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DE102007059399A1 - Profilverbindungsanordnung - Google Patents

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DE102007059399A1
DE102007059399A1 DE102007059399A DE102007059399A DE102007059399A1 DE 102007059399 A1 DE102007059399 A1 DE 102007059399A1 DE 102007059399 A DE102007059399 A DE 102007059399A DE 102007059399 A DE102007059399 A DE 102007059399A DE 102007059399 A1 DE102007059399 A1 DE 102007059399A1
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DE
Germany
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bolt
profile
arrangement according
locking
connection arrangement
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DE102007059399A
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English (en)
Inventor
Carl-Julius Cronenberg
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Julius Cronenberg OHG
Original Assignee
Julius Cronenberg OHG
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Publication date
Application filed by Julius Cronenberg OHG filed Critical Julius Cronenberg OHG
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16BDEVICES FOR FASTENING OR SECURING CONSTRUCTIONAL ELEMENTS OR MACHINE PARTS TOGETHER, e.g. NAILS, BOLTS, CIRCLIPS, CLAMPS, CLIPS OR WEDGES; JOINTS OR JOINTING
    • F16B21/00Means for preventing relative axial movement of a pin, spigot, shaft or the like and a member surrounding it; Stud-and-socket releasable fastenings
    • F16B21/10Means for preventing relative axial movement of a pin, spigot, shaft or the like and a member surrounding it; Stud-and-socket releasable fastenings by separate parts
    • F16B21/16Means for preventing relative axial movement of a pin, spigot, shaft or the like and a member surrounding it; Stud-and-socket releasable fastenings by separate parts with grooves or notches in the pin or shaft
    • F16B21/18Means for preventing relative axial movement of a pin, spigot, shaft or the like and a member surrounding it; Stud-and-socket releasable fastenings by separate parts with grooves or notches in the pin or shaft with circlips or like resilient retaining devices, i.e. resilient in the plane of the ring or the like; Details
    • F16B21/186Means for preventing relative axial movement of a pin, spigot, shaft or the like and a member surrounding it; Stud-and-socket releasable fastenings by separate parts with grooves or notches in the pin or shaft with circlips or like resilient retaining devices, i.e. resilient in the plane of the ring or the like; Details external, i.e. with contracting action
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16BDEVICES FOR FASTENING OR SECURING CONSTRUCTIONAL ELEMENTS OR MACHINE PARTS TOGETHER, e.g. NAILS, BOLTS, CIRCLIPS, CLAMPS, CLIPS OR WEDGES; JOINTS OR JOINTING
    • F16B7/00Connections of rods or tubes, e.g. of non-circular section, mutually, including resilient connections
    • F16B7/04Clamping or clipping connections
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    • F16B7/0413Clamping or clipping connections for rods or tubes being coaxial for tubes using the innerside thereof

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
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Abstract

Profilverbindungsanordnung (1) zur Verbindung mindestens zweier Gegenstände, vorzugsweise Hohlprofile, umfassend mindestens ein erstes Einsatzelement (2) zur Anordnung in oder an einem ersten Gegenstand, ein zweites Einsatzelement (3) zur Anordnung in oder an einem zweiten Gegenstand, sowie eine Verbindungseinrichtung zur Verbindung der Einsatzelemente, wobei die Verbindungseinrichtung mit einer Arretierungseinrichtung, umfassend mindestens ein Arretierungsmittel (16), ausgestattet ist, wobei das Arretierungsmittel (16) wahlweise zwischen einer Arretierungsposition, in der eine Verbindung der Einsatzelemente besteht, in eine Freigabeposition, in der eine Verbindung der Einsatzelemente nicht mehr besteht, bewegt werden kann, wobei das Arretierungsmittel (16) dazu eingerichtet ist, von einem Magneten aus der Arretierungsposition in die Freigabeposition überführt zu werden.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Profilverbindungsanordnung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, sowie eine Profilverbindungsanordnung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 20.
  • Eine Profilverbindungsanordnung der vorgenannten Art ist beispielsweise aus der DE 101 53 435 A1 bekannt geworden. Hier wird eine Vorrichtung zum Verbinden oder Befestigen von Gegenständen, insbesondere von Profilstäben, Hohlprofilen oder dergleichen, im Tür-, Möbel-, Glas- oder Geländerbau, wie Zierstäbe, Rohre, Handläufe, Griffstangen, Glasscheiben oder Halterungen für derartige Gegenstände, wobei wenigstens ein erster Gegenstand und ein zweiter Gegenstand stirnseitig miteinander verbunden sind, der erste Gegenstand ein stirnseitig vorstehendes Einsteckteil, wie Zapfen, Bolzen, Stift oder dergleichen, mit einer der Außenwandung des Einsteckteils umlaufenden ersten Ringnut und der zweite Gegenstand stirnseitig ein Aufnahmeteil, wie Aufnahme, Bohrung, Sackloch oder dergleichen, für das Einsteckteil aufweisen, wobei das Aufnahmeteil in einer Innenwandung eine umlaufende zweite Ringnut aufweist und von der ersten und zweiten Ringnut gemeinsam ein elastisches Ringelement, wie Gummiring, O-Ring, Dichtelement, aufgenommen ist, wenn das Einsteckteil in dem Aufnahmeteil zum Verbinden der beiden Gegenstände eingesteckt ist.
  • Andere Rohrverbindungssysteme, wie beispielsweise die aus der DE 297 04 031 U1 bekannte Vorrichtung aus zwei rohrförmigen Hohlprofilen, insbesondere für einen Ständer eines Treppengeländers und/oder dessen Handlauf, mit wenigstens einem in den Hohlraum des Hohlprofils eingesetzten, etwa zylindrischen Kupplungselement, das mit zumindest einer Verbindungsschraube ausgestattet ist sowie die rohrförmigen Hohlprofile miteinander axial verbindet, wobei als Kupplungselement nahe der stirnwärtigen Stosskante in jedes der Hohlprofile radial eine Scheibe eingepresst ist, die eine zentrische Bohrung zur Aufnahme der Verbindungsschraube aufweist, benötigt zur Fixierung des zylindrischen Kupplungselementes jedoch eine Bohrung in mindestens einem der Hohlprofile, durch die eine Madenschraube eingedreht werden kann, die auf einen Mechanismus einwirkt, welcher eine kraftschlüssige Verbindung zwischen dem Kupplungselement und dem Hohlprofil herstellen kann.
  • Wie bereits in der DE 101 53 435 A1 angedeutet, liegt einer der Nachteile der aus der DE 297 04 031 U1 bekannten Vorrichtung darin, dass stets eine Bohrung in die Oberfläche des Hohlprofils eingebracht werden muss, die einerseits den optischen Eindruck der Hohlprofilverbindung negativ beeinflusst, andererseits durch die Bohrung auch Feuchtigkeit oder Schmutz in den Innenraum der Hohlprofile gelangen kann.
  • Andererseits ist auch die in der DE 101 53 435 A1 vorgeschlagene Vorrichtung zum Verbinden oder Befestigen von Gegenständen mit Nachteilen behaftet. Zwar muss hier keine Bohrung in den zu verbindenden Hohlprofilen vorgesehen sein, jedoch beruht die Verbindung, der hier als Gegenstände bezeichneten Einsatzelemente, nicht zuletzt auf einer kraftschlüssigen Verbindung, da das Aufnahmeteil in einer Innenwandung eine umlaufende zweite Ringnut aufweist und von der ersten und zweiten Ringnut gemeinsam ein elastisches Ringelement, wie Gummiring, O-Ring, Dichtelement, aufgenommen ist, wenn das Einsteckteil in dem Aufnahmeteil zum Verbinden der beiden Gegenstände eingesteckt ist. Demnach muss, sowohl zur Herstellung, als auch zur Lösung der Verbindung die von dem elastischen Ringelement ausgehende Kraft bei der Verformung überwunden werden, zu der ausgeführt wird, dass das elastische Ringelement überraschenderweise für einen äußerst festen Halt der miteinander verbundenen Gegenstände sorgt, der in der Regel nur mittels hohem Krafteinsatz wider zu lösen ist.
  • Zweifelsohne wird durch die in den oben genannten Schutzrechten vorgeschlagenen Profilverbindungseinrichtungen eine zuverlässige Verbindung zwischen zwei Profilen hergestellt. Darüber hinaus besteht jedoch ein Bedürfnis, die Verbindung zwischen den Profilen bei Bedarf zu lösen.
  • Soweit die Profile mittels einer gemäß DE 297 04 031 U1 vorgeschlagenen Profilverbindungseinrichtung verbunden sind, gestaltet sich die Lösung der Verbindung relativ einfach durch Lösen der Madenschraube, wodurch die kraftschlüssige Verbindung zwischen dem Kupplungselement und dem Profil gelöst wird. Nachteilig ist jedoch, wie bereits oben angesprochen, die optisch nachteilige und hinsichtlich des Schmutz und Feuchtigkeitseintrags bedenkliche Bohrung in der Rohrwandung.
  • Soweit die Verbindung zwischen Profilen, die durch eine Profilverbindungseinrichtung gemäß DE 101 53 435 A1 verbunden sind gelöst werden soll, so bedarf es eines hohen Krafteinsatzes.
  • Entsprechend ergibt sich aus den oben genannten Nachteilen die erfindungsgemäße Aufgabe eine Profilverbindungsanordnung zur Verbindung mindestens zweier Profile, vorzugsweise Hohlprofile, vorzuschlagen, die eine zuverlässige Verbindung mindestens zweier Profile ermöglicht, die jedoch ferner dazu eingerichtet ist, dass die Verbindung zwischen den Profilen auf einfache Art und Weise gelöst werden kann, ohne dass es einer großen Kraftanstrengung bedarf oder eine sichtbaren Bohrung oder sonstige funktional bedingten Veränderung der zu verbindenden Profile, beispielsweise eine Bohrung in der Oberfläche zur Betätigung einer Verbindungsmechanik, vorgesehen sein müsste.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Profilverbindungsanordnung mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Dadurch, dass die Verbindungseinrichtung mit einer Arretierungseinrichtung, umfassend mindestens ein Arretierungsmittel ausgestattet ist, wobei das Arretierungsmittel wahlweise zwischen einer Arretierungsposition, in der die Verbindung der Einsatzelemente besteht, und einer Freigabeposition, in der die Verbindung der Einsatzelemente nicht mehr besteht, bewegt werden kann, wobei das Arretierungsmittel dazu eingerichtet ist, von einem Magneten aus der Arretierungsposition in die Freigabeposition überführt zu werden, kann eine einfache und leicht handzuhabende Profilverbindungsanordnung bereitgestellt werden, die ohne äußerlich sichtbare oder ertastbare Betätigungsmittel zur Lösung der Verbindung auskommt. Vielmehr kann die Profilverbindungsanordnung vollständig von den zu verbindenden Profilen umgeben sein und dennoch ist die Arretierungseinrichtung per Magnet bedienbar und die Verbindung entsprechend lösbar.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung der vorgeschlagenen Erfindung kann vorgesehen sein, dass es sich bei dem ersten Gegenstand um ein Profil, insbesondere um ein Hohlprofil, und/oder dass es sich bei dem zweiten Gegenstand um ein Profil, insbesondere um ein Hohlprofil, handelt. Grundsätzlich ist das Anwendungsgebiet der vorgeschlagenen Profilverbindungsanordnung sehr groß. Hier ist beispielsweise an die Verbindung von Abschlusskappen auf Absperrpfosten oder auch Fahnenmasten zu denken, ferner auch an die Verbindung von Absperrpfostenfüßen und dem Absperrpfosten als solches um nur einige wenige Beispiele zu nennen. Bevorzugt kann die vorgeschlagene Profilverbindungsanordnung zur Verbindung von Profilen, vorzugsweise Hohlprofilen, eingesetzt werden. Hier sei beispielsweise an Möbelstecksysteme oder ähnliche Anwendungen gedacht, bei denen Rohre lösbar miteinander verbunden werden müssen.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung der vorgeschlagenen Profilverbindungsanordnung kann vorgesehen sein, dass die Verbindungseinrichtung mindestens einen mit dem ersten Einsatzelement verbundenen Verbindungsbolzen und mindestens eine in dem zweiten Einsatzelement vorgesehene Bolzenaufnahme umfasst, wobei der Verbindungsbolzen in die Bolzenaufnahme einschiebbar ist und mittels des Arretierungsmittels wahlweise in der Bolzenaufnahme gehalten werden kann. In dieser vorgeschlagenen Ausführungsform der Profilverbindungsanordnung ist vorgesehen, dass der Verbindungsbolzen dauerhaft mit einem der Einsatzelemente verbunden ist, beispielsweise auch einteilig mit diesem ausgestaltet ist. Alternativ kann auch, wie im folgenden Absatz beschrieben, vorgesehen sein, dass der Verbindungsbolzen sowohl mit dem ersten, als auch mit dem zweiten Einsatzelement lösbar verbunden ist.
  • Entsprechend kann in einer bevorzugten Weiterbildung der vorgeschlagenen Profilverbindungsanordnung vorgesehen sein, dass die Verbindungseinrichtung eine erste Bolzenaufnahme in dem ersten Einsatzelement und eine zweite Bolzenaufnahme in dem zweiten Einsatzelement aufweist, wobei ein Verbindungsbolzen mit einem in Längsrichtung ersten Abschnitt und einem zweiten Abschnitt vorgesehen ist, wobei der erste Abschnitt in die erste Bolzenaufnahme und der zweite Abschnitt in die zweite Bolzenaufnahme einschiebbar ist. Diese Ausführungsform bietet sich beispielsweise an, wenn die Einsatzelemente in den Profilen verbleiben und die Profile transportiert werden sollen. Ein hervorstehender Verbindungsbolzen könnte hier hinderlich sein, beispielsweise eine Transportverpackung zerstören, so dass es von Vorteil ist, dass der Verbindungsbolzen vollständig entfernt werden kann. Auch stellt es sich als Produktionsvorteil dar, wenn die Einsatzelemente separat in das jeweilige Hohlprofil eingepresst werden können und beispielsweise kein herausragender Verbindungsbolzen den Einpressvorgang behindert.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der vorgeschlagenen Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Oberfläche des Einsatzelements abschnittsweise als Befestigungsabschnitt zur Verbindung, insbesondere zur kraftschlüssigen Verbindung, mit dem zugeordneten Profil ausgestaltet ist. Eine derartige Verbindung zwischen Profil und Einsatzelement ist entsprechend kostengünstig herstellbar und kommt beispielsweise ohne lösungsmittelbelastete Klebstoffe oder ähnliches aus.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der vorgeschlagenen Erfindung kann vorgesehen sein, dass das Einsatzelement aus einem nicht magnetisch beeinflussbaren Material, insbesondere einem Kunststoff besteht. Entsprechend kann der Magnet unbeeinflusst auf das eigentliche Arretierungsmittel einwirken.
  • Es kann weiterhin vorteilhafterweise vorgesehen sein, dass mindestens eine der Bolzenaufnahmen als axiale zylinderförmige Bohrung innerhalb des Einsatzelementes ausgestaltet ist. In eine zylinderförmige Bohrung ist beispielsweise ein ebenfalls zylinderförmiger Verbindungsbolzen einschiebbar, der ferner auch drehbar in der Bolzenaufnahme aufgenommen sein kann. Entsprechend können die Profile nicht nur mittels der vorgeschlagenen Profilverbindungsanordnung verbunden werden, sondern sind darüber hinaus auch gegeneinander verdrehbar verbunden werden.
  • Zur Gewichtsersparnis kann vorteilhafterweise vorgesehen sein, dass der Verbindungsbolzen zumindest abschnittsweise einen X-förmigen Querschnitt aufweist.
  • Es kann weiterhin vorteilhafterweise vorgesehen sein, dass der Verbindungsbolzen mit einem Anschlag ausgestattet ist, der zwischen dem ersten Abschnitt und dem zweiten Abschnitt des Verbindungsbolzens vorgesehen ist. Diese Ausführungsform bietet sich entsprechend für eine Profilverbindungsanordnung mit zwei Bolzenaufnahmen an. Der Verbindungsbolzen kann entsprechend mit seinem ersten Abschnitt nur soweit in die Bolzenaufnahme eingeschoben werden, dass der zweite Abschnitt noch in die zweite Bolzenaufnahme eingeschoben werden kann.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der vorgeschlagenen Profilverbindungsanordnung kann vorgesehen sein, dass die Arretierungseinrichtung weiterhin eine Arretierungsmittelaufnahme, eine Bohrung in der Arretierungsmittelaufnahme und ein Eingriffsmittel in dem Verbindungsbolzen aufweist.
  • Vorzugsweise kann in diesem Zusammenhang vorgesehen sein, dass das Arretierungsmittel einen Kopf und einen senkrecht hierzu ausgerichteten Schaft aufweist. Ein derartig ausgestaltetes Arretierungsmittel erfüllt einerseits die Funktion, dass insbesondere der Kopf aus einem Material, das von einem Magneten angezogen werden kann hergestellt ist, beispielsweise aus Stahl oder einer Stahllegierung besteht. Darüber hinaus kann der Schaft in der Bohrung geführt sein und wahlweise in die Bolzenaufnahme hineinragen, um den Verbindungsbolzen zu fixieren. Selbstverständlich kann ebenfalls vorgesehen sein, dass das Arretierungsmittel, bestehend aus Kopf und Schaft, einteilig und beispielsweise vollständig aus Stahl hergestellt ist.
  • Es kann weiterhin vorzugsweise vorgesehen sein, dass die Arretierungsmittelaufnahme als Aussparung in dem Einsatzelement ausgestaltet ist, die eine Bewegung des Arretierungsmittels, insbesondere des Arretierungsmittelkopfes zwischen einer Arretierungsposition und einer Freigabeposition ermöglicht. Der Kopf kann entsprechend in der Arretierungsmittelaufnahme untergebracht sein, wobei durch die Arretierungsmittelaufnahme sichergestellt sein soll, dass der Kopf bei einem in dem Profil angeordnetem Einsatzelement in einer Arretierungsposition ausreichend von der Profilwand beabstandet ist, so dass er durch einen Magneten in eine Freigabeposition überführt werden kann.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der vorgeschlagenen Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Bohrung in der Arretierungsmittelaufnahme als radiale Bohrung zwischen der Arretierungsmittelaufnahme und der Bolzenaufnahme ausgestaltet ist. Entsprechend eignet sich diese Bohrung zu Aufnahme des Schaftes, wobei der Schaft gleichermaßen in der Bohrung verschoben werden kann und zumindest in der Arretierungsposition in die Bolzenaufnahme hineinragen kann.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der vorgeschlagenen Erfindung kann vorgesehen sein, dass das Eingriffsmittel als Nut, vorzugsweise als eine umlaufende Nut, in dem Verbindungsbolzen ausgestaltet ist. In ein derartiges Eingriffsmittel kann das Arretierungsmittel, insbesondere der Schaft, auf einfache Art und Weise eingreifen und den Verbindungsbolzen wahlweise innerhalb der Bolzenaufnahme gegen Herausziehen sichern. Denkbar sind selbstverständlich auch weitere Eingriffsmittel, wie beispielsweise Aussparungen, Bohrungen etc..
  • Es kann weiterhin vorteilhafterweise vorgesehen sein, dass das Arretierungsmittel zumindest teilweise aus einem ferromagnetischen Material, insbesondere aus einem eisenhaltigen Material, vorzugsweise aus Stahl, besteht. Ein derartiges Material eignet sich in besonders vorteilhafter Art und Weise zur Ausgestaltung des Arretierungsmittels, da es einerseits die notwendige Stabilität, andererseits die notwendige Eigenschaft aufweist, von einem Magneten angezogen werden zu können.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der vorgeschlagenen Erfindung kann vorgesehen sein, dass das Arretierungsmittel mittels eines Federmittels, insbesondere eines Feder- oder Gummirings, in die Arretierungsposition gedrückt wird. Entsprechend kann sichergestellt werden, dass die Verbindung zwischen Verbindungsbolzen und Einsatzelement nicht unbeabsichtigterweise, beispielsweise durch Erschütterungen, gelöst wird. Darüber hinaus kann der Verbindungsbolzen einfach in die Bolzenaufnahme eingeschoben werden und die oder das Arretierungsmittel wird automatisch in die Arretierungsposition zurückgeschoben.
  • Vorzugsweise kann weiterhin vorgesehen sein, dass das Federmittel das Einsatzelement zumindest teilweise umgibt, wobei der Kopf des Arretierungsmittels mit einer Nut ausgestattet ist, die zur Aufnahme des Federmittels vorgesehen ist, wobei Halterungen, insbesondere Längsrippen, mit entsprechenden Aussparungen zur Aufnahme des Federmittels vorgesehen sind. Auf diese Art und Weise kann eine vorteilhafte Halterung des Federmittels sichergestellt werden.
  • Es kann weiterhin vorzugsweise vorgesehen sein, dass die Bolzenaufnahme zumindest abschnittsweise eine im Querschnitt dreieckige Form aufweist, wobei der zugeordnete Verbindungsbolzen eine korrespondierende Querschnittsform aufweist. Entsprechend kann eine verdrehsicheren Aufnahme des Verbindungsbolzens in der Bolzenaufnahme sichergestellt werden, so dass sich insgesamt eine verdrehsichere Profilverbindungsanordnung ergibt. Ferner weist die dreieckige Querschnittsform die größte Formstabilität nach dem Einpressen des Einsatzelementes in ein Hohlprofil auf, so dass eine exakte Lage der verbundenen Profile stets gewährleistet werden kann. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn beispielsweise zwei Rohre miteinander verbunden werden. Ein Übergang oder Absatz ist an den Stoßkanten kaum erkennbar.
  • Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt darin, eine Profilverbindungsanordnung zur Verbindung mindestens zweier Profile, vorzugsweise Hohlprofile, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 20 vorzuschlagen, die auf einfache Art und Weise und nahezu ohne Kraftaufwendung unlösbar, zumindest mit herkömmlichen Mitteln unlösbar, miteinander verbunden werden können.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Profilverbindungsanordnung mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 20 gelöst. Dadurch, dass die Verbindungseinrichtung einen Verbindungsbolzen aufweist, sowie mindestens eine zugeordnete Bolzenaufnahme in einem der Einsatzelemente, in welche der Verbindungsbolzen zumindest abschnittsweise einschiebbar ist, wobei eine Arretierungseinrichtung vorgesehen ist, die dazu eingerichtet ist, den in die Bolzenaufnahme eingeschobenen Verbindungsbolzen gegen Herausziehen zu sichern, wobei die Arretierungseinrichtung mindestens einen federnden Ausleger mit einem in die Bolzenaufnahme ragenden Rastmittel aufweist, wobei die Arretierungseinrichtung mindestens ein Eingriffsmittel in dem Verbindungsbolzen aufweist, welches mit dem Rastmittel der Arretierungseinrichtung bei eingeschobenen Verbindungsbolzen verrasten und den Verbindungsbolzen gegen Herausziehen sichern kann, kann eine Profilverbindungsanordnung vorgeschlagen werden, die mit äußerst geringem Kraftaufwand zusammengefügt werden kann, da die Federkraft des Auslegers dem Einschieben des Verbindungsbolzens kaum entgegenwirkt, ganz im Gegensatz zu der aus dem Stand der Technik gemäß DE 101 53 435 A1 vorgeschlagenen Vorrichtung zum Verbinden oder Befestigen von Gegenständen, bei der die Federkraft des elastischen Ringelements, wie einem Gummiring, O-Ring oder Dichtelement überwunden werden muss. Die Elastizität dieses O-Rings kann jedoch nicht zu gering bemessen sein, da sich einzig zwischen dem elastischen Ringelement und einer zugeordneten Nut die Verbindung der hier beschriebenen Profilverbindungsanordnung ergibt, was aber dazu führt, dass die Elemente der in der DE 101 53 435 A1 beschriebenen Profilverbindungsanordnung nur schwer zusammengefügt werden können.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung der vorgeschlagenen Profilverbindungsanordnung kann vorgesehen sein, dass die Verbindungseinrichtung mindestens einen mit dem ersten Einsatzelement verbundenen Verbindungsbolzen und mindestens eine in dem zweiten Einsatzelement vorgesehene Bolzenaufnahme umfasst, wobei der Verbindungsbolzen in die Bolzenaufnahme einschiebbar ist und mittels des Arretierungsmittels nach Einstecken des Verbindungsbolzens in der Bolzenaufnahme gehalten werden kann. Entsprechend kann sich hier eine Ausführungsform ergeben, bei der der Verbindungsbolzen dauerhaft mit einer der Einsatzelemente verbunden ist, ggf. sogar einstückig damit ausgebildet ist.
  • Weiterhin kann vorteilhafterweise vorgesehen sein, dass die Verbindungseinrichtung eine erste Bolzenaufnahme in dem ersten Einsatzelement und eine zweite Bolzenaufnahme in dem zweiten Einsatzelement aufweist, wobei ein Verbindungsbolzen mit einem in Längsrichtung ersten Abschnitt und einem zweiten Abschnitt vorgesehen ist, wobei der erste Abschnitt in die erste Bolzenaufnahme und der zweite Abschnitt in die zweite Bolzenaufnahme einschiebbar ist. Entsprechend kann sich hier eine Profilverbindungseinrichtung ergeben, bei der der Verbindungsbolzen beispielsweise separat transportiert werden kann, wodurch beispielsweise Schäden an Transportverpackungen oder auch anderen mittransportierten Gegenständen vermieden werden können.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der vorgeschlagenen Profilverbindungsanordnung kann vorgesehen sein, dass die Oberfläche des Einsatzelements abschnittsweise als Befestigungsabschnitt zur Verbindung, insbesondere zur kraftschlüssigen Verbindung, mit dem zugeordneten Profil ausgestaltet ist. Entsprechend kann auf umweltbelastende Verbindungsmittel, beispielsweise Klebstoffe, verzichtet werden.
  • Es kann weiterhin vorteilhafterweise vorgesehen sein, dass mindestens eine Bolzenaufnahme einen drei- oder vieleckförmigen Querschnitt aufweist, wobei der zugeordnete in die Bolzenaufnahme einschiebbare Abschnitt des Verbindungsbolzens einen korrespondierenden drei- oder vieleckförmigen Querschnitt aufweist. Hierdurch lässt sich eine verdrehsicherer Verbindung zwischen den Einsatzelementen und ferner zwischen den Profilen als solches herstellen. Alternativ können selbstverständlich auch zylinderförmige Querschnitte vorgesehen sein, so dass sich eine verdrehbare Profilverbindungsanordnung ergibt.
  • Ferner kann vorteilhafterweise vorgesehen sein, dass sich der Ausleger, vorzugsweise in Einschubrichtung, entlang der Bolzenaufnahme erstreckt. Hierdurch wird die von dem Ausleger ausgeübte Federkraft, die gegen ein Einschieben des Verbindungsbolzens wirken könnte, auf ein Minimum reduziert, aber dennoch eine sicherer Verbindung zwischen dem Verbindungsbolzen und dem Einsatzelement hergestellt.
  • Es kann weiterhin vorteilhafterweise vorgesehen sein, dass mindestens zwei, vorteilhafterweise drei Ausleger pro Einsatzelement vorgesehen sind, die koaxial der Bolzenaufnahme angeordnet sind. Entsprechend ergibt sich eine vorteilhafte Verteilung der Kräfte, die ggf. einem Herausziehen des Verbindungsbolzens entgegenwirken müssen, auf mindestens zwei Ausleger, so dass der einzelne Ausleger als solches beispielsweise schmaler oder dünner dimensioniert sein kann.
  • Zusätzlich kann vorteilhafterweise vorgesehen sein, dass die Ausleger von einem Federmittel umschlossen sind. Entsprechend kann die Rückfederkraft der Ausleger in geeigneter Weise eingestellt, oder auch vom Material des Auslegers unabhängig, durch das Federmittel eingestellt werden.
  • In diesem Zusammenhang kann vorteilhafterweise vorgesehen sein, dass es sich bei dem Federmittel um einen Federring handelt, der die drei Ausleger im Bereich der Rastnasen umschließt.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden deutlich anhand der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die beiliegenden Abbildungen. Darin zeigen
  • 1 eine erfindungsgemäße Profilverbindungsanordnung in einer seitlichen Schnittansicht;
  • 2 eine erfindungsgemäße Profilverbindungsanordnung in einer Frontansicht;
  • 3 eine erfindungsgemäße Profilverbindungsanordnung in einem Schnitt B-B;
  • 4 eine Explosionsdarstellung einer erfindungsgemäßen Profilverbindungsanordnung;
  • 5 eine erfindungsgemäße Profilverbindungsanordnung in einer seitlichen Schnittansicht;
  • 6 eine erfindungsgemäße Profilverbindungsanordnung in einer Frontansicht;
  • 7 eine Explosionsdarstellung einer erfindungsgemäßen Profilverbindungsanordnung.
  • Zunächst wird auf 1 Bezug genommen.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Profilverbindungsanordnung 1 zur Verbindung mindestens zweier Profile 4, 5, vorzugsweise Hohlprofile, umfasst ein erstes Einsatzelement 2 zur Anordnung in einem ersten Profil 4, ein zweites Einsatzelement 3 zur Anordnung in einem zweiten Profil 5, sowie ein Verbindungseinrichtung zur Verbindung der Einsatzelemente, wobei die Verbindungseinrichtung mit einer Arretierungseinrichtung, umfassend mindestens ein Arretierungsmittel ausgestattet ist, wobei das Arretierungsmittel wahlweise zwischen einer Arretierungsposition, in der die Verbindung der Einsatzelemente 2, 3 besteht, in eine Freigabeposition, in der die Verbindung der Einsatzelemente 2, 3 nicht mehr besteht, bewegt werden kann, wobei das Arretierungsmittel dazu eingerichtet ist, von einem Magneten (nicht dargestellt) aus der Arretierungsposition in die Freigabeposition überführt zu werden.
  • Die Einsatzelemente 2, 3 weisen oberflächenseitig einen Befestigungsabschnitt 6 auf, der zur Befestigung des Einsatzelements 2, 3 innerhalb des Profils 4, 5 vorgesehen ist. Im Wesentlichen richtet sich die Form des Befestigungsabschnitts 6 nach der Form der zu verbindenden Profile 4, 5. Sofern beispielsweise von zwei hohlzylindrischen Profilen 4, 5, die mit der Profilverbindungsanordnung 1 verbunden werden sollen, ausgegangen wird, weist der Befestigungsabschnitt 6 der Einsatzelemente 2, 3 im Wesentlichen eine zylindrische Gestalt auf, dessen Außendurchmesser dem Innendurchmesser des jeweils zugeordneten Profils 4, 5 entspricht, wobei die Einsatzelemente 2, 3 ein geringes Aufmaß aufweisen, so dass ein Presssitz, letztendlich also eine kraftschlüssige Verbindung, zwischen dem jeweiligen Einsatzelement und dem Profil hergestellt werden kann. Das Aufmaß kann auch durch entsprechende auf dem Befestigungsabschnitt der Einsatzelemente vorgesehenen einzelne Erhöhungen realisiert werden. Vorzugsweise werden die Einsatzelemente 2, 3 entsprechend maschinell in die Profile 4, 5 eingepresst und gehen bereits über den Presssitz eine kraftschlüssige Verbindung mit den Profilen ein. Denkbar sind selbstverständlich auch andere Verbindungsmöglichkeiten zwischen dem Einsatzelement und dem Profil, beispielsweise formschlüssige oder adhäsive Verbindungen. Ferner weisen die Einsatzelemente 2, 3 je eine zugeordnete Bolzenaufnahme 8, 9 auf, die zum Einschieben der Verbindungseinrichtung eingerichtet sind.
  • Die Verbindungseinrichtung ist als länglicher, im Wesentlichen zylinderförmiger Verbindungsbolzen 7, vorzugsweise aus einem Zink-Druckguss oder Aluminium, ausgestaltet. Der Verbindungsbolzen 7 weist vorzugsweise einen ersten, in die ersten Bolzenaufnahme 8 einschiebbaren, Abschnitt 10, sowie einen zweiten, in die zweite Bolzenaufnahme 9 einschiebbaren, Abschnitt 11 auf. Es kann weiterhin vorzugsweise vorgesehen sein, dass zwischen dem ersten Abschnitt 10 und dem zweiten Abschnitt 11 ein Anschlag 12 angeordnet ist. Der Anschlag 12 zeichnet sich im Wesentlichen durch einen größeren Querschnitt gegenüber dem ersten Abschnitt 10 und dem zweiten Abschnitt 11 aus. Vorzugsweise ist der Anschlag 12 als umlaufender Kragen ausgestaltet.
  • Die vorgenannten Abschnitte 10, 11 des Verbindungsbolzens 7 weisen eine längliche und zumindest abschnittsweise im Querschnitt sternförmige Gestalt auf. Die im Querschnitt sternförmige Gestalt dient im Wesentlichen der Gewichtsersparnis, letztendlich kommen für die Einschubabschnitte 10, 11 jede geometrische Form in Frage, die sich in die zugeordnete Bolzenaufnahme 8, 9 einschieben bzw. einbringen lässt. Darüber hinaus ist der Verbindungsbolzen endseitig mit einer konusförmigen Spitze 13 ausgestattet.
  • Die Bolzenaufnahme 8, 9 ist im Wesentlichen als Bohrung bzw. Einschubkanal innerhalb der Einsatzelemente 2, 3 ausgebildet. In der hier vorgeschlagenen bevorzugten Ausführungsform ist die Bolzenaufnahme 8, 9 entsprechend als zylinderförmige Bohrung ausgestaltet, die axial innerhalb der zylinderförmigen Einsatzelemente 2, 3 verläuft.
  • Die Arretierungseinrichtung umfasst im Wesentlichen ein Arretierungsmittel 16, eine Arretierungsmittelaufnahme 14, eine Bohrung 15 in der Arretierungsmittelaufnahme 14 und ein Eingriffsmittel in dem Verbindungsbolzen 7.
  • Das Arretierungsmittel 16 weist in der hier vorgeschlagenen bevorzugten Ausführungsform eine im Querschnitt T-förmige Gestalt auf. Entsprechend weist das Arretierungsmittel einen flächigen Kopf 18 und einen senkrecht hierzu ausgerichteten länglichen Schaft 17 auf. In Längsrichtung ist das Arretierungsmittel gekrümmt ausgeführt und folgt letztendlich abschnittsweise der durch das zylinderförmige Einsatzelement 2, 3 definierten Kreisbahn bzw. einer konzentrischen Kreisbahn.
  • Die Arretierungsmittelaufnahme 14 ist als Aussparung innerhalb des Einsatzelementes 2, 3 ausgestaltet und zur Aufnahme des Kopfes 18 des Arretierungsmittels 16 eingerichtet, dergestalt, dass bei einem in einem Profil eingesetztem Einsatzelement 2, 3 ein Luftspalt zwischen dem Kopf 18 des Arretierungsmittels 16 und der Innenwand des Profils frei bleibt. Hierdurch ist das Arretierungsmittel 16 grundsätzlich in radialer Richtung bewegbar und kann zwischen zwei Positionen, nämlich einer Arretierungsposition und einer Freigabeposition, verschoben werden.
  • Die Bohrung 15 in der Arretierungsmittelaufnahme 14 ist als radiale Bohrung zwischen der Arretierungsmittelaufnahme 14 und der Bolzenaufnahme 8, 9 ausgestaltet und zur Aufnahme des Schaftes 17 des Arretierungsmittels 16 eingerichtet, der in radialer Richtung bewegbar in der Bohrung 15 aufgenommen ist.
  • Das Eingriffsmittel ist als Nut 19, vorzugsweise als umlaufende Nut 19, in dem Verbindungsbolzen 7, vorzugsweise in dem Bereich der Bolzenspitze angeordnet, ausgestaltet.
  • Das Arretierungsmittel wird vorzugsweise mittels eines Federmittels in die Arretierungsposition gedrückt. Bei dem Federmittel kann es sich beispielsweise um einen Federring 20 oder ein Gummiband handeln, welches das Einsatzelement 2, 3, vorzugsweise die Arretierungsmittelaufnahme 14, zumindest teilweise umgibt und das Arretierungsmittel 16 in die Arretierungsposition drückt. Vorteilhafterweise kann vorgesehen sein, dass der Kopf 18 des Arretierungsmittels 16 mit einer entsprechenden Nut 21 versehen ist, die zur Aufnahme des Federrings 20 oder Gummibandes vorgesehen ist. Ferner können auch Halterungen im Bereich des Arretierungsmittelaufnahmeabschnitts vorgesehen sein, beispielsweise in Form von Längsrippen 22 mit entsprechenden Aussparungen 23, über die das Haltemittel zusätzlich aufgenommen sein kann.
  • Vorzugsweise sind zwei Arretierungsmittel 16, zugeordnete Arretierungsmittelaufnahmen 14 und Bohrungen 15 pro Einsatzelement 2, 3 vorgesehen, die vorzugsweise auf gegenüberliegenden Seiten bezogen auf die Längsachse des Einsatzelementes angeordnet sind.
  • Zur Betätigung des Arretierungsmittels 16 ist nunmehr vorgesehen, dass es sich bei dem Arretierungsmittel 16 oder zumindest einem Teil des Arretierungsmittels, vorzugsweise des Kopfes 18, um ein Material handelt, welches durch einen Magneten angezogen werden kann. Entsprechend kann eine magnetische Kraft auf das Arretierungsmittel 16 einwirken, die es ermöglicht, dass das Arretierungsmittel 16 von einem außerhalb des Profils 2, 3, vorzugsweise von einem auf die Profiloberfläche aufgesetzten Magneten M, aus der Arretierungsposition in die Freigabeposition überführt werden kann. 1 zeigt die Arretierungsmittel 16 in einer Arretierungsposition. Würde der angedeutete Magnet M entsprechend näher an das Arretierungsmittel 16 herangeführt, würde die Arretierung des Verbindungsbolzens 7 gegenüber dem jeweiligen Einsatzelement 2, 3 gelöst und letztendlich die Verbindung zwischen den Profilen 4, 5 aufgehoben werden.
  • Das Verbinden bzw. Lösen zweier Profile 4, 5 mittels der erfindungsgemäßen Profilverbindungsanordnung 1 gestaltet sich entsprechend wie folgt.
  • Die Einsatzelemente 2, 3 sind in den Profilen 4, 5 angebracht und entsprechend fixiert. Der Schaft 17 des Arretierungsmittels 16 ragt in einer Arretierungsposition des Arretierungsmittels abschnittsweise in den Innenraum der Bolzenaufnahme 8, 9 hinein. Die Arretierungsmittel werden mittels der Federmittel in dieser Position gehalten.
  • Der Verbindungsbolzen 7, insbesondere der erste Abschnitt 10, wird in die Bolzenaufnahme 8 des ersten Einsatzelements 2 eingeschoben. Die Spitze 13 des Verbindungsbolzens 7 ist abschnittsweise konisch, so dass die Arretierungsmittel 16 gegen die Kraft des Federmittels in Richtung der Freigabeposition gedrückt werden, jedoch nach Erreichen der umlaufenden Nut 19 des Verbindungsbolzens wieder in die Arretierungsposition zurückgleiten und den Verbindungsbolzen 7 entsprechend arretieren. Der Schaft 17 des Arretierungsmittels 16 greift entsprechend in die umlaufende Nut 19 des Verbindungsbolzens 7 ein.
  • Der gleiche Vorgang kann für das zweite Einsatzelement 3 wiederholt werden, wobei entsprechend der noch freiliegende zweite Abschnitt 11 des Verbindungsbolzens 7 in die zweite Bolzenaufnahme 9 des zweiten Einsatzelements 3 eingeschoben und ebenso wie oben angedeutet mittels der Arretierungsmittel 16 arretiert wird. Im Ergebnis sind die zwei Profile 4, 5 mittels der erfindungsgemäßen Profilverbindungsanordnung 1 verbunden.
  • Zur Lösung mindestens einer der Verbindungen zwischen dem Verbindungsbolzen und dem Einsatzelement, muss die Arretierungseinrichtung aus der Arretierungsposition in die Freigabeposition überführt werden. Hierzu wird ein Magnet über den Bereich des Profils gehalten, unter dem sich das Arretierungsmittel 16 befindet. Sofern, wie hier, zwei Arretierungsmittel 16 auf gegenüberliegenden Seiten des Einsatzelementes vorgesehen sind, sind entsprechend zwei Magnete notwendig, die jeweils gleichzeitig an den vorbestimmten Positionen des Profils über den Arretierungsmitteln aufgesetzt werden müssen. Durch die magnetische Kraft werden die Arretierungsmittel 16 in Richtung der Profilwand gezogen, zumindest aber wird der Schaft 17 aus der Nut 19 des Verbindungsbolzens 7 herausbewegt, so dass die Arretierung des Verbindungsbolzens mit dem jeweiligen Einsatzelement 2, 3 gelöst wird. Das Arretierungsmittel 16 befindet sich nunmehr in einer Freigabeposition und der Verbindungsbolzen 7 kann entsprechend aus dem Einsatzelement 2, 3 herausgezogen werden und die Verbindung zwischen den Profilen 4, 5 ist gelöst.
  • Es ist zur Lösung der Profilverbindung ausreichend, jeweils eine Verbindung zwischen dem Verbindungsbolzen und der ersten Bolzenaufnahme bzw. zweiten Bolzenaufnahme zu lösen. In der vorgeschlagenen bevorzugten Ausführungsform kann der Verbindungsbolzen insgesamt, d. h. aus der ersten und der zweiten Bolzenaufnahme entfernt werden, beispielsweise um eine vorteilhaftere Transportierbarkeit der Profile zu gewährleisten, da der spitze Verbindungsbolzen beispielsweise eine Verpackung beschädigen würde.
  • Alternativ kann vorgesehen sein, dass der Verbindungsbolzen fest mit einem der Einsatzelemente verbunden ist. Dementsprechend weist der Verbindungsbolzen lediglich einen herausragenden Abschnitt der in eine entsprechende Bolzenaufnahme einschiebbar wäre.
  • In einer weiteren erfindungsgemäßen Profilverbindungsanordnung 100 gemäß den 5 bis 7 ist die Arretierungseinrichtung abweichend ausgestaltet.
  • Im Wesentlichen weist auch eine derartige Profilverbindungsanordnung ein erstes Einsatzelement 101 mit einer ersten Bolzenaufnahme 108, ein zweites Einsatzelement 102 mit einer zweiten Bolzenaufnahme 109, einen Verbindungsbolzen 107, der abschnittsweise in die erste Bolzenaufnahme 108 und abschnittsweise in die zweite Bolzenaufnahme 109 einschiebbar ist, sowie eine Arretierungseinrichtung, welche den Verbindungsbolzen 107 nach einmaligem Einschieben in die jeweilige Bolzenaufnahme gegen Herausziehen sichert.
  • Ferner ist auch hier vorgesehen, dass der Verbindungsbolzen 107 als länglicher, vorzugsweise aus Aluminium bestehender, Bolzen ausgestaltet ist, der endseitig mit einer Spitze 113 ausgestattet ist.
  • Auch hier ist vorgesehen, dass der Verbindungsbolzen in Längsrichtung einen ersten Abschnitt 110 und einen zweiten Abschnitt 111 aufweist, wobei die Abschnitte in die jeweils zugeordneten Bolzenaufnahmen 108 bzw. 109 eingesteckt und mittels der Arretierungseinrichtung arretiert werden können. Die Bolzenaufnahmen 108, 109 und die Abschnitte 110 bzw. 111 des Verbindungsbolzens 107 weisen einen dreieckigen Querschnitt auf. Auf diese Weise wird eine unverdrehbare Verbindung zwischen den Einsatzelementen und dem Verbindungsbolzen, letztendlich also eine unverdrehbare Verbindung zwischen zwei Profilen hergestellt.
  • Die Arretierungseinrichtung umfasst hier im Wesentlichen mindestens einen flexiblen länglichen Ausleger 200 und eine endseitig des Auslegers 200 angeordnete Rastnase 201, sowie Eingriffsmittel für die Rastnasen 201 in dem Verbindungsbolzen.
  • Bei dem Ausleger 200 handelt es sich im Wesentlichen um ein längliches flexibles Plastikteil, welches Federeigenschaften aufweist. Der Ausleger erstreckt sich entlang der Bolzenaufnahme 108 bzw. 109 in die jeweilige Einsteckrichtung des Verbindungsbolzens. Vorzugsweise sind pro Einsatzelement drei Ausleger 200 mit endseitig vorgesehener Rastnase 201 vorgesehen und zum Eingriff in das Eingriffsmittel des Bolzens geeignet.
  • Das Eingriffsmittel ist hier als Aussparung 119 in dem Verbindungsbolzen 107 ausgestaltet.
  • Die Funktion der Profilverbindungsanordnung gemäß den 5 bis 7 lässt sich entsprechend wie folgt beschreiben.
  • Die Einsatzelemente 101, 102 sind in die zu verbindenden Profile 103, 104, beispielsweise hohlzylinderförmige Profile, eingesetzt und beispielsweise mittels Kraftschluss mit dem zugeordneten Profil verbunden.
  • Der Verbindungsbolzen 107 wird in eines der Einsatzelemente mit seinem ersten Abschnitt 110 in die erste Bolzenaufnahme 108 eingesetzt. Die Spitze 113 des Verbindungsbolzens 107 drückt die Ausleger 200 beim Einschieben des Verbindungsbolzens leicht auseinander bis die Rastnasen 201 letztendlich in die Aussparungen 119 des Verbindungsbolzens eingreifen. Der Verbindungsbolzen ist innerhalb des ersten Einsatzelementes fixiert.
  • Nunmehr kann das zweite Einsatzelement 102, welches ebenfalls in einem zugeordneten Profil 104 fixiert ist, auf den hervorstehenden zweiten Abschnitt 111 des Verbindungsbolzens aufgeschoben werden. Auch hier rasten die Rastnasen in die vorgesehenen Aussparungen 119 des zweiten Abschnitts des Verbindungsbolzens ein, wenn der zweite Abschnitt der Verbindungsbolzens entsprechend in die zweite Bolzenaufnahme 109 eingeschoben wird.
  • Zur Verstärkung des Rückfederungseffekts der Ausleger ist auch hier ein Federmittel, insbesondere ein Federring 120 vorgesehen, der die drei Ausleger 200 im Bereich der Rastnasen 201 umschließt.
  • Auch hier kann vorgesehen sein, dass der Verbindungsbolzen fest mit einem der Einsatzmittel verbunden ist. Eine lösbare Verbindung wird hier entsprechend nur mit dem aus dem ersten Einsatzelement herausragenden Abschnitt des Verbindungsbolzens und dem zweiten Einsatzelement hergestellt.
  • Grundsätzlich ist vorgesehen, dass die vorgeschlagenen Einsatzelemente aus einem Kunststoff hergestellt sind. Als Material für die Verbindungsbolzen bietet sich Aluminium an. Auch weisen die vorgeschlagenen Profilverbindungsanordnungen 1, 101 zahlreiche gleiche Merkmale auf. Unterschiede bestehen im Wesentlichen hinsichtlich der Arretierungseinrichtung. Auch können die Verbindungsbolzen beider vorgeschlagener Profilverbindungsanordnungen 1, 100 jeweils zylindrische oder von im Querschnitt vieleckige Formen aufweisen, je nachdem ob eine verdrehsichere oder verdrehbare Verbindung hergestellt werden soll. Die Ausführungsformen sind entsprechend nur beispielhaft zu verstehen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 10153435 A1 [0002, 0004, 0005, 0008, 0029, 0029]
    • - DE 29704031 U1 [0003, 0004, 0007]

Claims (29)

  1. Profilverbindungsanordnung (1) zur Verbindung mindestens eines ersten Gegenstandes mit einem zweiten Gegenstand umfassend mindestens – ein erstes Einsatzelement (2) zur Anordnung in oder an einem ersten Gegenstand, – ein zweites Einsatzelement (3) zur Anordnung in oder an einem zweiten Gegenstand, sowie – eine Verbindungseinrichtung zur Verbindung der Einsatzelemente, dadurch gekennzeichnet, dass – die Verbindungseinrichtung mit einer Arretierungseinrichtung, umfassend mindestens ein Arretierungsmittel (16) ausgestattet ist, wobei das Arretierungsmittel (16) wahlweise aus einer Arretierungsposition, in der eine Verbindung der Einsatzelemente besteht, in eine Freigabeposition, in der eine Verbindung der Einsatzelemente nicht mehr besteht, bewegt werden kann, wobei – das Arretierungsmittel (16) dazu eingerichtet ist, von einem Magneten aus der Arretierungsposition in die Freigabeposition überführt zu werden.
  2. Profilverbindungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem ersten Gegenstand um ein Profil (4), insbesondere um ein Hohlprofil, handelt.
  3. Profilverbindungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem zweiten Gegenstand um ein Profil (5), insbesondere um ein Hohlprofil, handelt.
  4. Profilverbindungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungseinrichtung mindestens einen mit dem ersten Einsatzelement verbundenen Verbindungsbolzen und mindestens eine in dem zweiten Einsatzelement vorgesehene Bolzenaufnahme umfasst, wobei der Verbindungsbolzen in die Bolzenaufnahme einschiebbar ist und mittels des Arretierungsmittels wahlweise in der Bolzenaufnahme gehalten oder freigegeben werden kann.
  5. Profilverbindungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungseinrichtung eine erste Bolzenaufnahme (8) in dem ersten Einsatzelement (2) und eine zweite Bolzenaufnahme (9) in dem zweiten Einsatzelement (3) aufweist, wobei ein Verbindungsbolzen (7) mit einem in Längsrichtung ersten Abschnitt (10) und einem zweiten Abschnitt (11) vorgesehen ist, wobei der erste Abschnitt (10) in die erste Bolzenaufnahme (8) und der zweite Abschnitt (11) in die zweite Bolzenaufnahme (9) einschiebbar ist.
  6. Profilverbindungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche des Einsatzelements abschnittsweise als Befestigungsabschnitt (6) zur Verbindung, insbesondere zur kraftschlüssigen Verbindung, mit dem zugeordneten Profil (4, 5) ausgestaltet ist.
  7. Profilverbindungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Einsatzelement (2, 3) aus einem nicht magnetisch beeinflussbaren Material, insbesondere einem Kunststoff besteht.
  8. Profilverbindungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der Bolzenaufnahmen (8, 9) als axiale zylinderförmige Bohrung innerhalb des Einsatzelementes (2, 3) ausgestaltet ist.
  9. Profilverbindungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsbolzen (7) zumindest abschnittsweise einen X-förmigen Querschnitt aufweist.
  10. Profilverbindungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsbolzen (7) mit einem Anschlag (12) ausgestattet ist, der zwischen dem ersten Abschnitt (10) und dem zweiten Abschnitt (11) des Verbindungsbolzens vorgesehen ist.
  11. Profilverbindungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretierungseinrichtung weiterhin eine Arretierungsmittelaufnahme (14), eine Bohrung (15) in der Arretierungsmittelaufnahme und ein Eingriffsmittel (19) in dem Verbindungsbolzen (7) aufweist.
  12. Profilverbindungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Arretierungsmittel (16) einen Kopf (18) und einen senkrecht hierzu ausgerichteten Schaft (17) aufweist.
  13. Profilverbindungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretierungsmittelaufnahme (14) als Aussparung in dem Einsatzelement (2, 3) ausgestaltet ist, die eine Bewegung des Arretierungsmittels (16), insbesondere des Arretierungsmittelkopfes (18) zwischen einer Arretierungsposition und einer Freigabeposition ermöglicht.
  14. Profilverbindungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bohrung (15) in der Arretierungsmittelaufnahme als radiale Bohrung zwischen der Arretierungsmittelaufnahme (14) und der jeweiligen Bolzenaufnahme (8, 9) ausgestaltet ist.
  15. Profilverbindungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Eingriffsmittel als Nut (19), vorzugsweise als eine umlaufende Nut, in dem Verbindungsbolzen (7) ausgestaltet ist.
  16. Profilverbindungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Arretierungsmittel (16) zumindest teilweise aus einem ferromagnetischen Material, insbesondere aus einem eisenhaltigen Material, vorzugsweise Stahl, besteht.
  17. Profilverbindungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Arretierungsmittel (16) mittels eines Federmittels, insbesondere eines Federrings (20) oder Gummirings, in die Arretierungsposition gedrückt wird.
  18. Profilverbindungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Federmittel das Einsatzelement (2, 3) zumindest teilweise umgibt, wobei der Kopf (18) des Arretierungsmittels mit einer Nut (21) ausgestattet ist, die zur Aufnahme des Federmittels vorgesehen ist, wobei Halterungen (22), insbesondere Längsrippen mit entsprechenden Aussparungen (23) zur Aufnahme des Federmittels vorgesehen sind.
  19. Profilverbindungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bolzenaufnahme (8, 9) zumindest abschnittsweise eine im Querschnitt dreieckige Form aufweist, wobei der zugeordnete Verbindungsbolzen (7) eine korrespondierende Querschnittsform aufweist.
  20. Profilverbindungsanordnung (100) zur Verbindung mindestens zweier Profile (103, 104), vorzugsweise Hohlprofile, umfassend mindestens – ein erstes Einsatzelement (101) zur Anordnung in einem ersten Profil (103), – ein zweites Einsatzelement (102) zur Anordnung in einem zweiten Profil (104), sowie – ein Verbindungseinrichtung zur Verbindung der Einsatzelemente, dadurch gekennzeichnet, dass – die Verbindungseinrichtung einen Verbindungsbolzen (107) aufweist, sowie mindestens eine zugeordnete Bolzenaufnahme (108, 109) in mindestes einem der Einsatzelemente (101, 102), in welche der Verbindungsbolzen (107) abschnittsweise einschiebbar ist, wobei – eine Arretierungseinrichtung vorgesehen ist, die dazu eingerichtet ist, den in die Bolzenaufnahme (108, 109) eingeschobenen Verbindungsbolzen (107) gegen Herausziehen zu sichern, wobei – die Arretierungseinrichtung mindestens einen federnden Ausleger (200) mit einem in die Bolzenaufnahme ragenden Rastmittel (201) aufweist, wobei – die Arretierungseinrichtung mindestens ein Eingriffsmittel in dem Verbindungsbolzen (107) aufweist, welches mit dem Rastmittel (201) der Arretierungseinrichtung bei eingeschobenen Verbindungsbolzen (107) verrasten und den Verbindungsbolzen (107) gegen Herausziehen sichern kann.
  21. Profilverbindungsanordnung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungseinrichtung mindestens einen mit dem ersten Einsatzelement verbundenen Verbindungsbolzen und mindestens eine in dem zweiten Einsatzelement vorgesehene Bolzenaufnahme umfasst, wobei der Verbindungsbolzen in die Bolzenaufnahme einschiebbar ist und mittels des Arretierungsmittels nach Einstecken des Verbindungsbolzens in der Bolzenaufnahme gehalten werden kann.
  22. Profilverbindungsanordnung nach einem der Ansprüche 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungseinrichtung eine erste Bolzenaufnahme (108) in dem ersten Einsatzelement (101) und eine zweite Bolzenaufnahme (109) in dem zweiten Einsatzelement (102) aufweist, wobei ein Verbindungsbolzen (107) mit einem in Längsrichtung ersten Abschnitt (110) und einem zweiten Abschnitt (111) vorgesehen ist, wobei der erste Abschnitt in die erste Bolzenaufnahme und der zweite Abschnitt in die zweite Bolzenaufnahme einschiebbar ist.
  23. Profilverbindungsanordnung nach einem der Ansprüche 20 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche des Einsatzelements (101, 102) abschnittsweise als Befestigungsabschnitt (106) zur Verbindung, insbesondere zur kraftschlüssigen Verbindung, mit dem zugeordneten Profil ausgestaltet ist.
  24. Profilverbindungsanordnung nach einem der Ansprüche 20 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Bolzenaufnahme (108, 109) einen drei- oder vieleckförmigen Querschnitt aufweist, wobei der zugeordnete in die Bolzenaufnahme einschiebbare Abschnitt des Verbindungsbolzens (107) eine im Querschnitt korrespondierende drei- oder vieleckförmigen Querschnitt aufweist.
  25. Profilverbindungsanordnung nach einem der Ansprüche 20 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass sich er Ausleger (200), vorzugsweise in Einschubrichtung, entlang der Bolzenaufnahme (108, 109) erstreckt.
  26. Profilverbindungsanordnung nach einem der Ansprüche 20 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass das Eingriffsmittel in dem Verbindungsbolzen (107) als Aussparung (119) ausgestaltet ist.
  27. Profilverbindungsanordnung nach einem der Ansprüche 20 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei, vorteilhafterweise drei Ausleger (200) pro Einsatzelement vorgesehen sind, die koaxial der Bolzenaufnahme (108, 109) angeordnet sind.
  28. Profilverbindungsanordnung nach einem der Ansprüche 20 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausleger (200) von einem Federmittel umschlossen sind.
  29. Profilverbindungsanordnung nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Federmittel um einen Federring (120) oder Gummiband handelt, der die drei Ausleger (200) im Bereich der Rastnasen (201) umschließt.
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