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Die vorliegende Anmeldung betrifft eine Vorrichtung zur Zubereitung von Babynahrung, insbesondere von Babymilch oder Babybrei, und einen Behälter zur Aufnahme und Dosierung von Babynahrungskonzentrat, sowie ein System umfassend eine Vorrichtung zur Zubereitung von Babynahrung und einen Behälter zur Aufnahme und Dosierung von Babynahrungskonzentrat.
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Bei der Zubereitung von Babynahrung aus Babynahrungskonzentrat wird Wasser erwärmt, eine entsprechende Konzentratmenge abgemessen und mit dem erwärmten Wasser vor dem Verabreichen der Nahrung zubereitet bzw. vermischt. Die Zubereitung bedeutet dabei, dass die einzelnen Zutaten vermischt oder ineinander gelöst, erwärmt oder auf anderweitige Weise verzehrfertig gemacht werden. Auf diese Weise kann die Babynahrung insbesondere in den ersten Lebenswochen und - monaten des Babys mehrmals am Tag und in der Nacht zubereitet werden, was sehr zeitaufwendig ist. Während der Nacht kann die Person, welche die Zubereitung der Nahrung durchführt, aufgrund von mit der Säuglingspflege einhergehender Übermüdung eine verringerte Konzentrationsfähigkeit haben. Nachteilig dabei ist insbesondere, dass die Tätigkeit der Nahrungszubereitung als mühselig empfunden werden kann und beim Hantieren mit erhitzter Fluid mitunter Verbrühungs- bzw. Verletzungsrisiken für die zubereitende Person bestehen. Dabei stellt eine Zubereitung der Babynahrung am Vorabend, indem die abgemessene Konzentratmenge mit dem erwärmten Wasser vermischt wird und beispielsweise in einem Wärmebehälter auf der trinkbaren Temperatur gehalten wird, keine Alternative dar, da das Babypulver im gewärmten, verflüssigten Zustand ein Nährboden für Keime und Bakterien bildet, die sich sehr schnell vermehren. Darüber hinaus kann sich ein Biofilm bilden, wenn das Wasser länger steht oder wenn das Pulver mit der Luft bzw. mit deren Luftfeuchtigkeit in Kontakt kommt. Daher müssen alle Komponenten, die mit dem Wasser bzw. dem Pulver in Kontakt geraten, regelmäßig gereinigt und/oder entkalkt werden.
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Aus der
WO 2017/121638 A1 ist eine Vorrichtung zur Zubereitung von Babynahrung bekannt, mit wenigstens einem ersten Anschluss zum Verbinden mit wenigstens einer Babynahrungskonzentratquelle und wenigstens einem zweiten Anschluss zum Verbinden mit wenigstens einer Flüssigkeitsquelle, wobei mittels eines Schlauches Babynahrungskonzentrat und Flüssigkeit in eine Babyflasche geleitet wird.
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Ausgehend vom Stand der Technik ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine vereinfachte und sichere Zubereitung von Babynahrung, insbesondere von Babymilch oder Babybrei, zu ermöglichen.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch den Gegenstand der unabhängigen Ansprüche gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
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Gemäß einem Aspekt der Erfindung wird eine Vorrichtung zur Dosierung und/oder Zubereitung von Babynahrung, insbesondere von Babymilch oder Babybrei, bereitgestellt, umfassend: ein Gehäuse mit einem ersten Aufnahmebereich und einem zweiten Aufnahmebereich, wobei der erste Aufnahmebereich zur Aufnahme eines ersten Behälters für Babynahrungskonzentrat ausgestaltet ist und wobei der zweite Aufnahmebereich zur Aufnahme eines zweiten Behälters für ein Fluid (insbesondere Flüssigkeit) ausgestaltet ist, eine Temperiereinrichtung zum Temperieren des Fluids, und eine Dosierungseinrichtung zum Dosieren des Babynahrungskonzentrats. Der erste Aufnahmebereich weist ein Dosierungseinrichtungsaufnahmebereich zur Aufnahme der Dosierungseinrichtung auf und in dem Dosierungseinrichtungsaufnahmebereich ist eine Betätigungs- und/oder Antriebsvorrichtung für die Dosierungseinrichtung angeordnet.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist einen ersten Aufnahmebereich auf, der ausgestaltet ist, um einen ersten Behälter mit Babynahrungskonzentrat aufzunehmen. Des Weiteren ist in dem ersten Aufnahmebereich der Vorrichtung ein Dosierungseinrichtungsaufnahmebereich angeordnet, also ein Aufnahmebereich, in dem eine Dosierungseinrichtung aufgenommen werden kann. Somit kann in den ersten Aufnahmebereich der erste Behälter mit Babynahrungskonzentrat und die Dosierungseinrichtung zumindest teilweise aufgenommen werden. Dies ermöglicht vorteilhaft, dass die Dosierungseinrichtung mit dem ersten Behälter wechselwirken kann. Insbesondere kann eine korrekte Dosierung des Babynahrungskonzentrats durch die Dosierungseinrichtung erfolgen. Dies wird dadurch ermöglicht, dass die Dosierungseinrichtung durch die Antriebsvorrichtung, die ebenfalls in dem Dosierungseinrichtungsaufnahmebereich angeordnet ist, angetrieben wird.
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Des Weiteren sind sämtliche Komponenten der beschriebenen Vorrichtung, die in Kontakt mit dem Babynahrungskonzentrat oder mit dem Fluid kommen, insbesondere auswechselbar und können aus der Vorrichtung auf einfache Weise entnommen werden. Mit auswechselbaren Komponenten ist gemeint, dass die Komponenten als Wegwerfartikel bzw. Einwegartikel ausgebildet sind. Insbesondere der erste Behälter für Babynahrungskonzentrat, die Dosierungseinrichtung zum Dosieren des Babynahrungskonzentrats und der zweite Behälter für ein Fluid bzw. der Dosier- und Sterilisations-Bag sind auswechselbar. Der erste Behälter ist mit der Dosierungseinrichtung verbindbar bzw. fluidverbindbar und/oder der zweite Behälter ist mit einem Fluidreservoir verbindbar bzw. fluidverbindbar. Dies ist vorteilhaft, da die Vorrichtung zur Zubereitung von Babynahrung, insbesondere der erste Aufnahmebereich und der zweite Aufnahmebereich, nicht in Kontakt mit dem Babynahrungskonzentrat und dem Fluid kommt. So wird die Vorrichtung, insbesondere der erste Aufnahmebereich und der zweite Aufnahmebereich, nicht mit Babynahrungskonzentrat und Fluid verunreinigt, sodass eine Reinigung der Vorrichtung nicht nach jeder einzelnen Zubereitung von Babynahrung erforderlich ist. Des Weiteren kann auf eine Entkalkung der Vorrichtung und/oder deren einzelnen Komponenten verzichtet werden.
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Das Babynahrungskonzentrat und das Fluid können durch die Vorrichtung in einen Behälter, vorzugsweise in eine Babyflasche, in einem korrekten Mischungsverhältnis eingeführt werden. So kann die Babynahrung durch ein Schütteln bzw. Rütteln des Behälters bzw. der Babyflasche vermischt und trinkfertig zubereitet werden.
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Es ist aber auch denkbar, dass die Vorrichtung eine Zubereitungsvorrichtung zur Zubereitung der Babynahrung aus dem Babynahrungskonzentrat und dem Fluid umfasst, die ebenfalls auswechselbar und als Einwegartikel bzw. Wegwerfartikel ausgebildet sein kann. Mit der Vorrichtung kann das Babynahrungskonzentrat aus dem ersten Behälter und das Fluid (z.B. eine Flüssigkeit) aus dem zweiten Behälter zu der Zubereitungseinrichtung geführt werden und in einem korrekten Mischungsverhältnis in einen weiteren, gesonderten Behälter, insbesondere in eine Babyflasche, eingeführt werden. Dies ermöglicht, dass die Babynahrung korrekt zubereitet werden kann. Dabei kann die Vorrichtung ausgebildet sein, um die Ausgestaltung, beispielsweise die Form und/oder das Volumen und/oder die Größe, des weiteren, gesonderten Behälters zu erkennen und das Befüllen des weiteren, gesonderten Behälters mit Fluid und/oder Babynahrungskonzentrat basierend auf dessen Ausgestaltung automatisiert vorzunehmen.
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Durch die Temperiereinrichtung kann die Temperatur des Fluids in dem zweiten Behälter auf die von dem Hersteller des Babynahrungskonzentrats vorgesehene bzw. empfohlene Zubereitungstemperatur gebracht werden. Weiterhin ermöglicht die Temperiereinrichtung z.B. eine Sterilisation des Fluids bevor das Fluid der Zubereitungseinrichtung zugeführt wird. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, dass das Fluid zunächst auf den oder nahe dem Siedepunkt gebracht wird, um Keime und Bakterien in dem Fluid abzutöten. Anschließend kann das Fluid auf die gewünschte Temperatur temperiert werden, beispielsweise durch Abkühlung. Das Fluid kann aber auch durch Erwärmung auf die gewünschte Temperatur temperiert werden, falls das Fluid bereits unter die vorgesehene Trinktemperatur abgekühlt ist. So kann das Fluid korrekt temperiert werden, um an das Baby steril verabreicht zu werden. Die Vorrichtung ermöglicht somit eine vereinfachte und sichere Zubereitung von Babynahrung.
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Vorzugsweise ist die Dosierungseinrichtung mit dem ersten Behälter verbindbar.
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Die Dosierungseinrichtung kann mit dem ersten Behälter verbindbar sein. Das bedeutet, dass die Dosierungseinrichtung mit dem ersten Behälter verbunden sein kann, sodass die Dosierungseinrichtung und der erste Behälter gemeinsam in den Aufnahmebereich eingeführt und/oder wieder entnommen werden können. Beispielsweise kann die Dosierungseinrichtung mit dem ersten Behälter unlösbar verbunden (z.B. verklebt und/oder verschweißt) sein, sodass die Dosierungseinrichtung und der erste Behälter fest miteinander verbunden sind. Denkbar ist aber auch, dass die Dosierungseinrichtung und der erste Behälter lösbar miteinander verbunden sind.
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Dies ermöglicht, dass der erste Behälter und die Dosierungseinrichtung vereinfacht in den ersten Aufnahmebereich eingeführt und von dem ersten Aufnahmebereich zumindest teilweise aufgenommen werden können. Gleichzeitig kann die Dosierungseinrichtung mit der Antriebsvorrichtung sicher eingreifen, sodass die vorgesehene Menge an Babynahrungskonzentrat aus dem ersten Behälter mittels der Dosierungseinrichtung in die Zubereitungseinrichtung geführt werden kann. Es ist aber auch denkbar, dass die Dosierungseinrichtung und der erste Behälter nicht miteinander verbunden sind und getrennt voneinander in den ersten Aufnahmebereich eingeführt und/oder wieder entnommen werden.
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Vorzugsweise umfasst die Dosierungseinrichtung eine Förderschnecke und ein Förderschneckengehäuse, wobei die Förderschnecke, vorzugsweise in ihrer vollen Länge, in das Förderschneckengehäuse eingeführt und/oder darin drehbar angeordnet bzw. gelagert ist, sodass sich die Förderschnecke und das Förderschneckengehäuse um eine gemeinsame Förderschneckenlängsachse erstrecken.
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Die Dosierungseinrichtung kann als Schneckenförderer mit einer Förderschnecke und einem Förderschneckengehäuse ausgestaltet sein. Die Förderschnecke kann als eine Welle ausgestaltet sein, um ein oder mehrere schneckenförmig gewundene Gänge in Form von flachen Blechen und/oder Gummilappen bzw. -flügel gewendelt sind, die sich im Wesentlichen in Form eines Schneckengewindes quer von der Förderschneckenlängsachse weg erstrecken. Vorzugsweise ist die Förderschnecke als starre Förderschnecke ausgebildet. Es ist aber auch denkbar, dass die Förderschnecke als flexible, insbesondere biegsame Schnecke, ausgebildet ist. Das Schneckengewinde kann entweder mit der Welle fest verbunden, beispielsweise verschweißt sein, oder in einem Teil mit der Welle hergestellt bzw. gefertigt sein. Vorzugsweise umfasst die Förderschnecke ein durchgängiges, fortlaufendes Schneckengewinde, das sich zwischen den gegenüberliegenden Enden der Förderschnecke entlang der Förderschneckenlängsachse erstreckt. Dies ermöglicht insbesondere den Transport von Babynahrungskonzentrat mittels der Förderschnecke entlang deren Längsachse. Die Förderschnecke, insbesondere das Schneckengewinde kann aus einem Vollmaterial, beispielsweise aus einem Rundstahlstück, gedreht oder als Gießteil bzw. Spritzgussteil angefertigt werden. Die Förderschnecke und/oder das Förderschneckengehäuse sind im Wesentlichen zylinderförmig ausgestaltet.
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Die Ausgestaltung der Dosierungseinrichtung ermöglicht, dass das Babynahrungskonzentrat aus dem ersten Behälter in die Dosierungseinrichtung geführt und mittels der Förderschnecke in dem Förderschneckengehäuse entlang der Förderschneckenlängsachse transportiert wird. Mit jeder Drehung der Förderschnecke kann eine bestimmte Menge Pulver gefördert werden, sodass durch die Anzahl der (Teil-) Umdrehungen die Dosierung des Babynahrungskonzentrats bestimmt werden kann. Dies ermöglicht eine präzise und vereinfachte Dosierung des Babynahrungskonzentrats, die sowohl automatisch, beispielsweise gesteuert durch eine Regel- bzw. Steuereinrichtung, oder manuell erfolgen kann.
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Vorzugsweise weist das Förderschneckengehäuse einen Einlass mit einer Einlassöffnung und einen Auslass mit einer Auslassöffnung auf. Vorzugsweise sind der Einlass und der Auslass auf gegenüberliegenden Seiten quer zur Förderschneckenlängsachse gesehen in dem Förderschneckengehäuse angeordnet.
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Durch die Einlassöffnung in den Einlass kann Babynahrungskonzentrat aus dem ersten Behälter in das Innere des Förderschneckengehäuses geführt werden, um von einem oder mehreren schneckenförmig gewundenen Gängen der Förderschnecke aufgenommen werden. Die Vorrichtung zur Zubereitung von Babynahrung kann eine Rütteleinrichtung umfassen, mit welcher der erste Behälter bzw. dessen Inhalt in eine Rüttelbewegung versetzt werden kann. Dies ermöglicht, dass das Babynahrungskonzentrat nahezu vollständig aus dem ersten Behälter durch die Einlassöffnung in das Innere Förderschneckengehäuse geführt werden kann, insbesondere wenn das Babynahrungskonzentrat nicht von selbst nachrutscht und beispielsweise durch die Schwerkraft in das Innere des Förderschneckengehäuses geführt werden soll. Die Rütteleinrichtung kann vorzugsweise in bzw. entsprechend dem ersten Aufnahmebereich angeordnet sein.
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Durch die Drehung der Förderschnecke wird das Babynahrungskonzentrat nach Eintritt in das Innere des Förderschneckengehäuses von der Förderschnecke im Wesentlichen entlang der Förderschneckenlängsachse gefördert und kann durch die Auslassöffnung des Auslasses austreten. Dadurch, dass der Auslass auf einer gegenüberliegenden Seite des Einlasses quer zur Förderschneckenlängsachse gesehen angeordnet ist, kann das Babynahrungskonzentrat bei Erreichen des Einlasses aus dem Förderschneckengehäuse austreten.
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Vorzugsweise weist die Förderschnecke einen Schneckenflankendurchmesser auf, d.h. einen äußeren Durchmesser quer zur Längsrichtung der Förderschnecke auf, der in einem Bereich von etwa 20 bis 40 mm liegt. Besonders bevorzugt beträgt der Schneckenflankendurchmesser etwa 25 mm. Diese Dimensionierung des Schneckenflankendurchmessers begünstigt die Förderung bzw. Dosierung des Babynahrungskonzentrats. Insbesondere durch Feuchtigkeit kann sich die Eigenschaft des Babynahrungskonzentrats stark verändern, insbesondere wenn sich das Babynahrungskonzentrat (teilweise) verklumpt bzw. verklebt. Die zuvor beschriebene Dimensionierung des Schneckenflankendurchmessers gewährleistet selbst bei Feuchtigkeitseintritt eine korrekte Förderung und Dosierung des Ba bynahrungskonzentrats.
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Vorzugsweise weist die Förderschnecke eine Länge auf, die in einem Bereich zwischen etwa 60 und 120 mm liegt. Besonders bevorzugt beträgt die Länge der Förderschnecke zwischen etwa 90 mm und 110 mm, weiterhin bevorzugt etwa 106 mm. Diese Dimensionierung der Länge der Förderschnecke begünstigt die Förderung des Babynahrungskonzentrats. Bei einer Verkleinerung der Länge der Förderschnecke kann es zu einer Brückenbildung des Babynahrungskonzentrats in dem ein oder mehreren schneckenförmig gewundenen Gängen kommen, sodass die Einlassöffnung blockiert und kein weiteres Babynahrungskonzentrat durch die Einlassöffnung eingeführt werden kann. Die Brückenbildung kann besonders dann auftreten, wenn das Babynahrungskonzentrat mittels Schwerkraft durch die Einlassöffnung in das Förderschneckengehäuse geführt werden soll.
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Eine Dimensionierung der Länge und des Schneckenflankendurchmessers der Förderschnecke in den zuvor beschriebenen Wertebereichen ermöglicht eine Fördermenge von Babynahrungskonzentrat im Bereich von etwa 5 bis 10 g pro Umdrehung der Förderschnecke (z.B. von etwa 8,8 g pro Umdrehung). So kann durch die Anzahl der Umdrehungen (bzw. den Umdrehungswinkel um die Längsachse herum) die gewünschte Menge an Babynahrungskonzentrat durch den Auslass des Förderschneckengehäuses und somit aus dem Förderschneckengehäuse heraus geführt werden. Dies ermöglicht eine präzise Dosierung des Babynahrungskonzentrats für die Zubereitung der Babynahrung.
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Vorzugsweise ist die Einlassöffnung im Wesentlichen ovalförmig ausgebildet und erstreckt sich in Richtung der Längsachse. Es sind aber auch andere Formen der Einlassöffnung denkbar. Die Einlassöffnung umfasst eine Länge im Bereich von etwa 20 mm bis 60 mm (z.B. von etwa 47 mm) in Richtung der Förderschneckenlängsachse und/oder eine Länge im Bereich von etwa 10 mm bis 40 mm (z.B. von etwa 29 mm) quer zur Förderschneckenlängsachse, insbesondere senkrecht zur Förderschneckenlängsachse gesehen. Vorzugsweise ist die Auslassöffnung im Wesentlichen rechteckig ausgebildet und erstreckt sich in Richtung der Längsachse. Es sind aber auch andere Formen der Auslassöffnung denkbar. Die Auslassöffnung umfasst eine Länge im Bereich von etwa 20 mm bis 50 mm (z.B. von etwa 30 mm) in Richtung der Förderschneckenlängsachse und/oder eine Länge im Bereich von etwa 5 mm bis 20 mm (z.B. von etwa 10 mm) quer zur Längsachse, insbesondere senkrecht zur Förderschneckenlängsachse gesehen. Diese Dimensionen der Einlassöffnung und Auslassöffnung ermöglichen eine besonders günstige Einführung und Ausführung von Babynahrungskonzentrat in das Förderschneckengehäuse.
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Vorzugsweise erstreckt sich das Förderschneckengehäuse zwischen einem ersten Ende und einem gegenüberliegenden zweiten Ende entlang der Förderschneckenlängsachse, wobei der Auslass angrenzend oder benachbart zum ersten Ende angeordnet ist und wobei der Einlass angrenzend oder benachbart zum zweiten Ende angeordnet ist.
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Der Einlass und der Auslass sind bevorzugt in Längsrichtung voneinander beabstandet angeordnet. Durch die Anordnung des Einlasses angrenzend oder benachbart zum zweiten Ende und die Anordnung des Auslasses angrenzend oder benachbart zum ersten Ende des Förderschneckengehäuses, kann das Babynahrungskonzentrat nach Eintritt in das Innere des Förderschneckengehäuses durch die Einlassöffnung in dem Einlass von dem einen oder mehr schneckenförmig gewundenen Gängen aufgenommen werden und durch die Drehung der Förderschnecke bis zum zweiten Ende des Förderschneckengehäuses gefördert werden und durch die Auslassöffnung wieder austreten. Somit kann pro Umdrehung eine vorbestimmte bzw. vorbestimmbare Menge Babynahrungskonzentrat gefördert werden, sodass eine Dosierung basierend auf der Anzahl der Umdrehungen (bzw. den Umdrehungswinkel um die Längsachse herum) eingestellt (bzw. gesteuert bzw. geregelt) werden kann.
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Das erste Ende des Förderschneckengehäuses ist vorzugsweise offen ausgestaltet und das zweite Ende des Förderschneckengehäuses ist vorzugsweise geschlossen ausgestaltet. Somit kann die Förderschnecke durch das erste Ende vollständig in das Förderschneckengehäuse eingeführt werden. An dem zweiten Ende kann ein Einführelement bzw. ein Entnahmeelement vorgesehen sein, das sich von dem zweiten Ende weg erstreckt. Das Einführelement bzw. Entnahmeelement kann als Lasche ausgestaltet sein, welche eine Fläche umfasst, die in etwa daumengroß ist. Insbesondere kann das Einführelement bzw. Entnahmeelement eine Länge von etwa 3 bis 4 cm und/oder eine Breite von etwa 2 bis 3 cm umfassen. Auf gegenüberliegenden Seiten kann das Einführelement bzw. Entnahmeelement eine haptische Riffelstruktur umfassen. Vorzugsweise ist die Riffelstruktur aus einem weichen, gummierten Material gefertigt. Sie kann aber auch aus demselben Material wie das Einführelement bzw. Entnahmeelement gefertigt sein.
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Mittels des Einführelements kann die Dosierungseinrichtung gehalten und/oder gezielt in die Dosierungseinrichtungsaufnahme eingeführt werden. Des Weiteren kann mittels des Einführelements die Dosierungseinrichtung auch einfach wieder entnommen werden, insbesondere wenn der erste Behälter leer ist und ersetzt werden muss.
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Vorzugsweise umfasst der Einlass einen Flansch mit einer Umfangswandung, die die Einlassöffnung zumindest teilweise umgibt und sich (bevorzugt im Wesentlichen radial) von dem Förderschneckengehäuse weg erstreckt, wobei der Flansch zum Verbinden der Dosierungseinrichtung mit dem ersten Behälter und/oder zum Einführen der Dosierungseinrichtung in den Dosierungseinrichtungsaufnahmebereich ausgestaltet ist.
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Die Umfangswandung des Einlasses in dem Förderschneckengehäuse ist ausgestaltet um mit dem ersten Behälter, insbesondere mit einem Auslass in dem ersten Behälter, eingreifen zu können. Dies ermöglicht, dass das Babynahrungskonzentrat aus dem ersten Behälter besonders zuverlässig in das Förderschneckengehäuse eingeführt werden kann. Die Umfangswandung kann einstückig mit dem Förderschneckengehäuse gefertigt sein, oder als Gießteil bzw. Spritzgussteil angefertigt werden, das mit dem Förderschneckengehäuse verbunden werden kann.
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Die Umfangswandung kann sich von dem Rand der Einlassöffnung in dem Förderschneckengehäuse im Wesentlichen in einem von 0° oder 180° verschiedenen Winkel, insbesondere quer weg erstrecken. Die Umfangswandung kann somit wie die Einlassöffnung im Wesentlichen ovalförmig ausgebildet sein und sich in derselben Richtung wie die Förderschneckenlängsachse erstrecken. Es sind aber auch andere Formen für die Umfangswandung denkbar. Insbesondere hat die Umfangswandung eine im Wesentlichen gleiche Form wie die Einlassöffnung. Die Umfangswandung kann einen Umfang im Bereich von etwa 100 mm bis 130 mm (z.B. von etwa 122 mm) aufweisen. Die Umfangswandung kann sich entlang einer ersten Umfangswandungsmittellängsachse erstrecken, die eine Länge im Bereich von etwa 30 mm bis 60 mm (z.B. von etwa 47 mm) aufweisen kann. Weiterhin kann sich die Umfangswandung entlang einer zweiten Umfangswandungsmittellängsachse erstrecken, die senkrecht zur ersten Umfangswandungsmittellängsachse ausgerichtet ist, und/oder eine Länge im Bereich von etwa 20 mm bis 40 mm (z.B. von etwa 29 mm) aufweisen kann. Andere Längen sind auch denkbar. Vorzugsweise ist die Länge der ersten Umfangswandungsmittellängsachse größer als die Länge der zweiten Umfangswandungsmittellängsachse. Die zuvor beschriebenen Längen der ersten und zweiten Umfangswandungsmittellängsachsen sind besonders günstig zum Einführen des Babynahrungskonzentrats in das Förderschneckengehäuse und/oder zum Verbinden der Dosierungseinrichtung mit dem ersten Behälter.
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Vorzugsweise umfasst die Umfangswandung eine erste Anlagefläche und eine gegenüberliegende zweite Anlagefläche, wobei die erste und zweite Anlagefläche parallel zueinander ausgerichtet sind.
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Die erste und zweite Anlagefläche können auf gegenüberliegenden Seiten der zweiten Umfangswandungsmittellängsachse angeordnet sind. Diese Anlageflächen ermöglichen eine besonders einfache Einführung der Dosierungseinrichtung in den Dosierungseinrichtungsaufnahmebereich. Insbesondere während des Einführens in den Dosierungseinrichtungsaufnahmebereich können die Anlageflächen entlang seitlicher Führungselemente in dem ersten Aufnahmebereich gleiten und können nach Aufnahme in den Dosierungseinrichtungsaufnahmebereich an den seitlichen Führungselementen anliegen. Die erste Anlagefläche und die zweite Anlagefläche können eine im Wesentlichen parabelförmige Querschnittsfläche aufweisen. Durch die Ausgestaltung der beiden Anlageflächen und der seitlichen Führungselemente, sowie durch deren Zusammenwirken beim Einführen des ersten Behälters in den ersten Aufnahmebereich, kann der erste Behälter in einer korrekten Position von dem ersten Aufnahmebereich aufgenommen werden, sodass das Babynahrungskonzentrat in der korrekten Dosierung aus dem Auslass der Dosierungseinrichtung geführt werden kann.
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Vorzugsweise erstreckt sich von einem Antriebsende der Förderschnecke eine Koppeleinrichtung in Längsachsenrichtung, wobei die Koppeleinrichtung ausgestaltet ist um mit der Betätigungs- und/oder Antriebsvorrichtung koppelnd wechselzuwirken, insbesondere einzugreifen.
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Die Koppeleinrichtung kann als eine im Wesentlichen zylindrische Aushöhlung und/oder als eine Aufnahme ausgestaltet sein, sodass nach Einführung und Aufnahme der Dosierungseinrichtung in den Dosierungseinrichtungsaufnahmebereich gleichzeitig ein Kopplungselement in dem Dosierungseinrichtungsaufnahmebereich in die (bevorzugt im Wesentlichen zylindrische) Aushöhlung aufgenommen werden kann. Die Innenwandung der (zylindrischen) Aushöhlung weist vorzugsweise ein Innenprofil auf, das mit einem Außenprofil der Außenwandung des Kopplungselements in Eingriff gebracht werden kann. Beispielsweise kann das Außenprofil des Kopplungselements wenigstens eine Materialerhebung aufweisen, die mit wenigstens einer Materialvertiefung in dem Innenprofil der zylindrischen Aushöhlung eingreifen bzw. wechselwirken kann. Das Kopplungselement kann als Antriebswelle ausgestaltet sein, sodass durch die Einführung des Kopplungselements in die zylindrische Aushöhlung ein Antrieb der Dosierungseinrichtung und somit eine Drehung der Förderschnecke ermöglicht wird. Vorzugsweise ist die Übersetzung der Drehzahl einstellbar bzw. variierbar. Dies ermöglicht eine Änderung der Geschwindigkeit des durch das Förderschneckengehäuse geförderten Babynahrungsmittelkonzentrats und somit eine Änderung der Dosierung des Babynahrungsmittelkonzentrats.
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Vorzugsweise umfasst das Förderschneckengehäuse eine Außenwandung mit einer Vielzahl von Rippen, wobei sich die Rippen vorzugsweise im Wesentlichen in axialer Richtung zumindest teilweise zwischen dem ersten Ende und dem zweiten Ende erstrecken, und/oder wobei sich die Rippen im Wesentlichen in radialer Richtung von der Außenwandung weg erstrecken
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Die Rippen sind vorzugsweise als Längsrippen zwischen dem ersten und zweiten Ende ausgebildet und/oder umgeben die Außenwandung in Umfangsrichtung in regelmäßigen bzw. symmetrischen Abständen. Die Rippen können sich von der Außenwandung weg erstrecken, sodass jede der Rippen eine äußere Kante hat, die in einer Geraden verläuft, die im Wesentlichen parallel zur Förderschneckenlängsachse des Förderschneckengehäuses verläuft und/oder im Wesentlichen eine konstante Distanz zur Außenwandung des Förderschneckengehäuses aufweist. Die Rippen können allerdings auch einen z.B. konisch geformten Bereich aufweisen, der vorzugsweise an das erste Ende des Förderschneckengehäuses angrenzt. In diesem konisch geformten Bereich verjüngt sich die äußere Kante der Rippen hin zum ersten Ende des F ördersch neckengehäuses .
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Vorzugsweise begrenzen zwei weitere der Rippen die Auslassöffnung auf bzw. an gegenüberliegenden Seiten in Umfangsrichtung der Außenwandung. Mit anderen Worten, zwei der Rippen sind angrenzend oder benachbart zur Auslassöffnung angeordnet und erstrecken sich von dem Rand der Auslassöffnung weg. Vorzugsweise sind zwei weitere Rippen vorgesehen, die die Auslassöffnung auf gegenüberliegenden Seiten in axialer Richtung der Außenwandung begrenzen. Diese weiteren Rippen verlaufen zwischen den beiden, die Auslassöffnung auf gegenüberliegenden Seiten in Umfangsrichtung begrenzenden Rippen und sind angrenzend oder benachbart zur Auslassöffnung angeordnet, wobei sie sich von deren Rand weg erstrecken. Somit kann die Auslassöffnung von allen Seiten von Rippen umgeben sein.
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Die Rippen am Auslass, insbesondere an der Auslassöffnung, verhindern vorteilhafterweise einen Kontakt des austretenden Babynahrungskonzentrats mit dem Gehäuse der Vorrichtung zur Zubereitung von Babynahrungskonzentrats. Dadurch, dass das Pulver das Gehäuse der Vorrichtung nicht berührt, muss das Gehäuse nicht nach jedem Einsatz gereinigt werden und kann direkt wiederverwendet werden. Darüber hinaus wird vermieden, dass das Pulver an dem Gehäuse kontaminiert und/oder nicht zur Zubereitung von Babynahrung verwendet werden kann. Die Rippen können aber weiterhin auch als Standfuß für die Dosierungseinrichtung dienen, insbesondere wenn die Dosierungseinrichtung nicht im Dosierungseinrichtungsaufnahmebereich des ersten Aufnahmebereichs eingeführt ist. Dies ermöglicht ein einfaches Verbinden des ersten Behälters mit der Dosierungseinrichtung und ein anschließendes einfaches Befüllen des ersten Behälters mit Babynahrungskonzentrat.
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Vorzugsweise weist der erste Aufnahmebereich eine Rückwand, zwei voneinander beabstandete Seitenwände, die unter einem von 0° oder 180° verschiedenen Winkel, insbesondere im Wesentlichen quer zur Rückwand ausgerichtet sind, eine obere und eine untere Begrenzung, die unter einem von 0° oder 180° verschiedenen Winkel, insbesondere im Wesentlichen quer zu den Seitenwänden ausgerichtet sind, und eine der Rückwand gegenüberliegende offene Vorderseite auf, sodass zwischen den Seitenwänden und/oder der oberen und unteren Begrenzung der erste Aufnahmebereich gebildet ist. Der erste Aufnahmebereich weist vorzugsweise einen Behälteraufnahmebereich zur Aufnahme des ersten Behälters auf, wobei der Behälteraufnahmebereich vorzugsweise über dem Dosierungseinrichtungsaufnahmebereich angeordnet ist.
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Der Behälteraufnahmebereich kann somit an die obere Begrenzung angrenzen und/oder der Dosierungseinrichtungsaufnahmebereich kann an die untere Begrenzung angrenzen. Durch die offene Vorderseite kann somit der erste Behälter zusammen mit der Dosierungseinrichtung durch eine im Wesentlichen senkrechte Bewegung zur Rückwand in den ersten Aufnahmebereich eingeführt werden, sodass der erste Behälter von dem Behälteraufnahmebereich aufgenommen wird und die Dosierungseinrichtung von der Dosierungseinrichtungsaufnahmebereich aufgenommen wird. Vorzugsweise ist der erste Behälter derart mit der Dosierungseinrichtung verbunden, sodass der erste Behälter in einem in den ersten Aufnahmebereich eingeführten Zustand relativ zur unteren Begrenzung über bzw. oberhalb der Dosierungseinrichtung angeordnet ist und/oder von der unteren Begrenzung weiter beabstandet ist als die Dosierungseinrichtung. Dies ermöglicht, dass das Pulver beispielsweise durch die Schwerkraft bedingt von dem ersten Behälter in die Dosierungseinrichtung geführt werden kann.
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Vorzugsweise sind zwischen dem Behälteraufnahmebereich und dem Dosierungseinrichtungsaufnahmebereich ein erstes Führungselement und ein zweites Führungselement angeordnet, wobei sich die Führungselemente im Wesentlichen von der offenen Vorderseite bis zur Rückwand erstrecken und/oder wobei sich die Führungselemente von den Seitenwänden weg erstrecken.
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Die Führungselemente können im Wesentlichen durchgängig von der Vorderseite bis zur Rückwand verlaufen. Sie ermöglichen eine besonders einfache Einführung des ersten Behälters und der Dosierungseinrichtung im miteinander verbundenen Zustand in den ersten Aufnahmebereich, sodass der erste Behälter oberhalb der Führungselemente angeordnet und/oder aufgenommen ist und die Dosierungseinrichtung unterhalb der Führungselemente angeordnet und aufgenommen ist. Zum korrekten Einführen des ersten Behälters und der Dosierungseinrichtung kann die Umfangswandung zwischen den Führungselementen eingeführt werden, sodass die erste und zweite Auflagefläche im Wesentlichen entlang der Führungselemente gleiten. Mit anderen Worten, die erste Auflagefläche gleitet entlang des ersten Führungselements und die zweite Auflagefläche gleitet entlang des zweiten Führungselements, bis dass die Dosierungseinrichtung vollständig von der Dosierungseinrichtungsaufnahme aufgenommen ist. Im in den Dosierungseinrichtungsaufnahmebereich des ersten Aufnahmebereichs eingeführten Zustand liegen dann die seitlichen Anlageflächen der Umfangswandung der Dosierungseinrichtung an den beiden Führungselementen an. Dies ermöglicht eine besonders einfache Aufnahme des ersten Behälters und/oder der Dosierungseinrichtung und eine stabile Anordnung dieser in dem ersten Aufnahmebereich.
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Vorzugsweise sind die Führungselemente im Wesentlichen in einer Ebene parallel zur oberen Begrenzung und/oder zur unteren Begrenzung ausgerichtet, wobei die Führungselemente vorzugsweise zur Vorderseite hin aus der Ebene heraus zum Behälteraufnahmebereich hin geneigt sind.
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Dadurch umfassen die Führungselemente jeweils angrenzend oder benachbart zur offenen Vorderseite eine Einführschräge, welche eine Hilfe für die korrekte Einführung der Dosierungseinrichtung ermöglicht. Insbesondere können bei der Einführung zwei der Rippen, die an der Außenwandung des Förderschneckengehäuse angeordnet sind, im Wesentlichen entlang der Unterseite der Führungselemente gleiten, währen die beiden seitlichen Anlageflächen zwischen den Führungselementen wie zuvor beschrieben gleiten. Im in den Dosierungseinrichtungsaufnahmebereich des ersten Aufnahmebereichs eingeführten Zustand liegen dann die seitlichen Anlageflächen der Umfangswandung der Dosierungseinrichtung und zwei der Rippen an den beiden Führungselementen an. Insbesondere können die Anlageflächen an den Kanten der Führungselemente anliegen, die sich von den Seitenwänden weg erstrecken, und die beiden Rippen können an den zu der unteren Begrenzung hin weisenden Unterseite der beiden Führungselementen anliegen.
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Wenn die Förderschnecke bzw. das Förderschneckengehäuse in den Dosierungseinrichtungsaufnahmebereich eingeführt wird, kann die Förderschnecke einklicken, z.B. sobald die Endposition erreicht worden ist. Dadurch weiß der Anwender, dass die Förderschnecke richtig installiert bzw. dass die (zylindrische) Aushöhlung korrekt mit dem Kopplungselement bzw. der Antriebswelle verbunden worden ist. Die Einführschrägen können dabei helfen den ersten Behälter in die richtige Position zu bringen und/oder vereinfachen darüber hinaus das Einklicken der Förderschnecke.
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Vorzugsweise weist die untere Begrenzung eine Aufnahme für das Schneckengehäuse auf, die sich von der offenen Vorderseite bis zur Rückwand erstreckt.
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Die Aufnahme für das Schneckengehäuse kann sich zwischen den beiden Seitenwänden um eine Aufnahmenlängsachse erstrecken, die im Wesentlichen parallel zu den beiden Seitenwänden ausgerichtet ist. Auf der Aufnahmenlängsachse, insbesondere angrenzend oder benachbart an die hintere Rückwand, kann eine Aufnahmenauslassöffnung angeordnet sind, die im Wesentlichen mit der gleichen Form und der gleichen Dimension wie die Auslassöffnung des Förderschneckengehäuses ausgebildet ist. Die Aufnahme hat einen Querschnitt quer zur Aufnahmenlängsachse der im Wesentlichen konkav geformt ist. Mit anderen Worten, die Aufnahme ist als ein im Wesentlichen konkaver Abschnitt in der unteren Begrenzung eingebettet. Die unterer Begrenzung kann somit eine Oberfläche aufweisen, die einen ersten horizontalen Flächenabschnitt angrenzend oder benachbart zu einer ersten der Seitenwände und einen zweiten horizontalen Flächenabschnitt angrenzend oder benachbart zu der zweiten der Seitenwände aufweist, wobei die Aufnahme als ein im Wesentlichen konkaven Flächenabschnitt zwischen dem ersten und zweiten Flächenabschnitt angeordnet ist.
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Die Aufnahme für das Schneckengehäuse ermöglicht eine besonders sichere und feste Aufnahme der Dosierungseinrichtung in der Dosierungseinrichtungsaufnahme. Nach Einführung und Aufnahme der Dosierungseinrichtung, liegt das Förderschneckengehäuse fest in der Aufnahme für das Schneckengehäuse, wobei zwei der Rippen auf den ersten und zweiten horizontalen Flächenabschnitten fest aufliegen. Gleichzeitig ist die Auslassöffnung in dem Förderschneckengehäuse oberhalb bzw. angrenzend oder benachbart zur Aufnahmenauslassöffnung angeordnet. So kann das Babynahrungskonzentrat aus dem Förderschneckengehäuse durch die Auslassöffnung in dem Förderschneckengehäuse und der Aufnahmenauslassöffnung in der Aufnahme in der Dosierungseinrichtungsaufnahme gefördert werden und einer Zubereitungseinrichtung zugeführt werden, ohne dass das Babynahrungskonzentrat mit dem Gehäuse in Kontakt kommt.
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Vorzugsweise ist die Antriebswelle in bzw. an der Rückwand ausgebildet, wobei sich die Antriebswelle und die Aufnahme in einer Ebene quer zur unteren Begrenzung erstrecken.
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Das Kopplungselement bzw. die Antriebswelle ist vorzugsweise in bzw. an der Rückwand angeordnet. Die Entfernung zwischen der unteren Begrenzung und dem Kopplungselement bzw. der Antriebswelle in einer Ebene quer zur Aufnahmenlängsrichtung gesehen kann der Entfernung zwischen der ersten zylindrischen Aushöhlung und der Umfangswandung der Förderschnecke in einer Ebene quer zur Längsrichtung der Förderschnecke gesehen entsprechen. Indem die Dosierungseinrichtung in die Aufnahme für das Schneckengehäuse wie zuvor beschrieben eingeführt wird, kann das Kopplungselement bzw. die Antriebswelle automatisch in die (zylindrische) Aushöhlung in dem Förderschneckengehäuse eingreifen. So kann die Förderschnecke angetrieben werden.
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Vorzugsweise umfassen ein oder mehrere Seitenwände des Behälteraufnahmebereiches eine Vielzahl von Rippen, die sich von den ein oder mehreren Seitenwänden weg erstrecken.
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Die Vielzahl von Rippen erstreckt sich vorzugsweise im Wesentlichen parallel zur oberen und/oder unteren Begrenzung. Die Vielzahl von Rippen erstreckt sich vorzugsweise im Wesentlichen von der offenen Vorderseite bis zur Rückwand. Es ist aber auch denkbar, dass die Rippen quer zur oberen oder unteren Begrenzung angeordnet sind und/oder dass die Rippen sich nicht durchgängig von der Vorderseite bis zur Rückwand erstrecken.
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Die Vielzahl von Rippen ist vorzugsweise paarweise an den beiden Seitenwänden angeordnet. Mit anderen Worten, jeweils zwei Rippen erstrecken sich in einer Ebene quer zu den Seitenwänden und/oder parallel zu der oberen oder unteren Begrenzung. Auf diese Weise können zahlreiche Rippenpaare an den Seitenwänden in dem Behälteraufnahmebereich, vorzugsweise zwischen den Führungselementen und der oberen Begrenzung angeordnet sein. Vorzugsweise sind die Rippen eines Rippenpaares jeweils zwischen etwa 40 und 50 mm voneinander beabstandet, weiter vorzugsweise sind die Rippen eines Rippenpaares jeweils etwa 50 mm voneinander beabstandet. Denkbar ist auch, dass nicht alle Rippen der Rippenpaare den gleichen Abstand voneinander haben, sondern einen sich voneinander unterscheidenden Abstand haben können, vorzugsweise zwischen etwa 40 und 50 mm.
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Die Rippen ermöglichen eine optimale Ausrichtung des in den ersten Aufnahmebereich aufgenommenen ersten Behälters, sodass das Babynahrungskonzentrat aus einem Auslass in dem ersten Behälter durch die Einlassöffnung des Förderschneckengehäuses geführt und/oder dosiert werden kann. Gleichzeitig wird dadurch verhindert, dass Babynahrungskonzentrat in dem ersten Behälter zurückbleibt und nicht für die Zubereitung von Babynahrung verwendet werden kann. Somit ermöglichen die Rippen, dass eine Vielzahl von unterschiedlich geformten ersten Behältern einfach und sicher aufgenommen werden können, und dadurch in eine gewisse Sollform gebracht werden, sodass das Pulver sich in Richtung zum Auslass verlagern kann. Der erste Behälter wird dadurch in einer Position, insbesondere in einer aufrechten Position, gehalten, in der dieser nicht zusammenfällt.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung wird ein Behälter zur Aufnahme und Dosierung von Babynahrungskonzentrat bereitgestellt, wobei der Behälter ein Gehäuse umfasst, das einen Innenraum zur Aufnahme von Babynahrungskonzentrat aufweist, und einen Auslass in Fluidverbindung mit dem Innenraum umfasst, der mit einem Einlass einer Dosierungseinrichtung verbindbar ist, wobei die Dosierungseinrichtung einen Auslass aufweist, sodass durch das Betätigen der Dosierungseinrichtung eine Dosierung des Babynahrungskonzentrats durch den Auslass hindurch abgegeben wird. Vorzugsweise ist der Behälter ausgestaltet, um in eine Vorrichtung zur Zubereitung von Babynahrung eingeführt und von dieser zumindest teilweise aufgenommen zu werden.
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Der Behälter kann dafür ausgebildet sein, um als erster Behälter in den ersten Aufnahmebereich der zuvor beschriebenen Vorrichtung zur Zubereitung von Babynahrung eingeführt und zumindest teilweise darin aufgenommen zu werden.
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Somit gelten alle zuvor beschriebenen Merkmale der Vorrichtung, die in Zusammenhang mit dem ersten Behälter und/oder der Dosierungseinrichtung beschrieben wurden, auch für den im Folgenden beschriebenen Behälter (nachfolgend weiterhin erster Behälter genannt) zur Aufnahme und Dosierung von Ba byna hrungskonzentrat.
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Der erste Behälter eine Dosierungseinrichtung aufweisen, mit der der erste Behälter verbindbar ist und somit verbunden sein kann, sodass mit dem ersten Behälter und der Dosierungseinrichtung die korrekte Menge an Babynahrungskonzentrat abgeben und somit dosiert werden kann. Es ist aber auch denkbar, dass der erste Behälter und die Dosierungseinrichtung zwei getrennte Elemente sind. Dadurch dass der erste Behälter einen Auslass mit einer Auslassöffnung aufweist, kann Babynahrungskonzentrat, das in dem erste Behälter aufgenommen ist, aus dem ersten Behälter austreten bzw. ausgegeben werden. Dadurch, dass der Auslass mit dem Einlass einer Dosierungseinrichtung verbindbar ist, kann das aus dem ersten Behälter austretende Babynahrungskonzentrat durch den Einlass der Dosierungseinrichtung eingebracht werden. Durch das Betätigen der Dosierungseinrichtung kann dann das Babynahrungskonzentrat aus einem zweiten Auslass in der Dosierungseinrichtung austreten und in der vorgegebenen bzw. vorgebbaren Dosierung zur Zubereitung von Babynahrung verwendet werden.
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Somit kann mit dem beschriebenen ersten Behälter eine korrekte Dosierung des Babynahrungskonzentrats mittels der Dosierungseinrichtung erfolgen. Die Dosierungseinrichtung kann dabei durch eine Betätigungs- und/oder Antriebsvorrichtung angetrieben werden. Es ist aber auch denkbar, dass die Dosierungseinrichtung manuell angetrieben wird. Mit dem Babynahrungskonzentrat aus dem ersten Behälter kann Fluid aus dem zweiten Behälter vermischt werden und in einem korrekten Mischungsverhältnis in einen Behälter, insbesondere in eine Babyflasche, eingeführt werden. Dies ermöglicht, dass die Babynahrung korrekt und vereinfacht zubereitet werden kann.
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Weiterhin kann der erste Behälter eine Dosierungseinrichtung aufweisen, mit der der erste Behälter verbindbar ist und somit verbunden sein kann, sodass mit dem ersten Behälter und der Dosierungseinrichtung die korrekte Menge an Babynahrungskonzentrat abgeben und dosiert werden kann. Hierzu kann der mit der Dosierungseinrichtung verbundene erste Behälter auch in den ersten Aufnahmebereich, insbesondere in den Behälteraufnahmebereich und den Dosierungseinrichtungsaufnahmebereich der zuvor beschriebenen Vorrichtung zur Zubereitung von Babynahrung eingeführt und aufgenommen werden. Es ist aber auch denkbar, dass der erste Behälter und die Dosierungseinrichtung zwei getrennte Elemente sind, die jeweils einzeln in den ersten Aufnahmebereich, insbesondere in den Behälteraufnahmebereich und in den Dosierungseinrichtungsaufnahmebereich eingeführt und getrennt voneinander aufgenommen werden.
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Somit kann eine korrekte Dosierung des Babynahrungskonzentrats aus dem ersten Behälter mittels der Dosierungseinrichtung erfolgen. Die Dosierungseinrichtung kann dabei durch eine Betätigungs- und/oder Antriebsvorrichtung, die beispielsweise in einem Dosierungseinrichtungsaufnahmebereich in der zuvor beschriebenen Vorrichtung angeordnet ist, angetrieben werden. Es ist aber auch denkbar, dass die Dosierungseinrichtung manuell angetrieben wird. Das Babynahrungskonzentrat kann aus dem ersten Behälter zusammen mit einem Fluid, das beispielsweise aus dem zweiten Behälter bereitgestellt wird, zu einer Zubereitungseinrichtung geführt und gemischt werden, sodass das Babynahrungskonzentrat und das Fluid in einem korrekten Mischungsverhältnis in einen Behälter, insbesondere in eine Babyflasche, eingeführt werden. Dies ermöglicht, dass die Babynahrung korrekt und vereinfacht zubereitet werden kann.
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Vorzugsweise umfasst die Dosierungseinrichtung eine Förderschnecke und ein Förderschneckengehäuse, wobei die Förderschnecke, vorzugsweise in ihrer vollen Länge, in das Förderschneckengehäuse einführbar und drehbar angeordnet ist, sodass sich die Förderschnecke und das Förderschneckengehäuse um eine gemeinsame Förderschneckenlängsachse erstrecken, und wobei der Einlass der Dosierungseinrichtung in oder an dem Förderschneckengehäuse angeordnet ist.
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Somit ermöglicht die Ausgestaltung der Dosierungseinrichtung, dass das Babynahrungskonzentrat aus dem ersten Behälter in die Dosierungseinrichtung geführt und mittels der Förderschnecke in dem Förderschneckengehäuse entlang der Förderschneckenlängsachse transportiert wird. Mit jeder Drehung der Förderschnecke kann eine bestimmte Menge Pulver gefördert werden, sodass durch die Anzahl der Umdrehungen die Dosierung des Babynahrungskonzentrats bestimmt werden kann. Dies ermöglicht eine präzise und vereinfachte Dosierung des Babynahrungskonzentrats, die sowohl automatisch, beispielsweise gesteuert durch eine Regel- bzw. Steuereinrichtung, oder manuell durch eine Bedienperson erfolgen kann.
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Der erste Behälter ist mit einer Dosierungseinrichtung verbindbar, die eine Förderschnecke und ein Förderschneckengehäuse umfasst. Die Förderschnecke und das Förderschneckengehäuse können dabei sämtliche Merkmale aufweisen, die zuvor im Rahmen der Vorrichtung zur Zubereitung von Babynahrung beschrieben wurde, sodass die Dosierungseinrichtung wie zuvor beschrieben in den ersten Aufnahmebereich bzw. in den Dosierungseinrichtungsaufnahmebereich der Vorrichtung aufgenommen werden kann.
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Denkbar ist, dass die Dosierungseinrichtung eine Platte umfasst, die vorzugsweise als Standplatte ausgestaltet ist und an dem Förderschneckengehäuse angeordnet ist. Diese Standplatte dient dazu den ersten Behälter besser zu positionieren und/oder vor einem Umfallen zu schützen, insbesondere wenn der erste Behälter zur Aufnahme von Babynahrungskonzentrat außerhalb der Vorrichtung zur Zubereitung von Babynahrung positioniert wird. Die Platte kann fest mit dem Förderschneckengehäuse verbunden sein oder die Platte kann mit dem Förderschneckengehäuse verbindbar sein. So kann die Platte nach der Aufnahme des Babynahrungskonzentrats von dem Förderschneckengehäuse entnommen werden, sodass der erste Behälter und/oder die Dosierungseinrichtung von der ersten Aufnahme der Vorrichtung zur Zubereitung von Babynahrung aufgenommen werden kann. Weiter ist denkbar, dass das Förderschneckengehäuse eine Umhüllung aufweist, wobei die Umhüllung wenigstens eine ebene Oberfläche aufweist, die als Standplatte dient, sodass der erste Behälter besser positionierbar und vor einem Umfallen geschützt ist. Vorzugsweise ist der Auslass des ersten Behälters mit dem Einlass im Förderschneckengehäuse fest verbunden, insbesondere verschraubt und/oder verklebt.
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Der erste Behälter kann mit dem Förderschneckengehäuse verbunden werden, damit Babynahrungskonzentrat aus dem ersten Behälter in das Förderschneckengehäuse eingeführt werden und/oder von diesem, in der korrekten Dosierung, wieder abgeben werden kann. Der Auslass des ersten Behälters kann mit dem Einlass des Förderschneckengehäuses fest verbunden (z.B. verklebt) werden. Dazu kann beispielsweise der Auslass des ersten Behälters eine Umfangswandung haben, die der Umfangswandung des Flansches, der an dem Förderschneckengehäuse angeordnet ist, ähnelt. Insbesondere kann die Umfangswandung des Behälterauslasses ein Querschnittsprofil aufweisen, das dem Querschnittsprofil der Umfangswandung des Flansches entspricht, wobei allerdings der Umfang der Umfangswandung des Behälterauslasses leicht größer oder leicht kleiner als der Umfang der Umfangswandung des Flansches ist. So können die Umfangswandungen in einen Überlapp gebracht werden und/oder miteinander fest verbunden (z.B. verklebt und/oder verschweißt) werden.
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Es ist aber auch denkbar, dass der Auslass des ersten Behälters mit dem Einlass im Förderschneckengehäuse verschraubt ist. So kann die Umfangswandung des Flansches an dem Förderschneckengehäuse ein erstes Antriebsprofil umfassen und die Umfangswandung des Behälterauslasses ein zweites Antriebsprofil umfassen. Vorzugsweise können der erste Behälter und die Dosierungseinrichtung über die beiden Antriebsprofile formschlüssig drehfest miteinander verbunden werden. Beispielsweise kann die Außenkontur der Umfangswandung des Flansches an dem Förderschneckengehäuse ein Antriebsprofil aufweisen und die Innenkontur der Umfangswandung des Behälterauslasses ein entsprechendes Antriebsprofil aufweisen, sodass die Umfangswandungen insbesondere formschlüssig drehfest miteinander verbunden werden können. Als Antriebsprofil kann jede Struktur dienen, die eine Verbindung zwischen dem ersten Behälter und der Dosierungseinrichtung ermöglicht. Das Antriebsprofil kann entsprechend polygonförmig, sternförmig, schlitzförmig etc., ausgebildet sein.
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Vorzugsweise ist das Förderschneckengehäuse in den ersten Behälter integriert.
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Indem das Förderschneckengehäuse in den ersten Behälter integriert ist, können der erste Behälter und das Förderschneckengehäuse integral bzw. einstückig miteinander verbunden sein, sodass der erste Behälter und die Dosierungseinrichtung insbesondere fest und nicht lösbar miteinander verbunden sind. Es ist denkbar, dass insbesondere die Umfangswandung des Behälterauslasses und die Umfangswandung des Flansches an dem Förderschneckengehäuse integral miteinander ausgebildet sind.
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Vorzugsweise weist der erste Behälter wenigstens teilweise einen sich verjüngenden Abschnitt auf, wobei sich der Umfang des ersten Behälters in dem sich verjüngenden Abschnitt zum Auslass hin bevorzugt im Wesentlichen konisch verringert.
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Der erste Behälter kann einen Querschnitt in einer Ebene durch die Förderschneckenlängsachse des Förderschneckengehäuses im mit dem ersten Behälter verbundenen Zustand gesehen aufweisen, wobei der sich verjüngende Abschnitt seitlich durch eine erste Seitenkante und eine zweite Seitenkante begrenzt wird. Im „mit dem ersten Behälter verbundener Zustand“ bedeutet, dass die Dosierungseinrichtung bzw. das Förderschneckengehäuse mit der Förderschnecke und der erste Behälter verbunden sind. Die erste Seitenkante kann im Wesentlichen quer, vorzugsweise in einem Winkel kleiner als 90°, besonders bevorzugt in einem Winkel von etwa 45°, zur Förderschneckenlängsachse des Förderschneckengehäuses (im verbundenen Zustand gesehen) verlaufen. Die zweite Seitenkante kann im Wesentlichen quer, vorzugsweise in einem Winkel kleiner als etwa 90°, besonders bevorzugt in einem Winkel von etwa 45°, zur Förderschneckenlängsachse des Förderschneckengehäuses verlaufen. Es ist auch denkbar, dass beide Seitenkanten im Wesentlichen quer, vorzugsweise in einem Winkel kleiner als etwa 90°, besonders bevorzugt in einem Winkel von etwa 45°, zur Förderschneckenlängsachse des Förderschneckengehäuses verlaufen. Durch diese Anordnung der Seitenkanten relativ zur Förderschneckenlängsachse des Förderschneckengehäuses (im verbundenen Zustand gesehen) wird eine besonders einfache Entleerung des Babynahrungskonzentrats aus dem ersten Behälter ermöglicht.
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Vorzugsweise schließt die zweite Seitenkante mit der ersten Seitenkante einen Winkel von etwa 45° ein. Durch diese Ausgestaltung, verringert sich der Umfang des ersten Behälters in dem sich verjüngenden Abschnitt sukzessive zum Auslass hin. Dies ermöglicht eine besonders effiziente Entleerung des in dem ersten Behälter aufgenommenen Babynahrungskonzentrats aus dem Auslass und die anschließende Einführung in den Einlass des Förderschneckengehäuses.
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Vorzugsweise weist der erste Behälter wenigstens teilweise einen ersten im Wesentlichen symmetrischen Abschnitt auf, wobei der Umfang des ersten Behälters innerhalb des ersten im Wesentlichen symmetrischen Abschnitts gleich bleibt und wobei vorzugsweise der erste im Wesentlichen symmetrische Abschnitt von dem Auslass weiter beabstandet ist als der sich verjüngende Abschnitt.
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Der erste Behälter kann einen Querschnitt in einer Ebene durch die Förderschneckenlängsachse des Förderschneckengehäuses im mit dem ersten Behälter verbundenen Zustand gesehen aufweisen, wobei der erste im Wesentlichen symmetrische Abschnitt seitlich durch eine erste Seitenkante und eine zweite Seitenkante begrenzt wird, die im Wesentlichen parallel zueinander ausgerichtet sind und somit im Wesentlichen quer, vorzugsweise in einem Winkel von etwa 90°, zur Förderschneckenlängsachse des Förderschneckengehäuses (im verbundenen Zustand gesehen) verlaufen. Die erste Seitenkante des ersten im Wesentlichen symmetrischen Abschnitts kann mit der ersten Seitenkante des sich verjüngenden Abschnitts in einer Ebene verlaufen und/oder die zweite Seitenkante des ersten im Wesentlichen symmetrischen Abschnitts kann quer zu der zweiten Seitenkante des sich verjüngenden Abschnitts ausgerichtet sein. Es ist aber auch denkbar, dass die zweite Seitenkante des ersten im Wesentlichen symmetrischen Abschnitts in derselben Ebene wie die zweite Seitenkante des sich verjüngenden Abschnitts verläuft, sodass anstelle des symmetrischen Abschnitts ein weiterer sich verjüngender Abschnitt ausgebildet ist.
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Vorzugsweise ist die Distanz zwischen der ersten und zweiten Seitenkante des symmetrischen Abschnitts maximal etwa 140 mm und/oder die Länge der beiden Seitenkanten ist maximal etwa 155 mm. Es ist auch denkbar, dass die Länge der ersten Seitenkante länger ist als die Länge der zweiten Seitenkante. So kann die Länge der ersten Seitenkante maximal etwa 155 mm sein und/oder die Länge der zweiten Seitenkante kann maximal etwa 125 mm sein.
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Durch diese Ausgestaltung wird eine besonders effiziente Entleerung des in dem ersten Behälter aufgenommenen Babynahrungskonzentrats aus dem Auslass und anschließende Einführung in den Einlass des Förderschneckengehäuses weiterhin ermöglicht. Gleichzeitig ermöglicht der symmetrische Abschnitt alternative Ausgestaltungsformen eines Einlasses zur Aufnahme von Babynahrungskonzentrat in den ersten Behälter.
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Vorzugsweise weist der erste Behälter angrenzend oder benachbart zum Auslass einen zweiten im Wesentlichen symmetrischen Abschnitt auf, wobei der Umfang des ersten Behälters innerhalb des zweiten im Wesentlichen symmetrischen Abschnitts gleich bleibt und dem Umfang des Auslasses und/oder einer Auslassöffnung im Auslass im Wesentlichen entspricht.
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Der erste Behälter kann einen Querschnitt in einer Ebene durch die Förderschneckenlängsachse des Förderschneckengehäuses im mit dem ersten Behälter verbundenen Zustand gesehen aufweisen, wobei der zweite im Wesentlichen symmetrische Abschnitt seitlich durch eine erste Seitenkante und eine zweite Seitenkante begrenzt wird, die im Wesentlichen parallel zueinander ausgerichtet sind und somit im Wesentlichen quer, vorzugsweise in einem Winkel von etwa 90°, zur Förderschneckenlängsachse des Förderschneckengehäuses (im verbundenen Zustand gesehen) verlaufen. Die erste Seitenkante des zweiten im Wesentlichen symmetrischen Abschnitts kann mit der ersten Seitenkante des sich verjüngenden Abschnitts und mit der ersten Seitenkante des ersten im Wesentlichen symmetrischen Abschnitts in einer Ebene verlaufen und/oder die zweite Seitenkante des zweiten im Wesentlichen symmetrischen Abschnitts kann quer zu der zweiten Seitenkante des sich verjüngenden Abschnitts ausgerichtet sein und parallel zu der zweiten Seitenkante des ersten im Wesentlichen symmetrischen Abschnitts verlaufen.
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Vorzugsweise ist die Distanz zwischen der ersten und zweiten Seitenkante des zweiten symmetrischen Abschnitts im Bereich von etwa 20 mm bis 60 mm (z.B. etwa 50 mm) und/oder die Länge der beiden Seitenkanten ist jeweils im Bereich von etwa 10 mm bis 110 mm (z.B. jeweils etwa 15 mm oder 90 mm).
Vorzugsweise ist der zweite im Wesentlichen symmetrische Abschnitt mit dem Auslass verbunden, sodass weiter vorzugsweise der Durchmesser des Auslasses bzw. der Durchlass der Auslassöffnung der Distanz zwischen der ersten und zweiten Seitenkante des zweiten symmetrischen Abschnitts entspricht.
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Durch diese Ausgestaltung wird eine besonders effiziente Entleerung des in dem ersten Behälter aufgenommenen Babynahrungskonzentrats aus dem Auslass und anschließende Einführung in den Einlass des Förderschneckengehäuses weiterhin ermöglicht.
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Es ist aber auch denkbar, dass der erste Behälter anstelle des sich verjüngenden Abschnitts einen weiteren im Wesentlichen symmetrischen Abschnitt aufweist. Dabei können die ersten Seitenkanten der drei Abschnitte in einer Ebene verlaufen und die zweiten Seitenkanten können in einer Ebene verlaufen, wobei die beiden Ebenen im Wesentlichen parallel zueinander ausgerichtet sind.
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Vorzugsweise weist der erste Behälter eine Einlassöffnung auf, wobei die Einlassöffnung vorzugsweise im Wesentlichen gegenüberliegend zum Auslass und/oder einer Auslassöffnung im Auslass angeordnet ist.
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Die Einlassöffnung kann vorzugsweise in dem ersten im Wesentlichen symmetrischen Abschnitt angeordnet sein. Weiter vorzugsweise kann die Einlassöffnung angrenzend oder benachbart zu einer Seitenkante angeordnet sein, die zwischen der ersten und zweiten Seitenkante des ersten im Wesentlichen symmetrischen Abschnitts verläuft. Vorzugsweise ist die Einlassöffnung an einem ersten freien Ende des ersten Behälters angeordnet, das gegenüber einem zweiten freien Ende des ersten Behälters liegt, wobei an dem zweiten freien Ende der Auslass und die Auslassöffnung angeordnet sind. Der sich verjüngende Abschnitt kann zwischen dem Einlass bzw. der Einlassöffnung und dem Auslass bzw. der Auslassöffnung angeordnet sein.
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Durch die Einlassöffnung kann Babynahrungskonzentrat in dem ersten Behälter aufgenommen werden. Durch die Anordnung der Einlassöffnung gegenüberliegend zum Auslass kann das Babynahrungskonzentrat in Richtung zum Auslass und der Auslassöffnung geführt werden und aus dem ersten Behälter in die Dosierungseinrichtung geführt werden. Dies ermöglicht eine korrekte Dosierung des Babynahrungskonzentrats. Vorzugsweise ist die Einlassöffnung mittels eines Verschlusselements, weiter vorzugsweise mittels eines Zippers bzw. Reißverschlusses, verschließbar.
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Es ist aber auch denkbar, dass der erste Behälter keine Einlassöffnung aufweist und mit der Dosierungseinrichtung integral bzw. fest verbunden ist. Der erste Behälter und die Dosierungseinrichtung können einstückig miteinander als Einheit verbunden sein und mit Babynahrungskonzentrat befüllt sein.
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Die Einlassöffnung erstreckt sich vorzugsweise angrenzend oder benachbart zu dem ersten freien Ende zwischen der ersten und zweiten Seitenkante des ersten im Wesentlichen symmetrischen Abschnitts. Vorzugsweise ist die Einlassöffnung mit einem Verschlusselement verschließbar. So ist der erste Behälter vorteilhafterweise wiederverwendbar und/oder es kann Babynahrungsmittel nach der vollständigen Entleerung wieder aufgefüllt werden bzw. der erste Behälter kann nach einem Umfüllen von Babynahrungskonzentrat wieder verschlossen werden. Es ist aber auch denkbar, dass der erste Behälter nicht wiederverwendbar ist und kein Verschlusselement aufweist, da nach der Aufnahme der Babynahrung der Einlass bzw. die Einlassöffnung verschweißt wird. Denkbar ist auch, dass der erste Behälter keinen Einlass bzw. keine Einlassöffnung aufweist, sondern dass die Babynahrung zunächst durch den Auslass bzw. die Auslassöffnung in den ersten Behälter aufgenommen wird, und der Auslass danach mit der Dosierungseinrichtung verbunden wird. Insbesondere kann der Auslass nach der Aufnahme des Babynahrungskonzentrats mit dem Einlass der Dosierungseinrichtung mittels eines Verbindungselements, beispielsweise ein Klebelement in Form eines Klebestreifens, oder einem Clip, verbunden werden. In diesem Fall dient ein und dieselbe Öffnung zur Aufnahme des Babynahrungskonzentrats in den ersten Behälter und zur Entnahme des Babynahrungskonzentrats aus dem ersten Behälter.
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So kann der erste Behälter mit Babynahrungsmittelkonzentrat bereits mit dem Dosierungseinrichtung verbunden geliefert werden und ist als Einwegartikel bzw. Wegwerfartikel ausgestaltet. Dabei ist auch denkbar, dass die Dosierungseinrichtung, die mit dem ersten Behälter verbindbar ist, als wiederverwendbarer Artikel ausgebildet ist. Insbesondere wenn die Dosierungseinrichtung und der erste Behälter integral miteinander ausgebildet sind oder miteinander verklebt oder verschraubt sind, kann die Dosierungseinrichtung als Einwegartikel bzw. Wegwerfartikel ausgebildet sein.
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Das Verschlusselement kann als Zipper ausgebildet sein, der einfach zu öffnen und zu schließen ist. Es ist aber auch denkbar, dass anstelle des Zippers oder zusätzlich zu dem Zipper eine Schiene an dem ersten freien Ende des ersten Behälters angeordnet ist. Mit dieser Schiene kann der erste Behälter mit einem oberen Bereich des ersten Aufnahmebereichs verbindbar sein. Denkbar sind auch ein oder mehrere Magnethalterungen, ein oder mehrere Klettverschlüsse, ein oder mehrere Knöpfe und/oder ein oder mehrere Klebestreifen oder andere Arten von Befestigungen, mit denen der erste Behälter mit dem oberen Bereich des Aufnahmebereichs verbindbar sein kann. Weiterhin denkbar ist, dass der erste Behälter ein erstes Schraubelement und der obere Bereich des ersten Aufnahmebereichs ein zweites Schraubelement aufweist, sodass der erste Behälter mit dem oberen Bereich des Aufnahmebereichs mittels der Schraubelemente verbindbar ist.
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Angrenzend oder benachbart zum Verschlusselement kann eine Lasche angeordnet sein. Die Lasche kann eine innere Öffnung aufweisen. Die innere Öffnung kann als Tragegriff ausgestaltet sein, sodass der erste Behälter vereinfacht von einem Ort zu einem anderen Ort getragen werden kann bzw. festgehalten werden kann. Die innere Öffnung kann aber auch dazu dienen, um beispielsweise in einen Haken verhakt bzw. eingehängt zu werden, wodurch zusätzliche Stabilität insbesondere beim Befüllen des ersten Behälters gewährleistet ist. Vorzugsweise ist das Verschlusselement, vorzugsweise der Zipper, ausgestaltet um in eine Nut in einem ersten Aufnahmebereich einer Vorrichtung zur Zubereitung von Babynahrung eingeführt zu werden.
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Das Verschlusselement bzw. der Zipper kann ausgestaltet sein, um (zumindest teilweise) in eine Nut eingeführt zu werden. Vorzugsweise ist das Verschlusselement bzw. der Zipper ausgestaltet, um in eine Nut eingeführt zu werden, die in dem ersten Aufnahmebereich, insbesondere an der Innenseite der oberen Begrenzung, die zur unteren Begrenzung hin weist, angeordnet ist. Die Nut kann im Wesentlichen in derselben Ebene wie die Antriebswelle in dem Dosierungseinrichtungsaufnahmebereich und wie die Förderschneckenlängsachse des Förderschneckengehäuses im in die Vorrichtung eingesetzten Zustand verlaufen. Die Nut erstreckt sich vorzugsweise wenigstens teilweise in der oberen Begrenzung. Weiter vorzugsweise erstreckt sich die Nut von einem Bereich angrenzend oder benachbart zur offenen Vorderseite bis zu einem Bereich angrenzend oder benachbart zur Rückwand. Dies ermöglicht ein einfaches Einführen des ersten Behälters und/oder der Dosierungseinrichtung in den ersten Aufnahmebereich der Vorrichtung zur Zubereitung von Babynahrung, wobei die Dosierungseinrichtung von der Aufnahme in der unteren Begrenzung aufgenommen wird und die zylindrische Aushöhlung der Dosierungseinrichtung mit der Antriebswelle in der Antriebsvorrichtung eingreifen kann. Gleichzeitig kann das Verschlusselement bzw. der Zipper in die Nut eingeführt werden, wodurch ein zusätzlicher Halt des ersten Behälters, zusätzlich zu den seitlichen Rippen ermöglicht wird.
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Der erste Behälter kann aus unterschiedlichen Materialien ausgebildet sein und beispielsweise Papier, Kunststoff oder andere biegsame Materialien zur Aufnahme von pulverförmigen Materialien wie Babynahrungskonzentrat umfassen. Weiterhin kann der erste Behälter als ein Beutel oder eine Tüte ausgestaltet sein. Es ist aber auch denkbar, dass der erste Behälter aus einem nicht biegsamen Material ausgebildet ist und somit formstabil ist, wobei er beispielsweise ein Metall wie Aluminium oder einen Kunststoff umfassen kann. Beispielsweise kann der erste Behälter auch als ein Karton, beispielsweise ein Tetra Pak, ausgestaltet sein. Insbesondere wenn der erste Behälter aus einem nicht biegsamen Material ausgebildet ist, kann der zweite Aufnahmebereich anstelle der geschlossenen Seitenwände und der Vielzahl von Rippen, die sich von den Seitenwänden weg erstrecken, zwei offenen Seiten aufweisen, die auf gegenüberliegenden Seiten der Aufnahmenlängsachse angeordnet sind.
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Der erste Behälter kann ein Fassungsvolumen von etwa 1.5 dm3 aufweisen. Dieses Fassungsvolumen erlaubt die Aufnahme von bis zu 500 g Babynahrungskonzentrat, wobei 500 g Babynahrungskonzentrat etwa einem Volumen von 1.1 dm3 entspricht. Somit erlaubt das Fassungsvolumen von 1.5 dm3 ein komfortables Befüllen und/oder Umfüllen von Babynahrungskonzentrat.
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Im Folgenden werden der zweite Aufnahmebereich und der zweite Behälter näher beschrieben:
- Vorzugsweise weist der zweite Aufnahmebereich eine Rückwand, zwei voneinander beabstandete Seitenwände, die unter einem von 0° oder 180° verschiedenen Winkel, insbesondere im Wesentlichen quer zur Rückwand ausgerichtet sind, eine untere Begrenzung, die unter einem von 0° oder 180° verschiedenen Winkel, insbesondere quer zu den Seitenwänden ausgerichtet ist, und eine der unteren Begrenzung gegenüberliegende offene Oberseite auf, wobei zwischen den Seitenwänden der zweite Aufnahmebereich für die Aufnahme des zweiten Behälters gebildet ist.
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Der zweite Aufnahmebereich kann eine offene Oberseite umfassen. Mit anderen Worten kann die Oberseite komplett offen ausgestaltet sein. Dies ermöglicht, dass der zweite Behälter durch eine im Wesentlichen senkrechte Bewegung zur unteren Begrenzung in den zweiten Aufnahmebereich eingeführt werden kann, sodass der zweite Behälter von dem zweiten Aufnahmebereich aufgenommen werden kann. Es ist aber auch denkbar, dass der zweite Aufnahmebereich eine obere Begrenzung aufweist, in der eine Durchgangsbohrung bzw. Öffnung angeordnet ist, durch die der zweite Behälter durch eine im Wesentlichen senkrechte Bewegung zur unteren Begrenzung in den zweiten Aufnahmebereich eingeführt werden kann.
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Der zweite Aufnahmebereich kann eine zur Rückwand gegenüberliegende Vorderseite aufweisen, die vorzugsweise ein Fensterelement, beispielsweise ein Fensterelement aus Glas oder Plastik, oder eine Klappe bzw. Verschlussklappe umfassen kann. Dies ermöglicht eine einfache Kontrolle des Füllstands des zweiten Behälters durch die Vorderseite. Es ist aber auch denkbar, dass die Vorderseite als Vorderwand ausgebildet ist, die wie die Rückwand geschlossen ist und keine Öffnung aufweist. Die offene Vorderseite des ersten Aufnahmebereichs kann ebenfalls mittels einer Klappe bzw. Verschlusskappe, vorzugsweise in analoger Weise zur Verschlussklappe des zweiten Aufnahmebereichs, verschlossen sein. So kann der erste Aufnahmebereich nach dem Einführen und dem Aufnehmen des ersten Behälters durch das Schließen der Verschlussklappe vor Staub bzw. Schmutz geschützt werden.
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Vorzugsweise ist angrenzend oder benachbart zu den Seitenwänden eine Vielzahl von Klemmelementen angeordnet, die sich zumindest teilweise zwischen der, der Rückwand gegenüberliegenden, Vorderseite und der Rückwand des zweiten Aufnahmebereichs erstrecken. Vorzugsweise sind die Klemmelemente als Klammern ausgestaltet. Jeweils zwei der Klammern können gegenüberliegend und in einer zur unteren Begrenzung des zweiten Aufnahmebereichs parallelen Ebene angeordnet sein.
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Besonders bevorzugt sind angrenzend oder benachbart zu einer der beiden Seitenwänden des zweiten Aufnahmebereichs wenigstens zwei Klemmelemente, vorzugsweise drei Klemmelemente angeordnet und angrenzend oder benachbart zu der anderen der beiden Seitenwände des zweiten Aufnahmebereichs sind wenigstens zwei Klemmelemente, vorzugsweise drei Klemmelemente angeordnet. Mit anderen Worten, der zweite Aufnahmebereich umfasst vorzugsweise bis zu sechs Klemmelemente, wobei jeweils zwei der sechs Klemmelemente gegenüberliegend als ein Klemmelementpaar in einer zur unteren Begrenzung des zweiten Aufnahmebereichs parallelen Ebene angeordnet sind. Bevorzugt umfasst der zweite Aufnahmebereich bis zu drei Klemmelementpaare. Es ist aber auch denkbar, dass der zweite Aufnahmebereich angrenzend oder benachbart zu den beiden Seitenwänden mehr als drei Klemmelemente aufweist, sodass der zweite Aufnahmebereich mehr als sechs Klemmelemente und somit mehr als drei Klemmelementpaare aufweist.
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Die Klemmelemente bzw. die Klemmelementpaare ermöglichen eine Dosierung des Fluids im Inneren des zweiten Behälters bzw. aus dem Inneren des zweiten Behälters. Durch die Klemmelemente bzw. die Klemmelementpaare kann die gewünschte bzw. korrekte Dosierung des Fluids in dem Inneren des zweiten Behälters abgeklemmt werden. Dies ist vorteilhaft, da auf teure Schlauchpumpen, Flusssensoren etc. verzichtet werden kann.
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An dieser Stelle sei angemerkt, dass in analoger Weise die Dosierung des Babynahrungskonzentrats im Inneren des ersten Behälters mittels einer Vielzahl von Klemmelementen bzw. mittels Klemmelementpaaren, wie im Zusammenhang mit dem zweiten Behälter und der Dosierung des Fluids nachfolgend beschrieben wird, erfolgen kann. Mit anderen Worten kann die Dosierung des Babynahrungskonzentrats im Inneren des ersten Behälters nicht mittels der Förderschnecke und dem Förderschneckengehäuse erfolgen, sondern es können zur Dosierung des Babynahrungskonzentrats Klemmelemente bzw. Klammern angrenzend oder benachbart zu den Seitenwänden des ersten Aufnahmebereichs vorgesehen sein, mittels derer das Babynahrungskonzentrat korrekt dosiert werden kann.
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Durch die Einführung des zweiten Behälters durch die offene Oberseite in den zweiten Aufnahmebereich, wird der zweite Behälter derart von dem zweiten Aufnahmebereich aufgenommen, sodass der zweite Behälter seitlich von den bis zu drei Klemmelementpaaren gehalten und/oder geklemmt werden kann. Die Klemmelementpaare klemmen das Fluid im Inneren des zweiten Behälters ab. Dadurch dass die Klemmelementpaare verschieblich an den Seitenwänden des zweiten Aufnahmebereichs angeordnet sind, kann das Fluid durch die Verschiebung der Klemmelemente bzw. Klemmelementpaare dosiert werden. Dabei können die bis zu drei Klemmelementpaare wenigstens eine Stellung, insbesondere eine erste Stellung und eine zweite Stellung einnehmen. In der ersten Stellung können die bis zu drei Klemmelementpaare seitlich an den zweiten Behälter angrenzen und/oder den zweiten Behälter derart berühren, sodass die Klemmelementpaare einen Druck auf die Seitenwände des zweiten Behälters, insbesondere auf zwei gegenüberliegenden Seitenwände des zweiten Behälters, ausüben können. In der zweiten Stellung können die bis zu drei Klemmelementpaare nicht an den Behälter angrenzen bzw. den zweiten Behälter nicht berühren, sodass die Klemmelementpaare keinen Druck auf die Seitenwände des zweiten Behälters ausüben können. Die unterschiedlichen Stellungen des wenigstens einen Klemmelementpaares sind vorteilhaft, wenn das Fluid im Inneren des zweiten Behälters mittels der Temperiereinrichtung temperiert bzw. geheizt bzw. sterilisiert werden soll. Aufgrund der Erwärmung durch das Abkochen expandiert das Fluid im Inneren des zweiten Behälters, sodass sich der Umfang der Außenwandung und somit die Distanz zwischen den Seitenwänden des zweiten Behälters aufgrund des expandierenden Fluids vergrößert.
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Durch die erste Stellung und die zweite Stellung des wenigstens einen Klemmelementpaares ist die Lage der Klemmelemente relativ zu den Seitenwänden des zweiten Aufnahmebereichs veränderbar bzw. verschieblich. So kann die Lage der Klemmelemente auch relativ zu den Seitenwänden des zweiten Behälters veränderbar sein, wenn der zweite Behälter in dem zweiten Aufnahmebereich aufgenommen ist. Durch die Anordnung der Klemmelementpaare, kann der zweite Behälter und/oder das Fluid im Inneren des zweiten Behälters im in den zweiten Aufnahmebereich aufgenommenen Zustand des zweiten Behälters nicht in Kontakt mit den Seitenwänden des zweiten Aufnahmebereichs treten. Dies vermindert ein Verschmutzen der Seitenwände des zweiten Aufnahmebereichs durch das Einführen des zweiten Behälters sowie eine Verunreinigung des Fluids im Inneren des zweiten Behälters.
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Ein erstes der Klemmelementpaare kann derart angeordnet, sodass die Klemmelemente des ersten Klemmelementpaares eine erste Distanz zur unteren Begrenzung aufweisen. Ein zweites der Klemmelementpaare kann derart angeordnet sein, sodass die Klemmelemente des zweiten Klemmelementpaares eine zweite Distanz zur unteren Begrenzung aufweisen, die größer ist als die erste Distanz zur unteren Begrenzung. Das erste Klemmelementpaar kann somit als ein unteres Klemmelementpaar angrenzend oder benachbart zur unteren Begrenzung in dem zweiten Aufnahmebereich angeordnet sein. Das zweite Klemmelementpaar kann als ein oberes Klemmelementpaar angrenzend oder benachbart zur offenen Oberseite angeordnet sein. Weiterhin kann ein drittes der Klemmelementpaare als ein mittleres Klemmelementpaar zwischen dem ersten Klemmelementpaar und dem zweiten Klemmelementpaar angeordnet sein und eine dritte Distanz zur unteren Begrenzung aufweisen, die größer als die erste Distanz ist und geringer als die zweite Distanz ist.
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Das erste, untere Klemmelementpaar kann eine erste Distanz zur unteren Begrenzung aufweisen, die zwischen 10 mm und 30 mm beträgt, vorzugsweise etwa 20 mm. Das zweite, obere Klemmelementpaar kann eine zweite Distanz zur unteren Begrenzung aufweisen, die zwischen 160 mm und 240 mm beträgt, vorzugsweise etwa 180 mm. Vorzugsweise kann die Distanz zwischen dem ersten, unteren Klemmelementpaar und dem zweiten, oberen Klemmelementpaar zwischen 140 mm und 220 mm betragen, vorzugsweise etwa 160 mm. Das dritte, mittlere Klemmelementpaar kann zwischen dem ersten, unteren Klemmelementpaar und dem zweiten, oberen Klemmelementpaar angeordnet sein, sodass es in einem Bereich zwischen 10 mm und 30 mm, vorzugsweise etwa 20 mm, und einem Bereich zwischen 160 mm und 240 mm, vorzugsweise etwa 180 mm, von der unteren Begrenzung verschieblich ist.
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Das erste, untere Klemmelementpaar kann im in den zweiten Aufnahmebereich aufgenommenen Zustand des zweiten Behälters einen Druck auf die Seitenwände des zweiten Behälters ausüben bzw. die Seitenwände des zweiten Behälters derart klemmen bzw. einklemmen, sodass der zweite Behälter verschlossen wird und kein Fluid aus dem zweiten Behälter, beispielsweise durch eine Auslassöffnung in dem zweiten Behälter, austreten kann, wenn der zweite Behälter in dem zweiten Aufnahmebereich aufgenommen ist. Das erste, untere Klemmelementpaar kann den zweiten Behälter somit steril verschließen, sodass keine Bakterien oder Keime in den zweiten Behälter, beispielsweise durch die Auslassöffnung in dem zweiten Behälter, eintreten können. Das zweite, obere Klemmelementpaar kann einen Druck auf die Seitenwände des zweiten Behälters ausüben bzw. die Seitenwände derart klemmen bzw. einklemmen, sodass der zweite Behälter verschlossen wird und kein Fluid aus dem zweiten Behälter und/oder aus einem mit dem zweiten Behälter verbindbaren Fluidreservoir, beispielsweise durch eine Einlassöffnung in dem zweiten Behälter, austreten kann, wenn der zweite Behälter in dem zweiten Aufnahmebereich aufgenommen ist. Das zweite, obere Klemmelementpaar kann den zweiten Behälter somit steril verschließen, sodass keine Bakterien oder Keime in den zweiten Behälter, beispielsweise durch eine Einlassöffnung in dem zweiten Behälter, eintreten können.
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Das erste, untere Klemmelementpaar und das zweite, obere Klemmelementpaar schließen den zu sterilisierenden bzw. zu erhitzenden Bereich im Inneren des zweiten Behälters ab und lagern das Fluid somit steril. So kann die Zubereitungszeit reduziert werden, da das Fluid nicht abgekocht werden muss, um eventuelle Keime abzutöten. Das Fluid muss nur noch auf Trinktemperatur temperiert werden. Das dritte, mittlere Klemmelementpaar ist zur Dosierung des Fluids im Inneren des zweiten Behälters zwischen dem ersten, unteren Klemmelementpaar und dem zweiten, oberen Klemmelementpaar vorgesehen.
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Vorzugsweise sind das erste, untere Klemmelementpaar und das zweite, obere Klemmelementpaar derart angeordnet, sodass die beiden Klemmelementpaare einen Bereich des zweiten Behälters begrenzen, der eine Fluidmenge von etwa 180 ml bis 250 ml in dem zweiten Behälter begrenzt. Dadurch ist es möglich eine Fluidmenge bis etwa 250 ml zu dosieren. Dies stellt die maximale Menge an Fluid dar, die zur Zubereitung von Babynahrung verwendet werden kann und von einer konventionell erhältlichen Babyflasche aufgenommen werden kann. Denkbar wäre aber auch, dass das erste, untere Klemmelementpaar und das zweite, obere Klemmelementpaar derart angeordnet sind, sodass die beiden Klemmelementpaare einen Bereich des zweiten Behälters begrenzen, der eine Fluidmenge von mehr als 250 ml, vorzugsweise von mehr als 250 ml und bis etwa 500 ml oder mehr als 500 ml und bis zu 750 ml, in dem zweiten Behälter begrenzt. Dadurch könnte auch eine Fluidmenge bereitgestellt bzw. dosiert werden, die zur Zubereitung von Babynahrung für mehr als eine konventionell erhältliche Babyflasche geeignet ist. So könnten mehrere Babyflaschen in kurzer Zeit hintereinander mit Babynahrung befüllt werden.
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Vorzugsweise ist die Entfernung der Klemmelemente relativ zur unteren Begrenzung und/oder relativ zur offenen Oberseite veränderbar.
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Vorzugsweise ist das dritte, mittlere Klemmelementpaar höhenverstellbar. Mit anderen Worten ist die dritte Distanz zur unteren Begrenzung veränderbar. Dies ermöglicht die genaue Dosierung der gewünschten Fluidmenge zur Zubereitung von Babynahrung. Weiter denkbar ist, dass auch das erste, untere Klemmelementpaar und das zweite, obere Klemmelementpaar höhenverstellbar sind, sodass die erste und zweite Distanz zur unteren Begrenzung veränderbar sind. Dies ermöglicht das Anpassen der beiden Klemmelementpaare auf die Größe bzw. auf das Volumen des zweiten Behälters, sodass unterschiedlich große zweite Behälter von dem zweiten Aufnahmebereich aufgenommen werden können und seitlich durch das erste, untere Klemmelementpaar und durch das zweite, obere Klemmelementpaar gehalten oder begrenzt werden können, sodass das Fluid im Inneren des zweiten Behälters korrekt dosiert werden kann.
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Vorzugsweise umfasst jedes der Klemmelemente eine erste Klemmelementfläche und eine zweite Klemmelementfläche, wobei die Klemmelementflächen auf gegenüberliegenden Seiten einer Klemmelementlängsachse angeordnet sind.
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Die erste Klemmelementfläche und die zweite Klemmelementfläche können im Wesentlichen parallel zueinander angeordnet sein und können sich jeweils zwischen einem ersten Ende und einem zweiten Ende erstrecken. Die erste Klemmelementfläche kann sich in einer ersten Ebene erstrecken und die zweite Klemmelementfläche kann sich in einer zweiten Ebene erstrecken, wobei die erste Ebene und die zweite Ebene parallel zueinander ausgerichtet sind und/oder wobei die Klemmelementlängsachse in einer Ebene zwischen der ersten Ebene und der zweiten Ebene angeordnet ist. Die Breite der beiden Klemmelementflächen, d.h. die Breite der beiden Klemmelementflächen in einem von 0° oder 180° verschiedenen Winkel, insbesondere im Wesentlichen quer zur Klemmelementlängsachse, verjüngt sich vom ersten Ende zum zweiten Ende hin. Weiterhin kann jedes der Klemmelemente eine Verbindungsplatte umfassen, die in einem von 0° oder 180° verschiedenen Winkel, insbesondere im Wesentlichen quer zur Klemmelementlängsachse angeordnet ist. Die erste Klemmelementfläche kann mittels des ersten Endes mit der Verbindungsplatte verbindbar sein, und die zweite Klemmelementfläche kann mittels des ersten Endes mit der Verbindungsplatte verbindbar sein. Die Verbindungsplatte ist ausgestaltet um die einzelnen Klemmelemente mit dem zweiten Aufnahmebereich zu verbinden. Insbesondere kann die Verbindungsplatte mit der Rückwand des zweiten Aufnahmebereichs verbindbar sein, sodass sich die Klemmelemente im Wesentlichen quer zur Rückwand in einem von 0° oder 180° verschiedenen Winkel, insbesondere im Wesentlichen quer wegerstrecken, sodass die zweiten Enden der Klemmelementflächen von der Rückwand beabstandet sind. Vorzugsweise wird die Verbindungsplatte jedes der einzelnen Klemmelemente benachbart oder angrenzend zu einer der Seitenwände des zweiten Aufnahmebereichs mit der Rückwand verbunden, sodass sich die Klemmelemente entlang der Seitenwände zwischen der Vorderseite und der Rückwand erstrecken. Dies ermöglicht, dass der zweite Behälter nach Aufnahme in den zweiten Aufnahmebereich zwischen den einzelnen Klemmelementen der Klemmelementpaare gehalten und das Fluid im Inneren des zweiten Behälters dosiert werden kann. Dadurch, dass sich die Breite der beiden Klemmelementflächen jeweils zum zweiten Ende hin verjüngt, können die einzelnen Klemmelemente besonders einfach von der ersten Stellung in die zweite Stellung gebracht werden. Es ist aber auch denkbar, dass die einzelnen Klemmelemente nicht mittels einer Verbindungsplatte mit der Rückwand verbunden werden, sondern dass die Klemmelemente mittels eines Schlittens oder mittels eines Schienen- bzw. Führungsschienenelements verschiebbar an der Rückwand und/oder an den Seitenwänden des zweiten Aufnahmebereichs angeordnet bzw. verbindbar sind.
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Vorzugsweise sind die beiden Klemmelementflächen mittels einer dritten Klemmelementfläche verbunden, wobei die dritte Klemmelementfläche einen im Wesentlichen konisch geformten Querschnitt im Wesentlichen quer zur Klemmelementlängsachse aufweist.
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Die dritte Klemmelementfläche kann sich von einer ersten Seitenkante der ersten Klemmelementfläche bis zu einer ersten Seitenkante der zweiten Klemmelementfläche erstrecken. Die ersten Seitenkanten der ersten und zweiten Klemmelementflächen können sich in derselben Ebene erstrecken, die sich in einem von 0° oder 180° verschiedenen Winkel, vorzugsweise in einem Winkel von 90°, insbesondere quer zur Klemmelementlängsachse erstreckt. Die dritte Klemmelementfläche kann in einem Winkel von 90° zur ersten Klemmelementfläche und zur zweiten Klemmelementfläche angeordnet sein und/oder in einem Winkel von 90° zur Verbindungsplatte und/oder in einem Winkel von 90° zur Rückwand des zweiten Aufnahmebereichs, wenn die Verbindungsplatte mit der Rückwand verbunden ist. Jedes der Klemmelemente der einzelnen Klemmelementpaare kann somit eine dritte Klemmelementfläche aufweisen, wobei die dritten Klemmelementflächen der beiden Klemmelemente eines jeden Klemmelementpaares parallel zueinander ausgerichtet sind, wenn die Klemmelemente mittels der Verbindungsplatte mit der Rückwand verbunden sind. Vorzugsweise umfasst die Verbindungsplatte wenigstens eine Durchgangsbohrung, sodass die Klemmelemente mittels eines Verbindelements, beispielsweise einer Schraube, mit der Rückwand verbunden werden können. Es ist aber auch denkbar, dass die Verbindungsplatte angrenzend oder benachbart zu dem ersten Ende der Klemmelementflächen angeordnet ist, beispielsweise an zweiten Seitenkanten gegenüberliegend der ersten Seitenkanten der Klemmelementflächen, sodass die Klemmelemente mit den Seitenwänden verbunden werden können.
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Vorzugsweise kann die dritte Klemmelementfläche einen im Wesentlichen konisch geformten bzw. dreieckig geformten Querschnitt in einem von 0° oder 180° verschiedenen Winkel, insbesondere im Wesentlichen quer zur Klemmelementlängsachse aufweisen. Die dritte Klemmelementfläche kann eine Klemmelementkante aufweisen, die sich im Wesentlichen in Richtung der Klemmelementlängsachse erstreckt und aufgrund des im Wesentlichen konisch geformten Querschnitts zwischen der ersten Seitenkante der ersten Klemmelementfläche und der ersten Seitenkante der zweiten Klemmelementfläche. Vorzugsweise erstreckt sich die Klemmelementkante in derselben Ebene wie die Klemmelementlängsachse. Durch die Ausgestaltung der Klemmelementkante der einzelnen Klemmelementen kann das Fluid in dem zweiten Behälter besonders gut dosiert werden, wenn der zweite Behälter in den zweiten Aufnahmebereich aufgenommen ist und mittels der Klemmelemente bzw. der Klemmelementkante Druck auf die Seitenwände des zweiten Behälters ausgeübt wird.
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Denkbar ist auch, dass die dritte Klemmelementfläche mehr als eine Klemmelementkante aufweist, vorzugsweise zwei Klemmelementkanten, die sich wie die zuvor beschriebene Klemmelementkante im Wesentlichen in Richtung der Klemmelementlängsachse erstrecken und sich zwischen der ersten Seitenkante der ersten Klemmelementfläche und der ersten Seitenkante der zweiten Klemmelementfläche erstrecken. Die Klemmelementkanten erstrecken sich jeweils in einer Ebene, die im Wesentlichen quer bzw. in einem von 0° oder 180° verschiedenen Winkel, vorzugsweise in einem Winkel von 90°, zur Ebene der Klemmelementlängsachse verläuft.
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Jedes der Klemmelemente kann gegenüberliegend zur dritten Klemmelementfläche und quer zur Klemmelementlängsachse gesehen offen ausgestaltet sein. Mit anderen Worten umfasst jedes der Klemmelemente einen inneren Hohlraum, der durch die drei Klemmelementflächen begrenzt wird und eine offene Seite aufweist, Im mit dem zweiten Aufnahmebereich verbundenen Zustand des Klemmelements, beispielsweise wenn das Klemmelement mittels der Verbindungsplatte mit der Rückwand verbunden ist, weist die offene Seite des inneren Hohlraums zu einer der beiden Seitenwänden des zweiten Aufnahmebereichs hin. Durch diese Ausgestaltung weisen die Klemmelemente ein reduziertes Gewicht auf und sind darüber hinaus geeignet, um den zweiten Behälter einzuklemmen und/oder das Fluid im Inneren des zweiten Behälters zu dosieren. Es ist aber auch denkbar, dass das Klemmelement gegenüberliegend zur dritten Klemmelementfläche quer zur Klemmelementlängsachse gesehen eine vierte Klemmelementfläche aufweist, die sich zwischen einer zweiten Seitenkante der ersten Klemmelementfläche und einer zweiten Seitenkante der zweiten Klemmelementfläche erstreckt.
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Vorzugsweise ist wenigstens eine der Klemmelementflächen, vorzugsweise die dritte Klemmelementfläche, als eine Auflagefläche, vorzugsweise als eine gummierte Auflagefläche, ausgestaltet.
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Die Auflageflächen ermöglichen ein besonders dichtes Abschließen des zweiten Behälters. Die Auflageflächen können als gummierte Auflageflächen ausgestaltet sein und einen Elastomer oder einen Thermoplasten oder einen Duroplasten umfassen oder aus einem derartigen Material ausgebildet sein. Die Auflagefläche kann einen weichen Kunststoff oder einen festen Kunststoff umfassen oder aus einem weichen Kunststoff oder aus einem festen Kunststoff ausgebildet sein.
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Insbesondere wenn das erste, untere Klemmelementpaar und das zweite, obere Klemmelementpaar die zweite Stellung eingenommen haben, ermöglicht die gummierte Auflagefläche eine verbesserte Abdichtung, sodass keine Keime oder Bakterien in das Innere des zweiten Behälters eindringen können und das Fluid im Inneren des zweiten Behälters steril aufgenommen ist. Des Weiteren ist gewährleistet, dass das Innere der Vorrichtung, insbesondere das Innere des zweiten Aufnahmebereichs, beispielsweise die Seitenwände, nicht mit dem Fluid in Kontakt geraten. So kann auf eine Reinigung der Vorrichtung, insbesondere auf eine Reinigung des Inneren der Vorrichtung, verzichtet werden.
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Vorzugsweise weist ein oder mehrere (bevorzugt jedes der) Klemmelemente wenigstens ein Federelement auf.
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Das wenigstens eine Federelement kann als Spannfeder oder als Gummiband ausgestaltet sein, die angrenzend oder benachbart zu dem ersten Ende der ersten Klemmelementfläche oder angrenzend oder benachbart zu dem ersten Ende der zweiten Klemmelementfläche angeordnet ist. Es ist aber auch denkbar, dass ein erstes Federelement angrenzend oder benachbart zu dem ersten Ende der ersten Klemmelementfläche angeordnet ist und ein zweites Federelement angrenzend oder benachbart zu dem ersten Ende der zweiten Klemmelementfläche angeordnet ist. Durch das Federelement kann der Anpressdruck der Klemmelemente in dem ersten Zustand eingestellt werden. Dies ermöglicht ein besonders dichtes Abschließen bzw. Abdichten des zweiten Behälters, insbesondere durch das erste, untere Klemmelementpaar und durch das zweite, obere Klemmelementpaar. Die Klemmelementkante kann jeweils besonders dicht an die Seitenwände des zweiten Behälters angedrückt werden, sodass das Fluid in dem zweiten Behälter steril aufgenommen ist. Insbesondere kann jedes der Klemmelemente der einzelnen Klemmelementpaare ein Federelement umfassen. Durch diese beidseitige Federunterstützung auf beiden Seiten des zweiten Behälters wird eine gute und sterile Abdichtung gewährleistet. Die Sterilität ist wichtig, da das Wasser nach einem Abkochen bzw. nach einem Temperieren auf eine Temperatur von wenigstens 100°C bzw. auf die Siedetemperatur in dem zweiten Behälter gelagert bzw. aufbewahrt wird. Bei der Zubereitung der Babynahrung wird das Wasser dann nur noch auf die vorgesehene Trinktemperatur temperiert, d.h., erwärmt bzw. abgekühlt, sodass der Anwender Zeit bei der Zubereitung einsparen kann.
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Eine beidseitige Federunterstützung ermöglicht eine Flachpressung bzw. eine gleichmäßige Flächenpressung, die eine besonders sterile Abdichtung ermöglicht. Die Flachpressung bzw. gleichmäßige Flächenpressung kann an den Kontaktflächen der Klemmelemente einen Druck ausüben, der größer als der hydrostatische Druck des Fluids im Inneren des zweiten Behälters bzw. größer als der durch die Erwärmung bzw. Abkochen des Fluids entstehende Druck sein kann. So ist zu jedem Zeitpunkt eine Dichtigkeit bzw. Abdichtung des zweiten Behälters mittels der Klemmelemente und der daran vorgesehenen Federunterstützung gewährleistet.
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Vorzugsweise ist die Temperiereinrichtung in Kontakt mit dem zweiten Behälter angeordnet, wobei die Temperiereinrichtung bevorzugt in einem Bereich angrenzend oder benachbart zur unteren Begrenzung des zweiten Aufnahmebereichs angeordnet ist und/oder wobei die Temperiereinrichtung in einem Bereich angrenzend oder benachbart zu einem der Klemmelemente, das am nächsten zur unteren Begrenzung liegt, angeordnet ist.
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Die Temperiereinrichtung kann angrenzend oder benachbart zu dem ersten, unteren Klemmelementpaar angeordnet sein. Wenn der zweite Behälter von dem zweiten Aufnahmebereich aufgenommen ist, ist ein unterer Bereich des zweiten Behälters benachbart, vorzugsweise angrenzend, zur Temperiereinrichtung angeordnet. Vorzugsweise kann die Temperiereinrichtung ein Temperierelement, beispielsweise eine Heizplatte, umfassen, das angrenzend oder benachbart zur unteren Begrenzung des zweiten Aufnahmebereichs und/oder angrenzend oder benachbart zu einem Klemmelement des ersten, unteren Klemmelementpaares angeordnet ist. Es ist auch denkbar, dass das Temperierelement zwischen dem ersten, unteren Klemmelementpaar und dem dritten, mittleren Klemmelementpaar angeordnet ist, oder dass das Temperierelement zwischen dem ersten, unteren Klemmelementpaar und dem zweiten, oberen Klemmelementpaar angeordnet ist. Dabei kann sich das Temperierelement zwischen einem Klemmelement des ersten, unteren Klemmelementpaares und einem Klemmelement des dritten, mittlerem Klemmelementpaares oder einem Klemmelement des zweiten, oberen Klemmelementpaares erstrecken. Weiter ist denkbar, dass die Vorrichtung mehr als ein Temperierelement, vorzugsweise zwei Temperierelemente umfasst, die jeweils angrenzend zu den gegenüberliegenden Seitenwänden des zweiten Aufnahmebereichs und in einer Position zur unteren Begrenzung und/oder dem zweiten Behälter wie zuvor beschrieben angeordnet sind. So kann beispielsweise ein erstes der Temperierelemente angrenzend oder benachbart zu einem Klemmelement des ersten, unteren Klemmelementpaares angeordnet sein und ein zweites der Temperierelemente kann angrenzend oder benachbart zu dem anderen Klemmelement des ersten, unteren Klemmelementpaares angeordnet sein.
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Durch diese Anordnung des wenigstens einen Temperierelements kann das Fluid im Inneren des zweiten Behälters durchmischt werden. Die tiefste bzw. unterste Stelle des zweiten Behälters bzw. die Stelle des zweiten Behälters, die im in den zweiten Aufnahmebereich aufgenommenen Zustand des zweiten Behälters am nächsten zur unteren Begrenzung des zweiten Aufnahmebereichs liegt, wird temperiert bzw. geheizt. So kann eine Umwälzbewegung des Fluids im Inneren des zweiten Behälters in Gang gesetzt werden und das Fluid wird im Inneren des zweiten Behälters durchmischt. So ist gewährleistet, dass das Fluid im gesamten Inneren des zweiten Behälters auf dieselbe Temperatur temperiert werden kann. Dies ist vorteilhaft, da auf eine Mischeinheit in dem zweiten Behälter verzichtet werden kann.
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Vorzugsweise umfasst die Temperiereinrichtung wenigstens ein Dichtelement, vorzugsweise zwei Dichtelemente. Das wenigstens eine Dichtelement kann eine Dichtlippe sein, die angrenzend oder benachbart zur unteren Begrenzung des zweiten Aufnahmebereichs angeordnet ist und/oder angrenzend oder benachbart zu einem der Klemmelemente des ersten, unteren Klemmelementpaares angeordnet ist und/oder angrenzend oder benachbart zu einem der Temperierelemente angeordnet ist. Die Dichtlippe ist ausgestaltet, um die tiefste, unterste Stelle des zweiten Behälters im in den zweiten Aufnahmebereich aufgenommenen Zustand, vorzugsweise der Bereich angrenzend oder benachbart zu einer Auslassöffnung des zweiten Behälters, an das Tempierelement anzudrücken, sodass das Temperierelement in Kontakt, vorzugsweise in einen flächigen Kontakt, mit dem zweiten Behälter gebracht wird. Es ist aber auch denkbar, dass anstelle des gesonderten Dichtelements eine der Klemmelemente des ersten, unteren Klemmelementpaares die tiefste, unterste Stelle des zweiten Behälters im in den zweiten Aufnahmebereich aufgenommenen Zustand, vorzugsweise der Bereich angrenzend oder benachbart zu einer Auslassöffnung des zweiten Behälters, an das Temperierelement andrücken kann. So entsteht eine besonders große Wärmeleitfähigkeit und das Fluid im Inneren des zweiten Behälters wird besonders effektiv temperiert. Im in den zweiten Aufnahmebereich aufgenommenen Zustand des zweiten Behälters, können das Dichtelement und ein Klemmelement des ersten, unteren Klemmelementpaares auf gegenüberliegenden Seiten des zweiten Behälters angeordnet sein.
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Das wenigstens eine Temperierelement kann wie zuvor beschrieben als Heizelement ausgestaltet sein, beispielsweise als Heizplatte, um so eine Umwälzbewegung des Fluids im Inneren des zweiten Behälters in Gang zu setzen und das Innere gleichmäßig aufzuheizen. Vorzugsweise ist das wenigstens eine Temperierelement ausgebildet, um das Fluid auf eine Temperatur von wenigstens 100°C bzw. auf die Siedetemperatur zu erhitzen. Dies ermöglicht eine Sterilisation des Fluids im Inneren des zweiten Behälters, sodass Keime und Bakterien zuverlässig abgetötet werden und das Fluid zur Zubereitung von Babynahrung geeignet ist.
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Es ist aber auch denkbar, dass das wenigstens eine Temperierelement als Kühlelement, beispielsweise als Kühlplatte ausgestaltet ist. So kann die Umwälzbewegung im Inneren durch das Kühlelement gestoppt werden und das Fluid auf eine vorgesehene Temperatur abgekühlt werden. Denkbar ist auch, dass ein erstes der Temperierelemente als Heizelement, beispielsweise als Heizplatte, ausgestaltet ist, und ein zweites der Temperierelemente als Kühlelement, beispielsweise als Kühlplatte, ausgestaltet ist. Des Weiteren kann auch ein und dasselbe Temperierelement sowohl als Heizelement als auch als Kühlelement ausgestaltet sein. So kann nach erfolgter Sterilisation des Fluids durch das Aufheizen des Fluids auf wenigstens 100°C bzw. auf die Siedetemperatur das Fluid schnellst möglichst auf die vorgesehene Temperatur zur Zubereitung von Babynahrung bzw. auf die vorgesehene Trinktemperatur gebracht werden. Während der Aufheizung auf wenigstens 100°C bzw. auf die Siedetemperatur kann das dritte, mittlere Klemmelementpaar in die zweite Stellung gebracht werden, und während des anschließenden Kühlens, beispielsweise durch das Temperierelement, auf die vorgesehene Trinktemperatur kann das dritte, mittlere Klemmelementpaar in die erste Stellung gebracht werden. So wird der zweite Behälter sowohl beim Heizen als auch beim Kühlen von den Klemmelementen gehalten und/oder geklemmt. Eine korrekte Dosierung des korrekt temperierten Fluids ist somit gewährleistet.
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Vorzugsweise weist die untere Begrenzung des zweiten Aufnahmebereichs eine Durchgangsbohrung auf.
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Die Durchgangsbohrung ist ausgestaltet, damit ein Auslass des zweiten Behälters durch die Durchgangsbohrung hindurchgeführt werden kann. Insbesondere wenn der zweite Behälter durch die offene Oberseite in den zweiten Ausnahmebereich eingeführt und aufgenommen wird, kann ein Auslass an einem unteren Ende des zweiten Behälters durch die Durchgangsbohrung geführt werden, sodass der Auslass des zweiten Behälters im in den zweiten Aufnahmebereich aufgenommen Zustand durch die Durchgangsbohrung geführt ist und unterhalb des zweiten Ausnahmebereichs herausragt. Dies ermöglicht, dass der Auslass mit der Zubereitungseinrichtung verbunden werden kann, sodass mittels des zweiten Behälters eine korrekt dosierte Menge an Fluid austreten kann und mittels der Zubereitungseinrichtung mit dem ebenfalls der Zubereitungseinrichtung zugeführtem Babynahrungskonzentrat gemischt werden kann und in einen Behälter, vorzugsweise in eine Babyflasche, eingefüllt werden kann. Es ist aber auch denkbar, dass die korrekt dosierten Mengen an Fluid und Babynahrungskonzentrat einem Behälter bzw. einer Babyflasche zugeführt werden. Die verzehrfertige Babynahrung kann dann mittels Schütteln bzw. Rütteln des Behälters bzw. der Babyflasche hergestellt werden. Mit anderen Worten werden die korrekt dosierten Mengen an Fluid und Babynahrungskonzentrat mittels Schütteln bzw. Rütteln des Behälters bzw. der Babyflasche vermischt. Das Schütteln bzw. Rütteln kann manuell durch den Anwender erfolgen. Es ist aber auch denkbar, dass die Vorrichtung eine Rüttelvorrichtung und/oder eine Mischvorrichtung aufweist, mittels derer das korrekt dosierte Fluid und Babynahrungskonzentrat in dem Behälter bzw. in der Babyflasche gerüttelt und/oder vermischt werden.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung wird ein Behälter zur Aufnahme und Dosierung von Fluid (insbesondere Flüssigkeit) zur Zubereitung von Babynahrung bereitgestellt, wobei der Behälter ein Gehäuse mit einem Innenraum zur Aufnahme von Fluid, einen Einlass in Fluidverbindung mit dem Innenraum und einen Auslass in Fluidverbindung mit dem Innenraum umfasst. Weiterhin ist der Einlass mit einem Auslass eines Fluidreservoirs verbindbar und eine Dosierung des Fluids zur Zubereitung von Babynahrung ist durch den Auslass des Behälters hindurch abgebbar.
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Das Fluidreservoir kann auswechselbar sein, d.h. das Fluidreservoir kann als Wegwerfartikel bzw. Einwegartikel ausgebildet sein, so wie der erste Behälter für Babynahrungskonzentrat, die Dosierungseinrichtung zum Dosieren des Babynahrungskonzentrats, der zweite Behälter für ein Fluid und die Zubereitungseinrichtung als auswechselbare Komponenten ausgebildet sein können. Es ist aber auch denkbar, dass die jeweiligen zuvor als auswechselbar beschriebenen Komponenten als wiederverwendbare bzw. wiederverwertbare Komponenten ausgebildet sind. Das Fluidreservoir ist derart mit dem zweiten Behälter verbindbar, sodass die Vorrichtung zur Zubereitung von Babynahrung, insbesondere der zweite Aufnahmebereich, nicht in Kontakt mit dem Fluid kommt. So wird die Vorrichtung, insbesondere der zweite Aufnahmebereich, nicht mit Fluid verunreinigt, sodass eine Reinigung der Vorrichtung nicht nach jeder einzelnen Zubereitung von Babynahrung erforderlich ist.
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Vorzugsweise ist der Behälter ausgestaltet, um in eine Vorrichtung zur Zubereitung von Babynahrung als zweiter Behälter eingeführt und von dieser aufgenommen zu werden.
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Der Behälter kann dafür ausgebildet sein, um als zweiter Behälter in den zweiten Aufnahmebereich der zuvor beschriebenen Vorrichtung zur Zubereitung von Babynahrung eingeführt und zumindest teilweise darin aufgenommen zu werden. Somit gelten alle zuvor beschriebenen Merkmale der Vorrichtung, die in Zusammenhang mit dem zweiten Behälter beschrieben wurden, auch für den im Folgenden beschriebenen zweiten Behälter zur Aufnahme und Dosierung von Fluid. Insbesondere kann der im Folgenden beschriebene zweite Behälter in den zweiten Aufnahmebereich der zuvor beschriebenen Vorrichtung eingeführt und aufgenommen werden, sodass mittels der Klemmelemente der einzelnen Klemmelementpaare eine genaue Dosierung des Fluids zur Zubereitung von Babynahrung ermöglicht wird.
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Vorzugsweise umfasst der Einlass des zweiten Behälters eine Einlassöffnung, die vorzugsweise im Wesentlichen gegenüberliegend zum Auslass des zweiten Behälters in Richtung einer Behälterlängsachse gesehen und/oder im Wesentlichen gegenüberliegend zu einer Auslassöffnung im Auslass des zweiten Behälters in Richtung der Behälterlängsachse gesehen angeordnet ist. Der zweite Behälter kann einen Einlass mit einer Einlassöffnung und einen Auslass mit einer Auslassöffnung umfassen, wobei der Auslass an einer zum Einlass gegenüberliegenden Seite angeordnet ist. Wenn der zweite Behälter in den zweiten Aufnahmebereich durch eine im Wesentlichen senkrechte Bewegung durch die offenen Oberseite eingeführt wird, so wird der zweite Behälter derart von dem zweiten Aufnahmebereich aufgenommen, sodass der Auslass in einem unteren Bereich des zweiten Aufnahmebereichs angeordnet ist, angrenzend oder benachbart zu dem ersten, unteren Klemmelementpaar und angrenzend oder benachbart zu der unteren Begrenzung. So kann der Auslass durch die Durchgangsbohrung in der unteren Begrenzung des zweiten Aufnahmebereichs durchgeführt werden. Gleichzeitig ist der Einlass in einem oberen Bereich des zweiten Aufnahmebereichs angeordnet, angrenzend oder benachbart zu der offenen Oberseite und angrenzend oder benachbart zu dem zweiten, oberen Klemmelementpaar. Indem der Einlass mit einem Auslass eines Fluidreservoirs verbindbar ist, kann Fluid von dem Fluidreservoir in das Innere des zweiten Behälters geführt werden und mittels der Klemmelemente der einzelnen Klemmelementpaare kann das Fluid in der gewünschten Menge, die zur Zubereitung von Babynahrung nötig ist, dosiert werden und durch den Auslass aus dem zweiten Behälter austreten. Dies ermöglicht eine vorgegebene bzw. vorgebbare Dosierung des Fluids zur Zubereitung von Babynahrung und eine korrekte Dosierung des Fluids mittels der Klemmelemente.
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Vorzugsweise ist der Einlass des zweiten Behälters mit dem Auslass des Fluidreservoirs fest verbunden, bevorzugt verschraubt oder verklebt, ist.
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Der zweite Behälter kann mit dem Fluidreservoir fest verbunden sein. So können der zweite Behälter und das Fluidreservoir als eine fest miteinander verbundene Einheit ausgestaltet sein. Vorzugsweise kann das Fluidreservoir in den Behälter integriert sein, sodass das Fluidreservoir mit dem zweiten Behälter integral ausgebildet ist. Dadurch kann der zweite Behälter und das Fluidreservoir als miteinander verbundene Einheit in den Aufnahmebereich eingeführt und aufgenommen werden. Dadurch, dass der Auslass des Fluidreservoirs mit dem Einlass des zweiten Behälters verbunden ist, kann, nachdem der zweite Behälter in dem zweiten Aufnahmebereich aufgenommen ist, das Fluid von dem Fluidreservoir in das Innere des zweiten Behälters geführt werden und mittels der Klemmelemente in der gewünschten Menge dosiert und über den Auslass zur Zubereitungseinrichtung geführt werden. Dies ermöglicht, dass das Fluidreservoir und der zweite Behälter als Einheit bereitgestellt werden können und der Benutzer muss das Fluidreservoir und den zweiten Behälter nicht mehr manuell zusammenfügen. Der zweite Behälter kann somit mit dem Fluidreservoir verbunden sein und einen Kombinationsbehälter bzw. Kombinationsbeutel bilden. In diesem Zustand kann der Kombinationsbehälter mit Fluid befüllt hergestellt werden. Mit anderen Worten können der zweite Behälter und das Fluidreservoir mit Fluid gefüllt sein. Hierbei ist denkbar, dass nur das Fluidreservoir mit Fluid befüllt ist und der zweite Behälter bzw. der Dosier- und Sterilisationsbereich eingeklappt am Fluidreservoir angeordnet bzw. befestigt ist. Das mit Fluid befüllte Fluidreservoir, beispielsweise ein Tetra-Pak, kann von dem zweiten Behälter mit einem Trennelement, beispielsweise mit einer Klammer, getrennt sein. Durch die Verwendung einer Klammer als Trennelement wird verhindert, dass das Fluid von dem Fluidreservoir in den zweiten Behälter fließt und aus dem Auslass des Behälters austreten kann, wenn der zweite Behälter aufgeklappt wird.
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Es ist aber auch denkbar, dass das Fluidreservoir und der zweite Behälter zwei getrennte Elemente sind, die getrennt voneinander bereitgestellt werden. So kann der Einlass des zweiten Behälters zunächst mit dem Auslass des Fluidreservoirs verbunden werden, beispielsweise mittels einer Schraubverbindung oder mittels einer Steckverbindung oder mittels einer Klebverbindung oder mittels einer Klemmverbindung, sodass der zweite Behälter und das Fluidreservoir dann gemeinsam durch die offene Oberseite hindurch in den zweiten Aufnahmebereich eingeführt werden können.
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Der zweite Behälter kann aus unterschiedlichen Materialien ausgebildet sein und beispielsweise Kunststoff oder andere biegsame Materialien, beispielsweise ein Folienmaterial, umfassen, welche zur Aufnahme von einem Fluid geeignet sind. Weiterhin kann der zweite Behälter als ein Beutel oder eine Tüte ausgestaltet sein. Das Fluidreservoir kann wie der zweite Behälter aus einem biegsamen Material ausgebildet sein. Es ist aber auch denkbar, dass das Fluidreservoir aus einem nicht biegsamen Material ausgebildet ist und somit formstabil ist, wobei das Fluidreservoir beispielsweise ein Metall wie Aluminium oder einen Kunststoff umfassen kann. Beispielsweise kann das Fluidreservoir auch als ein Karton, beispielsweise ein Tetra Pak, ausgestaltet sein. Vorzugsweise sind das Fluidreservoir und der zweite Behälter aus demselben Material gefertigt, insbesondere wenn das Fluidreservoir und der zweite Behälter als eine Einheit und nicht als zwei getrennte Elemente gefertigt sind.
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Vorzugsweise umfasst der zweite Behälter eine im Wesentlichen horizontale Platte, die angrenzend oder benachbart zur Einlassöffnung und/oder angrenzend oder benachbart zum Einlass des zweiten Behälters angeordnet ist. Vorzugsweise ist die Platte mit dem zweiten Behälter verbindbar oder die Platte ist mit dem zweiten Behälter fest verbunden oder die Platte ist in den zweiten Behälter integriert.
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Die Platte bzw. Aufhängelasche kann fest oder lösbar mit dem oberen Bereich des zweiten Behälters verbunden sein. Die Platte kann integral mit dem zweiten Behälter ausgebildet sein. Vorzugsweise weist die Platte eine Flächenform auf, die im Wesentlichen der Flächenform eines Querschnitts des zweiten Behälters unter einem von 0° oder 180° verschiedenen Winkel, vorzugsweise unter einem Winkel von 90°, insbesondere quer zu der Behälterlängsachse des zweiten Behälters gesehen, entspricht. Dabei kann die Flächenform der Platte beispielsweise rechteckig oder quadratisch oder kreisförmig oder ovalförmig sein. Es sind aber auch andere Formen denkbar. Die Entfernung zweier gegenüberliegender Seiten der Flächenform des Querschnitts der Platte ist vorzugsweise gleich groß oder größer als die Entfernung zweier gegenüberliegender Seitenflächen des zweiten Behälters, wenn er in den zweiten Aufnahmebereich eingeführt und aufgenommen ist oder wenn er mit einem Fluid gefüllt bzw. wenn im Inneren des zweiten Behälters ein Fluid aufgenommen ist.
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Die Platte ermöglicht ein vereinfachtes Einführen des zweiten Behälters in den zweiten Aufnahmebereich und ein anschließendes Halten bzw. eine Positionierung des zweiten Behälters in dem zweiten Aufnahmebereich. Im in den zweiten Aufnahmebereich aufgenommenen Zustand des zweiten Behälters liegt die Platte an den Kanten bzw. Randflächen der offenen Oberseite auf, sodass die Platte die offene Oberseite abdeckt. Darüber hinaus ermöglicht die Platte ein präzises Einführen des zweiten Behälters in den zweiten Aufnahmebereich, sodass die Klemmelemente der einzelnen Klemmelementpaare einen Druck auf die Seitenwände des zweiten Behälters ausüben können und die Temperiereinrichtung in Kontakt mit dem zweiten Behälter kommen kann. Dies ermöglicht eine präzise Temperierung von Fluid auf die gewünschte Temperatur und anschließende Dosierung zur Zubereitung von Babynahrung.
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Alternativ zur Platte kann eine Positionier- und Haltevorrichtung bzw. Einhängevorrichtung vorgesehen sein, welche im Wesentlichen einen ähnlichen Zweck wie die Platte erfüllt. Die Positionier- und Haltevorrichtung ist vorzugsweise als Klammer bzw. als eine C-Klammer bzw. als ein C-Halteelement mit einer C-Form ausgebildet. Diese C-Klammer kann zwischen dem zweiten Behälter und dem Fluidreservoir angeordnet sein, vorzugsweise an der Stelle, an welcher der zweite Behälter mit dem Fluidreservoir im Falle des Kombinationsbehälters verbunden ist. Die C-Klammer kann beispielsweise an der Unterseite des Fluidreservoirs oder an der Oberseite des zweiten Behälters befestigt, vorzugsweise verklebt, sein. Es ist auch denkbar, dass die Positionier- und Haltevorrichtung anstelle der C-Klammer bzw. des C-Halteelements ein Klebeelement, beispielsweise ein Klebestreifen, und/oder ein Klettelement umfasst.
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Der Kombinationsbehälter kann mittels der Positionier- und Haltervorrichtung an einer der Seitenwände des zweiten Aufnahmebereichs, vorzugsweise in einem oberen Bereich des zweiten Aufnahmebereichs, positioniert und gehalten werden. Durch die Positionier- und Haltevorrichtung wird verhindert, dass der Kombinationsbehälter im in den zweiten Aufnahmebereich eingeführten Zustand während des Entleerens des Fluids nicht nach unten in Richtung der unteren Begrenzung rutscht. Somit ist gewährleistet, dass sich der zweite Behälter vollständig entleeren kann. Die Positionier- und Haltevorrichtung ist ausgestaltet, um den zweiten Behälter und/oder das Fluidreservoir in Position zu halten.
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Vorzugsweise weist die Platte eine Durchgangsbohrung auf, wobei die Platte vorzugsweise einen ersten Flansch mit einer ersten Umfangswandung umfasst, wobei die erste Umfangswandung die Durchgangsbohrung zumindest teilweise umgibt und sich in einem von 0° oder 180° verschiedenen Winkel, insbesondere im Wesentlichen quer von einer ersten Seite der Platte weg erstreckt. Vorzugsweise ist der erste Flansch zum Verbinden der Platte mit dem Auslass und/oder einer Auslassöffnung des Fluidreservoirs ausgestaltet.
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Die erste Umfangswandung des ersten Flansches der Platte ist ausgestaltet, um mit dem Fluidreservoir, insbesondere dem Auslass des Fluidreservoirs, eingreifen zu können. Dies ermöglicht, dass der zweite Behälter mit dem Fluidreservoir fluidverbunden werden kann, sodass das Fluid zuverlässig aus dem Fluidreservoir in den zweiten Behälter eingeführt werden kann. Der erste Flansch bzw. die erste Umfangswandung kann einstückig mit der Platte gefertigt sein, oder als Gießteil bzw. Spritzgussteil angefertigt werden, das mit der Platte verbunden werden kann. Die Außenwandung des ersten Flansches kann im Wesentlichen rund geformt sein und die Außenwandung des Auslasses des Fluidreservoirs kann im Wesentlichen rund geformt sein. Es sind aber auch andere Formen denkbar, beispielsweise eine ovale Form.
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Der erste Flansch kann mit dem Auslass des Fluidreservoirs beispielsweise durch eine Steckverbindung verbindbar sein. Demnach kann der Innendurchmesser des ersten Flansches bzw. der ersten Umfangswandung im Wesentlichen dem Außendurchmesser des Auslasses des Fluidreservoirs entsprechen, oder der Innendurchmesser des ersten Flansches bzw. der ersten Umfangswandung kann leicht größer sein als der Außendurchmesser des Auslasses des Fluidreservoirs. So kann der Auslass des Fluidreservoirs auf einfache Weise mit dem ersten Flansch verbunden werden, sodass Fluid zuverlässig in den zweiten Behälter eingeführt werden kann. Es ist aber auch denkbar, dass der erste Flansch mit dem Auslass des Fluidreservoirs durch eine Schraubverbindung verbindbar ist. So kann die erste Umfangswandung des ersten Flansches ein erstes Gewinde umfassen, beispielsweise auf der Innenseite oder auf der Außenseite der ersten Umfangswandung relativ zur Durchgangsbohrung gesehen, die mit einem zweiten Gewinde des Auslasses des Fluidreservoirs, beispielsweise auf der Außenseite oder auf der Innenseite einer Umfangswandung des Auslasses, verschraubt werden kann.
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So kann der zweite Behälter durch einfaches Aufstecken bzw. Verschrauben mit dem Fluidreservoir verbunden werden. Es ist aber auch denkbar, dass der zweite Behälter mittels des ersten Flansches mit dem Auslass des Fluidreservoirs verklebt ist oder dass der zweite Behälter integral mit dem Fluidreservoir, beispielsweise als Kombinationsbehälter, ausgebildet ist. Als Fluidreservoir kann ein Tank vorgesehen sein, der auf die Maße der Vorrichtung zur Zubereitung angepasst sein kann. Beispielsweise kann der Tank einen Querschnitt in der Ebene einer seiner Seitenflächen haben, in der der Auslass und die Auslassöffnung angeordnet ist, der im Wesentlichen dem Querschnitt der Vorrichtung zur Zubereitung von Babynahrung entspricht, in einem von 0° oder 180° verschiedenen Winkel, insbesondere quer, zur Längsachse der Vorrichtung oder zur Längsachse des zweiten Aufnahmebereichs gesehen. Es ist aber auch denkbar, dass das Fluidreservoir eine Flasche ist, in der zur Zubereitung von Babynahrung geeignetes Fluid aufgenommen ist und die beispielsweise im Supermarkt käuflich erwerblich ist. Anstelle der Flasche ist auch ein Behälter, insbesondere ein Tetra Pak, denkbar. In diesem Fall kann die Flaschenöffnung bzw. die Öffnung des Tetra Paks als Auslass mit dem ersten Flansch auf einfache Art verschraubt werden, wobei beispielsweise das Außengewinde der Flaschenöffnung bzw. der Öffnung des Tetra Paks mit dem ersten Gewinde, beispielsweise auf der Innenseite des ersten Flansches bzw. der ersten Umfangswandung, verschraubt werden kann.
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Vorzugsweise weist die Platte einen zweiten Flansch mit einer zweiten Umfangswandung auf, wobei die zweite Umfangswandung die Durchgangsbohrung zumindest teilweise umgibt und sich im Wesentlichen quer von einer der ersten Seite gegenüberliegenden, zweiten Seite der Platte weg erstreckt. Vorzugsweise ist der zweite Flansch zum Verbinden der Platte mit dem Einlass und/oder mit der Einlassöffnung des Behälters ausgestaltet.
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Wie zuvor beschrieben, kann die Platte fest mit dem zweiten Behälter verbunden sein, insbesondere kann eine zweite Seite der Platte, die der ersten Seite mit dem ersten Flansch und der ersten Umfangswandung gegenüberliegt, fest mit dem zweiten Behälter verbunden sein, sodass der zweite Behälter mittels der Platte mit dem Fluidreservoir verbindbar ist. Es ist aber auch denkbar, dass die Platte ein gesondertes Element ist, das mittels des ersten Flansches mit dem Auslass des Fluidreservoirs verbindbar ist, und das mittels eines zweiten Flansches mit dem Einlass des zweiten Behälters verbindbar ist.
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Der zweite Flansch umfasst eine zweite Umfangswandung und ist auf der zweiten Seite der Platte derart angeordnet, sodass der zweite Flansch und die zweite Umfangswandung die Durchgangsbohrung zumindest teilweise umgeben. Der zweite Flansch und die zweite Umfangswandung können im Wesentlichen wie der erste Flansch und die erste Umfangswandung ausgestaltet sein. Vorzugsweise umgeben der erste Flansch und der zweite Flansch dieselbe Flanschmittellängsachse, die sich in einem von 0° oder 180° verschiedenen Winkel, insbesondere quer zur Ebene der Platte und/oder durch die Durchgangsöffnung erstreckt. So kann die Platte mittels des ersten Flansches mit dem Fluidreservoir verbindbar sein und mittels des zweiten Flansches mit dem Einlass des zweiten Behälters, wobei eine Fluidreservoirmittellängsachse des Fluidreservoirs und die Behälterlängsachse des zweiten Behälters mit der Flanschmittellängsachse in derselben Geraden verlaufen, wenn der Fluidreservoir, die Platte und der zweite Behälter miteinander verbunden sind. Die Fluidreservoirmittellängsachse erstreckt sich durch den Auslass, sodass die Auslassöffnung um die Fluidreservoirmittellängsachse angeordnet ist. Die Behälterlängsachse erstreckt sich durch den Einlass, sodass die Einlassöffnung um die Behälterlängsachse angeordnet ist. Die Auslassöffnung und/oder der Auslasse des zweiten Behälters können auch um die Behälterlängsachse angeordnet sein. Es ist aber auch denkbar, dass die Auslassöffnung und/oder der Auslass sich nicht um die Behälterlängsachse erstrecken, sondern um eine Längsachse, die sich in einer Ebene parallel zur Behälterlängsachse erstreckt.
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Es ist auch denkbar, dass der Einlass des zweiten Behälters direkt mit dem Auslass des Fluidreservoirs verbindbar ist. So kann auf die Platte verzichtet werden. Vorzugsweise kann der Auslass des Fluidreservoirs mit dem Einlass des zweiten Behälters mittels einer Steckverbindung oder mittels einer Schraubverbindung verbindbar sein. Der Einlass des zweiten Behälters kann aber auch mit dem Auslass des Fluidreservoirs verklebt sein, oder einstückig miteinander verbunden sein. Vorzugsweise umfasst der Einlass des zweiten Behälters das erste Gewinde beispielsweise an der Innenseite oder an der Außenseite des Einlasses relativ zur Einlassöffnung gesehen, wobei das erste Gewinde mit dem zweiten Gewinde an dem Auslass des Fluidreservoirs, beispielsweise an dessen Innenseite oder Außenseite relativ zur Auslassöffnung gesehen, verschraubt werden kann. Vorzugsweise umfasst das Fluidreservoir ein Gehäuse mit einer Oberseite und einer Unterseite, wobei die Oberseite und die Unterseite an gegenüberliegenden Enden zur Fluidreservoirmittellängsachse angeordnet sind. Der Auslass des Fluidreservoirs ist an der Unterseite angeordnet, wobei die Unterseite in einer im Wesentlichen horizontalen Ebene verläuft bzw. in einer Ebene in einem von 0° oder 180° verschiedenen Winkel, insbesondere in einem Winkel von 90°, quer zur Fluidreservoirmittellängsachse gesehen. Die Unterseite kann durch diese Ausgestaltung die Funktion der Platte übernehmen.
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Das Fluidreservoir kann auch einen Einlass mit einer Einlassöffnung aufweisen, die vorzugweise gegenüberliegend zum Auslass bzw. zur Auslassöffnung angeordnet ist. So kann ein Fluid in das Fluidreservoir durch den Einlass eingebracht und/oder nachgeschüttet werden. Es ist aber auch denkbar, dass das Fluidreservoir keinen Einlass bzw. keine Einlassöffnung umfasst, insbesondere wenn der Kombinationsbehälter mit Fluid befüllt hergestellt wird.
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Vorzugsweise ist der Auslass des Behälters zum Einführen in eine Durchgangsbohrung in der unteren Begrenzung des zweiten Aufnahmebereichs ausgestaltet.
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Der Auslass des zweiten Behälters kann als längliches Element ausgestaltet sein, beispielsweise kann der Auslass röhrenförmig sein und der Auslass sich zwischen einem ersten Ende und einem gegenüberliegenden zweiten Ende entlang einer Auslasslängsachse erstrecken. Das erste Ende ist angrenzend oder benachbart zum zweiten Behälter angeordnet und das zweite Ende ist vom zweiten Behälter beabstandet. Der Auslass umfasst einen Außendurchmesser der geringer ist als der Innendurchmesser der Durchgangsbohrung in der unteren Begrenzung des zweiten Aufnahmebereichs. So kann der Auslass des zweiten Behälters durch die Durchgangsbohrung in der unteren Begrenzung des zweiten Aufnahmebereichs hindurch geführt werden, wenn der zweite Behälter in den zweiten Aufnahmebereich eingesetzt wird. Dies ermöglicht, dass, im in den zweiten Aufnahmebereich eingeführten Zustand des zweiten Behälters, der Auslass mit der Zubereitungseinrichtung verbunden werden kann, sodass aus dem zweiten Behälter eine korrekt dosierte Menge an Fluid austreten kann und mittels der Zubereitungseinrichtung mit dem ebenfalls der Zubereitungseinrichtung zugeführten Babynahrungskonzentrat gemischt werden kann und in einen Behälter, vorzugsweise in eine Babyflasche, eingefüllt werden kann. Es ist auch denkbar, dass auf diese Weise das Fluid und das Babynahrungskonzentrat direkt in den Behälter bzw. in die Babyflasche eingeführt bzw. dosiert werden, sodass auf die Zubereitungseinrichtung verzichtet werden kann. Der Auslass kann mit dem ersten Ende fest mit dem zweiten Behälter verbunden sein, beispielsweise kann der Auslass mit dem ersten Ende einstückig mit dem zweiten Behälter ausgestaltet sein oder mit dem zweiten Behälter verklebt sein. Das zweite Ende des Auslasses kann im in den zweiten Aufnahmebereich aufgenommenen Zustand des zweiten Behälters in einer Ebene liegen, die unterhalb der Ebene der unteren Begrenzung liegt. Es ist aber auch denkbar, dass das zweite Ende in derselben Ebene wie die der unteren Begrenzung liegt, oder in einer Ebene angrenzend oder benachbart zur Ebene der unteren Begrenzung, beispielsweise oberhalb der Ebene der unteren Begrenzung.
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Vorzugsweise weist der zweite Behälter wenigstens teilweise einen sich verjüngenden Abschnitt auf, wobei sich der Umfang des zweiten Behälters in dem sich verjüngenden Abschnitt zum Auslass hin, bevorzugt im Wesentlichen konisch, verringert.
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Der zweite Behälter kann sich zwischen einem Einlassende und einem gegenüberliegenden Auslassende entlang der Behälterlängsachse erstrecken. Angrenzend oder benachbart zum Einlassende sind die Einlassöffnung und der Einlass angeordnet. Angrenzend oder benachbart zum Auslassende sind der Auslass und die Auslassöffnung angeordnet. Der zweite Behälter kann eine erste Seitenwand und eine gegenüberliegende zweite Seitenwand aufweisen, die sich im Wesentlichen parallel zur Ebene der Behälterlängsachse zwischen dem Einlassende und dem Auslassende erstrecken. Im unteren Bereich angrenzend zum Auslassende weist der Behälter einen sich verjüngenden Abschnitt auf. In dem sich verjüngenden Abschnitt verringert sich der Abstand zwischen der ersten Seitenwand und der zweiten Seitenwand zum Auslass hin, bevorzugt im Wesentlichen konisch. Dies ermöglicht, dass das Fluid nahezu vollständig aus dem zweiten Behälter durch den Auslass geführt werden kann, sodass ein minimales Restfluid im zweiten Behälter bleibt.
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Vorzugsweise weist der zweite Behälter wenigstens teilweise einen im Wesentlichen symmetrischen Abschnitt auf, wobei der Umfang des zweiten Behälters innerhalb des im Wesentlichen symmetrischen Abschnitts gleich bleibt und wobei der im Wesentlichen symmetrische Abschnitt von dem Auslass weiter beabstandet ist als der sich verjüngende Abschnitt.
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In dem im Wesentlichen symmetrischen Abschnitt erstrecken sich die erste Seitenwand und die zweite Seitenwand jeweils in einer Ebene parallel zur Ebene der Behälterlängsachse. Der im Wesentlichen symmetrische Abschnitt kann sich zwischen dem Einlassende und dem sich verjüngenden Abschnitt erstrecken. Im in den zweiten Aufnahmebereich eingeführten bzw. aufgenommenen Zustand des zweiten Behälters grenzen die Klemmelemente der einzelnen Klemmelementpaare an die Seitenwände in dem im Wesentlichen symmetrischen Abschnitt an und können Druck auf die Seitenwände ausüben. Dies ermöglicht eine Dosierung des Fluids zur Zubereitung von Babynahrung. Vorzugsweise ist das erste, untere Klemmelementpaar derart an den Seitenwänden des zweiten Aufnahmebereichs angeordnet, sodass es Druck in einem Bereich des zweiten Behälters ausüben kann, der innerhalb des im Wesentlichen symmetrischen Abschnitts liegt und angrenzend oder benachbart zum sich verjüngenden Abschnitt liegt.
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Vorzugsweise umfasst der zweite Behälter wenigstens einen ersten Magneten, wobei der wenigstens eine erste Magnet vorzugsweise an einer Außenwandung des sich verjüngenden Abschnitts angeordnet ist, und wobei der wenigstens eine erste Magnet mit wenigstens einem zweiten Magneten angrenzend oder benachbart zu der Durchgangsbohrung in der unteren Begrenzung des zweiten Aufnahmebereichs verbindbar ist.
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Der wenigstens eine erste Magnet kann angrenzend oder benachbart zum Auslass angeordnet sein, vorzugsweise an einer Außenwandung des Auslasses. Der wenigstens eine zweite Magnet kann angrenzend oder benachbart zur Durchgangsbohrung in der unteren Begrenzung angeordnet sein, vorzugsweise an einer Innenwandung der Durchgangsbohrung. Der wenigstens eine erste Magnet kann die Außenwandung des Auslasses zumindest teilweise umgeben, vorzugsweise kann der wenigstens eine erste Magnet die Außenwandung des Auslasses vollständig umgeben. Der wenigstens eine zweite Magnet kann die Innenwandung der Durchgangsbohrung zumindest teilweise umgeben, vorzugsweise kann der wenigstens eine zweite Magnet die Innenwandung des Auslasses vollständig umgeben. Vorzugsweise sind der wenigstens eine erste Magnet und der wenigstens eine zweite Magnet derart angeordnet, sodass sie im in den zweiten Aufnahmebereich aufgenommenen Zustand des zweiten Behälters zusammenwirken können. So wird der zweite Behälter in eine geeignete Position gebracht oder gehalten, sodass das Fluid nahezu vollständig aus dem zweiten Behälter durch den Auslass geführt werden kann und/oder sodass die einzelnen Klemmelemente eine optimale Dosierung des Fluids ermöglichen oder gewährleisten. Alternativ ist auch denkbar, dass anstelle des wenigstens einen ersten Magneten ein Metallelement (bzw. eine Metallplatte bzw. ein Metallstreifen) vorgesehen ist, welches mit dem zweiten Magneten zusammenwirkt. Weiter ist denkbar, dass anstelle des wenigstens einen zweiten Magneten ein Metallelement (bzw. eine Metallplatte bzw. ein Metallstreifen) vorgesehen ist, welches mit dem ersten Magneten zusammenwirkt. Durch die Magnete befindet sich der zweite Behälter immer an der korrekten Position, sodass das Fluid zur Zubereitung von Babynahrung aus dem Auslass geführt werden kann, ohne dass Fluid an das Gehäuse des zweiten Aufnahmebereichs gelangt.
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Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein System umfassend eine Vorrichtung zur Zubereitung von Babynahrung, insbesondere von Babymilch oder Babybrei, einen ersten Behälter zur Aufnahme und Dosierung von Babynahrungskonzentrat und einen zweiten Behälter zur Aufnahme und Dosierung von Fluid zur Zubereitung von Babynahrung.
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Sowohl die Vorrichtung zur Zubereitung von Babynahrung als auch die Behälter zur Aufnahme und Dosierung von Babynahrungskonzentrat oder Fluid können sämtliche zuvor beschriebenen Merkmale aufweisen sowie die mit diesen Merkmalen verbundenen Vorteile aufweisen.
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Im Folgenden erfolgt eine kurze Beschreibung der Merkmale der Zubereitungseinrichtung, die als optionale Komponente in der Vorrichtung vorgesehen sein kann:
- Vorzugsweise weist die Zubereitungseinrichtung einen inneren Hohlraum auf, der sich um eine Mittellängsachse zwischen einem oberen offenen Ende und einem unteren offenen Ende erstreckt, wobei der Hohlraum von einer Innenwandung umgeben ist, deren Umfang vorzugsweise von dem oberen offenen Ende zum unteren offenen Ende abnimmt.
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Vorzugsweise umfasst der innere Hohlraum eine Innenwandung, die sich entlang der Mittellängsachse erstreckt und den inneren Hohlraum in einen ersten Hohlraumbereich und in einen zweiten Hohlraumbereich teilt.
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Vorzugsweise sind an dem oberen offenen Ende der Zubereitungseinrichtung eine erste Verschlussklappe zum Verschließen des ersten Hohlraumbereichs und eine zweite Verschlussklappe zum Verschließen des zweiten Hohlraumbereichs angeordnet.
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Vorzugsweise umfasst die Zubereitungseinrichtung angrenzend oder benachbart zum oberen offenen Ende einen Anschluss zum Anschließen bzw. Koppeln der Zubereitungseinrichtung mit der Vorrichtung und/oder die Zubereitungseinrichtung umfasst angrenzend oder benachbart an das untere offene Ende einen Anschluss zum Anschließen bzw. Koppeln der Zubereitungseinrichtung mit der Babyflasche.
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Vorzugsweise ist an dem Gehäuse der Vorrichtung eine Tropfschale vorgesehen, die sich von einer Seitenwand des Gehäuses, vorzugsweise von einer Rückwand des Gehäuses weg erstreckt.
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Vorzugsweise ist die Entfernung des ersten Aufnahmebereichs relativ zur Tropfschale veränderbar und/oder die Entfernung des zweiten Aufnahmebereichs ist relativ zur Tropfschale veränderbar. Insbesondere kann das Gehäuse der Vorrichtung somit einfahrbar bzw. zusammenschiebbar sein. Dies ermöglicht, dass die Vorrichtung beispielsweise mit einem zusammengeschobenen oder zusammenklappbaren Gehäuse geliefert werden kann, sodass Verpackungsmaterial für den Transport eingespart werden kann. Des Weiteren ermöglicht die Veränderung der Entfernung zwischen dem ersten Aufnahmebereich und/oder dem zweiten Aufnahmebereich relativ zur Tropfschale, dass die Entfernung an die Größe des Behälters, insbesondere der Babyflasche, in die die Babynahrung gefüllt werden soll, angepasst werden kann. So können unterschiedlich große Behälter bzw. Babyflaschen oberhalb oder auf der Tropfschale angeordnet werden und mit Babynahrung befüllt werden.
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Die vorliegende Erfindung wird im Folgenden anhand lediglich bevorzugte Ausführungsbeispiele darstellende Zeichnungen erläutert, wobei
- 1 eine perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Zubereitung von Babynahrung zeigt, in die eine Dosierungseinrichtung mit einer Förderschnecke und einem Förderschneckengehäuse aufgenommen ist,
- 2 eine Frontansicht des Ausführungsbeispiels aus 1 zeigt,
- 3 eine perspektivische Ansicht eines Ausschnitts des Ausführungsbeispiels aus 1 zeigt,
- 4 eine perspektivische Ansicht der Dosierungseinrichtungsaufnahme ohne aufgenommene Dosierungseinrichtung zeigt,
- 5 eine perspektivische Ansicht der Förderschnecke zeigt,
- 6 eine perspektivische Ansicht des Förderschneckengehäuses von oben zeigt,
- 7 eine perspektivische Ansicht des Förderschneckengehäuses von unten zeigt,
- 8 eine Schnittdarstellung der Dosierungseinrichtungsaufnahme zeigt, wobei die Dosierungseinrichtung mit der Förderschnecke und dem Förderschneckengehäuse in die Dosierungseinrichtungsaufnahme aufgenommen ist,
- 9 eine Frontansicht der Dosierungseinrichtungsaufnahme mit aufgenommener Dosierungseinrichtung zeigt,
- 10 eine Seitenansicht eines ersten Ausführungsbeispiels eines Behälters, der mit einer Dosierungseinrichtung verbindbar ist, zeigt,
- 11 eine Seitenansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels eines Behälters, der mit einer Dosierungseinrichtung verbindbar ist, zeigt,
- 12 eine Seitenansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels eines Behälters zur Aufnahme und Dosierung von Babynahrungskonzentrat zeigt,
- 13 eine Vielzahl von weiteren Ausführungsbeispielen eines Behälters, der mit einer Dosierungseinrichtung verbindbar ist, zeigt,
- 14 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Behälter zeigt, der mit einer Dosierungseinrichtung verbindbar ist, zeigt,
- 15A eine perspektivische Ansicht der Vorrichtung zur Zubereitung von Babynahrung aus 1 zeigt, wobei der zweite Behälter noch nicht in den zweiten Aufnahmebereich eingeführt und aufgenommen ist,
- 15B eine Frontansicht des zweiten Aufnahmebereichs der Vorrichtung aus 15A zeigt, wobei der zweite Behälter in den zweiten Aufnahmebereich eingeführt wird,
- 15C eine Frontansicht des zweiten Aufnahmebereichs der Vorrichtung aus 15A zeigt, wobei der zweite Behälter in dem zweiten Aufnahmebereich aufgenommen ist,
- 16 eine perspektivische Ansicht eines Klemmelementpaares des zweiten Aufnahmebereichs zeigt,
- 17A eine erste Seitenansicht des zweiten Behälters zeigt,
- 17B eine zweite Seitenansicht des zweiten Behälters zeigt,
- 18 eine perspektivische Ansicht der Vorrichtung zur Zubereitung von Babynahrung von unten zeigt,
- 19 eine perspektivische Ansicht der Vorrichtung zur Zubereitung von Babynahrung zeigt, wobei das Fluidreservoir nicht mit dem zweiten Behälter fluidverbunden ist,
- 20 eine perspektivische Ansicht der Vorrichtung zur Zubereitung von Babynahrung zeigt, wobei das Fluidreservoir mit dem zweiten Behälter fluidverbunden ist,
- 21 eine perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispiels des Fluidreservoirs und des zweiten Behälters, die mittels einer im Wesentlichen horizontalen Platte miteinander verbindbar sind, zeigt,
- 22 eine perspektivische Ansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels des Fluidreservoirs und des zweiten Behälters, zeigt, wobei keine im Wesentlichen horizontale Platte zur Verbindung des Fluidreservoirs und des zweiten Behälters vorgesehen ist,
- 23A eine perspektivische Ansicht des Auslasses des zweiten Behälters zeigt,
- 23B eine perspektivische Ansicht des unteren Bereiches des zweiten Aufnahmebereichs zeigt,
- 24 eine Frontalansicht des unteren Bereiches des zweiten Aufnahmebereichs mit aufgenommenen zweiten Behälter zeigt,
- 25A eine erste Seitenansicht eines Kombinationsbehälters aus dem zweiten Behälter und dem Fluidreservoir zeigt,
- 25B eine zweite Seitenansicht des Kombinationsbehälters aus 25A zeigt, und
- 26 eine perspektivische Ansicht des Kombinationsbehälters aus den 25A und 25B, welcher mittels einer Positionier- und Haltevorrichtung positioniert ist, zeigt.
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Zunächst wird unter Bezugnahme auf die 1 bis 9 ein Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung 1 zur Zubereitung von Säuglings- bzw. Babynahrung, insbesondere von Babymilch und Babybrei, erläutert.
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Wie den 1 bis 3 zu entnehmen ist, umfasst die Vorrichtung 1 zur Zubereitung von Babynahrung (d.h. von Lebensmittel, das für die Ernährung von Säuglingen besonders geeignet ist), insbesondere von Babymilch und Babybrei, ein Gehäuse 3 mit einem ersten Aufnahmebereich 5 und einem zweiten Aufnahmebereich 7.
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Der erste Aufnahmebereich 5 ist zur zumindest teilweisen Aufnahme eines ersten Behälters 9 für Babynahrungskonzentrat ausgestaltet. Der erste Aufnahmebereich 5 umfasst eine Rückwand 13, zwei voneinander beabstandete Seitenwände 15, 17, die unter einem von 0° oder 180° verschiedenen Winkel, insbesondere quer zur Rückwand 13 ausgerichtet sind, eine obere Begrenzung 19 und eine untere Begrenzung 21, die unter einem von 0° oder 180° verschiedenen Winkel, insbesondere quer zu den Seitenwänden 15, 17 ausgerichtet sind. Weiterhin umfasst der erste Aufnahmebereich 5 eine der Rückwand 13 gegenüberliegende zumindest teilweise offene Vorderseite 23, sodass zwischen den Seitenwänden 15, 17, der oberen und unteren Begrenzung 19, 21, der Rückwand 13 und der zumindest teilweise offenen Vorderseite 23 der erste Aufnahmebereich 5 gebildet ist. Die obere und untere Begrenzung 19, 21 können im Wesentlichen parallel zueinander angeordnet sein, und die Rückwand 31 kann im Wesentlichen quer zu der oberen und unteren Begrenzung 19, 21 angeordnet sein, sodass die obere und untere Begrenzung 19, 21 jeweils in einer Ebene verlaufen, die senkrecht zu der Ebene, in der die Rückwand angeordnet ist, ausgerichtet ist.
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In der Figurenbeschreibung beziehen sich Begriffe wie oben, unten, links, rechts, vorne, hinten, horizontal, vertikal, über, unter, usw. auf die in den jeweiligen Figuren gewählte beispielhafte Darstellung einer Vorrichtung 1 zur Zubereitung von Babynahrung. Insbesondere beziehen sich die Begriffe horizontal und vertikal zu den Ebenen, in der sich die obere Begrenzung 19 und die untere Begrenzung 21 der Vorrichtung 1 erstrecken.
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Der erste Aufnahmebereich 5 umfasst einen oberen Behälteraufnahmebereich 25 zur Aufnahme des ersten Behälters 9 und einen unteren Dosierungseinrichtungsaufnahmebereich 27 zur Aufnahme einer Dosierungseinrichtung 29. Der Behälteraufnahmebereich 25 ist vorzugsweise über dem Dosierungseinrichtungsaufnahmebereich 27 angeordnet.
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Weiterhin zeigen 1 bis 3 den zweiten Aufnahmebereich 7 in der Vorrichtung 1 zur Zubereitung von Babynahrung, der zur zumindest teilweisen Aufnahme eines zweiten Behälters 11 für ein Fluid (insbesondere Flüssigkeit) ausgestaltet ist. Der zweite Aufnahmebereich 7 weist eine Rückwand, zwei voneinander beabstandete Seitenwände, die unter einem von 0° oder 180° verschiedenen Winkel, insbesondere quer zur Rückwand ausgerichtet sind, eine untere Begrenzung, die unter einem von 0° oder 180° verschiedenen Winkel, insbesondere quer zu den Seitenwänden ausgerichtet ist, und eine der unteren Wand gegenüberliegende offene Oberseite auf, wobei zwischen den Seitenwänden der zweite Aufnahmebereich 7 für die Aufnahme des zweiten Behälters 11 gebildet ist. Die Seitenwände des zweiten Aufnahmebereichs weisen ein oder mehrere, bevorzugt eine Vielzahl von Klemmelementen 155 auf, die sich von einer der Rückwand gegenüberliegenden Vorderseite des zweiten Aufnahmebereichs 7 bis zur Rückwand erstrecken und ausgestaltet sind, um den zweiten Behälter 11 in der Vorrichtung 1 zu positionieren und/oder das Fluid im Inneren des zweiten Behälters zu dosieren und/oder das Fluid im Inneren des zweiten Behälter steril zu lagern. Die Klemmelemente 155 sind insbesondere als Klammern ausgestaltet, wobei jeweils zwei der Klammern gegenüberliegend und in einer zur unteren Begrenzung parallelen Ebene angeordnet sind. Die Entfernung der Klemmelemente 155 relativ zur unteren Begrenzung und/oder relativ zur offenen Oberseite ist veränderbar. Die untere Begrenzung des zweiten Aufnahmebereichs 7 weist eine Durchgangsbohrung auf, die für die Aufnahme eines Auslasses des zweiten Behälters 11 ausgestaltet ist.
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Weiterhin umfasst die Vorrichtung eine Temperiereinrichtung zum Temperieren des Fluids (nicht gezeigt in 1 bis 3). Diese Temperiereinrichtung kann die Temperatur des Fluids (insbesondere der Flüssigkeit) in dem zweiten Behälter 11 auf die (insbesondere von dem Hersteller des Babynahrungskonzentrats vorgesehene bzw. vorgegebene) Zubereitungstemperatur gebracht werden. Vorzugsweise ist die Temperiereinrichtung zumindest teilweise in Kontakt mit dem zweiten Behälter 11 angeordnet, bevorzugt in einem Bereich angrenzend oder benachbart zur unteren Begrenzung des zweiten Aufnahmebereichs 7.
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Weiterhin umfasst die Vorrichtung zur Zubereitung von Babynahrung eine Zubereitungseinrichtung zur Zubereitung der Babynahrung aus dem Babynahrungskonzentrat und des Fluids (nicht gezeigt in 1 bis 3). Vorzugsweise ist die Zubereitungseinrichtung so mit der der Vorrichtung 1 gekoppelt, sodass Babynahrungskonzentrat aus der Auslassöffnung des Förderschneckengehäuses in dem ersten Aufnahmebereich und/oder Fluid aus dem zweiten Behälter 11 in dem zweiten Aufnahmebereich in einen gesonderten Behälter, vorzugsweise in eine Babyflasche, eingefüllt werden.
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Unter Bezugnahme auf die 4 bis 14 wird ferner der erste Aufnahmebereich 5, der erste Behälter 9, und die Dosierungseinrichtung 29 näher beschrieben.
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4 zeigt, dass der Dosierungseinrichtungsaufnahmebereich 27 eine Betätigungs- und/oder Antriebsvorrichtung 39 für die Dosierungseinrichtung 29 aufweist. Die Betätigungs- und/oder Antriebsvorrichtung 39 ist in bzw. an der Rückwand 13 angeordnet und/oder umfasst ein Kopplungselement bzw. Antriebswelle 41, die sich im Wesentlichen von der Rückwand 13 weg erstreckt. Die untere Begrenzung 21 weist eine Aufnahme 43 für die Dosierungseinrichtung 29 auf, die sich im Wesentlichen von der offenen Vorderseite 23 bis zur Rückwand 13 im Wesentlichen entlang einer Aufnahmenlängsachse 45 erstreckt. Die Antriebswelle 41 in der Rückwand 13 und die Aufnahme 43 für die Dosierungseinrichtung 29 erstrecken sich in derselben Ebene quer zur unteren Begrenzung 21 und/oder im Wesentlichen senkrecht zur Aufnahmenlängsachse 45.
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Die Aufnahme 43 hat insbesondere einen Querschnitt quer zur Aufnahmenlängsachse 45 der konkav geformt ist. Mit anderen Worten, die Aufnahme 43 ist als konkaver Abschnitt in der unteren Begrenzung 21 eingebettet. Die unterer Begrenzung 21 kann somit eine Oberfläche aufweisen, die einen ersten horizontalen Flächenabschnitt 47 angrenzend oder benachbart zu einer ersten der Seitenwände 15, 17 und einen zweiten horizontalen Flächenabschnitt 49 angrenzend oder benachbart zu der zweiten der Seitenwände 15, 17 aufweist, wobei die Aufnahme 43 als konkaver Flächenabschnitt zwischen dem ersten und zweiten Flächenabschnitt 47, 49 angeordnet ist. Auf der Aufnahmenlängsachse 45, insbesondere angrenzend oder benachbart zur hinteren Rückwand 13, kann eine Aufnahmenauslassöffnung 51 angeordnet sein.
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Zwischen dem Behälteraufnahmebereich 25 und dem Dosierungseinrichtungsaufnahmebereich 27 ist ein erstes Führungselement 31 und ein zweites Führungselement 33 angeordnet sind, wobei sich die Führungselemente 31, 33 von der offenen Vorderseite 23 bis zur Rückwand 13 erstrecken und/oder wobei sich die Führungselemente 31, 33 von den Seitenwänden 15, 17 weg erstrecken. Die Führungselemente 31, 32 teilen den ersten Aufnahmebereich 5 in den oberen Behälteraufnahmebereich 25 und in den unteren Dosierungseinrichtungsaufnahmebereich 27, sodass der obere Behälteraufnahmebereich 25 von der oberen Begrenzung 19 und von den beiden Führungselementen 31, 33 auf gegenüberliegenden Seiten begrenzt wird. Der untere Dosierungseinrichtungsaufnahmebereich 27 wird von den beiden Führungselementen 31, 33 und der unteren Begrenzung 21 auf gegenüberliegenden Seiten begrenzt. Nachdem der erste Behälter 9 und die Dosierungseinrichtung 29 in den ersten Aufnahmebereich 5 eingeführt und/oder zumindest teilweise aufgenommen wurde, ist der erste Behälter 9 zwischen den Führungselementen 31, 33 und der oberen Begrenzung 19 angeordnet und die Dosierungseinrichtung 29 ist zumindest teilweise zwischen den Führungselementen 31, 33 und der unteren Begrenzung 21 angeordnet. Die Führungselemente 31, 33 sind im Wesentlichen in einer Ebene parallel zur oberen Begrenzung 19 und zur unteren Begrenzung 21 ausgerichtet und sind zur offenen Vorderseite 23 hin aus der Ebene heraus nach oben zum Behälteraufnahmebereich 25 hin geneigt. Die Führungselemente 31, 33 weisen somit einen im Wesentlichen parallelen Bereich 35 und einen geneigten Bereich 37 auf. Der im Wesentlichen parallele Bereich 35 erstreckt sich von der Rückwand 13 bis zum geneigten Bereich 37. Der geneigte 37 erstreckt sich von dem im Wesentlichen parallelen Bereich 35 bis zur offenen Vorderseite 23.
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Ein oder mehrere Seitenwände 15, 17 in dem Behälteraufnahmebereich 25 umfassen eine Vielzahl von Rippen 53, die sich von den ein oder mehreren Seitenwänden 15, 17 weg erstrecken. Die Vielzahl von Rippen 53 erstreckt sich insbesondere im Wesentlichen parallel zur oberen Begrenzung 19 und/oder unteren Begrenzung 21. Die Vielzahl von Rippen 53 erstreckt sich vorzugsweise von der offenen Vorderseite 23 bis zur Rückwand 13.
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Die Vielzahl von Rippen 53 ist insbesondere paarweise an den beiden Seitenwänden 15, 17 angeordnet. Jeweils zwei der Rippen 53 erstrecken sich als Rippenpaare 55 in einer Ebene im Wesentlichen quer zu den Seitenwänden 15, 17 und/oder im Wesentlichen parallel zu der oberen oder unteren Begrenzung 19, 21. Die Rippenpaare 55 sind regelmäßig in vorzugsweise gleichen Abständen an den Seitenwänden 19, 21 in dem Behälteraufnahmebereich 25, vorzugsweise zwischen den Führungselementen 31, 33 und der oberen Begrenzung 19 angeordnet.
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Die Dosierungseinrichtung 29 ist zum Dosieren des Babynahrungskonzentrats aus dem ersten Behälter 9 aus dem zweiten Behälter 11 ausgestaltet. Dabei kann die Dosierungseinrichtung 29 mit dem ersten Behälter 9 verbindbar sein. Somit kann die Dosierungseinrichtung 29 mit dem ersten Behälter 9 verbunden sein, sodass die Dosierungseinrichtung 29 im mit dem ersten Behälter 9 verbundenen Zustand in den ersten Aufnahmebereich 5 durch eine im Wesentlichen zur Rückwand 13 des ersten Aufnahmebereichs 5 gesehen senkrechte Bewegung eingeführt bzw. aufgenommen werden kann.
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Die Dosierungseinrichtung 29 umfasst eine Förderschnecke 57 und ein Förderschneckengehäuse 59, die in 5 bis 7 gezeigt sind. Wie in 8 gezeigt ist, kann die Förderschnecke 57, vorzugsweise in ihrer vollen Länge, in das Förderschneckengehäuse 59 eingeführt und darin drehbar angeordnet werden, sodass sich die Förderschnecke 57 und das Förderschneckengehäuse 59 um eine gemeinsame Förderschneckenlängsachse 61 erstrecken. Im Folgenden werden die Merkmale der Förderschnecke 57 und des Förderschneckengehäuses 59 in Bezug zur gemeinsamen Förderschneckenlängsachse 61 beschrieben, auch wenn die Förderschnecke 57 nicht in das Förderschneckengehäuse 59 eingeführt ist, wie in den 5 bis 7 gezeigt.
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Das Förderschneckengehäuse 59 weist einen Einlass 63 mit einer Einlassöffnung 35 und/oder einen Auslass 67 mit einer Auslassöffnung 69 auf. Der Einlass 63 und der Auslass 67 sind auf gegenüberliegenden Seiten quer zur Förderschneckenlängsachse 61 gesehen in dem Förderschneckengehäuse 59 angeordnet. Das Förderschneckengehäuse 59 erstreckt sich zwischen einem ersten Ende 71 und einem gegenüberliegenden zweiten Ende 73 entlang der Förderschneckenlängsachse 61 erstreckt. Der Auslass 67 ist angrenzend oder benachbart zum ersten Ende 71 angeordnet und der Einlass 63 ist angrenzend oder benachbart zum zweiten Ende 73 angeordnet.
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Der Einlass 63 umfasst insbesondere einen Flansch 75 mit einer Umfangswandung 77, wobei die Umfangswandung 77 die Einlassöffnung 65 zumindest teilweise umgibt und/oder sich im Wesentlichen radial zur Förderschneckenlängsachse 61 gesehen von dem Förderschneckengehäuse 59 weg erstreckt. Wie 6 zeigt, erstreckt sich die Umfangswandung 77 im Wesentlichen entlang einer ersten Umfangswandungsmittellängsachse 78. Die Umfangswandungsmittellängsachse 78 kann insbesondere eine Länge von etwa 47 mm aufweisen. Weiterhin erstreckt sich die Umfangswandung 77 entlang einer zweiten Umfangswandungsmittellängsachse 80, die unter einem von 0° oder 180° verschiedenen Winkel, insbesondere quer, vorzugsweise senkrecht zur ersten Umfangswandungsmittellängsachse 78 ausgerichtet ist, und insbesondere eine Länge von etwa 29 mm aufweisen kann.
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Der Flansch 75 ist zum Verbinden der Dosierungseinrichtung 29 mit dem ersten Behälter 9 und/oder zum Einführen der Dosierungseinrichtung 29 in den Dosierungseinrichtungsaufnahmebereich 27 ausgestaltet ist. So umfasst die Umfangswandung 77 eine erste Anlagefläche 79 und eine im Wesentlichen gegenüberliegende zweite Anlagefläche 81, wobei die erste und zweite Anlagefläche 79, 81 parallel zueinander ausgerichtet sind. Diese Anlageflächen 79, 81 ermöglichen eine besonders einfache Einführung der Dosierungseinrichtung 29 in den Dosierungseinrichtungsaufnahmebereich 27. Insbesondere während des Einführens in den Dosierungseinrichtungsaufnahmebereich 27 können die Anlageflächen 79, 81 im Wesentlichen entlang der Führungselemente 31, 33 in dem ersten Aufnahmebereich 5 gleiten und/oder können nach Aufnahme in den Dosierungseinrichtungsaufnahmebereich 27 im Wesentlichen an den seitlichen Führungselementen 31, 33 anliegen.
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Das Förderschneckengehäuse 59 weist insbesondere eine Außenwandung 83 mit einer Vielzahl von Rippen bzw. Förderschneckengehäuserippen 85 auf, wobei sich die Rippen 85 vorzugsweise in axialer Richtung zumindest teilweise zwischen dem ersten Ende 71 und dem zweiten Ende 73 des Förderschneckengehäuses 59 erstrecken. Die Rippen 85 erstrecken sich im Wesentlichen in radialer Richtung von der Förderschneckenlängsachse 61 gesehen von der Außenwandung 83 weg.
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Zwei der Rippen 85 begrenzen als erstes Begrenzungsrippenpaar 87 die Auslassöffnung 69 des Förderschneckengehäuses 59 auf gegenüberliegenden Seiten in Umfangsrichtung der Außenwandung 83. Zwei weitere der Rippen 85 begrenzen als zweites Begrenzungsrippenpaar 89 die Auslassöffnung 69 auf gegenüberliegenden Seiten in axialer Richtung der Außenwandung 83. Diese Ausgestaltung verhindert, dass Babynahrungskonzentrat mit dem ersten Aufnahmebereich 5 in Kontakt kommt, welches im Gegensatz zu der Dosierungseinrichtung 29 und dem Behälter 9 nicht auswechselbar ist.
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Die Förderschnecke 57 weist in Richtung der Förderschneckenlängsachse 61 ein Antriebsende 82 auf. Von bzw. an dem Antriebsende 82 der Förderschnecke 57 erstreckt sich eine Koppeleinrichtung 91 im Wesentlichen entlang der Förderschneckenlängsachse 61, wobei die Koppeleinrichtung 91 ausgestaltet ist, um mit der Betätigungs- und/oder Antriebsvorrichtung 39 bzw. mit der Antriebswelle 41 koppelnd wechselzuwirken, insbesondere einzugreifen.
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Die Koppeleinrichtung 91 kann als eine im Wesentlichen zylindrische Aushöhlung 93 bzw. als eine Aufnahme ausgestaltet sein, sodass nach Einführung und zumindest teilweiser Aufnahme der Dosierungseinrichtung 29 in den Dosierungseinrichtungsaufnahmebereich 27 das Kopplungselement 41 in dem Dosierungseinrichtungsaufnahmebereich 27 in die (zylindrische) Aushöhlung 93 zumindest teilweise aufgenommen werden kann. Die Innenwandung 95 der (zylindrischen) Aushöhlung 93 weist vorzugsweise ein Innenprofil auf, das mit einem Außenprofil der Außenwandung 96 des Kopplungselements 41 in Eingriff gebracht werden kann. Das Außenprofil des Kopplungselements 41 weist wenigstens eine Materialerhebung 97 auf, die mit wenigstens einer Materialvertiefung 99 in dem Innenprofil der zylindrischen Aushöhlung 93 eingreifen bzw. wechselwirken kann. So ist das Kopplungselement 91 als Antriebswelle ausgestaltet, sodass durch die Einführung des Kopplungselements 41 in die (zylindrische) Aushöhlung 93 ein Antrieb der Dosierungseinrichtung 29 und somit eine Drehung der Förderschnecke 57 ermöglicht wird.
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Die Förderschnecke 57 ist bevorzugt als eine Welle ausgestaltet, um die ein oder mehrere schneckenförmig gewundene Gänge 101 in Form von flachen Leitflächen bzw. Blechen oder Gummilappen gewendelt sind, die sich in Form eines Schneckengewindes 107 quer von der Förderschneckenlängsachse 61 weg erstrecken.
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8 zeigt die Dosierungseinrichtung 29 eingeführt und aufgenommen von dem Dosierungseinrichtungsaufnahmebereich 27 in dem ersten Aufnahmebereich 5 der Vorrichtung 1 zur Zubereitung von Babynahrung. Die Förderschnecke 57 erstreckt sich bevorzugt im Inneren des Förderschneckengehäuses 59, wobei das Kopplungselement 41 an der Rückwand 13 in die zylindrische Aushöhlung 93 der Förderschnecke 57 eingeführt ist und/oder diese antreiben kann. Babynahrungskonzentrat, das durch die Einlassöffnung 65 in das Innere des Förderschneckengehäuses 59 eingebracht wird, kann entlang durch den ein oder mehr schneckenförmig gewundene Gänge 101 in Wesentlichen entlang der Förderschneckenlängsachse 61 zum Auslass 67 geführt hin werden und/oder durch die Auslassöffnung 69 das Innere des Förderschneckengehäuses 59 verlassen. An dem zweiten Ende 73 des Förderschneckengehäuses 59 ist bevorzugt ein Einführelement bzw. Entnahmeelement 105 angeordnet.
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9 zeigt eine Frontansicht des Dosierungseinrichtungsaufnahmebereichs 27 mit eingesetzter Dosierungseinrichtung 29. Im in den Dosierungseinrichtungsaufnahmebereich 27 des ersten Aufnahmebereichs 5 eingeführten Zustand liegen die seitlichen Anlageflächen 79, 81 der Umfangswandung 77 der Dosierungseinrichtung 29 und zwei der Rippen 85 an den beiden Führungselementen 31, 33 an. Insbesondere können die Anlageflächen 79, 81 an den Kanten 107 der Führungselemente 31, 33 anliegen, die sich von den Seitenwänden 15, 17 weg erstrecken, und die beiden Rippen können an den zu der unteren Begrenzung 21 hin weisenden Unterseite 109 der beiden Führungselementen 31, 33 anliegen.
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Unter Bezugnahme auf die 10 bis 14 werden Ausführungsbeispiele des ersten Behälters 9 zur Aufnahme und/oder zur Dosierung von Babynahrungskonzentrat beschrieben.
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Wie der 10 zu entnehmen ist, kann der erste Behälter 9 ein Gehäuse 111 mit einem Innenraum 112 zur Aufnahme von Babynahrungskonzentrat und ein Auslass 113 in Fluidverbindung mit dem Innenraum 112 umfassen. Der erste Behälter 9 ist ausgestaltet, um zumindest teilweise in eine Vorrichtung 1 zur Zubereitung von Babynahrung wie zuvor im Rahmen der 1 bis 9 beschrieben, eingeführt und/oder aufgenommen zu werden.
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Der Auslass 113 ist mit einem Einlass einer Dosierungseinrichtung 29 verbindbar, die eine Förderschnecke 57 und ein Förderschneckengehäuse 59 umfasst, wobei die Förderschnecke 57, vorzugsweise in ihrer vollen Länge, in das Förderschneckengehäuse 59 eingeführt und drehbar angeordnet ist, sodass sich die Förderschnecke 57 und das Förderschneckengehäuse 59 um eine gemeinsame Längsachse, die Förderschneckenlängsachse 61, erstrecken. Der Auslass 113 des ersten Behälters 9 ist mit dem Einlass 63 des Förderschneckengehäuses 59 verbindbar, wobei das Förderschneckengehäuse 59 einen Auslass 67 aufweist, sodass durch das Betätigen der Dosierungseinrichtung 29 eine vorbestimmte bzw. vorbestimmbare Menge (bzw. Dosierung) an Babynahrungskonzentrat durch den Auslass 67 hindurch abgegeben wird. Der Auslass 113 des ersten Behälters 9 kann mit dem Einlass 63 im Förderschneckengehäuse 59 verschraubt oder verklebt sein, bzw. der Einlass 63. Das Förderschneckengehäuse 59 kann aber auch in den ersten Behälter 9 integriert bzw. mit diesem fest verbunden sein.
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Der ersten Behälter 9 kann eine Einlassöffnung 115 aufweisen, wobei die Einlassöffnung 115 vorzugsweise im Wesentlichen gegenüberliegend zum Auslass 113 und/oder einer Auslassöffnung 117 im Auslass 113 angeordnet ist. Die Einlassöffnung 115 kann mittels eines Verschlusselements 119, vorzugsweise mittels eines Zippers bzw. Reißverschlusses, verschließbar sein. Das Verschlusselement 119, vorzugsweise der Zipper, ist ausgestaltet, um zumindest teilweise in eine Nut in dem ersten Aufnahmebereich 5 der Vorrichtung 1 zur Zubereitung von Babynahrung eingeführt zu werden. Angrenzend oder benachbart zum Verschlusselement 119 ist eine Lasche 121 mit einer inneren Öffnung 123 angeordnet. Die innere Öffnung 123 kann als Tragegriff dienen, sodass der erste Behälter vereinfacht von einem Ort zu einem anderen Ort getragen werden kann.
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Wie den 11 und 12 zu entnehmen ist, weist der erste Behälter 9 wenigstens teilweise einen sich verjüngenden Abschnitt 125 auf, wobei sich der Umfang des ersten Behälters 9 in dem sich verjüngenden Abschnitt 125 zum Auslass 113 hin (bevorzugt im Wesentlichen konisch) verringert bzw. verjüngt.
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Der erste Behälter 9 kann einen Querschnitt quer zu der Förderschneckenlängsachse 61 des Förderschneckengehäuses 59 (im mit dem ersten Behälter 9 verbundenen Zustand gesehen) aufweisen, wobei der sich verjüngende Abschnitt 125 seitlich durch eine erste Seitenkante 135 und eine zweite Seitenkante 137 begrenzt wird. Die erste Seitenkante 135 kann im Wesentlichen unter einem von 0° oder 180° verschiedenen Winkel, insbesondere im Wesentlichen quer, vorzugsweise in einem Winkel kleiner als 90°, besonders bevorzugt in einem Winkel von etwa 45°, zu der Ebene der Förderschneckenlängsachse 61 des Förderschneckengehäuses 59 (im verbundenen Zustand gesehen) verlaufen. Die zweite Seitenkante 137 kann unter einem von 0° oder 180° verschiedenen Winkel, insbesondere im Wesentlichen quer, vorzugsweise in einem Winkel kleiner als 90°, besonders bevorzugt mit einem Winkel von etwa 45°, zu der Ebene der Förderschneckenlängsachse 61 des Förderschneckengehäuses 59 verlaufen. Die erste Seitenkante 135 und/oder die zweite Seitenkante 137 können jeweils einen Seitenkantenabschnitt 136 aufweisen, der in einem Winkel von 90° zu der Ebene der Förderschneckenlängsachse 61 des Förderschneckengehäuses 59 (im verbundenen Zustand gesehen) verlaufen kann. Der Seitenkantenabschnitt 136 kann sich in der Ebene der ersten Seitenkante 131 oder der zweiten Seitenkante 133 des im Wesentlichen symmetrischen Abschnitts erstrecken.
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Der erste Behälter 9 kann wenigstens teilweise einen ersten im Wesentlichen symmetrischen Abschnitt 127 aufweisen. Der Umfang des ersten Behälters 29 innerhalb des ersten im Wesentlichen symmetrischen Abschnitts 127 ist bevorzugt gleichbleibend. Der erste im Wesentlichen symmetrische Abschnitt 127 ist von dem Auslass 113 weiter beabstandet als der sich verjüngende Abschnitt 125. Der erste Behälter 9 kann einen Querschnitt quer zu der Förderschneckenlängsachse 61 des Förderschneckengehäuses 59 im mit dem ersten Behälter 9 verbundenen Zustand gesehen aufweisen, wobei der erste im Wesentlichen symmetrische Abschnitt 127 seitlich durch eine erste Seitenkante 131 und eine zweite Seitenkante 133 begrenzt wird. Die erste Seitenkante 131 und die zweite Seitenkante 133 sind im Wesentlichen parallel zueinander ausgerichtet ist und/oder unter einem von 0° oder 180° verschiedenen Winkel, insbesondere im Wesentlichen quer, vorzugsweise in einem Winkel von etwa 90°, zu der Ebene der Förderschneckenlängsachse 61 des Förderschneckengehäuses 59 (im verbundenen Zustand gesehen) verlaufen. Die erste Seitenkante 131 des ersten im Wesentlichen symmetrischen Abschnitts 127 kann mit der ersten Seitenkante 135 des sich verjüngenden Abschnitts 125 in einer Ebene verlaufen und/oder die zweite Seitenkante 133 des ersten im Wesentlichen symmetrischen Abschnitts 127 kann unter einem von 0° oder 180° verschiedenen Winkel, insbesondere im Wesentlichen quer zu der zweiten Seitenkante 137 des sich verjüngenden Abschnitts 125 ausgerichtet sein.
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Angrenzend oder benachbart zum Auslass 113 kann der erste Behälter 9 einen zweiten im Wesentlichen symmetrischen Abschnitt 129 aufweisen, wobei der Umfang des ersten Behälters 9 innerhalb des zweiten im Wesentlichen symmetrischen Abschnitts 129 bevorzugt im Wesentlichen gleich bleibt und im Wesentlichen dem Umfang des Auslasses 113 und/oder dem Umfang einer Auslassöffnung im Auslass 113 entspricht. Der zweite im Wesentlichen symmetrische Abschnitt 129 kann als Auslass dienen, durch den das Babynahrungskonzentrat aus dem Innenraum 112 des ersten Behälters 9 geführt werden kann. Die Seitenkanten 139 und 141 des zweiten im Wesentlichen symmetrischen Abschnitts 129 können bevorzugt eine Länge von 10 bis 30 mm aufweisen, besonders bevorzugt eine Länge von 15 mm.
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Es ist aber auch denkbar, dass die Seitenkanten 139 und 141 des zweiten im Wesentlichen symmetrischen Abschnitts 129 eine Länge von größer als 30 mm aufweisen, bevorzugt zwischen 70 und 110 mm, besonders bevorzugt von 90 mm. Dies kann insbesondere dann vorgesehen sein, wenn die Dosierung nicht mittels der Dosierungseinrichtung 29 mit einer Förderschnecke 58 und einem Förderschneckengehäuse 59, wie zuvor beschrieben, erfolgt, sondern wenn zur Dosierung des Babynahrungskonzentrats Klemmelemente bzw. Klammern angrenzend oder benachbart zu den Seitenwänden 15, 17 im ersten Aufnahmebereich 5 vorgesehen sind, welche analog zu den Klemmelementen 155 bzw. Klammern ausgestaltet sind, die im Zusammenhang mit dem zweiten Behälter 11 und dem zweiten Aufnahmebereich 7 später beschrieben werden.
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Der erste Behälter 9 kann einen Querschnitt quer zu der Förderschneckenlängsachse 61 des Förderschneckengehäuses 59 im mit dem ersten Behälter 9 verbundenen Zustand gesehen aufweisen, wobei der zweite im Wesentlichen symmetrische Abschnitt 129 seitlich durch eine erste Seitenkante 139 und eine zweite Seitenkante 141 begrenzt wird, die im Wesentlichen parallel zueinander ausgerichtet ist. Die erste Seitenkante 139 und die zweite Seitenkante 141 verlaufen unter einem von 0° oder 180° verschiedenen Winkel, insbesondere im Wesentlichen quer, vorzugsweise in einem Winkel von etwa 90°, zu der Ebene der Förderschneckenlängsachse 61 des Förderschneckengehäuses 59 (im verbundenen Zustand gesehen). Die erste Seitenkante 139 des zweiten im Wesentlichen symmetrischen Abschnitts 129 kann mit der ersten Seitenkante 135 des sich verjüngenden Abschnitts 125 und mit der ersten Seitenkante 131 des ersten im Wesentlichen symmetrischen Abschnitts 127 in einer Ebene verlaufen.
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Der sich verjüngende Abschnitt 125 ist zwischen dem ersten im Wesentlichen symmetrische Abschnitt 127 und dem zweiten im Wesentlichen symmetrischen Abschnitt 129 angeordnet. Der zweite im Wesentlichen symmetrische Abschnitt 129 hat bevorzugt einen Umfang, der kleiner ist als der Umfang des ersten im Wesentlichen symmetrischen Abschnitts 127. Der zweite im Wesentlichen symmetrische Abschnitt 129 umgibt ein Volumen des ersten Behälters 29, das kleiner ist als ein Volumen, das den ersten im Wesentlichen symmetrischen Abschnitt 127 umgibt.
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13 zeigt weitere, denkbare Ausführungsformen des ersten Behälters 9, der mit der Dosierungseinrichtung 29 verbindbar ist und/oder der zum Einführen und zur Aufnahme in die zuvor beschriebene Vorrichtung 1 zur Zubereitung von Babynahrung ausgestaltet ist. Die Dosierungseinrichtung 29 kann eine Platte 143 umfassen, die als Standplatte ausgestaltet ist und an dem Förderschneckengehäuse 59 angeordnet sein kann bzw. mit dem Förderschneckengehäuse 59 verbindbar ist. Diese Standplatte 143 dient insbesondere dazu, den ersten Behälter 9 besser zu positionieren bzw. auszurichten und/oder vor einem Umfallen zu schützen, insbesondere wenn der erste Behälter 9 zur Aufnahme von Babynahrungskonzentrat positioniert wird. Weiter ist denkbar, dass das Förderschneckengehäuse 59 eine Umhüllung 145 aufweist, wobei die Umhüllung 145 wenigstens eine ebene Oberfläche 147 die als Standplatte dient und/oder ein Standfuß aufweist, sodass der erste Behälter 9 besser positionierbar und vor einem Umfallen geschützt ist. Es ist aber auch denkbar, dass der erste Behälter 9 anstelle des sich verjüngenden Abschnitts 125 einen weiteren im Wesentlichen symmetrischen Abschnitt aufweist. Dabei können die ersten Seitenkanten 131, 135, 139 der drei Abschnitte in einer Ebene verlaufen und die zweiten Seitenkanten 133, 137, 141 können in einer Ebene verlaufen, wobei die beiden Ebenen im Wesentlichen parallel zueinander ausgerichtet sind.
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14 zeigt eine weitere Ausführungsform des ersten Behälters 9, bei dem ein und dieselbe Öffnung 117 zur Aufnahme des Babynahrungskonzentrats in den ersten Behälter 9 und zur Entnahme des Babynahrungskonzentrats aus dem ersten Behälter 9 dient. In diesem Fall entspricht die Öffnung der Auslassöffnung 117, sodass der erste Behälter 9 keinen gesondert ausgebildeten Einlass bzw. Einlassöffnung aufweist. Das Babynahrungskonzentrat wird zunächst durch den Auslass 113 bzw. die Auslassöffnung 117 in den ersten Behälter 9 aufgenommen, und der Auslass 113 wird danach mit der Dosierungseinrichtung 29 verbunden. Insbesondere kann der Auslass 117 nach der Aufnahme des Babynahrungskonzentrats mit dem Einlass 63 der Dosierungseinrichtung 29 mittels eines Verbindungselements 149, beispielsweise ein Klebelement in Form eines Klebestreifens 151, oder eines Clips 153, verbunden werden.
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Unter Bezugnahme auf die 15A bis 24 wird der zweite Aufnahmebereich 7 der Vorrichtung 1, der zweite Behälter 9, und die Dosierungseinrichtung 29 näher beschrieben.
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Wie 15A zeigt, weist der zweite Aufnahmebereich 7 eine Rückwand 157, zwei voneinander beabstandete Seitenwände 159, die quer zur Rückwand 157 ausgerichtet sind, eine untere Begrenzung 161, die quer zu den Seitenwänden 159 ausgerichtet ist, und eine der unteren Begrenzung 161 gegenüberliegende offene Oberseite 163 auf. Der zweite Aufnahmebereich 7 für die Aufnahme des zweiten Behälters 11 ist zwischen den Seitenwänden 159 gebildet. Angrenzend oder benachbart zu den Seitenwänden 159 ist eine Vielzahl von Klemmelementen 155 angeordnet, die sich zumindest teilweise zwischen einer der Rückwand 157 gegenüberliegenden Vorderseite 159 und der Rückwand 165 des zweiten Aufnahmebereichs 7 erstrecken.
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Die in der 15A bis 15C dargestellten Ausführungsform des zweiten Aufnahmebereichs 7 umfasst drei Klemmelementpaare 167, 169, 171, die angrenzend oder benachbart zu den Seitenwänden 159 angeordnet sind. Jedes der Klemmelementpaare 167, 169, 171 ist in einer Ebene angeordnet, die im Wesentlichen parallel zur unteren Begrenzung 161 des zweiten Aufnahmebereiches 7 angeordnet ist. Die Klemmelemente 155 können als Klammern ausgestaltet sein, wobei jeweils zwei der Klammern gegenüberliegend und in der zur unteren Begrenzung 161 des zweiten Aufnahmebereichs 7 parallelen Ebene angeordnet sind. Es ist denkbar, dass eines der Klemmelemente des ersten, unteren Klemmelementpaars 167 durch die Temperiereinrichtung ersetzt ist (nicht dargestellt). So kann der zweite Behälter 11 durch das Zusammenwirken eines Klemmelements mit der Temperiereinrichtung verschlossen bzw. geklemmt werden, wobei das Fluid im Inneren des zweiten Behälters 11 gleichzeitig temperiert werden kann.
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Ein erstes der Klemmelementpaare 167, 169, 171 ist als unteres Klemmelementpaar 167 derart angeordnet, sodass die Klemmelemente des ersten, unteren Klemmelementpaares 167 eine erste Distanz D1 zur unteren Begrenzung 161 aufweisen. Ein zweites der Klemmelementpaare 167, 169, 171 ist als oberes Klemmelementpaar 169 derart angeordnet, sodass die Klemmelemente des zweiten, oberen Klemmelementpaares 169 eine zweite Distanz D2 zur unteren Begrenzung 161 aufweisen, die größer ist als die erste Distanz D1 zur unteren Begrenzung 161. Das erste, untere Klemmelementpaar 167 ist angrenzend oder benachbart zur unteren Begrenzung 161 in dem zweiten Aufnahmebereich 7 angeordnet sein. Das zweite, obere Klemmelementpaar 169 ist angrenzend oder benachbart zur offenen Oberseite 163 angeordnet. Weiterhin kann ein drittes der Klemmelementpaare 167, 169, 171 als mittleres Klemmelementpaar 171 zwischen dem ersten Klemmelementpaar 167 und dem zweiten Klemmelementpaar 169 angeordnet sein und eine dritte Distanz D3 zur unteren Begrenzung 161 aufweisen, die größer als die erste Distanz D1 ist und geringer als die zweite Distanz D2 ist.
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Die Entfernung bzw. Distanz der Klemmelemente 155 relativ zur unteren Begrenzung 161 oder relativ zur offenen Oberseite 163 ist veränderbar. Insbesondere ist das dritte, mittlere Klemmelementpaar 171 höhenverstellbar in dem die dritte Distanz D3 veränderbar ist. Dies ermöglicht die genaue Dosierung der gewünschten Fluidmenge (insbesondere Flüssigkeitsmenge) zur Zubereitung von Babynahrung. Das erste, untere Klemmelementpaar 167 und das zweite, obere Klemmelementpaar 169 können aber auch höhenverstellbar sein, sodass die erste Distanz D1 und die zweite Distanz D2 veränderbar sind.
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Der zweite Behälter 11 kann wie in den 15A und 15B gezeigt, in den zweiten Aufnahmebereich 7 eingeführt werden, und wie in der 15C gezeigt, von dem zweiten Aufnahmebereich 7 aufgenommen werden. 15C zeigt den in den zweiten Aufnahmebereich 7 aufgenommenen Zustand des zweiten Behälters 11. Der zweite Behälter 11 wird durch eine im Wesentlichen senkrechte Bewegung zur unteren Begrenzung 161 gesehen in den zweiten Aufnahmebereich 7 eingeführt.
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Im in den zweiten Aufnahmebereich 7 aufgenommenen Zustand, wird der zweite Behälter 11 seitlich von drei Klemmelementpaaren 167, 169, 171 gehalten bzw. geklemmt. Dabei können die drei Klemmelementpaare 167, 169, 171 eine erste Stellung (siehe 15C) und eine zweite Stellung (nicht gezeigt) einnehmen. In der ersten Stellung grenzen die drei Klemmelementpaare 167, 169, 171 seitlich an den zweiten Behälter 11 an und/oder berühren den zweiten Behälter 11 derart, sodass die Klemmelementpaare 167, 169, 171 einen Druck auf gegenüberliegende erste und zweite Seitenwände 173, 175 des zweiten Behälters 11 ausüben. In der zweiten Stellung grenzen die drei Klemmelementpaare 167, 169, 171 nicht an den zweiten Behälter 11 an bzw. sie berühren den zweiten Behälter 11 nicht, sodass die Klemmelementpaare 167, 169, 171 keinen Druck auf die Seitenwände 173, 175 des zweiten Behälters 11 ausüben.
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16 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines der drei Klemmelementpaare 167, 169, 171 und die Anordnung eines erstes Klemmelements 177 und eines zweiten Klemmelements 179 von einem der Klemmelementpaare 167, 169, 171 relativ zueinander. In der Position, in der das erste Klemmelement 177 und das zweite Klemmelement 179 relativ zueinander angeordnet sind, sind auch die einzelnen Klemmelemente der drei Klemmelementpaare 167, 169, 171 in dem zweiten Aufnahmebereich 7 relativ zueinander angeordnet.
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Jedes der Klemmelemente 155, 177, 179 umfasst eine erste Klemmelementfläche 181 und eine zweite Klemmelementfläche 183, wobei die Klemmelementflächen 181, 183 auf gegenüberliegenden Seiten einer Klemmelementlängsachse 185 angeordnet sind, wobei vorzugsweise die beiden Klemmelementflächen 181, 183 mittels einer dritten Klemmelementfläche 186 verbunden sind, und wobei die dritte Klemmelementfläche 186 einen im Wesentlichen konisch geformten Querschnitt quer zur Klemmelementlängsachse 185 aufweist.
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Die erste und zweite Klemmelementfläche 181, 183 sind im Wesentlichen parallel zueinander angeordnet und erstrecken sich jeweils in Richtung der Klemmelementlängsachse 185 zwischen einem ersten Ende 187 und einem zweiten Ende 189. Die erste Klemmelementfläche 181 erstreckt sich in einer ersten Ebene erstrecken und die zweite Klemmelementfläche 183 erstreckt sich in einer zweiten Ebene, wobei die erste Ebene und die zweite Ebene parallel zueinander ausgerichtet sind und/oder wobei die Klemmelementlängsachse 185 in einer Ebene zwischen der ersten und zweiten Ebene angeordnet ist. Die Breite B der beiden Klemmelementflächen 181, 183, d.h. die Breite B der beiden Klemmelementflächen 181, 183 in einem von 0° oder 180° verschiedenen Winkel, insbesondere quer zur Klemmelementlängsachse 185, verjüngt sich vom ersten Ende 187 zum zweiten Ende 189 hin. Weiterhin umfasst jedes der Klemmelemente 177,179 eine Verbindungsplatte 191, die in einem von 0° oder 180° verschiedenen Winkel, insbesondere quer zur Klemmelementlängsachse 185 angeordnet ist. Die erste Klemmelementfläche 181 ist mit dem ersten Ende 187 mit der Verbindungsplatte 191 verbunden und die zweite Klemmelementfläche 183 kann mit dem ersten Ende 187 mit der Verbindungsplatte 191 verbunden sein.
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Mit der Verbindungsplatte 191 können die einzelnen Klemmelemente 155, 177, 179 mit dem zweiten Aufnahmebereich 7, insbesondere mit der Rückwand 157 des zweiten Aufnahmebereichs 7 verbunden werden, sodass sich die Klemmelemente 155, 179, 179 im Wesentlichen quer zur Rückwand 157 in einem von 0° oder 180° verschiedenen Winkel, insbesondere quer wegerstrecken, sodass das zweite Ende 189 der einzelnen Klemmelementflächen 181, 183 von der Rückwand 157 beabstandet sind und sich die Klemmelemente 155, 177, 179 angrenzend oder benachbart zu den Seitenwänden 173, 175 zwischen der Vorderseite 165 und der Rückwand 157 erstrecken.
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Die dritte Klemmelementfläche 186 erstreckt sich von einer ersten Seitenkante 193 der ersten Klemmelementfläche 181 bis zu einer ersten Seitenkante 195 der zweiten Klemmelementfläche 183. Die ersten Seitenkanten 193, 195 erstrecken sich in derselben Ebene, die sich in einem von 0° oder 180° verschiedenen Winkel, vorzugsweise in einem Winkel von 90°, insbesondere quer zur Klemmelementlängsachse 185 erstreckt. Die dritte Klemmelementfläche 186 ist in einem Winkel von 90° zur ersten Klemmelementfläche 181 und zur zweiten Klemmelementfläche 183 angeordnet und jeweils in einem Winkel von 90° zur Verbindungsplatte 191 und zur Rückwand 157 des zweiten Aufnahmebereichs 7, wenn die Verbindungsplatte 191 mit der Rückwand 157 verbunden ist. Jedes der Klemmelemente 155, 177, 179 der einzelnen Klemmelementpaare 167, 169, 171 kann somit eine dritte Klemmelementfläche 186 aufweisen, wobei die dritten Klemmelementflächen 181 der einzelnen Klemmelemente 155, 177, 179 eines jeden Klemmelementpaares 167, 169, 171 parallel zueinander ausgerichtet sind, wenn die Klemmelemente 155, 177, 179 mittels der Verbindungsplatte 191 mit der Rückwand 157 verbunden sind. Die Verbindungsplatte 191 weist wenigstens eine Durchgangsbohrung 192 auf, sodass die Klemmelemente 155, 177, 179 mittels eines Verbindelements, beispielsweise einer Schraube, mit der Rückwand 157 verbunden werden können. Es ist aber auch denkbar, dass die Klemmelemente 155, 177, 179 nicht mittels einer Verbindungsplatte 191 mit der Rückwand 157 verbunden werden, sondern dass die Klemmelemente 155, 177, 179 mittels eines Schlittens oder mittels eines Schienen- bzw. Führungsschienenelements verschiebbar an der Rückwand 157 und/oder an den Seitenwänden 159 des zweiten Aufnahmebereichs 7 angeordnet bzw. verbindbar sind.
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Die dritte Klemmelementfläche 186 kann eine Klemmelementkante 197 aufweisen, die sich im Wesentlichen in Richtung der Klemmelementlängsachse 185 erstreckt und zwischen der ersten Seitenkante 193 der ersten Klemmelementfläche 181 und der ersten Seitenkante 195 der zweiten Klemmelementfläche 183. Die Klemmelementkante 197 erstreckt sich in derselben Ebene wie die Klemmelementlängsachse 185.
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Die Klemmelemente 155, 177, 179 sind gegenüberliegend zur dritten Klemmelementfläche 186 und quer zur Klemmelementlängsachse 185 gesehen offen ausgestaltet. Mit anderen Worten umfasst jedes der Klemmelemente 155, 177, 179 einen inneren Hohlraum 199, der durch die drei Klemmelementflächen 181, 183, 186 begrenzt wird und eine offene Seite 201 aufweist. Es ist aber auch denkbar, dass die Klemmelemente 155, 177, 179 ohne inneren Hohlraum 199 ausgebildet sind. Im mit dem zweiten Aufnahmebereich 7 verbundenen Zustand der Klemmelemente 155, 177, 179, beispielsweise wenn die Klemmelemente 155, 177, 179 mittels der Verbindungsplatte 191 mit der Rückwand 157 verbunden sind oder wenn die Klemmelemente 155, 177, 179 mittels eines Schlittens oder Schienen- bzw. Führungsschienenelements mit der Rückwand 157 und/oder den Seitenwänden 159 verbunden sind, weist die offene Seite 201 des inneren Hohlraums 199 zu einer der beiden Seitenwände 159 des zweiten Aufnahmebereichs 7 hin. Wenigstens eine der Klemmelementflächen 181, 183, 186, vorzugsweise die dritte Klemmelementfläche 186, kann als eine Auflagefläche, vorzugsweise eine gummierte Auflagefläche ausgestaltet sein. Bevorzugt umfasst jedes der Klemmelemente 155, 177, 179 ein Federelement (nicht gezeigt). Das Federelement kann angrenzend oder benachbart an dem ersten Ende 187 der ersten Klemmelementfläche 181 oder der zweiten Klemmelementfläche 183 angeordnet sein. Die Klemmelemente 155, 177, 179 können aus einem Elastomer ausgebildet sein oder ein Elastomer umfassen, um eine gleichmäßige Flächenpressung zu erzeugen, wenn der zweite Behälter 11 von den Klemmelementen 155, 177, 179 gehalten bzw. geklemmt wird.
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Die Temperiereinrichtung kann in Kontakt mit dem zweiten Behälter 11 angeordnet sein, wobei die Temperiereinrichtung bevorzugt in einem Bereich angrenzend oder benachbart zur unteren Begrenzung 161 des zweiten Aufnahmebereichs 7 angeordnet ist und/oder wobei die Temperiereinrichtung in einem Bereich angrenzend oder benachbart zu einem der Klemmelemente 155, 177, 179, das am nächsten zur unteren Begrenzung 161 liegt, angeordnet ist. Die Temperiereinrichtung ist somit bevorzugt an der untersten Stelle des zweiten Behälters 11 (im in den zweiten Aufnahmebereich 7 eingeführten Zustand) angeordnet bzw. in Kontakt. Dies gewährleistet eine gleichmäßige Erwärmung und/oder Vermischung des Fluids im Inneren des zweiten Behälters 11.
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Die Temperiereinrichtung kann angrenzend oder benachbart zu dem ersten, unteren Klemmelementpaar 167 angeordnet sein. Wenn der zweite Behälter 11 von dem zweiten Aufnahmebereich 7 aufgenommen ist, ist ein unterer Bereich des zweiten Behälters 11 benachbart, vorzugsweise angrenzend, zur Temperiereinrichtung angeordnet, sodass das Fluid (insbesondere die Flüssigkeit) im Inneren des zweiten Behälters 11 temperiert werden kann.
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17A und B zeigen eine mögliche Ausgestaltungform des zweiten Behälters 11 zur Aufnahme und Dosierung von Fluid zur Zubereitung von Babynahrung, der ausgestaltet ist um in eine Vorrichtung 1 zur Zubereitung von Babynahrung eingeführt und aufgenommen zu werden. Der zweite Behälter 11 umfasst ein Gehäuse 203 mit einem Innenraum 205 zur Aufnahme von Fluid, einen Einlass 207 in Fluidverbindung mit dem Innenraum 205 und einen Auslass 209 in Fluidverbindung mit dem Innenraum 205. Das Gehäuse 203 kann aus einem flexiblen Material, beispielsweise aus einem Folienmaterial, ausgebildet sein. Weiterhin ist der Einlass 207 des zweiten Behälters 11 mit einem Auslass 211 bzw. mit einer Auslassöffnung 255 eines Fluidreservoirs 213 verbindbar, sodass eine Dosierung des Fluids zur Zubereitung von Babynahrung durch den Auslass 209 des zweiten Behälters 11 hindurch abgebbar ist.
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Der Einlass 207 des zweiten Behälters 11 umfasst eine Einlassöffnung 215, die vorzugsweise im Wesentlichen gegenüberliegend zum Auslass 209 des zweiten Behälters 11 in Richtung einer Behälterlängsachse 217 gesehen und/oder im Wesentlichen gegenüberliegend zu einer Auslassöffnung 219 des Auslasses 209 des zweiten Behälters 11 in Richtung der Behälterlängsachse 217 gesehen angeordnet ist. Der zweite Behälter 11 umfasst somit einen Einlass 207 mit einer Einlassöffnung 215 und einen Auslass 209 mit einer Auslassöffnung 219, wobei der Auslass 209 an einer zum Einlass 207 gegenüberliegenden Seite angeordnet ist.
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Wenn der zweite Behälter 11 in den zweiten Aufnahmebereich 7 durch eine im Wesentlichen senkrechte Bewegung durch die offenen Oberseite 163 eingeführt wird, so wird der zweite Behälter 11 derart von dem zweiten Aufnahmebereich 7 aufgenommen, sodass der Auslass 209 in einem unteren Bereich 221 des zweiten Aufnahmebereichs 7 angeordnet ist, angrenzend oder benachbart zu dem ersten, unteren Klemmelementpaar 167 und angrenzend oder benachbart zu der unteren Begrenzung 161. So kann der Auslass 209 des zweiten Behälters 11 durch die Durchgangsbohrung 223 in der unteren Begrenzung 161 des zweiten Aufnahmebereichs 7, vorzugsweise durch eine im Wesentlichen senkrechte Bewegung zur unteren Begrenzung 161, durchgeführt werden (siehe 18). Gleichzeitig ist der Einlass 207 des zweiten Behälters 11 in einem oberen Bereich 225 des zweiten Aufnahmebereichs 7 angeordnet, angrenzend oder benachbart zu der offenen Oberseite 163 und angrenzend oder benachbart zu dem zweiten, oberen Klemmelementpaar 169.
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Der Auslass 209 des Behälters 11 ist zum Einführen in die Durchgangsbohrung 223 in der unteren Begrenzung 161 des zweiten Aufnahmebereichs 7 ausgestaltet.
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Der Auslass 209 des zweiten Behälters 11 kann als längliches Element ausgestaltet sein, beispielsweise kann der Auslass 209 röhrenförmig sein und sich zwischen einem ersten Ende 227 und einem gegenüberliegenden zweiten Ende 229 entlang einer Auslasslängsachse 231 erstrecken. Der Auslass 209 umfasst einen Außendurchmesser der geringer ist als der Innendurchmesser der Durchgangsbohrung 223 in der unteren Begrenzung 161 des zweiten Aufnahmebereichs 7. So kann der Auslass 209 des zweiten Behälters 11 durch die Durchgangsbohrung 223 in der unteren Begrenzung 161 des zweiten Aufnahmebereichs 7 hindurch geführt werden, wenn der zweite Behälter 11 in den zweiten Aufnahmebereich 7 eingesetzt wird. Das zweite Ende 229 des Auslasses 209 kann im in den zweiten Aufnahmebereich 7 aufgenommenen Zustand des zweiten Behälters 11 in einer Ebene liegen, die unterhalb der Ebene der unteren Begrenzung 161 liegt.
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Der zweite Behälter 11 erstreckt sich zwischen einem Einlassende 233 und einem gegenüberliegenden Auslassende 235 entlang der Behälterlängsachse 217. Angrenzend oder benachbart zum Einlassende 233 sind die Einlassöffnung 215 und der Einlass 207 angeordnet. Angrenzend oder benachbart zum Auslassende 235 sind der Auslass 209 und die Auslassöffnung 219 angeordnet. Die Auslasslängsachse 231 kann in derselben Ebene wie die Behälterlängsachse 217 verlaufen, welche im Wesentlichen einer Mittellängsachse des zweiten Behälters 11 entspricht. Es ist aber auch denkbar, dass die Auslasslängsachse 231 in einer Ebene parallel zur Behälterlängsachse 217 verläuft.
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Der zweite Behälter 11 weist eine erste Seitenwand 173 und eine gegenüberliegende zweite Seitenwand 175 auf, die sich im Wesentlichen parallel zur Ebene der Behälterlängsachse 217 zwischen dem Einlassende 233 und dem Auslassende 235 erstrecken. Der zweite Behälter 11 weist im unteren Bereich angrenzend zum Auslassende 235 wenigstens teilweise einen sich verjüngenden Abschnitt 241 auf, wobei sich der Umfang des zweiten Behälters 11 in dem sich verjüngenden Abschnitt 241 zum Auslass 209 hin, bevorzugt im Wesentlichen konisch, verringert. In dem sich verjüngenden Abschnitt 241 verringert sich der Abstand zwischen der ersten Seitenwand 173 und der zweiten Seitenwand 175 zum Auslass 209 hin, bevorzugt im Wesentlichen konisch. Dies ermöglicht, dass das Fluid (insbesondere die Flüssigkeit) nahezu vollständig aus dem zweiten Behälter 11 durch den Auslass 209 geführt werden kann.
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Der zweite Behälter 11 weist wenigstens teilweise einen im Wesentlichen symmetrischen Abschnitt 243 auf, wobei der Umfang des zweiten Behälters 11 innerhalb des im Wesentlichen symmetrischen Abschnitts 243 gleich bleibt und wobei der im Wesentlichen symmetrische Abschnitt 243 von dem Auslass 209 des zweiten Behälters 209 weiter beabstandet ist als der sich verjüngende Abschnitt 241.
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In dem im Wesentlichen symmetrischen Abschnitt 243 erstrecken sich die erste Seitenwand 173 und die zweite Seitenwand 175 jeweils in einer Ebene parallel zur Ebene der Behälterlängsachse 217. Der im Wesentlichen symmetrische Abschnitt 243 erstreckt sich zwischen dem Einlassende 233 und dem sich verjüngenden Abschnitt 241. Im in den zweiten Aufnahmebereich eingeführten bzw. aufgenommenen Zustand des zweiten Behälters 11 grenzen die Klemmelemente 155 der einzelnen Klemmelementpaare 167, 169, 171 an die Seitenwände 173, 175 in dem im Wesentlichen symmetrischen Abschnitt 243 an und üben Druck auf die Seitenwände 173, 175 aus.
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Vorzugsweise ist die Distanz zwischen den beiden Seitenwänden 173, 175 in dem im Wesentlichen symmetrischen Abschnitt 243 zwischen etwa 20 mm bis 60 mm (z.B. etwa 30 mm) und/oder die Länge der beiden Seitenwände 173, 175 175 in dem im Wesentlichen symmetrischen Abschnitt 243 ist im Bereich von etwa 150 mm bis 300 mm (z.B. etwa 220 mm).
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Die Distanz zwischen den beiden Seitenwänden 173, 175 verringert sich im sich verjüngenden Abschnitt 241 von etwa 20 mm bis 60 mm (z.B. etwa 30 mm) zum zweiten Ende 229 des Auslasses 209 hin auf etwa 10 mm bis 50 mm (z.B. etwa 20 mm). Vorzugsweise ist die Distanz der beiden Seitenwände 173, 175 im Auslass (209) etwa 10 mm bis 50 mm (z.B. etwa 20 mm).
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Wie 19 und 20 zeigen, ist der Einlass 207 des zweiten Behälters 11 mit einem Auslass 227 des Fluidreservoirs 213 verbindbar, sodass Fluid (insbesondere Flüssigkeit) von dem Fluidreservoir 213 in das Innere des zweiten Behälters 111 geführt werden und mittels der Klemmelemente 155 der einzelnen Klemmelementpaare 167, 169, 171 kann das Fluid in der gewünschten Menge, die zur Zubereitung von Babynahrung nötig ist, dosiert werden und durch den Auslass 209 aus dem zweiten Behälter 11 geführt werden. Der Einlass 207 des zweiten Behälters 11 kann mit dem Auslass 255 des Fluidreservoirs 213 fest verbunden sein, beispielsweise verschraubt oder verklebt sein. Das Fluidreservoir 213 kann aber auch in den zweiten Behälter 11 integriert sein.
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Der zweite Behälter 11 kann eine im Wesentlichen horizontale Platte 245 aufweisen, die angrenzend oder benachbart zur Einlassöffnung 215 und/oder angrenzend oder benachbart zum Einlass 207 des zweiten Behälters 11 angeordnet ist. Die Platte 245 ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn das Fluidreservoir 213 nicht als formstabiler Behälter ausgestaltet ist bzw. wenn es sich nicht um einen Kombinationsbehälter 284, wie später in Bezug auf 25A, 25B, und 26 beschrieben, handelt. Vorzugsweise ist die Platte 245 mit dem zweiten Behälter 11 verbindbar oder die Platte 245 ist mit dem zweiten Behälter 11 fest verbunden oder die Platte 245 ist in den zweiten Behälter 11 integriert. Die Platte 245 bzw. Aufhängelasche kann fest oder lösbar mit dem oberen Bereich angrenzend an das Einlassende 233 des zweiten Behälters 11 verbindbar sein. Die Platte 245 kann integral mit dem zweiten Behälter 11 ausgebildet sein. Vorzugsweise weist die Platte 245 eine Flächenform auf, die im Wesentlichen der Flächenform eines Querschnitts des zweiten Behälters 11 unter einem von 0° oder 180° verschiedenen Winkel, vorzugsweise unter einem Winkel von 90°, insbesondere quer zu der Behälterlängsachse 217 des zweiten Behälters 11 gesehen, entspricht. Dabei ist die Flächenform der Platte 245 beispielsweise rechteckig. Die Entfernung zweier gegenüberliegender Seiten der Platte ist vorzugsweise gleich groß oder größer als die Entfernung zweier gegenüberliegender Seitenflächen, beispielsweise die Entfernung zwischen der ersten Seitenwand 173 und der zweiten Seitenwand 175 des zweiten Behälters 11, wenn der zweite Behälter 11 in den zweiten Aufnahmebereich 7 eingeführt und angenommen ist oder wenn er mit einem Fluid gefüllt bzw. wenn im Innenraum 205 des zweiten Behälters 11 ein Fluid aufgenommen ist. Wie 19 und 20 zeigen, liegt die Platte 245 im in den zweiten Aufnahmebereich 7 aufgenommenen Zustand des zweiten Behälters 11 an den Kanten bzw. Randflächen der offenen Oberseite 163 auf, sodass die Platte 245 die offene Oberseite 163 wenigstens teilweise, vorzugsweise komplett, abdeckt.
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Die Platte 245 weist eine Durchgangsbohrung 247 auf, wobei die Durchgangsbohrung 247 vorzugsweise einen ersten Flansch 249 mit einer ersten Umfangswandung 251 umfasst, wobei die erste Umfangswandung 251 die Durchgangsbohrung 247 zumindest teilweise umgibt und sich in einem von 0° oder 180° verschiedenen Winkel, insbesondere im Wesentlichen quer von einer ersten Seite 253 der Platte 245 weg erstreckt. Der erste Flansch 249 ist zum Verbinden der Platte 245 mit dem Auslass 211 des Fluidreservoirs 213 und/oder mit einer Auslassöffnung 255 des Fluidreservoirs 213 ausgestaltet.
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19 und 20 zeigen ein Ausführungsbeispiel, bei dem der erste Flansch 249 mit dem Auslass 211 des Fluidreservoirs 213 beispielsweise durch eine Steckverbindung verbindbar sein kann. Das Fluidreservoir 213 ist als ein Tank ausgestaltet. Demnach ist der Außendurchmesser des ersten Flansches 249 bzw. der ersten Umfangswandung 251 leicht kleiner als der Innendurchmesser des Auslasses 211 des Fluidreservoirs 213. So kann der Auslass 211 des Fluidreservoirs 213 auf einfache Weise mit auf den ersten Flansch 249 aufgesteckt und somit mit dem ersten Flansch 249 verbunden werden, sodass das Fluid zuverlässig in den zweiten Behälter 11 eingeführt werden kann.
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21 zeigt ein Ausführungsbeispiel, bei dem der erste Flansch 249 mit dem Auslass 211 des Fluidreservoirs 213 durch eine Schraubverbindung verbindbar ist. Dabei ist das Fluidreservoir 213 eine Flasche, in der zur Zubereitung von Babynahrung geeignetes Fluid aufgenommen ist und die beispielsweise im Supermarkt käuflich erwerblich ist. Die erste Umfangswandung 251 des ersten Flansches 249 umfasst ein erstes Gewinde 257 umfassen, wobei das erste Gewinde 257 auf der Innenseite der ersten Umfangswandung 251, die zur Durchgangsbohrung 247 in der Platte 245 hin weist, angeordnet ist. Das erste Gewinde 257 ist ausgestaltet, um mit einem zweiten Gewinde 259 an der Außenseite einer Umfangswandung 261 des Auslasses 211 des Fluidreservoirs 213 verschraubt zu werden.
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Die Platte 245 kann mit dem zweiten Behälter 11 verbindbar sein oder mit dem zweiten Behälter 11 fest verbunden sind oder in den zweiten Behälter 11 integriert sein. Insbesondere kann die Platte 245 mit einer zweiten Seite 262, die gegenüber zur ersten Seite 253 angeordnet ist, mit dem zweiten Behälter 11 fest verbunden sein oder integriert sein, wobei die Durchgangsbohrung 247 der Platte 245 mit dem Einlass 207 des zweiten Behälters 11 fluidverbunden ist.
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Wie 21 zeigt, kann die Durchgangsbohrung 247 einen zweiten Flansch 263 mit einer zweiten Umfangswandung 265 aufweisen, wobei die zweite Umfangswandung 265 die Durchgangsbohrung 247 zumindest teilweise umgibt und sich im Wesentlichen quer von der zweiten Seite 262 der Platte 245 weg erstreckt. Der zweite Flansch 263 ist zum Verbinden der Platte 245 mit dem Einlass 207 und/oder mit der Einlassöffnung 215 des Behälters 11 ausgestaltet.
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Der zweite Flansch 263 und die zweite Umfangswandung 265 sind auf der zweiten Seite 262 der Platte 245 derart angeordnet, sodass der zweite Flansch 263 und die zweite Umfangswandung 265 die Durchgangsbohrung 247 der Platte 245 zumindest teilweise umgeben. Der zweite Flansch 263 und die zweite Umfangswandung 265 sind Oim Wesentlichen wie der erste Flansch 249 und die erste Umfangswandung 251 ausgestaltet. Der erste Flansch 249 und der zweite Flansch 263 umgeben dieselbe Flanschmittellängsachse 267, die sich in einem von 0° oder 180° verschiedenen Winkel, insbesondere quer zur Ebene der Platte 245 und/oder durch die Durchgangsöffnung 247 der Platte 245 erstreckt. So ist die Platte 245 mittels des ersten Flansches 249 mit dem Fluidreservoir 213 verbindbar und mittels des zweiten Flansches 263 mit dem Einlass 207 des zweiten Behälters 11, wobei eine Fluidreservoirmittellängsachse 269 des Fluidreservoirs 213 und die Behälterlängsachse 217 des zweiten Behälters 11 mit der Flanschmittellängsachse 267 in derselben Geraden verlaufen, wenn der Fluidreservoir 213, die Platte 245 und der zweite Behälter 11 miteinander verbunden sind.
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22 zeigt ein Ausführungsbeispiel, bei dem der Einlass 207 des zweiten Behälters 11 direkt mit dem Auslass 211 des Fluidreservoirs 213 verbindbar ist. Das Fluidreservoir 213 ist derart ausgestaltet, sodass auf eine Platte 245 verzichtet werden kann. Der Auslass 211 des Fluidreservoirs 213 mit dem Einlass 207 des zweiten Behälters 11 kann mittels einer Steckverbindung oder mittels einer Schraubverbindung wie zuvor beschrieben verbindbar sein. In dem Ausführungsbeispiel in 22 weist der Einlass 207 des zweiten Behälters 11 das erste Gewinde 257 an der Innenseite des Einlasses 207, die zur Einlassöffnung 215 hin weist, auf, und ist mit dem zweiten Gewinde 259 an der Außenseite des Auslasses 211 relativ zur Auslassöffnung 255 des Fluidreservoirs 213 gesehen, verschraubbar. Das Fluidreservoir 213 umfasst ein Gehäuse 271 mit einer Oberseite 273 und einer Unterseite 275, wobei die Oberseite 273 und die Unterseite 275 an gegenüberliegenden Enden zur Fluidreservoirmittellängsachse 269 angeordnet sind. Der Auslass 211 des Fluidreservoirs 213 ist an der Unterseite 275 angeordnet, wobei die Unterseite 275 in einer im Wesentlichen horizontalen Ebene verläuft bzw. in einer Ebene in einem von 0° oder 180° verschiedenen Winkel, insbesondere in einem Winkel von 90°, quer zur Fluidreservoirmittellängsachse 269 gesehen. Die Unterseite 275 übernimmt durch ihre Ausgestaltung die Funktion der Platte 245.
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Wie 23A und 23B zeigen, umfasst der zweite Behälter 11 wenigstens einen ersten Magneten 277, wobei der wenigstens eine erste Magnet 277 vorzugsweise an einer Außenwandung 279 des sich verjüngenden Abschnitts 241 des zweiten Behälters 11 angeordnet ist, und wobei der wenigstens eine erste Magnet 277 mit wenigstens einem zweiten Magneten 281 angrenzend oder benachbart zu der Durchgangsbohrung 223 in der unteren Begrenzung 161 des zweiten Aufnahmebereichs 7 verbindbar ist. Der wenigstens eine zweite Magnet 281 ist an einer Innenwandung 283 der Durchgangsbohrung 223 angeordnet. Der wenigstens eine erste Magnet 277 kann eine erste magnetische Platte und eine zweite magnetische Platte umfassen, die auf gegenüberliegenden Seiten in einem von 0° oder 180° verschiedenen Winkel, insbesondere quer zur Behälterlängsachse 217 angeordnet sind. Der wenigstens eine zweite Magnet 281 kann einen ersten magnetischen Kontakt und einen zweiten magnetischen Kontakt aufweisen, die auf gegenüberliegenden Seiten der Durchgangsbohrung 223 an dessen Innenwandung angeordnet sind. Wie 24 zeigt, kann der zweite Behälter 11 durch die Magnete 277, 281 korrekt in dem zweiten Aufnahmebereich 7 aufgenommen bzw. platziert werden, sodass das Fluid zur Zubereitung von Babynahrung aus dem Auslass 209 des zweiten Behälters 11 geführt werden kann, ohne dass Fluid an das Gehäuse des zweiten Aufnahmebereichs 7 gelangt. Alternativ zum ersten Magnet 277 oder zum zweiten Magnet 281 kann jeweils auch ein Metallelement (bzw. eine Metallplatte bzw. ein Metallstreifen) vorgesehen sein.
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25A und 25B zeigen einen Kombinationsbehälter 284, bei dem der zweite Behälter 11 und das Fluidreservoir 213 miteinander verbunden sind. Der zweite Behälter 11 und das Fluidreservoir 213 können einstückig miteinander als Einheit verbunden, wobei das Fluidreservoir 213 und/oder der zweite Behälter 11 mit Fluid befüllt sind. Hierbei ist auch denkbar, dass nur das Fluidreservoir 213 mit Fluid befüllt ist und der zweite Behälter 11 bzw. der Dosier- und Sterilisationsbereich eingeklappt am Fluidreservoir 213 befestigt ist. Das mit Fluid befüllte Fluidreservoir, beispielsweise ein Tetra-Pak, kann von dem zweiten Behälter 11 bzw. von dem Dosier- und Sterilisations-Bag mit einer Klammer oder mit einem Klebestreifen getrennt sein
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Es ist aber auch denkbar, dass der zweite Behälter 11 und das Fluidreservoir 213 zunächst getrennt voneinander hergestellt werden und dann wie zuvor beschrieben miteinander verbunden werden, beispielsweise durch Verkleben, und mit Fluid befüllt werden. Der Kombinationsbehälter 284 kann auch eine Positionier- und Haltevorrichtung 285 umfassen, die alternativ zur zuvor beschriebenen Verbindungsplatte 191 vorgesehen sind und einen im Wesentlichen ähnlichen Zweck erfüllen. Die Positionier- und Haltevorrichtung 285 ist vorzugsweise als Klammer bzw. als eine C-Klammer bzw. als ein C-Halteelement mit einer C-Form ausgebildet. Diese C-Klammer ist zwischen dem zweiten Behälter 11 und dem Fluidreservoir 213 angeordnet, vorzugsweise an der Stelle, an welcher der zweite Behälter 11 mit dem Fluidreservoir 213 verbunden ist. Die C-Klammer bzw. das C-Halteelement kann beispielsweise an der Unterseite des Fluidreservoirs 213 oder an der Oberseite des zweiten Behälters 11 befestigt, vorzugsweise verklebt, sein.
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Wie 26 zeigt, kann der Kombinationsbehälter 284 mittels der Positionier- und Haltervorrichtung 285 an einer der Seitenwände 159 des zweiten Aufnahmebereichs 7, vorzugsweise in einem oberen Bereich des zweiten Aufnahmebereichs 7, positioniert und gehalten werden. Es ist aber auch denkbar, dass ein Deckel mit einer Öffnung vorgesehen ist (nicht gezeigt), mittels dessen die offene Oberseite 163 des zweiten Aufnahmebereichs 7 verschließbar bzw. abdeckbar ist, sodass der Kombinationsbehälter 284 mittels der Positionier- und Haltervorrichtung 285 an dem Deckel positioniert und gehalten werden kann. Dabei kann die Positionier- und Haltervorrichtung 285 derart um die Öffnung an dem Deckel angeordnet sein, sodass die Positionier- und Haltervorrichtung 285 die Öffnung umgibt, und der zweite Beutel 11 unterhalb des Deckels und das Fluidreservoir 213 oberhalb des Deckels angeordnet sind, wenn der Kombinationsbehälter 284 in den zweiten Aufnahmebereich 7 eingeführt ist. Durch die Positionier- und Haltervorrichtung 285 wird verhindert, dass der Kombinationsbehälter 284 im in den zweiten Aufnahmebereich 7 eingeführten Zustand während des Entleerens des Fluids nicht nach unten in Richtung der unteren Begrenzung 161 rutscht. Somit ist gewährleistet, dass sich der zweite Behälter 11 vollständig entleeren kann.
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Das zuvor beschriebene System umfasst eine Vorrichtung 1 zur Zubereitung von Babynahrung, insbesondere von Babymilch oder Babybrei, einen ersten Behälter 9 zur Aufnahme und Dosierung von Babynahrungskonzentrat und einen zweiten Behälter 11 zur Aufnahme und Dosierung von Fluid (insbesondere Flüssigkeit), sodass mittels diesen Systems die Babynahrung zubereitet werden kann. Hierzu ist der erste Behälter 9 zur Aufnahme und zur Dosierung von Babynahrungskonzentrat und zur Aufnahme und Wechselwirkung mit der Vorrichtung 1 zur Zubereitung von Babynahrung ausgestaltet. Der zweite Behälter 11 ist zur Aufnahme und zur Dosierung von Fluid und zur Aufnahme und Wechselwirkung mit der Vorrichtung 1 ausgestaltet. Die Vorrichtung 1 umfasst den ersten Aufnahmebereich 5, der zur Aufnahme des ersten Behälters 9 und zur Aufnahme und zum Antrieb der mit dem Behälter 9 verbindbaren Dosierungseinrichtung 29 ausgestaltet ist. Indem die Dosierungseinrichtung 29 durch die Betätigungs- und/oder Antriebsvorrichtung 39, die in dem Dosierungseinrichtungsaufnahmebereich 27 innerhalb des ersten Aufnahmebereichs 5 angeordnet ist, angetrieben wird, kann das Babynahrungskonzentrat und/oder das Fluid korrekt dosiert werden. Weiterhin umfasst die Vorrichtung 1 den zweiten Aufnahmebereich 7, der zur Aufnahme des zweiten Behälters 11 ausgestaltet ist. Mittels der Klemmelemente 155, die in dem zweiten Aufnahmebereich 7 angeordnet sind, kann das Fluid korrekt dosiert werden. Mit der Vorrichtung 1 kann das Babynahrungskonzentrat aus dem ersten Behälter 9 und das Fluid aus dem zweiten Behälter 11 zu einer Zubereitungseinrichtung geführt werden und in einem korrekten Mischungsverhältnis in einen Behälter, insbesondere in eine Babyflasche, eingeführt werden. Die Vorrichtung 1 ermöglicht somit eine vereinfachte, korrekte und sichere Zubereitung von Babynahrung.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Vorrichtung
- 3
- Gehäuse
- 5
- erster Aufnahmebereich
- 7
- zweiter Aufnahmebereich
- 9
- erster Behälter
- 11
- zweiter Behälter
- 13
- Rückwand
- 15
- Seitenwand
- 17
- Seitenwand
- 19
- obere Begrenzung
- 21
- untere Begrenzung
- 23
- offene Vorderseite
- 25
- Behälteraufnahmebereich
- 27
- Dosierungseinrichtungsaufnahmebereich
- 29
- Dosierungseinrichtung
- 31
- Führungselement
- 33
- Führungselement
- 35
- im Wesentlichen paralleler Bereich der Führungselemente
- 37
- geneigter Bereich der Führungselemente
- 39
- Betätigungs- und/oder Antriebsvorrichtung
- 41
- Kopplungselement bzw. Antriebswelle
- 43
- Aufnahme für eine Dosierungseinrichtung
- 45
- Aufnahmenlängsachse
- 47
- erster horizontaler Flächenabschnitt
- 49
- zweiter horizontaler Flächenabschnitt
- 51
- Aufnahmenauslassöffnung
- 53
- Vielzahl von Rippen
- 55
- Rippenpaare
- 57
- Förderschnecke
- 59
- Förderschneckengehäuse
- 61
- Förderschneckenlängsachse
- 63
- Einlass des Förderschneckengehäuses
- 65
- Einlassöffnung
- 67
- Auslass des Förderschneckengehäuses
- 69
- Auslassöffnung
- 71
- Erstes Ende des Förderschneckengehäuses
- 73
- Zweites Ende des Förderschneckengehäuses
- 75
- Flansch
- 77
- Umfangswandung
- 78
- erste Umfangswandungsmittellängsachse
- 79
- erste Anlagefläche
- 80
- zweite Umfangswandungsmittellängsachse
- 81
- zweite Anlagefläche
- 82
- Antriebsende der Förderschnecke
- 83
- Außenwandung des Förderschneckengehäuses
- 85
- Vielzahl von Rippen
- 87
- Erstes Begrenzungsrippenpaar
- 89
- Zweites Begrenzungsrippenpaar
- 91
- Koppeleinrichtung
- 93
- Zylindrische Aushöhlung
- 95
- Innenwandung der zylindrischen Aushöhlung
- 96
- Außenwandung des Kopplungselements
- 97
- wenigstens eine Materialerhebung
- 99
- wenigstens eine Materialvertiefung
- 101
- schneckenförmig gewundene Gänge
- 103
- Schneckengewinde
- 105
- Einführelement bzw. Entnahmeelement
- 107
- Kanten der Führungselemente
- 109
- Unterseite
- 111
- Gehäuse des ersten Behälters
- 112
- Innenraum des ersten Behälters
- 113
- Auslass
- 115
- Einlassöffnung des ersten Behälters
- 117
- Auslassöffnung
- 119
- Verschlusselement
- 121
- Lasche
- 123
- innere Öffnung
- 125
- sich verjüngender Abschnitt
- 127
- erster im Wesentlichen symmetrische Abschnitt
- 129
- zweiter im Wesentlichen symmetrische Abschnitt
- 131
- erste Seitenkante des ersten im Wesentlichen symmetrischen Abschnitts
- 133
- zweite Seitenkante des ersten im Wesentlichen symmetrischen Abschnitts
- 135
- erste Seitenkante des sich verjüngenden Abschnitts
- 137
- zweite Seitenkante des sich verjüngenden Abschnitts
- 139
- erste Seitenkante des zweiten im Wesentlichen symmetrischen Abschnitts
- 141
- zweite Seitenkante des zweiten im Wesentlichen symmetrischen Abschnitts
- 143
- Platte
- 145
- Umhüllung
- 147
- ebene Oberfläche
- 149
- Verbindungselement
- 151
- Klebestreifen
- 153
- Clip
- 155
- Klemmelemente der Seitenwände des zweiten Aufnahmebereichs
- 157
- Rückwand des zweiten Aufnahmebereichs
- 159
- Seitenwände
- 161
- untere Begrenzung
- 163
- offene Oberseite
- 165
- Vorderseite
- 167
- erstes, unteres Klemmelementpaar
- 169
- zweites, oberes Klemmelementpaar
- 171
- drittes, mittleres Klemmelementpaar
- D1
- erste Distanz
- D2
- zweite Distanz
- D3
- dritte Distanz
- 173
- erste Seitenwand des zweiten Behälters
- 175
- zweite Seitenwand des zweiten Behälters
- 177
- erstes Klemmelement
- 179
- zweites Klemmelement
- 181
- erste Klemmelementfläche
- 183
- zweite Klemmelementfläche
- 185
- Klemmelementlängsachse
- 186
- dritte Klemmelementfläche
- 187
- erstes Ende der Klemmelementflächen
- 189
- zweites Ende der Klemmelementflächen
- B
- Breite der Klemmelementflächen
- 191
- Verbindungsplatte
- 192
- Durchgangsbohrung
- 193
- erste Seitenkante der ersten Klemmelementfläche
- 195
- erste Seitenkante der zweiten Klemmelementfläche
- 197
- Klemmelementkante
- 199
- innerer Hohlraum
- 201
- offene Seite des Hohlraums
- 203
- Gehäuse des zweiten Behälters
- 205
- Innenraum
- 207
- Einlass des zweiten Behälters
- 209
- Auslass des zweiten Behälters
- 211
- Auslass des Fluidreservoirs
- 213
- Fluidreservoir
- 215
- Einlassöffnung des zweiten Behälters
- 217
- Behälterlängsachse
- 219
- Auslassöffnung des zweiten Behälters
- 221
- unterer Bereich des zweiten Aufnahmebereichs
- 223
- Durchgangsbohrung in der unteren Begrenzung
- 225
- oberer Bereich des zweiten Aufnahmebereichs
- 227
- erstes Ende des Auslasses des zweiten Behälters
- 229
- zweites Ende des Auslasses des zweiten Behälters
- 231
- Auslasslängsachse
- 233
- Einlassende
- 235
- Auslassende
- 241
- sich verjüngender Abschnitt des zweiten Behälters
- 243
- im Wesentlichen symmetrischen Abschnitt des zweiten Behälters
- 245
- im Wesentlichen horizontale Platte
- 247
- Durchgangsbohrung der Platte
- 249
- erster Flansch der Platte
- 251
- erste Umfangswandung der Platte
- 253
- erste Seite der Platte
- 255
- Auslassöffnung des Fluidreservoirs
- 257
- erstes Gewinde
- 259
- zweites Gewinde
- 261
- Umfangswandung des Auslasses des Fluidreservoirs
- 262
- zweite Seite der Platte
- 263
- zweiter Flansch der Platte
- 265
- zweite Umfangswandung der Platte
- 267
- Flanschmittellängsachse
- 269
- Fluidreservoirmittellängsachse
- 271
- Gehäuse Fluidreservoir
- 273
- Oberseite des Fluidreservoirs
- 275
- Unterseite des Fluidreservoirs
- 277
- wenigstens ein erster Magnet
- 279
- Außenwandung des sich verjüngenden Abschnitts
- 281
- wenigstens ein zweiter Magnet
- 283
- Innenwandung der Durchgangsbohrung
- 284
- Kombinationsbehälter bzw. Kombinationsbeutel
- 285
- Positionier- und Haltevorrichtung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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