DE102006051155A1 - Vorrichtung und Verfahren zum Nachrüsten einer Fernsehempfangseinrichtung mit einer Kommunikationsschnittstelle - Google Patents
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Abstract
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine beliebige Fernsehempfangseinrichtung, welche mindestens ein Common Interface besitzt, mit einer Kommunikationsschnittstelle nachzurüsten. Dabei ist es problematisch, dass die Hard- und Software verschiedener Fernsehempfangseinrichtungen unterschiedlich ausgebildet sein kann. Um dennoch mit verschiedenen Fernsehempfangseinrichtungen kompatibel zu bleiben, wird erfindungsgemäß ein Kommunikationsmodul vorgeschlagen, das sämtliche für die Funktion der Kommunikationsschnittstelle notwendigen Bauteile, insbesondere einen ausreichend großen Speicher, umfasst. Der zur Initialisierung erforderliche Informationsaustausch mit dem Benutzer findet erfindungsgemäß über die MMI-Schnittstelle statt.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Nachrüsten einer Fernsehempfangseinrichtung mit einer Kommunikationsschnittstelle.
- Aus
WO 2004088983 sowieEP 1650971 undWO 2006/045436 sind Vorrichtungen und Verfahren bekannt, bei denen eine Vorauswahl von Daten über eine Rundfunkverbindung an dafür vorgesehene Fernsehempfangseinrichtungen übertragen und dort zwischengespeichert wird. Von dort können sie jeweils über eine Kommunikationsschnittstelle unter Verwendung einer Funkverbindung von einem oder von mehreren Mobiltelefonen angefragt und an das entsprechende Mobiltelefon übertragen werden. Somit steht auch ein Rückkanal vom Mobiltelefon zum Sender, beispielsweise über SMS oder GPRS, zur Verfügung. - Weiterhin wird in zahlreichen Veröffentlichungen (z.B. Funkschau 16/97 S.61 bis S.63) erwähnt, dass das Common Interface als Schnittstelle für ein Multimediainterface, beispielsweise für ein Kommunikationsmodul, konzipiert ist.
DE 298 02 270 beschreibt in diesem Zusammenhang ein solches Kommunikationsmodul, das über eine dazugehörige Fernbedienung gesteuert wird und das somit ohne Eingriff in das Konzept der Fernsehempfangseinrichtung funktioniert. Dieses Kommunikationsmodul kann unter anderem ein Telefonmodem oder ein Datenfunkmodem sowie einen Internetcomputer und eine Vorrichtung zum Nachweis der Zugangsberechtigung aufweisen. -
DE 203 12 449 U1 offenbart ein MHP-fähiges CI-Modul, welches zur Kommunikation zwischen der Fernsehempfangseinrichtung und dem Modul eine Ressource namens "MM" (Man-Machine-Interface) nutzen kann. Dabei ist es üblich, den High-Level-Modus des MMI zu nutzen. Der Low-Level-Modus des MMI liefert zwar die Möglichkeit zu aufwendigeren Grafikanwendungen, wird jedoch nicht von allen Standard-Set-Top-Boxen genutzt. Für solche aufwendigeren Grafikanwendungen schlägtDE 203 12 449 U1 daher die MPEG-Encodierung der darzustellenden Signale und die Verwendung des Transportstroms zur Übertragung dieser MPEG-encodierten Signale an den Receiver vor. - Im Stand der Technik ist es jedoch aufgrund der unterschiedlichen Gerätekonzepte verschiedener Fernsehempfangseinrichtungen problematisch, verschiedene, mindestens ein Common Interface aufweisende, nicht dafür vorgesehene Fernsehempfangseinrichtungen ohne Eingriff in deren spezifisches Gerätekonzept mit einer identischen Vorrichtung und nach einem gemeinsamen Verfahren mit einer Kommunikationsschnittstelle der eingangs erwähnten Art nachzurüsten.
- Weiterhin ist auch die Verwendung des Transportstroms zur Übertragung von Informationen von einem zur besagten Nachrüstung vorgesehenen Kommunikationsmodul an die Fernsehempfangseinrichtung nicht in allen Fernsehempfangseinrichtungen möglich. Viele Fernsehempfangseinrichtungen nehmen nämlich den am Ausgang des Common Interface anliegenden Transportstrom nur dann zur Weiterverarbeitung entgegen, wenn das dazugehörige, zuvor von ihnen empfangene Rundfunksignal eine entsprechende verschlüsselungssystemspezifische Signalisierung beinhaltet.
- Andererseits muss ein solches Kommunikationsmodul in der Regel vom Benutzer initialisiert werden und muss zu diesem Zweck mit dem Benutzer bidirektional kommunizieren. Beispielsweise müssen im Blucom-Standard die Mobiltelefone mit der Basisstation (in diesem Fall also mit dem Kommunikationsmodul) über ein sogenanntes „pairing" als zueinander gehörig kenntlich gemacht werden, wobei es notwendig ist, dass auch die Basisstation bidirektional mit dem Benutzer kommuniziert.
- Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, die vorgenannten Probleme zu lösen und somit eine beliebige Fernsehempfangseinrichtung, welche mindestens ein Common Interface besitzt, mit einer Kommunikationsschnittstelle der eingangs erwähnten Art nachzurüsten.
- Diese Aufgabe wird von einem Verfahren und einer Vorrichtung gemäß der unabhängigen Ansprüche gelöst.
- Die Vorrichtung besteht in einem Kommunikationsmodul, welches folgendes aufweist:
- – Ein Common Interface;
- – Hard- und Softwarekomponenten zum Extrahieren der dafür vorgesehenen Daten aus dem empfangenen Transportstrom;
- – einen ausreichend großen frei verfügbaren Speicher zur Zwischenspeicherung dieser Daten;
- – Mittel zum Empfangen von Anweisungen von einem weiteren Gerät;
- – Mittel zur Auswahl der gespeicherten Daten gemäß der empfangenen Anweisungen;
- – Mittel zur Übertragung der ausgewählten Daten an das weitere Gerät.
- Darüber hinaus weist das erfindungsgemäße Verfahren folgende Schritte auf um über das MMI der Fernsehempfangseinrichtung mit dem Benutzer bidirektional zu kommunizieren:
- 1.) Anmeldung der Kommunikationseinrichtung bei der Fernsehempfangseinrichtung gemäß dem CI-Standard;
- 2.) Aufbau der bidirektionalen Kommunikation zwischen dem Benutzer und dem Kommunikationsmodul durch Nutzung des MMI-Protokolls gemäß dem CI-Standard;
- 3.) Ausgabe der vom Kommunikationsmodul an den Benutzer gerichteten Nachricht über die MMI-Schnittstelle der Fernsehempfangseinrichtung;
- 4.) Eingabe der an das Kommunikationsmodul gerichteten Nachricht des Benutzers, beispielsweise innerhalb des verschlüsselungsspezifischen Menüs der Fernsehempfangseinrichtung;
- 5.) Übertragung dieser an das Kommunikationsmodul gerichteten Nachricht des Benutzers über die MMI-Schnittstelle der Fernsehempfangseinrichtung an das Kommunikationsmodul.
- Die Erfindung weist gegenüber dem Stand der Technik Vorteile auf, die im folgenden erläutert werden.
- Da das erfindungsgemäße Kommunikationsmodul sämtliche zur Speicherung, Auswahl und Übertragung der zu übertragenden Daten notwendigen Hard- und Softwarekomponenten aufweist, also zur Speicherung, Verarbeitung und Übertragung der Daten keine Teile der Receiverhardware in Anspruch nimmt, und da außerdem die Kommunikation zwischen dem Benutzer und dem Kommunikationsmodul über das MMI stattfindet, ist es nicht notwendig, dass die Fernsehempfangseinrichtung vom Kommunikationsmodul einen Transportstrom entgegennimmt. Umgekehrt empfängt das Kommunikationsmodul jedoch den, der europäischen Norm EN50221 entsprechend an seinem Eingang anliegenden Transportstrom der Fernsehempfangseinrichtung. Diesem Transportstrom kann das Kommunikationsmodul somit die notwendigen Daten entnehmen, in seiner Speichereinrichtung zwischenspeichern und Teile dieser Daten auf Anfrage über seine bidirektionale Funkverbindung an externe Geräte übertragen, ohne dass die Fernsehempfangseinrichtung davon betroffen ist. Somit funktioniert das erfindungsgemäße Kommunikationsmodul, basierend auf den entsprechenden Standards, für sämtliche Fernsehempfangseinrichtungen, welche ein Common Interface aufweisen. Initialisierungen, wie beispielsweise das erwähnte blucomspezifische Pairing, können über das MMI stattfinden.
- Ein wesentlicher Vorteil dieser Erfindung besteht darin, dass dieses Kommunikationsmodul somit unabhängig von der Receiverhardware funktioniert und daher unabhängig vom jeweiligen Receivertyp verwendet werden kann.
- Dementsprechend können beispielsweise Sender von Dauerwerbesendungen ihren Kunden entsprechend preiswerte und universell einsetzbare Kommunikationsmodule zur Verfügung stellen und somit spezifische Bestellmöglichkeiten des Rückkanals über Mobiltelefone in Anspruch nehmen.
- Auch können Mobilfunkanbieter ihren Kunden ein zum Mobiltelefon gehörendes Kommunikationsmodul zur Verfügung stellen, über welches zusammen mit einem bestimmten Rundfunkdienst Updates und weitere Funktionen des Mobilfunkdienstes zur Verfügung gestellt werden.
- Ferner wird beim Einsatz eines erfindungsgemäßen Kommunikationsmoduls die Receiverhardware nicht mit zusätzlichen Aufgaben belastet.
- Eine vorteilhafte Ausführung der vorliegenden Erfindung sieht vor, dass die besagten Mittel zum Empfangen und Senden von Daten an ein anderes Gerät in einer bidirektionalen Funkverbindung bestehen. Eine weitere vorteilhafte Ausführung sieht vor, dass diese bidirektionale Funkverbindung das Bluetooth-Protokoll verwendet.
- Eine vorteilhafte Ausführung der Erfindung besteht darin, dass über eine an die Fernsehempfangseinrichtung angeschlossene oder in der Fernsehempfangseinrichtung enthaltene Fernsehwiedergabeeinrichtung die an den Benutzer gerichtete Nachricht des Kommunikationsmoduls angezeigt werden kann.
- Eine andere vorteilhafte Ausführung der Erfindung besteht darin, dass über ein in der Fernsehempfangseinrichtung enthaltenes Display die vom Kommunikationsmodul an den Benutzer gerichtete Nachricht angezeigt werden kann.
- Eine weitere vorteilhafte Ausführung der Erfindung besteht darin, dass über die Fernbedienung der Fernsehempfangseinrichtung eine vom Benutzer an das Kommunikationsmodul gerichtete Nachricht eingegeben werden kann.
- Weitere vorteilhafte Ausführungen sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
- Im folgenden soll ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel die Erfindung anhand einer Zeichnung erläutern.
-
1 stellt das Blockschaltbild der erfindungsgemäßen Vorrichtung dar. Dabei bedeuten: -
- 1
- Bluetooth-Antenne
- 2
- Bluetooth-Modul (Sender und Empfänger)
- 3
- CI-Modul (System an Chip, CPU, Demux)
- 4
- RAM-Speicher
- 5
- Flash-Speicher
- 6
- NVM (Nichtflüchtiger Speicher)
- 7
- PC-Card-Interface
- Über das PC-Card-Interface (
7 ) erhält das CI-Modul (3 ) einen Transportstrom, liest durch das im Flashspeicher (5 ) abgelegtes Programm die dafür vorgesehenen Daten aus dem Transportstrom heraus und legt diese Daten im RAM-Speicher (4 ) ab. - Über die Bluetooth-Antenne (
1 ) erhält das Bluetooth-Modul (2 ) die Anfragen eines externen Gerätes (nicht dargestellt). Entsprechend dieser Anfragen weist das Bluetooth-Modul (2 ) das CI-Modul (3 ) an, die gewünschten Daten aus dem RAM-Speicher (4 ) über das CI-Modul (3 ) an das Bluetooth-Modul (2 ) zu übertragen. Daraufhin sendet das Bluetooth-Modul (2 ) die angefragten Daten über die Bluetooth-Antenne (1 ) an das externe Gerät.
Claims (7)
- Vorrichtung zum Nachrüsten einer Fernsehempfangseinrichtung mit einer Kommunikationsschnittstelle, welche ein Common Interface aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung weiterhin aufweist: – Hard- und Softwarekomponenten zum Extrahieren der dafür vorgesehenen Daten aus dem empfangenen Transportstrom; – einen ausreichend großen frei verfügbaren Speicher zur Zwischenspeicherung dieser Daten; – Mittel zum Empfangen von Anweisungen von einem weiteren Gerät; – Mittel zur Auswahl der gespeicherten Daten gemäß der empfangenen Anweisungen; – Mittel zur Übertragung der ausgewählten Daten an das weitere Gerät.
- Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die besagten Mittel zum Empfangen und Senden von Daten an ein anderes Gerät in einer bidirektionalen Funkverbindung bestehen.
- Vorrichtung gemäß Anspruch 2, gekennzeichnet dadurch, dass diese bidirektionale Funkverbindung das Bluetooth-Protokoll verwendet.
- Verfahren zum Nachrüsten einer Fernsehempfangseinrichtung mit einer Kommunikationsschnittstelle, mit folgenden folgende Schritten: a. Anmeldung der Kommunikationseinrichtung bei der Fernsehempfangseinrichtung gemäß dem CI-Standard; b. Aufbau der bidirektionalen Kommunikation zwischen dem Benutzer und dem Kommunikationsmodul durch Nutzung des MMI-Protokolls gemäß dem CI-Standard; c. Ausgabe der vom Kommunikationsmodul an den Benutzer gerichteten Nachricht über die MMI-Schnittstelle der Fernsehempfangseinrichtung; d. Eingabe der an das Kommunikationsmodul gerichteten Initialisierungsinformation durch den Benutzer; e. Übertragung dieser an das Kommunikationsmodul gerichteten Initialisierungsinformation über die MMI-Schnittstelle der Fernsehempfangseinrichtung an das Kommunikationsmodul.
- Verfahren gemäß Anspruch 4, gekennzeichnet dadurch, auf einer an die Fernsehempfangseinrichtung angeschlossene oder in der Fernsehempfangseinrichtung enthaltene Fernsehwiedergabeeinrichtung die an den Benutzer gerichtete Nachricht wiedergegeben wird.
- Verfahren gemäß Anspruch 4, gekennzeichnet dadurch, dass über ein in der Fernsehempfangseinrichtung enthaltenes Display die vom Kommunikationsmodul an den Benutzer gerichtete Nachricht angezeigt wird.
- Verfahren gemäß einem der Ansprüche 4 bis 6, gekennzeichnet dadurch, dass die vom Benutzer an das Kommunikationsmodul gerichtete Initialisierungsinformation vom Benutzer über die Fernbedienung der Fernsehempfangseinrichtung eingegeben werden kann.
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