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DE102007056759A1 - Blutentnahmevorrichtung - Google Patents

Blutentnahmevorrichtung Download PDF

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DE102007056759A1
DE102007056759A1 DE102007056759A DE102007056759A DE102007056759A1 DE 102007056759 A1 DE102007056759 A1 DE 102007056759A1 DE 102007056759 A DE102007056759 A DE 102007056759A DE 102007056759 A DE102007056759 A DE 102007056759A DE 102007056759 A1 DE102007056759 A1 DE 102007056759A1
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blood
separating
sampling device
syringe
blood sampling
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Enno Roderfeld
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Individual
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Abstract

Die Erfindung geht aus von einer Blutentnahmevorrichtung mit wenigstens einer Behältervorrichtung (12a-e). Es wird vorgeschlagen, dass die Behältervorrichtung (12a-e) wenigstens zwei Kammern (14a, 16a; 14b, 16b; 14c, 16c; 14d, 16d; 14e, 16e) zur Separierung von Blutbestandteilen (18a, 20a; 18b, 20b; 18c, 20c; 18d, 20d; 18e, 20e) aufweist.

Description

  • Stand der Technik
  • Es sind bereits Blutentnahmevorrichtungen, wie beispielsweise Spritzen, mit einer Behältervorrichtung, insbesondere bei medizinischen Anwendungen, bekannt.
  • Die Erfindung geht aus von einer Blutentnahmevorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Vorteile der Erfindung
  • Die Erfindung geht aus von einer Blutentnahmevorrichtung mit wenigstens einer Behältervorrichtung.
  • Es wird vorgeschlagen, dass die Behältervorrichtung wenigstens zwei Kammern zur Separierung von Blutbestandteilen aufweist. Hierbei definiert eine Blutentnahme eine Gewinnung einer Blutprobe bevorzugt aus einem Blutgefäß, wie beispiels weise einer Arterie, einer Vene und/oder einer Drosselvene eines Säugetiers. Die Gewinnung erfolgt bevorzugt mittels einer Kanüle, wobei hier unter einer „Kanüle" auch eine Butterflykanüle, eine Venenverweilkanüle und/oder ein anderes, dem Fachmann als zweckdienlich erscheinendes Blutabnahmemittel verstanden werden soll. Ein dafür geeignetes Säugetier stellt insbesondere ein Mensch, ein Hund, eine Katze, ein Unpaarhufer, wie ein Pferd, ein Paarhufer, wie ein Kamel, ein Rind und/oder ein Schwein, dar. Die Blutentnahmevorrichtung kann jedoch auch für eine Blutentnahme an einem anderen tierischen Lebewesen geeignet sein. In diesem Zusammenhang soll unter einer „Behältervorrichtung" insbesondere eine Vorrichtung mit einem Behälter verstanden werden, wobei ein Behälter ein Gegenstand ist, der in seinem Inneren einen Hohlraum aufweist und/oder insbesondere dem Zweck dient, seinen Inhalt von seinem Umfeld bzw. seiner Umwelt und/oder gegenüber anderen Komponenten zu trennen. Ferner ist ein Behälter in zumindest einem Betriebszustand im Falle der Blutentnahmevorrichtung beispielsweise im Zustand eines Zentrifugationsvorgangs gegenüber einer Umgebung dicht bzw. undurchlässig für seinen Inhalt. Unter einer „Kammer" soll hier insbesondere ein Raum bzw. ein Hohlraum verstanden werden, der zu einer Aufnahme eines Stoffs, wie eines Feststoffs, eines Gases und insbesondere einer Flüssigkeit, und besonders vorteilhaft zur Aufnahme von Blut und/oder von Blutbestandteilen vorgesehen ist. Blut definiert hier insbesondere Vollblut, und Blutbestandteile definieren hier zum einen einen Blutkuchen, demnach zelluläre Bestandteile des Bluts (rote und weiße Blutkörperchen), Blutplättchen und Gerinnungsfaktoren, und zum anderen ein Blutserum, und zwar insbesondere eine geronnene Blutprobe ohne Blutkuchen. Das Serum enthält ca. 91% Wasser und zu 7% Proteine (Albumine und Globuline), die restlichen 2 machen Elektrolyte, Nährstoffe und Hormone aus. Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung kann eine getrennte Aufbewahrung von Komponenten, insbesondere Blutbestandteilen, die nicht durchmischt werden sollen, erreicht werden. Ferner ergibt sich dadurch eine sichere Handhabung und eine variable Transportmöglichkeit, bei der eine Durchmischung der Komponenten effektiv verhindert werden kann, selbst wenn die Blutentnahmevorrichtung, beispielsweise bei einem Entnahmeprozess einer Probe aus der Blutentnahmevorrichtung, auf den Kopf gedreht wird.
  • Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass die Blutentnahmevorrichtung eine Separiereinheit aufweist, die zur Separierung der Blutbestandteile vorgesehen ist. In diesem Zusammenhang soll unter einer „Separiereinheit" insbesondere eine Einheit verstanden werden, an die zumindest ein Bauteil angeordnet ist, das zum Separieren einer Komponente aus einem Gemisch aus Komponenten vorgesehen ist. Bevorzugt weist die Separiereinheit zumindest eine Bauteileinheit auf, die sich aus zumindest zwei Bauteilen zusammensetzt, die sich in zumindest einem Parameter, wie Größe, Material, Festigkeit, Durchlässigkeit und/oder Trennleistung, unterscheiden. Zumindest eines der Bauteile dient der Separierung. Besonders vorteilhaft ist die Anordnung von zwei Bauteileinheiten. Ferner soll unter „vorgesehen" speziell ausgestattet und/oder ausgelegt verstanden werden. Durch die Anordnung der Separiereinheit kann eine Trennung von Komponenten konstruktiv einfach und effizient gestaltet werden.
  • Ferner ist es vorteilhaft, wenn die Separiereinheit zumindest zwei Separiermittel aufweist. In diesem Zusammenhang soll unter einem „Separiermittel" insbesondere ein Mittel, wie eine Trennwand, ein Sieb, ein Faserverbund (Gewebe, Wolle), eine poröse Struktur (Gestein, Kalk), eine Membran und/oder ein Filter, verstanden werden, das zumindest eine Komponente aus einem Gemisch von Komponenten nach zumindest einem Parameter, wie Größe, Ladung, Form, Viskosität, Temperatur und/oder einem dem Fachmann als weiterhin zweckdienlich erscheinenden Parameter, abtrennt und/oder diese Komponente in zumindest einem Betriebszustand separiert von weiteren Komponenten des Gemischs hält. Mittels des Separiermittels kann die Trennung von Komponenten besonders einfach und zuverlässig erreicht werden. Ferner weist die Separiereinheit damit einen vorteilhaft variablen modularen Aufbau auf und ist besonders flexibel einsetzbar.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass die Separiermittel gegeneinander bewegbar ausgeführt sind. Hierbei definiert „bewegbar" eine Bewegung der Separiermittel zueinander in einer axialen Richtung und/oder in einer horizontalen Richtung und/oder in einer radialen Richtung. Durch die Veränderung der Lage der Separiermittel zueinander kann die Separiereinheit bzw. können die Separiermittel besonders flexibel genutzt werden.
  • Ferner wird vorgeschlagen, dass die Separiermittel gegeneinander drehbar angeordnet sind. Hierbei soll unter der Wendung „drehbar angeordnet" in diesem Zusammenhang insbesondere verstanden werden, dass zumindest eines der Separiermittel in Umfangsrichtung gedreht werden kann und insbesondere relativ zu einem weiteren Separiermittel. Besonders vorteilhaft ist eines der Separiermittel fest mit einer Steuer- bzw. Kolbenstange verbunden und das weitere Separiermittel relativ zu der Kolbenstange und/oder dem anderen Separiermittel beweglich angeordnet. Zumindest zwei Separiermittel können bevorzugt in einem Betriebszustand in Deckung zueinander gebracht werden. Hierbei definiert „in Deckung bringen" einen Zustand, bei dem zumindest mehr als 50% einer Fläche beider Separiermittel einen gemeinsamen Überdeckungsbereich haben. Mittels der drehbaren Anordnung der Separiermittel kann die Separiereinheit einfach bedienbar und/oder verstellbar und/oder einstellbar gestaltet werden.
  • Vorteilhafterweise ist die Separiereinheit schließbar und/oder öffenbar. Unter „schließbar" soll in diesem Zusammenhang insbesondere verstanden werden, dass die Separiereinheit in zumindest einem Betriebszustand geschlossen ist bzw. dass ein Inhalt, der sich in einer Kammer befindet, die an die Separiereinheit angrenzt, in diesem Betriebszustand in der Kammer gehalten und ein Austritt des Inhalts aus der Kammer verhindert wird. Ferner soll ein Eintritt eines sich außerhalb der Kammer befindenden Stoffs weitgehend unterbunden werden. Des Weiteren definiert in diesem Zusammenhang „öffenbar", dass die Separiereinheit in zumindest einem Betriebszustand offen ist bzw. dass sich ein Inhalt einer an die Separiereinheit angrenzenden Kammer ungehindert in und aus der Kammer bewegen kann und/oder diese ungehindert bewegt werden kann. Ein offener Betriebszustand der Separiereinheit tritt insbesondere auf, wenn zumindest zwei Separiermittel einen Überdeckungsbereich von mehr als 50% ihrer jeweiligen Fläche haben. Durch eine Realisierung dieser beiden Zustände können vorteilhaft verschiedene Betriebsmodi der Separiereinheit eingestellt werden, die unterschiedlich genutzt werden können, wodurch das Separiermittel sowohl eine Trenn- wie eine Separierfunktion leisten kann.
  • Des Weiteren kann es vorteilhaft sein, wenn die Separiereinheit wenigstens einen Filter umfasst. In diesem Zusammenhang soll unter einem „Filter" insbesondere ein Gegenstand verstanden werden, der Komponenten, insbesondere feste, flüssige und gasförmige Komponenten, aufgrund ihrer Materialeigenschaften, wie Größe, Ladung, Form, Viskosität und/oder Temperatur, voneinander trennt. Der Filter kann beispielsweise aus Polyethylensulfon (PES), Polyvinylidenfluorif (PVDF), Polytetrafluorethylen (PTFE) und/oder bevorzugt aus einem Celluloseester wie Celluloseacetat gefertigt sein. Er kann aber auch aus einem anderen, dem Fachmann als sinnvoll erscheinenden Filtermaterial bestehen. Der Filter weist bevorzugt Poren auf, die durchlässig sind für Flüssigkeiten, Kleinmoleküle, wie Ionen und/oder RNA, und/oder Makromoleküle, wie Proteine und/oder DNA, und undurchlässig sind für Zellen, wie Blutzellen und/oder Bakterien, Viren, Zellorganellen und/oder Zellschrott. Ferner weisen die Poren vorteilhaft einen Durchmesser auf, der beispielsweise kleiner als 1 μm und bevorzugt kleiner als 0,2 μm ist. Ein Trennungsprinzip kann auch auf einer Semipermeabilität eines Filters beruhen. Der Filter ist hierbei nur in einer Richtung für einen Stoff durchlässig. Durch diese erfindungsgemäße Ausgestaltung kann ein einfaches und kostengünstiges Prinzip für eine effiziente Auftrennung genutzt werden.
  • Ein einfacher Aufbau kann vorteilhaft erreicht werden, wenn die Separiereinheit zwischen den Kammern angeordnet ist. Unter der Wendung „zwischen den Kammern" soll hier insbesondere eine räumliche Anordnung verstanden werden. Ferner soll die Separiereinheit als Trennelement verstanden werden, das in zumindest einem Betriebszustand alternativ und/oder zusätzlich als Verbindungselement für die beiden Kammern dient.
  • Zudem wird vorgeschlagen, dass die Blutentnahmevorrichtung einen Spritzenkolben aufweist, der zumindest eine Kammer bildet. Hierbei soll unter einem „Spritzenkolben" insbesondere eine Komponente der Blutentnahmevorrichtung verstanden werden, die während eines Blutentnahmeprozesses in einer axialen Richtung auf und ab bevorzugt in einem Zylinder bewegt werden kann. Der Spritzenkolben dient einer Einengung eines Raums, in dem sich eine Flüssigkeit, wie das Blut bzw. die Blutbestandteile, befinden. Durch die Realisierung der Kammer in dem Spritzenkolben kann eine kompakt bauende Anordnung erreicht werden. Ferner kann der Spritzenkolben eine Doppelfunktion ausüben. Zum einen dient er dem Druckaufbau in der Kammer, in der er bewegt wird, und zum anderen kann sein Volumen besonders vorteilhaft als Stau- bzw. Aufnahmeraum verwendet werden.
  • Eine bevorzugte Weiterbildung besteht darin, dass die Blutentnahmevorrichtung einen Spritzenzylinder aufweist, zu dem der Spritzenkolben relativ bewegbar ist. In diesem Zusammenhang soll unter einem Spritzenzylinder insbesondere eine röhrenförmige Kammer verstanden werden, in der der Spritzenkolben in bevorzugt axialer Richtung bewegt werden kann und/oder die den Spritzenkolben in einer Umfangsrichtung umschließt und/oder führt bzw. in der der Spritzenkolben geführt wird. Ferner dient der Spritzenzylinder als ein Aufnahmeraum des Bluts im Prozess der Blutabnahme. Mittels des Spritzenzylinders kann eine konstruktiv einfache Führung des Spritzenkolbens bereitgestellt werden.
  • Es wird zudem vorgeschlagen, dass zumindest eine der Kammern in zumindest einem Betriebszustand einen von einem Atmosphärendruck abweichenden Druck aufweist. Hierbei stellt der Betriebszustand bevorzugt einen Betriebszustand dar, bei dem die Kammer völlig unbefüllt von einer Flüssigkeit ist. Im Falle der Blutentnahmevorrichtung ist dies der Betriebszustand, bevor das Separiermittel bzw. der Filter geöffnet wird und die flüssigen Blutbestandteile in die Kammer des Spritzenkolbens einströmen. Ferner herrscht der von einem Atmosphärendruck abweichende Druck bevorzugt in der Kammer, die im Spritzenkolben ausgebildet ist. Atmosphärendruck definiert hierbei einen mittleren Luftdruck der Atmosphäre, der beispielsweise auf Meereshöhe 101325 Pa beträgt. Ein abweichender Druck stellt hier einen Unterdruck oder ein Vakuum dar. Mittels des von einem Atmosphärendruck abweichenden Drucks kann konstruktiv einfach eine gute Ansaugleistung der Blutbestandteile in die Kammer des Spritzenkolbens erreicht werden. Generell wäre es jedoch auch denkbar, die Blutentnahmevorrichtung bei einem Normaldruck zu betreiben.
  • Des Weiteren wird vorgeschlagen, dass die Blutentnahmevorrichtung zumindest einen Abscherkörper aufweist, der in zumindest einer der Kammern angeordnet ist. In diesem Zusammenhang soll unter einem „Scherkörper" insbesondere ein Körper verstanden werden, der zu einer Aufbringung von Scherung bzw. von Scherkräften auf ein Probenobjekt, wie beispielsweise Blutzellen, vorgesehen ist. Hierbei definiert Scherung eine Verformung des Probenobjekts unter Einwirkung einer Kraft, die tangential zu einer Seitenfläche des Probenobjekts wirkt. Durch die Anordnung und Verwendung von Scherkörpern kann eine einfache, effektive und kostengünstige Stimulation einer Produktion von Stoffwechselprodukten erreicht werden. Diese Stoffwechselprodukte bzw. die Blutentnahmevorrichtung sollen bevorzugt im Bereich der Behandlung von Entzündungen angewendet werden. Hierfür soll das gewonnene, mit dem Stoffwechselprodukt angereicherte Blutserum insbesondere in das entzündete Gebiet, wie sämtliche am Körper befindlichen Gelenke, Bereiche in Wirbelsäulennähe, perineurale Bereiche, Muskeln, Sehnen, Bänder, Faszien und/oder andere, dem Fachmann als sinnvoll erscheinende Bereiche, eingebracht bzw. eingespritzt werden. Eine Anwendung ist ungeeignet für eine Applikation direkt in die Blutbahn, also in Venen und Arterien, und in ein Lymphsystem.
  • Bevorzugt sind die gebildeten Stoffwechselprodukte an Entzündungsreaktionen beteiligt. Dadurch kann die Blutentnahmevorrichtung zur Gewinnung von entzündungshemmenden Wirkstoffen genutzt werden. Ein bevorzugter entzündungshemmender Wirkstoff ist ein Interleukin-1-Rezeptorantagonist (IL-1Ra). Der Interleukin-1-Rezeptorantagonist ist ein Rezeptorantagonist, der spezifisch eine Wirkung eines Proteins Interleukin-1 (IL1) neutralisiert. Interleukin-1 gehört als ein proentzündliches Schlüsselzytokin zu den wichtigsten entzündungsfördernden Signalstoffen des Immunsystems. Es wird nach einem Entzündungsreiz vor allem von Monozyten und Makrophagen gebildet. Entzündungsreize können Bakterien, Hefen, Autoantige ne, aber auch jede Art von Fremdpartikeln sein. Auch die Aufbringung der Scherkräfte durch die Scherkörper auf die Blutzellen stimuliert eine Entzündungsreaktion. Die proentzündlichen Effekte des Interleukin-1 werden durch Bindung an einem für Interleukin-1 spezifischen Interleukin-1-Rezeptor vermittelt. Der Interleukin-1-Rezeptorantagonist wird ebenfalls von Immunzellen freigesetzt und kommt im Körper als ein natürlicher Hemmstoff für das Interleukin-1 vor. Er spielt eine wesentliche Rolle bei einer Regulation eines durch Interleukin-1 vermittelten Entzündungsvorgangs. Eine Wirkung des Interleukin-1-Rezeptorantagonisten beruht darauf, dass er eine Wirkung des Interleukin-1 bremst und beendet, indem er anstelle von Interleukin-1 an den Interleukin-1-Rezeptor, der von einer Zielzelle exprimiert wird, an diese Zielzelle andockt und damit ein Anlagern des Interleukin-1 verhindert, wodurch das Interleukin-1 seine proentzündlichen Effekte nicht mehr vermitteln kann. Der Interleukin-1-Rezeptorantagonist ist also der antientzündliche Gegenspieler des Interleukin-1.
  • Vorteilhafterweise ist wenigstens ein Scherkörper von einer Kugel gebildet. Besonders vorteilhaft weist die Blutentnahmevorrichtung 240 Scherkörper in der Form von Kugeln auf. Eine Anzahl von Kugeln kann auch eine andere, dem Fachmann als zweckdienlich erscheinende Menge haben. Der Scherkörper hat hierbei einen Durchmesser zwischen 2 und 4 mm, wobei auch hier ein anderer, einem Fachmann als sinnvoll erscheinender Durchmesser realisierbar wäre. Durch eine Kugelform kann ein besonders effizienter und zudem schonend wirkender Scherkörper bereitgestellt werden. Der Scherkörper bzw. die Kugel kann aus einem Metall, einem Kunststoff, und besonders vor teilhaft aus Glas sein. Durch die Realisierung des Scherkörpers aus Glas kann ein einfach herstellbarer, leichter und kostengünstiger Scherkörper erzielt werden, was direkt eine Bereitstellung einer kostengünstigen und bedienerfreundlichen Blutentnahmevorrichtung ermöglicht.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass der Scherkörper eine glatte Oberfläche aufweist. Unter einer „glatten Oberfläche" soll hierbei insbesondere eine Oberfläche verstanden werden, die Erhebungen und/oder Vertiefungen mit einer von einer Haupterstreckung der Oberfläche abweichenden Erstreckung aufweist, wobei die Erhebungen und Vertiefungen kleiner sind als 0,1 mm. Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung kann eine schonende und effiziente Behandlung des Bluts bzw. der Blutbestandteile, wie der Blutzellen, bereitgestellt werden, durch die die Zellen einem moderaten Stress ausgesetzt werden können, der jedoch zu keiner Zerstörung der zellulären Strukturen, wie der Zellmembran, führt.
  • Ferner wird vorgeschlagen, dass zumindest eine der Kammern ein Fassungsvolumen zwischen 10 und 100 ml aufweist. Bevorzugt hat zumindest eine Kammer ein Fassungsvolumen zwischen 30 und 80 ml und besonders vorteilhaft zwischen 50 und 60 ml. Hierbei soll unter einem „Fassungsvolumen" insbesondere das Volumen verstanden werden, das maximal von einem Körper, wie einem Hohlraum und/oder einer Kammer, aufgenommen werden kann. Hierbei kann ein Füllmaterial fest, flüssig und/oder gasförmig sein. Wird dem Patienten ein Blutvolumen von 50 ml abgenommen, ergibt sich durch eine Behandlung des Bluts mit den Scherkörpern eine Konzentration an Interleukin-1- Rezeptorantagonist, die 140-fach höher ist als die Konzentration in einer unbehandelten Probe. Dadurch kann prozessual einfach eine effiziente Anreicherung eines Wirkstoffs in einem sinnvollen Volumen erreicht werden. Zusätzlich ist ein ausreichendes Volumen vorhanden, um gesundheitsfördernd eine Portionierung in kleinere Probenvolumina durchzuführen. Diese portionierten Proben können aufbewahrt werden und können zu einem späteren Zeitpunkt Verwendung finden. Ferner muss dem Patienten nur einmal Blut abgenommen werden, was besonders bei einem Tier als Patienten bedienerfreundlich und schützend für einen Blutabnehmenden ist. Des Weiteren handelt es sich durch die Verwendung von Eigenblut des Patienten um eine schnelle Methode, um den Wirkstoff zu gewinnen.
  • Die Blutentnahmevorrichtung ist dazu vorgesehen, nach den Richtlinien des Gesetzes über Medizinprodukte (Medizinproduktegesetz – MPG) zugelassen und eingesetzt zu werden.
  • Zeichnung
  • Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung. In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Die Zeichnung, die Beschreibung und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird die Merkmale zweckmäßigerweise auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
  • Es zeigen:
  • 1 eine Blutentnahmevorrichtung bei einer Blutentnahme,
  • 2 die Blutentnahmevorrichtung aus 1 nach einem Zentrifugationsschritt,
  • 3 die Blutentnahmevorrichtung aus 1 während eines Trennvorgangs,
  • 4 die Blutentnahmevorrichtung aus 1 nach dem Trennvorgang und während der Probenentnahme,
  • 5 die Separiereinheit aus 4 in einer Schnittdarstellung entlang der Linie V-V,
  • 6 eine alternative Separiereinheit mit zwei Separiermitteln,
  • 7 die Blutentnahmevorrichtung aus 1 mit einem alternativen verstärkten Spritzenkolben,
  • 8 die Blutentnahmevorrichtung aus 1 mit alternativem und abtrennbarem Spritzenkolben,
  • 9 eine weitere alternative Blutentnahmevorrichtung bei einer Blutentnahme,
  • 10 die Blutentnahmevorrichtung aus 8 nach einem Zentrifugationsschritt,
  • 11 die Blutentnahmevorrichtung aus 8 während eines Trennvorgangs,
  • 12 die Blutentnahmevorrichtung aus 8 nach dem Trennvorgang und während der Probenentnahme und
  • 13 eine weitere alternative Blutentnahmevorrichtung bei einer Blutentnahme.
  • Beschreibung der Ausführungsbeispiele
  • 1 zeigt eine Blutentnahmevorrichtung 10a in der Form einer Spritze mit einer Behältervorrichtung 12a, die zwei Kammern 14a, 16a zur Separierung von Blutbestandteilen 18a, 20a aufweist. Die Blutentnahmevorrichtung 10a weist einen Spritzenzylinder 34a und einen Spritzenkolben 32a auf. An einem unteren Ende 42a des Spritzenzylinders 34a, zu dem der Spritzenkolben 32a relativ bewegbar ist, ist ein Spritzenkonus 44a mit einem Außengewinde 46a angeordnet, über den eine Kanüle 48a, die einen Außendurchmesser zwischen 1,5 und 0,5 mm (17 bis 25 Gauge) aufweist, mit ihrem Innengewinde 50a mit dem Spritzenzylinder 34a verbindbar ist. Generell wäre jedoch auch eine Kanüle mit einem anderen Außendurchmesser denkbar. Ein Hohlraum des Spritzenzylinders 34a bildet die Kammer 14a, die ein Fassungsvolumen von 60 ml aufweist. Es wäre jedoch grundsätzlich auch ein anderes Fassungsvermögen zwischen 30 und 80 ml denkbar. Zu einer Überwachung eines Befüllvorgangs der Blutabnahmevorrichtung 10a bzw. des Spritzenzylinders 34a kann an einer Außenseite des Spritzenzylinders 34a eine hier nicht näher gezeigte Skalierung, beispielsweise in 10 ml-Schritten, vorgesehen sein. Ferner weist der Spritzenzylinder 34a an einem oberen Ende 52a eine Öffnung 54a auf, in die der Spritzenkolben 32a eingeführt ist.
  • Zudem weist die Blutentnahmevorrichtung 240 Scherkörper 36a auf, die in der Kammer 14a des Spritzenzylinders 34a angeordnet sind. Von den Scherkörpern 36a sind zur Wahrung der Übersichtlichkeit nur einzelne in der 1 gezeigt. Die Scherkörper 36a sind von Kugeln 38a gebildet, die aus Glas gefertigt sind und eine glatte Oberfläche 40a aufweisen. Die Scherkörper 36a nehmen etwa ein Volumen von 10 ml des 60 ml-Volumens des Spritzenzylinders 34a ein.
  • Der Spritzenkolben 32a wird von dem Spritzenzylinder 34a in einer axialen Richtung 56a geführt und bildet die Kammer 16a. Die Kammer 16a hat ein Flüssigkeitsfüllvolumen, das kleiner ist als das Flüssigkeitsfüllvolumen der Kammer 14a des Spritzenzylinders 34a, und bevorzugt ein Volumen zwischen 50 und 55 ml. An den Spitzenkolben 32a ist an einem unteren Ende 58a ein Dichtelement 60a in der Form eines Dichtrings aus Gummi angeordnet. Das Dichtelement 60a ist fest mit dem Spritzenkolben 32a verbunden und kann mit dem Spritzenkolben 32a in axialer Richtung 56a bewegt werden. Ferner erzeugt das Dichtelement 60a durch seine Interaktion mit einer Außenwand 62a des Spritzenkolbens 32a bzw. einer Oberfläche 64a der Außenwand 62a und einer Oberfläche 66a einer Innenwand 68a des Spritzenzylinders 34a eine Haftreibung zu einer gezielten Bewegung des Spritzenkolbens 32a relativ zum Spritzenzylinder 34a. Zudem dichtet das Dichtelement 60a die Kammer 14a des Spritzenzylinders 34a gegen einen Außenraum 70a bzw. gegenüber einer sich im Außenraum 70a befindlichen Luft ab.
  • Des Weiteren ist am unteren Ende 58a des Spritzenkolbens 32a eine Separiereinheit 22a angeordnet, die zur Separierung der Blutbestandteile 18a, 20a vorgesehen ist. Die Separiereinheit 22a ist zwischen den Kammern 14a und 16a angeordnet und trennt somit die Kammer 14a des Spritzenzylinders 34a von der Kammer 16a des Spritzenkolbens 32a. Ferner weist die Separiereinheit 22a Separiermittel 24a, 26a auf, die als Filter 28a, 30a ausgebildet und die jeweils in einer Bauteileinheit 72a, 74a angeordnet sind. Somit umfasst die Separiereinheit 22a die Filter 28a, 30a. Hierbei bildet ein Separiermittel 24a, 26a jeweils mit einem Barrieremittel 76a, 78a eine der Bauteileinheiten 72a, 74a. Die Barrieremittel 76a, 78a sind aus einem leichten Kunststoff gebildet und weitgehend undurchlässig für Feststoffe, Flüssigkeiten und/oder Gase.
  • Wie in der 5 exemplarisch für die Bauteileinheit 72a gezeigt ist, weisen die Bauteileinheiten 72a, 74a jeweils ein Verbindungselement 80a, 82a in der Form eines Befestigungsrings aus einem leichten Kunststoff auf, über das das halbkreisförmige Separiermittel 24a bzw. der Filter 28a und das halbkreisförmige Barrieremittel 76a verbunden sind. Ferner dient das Verbindungselement 80a der Bauteileinheit 72a dazu, die Bauteileinheit 72a mit einer Oberfläche 84a einer Innenwand 86a des Spritzenkolbens 32a verliersicher zu verbinden. Des Weiteren weist die Bauteileinheit 72a ein Abstandselement 88a in der Form eines Distanzrings aus einem leichten Kunststoff auf, das das Separiermittel 24a bzw. das Barriereelement 76a beabstandet zu einer Kolbenstange 90a anordnet. Das Abstandselement 88a bzw. die Bauteileinheit 74a kann in Umfangsrichtung 112a gegenüber der Kolbenstange 90a bewegt werden. Die Bauteileinheit 74a ist über einen hier nicht genauer spezifizierten Mechanismus fest mit der Kolbenstange 90a verbunden. Durch die Anordnung des Abstandselements 88a bzw. eine Beweglichkeit der Bauteileinheit 72a und/oder die feste Verbindung der Bauteileinheit 74a mit der Kolbenstange 90a können die Separiermittel 24a, 26a gegeneinander bewegbar ausgeführt sein und sind somit gegeneinander drehbar angeordnet. Ferner können die Separiermittel 24a, 26a durch ihre Drehbarkeit relativ zueinander schließbar und/oder öffenbar zueinander ausgeführt sein. Die Separiermittel 24a, 26a und die Barrieremittel 76a, 78a sind jeweils von einem halbkreisförmigen Ausschnitt gebildet. Bei gegengleich angeordneten Separiermitteln 24, 26a bzw. Barrieremitteln 76a, 78a, also Separiermittel 24a über Barrieremittel 78a und Barrieremittel 76a über Separiermittel 26a, kann die Separiereinheit durch eine Drehung um 180° von einer geschlossenen in eine geöffnete Stellung überführt werden.
  • In 6 ist eine alternative Separiereinheit 22a' bzw. eine alternative Bauteileinheit 72a' gezeigt. Die nicht gezeigte Bauteileinheit 74a' ist analog zur Bauteileinheit 72a' ausgeführt. Hierbei sind die Separiermittel 24a', 24a'' bzw. die Filter 28a', 28a'' und die Barrieremittel 76a', 76a'' von vier Teilkreissegmenten gebildet, wovon jedes einen Winkel α von 90° aufweist. Bei gegengleich angeordneten Mitteln, wie dem Separiermittel 24' mit dem Barrieremittel 78', dem Separiermittel 24a'' mit dem Barrieremittel 78'', dem Separiermittel 26a' mit dem Barrieremittel 76a' und dem Separiermittel 26a'' mit dem Barrieremittel 76a'', kann die Separiereinheit 22a' durch eine Drehung um 90° von einer geschlossenen in eine geöffnete Stellung überführt werden.
  • Zudem weist der Spritzenkolben 32a an einem oberen Ende 92a eine Öffnung 94a auf, durch die die Kolbenstange 90a geführt ist. Die Kolbenstange 90a erstreckt sich in axialer Richtung 56a von der Separiereinheit 22a bzw. dem unteren Ende 58a des Spritzenkolbens 32a durch die Kammer 16a bis über die Öffnung 94a hinaus und endet in einem Griffelement 96a. Ferner ist an dem oberen Ende 92a des Spritzenkolbens 32a eine Koppelvorrichtung 98a in der Form eines Konus mit Außengewinde 100a angeordnet. Auf das Außengewinde 100a der Koppelvorrichtung 98a ist ein Verschlusselement 102a mit einem Innengewinde 104a aufgeschraubt.
  • Zudem weist die Kammer 16a in einem Betriebszustand, und zwar vor dem Öffnen der Separiereinheit, einen von einem Atmosphärendruck abweichenden Druck, nämlich einen Unterdruck auf.
  • Im Folgenden wird eine Anwendung der Blutentnahmevorrichtung 10a beschrieben. Zu Beginn des Blutabnahmevorgangs befindet sich der Spritzenkolben 32a an einer dem unteren Ende 52a des Spritzenzylinders 34a nahen Position, die einer dem Fachmann bekannten Position zu einem Beginn einer Blutabnahme entspricht. Hierbei befinden sich in der Kammer 14a des Spritzenzylinders 34a nur die Scherkörper 36a und Luft (nicht gezeigt). Mittels der Kanüle 48a wird eine Vene eines Säugetiers bzw. eines Patienten (nicht gezeigt) punktiert und es wird dem Patienten durch Zurückziehen des Spritzenkolbens 32a relativ zum Spritzenzylinder 34a in einer dem Fachmann bekannten Weise ein Volumen von 50 ml Blut entnommen (siehe 1). Nach der Blutentnahme wird die Kanüle 48a abgenommen und der Spritzenkonus 44a wird durch Aufdrehen eines Innengewindes 106a einer Schutzvorrichtung 108a in der Form einer Schutzkappe auf das Außengewinde 46a des Spritzenkonus 44a verschlossen. Das Blut befindet sich in der Kammer 14a des Spritzenzylinders 34a und wird durch die Anordnung der Elemente (24a, 26a, 28a, 30a, 76a, 78a) der Separiereinheit 22a auf diese begrenzt. Dazu ist das Separiermittel 24a der Bauteileinheit 72a korrespondierend zum Barrieremittel 78a der Bauteileinheit 74a angeordnet und das Separiermittel 26a der Bauteileinheit 74a korrespondierend zum Barrieremittel 76a der Bauteileinheit 72a. Die Barrieremittel 76a, 78a verhindern ein Durchtreten des Bluts durch die Separiermittel 24a, 26a bzw. die Filter 28a, 30a.
  • Die sich im Blut befindenden Blutzellen wurden bei der Blutabnahme durch den Ansaugdruck mit erhöhtem Druck an den Scherkörpern 36a vorbeigedrängt. Diese Interaktion der Blutzellen mit den Kugeln 38a bzw. deren glatter Oberfläche 40a bedeutet für die Blutzellen eine Stresssituation, die einem Entzündungsprozess nahe kommt. Als Reaktion auf diese Stimulation bilden die Blutzellen Stoffwechselprodukte (Interleukin-1 und Interleukin-1-Rezeptorantagonist), die bei Entzündungsreaktionen in Erscheinung treten. Um eine ausreichende Anreicherung des Bluts mit diesen Stoffwechselprodukten bzw. bevorzugt der Anreicherung des entzündungshemmenden Interleukin-1-Rezeptorantagonisten zu erreichen, wird das abgenommene Blut in der Blutentnahmevorrichtung 10a für 2 bis 8 Stunden bei 37°C in einem Brutschrank inkubiert.
  • Nach der Inkubationszeit wird die Blutentnahmevorrichtung 10a aus dem Brutschrank entnommen und mit einer Zentrifuge bei Raumtemperatur für eine Zeitspanne zentrifugiert, die dazu ausreicht, die Scherkörper 36a bzw. die festen Blutbestandteile 18a, den Blutkuchen, zu sedimentieren (beispielsweise 10 Minuten bei 5000 rpm). Nach der Zentrifugation haben sich drei Schichten gebildet. An einem Spritzengrund 110a haben sich erst die schweren Scherkörper 36a abgesetzt, danach folgen die zellulären Blutbestandteile 18a bzw. der Blutkuchen und als letztes haben sich die flüssigen Blutbestandteile 20a, das Blutserum, angesammelt (siehe 2).
  • Um nun das Blutserum bzw. die flüssigen Blutbestandteile 20a von den festen, zellulären Blutbestandteilen 18a und den Scherkörpern 36a zu trennen, wird die Kolbenstange 90a über das Griffelement 96a um 180° in Umfangsrichtung 112a gedreht. Dadurch wird auch die Bauteileinheit 74a, die fest mit der Kolbenstange 90a verbunden ist, gedreht und die Separiermittel 24a, 26a bzw. die Filter 28a, 30a der Bauteileinheiten 72a, 74a kommen in Deckung zueinander. Wird nun der Spritzenkolben 32a wieder in die Ausgangsposition der Blutentnahme zurückgeschoben und verkleinert sich dadurch das 60 ml-Volumen der Kammer 14a des Spritzenzylinders 34a, können die flüssigen Blutbestandteile 20a die Filter 28a, 30a passieren und das Blutserum gelangt, vereinfacht durch den Unterdruck, der in der Kammer 16a herrscht, in die Kammer 16a des Spritzenkolbens 32a. Die zellulären bzw. festen Blutbestandteile 18a und die Scherkörper 36a werden von den Filtern 28a, 30a zurückgehalten und verbleiben in der Kammer 14a (siehe 3).
  • Sind die flüssigen Blutbestandteile 20a bzw. das Blutserum vollständig abgetrennt, wird die Bauteileinheit 74a durch Drehen der Kolbenstange 90a wieder verschlossen. Wie in 4 gezeigt ist, kann nun das Serum über eine Öffnung 114a der Koppelvorrichtung 98a entnommen werden. Hierfür wird das Verschlusselement 102a von dem Konus der Koppelvorrichtung 98a abgeschraubt, und es wird eine Probenspritze 116a oder Reinjektionsspritze mit einem Innengewinde 118a auf das Außengewinde 100a des Konus der Koppelvorrichtung 98a geschraubt. Durch ein Zurückziehen eines Kolbens 120a in axialer Richtung 56a der Probenspritze 116a werden nun die flüssigen Blutbestandteile 20a aus der Kammer 16a des Spritzenkolbens 32 ent nommen. Der Abnahmeschritt wird so lange wiederholt, bis die Kammer 16a entleert ist und alles Serum entnommen wurde. Zur Erleichterung der Serumabnahme kann die Kammer 16a des Spritzenkolbens 32a bei einem Wechsel von einer vollen Probenspritze 116a zu einer noch unbefüllten Probenspritze 116a zum Druckausgleich über die Öffnung 114a mit Luft befüllt werden. Die so gewonnenen 6 bis 8 Probenspritzen mit dem mit Interleukin-1-Rezeptorantagonist angereicherten Blutserum eines Patienten können nun zur Rückführung in den Patienten genutzt werden, dazu können sie bis zu 7 Monate bei –18 bis –20°C gelagert werden.
  • In den 7 bis 13 sind alternative Ausführungsbeispiele der Blutentnahmevorrichtung 10a dargestellt. Im Wesentlichen sind gleich bleibende Bauteile, Merkmale und Funktionen grundsätzlich mit den gleichen Bezugszeichen beziffert. Zur Unterscheidung der Ausführungsbeispiele sind jedoch den Bezugszeichen der Ausführungsbeispiele die Buchstaben a und e hinzugefügt. Die nachfolgende Beschreibung beschränkt sich im Wesentlichen auf die Unterschiede zu dem Ausführungsbeispiel in den 1 bis 5, wobei bezüglich gleich bleibender Bauteile, Merkmale und Funktionen auf die Beschreibung des Ausführungsbeispiels in den 1 bis 5 verwiesen werden kann.
  • 7 zeigt eine Blutentnahmevorrichtung 10b in der Form einer Spritze mit einer Behältervorrichtung 12b, die zwei Kammern 14b, 16b zur Separierung von Blutbestandteilen 18b, 20b aufweist. Hierbei sind für eine Zentrifugation zu einer Stabilisierung eines Spritzenkolbens 32b der Blutentnahmevor richtung 10b Stabilisierungselemente 122b in regelmäßigen Abständen 124b in axialer Richtung 56b verteilt in den Spritzenkolben 32b eingebracht. Diese Stabilisierungselemente 122b weisen auf ihrer Fläche verteilt Ausnehmungen 126b auf, die einen Durchtritt der flüssigen Blutbestandteile 20b erlauben. Ferner kann ein Spannelement 128b, beispielsweise aus Gummi, vorgesehen sein, das vor der Zentrifugation um den Umfang des Spritzenkolbens 32b gespannt wird und diesen in einer festen axialen Position während der Zentrifugation hält. Des Weiteren dient das Spannelement 128b als Anschlag am oberen Ende 52b des Spritzenzylinders 34b.
  • In 8 ist eine Blutentnahmevorrichtung 10c in der Form einer Spritze mit einer Behältervorrichtung 12c, die zwei Kammern 14c, 16c zur Separierung von Blutbestandteilen 18c, 20c aufweist, gezeigt. Hierbei können ein Spritzenzylinder 34c und ein Spritzenkolben 32c der Blutentnahmevorrichtung 10c nach einer Blutentnahme und vor einer Zentrifugation voneinander getrennt werden. Hierzu hat die Blutentnahmevorrichtung 10c bzw. der Spritzenkolben 32c eine Schutzvorrichtung 130c. Die Schutzvorrichtung 130c weist ein Schutzmittel 132c, ausgebildet als Schutzdeckel, auf, das nach einem Entfernen des Spritzenkolbens 32c am oberen Ende 52c auf die Öffnung 54c des Spritzenzylinders 34c aufgesteckt wird. Der Spritzenzylinder 34c kann nun zentrifugiert werden. Ferner weist die Schutzvorrichtung 130c eine Schutzfolie 134c auf, die nach der Trennung des Spritzenkolbens 32c von dem Spritzenzylinder 34c auf einer Seite 136c verbleibt, die im zusammengesetzten Zustand der Blutentnahmevorrichtung 10c in die Kammer 14c ragt. Diese Schutzfolie 134c dient dazu, die Separiereinheit 22c bzw. die Filter 28c, 30c der Separiereinheit 22c auch während der Separation von dem Spritzenzylinder 34c steril zu halten. Nach der Zentrifugation wird das Schutzmittel 132c aus der Öffnung 54c des Spritzenzylinders 34c entfernt, die Schutzfolie 134c wird vom Spritzenkolben 32c steril gelöst und der Spritzenkolben 32c wird in die Öffnung 54c des Spritzenzylinders 34c steril eingesetzt. Die flüssigen Blutbestandteile 20c werden anschließend durch die Filter 28c, 30c nicht nur von den festen, zellulären Blutbestandteilen 18c und den Scherkörpern 36c getrennt, sondern sie werden zusätzlich steril filtriert.
  • Es wäre jedoch auch möglich, eine zwischen den Kammern 14c und 16c angeordnete Separiereinheit 22c in Bauteileinheiten 72c und 74c zu trennen. Hierbei wäre jedoch zum einen auf sterile Bedingungen bei einer Trennung, einer Aufbewahrung und einer Zentrifugation der Blutentnahmevorrichtung 10c zu achten. Zum anderen müsste die Bauteileinheit 74c, die dem Spritzenzylinder 34c zugeordnet wird, mit dem Schutzmittel 132c gegen Austritt des Serums aus der Kammer 14c abgedeckt werden, und letztlich müsste die Blutentnahmevorrichtung 10c ohne einen Unterdruck in dem Spritzenkolben 32c arbeiten. Alternativ könnte auch die gesamte Separiereinheit 22c an dem Spritzenzylinder 34c verbleiben, hierbei müsste jedoch sichergestellt werden, dass die Bauteileinheiten 72c und 74c während des Zentrifugationsvorgangs in ihrer geschlossenen Position zueinander verbleiben. Dafür kann eine hier nicht näher beschriebene Verrastungseinheit an der Separiereinheit 22c vorgesehen sein.
  • Die 9 bis 12 zeigen eine alternative Blutentnahmevorrichtung 10d bzw. zeigen den Ablauf einer Blutaufarbeitung dieser Blutentnahmevorrichtung 10d auf. Die Blutentnahmevorrichtung 10d in der Form einer Spritze mit einer Behältervorrichtung 12d weist zwei Kammern 14d, 16d zur Separierung von Blutbestandteilen 18d, 20d und einen Spritzenkolben 32d, der die beiden Kammern 14d und 16d beinhaltet, auf. An einem unteren Ende 42d des Spritzenkolbens 32d ist ein Spritzenkonus 44d angeordnet, über den eine Kanüle 48d mit dem Spritzenkolben 32d verbindbar ist. Ein Hohlraum des Spritzenkolbens 32d weist ein Fassungsvolumen von 60 ml auf. An einem oberen Ende 176d ist eine Öffnung 138d angeordnet, in die eine Kolbenstange 90d eingeführt ist. Das obere Ende 140d der Kolbenstange 90d ist mit einem Spritzenzylinder 142d verliersicher verbunden. Der Spritzenzylinder 142d führt den Spritzenkolben 32d in einer axialen Richtung 56d und weist an einem unteren Ende 144d ein Dichtelement 60d in der Form einer Dichtlippe auf. Das Dichtelement 60d ist fest mit dem Spritzenzylinder 142d verbunden und ist mit diesem in axialer Richtung 56d bewegbar. Ferner erzeugt das Dichtelement 60d zu einer gezielten Bewegung des Spritzenkolbens 32d relativ zum Spritzenzylinder 142d eine Haftreibung. Zudem dichtet das Dichtelement 60d einen Hohlraum 146d zwischen dem Spritzenkolben 32d und dem Spritzenzylinder 142d gegenüber einem Außenraum 70d bzw. gegenüber einer sich im Außenraum 70d befindlichen Luft ab.
  • Ein unteres Ende 148d der Kolbenstange 90d trägt eine Separiereinheit 22d, die die beiden Kammern 14d und 16d des Spritzenkolbens 32d voneinander trennt. Ferner erstreckt sich die Kolbenstange 90d in axialer Richtung 56d von der Separiereinheit 22d durch die Kammer 16d über die Öffnung 138d hinaus durch den Hohlraum 146d bis zu einer Deckplatte 150d des Spritzenzylinders 142d. Die Separiereinheit 22d weist Separiermittel 24d, 26d auf, die als Filter 28d, 30d ausgebildet sind und die jeweils zusammen mit einem Barrieremittel 76d, 78d in einer Bauteileinheit 72d, 74d angeordnet sind. Die Bauteileinheit 74d ist über einen hier nicht genauer spezifizierten Mechanismus fest mit der Kolbenstange 90d verbunden. Die Kolbenstange 90d durchtritt die Bauteileinheiten 72d und 74d axial und bildet an der Seite 136d einen Auflageflansch 152d für die Bauteileinheit 72d, die über ein Abstandselement 88d frei bewegbar bzw. drehbar gegenüber der Kolbenstange 90d ausgeführt ist. Ferner weisen die Bauteileinheiten 72d, 74d jeweils ein Verbindungselement 80d, 82d auf, über das die Separiermittel 24d, 26d und die Barrieremittel 76d, 78d jeweils verbunden sind. Das Verbindungselement 80d der Bauteileinheit 72d dient dazu, eine Haftreibung zwischen der Bauteileinheit 72d und einer Oberfläche 84d einer Innenwand 86d des Spritzenkolbens 32d zu erzeugen. Durch die Anordnung des Abstandselements 88d bzw. eine Fixierung der Bauteileinheit 72d durch Haftreibung und/oder durch die feste Verbindung der Bauteileinheit 74d mit der Kolbenstange 90d können die Separiermittel 24d, 26d gegeneinander verdreht bzw. geöffnet und geschlossen werden.
  • Ferner ist an der Deckplatte 150d eine Koppelvorrichtung 98d angeordnet, die mit einem Verschlusselement 102d verschlossen ist. Die Koppelvorrichtung 98d weist zudem einen Schaft 154d auf, der mit einer korrespondierenden Eintrittsöffnung 156d an dem oberen Ende 176d interagiert.
  • Zudem weist die Blutentnahmevorrichtung 240 Scherkörper 36d auf, die in der Kammer 14d des Spritzenkolbens 32d angeordnet sind. Die Scherkörper 36d nehmen etwa ein Volumen von 10 ml des 60-ml-Volumens des Spritzenkolbens 32d ein.
  • Im Folgenden wird eine Anwendung der Blutentnahmevorrichtung 10d beschrieben. In 9 ist die Situation während einer Blutentnahme aus einer Vene eines Patienten mittels einer Kanüle 48d gezeigt. Nach der Blutentnahme wird die Kanüle 48d abgenommen und der Spritzenkonus 44d wird durch Aufdrehen der Schutzvorrichtung 108d verschlossen. Das Blut befindet sich in der Kammer 16d des Spritzenkolbens 32d und wird durch die Anordnung der Elemente (24d, 26d, 28d, 30d, 76d, 78d) der Separiereinheit 22d auf diese begrenzt. Die Barrieremittel 76d, 78d verhindern ein Durchtreten des Bluts durch die Separiermittel 24d, 26d bzw. die Filter 28d, 30d. Nach der Blutabnahme wird das abgenommene Blut in der Blutentnahmevorrichtung 10d für 2 bis 8 Stunden bei 37°C in einem Brutschrank inkubiert.
  • Eine Situation nach einer Zentrifugation der Blutentnahmevorrichtung 10d ist in 10 gezeigt. Es haben sich drei Schichten gebildet. An einem Spritzengrund 110d haben sich erst die schweren Scherkörper 36d abgesetzt, danach folgen die zellulären Blutbestandteile 18d bzw. der Blutkuchen, und als Letztes haben sich die flüssigen Blutbestandteile 20d, das Blutserum, angesammelt.
  • Zu einer Trennung des Blutserums bzw. der flüssigen Blutbestandteile 20d von den festen, zellulären Blutbestandteilen 18d und den Scherkörpern 36d wird die Kolbenstange 90d über den Spritzenzylinder 142d um 180° in Umfangsrichtung 112d gedreht (siehe 11). Durch die feste Anordnung der Kolbenstange 90d an die Bauteileinheit 74d wird zugleich die Bauteileinheit 74d gedreht. Die Bauteileinheit 72d verbleibt aufgrund der Haftreibung zwischen dem Verbindungselement 80d der Bauteileinheit 72d und der Oberfläche 84d der Innenwand 86d des Spritzenkolbens 32d in ihrer Position. Durch die Drehung der Bauteileinheiten 72d und 74d relativ zueinander werden die Separiermittel 24d, 26d bzw. die Filter 28d, 30d der Bauteileinheiten 72d, 74d in Deckung zueinander angeordnet. Ferner befindet sich die Koppelvorrichtung 98d nach der Drehung im Bezug auf die Kolbenstange 90d auf der anderen Seite des Spritzenzylinders 142d. Wird nun der Spritzenkolben 32d wieder in Richtung des Spritzengrunds 110d verschoben und verkleinert sich dadurch das Volumen der Kammer 14d des Spritzenkolbens 32d, können die flüssigen Blutbestandteile 20d die Filter 28d, 30d passieren und das Blutserum gelangt, vereinfacht durch einen Unterdruck, der in der Kammer 16d herrscht, in die Kammer 16d des Spritzenkolbens 32d. Die zellulären bzw. festen Blutbestandteile 18d und die Scherkörper 36d werden von den Filtern 28d, 30d zurückgehalten und verbleiben in der Kammer 14d.
  • Nach einer vollständigen Abtrennung der flüssigen Blutbestandteile 20d wird die Bauteileinheit 74d durch Drehen des Spritzenzylinders 142d wieder verschlossen. Gleichzeitig wird die Koppelvorrichtung 98d wieder auf die ursprüngliche Seite des Spitzenzylinders 142d gedreht, wodurch der Schaft 154d mit der Eintrittsöffnung 156 fluchtend angeordnet ist und mit der Kammer 16d zu einer Flüssigkeitsabnahme interagieren kann. In 12 ist nun ein Probenentnahmevorgang gezeigt. Hierbei wird das Serum über eine Öffnung 114d der Koppelvorrichtung 98d entnommen. Eine Probenspritze 116d wird an die Stelle eines Verschlusselements 102d an einen Konus der Koppelvorrichtung 98b aufgeschraubt. Wird nun ein Kolben 120d der Probenspritze 116d in axialer Richtung 56d zurückgezogen, können die flüssigen Blutbestandteile 20d aus der Kammer 16d des Spritzenkolbens 32d portionsweise entnommen werden.
  • 13 zeigt eine alternative Blutentnahmevorrichtung 10e mit einer Behältervorrichtung 12e, die zwei Kammern 14e, 16e zur Separierung von Blutbestandteilen 18e, 20e aufweist. Die Blutentnahmevorrichtung 10e ist aus einem Spritzenmantel 158e gebildet, der durch eine Trennwand 160e in die zwei Kammern 14e und 16e unterteilt wird. Die Kammern 14e und 16e fassen ein Fassungsvolumen von 60 ml, wobei die Kammer 16e zumindest ein Flüssigkeitsvolumen von 50 bis 55 ml aufnehmen kann. An einem Spritzengrund 110e ist im Bereich der Kammer 14e ein Spitzenkonus 44e zur Aufnahme einer Kanüle 48e angeformt und im Bereich der Kammer 16e befindet sich eine Koppelvorrichtung 98e, die mit einem Verschlusselement 102e verschlossen ist. In jeder Kammer 14e, 16e erstreckt sich von je einem Griffelement 96e aus durch eine Öffnung 162e in einer Deckplatte 150e des Spritzenmantels 158e eine Kolbenstange 90e, 164e in einer axialen Richtung 56e zum Spritzengrund 110e hin. Die Kolbenstangen 90e, 164e der Kammern 14e, 16e enden an einem unteren Ende 166e in je einem Stempel 168e, 170e. Zwischen den Kammern 14e, 16e ist eine Separiereinheit 22e bzw. ein Separiermittel 24e in der Form eines semipermeablen Filters 172e angeordnet. Des Weiteren befinden sind in der Kammer 14e Scherkörper 36e, die ein Volumen von 10 ml einnehmen.
  • Bei einer Blutentnahme mit der Kanüle 48e aus einer Vene eines Patienten wird das Blut durch Zurückziehen der Kolbenstange 90e der Kammer 14e in die Kammer 14e eingezogen. Nach der Blutentnahme wird die Kanüle 48e abgenommen und der Spritzenkonus 44e wird durch Aufdrehen einer Schutzvorrichtung 108e verschlossen. Das Blut wird in der Kammer 14e gehalten, da die Separiereinheit 22e bzw. der Filter 172e durch den Stempel 170e verschlossen wird. Ist die Kammer 14e mit einem Volumen von 50 ml Blut und ca. 10 ml Scherkörper 36e befüllt, stößt ein Gewinde 174e der Kolbenstange 90e der Kammer 14e an die Öffnung 162e. Der Stempel 168e kann dort an der Öffnung 162e befestigt werden und die Kolbenstange 90e kann vom Gewinde 174e abgetrennt werden. Nach der Blutabnahme wird das abgenommene Blut in der Blutentnahmevorrichtung 10d für 2 bis 8 Stunden bei 37°C in einem Brutschrank inkubiert.
  • Anschließend wird die Blutentnahmevorrichtung 10e zentrifugiert. Es haben sich drei Schichten gebildet. Am Spritzengrund 110e haben sich die schweren Scherkörper 36e und die zellulären Blutbestandteile 18e abgesetzt, danach folgen die flüssigen Blutbestandteile 20e.
  • Für eine Trennung der flüssigen Blutbestandteile 20e von den festen, zellulären Blutbestandteilen 18e und den Scherkörpern 36e wird die Kolbenstange 90e der Kammer 14e wieder in das Gewinde 174e eingeschraubt und die Kolbenstange 90e wird in Richtung des Spritzengrunds 110e verschoben, gleichzeitig wird die Kolbenstange 164e der Kammer 16e in axialer Richtung 56e in Richtung der Deckplatte 150e gezogen. Durch den so erzeugten Druck und die Freigabe des Filters 172e durch den wegbewegten Stempel 170e der Kolbenstange 164e werden die flüssigen Blutbestandteile 20e durch den Filter 172e gepresst und sammeln sich in der Kammer 16e. Die zellulären bzw. festen Blutbestandteile 18e und die Scherkörper 36e hingegen werden von dem Filter 172e zurückgehalten und verbleiben in der Kammer 14e.
  • Nach einer vollständigen Abtrennung der flüssigen Blutbestandteile 20e wird das Verschlusselement 102e abgenommen und das Serum kann über eine Öffnung 114e der Koppelvorrichtung 98e entnommen werden. Eine hier nicht im Detail gezeigte Probenspritze kann an einen Konus der Koppelvorrichtung 98b aufgeschraubt werden und durch Zurückziehen eines nicht gezeigten Kolbens der Probenspritze werden die flüssigen Blutbestandteile 20e aus der Kammer 16e des Spritzenmantels 158e portionsweise entnommen.
  • 10
    Blutentnahmevorrichtung
    12
    Behältervorrichtung
    14
    Kammer
    16
    Kammer
    18
    Blutbestandteil
    20
    Blutbestandteil
    22
    Separiereinheit
    24
    Separiermittel
    26
    Separiermittel
    28
    Filter
    30
    Filter
    32
    Spritzenkolben
    34
    Spritzenzylinder
    36
    Scherkörper
    38
    Kugel
    40
    Oberfläche
    42
    Ende
    44
    Spritzenkonus
    46
    Außengewinde
    48
    Kanüle
    50
    Innengewinde
    52
    Ende
    54
    Öffnung
    56
    axiale Richtung
    58
    Ende
    60
    Dichtelement
    62
    Außenwand
    64
    Oberfläche
    66
    Oberfläche
    68
    Innenwand
    70
    Außenraum
    72
    Bauteileinheit
    74
    Bauteileinheit
    76
    Barrieremittel
    78
    Barrieremittel
    80
    Verbindungselement
    82
    Verbindungselement
    84
    Oberfläche
    86
    Innenwand
    88
    Abstandselement
    90
    Kolbenstange
    92
    Ende
    94
    Öffnung
    96
    Griffelement
    98
    Koppelvorrichtung
    100
    Außengewinde
    102
    Verschlusselement
    104
    Innengewinde
    106
    Innengewinde
    108
    Schutzvorrichtung
    110
    Spritzengrund
    112
    Umfangsrichtung
    114
    Öffnung
    116
    Probenspritze
    118
    Innengewinde
    120
    Kolben
    122
    Stabilisierungselement
    124
    Abstand
    126
    Ausnehmung
    128
    Spannelement
    130
    Schutzvorrichtung
    132
    Schutzmittel
    134
    Schutzfolie
    136
    Seite
    138
    Öffnung
    140
    Ende
    142
    Spritzenzylinder
    144
    Ende
    146
    Hohlraum
    148
    Ende
    150
    Deckplatte
    152
    Auflageflansch
    154
    Schaft
    156
    Eintrittsöffnung
    158
    Spritzenmantel
    160
    Trennwand
    162
    Öffnung
    164
    Kolbenstange
    166
    Ende
    168
    Stempel
    170
    Stempel
    172
    Filter
    174
    Gewinde
    176
    Ende
    α
    Winkel

Claims (16)

  1. Blutentnahmevorrichtung mit wenigstens einer Behältervorrichtung (12a–e), dadurch gekennzeichnet, dass die Behältervorrichtung (12a–e) wenigstens zwei Kammern (14a, 16a; 14b, 16b; 14c, 16c; 14d, 16d; 14e, 16e) zur Separierung von Blutbestandteilen (18a, 20a; 18b, 20b; 18c, 20c; 18d, 20d; 18e, 20e) aufweist.
  2. Blutentnahmevorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Separiereinheit (22a–e), die zur Separierung der Blutbestandteile (18a, 20a; 18b, 20b; 18c, 20c; 18d, 20d; 18e, 20e) vorgesehen ist.
  3. Blutentnahmevorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Separiereinheit (22a–d) zumindest zwei Separiermittel (24a, 26a; 24b, 26b; 24c, 26c; 24d, 26d) aufweist.
  4. Blutentnahmevorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Separiermittel (24a, 26a; 24b, 26b; 24c, 26c; 24d, 26d) gegeneinander bewegbar ausgeführt sind.
  5. Blutentnahmevorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Separiermittel (24a, 26a; 24b, 26b; 24c, 26c; 24d, 26d) gegeneinander drehbar angeordnet sind.
  6. Blutentnahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Separiereinheit (22a–e) schließbar und/oder öffenbar ist.
  7. Blutentnahmevorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Separiereinheit (22a–e) wenigstens einen Filter (28a, 30a; 28b, 30b; 28c, 30c; 28d, 30d; 172e) umfasst.
  8. Blutentnahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Separiereinheit (22a–e) zwischen den Kammern (14a, 16a; 14b, 16b; 14c, 16c; 14d, 16d; 14e, 16e) angeordnet ist.
  9. Blutentnahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Spritzenkolben (32a–e), der zumindest eine Kammer (16a–e) bildet.
  10. Blutentnahmevorrichtung nach Anspruch 9, gekennzeichnet durch einen Spritzenzylinder (34a–c, 142d), zu dem der Spritzenkolben (32a–d) relativ bewegbar ist.
  11. Blutentnahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der Kammern (14a, 16a; 14b, 16b; 14c, 16c; 14d, 16d; 14e, 16e) in zumindest einem Betriebszustand einen von einem Atmosphärendruck abweichenden Druck aufweist.
  12. Blutentnahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch zumindest einen Scherkörper (36a–e), der in zumindest einer der Kammern (14a–e) angeordnet ist.
  13. Blutentnahmevorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Scherkörper (36a–e) von einer Kugel (38a–e) gebildet ist.
  14. Blutentnahmevorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Scherkörper (36a–e) aus Glas ist.
  15. Blutentnahmevorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Scherkörper (36a–e) eine glatte Oberfläche (40a–e) aufweist.
  16. Blutentnahmevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der Kammern (14a, 16a; 14b, 16b; 14c, 16c; 14d, 16d; 14e, 16e) ein Fassungsvolumen zwischen 30 und 80 ml aufweist.
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