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Elektronisches
Sicherungssystem sowie Mittel dafür, und Verfahren zur
elektronischen Sicherung beweglicher Gegenstände
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Die
Erfindung betrifft ein elektronisches Sicherungssystem mit einem
Mittel welches an einen beweglichen Gegenstand angeordnet ist und
Dateninhalte umfasst, wobei das elektronische Sicherungssystem weiter
einen Anwesenheitssensor umfasst, wobei der Anwesenheitssensor ausgebildet
ist die Dateninhalte des Mittels auszulesen. Die Erfindung betrifft
weiter ein Mittel für ein elektronisches Sicherungssystem
mit drahtlos auslesbaren Dateninhalten, sowie ein Verfahren zur
elektronischen Sicherung beweglicher Gegenstände.
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Systeme
zur elektronischen Sicherung von beweglichen Gegenständen
werden zum Beispiel als EAS bezeichnet. EAS steht dabei für
den englischsprachigen Begriff: „electronic article surveillance”, der
im deutschsprachigen Gebieten als Elektronische Artikel Sicherung,
beziehungsweise Elektronisches Warensicherungsystem bezeichnet wird.
Mit Warensicherungssystem bezeichnet man Einrichtungen in Geschäften
zur Sicherung der Waren bzw. zum Verhindern von Diebstählen.
Dabei werden Waren mit RFID-Transpondern in Gehäusen ausgestattet,
die entweder am Produkt verbleiben und bei Umgehung einer Deaktivierung
an der Kasse durch Detektionseinrichtungen z. B. am Ausgang erkannt
werden können, oder so an der Ware befestigt sind, dass spezielle
Lösungseinrichtungen zum Entfernen benötigt werden.
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Ein
beweglicher Gegenstand ist zum Beispiel eine Ware oder ein anderer
körperlicher oder materieller Gegenstand, der auf Grund
seiner Beschaffenheit zum Handel geeignet und bestimmt ist. Der
Handel mit der Ware erfolgt auf einer Handelsfläche. Auf
der Handelsfläche werden Waren zum Verkauf angeboten. Auch
zum Beispiel ein Leihgut, ist ein beweglicher Gegenstand. Dieser
ist zum Beispiel zum zeitlich und gegebenenfalls auch räumlich
begrenzten Verleih vorgesehen. So sind zum Beispiel in Bibliotheken
einzelne Bücher als Leihgut anzusehen, welche von Besuchern
der Bibliothek geliehen und auch innerhalb der Bibliothek bewegt
werden können. Auch Ausstellungsstücke zum Beispiel
in einem Museum sind bewegliche Gegenstände, nur häufig mit
der Einschränkung, dass Ausstellungsstücke nicht
von Besuchern der Ausstellung innerhalb der Ausstellung bewegt werden
dürfen. Eine Handelsfläche, eine Bibliothek oder
auch eine Ausstellung oder ein Museum ist eine auf beliebige Weise
umschlossene Fläche oder ein auf beliebige Weise umschlossener
Raum mit Zu- und Abgängen.
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Aus
der Druckschrift: Klaus Finkenzeller; RFID-Handbuch; 2.
Auflage; Verlag Carl Hanser; 2000; Seite 11–39,
sind EAS Systeme zur Sicherung von Waren bekannt, welche aus RFID-Transpondern und
aus Lesegeräten für diese RFID-Transponder gebildet
sind. Jeder RFID-Transponder umfasst dabei einen induktiven Koppler,
welcher als Sende- und Empfangsantenne des RFID-Transponders wirkt.
Jedes Lesegerät umfasst ebenfalls einen induktiven Koppler
welcher an Zu-, beziehungsweise Ausgangsbereichen einer Handelsfläche
oder eines Raumes angeordnet ist, und als Antenne bezeichnet wird.
Die mit dem Lesegerät gekoppelte Antenne ist dort so angeordnet,
dass ein Wirkbereich der Antenne von jeder Person, welche die Handelsfläche
oder den Raum betritt oder verlässt, durchquert werden muss.
Befindet sich ein RFID-Transponder in dem Wirkbereich der Antenne
des Lesegerätes, bezieht der RFID-Transponder mittels des
durch die Antenne des Lesegerätes gebildeten elektromagnetischen Feldes
induktiv elektrische Energie. Mit dieser elektrischen Energie wird
der RFID-Transponder betrieben. Ist der RFID Transponder mit elektrischer
Energie versorgt, sendet dieser ein Signal, welches von dem Lesegerät
empfangen und ausgewertet wird. Das von Finkenzeller beschriebene
EAS System umfasst dabei lediglich die Information: RFID-Transponder
im Wirkbereich der Antenne des Lesegerätes, oder RFID-Transponder
nicht im Wirkbereich der Antenne des Lesegerätes. Ist ein
RFID-Transponder im Wirkbereich der Antenne des Lesegerätes
erfolgt ein Alarm.
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Nachteilig
daran ist zum Beispiel, dass damit nur die beweglichen Gegenstände
erkannt werden, welchen der RFID-Transponder noch anhaftet. Zudem
werden die beweglichen Gegenstände erst bei dem Verlassen
der Handelsfläche oder des Raumes erkannt. Es erfolgt demzufolge
eine Aussengrenzenüberwachung. Das kann bereits zu spät
sein. Wurde zudem der RFID-Transponder absichtlich entfernt, oder
ging er verloren, kann der bewegliche Gegenstand unbeachtet von
dem EAS-System entwendet werden.
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Weiter
sind so genannte Diebesfallen bekannt. Bei einer Diebesfalle wird
ein beweglicher Gegenstand als Köder für einen
Dieb ausgelegt und zum Beispiel mit vorbestimmten chemischen Substanzen
markiert. Kommt ein Dieb mit dem so ausgelegten Gegenstand in Berührung,
haften ihm die chemischen Substanzen an, und der Dieb kann überführt werden.
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Nachteilig
daran ist, dass ein vor Diebstahl zu schützender Gegenstand
markiert werden muss, wodurch der zu schützende Gegenstand
verändert wird. Daher eignet sich diese Methode nicht zum Schutze
oder zur Sicherung eines gesamten Bestandes, der eine Vielzahl beweglicher
Gegenstände umfasst.
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Es
ist deshalb die Aufgabe der Erfindung, eine Lösung vorzuschlagen,
welche das Sicherheitsniveau zur Vermeidung von Diebstählen
beweglicher Gegenstände verbessert.
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Diese
Aufgabe wird durch die Maßnahmen der unabhängigen
Patentansprüche gelöst. Die diesen direkt oder
indirekt untergeordneten Patentansprüche bilden diese Maßnahmen
in vorteilhafter Weise weiter.
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Zur
Lösung der Aufgabe ist ein elektronisches Sicherungssystem
vorgeschlagen, mit einem Mittel welches an einem beweglichen Gegenstand angeordnet
ist und welches Dateninhalte umfasst. Weiter ist bei dem vorgeschlagenen
elektronischen Sicherungssystem ein Anwesenheitssensor vorgesehen,
welcher ausgebildet ist die Dateninhalte des Mittels auszulesen.
Der Anwesenheitssensor ist an einem vorbestimmten Ort angeordnet.
Mit dem Anwensenheitssenor ist ein vorbestimmter Empfangsbereich
gebildet, innerhalb dessen die Dateninhalte des Mittels auslesbar
sind. Der vorbestimmte Empfangsbereich umspannt einen Raumanteil
innerhalb eines Raumes. Dabei ermittelt der Anwesenheitssensor ob innerhalb
des vorbestimmten Empfangsbereichs sich eines, mehrere oder kein
Mittel befindet. Befindet sich innerhalb des vorbestimmten Empfangsbereichs zumindest
ein Mittel, so werden dessen Dateninhalte des Mittels durch den
Anwesenheitssensor ausgelesen.
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Der
Raum ist dabei zum Beispiel eine Verkaufsfläche, eine Bibliothek
oder ein Museum oder ein anders bezeichneter Raum, innerhalb dessen
bewegliche Gegenstände sich befinden, welche vor einer
unberechtigten Entwendung zu schützen sind. Mit dieser
Lösung ist es möglich, den Ort an dem sich ein
beweglicher Gegenstand befindet, bereits innerhalb des Raumes zu
ermitteln. Dies wiederum beinhaltet den Vorteil, dass lange bevor
der bewegliche Gegenstand aus dem Raum entfernt wird, feststellbar
ist, dass er unberechtigt bewegt wurde.
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Eine
vorteilhafte Weiterbildung des elektronischen Sicherungssystems
sieht vor, das Mittel mit einem Sensor zu koppeln. Der Sensor sensiert
dabei, ob das Mittel sich noch an dem beweglichen Gegenstand befindet,
oder ob das Mittel von dem beweglichen Gegenstand entfernt wurde.
Diese Information stellt der Sensor dem Mittel bereit, so dass diese
Information, ebenso wie die anderen im Mittel gespeicherten Dateninhalte,
mittels der Antenne aus dem Mittel ausgelesen werden kann. Gelangt
ein von dem beweglichen Gegenstand entferntes Mittel in den Raumanteil
des Raumes welcher von dem Empfangsbereich der Antenne gebildet
ist, so lässt sich bereits im Raum feststellen, ob ein
Mittel von einem beweglichen Gegenstand entfernt wurde. Diese Information
ermöglicht dann bereits innerhalb des Raumes eine frühzeitige
Erkennung eines sich anbahnenden Diebstahls. Vorteil daran ist,
dass der Dieb sich zum Zeitpunkt dieser Erkennung noch im Raum befindet,
und nicht bereits den Raum verlassen hat, oder gerade verlässt.
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Bevorzugt
umfasst der Anwesenheitssensor ein Lesegerät, welches mit
zumindest einer Antenne gekoppelt ist.
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Bevorzugt
ist der Sensor als ein Magnetsensor, eine Leiterschleife oder als
ein kapazitiver Sensor ausgebildet.
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Gemäß einer
Weiterbildung des elektronischen Sicherungssystems ist vorgesehen,
das Mittel in ein Gehäuse zu betten. Damit ist ein mechanischer Schutz
des Mittels gegeben, der eine Zerstörung des Mittels verhindert.
Solch ein Gehäuse kann ein Smart Label sein und eine Lochung
oder eine Klebeschicht zur Festlegung des Gehäuses an dem
beweglichen Gegenstand aufweisen. Auch kann das Gehäuse
aus einem zweiteiligem Kunststoffgehäuse gebildet sein, welches
einem ersten Gehäuseteil und einem zweiten Gehäuseteil
umfasst. Bevorzugt wird bei der Ausführung als zweiteiliges
Kunststoffgehäuse mittels einer Verbindung der beiden Gehäuseteile
das Gehäuse an dem beweglichen Gegenstand angeordnet. Damit
ist auch eine vielzahl weiterer Sensortechnologien verwendbar. So
lässt sich zum Beispiel mittels eines nadelähnlich
ausgebildeten Stahlstiftes, der an der ersten Gehäusehälfte
festgelegt ist und mit der zweiten Gehäusehälfte
derart zusammenwirkt, dass damit das zweiteilige Gehäuse
an dem beweglichen Gegenstand angeordnet ist, eine elektromechanischer
Schalter als Sensor betätigen. Auch Sensoren, deren ohmscher
Widerstandswert sich abhängig von dem Zustand der beiden
Gehäusehälften zueinander verändert sind
als Sensoren verwendbar.
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Eine
Weiterbildung des elektronischen Sicherungssystems sieht weiter
vor, das Mittel mit einem RFID-Transponder auszubilden. Damit eröffnet sich
die Möglichkeit die Dateninhalte des Mittels drahtlos mittels
einer induktiven Kopplung auszulesen, sowie das Mittel über
die gleiche induktive Kopplung mit elektrischer Energie zu versorgen.
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Der
englische Begriff Radio Frequency Identification (RFID) bedeutet
in der deutschen Sprache, Identifizierung mit Hilfe von elektromagnetischen Wellen.
Mit dem RFID-Transponder ist damit eine Möglichkeit gegeben,
automatisch und berührungslos Gegenstände und
auch Lebewesen zu identifizieren und zu lokalisieren. Neben der
berührungslosen Identifizierung und der Lokalisierung von
Gegenständen ist mittels RFID-Transponder auch eine automatische
Erfassung und Speicherung von Daten möglich.
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Ein
RFID-System umfasst einem RFID-Transponder, der sich am oder im
Gegenstand oder dem Lebewesen befindet und diesen oder dieses eindeutig
kennzeichnet. Weiter umfasst das RFID-System ein Lesegerät
zum Auslesen der Daten des RFID-Transponders, wie zum Beispiel einer
individuellen Kennung. Das Lesegerät enthält eine
Software, welche den eigentlichen Leseprozess steuert und Schnittstellen
zu weiteren Datenverarbeitungssystemen und Datenbanken.
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Das
Lesegerät erzeugt mittels der Antenne ein elektromagnetisches
Hochfrequenzfeld geringer Reichweite. Diese Antenne ist vorzugsweise
aus zumindest einer Induktionsspule gebildet, so dass eine induktive
Kopplung gebildet wird. Damit werden nicht nur Daten übertragen,
sondern auch der RFID-Transponder mit Energie versorgt. Sollen zum
Beispiel größere Reichweiten des RFID-Transponders
erzielt werden, ist vorgeschlagen aktive Transponder mit eigener
Stromversorgung zu verwenden.
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Der
RFID-Transponder umfasst eine Antenne welche mit dem RFID-Transponder
gekoppelt ist, einen analogen Schaltkreis zum Empfangen und Senden
von Daten, sowie einen digitalen Schaltkreis und einen permanenten
Speicher zur Speicherung digitaler Daten. RFID-Transponder können
auch einen mehrfach beschreibbaren Speicher umfassen, in dem während
der Lebensdauer des RFID-Transponders Informationen abgelegt werden
können.
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Eine
RFID-Kommunikation funktioniert nach dem im Folgenden beschriebenen
Prinzip. Das Lesegerät erzeugt ein hochfrequentes elektromagnetisches
Feld, welches die Antenne des RFID-Transponders beleuchtet. In der
Antenne des RFID-Transponders entsteht ein Induktionsstrom, sobald
die Antenne in das elektromagnetische Feld gelangt. Der Induktionsstrom
wird gleichgerichtet und mit diesem wird ein Kondensator geladen,
welcher als Zwischenspeicher für die elektrische Energie
dient. Diese elektrische Energie wird als Stromversorgung für
die Komponenten des RFID-Transponders verwendet. Bei so genannten
aktiven RFID-Transpondern ist zusätzlich eine Batterie
vorgesehen um die Stromversorgung des RFID-Transponders zu bilden.
Halb-aktive RFID-Transponder umfassen ebenso eine Batterie, welche
bei diesen lediglich die Versorgung der digitalen Schaltkreise und
Speicher mit elektrischer Energie bildet.
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Der
mittels dem hochfrequenten elektromagnetischem Feld aktivierte RFID-Transponder
empfängt Befehle vom Lesegerät, die dieses in
das elektromagnetische Feld moduliert. Der RFID-Transponder erzeugt
eine Antwort und moduliert diese durch Feldschwächung mittels
eines kontaktfreien Kurzschluss oder mittels Reflexion des vom Lesegerät ausgesendeten
elektromagnetischen Feldes. Damit sendet der RFID-Transponder zum
Beispiel seine eigene unveränderliche Seriennummer, weitere
Nummern des beweglichen Gegenstands oder der Ware, oder andere vom
Lesegerät abgefragte Daten. Somit bildet der RFID-Transponder
selbst kein elektromagnetisches Feld, sondern verändert
nur das elektromagnetische Sendefeld des Lesegeräts.
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Die
Aufgabe wird auch gelöst durch ein Verfahren zur elektronischen
Sicherung beweglicher Gegenstände, bei dem ein Mittel an
einem beweglichen Gegenstand angeordnet ist, und ein Alarm ausgelöst werden
kann, wenn das Mittel von dem beweglichen Gegenstand entfernt wird
und/oder das Mittel an einen vorbestimmten Ort abgelegt wird. Alternativ
dazu kann auch dann bereits ein Alarm ausgelöst werden, wenn
das Mittel an dem beweglichen Gegenstand verbleibt, aber an einem
vorbestimmten Ort ermittelt wird oder nicht mehr ermittelt wird.
Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Ausstellungsgegenstand
in einem Museum von seinem Austellungsort entfernt wurde und an
einen anderen Ort im Museum verbracht wurde. Dies ermöglicht
eine frühzeitige Erkennung eines beabsichtigten Diebstahls
und erhöht somit das Sicherheitsniveau zur Vermeidung von Diebstählen.
Bevorzugt umfasst dazu das Mittel elektronisch auslesbare Daten
wobei der vorbestimmte Ort oder der Austellungsort bevorzugt mittels
eines Anwesenheitssensors elektronisch überwacht wird.
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Mit
den vorstehend beschriebenen Maßnahmen ist es möglich,
Dateninhalte aus dem Mittel auszulesen, wenn das Mittel in den Wirkbereich
des Anwesenheitssensors gelangt. Als weiterer Vorteil muss für
das vorgeschlagene Sicherungssystem kein Köder ausgelegt,
und damit kein einzelner beweglicher Gegenstand geopfert werden,
sondern jeder zu sichernde Gegenstand kann für sich genommen
gesichert werden.
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Vorstehend
ist die Erfindung in ihrer grundsätzlichen Ausbildung und
Wirkungsweise beschrieben. Im Folgenden wird anhand eines Ausführungsbeispiels
und mittels 8 Figuren die Erfindung weiter erläutert. Es
zeigt,
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die 1 einen
RFID-Transponder in einem Smart Label,
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die 2 einen
RFID-Transponder in einem Gehäuse mit Magnetsensor,
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die 3 den
RFID-Transponder aus 1 nach gewaltsamer Entfernung
von einem beweglichen Gegenstand,
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die 4 den
RFID-Transponder aus 2 nach gewaltsamer Entfernung
von dem beweglichen Gegenstand,
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die 5 den
RFID-Transponder aus 1 in einer aktiven, oder halbaktiven
Ausführung,
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die 6 den
RFID-Transponder aus 2 in einer aktiven, oder halbaktiven
Ausführung,
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die 7 Raumanteil
innerhalb eines Raumes,
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die 8 ein
EAS System mit Datenverarbeitungseinrichtung
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Die 1 zeigt
ein Mittel 10 und einen RFID-Transponder 11 in
einem gemäß einem Smart Label ausgebildetem Gehäuse 20.
Mit dem RFID-Transponder 11 ist eine Antenne 30 gekoppelt, welche
gemäß einer Spule zur induktiven Kopplung oder
einer Dipolantenne zum Empfang elektromagnetischer Wellen in dem
Smart Label Gehäuse 20 angeordnet ist. Zusätzlich
umfasst der RFID-Transponder 11 einen Sensor 40 der
in dem dargestellten Ausführungsbeispiel an den äußeren
Rändern des Smart Label Gehäuses 20 gemäß einer
Leiterschleife 45 angeordnet ist. Die dünne folienartige
Ausführungsform des Smart Label Gehäuses 20 umfasst
zur Befestigung des Smart Label Gehäuses 20 an
einem beweglichen Gegenstand 50 eine Lochung 55.
Das Gehäuse 20 ist mittels eines Kunststoffbandes 57 oder
eines anderen mechanisch stark belastbaren und reißfesten
Materials mit dem beweglichen Gegenstand 50 gekoppelt.
Die Lochung 55 ist zwischen der Antenne 30 und
dem Sensor 40 beziehungsweise dessen Leiterschleife 45 derart
angeordnet, dass ein gewaltsames Ausreißen des Kunststoffbandes 57 und
damit Entfernen des Smart Label Gehäuses 20 von
dem beweglichen Gegenstand 50 zu einem Ausreißen
und damit einem Durchtrennen der Leiterschleife 45 des
Sensors 40 führt.
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Wird
der RFID-Transponder 11 auf gewaltsame Weise von dem beweglichen
Gegenstand 50 entfernt, um den beweglichen Gegenstand 50 unbemerkt
aus dem Raum heraus zu transportieren, so wird der RFID-Transponder 11 nicht
nur von dem beweglichen Gegenstand 50 entfernt, sondern
er muss auch innerhalb des Raumes deponiert werden um den beweglichen
Gegenstand ohne den RFID-Transponder 11 aus dem Raumes
bringen. Hier zeigt sich der Vorteil des hier beschriebenen Prinzips.
Bevorzugt wird an Orten, welche sich zum „verstecken” eines
gewaltsam entfernten RFID-Transponders 11 und dessen Gehäuse 20 besonders
zu eignen scheinen, ein Anwensenheitssensor 130, umfassend
eine Antenne 160 und ein damit gekoppeltes Lesegerätes 140 angeordnet,
oder es wird die Antenne 160 gemeinsam mit einem Lesegerät 140 angeordnet.
Die Orte variieren bei verschiedenen Räumen. So können
zum Beispiel in Umkleidekabinen oder in Papierkörben innerhalb
einer Handelsfläche Antennen 160 für
das Lesegerät 140 angeordnet werden. Auch die Anordnung
der Antennen 160 in Regalen oder Lesebereichen einer Bibliothek
ist möglich. In Museen ist es möglich die Antennen 160 in
der Umgebung der Austellungsorte der beweglichen Gegenstände 50 anzuordnen.
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Wird
ein gewaltsam entfernter RFID-Transponder 11 in den Wirkbereich
der Antenne 160 deponiert, erhält der RFID-Transponder 11 über
das elektromagnetische Feld der Antenne 160 induktiv elektrische
Energie und sendet Information an das Lesegerät 140.
Dem Lesegerät 140 oder einer nachgeschalteten
Datenverarbeitungseinrichtung 190 ist der Montageort der
Antennen 160 bekannt gemacht, so dass der Information des
RFID-Transponders 11 eine Ortsinformation zuordenbar ist.
Befindet sich ein RFID-Transponder 11 mit seinem Gehäuse
in dem Wirkbereich einer Antenne 160, so lässt
sich ein Alarm auslösen.
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Der
Sensor 40 sensiert den Zustand der Befestigung des RFID-Transponders 11 an
dem beweglichen Gegenstand 50. Der Sensor 40 stellt
somit zusätzliche Informationen bereit, welche mittels
des RFID-Transponders 11 an das Lesegerät 140 übermittelt
werden. Für diese Informationen genügt zum Beispiel
bereits eine Datentiefe von einem Bit, mit den Werten 0 oder 1.
Denn bereits mit dieser Datentiefe lässt sich die Information
Transponder an dem beweglichen Gegenstand 50, oder Transponder
nicht an dem beweglichen Gegenstand 50 ausreichend beschreiben.
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Wird
der RFID-Transponder 11 gewaltsam von dem beweglichen Gegenstand 50 entfernt,
so trägt der RFID-Transponder 11 die Information „Transponder
nicht am Gegenstand” mit sich. Gelangt der RFID-Transponder 11 in
einen Wirkbereich einer Antenne 160 des Lesegerätes 140 wird
diese Information an das Lesegerät 140 übermittelt.
Dem Lesegerät 140 oder auch einer nachgeschalteten
Datenverarbeitungseinrichtung 190 ist der Montageort der
Antennen 160 bekannt gemacht, so dass der Information des
RFID-Transponders 11 eine Ortsinformation zuordenbar ist.
Befindet sich der RFID-Transponder 11 mit seinem Gehäuse 20 in
dem Wirkbereich einer Antenne 160 und ist dieser gewaltsam
von dem beweglichen Gegenstand 50 entfernt, so lässt sich
ein Alarm auslösen.
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Das
dargestellte Ausführungsbeispiel der 1 zeigt
das Gehäuse 20 des RFID-Transponders 11 als
ein so genanntes Smart Label ausgebildet. Ein Smart Label ist eine
papierdünne Transponderbauform. Hierbei wird die Antenne 30 des
RFID Transponders 11 zum Beispiel durch Siebdruck oder Ätztechnik
auf eine dünne Plastikfolie wie eine Leiterbahn aufgebracht.
Diese Folie wird mit einer Papierschicht laminiert. Auch der Sensor 40 welcher
mit dem RFID-Transponder 11 gekoppelt ist, wird dabei mittels
einer Leiterschleife 45 gemäß der eben
beschriebenen Varianten ausgebildet. Um das Smart Label an dem beweglichen
Gegenstand 50 anzuordnen ist zum Beispiel eine Lochstanzung 55 vorgesehen
durch welche mittels eines Kunststoffbandes, oder eines anderen
reißfesten Materials, das Smart Label mit dem beweglichen
Gegenstand gekoppelt ist. Das Abreißen des Smart Labels
führt dann zum Reißen des Smart Labels und damit
zum Durchtrennen der Leiterschleife 45. Dabei ist die mit
dem RFID-Transponder 11 gekoppelte Antenne 30 auf dem
Smart Label so angeordnet dass diese durch das Abreißen
des Smart Labels nicht durchtrennt werden kann.
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Bei
einer anderen Ausführungsform des Smart Labels ist vorgesehen,
das Smart Label mit einem Klebstoff zu beschichten und so das Smart
Label als Klebe-Etikett auszubilden, wobei beim Abreißen
des Etiketts von der Ware ebenfalls die Leiterschleife 45 durchtrennt
wird.
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Das
in 2 schematisch dargestellte Ausführungsbeispiel
zeigt das Gehäuse 20 des RFID-Transponders 11 als
bruchfestes Kunststoffgehäuse. Damit lassen sich andere
Befestigungsformen und Sensortechnologien kombinieren. So ist mit bruchfesten
Kunststoffgehäusen der RFID-Transponder 11 mit
Magnetsensoren 80 oder mit kapazitiven Sensoren koppelbar.
Im Besonderen, wenn das Gehäuse 20 zweiteilig
ausgeführt ist. Dabei umfasst ein erstes Gehäuseteil 60 den
RFID-Transponder 11 und den mit dem RFID-Transponder 11 gekoppelten Sensor 40.
Ein zweites Gehäuseteil 70 umfasst einen Dauermagneten 90.
Das Gehäuse 20 wird an dem beweglichen Gegenstand 50 dergestalt
befestigt, dass im befestigten Zustand der Dauermagnet 90 den
Magnetsensor 80 anregt. Werden beide Gehäuseteile
von dem beweglichen Gegenstand 50 entfernt, wird auch der
Magnetsensor 80 von dem Dauermagneten 90 nicht
mehr angeregt. Der Sensor bildet dann den Wert „Transponder
nicht an dem Gegenstand”. Gelangt der RFID-Transponder 40 in
einen Wirkbereich einer Antenne 160 des Lesegerätes 140 wird
diese Information an das Lesegerät 140 übermittelt.
Mit dieser Information lässt sich, wie bereits oben beschrieben
ein Alarm auslösen.
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Mit
kapazitiven Sensoren lässt sich dies auf ähnliche
Weise lösen. Dazu wird jeweils an jedem Gehäuseteil 60/70 eine
Kondensatorplatte des kapazitiven Sensors ausgebildet. Sind die
beiden Gehäuseteile an dem beweglichen Gegenstand angeordnet,
ist die Kapazität des so gebildeten Kondensators am höchsten.
Verringert sich die Kapazität ist der RFID-Transponder 11 von
der Ware entfernt worden.
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Die
zweiteilige Gehäusevariante lässt nicht nur die
beispielhaft genannten Magnetsensoren oder kapazitiven Sensoren
zu, sondern ermöglicht es grundsätzlich auch weitere Sensortechnologien
einzusetzen. Welche Sensortechnologien Verwendung finden ist auch
abhängig von der Art und dem Material des beweglichen Gegenstands,
da dies Einfluss auf die Wirksamkeit der Sensoren haben kann.
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Die 2 zeigt
damit eine andere Ausführungsform des Gehäuses 20 für
den RFID-Transponder 11. Ungeachtet der anderen Ausführungsform des
Gehäuses 20 ist der in der 2 gezeigte RFID-Transponder 11 ebenfalls
mit einer Antenne 30 gekoppelt. In diesem Ausführungsbeispiel
ist als Gehäuse 20 für den RFID-Transponder 11 ein
festes Kunststoffgehäuse vorgesehen. Dieses ist mit einem ersten
Gehäuseteil 60 und einem zweiten Gehäuseteil 70 gebildet.
In dem ersten Gehäuseteil 60 ist der RFID-Transponder 11,
die Leiterschleife 45 für den Sensor 40,
sowie der Sensor 40 eingebettet. Der Sensor 40 ist
in diesem Ausführungsbeispiel als Magnetsensor 80 ausgebildet.
In dem zweiten Gehäuseteil ist ein Dauermagnet 90 angeordnet.
Der zweite Gehäuseteil 70 ist mit dem ersten Gehäuseteil 60 so verbunden,
dass mit der Verbindung auch eine Befestigung des Gehäuses 20 an
der Ware 50 möglich ist. Ein beabsichtigtes, unbeabsichtigtes
oder ein unerlaubtes Abtrennen des Gehäuses 20 von
der Ware 50 führt damit zu einem Trennen der beiden
Gehäuseteile 70 und 60 voneinander. Sind
beide Gehäuseteile 60 und 70 verbunden,
so ist der im ersten Gehäuseteil 60 angeordnete
Magnetsensor 80 derart im Kraftfeld 100 des Dauermagneten 90 angeordnet, dass
mittels der magnetischen Kraft des Dauermagneten 90 der
Sensor 40 anspricht. Dies bedeutet, der Magnetsensor 80,
der zum Beispiel als Reedkontakt ausgebildet ist, schließt
einen elektrischen Kontakt solange die magnetische Kraft des Dauermagneten 90 auf
den Reedkontakt wirkt. Damit ist die Sensorleiterschleife 40 geschlossen.
Ein gewaltsames Trennen der beiden Gehäuseteile 60 und 70 voneinander führt
zu einer Auflösung des Kraftfeldes 100 und damit
zu einem Öffnen des elektrischen Kontaktes in dem Magnetsensor 80.
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Die
Folgen des gewaltsamen Entfernens des RFID-Transponders 11 von
dem beweglichen Gegenstand 50 ist für das Ausführungsbeispiel
der 1 in der 3 dargestellt.
Die 3 zeigt eine von der Lochung 55 ausgehende
Rissbildung 110 durch das Smart Label Gehäuse 20 des
RFID-Transponders 10 und damit eine Durchtrennung der Leiterschleife 45 des
Sensors 40.
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Ähnlich
verhält sich das in 4 gezeigte Ausführungsbeispiel
aus 2 nach dem Entfernen des RFID-Transponders 11 von
dem beweglichen Gegenstand 50. Dort ist das zweite Gehäuseteil 70 getrennt
von dem ersten Gehäuseteil 60 was zu einer Auflösung
des Kraftfeldes 100 zwischen dem Dauermagneten 90 und
dem Magnetsensor 80 führt. Der Magnetfeldsensor 80 öffnet
den durch ihn gebildeten Kontakt nach dem Wegfall des magnetischen
Kraftfeldes 100, wodurch die Leiterschleife 45 des
Sensors 40 getrennt ist. Demzufolge ist für die
Ausführungsbeispiele der 1 bis 4 nach
der Abtrennung des RFID-Transponders 11 mit seinem Gehäuse 20 von
dem beweglichen Gegenstand 50, dem RFID-Transponder 11 die
Information „Leiterschleife unterbrochen” und
damit, „RFID-Transponder ist nicht mehr an dem beweglichen
Gegenstand” aufgeprägt.
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Die 5 und 6 zeigen
Ausführungsbeispiele der bereits in 1 und 2 gezeigten Mittel 10 mit
einer zusätzlichen Energieversorgung 120, welche
aus einer Batterie gebildet ist. Die zusätzliche Energieversorgung 120 ermöglicht
größere Reichweiten zwischen den RFID-Transponder 11 und
der einem Lesegerät 140 zugeordneten Antenne 160.
Die mittels der Antenne 160 an den Transponder induktiv übermittelte
elektrische Energie wird bei aktiven RFID-Transpondern 10 mit
einer zusätzlichen Energieversorgung 120 lediglich
als WakeUp-Signal verwendet. Der Betrieb des RFID-Transponders 10 erfolgt
mittels der zusätzlichen Energieversorgung 120.
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Die 7 zeigt
ein Beispiel bei dem Umkleidekabinen 150 innerhalb einer
Handelsfläche Lesegeräte im Besonderen deren Antennen 160 umfassen.
So ist es zum Beispiel im Bekleidungshandel vorteilhaft, bevorzugt
in dem Bereich der Umkleidekabine 150 eine Antenne 160 der
Lesegeräte 140 anzuordnen und so eine „Falle” für
gewaltsam von der Ware 50 entfernte RFID-Transponder 10 zu
bilden. Im Umfeld der Umkleidekabinen sind dazu verschiedene Orte
möglich, an denen Lesegeräte 140, aber vor
allem deren Antennen unauffällig montierbar sind. So lässt
sich zum Beispiel der Boden einer Umkleidekabine 150 mit
einer Antenne versehen, so dass die gesamte Umkleidekabine von der
Antenne ausgeleuchtet wird. Auch ein in der Umkleidekabine 150 angeordneter
Papier-, beziehungsweise Müllkorb 170 kann als
Antenne eines Lesegerätes 140 ausgebildet sein,
wobei dann zum Beispiel der gesamte Papierkorb 170 von
der Antenne 160 ausgeleuchtet wird. Des Weiteren können
unter den Trennwänden 180, welche jede einzelne
Umkleidekabine 160 umgrenzen, Antennen 160 angeordnet
werden. Die geschickte Anbringung der Lesegeräte 140,
beziehungsweise derer Antennen 160 bewirkt nach dem Prinzip
der Fallenstellung, dass der abgetrennte RFID-Transponder 11 in
den Empfangsbereich einer solchen Antenne 160 gelangt und
somit der RFID-Transponder 11 ausgelesen werden kann. Da der
RFID-Transponder 11 dann die Information „Transponder
nicht mehr an der Ware” in sich trägt, wird diese
Information an das Lesegerät 140 übermittelt, beziehungsweise
von dem Lesegerät 140 aus dem RFID-Transponder 11 ausgelesen.
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Die 8 zeigt
ein System mit dem RFID-Transponder 11 welcher in dem Gehäuse 20 eingebettet
ist. Der RFID-Transponder 11 ist im Wirkbereich der Antenne 160 des
Lesegeräts 140 abgelegt. Das Lesegerät 140 ist
mit einem Datenverarbeitungsgerät 190 gekoppelt.
Mittels des Datenverarbeitungsgeräts 190 ist eine
Datenverwaltung betrieben, welcher Standorte einzelner Lesegeräte 140 und
deren Antennen 160 bekannt gemacht sind. Mittels eines
Vergleichs der Daten kann so mit dem Datenverarbeitungsgerät 190 schnell
ermittelt werden, ob der RFID-Transponder 11 von dem beweglichen
Gegenstand 50 abgelöst wurde, und an welchem Ort
der RFID-Transponder 11 sich befindet. Nach vorbestimmten
oder vorbestimmbaren Kriterien kann mit diesen Daten durch das Datenverarbeitungsgerät eine
Alarmvorrichtung 200 aktiviert werden.
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- 10
- Mittel
- 11
- RFID-Transponder
- 20
- Gehäuse
- 30
- Antenne
des RFID-Transponders
- 40
- Sensor
- 45
- Leiterschleife
des Sensor
- 50
- Ware/beweglicher
Gegenstand
- 55
- Lochung
- 60
- Erstes
Gehäuseteil
- 70
- Zweites
Gehäuseteil
- 80
- Magnetsensor/Reed-Kontakt
- 90
- Dauermagnet
- 100
- Magnetisches
Kraftfeld
- 110
- Rissbildung
- 120
- Zusätzliche
Energieversorgung
- 130
- Anwesenheitssensor
- 140
- Lesegerät
- 150
- Umkleidekabine
- 160
- Antenne
des Lesegeräts
- 170
- Papierkorb
- 180
- Trennwand
- 190
- Datenverarbeitungseinrichtung
- 200
- Alarmvorrichtung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- - Klaus Finkenzeller;
RFID-Handbuch; 2. Auflage; Verlag Carl Hanser; 2000; Seite 11–39 [0005]