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DE102016111825B3 - Behälterbehandlungsmaschine zum Bearbeiten von Packmitteln - Google Patents

Behälterbehandlungsmaschine zum Bearbeiten von Packmitteln Download PDF

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DE102016111825B3
DE102016111825B3 DE102016111825.7A DE102016111825A DE102016111825B3 DE 102016111825 B3 DE102016111825 B3 DE 102016111825B3 DE 102016111825 A DE102016111825 A DE 102016111825A DE 102016111825 B3 DE102016111825 B3 DE 102016111825B3
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Germany
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adjustable
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container treatment
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treatment machine
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DE102016111825.7A
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English (en)
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Ingo Rückstein
Markus Koslowski
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KHS GmbH
Original Assignee
KHS GmbH
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Publication date
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Priority to PCT/EP2017/062594 priority patent/WO2018001646A1/de
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65CLABELLING OR TAGGING MACHINES, APPARATUS, OR PROCESSES
    • B65C9/00Details of labelling machines or apparatus
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B67OPENING, CLOSING OR CLEANING BOTTLES, JARS OR SIMILAR CONTAINERS; LIQUID HANDLING
    • B67CCLEANING, FILLING WITH LIQUIDS OR SEMILIQUIDS, OR EMPTYING, OF BOTTLES, JARS, CANS, CASKS, BARRELS, OR SIMILAR CONTAINERS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; FUNNELS
    • B67C3/00Bottling liquids or semiliquids; Filling jars or cans with liquids or semiliquids using bottling or like apparatus; Filling casks or barrels with liquids or semiliquids
    • B67C3/02Bottling liquids or semiliquids; Filling jars or cans with liquids or semiliquids using bottling or like apparatus
    • B67C3/22Details

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Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf eine Behälterbehandlungsmaschine zum Bearbeiten von Packmittel, insbesondere in Form von Flaschen, Dosen oder dergleichen Behälter oder Verpackungen aus Zuschnitten aus Flachmaterial, gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruch 1. Ein wesentliches Merkmal der Behälterbehandlungsmaschine zum Bearbeiten von Packmittel, insbesondere in Form von Flaschen oder dergleichen Behälter, besteht dabei darin, dass die wenigstens eine Zentrier- und Andockeinheit eine verstellbare Halteeinrichtung zur Aufnahme der wenigstens zwei Wandelemente aufweist, über welche die Breite der Maschinenschutzöffnung einstellbar ist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Behälterbehandlungsmaschine zum Bearbeiten von Packmitteln, insbesondere in Form von Flaschen, Dosen oder dergleichen Behälter oder Verpackungen aus Zuschnitten aus Flachmaterial, gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruch 1.
  • Aus Gründen des Arbeitsschutzes ist bei Behälterbehandlungsmaschinen eine Maschinenverkleidung, d. h. ein Maschinenschutz unerlässlich, der die Transporteinrichtung zumindest abschnittsweise entlang der Transportstrecke umschließt und damit einen geschützten Raum definiert, in dem die Transporteinrichtung angeordnet ist. Der Maschinenschutz umfasst hierfür beispielsweise mehrere Wandelemente, die zwischen zwei benachbarten Wandelementen eine Maschinenschutzöffnung ausbilden. Die Wandelemente sind dabei beispielsweise aus einem durchsichtigen Kunststoffmaterial gefertigt.
  • Durch eine Modulbauweise, wie sie bei modernen Behälterbehandlungsmaschinen zunehmend zum Tragen kommt, ist es möglich, unter Verwendung einer Grundeinheit, die die umlaufende Transporteinrichtung aufweist, unterschiedlichste Behandlungsverfahren an Behältern, beispielsweise an Flaschen durchzuführen, und zwar durch Verwendung entsprechender Behandlungsmodule oder -aggregate. Diese Behandlungsmodule, die für die jeweilige Behandlung ausgebildet und beispielsweise Etikettier- und/oder Druckmodule, Kameramodule, Ausrichtmodule zum Ausrichten der Behälter usw. sind, werden dem jeweiligen Behandlungsverfahren entsprechend in unterschiedlicher Anzahl und/oder Form und/oder Position und/oder Größenverhältnisse an der Grundeinheit vorgesehen, und zwar vorzugsweise durch wieder lösbares Andocken an ein Maschinengestell der Grundeinheit.
  • Um bereits beim Andocken der Behandlungsmodule an der Behälterbehandlungsmaschine eine lagestabile Ausrichtung dieser Behandlungsmodule zu erreichen, ist es üblich, die Behandlungsmodule über Andock- und Zentrierelemente an der Behälterbehandlungsmaschine bzw. an dessen Maschinengestell mechanisch lösbar anzuordnen.
  • Für die unterschiedlichen Behandlungsmodule ist jeweils eine passende Öffnung zwischen den Wandelementen in dem Maschinenschutz, nachstehend als Maschinenschutzöffnung bezeichnet, erforderlich, damit das betreffende Modul mit seinem unmittelbar mit den Behältern bei der Behandlung zusammenwirkenden Modulabschnitt von außen her in den geschützten Raum des Maschinenschutzes hineinreicht. Üblicherweise wird hierbei die Maschinenschutzöffnung an das Behandlungsmodul mit der maximalen Breite angepasst bzw. für das Behandlungsmodul mit der maximalen Breite ausgelegt. Sollen anschließend kleinere, also insbesondere schmälere Behandlungsmodule an dieser Arbeitsposition an der Transporteinrichtung des Behälterbehandlungsmaschine vorgesehen sein, so muss die auf die maximale Breite ausgelegte Maschinenschutzöffnung durch zusätzliche Wand- oder Verkleidungstücke auf das Breitenmaß des schmäleren Behandlungsmoduls verkleinert werden. Hierfür werden oftmals Zusatzverkleidungen vorgesehen. Zudem ist beim Umrüsten der Behälterbehandlungsmaschine auf ein anderes Behandlungsmodul ein An- und Abbau des Maschinenschutzes von der Transporteinrichtung sowie dem Behandlungsmodul selbst erforderlich.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Behälterbehandlungsmaschine zum Bearbeiten von Packmittel, insbesondere in Form von Flaschen oder dergleichen Behälter aufzuzeigen, mit der die vorgenannten Nachteile vermieden werden und die insbesondere eine möglichst flexibel an die unterschiedlichsten Standardgrößen der Behandlungsmodule anpassbare Maschinenschutzöffnung bereitstellt. Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein Anschlusselement entsprechend dem Patentanspruch 1 ausgebildet. Die Unteransprüche betreffen dabei besonders vorteilhafte Ausführungsvarianten der Erfindung.
  • Ein wesentliches Merkmal der Behälterbehandlungsmaschine zum Bearbeiten von Packmittel, insbesondere in Form von Flaschen oder dergleichen Behälter, besteht dabei darin, dass die wenigstens eine Zentrier- und Andockeinheit eine verstellbare Halteeinrichtung zur Aufnahme der wenigstens zwei Wandelemente aufweist, über welche die Breite der Maschinenschutzöffnung einstellbar ist. Besonders vorteilhaft wird damit eine für sämtliche Standardgrößen von Behandlungsmodulen standardisiert, also einheitlich verwendbare Zentrier- und Andockeinheit bereitgestellt, die erfindungsgemäß eine verstellbare Halteeinrichtung aufweist, an der die wenigstens zwei Wandelemente angeordnet sind, die die Maschinenschutzöffnung ausbilden. Damit wird eine besonders einfache und flexible Breitenverstellung der Maschinenschutzöffnung ermöglicht, die an die unterschiedlichsten Standardgrößen der Behandlungsmodule anpassbar ist.
  • Besonders vorteilhaft kann mittels der Halteeinrichtung die Breite der Maschinenschutzöffnung an eine jeweilige Breitenabmessung des entsprechend in der Arbeitsposition angekoppelten Behandlungsmoduls anpassbar sein.
  • Bevorzugt kann die Halteeinrichtung wenigstens eine verstellbare Teleskopeinheit aufweisen, mittels der die Breite der Maschinenschutzöffnung einstellbar ist.
  • Weiterhin vorteilhaft kann die Halteinrichtung im Bereich freier Enden der Teleskopeinheit jeweils ein im Wesentlichen vertikal zur Teleskopeinheit orientiertes, stangenartiges Haltemittel aufweisen, an dem jeweils ein Wandelement aufnehmbar ist.
  • Es kann wiederum bevorzugt vorgesehen sein, dass die Teleskopeinheit eine erste und eine zweite verstellbare Teleskopeinheit aufweist, wobei an der ersten verstellbaren Teleskopeinheit ein erstes stangenartiges Haltemittel und an der zweiten verstellbaren Teleskopeinheit ein zweites stangenartiges Haltemittel aufgenommen ist.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsvariante kann die erste Teleskopeinheit in Abhängigkeit zur zweiten Teleskopeinheit verstellbar sein.
  • Bevorzugt kann die erste und/oder zweite Teleskopeinheit auch als eine in ihrer Länge verstellbare Teleskopschiene ausgebildet sein.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsvariante kann das erste und/oder zweite stangenartige Haltemittel als ein Stangenprofil mit wenigstens einer entlang der Längserstreckung des Stangenprofils verlaufenden Profilausnehmung ausgebildet sein.
  • Nochmals vorteilhaft können zumindest die zwei mittels des ersten und zweiten Haltemittels aufgenommenen Wandelemente jeweils einen Eingriffsabschnitt aufweisen, der passgenau in die jeweilige Profilausnehmung des entsprechenden Haltemittels eingreift.
  • Weiterhin bevorzugt kann die Halteeinrichtung über eine Verrieglungseinrichtung in einer Verriegelungsposition mechanisch an dem Behandlungsmodul befestigt sein.
  • Auch vorteilhaft kann die Verriegelungseinrichtung zumindest einen Sicherungsschalter aufweisen, über den die Verriegelungsposition überwachbar ist.
  • Schließlich können die den Maschinenschutz bildenden Wandelemente zumindest abschnittsweise entlang der Transportstrecke jeweils über Gelenkstellen gelenkig miteinander verbunden sein.
  • „Packmittel” sind im Sinne der Erfindung insbesondere Dosen, Flaschen, aber auch Tuben, Pourches, jeweils aus Metall, Glas und/oder Kunststoff, aber auch andere Packmittel, die zum Abfüllen von flüssigen oder viskosen Produkten geeignet sind.
  • Der Ausdruck „im Wesentlichen” bzw. „etwa” bedeutet im Sinne der Erfindung Abweichungen vom jeweils exakten Wert um +/–10%, bevorzugt um +/–5% und/oder Abweichungen in Form von für die Funktion unbedeutenden Änderungen.
  • Weiterbildungen, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung ergeben sich auch aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen und aus den Figuren. Dabei sind alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination grundsätzlich Gegenstand der Erfindung, unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung. Auch wird der Inhalt der Ansprüche zu einem Bestandteil der Beschreibung gemacht.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Figuren an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 in vereinfachter schematischer Darstellung und in Draufsicht eine Behälterbehandlungsmaschine umlaufender Bauart in Form einer Etikettiermaschine;
  • 2 die Behälterbehandlungsmaschine gemäß der 1 in Teildarstellung zusammen mit einem an die Maschine bzw. an das Maschinengestell angedockten Behandlungsmodul;
  • 3 in vereinfachter perspektivischer Darstellung eine beispielhafte Ausführungsvariante einer erfindungsgemäßen Zentrier- und Andockeinheit mit verstellbarer Halteeinrichtung und daran angeordneten Wandelementen,
  • 4 in einer Detaildarstellung eine Verriegelungseinrichtung für die stangenartigen Haltemittel der verstellbaren Halteeinrichtung.
  • Die in den Figuren allgemein mit 1 bezeichnete Behälterbehandlungsmaschine dient zum Behandeln von Packmitteln 2 in Form von beispielsweise Flaschen oder dergleichen Behältern und umfasst eine Transporteinrichtung 3 mit der die Behälter 2 entlang einer Transportstrecke TS an wenigstens einem an zumindest einer Arbeitsposition 10 austauschbar vorgesehenen Behandlungsmodul 9 vorbei bewegbar sind. Insbesondere kann die Transporteinrichtung 3 in der dem Fachmann bekannten Weise als ein um eine vertikale Maschinenachse MA in Richtung des Pfeils A umlaufend antreibbarer Rotor ausgebildet sein, an dessen Umfang in gleichmäßigen Winkelabständen um die Maschinenachse MA verteilt eine Vielzahl von Behälteraufnahmepositionen 4 ausgebildet sind. Mehr im Detail ist die Behälterbehandlungsmaschine 1 umlaufender Bauart ausgebildet und besitzt u. a. an einem mit mehreren Füßen 15 (in 2 exemplarisch nur ein Fuß 15 gezeigt) auf einem Untergrund bzw. Boden 13 aufstehenden Maschinenrahmen bzw. Maschinengestell 11, an dem der umlaufende Rotor 3 um die Maschinenachse MA rotierbar angeordnet ist. An die Behälteraufnahmepositionen 4 werden die mit einem äußeren Transporteur 5 zugeführten Behälter 2 über einen Behältereinlauf 6 jeweils einzeln und aufrechtstehend, d. h. mit ihrer Behälterachse in vertikaler Richtung orientiert, übergeben. Von den Behälteraufnahmepositionen 4 werden die behandelten Behälter 2 an einem Behälterauslauf 7 zur Weiterleitung an einen äußeren Transporteur 8 entnommen.
  • Die auf den Behälteraufnahmepositionen 4 aufstehenden Behälter 2 werden mit dem umlaufenden Rotor 3 an wenigstens einem Behandlungsmodul 9 vorbeibewegt, welches in Abhängigkeit von der speziellen Ausbildung der Behälterbehandlungsmaschine 1 ein Behandlungsmodul 9 unterschiedlichster Bauart und/oder Größe sein kann, beispielsweise ein Etikettiermodul mit Etikettieraggregat bei Ausbildung der Behälterbehandlungsmaschine 1 als Etikettiermaschine zum Etikettieren der Behälter, oder als Druckstation oder Druckmodul bei Ausbildung der Behälterbehandlungsmaschine 1 als Druckmaschine zum Bedrucken der Behälter 2 usw.
  • Um die Behälterbehandlungsmaschine 1 für unterschiedliche Behandlungen mit unterschiedlichen Behandlungsmodulen 9 nutzen zu können, beispielsweise zum Etikettieren von Behältern 2 unterschiedlicher Form und/oder Größe mit in ihrer Art und/oder Größe unterschiedlichen Etiketten oder aber zum Bedrucken der Behälter 2 mit unterschiedlichen, beispielsweise an die Art und/oder Größe des jeweiligen Druckbildes angepassten unterschiedlichen Druckköpfen usw., sind mehrere Behandlungsmodule 9 vorgesehen, von denen beim Betrieb der Behälterbehandlungsmaschine 1 jeweils eines an der wenigstens einen Arbeitsposition 10 an die Behälterbehandlungsmaschine 1 bzw. an dem Maschinengestell 11 angedockt ist, während sich die übrigen Behandlungsmodule 9 in einer Warteposition befinden.
  • Speziell beim Etikettieren, beim Bedrucken aber auch bei anderen Behandlungsarten ist es erforderlich, dass das jeweils an die Behälterbehandlungsmaschine 1 angedockte Behandlungsmodul 9 sehr positionsgenau in Bezug auf die Behandlungsmaschine 1 ausgerichtet ist. Um das Andocken des jeweiligen Behandlungsmoduls 9 zu erleichtern und hierbei auch ein Ausrichten des Behandlungsmoduls 9 in Bezug auf die Behälterbehandlungsmaschine 1 bzw. den Maschinenrahmen 11 zu erreichen, ist es üblich und bekannt, das jeweilige austauschbare Behandlungsmodul 9 über eine in 2 nur schematisch angedeutete Zentrier- und Andockeinheit 12 in der Arbeitsposition 10 lagefixiert an dem Maschinengestell 11 der Behälterbehandlungsmaschine 1 mechanisch anzukoppeln bzw. auszurichten. Somit wird sichergestellt, dass das Behandlungsmoduls 9 nach dem Andocken mit einer möglichst großen Genauigkeit die erforderliche Soll-Position einnimmt.
  • Aus Gründen des Unfallschutzes ist der Rotor 3 zumindest auf dem Winkelbereich seiner Drehbewegung entlang der Transportstrecke TS zwischen dem von dem Transportstern 6 gebildeten Behältereinlauf und dem von dem Transportstern 7 gebildeten Behälterauslauf von einer Maschinenverkleidung bzw. einem Maschinenschutz 20 umgeben bzw. begrenzt. Der Maschinenschutz 20 erstreckt sich entlang der teilkreisförmigen Transportstrecke TS um die vertikale Maschinenachse MA und umfasst beispielsweise eine Vielzahl von polygonartig aneinander anschließend angeordneter Wandelemente 21, so dass der Rotor 3 zumindest abschnittsweise entlang der Transportstrecke TS von dem mehrere Wandelemente 21 umfassenden Maschinenschutz 20 begrenzt ist. Die einzelnen Wandelemente 21 können mit ihren der Maschinenachse MA zugewandten Oberflächenseiten jeweils parallel zur Maschinenachse MA des Rotors 3, d. h. in vertikalen Ebenen, ausgerichtet sein.
  • Der Maschinenschutz 20 begrenzt bzw. umschließt einen geschützten Raum 20.1, der in Abhängigkeit vom Durchmesser der jeweiligen Behälterbehandlungsmaschine 1 bzw. dessen Rotors 3 in mehreren Standard-Größen oder -Typen bereitgestellt oder an den Durchmesser des Rotors angepasst werden kann. Mehr im Detail können die einzelnen Wandelemente 21 jeweils über Gelenkstellen 23 gelenkig miteinander verbunden sein, so dass damit eine Anpassung beim Aufstellen des Maschineschutzes 20 an den Durchmesser des Rotors 3 erfolgen kann. Der Maschinenschutz 20 ist dabei um eine nahezu beliebige Anzahl an Wandelementen 21 erweiterbar, die dann mittels jeweils zusätzlicher Gelenkstellen 23 an den bereits vorhandenen Wandelementen 21 angelenkt, also verbunden, werden können.
  • Im Bereich des austauschbaren Behandlungsmoduls 9 weist der Maschinenschutz 20 zumindest eine Maschinenschutzöffnung 22 auf, durch die das in der Arbeitsposition 10 angedockte Behandlungsmodul 9 mit seinem mit den Behältern 2 zusammenwirkenden Teil von der Außenseite des Maschinenschutzes 20 in den geschützten Raum 20.1 hineinreicht bzw. durch die Maschinenschutzöffnung 22 hindurchgeführt ist. Insbesondere bildet sich die Maschinenschutzöffnung 22 zwischen zwei benachbarten Wandelementen 21 mit einer vorgegebenen Breite VB aus, durch die das wenigstens eine austauschbare Behandlungsmodul 9 in der mit der Zentrier- und Andockeinheit 12 lagefixiert gehalterten Arbeitsposition 10 mit wenigstens einem Modulabschnitt in 9.1 in den von dem Maschinenschutz 20 begrenzten Raum 20.1 hineinreicht. In anderen Worten ist also die Maschinenschutzöffnung 22 als eine Art Lücke mit der vorgegeben Breite VB zwischen zwei Wandelementen 21 ausgebildet, die jedoch wieder geschlossen wird, indem in dieser Lücke das Behandlungsmodul 9 aufgenommen ist, während die übrigen, also keine Maschinenschutzöffnung 22 ausbildenden Wandelemente 21 unmittelbar zueinander anschließend, also ohne Lücke, angeordnet sind.
  • Erfindungsgemäß weist die wenigstens eine Zentrier- und Andockeinheit 12 eine in den 1 und 2 nur schematisch andeutete verstellbare Halteeinrichtung 30 zur Aufnahme der wenigstens zwei Wandelemente 21 auf, zwischen denen die zumindest eine Maschinenschutzöffnung 22 mit einer vorgegebenen Breite VB ausbildet ist und durch die das wenigstens eine austauschbare Behandlungsmodul 9 mit wenigstens einem Modulabschnitt 9.1 in den von dem Maschinenschutz 20 begrenzten Raum 20.1 hineinreicht. Ferner ist die erfindungsgemäß an der Zentrier- und Andockeinheit 12 vorgesehene verstellbare Halteeinrichtung 30 zur Einstellung, insbesondere variablen Veränderung, der Breite B der Maschinenschutzöffnung 22 ausgebildet.
  • Durch die Modulbauweise der Behälterbehandlungsmaschine 1 können je nach Bauart und Verwendungszweck unterschiedliche Behandlungsmodule 9, 9', 9'' an der Arbeitsposition 10 mittels der Zentrier- und Andockeinheit 12 angekoppelt sein. Beispielsweise können die Behandlungsmodule 9, 9', 9'' als Etikettier- und/oder Druckmodule, Kameramodule, Ausrichtmodule zum Ausrichten der Behälter usw. ausgebildet sein. Diese unterschiedlichen Behandlungsmodule 9, 9', 9'' können dem jeweiligen Behandlungsverfahren entsprechend in unterschiedlicher Anzahl und/oder Form und/oder Position und/oder Größenverhältnisse mittels der Zentrier- und Andockeinheit 12 an dem Maschinengestell 11 angekoppelt sein. Insbesondere können die unterschiedlichen Behandlungsmodule 9, 9', 9'' dabei unterschiedliche Breitenabmessungen BA1, BA2 sowie BA3 aufweisen, die die vorgegebene Breite VB der Maschinenschutzöffnung 22 definieren bzw. die vorgegebene Breite VB bestimmen. Die erfindungsgemäße Zentrier- und Andockeinheit 12 ist mittels der verstellbaren Halteeinrichtung 30 dazu ausgebildet, die Breite B der Maschinenschutzöffnung 22 an die Breitenabmessungen BA1, BA2, BA3 des Behandlungsmoduls 9, 9', 9'', also an die vorgegebene Breite VB, anzupassen.
  • Beispielsweise können an dem von dem Maschinenschutz 20 begrenzten Bereich entlang der Transportstrecke TS mehrere Maschinenschutzöffnungen 22 ausgebildet sein, durch die jeweils ein austauschbares Behandlungsmodul 9, 9', 9'' in der mit der Zentrier- und Andockeinheit 12 lagefixierten Arbeitsposition 10 mit wenigstens einem Modulabschnitt 9.1 in einen von dem Maschinenschutz 20 begrenzten Raum 20.1 hineinreicht. Eine jede Zentrier- und Andockeinheit 12 kann dabei eine verstellbare Halteeinrichtung 30 zur Aufnahme der wenigstens zwei Wandelemente 21 aufweisen, zwischen denen die jeweilige Maschinenschutzöffnung 22 mit einer jeweils vorgegebenen Breite VB ausbildet ist und durch die das entsprechend austauschbare Behandlungsmodul 9 mit wenigstens einem Modulabschnitt 9.1 in den von dem Maschinenschutz 20 begrenzten Raum 20.1 hineinreicht. Ferner ist eine jede an der entsprechenden Zentrier- und Andockeinheit 12 vorgesehene verstellbare Halteeinrichtung 30 zur Einstellung, insbesondere variablen Veränderung, der Breite B der Maschinenschutzöffnung 22 ausgebildet. Es können also mehrere austauschbare Behandlungsmodule 9, 9', 9'' unterschiedlicher Breitenabmessungen BA1, BA2 sowie BA3 an der Behälterbehandlungsmaschine 1 vorgesehen sein. Zwischen zwei zueinander benachbarten Maschinenschutzöffnungen 22 kann der Maschinenschutz 20 aus mehreren vorzugsweise über Gelenkstellen 23 gelenkig miteinander verbundenen Wandelementen 21 gebildet sein.
  • Die Zentrier- und Andockeinheit 12 weist hierbei u. a. wenigstens eine Montageplatte 12.1 sowie zumindest zwei Zentrier- und Kupplungselemente 12.2 auf. Mithin ist für das in Bezug auf den Rotor 3 und die dortigen Standflächen exakt ausgerichtete Anordnen der Behandlungsmodule 9, 9', 9'' die Zentrier- und Andockeinheit 12 mit der Montageplatte 12.1 an der Unterseite eines von dem Maschinengestell 11 gebildeten Maschinentisches 14 vorgesehen, insbesondere fest aber lösbar angeordnet, beispielweise verschraubt. Insbesondere ist damit die Zentrier- und Andockeinheit 12 über die Montagplatte 12.1 lagefixiert an dem Maschinengestell 11 befestigt.
  • Die zumindest zwei Zentrier- und Kupplungselemente 12.2 sind beispielweise an der Zentrier- und Andockeinheit 12 gegenseitig in Umfangsrichtung des Rotors 3 versetzt vorgesehen. Auf diesen maschinenseitigen Zentrier- und Kupplungselemente 12.2 der Zentrier- und Andockeinheit 12 wird das jeweilige austauschbare Behandlungsmodul 9, 9', 9'' mit modulseitigen, nicht dargestellten und zu den maschinenseitigen Zentrier- und Kupplungselemente 12.2 passgenau ausgebildeten Zentrier- und Kupplungselemente angedockt. Beispielweise können die Zentrier- und Kupplungselemente 12.2 der Zentrier- und Andockeinheit 12 kugelkopfförmig ausgebildet sein.
  • Weiterhin weist die Zentrier- und Andockeinheit 12 die verstellbare Halteeinrichtung 30 zur Aufnahme bzw. Anordnung der wenigstens zwei Wandelemente 21 auf, über welche die Breite B der Maschinenschutzöffnung 22 einstellbar ist. Hierfür umfasst die verstellbare Halteeinrichtung 30 wenigstens eine verstellbare Teleskopeinheit 31, mittels der die Breite B der Maschinenschutzöffnung 22 einstellbar ist, wobei an deren jeweiligen freien Enden FE1, FE2 jeweils ein im Wesentliches vertikal zur Teleskopeinheit 31 ausgerichtetes, stangenartiges Haltemittel 32.1, 32.2 vorgesehen ist, an dem jeweils ein Wandelement 21 angeordnet bzw. aufgenommen ist. Dabei erstreckt sich die wenigstens eine Teleskopeinheit 31 im Wesentlichen parallel zu dem Boden bzw. Untergrund 13 und damit in einer Lotrechten zur Maschinenachse MA.
  • Besonders bevorzugt umfasst die Teleskopeinheit 31 eine erste und eine zweite in der horizontalen Länge verstellbare Teleskopeinheit 31.1, 31.2, wobei der ersten verstellbaren Teleskopeinheit 31.1 ein erstes stangenartiges Haltemittel 32.1 und der zweiten verstellbaren Teleskopeinheit 31.2 ein zweites stangenartiges Haltemittel 32.2 zugeordnet ist. Insbesondere ist das erste stangenartige Haltemittel 31.1 im Bereich des ersten freien Endes FE1 an der ersten verstellbaren Teleskopeinheit 31.1 fest aber lösbar angeordnet, beispielsweise verschraubt, während das zweite stangenartige Haltemittel 31.2 im Bereich des zweiten freien Endes FE2 an der zweiten verstellbaren Teleskopeinheit 31.2 fest aber lösbar angeordnet, beispielweise verschraubt, ist. Insbesondere ist die erste und/oder zweite Teleskopeinheit 31.1, 31.2 als in der Länge verstellbare Teleskopschiene ausgebildet, was durch Doppelpfeile C kenntlich gemacht ist. Es kann dabei vorgesehen sein, dass die erste Teleskopeinheit 31.1 in Abhängigkeit, also in mechanischer Zwangskopplung, zur zweiten Teleskopeinheit 31.2 verstellbar ist.
  • Insbesondere ist das jeweilige stangenartige Haltemittel 32.1, 32.2 dabei parallel zur Maschinenachse MA ausgerichtet an der ersten und zweiten Teleskopeinheit 31.1, 31.2 angeordnet. Beispielweise können die stangenartigen Haltemittel 32.1, 32.2 als im Querschnitt im Wesentlichen quadratische Stangenprofile mit wenigstens einer sich entlang der Längserstreckung des Stangenprofils erstreckenden Profilausnehmung 33 zur Aufnahme der wenigstens zwei Wandelemente 21 ausgebildet sein. Hierbei kann das Wandelement 21 dann beispielsweise im Bereich seiner freien vertikalen Stirnseite einen zu der Profilausnehmung 33 passgenau ausgebildeten Eingriffsabschnitt 21.1 aufweisen, mittels dem eine mechanische Verbindung zwischen dem Wandelement 21 und dem Haltemittel 32.1, 32.2 herstellbar ist. Insbesondere kann der sich vertikal erstreckende Eingriffsabschnitt 21.1 des Wandelementes 21 hierfür in die Profilausnehmung 33 des Haltemittels 32.1, 32.2 eingeschoben werden. Bevorzugt ist die Länge der Haltemittel 32.1, 32.2 an die Vertikalerstreckung der Wandelemente 21 im Bereich des Eingriffsabschnittes 21.1 angepasst.
  • Insbesondere ist die Breite B der Halteeinrichtung 30 über eine horizontale Verschiebung, also Veränderung der horizontalen Länge, der ersten und/oder zweiten Teleskopeinheit 31.1, 31.2 verstellbar ausgebildet, indem hierdurch die an der jeweiligen Teleskopeinheit 31.1,31.2 vorgesehenen Haltemittel 32.1, 32.2 aufeinander zu- sowie voneinander wegbewegt, also horizontal verschoben werden, so dass sich zwischen den Haltemitteln 32.1, 32.2 eine Maschinenschutzöffnung 22 unterschiedlicher Breite B einstellen lässt.
  • Weiterhin kann vorgesehen sein, dass die Halteeinrichtung 30, insbesondere das erste und/oder zweite stangenartige Haltemittel 32.1, 32.2, über eine Verrieglungseinrichtung 34 mechanisch an dem Behandlungsmodul 9, 9', 9'' befestigbar ist. Beispielweise kann die Verriegelungseinrichtung 34 hierfür einen um eine Achse frei schwenkbaren Klinkenhebel 35 aufweisen, der in einer Verriegelungsposition in Eingriff mit einem Verriegelungselement 36, beispielsweise einem Verriegelungsstift, steht, indem der Kinkelhebel 35 das Verriegelungselement 36 beispielweise in der Verriegelungsposition hintergreift. In der in 4 dargestellten Ausführungsvariante ist der Klinkenhebel 35 dabei einer Profilstange 9.2 eines Behandlungsmoduls 9, 9', 9'' zugeordnet, wobei dieser in der Verriegelungsposition in Eingriff mit einem dem Haltemittel 32.1, 32.2 zugeordneten Verriegelungselement 36 in Eingriff steht. Ebenso ist jedoch angedacht, dass der Klinkenhebel 35 dem Haltemittel 32.1, 32.2 und das Verriegelungselement 36 dem Behandlungsmodul 9, 9', 9'', beispielsweise dessen Profilstange 9.2, zugeordnet ist. Weiterhin kann die Verriegelungseinrichtung 34 einen Sicherheitsschalter 37 zum Überwachen Verriegelungsposition aufweisen. Beispielsweise kann hierfür vorgesehen sein, dass der Sicherheitsschalter 37 einen Schaltkontakt aufweist, der insbesondere in der Verriegelungsposition des Klinkenhebels 35 betätigt ist.
  • Die Erfindung wurde voranstehend an Ausführungsbeispielen beschrieben. Es versteht sich, dass zahlreiche Änderungen sowie Abwandlungen möglich sind, ohne dass dadurch der der Erfindung zugrunde liegende Erfindungsgedanke verlassen wird.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Behälterbehandlungsmaschine
    2
    Packmittel
    3
    Transporteinrichtung
    4
    Behälterbehandlungsposition
    5
    Transporteur
    6
    Behältereinlauf
    7
    Behälterauslauf
    8
    Transporteur
    9, 9', 9''
    Behandlungsmodul
    9.1
    Modulabschnitt
    9.2
    Profilstange
    10
    Arbeitsposition
    11
    Maschinengestell
    12
    Zentrier- und Andockeinheit
    12.1
    Montageplatte
    12.2
    Zentrier- und Kupplungselement
    13
    Untergrund
    14
    Maschinentisch
    15
    Fuß
    20
    Maschinenschutz
    20.1
    geschützter Raum
    21
    Wandelement
    21.1
    Eingriffsabschnitt
    22
    Maschinenschutzöffnung
    23
    Gelenkstellen
    30
    Halteeinrichtung
    31
    Teleskopeinheit
    31.1
    erste Teleskopeinheit
    31.2
    zweite Teleskopeinheit
    32.1
    erstes Haltemittel
    32.2
    zweites Haltemittel
    33
    Profilausnehmung
    34
    Verriegelungseinrichtung
    35
    Klinkenhebel
    36
    Verriegelungselement
    37
    Sicherheitsschalter
    B
    Breite
    BA1, BA2, BA3
    Breitenabmessung Behandlungsmodul
    FE1, FE2
    freies Ende
    TS
    Transportstrecke
    MA
    Maschinenachse
    VB
    vorgegebene Breite

Claims (12)

  1. Behälterbehandlungsmaschine zum Bearbeiten von Packmitteln (2), insbesondere in Form von Flaschen oder dergleichen Behälter, umfassend eine Transporteinrichtung (3) mit der die Packmittel (2) entlang einer Transportstrecke (TS) an wenigstens einem an zumindest einer Arbeitsposition (10) austauschbar vorgesehenen Behandlungsmodul (9, 9', 9'') vorbei bewegbar sind, wobei das jeweilige austauschbare Behandlungsmodul (9, 9, 9'') über wenigstens eine Zentrier- und Andockeinheit (12) in der Arbeitsposition (10) lagefixiert an einem Maschinengestell (11) ankoppelbar ist, wobei die Transporteinrichtung (3) zumindest abschnittsweise entlang der Transportstrecke (TS) von einem zumindest mehrere Wandelemente (21) umfassenden Maschinenschutz (20) begrenzt ist, der zwischen wenigstens zwei Wandelementen (21) zumindest eine Maschinenschutzöffnung (22) mit einer vorgegebenen Breite (VB) ausbildet, durch die das wenigstens eine austauschbare Behandlungsmodul (9, 9', 9'') in der mit der Zentrier- und Andockeinheit (12) lagefixierten Arbeitsposition (10) mit wenigstens einem Modulabschnitt (9.1) in einen von dem Maschinenschutz (20) begrenzten Raum (20.1) hineinreicht, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Zentrier- und Andockeinheit (12) eine verstellbare Halteeinrichtung (30) zur Aufnahme der wenigstens zwei Wandelemente (21) aufweist, über welche die Breite (B) der Maschinenschutzöffnung (22) einstellbar ist.
  2. Behälterbehandlungsmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mittels der Halteeinrichtung (30) die Breite (B) der Maschinenschutzöffnung (22) an eine jeweilige Breitenabmessung (BA1, BA2, BA3) des entsprechend in der Arbeitsposition (10) angekoppelten Behandlungsmoduls (9, 9', 9'') anpassbar ist.
  3. Behälterbehandlungsmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteeinrichtung (30) wenigstens eine verstellbare Teleskopeinheit (31) aufweist, mittels der die Breite (B) der Maschinenschutzöffnung (22) einstellbar ist.
  4. Behälterbehandlungsmaschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteinrichtung (30) im Bereich freier Enden (FE1, FE2) der Teleskopeinheit (31) jeweils ein im Wesentlichen vertikal zur Teleskopeinheit (31) orientiertes, stangenartiges Haltemittel (32.1, 32.2) aufweist, an dem jeweils ein Wandelement (21) aufnehmbar ist.
  5. Behälterbehandlungsmaschine nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Teleskopeinheit (31) eine erste und eine zweite verstellbare Teleskopeinheit (31.1, 31.2) aufweist, wobei an der ersten verstellbaren Teleskopeinheit (31.1) ein erstes stangenartiges Haltemittel (32.1) und an der zweiten verstellbaren Teleskopeinheit (31.2) ein zweites stangenartiges Haltemittel (32.2) aufgenommen ist.
  6. Behälterbehandlungsmaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Teleskopeinheit (31.1) in Abhängigkeit zur zweiten Teleskopeinheit (31.2) verstellbar ist.
  7. Behälterbehandlungsmaschine nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und/oder zweite Teleskopeinheit (31.1, 31.2) als eine in ihrer Länge verstellbare Teleskopschiene ausgebildet sind.
  8. Behälterbehandlungsmaschine nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass das erste und/oder zweite stangenartige Haltemittel (32.1, 32.2) als ein Stangenprofil mit wenigstens einer entlang der Längserstreckung des Stangenprofils verlaufenden Profilausnehmung (33) ausgebildet sind.
  9. Behälterbehandlungsmaschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die zwei mittels des ersten und zweiten Haltemittels (32.1, 32.2) aufgenommenen Wandelemente (21) jeweils einen Eingriffsabschnitt (21.1) aufweisen, der passgenau in die jeweilige Profilausnehmung (33) des entsprechenden Haltemittels (32.1, 32.2) eingreift.
  10. Behälterbehandlungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteeinrichtung (30) über eine Verrieglungseinrichtung (34) in einer Verriegelungsposition mechanisch an dem Behandlungsmodul (9, 9', 9'') befestigt ist.
  11. Behälterbehandlungsmaschine nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungseinrichtung (34) zumindest einen Sicherungsschalter (37) aufweist, über den die Verriegelungsposition überwachbar ist.
  12. Behälterbehandlungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die den Maschinenschutz (20) bildenden Wandelemente (21) zumindest abschnittsweise entlang der Transportstrecke (TS) jeweils über Gelenkstellen (23) gelenkig miteinander verbunden sind.
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