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DE102008040902A1 - Selbstfahrende Erntemaschine mit einer in eine Wartungsposition verschiebbaren Siebeinrichtung - Google Patents

Selbstfahrende Erntemaschine mit einer in eine Wartungsposition verschiebbaren Siebeinrichtung Download PDF

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DE102008040902A1
DE102008040902A1 DE102008040902A DE102008040902A DE102008040902A1 DE 102008040902 A1 DE102008040902 A1 DE 102008040902A1 DE 102008040902 A DE102008040902 A DE 102008040902A DE 102008040902 A DE102008040902 A DE 102008040902A DE 102008040902 A1 DE102008040902 A1 DE 102008040902A1
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    • A01D41/12Details of combines
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    • F01MACHINES OR ENGINES IN GENERAL; ENGINE PLANTS IN GENERAL; STEAM ENGINES
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Abstract

Eine Erntemaschine (10) weist ein Fahrgestell auf, das rückseitig einen umgrenzten Motorraum (36) umfasst, in dem ein Verbrennungsmotor (34) angeordnet ist, und eine an der Vorderseite des Motorraums (36) positionierbare Siebeinrichtung (48), die ein perforiertes Filterelement (50) umfasst, durch das ein Gebläse (54) Luft hindurch und nach hinten in den Motorraum (36) fördern kann. Es wird vorgeschlagen, dass die Siebeinrichtung (48) in einer sich horizontal und quer zur Vorwärtsrichtung (V) der Erntemaschine (10) erstreckenden Richtung zwischen einer Betriebsposition an der Vorderseite des Motorraums (36) und einer Wartungsposition außerhalb des Motorraums (36) verschiebbar angeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Erntemaschine, die ein Fahrgestell, das rückseitig einen umgrenzten Motorraum umfasst, in dem ein Verbrennungsmotor angeordnet ist, und eine an der Vorderseite des Motorraums positionierbare Siebeinrichtung aufweist, die ein perforiertes Filterelement umfasst, durch das ein Gebläse Luft hindurch und nach hinten in den Motorraum fördern kann.
  • Stand der Technik
  • Bei selbstfahrenden Erntemaschinen sind verschiedene Komponenten, wie beispielsweise Ladeluftkühler, Ölkühler und der Verbrennungsmotor während des Betriebes zu Kühlzwecken mit Umgebungsluft zu versorgen. Aufgrund der beim Erntevorgang oft in hohem Maße mit kleinen Staubpartikeln verunreinigten Umgebungsluft finden Siebeinrichtungen Verwendung, die ein perforiertes Filterelement umfassen, durch das die Umgebungsluft mittels eines Gebläses angesaugt und den erwähnten Kühlern zugeführt wird. Obwohl derartige Siebeinrichtungen in der Regel in Drehung versetzt werden und mit Reinigungsanordnungen ausgestattet sind, die Partikel von der Oberfläche des Filterelements absaugen oder abbürsten, erweisen sich von Zeit zu Zeit Wartungsarbeiten an den Filterelementen als sinnvoll, um verbleibende Verunreinigungen zu entfernen und eine hinreichende Durchlässigkeit des Filterelements zu gewährleisten. Derartige Siebeinrichtungen sind üblicherweise an einer Außenwand der Erntemaschine befestigt und um die Hochachse in eine Wartungsposition verschwenkbar ( DE 195 47 348 A1 oder WO 01/36794 A1 ).
  • Bei anderen Erntemaschinen erstreckt sich die Siebeinrichtung an der Vorderseite eines den Verbrennungsmotor aufnehmenden Motorraums vertikal und quer zur Vorwärtsrichtung und die Luft wird seitlich oder an der Oberseite der Wandungen der Erntemaschine angesaugt und durch die Siebeinrichtung geführt ( EP 0 481 203 A1 , EP 0 667 447 A1 oder DE 101 26 523 A1 ). Bei diesen Siebeinrichtungen sind üblicherweise keine Möglichkeiten vorgesehen, sie ohne Demontage in eine Wartungsposition zu verbringen, vielmehr erfolgt die Wartung durch einen Bediener vor Ort an der Vorderseite der Siebeinrichtung an einem dort vorgesehenen, begehbaren Wartungsraum innerhalb der Erntemaschine. Da der Raum relativ beengt ist, erweisen sich die Arbeiten dort als schwierig und unbequem.
  • Schließlich sei noch die Ausführungsform nach DE 102 28 213 A1 erwähnt, bei der das Ansaugsieb in vertikaler Richtung verfahrbar ist, um die in größerer Höhe geringer mit Verunreinigungen belastete Luft aufnehmen zu können.
  • Aufgabe der Erfindung
  • Die der Erfindung zu Grunde liegende Aufgabe wird darin gesehen, eine im Innenraum einer landwirtschaftlichen Erntemaschine angeordnete Siebeinrichtung bereitzustellen, die sich unproblematisch warten lässt.
  • Lösung
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Lehre des Patentanspruchs 1 gelöst, wobei in den weiteren Patentansprüchen Merkmale aufgeführt sind, die die Lösung in vorteilhafter Weise weiterentwickeln.
  • Eine selbstfahrende Erntemaschine umfasst ein Fahrgestell, an dessen Rückseite ein Motorraum angeordnet ist, der durch Wände oder Abdeckungen oder dergleichen umgrenzt wird. An der Vorderseite des Motorraums ist eine Siebeinrichtung mit einem perforierten Filterelement angeordnet, dem ein in der Regel rückwärtig der Siebeinrichtung angeordnetes Gebläse zugeordnet ist, um Luft durch das Filterelement der Siebeinrichtung hindurch und nach hinten zum Motorraum zu fördern und dort Kühler und andere mit Frischluft zu versorgende Elemente mit Umgebungsluft zu beaufschlagen. Der Luftstrom verläuft demnach von vorn nach hinten durch das Filterelement. Die Siebeinrichtung ist in einer sich horizontal und quer zur Vorwärtsrichtung der Erntemaschine erstreckenden Richtung zwischen einer Betriebsposition, in der sie sich an der Vorderseite des Motorraums befindet, und einer vom Motorraum beabstandeten Wartungsposition verschiebbar angeordnet, in welcher sie auf die Außenseite der Erntemaschine verlagert ist und sich ganz oder teilweise außerhalb des seitlichen Umrisses der Umgrenzung des Motorraums befindet.
  • Auf diese Weise wird die Wartung der Siebeinrichtung wesentlich erleichtert, da sie in der Wartungsposition unproblematisch von einem Bediener erreicht werden kann.
  • Die Verschiebbarkeit der Siebeinrichtung kann durch an ihrer Oberseite und/oder an ihrer Unterseite angeordnete, teleskopierbare Halterungen erreicht werden. Derartige Halterungen umfassen einen ersten, starr mit dem Fahrgestell verbundenen Träger und einen zweiten Träger, der verschiebbar an der Außen- oder Innenseite des ersten Trägers angeordnet ist und die Siebeinrichtung haltert. Zwischen den beiden Trägern können Gleit- und/oder Wälzlager vorgesehen sein, um die Verschiebung zu erleichtern. Außerdem sind vorzugsweise Mittel vorgesehen, um den zweiten Träger bzw. die Siebeinrichtung in der Betriebsposition und in der Wartungsposition zu arretieren.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird an der Vorderseite des Motorraums ein Innenraum bereitgestellt, der zu den Seiten und nach oben durch Wände und nach hinten hin durch die Siebeinrichtung begrenzt wird. Eine der seitlichen Wände kann durch eine verschließbare Tür unterbrochen sein, um dem Bediener einen Zugang zum vorzugsweise begehbaren Innenraum zu bieten. Nach vorn ist der Innenraum durch Komponenten der Erntemaschine (wie einen sich nach oben erstreckenden Auswurfschacht, eine darunter befindliche Fördereinrichtung und/oder einen Körnerprozessor) und/oder eine vordere Wand begrenzt, an die eine Rückwand einer Kabine anschließen kann oder die durch letztere gebildet wird. Der begehbare Innenraum ermöglicht es dem Bediener, dort Materialien zu lagern und Zugang zu den erwähnten Komponenten der Erntemaschine zu bekommen. Die den Innenraum nach oben begrenzenden Wände und optional die seitlichen Wände können mit Öffnungen ausgestattet sein, durch die Luft angesaugt wird.
  • Da die Siebeinrichtung in einer gewissen Höhe über dem Erdboden positioniert ist, so dass ihre Wartung vom Erdboden aus nicht oder nur mit Leitern oder anderen Steighilfen möglich ist, bietet es sich an, dem Fahrgestell ein vor und seitlich neben dem Motorraum angeordnetes Podest zuzuordnen, von dem aus ein Bediener die in der Wartungsposition befindliche Siebeinrichtung erreichen kann. Ein derartiges Podest kann durch eine am Fahrgestell angebrachte Konsole oder durch die Oberseite eines den Rahmen und die Seitenwände der Erntemaschine nach außen überragenden Kraftstofftanks gebildet werden.
  • Ausführungsbeispiel
  • Anhand der Abbildungen wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine schematische seitliche Ansicht einer selbstfahrenden Erntemaschine in Form eines Feldhäckslers, und
  • 2 eine perspektivische Ansicht der in die Wartungsposition verschobenen Siebeinrichtung.
  • In der 1 ist eine Erntemaschine 10 in der Art eines selbstfahrenden Feldhäckslers in schematischer Seitenansicht dargestellt. Die Erntemaschine 10 baut sich auf einem Fahrgestell mit einem Rahmen 12 auf, der von vorderen angetriebenen Rädern 14 und lenkbaren rückwärtigen Rädern 16 getragen wird. Die Bedienung der Erntemaschine 10 erfolgt von einer Fahrerkabine 18 aus, von der aus ein Erntevorsatz 20 in Form eines Aufnehmers einsehbar ist. Mittels des Erntevorsatzes 20 vom Boden aufgenommenes Erntegut, z. B. Gras oder dergleichen wird über einen Einzugsförderer 22 mit Vorpresswalzen, die innerhalb eines Einzugsgehäuses 24 an der Frontseite des Feldhäckslers 10 angeordnet sind, einer unterhalb der Fahrerkabine 18 angeordneten Häckseleinrichtung 26 in Form einer Häckseltrommel zugeführt, die es in kleine Stücke häckselt und es einer Nachzerkleinerungseinrichtung 32 und dann einer Fördervorrichtung 28 aufgibt. Das Gut verlässt die Erntemaschine 10 zu einem nebenher fahrenden Transportfahrzeug über einen Austragschacht 30, dessen oberer Teil um eine etwa vertikale Achse drehbaren und in der Neigung verstellbar ist. Im Folgenden beziehen sich Richtungsangaben, wie seitlich, unten und oben, auf die Vorwärtsrichtung V der Erntemaschine 10, die in der 1 nach rechts verläuft.
  • Die Energieversorgung zum Antrieb des Erntevorsatzes 20, des Einzugsförderers 24, der Nachzerkleinerungseinrichtung 32 und der Fördervorrichtung 28 sowie weiterer angetriebener Elemente und Aktoren der Erntemaschine 10 erfolgt (über mechanische, hydraulische und/oder elektrische Antriebsstränge) von einem Verbrennungsmotor 34 aus, der oberhalb der rückwärtigen Räder 16 innerhalb eines Motorraums 36 angeordnet ist. Der Motorraum 36 wird zu beiden Seiten hin durch Seitenwände 38, nach hinten durch eine Rückwand 40 und nach oben durch ein Dach 42 umgrenzt. Die Wände 38, 40 und das Dach 42 haben in der Regel keine tragende Funktion, sondern dienen nur zur Abschottung des Verbrennungsmotors 34 nach außen und sind an sie tragenden Streben (nicht gezeigt) befestigt, die am Rahmen 12 angebracht sind. Die Wände 38, 40 und möglicherweise, aber nicht notwendigerweise auch das Dach 42 sind mit schlitzförmigen Öffnungen 44 ausgestattet, durch die Luft austreten kann. Durch eine Öffnung im Dach 42 erstreckt sich auch ein Auspuff 46 des Verbrennungsmotors 34.
  • Der Motorraum 36 wird nach vorn durch eine Siebeinrichtung 48 begrenzt, die ein kreisförmiges, perforiertes Filterelement 50 (s. 2) umfasst, welches durch einen Antrieb um seine sich horizontal und in Vorwärtsrichtung V erstreckende Mittelachse 52 in Drehung versetzbar ist. Außerdem ist dem Filterelement 50 noch eine Reinigungseinrichtung zugeordnet, die Verunreinigungen von der Vorder- und Rückseite des Filterelements 50 entfernt (nicht gezeigt, s. aber EP 1 134 379 A2 , deren Offenbarung durch Verweis mit in die vorliegenden Unterlagen aufgenommen wird). Rückwärtig der Siebeinrichtung 48 befindet sich ein angetriebenes Gebläse 54 mit einer um eine koaxial zur Mittelachse 52 verlaufenden Drehachse. Rückwärtig des Gebläses 54 befinden sich verschiedene Kühler 56, bei denen es sich unter anderem um einen Ölkühler des Verbrennungsmotors 34, einen Ladeluftkühler, einen Hydraulikölkühler und einen Verdampfer für eine Klimaanlage für die Fahrerkabine 18 handeln kann. Es wäre möglich, die Positionen des Gebläses 54 und der Kühler 56 zu tauschen. Nach oben und zu den Seiten hin werden die Siebeinrichtung 48, das Gebläse 54 und die Kühler 56 durch ein Gehäuse 58 abgedichtet, um den Luftstrom zu konzentrieren. Nach dem Passieren des Kühlers 56 umströmt der Luftstrom noch den Verbrennungsmotor 34 und gelangt dann durch die Öffnungen 44 nach außen. Es wäre übrigens auch denkbar, die Erntemaschine 10 mit zwei oder mehr Verbrennungsmotoren 34 und zugehörigen Kühlern 56 auszustatten.
  • An der Vorderseite der Siebeinrichtung 48 ist ein begehbarer Innenraum 60 gebildet, der nach vorn durch eine hinter der Rückwand der Fahrerkabine 18 liegende Wand 62, die Rückwand 64 des feststehenden, unteren Teils des Auswurfschachts 30 und das Gehäuse der Fördervorrichtung 28 begrenzt wird. Nach oben wird der Innenraum 60 durch ein mit Lufteintrittschlitzen 68 ausgestattetes Dach 66 begrenzt. Durch die Lufteintrittschlitze 68 saugt das Gebläse 54 im Betrieb die Umgebungsluft ein. Schließlich wird der Innenraum 60 zur Seite durch Wände 70 begrenzt, in die eine Tür 72 eingefügt ist. An der Unterseite des Innenraums 60 befindet sich ein Kraftstofftank 74, der nach außen über die Wände 70 und den Rahmen 12 hinausragt und über einen Stutzen 84 befüllt werden kann.
  • Es wird nun auf die 2 verwiesen, anhand der erkennbar ist, dass die Siebeinrichtung 48 in seitlicher Richtung verschiebbar am Rahmen 12 angebracht ist, so dass sie zwischen der in 1 dargestellten Betriebsposition und einer in 2 dargestellten Wartungsposition beweglich ist. Dazu umfasst die Siebeinrichtung 48 eine quadratische Platte 76 mit einem mittigen, kreisförmigen Ausschnitt, in dem das Filterelement 50 angeordnet ist. Die Platte 76 ist an ihrer Oberseite und an ihrer Unterseite mit sich horizontal und quer zur Vorwärtsrichtung V erstreckenden, hohlen Trägern 78 verbunden, die in ihrem Innenraum wiederum koaxiale Träger 80 aufnehmen, welche ihrerseits teleskopierbar in Trägern 84 gelagert sind, die starr mit dem Rahmen 12 verbunden sind. Zwischen den Trägern 80 und den teleskopierbaren hohlen Trägern 78 (und zwischen den Trägern 80 und 84) können Wälz- oder Gleitlager (nicht gezeigt) angeordnet sein, um die Reibung zu vermindern. Sollte der durch die jeweils zwei verschiebbaren Träger 78, 80 bereitgestellte Verschiebeweg nicht hinreichen, können auch dritte, verschiebbare Träger (nicht gezeigt) zwischengeordnet werden.
  • Die verschiebbare Anordnung der Siebeinrichtung 48 ermöglicht es dem Bediener, nach öffnen der Tür 72 den Innenraum 60 zu betreten, ggf. eine Verriegelung der Siebeinrichtung 48 zu öffnen und dann die Siebeinrichtung 48 in die Wartungsposition gemäß 2 zu verschieben, in der sich die Siebeinrichtung 48 außerhalb des Innenraums 60 befindet. Dann kann er sich auf das durch die Oberseite des Tanks 74 gebildete, vorzugsweise zweistufige Podest 82 stellen und das Filterelement 50 der Siebeinrichtung 48 reinigen, beispielsweise mittels Druckluft, oder andere Arbeiten daran vornehmen. Außerdem hat er nun vom Innenraum 60 her Zugang zum Gebläse 54 und er kann Arbeiten an der Fördervorrichtung 28 vornehmen oder die Nachzerkleinerungseinrichtung 32 ein- oder ausbauen. Anschließend wird die Siebeinrichtung 48 wieder in die Betriebsposition verbracht und die Tür 72 geschlossen, so dass der Ernte- oder Straßenfahrbetrieb fortgesetzt werden kann.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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    • - DE 10126523 A1 [0003]
    • - DE 10228213 A1 [0004]
    • - EP 1134379 A2 [0017]

Claims (6)

  1. Erntemaschine (10), umfassend: ein Fahrgestell, das rückseitig einen umgrenzten Motorraum (36) umfasst, in dem ein Verbrennungsmotor (34) angeordnet ist, und eine an der Vorderseite des Motorraums (36) positionierbare Siebeinrichtung (48), die ein perforiertes Filterelement (50) umfasst, durch das ein Gebläse (54) Luft hindurch und nach hinten in den Motorraum (36) fördern kann, dadurch gekennzeichnet, dass die Siebeinrichtung (48) in einer sich horizontal und quer zur Vorwärtsrichtung (V) der Erntemaschine (10) erstreckenden Richtung zwischen einer Betriebsposition an der Vorderseite des Motorraums (36) und einer vom Motorraum (36) beabstandeten Wartungsposition verschiebbar angeordnet ist.
  2. Erntemaschine (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Siebeinrichtung (48) an ihrer Ober- und/oder Unterseite an teleskopierbaren Trägern (78, 80) befestigt ist.
  3. Erntemaschine (10) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass an der Vorderseite des Motorraums (36) ein zu den Seiten und nach oben durch Wände (70) und nach hinten durch die Siebeinrichtung (48) begrenzter Innenraum (60) gebildet ist.
  4. Erntemaschine (10) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenraum (60) begehbar ist.
  5. Erntemaschine (10) nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenraum (60) durch eine seitliche Tür (74) nach außen verschließbar ist.
  6. Erntemaschine (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass dem Fahrgestell ein vor und seitlich neben dem Motorraum (36) angeordnetes Podest (82) zugeordnet ist, von dem aus ein Bediener die in der Wartungsposition befindliche Siebeinrichtung (48) erreichen kann.
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