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Die Erfindung betrifft ein Produkt einer Rollenrotationsdruckmaschine sowie ein Verfahren zu dessen Herstellung gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 oder 7 bzw. 13.
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Durch die
WO 2007/020288 A1 ist eine Druckmaschinenanlage bekannt, wobei eine im Heatsetverfahren in einer Heatsetdruckeinheit bedruckte, und in einem Trockner getrocknete Bahn mit im Coldsetverfahren bedruckten Bahnen zu einem Mischprodukt aus Coldset-Seiten und höherwertigen Heatset-Seiten weiterverarbeitet werden. Die Heatsetbahn stellt hierbei vorzugsweise satiniertes und/oder stärker gestrichenes Papier z. B. mit einer Grammatur von 55–90 g/m
2 dar.
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Die
DE 195 34 651 A1 offenbart eine Druckeinheit mit in einer Ebene liegenden Zylindern, wobei drei von vier Zylindern entlang der Zylinderebene zur Druck-An- bzw. Druck-Abstellung linear bewegbar gelagert sind. Die Lagerung erfolgt in an der Gestellinnenwand angeordneten Führungselementen. Die Zylinder sind an den gemeinsamen Führungselementen in Trägern gelagert und durch druckmittelbetriebene Arbeitszylinder aneinander an-/abstellbar. Durch die Anwendung von Arbeitszylindern können Unterschiede in der Bedruckstoffdicke und Temperatureinflüsse ausgeglichen werden.
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Die
WO 2006/111555 A2 offenbart eine Rollenrotationsdruckmaschine mit einer oder mehreren Druckeinheiten, deren die Druckstelle bildenden Druckwerkszylinder entlang eines linearen Stellweges stellbar, und in ihrer Lage zueinander kraftgesteuert einstellbar sind. Für unterschiedliche Rauheitsgrade des Bedruckstoffs sind verschiedene Anstelldrucke vorgesehen. Des weiteren müssten unterschiedliche Materialbahndicken bei der Einstellung nicht berücksichtigt werden, da dies durch kraftbasiertes Stellen im Gegensatz zu wegbasiertem Stellen automatisch berücksichtigt würde.
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Die
WO 2007/071 459 A1 offenbart eine Druckmaschinenanlage mit einer Zeitungsdruckmaschine und mit einer zweiten Druckmaschine, wobei in einer Gemischtproduktion z. B. Teilbahnen einer bedruckten Coldsetbahn und einer bedruckten Heatsetbahn zu einem gemeinsamen Produkt verarbeitbar sind. Die Bahnen können sich im Strichgewicht und/oder der Grammatur unterscheiden.
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Die
DE 103 54 432 A1 betrifft ein Verfahren zum Steuern der Zufuhr einer Bedruckstoffbahn in eine Druckmaschine. Hierzu wird die Drucklänge der jeweiligen Bahn bestimmt und bei Abweichung von einer Solllänge die Bahnspannung durch Variation verändert. Hierbei ist neben der Bahnspannung die Drucklänge von Eigenschaften des Bedruckstoffs abhängig. Es kann der Bedruckstoff mehrerer Bahnen insbesondere bzgl. seines Elastizitätsmoduls unterschiedlich sein.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein innovatives Produkt einer Rollenrotationsdruckmaschine sowie ein Verfahren zu dessen Herstellung zu schaffen.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruches 1 oder 7 bzw. 13 gelöst.
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Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin, dass ein sowohl optisch als auch sensorisch hervorstechendes Produkt geschaffen ist. Durch das erfindungsgemäße Verfahren und die erfindungsgemäße Rotationsdruckmaschine ist es möglich, das Produkt ohne zusätzliche Verfahrensschritte, d. h. „inline” mit dem Druckprozess herstellen zu können.
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Besonders eignet sich das Produkt bzw. dessen Herstellung zur besonderen Kenntlichmachung von Themenbeilagen in einem mehrere Teile aufweisenden Gesamtprodukt oder zur Kenntlichmachung eines Sonderexemplars.
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Von besonderem Vorteil für die Herstellung ist eine Druckeinheit, welche einen Stellmechanisums für den Übertragungszylinder aufweist, der zumindest während des Einstellens rein kraftbasiert, d. h. ohne eine Wegbegrenzung, zur Druckstelle hin stellbar ist.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben.
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Es zeigen:
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1 eine schematische Seitenansicht einer Druckmaschine;
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2 eine schematische Darstellung für die Erzeugung eines ersten Zeitungsproduktes;
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3 eine schematische Darstellung für die Erzeugung eines zweiten Zeitungsproduktes;
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4 eine schematische Darstellung für die Erzeugung eines ersten Tabloidproduktes;
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5 eine schematische Darstellung für die Erzeugung eines zweiten Tabloidproduktes;
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6 eine schematische Darstellung einer Druckeinheit.
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Eine Druckmaschine, z. B. Rollenrotationsdruckmaschine, insbesondere eine mehrbahnige Rollenrotationsdruckmaschine für den Zeitungsdruck bzw. Zeitungsdruckmaschine, weist zumindest zwei Druckeinheiten 01.1; 01.2 (z. B. eine erste Druckeinheit 01.1 und eine zweite Druckeinheit 01.2) auf, in welchen jeweils eine von einem Rollenträger 02, z. B. Rollenwechsler 02, stammender erster Bedruckstoff 03 bzw. erste Bedruckstoffbahn 03, z. B. Papierbahn 03, kurz Bahn 03, und eine in einer ersten Betriebssituation der Druckmaschine von der ersten Bahn 03 bzgl. ihrer Beschaffenheit verschiedene zweiter Bedruckstoff 04 bzw. zweite Bedruckstoffbahn 04, z. B. Papierbahn 04, kurz Bahn 04, bedruckbar ist bzw. bedruckt wird. Die mindestens zwei Bahnen 03; 04 sind in den mindestens zwei Druckeinheiten 01.1; 01.2 ein- oder beidseitig mehrfarbig, z. B. vierfarbig, bedruckbar. Es kann ggf. auch eine Druckeinheit 01.1; 01.2 vorgesehen sein, in welcher eine Bahn 03; 04, z. B. die zweite Bahn 04, an der Druckstelle lediglich einseitig bedruckbar ist oder lediglich einseitig bedruckt wird.
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Im dargestellten Beispiel bilden jeweils zwei übereinander gestapelte Druckeinheiten 01 einen Druckturm, in welchem zwei Bahren 03; 04 jeweils mehrfarbig, insbesondere vierfarbig, bedruckbar sind. Die Druckeinheiten 01 könnten auch nebeneinander angeordnet sein, benötigten in diesem Fall jedoch mehr Grundfläche und/oder längere Bahnwege zur Weiterverarbeitung.
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Die mindestens eine erste und mindestens eine zweite Bahn 03; 04 werden über einen sog. Überbau 06 mit z. B. mindestens einer Längsschneideinrichtung 07, z. B. mindestens einem Wendedeck 08, z. B. mindestens einer Längsregistereinrichtung 09 sowie mit einer Walzengruppe 11 von den Trichtereinlauf festlegenden Bahnleitwalzen auf den Trichteraufbau 12 mit mindestens einem Falztrichter 13 geführt. Der Übersichtlichkeit wegen sind in 1 lediglich eine erste Bahn 03 und eine zweite Bahn 04 auf ihrem Weg vom jeweiligen Rollenträger 02 zur Walzengruppe 11 dargestellt. Es können jedoch auch insbesondere mehrere erste Bahnen 03 und/oder ggf. mehrere zweite Bahnen 04 durch entsprechende Druckeinheiten 01.1; 01.2 durch die Maschine geführt sein bzw. werden. Der Trichteraufbau 12 kann je nach Erfordernis – z. B. Anzahl der gewünschten Strangbündel – auch mehrere Falztrichter 13 (13.1; 13.2, s. u.) nebeneinander und/oder übereinander aufweisen. Im hier dargelegten Beispiel ist lediglich eine Ebene mit einer Gruppe von zwei Falztrichtern 13.1; 13.2 nebeneinander – hier korrespondierend zu einer doppelbreiten Ausbildung von Zylinder 16; 17, z. B. Druckwerkszylindern 16; 17 (siehe unten) – vorgesehen. Mit und/oder nach Durchlaufen der oder eines der Falztrichter 13 werden zumindest eine erste Bahn 03 oder mindestens eine Teilbahn 03.1; 03.2 einer ersten Bahn 03 (verallgemeinert im folgenden als Bahnstrang 03, 03.1, 03.2 einer ersten Bahn 03) bezeichnet, mit zumindest einer zweiten Bahn 04 oder einer Teilbahn 04.1; 04.2 einer zweiten Bahn 04, (verallgemeinert im folgenden als Bahnstrang 04, 04.1, 04.2 einer zweiten Bahn 04 bezeichnet) zu einem Heftstrang 15.1 zusammengefasst einem Falzapparat 14 zugeführt und dort zu einem geschnittenen und gefalzten Produkt P weiterverarbeitet und an eine nicht dargestellte Produktauslage abgegeben.
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In der o. g. ersten Betriebssituation der Druckmaschine wird mindestens eine erste Bahn 03, bzw. eine Bahn 03 ersten Typs, durch mindestens eine erste Druckeinheit 01.1 bedruckt. Die erste Bahn 03 bzw. Bahn 03 ersten Typs zeichnet sich hierbei durch ihre Beschaffenheit als Zeitungspapier oder aufgebessertes Zeitungspapier aus. Das, ggf. aufgebesserte (stärker gebleichte), Zeitungspapier weist eine niedrigere Grammatur, vorzugsweise höchstens 60 g/m2 (DIN ISO 536) und beidseitig Offenporigkeit auf und ist daher ohne zusätzliche Trocknungshilfsmittel in einer Zeitungsdruckmaschine bedruckbar und weiterverarbeitbar. Typischer Weise weist das Zeitungspapier (bzw. die Bahn 03 ersten Typs) im unbedruckten Zustand einen Weißgrad (ISO 2470/2471) von mehr als 50%, in weiterer vorteilhafter Ausführung mindestens 55% oder gar mindestens 65% auf. Die Dicke beläuft sich z. B. auf maximal 90 μm, insbesondere höchstens 80 μm. Es ist vorzugsweise ungestrichen, oder im Fall eines LWC-Papiers allenfalls geringfügig gestrichen (Strichgewicht von höchstens 10 g/m2). Das Papier des ersten Typs (Bahn 03) ist als relativ weißes, helles Papier ausgebildet, d. h. ein Farbort gemäß CIE LAB C/2° (DIN 6174) weist vorzugsweise einen Wert von L* ≥ 80, insbesondere L* ≥ 85 auf. Die Werte a* und b* sind vorzugsweise beide ≤ 10 und/oder zumindest √a*² + b*² ≤ 10 . Die angegebenen Werte unterliegen einem Prüfklima nach ISO 2867, 23°C und 50% relative Luftfeuchtigkeit.
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Gleichzeitig ist in der ersten Betriebssituation mindestens eine zweite Bahn 04, bzw. eine Bahn 04 zweiten Typs, durch mindestens eine zweite Druckeinheit 01.2 geführt bzw. bedruckt. Die Bahn 04 des zweiten Typs ist bzw. wird ohne Durchlaufen eines (aktiven) Trockners (nicht dargestellt) zum Trichteraufbau 12 geführt. Die zweite Bahn 04 bzw. Bahn 04 zweiten Typs zeichnet sich hierbei durch ihre Beschaffenheit als im folgenden – auch stellvertretend für ähnliche Bedruckstoffe – als sog. Pack- oder Einpackpapier oder Wellenpappenrohpapier bezeichnet – aus: Der Bedruckstoff 04 des zweiten Typs weist eine höhere Grammatur (Flächengewicht), vorzugsweise mindestens 80 g/m2 (DIN ISO 536) und Offenporigkeit (zumindest auf der zu bedruckenden Seite) auf. Eine Dicke beläuft sich z. B. auf mindestens 100 μm, vorzugsweise mindestens 120 μm. Er ist vorzugsweise ungestrichen und ermöglicht daher im Gegensatz zu gestrichenem Papier ein Wegschlagen der Farbe in den Bedruckstoff 04 hinein. Hierdurch ist dieser Bedruckstoff 04 des zweiten Typs (vorzugsweise „Packpapier” oder „Einpackpapier”) in einer Zeitungsdruckmaschine ohne zusätzliche Trocknungshilfsmittel bedruckbar und weiterverarbeitbar bzw. bedruckt und weiterverarbeitet. Typischer Weise ist der Bedruckstoff 04 des zweiten Typs vorzugsweise ungebleicht oder geringfügig gebleicht und/oder weist im unbedruckten Zustand z. B. einen Weißgrad von höchstens 45%, vorzugsweise höchstens 40% oder bei noch höherem Kontrast gar höchstens 40% auf. Hierdurch hebt sich der Bedruckstoff 04 des zweiten Typs (Bedruckstoff 04) sowohl in der Steifheit des Materials, als auch in dessen Farbe erheblich vom Bedruckstoff 03 des ersten Typs ab. Seine Färbung kann es z. B. dadurch erhalten, dass es zu mehr aus 50% aus Altpapier hergestellt, und z. B. ungebleicht weiter verarbeitet ist. Das Papier des zweiten Typs ist bereits vor dem Bedrucken (d. h. noch auf dem Rollenträger 02) ist nicht weiß, sondern weist eine signifikante Färbung auf. Ein Farbort gemäß CIE LAB C/2° (DIN 6174) weist vorzugsweise einen Wert von L* < 80, insbesondere L* < 70 auf. Die Werte a* und b* sind vorzugsweise derart, dass gilt √a*² + b*² ≥ 15 , insbesondere √a*² + b*² ≥ 20 . In einer für den angestrebten Effekt vorteilhaften Ausführung, ist das Papier des zweiten Typs (Bedruckstoff 04) in einem Braunton ausgebildet, wobei z. B. 0 < a* < 15, insbesondere 3 < a* < 10, und z. B. 10 < b* < 40, insbesondere 15 < b* < 30. Der Bedruckstoff 04 zweiten Typs zeichnet sich z. B. auch durch eine gegenüber dem Bedruckstoff 03 ersten Typs deutlich höhere Reißfestigkeit, z. B. eine Reißlänge von über z. B. größer 6.000 m, vorteilhaft mindestens 7.000 m, insbesondere mindestens 8.000 m (DIN 1924) aufweist. Eine Reißlänge Die angegebenen Messwerte für Dicke, Grammatur, Farbort und Reißlänge unterliegen auch hier einem Prüfklima nach ISO 2867, 23°C und 50% relative Luftfeuchtigkeit.
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In einer alternativen kontrastreichen Ausführung – mit z. B. aufgebessertem Zeitungspapier – kann der erste Bedruckstoff 03 einen Weißgrad von mindestens 70% aufweisen, während der zweite Bedruckstoff 04 einen Weißgrad von höchstens 50% aufweist.
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Verallgemeinert lässt sich aussagen, dass sich die noch unbedruckten unterschiedlichen Bedruckstoffe 03; 04 in ihrer Farbe und/oder in der Grammatur und/oder in der Dicke signifikant unterscheiden, d. h. eine Differenz im Weißgrad von z. B. mindestens 15% und/oder eine Differenz im Wert L* von mindestens 10 und/oder eine Differenz in der Grammatur von mindestens 25 g/m2, insbesondere mindestens 30 g/m2, und/oder eine Differenz in der Dicke von mindestens 20 μm, insbesondere mindestens 30 μm auf.
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In der ersten Betriebssituation der Druckmaschine ist bzw. wird durch mindestens eine Druckeinheit 01.1 eine Bahn 03 ersten Typs, durch mindestens eine Druckeinheit 01.2 eine Bahn 04 zweiten Typs bedruckt, und die beiden Bahnen 03; 04 bzw. Stränge 03, 03.1, 03.2; 04, 04.1, 04.2 dieser unterschiedlichen Bahnen 03; 04 sind bzw. werden gemeinsam in einem Falzapparat 14 zu einem gemischten Produktabschnitt PA aus mehreren Bahnabschnitten bzw., nach einem Querfalzen und ggf. einem nochmaligen Längsfalzen, zu einem gemischten Produkt P mit mindestens einer von einer Bahn 03 ersten Typs und mindestens einer von einer Bahn 04 zweiten Typs stammenden Lage (S; N, siehe unten) verarbeitet.
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In einer zweiten Betriebssituation der Druckmaschine werden lediglich mehrere in Druckeinheiten 01.1 bedruckte Bahnen 03 ersten Typs am Falzapparat 14 zu einem Produktabschnitt PA bzw. Produkt P zusammengefasst und weiterverarbeitet. Es entsteht hierbei im Gegensatz zur o. g. ersten Betriebsweise der Druckmaschine ein bzgl. des Bedruckstoffes 03 homogenes Produkt P, wie es beispielsweise herkömmliche Zeitungs- oder Tabloidprodukte darstellen.
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Vorzugsweise ist das (bzw. sind die) in der ersten Betriebsweise der Druckmaschine die Bahn 04 (bzw. Bahnen 04) des zweiten Typs bedruckende Druckeinheit 01 (bzw. bedruckenden Druckeinheiten 01) derart ausgebildet, dass sie in der zweiten Betriebsweise der Druckmaschine – insbesondere ohne aufwändige Umbau- oder Umrüstmaßnahmen – von einer Bahn 03 bzw. von Bahnen 03 ersten Typs durchlaufen ist (bzw. sind) und diese bedruckt (bzw. bedrucken). Eine derartige Druckeinheit 01 ist somit in einer ersten Betriebsart der Druckeinheit 01 mit einer Bahn 04 zweiten Typs, und in einer zweiten Betriebsart der Druckeinheit 01 mit einer Bahn 03 ersten Typs betrieben. Die die Druckstelle bildenden Druckwerkszylinder 17 sind somit in der ersten Betriebsart mit einer Bahn 04 zweiten Type zusammen wirkend, und in der zweiten Betriebsart mit einer Bahn 03 ersten Type zusammen wirkend angeordnet.
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Durch gemeinsame Verarbeitung mindestens einer (Teil-)Bahn 04, 04.1, 04.2 des zweiten Typs (aus Einpackpapier) und mindestens einer (Teil-)Bahn 03, 03.1, 03.2 des ersten Typs (aus Zeitungspapier) ist es nun in der o. g. ersten Betriebssituation der Druckmaschine möglich, „inline” ein aus diesen beiden unterschiedlichen Materialien gemischtes Produkt P herzustellen und einen damit verbundenen optisch und/oder haptisch wahrnehmbaren Effekte für das Produkt P oder einen zu betonenden Teil des Produktes P zu erzielen. Im folgenden sind besonders vorteilhafte Ausführungen für Produkte P, deren Herstellung und die Maschinenkonfiguration an einer beispielhaften, doppeltbreite Druckwerke 21 mit z. B. doppeltem Umfangs aufweisenden Druckmaschine dargelegt. Die Lagen S des Produktes P bzw. Produktabschnittes PA aus einer Bahn 04 zweiten Typs werden hierbei kurz als Sonderlagen S, und Lagen N des Produktes P bzw. Produktabschnittes PA aus einer Bahn 03 ersten Typs als Normallagen N bezeichnet.
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2 zeigt schematisch eine vorteilhafte Produktion eines ersten, als Zeitungsprodukt P1 ausgebildeten Produktes P1, wobei nach dem Querschneiden und vor Bildung des Querfalzes ein zwei Zeitungsseiten breiter und längsgefalzter Bogen aus einem bedruckten Bahnstrang 04 (04.1, 04.2) des zweiten Typs, insbesondere aus bedrucktem Packpapier, als die äußere Lage S bildende Sonderlage S mindestens eine als Normallage N ausgebildete innere Lage N aus wenigstens einem längsgefalzten Bogen eines bedruckten Bahnstranges 03 (03.1, 03.2) des ersten Typs in der Art eines Umschlages umhüllt.
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Der an einer (imaginären) Querfalzlinie 18 noch quer zu falzende Produktabschnitt PA1 des Zeitungsproduktes P1 weist hierbei dann ein oder mehrere längsgefalzte, z. B. ineinander liegende Bogen (Normallagen N) aus Bedruckstoff 03 des ersten Typs in einem Umschlag aus einem längsgefalzten Bogen (Sonderlage S) aus Bedruckstoff 04 des zweiten Typs auf.
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Ein durch einen längsgefalzten Bogen (ersten oder zweiten Type) umschlagener bzw. ummantelnder Teil eines Produktabschnittes PA1 wird im folgenden auch als „Heft” bezeichnet. Der in 2 dargestellte Produktabschnitt PA weist hier lediglich ein Heft auf. Je nach Ausführung der Druckwerkszylinder 16; 17 und des Falzapparates 14 können jedoch auch mehrere dieser in 2 angedeuteter Hefte in einem Sammelbetrieb aufeinander angeordnet werden bzw. sein (s. u.).
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Grundsätzlich ist dieses in 2 beschriebene Produkt P1 auch in zwei aufeinander folgenden Arbeitsschritten erzeugbar, indem zunächst lediglich die im Endprodukt als „Innenlagen” fungierenden Normallagen N gedruckt und im Falzapparat 14 verarbeitet werden, und diese außerhalb des Falzapparates 14 in einem zweiten Arbeitsschritt mit gesondert gedruckten Bogen – hier als äußere Lage – aus Bedruckstoff 04 des zweiten Typs versehen werden.
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Von besonderem Vorteil ist jedoch die Erzeugung inline, d. h. in einem ununterbrochenen Arbeitsgang bereits bei der Herstellung: Für ein Produktbeispiel gemäß 2 wird bzw. ist mindestens ein zwei Zeitungsseiten breiter Bahnstrang 04, 04.1, 04.2 zweiten Type mittig zusammen mit mindestens einem Bahnstrang 03, 03.1, 03.2 des ersten Typs über einen gemeinsamen Falztrichter 13.1 geführt. Der Bahnstrang 04, 04.1, 04.2 zweiten Typs bildet hierbei die oberste Lage.
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Für den hier dargelegten Fall doppeltbreiter Druckeinheiten 01 (01.1; 01.2) werden bzw. sind sämtliche für das zu erzielende Produkt P1 erforderlichen Bahnstränge 03, 03.1, 03.2; 04, 04.1 in einer selbe Flucht auf den gemeinsamen (hier: einer von zwei) Falztrichter 13.1 geführt. Nicht mit diesem Falztrichter 13.1 fluchtende Teilbahnen 03.2 (04.2) werden hierbei nach dem Bedrucken und dem Längsschneiden z. B. über ein Wendedeck 08 geführt und auf die Flucht gewendet. Im hier dargestellten Fall sind bzw. werden ein zweiseitenbreiter Bahnstrang 04.1 (04) zweiten Typs und mehrere, hier vier zweiseitenbreite Bahnstränge 03.1, 03.2 ersten Typs übereinander auf die Walzen der Walzengruppe 11 auf den Falztrichter 13.1 geführt. Die vier Bahnstränge 03.1, 03.2 ersten Typs stammen z. B. aus zwei doppeltbreiten Bahnen 03, welche in zwei Druckeinheiten 01.1 bedruckt sind. Die zugeordneten Rollenwechsler 02 tragen hierbei jeweils doppeltbreite Rollen aus Bedruckstoff 03 des ersten Typs. Der zweiseitenbreite Bahnstrang 04.1 (04) zweiten Typs stammt von einem Rollenwechsler 02, welcher mit einer einfachbreiten (zweiseitenbreiten) Rolle aus Bedruckstoff 04 des zweiten Typs bestückt ist. Vorzugsweise befindet sich die Rolle – was den weiteren Bahnlauf betrifft – in der Flucht des Trichtereinlaufs des betreffenden Falztrichters 13 (13.1; 13.2).
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Für den Fall einer einfachbreiten Druckmaschine (zwei Druckseiten, insbesondere Zeitungsseiten, breit) können sämtliche Bahnstränge 03, 03.1, 03.2; 04, 04.1, 04.2 in einer vorteilhaften Betriebsweise „geradeaus”, d. h. ohne das Erfordernis eines Wendens, auf den Falztrichter 13 (13.1; 13.2) geführt werden bzw. sein.
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Für den Fall dreifachbreiter (sechs Seiten, insbesondere Zeitungsseiten breiter) Druckeinheiten 01 können aus einer dreifachbreiten Bahn 03 ersten Typs durch Längsschneiden drei Teilbahnen 03.1, 03.2 gewonnen werden, wobei dann z. B. zwei der drei Teilbahnen 03.1, 03.2 in die Flucht des Bahnstranges 04.1 zweiten Typs bzw. in die Flucht des zu verwendenden Falztrichters 13 (13.1; 13.2) gewendet werden bzw. sind.
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In der beschriebenen Ausführung der Druckmaschine mit doppelt großen Druckwerkszylindern 16, insbesondere Formzylindern 16 ist das in 2 dargelegte Produkt in einer Variante entweder in einem Einfachbetrieb („Doppelproduktion”) des nachgeordneten Falzapparates 14 je Druckwerkszylinderumdrehung zweimal nacheinander herzustellen und auf der Auslage auslegbar. Die Formzylinder 16 sind dann in Umfangsrichtung hintereinander mit dem selben Druckbild zweifach bestückt. Der Produktabschnitt PA1 besteht dann jeweils aus lediglich einem in 2 dargestellten Heft.
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In anderer, nicht dargestellten Variante kann der Falzapparat 14 (falls entsprechend ausgerüstet) im Sammelbetrieb betrieben und die Formzylinder 16 hintereinander mit voneinander verschiedenen Druckbildern bestückt werden bzw. sein. Im Sammelbetrieb wird ein quer geschnittener Produktabschnitt PA von einem nicht dargestellten Transportzylinder durch Haltemittel aufgenommen, jedoch nicht beim ersten Durchlaufen der Nippstelle mit dem stromabwärts folgenden Falzklappenzylinders an letzteren abgegeben, sondern erst nach mindesten einem weiteren Umlauf der Transportzylinders unter Aufnahme eines weiteren Produktabschnittes PA durch die Haltemittel auf dem ersten Produktabschnitt PA. Somit werden mehrere, hier z. B. zwei Produktabschnitte PA mit jeweils einem Umschlagbogen (Sonderlage S) als Hefte aufeinander geführt. In einer Ausführung der Druckeinheiten 01 mit einfachgroßen Formzylindern 16 entfällt diese Variante; der Falzapparat 14 muss hier auch nicht dazu ausgebildet sein, im o. g. Sammelbetrieb betreibbar zu sein.
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Für das oben beschriebene Beispiel aus der Zeitungsproduktion trägt der Formzylinder 16 auf seinem Umfang – auf einer oder auf mehreren nebeneinander angeordneten Druckformen – Druckvorlagen von stehenden Druckseiten eines stehenden Formates F1, insbesondere Druckseiten in einem Zeitungsformat F1 – in Broadsheetanordnung. In der doppeltbreiten Ausführung trägt der Formzylinder 16 in Längsrichtung nebeneinander vier derartiger Druckseiten, bei dreifachbreiter Ausführung derer sechs und bei einfachbreiter Ausführung lediglich zwei. In einfachrunder Ausführung trägt der Formzylinder 16 in Umfangsrichtung lediglich eine (bzw. zwei liegender Druckseiten eines Tabloidformates F2; s. u.), in doppeltrunder (doppeltgroßer) Ausführung zwei Druckseiten des Formates F1 (bzw. vier liegender Druckseiten eines Tabloidformates F2; s. u.) hintereinander.
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3 zeigt schematisch eine vorteilhafte Produktion eines zweiten Typs von als Zeitungsprodukt P2 ausgebildeten Produktes P2, wobei der Produktabschnitt PA2 mindestens zwei Hefte aufweist, wovon eines der mindestens zwei Hefte entsprechend dem Produktabschnitt PA1 aus 2 ausgebildet ist und eine die äußere Lage S bildende Sonderlage S aus dem Bedruckstoff 04 des zweiten Typs aufweist, welche mindestens eine als Normallage N ausgebildete innere Lage N aus wenigstens einem längsgefalzten Bogen eines bedruckten Bahnstranges 03 (03.1, 03.2) des ersten Typs in der Art eines Umschlages umhüllt. Diese Heft liegt auf mindestens einem zweiten Heft, welches jedoch ohne umhüllende Sonderlage S lediglich aus ineinander angeordneten Normallagen N besteht. Im Hier dargestellten Fall eines Sammelbetriebes und einer doppeltbreiten Maschine weist der Produktabschnitt PA2 direkt vor der Übergabe an den Falzklappenzylinder (Bildung Querfalz) insgesamt vier Hefte, nämlich zwei durch eine Sonderlage S umschlagene und zwei lediglich Normallagen N aufweisende Hefte, auf. Findet eine doppeltbreite Bahn 04 zweiten Typs Verwendung, so können auch beide Hefte (Doppelproduktion) bzw. sämtliche vier Hefte (Einfachproduktion) durch eine Sonderlage S umschlagen sein bzw. werden.
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Für den Fall dreifachbreiter Druckeinheiten 01 und einer Gruppe von drei nebeneinander angeordneten Falztrichtern 13 können im Doppelbetrieb drei Hefte und im Sammelbetrieb sechs Hefte aufeinander gelegt sein. Je nach Breite der Bahn 04 zweiten Type können dann im ersten Fall eines, zwei oder drei der drei Hefte, und im zweiten Fall zwei, vier oder sechs durch eine Sonderlage S umschlagene Hefte erzeugt sein bzw. werden.
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Auch hier ist es prinzipiell möglich, das Produkt P2 auch in zwei aufeinander folgenden Arbeitsschritten zu erzeugen, indem zunächst lediglich die im Endprodukt als ”Innenlagen” der Hefte fungierenden Normallagen N gedruckt und im Falzapparat 14 verarbeitet werden, und die betreffenden Hefte außerhalb des Falzapparates 14 in einem zweiten Arbeitsschritt mit gesondert gedruckten Bogen – hier als äußere Lage S – aus Bedruckstoff 04 des zweiten Typs versehen werden.
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Auch hier ist eine Inline-Produktion von besonderem Vorteil: Für ein Produktbeispiel gemäß 3 wird bzw. ist wie in 2 mindestens ein zwei Zeitungsseiten breiter Bahnstrang 04, 04.1 zweiten Typs mittig zusammen mit mindestens einem Bahnstrang 03, 03.1 des ersten Typs über einen gemeinsamen Falztrichter 13.1 geführt (der Bahnstrang 04, 04.1, 04.2 zweiten Typs bildet hierbei wieder die oberste Lage), während ein oder mehrere Bahnstränge 03.2 des ersten Typs auf einen zweiten Falztrichter 13.2 geführt werden. Die (beiden) an den Falztrichtern 13.1; 13.2 erzeugten Heftstränge 15.1; 15.2 werden bzw. sind stromabwärts der Falztrichter 13.1; 13.2 zusammengeführt und gemeinsam dem Falzapparat 14 zugeführt.
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Für den hier dargelegten Fall doppeltbreiter Druckeinheiten 01 (01.1; 01.2) können z. B. sämtliche für das zu erzielende Produkt P2 erforderlichen Bahnstränge 03, 03.1, 03.2; 04, 04.1 im Geradeauslauf (d. h. ohne das Erfordernis des Wendens) auf den jeweiligen der beiden Falztrichter 13.1; 13.2 geführt sein bzw. werden. Bei Bedarf können in Anpassung an die Seitenzahlen der geforderten Buchstruktur jedoch auch eine oder mehrere der Bahnstränge 03, 03.1, 03.2 auf die Flucht des anderen Falztrichters 13 gewendet werden. Im hier dargestellten Fall sind bzw. werden ein zweiseitenbreiter Bahnstrang 04.1 (04) zweiten Typs und mehrere, hier zwei zweiseitenbreite Teilstränge 03.1 ersten Typs übereinander auf die Walzen der Walzengruppe 11 auf den einen Falztrichter 13.1 und zwei zweiseitenbreite Bahnstränge 03.2 ersten Typs übereinander auf den anderen Falztrichter 13.2 geführt. Die vier Teilbahnen bzw. Bahnstränge 03.1, 03.2 ersten Typs stammen z. B. aus zwei doppeltbreiten Bahnen 03, welche in zwei Druckeinheiten 01.1 bedruckt und anschließend längsgeschnitten sind. Die zugeordneten Rollenwechsler 02 tragen hierbei wieder jeweils doppeltbreite Rollen aus Bedruckstoff 03 des ersten Typs. Der zweiseitenbreite Bahnstrang 04.1 (04) zweiten Typs stammt von einem Rollenwechsler 02, welcher mit einer einfachbreiten (zweiseitenbreiten) Rolle aus Bedruckstoff 04 des zweiten Typs bestückt ist. Vorzugsweise befindet sich die Rolle zweiten Typs (Bedruckstoff 04) – was den weiteren Bahnlauf betrifft – in der Flucht des Trichtereinlaufs des betreffenden Falztrichters 13.1.
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Für den Fall einer einfachbreiten Druckmaschine (zwei Druckseiten, insbesondere Zeitungsseiten, breit) werden dem zweiten Falztrichter 13.2 zugeordnete Bahnstränge 03, 03.2 (03.1) z. B. aus der Flucht der einfachbreiten Druckeinheit 01.1 auf die Flucht des zweiten Falztrichters 13.2 gewendet.
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Für den Fall dreifachbreiter (sechs Seiten, insbesondere Zeitungsseiten breiter) Druckeinheiten 01.1 können aus einer dreifachbreiten Bahn 03 ersten Typs durch Längsschneiden drei Teilbahnen 03.1; 03.2 gewonnen werden, wobei dann z. B. über drei Falztrichter 13 (13.1; 13.2) drei Heftstränge 15.1; 15.2 erzeugt und gemeinsam dem Falzapparat 14 zugeführt werden.
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In der beschriebenen Ausführung der Druckmaschine mit doppelt großen Formzylinder 16 doppeltbreiten ist in einer Variante ein Produktabschnitt PA2 aus lediglich zwei Heften (eines mit und eines ohne Umschlag aus Sonderlage S) in einem Einfachbetrieb („Doppelproduktion”) des nachgeordneten Falzapparates 14 je Druckwerkszylinderumdrehung zweimal nacheinander herzustellen und auf der Auslage auslegbar. Die Formzylinder 16 sind dann in Umfangsrichtung hintereinander mit dem selben Druckbild zweifach bestückt. Der besteht dann jeweils aus lediglich einem in 2 dargestellten Heft.
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In der dargestellten Variante ist der Falzapparat 14 (falls entsprechend ausgerüstet) im Sammelbetrieb betrieben und die Formzylinder 16 sind hintereinander mit voneinander verschiedenen Druckbildern bestückt. Hierdurch entsteht das in 3 dargestellte Produkt P2 bzw. Produktabschnitt PA2 mit vier Heften, wobei sich mit einer Sonderlage S umschlagenes Heft und nicht umschlagenes Heft abwechseln.
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In einer nicht dargestellten Ausführungsvariante für die Bildung und Weiterverarbeitung des Heftstranges 15.1 aus 2 oder 3 ist ein Bahnstrang 04, 04.1, 04.2 zweiten Typs nicht als obere Lage, sondern in erster Variante entweder anstatt des obenliegenden zweiseitenbreiten Bahnstrangs 04, 04.1, 04.2 zweiten Typs oder in zweiter Variante zusätzlich zu diesem als unterste Lage S ein Bahnstrang 04, 04.1, 04.2 zweiten Typs vorgesehen. Diese unterste Lage S bildet im erzeugten Produktabschnitt PA (entspricht der im Querfalz durch den Kunden geöffneten Zeitung) eine über zwei Seiten durchgehende Innenseite (Panoramaseite), welche sich im besonderen Maße als Werbe- oder Informationsträger eignet.
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In weiterer Ausführungsvariante für die Bildung und Weiterverarbeitung des Heftstranges 15.1 aus 2 oder 3 kann (anstatt oder zusätzlich zu oben Genantem) ein Bahnstrang 04, 04.1, 04.2 zweiten Typs als eine zwischen der oberen und der unteren Lage S angeordnete Sonderlage S ausgeführt sein. Diese kann dann entweder ebenfalls zweiseitenbreit auf den Falztrichter 13 (13.1; 13.2) auflaufen, wobei dann an zwei Stellen der längs gefalzten Produktlagen des Heftes die Sonderlage S erscheint. Der dazwischen liegende Bahnstrang 04, 04.1, 04.2 zweiten Typs kann jedoch auch einseitenbreit zugeführt und bedruckt sein, so dass lediglich ein einseitenbreiter Bogen als Sonderlage S im betreffenden Heft vorliegt. Der zugeordnete Rollenträger 02 ist dann z. B. mit einer Rolle von Bedruckstoff 04 zweiten Typs bestückt und seitlich derart ausgerichtet, dass die Bahn 04; 04.1; 04.2 mit einer Trichterflanke des betreffenden Falztrichters 13.1 (13.2) fluchtet.
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Die o. g. Beispiele für die Erzeugung von Zeitungsprodukten P1; P2 können bzgl. ihrer Anordnung und Anzahl von Sonderlagen S und der Anzahl von Heften – im durch die Anzahl der Falztrichter 13; 13.1; 13.2 und die Möglichkeit eines Sammelbetriebes vorgegebenen Rahmen – variieren und gegenseitig durch Kombination ergänzen.
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4 zeigt eine hinsichtlich der Bahnführungen und Lagen der Ausführung aus 2 entsprechende Ausführung, jedoch in Verbindung mit der Produktion von Tabloidprodukten P3; P4 s. u.. Hierbei trägt der Formzylinder 16 – z. B. je zweiseitenbreitem Bahnstrang 03, 03.1, 03.2; 04, 04.1, 04.2 zwei – in Längsrichtung nebeneinander liegende Druckseiten eines als Tabloidformat F2 ausgebildeten Formates F2. Bei einer doppeltbreiten Ausführung trägt der Formzylinder 16 nebeneinander vier, bei einer dreifachbreiten Ausführung sechs, und bei einfachbreiter Ausführung zwei derartige Druckbilder bzw. deren Druckbildvorlagen nebeneinander.
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Zur Bahnführung der Bahnstränge 03, 03.1, 03.2; 04, 04.1, 04.2, zur Herkunft von den Rollenwechslern 02 her und zum Bedrucken in den Druckeinheiten 01.1; 01.2 sowie zu den unterschiedlichen Ausführungen bzgl. der Druckwerksbreite ist das zu 2 genante anzuwenden, mit Ausnahme, dass anstelle der stehenden Druckseiten des Formates F1 nunmehr liegende Druckseiten des Formates F2 auf dem Formzylinder 16 angeordnet und entsprechend auf die Bahnen 03; 04 gedruckt sind bzw. werden. Zusätzlich zur Ausführung gemäß 2 weist die Druckmaschine gemäß 4 zusätzliche Längsschneideinrichtungen 19 für einen jeweiligen Trichtermittelschnitt auf; d. h. der Bahnstrang 03, 03.1, 03.2; 04, 04.1, 04.2 bzw. die zum gewünschten Produkt P3 erforderlichen Bahnstränge 03, 03.1, 03.2; 04, 04.1, 04.2 werden in der Flucht zur Trichterspitze des zugeordneten Falztrichters 13.1 – insbesondere vor Durchlaufen des Falztrichters 13.1 – längs in einseitenbreite Bahnstrangstreifen aufgeschnitten und beim Durchlaufen des Falztrichters 13.1 zu einem Heftstrang 15.1 aufeinander gelegt.
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Im Unterschied zur Produktion bzw. zum Produkt P1 aus 2 sind die Lagen S; N des Produktabschnittes PA3 nun nicht mit stehenden Zeitungsseiten, sondern mit liegenden Tabloidseiten des Formates F2 bedruckt. Außerdem sind die vormals zwei Druckseitenlängen breiten Bogen nicht wie in der Ausführung nach 2 längs gefalzt, sondern an der gedachten Falzlinie aufgeschnitten.
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Vorteilhaft für eine wahlweise in Zeitungs- und Tabloidproduktion betreibbare Druckmaschine ist es, wenn entweder eine Seitenlänge des zu druckenden Tabloidformates F2 im wesentlichen der Länge des zu druckenden Zeitungsformates F1 entspricht, oder aber zumindest Vorkehrungen getroffen sind, dass die Maschine als Druckmaschine als mit variierender Bahnbreite betreibbar ausgebildet und der Formzylinder 16 mit Druckbildern unterschiedlicher Breite in Längsrichtung belegbar ist. Letzteres ist beispielsweise gegeben, wenn ein über die Länge des als Übertragungszylinder 17 ausgebildeten Druckwerkszylinders 17 durchgehendes Drucktuch oder zwei symmetrisch zur Maschinenmittelebene nebeneinander über die Länge angeordnete Drucktücher vorsehbar bzw. vorgesehen sind. In anderer Ausgestaltung kann für eine n-fachbreite Druckmaschine auch eine mindestens n – 1 Messer nebeneinander aufweisende Längsschneideinrichtung 07 und eine Spreizeinrichtung stromaufwärts des ersten von der jeweiligen Bahn 03; 04 durchlaufenden Druckwerkes 21 vorgesehen sein.
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In 4 ist das Beispiel für eine Einfachproduktion dargestellt, wobei entweder einfachrunde Formzylinder 16 vorgesehen sein können, oder aber doppaltrunde Formzylinder 16 in Einfachproduktion (d. h. mit zwei sich wiederholenden Druckbildmustern in Umfangsrichtung) belegt und der Falzapparat 14 entsprechend betrieben ist. Exemplarisch für das Aufeinanderführen mehrerer Bahnstränge 03.1, 03.2 des ersten Typs (z. B. Zeitungspapier) sind hier beispielhaft lediglich drei Bahnstränge 03.1, 03.2 mit durchgezogenen Linien und als Beispiel für die Erweiterung der Seitenzahl nach oben strichliert ein vierter Bahnstrang 03.2 ersten Typs dargestellt. Für die Herkunft dieser Bahnstränge 03.1, 03.2 ist o. g. anzuwenden. Zur Bildung von Sonderlagen S wird auch hier wieder eine zweiseitenbreite Bahn 04 zweiten Typs von einem Rollenwechsler 02 getragen und durch eine Druckeinheit 01.2 bedruckt.
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Der Produktabschnitt PA3 des zweiten Produktes P3 vor Bildung des Querfalzes entspricht bis auf die Seitenorientierung und -zahl und bis auf den aufgeschnittenen Längsfalz demjenigen des ersten Beispiels (2). In einer vorteilhaften Weiterbildung ist auf dem Strangweg zwischen Falztrichter 13.1 und der Übergabestelle zwischen Transferzylinder und Falzklappenzylinder eine Hefteinrichtung, insbesondere ein Querhefter vorgesehen, mittels welchem die einzelnen Bogen bzw. Lagen S; N des Produktabschnittes PA3 im Bereich der Querfalzlinie 18 mit einer entsprechenden Heftung 23 zusammen geheftet werden können bzw. sind. Nach der Bildung des Querfalzes weist das fertige Produkt P3 nun eine vordere und hintere äußere Lage als Sonderlagen S in der Art eines Deckels und Bodens aus (bedrucktem) Bedruckstoff 04 zweiten Typs auf, welcher mehrere innere Lagen (Normallagen N) aus Bedruckstoff 03 ersten Typs sowie eine innerste Doppellage aus (bedrucktem) Bedruckstoff 04 zweiten Typs einschließt.
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5 zeigt exemplarisch eine Variante zur Ausführung nach 4, wobei jedoch lediglich ein einseitenbreiter Bahnstrang 04, 04.1 ersten Typs über Bahnstränge 03, 03.1, 03.2 des ersten Typs geführt wird bzw. ist. Ansonsten wird bzw. ist der entstehende Heftstrang 15.1 in zur 4 entsprechenden Weise weiterverarbeitet. Das entstehende Produkt P4 weist nach dem Querfalzen nun lediglich eine vordere und hintere äußere Lage S als Sonderlagen S in der Art eines Deckels und Bodens aus (bedrucktem) Bedruckstoff 04 zweiten Typs auf, welcher mehrere innere Lagen N (Normallagen N) aus Bedruckstoff 03 ersten Typs einschließt.
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Um die Seitenzahl des Produktes P3 und des Heftstranges 15.1 zu erhöhen, können im Fall mehrfachbreiter vorgeordneter Druckeinheiten 01.1 außerhalb der Trichterflucht des Falztrichters 13.1 laufende Teilbahnen 03.2 im Überbau durch ein Wendedeck 08 in die Flucht des den Heftstrang 15.1 bildenden Falztrichters 13.1 gewendet werden bzw. sein.
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In einer nur angedeuteten Variante hierzu können bei mehrfachbreiten Druckeinheiten 01.1 jedoch auch die Teilbahnen 03.2, welche nicht mit dem durch die Bahn 04; 04.1; 04.2 zweiten Typs beaufschlagten Falztrichter 13.1 fluchten, ebenfalls trichtermittig längs geschnitten über einen z. B. daneben angeordneten Falztrichter 13.2 geführt werden, und der entstehende Heftstrang 15.2 dann vor dem Einlauf in den Falzapparat 14 mit dem ersten Heftstrang 15.1 zusammen geführt werden (strichlierte Linie in 5). Hierbei kann an mindestens einem der Heftstränge 15.1; 15.2 ein Stranghefter angeordnet sein, welcher den betreffenden Strang im Bereich der Querfalzlinie heftet.
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Wie zu 2 und 3 festgestellt, kann auch hier in Abwandlung zu 4 oder 5 in einer nicht dargestellten Ausführungsvariante für die Bildung und Weiterverarbeitung des Heftstranges 15.1 ein Bahnstrang 04, 04.1, 04.2 zweiten Typs nicht als obere Lage S, sondern in erster Variante entweder anstatt des obenliegenden ein- oder zweiseitenbreiten Bahnstrangs 04, 04.1, 04.2 zweiten Typs oder in zweiter Variante zusätzlich zu diesem als unterste Lage S ein Bahnstrang 04, 04.1, 04.2 zweiten Typs vorgesehen. Diese unterste Lage S bildet im erzeugten Produktabschnitt PA (entspricht dem im Querfalz geschlossenen Heft) eine zwei (bei einseitenbreit) oder vier (bei zweiseitenbreit) Seiten umfassenden Seitenbereich.
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In weiterer Ausführungsvariante für die Bildung und Weiterverarbeitung des Heftstranges 15.1 aus 4 oder 5 kann (anstatt oder zusätzlich zu oben Genanntem) ein ein- oder zweiseitenbreiter Bahnstrang 04, 04.1, 04.2 zweiten Typs als eine an der Walzengruppe 11 zwischen der oberen und der unteren Lage S angeordnete Sonderlage S ausgeführt sein. Diese kann dann entweder ebenfalls zweiseitenbreit auf den Falztrichter 13.1 auflaufen, wobei dann an zwei Stellen der längs gefalzten Produktlagen des Heftes jeweils zwei Seiten der Sonderlage S erscheinen. Der dazwischen liegende Bahnstrang 04, 04.1, 04.2 zweiten Typs kann jedoch auch einseitenbreit zugeführt und bedruckt sein, so dass lediglich an. einer Stelle des Produktes P3; P4 ein zweiseitiger Bereich als Sonderlagen S vorliegt. Der zugeordnete Rollenträger 02 ist dann z. B. wieder mit einer Rolle von Bedruckstoff 04 zweiten Typs bestückt und seitlich derart ausgerichtet, dass die Bahn 04; 04.1; 04.2 mit einer Trichterflanke des betreffenden Falztrichters 13.1 fluchtet.
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Die o. g. Beispiele für die Erzeugung von Tabloidprodukten P3; P4 können bzgl. ihrer Anordnung und Anzahl von Sonderlagen S und der Anzahl von Heften – im durch die Anzahl der Falztrichter 13, 13.1, 13.2 und die Möglichkeit eines Sammelbetriebes vorgegebenen Rahmen – variieren und gegenseitig durch Kombination ergänzen.
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Im vorgenanten ist unter „doppeltbreit” ist zu verstehen, dass die Druckwerkszylindern 16; 17 eine für den Druck maximal wirksame Nennbreite aufweist, welche der Breite von zwei Doppelseiten, also vier Druckseiten, eines quer zur Bahn 03; 04 betrachtet breitesten für die Maschine vorgesehenen Standardformates, z. B. hier vier stehenden Seiten eines Zeitungsformates F1 in Broadsheetanordnung oder vier liegenden Seiten eines Tabloidformates F2 in Tabloidanordnung, entspricht. Entsprechendes ist auf einfachbreit und dreifachbreit mit zwei bzw. sechs nebeneinander anordenbaren Seiten anzuwenden.
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Um die o. g. Produktionen ohne Qualitätseinbußen und ohne Aufwand wahlweise betreiben zu können, ist bzw. sind zumindest die Druckeinheit(en) 01.2, welche in der ersten Betriebssituation mit der bzgl. ihrer Beschaffenheit von der ersten Bahn 03 verschiedenen zweiten Bahn 04 zusammenwirkt, vorzugsweise dazu ausgebildet, in einer zweiten Betriebssituation ohne aufwändige Umrüstung mit einer Bahn 03 ersten Typs zusammenzuwirken. In einer einfachsten Ausführung der Druckmaschine ist zumindest eine auf einen selben Trichteraufbau 12 produzierenden Druckeinheiten 01, insbesondere der entfernter als andere zum Trichteraufbau 12 angeordnete Druckeinheit 01.2 derart, vorzugsweise in einer nachfolgend dargelegten Weise ausgebildet. Vorteilhaft ist es jedoch, wenn sämtliche auf einen gemeinsamen Falzaufbau 12 produzierenden (oder hierzu durch entsprechende Leitelemente befähigte) Druckeinheiten 01.1; 01.2 in der genannten Weise ausgebildet sind.
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Besonders vorteilhaft für die Ausführung einer derart wahlweise betreibbaren Druckeinheit 01.1; 01.2 bzw. deren Druckwerk(e) 21 (s. u.) genannte ist es, dass einer oder mehrere der Druckwerkszylinder 16; 17 – zumindest für den Zeitraum des Einstellens eines wegbegrenzenden Anschlages – ohne Wegbegrenzung, z. B. bei freigestelltem Anschlag, kraftgesteuert aneinander anstellbar sind. Damit wird die Anstelllage gefunden, welche direkt auf den zum Drucken relevanten Parameter „Kraft” bzw. „Anstelldruck” basiert und nicht über einen Umweg ermittelt wird, wie es beispielsweise das Messen und einstellen einer Breite des Abdruckstreifens erfolgt. Um dies zu erreichen, ist mindestens einer von zwei aneinander anzustellender Druckwerkszylinder 16; 17 mittels wenigstens eines in 6 nicht dargestellten Aktors, insbesondere durch einen kraftgesteuerten bzw. über eine Kraft definierten Aktor, mittels welchem zur Anstellung eine definierte bzw. definierbare Kraft in Druck-An-Richtung auf den Zylinder 16; 17 bzw. dessen Zapfen bringbar ist, stellbar. Vorzugsweise ist der Aktor als mit Druckmittel eines definierbaren Niveaus beaufschlagbarer Aktor ausgebildet. Nach Einstellung der richtigen Relativlage durch die Beaufschlagung mit dem definierten Einstelldruck ist vorteilhaft eine den Stellweg W in Richtung Druckstelle begrenzende Wegbegrenzung, z. B. ein diese Stellung begrenzender Anschlag, positionierbar.
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Beim Wechsel der Betriebssituation vom Bedrucken einer Bahn 03; 04 des einen Typs auf eine Bahn 04; 03 des anderen Typs wird zunächst die zuletzt bedruckte Bahn 03; 04 bei abgestellten (zumindest die Druckstelle bildenden) Druckwerkszylindern 17 aus der Druckeinheit 01.2 entfernt. Anschließend wird die Bahn 04; 03 des anderen Typs nun eingezogen. Um die korrekte Druck-An-Stellung z. B. zwischen den die Druckstelle über die eingezogene Bahn 04; 03 bildenden Zylindern 17 – einzustellen, werden nun die Aktoren mit dem gewünschten Druckniveau beaufschlagt, bis die über die Bahn 04; 03 aneinander angestellten Druckwerkszylinder 17 ihre zum Druckniveau korrespondierende Relativlage eingenommen haben. Vorzugsweise wird in dieser Lage ein zumindest den Weg zur Druckstelle hin begrenzender Anschlag oder Haltemittel derart positioniert, dass bei erneutern Stellen gegen diesen Anschlag bzw. dieses Haltemittel die selbe Relativlage der beiden die Druckstelle bildenden Zylinder 17 eingenommen wird. Vorzugsweise werden im Produktionsbetrieb die Aktoren mit einem erheblich über dem Einstelldruck liegenden Druck beaufschlagt, um die jeweiligen Zylinder 16; 17 gegen den zugeordneten und zuvor eingestellten Anschlag zu pressen und damit das System zu versteifen. In Weiterbildung kann es auch vorteilhaft sein, zur Einstellung der korrekten Relativlage der Übertragungszylinder 17 für die beiden unterschiedlichen Typen von Bedruckstoff 03; 04 unterschiedliche definierte Einstelldrücke vorzusehen. Dies kann vorteilhaft im Hinblick auf die Druckqualität bei unterschiedlicher Oberflächentextur (Rauheit, Saugfähigkeit etc.) sein.
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Somit wird bzw. ist hierbei „automatisch” (d. h. ohne zusätzlichen Stallaufwand) bei dem dickeren Bedruckstoff 04 des zweiten Typs ein größerer Achsabstand A der die Druckstelle bildenden Zylinder 17, insbesondere der Übertragungszylinder 17, eingenommen als beim dünneren Papier ersten Typs (Bedruckstoff 03). Der Achsabstand A differiert signifikant, d. h. um mehr als die für den Stellmechanismus anzunehmende Toleranz, z. B. um mindestens 15 μm, insbesondere mindestens 20 μm. Auch wenn in 6 sämtliche Druckwerkszylinder 16; 17 eines Doppeldruckwerks 22 (für den beidseitigen Druck im sog. Gummi-gegen-Gummi-Betrieb) eine entsprechende Lagerung 26 aufweisen, so kann in anderer Ausführung jedoch einer der beiden Übertragungszylinder 17 auch ohne einen beschriebenen, durch den Aktor stellbaren Stellmechanismus gelagert sein. Die Lagerung 26 umfass vorzugsweise das den jeweiligen Zapfen lagernde Radiallager, mindestens eine Linearführung (z. B. Linearlager), einen positionierbaren Anschlag, sowie ggf. den bzw. mehrere druckmittelbetätigbare Aktor(en).
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Wie ebenfalls in 6 angedeutet, ist es von Vorteil, wenn das An-/Abstellen entlang eines linearen Stellweges W erfolgt. Vorzugsweise schließt die Stellrichtung des linearen Stellweges W höchsten einen Winkel von 15° mit einer in Druck-An-Stellung die Rotationsachsen der die Druckstelle bildenden Zylinder 17 verbindenden Ebene R ein. Dies ist u. a. im Hinblick auf die kurzen Stellwege W und den Ausgleich der unterschiedlichen Bedruckstoffdicken vorteilhaft. Um die Formzylinder 16 ebenfalls an die Verhältnisse und die Lage der Übertragungszylinder 17 einstellen zu können, weisen diese ebenfalls vorteilhaft eine entsprechende Lagerung 26 wie der zumindest eine Übertragungszylinder 17 auf.
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Vorzugsweise liegen die Rotationsachsen aller vier Zylinder 16; 17 des Doppeldruckwerkes 22 in der gemeinsamen Ebene R.
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Von besonderem Vorteil i. V. m. dem genannten linearen Stellweg W und der variierenden Bedruckstoffdicke ist es auch, wenn die Druckeinheit 41 im Bereich ihrer Doppeldruckstelle(n) betriebsmäßig, d. h. für Rüst- und Wartungszwecke (im Gegensatz zum Zerlegen bzw. einer Demontage), in einer horizontalen Richtung teilbar ausgeführt ist.
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Bezugszeichenliste
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- 01
- Druckeinheiten
- 02
- Rollenträger, Rollenwechsler
- 03
- Bedruckstoff, Bedruckstoffbahn, Papierbahn, Bahn, ersten Typs
- 03.i
- Teilbahn, mit i = 1, 2
- 04
- Bedruckstoff, Bedruckstoffbahn, Papierbahn, Bahn, zweiten Typs
- 04.i
- Teilbahn, mit i = 1, 2
- 05
- -
- 06
- Überbau
- 07
- Längsschneideinrichtung
- 08
- Wendedeck
- 09
- Längsregistereinrichtung
- 10
- -
- 11
- Walzengruppe
- 12
- Trichteraufbau
- 13
- Falztrichter
- 14
- Falzapparat
- 15
- Heftstrang
- 16
- Zylinder, Druckwerkszylinder, Formzylinder
- 17
- Zylinder, Druckwerkszylinder, Übertragungszylinder
- 18
- Querfalzlinie
- 19
- Längsschneideinrichtung
- 20
- -
- 21
- Druckwerk
- 22
- Doppeldruckwerk
- 23
- Heftung
- 24
- -
- 25
- -
- 26
- Lagering
- 01.1
- Druckeinheit, erste
- 01.2
- Druckeinheit, zweite
- 13.1
- Falztrichter
- 13.2
- Falztrichter
- 15.1
- Heftstrang
- 15.2
- Heftstrang
- P1
- Produkt, Zeitungsprodukt
- P2
- Produkt, Zeitungsprodukt
- P3
- Produkt, Tabloidprodukt
- P4
- Produkt, Tabloidprodukt
- PA1
- Produktabschnitt
- PA2
- Produktabschnitt
- PA3
- Produktabschnitt
- PA4
- Produktabschnitt
- F1
- Format, Zeitungsformat
- F2
- Format, Tabloidformat
- A
- Achsabstand
- N
- Lage, Normallage (03, 03.1, 03.2)
- S
- Lage, Sonderlage (04, 04.1, 04.2)
- R
- Ebene
- W
- Stellweg