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Die
Erfindung betrifft einen Melkstand zum Behandeln und insbesondere
zum Melken von Tieren, wie z. B. von Kühen, Schafen, Ziegen,
Büffeln, Lamas, Kamelen, Dromedaren, Yaks, Elchen, Pferden
und dergleichen mehr.
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Die
Erfindung kann zum Beispiel beim maschinellen Melken von Tieren
eingesetzt werden. Der Einsatz ist insbesondere in Melkständen
möglich, bei denen ein halbautomatisches Behandeln und/oder Melken
der Zitzen erfolgt. Das Behandeln der Zitzen kann vor oder auch
nach dem Melken erfolgen.
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Das
Melken geschieht heute in der Regel maschinell, sodass ein Zitzenbecher
an die Zitze des zu melkenden Tieres angesetzt und anschließend
die Milch maschinell entzogen wird.
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Zum
Melken von Tieren sind verschiedene Vorrichtungen und Verfahren
aus dem Stand der Technik bekannt geworden. In der Regel werden heutzutage
Zitzenbecher nach dem Zweiraumprinzip eingesetzt, bei denen ein
zentraler Zitzenraum von einem Pulsraum umgeben ist. Der zentrale
Zitzenraum ist mit einer Milchleitung verbunden und wird unter ein
bestimmtes Vakuum gesetzt.
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Der
Pulsraum wird über einen Pulsator mit einem pulsierenden
Druckverlauf beaufschlagt, der so genannten Pulsation. Dazu wird
der Pulsraum periodisch mit zwei unterschiedlichen Druckphasen beaufschlagt,
einer Unterdruckphase und einer Druckphase die oftmals atmosphärischen
Druck aufweist, aber auch Überdruck oder auch leichten
Unterdruck aufweisen kann.
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Durch
die Pulsation wird ein periodisches Öffnen und Schließen
des im Zitzenbecher angeordneten Zitzengummi erreicht, der Milchfluss
gefördert und die Zitze periodisch entlastet.
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Neben
Melkvorrichtungen, bei denen ein manuelles Ansetzen der Zitzenbecher
an die Zitzen erfolgt, sind auch vollautomatische Systeme bekannt geworden,
die neben dem automatischen Melkvorgang auch das Ansetzen der Zitzenbecher
vollautomatisch durchführen.
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Aus
der
DE 36 50 637 T2 ist
ein vollautomatisches System zum Melken bekannt, bei dem das Ansetzen
des Melkgeschirrs an das Euter automatisch erfolgt. Dabei wird das
Melkgeschirr von unten durch den Boden der Standfläche
angesetzt. Ein großbauender Halter trägt das Melkzeug
und auch ein schalenförmiges Becken zur Reinigung des Euters.
Beide befinden sich im angesetzten Zustand über dem Melkstandboden
und sind um eine oberhalb des Melkstandbodens angeordnete Drehachse um
180° drehbar aufgenommen.
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Damit
weist das System in der
DE
36 50 637 T2 oberhalb der Standfläche eine Vielzahl
von Komponenten auf, die bei nervösen oder schlagenden Tieren
einer erheblichen Beschädigungsgefahr ausgesetzt sind.
Damit müssen bei einer derartigen Ausführungsform
die einzelnen den Bewegungen des Tieres ausgesetzten Komponenten
sehr stabil ausgeführt sein, um den möglichen
Belastungen dauerhaft Stand zu halten. Dabei ist insbesondere zu
berücksichtigen, dass das Gewicht von Kühen bis
zu 600 kg oder mehr betragen kann. Außerdem können sich
die Tiere selbst durch die oberhalb der Standfläche angeordneten
Komponenten erheblich verletzen. Deshalb weist dies bekannte System
Nachteile auf.
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Ein
erheblicher Nachteil beim automatischen Ansetzen von Zitzenbechern
ist außerdem der hohe technische und finanzielle Aufwand
für ein zuverlässiges Zitzenortungs- und Ansetzsystem.
Weiterhin ist mit solchen Systemen auch heute noch die Ansetzzeit
erheblich länger als beim Ansetzen per Hand. Ein Vorteil
beim manuellen Ansetzen ist hingegen, dass der Melker bei jedem
Melkvorgang das Tier und das Euter in Augenschein nimmt und so Veränderungen oder
Erkrankungen frühzeitig erkennt.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Melkplatz
und ein Verfahren zum Melken von Tieren zur Verfügung zu
stellen, wobei dieser Melkplatz in einer Arbeitsposition ein Melken
der Tiere erlaubt und in einer Ruheposition das Melkzeug so anordnet,
dass es sowohl vor Verschmutzungen geschützt ist, als auch
vor Bewegungen der Kühe. Daneben sollen die Zitzenbecher
in eine für den Melker günstige Anreichposition
bringbar sein. Dabei soll weiterhin der erfindungsgemäße Melkstand
im Umgang möglichst sicher sein und insbesondere sollen
Verletzungen von Tieren vermieden werden.
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Dies
wird erfindungsgemäß durch einen Melkstand nach
Anspruch 1 und durch ein Verfahren zum Melken von Tieren nach Anspruch
14 erreicht. Vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen sind
Gegenstand der Unteransprüche.
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Der
erfindungsgemäße Melkstand zum Behandeln von Tieren
und insbesondere zum Melken von Tieren weist eine Bodenfläche
auf, sowie wenigstens eine Behandlungseinrichtung, welche durch eine Öffnung
dieser Bodenfläche durchführbar ist. Dabei weist
diese Behandlungseinrichtung wenigstens einen Zitzenbecher zum Behandeln
wenigstens einer Zitze des Tieres auf. Die Behandlungseinrichtung
ist in eine oberhalb der Bodenfläche angeordnete Arbeitsposition
und in eine unterhalb der Bodenfläche angeordnete Ruheposition
bringbar.
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Erfindungsgemäß weist
der Melkstand wenigstens ein um eine vorgegebene, unterhalb der
Bodenfläche angeordnete und von der Bodenfläche nach
unten beabstandete Drehachse schwenkbare Dreheinrichtung auf, welche
wenigstens ein Schließsegment umfasst, wobei dieses Schließsegment
in der Ruheposition die Öffnung im Wesentlichen vollständig
verschließt. Vorzugsweise ist die Drehachse im Wesentlichen
parallel zu der Bodenfläche angeordnet.
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Weiterhin
können zwei oder mehr Behandlungseinrichtungen vorgesehen
sein, von denen jede einen, zwei oder mehr Zitzenbecher aufweist.
Möglich ist auch eine Behandlungseinrichtung mit beispielsweise
vier Zitzenbechern, falls die Vorrichtung zum Beispiel zum Melken
von Kühen eingesetzt wird. Möglich sind auch zwei
Behandlungseinrichtungen mit beispielsweise jeweils zwei Zitzenbechern.
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Durch
die Anordnung des Schließsegments an der Dreheinrichtung,
welche um die von der Bodenfläche beabstandete Drehachse
schwenkbar ist, kann durch ein Schwenken der Dreheinrichtung bzw. des
Schließsegmentes eine im Wesentlichen vollständige
Schließung der Öffnung erreicht werden. Dadurch
wird einerseits die Verletzungsgefahr für die jeweiligen
zu behandelnden oder zu melkenden Tiere minimiert und andererseits
auch verhindert, dass Schmutz oder dergleichen im verschlossenen
Zustand durch die Öffnung gelangen kann.
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Wenigstens
wenn die Zitzenbecher zum Melken des Tieres dienen ist an jedem
Zitzenbecher vorzugsweise eine Ableitung in Form z. B. eines kurzen oder
eines langen Milchschlauchs angeordnet, um die ermolkene Milch abzutransportieren.
In anderen Ausgestaltungen kann auch ein Zitzenbecher oder es können
mehrere oder alle Zitzenbecher zu anderen Behandlungszwecken dienen,
wie z. B. zum Vor- oder Nachbehandeln beim Melken oder zu sonstigen Pflegebehandlungen.
Dann können unterschiedliche Zu- und/oder Ableitungen vorgesehen
sein, um Chemikalien, Pflege- oder Spülmittel zu- und/oder
abzuleiten.
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Vorzugsweise
ist insbesondere an der Dreheinrichtung wenigstens ein um die Drehachse
angeordnetes Abdecksegment vorgesehen. Zwischen dem Schließsegment
und Abdecksegment ist insbesondere ein Öffnungssegment
vorgesehen, welches eine derartige Öffnung aufweist, dass
in der entsprechenden Drehposition die Öffnung in dem Öffnungssegment
die Öffnung in dem Melkstandboden freigibt oder wenigstens
im Wesentlichen freigibt, sodass eine Behandlungseinrichtung durchführbar
ist.
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Insbesondere
wird insgesamt eine spaltförmige Öffnung in dem
Melkstandboden ermöglicht. Diese spaltförmige Öffnung
verläuft dabei vorzugsweise in derjenigen Richtung, in
der eine Mehrzahl oder eine Vielzahl von Zitzenbechern oder Behandlungseinrichtungen
hintereinander angeordnet ist. Vorzugsweise erstreckt sich das Öffnungssegment
in Längsrichtung des zu behandelnden Tieres. Dies wird
unter Bezugnahme auf die Figuren noch genauer erläutert
werden.
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Vorzugsweise
umfasst wenigstens eine Dreheinrichtung ein an das Abdecksegment
angrenzendes Gleitsegment mit einer daran angeordneten Öffnung,
wobei das Gleitsegment bzw. dessen öffnung in einer Drehposition
einen seitlichen Bereich der öffnung im Melkstandboden
freigibt, während das Abdecksegment die Mitte der öffnung
im Melkstandboden abdeckt. Vorzugsweise ist in dieser Drehposition
an dem anderen seitlichen Bereich eine schlitzförmige öffnung
vorgesehen, die durch einen Gleitbereich der Öffnungen
des Öffnungssegmentes gebildet wird.
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Vorzugsweise
sind das Abdecksegment und das Schließsegment miteinander
gekoppelt bzw. mechanisch miteinander verbunden und durch das Öffnungssegment
voneinander getrennt, so dass sie sich gemeinsam um die oben erwähnte
Drehachse schwenken lassen. Auf diese Weise ist es möglich,
in einer gewissen Schwenkstellung lediglich einen Spalt freizugeben,
der gerade groß genug ist, um die Zuleitung der Zitzenbecher
oder der Behandlungseinrichtungen hindurchzuführen und
der damit eine Bewegung der Zitzenbecher zu den Tieren bzw. Kühen
hin oder von den Tieren bzw. Kühen weg erlaubt.
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Das
ermöglicht eine besonders vorteilhafte Gestaltung, da in
dieser Position, die vorzugsweise der Behandlungsposition entspricht,
der wesentliche Teil der Öffnung im Melkstandboden durch
das Abdecksegment verschlossen ist, während auf beiden Seiten
schmale Spalte verbleiben, durch die z. B. Milchschläuche
oder andere Zu- und Ableitungen zu den Zitzenbechern durchlaufen
können.
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Vorzugsweise
weist der Melkstand zwei Dreheinrichtungen auf, die gegenläufig
bezüglich einander um die Drehachse D schwenkbar sind. Durch
diese Gegenläufigkeit kann erreicht werden, dass die den
Dreheinrichtungen zugeordneten Behandlungseinrichtungen auch gegenläufig
schräg aus der Öffnung heraus ragen und damit
eine bequeme Einstellung auf das zu behandelnde bzw. zu melkende
Euter erreicht werden kann. Es wird ermöglicht zwei Zitzenbecher
für die in Längsrichtung der zu behandelnden Kuh
linke Euterhälfte und zwei Zitzenbecher für die
in Längsrichtung der zu behandelnden Kuh rechte Euterhälfte
bequem zur Verfügung zu stellen.
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Durch
die gegenläufige Bewegung der beiden Dreheinrichtungen
wird erzielt, dass in der Behandlungsposition die Mitte der Öffnung
im Melkstandboden durch das Abdecksegment abgedeckt wird, während
sich z. B. jeweils zwei Zitzenbecher in den seitlichen Schlitzen
bewegen können. Jeder Schlitz wird dabei durch einen Gleitbereich
der Öffnung eines Öffnungssegments einer Dreheinrichtung
und durch die Öffnung des Gleitsegmentes der anderen Dreheinrichtung
gebildet, so dass sich die Zitzenbecher nahezu über die
Länge beider Dreheinrichtungen bewegen können.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist wenigstens
eine Dreheinrichtung und insbesondere auch wenigstens ein Schließsegment
eine gekrümmte Oberfläche auf. Dabei ist diese Oberfläche
vorzugsweise derart gekrümmt, dass im Wesentlichen alle
Bereiche der Oberfläche den gleichen Abstand zu der Drehachse
aufweisen, wie es z. B. bei einer zylindersegmentförmigen
Gestalt der Fall ist. Auf diese Weise ist eine besonders vorteilhafte Schließung
der Öffnung in der Ruheposition möglich. Daneben
wird durch die Krümmung ein Betreten der Schließsegmente
durch die Tiere erschwert.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform sind an der
Unterseite der Bodenfläche Spüleinrichtungen für
die Zitzenbecher vorgesehen, um ein Zwischenreinigung am Platz (Clean-In-Place bzw.
CIP) durchzuführen. Zur Durchführung der Reinigung
können die Zitzenbecher von der Ruheposition an diese Spüleinrichtungen
in Form von z. B. Spüladaptern herangefahren werden. Möglich
ist es aber auch, dass die Spüleinrichtungen zu den Zitzenbechern
verfahren werden, wenn die Zitzenbecher in der Ruheposition sind.
Durch die Anordnung der Spüleinrichtungen an der Unterseite
der Oberfläche sind die Zitzenbecher vor Verschmutzungen
gut geschützt. Außerdem ist in mechanisch vorteilhafter Weise
ein Spülen der Zitzenbecher möglich.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform werden die
Dreheinrichtungen und damit auch die Schließsegmente bzw.
die Schließsegmente durch Hubzylinder betätigt.
Bei dieser Ausführungsform bewirken diese Hubzylinder eine Schwenkbewegung
der Schließsegmente und bevorzugt auch der einzelnen Behandlungseinrichtungen. Es
ist jedoch auch möglich, anstelle von Hubzylindern pneumatische
oder elektrische oder hydraulische Antriebe oder Motoren oder auch
andere Antriebselemente vorzusehen.
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Vorzugsweise
sind auch die Behandlungseinrichtungen um eine und vorzugsweise
um die oben erwähnte Drehachse schwenkbar. Damit können
die Behandlungseinrichtungen jeweils gemeinsam mit den Schließsegmenten
geschwenkt bzw. gedreht. Dazu können die Behandlungseinrichtungen mit
den Schließsegmenten auf einem gemeinsamen um die erwähnte
Drehachse schwenkbaren Träger angeordnet sein. Vorzugsweise
ist die Schwenkbewegung der Schließsegmente und die Schwenkbewegung
der Behandlungseinrichtung mechanisch miteinander gekoppelt.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform sind zwei
Zitzenbecher einer ersten Behandlungseinrichtung einer ersten Dreheinrichtung und
zwei Zitzenbecher einer zweiten Behandlungseinrichtung einer zweiten
Dreheinrichtung zugeordnet. In diesem Fall weist die Verschlusseinrichtung für
den erfindungsgemäßen Melkstand zwei sich gegenläufig
zueinander drehende bzw. schwenkende Dreheinrichtungen mit jeweils
zugeordneten Schließsegmenten auf, die um die oben erwähnte
Drehachse schwenkbar gelagert sind. Mit den Dreheinrichtungen sind
auch die jeweiligen Behandlungseinrichtungen gegenläufig
zueinander schwenkbar.
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Vorzugsweise
sind die zwei ersten Zitzenbecher einer in Längsrichtung
des Tieres gesehenen seitlichen Euterhälfte und die beiden
zweiten Zitzenbecher der anderen Euterhälfte zugeordnet.
Z. B. können die zwei ersten Zitzenbecher der linken und die
zwei zweiten Zitzenbecher der rechten Euterhälfte zugeordnet
sein.
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Vorzugsweise
verschließt in einer ersten Drehposition der Dreheinrichtung
das Schließsegement die Öffnung im Melkstandboden.
In einer sich daran anschließenden zweiten Drehposition
der Dreheinrichtung gibt das Öffnungssegment die Öffnung
im Melkstandboden im Wesentlichen frei. In einer dritten Drehposition
deckt das Abdecksegment die Mitte der Öffnung im Melkstandboden
ab, während ein rechter und ein linker Längsschlitz
an der Öffnung im Melkstandboden frei bleiben.
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Insbesondere
wird der eine Längsschlitz durch die Öffnung des
Gleitsegmentes der einen Dreheinrichtung und durch den an der Öffnung
des Öffnungssegmentes gebildeten Gleitbereich der anderen
Dreheinrichtung gebildet und es wird der andere Längsschlitz
durch die Öffnung des Gleitsegmentes der anderen Dreheinrichtung
und durch den an der Öffnung des Öffnungssegmentes
gebildeten Gleitbereich der einen Dreheinrichtung gebildet
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Dabei
ist es möglich, dass die beiden Dreheinrichtungen, deren
Bewegungen zusammen wirken, diese Bewegungen unabhängig
voneinander ausführen.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weisen die Dreheinrichtungen
und auch die Schließsegmente in der Längsrichtung
eine unterschiedliche Länge auf. Es wäre jedoch
auch möglich, die Länge dieser Schließsegmente
gleich auszuführen.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren zum Behandeln
und insbesondere zum Melken von Tieren wird in einem ersten Verfahrensschritt
eine in einer Bodenfläche des Melkstands vorgesehene Öffnung geöffnet.
In einem weiteren Schritt wird wenigstens eine Behandlungseinrichtung
durch die Öffnung hindurch in eine Arbeitsposition geführt,
wobei diese Behandlungseinrichtung wenigstens einen Zitzenbecher
zum Behandeln einer Zitze des Tieres aufweist. In einem weiteren
Verfahrensschritt wird ein Behandlungsvorgang mit Hilfe dieser wenigstens
einen Behandlungseinrichtung durchgeführt. Bei einem weiteren
Verfahrensschritt wird die wenigstens eine Behandlungseinrichtung
in eine Ruhestellung unterhalb der Bodenfläche rückgeführt.
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Erfindungsgemäß wird
die Öffnung nach dem Durchführen der Behandlungseinrichtung
und vor dem Rückführen der Behandlungseinrichtung teilweise
geschlossen.
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Bevorzugt
erfolgt das teilweise Schließen der Öffnung derart,
dass lediglich noch die Zuleitung bzw. der Milchschlauch durch die
verbleibende Öffnung hindurch passt. Auf diese Weise wird
erreicht, dass einerseits die Zitzenbecher bis in die Arbeitsposition
mitgenommen werden können, andererseits jedoch wird die
Verletzungsgefahr für die Tiere verringert.
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Vorzugsweise
wird die Behandlungseinrichtung und insbesondere wenigstens ein
Zitzenbecher vollständig durch die Öffnung hindurch
geschoben. Das bedeutet, wie oben gesagt, dass auf diese Weise die Öffnung
so reduziert werden kann, dass lediglich noch der Milchschlauch
durch diese hindurch passt.
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Vorteilhaft
wird die Öffnung durch Schwenkung wenigstens eines um eine
vorgegebene, unterhalb der Bodenfläche angeordnete und
von der Bodenfläche beabstandete Drehachse schwenkbaren Schließsegments
geöffnet und bevorzugt auch geschlossen. Vorteilhaft wird
für das erfindungsgemäße Verfahren eine
Vorrichtung der oben beschriebenen Art verwendet.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Variante wird die Behandlungseinrichtung
nach dem Melkvorgang durch eine unter der Bodenfläche angeordnete
Spüleinrichtung gereinigt und während dieses Reinigungsvorgangs
ist die Öffnung bevorzugt im Wesentlichen vollständig
geschlossen. Bevorzugt wird jedenfalls der Bereich über
der Spüleinrichtung während des Spülvorgangs
abgedeckt.
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Weitere
vorteilhafte Ausführungsformen ergeben sich aus den dem
Ausführungsbeispiel, das nun im Folgenden mit Bezug auf
die beigefügten Figuren erläutert wird.
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In
den Figuren zeigen:
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1a einen
erfindungsgemäßen Melkstand in einem ersten Betriebszustand;
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1b den
Melkstand aus 1a in einem zweiten Betriebszustand;
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1c den
Melkstand aus 1a in einem dritten Betriebszustand;
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1d den
Melkstand aus 1a in einem vierten Betriebszustand;
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1e den
Melkstand aus 1a in einem fünften
Betriebszustand;
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2a die
Dreheinrichtung des Melkstands in einer stark schematischen Seitenansicht
in der Verschlussstellung; und
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2b die
Dreheinrichtung nach 2a in einer stark schematischen
Seitenansicht in der Behandlungsstellung.
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1a zeigt
den erfindungsgemäßen Melkstand 1 in
einem ersten Betriebszustand. Dabei bezieht sich das Bezugszeichen 2 auf
eine Bodenfläche des Melkstands 1, auf der ein
zu behandelndes und insbesondere ein zu melkendes Tier, beispielsweise
eine Kuh, bei der Behandlung bzw. beim Melken steht.
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Die
Bezugszeichen 11 und 12 beziehen sich auf zwei
Dreheinrichtungen, die jeweils ein Schließsegment 14 bzw. 14a aufweisen,
mit denen eine Öffnung 3 in der Bodenfläche 2 (vgl. 1b)
im Wesentlichen vollständig verschlossen wird.
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In 1a ist
der Melkstand in einer Ruheposition gezeigt. In dieser Ruheposition
befinden sich unterhalb der Bodenfläche eine erste Behandlungseinrichtungs-Hebeeinrichtung
bzw. Zitzenbecher-Hebeeinrichtung 7 und eine zweite Zitzenbecher-Hebeeinrichtung 9,
die dazu dienen, die einzelnen Zitzenbecher bzw. die Melkbecher
anzuheben. In 1a ist nur ein Zitzenbecher 8 von
insgesamt vier Zitzenbechern 4, 8 erkennbar.
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Das
Bezugszeichen 22 kennzeichnet ein Gestell der erfindungsgemäßen
Vorrichtung. Die Schließsegemente 14, 14a können
durch Drehung um eine Drehachse D verschwenkt werden und damit die Öffnung 3 teilweise
oder ganz freigeben. Dabei wird diese Drehung mit Hilfe eines Hubzylinders 30 erreicht,
der über ein Gelenk 32 ein Gestänge 31 antreibt
und dieses wiederum eine Drehung der Dreheinrichtungen 11 und 12 und
somit der Schließsegmente 14, 14a bewirkt.
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Die
Drehachse D ist vorzugsweise über ein (nicht dargestelltes)
Gestell oder entsprechende Träger im festen Abstand zu
der Bodenfläche 2 angeordnet.
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Bei
der in 1a gezeigten Ausführungsform
ist das Schließsegment 14a in der Längsrichtung
L (Länge L2) länger als das Schließsegment 14 (Länge
L1). Es wäre jedoch hier auch möglich, die beiden
Schließsegmente gleich lang auszuführen.
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Die
Drehachse D ist bei der in den Figuren gezeigten Ausführungsform
zentral unterhalb der Öffnung 3 angeordnet. Die
unterhalb der Bodenfläche 2 angeordnete Drehachse
D bietet erhebliche Vorteile, da die schwenkbaren Schließsegmente 14, 14a zu keinem
Zeitpunkt oberhalb der Bodenfläche 2 im Bewegungsbereich
des Tieres angeordnet sind und so zu keiner Verletzungsgefahr für
das Tier führen.
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1b zeigt
diejenige Situation, in der die Öffnung 3 der
Bodenfläche 2 vollständig geöffnet
ist. Diese Öffnung wird dadurch erreicht, dass der Hubzylinder 30 einen
Kolben bzw. ein Gestänge 33 ausfährt
und damit eine Schwenkbewegung der Dreheinrichtung 11 um
die Drehachse D bewirken. Ein zweiter – hier nicht sichtbarer – Hubzylinder 30 kann ebenfalls
einen Kolben bzw. ein Gestänge 33 ausfahren und
damit eine gegenläufige Schwenkbewegung der Dreheinrichtung 12 um
die Drehachse D bewirken.
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Anstelle
von zwei Hubzylindern 30 kann auch nur ein Hubzylinder 30 vorgesehen
sein, der die gegenläufigen Drehungen beider Dreheinrichtung 11 und 12 um
die Drehachse D bewirkt.
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Das
Bezugszeichen 34 bezieht sich auf Umlenkrollen für
die (nicht im Detail gezeigten) Melkschläuche. Gleichzeitig
mit den Dreheinrichtungen 11 und 12 schwenken
auch die einzelnen Zitzenbecher-Hebeeinrichtungen 7, 9,
so dass sie, wie in 1c gezeigt, im Wesentlichen
gleich zueinander ausgerichtet sind. Die Zitzenbecher-Hebeeinrichtungen
sind hier ebenfalls als Hubzylinder ausgeführt, welche
die Zitzenbecher zum manuellen Ansetzen durch den Melker in eine
für den Melker bequeme Anreichposition anreichen.
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In
den 2a ist ein stark schematisierter Querschnitt der
Dreheinrichtung 11 dargestellt, um die einzelnen Segmente 14 bis 19 der
Dreheinrichtung 11 zu zeigen und um im Folgenden den Bewegungsablauf
zu verdeutlichen. Die Dreheinrichtung 12 ist grundsätzlich
gleich aufgebaut, aber um 180° gedreht eingebaut und verfügt über
Segmente bzw. Teile 14a bis 19a.
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Die Öffnung 3 ist
in der in 2a dargestellten Ruheposition 26 durch
das Schließsegment 14 verschlossen. An das Schließsegment 14 grenzen entlang
der im Querschnitt bogenförmigen Dreheinrichtung 11 das Öffnungssegment 15 mit
einer genügend großen Öffnung zum Durchführen
eines Zitzenbechers und daran anschließend das Abdecksegment 16.
Auf das Abdecksegment 16 folgt ein Gleitsegment 17,
welches eine schmale Öffnung aufweist bzw. als solche ausgebildet
ist, woran sich schließlich das Randsegment 18 anschließt.
Das Randsegment 18 kann auch breiter sein als in 2a dargestellt, um
in einer entsprechenden Drehposition die Öffnung im Melkstandboden 3 komplett
zu verschließen, beispielsweise in einer Reinigungsstellung.
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In 2b ist
die Dreheinrichtung 12 in der Behandlungsposition 27 stark
schematisiert dargestellt. Dazu ist die Dreheinrichtung um die Drehachse D
um einen Drehwinkel 28 verschwenkt, wodurch ein Teil des Öffnungssegments 15,
welches hier als Gleitbereich 19 bezeichnet wird, auf der
einen Seite einen Spalt bzw. Längsschlitz 23 neben
dem Abdecksegment 16 freilässt, während
auf der anderen Seite ein Spalt bzw. Längsschlitz 24 neben
dem Abdecksegment 16 durch die Öffnung des Gleitsegmentes 17 frei
bleibt.
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Im
Folgenden wird unter Bezugnahme auf die 1a–1e das
erfindungsgemäße Verfahren zum Behandeln von Tieren
mit Bezug auf das Melken von Tieren erläutert.
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Vor
dem Melken ist die Öffnung 3 verschlossen, wie
in 1a gezeigt.
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Anschließend
werden durch Drehen der beiden Dreheinrichtungen 11 und 12 die
Schließsegmente 14 und 14a gedreht, bis
die Öffnungssegmente 15 und 15a mittig
ein Schlitz bzw. die in 1b gezeigte Öffnung 3 praktisch
vollständig frei gegeben.
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Gleichzeitig
mit dieser Drehung der Dreheinrichtungen 11 und 12 werden
auch die beiden Zitzenbecher-Hebeeinrichtungen 7 und 9 derart
ausgerichtet, dass die Zitzenbecher 4 und 8, wie
in 1c gezeigt, durch die Öffnungen gehoben
werden können.
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Dabei
sind in der in 1c gezeigten Prozesssituation
die vier Zitzenbecher hinsichtlich ihrer Orientierung gleich ausgerichtet.
Genauer gesagt ragen bevorzugt die vier Zitzenbecher 4, 8 im
Wesentlichen senkrecht oder leicht gegenüber der senkrechten
Richtung bezüglich der Bodenfläche geneigt aus der
Bodenfläche 2 heraus. Auch werden, wie in 1c gezeigt,
die hier als Melkbecher ausgeführten Zitzenbecher 4, 8 vollständig
oberhalb der Bodenfläche 2 verbracht.
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In
einem weiteren Verfahrensschritt, der in 1d illustriert
ist, werden die beiden Dreheinrichtungen 11 und 12 gegenläufig
weiter um die Drehachse D bewegt, so dass jeweils zwei schmale längsgerichtete
Schlitze 23 und 24 entstehen. Man erkennt, dass
gleichermaßen die beiden Zitzenbecher 4 und die
Zitzenbecher 8 jeweils an die gegenüberliegenden
Ränder der Öffnung 3 angelegt werden.
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Die
entstehenden schmalen Schlitze 23 und 24 sind
so gewählt, dass die jeweiligen Milchschläuche 6 und 10 durch
sie hindurchpassen und dass es möglich ist, die Zitzenbecher 4, 8 gegenüber
der Bodenfläche 2 zu bewegen. Auf diese Weise
ist es für den Melker einfach möglich, die einzelnen
Zitzenbecher an die vorderen und hinteren Zitzen anzusetzen, wobei
nach dem Ansetzen noch genügend Bewegungsspielraum für
die Zitzenbecher verbleibt.
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Insbesondere
können sich die an die linke Euterhälfte des Tieres
angelegten Zitzenbecher 8 und auch die an die rechte Euterhälfte
des Tieres angelegten Zitzenbecher 4 über der
gesamten Länge der Längsschlitze 23 und 24 bewegen,
so dass Biegemomente auf die Milchschläuche 6 und 10 vermieden
werden.
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Zur
Abdeckung des zentralen Öffnungsbereichs sind Abdecksegmente 16, 16a vorgesehen, die
sich hier gemeinsam mit den beiden Dreheinrichtungen 11 und 12 verschwenken
lassen.
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Zwischen
dem Abdecksegment 16 und dem Schließsegment 14 bzw.
dem Abdecksegment 16a und dem Schließsegment 14a werden
die jeweiligen Öffnungssegmente 15 und 15a vorgesehen,
die hier genügend große Öffnungen zur
Durchführung der Zitzenbecher 4, 8 bereit
stellen.
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In
der in 1d gezeigten Behandlungsposition
wird der längsgerichtete Schlitz 23 an der einen Dreheinrichtung 11 durch
die Öffnung des Gleitsegmentes 17 und an der anderen
Dreheinrichtung 12 durch einen in der Öffnung
des Öffnungssegments 15a gebildeten Gleitbereich 19a fortgesetzt,
so dass sich die Milchschläuche 6 entlang der
in dem Gleitsegment 17 und der durch den Gleitbereich 19a gebildeten
zusammenhängenden Öffnung bewegen können.
Analog dazu wird der andere Schlitz 24 durch die Öffnung
in dem Gleitsegment 17a und an der anderen Dreheinrichtung 12 durch
den Gleitbereich 19 der Öffnung des Öffnungssegmentes 15a gebildet.
Die Gleitbereiche 19 und 19a der Öffnungssegmente 15 und 15a und
die Gleitsegmente 17 und 17a stellen jeweils Öffnungen
zur Verfügung, durch welche die Milchschläuche
verlaufen und in welchen sie geführt werden.
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Die
Breite der Längsschlitze ist dabei so bemessen, dass die
Milchschläuche 6, 10 sich gut darin bewegen
können, um durch Bewegungen der Kuh ausgelöste
Hebelkräfte zu vermeiden.
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Damit
schwenkt bei dieser gezeigten Ausführungsform das Schließsegment 14 noch
weiter in der gleichen Schwenkrichtung, was auch durch die Arbeitsposition
des Hubzylinders 30 (vgl. 1d) gezeigt
ist. Es wäre jedoch in anderen Ausgestaltungen auch möglich,
in anderer Weise die Schlitze 23, 24 zu erzeugen,
beispielsweise durch eine vorgegebene rückgerichtete Schwenkbewegung
der Schließsegmente 14, 14a, wobei sich
dann diese sich ergebenden Schlitze nicht über die gesamte
Länge L = L1 + L2 erstrecken würden.
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Ausgehend
von der in 1d gezeigten Situation können
die Zitzenbecher an das (nicht gezeigte) Euter angesetzt werden.
Während des Melkens können sich die Schläuche
in den Schlitzen 23, 24 längs zu dem
zu melkenden Tier frei bewegen. Auf diese Weise wird erreicht, dass
im Wesentlichen keine Hebelkräfte durch die Schläuche
auf die Zitzen einwirken, die zu einem Abfallen der Zitzenbecher führen
könnten.
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Bei
Melkende, wenn der Milchfluss nachlässt, werden die Zitzenbecher
von den Zitzen abgezogen und wieder in die in 1d gezeigte Position verbracht.
Dies geschieht dabei bevorzugt so schnell, dass die Zitzenbecher 4, 8 die
Bodenfläche 2 nicht berühren, was durch
die gewisse Steifigkeit der Milchschläuche unterstützt
wird.
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Anschließend
wird die Vorrichtung wieder in die in 1c bzw. 1b gezeigte
Situation verfahren bzw. die Schließsegmente werden wieder
in die in den 1b und 1c gezeigte
Position verbracht.
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Nach
jedem Melkvorgang oder nach einer bestimmten Anzahl an Melkvorgängen
werden, wie in 1e gezeigt, die Zitzenbecher
gespült und/oder gereinigt und/oder desinfiziert. Zu diesem
Zweck werden die Schließsegmente 14 und 14a in
die in 1 gezeigte Position verfahren,
so dass die Öffnung 3 vollständig verschlossen
ist. Anschließend werden mit den Zitzenbecher-Hebeeinrichtungen 7 und 9 die
einzelnen Zitzenbecher 4, 8 in die jeweiligen
Spülaufnahmen 21 gedrückt und dort gereinigt.
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Alternativ
dazu können die Dreheinrichtungen auch weiter gedreht werden,
bis sie in eine Spülposition gelangen, in der die Zitzenbecher 4, 8 in
die jeweiligen Spülaufnahmen 21 gedrückt
und dort gereinigt werden.
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Während
des eigentlichen Melkvorgangs decken insbesondere die Schließsegmente 14 und 14a die
Spülaufnahmen 21 ab, so dass in den Spülpausen
kein Ungeziefer bzw. Schmutz in die jeweilige Spülaufnahme
gelangen kann. Die Spülaufnahmen bzw. Spüleinrichtungen 21 sind
an einer Unterseite 2a der Bodenfläche 2 angeordnet.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung bietet damit den
Vorteil, dass keinerlei Verschlusselemente für die Öffnung 3 oberhalb
der Bodenfläche 2 angeordnet sind und insoweit
keine Verletzungsgefahr für die Tiere vorliegt.
-
Weiterhin
sind während des eigentlichen Melkvorgangs nur zwei schmale
Längsschlitze 23 und 24 geöffnet
(vgl. 1d), durch welche nur die Milchschläuche
geführt werden. Diese Schlitze 23, 24 sind
nicht breiter als die Schlitze eines Spaltenbodens, so dass insoweit
sichergestellt wird, dass es nicht zu Klauenverletzungen der Tiere
kommt.
-
Andererseits
ist durch die Längsschlitze 23, 24 bzw.
durch deren Breite sichergestellt, dass die Schläuche bei
Bewegungen der Kuh mitgehen und keine Hebelkräfte auf die
Zitzen ausgeübt werden, die zu einem Abfallen der Zitzenbecher
führen könnten.
-
Wie
in 1c gezeigt, werden vor Beginn des Melkvorgangs
alle Zitzenbecher 4, 8 mittig unter dem (nicht
gezeigten) Tier hochgefahren, so dass die Gefahr minimiert wird,
dass Klauen des Tieres auf dem Bereich der Öffnung 3 stehen.
-
Weiterhin
kann durch den leicht gegenüber der Bodenfläche überstehenden
gewölbten Bereich der beiden Schließsegmente 14, 14a verhindert
werden, dass die Klauen der Tiere auf diesem Bereich stehen. Wie
oben gesagt, sind diese Schließsegmente 14, 14a bevorzugt
gekrümmt, wobei der Krümmungsradius besonders
bevorzugt im Wesentlichen dem Radius der Schwenkbewegung um die
Drehachse D entspricht.
-
Durch
die Drehbewegung sind zum öffnen und Schließen
der öffnung 3 bzw. für die Bewegung der
Dreheinrichtungen mit den Schließsegmenten 14 und 14a vergleichsweise
geringe Kräfte nötig.
-
Es
können Dichtungselemente, insbesondere Gummielemente, vorgesehen
sein, die ein besonders effizientes Abdichten der öffnung 3 bewirken. Auch
können an den Rändern der öffnung 3 entsprechende
Dichtelemente vorgesehen sein.
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Die
Spülstellung der Zitzenbecher 4, 8 ist leicht
integrierbar und auch die Spüleinrichtungen 21 können
in leichter und andererseits für Verschmutzungen schwer
zugänglicher Weise insbesondere an der Unterseite der Bodenfläche 2 angeordnet
werden. Weiterhin werden, wie oben gesagt, durch die Schließsegmente 14, 14a die
Spülaufnahmen in den Spülpausen abgedeckt, so
dass während dieser Zeit keine Verschmutzungen in die Spülaufnahmen 21 gelangen
können.
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Die
entgegengesetzte Drehung der einzelnen Spülsegmente bietet
insbesondere den Vorteil, dass die Spülelemente hinsichtlich
ihrer Richtungen an die Geometrien des Euters eines zu melkenden Tieres,
insbesondere einer zu melkenden Kuh, angepasst werden können.
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Sämtliche
in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale werden als erfindungswesentlich
beansprucht, sofern sie einzeln oder in Kombination gegenüber
dem Stand der Technik neu sind.
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- 1
- Melkstand
- 2
- Bodenfläche
- 4,
8
- Zitzenbecher
- 3
- Öffnung
- 6,
10
- Milchschläuche,
Zuleitungen
- 7,
9
- Zitzenbecher-Hebeeinrichtung
- 11,
12
- Dreheinrichtungen
- 14,
14a
- Schließsegmente
- 15,
15a
- Öffnungssegmente
- 16,
16a
- Abdecksegmente
- 17,
17a
- Gleitsegmente
- 18,
18a
- Randsegmente
- 19,
19a
- Gleitbereiche
- 21
- Spüleinrichtung
- 22
- Gestell
- 23
- Längsschlitz
- 24
- Längsschlitz
- 30
- Hubzylinder
- 31
- Gestänge
- 32
- Gelenk
- 33
- Gestänge
- 34
- Umlenkrolle
- D
- Drehachse
- L
- Längsrichtung
- L1,
L2
- Teillängen
der Schließsegmente
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 3650637
T2 [0008, 0009]