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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Energiespeichervorrichtung und
ein Verfahren zu deren Betrieb. Die Erfindung wird im Zusammenhang
mit galvanischen Zellen und der Versorgung von KFZ-Antrieben beschrieben.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Erfindung auch unabhängig von
der Bauart der galvanischen Zellen oder unabhängig von der Art des versorgten
Verbrauchers Verwendung finden kann.
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Aus
dem Stand der Technik sind Energiespeichervorrichtungen insbesondere
mit galvanischen Zellen zur Versorgung von KFZ-Antrieben bekannt.
Einigen Bauarten ist gemein, dass die im praktischen Einsatz erzielbare
Betriebsdauer der galvanischen Zellen hinter der Betriebsdauer unter
idealen Betriebsbedingungen erheblich zurückbleibt.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die nutzbare Betriebsdauer
der Energiespeichervorrichtung bzw. deren galvanischer Zellen zu erhöhen.
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Das
wird erfindungsgemäß durch
die Lehre der unabhängigen
Ansprüche
betreffend eine Energiespeichervorrichtung und ein Verfahren zu
deren Betrieb erreicht. Zu bevorzugende Weiterbildungen der Erfindung
sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Die
Aufgabe wird gelöst
mit einer Energiespeichervorrichtung, welche eine oder mehrere erste Energiespeichereinrichtungen
und eine oder mehrere zweite, insbesondere elektrochemische Energiespeichereinrichtungen
aufweist. Die Energiespeichereinrichtungen sind zur Abgabe und zur
Aufnahme eines elektrischen Stroms vorgesehen. Die Energiespeichervorrichtung
weist auch eine Steuereinrichtung auf, welche vorgesehen ist, die
Abgabe und die Aufnahme eines elektrischen Stroms durch wenigstens
eine der Energiespeichereinrichtungen zu steuern. Die Energiespeichervorrichtung
ist dadurch gekennzeichnet, dass die Energiedichte einer zweiten Energiespeichereinrichtung
höher ist,
als die Energiedichte einer ersten Energiespeichereinrichtung. Die
Energiedichte ist vorliegend als Verhältnis aus der in der Energiespeichereinrichtung
in vollständig geladenem
Zustand abgespeicherter Energie und dem Gewicht der Energiespeichereinrichtung
bestimmt. Die Steuereinrichtung ist vorgesehen, zur Abgabe eines
elektrischen Stroms überwiegend
eine oder mehrere erste Energiespeichereinrichtung anzusteuern,
falls die Stärke
eines elektrischen Stroms einen vorbestimmten Stromstärkegrenzwert überschreitet.
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Unter
einer Energiespeichervorrichtung im Sinne der Erfindung ist eine
Vorrichtung zu verstehen, welche zur Abgabe, zur Aufnahme und zum
Abspeichern von Energie an einen Verbraucher dient. Vorzugsweise
wird die Energie von der Energiespeichervorrichtung als elektrischer
Strom abgegeben. Erfindungsgemäß weist
die Energiespeichervorrichtung eine oder mehrere erste Energiespeichereinrichtungen,
eine oder mehrere zweite Energiespeichereinrichtungen und eine Steuereinrichtung
auf. Diese Einrichtungen sind insbesondere elektrisch und/oder mechanisch
miteinander verbunden. Vorzugsweise weist die Energiespeichervorrichtung mehrere
erste und zweite Energiespeichereinrichtungen auf, wobei die Anzahl
der ersten Energiespeichereinrichtungen von der Anzahl der zweiten
Energiespeichereinrichtungen abweichen kann.
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Unter
einer ersten Energiespeichereinrichtung im Sinne der Erfindung ist
eine Einrichtung zu verstehen, welche insbesondere zur Abgabe, zur Aufnahme
und zum Abspeichern von Energie, insbesondere eines elektrischen
Stroms geeignet ist. Vorzugsweise ist die erste Energiespeichereinrichtung als
elektrische oder elektrochemische Energiespeichereinrichtung ausgebildet.
Besonders bevorzugt ist die erste Energiespeichereinrichtung als
galvanische Zelle, Spule oder Kondensator ausgebildet. Eine erste,
als galvanische Zelle ausgebildete Energiespeichereinrichtung weist
vorzugsweise wenigstens eine Anode, eine Kathode und einen Separator
auf. Der Separator nimmt einen Elektrolyt auf und ist zwischen der
Anode und der Kathode angeordnet. Vorzugsweise weist der Elektrolyt
Lithium-Ionen auf. Vorzugsweise weist die erste Energiespeichereinrichtung
eine dünnwandige
Umhüllung
auf, insbesondere zur Trennung des Inhalts von atmosphärischen Einflüssen. Vorzugsweise
erstrecken sich zwei Stromableiter der ersten Energiespeichereinrichtung wenigstens
teilweise aus deren Umhüllung.
Vorzugsweise ist eine erste Energiespeichereinrichtung ausgebildet,
dauerhaft und ohne kumulierte Schädigung einen höheren elektrischen
Strom aufnehmen und/oder abgeben zu können, als eine zweite Energiespeichereinrichtung.
Vorzugsweise ist der Innenwiderstand einer ersten Energiespeichereinrichtung geringer,
als der Innenwiderstand einer zweiten Energiespeichereinrichtung.
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Unter
einer zweiten Energiespeichereinrichtung im Sinne der Erfindung
ist eine Einrichtung zu verstehen, welche insbesondere zur Abgabe,
zur Aufnahme und zum Abspeichern von Energie, insbesondere eines
elektrischen Stroms geeignet ist. Vorzugsweise ist die zweite Energiespeichereinrichtung als
elektrische oder elektrochemische Energiespeichereinrichtung ausgebildet.
Besonders bevorzugt ist die zweite Energiespeichereinrichtung als
galvanische Zelle mit wenigstens einer Anode, einer Kathode und
einem Separator ausgebildet. Der Separator nimmt einen Elektrolyt
auf und ist zwischen der Anode und der Kathode angeordnet. Vorzugsweise
weist der Elektrolyt Lithium-Ionen auf. Vorzugsweise weist die zweite
Energiespeichereinrichtung eine dünnwandige Umhüllung auf,
insbesondere zur Trennung des Inhalts von atmosphärischen
Einflüssen.
Vorzugsweise erstrecken sich zwei Stromableiter der zweiten Energiespeichereinrichtung
wenigstens teilweise aus deren Umhüllung.
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Unter
einer Steuereinrichtung im Sinne der Erfindung ist eine Einrichtung
zu verstehen, welche vorgesehen ist, die Abgabe und die Aufnahme
von Energie, insbesondere eines elektrischen Stroms, durch wenigstens
eine der Energiespeichereinrichtungen zu steuern. Vorzugsweise steuert
die Steuereinrichtung die der Energiespeichervorrichtung zugehörigen Energiespeichereinrichtungen
derart, dass insbesondere höhere
Leistungen bzw. elektrische Ströme
bevorzugt mit einer oder mehreren ersten Energiespeichereinrichtungen
ausgetauscht werden. Vorzugsweise ist die Steuereinrichtung ausgebildet, sämtliche
vorhandene Energiespeichereinrichtungen zu steuern. Vorzugsweise
weist die Steuereinrichtung mehrere Steuereinheiten auf, welche
jeweils insbesondere einer ersten Energiespeichereinrichtung und
einer zweiten Energiespeichereinrichtung zugeordnet sind. Vorzugsweise
sind der Steuereinrichtung Leistungsschalter bzw. Leistungsregler
zugeordnet, welche die elektrischen Ströme aus den ersten und zweiten
Energiespeichereinrichtungen durchleiten bzw. schalten, besonders
bevorzugt auch den Summenstrom. Bevorzugt ist die Steuereinrichtung
vorgesehen, die Leistungsschalter bzw. Leistungsregler zu steuern.
Bevorzugt sind die Steuereinrichtung bzw. die Steuerelemente und
die Leistungsschalter bzw. Leistungsregler einstückig ausgebildet. Vorzugsweise
ist die Steuereinrichtung und/oder sind die Steuerelemente mit einem
Signalbus verbunden.
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Erfindungsgemäß weist
die Energiespeichervorrichtung eine oder mehrere Messeinrichtungen
auf. Unter einer Messeinrichtung im Sinne der Erfindung ist eine
Einrichtung zu verstehen, welche zeitweise einen Messwert insbesondere
zu wenigstens einer der Energiespeichereinrichtungen erfasst. Vorzugsweise
ist dieser Messwert repräsentativ
für den
Innenwiderstand einer Energiespeichereinrichtung, deren Ladezustand,
deren Temperatur und/oder den elektrischen Strom, welcher der Energiespeichereinrichtung
zugeführt
oder entnommen wird. Die Messeinrichtung stellt der Steuereinrichtung
zeitweise einen oder mehrere Messwerte zur Verfügung. Vorzugsweise weist die
Messeinrichtung einen oder mehrere Messfühler auf, welche insbesondere
den einzelnen Energiespeichereinrichtungen, der Steuereinrichtung,
Leistungsschaltern bzw. Leistungsreglern, der Wärmeleiteinrichtung, den Anschlusseinrichtungen
und/oder anderen Einrichtungen zugeordnet sind. Vorzugsweise sind
die wenigstens eine Messeinrichtung und/oder deren Messfühler an
einen Signalbus angeschlossen. Vorzugsweise weist die Messeinrichtung
wenigstens ein Thermoelement, eine Strommesseinrichtung und/oder
eine Spannungsmesseinrichtung auf.
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Erfindungsgemäß unterscheiden
sich eine erste und eine zweite Energiespeichereinrichtung durch
deren Energiedichten. Unter Energiedichte im Sinne der Erfindung
ist das Verhältnis
aus der im vollständig
geladenen Zustand in einer Energiespeichereinrichtung abgespeicherten
Energie und dem Gewicht dieser Energiespeichereinrichtung zu verstehen.
Unter dem vollständig
geladenen Zustand im Sinne der Erfindung ist zu verstehen, dass
die Ladung einer Energiespeichereinrichtung so groß wie möglich bemessen
ist, ohne dabei den Zustand einer Überladung zu erreichen, welche
insbesondere dauerhaft zu einer Schädigung bzw. vorzeitigem Altern der
Energiespeichereinrichtung führen
könnte.
Erfindungsgemäß ist die
Energiedichte einer zweiten Energiespeichereinrichtung höher, als
die Energiedichte einer ersten Energiespeichereinrichtung. Vorzugsweise
beträgt
der Quotient aus der Energiedichte einer ersten Energiespeichereinrichtung
und der Energiedichte einer zweiten Energiespeichereinrichtung weniger
als 1, vorzugsweise weniger als 0,9, vorzugsweise weniger als 0,8,
vorzugsweise weniger als 0,7, vorzugsweise weniger als 0,6, vorzugsweise
weniger als 0,5, vorzugsweise weniger als 0,4, vorzugsweise weniger
als 0,3, vorzugsweise weniger als 0,2, besonders bevorzugt weniger
als 0,1. Vorzugsweise beträgt
der vorgenannte Quotient mehr als 0,01. Sofern die Energiespeichervorrichtung über eine
Vielzahl erster und zweiter Energiespeichereinrichtungen verfügt, gelten
die genannten Werte des Quotienten der Energiedichten auch für die sortenrein
gemittelten Energiedichten der ersten und zweiten Energiespeichereinrichtungen.
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Die
Steuereinrichtung ist vorgesehen, zeitweise einen erfassten Messwert
und/oder dessen zeitlichen Verlauf zu verarbeiten, insbesondere
unter Berücksichtigung
von vorbestimmten Vergleichswerten und/oder deren vorbestimmten
zeitlichen Verläufen.
Besonders bevorzugt ist die Steuereinrichtung vorgesehen, einen
Messwert zu der Temperatur einer Energiespeichereinrichtung und/oder
zu einer elektrischen Stromstärke
zum Ansteuern einer Energiespeichereinrichtung zu verarbeiten. Dazu
bestimmt die Steuereinrichtung zeitweise einen oder mehrere Differenzwerte
d aus einem oder mehreren erfassten Messwerten zu einer oder mehreren Stromstärken I1 oder I2 (in der
nachfolgenden Formel als In zusammengefasst)
und wenigstens einem vorbestimmten Stromstärkegrenzwert Ig (in
der folgenden Formel um eine weiteren Index für eine erste oder zweite Energiespeichereinrichtung
ergänzt): d = In – Ig,n
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Die
Differenzwerte d dienen insbesondere zur Ansteuerung der Energiespeichereinrichtungen. Zumeist,
insbesondere während
der Abdeckung einer Grundlast durch die Energiespeichervorrichtung, ist
ein Differenzwert d zu einer Energiespeichereinrichtung negativ.
Sofern in einem ersten Fall eine erfasste Stromstärke zu insbesondere
einer zweiten Energiespeichereinrichtung einen vorbestimmten Stromstärkegrenzwert
erreicht oder überschreitet,
so begrenzt die Steuereinrichtung den von dieser zweiten Energiespeichereinrichtung
abzugebenden oder aufzunehmenden Strom. Sofern in einem zweiten Fall
die erfasste Temperatur zu insbesondere einer zweiten Energiespeichereinrichtung
einen vorbestimmten Stromstärkegrenzwert
erreicht oder überschreitet,
so begrenzt die Steuereinrichtung den von dieser zweiten Energiespeichereinrichtung
abzugebenden oder aufzunehmenden Strom. Zur Erfüllung der Strombedarfs oder
der Stromaufnahme steuert die Steuereinrichtung in diesem ersten
Fall überwiegend
eine oder mehrere erste Energiespeichereinrichtungen zur Aufnahme
oder Abgabe an. Der Quotient „q” aus einem
von einer ersten Energiespeichereinrichtung abgegebenen oder aufgenommenen elektrischen
Stroms I
1 und einem von einer zweiten Energiespeichereinrichtung
abgegebenen oder aufgenommenen elektrischen Stroms I
2 schwankt
insbesondere abhängig
vom Strombedarf bzw. dem Betriebszustand des versorgten Verbrauchers:
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Der
Quotient q schwankt insbesondere zeitlich. Vorzugsweise beträgt q zeitweise
zwischen 0,01 und 1000, vorzugsweise zwischen 0,1 und 100, besonders
bevorzugt zwischen 1 und 10. Diese Berechnung von q und die genannten
Grenzwerte gelten auch für
mehrere erste und zweite Energiespeichereinrichtungen. Vorzugsweise
werden die Differenzen d bedarfweise insbesondere für jede zweite
Energiespeichereinrichtung berechnet. Besonders bevorzugt werden
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Erfindungsgemäß steuert
die Steuereinrichtung abhängig
von der Differenz d überwiegend
die eine oder mehrere erste Energiespeichereinrichtungen und/oder
die eine oder mehrere zweite Energiespeichereinrichtungen zur Abgabe
oder Aufnahme eines elektrischen Stroms an. Sofern der Betrag der Leistung
bzw. die Stärke
des elektrischen Stroms einen vorbestimmten Grenzwert, insbesondere
einen vorbestimmten Stromstärkegrenzwert überschreitet, ist
die Steuereinrichtung vorgesehen, die Energie überwiegend einer oder mehreren
ersten Energiespeichereinrichtungen zu entnehmen oder zuzuführen. Die
Steuereinrichtung ist vorgesehen, bei Leistungswerten bzw. elektrischen
Strömen,
welche einen vorbestimmten Grenzwert bzw. Stromstärkegrenzwert
unterschreiten, die Energie überwiegend einer
oder mehreren zweiten Energiespeichereinrichtung zu entnehmen oder
zuzuführen.
Vorzugsweise ist die Steuereinrichtung vorgesehen, die Energie ausschließlich ersten
Energiespeichereinrichtungen oder zweiten Energiespeichereinrichtungen
zuzuführen
oder zu entnehmen, abhängig
vom Betrag der Leistung bzw. der Stromstärke des elektrischen Stroms.
Vorzugsweise ist die Steuereinrichtung vorgesehen, einen oder mehrere
der Energiespeichervorrichtung zugeordneten elektrische Widerstände mit
einem elektrischen Strom aus einer oder mehreren ersten und/oder
einer oder mehreren zweiten Energiespeichereinrichtungen anzusteuern.
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Unter
einem Stromstärkegrenzwert
im Sinne der Erfindung ist ein Grenzwert zu verstehen, den die Stromstärke eines
elektrischen Stroms, welcher einer Energiespeichereinrichtung zugeführt oder
entnommen wird, in der Regel nicht überschreiten soll. Ein Überschreiten
dieses Stromstärkegrenzwerts kann
ein vorzeitiges Altern der belasteten Energiespeichereinrichtung
bewirken und/oder zu einer ernsten Schädigung der belasteten Energiespeichereinrichtung
führen.
Vorzugsweise ist ein Stromstärkegrenzwert
in Abhängigkeit
von der Bauart, dem Alter und/oder der Temperatur der jeweiligen
Energiespeichereinrichtung gewählt.
Vorzugsweise stehen der Steuereinrichtung für eine erste bzw. eine zweite
Energiespeichereinrichtung jeweils eine Vielzahl von Grenzwerten
bzw. Stromstärkegrenzwerten
zur Berücksichtigung
zur Verfügung.
Es ist insbesondere ein Ziel der Einhaltung der Stromstärkegrenzwerte, dass
eine Überhitzung
einer oder mehrerer Energiespeichereinrichtungen vermieden wird.
Vorzugsweise beträgt
der Stromstärkegrenzwert
einer ersten Energiespeichereinrichtung rund 500, 200, 150, 100, 50,
20 Ampere, je nach Bauart, Alterung und/oder Temperatur. Vorzugsweise
beträgt
der Stromstärkegrenzwert
einer zweiten Energiespeichereinrichtung rund 250, 150, 100, 50,
20 Ampere, je nach Bauart, Alterung und/oder Temperatur. Je nach
Bauart, Alterung und Temperatur können die Stromstärkegrenzwerte
aber auch darüber
liegen. Vorzugsweise ist der Stromstärkegrenzwert einer zweiten
Energiespeichereinrichtung geringer, als der Stromstärkegrenzwert einer
ersten Energiespeichereinrichtung, insbesondere bauartbedingt.
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Elektrische
Ströme,
welche einer Energiespeichereinrichtung zugeführt oder entnommen werden,
bewirken auch eine elektrische Heizleistung. Diese Heizleistung
kann bei unzureichender Wärmeabfuhr
zu einem Temperaturanstieg in der mit dem elektrischen Strom belasteten
Energiespeichereinrichtung führen.
Elektrochemische Energiespeichereinrichtungen altern allgemein schneller
mit zunehmenden Temperaturen, wohl infolge unumkehrbarer chemischer
Reaktionen. Indem die Steuereinrichtung vorgesehen ist, höhere Leistungen
bzw. stärkere elektrische
Ströme überwiegend
einer oder mehreren ersten Energiespeichereinrichtung zu entnehmen oder
zuzuführen,
wird eine zweite Energiespeichereinrichtung vorteilhaft geringeren
thermischen Belastungen ausgesetzt. So wird insbesondere die Alterung
einer zweiten Energiespeichereinrichtung verringert, die nutzbare
Betriebsdauer der Energiespeichervorrichtung erhöht und die zugrunde liegende Aufgabe
gelöst.
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Nachfolgend
werden zu bevorzugende Weiterbildungen der Erfindung beschrieben.
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Vorteilhaft
weist eine erfindungsgemäße Energiespeichervorrichtung
eine Halteeinrichtung, eine Anschlusseinrichtung und/oder eine Wärmeleiteinrichtung
auf. Vorzugsweise sind mit der Halteeinrichtung zumindest die Wärmeleiteinrichtung
und die Energiespeichereinrichtungen verbunden. Bevorzugt ist die
Halteeinrichtung als Grundplatte, Rahmen oder Gehäuse ausgebildet.
Vorzugsweise sind die Energiespeichereinrichtungen in der Halteeinrichtung
mit elastischen bzw. schwingungsdämpfenden Elementen aufgenommen.
So können
vorteilhaft schädigende
Wirkungen mechanischer Beanspruchungen oder Schwingungen auf die
Energiespeichereinrichtungen verringert werden. Vorzugsweise sind
von der Halteeinrichtung die Wärmeleiteinrichtung
und die Energiespeichereinrichtungen so aufgenommen, dass diese
die Wärmeleiteinrichtung
wärmeleitend
berühren.
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Die
Anschlusseinrichtung dient insbesondere der elektrischen Verbindung
mit dem versorgten Verbraucher. Dazu ist eine Anschlusseinrichtung
mit einer oder mehreren Stromleiteinrichtungen, vorzugsweise mit
zumindest einem Anschlusskabel oder einer Stromschiene verbunden.
Vorzugsweise weist die Anschlusseinrichtung eine oder mehrere Anschlussklemmen
auf. Besonders bevorzugt weise die Anschlusseinrichtung zwei Anschlussklemmen unterschiedlicher
Polarität
auf.
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Die
Wärmeleiteinrichtung
ist bevorzugt wärmeleitend
mit der wenigstens einen ersten Energiespeichereinrichtung verbunden,
besonders bevorzugt mit sämtlichen
Energiespeichereinrichtungen der Energiespeichervorrichtung. Vorzugsweise
sind auch wärmeempfindliche
Bauteile der Steuereinrichtung mit dieser Wärmeleiteinrichtung wärmeleitend verbunden.
Bei diesen wärmeempfindlichen
Bauteilen der Steuereinrichtung handelt es sich insbesondere um
Leistungsschalter oder Leistungsregler, welche die elektrischen
Ströme
aus den Energiespeichereinrichtungen durchleiten bzw. schalten,
ggf. auch den Summenstrom. Vorzugsweise wird die Wärmeleiteinrichtung
von einem Kühlmittel
angeströmt
oder durchströmt.
Dazu weist die Wärmeleiteinrichtung
bevorzugt oberflächenvergrößerte Bereiche,
besonders bevorzugt Kühlrippen
und/oder wenigstens einen Kanal für das Kühlmittel auf. Vorzugsweise
sind die Energiespeichereinrichtungen im Wesentlichen quaderförmig ausgebildet
und berühren die
Wärmeleiteinrichtung
jeweils mit einer Begrenzungsfläche.
Vorzugsweise ist die Wärmeleiteinrichtung
mit mehreren Wärmeleitkörpern ausgebildet. Vorzugsweise
sind diese Wärmeleitkörper in
dieser Halteeinrichtung jeweils zwischen zwei Reihen im Wesentlichen
quaderförmige
Energiespeichereinrichtungen, angeordnet und weisen wenigstens einen
Kanal und/oder wenigstens einen oberflächenvergrößerten Bereich auf. Vorzugsweise
ist ein Wärmeleitkörper von
einem Kühlmittel
angeströmt
oder durchströmt.
Vorzugsweise weist der Wärmeleitkörper oberflächenvergrößerte Bereiche,
besonders bevorzugt Kühlrippen
und/oder wenigstens einen Kanal für das Kühlmittel auf.
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Vorzugsweise
weist die Energiespeichervorrichtung weiter zumindest eine Strommesseinrichtung
auf, welche bevorzugt zwischen der Anschlusseinrichtung und den
Energiespeichereinrichtungen angeordnet ist. Besonders bevorzugt
weist die Energiespeichereinrichtung eine zentrale Strommesseinrichtung
auf, welche Aufschluss über
den der Energiespeichervorrichtung entnommenen Summenstrom gibt.
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Vorteilhaft
ist die Energiespeichervorrichtung mit einer Wärmeleiteinrichtung ausgebildet.
Vorteilhaft sind die Energiespeichereinrichtungen mit der Wärmeleiteinrichtung
wärmeleitend
verbunden. Bevorzugt ist die erste Energiespeichereinrichtung zwischen
der Wärmeleiteinrichtung
und der zweiten Energiespeichereinrichtung angeordnet. Die Energiespeichereinrichtungen
sind bevorzugt im Wesentlichen quaderförmig ausgebildet. So kann eine
insbesondere raumsparende Anordnung der Einrichtungen erreicht werden,
wobei eine erste Energiespeichereinrichtung Wärme sowohl an die Wärmeleiteinrichtung
als auch an die zweite Energiespeichereinrichtung abgeben kann.
Eine erste Energiespeichereinrichtung nutzt so bei Bedarf die Wärmekapazität einer
wärmeleitend
berührenden
zweiten Energiespeichereinrichtung. So können vorteilhaft Spitzen im Temperaturverlauf
einer ersten Energiespeichereinrichtung verringert werden.
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Vorteilhaft
ist die Steuereinrichtung vorgesehen, bei vorbestimmten Bedingungen
einen elektrischen Strom zwischen wenigstens zwei der Energiespeichereinrichtungen
einzuleiten. Vorzugsweise ist die Steuereinrichtung vorgesehen,
bei vorbestimmten Bedingungen einen elektrischen Strom zwischen einer
oder mehreren ersten Energiespeichereinrichtung und einer oder mehreren
zweiten Energiespeichereinrichtung einzuleiten. Besonders bevorzugt
ist die Steuereinrichtung vorgesehen, bei vorbestimmten Bedingungen
einen elektrischen Strom zwischen einer ersten Energiespeichereinrichtung
und einer zweiten Energiespeichereinrichtung einzuleiten. Vorbestimmte
Bedingungen liegen insbesondere vor, wenn einer ersten Energiespeichereinrichtung
eine größere Menge
Energie entnommen wurde. Das ist insbesondere der Fall, wenn der
von der Energiespeichervorrichtung versorgte Antrieb eines Kraftfahrzeugs
dieses über
einen mindesten Zeitraum beschleunigt oder bergauf getrieben hat.
Sofern der zur Versorgung des Kfz-Antriebs erforderliche Strom den vorbestimmten
Stromstärkegrenzwert überschritten hat,
ist der Antrieb überwiegend
von wenigstens einer ersten Energiespeichereinrichtung versorgt
worden. Die Steuereinrichtung ist bevorzugt vorgesehen, insbesondere
nach Auswertung von Messwerten, insbesondere einer Stromstärke und/oder
eines Strom-Zeit-Integrals, und Vergleich mit einem Stromstärkegrenzwert
und/oder einer vorbestimmten Ladungsmenge, einen merklich verringerten
Ladezustand einer ersten Energiespeichereinrichtung anzunehmen.
Zur Anhebung des Ladezustands und insbesondere zur Vorbereitung
auf eine neuerliche Beschleunigung des Kraftfahrzeugs oder Bergfahrt,
leitet die Steuereinrichtung einen Strom von wenigstens einer zweiten
Energiespeichereinrichtung zu wenigstens einer ersten Energiespeichereinrichtung ein,
bis insbesondere ein erwünschter
Ladezustand der wenigstens einen ersten Energiespeichereinrichtung
erreicht ist. Vorbestimmte Bedingungen liegen auch vor, wenn einer
ersten Energiespeichereinrichtung vom generatorisch betriebenen
Antriebsmotor Energie zugeführt
wurde, insbesondere bei Verzögerung
eines Kraftfahrzeugs und/oder dessen Schubbetrieb. In diesem Fall
könnte
die überwiegend
in wenigstens einer ersten Energiespeichereinrichtung abgespeicherte
Bremsenergie zu einer unerwünscht hohen
Ladung der ersten Energiespeichereinrichtung führen. In diesem Fall ist die
Steuereinrichtung vorgesehen, einen Strom von der ersten Energiespeichereinrichtung
zu einer zweiten Energiespeichereinrichtung einzuleiten, insbesondere
zur Verringerung der Ladung der wenigstens einen ersten Energiespeichereinrichtung.
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Vorteilhaft
ist die Ladekapazität
einer ersten Energiespeichereinrichtung an die Ladekapazität einer
zweiten Energiespeichereinrichtung angepasst. Vorzugsweise ist die
Ladekapazität
einer ersten Energiespeichereinrichtung geringer bemessen, als die Ladekapazität einer
zweiten Energiespeichereinrichtung. Besonders bevorzugt beträgt die Ladekapazität einer
ersten Energiespeichereinrichtung weniger als zwei Drittel der Ladekapazität einer
zweiten Energiespeichereinrichtung. Vorzugsweise ist summierte Ladekapazität aller
ersten Energiespeichereinrichtungen geringer bemessen, als die summierte
Ladekapazität
aller zweiten Energiespeichereinrichtungen. Vorzugsweise ist die
Energiespeichervorrichtung mit mehr zweiten Energiespeichereinrichtungen
als ersten Energiespeichereinrichtungen ausgerüstet. Die Anpassung der Ladekapazitäten erfolgt
insbesondere zur Berücksichtigung
von zugrunde liegenden Betriebsprofilen des Kraftfahrzeugs. Vorteilhaft
trägt die summierte
Ladekapazität
der ersten Energiespeichereinrichtungen einem geringeren Zeitanteil
von Betriebszuständen
mit hoher Leistungsabgabe an den Antriebsmotor, insbesondere eines
Kfz, Rechnung. Vorzugsweise ist eine Energiespeichervorrichtung
in Erwartung eines Betriebs mit einem größeren Anteil von Beschleunigungsfahrten
und/oder höheren
Belastungen mit einer insgesamt höheren Ladekapazität in Form
von ersten Energiespeichereinrichtungen ausgerüstet. Vorzugsweise beträgt diese
summierte Ladekapazität
der ersten Energiespeichereinrichtung weniger als ein Drittel der
gesamten Ladekapazität der
Energiespeichervorrichtung, bevorzugt weniger als ein Viertel dieser
gesamten Ladekapazität,
vorzugsweise weniger als ein Fünftel
der gesamten Ladekapazität,
besonders bevorzugt weniger als ein Zehntel der gesamten Ladekapazität, wenigstens aber
mehr als ein Fünfzigstel
der gesamten Ladekapazität.
Vorzugsweise wird der Anteil der Ladekapazität der ersten Energiespeichereinrichtungen
an der gesamten Ladekapazität
der Energiespeichervorrichtung durch das Verhältnis der Anzahlen der ersten bzw.
der zweiten Energiespeichereinrichtungen gebildet.
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Vorteilhaft
ist die Steuereinrichtung mit einer übergeordneten Steuerung, insbesondere
des Kraftfahrzeugs bzw. der versorgten Maschine oder Anlage, signalverbunden.
Die Steuereinrichtung ist vorgesehen, mit der übergeordneten Steuerung wenigstens
zeitweise wenigstens ein vorbestimmtes Signal auszutauschen. Vorzugsweise
werden Signale ausgetauscht, welche Aufschluss über Betriebszustände der
Energiespeichervorrichtung geben, über den Fortschritt verschiedener
Vorgänge,
wie Lade- oder Entladevorgänge,
betreffend Energiespeichereinrichtungen, Fehlermeldungen etc.. Vorzugsweise übermittelt
die übergeordnete
Steuerung der Steuereinrichtung Signale, die Aufschluss über die
maximal zulässige
Leistungsaufnahme der Nebenaggregate des Kraftfahrzeugs, der Nebenaggregate
der betriebenen Anlage oder der Nebenaggregate der Maschine geben.
Vorzugsweise ist der Steuereinrichtung eine Speichereinrichtung
zugeordnet. Diese Speichereinrichtung ist insbesondere zum Abspeichern
von Betriebsdaten, vorbestimmten Grenzwerten, vorbestimmten Stromstärkegrenzwerten,
vorbestimmten Temperaturgrenzwerten, Parameterprofilen, Meldungen
betreffend erwünschte
und unerwünschte
Betriebszustände
der Energiespeichervorrichtung und/oder Fehlermeldungen bestimmt.
Vorzugsweise ist der Inhalt der Speichereinrichtungen von einer übergeordneten
Steuerung lesbar und/oder überschreibbar,
insbesondere bei Wartungsvorgängen.
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Vorteilhaft
sind wenigstens eine erste Energiespeichereinrichtung und wenigstens
eine zweite Energiespeichereinrichtung wenigstens teilweise, vorzugsweise überwiegend,
besonders bevorzugt gänzlich,
von einem Gehäuse
umgeben. Vorzugsweise sind genau eine erste Energiespeichereinrichtung
und eine zweite Energiespeichereinrichtung wenigstens teilweise
von einem Gehäuse
umgeben. Vorzugsweise sind wenigstens drei Energiespeichereinrichtungen
wenigstens teilweise von einem Gehäuse umgeben. Bevorzugt ist
das Gehäuse
mehrteilig, insbesondere mit einem ersten Formteil und einem zweiten
Formteil ausgebildet. Die Formteile sind vorgesehen, miteinander
insbesondere stoffschlüssig
und/oder kraftschlüssig
um die Energiespeichereinrichtungen verbunden zu werden. Vorzugsweise ist
das zweite Formteil insbesondere wärmeleitend mit der ersten Energiespeichereinrichtung,
besonders bevorzugt mit sämtlichen
Energiespeichereinrichtungen, verbunden. Vorzugsweise ist das zweite Formteil
wenigstens teilweise mit einem metallischen Werkstoff ausgebildet.
Vorzugsweise ist das zweite Formteil mit der Wärmeleiteinrichtung der Energiespeichervorrichtung
insbesondere wärmeleitend
verbunden. Mit Anlegen eines Temperaturgefälles wird den Energiespeichereinrichtungen
bevorzugt Wärmeenergie
zugeführt
oder entnommen, abhängig
von der Richtung des Temperaturgefälles. Vorzugsweise ist das
zweite Formteil wenigstens teilweise mit einem elektrisch isolierenden
Werkstoff beschichtet, insbesondere auf der den Energiespeichereinrichtungen
zugewandten Seite. Vorzugsweise weist das Gehäuse zwei Anschlusseinrichtungen
und/oder eine Steuereinrichtung bzw. ein Steuerelement auf. Vorzugsweise
ist das zweite Formteil als Behälter
und das erste Formteil als zugehöriger
Deckel ausgebildet. Vorzugsweise ist wenigstens das zweite Formteil an
die Gestalt der aufzunehmenden Energiespeichereinrichtungen angepasst.
Vorzugsweise ist wenigstens ein Formteil mittels einer Formgebungsverfahrens,
insbesondere eines Umformverfahrens gestaltet.
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Vorteilhaft
weist wenigstens eine Elektrode einer Energiespeichereinrichtung,
besonders bevorzugt wenigstens eine Kathode, eine Verbindung mit der
Formel LiMPO4 auf, wobei M wenigstens ein Übergangsmetallkation
der ersten Reihe ist. Das Übergangsmetallkation
ist aus der Gruppe bestehend aus Mn, Fe, Ni und Ti oder einer Kombination dieser
Elemente gewählt.
Die Verbindung weist eine übergeordnete
Olivinstruktur auf.
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Erfindungsgemäß weist
wenigstens eine Energiespeichereinrichtung vorzugsweise einen Separator
auf, welcher nicht oder nur schlecht elektronenleitend ist und welcher
aus einem zumindest teilweise stoffdurchlässigen Träger besteht. Der Träger ist
vorzugsweise auf mindestens einer Seite mit einem anorganischen
Material beschichtet. Als wenigstens teilweise stoffdurchlässiger Träger wird
vorzugsweise ein organisches Material verwendet, welches vorzugsweise
als nicht verwebtes Vlies ausgestaltet ist. Das organische Material,
vorzugsweise mit einem Polymer und besonders bevorzugt mit Polyethylenterephthalat
(PET) ausgebildet, ist mit einem anorganischen, ionenleitenden Material
beschichtet, welches vorzugsweise in einem Temperarturbereich von
40°C bis
200°C ionenleitend
ist. Das anorganische, ionenleitende Material umfasst bevorzugt
wenigstens eine Verbindung aus der Gruppe der Oxide, Phosphate, Sulfate,
Titanate, Silikate, Aluminosolikate mit wenigstens einem der Elemente
Zr, Al, Li, besonders bevorzugt Zirkonoxid. Bevorzugt weist das
anorganische, ionenleitende Material Partikei mit einem größten Durchmesser
unter 100 nm auf. Ein solcher Separator wird beispielsweise unter
dem Handelsnamen ”Separion” von der
Evonik AG in Deutschland vertrieben.
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Vorteilhaft
wird eine Energiespeichervorrichtung mit wenigstens einer ersten
Energiespeichereinrichtung, einer zweiten Energiespeichereinrichtung und
einer Steuereinrichtung derart betrieben, dass die Steuereinrichtung
zur Abgabe eines elektrischen Stroms, insbesondere mit einer Stromstärke oberhalb
eines vorbestimmten Stromgrenzwertes, vorzugsweise wenigstens eine
erste Energiespeichereinrichtung ansteuert. Vorzugsweise verarbeitet
die Steuereinrichtung wenigstens ein Signal wenigstens einer Messeinrichtung,
insbesondere eines Strommessers, wobei das Signal Aufschluss insbesondere über die
Stromstärke
des der Energiespeichervorrichtung entnommenen elektrischen Summenstroms gibt.
Sofern der gemessene Summenstrom einen vorbestimmten Stromgrenzwert überschreitet,
steuert die Steuereinrichtung die Energiespeichereinrichtungen derart,
dass der Strom überwiegend
der wenigstens einen ersten Energiespeichereinrichtung entnommen
wird. Der zweiten Energiespeichereinrichtung wird in diesem Betriebszustand
elektrische Leistung bzw. elektrischer Strom nur bis zur Höhe der für die zweite
Energiespeichereinrichtung zulässigen maximalen
Stromstärke
entnommen. Sofern der der Energiespeichervorrichtung abverlangte
elektrische Strom einen vorbestimmten Stromstärkegrenzwert unterschreitet,
steuert die Steuereinrichtung überwiegend
die zweite Energiespeichereinrichtung zur Abgabe dieses Stroms an.
Vorteilhaft wird die der Energiespeichervorrichtung abverlangte
Grundlast überwiegend
von der wenigstens einen zweiten Energiespeichereinrichtung zur
Verfügung
gestellt, wohingegen Belastungsspitzen unter erheblichem Beitrag
der wenigstens einen ersten Energiespeichereinrichtung bedient werden.
So werden die elektrische Heizleistung in Folge einer Stromentnahme
aus einer zweiten Energiespeichereinrichtung und somit deren Temperatur
begrenzt. Dadurch kann die Alterung einer zweiten Energiespeichereinrichtung
insbesondere durch unumkehrbare chemische Reaktionen verringert
und die Betriebsdauer einer zweiten Energiespeichereinrichtung erhöht werden.
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Vorteilhaft
wird die Energiespeichervorrichtung so betrieben, dass die Steuereinrichtung
bei vorbestimmten Bedingungen einen elektrischen Strom zwischen
wenigstens zwei der Energiespeichereinrichtungen einleitet. Vorzugsweise
leitet die Steuereinrichtung einen Strom zwischen einer ersten Energiespeichereinrichtung
und einer zweiten Energiespeichereinrichtung ein. Vorbestimmte Bedingungen liegen
vor, wenn eine erste Energiespeichereinrichtung bedeutsam entladen
ist, insbesondere wenn die gegenwärtige Ladung der ersten Energiespeichereinrichtung
weniger als die Hälfte
der zulässigen
Ladung beträgt.
Vorzugsweise verarbeitet die Steuereinrichtung dazu wenigstens ein
Signal wenigstens einer Messeinrichtung, insbesondere eines Strommessers,
wobei das Signal im Vergleich mit vorbestimmten Grenzwerten Aufschluss
insbesondere auf den Ladezustand der ersten Energiespeichereinrichtung
gibt. In diesem Fall wird der ersten Energiespeichereinrichtung
Energie bzw. elektrischer Strom aus einer zweiten Energiespeichereinrichtung
zugeführt. So
wird die erste Energiespeichereinrichtung für eine spätere, höhere Belastung, insbesondere
eine Beschleunigungsfahrt oder Bergfahrt eines Kraftfahrzeugs vorbereitet.
Eine vorbestimmte Bedingung liegt auch vor, wenn einer ersten Energiespeichereinrichtung
Energie und/oder Schubbetrieb, insbesondere von einem generatorisch
betriebenen Antriebsmotor eines Kraftfahrzeugs bei einem Verzögerungsvorgang
zugeführt
wird. Mit dem Einleiten eines Stroms von dieser ersten Energiespeichereinrichtung zur
zweiten Energiespeichereinrichtung durch die Steuereinrichtung,
kann eine Überladung
der ersten Energiespeichereinrichtung verringert werden. So wird
eine Schädigung
bzw. ein Altern einer ersten Energiespeichereinrichtung verringert.
Vorzugsweise ist der Energiespeichervorrichtung ein Widerstand zugeordnet.
Dieser dient insbesondere zur Verringerung der Ladung einer Energiespeichereinrichtung. Vorzugsweise
steuert die Steuereinrichtung zur teilweisen Entladung einer Energiespeichereinrichtung diesen
Widerstand an.
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Vorteilhaft
wird eine erfindungsgemäße Energiespeichervorrichtung
derart betrieben, dass insbesondere während eines Ladevorgangs einer
insbesondere zweiten Energiespeichereinrichtung deren elektrische
Spannung, insbesondere deren Klemmenspannung überwacht wird. Dazu erfasst eine
Messeinrichtung zeitweise die elektrische Spannung Un einer
oder mehrerer, insbesondere zweiter Energiespeichereinrichtungen,
insbesondere während
eines Ladevorgangs. Weiter stellt die Messeinrichtung die erfassten
Messwerte, insbesondere erfasste Klemmenspannungen der Steuerungseinrichtung
zur Verfügung.
Unter Verwendung dieser Messwerte und vorbestimmter Spannungsgrenzwerte
Ug ermittelt die Steuerungseinrichtung eine
oder mehrere zweite Differenzwerte d2. d2 = Un – Ug
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Während eines
Ladevorgangs einer Energiespeichereinrichtung ist ein zweiter Differenzwert
d2 zumeist negativ. Die Steuerungseinrichtung
ist vorgesehen, einen Ladevorgang einer Energiespeichereinrichtung
in Abhänigkeit
von diesem Differenzwert d2 zu steuern.
Sofern sich ein zweiter Differenzwert d2 dem
Wert 0 nähert
oder positiv wird, unterbricht die Steuerungseinrichtung vorzugsweise
die weitere Energiezufuhr. Ein vorbestimmter Spannungsgrenzwert Ug ist insbesondere in Abhängigkeit von Bauart, Alterung
und/oder Temperatur einer Energiespeichereinrichtung gewählt. Vorzugsweise
ist der Spannungsgrenzwert Ug geringfügig höher als
die Nennspannung oder die elektrochemische Spannung einer Energiespeichereinrichtung
gewählt.
Bevorzugt beträgt der
Spannungsgrenzwert Ug bis 120%, 115%, 110%, 105%
der Nennspannung der Energiespeichereinrichtung. Vorzugsweise wird
zur Verlängerung
der Lebensdauer einer Energiespeichereinrichtung ein geringerer
Spannungsgrenzwert Ug zum Anschluss eines
Ladevorgangs gewählt.
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Vorzugsweise
wird einer oder mehreren zweiten Energiespeichereinrichtungen zumindest zeitweise,
insbesondere während
eines Ladevorgangs je ein zeitlich veränderlicher, insbesondere gepulster
elektrischer Strom zugeführt.
Vorzugsweise wird einer oder mehreren ersten Energiespeichereinrichtungen
zumindest zeitweise, insbesondere während eines Ladevorgangs je
ein elektrischer Strom von im Wesentlichen konstanter Stromstärke zugeführt.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden
Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung in Zusammenhang
mit den Figuren. Es zeigt:
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1 schematisch
eine Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Energiespeichervorrichtung mit
ergänzenden
Einrichtungen,
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2 schematisch weitere Ausführungsformen
erfindungsgemäßer Energiespeichervorrichtungen
mit mehrteiligen Gehäusen.
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1 zeigt
schematisch eine Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Energiespeichervorrichtung 1 mit
einigen ergänzenden
Einrichtungen. Darin sind Steuerleitungen 21, 21a, 21b, 22, 24, 24a, 27, 27a gestrichelt
gezeichnet.
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Die
Energiespeichervorrichtung 1 weist mehrere erste Energiespeichereinrichtungen 2 und
mehrere zweite Energiespeichereinrichtungen 3 auf, welche
die Wärmeleiteinrichtung 7 wärmeleitend
berühren.
Die Energiespeichereinrichtungen sind im Wesentlichen quaderförmig ausgebildet
und berühren jeweils
mit einer Begrenzungsfläche
die Wärmeleiteinrichtung 7.
Sowohl die Wärmeleiteinrichtung
als auch die erste Energiespeichereinrichtung 2 weisen je
ein Thermoelement 8, 8a auf. Diese sind nur stellvertretend
für eine
Vielzahl von Thermoelementen und weiteren Messeinrichtungen dargestellt.
Diese sind über
Steuerleitungen 21, 21a mit der Steuereinrichtung 4 verbunden.
Der Steuereinrichtung 4 ist eine Speichereinrichtung 9 zugeordnet,
in welcher Daten, Stromstärkegrenzwerte,
Betriebsprofile, Fehlermeldungen etc. abgespeichert sind. Die Steuereinrichtung 4 ist über eine
Verbindungsleitung 22 mit einer nicht dargestellten, übergeordneten
Steuerung signalverbunden. Die einzelnen Energiespeichereinrichtungen 2, 3 sind über Stromkabel 25, 25a und über Leistungsschalter 26, 26a mit
zentralen Stromleitungen 23, 23a verbunden. Diese
Leistungsschalter 26, 26a werden von der Steuereinrichtung 4 über nicht
dargestellte Steuerleitungen betätigt.
Die zentralen Stromleitungen 23, 23a münden in
die Anschlusseinrichtungen 6, 6a, welche zumindest
mittelbar mit dem elektrischen Verbraucher verbunden sind. Nicht
dargestellt sind eine Vielzahl von Strommesseinrichtungen, welche
den Strom auch in den Anschlusskabeln 25, 25a erfassen
und der Steuereinrichtung 4 zur Verfügung stellen. Je nach Bauart können diese
Strommesseinrichtungen auch einstückig mit den Leistungsschaltern 26, 26a ausgebildet sein.
Die zentrale Stromleitung 23a weist einen zentralen Strommesser 8b zur
Erfassung des dem Verbraucher zur Verfügung gestellten Summenstroms auf. Über die
Signalleitung 21b stellt der zentralen Strommesser 8b der
Steuereinrichtung 4 wenigstens einen Messwert zur Verfügung. Die
Steuereinrichtung 4 verarbeitet die Signale verschiedener
Messeinrichtungen 8, 8a, 8b und betätigt die
Leistungsschalter 26, 26a über Steuerleitungen 27, 27a.
Vorzugsweise sind diese Leistungsschalter 26, 26a als Leistungsregler
ausgebildet, welche die Durchleitung eines begrenzten Stroms ermöglichen.
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Vorliegend
sind die zweiten Energiespeichereinrichtungen als elektrochemische
Zellen ausgebildet. Vorliegend sind auch die ersten Energiespeichereinrichtungen
als elektrochemische Zellen ausgebildet. Vorzugsweise sind die ersten
Energiespeichereinrichtungen 2 als Kondensatoren oder Spulen
ausgebildet, deren Energiedichten geringer, als die Energiedichten
der zweiten Energiespeichereinrichtungen 3 sind. Vorteilhaft
sind die als Spulen oder Kondensatoren ausgebildeten ersten Energiespeichereinrichtungen 2 zur
Abgabe bzw. zur Aufnahme bedeutsam größerer Ströme in der Lage. So können dem
Verbraucher zeitlich begrenzt vorteilhaft deutlich größere Ströme zur Verfügung gestellt
werden, als wenn die Energiespeichervorrichtung 1 ausschließlich zweite Energiespeichereinrichtungen 3 aufweisen
würde.
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2 zeigt weitere Ausführungsformen erfindungsgemäßer Energiespeichervorrichtungen. Diese
zeichnen sich dadurch aus, dass eine erste Energiespeichereinrichtung 2 und
eine zweite Energiespeichereinrichtung 3 von einem Gehäuse 10 aufgenommen
sind. Dabei berührt
das Gehäuse 10 bevorzugt
die Energiespeichereinrichtungen 2, 3 insbesondere
wärmeleitend,
obwohl in der Figur nicht dargestellt. Besonders bevorzugt sind
die Energiespeichereinrichtungen 2, 3 in das Gehäuse 10 zur
Verbesserung des thermischen Kontakts gezwängt. Sämtliche Ausführungsformen
der 2 weisen eine Steuereinrichtung 4 bzw.
zumindest ein Steuerelement auf, welche/welches wenigstens zeitweise
mit anderen Steuereinrichtungen bzw. Steuerelementen Signale austauscht/austauschen.
Vorzugsweise sind die Steuereinrichtung 4 und nicht dargestellte
Leistungsschalter bzw. Leistungsregler einstückig ausgebildet. Eine Energiespeichervorrichtung
gemäß 2 stellt quasi eine kleinste Einheit dar,
welche in beliebiger Anzahl miteinander insbesondere elektrisch
verknüpft
und geometrisch zueinander angeordnet werden können.
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2a zeigt
eine weitere Ausführungsform einer
erfindungsgemäßen Energiespeichervorrichtung.
Diese weist eine erste Energiespeichereinrichtung 2, eine
zweite Energiespeichereinrichtung 3, eine Steuereinrichtung 4,
ein Gehäuse 10 bzw.
dessen zweites Formteil 10b sowie zwei Anschlussklemmen 6, 6a auf.
Nicht dargestellt sind die Leistungsschalter bzw. Leistungsregler
sowie das erste, als Deckel ausgebildetes Formteil des Gehäuses 10. Das
zweite Formteil 10b des Gehäuses 10 ist aus Metallblech
ausgebildet und umschließt
die Energiespeichereinrichtungen 2, 3 derart,
dass die Einrichtungen gegeneinander vorgespannt sind. So ist die Wärmeleitung
durch die Begrenzungsflächen
der Energiespeichereinrichtungen 2, 3 verbessert.
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2b zeigt
schematisch eine Seitenansicht der Ausführungsform nach 2a.
Die Steuereinrichtung 4 ist einstückig mit den nicht dargestellten Leistungsreglern
bzw. Leistungsschaltern und den Anschlussklemmen 6, 6a ausgebildet.
Die Bauteile können
aber auch diskret aufgebaut sein. Vorzugsweise sind die nicht dargestellten
Leistungsschalter bzw. Leistungsregler wärmeleitend mit dem zweiten Formteil 10b verbunden.
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2c zeigt
schematisch eine Abwandlung der Ausführungsform der Energiespeichervorrichtung
nach den 2a und 2b mit
einer Wärmeleiteinrichtung 7.
Die Wärmeleiteinrichtung 7 ist
zwischen den Energiespeichereinrichtungen 2, 3 so
angeordnet, dass die Wärmeleiteinrichtung 7 auch
das zweite Formteil 10b des Gehäuses 10 wärmeleitend berührt. Wieder
umgibt das zweite Formteil 10b die enthaltenden Einrichtungen
derart, dass diese gegeneinander vorgespannt sind. Die Steuereinrichtung 4 ist
einstückig
mit den nicht dargestellten Leistungsreglern bzw. Leistungsschaltern
und den Anschlussklemmen 6, 6a ausgebildet. Vorzugsweise sind
die nicht dargestellten Leistungsschalter bzw. Leistungsregler wärmeleitend
mit dem zweiten Formteil 10b verbunden.
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2d zeigt
eine weitere Ausführungsform einer
erfindungsgemäßen Energiespeichervorrichtung.
Die Energiespeichereinrichtungen 2, 3 sind übereinander
angeordnet. Das zweite Formteil 10b des Gehäuses 10 weist
rechts auf der Innenseite des zweiten Formteils 10b elektrisch
gegen dessen metallische Wandung isolierte Leiterbahnen auf, welche nicht
dargestellt sind. Diese Leiterbahnen dienen der Kontaktierung der
Energiespeichereinrichtungen 2, 3. Die Leiterbahnen
führen über die
nicht dargestellten Leistungsschalter bzw. Leistungsregler und die Steuereinrichtung 4 zu
den Anschlussklemmen 6, 6a. Vorzugsweise sind
die Steuereinrichtung 4 und die nicht dargestellten Leistungsregler
zu einer gemeinsamen Baugruppe zusammengefasst. Vorzugsweise sind
die Energiespeichereinrichtung 2, 3 mit Anschlüssen auf
einer den Leisterbahnen zugewandten Mantelfläche ausgebildet. Vorzugsweise
sind die nicht dargestellten Leistungsschalter bzw. Leistungsregler
wärmeleitend
mit dem zweiten Formteil 10b verbunden.