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DE102017126199A1 - Chirurgisches Instrument mit einer Schlinge aus einem metallischen Draht - Google Patents

Chirurgisches Instrument mit einer Schlinge aus einem metallischen Draht Download PDF

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DE102017126199A1
DE102017126199A1 DE102017126199.0A DE102017126199A DE102017126199A1 DE 102017126199 A1 DE102017126199 A1 DE 102017126199A1 DE 102017126199 A DE102017126199 A DE 102017126199A DE 102017126199 A1 DE102017126199 A1 DE 102017126199A1
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DE
Germany
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shaft
surgical instrument
instrument according
loop
distal end
Prior art date
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Application number
DE102017126199.0A
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Tobias Zubrod
Alexander Doppelstein
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RZ MEDIZINTECHNIK GmbH
RZ-MEDIZINTECHNIK GmbH
Original Assignee
RZ MEDIZINTECHNIK GmbH
RZ-MEDIZINTECHNIK GmbH
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Publication date
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein chirurgisches Instrument mit einem Schaft, welcher eine Längsachse, ein proximales Ende und ein distales Ende aufweist, und mit einer Schlinge aus einem metallischen Draht, wobei der Schaft als Hohlrohr ausgebildet ist, dass der metallische Draht einen ersten Endabschnitt, zumindest einen Schaftabschnitt, einen Schlingenabschnitt und einen zweiten Endabschnitt aufweist, wobei zumindest der erste Endabschnitt im Bereich des proximalen Endes des Schafts angeordnet oder am proximalen Ende des Schafts aus dem Schaft herausgeführt ist, wobei der Schaftabschnitt in dem Hohlrohr geführt ist und wobei der Schlingenabschnitt am distalen Ende aus dem Schaft hervorragt und die Schlinge bildet, wobei erste Mittel vorgesehen sind, mit welchen die Größe der Schlinge variierbar ist, und/oder zweite Mittel vorgesehen sind, mit welchen die Neigung der Ebene der Schlinge gegen die Längsachse des Schafts variierbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein chirurgisches Instrument mit einer Schlinge aus einem metallischen Draht gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Bekannt sind chirurgische Instrumente mit einem Schaft, welcher eine Längsachse, ein proximales Ende und distales Ende aufweist, und mit einer Schlinge aus einem metallischen Draht. Der metallische Draht kann mit Strom beaufschlagbar sein, er kann aber auch ohne Strom verwendet werden. Wird der metallische Draht ohne Strom verwendet, kann das chirurgische Instrument beispielsweise zur Dilatation oder Dissektion von Gewebe verwendet werden. Bei Beaufschlagung des metallischen Drahts mit Strom kann das chirurgische Instrument zur Resektion von Gewebe, beispielsweise von Polypen oder Myomen, zur Koagulation von Gewebe oder zur Vaporisation von Gewebe verwendet werden. Dabei kann das Instrument sowohl in einer monopolaren als auch in einer bipolaren Ausführung verwendet werden.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein chirurgisches Instrument mit einer Schlinge aus einem metallischen Draht derart weiterzubilden, dass es flexibler einsetzbar ist.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird gelöst durch ein chirurgisches Instrument mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • Das erfindungsgemäß chirurgische Instrument mit einem Schaft, welcher eine Längsachse, ein proximales Ende und ein distales Ende aufweist, und mit einer Schlinge aus einem metallischen Draht zeichnet sich dadurch aus, dass der Schaft als Hohlrohr ausgebildet ist, dass der metallische Draht einen ersten Endabschnitt, zumindest einen Schaftabschnitt, einen Schlingenabschnitt und einen zweiten Endabschnitt aufweist, wobei zumindest der erste Endabschnitt im Bereich des proximalen Ende des Schafts angeordnet oder am proximalen Ende des Schafts aus dem Schaft herausgeführt ist, wobei der Schaftabschnitt in dem Hohlrohr geführt ist und wobei der Schlingenabschnitt am distalen Ende aus dem Schaft hervorragt und die Schlinge bildet, wobei erste Mittel vorgesehen sind, mit welchen die Größe der Schlinge variierbar ist, und/oder zweite Mittel vorgesehen sind, mit welchen die Neigung der Ebene der Schlinge gegen die Längsachse des Schafts variierbar ist. Durch die Möglichkeit, die Größe und/oder die Neigung der Schlinge gegen die Längsachse zu variieren, wird das chirurgische Instrument flexibler einsetzbar, da die Größe und/oder die Neigung an die anatomischen Gegebenheiten der jeweilig durchzuführenden Operation angepasst werden können und gegebenenfalls bei Bedarf sogar während der Operation variiert werden können.
  • Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung weisen die ersten Mittel ein erstes Verstellelement auf, an welchem der erste Endabschnitt und/oder der zweite Endabschnitt befestigt ist, wobei das erste Verstellelement entweder in Richtung der Längsachse des Schafts verschiebbar oder um eine Achse rotierbar gelagert angeordnet ist. Mit Hilfe eines derartigen ersten Verstellelements ist es möglich, die Länge des Abschnitts des metallischen Drahts, der am distalen Ende aus dem Schaft hervorragt, zu verkürzen oder zu verlängern und auf diese Weise die Größe der Schlinge zu variieren.
  • Vorzugsweise ist der erste Endabschnitt und/oder der zweite Endabschnitt mittels einer Klemmverbindung, einer Lötverbindung, einer Schweißverbindung und/oder Klebverbindung an dem ersten Verstellelement befestigt, wodurch eine zuverlässige Fixierung erreicht werden kann.
  • Eine besonders bevorzugte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass Feststellmittel zur Arretierung des ersten Verstellelements in einer Position vorhanden sind, welche insbesondere eine Zahnung aufweisen, die in eine Gegenzahnung federbelastet eingreift. Auf diese Weise kann ein versehentliches Bewegen des ersten Verstellelements und somit ein versehentliches Variieren der Größe der Schlinge unterbunden werden.
  • Vorzugsweise umfassen die zweiten Mittel wenigstens ein Neigungsverstellelement, welches zumindest abschnittsweise in dem Schaft angeordnet ist und welches in dem Schaft in Richtung parallel zur Längsachse des Schafts verschiebbar angeordnet ist, wobei das Neigungsverstellelement ein distales Ende aufweist, welches sich bei Herausführen aus dem distalen Ende des Schafts krümmt. Durch ein derartiges Neigungsverstellelement kann bei Herausführen aus dem distalen Ende und Krümmung des Neigungsverstellelements eine Kraft auf die am distalen Ende des Schafts aus dem Schaft hervorragende Schlinge derart ausgeübt werden, dass sich die Ebene der Schlinge gegen die Längsachse des Schafts neigt.
  • Vorzugsweis ist die Krümmung umso größer, je weiter das distale Ende des Neigungsverstellelements aus dem distalen Ende des Schafts herausgeführt ist, wodurch auf einfache Art und Weise eine Variation des Neigungswinkels erreicht werden kann.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist zumindest das distale Ende des Neigungsverstellelements aus einer Formgedächtnislegierung, beispielsweise aus Nitinol, gefertigt. Dadurch kann auf einfache Art und Weise der Effekt erreicht werden, dass sich das distale Ende des Neigungsverstellelements bei Herausführen aus dem distalen Ende des Schafts krümmt.
  • Vorzugsweise ist das Neigungsverstellelement an seinem proximalen Ende mit einem zweien Verstellelement verbunden, welches auf einfache Art und Weise ein Verschieben des Neigungsverstellelements in Richtung parallel zur Längsachse des Schafts ermöglichen kann.
  • Eine bevorzugte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass Feststellemittel zur Arretierung des zweiten Verstellelements in einer Position vorhanden sind, welche insbesondere eine Zahnung aufweisen, die in eine Gegenzahnung federbelastet eingreift. Dadurch kann ein versehentliches Bewegen des zweiten Verstellelements und somit eine versehentliche Variation des Neigungswinkels des Schlinge gegen die Längsachse des Schafts unterbunden werden.
  • Vorzugsweise ist das Neigungsverstellelement als Hohlrohr ausgebildet, in welchem der metallische Draht insbesondere isoliert in Längsrichtung verschiebbar angeordnet ist, was einen kompakten, platzsparenden Aufbau des chirurgischen Instruments ermöglicht.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das Neigungsverstellelement als Elektrode ausgebildet, insbesondere als Neutralelektrode, um eine einfache und kompakte Ausgestaltung des chirurgischen Instruments als monopolares oder bipolares Instrument zu ermöglichen.
  • Vorzugsweise ist an dem proximalen Ende des Schafts ein Griffelement angeordnet, in welchem die ersten Mittel und/oder die zweiten Mittel angeordnet sind, was eine einfache Bedienung des chirurgischen Instruments ermöglichen kann.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Schaft gegen das Griffelement um seine Längsachse drehbar gelagert. Dies ermöglicht eine Drehung der Ebene der Schlinge um die Längsachse des Schafts, ohne das Griffelement verdrehen zu müssen, wodurch ein flexibler Einsatz bei einer Operation ermöglicht werden kann.
  • Eine bevorzugte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die beiden Schaftabschnitte in dem Hohlraum gegeneinander isoliert angeordnet sind.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der metallische Draht mit Strom beaufschlagbar, um ein monopolares oder bipolares chirurgisches Instrument mit einer metallischen Schlinge bereitstellen zu können.
  • Vorzugsweise ist der metallische Draht einstückig ausgebildet, was einen einfachen Aufbau des chirurgischen Instruments ermöglicht.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der metallische Draht aus einer Formgedächtnislegierung, beispielsweise aus Nitinol, gefertigt. Dies ermöglicht auf einfache Art und Weise die Aufrechterhaltung der Form der Schlinge auch unterschiedlichen Größen der Schlinge.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Schaft biegbar ausgebildet, um das chirurgische Instrument besser an die jeweiligen anatomischen Gegebenheiten bei unterschiedlichen Operationen anpassen zu können.
  • Die Erfindung wird anhand der nachfolgenden Figuren ausführlich erläutert. Es zeigen:
    • 1 eine perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen chirurgischen Instruments mit einer Schlinge, wobei die Schlingengröße auf die kleinste mögliche Größe eingestellt ist und die Ebene der Schlinge um 90° gegen die Längsachse des Schafts geneigt ist,
    • 2 eine Ansicht des Griffelements des chirurgischen Instruments gemäß 1 mit geöffnetem Deckel,
    • 3 eine Ansicht auf das Griffelement gemäß 2,
    • 4 einen Längsschnitt durch das Griffelement des chirurgischen Instruments gemäß 1,
    • 5a einen Querschnitt durch das chirurgische Instrument gemäß 1,
    • 5b eine Ausschnittvergrößerung aus 5a gemäß Detail Z,
    • 5c eine Ausschnittvergrößerung aus 5a gemäß Detail Y,
    • 6 eine vergrößerte Ansicht des distalen Endes des chirurgischen Instruments gemäß 1,
    • 7 einen Längsschnitt durch eine vergrößerte Darstellung des distalen Endes des chirurgischen Instruments gemäß 1,
    • 8 eine Darstellung des distalen Endes des chirurgischen Instruments gemäß 1 mit der Schlinge in verschiedenen Größen,
    • 9 eine Draufsicht auf das chirurgische Instrument gemäß 1, bei welchem als Schlingengröße die kleinste Größe eingestellt ist und die Ebene der Schlinge gegen die Längsachse des Schafts um 0° geneigt ist,
    • 10 eine vergrößerte Darstellung des distalen Endes des chirurgischen Instruments gemäß 9 in einer perspektivischen Ansicht,
    • 11 eine Seitenansicht des distalen Endes des chirurgischen Instruments gemäß 9,
    • 12 eine Draufsicht auf das chirurgische Instrument gemäß 1, bei welchem als Größe der Schlingen die kleinste Größe eingestellt ist und die Ebene der Schlinge gegen die Längsachsen des Schafts um 135° geneigt ist,
    • 13 eine perspektivische Ansicht einer vergrößerten Darstellung des distalen Endes des chirurgischen Instruments gemäß 12 und
    • 14 eine Seitenansicht des distalen Endes des chirurgischen Instruments gemäß 12.
  • Die 1 bis 14 zeigen verschiedene Ansichten eines Ausführungsbeispiels eines chirurgischen Instruments 10, wobei zur besseren Übersicht nicht sämtliche Bezugsziffern in sämtlichen Figuren angegeben sind.
  • Das chirurgische Instrument 10 weist einen Schaft 20, welcher eine Längsachse l, ein proximales Ende 21 und ein distales Ende 22 aufweist, und eine Schlinge aus einem metallischen Draht 30 auf.
  • Der Schaft 20 ist als Hohlrohr ausgebildet. Der Schaft 20 kann insbesondere als Metallrohr ausgebildet sein. An dem proximalen Ende 21 des Schafts 20 kann ein Griffelement 60 angeordnet sein, insbesondere derart, dass der Schaft 20 um seine Längsachse l gegen das Griffelement 60 drehbar gelagert ist. Das Griffelement 60 kann ein Gehäuse aufweisen, welches insbesondere aus zwei Gehäuseschalen zusammengesetzt sein kann.
  • Der metallische Draht 30 weist einen ersten Endabschnitt 31, einen ersten Schaftabschnitt 32, einen Schlingenabschnitt 33, einen zweiten Schaftabschnitt 34 und einen zweiten Endabschnitt 35 auf. Der erste Endabschnitt 31 kann im Bereich des proximalen Endes 21 des Schafts 20 aus dem Schaft 20 herausgeführt und insbesondere in dem Griffelement 60 angeordnet sein. Der erste Schaftabschnitt 32 ist in dem Schaft 20 angeordnet und verläuft insbesondere vom proximalen Ende 21 bis zum distalen Ende 22 des Schafts 20. Der Schlingenabschnitt 33 ist am distalen Ende 22 des Schafts 20 aus dem Schaft 20 herausgeführt und bildet eine Schlinge. Der metallische Draht 30 ist anschließend durch das distale Ende 22 wieder in den Schaft 20 hereingeführt, insbesondere derart, dass der zweite Schaftabschnitt 34 in dem Schaft 20 angeordnet ist und im Wesentlichen parallel zum ersten Schaftabschnitt 32 verläuft. Der zweite Endabschnitt 35 des metallischen Drahts 30 kann ebenfalls aus dem proximalen Ende 21 des Schafts 20 herausgeführt sein. Alternativ kann der zweite Endabschnitt 35 in dem Schaft 20 fixiert sein, wie insbesondere in 5c erkennbar. Der metallische Draht 30 kann mit einer Isolierung 36 umhüllt sein, beispielsweise mit einem Teflon-Schlauch. Dabei kann insbesondere der metallische Draht 30 gegen die Isolierung 26 axial verschiebbar angeordnet sein.
  • Um die Größe der durch den Schlingenabschnitt 33 gebildeten Schlinge variieren zu können, kann zumindest der erste Schaftabschnitt 32 in dem Schaft 20 in Richtung der Längsachse l des Schafts 20 verschiebbar gelagert sein. Dazu sind erste Mittel 40 vorgesehen, mit welchen die Größe der Schlinge variierbar ist. Die ersten Mittel 40 können ein erstes Verstellelement 41 aufweisen, an welchem der erste Endabschnitt 31 des metallischen Drahts 30 befestigt ist, beispielsweise klemmend fixiert ist. Dabei sind die ersten Verstellmittel 41 in Richtung der Längsachse l des Schafts 20 verschiebbar angeordnet.
  • Die ersten Verstellmittel 41 können ein Betätigungselement 42 aufweisen, welches durch eine in dem Gehäuse des Griffelements 60 angeordnete Nut 61 auf die Außenseite des Gehäuses des Griffelements 60 geführt ist, wobei das Betätigungselement 42 in der Nut 61 verschiebbar angeordnet ist. Wird das erste Verstellelement 41 in Richtung der Längsachse l beispielsweise in Richtung auf den Schaft 20 verschoben, wird der erste Schaftabschnitt 32 in dem Schaft 20 in Richtung auf das distale Ende 22 des Schafts 20 verschoben und die Länge des Schlingenabschnitts 33, der am distalen Ende 22 aus dem Schaft 20 herausragt, vergrößert, sodass eine größere Schlinge gebildet werden kann. Wird das erste Verstellelement 41 in Richtung parallel zur Längsachse l von dem Schaft 20 wegbewegt, wird der Schaftabschnitt 32 aus dem Schaft 20 am proximalen Ende 21 herausgezogen und auf diese Weise die Länge des am distalen Ende 22 aus dem Schaft 20 herausragenden Schlingenabschnitts 33 verkürzt, sodass eine kleinere Schlinge gebildet wird (vergleiche insbesondere 8). An der Nut 61 können verschiedene Positionen des Betätigungselements 42 markiert sein, die einer bestimmten Größe der durch den Schlingenabschnitt 33 gebildeten Schlinge entsprechen.
  • Um ein unbeabsichtigtes Variieren der Größe der Schlinge zu verhindern, können Feststellmittel 45 zur Arretierung des ersten Verstellelements 41 in einer Position vorhanden sein. Dazu kann beispielsweise an dem ersten Verstellelement 41 eine Zahnung 46 angeordnet sein, welche durch ein Federelement 48 beaufschlagt in eine Gegenzahnung 47 eingreift, die an der Innenseite des Gehäuses des Griffelements 60 angeordnet sein kann (vergleiche insbesondere 4).
  • Um die Neigung der Ebenen der Schlinge gegen die Längsachse l des Schafts 20 variieren zu können, können zweite Mittel 50 vorgesehen sein. Die zweiten Mittel 50 weisen wenigstens ein Neigungsverstellelement 51, in dem vorliegenden Ausführungsbeispiel zwei Neigungsverstellelemente 51, auf, welches zumindest abschnittsweise in dem Schaft 20 angeordnet ist und in dem Schaft 20 in Richtung parallel zur Längsachse l des Schafts 20 verschiebbar angeordnet ist, wobei das Neigungsverstellelement 51 ein distales Ende 51a aufweist, welches sich bei Herausführen aus dem distalen Ende 22 des Schafts 20 krümmt. Das Neigungsverstellelement 51 kann neben dem distalen Ende 51a ein proximales Ende 51b aufweisen, wobei insbesondere das distale Ende 51a, vorzugsweise das gesamte Neigungsverstellelement 51, aus einer Formgedächtsnislegierung, beispielsweise aus Nitinol, gefertigt ist. Das distale Ende 51a des Neigungsverstellelements 51 ist im Bereich des distalen Endes 22 des Schafts 20 angeordnet. Das proximale Ende 51b des Neigungsverstellelements 51 kann aus dem proximalen Ende 21 des Schafts 20 herausgeführt sein.
  • In dem vorliegenden Ausführungsbeispiel ist das Neigungsverstellelement 51 als Hohlrohr angeordnet. Insbesondere sind zwei Neigungsverstellelemente 51 in dem Schaft 20 derart angeordnet, dass sie im Wesentlichen parallel zueinander verlaufen und insbesondere der metallische Draht 30 mit seinem ersten Endabschnitt 31 in einem der Neigungsverstellelemente 51 und mit seinem zweiten Schaftabschnitt 34 in dem anderen der beiden Neigungsverstellelemente 51 angeordnet ist (vergleiche insbesondere 5c).
  • Die Neigungsverstellelemente 51 können gegen den Schaft 20 isoliert sein, beispielsweise durch eine Isolierung 59, welche beispielsweise als Teflonschlauch ausgebildet sein kann.
  • Das Neigungsverstellelement 51 ist in dem Schaft 20 parallel zur Längsachse l verschiebbar gelagert angeordnet. Je weiter das Neigungsverstellelement 51 mit seinem distalen Ende 51a aus dem distalen Ende 22 des Schafts 20 herausgeschoben werden, desto größer ist die Krümmung des distalen Endes 51a.
  • Da der metallische Draht 30 im Innern des als Hohlrohr ausgebildeten Neigungsverstellelements 51 geführt ist, insbesondere durch zwei parallel zueinander angeordnete als Hohlrohr ausgebildete Neigungsverstellelemente 51 geführt ist und insbesondere derart, dass er durch eines der Neigungsverstellelemente 51 hingeführt und in dem zweiten der Neigungsverstellelemente 51 zurückgeführt wird, wird dadurch eine Kraft auf den metallischen Draht 30 ausgeübt, der eine Neigung der durch den Schlingenabschnitt 33 gebildeten Schlinge ausübt und auf diese Weise die Neigung der Ebene der Schlinge gegen die Längsachse l variiert.
  • Beispielsweise ist in den 9 bis 11 das Neigungsverstellelement 51, insbesondere die beiden Neigungsverstellelemente 51, so weit in den Schaft 20 hineingezogen, dass das distale Ende 51a nicht oder nur geringfügig aus dem distalen Ende 22 des Schafts 20 hervorragt und in dieser Position insbesondere keine Krümmung des distalen Endes 51a des Neigungsverstellelements 51 auftritt, sodass die durch den Schlingenabschnitt 33 gebildete Schlinge in einer Ebene liegt, welche parallel zur Längsachse l des Schafts 20 ausgerichtet ist (vergleiche 11).
  • In den 1, 5a, 5c, 6 und 7 ist beispielsweise das Neigungsverstellelement 51, insbesondere die beiden Neigungsverstellelemente 51, mit seinem distalen Ende 51a derart weit aus dem distalen Ende 22 des Schafts 20 herausgeschoben, dass das distale Ende 51a etwa in einem Winkel von 90° abgebogen ist und somit die Ebene, in welcher die durch den Schlingenabschnitt 33 gebildete Schlinge liegt, etwa im Winkel α von 90° gegen die Längsachse l des Schafts 20 geneigt angeordnet ist (vergleiche insbesondere 7).
  • In den 12 bis 14 ist das Neigungsverstellelement 51, insbesondere die beiden Neigungsverstellelemente 51, derart weit aus dem distalen Ende 22 des Schafts 20 hervorgeschoben, dass das distale Ende 51a des Neigungsverstellelements 51 einen Winkel von etwa 135° bildet und damit die Ebene der Schlinge in einem entsprechenden Winkel α gegen die Längsachse l des Schafts 20 geneigt angeordnet ist.
  • Um das Neigungsverstellelement 51, insbesondere die beiden Neigungsverstellelemente 51 gleichzeitig, auf einfache Art und Weise verschieben zu können, sind die proximalen Enden 51b der Neigungsverstellelemente 51 mit einem zweiten Verstellelement 52 verbunden. Die Neigungsverstellelemente 51 sind derart an dem zweiten Verstellelement 52 angeordnet, dass bei Bewegung des zweiten Verstellelements 52 parallel zur Längsachse l des Schafts 20 die Neigungsverstellelemente 51 in Richtung parallel zur Längsachse l des Schafts 20 bewegt werden können, insbesondere jedoch ohne die Position des metallischen Drahts 30 zu verändern. Insbesondere ist der metallische Draht 30 relativ zu den Neigungsverstellelementen 51 parallel zur Längsachse l des Schafts 20 bewegbar angeordnet.
  • Das zweite Verstellelement 52 kann ein Betätigungselement 53 aufweisen, welches durch eine Nut 62 auf die Außenseite des Gehäuses des Griffelements 30 geführt und in dieser parallel zu Längsachse l verschiebbar angeordnet ist. Entlang der Nut 62 können verschiedene Positionen mit einem Hinweis auf die dieser Position entsprechende Neigung der Ebene der Schlinge gegen die Längsachse l des Schafts 20 markiert sein.
  • Um ein versehentliches Variieren der Neigung der Ebene der Schlinge gegen die Längsachse l des Schafts 20 zu vermeiden, kann das zweite Verstellelement 52 Feststellmittel 55 zur Arretierung des zweiten Verstellelements 52 in einer Position aufweisen. Dazu kann an dem zweiten Verstellelement 52 eine Zahnung 56 angeordnet sein, die durch die Kraft eines Federelements 58 in eine an der Innenseite des Gehäuses der Griffelements 30 angeordnete Gegenzahnung 57 eingreift (vergleiche insbesondere 4).
  • Das chirurgische Instrument 10 kann einen Stromanschluss 70 beispielsweise in Form eines Kabels mit einem daran angeordneten Stecker aufweisen. Es besteht alternativ auch die Möglichkeit, dass das chirurgische Instrument 10 eine kabellose Stromversorgung aufweist, beispielsweise mit Hilfe einer Batterie oder eines Akkus.
  • Der metallische Draht 30 kann mit Strom beaufschlagbar sein. Beispielsweise ist dazu an das erste Verstellelement 41 ein elektrischer Leiter 71 des Stromanschlusses 70 angeschlossen und elektrisch leitend mit dem metallischen Draht 30 verbunden.
  • Um ein bipolares Instrument 10 bereitstellen zu können, kann eine Neutralelektrode 73 im Bereich des proximalen Endes 21 des Schafts 20 angeordnet sein. Diese kann insbesondere mit dem Neigungsverstellelement 51 in elektrisch leitender Verbindung stehen, sodass über die Neigungsverstellelemente 51 das gewünschte Potential, beispielsweise das Neutralpotenzial, an die Neutralelektrode 73 angelegt werden kann. Dazu sind insbesondere die proximalen Enden 51b der Neigungsverstellelemente 51 über einen elektrischen Leiter 72 an das entsprechende Potenzial anlegbar.
  • Es sei darauf hingewiesen, dass in dem beschriebenen Ausführungsbeispiel sowohl die Mittel 40 zur Variation der Größe der Schlinge als auch die Mittel 50 zur Variation der Neigung der Ebene der Schlinge gegen die Längsachse l des Schafts vorhanden sind, dass aber selbstverständlich eine Ausführungsform der Erfindung nur die Mittel 40 zur Variation der Größe der Schlinge und eine andere Ausführungsform der Erfindung nur die Mittel 50 zur Variation der Neigung der Ebene der Schlinge gegen die Längsachse l des Schafts 20 aufweisen kann.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Chirurgisches Instrument
    20
    Schaft
    21
    proximales Ende
    22
    distales Ende
    30
    metallischer Draht
    31
    erster Endabschnitt
    32
    erster Schaftabschnitt
    33
    Schlingenabschnitt
    34
    zweiter Schaftabschnitt
    35
    zweiter Endabschnitt
    36
    Isolierung
    40
    erste Mittel
    41
    erstes Verstellelement
    42
    Betätigungselement
    45
    Feststellmittel
    46
    Zahnung
    47
    Gegenzahnung
    48
    Federelement
    50
    zweite Mittel
    51
    Neigungsverstellelement
    51a
    distales Ende
    51b
    proxiales Ende
    52
    zweites Verstellelement
    53
    Betätigungselement
    55
    Feststellmittel
    56
    Zahnung
    57
    Gegenzahnung
    58
    Federelement
    59
    Isolierung
    60
    Griffelement
    61
    Nut
    62
    Nut
    70
    Stromanschluss
    71
    Elektrischer Leiter
    72
    Elektrischer Leiter
    73
    Neutralelektrode
    L
    Längsachse
    α
    Winkel

Claims (18)

  1. Chirurgisches Instrument (10) mit einem Schaft (20), welcher eine Längsachse (l), ein proximales Ende (21) und ein distales (22) Ende aufweist, und mit einer Schlinge aus einem metallischen Draht (30), dadurch gekennzeichnet, dass der Schaft (20) als Hohlrohr ausgebildet ist, dass der metallische Draht (30) einen ersten Endabschnitt (31), zumindest einen Schaftabschnitt (32, 34), einen Schlingenabschnitt (33) und einen zweiten Endabschnitt (35) aufweist, wobei zumindest der erste Endabschnitt (31) im Bereich des proximalen Endes (21) des Schafts (20) angeordnet oder am proximalen Ende (21) des Schafts (20) aus dem Schaft (20) herausgeführt ist, wobei der Schaftabschnitt (32, 34) in dem Hohlrohr geführt ist und wobei der Schlingenabschnitt (33) am distalen Ende aus dem Schaft (20) hervorragt und die Schlinge bildet, wobei erste Mittel (40) vorgesehen sind, mit welchen die Größe der Schlinge variierbar ist, und/oder zweite Mittel (50) vorgesehen sind, mit welchen die Neigung der Ebene der Schlinge gegen die Längsachse (l) des Schafts (20) variierbar ist.
  2. Chirurgisches Instrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Mittel (40) ein erstes Verstellelement (41) aufweisen, an welchem der erste Endabschnitt (31) und/oder der zweite Endabschnitt (35) befestigt ist, wobei das erste Verstellelement (41) entweder in Richtung der Längsachse (l) des Schafts (20) verschiebbar oder um eine Achse rotierbar gelagert angeordnet ist.
  3. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Endabschnitt (31) und/oder der zweite Endabschnitt (35) mittels einer Klemmverbindung, einer Lötverbindung, einer Schweißverbindung und/oder einer Klebverbindung an dem ersten Verstellelement (41) befestigt ist.
  4. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass Feststellmittel (45) zur Arretierung des ersten Verstellelements (41) in einer Position vorhanden sind, welche insbesondere eine Zahnung (46) aufweisen, die in eine Gegenzahnung (47) federbelastet eingreift.
  5. Chirurgisches Instrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweiten Mittel (50) wenigstens ein Neigungsverstellelement (51) umfassen, welches zumindest abschnittsweise in dem Schaft (20) angeordnet ist und welches in dem Schaft (20) in Richtung parallel zur Längsachse (l) des Schafts (20) verschiebbar angeordnet ist, wobei das Neigungsverstellelement (51) ein distales Ende (51a) aufweist, welches sich bei Herausführen aus dem distalen Ende (22) des Schafts (20) krümmt.
  6. Chirurgisches Instrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Krümmung umso größer ist, je weiter das distale Ende (51a) des Neigungsverstellelements (50) aus dem distalen Ende (22) des Schafts (20) herausgeführt ist.
  7. Chirurgisches Instrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das distale Ende (51a) des Neigungsverstellelements (51) aus einer Formgedächtnislegierung gefertigt ist.
  8. Chirurgisches Instrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Neigungsverstellelement (51) an seinem proximalen Ende (51b) mit einem zweiten Verstellelement (52) verbunden ist.
  9. Chirurgisches Instrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Feststellmittel (55) zur Arretierung des zweiten Verstellelements (52) in einer Position vorhanden sind, welche insbesondere eine Zahnung (56) aufweisen, die in eine Gegenzahnung (57) federbelastet eingreift.
  10. Chirurgisches Instrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Neigungsverstellelement (51) als Hohlrohr ausgebildet ist, in welchem der metallische Draht (30) insbesondere isoliert in Längsrichtung verschiebbar angeordnet ist.
  11. Chirurgisches Instrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Neigungsverstellelement (51) als Elektrode ausgebildet ist, insbesondere als Neutralelektrode (73).
  12. Chirurgisches Instrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem proximalen Ende (21) des Schafts ein Griffelement (60) angeordnet ist, in welchem die ersten Mittel (40) und/oder die zweiten Mittel (50) angeordnet sind.
  13. Chirurgisches Instrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaft (20) gegen das Griffelement (60) um seine Längsachse drehbar gelagert ist.
  14. Chirurgisches Instrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Schaftabschnitte (32, 35) in dem Hohlrohr gegeneinander isoliert angeordnet sind.
  15. Chirurgisches Instrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der metallische Draht (30) mit Strom beaufschlagbar ist.
  16. Chirurgisches Instrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der metallische Draht (30) einstückig ausgebildet ist.
  17. Chirurgisches Instrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der metallische Draht (30) aus einer Formgedächtsnislegierung, beispielsweise aus Nitinol, gefertigt ist.
  18. Chirurgisches Instrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaft (20) biegbar ausgebildet ist.
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DE102022107017A1 (de) 2022-03-24 2023-09-28 Rz-Medizintechnik Gmbh Chirurgisches Instrument mit einer ausfahrbaren und bestrombaren Schlinge aus einem metallischen Draht

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