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Gebiet der Erfindung:
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum nasschemischen
Behandeln von in der Vorrichtung angeordneter Ware sowie ein Verfahren zum
nasschemischen Behandeln von Ware. Außerdem betrifft die
vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Einbauen einer Strömungsvorrichtung
in eine derartige Behandlungsvorrichtung. Derartige Vorrichtungen
und Verfahren können sowohl bei der Herstellung von plattenförmigen
Werkstücken, wie Leiterplatten und -folien, von Wafern,
Solarzellen, photoelektrischen Zellen und Bildschirmplatten, als
auch bei der Herstellung von mit funktionellen oder dekorativen
Metallschichten versehenen nicht-plattenförmigen Werkstücken,
die beispielsweise in der Sanitärindustrie, im Automobilbau,
in der Möbelindustrie, in der Schmuck- und Brillenindustrie
und im Maschinenbau verwendet werden, eingesetzt werden.
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Stand der Technik:
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Für
die nasschemische Behandlung von Werkstücken, etwa für
die Metallisierung oder für das Ätzen, werden
die Werkstücke mit einer Behandlungsflüssigkeit
in Kontakt gebracht, beispielsweise durch Eintauchen in einen die
Behandlungsflüssigkeit enthaltenden Behälter,
oder durch Fördern eines Strahles der Behandlungsflüssigkeit
an die Oberfläche des Werkstückes. Die Werkstücke
können dabei schubweise oder auch mittels einer kontinuierlichen Förderanlage
durch eine Behandlungsanlage geführt und dabei behandelt
werden. Während der Behandlung können die Werkstücke
in senkrechter Lage oder in waagerechter Lage gehalten werden. Leiterplatten
werden beispielsweise typischerweise entweder in Tauchbehältern
in senkrechter Lage oder in einer Durchlaufanlage, in der die Werkstücke
in horizontaler Lage gehalten und kontinuierlich befördert werden,
behandelt. In letzterem Falle kann die Behandlungsflüssigkeit
beispielsweise in einem stationären Bad aufgestaut werden,
und die Werkstücke werden durch dieses Bad hindurchgeführt.
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Für
die nasschemische Behandlung ist es typischerweise vorteilhaft,
die Behandlungsflüssigkeit während der Behandlung
in Bewegung zu versetzen, damit ein ausreichender Flüssigkeitsaustausch
an der zu behandelnden Oberfläche der Werkstücke und
insbesondere in kleinen Löchern in den Werkstücken
stattfindet. Hierzu werden beispielsweise Düsen verwendet,
deren Düsenöffnungen unterhalb des Flüssigkeitsniveaus
angeordnet sind und mit denen die Flüssigkeit an die Werkstückoberflächen
gefördert wird. Außerdem kann die Flüssigkeit
auch mittels in die Flüssigkeit eingeblasener Luft in Bewegung versetzt
werden.
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Die
genannten Maßnahmen zur Bewegung der Flüssigkeit
weisen diverse Nachteile auf, von denen die wichtigsten darin bestehen,
dass die Flüssigkeitsbewegung zu heftig ist, so dass bestimmte
chemische Prozesse, die in der Behandlungsflüssigkeit stattfinden
sollen, nicht oder nur ungenügend stattfinden, und dass
die Bewegung häufig auch ungleichmäßig
ist und zwar sowohl über die Zeit als auch über den
Ort. Eine starke Einwirkung auf die Flüssigkeit kann zu
deren Zersetzung oder zumindest zu deren Schädigung führen.
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Um
diese Nachteile zu beheben, ist in
US-Patent
Nr. 5,375,926 eine Vorrichtung zum Mischen und Verteilen
von Flüssigkeit in einem Behälter offenbart. Die
Vorrichtung umfasst eine Schwingungen erzeugende Einrichtung, eine
Schwingungsachse zur axialen Übertragung der von der Einrichtung erzeugten
Schwingungen, mindestens eine Schwingungsschaufel, die an der Schwingungsachse
befestigt ist, und einen die Schwingungen absorbierenden Mechanismus,
der zwischen der die Schwingungen erzeugenden Einrichtung und einem
Behälter angeordnet ist. An der Achse können mehrere
der Schwingungsschaufeln angebracht sein. Die Schwingungsschaufeln
befinden sich in einer Flüssigkeit, um diese in Bewegung
zu versetzen.
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Ferner
ist in Patent Abstracts of Japan zu
JP 08-281272 A eine Einrichtung zum Behandeln
von Abwasser durch elektrolytische Oxidation beschrieben, beispielsweise
von verbrauchter Lösung, die zur stromlosen Abscheidung
von Nickel verwendet worden ist. Die Einrichtung weist drei Gruppen
von Elektrodenpaaren auf, die von Gleichstrom durchflossen werden.
Eine Vibrationen erzeugende Rührvorrichtung ist an einer
Seite der Elektrodenplatten angeordnet, so dass die durch die Schwingungen
erzeugte Strömung in der Flüssigkeit durch die
Gruppen von Elektroden gestört wird. Hierzu wird eine Schwingungsvorrichtung
eingesetzt, bei der Schwingungen von einem Vibrationsmotor über
ein Halteelement auf Schwingungsschaufeln übertragen werden.
Die Schaufeln sind in einem Winkel von 5°–30° zu
einer Ebene geneigt, die senkrecht zum Halteelement steht.
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Die
bekannten Maßnahmen und Vorrichtungen zum Bewegen der Behandlungsflüssigkeit
haben diverse Nachteile: Wie bereits oben angegeben, ist die Erzeugung
einer Bewegung in der Flüssigkeit mit den bekannten Vorrichtungen
und Verfahren sehr ungleichmäßig, so dass sich
Effekte bei der nasschemischen Behandlung, die von der Flüssigkeitsströmung abhängig
sind, an verschiedenen Stellen auf der Werkstückoberfläche
in unterschiedlicher Weise bemerkbar machen. Weiterhin führt
die Erzeugung von Bewegung in der Flüssigkeit mit den bekannten
Vorrichtungen und Verfahren u. U. zu einer sehr starken Einwirkung
auf die Werkstückoberfläche, wobei diese Einwirkung
lokal begrenzt und/oder nur zeitweise stattfindet. Eine wirkungsvolle
Durchströmung insbesondere von kleinen Löchern
ist mit den bekannten Vorrichtungen und Verfahren ebenfalls nicht
ohne weiteres möglich. Weiterhin ist es auch nicht möglich, eine
gezielte und kontrollierte Anströmung der Werkstückoberflächen
mit einer bestimmten Strömungsgeschwindigkeit und -richtung
zu erreichen. Die bekannten Vorrichtungen und Verfahren leiden in
vielen Fällen zudem an dem Nachteil, dass der mechanische
Aufbau aufwändig und damit kostspielig und die zum Betrieb
benötigte Energiemenge groß sind.
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Aufgabe:
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Somit
besteht eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, Mittel zu
finden, mit denen eine gleichmäßige Einwirkung
einer Behandlungsflüssigkeit bei der nasschemischen Behandlung
auf Ware erreicht wird. Insbesondere besteht eine Aufgabe darin,
die Gleichmäßigkeit der Einwirkung auf die Ware sowohl
im Hinblick auf ihre zeitliche Konstanz als auch im Hinblick auf
eine über die gesamte Oberfläche der Ware gleichmäßige
Behandlung zu erreichen. Weiterhin besteht eine Aufgabe der vorliegenden
Erfindung darin, Mittel zu finden, mit denen die Einwirkung in kontrollierter
Weise eingestellt werden kann. Des Weiteren besteht eine Aufgabe
der vorliegenden Erfindung darin, einen effektiven Stoffaustausch
sowohl auf der Fläche als auch in kleinen Löchern
in der Ware zu erreichen und hierzu Durchgangslöcher wirkungsvoll
zu durchströmen und Sacklöcher wirkungsvoll ständig
mit frischer Flüssigkeit zu versorgen. Auch eine evtll.
Badzersetzung infolge der Strömungserzeugung soll minimal
sein. Weiterhin besteht eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung
darin, einen kostengünstigen Aufbau der für die
Lösung der vorgenannten Aufgaben erforderlichen Mittel
zu gewährleisten und sicherzustellen, dass im Betrieb nur
vergleichsweise geringe Energiemengen erforderlich sind. Weiterhin
besteht eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, die vorgenannten
Erfordernisse sowohl für eine herkömmliche Vertikalfahrweise
als auch für einen Durchlaufbetrieb, bei dem die Ware entweder
in vertikaler oder horizontaler Ausrichtung geführt wird,
zu erreichen. Noch eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung
besteht darin, eine Vorrichtung und ein Verfahren zum nasschemi schen
Behandeln von Ware zu finden, mit der die vorgenannten Erfordernisse
erreichbar sind. Schließlich besteht eine Aufgabe der vorliegenden
Erfindung darin, ein Verfahren zu finden, mit dem herkömmliche
Vorrichtungen zum nasschemischen Behandeln mit Einrichtungen ausgerüstet
werden können, so dass die vorgenannten Erfordernisse erreichbar
sind.
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Erfindung:
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Diese
Aufgaben werden mit der Vorrichtung zum nasschemischen Behandeln
von in der Vorrichtung angeordneter Ware gemäß Patentanspruch
1, mit dem Verfahren zum nasschemischen Behandeln von in der Vorrichtung
angeordneter Ware gemäß Patentanspruch 19 und
mit dem Verfahren zum Einbauen eines Strömungsorgans in
die Vorrichtung zum nasschemischen Behandeln gemäß Patentanspruch
22 gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung
sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Soweit
nachstehend in der Beschreibung und in den Patentansprüchen
die Begriffe „der Oberfläche der Ware gegenüberstehend
angeordnet", „der Oberfläche der Ware gegenüber
steht" oder „der Behandlungsebene gegenüberstehend
angeordnet" verwendet werden, so ist darunter eine räumliche
Beziehung des gegenüberstehenden Gegenstandes zu der Oberfläche
der Ware bzw. zu der Behandlungsebene zu verstehen, die darin besteht,
dass von Flächenelementen der Oberfläche der Ware
bzw. der Behandlungsebene ausgehende Normalvektoren den gegenüberstehenden
Gegenstand treffen.
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Soweit
nachstehend in der Beschreibung und in den Patentansprüchen
der Begriff „Behandlungsebene" verwendet wird, so ist darunter
eine Ebene in der Behandlungsvorrichtung zu verstehen, in der ein
im Wesentlichen plattenförmiges Werkstück positioniert
ist. Beispielsweise kann eine der Oberflächen des im Wesentlichen
plattenförmigen Werkstückes mit der Behandlungsebene
zusammenfallen, oder das im Wesentlichen plattenförmige Werkstück
kann in der Behandlungsvorrichtung so angeordnet sein, dass die
Behandlungsebene zwischen den zwei Oberflächen des Werkstückes
angeordnet ist.
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Soweit
nachstehend in der Beschreibung und in den Patentansprüchen
der Begriff „nasschemische Behandlung" verwendet wird,
so ist darunter eine Oberflächenbehandlung zu verstehen,
die unter Verwendung von chemischen Flüssigkeiten durchgeführt
wird, beispielsweise eine chemische oder elektrolytische Metallisierung,
ein chemisches oder elektrolytisches Ätzverfahren, eine
chemische oder elektrolytische Entfettung oder eine Anodisierung.
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Soweit
nachstehend in der Beschreibung und in den Patentansprüchen
die Begriffe „Ware" und „Werkstücke"
verwendet wird, so sind darunter Gegenstände zu verstehen,
die in unbehandelter oder nasschemisch behandelter Form für
verschiedene Anwendungsgebiete hergestellt werden, beispielsweise
in der Leiterplattentechnik (Leiterplatten, Leiterfolien), der Wafertechnik,
zur Herstellung von metallisierten oder für sonstige Zwecke
behandelten Glasplatten, etwa für Fenster, Spiegel, Bildschirmplatten
und Kollektoren, in der Photovoltaik (photoelektrische Zellen) oder
in der Sensortechnik (photosensitive Zellen). Ferner sind darunter
aber nicht nur die vorstehend vorzugsweise plattenförmigen
Gegenstände zu verstehen sondern auch anders geformte Gegenstände,
die beispielsweise eine gekrümmte Oberfläche aufweisen.
Derartige Werkstücke werden beispielsweise in der Sanitärindustrie,
im Automobilbau, in der Möbelindustrie, in der Schmuck-
und Brillenindustrie und im Maschinenbau eingesetzt, etwa Duschköpfe
und Sanitärarmaturen, Möbelbeschläge,
Brillengestelle, Schmuck, Maschinenteile, einschließlich
Motorblöcke.
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Soweit
nachstehend in der Beschreibung und in den Patentansprüchen
der Begriff „quer zur Bewegungsbahn" verwendet wird, so
ist darunter eine Ausrichtung des Gegenstandes zu verstehen, der
darin besteht, dass mindestens eine von deren Oberflächen
in einem Winkel von > 0° bis
90° zur Bewegungsbahn geneigt ist. Die Bewegungsbahn ist durch
den Weg gekennzeichnet, den ein Strömungsorgan zurücklegt.
Im Falle von Leisten, die eine Hauptebene (eine mit einer der Hauptflächen
der Leisten zusammenfallende Ebene) aufweisen, ist diese Hauptebene
in dem genannten Winkel zur Bewegungsbahn geneigt.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung zum nasschemischen
Behandeln von in der Vorrichtung angeordneter Ware umfasst mindestens
ein jeweils mindestens ein paddelähnliches Strömungselement aufweisendes
Strömungsorgan. Mindestens ein Strömungsorgan
ist in erfindungsgemäßer Weise der Oberfläche
der Ware gegenüberstehend angeordnet und im Wesentlichen
(≤ ±15°) parallel zur Oberfläche der
Ware bewegbar.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren zum nasschemischen
Behandeln von in einer Behandlungsvorrichtung angeordneter Ware
umfasst folgende Verfahrensschritte:
- a. Vorsehen
mindestens eines jeweils mindestens ein paddelähnliches
Strömungselement aufweisenden Strömungsorgans
in der Behandlungsvorrichtung und
- b. Bewegen des Strömungsorgans relativ zur Oberfläche
der Ware,
- c. Anordnen mindestens eines Strömungsorgans derart
in der Vorrichtung, dass es der Oberfläche der Ware gegenüber
steht, und
- d. Bewegen des Strömungsorgans im Wesentlichen parallel
(≤ ±15°) zur Oberfläche der
Ware.
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Mit
der erfindungsgemäßen Vorrichtung können
folgende Vorteile erreicht werden:
Insbesondere indem das Strömungsorgan
derart in der Vorrichtung angeordnet ist, dass es der Oberfläche
der Ware gegenüberstehend angeordnet und im Wesentlichen
parallel (≤ ±15°) zur Oberfläche
der Ware bewegt wird, ist eine gleichmäßige Anströmung aller
Bereiche der Warenoberfläche erreichbar. Damit ist jeder
Punkt einer zu behandelnden Oberfläche der Ware in gleicher
Weise mit der Anströmung erreichbar.
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Indem
insbesondere ferner paddelähnliche Strömungselemente
an den Strömungsorganen verwendet werden, können
im zeitlichen Mittel alle Bereiche der Fläche gleichmäßig
angeströmt werden.
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Durch
die Erfindung ist es auch möglich, kleine Löcher,
insbesondere kleine Durchgangslöcher und Sacklöcher
gleichmäßig zu durchströmen. Dies gelingt
mit der vorliegenden Erfindung ebenfalls durch eine Anströmung,
die im zeitlichen Mittel gleichmäßig ist und alle
Löcher in gleichem Maße erreicht.
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Ferner
wird insbesondere durch die Verwendung von paddelähnlichen
Strömungselementen erreicht, dass die Behandlungsflüssigkeit
schonend betrieben wird, so dass sie z. B. in geringerem Umfange ausgast
oder sich zersetzt als dies bei Verwendung von mit Pumpen versorgten
Düsen der Fall wäre.
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Ebenfalls
insbesondere durch die Verwendung der paddelähnlichen Strömungselemente
kann die Strömungsintensität und Strömungsrichtung
kontrolliert eingestellt werden.
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Im
Vergleich zur herkömmlichen Düsenanströmung
ist die Verwendung eines Strömungsorgans mit paddelähnlichen
Strömungselementen durch einen weitaus kostengünstigeren
mechanischen Aufbau gekennzeichnet. Durch diesen Aufbau ergibt sich
im Vergleich zur Düsenanströmung zudem ein deutlich
geringerer Energieverbrauch.
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Die
Erfindung hat ferner einen großen Einsatzbereich für
die herkömmliche Vertikal-(Tauch)-Technik, die Horizontal-Durchlauf-
und die Vertikal-Durchlauftechnik (für vertikal ausgerichtete
Platten, welche auf horizontalem Weg durch die Behandlungsstationen
transportiert werden). Außerdem ist die Erfindung prinzipiell
auch für alle Behandlungsschritte, einschließlich
der elektrochemischen Behandlung, geeignet. Eine bevorzugte Anwendung besteht
darin, die Vorrichtung und das Verfahren für die stromlose
Metallisierung einzusetzen, insbesondere für die stromlose
Verkupferung.
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Um
die vorteilhaften Wirkungen zu erreichen, kann eine herkömmliche
Vorrichtung zur nasschemischen Behandlung dadurch geschaffen werden,
dass ein ein paddelähnliches Strömungselement
aufweisendes Strömungsorgan in eine herkömmliche
Vorrichtung eingebaut oder beispielsweise eine herkömmliche
Behandlungsvorrichtung mit einem derartigen Strömungsorgan
nachgerüstet wird. Hierzu sind folgende Verfahrensschritte
vorgesehen:
- i) Bereitstellen der Vorrichtung
zum nasschemischen Behandeln,
- ii) Einbauen mindestens eines Strömungsorgans in die
Vorrichtung, so dass das Strömungsorgan der Oberfläche
der Ware gegenüber steht und im Wesentlichen parallel (≤ ±15°)
zur Oberfläche der Ware bewegbar ist.
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Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist
die Ware plattenförmig und in einer Behandlungsebene in
der Vorrichtung angeordnet. Derartige plattenförmige Ware kann
insbesondere ausgewählt sein aus der Gruppe, umfassend
Leiterplatten, Leiterfolien, Wafer, photoelektrische Platten und
Glassplatten. In diesem Fall ist mindestens ein Strömungsorgan
einer Seite der Behandlungsebene gegenüberstehend angeordnet
und im Wesentlichen parallel (≤ ±15°)
zu dieser bewegbar. Im Falle der plattenförmigen Ware kann
eine besonders gleichmäßige Behandlung erreicht
werden, weil das Strömungsorgan in geeigneter Weise an
der Oberfläche dieser Ware angeordnet werden kann, so dass
sich zwischen den paddelähnlichen Strömungselementen
und der Warenoberfläche stets ein gleich bleibender Abstand
einstellen kann.
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In
einer weiter bevorzugten Ausführungsform der Erfindung,
kann dann, wenn die Ware plattenförmig ausgebildet ist,
an jeder Seite der Behandlungsebene ein Strömungsorgan
angeordnet sein.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
ist mindestens ein Strömungsorgan so angeordnet, dass es
sich im Wesentlichen parallel (≤ ±15°)
zur Oberfläche der Ware erstreckt.
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Weiterhin
kann ein Strömungsorgan mindestens zwei paddelähnliche
Strömungselemente aufweisen, beispielsweise vier, fünf,
sechs, sieben oder acht Strömungselemente. Die Strömungselemente können
insbesondere parallel zueinander angeordnet sein.
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Die
Bewegungsbahn des Strömungsorgans erstreckt sich vorzugsweise
parallel zur Oberfläche der Ware. Im Falle von plattenförmiger
Ware wird das Strömungsorgan dann entlang einer geraden
Bewegungsbahn bewegt. Auch dann wenn die Ware nicht plattenförmig
ist, kann diese Bahn gerade verlaufen, wobei sich die Bewegungsbahn
in diesem Falle parallel zu einer Hauptausdehnungsrichtung oder
-ebene der Ware erstrecken kann. In einer anderen erfindungsgemäßen
Ausführungsform kann die Bewegung in einer Bahn stattfinden,
die parallel zur Oberfläche der Ware verläuft,
auch wenn die Oberfläche gekrümmt ist, so dass
die Bahn in diesem Falle ebenfalls gekrümmt ist. Die Bewegungsbahn
kann sich natürlich nicht nur in einer Richtung erstrecken,
sondern auch in zwei Richtungen. Auch Mischformen dieser Varianten
sind möglich.
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Die
Bewegung eines Strömungsorgans kann unterschiedlich sein.
Vorzugsweise findet eine periodische Bewegung statt. Die Bewegung
kann aber auch gleichförmig oder ruckartig oder mit Pausen stattfinden.
Auch Vibrationen sind möglich. Die Bewegung des Strömungsorgans
ist vorzugsweise periodisch, wobei die Frequenz der periodischen
Bewegung bevorzugt im Bereich von 0,02 bis 100 Hz, besonders bevorzugt
im Bereich von 0,1 bis 10 Hz und ganz besonders bevorzugt im Bereich
von 0,2 bis 3 Hz liegen kann. Die Bewegung kann auch gleichförmig,
also mit konstanter Geschwindigkeit erfolgen, beispielsweise mit
einer Geschwindigkeit von 1 bis 100 cm/s.
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Die
paddelähnlichen Strömungselemente eines Strömungsorgans
erstrecken sich vorzugsweise quer zu der Bewegungsbahn des Organs.
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Weiterhin
kann ein Strömungsorgan gemäß der Erfindung
so hin und her bewegt werden, dass die Oberfläche der Ware
dabei vollständig überstrichen wird. D. h. jeder
Punkt auf der Oberfläche der Ware wird von zumindest einem
Strömungselement eines Strömungsorgans in vorzugsweise
geringem Abstand passiert. Vorzugsweise ist ein Strömungsorgan
so gestaltet, dass infolge der Bewegung des Registers innerhalb
eines Bewegungszyklus' (= einmal hin und her) alle Bereiche der
Platte mindestens einmal, bevorzugt mindestens zweimal, besonders
bevorzugt vier mal, von einem Strömungselement überstrichen
werden (bei senkrechter Projektion auf die Oberfläche).
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Die
Bewegung des Strömungsorgans ist weiterhin vorzugsweise
so gestaltet, dass der Rasterabstand der Strömungselemente
eines Strömungsorgans voneinander höchstens so
groß ist wie der Gesamtweg, den das Organ bei periodischer
Bewegung in eine Bewegungsrichtung (beispielsweise bei einer Hinbewegung)
zurücklegt. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist der Rasterabstand der Strömungselemente
eines Strömungsorgans höchstens so groß wie
die Hälfte des Gesamtweges, den das Strömungsorgan
bei periodischer Bewegung in eine Bewegungsrichtung zurücklegt.
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Weiterhin
ist die Erstreckung des Strömungsorgans von dem ersten
bis zum letzen Strömungselement, in der Bewegungsrichtung
ermittelt, mindestens so groß wie die Erstreckung der zu
behandelnden Oberfläche, ebenfalls in der Bewegungsrichtung
ermittelt, abzüglich der doppelten Amplitude, besonders
bevorzugt abzüglich der Amplitude (Gesamtweg in eine Bewegungsrichtung
= 2 × Amplitude).
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Weiterhin
ist die Erstreckung des Strömungsorgans, senkrecht zur
Bewegungsrichtung ermittelt, vorzugsweise mindestens so groß wie
die Breite der zu behandelnden Oberfläche der Ware. Sollte
die Ware selbst zumindest mit einer Bewegungskomponente auch in
dieser Richtung bewegt werden, ist dieser zusätzliche Bewegungsweg
der Ware zur Breite des Strömungsorgans zu addieren.
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Anstelle
einer periodischen Bewegung (Hin- und Herbewegung) kann mindestens
ein Strömungsorgan in einer Bewegungsbahn umlaufend ausgebildet
sein, so dass die Oberfläche der Ware dabei vollständig überstrichen
wird. Hierbei kann das Strömungsorgan beispielsweise ähnlich
einem Förderband ausgeführt sein, so dass eine
kontinuierliche Bewegung von an dem Förderband befestigten
Strömungselementen stattfindet. Eine Bahn des Förderbandes
verläuft vorzugsweise parallel zur Warenoberfläche.
Das Förderband selbst kann flüssigkeitsdurchlässig
oder auch undurchlässig sein.
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Weiterhin
kann mindestens ein paddelähnliches Strömungselement
eines Strömungsorgans starr gehalten sein. Beispielsweise
können die Strömungselemente mit einem Gestell
verbunden sein.
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In
einer alternativen Ausführungsform der Erfindung kann mindestens
ein paddelähnliches Strömungselement eines Strömungsorgans
verschwenkbar sein. Hierzu können die Strömungselemente
mit einem Gestell beweglich verbunden sein, beispielsweise dadurch,
dass sie über ein Gelenk am Gestell befestigt sind. Um
in diesem Falle den verlängerten Auslenkungsweg der Strömungselemente beim
Hin- und Herbewegen des Strömungsorgans durch das Verschwenken
zu kompensieren, sollte der Bewegungsweg des Strömungsorgans
gegenüber einem Strömungsorgan, bei dem die Strömungselemente
starr montiert sind, um den Auslenkungsweg der Strömungselemente
verlängert werden. Mit beweglichen Strömungselementen
lassen sich die Anströmrichtung, Form und Intensität
der Strömung in der Behandlungsflüssigkeit beeinflussen.
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In
einer Weiterbildung der vorgenannten erfindungsgemäßen
Ausführungsform ist das paddelähnliche Strömungselement
gegen einen Anschlag verschwenkbar. Dadurch wird die Auslenkung
der Strömungselemente beim Hin- und/oder Herbewegen begrenzt.
Beispielsweise kann der Anschlag dazu dienen, die Auslenkung auf
einen Schwenksektor zu begrenzen, der sich auf einen Bereich von
0° bis 90° gegen die Bewegungsbahn erstreckt,
d. h. auf eine Viertelkreis-Schwenkbewegung.
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Grundsätzlich
können die Strömungselemente starr ausgeführt
sein, d. h. im Wesentlichen Verbiegungs- und Verwindungssteifigkeit
aufweisen, so dass sich deren Form bei der Bewegung des Strömungsorgans
nicht ändert. Andererseits können die Strömungselemente
aber auch so ausgebildet sein, dass sie sich beim Bewegen verbiegen
und/oder verwinden. Hierzu können flexible Elemente (beispielsweise
Lamellen) verwendet werden, etwa indem sie einen dünnen
Querschnitt aufweisen. In einer alternativen Ausführungsform
der Erfindung können die Elemente auch aus einem flexiblen
Material bestehen.
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Weiter
bevorzugt können die Strömungsorgane dann, wenn
Strömungsorgane an beiden Seiten der Oberfläche
von plattenförmiger Ware angeordnet sind, an den beiden
Seiten der Behandlungsebene so angeordnet sein, dass die paddelähnlichen Strömungselemente
verschiedener Strömungsorgane gegeneinander versetzt sind,
z. B. auf Lücke stehen. Dies ist insbesondere bei der Behandlung
von plattenförmiger Ware vorteilhaft, die durchgehende Löcher
aufweist.
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Wenn
die paddelähnlichen Strömungselemente zudem in
letzterem Falle der Oberfläche der Ware zugewandte konvex
geformte Stirnflächen aufweisen, kann eine besonders effektive
Durchströmung auch von kleinen Löchern erreicht
werden. Dies gelingt dadurch, dass die Strömungselemente beim
Entlangfahren an der Warenoberfläche mit deren Stirnflächen
eine Strömung in der unmittelbaren Oberflächennähe
erzeugt, die an der Seite der Stirnfläche zu einem niedrigeren
statischen Druck führt als er zwischen zwei benachbarten
Strömungselementen herrscht. Durch den Versatz der Strömungselemente
beispielsweise an den beiden Warenoberflächen von plattenförmiger
Ware wird somit ein lokales Druckgefälle entlang der Achsen
durchgehender Löcher erzeugt. Dies führt zu einer
verbesserten Durchströmung der Löcher (Bernoulli-Effekt).
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
sind die Strömungselemente ausgewählt sind aus
der Gruppe, umfassend Leisten und Stifte. Leisten sind insbesondere
durch einen flachen Querschnitt und eine lang gestreckte Form gekennzeichnet.
Somit weisen Leisten eine Hauptebene auf.
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Werden
Leisten verwendet, können diese so am Strömungsorgan
angebracht sein, dass sich deren jeweilige Hauptebenen quer, vorzugsweise
in einem Winkel von 90°, zur Bewegungsbahn des Strömungsorgans
erstrecken. Grundsätzlich können sie aber schräg
zur Bewegungsbahn angeordnet sein. Weiterhin sind die Leisten auch
bezüglich der Warenoberfläche vorzugsweise senkrecht
angeordnet. Sie können auch schräg (< 90°) zur
Warenoberfläche angeordnet sein, beispielsweise um eine
bestimmte Strömungsrichtung zu erzeugen.
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In
einer Grundausführungsform der vorliegenden Erfindung sind
zur Behandlung von plattenförmiger Ware in einer Behandlungsvorrichtung
zwei Strömungsorgane vorgesehen, die Leisten als Strömungselemente
aufweisen und von denen jeweils eines auf einer Seite der Ware angeordnet
ist. Jedes Strömungsorgan besteht in dieser besonders bevorzugten
Ausführungsform aus parallel angeordneten Leisten, deren
Breitseite senkrecht zur Oberfläche der Ware und deren
Längsseite lotrecht zur Bewegungsbahn ausgerichtet sind.
Die Leisten sind an einem Gestell befestigt, welches über
einen Antrieb bewegt wird.
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Die
Leisten weisen vorzugsweise einen im Wesentlichen rechteckigen Grundriss
auf. Somit sind die Leisten in der einfachsten Ausführung über
ihre komplette Länge mit dem gleichen rechteckigen Querschnitt
versehen. Die Leisten können über die komplette
Breite durchgängig sein oder aus Einzelleisten bestehen.
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Die
Leisten können allerdings auch diverse Querschnitte aufweisen:
Abgesehen von einem rechteckigen Querschnitt kann dieser auch trapezförmig,
dreieckig oder rund sein. Insbesondere an der der Warenoberfläche
zugewandte Stirnflächen der Leisten kann der Querschnitt
auch rund oder abgerundet sein.
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Die
Dicke der Leisten kann je nach Material und gewünschter
Form, etwa um bestimmte Eigenschaften zu realisieren, wenige Mikrometer
bis zu einigen Zentimetern (z. B. 10 cm) betragen. Die Leistenbreite
kann je nach Anforderung wenige Millimeter bis zu einigen Dezimetern
betragen. Die Anzahl der Leisten in einem Strömungsorgan
kann in einem weiten Bereich gewählt werden, beispielsweise
von 1 bis 10000, vorzugsweise von 3 bis 100, besonders bevorzugt
von 5 bis 25. Der Abstand zwischen den Leisten in einem Strömungsorgan
kann konstant sein. Der Abstand kann aber auch von Leiste zu Leiste
unterschiedlich sein. Er kann von 1 bis 500 mm, vorzugsweise von
3 bis 250 mm, besonders bevorzugt von 10 bis 150 mm betragen. Besonders
günstig kann sein, dass der Abstand zwischen zwei Leisten gleich
der Amplitude der periodischen Bewegung des Strömungsorgans
(±10%) ist.
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Für
die Leisten kommen alle in der Behandlungsflüssigkeit beständigen
Materialien in Frage, bevorzugt Kunststoffe, besonders bevorzugt
unpigmentierte Kunststoffe.
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Die
Leisten können in einem Abstand zur Warenoberfläche
in einem Bereich von 0 bis 500 mm, vorzugsweise von 1 bis 100 mm
und besonders bevorzugt von 3 bis 50 mm angeordnet sein. Üblicherweise
ist der Abstand der Leisten zur Warenoberfläche während
der Behandlung konstant, insbesondere wenn plattenförmige
Ware behandelt wird. Aber auch variierende Abstände sind
denkbar. In einer Ausführung können die Strömungselemente
auch die Oberfläche berühren.
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Weiterhin
können die Leisten an der der Oberfläche der Ware
zugewandten Seite strukturiert sein. Beispielsweise können
profilierte Leisten verwendet werden: So können die Leisten
auf der der zu behandelnden Warenoberfläche zugewandten
Seite Aussparungen aufweisen, so dass sich ein kammartiges Aussehen
ergibt. Dies ergibt eine Verbesserung in der Gleichmäßigkeit
und Effektivität der Anströmung auf der Ware.
Außerdem oder alternativ können sich in den Leisten
auch Löcher befinden, die die Strömungsverhältnisse
ebenfalls beeinflussen.
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Die
Breite der Zähne kann in einem Bereich von 1 bis 100 mm,
bevorzugt von 10 bis 30 mm liegen. Der Abstand der Zähne
voneinander (Breite der Aussparungen) kann in einem Bereich von
1 bis 100 mm, bevorzugt von 10 bis 30 mm, liegen. Die Aussparungen
können bei benachbarten Strömungselementen auch
gegeneinander versetzt sein. Die Aussparungen können bei
Strömungselementen auf der Vorderseite und der Rückseite
der Platte auch gegeneinander versetzt sein.
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Die
Aussparungen können rechteckig, dreieckig oder rund, beispielsweise
bevorzugt halbkreisförmig, sein. Auch andere Formen sind
denkbar. Die Breite der Zähne auf einer Leiste oder von
Leiste zu Leiste kann immer gleich oder unterschiedlich sein. Dies
gilt gleichermaßen auch für die Aussparungen zwischen
den Zähnen. Ferner können die zur zu behandelnden
Warenoberfläche zugewandten Stirnflächen so ausgebildet
sein, dass bestimmte Strömungen realisiert werden, beispielsweise
Strömungen, welche dem Bernoulli-Prinzip entsprechen.
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Werden
Stifte und kleine Paddel als Strömungselemente verwendet,
so können diese in einem Strömungsorgan vorzugsweise
matrixartig angeordnet sein.
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Die
Strömungsorgane können pneumatisch oder elektromechanisch,
gemeinsam oder individuell angetrieben werden oder auch mit einer
anderen Bewegung gekoppelt sein.
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Die
Strömungsorgane weisen vorzugsweise ein Gestell zur Halterung
der Strömungselemente auf. An der Rückseite ist
ein Strömungsorgan vorzugsweise offen, um die Flüssigkeitszirkulation
dort nicht zu behindern. Das Strömungsorgan kann an der Rückseite
aber auch geschlossen sein.
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Falls
Plattenmaterial, insbesondere folienartiges Material, behandelt
werden soll, ist es wichtig, dass es in einer Flächenebene
fixiert ist, um einen konstanten Abstand zum Strömungsorgan
zu gewährleisten. Dazu kann es an dessen seitlichen Rändern
gegriffen und gegebenenfalls zusätzlich gespannt werden.
Hierzu können geeignete Halteelemente eingesetzt werden.
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Das
Material kann starr gehalten werden, d. h. ohne es zu bewegen. Allerdings
kann das Material in der Flüssigkeit auch bewegt werden,
etwa senkrecht oder parallel, z. B. kreisförmig, zur Warenoberfläche
oder senkrecht oder parallel zu seiner Hauptausdehnungsrichtung
oder -ebene. Alternativ kann es auch in zwei der genannten Richtungen
gleichzeitig bewegt werden.
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Im
Falle von Vertikalanlagen, in denen die plattenförmige
Ware behandelt und hierzu in die Behandlungsflüssigkeit
eingetaucht wird, können diese Halteelemente beispielsweise
Halteleisten sein, die die Ware seitlich an den Rändern
halten. Halteelemente können insbesondere an einem Tragrahmen gehalten
werden, der beispielsweise hin- und herbewegt werden kann, um die
Ware in der Flüssigkeit zu bewegen. Die Strömungsorgane
können an einem Oszillationsrahmen, der wiederum von dem
Tragrahmen gehalten werden kann, angebracht sein, um diese ebenfalls
zu bewegen, jedoch relativ zur Ware. Dazu kann der Oszillationsrahmen
relativ zum Tragrahmen bewegt werden. In einer besonderen Ausführungsform
der Erfindung bewegt der Tragrahmen den Oszillationsrahmen, so dass
die Bewegung, die die Strömungsorgane erfahren, eine Überlagerung der
Bewegungen der Ware und der zusätzlichen Relativbewegung
zur Ware ist. Grundsätzlich ist jede Mischform von bewegter
Ware und bewegten Strömungsorganen möglich.
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Insbesondere
ist eine Kombination aus einer Warenbewegung senkrecht zur Warenoberfläche oder
senkrecht zur Hauptausdehnungsrichtung oder -ebene der Ware und
einer Bewegung der Strömungsorgane in eine Richtung parallel
zur Warenoberfläche oder parallel zur Hauptausdehnungsrichtung
oder -ebene der Ware bevorzugt. Der Abstand eines Strömungsorgans
zur Warenoberfläche kann dabei konstant sein. Letzteres
kann insbesondere dadurch bewerkstelligt werden, dass die Ware senkrecht
zur Behandlungsebene bewegt und gleichzeitig das mindestens eine
Strömungsorgan in einem konstanten Abstand zur Ware parallel
dazu bewegt wird.
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Um
die Behandlungsflüssigkeit zusätzlich in Bewegung
zu versetzen, kann außerdem eine Lufteinblasung, beispielsweise
zur Stabilisierung des Bades, vorgesehen sein. Es kann vorteilhaft
sein, die Luft in diesem Falle hinter den Strömungsorganen, also
nicht zwischen dem Strömungsorgan und der Warenoberfläche,
in die Behandlungsflüssigkeit einzuleiten.
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Zum
Halten der Ware wird diese vorzugsweise über Finger gegriffen.
Die Finger sollten in Anzahl und Ausformung so gestaltet sein, dass
keine ungünstige Beeinflussung der Anströmung
auftritt. Sie sollten beispielsweise schmal sein.
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Für
die Behandlung von plattenförmigem Material mit kleinen
Löchern kann gegebenenfalls ein zusätzliches Düsenregister
vorzugsweise unterhalb des Badspiegels angebracht sein, um die Löcher
und andere feine Strukturen, wie bei Leiterplatten, beim Einfahren
des Materials in ein Behandlungsbad zu benetzen.
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Generell
gilt, dass Strömungsbrecher in die Behandlungsvorrichtung
eingebaut werden können, um ein Aufschaukeln der Flüssigkeit
bei der Behandlung zu unterdrücken, was durch die Bewegung
der Flüssigkeit durch ein Strömungsorgan verursacht werden
kann, und um verbesserte und definierte Strömungsbedingungen
zu erreichen. Diese Strömungsbrecher können beispielsweise
Leisten sein.
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Zwischen,
hinter und/oder vor den Strömungselementen können
Elektroden, beispielsweise gegen das Behandlungsmittel resistente
(dimensionsstabile) Anoden, angeordnet sein.
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In
Behandlungsvorrichtungen, in welchen horizontal ausgerichtete Platten
zur Behandlung horizontal transportiert werden, können
als Strömungsorgane beispielsweise Leistenregister auf
einer oder beiden Seiten der Transportebene zwischen zwei Transportorganen,
wie beispielsweise Transportwalzen oder -rädchen, angeordnet
sein. Die Register können sich dann parallel zur Transportebene
bewegen.
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Die
nachfolgenden Figuren dienen zur näheren Erläuterung
der Erfindung. Es zeigen im Einzelnen:
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1:
eine Aufsicht auf eine Behandlungsvorrichtung mit zwei Strömungsorganen;
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2:
eine Seitenansicht der Behandlungsvorrichtung von 1;
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3:
eine Detailansicht von zwei Strömungsorganen an den Oberflächen
eines plattenförmigen Werkstücks;
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4:
eine Seitenansicht einer Behandlungsvorrichtung mit Strömungsleisten
im Schnitt.
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Gleiche
Bezugsziffern bezeichnen in allen Figuren dieselben Elemente.
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Die
Behandlungsvorrichtung 100 weist einen Aufnahmerahmen 110 auf.
Dieser Aufnahmerahmen 110 ist Bestandteil eines Grundgestells 105,
das in 2 näher gezeigt ist. Der Aufnahmerahmen 110 dient
zur Halterung eines Behälters 200 (in 2 dargestellt),
in dem sich Behandlungsflüssigkeit befindet und in dem
eine galvanotechnische Behandlung stattfindet. Der Aufnahmerahmen 110 besteht
z. B. aus stabilen Profilen, vorzugsweise aus Metall. Er kann mit
dem Rest des Grundgestells 105 fest oder lösbar
verbunden sein. In 1 ist die Sicht in den Innenraum
der Behandlungsvorrichtung 100 freigegeben. Ebenfalls erkennbar
ist ein Tragrahmen 120, der sich teilweise oberhalb eines
sich im Behälter befindenden Werkstückes W befindet
und im Randbereich des Behälters 200 umläuft.
Der Tragrahmen 120 dient zur Halterung von Halteeinrichtungen 130 (130.1, 130.2),
die wiederum das Werkstück W halten, sowie eines Oszillationsrahmens 140,
der zur Halterung diverser Einbauteile dient. Der Tragrahmen wird
parallel zu dem Pfeil P1 hin- und herbewegt. Damit
werden auch alle Vorrichtungskomponenten und somit auch das Werkstück
W synchron mit dieser Bewegung mitbewegt. Diese Bewegung wird über
einen Antrieb 125, beispielsweise einen pneumatischen Zylinder,
bewerkstelligt, der sich auf dem Aufnahmerahmen 110 abstützt.
Der Tragrahmen 120 wird über Schienen 127,
die mittels Justiereinrichtungen 128 präzise positioniert
sind, auf einem definierten Weg verfahren. Pneumatische Zylinder
für den Antrieb 125 sind klein und, verglichen
mit einem motorischen Antrieb, unempfindlich gegen typischerweise
in einem galvanotechnischen Behälter zwischen der Badoberfläche
und dem Deckel vorherrschende Dämpfe und Flüssigkeiten.
Außerdem sind sie kostengünstig. Darüber
hinaus ermöglichen sie definierte Einstellungen des angetriebenen
Tragrahmens 120.
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Da
der Tragrahmen 120 auch den Oszillationsrahmen 140 hält,
wird dieser wie der Tragrahmen 120 parallel zu dem Pfeil
P1 hin- und herbewegt. Außerdem
wird der Oszillationsrahmen 140 über einen weiteren
Antrieb 145 in einer Richtung hin- und herbewegt, die senkrecht
zu der Bewegungsrichtung P1 des Tragrahmens 120 verläuft.
Diese Bewegungsrichtung ist durch den zusätzlichen Pfeil
P2 angedeutet. Die Antriebe 125 und 145 für
den Tragrahmen 120 bzw. den Oszillationsrahmen 140 sind
pneumatisch oder elektromotorisch betrieben.
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Im
Innenbereich des Behälters 200 befindet sich ein
Werkstück W, beispielsweise eine Leiterplatte. Dieses Werkstück
W wird durch Halteeinrichtungen 130 (130.1, 130.2)
in vertikaler Ausrichtung im Behälter 200 gehalten.
Die Halteeinrichtungen 130 greifen das Werkstück
W in dessen jeweiligen Randbereichen. In 1 sind zwei
Halteeinrichtungen 130 gezeigt, nämlich eine erste
Halteeinrichtungen 130.1, die das Werkstück W
am linken Rand greift und eine zweite Halteeinrichtung 130.2,
die das Werkstück W am rechten Rand greift. Die Halteeinrichtungen 130 sind
ebenso wie das Werkstück W in vertikaler Ausrichtung im
Behälter gehalten. Die Halteeinrichtungen 130 bestehen
aus jeweils zwei Klemmfingergruppen 135, die beim Einklemmen
des Werkstückes W auf jeweils einer Randseite aufliegen.
Die Klemmfingergruppen 135 sind jeweils um einen Drehpunkt verschwenkbar.
Somit können sie in eine Freigabestellung und in eine Klemmstellung
verschwenkt werden. Hierzu dienen Antriebe 137, die jeweils
eine Klemmfingergruppe 135 betätigen. Diese Antriebe werden
ebenfalls pneumatisch geöffnet und geschlossen oder unter
pneumatischer Krafteinwirkung geöffnet, während
die Schließkraft durch eine vorgespannte Feder aufgebracht
wird. Dadurch wird die Schließkraft auch dann aufrechterhalten,
wenn die Energiezufuhr unterbrochen wird.
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Die
Halteeinrichtungen 130 werden vom Tragrahmen 120 gehalten.
Dadurch werden die Halteeinrichtungen 130, somit auch die
Klemmfingergruppen 135 und schließlich das Werkstück
W, durch die Hin- und Herbewegung des Tragrahmens 120 in ständiger
Bewegung parallel zur Pfeilrichtung P1 gehalten.
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In
erfindungsgemäßer Weise sind an beiden Seiten
des Werkstückes W im Behälter 200 Strömungsorgane 150 (150.1, 150.2)
vorgesehen, die vom Oszillationsrahmen 140 gehalten werden.
Da der Oszillationsrahmen 140 in ständiger Bewegung sowohl
in Pfeilrichtung P1 als auch in Pfeilrichtung
P2 bewegt wird, werden auch diese Strömungsorgane 150 ständig
in diesen Richtungen bewegt. Da die Auslenkung der Bewegung in Pfeilrichtung
P1 der des Tragrahmens 120 und
damit des Werkstückes W entspricht und die Auslenkung der
Bewegung in Pfeilrichtung P2 parallel zur
Werkstückoberfläche verläuft, bleiben
die jeweiligen Abstände zwischen den beiden Oberflächen
des Werkstückes W und den beiden Strömungsorganen 150 immer
konstant. Außerdem findet eine Relativbewegung zwischen
den Strömungsorganen 150 und dem Werkstück
W parallel zu deren Oberflächen statt, so dass eine gleichmäßige
Beaufschlagung beider Werkstückoberflächen erreicht
werden kann.
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Jedes
der beiden Strömungsorgane 150 besteht aus einem
Gestell 151 (151.1, 151.2) und Strömungselementen 155 (155.1, 155.2).
Die Strömungselemente 155 sind Leisten mit einem
rechteckigen Querschnitt. Die Leisten 155 sind am jeweiligen
Gestell 151 befestigt und sind senkrecht zur Oberfläche
des Werkstückes W ausgerichtet. Die Leisten 155 enden
in jeweiligen Stirnflächen dort, wo die Leisten 155 den
Werkstückoberflächen zugewandt sind. Der Abstand
zwischen den Stirnflächen der Leisten 155 und
der jeweiligen Werkstückoberfläche kann im vorliegenden
Fall, in dem das Werkstück W eine Platte ist, relativ gering
gewählt werden, ohne dass zu befürchten ist, dass
die Stirnflächen der Leisten 155 bei der Bewegung
der Strömungsorgane 150 mit den Werkstückoberflächen
kollidieren.
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Die
Strömungsorgane 150 werden durch die Bewegung
des Oszillationsrahmens 140 in eine pendelnde Relativbewegung
parallel zum Werkstück W versetzt. Da die Stirnflächen
der Leisten 155 der Strömungsorgane 150 relativ
dicht, beispielsweise in einem Abstand in einem Bereich von 0,5
bis 5 cm, an den Werkstückoberflächen angeordnet
sind, bildet sich bei der Bewegung der Strömungsorgane 150 parallel
zu den Werkstückoberflächen eine Flüssigkeitsströmung
in unmittelbarer Umgebung zu den Werkstückoberflächen
aus, die ein starke Komponente parallel zu den Oberflächen
hat und die zusätzlich dadurch, dass sich leicht Verwirbelungen
im Bereich der Leisten 155 ausbilden, auch Bewegungskomponenten
senkrecht zu den Werkstückoberflächen hat. Da die
Leisten 155 zumindest einen Nutzbereich auf den Werkstückoberflächen
bei der Bewegung vollständig überstreichen, wird
in diesem Bereich eine sehr gleichmäßige nasschemische
Behandlung erreicht.
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In
der Seitenansicht der Behandlungsvorrichtung 100 (2)
ist das Grundgestell 105 gezeigt, dessen einer Teil der
Aufnahmerahmen 110 ist, der sich im oberen Bereich der
Behandlungsvorrichtung 100 zur Halterung beispielsweise
des Behälters 200 befindet. Hierzu ist am Aufnahmerahmen 110 ein Aufnahmeprofil 115 vorgesehen,
das in die Umbördelung des Behälters 200 eingreift.
Der Behälter 200 hängt somit in dem Aufnahmerahmen 110.
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Am
Aufnahmerahmen 110 ist ferner der Tragrahmen 120 über
die Führung mit den Schienen 127 befestigt. Somit
können sich thermische Ausdehnungen des Behälters 200 nicht
auf die Positionierung des Tragrahmens 120 und damit anderer
Komponenten der Vorrichtung 100 auswirken. Am Tragrahmen 120 sind
die Halteeinrichtungen, hier dargestellt durch die Klemmfingergruppen 135,
befestigt. Gezeigt ist außerdem der Oszillationsrahmen 140,
der sich zusätzlich parallel zur Zeichenebene hin- und herbewegt.
Ein Werkstück W, beispielsweise eine Leiterplatte, wird
von den Klemmfingergruppen 135 seitlich an dessen Rändern
gegriffen.
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Ein
im Behälter 200 angeordnetes Strömungsorgan 150 (hier
ist nur das vor dem Werkstück W angeordnete Strömungsorgan 150.2 gezeigt)
ist ebenfalls dargestellt. Die Strömungsorgane 150 sind parallel
zur Werkstückoberfläche angeordnet und am Oszillationsrahmen 140 gehalten.
Der Oszillationsrahmen 140 hält jeweils das Gestell 151,
das wiederum die Strömungselemente (Leisten) 155 hält.
Das Gestell 151 besteht im vorliegenden Fall lediglich
aus die Leisten 155 haltenden Traversen.
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Die
Leisten 155 sind senkrecht zur Werkstückoberfläche
und im Behälter 200 ebenfalls senkrecht angeordnet.
Da der die Strömungsorgane 150 haltende Oszillationsrahmen 140 parallel
zur Zeichenebene und damit auch parallel zur Werkstückoberfläche
bewegt wird (siehe Pfeil P2), werden die
Strömungsorgane 150 ebenfalls parallel zur Werkstückoberfläche
bewegt. Somit wird eine Strömung in der Behandlungsflüssigkeit
in Bereichen unmittelbar an den Werkstückoberflächen
erzeugt, die im Wesentlichen Bewegungskomponenten parallel zu den
Oberflächen und zusätzlich Komponenten senkrecht
dazu hat.
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In 3 ist
eine Seitenansicht eines Werkstückes W mit zwei den Werkstückoberflächen
gegenüberstehend angeordneten Strömungsorganen 150 (150.1, 150.2)
im Detail gezeigt. Die Leisten 155 (155.1, 155.2)
reichen mit ihren Stirnflächen bis nahe an die Werkstückoberflächen
heran. Nicht gezeigt sind die Gestelle dieser Strömungsorgane 150.
In dieser Ausführungsform weisen die Leisten 155 (155.1, 155.2)
Aussparungen 157 (157.1, 157.2) an den
den Werkstückoberflächen zugewandten Stirnflächen
auf. Diese Aussparungen 157 sind im vorliegenden Fall halbkreisförmig.
Bei der Bewegung der Leisten 155 parallel zu den Werkstückoberflächen
(d. h. in der Zeichenebene) bilden sich im Bereich der von den Aussparungen
strukturierten Stirnflächen der Leisten 155 Turbulenzen
aus, die zu einer verstärkten Strömung im Bereich
der Werkstückoberflächen führen.
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In 4 ist
ein Ausschnitt einer Anordnung mit an den beiden Seiten eines plattenförmigen Werkstückes
W angeordneten Strömungsorganen gezeigt, von der nur versetzt
zueinander angeordnete Strömungsleisten 155 (155.1, 155.2)
zu sehen sind. Die Strömungsorgane werden in den durch
den Doppelpfeil angedeuteten Richtungen an den Oberflächen
des Werkstückes W entlang geführt. Ein Strömungselement 155.1 passiert
momentan ein Durchgangsloch L im Werkstück W und erzeugt
so einen Unterdruck in dem Loch L. Dadurch wird eine Strömung
in dem Loch L entlang des dort gezeigten Pfeiles induziert.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - US 5375926 [0005]
- - JP 08-281272 A [0006]