-
Die Erfindung betrifft eine Batterie mit einem Zellverbund mehrerer Batteriezellen.
-
Üblicherweise weist eine Batterie zur Anwendung in Kraftfahrzeugen, insbesondere in Kraftfahrzeugen mit einem Hybridantrieb oder Brennstoffzellen-Fahrzeugen, einen Zellblock aus mehreren elektrisch in Reihe und/oder parallel geschalteten Batteriezellen, beispielsweise Lithium-Ionen-Zellen, auf.
-
Die Batteriezellen müssen gekühlt werden, um die entstehende Verlustwärme abzuführen. Dazu wird in der Regel eine Flüssigkeitskühlung oder eine Kühlung mittels vorgekühlter Luft, die zwischen die Zellen geleitet wird, eingesetzt.
-
Bei der aus Bauraumgründen bevorzugten Flüssigkeitskühlung ist am Zellblock der Batterie eine Kühlplatte mit wenigstens einem von einer Kühlflüssigkeit, beispielsweise einem Wasser-Glykol-Gemisch, durchströmter Kühlkanal angeordnet. Längs der Batteriezellen wird die Wärme häufig durch separate Wärmeleitelemente, beispielsweise Wärmeleitstäbe oder -bleche, zur Kühlplatte geleitet. Dabei sind die Wärmeleitelemente bevorzugt fest mit der Kühlplatte verbunden, um zu dieser einen guten Wärmekontakt herzustellen.
-
Zwischen den Batteriezellen und den Wärmeleitelementen verbleiben infolge von Fertigungstoleranzen jedoch Spalte, welche die Wärmeableitung reduzieren. Deshalb werden die Spalte gegenwärtig beispielsweise durch Kunststoffvergussmasse geschlossen.
-
Ein derartiger Verschluss der Spalte hat jedoch eine Reihe von Nachteilen. Zum einen hat die Kunststoffvergussmasse eine relativ geringe Wärmeleitfähigkeit. Ferner ist sie schwierig in die kleinen Spalten vergießbar und daher aufwändig zu verarbeiten. Außerdem weist sie nach ihrer Aushärtung eine andere Wärmeausdehnung als andere Bauteile der Batterie auf, wodurch Temperaturschwankungen eine Rissbildung in der Kunststoffvergussmasse und/oder eine teilweise Ablösung der Kunststoffvergussmasse von einem Bauteil verursachen können. Kunststoffvergussmasse ist zudem teuer und brandgefährlich. Schließlich ist ein Austauschen defekter Batteriezellen oder eine Zerlegung der Batterie zur Entsorgung nach dem Verguss des Zellblocks mit Kunststoffvergussmasse nicht bzw. nur mit einem hohen Aufwand möglich.
-
DE 10 2006 059 989 A1 offenbart eine Anordnung zur Kühlung einer aus mehreren Einzelzellen mit zylindrischer Gehäuseform bestehenden Batterie, wobei die Einzelzellen zur Batterie zusammen montiert sind und senkrecht auf einer mittels eines strömenden Kühlmediums gekühlten Grundplatte stehen. Die Einzelzellen stehen in thermischem Kontakt mit der Grundplatte, wobei die thermische Kontaktierung der Einzelzellen zu der Grundplatte über Kühlelemente erfolgt, deren Außenkontur eine trigonale Symmetrie aufweist und die die Einzelzellen auf deren zylindrischen Außenseiten thermisch kontaktieren.
-
DE 2007 001 590 A1 offenbart einen elektrischen Energiespeicher mit einer Mehrzahl von Flachzellen, die stapelartig übereinander angeordnet sind, und mit zumindest einer zwischen zwei benachbarten Flachzellen des Stapels angeordneten Kühlplatte, die eine Mehrzahl von mit Luft durchströmbaren Kanälen zur Abführung von Wärme umfasst.
-
In
JP 08-321329 A1 wird eine Batterie vorgeschlagen, welche einen Zellblock mit mehreren Batteriezellen und zwischen diesen angeordneten Wärmeleitelementen aufweist. Dabei wird ein thermischer Kontakt zwischen jeweils einer Batteriezelle und einem ihr zugeordneten Wärmeleitelement über elastische Wärmekontaktelemente hergestellt, welche an die Batteriezelle gepresst werden, indem der Zellblock durch Verbindungselemente zwischen zwei Endplatten eingespannt wird.
-
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Batterie mit einer gegenüber dem Stand der Technik verbesserten Batteriekühlung anzugeben.
-
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Anordnung gelöst, welche die in Anspruch 1 angegebenen Merkmale aufweist.
-
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
-
Die erfindungsgemäße Batterie umfasst einen Zellverbund mehrerer Batteriezellen, eine Kühlplatte zu deren Kühlung und zwischen den Batteriezellen angeordnete Wärmeleitelemente und elastische Wärmekontaktelemente, welche jeweils eine Batteriezelle und ein Wärmeleitelement thermisch miteinander verbinden. Die Wärmeleitelemente sind stoffschlüssig und/oder formschlüssig und/oder kraftschlüssig mit der Kühlplatte verbunden. Die elastischen Wärmekontaktelemente sind stoffschlüssig und/oder formschlüssig und/oder kraftschlüssig an den Wärmeleitelementen oder den Batteriezellen angebracht.
-
Die feste Verbindung der Wärmeleitelemente mit der Kühlplatte ermöglicht eine gute Wärmeleitung von den Wärmeleitelementen zu der Kühlplatte. Die thermische Verbindung der Wärmeleitelemente mit den Batteriezellen über die Wärmekontaktelemente ermöglicht eine gute Wärmeleitung von den Batteriezellen zu den Wärmeleitelementen. Dadurch wird vorteilhaft die Wärmeleitung von den Batteriezellen zu der Kühlplatte verbessert und die Lebensdauer der Batterie erhöht.
-
Aus der festen Verbindung der Wärmeleitelemente mit der Kühlplatte resultieren ferner eine feste Länge des Zellverbundes und feste Positionen der Batteriezellen zwischen den Wärmeleitelementen, wobei die elastischen Wärmekontaktelemente die Batteriezellen gegen benachbarte Wärmeleitelemente pressen und dadurch die Positionen der Batteriezellen fixieren. Dies vereinfacht vorteilhaft die Kontaktierung der Batteriezellen, da hierbei höchstens geringe Positionstoleranzen der Batteriezellen ausgeglichen werden müssen, und erhöht die Stabilität des Zellverbundes.
-
Außerdem wird die Montage der Batterie vorteilhaft dahingehend vereinfacht, dass die Batteriezellen in die Zwischenräume zwischen den an der Kühlplatte befestigten Wärmeleitelementen geschoben werden können und keine Spalte zwischen den Batteriezellen und den Wärmeleitelementen mit Wärme leitendem Material wie Vergussmasse ausgefüllt werden müssen. Zugleich wird dadurch auch eine Demontage der Batterie zu deren Entsorgung oder zum Austausch von Batteriezellen vereinfacht bzw. ermöglicht.
-
Ferner werden die Anzahl der Bauteile sowie Material- und Herstellungskosten der Batterie reduziert.
-
Im Detail sieht eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung vor, dass die elastischen Wärmekontaktelemente in die Wärmeleitelemente integriert sind. Eine derartige Ausgestaltung sieht vor, dass die Wärmeleitelemente Wärmeleitbleche und die Wärmekontaktelemente aus den Wärmeleitblechen heraus gebogene Blattfedern sind.
-
Dadurch werden vorteilhaft die Anzahl der Bauteile sowie Herstellungsaufwand und -kosten der Batterie weiter reduziert.
-
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Wärmekontaktelemente wellenförmige Blattfedern sind, deren jeweilige Wellenberge abwechselnd an einem Wärmeleitelement und an einer Batteriezelle anliegen.
-
Derart ausgebildete Wärmekontaktelemente haben den Vorteil, dass sie an mehreren Stellen mit den Batteriezellen und Wärmeleitelementen in Wärme leitendem Kontakt stehen und dadurch Wärme gleichmäßig über eine von den wellenförmigen Blattfedern überdeckte Fläche von einer Batteriezelle zu einem Wärmeleitelement übertragen können.
-
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Batterie sieht vor, dass die Batteriezellen als im Wesentlichen rechteckige Flachzellen und die Wärmeleitelemente als dazu korrespondierende im Wesentlichen rechteckige Wärmeleitbleche ausgebildet sind.
-
Dabei ist jeder Flachzelle ein Wärmeleitblech zugeordnet und eine Flachzelle und das ihr zugeordnete Wärmeleitblech sind parallel zueinander und unmittelbar hintereinander angeordnet.
-
Bevorzugt sind die Zellgehäuse der Flachzellen dabei in zwei zueinander parallelen streifenförmigen Randbereichen flacher als in einem dazwischen liegenden Mittelbereich ausgebildet.
-
Vorzugsweise sind an den beiden streifenförmigen Randbereichen jedes Zellgehäuses auf der dem jeweils zugeordneten Wärmeleitblech zugewandten Seite Wärmekontaktelemente angebracht, welche im entspannten Zustand zum Wärmeleitblech hin über den Mittelbereich des Zellgehäuses hinausragen.
-
Alternativ sind die Wärmekontaktelemente an den Wärmeleitblechen gegenüber den streifenförmigen Randbereichen der jeweils zugehörigen Flachzelle angebracht.
-
Durch die Anordnung der Blattfedern an den flachen Bereichen der Batteriezellen bzw. an diesen Bereichen gegenüber liegenden Bereichen der Wärmeleitbleche wird vorteilhaft Bauraum eingespart, da die Höhe der Blattfedern der Dicke der des Mittelbereiches der Flachzellen angepasst werden kann.
-
In einer weiteren Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Batterie sind die Wärmekontaktelemente als federnde Matten ausgebildet, welche an den Wärmeleitelementen angebracht sind. Dabei bestehen die federnden Matten beispielsweise aus einem Schaummaterial, Gummi oder Fasern und sind vorzugsweise an die Wärmeleitelemente angeklebt.
-
Derart ausgebildete Wärmekontaktelemente haben den Vorteil, dass sie großflächig und damit gleichmäßig Wärme von den Batteriezellen zu den Wärmeleitelementen übertragen können.
-
Die Wärmeleitelemente sind bevorzugt an die Kühlplatte angeschweißt, beispielsweise mittels Widerstandspressschweißen, Kondensatorentladungsschweißen oder Laserschweißen.
-
Dadurch wird vorteilhaft eine stoffschlüssige und dadurch gut Wärme leitende Verbindung zwischen den Wärmeleitelementen und der Kühlplatte hergestellt.
-
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im Folgenden anhand von Zeichnungen näher erläutert.
-
Dabei zeigen:
-
1 eine perspektivische Explosionsdarstellung einer Batteriezelle und eines Wärmeleitbleches, aus dem schuppenartig Blattfedern heraus gebogen sind,
-
2 eine Schnittdarstellung einer Batteriezelle und eines Wärmeleitbleches, aus dem schuppenartig Blattfedern heraus gebogen sind,
-
3 eine perspektivische Darstellung einer Batterie mit Batteriezellen und Wärmeleitblechen, aus denen schuppenartig Blattfedern heraus gebogen sind,
-
4 eine Schnittdarstellung einer Batterie mit Batteriezellen und Wärmeleitblechen, aus denen schuppenartig Blattfedern heraus gebogen sind,
-
5 eine perspektivische Darstellung eines Wärmeleitbleches, an dem wellenförmige Blattfedern angebracht sind,
-
6 eine Schnittdarstellung einer Batteriezelle und eines Wärmeleitbleches, an dem wellenförmige Blattfedern angebracht sind,
-
7 eine perspektivische Darstellung einer Batteriezelle, die in zwei Randbereichen flacher als in einem Mittelbereich ausgebildet ist, und eines Wärmeleitbleches, an dem diesen Randbereichen gegenüber liegend Blattfedern angebracht sind,
-
8 eine perspektivische Explosionsdarstellung einer Batteriezelle, die in zwei Randbereichen flacher als in einem Mittelbereich ausgebildet ist, und eines Wärmeleitbleches, an dem diesen Randbereichen gegenüber liegend Blattfedern angebracht sind,
-
9 eine Schnittdarstellung einer Batteriezelle, die in zwei Randbereichen flacher als in einem Mittelbereich ausgebildet ist, und eines Wärmeleitbleches, an dem diesen Randbereichen gegenüber liegend Blattfedern angebracht sind,
-
10 eine perspektivische Explosionsdarstellung einer Batteriezelle, an der in zwei Randbereichen Blattfedern angebracht sind, und eines Wärmeleitbleches,
-
11 eine Schnittdarstellung einer Batteriezelle, an der in zwei Randbereichen Blattfedern angebracht sind, und eines Wärmeleitbleches,
-
12 eine perspektivische Darstellung eines Wärmeleitbleches, an dem eine federnde Matte angebracht ist, und
-
13 eine Schnittdarstellung einer Batteriezelle und eines Wärmeleitbleches, an dem eine federnde Matte angebracht ist.
-
Einander entsprechende Teile sind in allen Figuren mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
-
1 und 2 zeigen eine perspektivische Explosionsdarstellung und eine Schnittdarstellung einer Batteriezelle 1 und eines Wärmeleitbleches 2, aus dem schuppenartig Blattfedern 3 heraus gebogen sind.
-
Die Batteriezelle 1 ist als im Wesentlichen rechteckige Flachzelle ausgebildet und weist ein beutelartiges Zellgehäuse 4 auf, das nicht dargestellte elektrochemisch aktive Elektrodenfolien umschließt. Aus dem Zellgehäuse 4 sind an einer Oberkante fahnenartige Polkontakte 5 zum elektrischen Anschluss der Batteriezelle 1 herausgeführt, die voneinander und von dem Zellgehäuse 4 elektrisch isoliert sind.
-
Das Wärmeleitblech 2 weist einen rechteckigen Rückenbereich 6, der in seinem Abmessungen zu der Batteriezelle 1 korrespondiert und aus dem die Blattfedern 3 heraus gebogen sind, und einen Fußbereich 7, der von dem Rückenbereich 6 L-förmig abgewinkelt ist, auf.
-
3 und 4 zeigen eine perspektivische Darstellung und eine Schnittdarstellung einer Batterie B mit einem Zellverbund mehrerer in den 1 und 2 dargestellter Batteriezellen 1 und Wärmeleitblechen 2 sowie einer Kühlplatte 8.
-
Jeder Batteriezelle 1 ist ein Wärmeleitblech 2 zugeordnet, das unmittelbar hinter ihr und parallel zu ihr angeordnet ist. Die Paare aus Batteriezellen 1 und ihnen jeweils zugeordneten Wärmeleitblechen 2 sind hintereinander auf der Kühlplatte 8 angeordnet.
-
Dabei sind die Fußbereiche 7 stoffschlüssig mit der Kühlplatte verbunden. Bevorzugt sind die Fußbereiche 7 dazu an die Kühlplatte angeschweißt, beispielsweise mittels Widerstandspressschweißen, Kondensatorentladungsschweißen oder Laserschweißen.
-
Die Kühlplatte 8 ist mit einem Kühlmittel durchströmbar, das über Kühlmittelanschlüsse 9 in die Kühlplatte einleitbar und aus ihr herausleitbar ist. Dadurch ist die Kühlplatte 8 in einen Kühlmittelkreislauf einbindbar.
-
Die Blattfedern 3 eines Wärmeleitbleches 2 verbinden das Wärmeleitblech 2 Wärme leitend mit der ihm zugeordneten Batteriezelle 1 und pressen diese an das vor ihr angeordnete Wärmeleitblech 2.
-
Über ihre Polkontakte 5 können die Batteriezellen 1 elektrisch in Reihe und/oder parallel miteinander verschaltet werden.
-
5 und 6 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung. Dabei ist in 5 ein Wärmeleitblech 2 perspektivisch dargestellt, an dem zwei wellenförmige Blattfedern 10 angebracht sind. 6 zeigt eine Schnittdarstellung eines derartigen Wärmeleitbleches 2 und einer Batteriezelle 1.
-
Die Batteriezelle 1 ist wie die in den 1 und 2 dargestellte Batteriezelle 1 ausgebildet. Das Wärmeleitblech 2 unterscheidet sich von dem in den 1 und 2 dargestellten Wärmeleitblech 2 dadurch, dass sein Rückenbereich 6 eben ausgebildet ist und keine Schlitze aufweist.
-
Die beiden wellenförmigen Blattfedern 10 verlaufen vertikal an Randbereichen des Rückenbereiches 6 des Wärmeleitbleches 2 entlang dessen vertikalen Kanten auf der der Batteriezelle 1 zugewandten Seite. Ein gerade ausgebildetes Ende 11 jeder der Blattfedern 10 ist an dem Wärmeleitblech 2 in dessen oberen Bereich befestigt.
-
Die Wellenberge 12 der wellenförmigen Blattfedern 10 liegen abwechselnd an dem Wärmeleitelement 2 und der Batteriezelle 1 an.
-
Die 7 bis 9 zeigen eine bevorzugte Weitergestaltung des in den 5 und 6 dargestellten Ausführungsbeispiels. Dabei sind jeweils eine Batteriezelle 1 und ein Wärmeleitblech 2, an dem zwei wellenförmige Blattfedern 10 angebracht sind, dargestellt, wobei 7 eine perspektivische Darstellung, 8 eine perspektivische Explosionsdarstellung und 9 eine Schnittdarstellung zeigen.
-
Dabei ist die Batteriezelle 1 in zwei vertikalen Randstreifen einer Breite b flacher ausgebildet als in dem dazwischen liegenden beutelartigen Mittelbereich, dessen Außenfläche wärmeleitblechseitig eine Dicke d von den beiden Randstreifen absteht.
-
Das Wärmeleitblech 2 ist wie das in den 5 und 6 dargestellte Wärmeleitblech 2 ausgebildet. An ihm sind analog zu den 5 und 6 zwei wellenförmige Blattfedern 10 angebracht, die in diesem Fall gegenüber den beiden Randstreifen der Breite b angeordnet sind. Dabei stehen die Blattfedern 10 im entspannten Zustand weiter als die Dicke d von dem Wärmeleitblech 2 ab und haben höchstens dieselbe Breite b wie die Randstreifen.
-
Die Polkontakte 5 sind in diesem Ausführungsbeispiel in Ableiterplatten 13 der Breite b aus dem Zellgehäuse 4 herausgeführt, die an den Randbereichen der Breite b auf der dem Wärmeleitblech 2 abgewandten Seite am Zellgehäuse 4 angebracht sind und nach oben über dieses hinausragen.
-
10 und 11 zeigen in einer perspektivischen Explosionsdarstellung und einer Schnittdarstellung eine Variante des in den 7 bis 9 dargestellten Ausführungsbeispiels, die sich von letzterem darin unterscheidet, dass die wellenförmigen Blattfedern 10 an der Batteriezelle 1 statt an dem Wärmeleitblech 2 angebracht sind. Dabei verlaufen die Blattfedern 10 entlang der Randstreifen der Breite b und sind in deren oberen Bereichen an dem Zellgehäuse 4 befestigt.
-
12 und 13 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung. Dabei zeigt 12 eine perspektivische Darstellung eines Wärmeleitbleches 2, an der eine federnde Matte 14 angebracht ist. 13 zeigt ein derartiges Wärmeleitblech 2 und eine Batteriezelle 1 in einer Schnittdarstellung.
-
Die Batteriezelle 1 und das Wärmeleitblech 2 sind wie die in den 1 und 2 dargestellten ausgebildet. Die federnde Matte 14 ist batteriezellenseitig an den Rückenbereich 6 des Wärmeleitbleches 2 angeklebt und besteht beispielsweise aus einem Schaum-, Gummi- oder Fasermaterial.
-
Bezugszeichenliste
-
- 1
- Batteriezelle
- 2
- Wärmeleitblech
- 3
- Blattfeder
- 4
- Zellgehäuse
- 5
- Polkontakt
- 6
- Rückenbereich eines Wärmeleitbleches
- 7
- Fußbereich eines Wärmeleitbleches
- 8
- Kühlplatte
- 9
- Kühlmittelanschluss
- 10
- wellenförmige Blattfeder
- 11
- Ende einer Blattfeder
- 12
- Wellenberg einer Blattfeder
- 13
- Ableiterplatte
- 14
- federnde Matte
- B
- Batterie
- b
- Breite
- d
- Dicke