Stirnseite des Gehäuses (1) erfolgt.
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