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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Profilverbindungsanordnung gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1, sowie eine Profilverbindungsanordnung
gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 20.
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Eine
Profilverbindungsanordnung der vorgenannten Art ist beispielsweise
aus der
DE 101 53
435 A1 bekannt geworden. Hier wird eine Vorrichtung zum
Verbinden oder Befestigen von Gegenständen, insbesondere
von Profilstäben, Hohlprofilen oder dergleichen, im Tür-,
Möbel-, Glas- oder Geländerbau, wie Zierstäbe,
Rohre, Handläufe, Griffstangen, Glasscheiben oder Halterungen
für derartige Gegenstände, wobei wenigstens ein
erster Gegenstand und ein zweiter Gegenstand stirnseitig miteinander
verbunden sind, der erste Gegenstand ein stirnseitig vorstehendes
Einsteckteil, wie Zapfen, Bolzen, Stift oder dergleichen, mit einer
der Außenwandung des Einsteckteils umlaufenden ersten Ringnut
und der zweite Gegenstand stirnseitig ein Aufnahmeteil, wie Aufnahme,
Bohrung, Sackloch oder dergleichen, für das Einsteckteil
aufweisen, wobei das Aufnahmeteil in einer Innenwandung eine umlaufende
zweite Ringnut aufweist und von der ersten und zweiten Ringnut gemeinsam
ein elastisches Ringelement, wie Gummiring, O-Ring, Dichtelement,
aufgenommen ist, wenn das Einsteckteil in dem Aufnahmeteil zum Verbinden
der beiden Gegenstände eingesteckt ist.
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Andere
Rohrverbindungssysteme, wie beispielsweise die aus der
DE 297 04 031 U1 bekannte Vorrichtung
aus zwei rohrförmigen Hohlprofilen, insbesondere für
einen Ständer eines Treppengeländers und/oder
dessen Handlauf, mit wenigstens einem in den Hohlraum des Hohlprofils
eingesetzten, etwa zylindrischen Kupplungselement, das mit zumindest
einer Verbindungsschraube ausgestattet ist sowie die rohrförmigen
Hohlprofile miteinander axial verbindet, wobei als Kupplungselement
nahe der stirnwärtigen Stosskante in jedes der Hohlprofile
radial eine Scheibe eingepresst ist, die eine zentrische Bohrung
zur Aufnahme der Verbindungsschraube aufweist, benötigt
zur Fixierung des zylindrischen Kupplungselementes jedoch eine Bohrung
in mindestens einem der Hohlprofile, durch die eine Madenschraube
eingedreht werden kann, die auf einen Mechanismus einwirkt, welcher
eine kraftschlüssige Verbindung zwischen dem Kupplungselement
und dem Hohlprofil herstellen kann.
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Wie
bereits in der
DE
101 53 435 A1 angedeutet, liegt einer der Nachteile der
aus der
DE 297 04
031 U1 bekannten Vorrichtung darin, dass stets eine Bohrung
in die Oberfläche des Hohlprofils eingebracht werden muss,
die einerseits den optischen Eindruck der Hohlprofilverbindung negativ
beeinflusst, andererseits durch die Bohrung auch Feuchtigkeit oder
Schmutz in den Innenraum der Hohlprofile gelangen kann.
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Andererseits
ist auch die in der
DE
101 53 435 A1 vorgeschlagene Vorrichtung zum Verbinden oder
Befestigen von Gegenständen mit Nachteilen behaftet. Zwar
muss hier keine Bohrung in den zu verbindenden Hohlprofilen vorgesehen
sein, jedoch beruht die Verbindung, der hier als Gegenstände
bezeichneten Einsatzelemente, nicht zuletzt auf einer kraftschlüssigen
Verbindung, da das Aufnahmeteil in einer Innenwandung eine umlaufende
zweite Ringnut aufweist und von der ersten und zweiten Ringnut gemeinsam
ein elastisches Ringelement, wie Gummiring, O-Ring, Dichtelement,
aufgenommen ist, wenn das Einsteckteil in dem Aufnahmeteil zum Verbinden der
beiden Gegenstände eingesteckt ist. Demnach muss, sowohl
zur Herstellung, als auch zur Lösung der Verbindung die
von dem elastischen Ringelement ausgehende Kraft bei der Verformung überwunden
werden, zu der ausgeführt wird, dass das elastische Ringelement überraschenderweise
für einen äußerst festen Halt der miteinander
verbundenen Gegenstände sorgt, der in der Regel nur mittels
hohem Krafteinsatz wider zu lösen ist.
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Zweifelsohne
wird durch die in den oben genannten Schutzrechten vorgeschlagenen
Profilverbindungseinrichtungen eine zuverlässige Verbindung zwischen
zwei Profilen hergestellt. Darüber hinaus besteht jedoch
ein Bedürfnis, die Verbindung zwischen den Profilen bei
Bedarf zu lösen.
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Soweit
die Profile mittels einer gemäß
DE 297 04 031 U1 vorgeschlagenen
Profilverbindungseinrichtung verbunden sind, gestaltet sich die
Lösung der Verbindung relativ einfach durch Lösen
der Madenschraube, wodurch die kraftschlüssige Verbindung
zwischen dem Kupplungselement und dem Profil gelöst wird.
Nachteilig ist jedoch, wie bereits oben angesprochen, die optisch
nachteilige und hinsichtlich des Schmutz und Feuchtigkeitseintrags
bedenkliche Bohrung in der Rohrwandung.
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Soweit
die Verbindung zwischen Profilen, die durch eine Profilverbindungseinrichtung
gemäß
DE 101
53 435 A1 verbunden sind gelöst werden soll, so bedarf
es eines hohen Krafteinsatzes.
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Entsprechend
ergibt sich aus den oben genannten Nachteilen die erfindungsgemäße
Aufgabe eine Profilverbindungsanordnung zur Verbindung mindestens
zweier Profile, vorzugsweise Hohlprofile, vorzuschlagen, die eine
zuverlässige Verbindung mindestens zweier Profile ermöglicht,
die jedoch ferner dazu eingerichtet ist, dass die Verbindung zwischen
den Profilen auf einfache Art und Weise gelöst werden kann,
ohne dass es einer großen Kraftanstrengung bedarf oder
eine sichtbaren Bohrung oder sonstige funktional bedingten Veränderung
der zu verbindenden Profile, beispielsweise eine Bohrung in der
Oberfläche zur Betätigung einer Verbindungsmechanik,
vorgesehen sein müsste.
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Erfindungsgemäß wird
diese Aufgabe durch eine Profilverbindungsanordnung mit den kennzeichnenden
Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Dadurch, dass die Verbindungseinrichtung
mit einer Arretierungseinrichtung, umfassend mindestens ein Arretierungsmittel
ausgestattet ist, wobei das Arretierungsmittel wahlweise zwischen
einer Arretierungsposition, in der die Verbindung der Einsatzelemente besteht,
und einer Freigabeposition, in der die Verbindung der Einsatzelemente
nicht mehr besteht, bewegt werden kann, wobei das Arretierungsmittel dazu
eingerichtet ist, von einem Magneten aus der Arretierungsposition
in die Freigabeposition überführt zu werden, kann
eine einfache und leicht handzuhabende Profilverbindungsanordnung
bereitgestellt werden, die ohne äußerlich sichtbare
oder ertastbare Betätigungsmittel zur Lösung der
Verbindung auskommt. Vielmehr kann die Profilverbindungsanordnung
vollständig von den zu verbindenden Profilen umgeben sein
und dennoch ist die Arretierungseinrichtung per Magnet bedienbar
und die Verbindung entsprechend lösbar.
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In
einer vorteilhaften Ausgestaltung der vorgeschlagenen Erfindung
kann vorgesehen sein, dass es sich bei dem ersten Gegenstand um
ein Profil, insbesondere um ein Hohlprofil, und/oder dass es sich bei
dem zweiten Gegenstand um ein Profil, insbesondere um ein Hohlprofil,
handelt. Grundsätzlich ist das Anwendungsgebiet der vorgeschlagenen
Profilverbindungsanordnung sehr groß. Hier ist beispielsweise
an die Verbindung von Abschlusskappen auf Absperrpfosten oder auch
Fahnenmasten zu denken, ferner auch an die Verbindung von Absperrpfostenfüßen
und dem Absperrpfosten als solches um nur einige wenige Beispiele
zu nennen. Bevorzugt kann die vorgeschlagene Profilverbindungsanordnung
zur Verbindung von Profilen, vorzugsweise Hohlprofilen, eingesetzt
werden. Hier sei beispielsweise an Möbelstecksysteme oder ähnliche
Anwendungen gedacht, bei denen Rohre lösbar miteinander
verbunden werden müssen.
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In
einer vorteilhaften Ausgestaltung der vorgeschlagenen Profilverbindungsanordnung
kann vorgesehen sein, dass die Verbindungseinrichtung mindestens
einen mit dem ersten Einsatzelement verbundenen Verbindungsbolzen
und mindestens eine in dem zweiten Einsatzelement vorgesehene Bolzenaufnahme
umfasst, wobei der Verbindungsbolzen in die Bolzenaufnahme einschiebbar
ist und mittels des Arretierungsmittels wahlweise in der Bolzenaufnahme
gehalten werden kann. In dieser vorgeschlagenen Ausführungsform
der Profilverbindungsanordnung ist vorgesehen, dass der Verbindungsbolzen dauerhaft
mit einem der Einsatzelemente verbunden ist, beispielsweise auch
einteilig mit diesem ausgestaltet ist. Alternativ kann auch, wie
im folgenden Absatz beschrieben, vorgesehen sein, dass der Verbindungsbolzen
sowohl mit dem ersten, als auch mit dem zweiten Einsatzelement lösbar
verbunden ist.
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Entsprechend
kann in einer bevorzugten Weiterbildung der vorgeschlagenen Profilverbindungsanordnung
vorgesehen sein, dass die Verbindungseinrichtung eine erste Bolzenaufnahme
in dem ersten Einsatzelement und eine zweite Bolzenaufnahme in dem
zweiten Einsatzelement aufweist, wobei ein Verbindungsbolzen mit
einem in Längsrichtung ersten Abschnitt und einem zweiten
Abschnitt vorgesehen ist, wobei der erste Abschnitt in die erste Bolzenaufnahme
und der zweite Abschnitt in die zweite Bolzenaufnahme einschiebbar
ist. Diese Ausführungsform bietet sich beispielsweise an,
wenn die Einsatzelemente in den Profilen verbleiben und die Profile
transportiert werden sollen. Ein hervorstehender Verbindungsbolzen
könnte hier hinderlich sein, beispielsweise eine Transportverpackung
zerstören, so dass es von Vorteil ist, dass der Verbindungsbolzen
vollständig entfernt werden kann. Auch stellt es sich als
Produktionsvorteil dar, wenn die Einsatzelemente separat in das
jeweilige Hohlprofil eingepresst werden können und beispielsweise
kein herausragender Verbindungsbolzen den Einpressvorgang behindert.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der vorgeschlagenen Erfindung
kann vorgesehen sein, dass die Oberfläche des Einsatzelements
abschnittsweise als Befestigungsabschnitt zur Verbindung, insbesondere
zur kraftschlüssigen Verbindung, mit dem zugeordneten Profil
ausgestaltet ist. Eine derartige Verbindung zwischen Profil und
Einsatzelement ist entsprechend kostengünstig herstellbar
und kommt beispielsweise ohne lösungsmittelbelastete Klebstoffe
oder ähnliches aus.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der vorgeschlagenen Erfindung
kann vorgesehen sein, dass das Einsatzelement aus einem nicht magnetisch
beeinflussbaren Material, insbesondere einem Kunststoff besteht.
Entsprechend kann der Magnet unbeeinflusst auf das eigentliche Arretierungsmittel
einwirken.
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Es
kann weiterhin vorteilhafterweise vorgesehen sein, dass mindestens
eine der Bolzenaufnahmen als axiale zylinderförmige Bohrung
innerhalb des Einsatzelementes ausgestaltet ist. In eine zylinderförmige
Bohrung ist beispielsweise ein ebenfalls zylinderförmiger
Verbindungsbolzen einschiebbar, der ferner auch drehbar in der Bolzenaufnahme
aufgenommen sein kann. Entsprechend können die Profile
nicht nur mittels der vorgeschlagenen Profilverbindungsanordnung
verbunden werden, sondern sind darüber hinaus auch gegeneinander
verdrehbar verbunden werden.
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Zur
Gewichtsersparnis kann vorteilhafterweise vorgesehen sein, dass
der Verbindungsbolzen zumindest abschnittsweise einen X-förmigen
Querschnitt aufweist.
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Es
kann weiterhin vorteilhafterweise vorgesehen sein, dass der Verbindungsbolzen
mit einem Anschlag ausgestattet ist, der zwischen dem ersten Abschnitt
und dem zweiten Abschnitt des Verbindungsbolzens vorgesehen ist.
Diese Ausführungsform bietet sich entsprechend für
eine Profilverbindungsanordnung mit zwei Bolzenaufnahmen an. Der Verbindungsbolzen
kann entsprechend mit seinem ersten Abschnitt nur soweit in die
Bolzenaufnahme eingeschoben werden, dass der zweite Abschnitt noch
in die zweite Bolzenaufnahme eingeschoben werden kann.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der vorgeschlagenen Profilverbindungsanordnung kann
vorgesehen sein, dass die Arretierungseinrichtung weiterhin eine
Arretierungsmittelaufnahme, eine Bohrung in der Arretierungsmittelaufnahme
und ein Eingriffsmittel in dem Verbindungsbolzen aufweist.
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Vorzugsweise
kann in diesem Zusammenhang vorgesehen sein, dass das Arretierungsmittel einen
Kopf und einen senkrecht hierzu ausgerichteten Schaft aufweist.
Ein derartig ausgestaltetes Arretierungsmittel erfüllt
einerseits die Funktion, dass insbesondere der Kopf aus einem Material,
das von einem Magneten angezogen werden kann hergestellt ist, beispielsweise
aus Stahl oder einer Stahllegierung besteht. Darüber hinaus
kann der Schaft in der Bohrung geführt sein und wahlweise
in die Bolzenaufnahme hineinragen, um den Verbindungsbolzen zu fixieren.
Selbstverständlich kann ebenfalls vorgesehen sein, dass
das Arretierungsmittel, bestehend aus Kopf und Schaft, einteilig
und beispielsweise vollständig aus Stahl hergestellt ist.
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Es
kann weiterhin vorzugsweise vorgesehen sein, dass die Arretierungsmittelaufnahme
als Aussparung in dem Einsatzelement ausgestaltet ist, die eine
Bewegung des Arretierungsmittels, insbesondere des Arretierungsmittelkopfes
zwischen einer Arretierungsposition und einer Freigabeposition ermöglicht.
Der Kopf kann entsprechend in der Arretierungsmittelaufnahme untergebracht
sein, wobei durch die Arretierungsmittelaufnahme sichergestellt sein
soll, dass der Kopf bei einem in dem Profil angeordnetem Einsatzelement
in einer Arretierungsposition ausreichend von der Profilwand beabstandet
ist, so dass er durch einen Magneten in eine Freigabeposition überführt
werden kann.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der vorgeschlagenen Erfindung
kann vorgesehen sein, dass die Bohrung in der Arretierungsmittelaufnahme
als radiale Bohrung zwischen der Arretierungsmittelaufnahme und
der Bolzenaufnahme ausgestaltet ist. Entsprechend eignet sich diese
Bohrung zu Aufnahme des Schaftes, wobei der Schaft gleichermaßen
in der Bohrung verschoben werden kann und zumindest in der Arretierungsposition
in die Bolzenaufnahme hineinragen kann.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der vorgeschlagenen Erfindung
kann vorgesehen sein, dass das Eingriffsmittel als Nut, vorzugsweise als
eine umlaufende Nut, in dem Verbindungsbolzen ausgestaltet ist.
In ein derartiges Eingriffsmittel kann das Arretierungsmittel, insbesondere
der Schaft, auf einfache Art und Weise eingreifen und den Verbindungsbolzen
wahlweise innerhalb der Bolzenaufnahme gegen Herausziehen sichern.
Denkbar sind selbstverständlich auch weitere Eingriffsmittel,
wie beispielsweise Aussparungen, Bohrungen etc..
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Es
kann weiterhin vorteilhafterweise vorgesehen sein, dass das Arretierungsmittel
zumindest teilweise aus einem ferromagnetischen Material, insbesondere
aus einem eisenhaltigen Material, vorzugsweise aus Stahl, besteht.
Ein derartiges Material eignet sich in besonders vorteilhafter Art
und Weise zur Ausgestaltung des Arretierungsmittels, da es einerseits
die notwendige Stabilität, andererseits die notwendige
Eigenschaft aufweist, von einem Magneten angezogen werden zu können.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der vorgeschlagenen Erfindung
kann vorgesehen sein, dass das Arretierungsmittel mittels eines
Federmittels, insbesondere eines Feder- oder Gummirings, in die
Arretierungsposition gedrückt wird. Entsprechend kann sichergestellt
werden, dass die Verbindung zwischen Verbindungsbolzen und Einsatzelement
nicht unbeabsichtigterweise, beispielsweise durch Erschütterungen,
gelöst wird. Darüber hinaus kann der Verbindungsbolzen
einfach in die Bolzenaufnahme eingeschoben werden und die oder das Arretierungsmittel
wird automatisch in die Arretierungsposition zurückgeschoben.
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Vorzugsweise
kann weiterhin vorgesehen sein, dass das Federmittel das Einsatzelement
zumindest teilweise umgibt, wobei der Kopf des Arretierungsmittels
mit einer Nut ausgestattet ist, die zur Aufnahme des Federmittels
vorgesehen ist, wobei Halterungen, insbesondere Längsrippen,
mit entsprechenden Aussparungen zur Aufnahme des Federmittels vorgesehen
sind. Auf diese Art und Weise kann eine vorteilhafte Halterung des
Federmittels sichergestellt werden.
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Es
kann weiterhin vorzugsweise vorgesehen sein, dass die Bolzenaufnahme
zumindest abschnittsweise eine im Querschnitt dreieckige Form aufweist,
wobei der zugeordnete Verbindungsbolzen eine korrespondierende Querschnittsform
aufweist. Entsprechend kann eine verdrehsicheren Aufnahme des Verbindungsbolzens
in der Bolzenaufnahme sichergestellt werden, so dass sich insgesamt
eine verdrehsichere Profilverbindungsanordnung ergibt. Ferner weist
die dreieckige Querschnittsform die größte Formstabilität
nach dem Einpressen des Einsatzelementes in ein Hohlprofil auf,
so dass eine exakte Lage der verbundenen Profile stets gewährleistet werden
kann. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn beispielsweise zwei Rohre
miteinander verbunden werden. Ein Übergang oder Absatz
ist an den Stoßkanten kaum erkennbar.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt darin, eine Profilverbindungsanordnung zur
Verbindung mindestens zweier Profile, vorzugsweise Hohlprofile,
gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 20 vorzuschlagen,
die auf einfache Art und Weise und nahezu ohne Kraftaufwendung unlösbar, zumindest
mit herkömmlichen Mitteln unlösbar, miteinander
verbunden werden können.
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Erfindungsgemäß wird
diese Aufgabe durch eine Profilverbindungsanordnung mit den kennzeichnenden
Merkmalen des Anspruchs 20 gelöst. Dadurch, dass die Verbindungseinrichtung
einen Verbindungsbolzen aufweist, sowie mindestens eine zugeordnete
Bolzenaufnahme in einem der Einsatzelemente, in welche der Verbindungsbolzen
zumindest abschnittsweise einschiebbar ist, wobei eine Arretierungseinrichtung
vorgesehen ist, die dazu eingerichtet ist, den in die Bolzenaufnahme
eingeschobenen Verbindungsbolzen gegen Herausziehen zu sichern, wobei
die Arretierungseinrichtung mindestens einen federnden Ausleger
mit einem in die Bolzenaufnahme ragenden Rastmittel aufweist, wobei
die Arretierungseinrichtung mindestens ein Eingriffsmittel in dem
Verbindungsbolzen aufweist, welches mit dem Rastmittel der Arretierungseinrichtung
bei eingeschobenen Verbindungsbolzen verrasten und den Verbindungsbolzen
gegen Herausziehen sichern kann, kann eine Profilverbindungsanordnung
vorgeschlagen werden, die mit äußerst geringem
Kraftaufwand zusammengefügt werden kann, da die Federkraft
des Auslegers dem Einschieben des Verbindungsbolzens kaum entgegenwirkt,
ganz im Gegensatz zu der aus dem Stand der Technik gemäß
DE 101 53 435 A1 vorgeschlagenen
Vorrichtung zum Verbinden oder Befestigen von Gegenständen,
bei der die Federkraft des elastischen Ringelements, wie einem Gummiring,
O-Ring oder Dichtelement überwunden werden muss. Die Elastizität
dieses O-Rings kann jedoch nicht zu gering bemessen sein, da sich einzig
zwischen dem elastischen Ringelement und einer zugeordneten Nut
die Verbindung der hier beschriebenen Profilverbindungsanordnung
ergibt, was aber dazu führt, dass die Elemente der in der
DE 101 53 435 A1 beschriebenen
Profilverbindungsanordnung nur schwer zusammengefügt werden
können.
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In
einer vorteilhaften Ausgestaltung der vorgeschlagenen Profilverbindungsanordnung
kann vorgesehen sein, dass die Verbindungseinrichtung mindestens
einen mit dem ersten Einsatzelement verbundenen Verbindungsbolzen
und mindestens eine in dem zweiten Einsatzelement vorgesehene Bolzenaufnahme
umfasst, wobei der Verbindungsbolzen in die Bolzenaufnahme einschiebbar
ist und mittels des Arretierungsmittels nach Einstecken des Verbindungsbolzens
in der Bolzenaufnahme gehalten werden kann. Entsprechend kann sich
hier eine Ausführungsform ergeben, bei der der Verbindungsbolzen dauerhaft
mit einer der Einsatzelemente verbunden ist, ggf. sogar einstückig
damit ausgebildet ist.
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Weiterhin
kann vorteilhafterweise vorgesehen sein, dass die Verbindungseinrichtung
eine erste Bolzenaufnahme in dem ersten Einsatzelement und eine
zweite Bolzenaufnahme in dem zweiten Einsatzelement aufweist, wobei
ein Verbindungsbolzen mit einem in Längsrichtung ersten
Abschnitt und einem zweiten Abschnitt vorgesehen ist, wobei der
erste Abschnitt in die erste Bolzenaufnahme und der zweite Abschnitt
in die zweite Bolzenaufnahme einschiebbar ist. Entsprechend kann
sich hier eine Profilverbindungseinrichtung ergeben, bei der der
Verbindungsbolzen beispielsweise separat transportiert werden kann,
wodurch beispielsweise Schäden an Transportverpackungen
oder auch anderen mittransportierten Gegenständen vermieden
werden können.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der vorgeschlagenen Profilverbindungsanordnung kann
vorgesehen sein, dass die Oberfläche des Einsatzelements
abschnittsweise als Befestigungsabschnitt zur Verbindung, insbesondere
zur kraftschlüssigen Verbindung, mit dem zugeordneten Profil
ausgestaltet ist. Entsprechend kann auf umweltbelastende Verbindungsmittel,
beispielsweise Klebstoffe, verzichtet werden.
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Es
kann weiterhin vorteilhafterweise vorgesehen sein, dass mindestens
eine Bolzenaufnahme einen drei- oder vieleckförmigen Querschnitt
aufweist, wobei der zugeordnete in die Bolzenaufnahme einschiebbare
Abschnitt des Verbindungsbolzens einen korrespondierenden drei-
oder vieleckförmigen Querschnitt aufweist. Hierdurch lässt
sich eine verdrehsicherer Verbindung zwischen den Einsatzelementen
und ferner zwischen den Profilen als solches herstellen. Alternativ
können selbstverständlich auch zylinderförmige
Querschnitte vorgesehen sein, so dass sich eine verdrehbare Profilverbindungsanordnung
ergibt.
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Ferner
kann vorteilhafterweise vorgesehen sein, dass sich der Ausleger,
vorzugsweise in Einschubrichtung, entlang der Bolzenaufnahme erstreckt.
Hierdurch wird die von dem Ausleger ausgeübte Federkraft,
die gegen ein Einschieben des Verbindungsbolzens wirken könnte,
auf ein Minimum reduziert, aber dennoch eine sicherer Verbindung
zwischen dem Verbindungsbolzen und dem Einsatzelement hergestellt.
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Es
kann weiterhin vorteilhafterweise vorgesehen sein, dass mindestens
zwei, vorteilhafterweise drei Ausleger pro Einsatzelement vorgesehen
sind, die koaxial der Bolzenaufnahme angeordnet sind. Entsprechend
ergibt sich eine vorteilhafte Verteilung der Kräfte, die
ggf. einem Herausziehen des Verbindungsbolzens entgegenwirken müssen,
auf mindestens zwei Ausleger, so dass der einzelne Ausleger als
solches beispielsweise schmaler oder dünner dimensioniert
sein kann.
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Zusätzlich
kann vorteilhafterweise vorgesehen sein, dass die Ausleger von einem
Federmittel umschlossen sind. Entsprechend kann die Rückfederkraft
der Ausleger in geeigneter Weise eingestellt, oder auch vom Material
des Auslegers unabhängig, durch das Federmittel eingestellt
werden.
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In
diesem Zusammenhang kann vorteilhafterweise vorgesehen sein, dass
es sich bei dem Federmittel um einen Federring handelt, der die
drei Ausleger im Bereich der Rastnasen umschließt.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden deutlich
anhand der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele
unter Bezugnahme auf die beiliegenden Abbildungen. Darin zeigen
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1 eine
erfindungsgemäße Profilverbindungsanordnung in
einer seitlichen Schnittansicht;
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2 eine
erfindungsgemäße Profilverbindungsanordnung in
einer Frontansicht;
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3 eine
erfindungsgemäße Profilverbindungsanordnung in
einem Schnitt B-B;
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4 eine
Explosionsdarstellung einer erfindungsgemäßen
Profilverbindungsanordnung;
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5 eine
erfindungsgemäße Profilverbindungsanordnung in
einer seitlichen Schnittansicht;
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6 eine
erfindungsgemäße Profilverbindungsanordnung in
einer Frontansicht;
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7 eine
Explosionsdarstellung einer erfindungsgemäßen
Profilverbindungsanordnung.
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Zunächst
wird auf 1 Bezug genommen.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Profilverbindungsanordnung 1 zur Verbindung mindestens
zweier Profile 4, 5, vorzugsweise Hohlprofile,
umfasst ein erstes Einsatzelement 2 zur Anordnung in einem
ersten Profil 4, ein zweites Einsatzelement 3 zur
Anordnung in einem zweiten Profil 5, sowie ein Verbindungseinrichtung
zur Verbindung der Einsatzelemente, wobei die Verbindungseinrichtung
mit einer Arretierungseinrichtung, umfassend mindestens ein Arretierungsmittel
ausgestattet ist, wobei das Arretierungsmittel wahlweise zwischen
einer Arretierungsposition, in der die Verbindung der Einsatzelemente 2, 3 besteht,
in eine Freigabeposition, in der die Verbindung der Einsatzelemente 2, 3 nicht
mehr besteht, bewegt werden kann, wobei das Arretierungsmittel dazu
eingerichtet ist, von einem Magneten (nicht dargestellt) aus der Arretierungsposition
in die Freigabeposition überführt zu werden.
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Die
Einsatzelemente 2, 3 weisen oberflächenseitig
einen Befestigungsabschnitt 6 auf, der zur Befestigung
des Einsatzelements 2, 3 innerhalb des Profils 4, 5 vorgesehen
ist. Im Wesentlichen richtet sich die Form des Befestigungsabschnitts 6 nach
der Form der zu verbindenden Profile 4, 5. Sofern
beispielsweise von zwei hohlzylindrischen Profilen 4, 5, die
mit der Profilverbindungsanordnung 1 verbunden werden sollen,
ausgegangen wird, weist der Befestigungsabschnitt 6 der
Einsatzelemente 2, 3 im Wesentlichen eine zylindrische
Gestalt auf, dessen Außendurchmesser dem Innendurchmesser
des jeweils zugeordneten Profils 4, 5 entspricht,
wobei die Einsatzelemente 2, 3 ein geringes Aufmaß aufweisen, so
dass ein Presssitz, letztendlich also eine kraftschlüssige
Verbindung, zwischen dem jeweiligen Einsatzelement und dem Profil
hergestellt werden kann. Das Aufmaß kann auch durch entsprechende auf
dem Befestigungsabschnitt der Einsatzelemente vorgesehenen einzelne
Erhöhungen realisiert werden. Vorzugsweise werden die Einsatzelemente 2, 3 entsprechend
maschinell in die Profile 4, 5 eingepresst und
gehen bereits über den Presssitz eine kraftschlüssige
Verbindung mit den Profilen ein. Denkbar sind selbstverständlich
auch andere Verbindungsmöglichkeiten zwischen dem Einsatzelement und
dem Profil, beispielsweise formschlüssige oder adhäsive
Verbindungen. Ferner weisen die Einsatzelemente 2, 3 je
eine zugeordnete Bolzenaufnahme 8, 9 auf, die
zum Einschieben der Verbindungseinrichtung eingerichtet sind.
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Die
Verbindungseinrichtung ist als länglicher, im Wesentlichen
zylinderförmiger Verbindungsbolzen 7, vorzugsweise
aus einem Zink-Druckguss oder Aluminium, ausgestaltet. Der Verbindungsbolzen 7 weist
vorzugsweise einen ersten, in die ersten Bolzenaufnahme 8 einschiebbaren,
Abschnitt 10, sowie einen zweiten, in die zweite Bolzenaufnahme 9 einschiebbaren,
Abschnitt 11 auf. Es kann weiterhin vorzugsweise vorgesehen
sein, dass zwischen dem ersten Abschnitt 10 und dem zweiten
Abschnitt 11 ein Anschlag 12 angeordnet ist. Der
Anschlag 12 zeichnet sich im Wesentlichen durch einen größeren
Querschnitt gegenüber dem ersten Abschnitt 10 und
dem zweiten Abschnitt 11 aus. Vorzugsweise ist der Anschlag 12 als
umlaufender Kragen ausgestaltet.
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Die
vorgenannten Abschnitte 10, 11 des Verbindungsbolzens 7 weisen
eine längliche und zumindest abschnittsweise im Querschnitt
sternförmige Gestalt auf. Die im Querschnitt sternförmige
Gestalt dient im Wesentlichen der Gewichtsersparnis, letztendlich
kommen für die Einschubabschnitte 10, 11 jede
geometrische Form in Frage, die sich in die zugeordnete Bolzenaufnahme 8, 9 einschieben
bzw. einbringen lässt. Darüber hinaus ist der
Verbindungsbolzen endseitig mit einer konusförmigen Spitze 13 ausgestattet.
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Die
Bolzenaufnahme 8, 9 ist im Wesentlichen als Bohrung
bzw. Einschubkanal innerhalb der Einsatzelemente 2, 3 ausgebildet.
In der hier vorgeschlagenen bevorzugten Ausführungsform
ist die Bolzenaufnahme 8, 9 entsprechend als zylinderförmige
Bohrung ausgestaltet, die axial innerhalb der zylinderförmigen
Einsatzelemente 2, 3 verläuft.
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Die
Arretierungseinrichtung umfasst im Wesentlichen ein Arretierungsmittel 16,
eine Arretierungsmittelaufnahme 14, eine Bohrung 15 in
der Arretierungsmittelaufnahme 14 und ein Eingriffsmittel
in dem Verbindungsbolzen 7.
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Das
Arretierungsmittel 16 weist in der hier vorgeschlagenen
bevorzugten Ausführungsform eine im Querschnitt T-förmige
Gestalt auf. Entsprechend weist das Arretierungsmittel einen flächigen
Kopf 18 und einen senkrecht hierzu ausgerichteten länglichen
Schaft 17 auf. In Längsrichtung ist das Arretierungsmittel
gekrümmt ausgeführt und folgt letztendlich abschnittsweise
der durch das zylinderförmige Einsatzelement 2, 3 definierten
Kreisbahn bzw. einer konzentrischen Kreisbahn.
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Die
Arretierungsmittelaufnahme 14 ist als Aussparung innerhalb
des Einsatzelementes 2, 3 ausgestaltet und zur
Aufnahme des Kopfes 18 des Arretierungsmittels 16 eingerichtet,
dergestalt, dass bei einem in einem Profil eingesetztem Einsatzelement 2, 3 ein
Luftspalt zwischen dem Kopf 18 des Arretierungsmittels 16 und
der Innenwand des Profils frei bleibt. Hierdurch ist das Arretierungsmittel 16 grundsätzlich
in radialer Richtung bewegbar und kann zwischen zwei Positionen,
nämlich einer Arretierungsposition und einer Freigabeposition,
verschoben werden.
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Die
Bohrung 15 in der Arretierungsmittelaufnahme 14 ist
als radiale Bohrung zwischen der Arretierungsmittelaufnahme 14 und
der Bolzenaufnahme 8, 9 ausgestaltet und zur Aufnahme
des Schaftes 17 des Arretierungsmittels 16 eingerichtet,
der in radialer Richtung bewegbar in der Bohrung 15 aufgenommen
ist.
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Das
Eingriffsmittel ist als Nut 19, vorzugsweise als umlaufende
Nut 19, in dem Verbindungsbolzen 7, vorzugsweise
in dem Bereich der Bolzenspitze angeordnet, ausgestaltet.
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Das
Arretierungsmittel wird vorzugsweise mittels eines Federmittels
in die Arretierungsposition gedrückt. Bei dem Federmittel
kann es sich beispielsweise um einen Federring 20 oder
ein Gummiband handeln, welches das Einsatzelement 2, 3,
vorzugsweise die Arretierungsmittelaufnahme 14, zumindest teilweise
umgibt und das Arretierungsmittel 16 in die Arretierungsposition
drückt. Vorteilhafterweise kann vorgesehen sein, dass der
Kopf 18 des Arretierungsmittels 16 mit einer entsprechenden
Nut 21 versehen ist, die zur Aufnahme des Federrings 20 oder
Gummibandes vorgesehen ist. Ferner können auch Halterungen
im Bereich des Arretierungsmittelaufnahmeabschnitts vorgesehen sein,
beispielsweise in Form von Längsrippen 22 mit
entsprechenden Aussparungen 23, über die das Haltemittel
zusätzlich aufgenommen sein kann.
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Vorzugsweise
sind zwei Arretierungsmittel 16, zugeordnete Arretierungsmittelaufnahmen 14 und
Bohrungen 15 pro Einsatzelement 2, 3 vorgesehen,
die vorzugsweise auf gegenüberliegenden Seiten bezogen
auf die Längsachse des Einsatzelementes angeordnet sind.
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Zur
Betätigung des Arretierungsmittels 16 ist nunmehr
vorgesehen, dass es sich bei dem Arretierungsmittel 16 oder
zumindest einem Teil des Arretierungsmittels, vorzugsweise des Kopfes 18,
um ein Material handelt, welches durch einen Magneten angezogen
werden kann. Entsprechend kann eine magnetische Kraft auf das Arretierungsmittel 16 einwirken,
die es ermöglicht, dass das Arretierungsmittel 16 von
einem außerhalb des Profils 2, 3, vorzugsweise
von einem auf die Profiloberfläche aufgesetzten Magneten
M, aus der Arretierungsposition in die Freigabeposition überführt
werden kann. 1 zeigt die Arretierungsmittel 16 in
einer Arretierungsposition. Würde der angedeutete Magnet
M entsprechend näher an das Arretierungsmittel 16 herangeführt,
würde die Arretierung des Verbindungsbolzens 7 gegenüber
dem jeweiligen Einsatzelement 2, 3 gelöst
und letztendlich die Verbindung zwischen den Profilen 4, 5 aufgehoben
werden.
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Das
Verbinden bzw. Lösen zweier Profile 4, 5 mittels
der erfindungsgemäßen Profilverbindungsanordnung 1 gestaltet
sich entsprechend wie folgt.
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Die
Einsatzelemente 2, 3 sind in den Profilen 4, 5 angebracht
und entsprechend fixiert. Der Schaft 17 des Arretierungsmittels 16 ragt
in einer Arretierungsposition des Arretierungsmittels abschnittsweise
in den Innenraum der Bolzenaufnahme 8, 9 hinein. Die
Arretierungsmittel werden mittels der Federmittel in dieser Position
gehalten.
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Der
Verbindungsbolzen 7, insbesondere der erste Abschnitt 10,
wird in die Bolzenaufnahme 8 des ersten Einsatzelements 2 eingeschoben.
Die Spitze 13 des Verbindungsbolzens 7 ist abschnittsweise
konisch, so dass die Arretierungsmittel 16 gegen die Kraft
des Federmittels in Richtung der Freigabeposition gedrückt
werden, jedoch nach Erreichen der umlaufenden Nut 19 des
Verbindungsbolzens wieder in die Arretierungsposition zurückgleiten
und den Verbindungsbolzen 7 entsprechend arretieren. Der Schaft 17 des
Arretierungsmittels 16 greift entsprechend in die umlaufende
Nut 19 des Verbindungsbolzens 7 ein.
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Der
gleiche Vorgang kann für das zweite Einsatzelement 3 wiederholt
werden, wobei entsprechend der noch freiliegende zweite Abschnitt 11 des Verbindungsbolzens 7 in
die zweite Bolzenaufnahme 9 des zweiten Einsatzelements 3 eingeschoben
und ebenso wie oben angedeutet mittels der Arretierungsmittel 16 arretiert
wird. Im Ergebnis sind die zwei Profile 4, 5 mittels
der erfindungsgemäßen Profilverbindungsanordnung 1 verbunden.
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Zur
Lösung mindestens einer der Verbindungen zwischen dem Verbindungsbolzen
und dem Einsatzelement, muss die Arretierungseinrichtung aus der
Arretierungsposition in die Freigabeposition überführt
werden. Hierzu wird ein Magnet über den Bereich des Profils
gehalten, unter dem sich das Arretierungsmittel 16 befindet.
Sofern, wie hier, zwei Arretierungsmittel 16 auf gegenüberliegenden
Seiten des Einsatzelementes vorgesehen sind, sind entsprechend zwei
Magnete notwendig, die jeweils gleichzeitig an den vorbestimmten
Positionen des Profils über den Arretierungsmitteln aufgesetzt
werden müssen. Durch die magnetische Kraft werden die Arretierungsmittel 16 in
Richtung der Profilwand gezogen, zumindest aber wird der Schaft 17 aus
der Nut 19 des Verbindungsbolzens 7 herausbewegt,
so dass die Arretierung des Verbindungsbolzens mit dem jeweiligen
Einsatzelement 2, 3 gelöst wird. Das
Arretierungsmittel 16 befindet sich nunmehr in einer Freigabeposition
und der Verbindungsbolzen 7 kann entsprechend aus dem Einsatzelement 2, 3 herausgezogen
werden und die Verbindung zwischen den Profilen 4, 5 ist
gelöst.
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Es
ist zur Lösung der Profilverbindung ausreichend, jeweils
eine Verbindung zwischen dem Verbindungsbolzen und der ersten Bolzenaufnahme bzw.
zweiten Bolzenaufnahme zu lösen. In der vorgeschlagenen
bevorzugten Ausführungsform kann der Verbindungsbolzen
insgesamt, d. h. aus der ersten und der zweiten Bolzenaufnahme entfernt
werden, beispielsweise um eine vorteilhaftere Transportierbarkeit
der Profile zu gewährleisten, da der spitze Verbindungsbolzen
beispielsweise eine Verpackung beschädigen würde.
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Alternativ
kann vorgesehen sein, dass der Verbindungsbolzen fest mit einem
der Einsatzelemente verbunden ist. Dementsprechend weist der Verbindungsbolzen
lediglich einen herausragenden Abschnitt der in eine entsprechende
Bolzenaufnahme einschiebbar wäre.
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In
einer weiteren erfindungsgemäßen Profilverbindungsanordnung 100 gemäß den 5 bis 7 ist
die Arretierungseinrichtung abweichend ausgestaltet.
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Im
Wesentlichen weist auch eine derartige Profilverbindungsanordnung
ein erstes Einsatzelement 101 mit einer ersten Bolzenaufnahme 108,
ein zweites Einsatzelement 102 mit einer zweiten Bolzenaufnahme 109,
einen Verbindungsbolzen 107, der abschnittsweise in die
erste Bolzenaufnahme 108 und abschnittsweise in die zweite
Bolzenaufnahme 109 einschiebbar ist, sowie eine Arretierungseinrichtung,
welche den Verbindungsbolzen 107 nach einmaligem Einschieben
in die jeweilige Bolzenaufnahme gegen Herausziehen sichert.
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Ferner
ist auch hier vorgesehen, dass der Verbindungsbolzen 107 als
länglicher, vorzugsweise aus Aluminium bestehender, Bolzen
ausgestaltet ist, der endseitig mit einer Spitze 113 ausgestattet
ist.
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Auch
hier ist vorgesehen, dass der Verbindungsbolzen in Längsrichtung
einen ersten Abschnitt 110 und einen zweiten Abschnitt 111 aufweist,
wobei die Abschnitte in die jeweils zugeordneten Bolzenaufnahmen 108 bzw. 109 eingesteckt
und mittels der Arretierungseinrichtung arretiert werden können.
Die Bolzenaufnahmen 108, 109 und die Abschnitte 110 bzw. 111 des
Verbindungsbolzens 107 weisen einen dreieckigen Querschnitt
auf. Auf diese Weise wird eine unverdrehbare Verbindung zwischen
den Einsatzelementen und dem Verbindungsbolzen, letztendlich also
eine unverdrehbare Verbindung zwischen zwei Profilen hergestellt.
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Die
Arretierungseinrichtung umfasst hier im Wesentlichen mindestens
einen flexiblen länglichen Ausleger 200 und eine
endseitig des Auslegers 200 angeordnete Rastnase 201,
sowie Eingriffsmittel für die Rastnasen 201 in
dem Verbindungsbolzen.
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Bei
dem Ausleger 200 handelt es sich im Wesentlichen um ein
längliches flexibles Plastikteil, welches Federeigenschaften
aufweist. Der Ausleger erstreckt sich entlang der Bolzenaufnahme 108 bzw. 109 in
die jeweilige Einsteckrichtung des Verbindungsbolzens. Vorzugsweise
sind pro Einsatzelement drei Ausleger 200 mit endseitig
vorgesehener Rastnase 201 vorgesehen und zum Eingriff in
das Eingriffsmittel des Bolzens geeignet.
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Das
Eingriffsmittel ist hier als Aussparung 119 in dem Verbindungsbolzen 107 ausgestaltet.
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Die
Funktion der Profilverbindungsanordnung gemäß den 5 bis 7 lässt
sich entsprechend wie folgt beschreiben.
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Die
Einsatzelemente 101, 102 sind in die zu verbindenden
Profile 103, 104, beispielsweise hohlzylinderförmige
Profile, eingesetzt und beispielsweise mittels Kraftschluss mit
dem zugeordneten Profil verbunden.
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Der
Verbindungsbolzen 107 wird in eines der Einsatzelemente
mit seinem ersten Abschnitt 110 in die erste Bolzenaufnahme 108 eingesetzt.
Die Spitze 113 des Verbindungsbolzens 107 drückt
die Ausleger 200 beim Einschieben des Verbindungsbolzens leicht
auseinander bis die Rastnasen 201 letztendlich in die Aussparungen 119 des
Verbindungsbolzens eingreifen. Der Verbindungsbolzen ist innerhalb
des ersten Einsatzelementes fixiert.
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Nunmehr
kann das zweite Einsatzelement 102, welches ebenfalls in
einem zugeordneten Profil 104 fixiert ist, auf den hervorstehenden
zweiten Abschnitt 111 des Verbindungsbolzens aufgeschoben werden.
Auch hier rasten die Rastnasen in die vorgesehenen Aussparungen 119 des
zweiten Abschnitts des Verbindungsbolzens ein, wenn der zweite Abschnitt
der Verbindungsbolzens entsprechend in die zweite Bolzenaufnahme 109 eingeschoben
wird.
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Zur
Verstärkung des Rückfederungseffekts der Ausleger
ist auch hier ein Federmittel, insbesondere ein Federring 120 vorgesehen,
der die drei Ausleger 200 im Bereich der Rastnasen 201 umschließt.
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Auch
hier kann vorgesehen sein, dass der Verbindungsbolzen fest mit einem
der Einsatzmittel verbunden ist. Eine lösbare Verbindung
wird hier entsprechend nur mit dem aus dem ersten Einsatzelement
herausragenden Abschnitt des Verbindungsbolzens und dem zweiten
Einsatzelement hergestellt.
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Grundsätzlich
ist vorgesehen, dass die vorgeschlagenen Einsatzelemente aus einem
Kunststoff hergestellt sind. Als Material für die Verbindungsbolzen
bietet sich Aluminium an. Auch weisen die vorgeschlagenen Profilverbindungsanordnungen 1, 101 zahlreiche
gleiche Merkmale auf. Unterschiede bestehen im Wesentlichen hinsichtlich
der Arretierungseinrichtung. Auch können die Verbindungsbolzen beider
vorgeschlagener Profilverbindungsanordnungen 1, 100 jeweils
zylindrische oder von im Querschnitt vieleckige Formen aufweisen,
je nachdem ob eine verdrehsichere oder verdrehbare Verbindung hergestellt
werden soll. Die Ausführungsformen sind entsprechend nur
beispielhaft zu verstehen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 10153435
A1 [0002, 0004, 0005, 0008, 0029, 0029]
- - DE 29704031 U1 [0003, 0004, 0007]