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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Versehen von Werkstücken oder Bahnen mit Leim nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie ein Verfahren nach dem Oberbegriff des Anspruchs 5.
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Bei der Herstellung von ein- oder mehrlagigen Papiersäcken müssen bei verschiedenen Produktionsschritten (Schlauchherstellung, Bodenanformungen) Verklebungen mittels Klebstoffen erfolgen. Das Material dieser Säcke, hier Papier und/oder Kunststoff, wird dazu mit Leim, oft Stärkeleim, versehen, so dass verschiedene Bestandteile der späteren Säcke miteinander verbunden werden können. Dabei muss die Beleimung nach einem festgelegten Muster erfolgen, um nicht unerwünschte Verklebungen hervor zu rufen. Über viele Jahres sind hierzu Formatteile verwendet worden, die auf Walzen befestigt werden oder die walzenartig ausgestaltet sind und die mit Leim beaufschlagt werden. Der Leim wird dann gemäß dem Format an den zu beleimenden Bestandteil des Werkstücks oder der Bahn abgegeben. Die vorliegende Erfindung ist jedoch nicht auf die Herstellung von Papierbeuteln oder -säcken beschränkt, sondern kann auch bei der Verarbeitung beliebiger Werkstücke oder Bahnen eingesetzt werden, insbesondere auf dem Gebiet der Verpackungen.
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Die Anmelderin hat in jüngster Vergangenheit alternative Vorrichtungen entwickelt, die die genannten Formatteile und die zugehörigen Walzen überflüssig machen. Eine solche Vorrichtung umfasst eine Düsenplatte, an der die Werkstücke oder die Bahnen entlang einer Transportrichtung vorbei leitbar sind. Meist berühren die zu beleimenden Werkstücke die Düsenplatte. Diese hat dazu eine erste Fläche, die den zu beleimenden Werkstücken zugewandt ist. Die Düsenplatte umfasst eine oder mehrere Leimaustrittsöffnungen, aus welchen Leim austritt, der dann auf den zu beleimenden Bereichen der Werkstücke haften bleibt. Weiterhin sind Leimreservoire und/oder Leimleitungen vorgesehen, mit welchen der benötigte Leim bereitstellbar ist. Um nun einen formatgerechten Leimauftrag zu erhalten, sind zwischen den Leimreservoiren und/oder Leimleitungen und den Leimaustrittsöffnungen Leimventile vorgesehen. Jedem Leimventil kann dabei eine einzelne Leimaustrittsöffnung oder eine Gruppe von Leimaustrittsöffnungen zugeordnet sein. Mit den Leimventilen ist der Leimfluss zwischen den Leimreservoiren und/oder Leimleitungen und den Leimaustrittsöffnungen herstellbar und unterbrechbar. Durch die selektive Ansteuerung der Ventile kann also ein gewünschtes Leimformat direkt auf das zu verklebende Werkstück aufgebracht werden. Das Zusammenbringen der zu verklebenden Bestandteile erfolgt in Transportrichtung hinter der soeben beschriebenen Vorrichtung und soll hier nicht näher beschrieben werden. Grundsätzlich ist die Erfindung aber nicht auf Vorrichtungen mit einer Düsenplatte begrenzt. So können einzelne Düsen beispielsweise an einem Gestell befestigt sein. Diese können dann auf einer Linie, die quer zur Transportrichtung der Werkstücke verläuft, angeordnet sein. Die Düsen können dann, im Gegensatz zur Düsenplatte, kontaktlos zum Werkstück angeordnet sein.
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Die Anmelderin der vorliegenden Anmeldungen hat bereits einige Patentanmeldungen, die Teile der beschriebenen Vorrichtungen offenbaren, eingereicht. Diese Patentanmeldungen sind unter anderem unter den amtlichen Aktenzeichen
DE 103 09 893 A1 ,
DE 103 27 646 A1 ,
DE 102 42 732 A1 ,
DE 103 30 750 A1 und
DE 103 30 751 A1 veröffentlicht worden. Der Inhalt dieser Anmeldungen gilt hiermit als in dieser Anmeldung aufgenommen.
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Insbesondere die erstgenannte Patentanmeldung zeigt in ihrer 11 einen Aufbau einer solchen Vorrichtung, bei der aber die Düsenplatte zwischen der ersten Ebene oder der ersten Fläche, an der die Werkstücke oder die Bahn vorbei geführt werden, und der in Transportrichtung der Werkstücke oder der Bahn gesehen hinteren, zweiten Fläche ungefähr ein rechter Winkel vorgesehen ist. Die Kante zwischen den beiden Flächen kann, wie zu sehen ist, eine Fase aufweisen. Die erste und die zweite Fläche können grundsätzlich aber auch in einem anderen, beliebigen Winkel angeordnet sein.
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Obwohl sich die beschriebenen Vorrichtungen in der Praxis bereits bewährt haben, treten zeitweise die nachfolgend beschriebenen Unzulänglichkeiten auf. Wenn der Leim auf das Material aufgetragen wurde, steht er zunächst auch noch in Kontakt mit der Düsenplatte. Insbesondere an der hinteren Kante – der so genannten Abrisskante – dieser Platte oder auf der sich dieser Kante anschließenden Fläche bleibt der Leim oft haften und sammelt sich dort. Dieser dort akkumulierte und sogar durch Fremdstoffe wie Papierfasern verschmutzte Leim kann sich lösen und ungewollt auf ein Werkstück gelangen. Dieses Werkstück kann nun nicht mehr ordnungsgemäß verklebt werden. Dieser Vorgang kann beispielsweise Undichtigkeiten des späteren Sacks oder unbeabsichtigte Klebestellen zur Folge haben, so dass die Qualität solcher Säcke als beeinträchtigt anzusehen ist.
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Die Druckschrift
DE 103 37 768 A1 schlägt eine Düsenanordnung vor, bei der eine Verunreinigung oder Verstopfung des Leimaustritts vermieden wird. Hier ist an oder in der Düsenplatte zumindest eine Fluidaustrittsöffnung vorgesehen. Durch diese Fluidaustrittsöffnung ist nun ein Fluid leitbar, mit welchem die Leimansammlung von der Düsenplatte ablösbar ist und/oder mit welchem vermieden wird, dass überhaupt eine Leimansammlung entsteht. Dabei wird das Fluid in zumindest einem Fluidreservoir zur Verfügung stellt und auf geeignete Weise zur Fluidaustrittsöffnung geleitet. Die Fluidaustrittsöffnung ist dabei vorteilhafterweise am hinteren Ende der Düsenplatte angeordnet, so dass das Fluid, das beispielsweise als gerichteter Fluidstrahl aus der zumindest einen Öffnung austritt, direkt auf die Leimansammlung einwirken kann. Eine Leimansammlung kann so sehr schnell, zuverlässig und einfach entfernt werden.
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Auch die Druckschriften
JP 2004148167 A und
DE 295 09 108 U1 zeigen ähnliche Vorrichtungen.
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Jedoch strömt das Fluid in Form eines Gases permanent mit gleich bleibendem Gasstrom aus. Gegebenenfalls können Leimansammlungen damit nicht gelöst werden, so dass sich wiederum Leimklumpen lösen.
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die beschriebene Vorrichtung so zu verbessern, dass die Qualität der produzierten Säcke weiter verbessert wird.
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Die Aufgabe wird gelöst durch eine Vorrichtung, die neben den oberbegrifflichen Merkmalen des Anspruchs 1 auch dessen kennzeichnende Merkmale umfasst.
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Demnach ist zumindest ein Ventil vorgesehen, mit welchem der Fluidaustritt steuerbar oder regelbar ist. Als Steuer- oder Regelgröße sind hier etwa die Menge sowie die Zeitpunkte und -dauern des Fluidaustritts zu nehmen. Das zumindest eine Ventil kann entsprechend als einfaches Schaltventil oder als Regelventil vorgesehen sein. Die Durchflussmenge kann aber auch über eine regelbare Pumpe eingestellt werden. Zum Aufbau eines Regelkreises kann zudem ein geeigneter Sensor, der die Durchflussmengen misst, vorgesehen sein. Mit dieser Ausführungsform ist es möglich, einen für die Ablösung oder Vermeidung einer Leimansammlung gerade benötigten Fluidauftrag sicherzustellen, ohne Fluid zu verschwenden. Die Anzahl der Ventile kann unterschiedlich gewählt sein. Angesichts der Kosten kann es vorteilhaft sein, möglichst wenige Ventile vorzusehen. Wenn jedoch bei der Beleimung der Werkstücke häufiger nur ein Teil der Leimventile und Leimaustrittsöffnungen verwendet wird, kann es vorteilhaft sein, nur eine Reinigung im Bereich dieser Leimaustrittsöffnungen vorzusehen. Eine höhere Anzahl an Ventilen wäre dann vorzusehen.
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Die zumindest eine Fluidaustrittsöffnung kann in der Düsenplatte eingebracht, beispielsweise eingebohrt sein. Sie kann aber auch in ein separates Bauteil eingebracht sein, wobei dieses Bauteil dann an der Düsenplatte auf geeignete, dem Fachmann geläufige Weise befestigt sein kann. Eine Fluidaustrittsöffnung kann aber auch das Ende einer Leitung, etwa eines Schlauches, sein.
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In einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist zumindest eine Fluidleitung vorgesehen, welche die Fluidaustrittsöffnung mit einem Fluidreserveroir verbindet. Diese Fluidleitung kann zum Beispiel eine Bohrung oder mehrere Bohrungen in der Düsenplatte umfassen oder in einem separaten Bauteil sein, welches auf geeignete Weise an der Düsenplatte befestigt sein kann. Die Fluidleitungen können aber auch weitere Leitungen wie etwa Schläuche oder Rohre umfassen. Das Fluidreservoir kann so an einer entfernten Stelle, die ausreichend Bauraum bietet angeordnet werden.
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Für die Fluidaustrittsöffnungen können verschiedene Ausformungen und Anordnungen vorgesehen sein. Vorteilhaft ist es, wenn in Transportrichtung gesehen jeweils eine Fluidaustrittsöffnung in einer Linie hinter einer Leimaustrittsöffnung angeordnet ist. Es ist zu erwarten, dass der Leim sich besonders hinter einer Leimaustrittsöffnung ansammelt, so dass eine Anordnung einer Fluidaustrittsöffnung in diesem Bereich eine einfache Reinigung ermöglicht. In einer anderen vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung sind die Fluidaustrittsöffnungen versetzt zu den Leimaustrittsöffnungen angeordnet, so dass mit einer Fluidaustrittsöffnung beispielsweise der Bereich von zwei Leimaustrittsöffnungen reinigbar sind.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist die zumindest eine Fluidaustrittsöffnung als Spalt oder Langloch ausgebildet, welcher oder welche sich quer zur Transportrichtung erstreckt. Damit überdeckt ein solcher Spalt oder ein solches Langloch mehrere Leimaustrittsöffnungen oder sogar nahezu die gesamte Breite der Düsenplatte. Der große Vorteil dieser Anordnung ist darin zu sehen, dass ein homogener Fluidaustritt eine sehr effektive Reinigung ermöglicht. Eine passende Ausgestaltung der Endbereiche der Fluidleitung ist natürlich notwendig, um das Fluid auch gleichmäßig über die gesamte Spaltbreite zu verteilen.
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Vorteilhaft ist es, wenn als Fluide Wasser, Wasserdampf, Luft oder Antihaftmittel vorzusehen sind. Die Vorrichtung kann mit einem oder mit mehreren dieser Fluide betreibbar sein. So kann vorgesehen sein, ein Antihaftmittel vor Produktionsbeginn oder sogar während der Produktion einzusetzen, um so die Haftungsneigung des Leims zu verringern. Solche Antihaftmittel können beispielsweise Silikonspray oder Teflonspray sein. Dieses Vorgehen ist besonders erwähnenswert, da so eine beginnende Leimansammlung verhindert wird. Der Beginn einer Leimansammlung wirkt oft als Keim, an dem sich weiterer Leim leicht anlagern kann. Das Wachstum einer Leimansammlung verläuft daher nicht linear mit der Zeit beziehungsweise mit der Anzahl der beleimten Werkstücke, sondern hat eine stärkere Abhängigkeit. Es kann also vorteilhaft sein, kontinuierlich ein Fluid durch die Fluidaustrittsöffnungen zu leiten.
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Ist eine solche Leimansammlung dennoch aufgetreten, so kann diese mit einer Beaufschlagung beispielsweise von Wasser, Wasserdampf und/oder Luft einfach entfernt werden. Auch andere Fluide sind hier denkbar. Ein solches Reinigen erfolgt vorteilhafterweise, wenn sich kein Werkstück oder keine Bahn im Einflussbereich des Fluids liegt. Hierzu kann die laufende Produktion unterbrochen werden. Es kann aber auch vorgesehen werden, eine Reinigung während der Produktion durchzuführen, wenn ein bestimmter Bereich des Sacks oder der Sack selbst die Vorrichtung gerade verlassen hat und ein noch nicht beleimter Sack noch nicht in den Einflussbereich der Fluidaustrittsöffnung gelangt ist. Zur Befreiung der Düsenplatte ist es also vorteilhaft, in Intervallen (Weg oder Zeit) das Fluid aus den Fluidaustrittsöffnungen austreten zu lassen.
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Ebenso ist es vorteilhaft, das kontinuierliche Durchleiten und das intervallartige Durchleiten von Fluiden durch die Fluidaustrittsöffnungen miteinander zu kombinieren. Auf diese Weise kann beispielsweise die Anzahl der Produktionsunterbrechungen gering gehalten werden. In diesem Fall ist kann es vorteilhaft sein, mehrere Fluidreservoire zur Verfügung zu stellen, wobei jedes ein Fluid beinhaltet. Es können sogar entkoppelte Fluidaustrittsöffnungen vorgesehen werden. Das bedeutet, dass Fluidaustrittsöffnungen, Leitungen, Ventile und weitere damit zusammenhängende Bauteile eindeutig einem Fluidreservoir zugeordnet sind.
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In einer konkreten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist vorgesehen, dass im Betrieb ein gasförmiges Fluid, vorzugsweise Luft, durch die Fluidaustrittsaustrittsöffnungen geleitet wird und dass bei Produktionsunterbrechungen ein gasförmiges oder ein flüssiges Fluid, vorzugsweise Wasser, durch die Fluidaustrittsöffnungen geleitet wird.
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Weitere Ausführungsbeispiele der Erfindung gehen aus der gegenständlichen Beschreibung und den Ansprüchen hervor.
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Die einzelnen Figuren zeigen:
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1 Seitenansicht einer schematisch dargestellten, erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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2 Vergrößerte Darstellung des Bereiches der 1, der mit einem gestrichelten Rechteck umgeben ist, jedoch mit einer etwas anderen Anordnung der Leitungen.
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3 Seitenansicht einer weiteren schematisch dargestellten Ausführungsform der Erfindung
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4 perspektivische Ansicht einer Düsenplatte
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5 perspektivische Ansicht einer weiteren Düsenplatte
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6 Darstellung des Reinigungsvorgangs
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Die 1 zeigt eine Vorrichtung 1 zum Versehen von flachen Werkstücken oder Bahnen mit Leim. In dieser Figur sind jedoch nur einzelne Werkstücke und keine Bahnen dargestellt. In der Praxis sind dies beispielsweise Schlauchstücke 2. Allgemein werden Bahnen zum Bilden von Schläuchen entlang von Längsnähten mit Leim versehen. Schlauchstücke können mit Leim versehen werden, um beispielsweise Ventilzettel, Innenriegel oder Bodendeckblätter auf- oder einzukleben. Auch die letztgenannten Werkstücke sind ggf. mit Leim zu versehen. Darüber hinaus kann die Verklebung von Bodenlaschen erfolgen (so genannte Bodenklebung). Selbst bei der Herstellung von Säcken ergeben sich also zahlreiche Anwendungsfälle für die erfindungsgemäße Vorrichtung.
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Die Schlauchstücke 2 werden von einer angedeuteten Transportvorrichtung 3 in Transportrichtung x, die quer zu der Haupterstreckungsrichtung y der Schlauchstücke 2 verläuft, durch die Vorrichtung 1 befördert. Die Enden der Schlauchstücke 2, von denen nur eines dargestellt ist, sind unter Ausbildung von Laschen und eingefalteten Dreieckstaschen Böden aufgezogen worden. Dieses aufgezogene Ende bildet eine Fläche, die orthogonal zur Haupterstreckungsrichtung des Schlauchstücks 2 liegt (Richtung z). Die Vorderseite dieser Fläche, die also dem Hauptteil des Schlauchstücks 2 abgewandt ist, muss für das Versehen mit Leim frei zugänglich sein. Damit bei dem Beleimungsvorgang das aufgezogene Ende nicht zurück weicht, wird die Rückseite der Fläche von einer Gegenlage 5 unterstützt. Im gezeigten Ausführungsbeispiel umfasst diese Gegenlage 5 ein endloses Förderband 6, welches um zwei Zylinder 7 und 8, von denen zumindest einer angetrieben ist, umläuft. Die Gegenlage kann auch einen sich drehenden Zylinder oder sogar ein fest stehendes Leitblech umfassen.
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Auf der Vorderseite der Böden ist ein Beleimungskopf 9 vorgesehen, der für den Leimauftrag gemäß dem gewünschten Format sorgt. Dieser Beleimungskopf 9 umfasst eine Düsenplatte 10, die sich in einen Düsenkörper 11 und eine Andrückplatte 12 unterteilen lässt. Die beiden letztgenannten Elemente 11 und 12 sind in der Figur separat dargestellt, können jedoch auch einstückig ausgebildet sein. Die dem Förderband 6 zugewandte erste Fläche 13 der Andrückplatte 12 kann mit dem Förderband 6 einen kleinen Winkel bilden, so dass Förderband 6 und erste Fläche 13 einen Einlauftrichter bilden, d. h. der Abstand beider Flächen nimmt in Transportrichtung x ab. Damit kann das Schlauchstückmaterial an das Förderband 6 angedrückt werden, ohne dass es verknickt oder beschädigt wird.
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In Laufrichtung der Schlauchstücke 2 gesehen am hinteren Ende der Andrückplatte 12 ist diese mit einer Hinterschneidung 14 versehen. Das bedeutet, dass die hintere Fläche 16 gegenüber der hinteren Kante 15 etwas zurückspringt. Das hat zur Folge, dass ein Vorsprung 17 entsteht, der eine rückwärtige, zweite Fläche 18 aufweist, welche dem Schlauchstück 2 abgewandt ist.
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Der Beleimungskopf 9 umfasst eine Mehrzahl an Ventilen 19, denen aus einem nicht dargestellten Leimreservoir über die Zuführleitung 20 Leim zuführbar ist, wobei dieser Leim unter einem Überdruck steht. Mit dem Ventil 19 kann nun ein Leimfluss hergestellt werden, der über die Leimleitungen 21 und 22 der Leimaustrittsöffnung 23 zuführbar ist. Die Richtung des Leimflusses ist mit dem Pfeil F gekennzeichnet. Die Leimleitungen 21 und 22 können sich verzweigen, so dass über ein Ventil mehrere Leimaustrittsöffnungen mit Leim beaufschlagt werden können. Die Leimleitungen 21, 22 können als Bohrungen in das Material eingebracht sein. Die Leimleitung 22 verläuft schräg in Transportrichtung der Schlauchstücke 2, wobei sie genau in der Kante 15, welche die Flächen 13 und 15 verbindet, mündet.
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Der genannte Vorsprung 17 hat Vorteile, da sich auf seiner rückwärtigen Fläche 18 vergleichsweise wenig Leim ansammelt. Dennoch können solche Leimansammlungen zu den eingangs erwähnten Nachteilen führen. Der sich noch ansammelnde Leim kann von Zeit zu Zeit entfernt werden. Dazu umfasst der Beleimungskopf eine Reinigungseinrichtung 24. Diese umfasst weitere Ventile 25, denen ein Reinigungsfluid über die Zuführleitungen 26 zur Verfügung gestellt wird. Ein Ventil 25 kann nun die Verbindung zu den Fluidleitungen 27 und 28 herstellen, so dass das Fluid aus den Fluidaustrittsöffnungen 30 austreten kann. Die Fluidleitung 28 ist in ein Ansatzstück 29 eingebracht, welches jedoch auch einteilig mit dem Düsenkörper 11 und/oder der Andrückplatte 12 ausgestaltet sein kann. Die Fluidleitung 28 ist so ausgerichtet, dass das ausströmende Fluid auf die hintere Fläche 16 gelangen kann und von dort aus entlang der rückwärtigen Fläche 18 strömt, so dass es die Leimansammlung abschält. Dazu nimmt die Achse der Fluidleitung 28 mit der rückwärtigen Fläche 18 einen spitzen Winkel, also einen Winkel zwischen 0 und 90 Grad, vorzugsweise 10 bis 80 Grad, ein. Der Austritt des Fluids aus den Fluidaustrittsöffnungen 30 kann auch dazu dienen, die Flächen 16 und 18 mit einem Fluid mit antihaftender Eigenschaft zu benetzen, so dass die Neigung des Leims, auf der Fläche 16 und/oder 18 haften zu bleiben, verringert wird.
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Die 2 zeigt einen Ausschnitt der 1 in vergrößerter Darstellung, wobei jedoch die Fluidleitungen 27 und 28 im Vergleich mit der 1 unterschiedlich angeordnet sind. Diese sind bei diesem Ausführungsbeispiel nicht durch den Düsenkörper 11, sondern außerhalb des Düsenkörpers 11 geführt. Dabei können die Fluidleitungen 27 und 28 aus geeigneten Rohren oder Schläuchen bestehen.
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Die 3 zeigt einen nochmals eine Vorrichtung 1 zum Versehen von flachen Werkstücken oder Bahnen mit Leim, bei der jedoch der Düsenkopf eine im Vergleich mit der Vorrichtung der 1 unterschiedliche Ausgestaltung aufweist. Bei dieser Ausführungsform ist kein Vorsprung mit einer Hinterschneidung vorgesehen, so dass dieser Düsenkopf nur eine rückwärtige Fläche 16 umfasst. Diese Fläche nimmt mit der Fläche 13 einen Winkel von ungefähr 90 Grad ein. Die Leimaustrittsöffnungen 23 sind nun in der Fläche 13 angeordnet. Gegenüber der 1 ist die Reinigungseinrichtung 24 hinsichtlich ihrer Ausgestaltung und Funktion nicht verändert. Jedoch auch die gemäß 2 modifizierte Reinigungseinrichtung kann mit der Ausführungsform gemäß 3 kombiniert werden.
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Die 4 zeigt einen Beleimungskopf 9 gemäß der 3 in einer perspektivischen Darstellung. In dieser Ansicht sind nun die Leimaustrittsöffnungen 23 auf der Fläche 13 deutlich zu sehen. Die Größe der Leimaustrittsöffnungen ist jedoch übertrieben groß dargestellt. In der Praxis können sie im Verhältnis zur Fläche 13 viel kleiner sein. Auch die Anzahl der Leimaustrittsöffnungen 23 kann in der Praxis größer sein als hier dargestellt. Die Fluidaustrittsöffnung ist in dieser Figur als Breitschlitz 31 dargestellt. In einfachster Ausgestaltung kann dieser Breitschlitz über ein einziges Ventil 25 mit einem Fluid beaufschlagt werden. Diese Ausgestaltung ist in der 4 dargestellt. Gleichwohl können auch mehrere Ventile 25 vorgesehen sein, über welche sich der Breitschlitz 31 mit einem Fluid versorgen lässt. So können zwei Ventile vorgesehen sein, von denen eines ein erstes Fluidreservoir, mit dem ein Reinigungsfluid bereitstellbar ist, mit dem Breitschlitz 31 verbinden kann und von denen das andere ein zweites Fluidreservoir, mit dem ein Antihaftfluid bereitstellbar ist, mit dem Breitschlitz 31 verbinden kann. Der Breitschlitz 31 kann als Düse ausgestaltet sein, um so einen gerichteten Fluidstrahl zu erzeugen, der gegen die rückwärtige Fläche 16 gerichtet ist.
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Die 5 zeigt eine weitere Ausführungsform der Erfindung. Hier sind die Fluidaustrittsöffnungen 30 kreisförmig ausgestaltet, wobei die Größe und die Anzahl dieser Öffnungen 30 sich in der Praxis von der Zeichnung erheblich unterscheiden kann. Jedes Ventil 25, deren Anzahl in der 5 willkürlich ist, kann eine oder mehrere Öffnungen 30 mit Fluid versorgen.
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Die 6 zeigt nochmals Ausschnitte aus der 3, wobei nun der Strömungsweg des Reinigungsfluid durch kurze Pfeile 32 verdeutlicht wird. Die Fluidströmung ist gegen die Fläche 16 gerichtet und wird von dieser abgelenkt, so dass das Fluid in den Bereich zwischen der Fläche 16 und der Leimansammlung 33 gelangt und die Leimansammlung 33, welche sich im Bereich der Abrisskante 34 gebildet hat, von der Fläche 16 löst. Dieser Reinigungsvorgang kann von Zeit zu Zeit bei einem Produktionsstillstand durchgeführt werden. Alternativ kann ein solcher Reinigungsvorgang auch bei der Produktion vorgenommen werden, wenn sich gerade kein Schlauchstück 2 im Bereich der Leimaustrittsöffnungen 23 befindet oder der Bereich des Schlauches hinsichtlich kleiner Verschmutzungen unkritisch ist. Insbesondere bei dem Versehen von Bahnen mit Leim befindet sich immer ein Bahnabschnitt im Bereich der Vorrichtung. Dabei kann es Bereich geben, in denen eine Reinigung keine nachteiligen Auswirkungen hat. Auf diese Weise können auch kleine Leimansammlungen 33 entfernt werden, bevor diese weiter anwachsen. Eine solche Reinigung kann beispielsweise nach dem Passieren eines jeden Schlauchstücks erfolgen, jedoch können auch größere Reinigungsintervalle vorteilhaft sein.
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In den
1 bis
6 sind anhand verschiedener Ausführungsbeispiele vorteilhafte Merkmale der Erfindung erläutert worden. Auch wenn Merkmale nur in einzelnen Ausführungsbeispielen gezeigt sind, so verschiedene Merkmale beliebig kombinierbar. Dem Fachmann bereiten solche Kombinationen keine Schwierigkeiten.
| Bezugszeichenliste |
| 1 | Vorrichtung zum Versehen von flachen Werkstücken oder Bahnen mit Leim |
| 2 | Schlauchstück |
| 3 | Transportvorrichtung |
| 4 | Ende des Schlauchstücks 2 |
| 5 | Gegenlage |
| 6 | Förderband |
| 7 | Zylinder |
| 8 | Zylinder |
| 9 | Beleimungskopf |
| 10 | Düsenplatte |
| 11 | Düsenkörper |
| 12 | Andrückplatte |
| 13 | Fläche der Andrückplatte |
| 14 | Hinterschneidung |
| 15 | hintere Kante |
| 16 | hintere Fläche |
| 17 | Vorsprung |
| 18 | rückwärtige Fläche |
| 19 | Ventil |
| 20 | Zuführleitung |
| 21 | Leimleitung |
| 22 | Leimleitung |
| 23 | Leimaustrittsöffnung |
| 24 | Reinigungseinrichtung |
| 25 | Ventile |
| 26 | Zuführleitungen |
| 27 | Fluidleitung |
| 28 | Fluidleitung |
| 29 | Ansatzstück |
| 30 | Fluidaustrittsöffnung |
| 31 | Breitschlitz |
| 32 | Pfeil |
| 33 | Leimansammlung |
| 34 | Abrisskante |
| F | Leimflussrichtung |
| x | Transportrichtung der Schlauchstücke 2 |
| y | Haupterstreckungsrichtung der Schlauchstücke 2 |
| z | Richtung orthogonal zur x-y-Ebene |