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DE102009027759A1 - Sperrklinke für ein Automatgetriebe und Verfahren zur Herstellung der Sperrklinke - Google Patents

Sperrklinke für ein Automatgetriebe und Verfahren zur Herstellung der Sperrklinke Download PDF

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DE102009027759A1
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Germany
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tooth
pawl
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width
ratchet tooth
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Withdrawn
Application number
DE102009027759A
Other languages
English (en)
Inventor
Jörg Brockstieger
Martin Meyer
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ZF Friedrichshafen AG
Original Assignee
ZF Friedrichshafen AG
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Filing date
Publication date
Application filed by ZF Friedrichshafen AG filed Critical ZF Friedrichshafen AG
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Priority to JP2010161983A priority patent/JP2011020671A/ja
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16HGEARING
    • F16H63/00Control outputs from the control unit to change-speed- or reversing-gearings for conveying rotary motion or to other devices than the final output mechanism
    • F16H63/02Final output mechanisms therefor; Actuating means for the final output mechanisms
    • F16H63/30Constructional features of the final output mechanisms
    • F16H63/34Locking or disabling mechanisms
    • F16H63/3416Parking lock mechanisms or brakes in the transmission
    • F16H63/3425Parking lock mechanisms or brakes in the transmission characterised by pawls or wheels

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Mechanical Operated Clutches (AREA)
  • Gear-Shifting Mechanisms (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Sperrklinke (1) mit einem Klinkenzahn (2), herstellbar aus einem Blech mit einer Blechdicke (s). Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zur Herstellung der Sperrklinke.
Es wird vorgeschlagen, dass der Klinkenzahn (2) eine Zahnbreite (b) aufweist, welche größer als die Blechdicke (s) ist. Dabei wird das Blech durch Massivumformung aufgedickt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Sperrklinke mit einem Klinkenzahn für ein Automatgetriebe nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1 sowie ein Verfahren zur Herstellung einer Sperrklinke nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 6.
  • Automatgetriebe für Kraftfahrzeuge sind mit einer Parksperrenvorrichtung ausgerüstet, welche ein an der Abtriebswelle des Getriebes befestigtes Parksperrenrad sowie eine Sperrklinke umfasst, welche mit einem Klinkenzahn in das Parksperrenrad eingreift und dieses mechanisch verriegelt. Durch diese Verriegelung wird das Fahrzeug am Wegrollen gehindert. Der Klinkenzahn ist erhöhten Beanspruchungen ausgesetzt und muss daher entsprechend dimensioniert werden, insbesondere im Hinblick auf die bei der Verriegelung auftretende Flächenpressung zwischen Parksperrenrad und Klinkenzahn. Im Allgemeinen werden Sperrklinken für derartige Parksperrenvorrichtungen als Stanzteile hergestellt, d. h. durch Schneiden oder Feinschneiden aus einem Blech mit konstanter Blechdicke. Der Klinkenzahn weist daher eine Zahnbreite auf, welche der Blechdicke der Sperrklinke entspricht. Bei größeren Beanspruchungen des Klinkenzahnes wird daher eine größere Blechstärke gewählt, wodurch sich das Gewicht der Sperrklinke und deren Massenträgheitsmoment erhöhen. Beides ist nicht erwünscht.
  • Durch die DE 36 36 978 C2 wurde eine Parksperrenvorrichtung für ein Automatgetriebe bekannt, wobei ein schwenkbar gelagerter Sperrhebel, auch Sperrklinke genannt, mit einem Vorsprung, auch Klinkenzahn genannt, in ein Parksperrenrad eingreift. Der Klinkenzahn weist ein etwa trapezförmiges Zahnprofil auf, welches in eine entsprechende Zahnlücke des Parksperrenrades eingreift. Die Zahnbreite des Klinkenzahnes entspricht der Dicke der Sperrklinke.
  • Durch die DE 10 2006 033 985 A1 der Anmelderin wurde eine Sperrklinke mit einem Rastzahn für eine Parksperrenvorrichtung bekannt, wobei der Rastzahn eine Zahnbreite aufweist, welche der Dicke der Sperrklinke entspricht.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Sperrklinke der eingangs genannten Art funktionsgerecht und gewichtsoptimiert zu gestalten. Es ist auch Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren der eingangs genannten Art bereitzustellen, welches eine wirtschaftliche Herstellung einer gewichtsoptimierten Sperrklinke erlaubt.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird durch die unabhängigen Ansprüche 1 und 6 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Sperrklinke im Bereich des Klinkenzahnes aufgedickt ist, d. h. der Klinkenzahn weist eine Zahnbreite auf, welche größer als die Blechdicke des Ausgangsmaterials zur Herstellung der Sperrklinke ist. Aufgrund der erhöhten Zahnbreite ergibt sich eine geringere Flächenpressung am Klinkenzahn, damit kann eine höhere Umfangskraft am Parksperrenrad übertragen werden.
  • Nach einer besonders vorteilhaften Ausführungsform ist die Aufdickung durch Umformung des Bleches im Bereich des Klinkenzahnes herstellbar. Damit wird der Vorteil erreicht, dass die Zahnbreite für die auftretende Belastung, insbesondere Flächenpressung ausgelegt werden kann, während der übrige Bereich der Sperrklinke die geringere Dicke des Ausgangsmaterials aufweist. Damit kann eine Gewichtsreduzierung oder -optimierung erreicht werden. Darüber hinaus weist die Sperrklinke auch ein geringeres Massenträgheitsmoment auf, wodurch der Schaltkomfort verbessert wird.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform weist der Klinkenzahn, der etwa in der Mitte der Sperrklinke angeordnet ist, ein Zahnprofil auf, welches bevorzugt trapezförmig ausgebildet ist. Die Zahnbreite, d. h. die Aufdickung des Ausgangsmaterials erstreckt sich dabei nur über einen Randbereich, welcher parallel zum Zahnprofil verläuft. Außerhalb des Randbereiches fällt die Zahnbreite auf die Blechdicke des Ausgangsmaterials ab. Damit wird der Vorteil erreicht, dass die Materialaufdickung für die optimale Zahnbreite auf einen minimalen Bereich beschränkt ist, sodass die Festigkeitsanforderungen des Klinkenzahnes erfüllt werden. Dies bedeutet eine minimale Verformungsarbeit und trägt zur weiteren Gewichtsreduzierung bei.
  • Erfindungsgemäß ist bei einem Verfahren zur Herstellung der Sperrklinke vorgesehen, dass zunächst ein Rohling aus einem Blech konstanter Dicke, also aus einem Halbzeugmaterial bereitgestellt wird. Der Rohling wird dann partiell, d. h. im Bereich des Klinkenzahnes durch Massivumformung aufgedickt. Schließlich wird die Endform der Sperrklinke durch Schneiden hergestellt. Die Massivumformung kann mittels einfacher Umformwerkzeuge, ein Matrizen- und ein Patrizenwerkzeug, kostengünstig durchgeführt werden. Durch die Massivumformung ergibt sich gleichzeitig eine Kaltverfestigung des Materials, wodurch die Festigkeit und Sicherheit der Sperrklinke weiter verbessert wird.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im Folgenden näher beschrieben, wobei sich aus der Beschreibung und/oder der Zeichnung weitere Merkmale und/oder Vorteile ergeben können. Es zeigen
  • 1 eine Sperrklinke in einer Ansicht,
  • 2 die Sperrklinke gemäß 1 in einer Draufsicht,
  • 2a eine vergrößerte Einzelheit X aus 2,
  • 3 einen Teilschnitt in der Schnittebene III-III in 2a,
  • 4 einen Teilschnitt in der Schnittebene IV-IV in 2a,
  • 5 einen Rohling mit einem vorgeformten Bereich in einer Draufsicht und
  • 6 einen Schnitt durch den Rohling in der Schnittebene VI-VI in 5.
  • 1 zeigt in einer Ansicht eine erfindungsgemäße Sperrklinke 1 mit einem Klinkenzahn 2. Die Sperrklinke 1 ist aus einem Stahlblech hergestellt und weist eine Blechdicke s auf, während der Klinkenzahn 2 eine Zahnbreite b aufweist, welche größer als die Blechdicke s ist. Die Sperrklinke 1 weist eine Oberseite 1a und eine Unterseite 1b auf. Der Klinkenzahn 2 ist bezüglich seiner Zahnbreite b gegenüber der Oberseite 1a um das Maß b – s aufgedickt.
  • 2 zeigt die eine Längsseite 1c aufweisende Sperrklinke 1 in einer Draufsicht mit dem Klinkenzahn 2, welcher ein etwa trapezförmig ausgebildetes Zahnprofil 2a aufweist und im mittleren Bereich der Längsseite 1c angeordnet ist. Die Sperrklinke 1 entspricht – mit Ausnahme des Klinkenzahnes 2 – dem Stand der Technik: sie weist an einem Ende eine Bohrung 3 zur Aufnahme eines nicht dargestellten Schwenkzapfens und am anderen Ende einen ausgesparten Betätigungsbereich 4 auf, in welchen ein nicht dargestellter Sperrkegel einer Parksperrenvorrichtung eingreift. Die Sperrklinke 1 ist somit schwenkbar in einem nicht dargestellten Getriebegehäuse angeordnet, wobei der Klinkenzahn 2 in ein nicht dargestelltes Parksperrenrad eingreift und damit eine Verriegelung der Getriebeabtriebswelle bewirkt.
  • 2a zeigt eine Einzelheit X aus 2, d. h. den Klinkenzahn 2 in vergrößerter Darstellung. Der Klinkenzahn 2 weist einen Randbereich 2b auf, welcher sich parallel zu dem trapezförmig ausgebildeten Zahnprofil 2a erstreckt und nach innen durch eine ebenfalls trapezförmig ausgebildete Linie 2c begrenzt ist.
  • 3 zeigt einen Teilschnitt entsprechend der Schnittebene III-III in 2a. Daraus ist die gegenüber der Blechdicke s aufgedickte Zahnbreite b deutlich ersichtlich. Die Zahnbreite b erstreckt sich dabei lediglich über den Randbereich 2b und fällt anschließend über eine Schrägfläche 2d auf die Oberseite 1a der Sperrklinke 1 ab.
  • 4 zeigt einen Teilschnitt in der Schnittebene IV-IV in 2a. Darin ist die gegenüber der Blechdicke s erhöhte Zahnbreite b erkennbar. Der Randbereich 2b geht über die Schrägfläche 2d in die Ebene der Oberseite 1a über.
  • 5 zeigt einen Rohling 5 aus einem Blech mit einem vorgeformten Bereich 6 in einer Draufsicht. Der Rohling 5 weist eine ebene Oberseite 5a mit erhabenen Bereichen 6a, 6b auf, die durch durchgezogene Linien dargestellt sind. Ein auf der Unterseite 5b des Rohlings 5 angeordneter vertiefter Bereich 6c ist durch gestrichelte Linien dargestellt.
  • 6 zeigt den Rohling 5 in einer Schnittdarstellung gemäß Schnittebene VI-VI in 5. Die erhabenen Bereiche 6a, 6b sowie der vertiefte Bereich 6c werden durch Umformwerkzeuge hergestellt, die einerseits als Matrize für die erhabenen Bereiche 6a, 6b und andererseits als Patrize für den vertieften Bereich 6c ausgebildet sind. Das Material des Rohlings 5, welches zunächst eine durchgehende Blechdicke s aufweist, wird durch Massivumformung aufgedickt, wobei der erhabene Bereich 6aentsprechend der Form des Klinkenzahnes 2 (2) ausgeformt ist. Nach der Massivumformung wird der vorgeformte Rohling 5 beschnitten, wobei die Außenkonturen der fertigen Sperrklinke durch die strichpunktierten Linien 7a, 7b angedeutet sind. Die Endform der Sperrklinke 1 wird somit durch Schneiden oder Feinschneiden hergestellt, wobei die vorgeformten Bereiche 6b, 6c außerhalb des erhabenen Bereiches 6a entfallen.
  • Es liegt im Rahmen der Erfindung, auch von dem dargestellten Ausführungsbeispiel abweichende Zahnprofile nach dem gleichen Herstellungsverfahren, allerdings mit angepassten Werkzeugen herzustellen.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Sperrklinke
    1a
    Oberseite
    1b
    Unterseite
    1c
    Längsseite
    2
    Klinkenzahn
    2a
    Zahnprofil
    2b
    Randbereich
    2c
    Begrenzungslinie
    2d
    Schrägfläche
    3
    Bohrung
    4
    Betätigungsbereich
    5
    Rohling
    5a
    Oberseite
    5b
    Unterseite
    6
    vorgeformter Bereich
    6a
    erhabener Bereich
    6b
    erhabener Bereich
    6c
    vertiefter Bereich
    7a
    Außenkontur Sperrklinke
    7b
    Außenkontur Sperrklinke
    s
    Blechdicke
    b
    Zahnbreite
    X
    Einzelheit
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 3636978 C2 [0003]
    • - DE 102006033985 A1 [0004]

Claims (6)

  1. Sperrklinke (1) mit einem Klinkenzahn (2), herstellbar aus einem Blech mit einer Blechdicke (s), dadurch gekennzeichnet, dass der Klinkenzahn (2) eine Zahnbreite (b) aufweist, welche größer als die Blechdicke (s) ist.
  2. Sperrklinke nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnbreite (b) durch Umformung des Bleches herstellbar ist.
  3. Sperrklinke nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrklinke (1) eine Längsseite (1c) aufweist und dass der Klinkenzahn (2) im mittleren Bereich der Längsseite (1c) angeordnet ist.
  4. Sperrklinke nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Klinkenzahn (2) ein Zahnprofil (2a) und einen parallel zum Zahnprofil (2a) verlaufenden Randbereich (2b) aufweist, in welchem die Zahnbreite (b) konstant ist.
  5. Sperrklinke nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnbreite (b) außerhalb des Randbereiches (2b) über Schrägflächen (2d) abnimmt.
  6. Verfahren zur Herstellung einer Sperrklinke nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass – ein Rohling (5) aus einem Blech der Dicke (s) bereitgestellt, – der Rohling (5) durch Massivumformung partiell auf die Zahnbreite (b) aufgedickt und – die Endform der Sperrklinke (1) durch Schneiden hergestellt wenden.
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