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DE102006058649A1 - Ultraschallfplaster zur Hautfaltenreduktion - Google Patents

Ultraschallfplaster zur Hautfaltenreduktion Download PDF

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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und Mittel zur Hautfaltenreduktion, in denen mittels Ultraschallwellen kosmetische Wirkstoffe in die Haut eingeleitet werden. Hierzu wird ein Pflaster auf die Haut aufgebracht, welches mindestens einen Ultraschallwellenerzeuger und mindestens ein Wirkstoffreservoir aufweist, wobei das Wirkstoffreservoir mindestens einen kosmetischen Wirkstoff umfasst, bevorzugt einen Antifaltenwirkstoff.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft die Verwendung von Ultraschall zur Reduktion von Hautfalten sowie ein für diese Anwendung geeignetes Ultraschallpflaster.
  • Klassische Antifaltenkosmetika werden beispielsweise in Form von wirkstoffhaltigen Emulsionen auf die Haut aufgetragen. Kosmetische Wirkstoffe sollen u.a. mit chemischer oder biochemischer Wirkung die Physiologie und/oder Funktion der Haut beeinflussen (vgl. Umbach, Wilfried (Hrsg.); "Kosmetik: Entwicklung, Herstellung und Anwendung kosmetischer Mittel"; 2. Auflage, Thieme Verlag Stuttgart 1995; S. 62). Um eine effektive Wirkung erzielen zu können, müssen die Wirkstoffe daher in die Haut hinein transportiert werden. Darüber hinaus stellt sich insbesondere bei schon vorhandenen Hautfalten vor allem im Gesicht das Problem der fortdauernden mechanischen Belastung der Haut aufgrund der Bewegung bzw. der Mimik.
  • Aus dem Stand der Technik ist die Anwendung von Pflastern zur Reduktion von Hautfalten insbesondere im Gesicht bekannt. Die bekannten Pflaster wirken dabei mechanisch auf die Haut ein, indem sie eine Spannung bzw. Straffung der Hautpartie, auf der sie befestigt sind, fixieren oder erzeugen. Dieses Auseinanderziehen der Hautfalten entlastet die Haut insbesondere in der Falte selbst und ermöglicht einen verbesserten Zellstoffwechsel. Damit soll die Gewebestruktur regeneriert und die Falte wieder aufgefüllt werden.
  • So beschreibt DE 199 37 862 ein Antifaltenpflaster zum Aufkleben auf eine faltige Hautregion unter Straffung dieser Region, mit mindestens einem an große Radien etwa entsprechend Körperrundungen anschmiegsamen und gegenüber Verformungen mit kleinen Radien etwa entsprechend Hautfalten steifen Stützelement und mit mindestens einer mit hautverträglichem Klebstoff beschichteten Haftschicht.
  • Bekannt ist, dass die Anwendung von Druck den Zellstoffwechsel der Haut anregt. Zum Verstärken der Antifaltenwirkung kann auf die betroffenen Hautpartie an bestimmten Punkten, insbesondere direkt neben den Falten, ein gezielter Druck ausgeübt werden. Auch ist die verstärkende Wirkung von Temperaturerhöhungen bekannt.
  • DE 199 24 842 beschreibt ein Antifaltenpflaster zum Aufbringen auf die menschliche Haut mit einer Haftschicht oder sekundären Befestigungen und Vorsprüngen auf der der Haut zugewandten Innenseite des Pflasters, wobei die Vorsprünge aus wenigstens einem länglichen Vorsprung oder wenigstens zwei dicht beieinander und im Wesentlichen parallel zueinander angeordneten Vorsprüngen bestehen, und das Pflaster aus einem thermisch isolierenden Material besteht oder eine thermisch isolierende Schicht zwischen der Haftschicht und den anderen Teile des Pflasters angeordnet ist. Angewendet wird das Pflaster in der Weise, dass wenigstens ein länglicher Vorsprung des Pflasters in Nähe einer Hautfalte und im Wesentlichen parallel zu dieser Hautfalte ausgerichtet oder angeordnet wird und das Pflaster mit der Innenseite in dieser Stellung angedrückt und für einen Zeitraum von 30 Minuten bis 24 Stunden in dieser Stellung befestigt wird. Dabei kann der Vorsprung entweder mit dem Pflaster verbunden sein oder getrennt vom Pflaster vorliegen. In letzteren Fall wird das Pflastermaterial nach der Anordnung des getrennt vorliegenden Vorsprunges neben einer Hautfalte anschließend über dem Vorsprung positioniert und auf der Haut befestigt wird.
  • Auch ist bekannt, dass kosmetische Wirkstoffe in die oben genannten Pflaster eingearbeitet werden können. So wird in DE 199 37 862 der Einsatz von durchblutungsfördernden, feuchtigkeitsspendenden und antibakteriellen Wirkstoffen, welche aus kosmetischen Zubereitungen bekannt sind, zur Erhöhung des Tragekomfort des Pflasters beschrieben. DE 199 24 842 offenbart zur Erhöhung der Wirkung des Pflasters die Verwendung von kosmetischen Zubereitungen wie Cremes, Gelen, Salben, Lotionen, Pudern, Wässern und Ölen, welche in die zwischen den Vorsprüngen liegenden Feldern des Pflasters eingebracht werden. Bevorzugt ist dabei die Verwendung von Antifalten-Zubereitungen, in denen Vitamin A (Retinol) als kosmetischer Wirkstoff in Transportsystemen wie Liposomen vorliegt.
  • Solche Transportsysteme können jedoch die Klebkraft der Haftschicht beeinträchtigen. Eine reduzierte Klebkraft ist insbesondere bei selbstklebenden Pflastern nachteilig.
  • Aus dem Bereich der Arzneimittelverabreichung ist die Verwendung von Ultraschallwellen bekannt, um Insulin über die Haut in den Blutkreislauf zu leiten. Hierfür werden ein Insulinreservoir und ein besonders leichter, kleiner Ultraschallwellenerzeuger zusammen in Form eines Pflasters auf die Haut geklebt (Maione, E. et al.; "Transducer Design for a Portable Ultrasound Enhanced Transdermal Drug-Delivery System"; IEEE Transactions on Ultrasound, Ferroelectrics, and Frequency Control, Bd. 49, Nr. 10, S. 1421f, Oktober 2002).
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren sowie Mittel zur Faltenreduktion zur Verfügung zu stellen, in dem die Wirkung eines Pflasters in Kombination mit kosmetischen Wirkstoffen durch einen verbesserten Transport der Wirkstoffe in die Haut gesteigert wird.
  • Die Aufgabe wird durch Verwendung eines Ultraschallpflasters gelöst, in welchem mindestens ein kosmetischer Wirkstoff mittels Ultraschallwellen in die Haut geleitet wird. Die Aufgabe wird weiterhin durch ein Ultraschallpflaster gelöst, welches mindestens einen Ultraschallwellenerzeuger aufweist, welcher mindestens einen Energieüberträger zur Ultraschallwellenerzeugung aufweist, und mindestens ein Wirkstoffreservoir aufweist, welches mindestens einen kosmetischen Wirkstoff umfasst.
  • Die Eindringtiefe wird in Abhängigkeit vom Wirkstoff selbst über die Amplitude und gegebenenfalls auch über die Frequenz des Schalls bestimmt. Überraschenderweise wurde festgestellt, dass kosmetische Wirkstoffe auf diese Weise gezielt in bestimmte Hautschichten wie beispielsweise die Epidermis, die papilläre oder retikuläre Dermis eingebracht werden können. Auch wird durch den erfindungsgemäßen Einsatz des Ultraschalls die Penetration von Wirkstoffen gesteigert. Das erfindungsgemäße Ultraschallpflaster und seine erfindungsgemäße Anwendung ermöglichen damit auch den Einsatz von Wirkstoffen mit schlechter Eigenpenetration, welche mit den bekannten Applikationsmethoden keine oder nur wenig Wirkung zeigen.
  • Es wurde in dem erfindungsgemäßen Verfahren eine unerwartet hohe Steigerung der Wirksamkeit beobachtet, welche offenbar nicht nur auf dem verbesserten Transport der Wirkstoffe in die Haut beruht. Vermutlich bewirkt der Ultraschall selbst eine Art Mikromassage der Hautschichten, welche den Zellstoffwechsel stimuliert und damit Wirkung der eingesetzten Wirkstoffe vor Ort verbessert.
  • Das in dem erfindungsgemäßen Verfahren eingesetzte erfindungsgemäße Ultraschallpflaster weist mindestens einen Ultraschallwellenerzeuger auf, welcher mindestens einen Energieüberträger enthält. Dieser Energieüberträger umfasst einen piezoelektrischen Wandler zur Erzeugung von Schallwellen mit Frequenzen zwischen 20 kHz und 1 GHz (Ultraschallbereich). Der Wandler weist eine dünne Scheibe eines piezoelektrischen Materials auf. Die Scheibe ist so angeordnet, dass, sie sich zwischen zwei Endkappen aus Metall befindet, wobei Titan bevorzugt ist.
  • Das in dem erfindungsgemäßen Verfahren eingesetzte erfindungsgemäße Ultraschallpflaster weist mindestens ein Wirkstoffreservoir auf, welches so angeordnet ist, dass es sich nach dem Aufbringen des Pflasters auf die Haut zwischen der Haut und dem Ultraschallwellenerzeuger befindet. Wird dem Ultraschallwellenerzeuger Strom zugeführt, leiten die Ultraschallwellen den Wirkstoff in die Haut. Als Stromquelle sind übliche Systeme einsetzbar wie beispielsweise konventionelle Batterien, Batterien nach dem PowerPaper-Prinzip, Akkus, Netzteile oder Solarzellen.
  • Die eingeleitete Wirkstoffmenge hängt ab von der Einwirkungsdauer, der im Reservoir vorliegenden Wirkstoffmenge, dem Penetrationsverhalten des Wirkstoffes selbst und den Barriereeigenschaften der Haut, welche je nach Person unterschiedlich sind. Die Wirkstoffmenge muß im erfindungsgemäßen Ultraschallpflaster daher so eingestellt sein, dass bei der vorgegebenen Tragezeit keine unerwünschten Reaktionen wie beispielsweise Irritationen auftreten.
  • In dem erfindungsgemäßen Verfahren und in dem erfindungsgemäßen Ultraschallpflaster können kosmetische Wirkstoffe eingesetzt werden, welche den Zustand der Haut positiv beeinflussen, indem sie z. B. auf den Energiestoffwechsel, das Bindegewebe, die Keratolyse oder die Durchblutung der Haut einwirken und auf diese Weise eine Faltenbildung verhindern oder verzögern bzw. bestehende Falten vermindern. Auch Wirkstoffe, welche durch eine temporäre Auflösung des Hautgewebes Wundheilungsprozesse und Neustrukturierungen des Gewebes induzieren, sind für den Einsatz in dem erfindungsgemäßen Verfahren und dem erfindungsgemäßen Ultraschallpflaster geeignet.
  • Bevorzugte Anitfaltenwirkstoffe sind beispielsweise alpha-Liponsäure, Phytoen, D-Biotin, Ubichinone wie z. B. Coenzym Q10, Folsäure und deren Derivate, alpha-Glucosylrutin, Carnitin, L-Carnitin, Carnosin, natürliche und synthetische Isoflavonoide, Kreatin, Taurin, β-Alanin, Coffein, Thein, Guaranin, 1,3,7-Trimethylxanthin, Methyltheobromin, Vitamin A und dessen Derivate wie z. B. Vitamin-A-Palmitat, Vitamin C und dessen Derivate wie z. B. Ascorbylpalmitat oder Magnesiumascorbylphosphat, Vitamin E und dessen Derivate, ungesättigte Fettsäuren und ihre Derivate wie z. B. Linolsäure, Linolensäure oder Ölsäure, Harnstoff, Pflanzenextrakte oder -lösungen z. B. aus Gingko, Soja, Aloe Vera, Süßholz, Hamamelis, Ginseng oder Gurke, Biotin, Bisabolol, Carotinoide, Licochalkon, Dihydroxyaceton, Aminosäuren, Zinkoxid und Panthenol sowie deren Gemische.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform werden Wirkstoffe zur positiven Beeinflussung der Altershaut eingesetzt, welche die Entstehung von Falten verzögern oder verhindern und bestehenden Falten vermindern. Bevorzugte Wirkstoffe sind daher beispielsweise Biochinone, insbesondere Ubichinone wie z. B. Coenzym Q10, Kreatin, Kreatinin, Carnitin, Acetylcarnitin, Biotin, Isoflavon und Isoflavonoide, Genistein, Arctiin, Cardiolipin, Liponsäure, Anti Freezing Proteine, Hopfen- und Hopfen-Malz-Extrakte sowie deren Gemische.
  • Besonders bevorzugte Wirkstoffe der vorliegenden Erfindung sind Antifaltenwirkstoffe wie beispielsweise Ubichinone wie z. B. Coenzym Q10, Vitamin A (Retinol) und dessen Derivate, Vitamin C und dessen Derivate, Isoflavone und Isoflavonoide, Kreatin, Kreatinin, Carnitin, Coffein, Tretionin, Bioxilift, Hydroxysäuren, Gingko, Nitro-L-arginin-methylester (L-NAME), Tee-Extrakte und Salicylsäure sowie deren Gemische.
  • Weiterhin können zur Verbesserung des Hautbildes pflegende Wirkstoffe eingesetzt werden z. B. Moisturizer wie Glycerin, Butylenglykol, Propylenglykol, Methylpropandiol, Ethylhexylglycerin, Sorbitol oder Harnstoff.
  • Weitere Wirkstoff, welche in dem erfindungsgemäßen Verfahren und dem erfindungsgemäßen Ultraschallpflaster eingesetzt werden können, sind Stoffe, welche die Restrukturierung des Bindegewebes fördern. Geeignete Wirkstoffe sind beispielsweise Isoflavonoide und Isoflavonoid-haltige Pflanzenextrakte wie z. B. Soja- oder Klee-Extrakte.
  • Auch können in dem erfindungsgemäßen Verfahren und in dem erfindungsgemäßen Ultraschallpflaster Wirkstoffe zur Unterstützung der Hautfunktionen bei trockener Haut eingesetzt werden wie beispielsweise Vitamin C, Biotin, Kreatin, Kreatinin, Propionsäure, Glycerin, Grüntee-Extrakte oder Grüntee-Lösungen, White-Tea-Extrakte oder White-Tea-Lösungen, Eucalyptusöl, Harnstoff und Mineralsalze wie z. B. NaCl oder Meeresmineralien sowie Osmolyte wie z. B. Taurin, Inositol, Betain und quartäre Ammoniumverbindungen sowie deren Gemische.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung können Wirkstoffe eingesetzt werden, welche eine Linderung bzw. positive Beeinflussung von irritativen Hautzuständen z. B. bei empfindlicher Haut. Geeignete Wirkstoffe sind beispielsweise Sericoside, verschiedene Extrakte des Süssholzes, Licochalcone A, Silymarin bzw. Silyphos, Dexpanthenol, Ethanol, Inhibitoren des Prostaglandinstoffwechsels insbesondere der Cyclooxygenase, und des Leukotrienstoffwechsels, insbesondere der 5-Lipoxygenase, aber auch des 5-Lipoxygenase Inhibitor Proteins (FLAP).
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform können Wirkstoffe zur Prophylaxe und Behandlung von oxidativen und degenerativen Schäden eingesetzt werden, insbesondere Antioxidantien. Geeignete Antioxidantien sind beispielsweise Aminosäuren wie z. B. Glycin, Lysin, Arginin, Cystein, Histidin, Tyrosin, Tryptophan, und deren Derivate, Imidazole wie z. B. Urocaninsäure und deren Derivate, Peptide wie D,L-Carnosin, D-Carnosin, L-Carnosin, Anserin und deren Derivate, Carotinoide, Carotine, Lycopin, Phytoen sowie deren Derivate, Chlorogensäure und deren Derivate, Aurothioglucose, Propylthiouracil und andere Thiole wie z. B. Thioredoxin, Liponsäure, Glutathion, Cystein, Cystin, Cystamin sowie deren Salze und Ester wie z. B. Glycosyl-, N-Acetyl-, Methyl-, Ethyl-, Propyl-, Amyl-, Butyl- und Lauryl-, Palmitoyl-, Oleyl-, Linoleyl-, Cholesteryl- oder Glycerylester, Dilaurylthiodipropionat, Distearylthiodipropionat, Thiodipropionsäure und deren Derivate sowie Sulfoximinverbindungen wie z. B. Homocysteinsulfoximin, Buthioninsulfone, Penta-, Hexa- oder Heptathioninsulfoximin, ferner (Metall)-Chelatoren wie z. B. Apoferritin, Desferral, Lactoferrin, Hydroxyfettsäuren, Palmitinsäure, Phytinsäure und deren Derivate, Hydroxysäuren wie z. B. Citronensäure, Milchsäure, Apfelsäure oder Huminsäure, Gallensäure, Gallenextrakte, Bilirubin, Biliverdin, Melanin, EDTA, EGTA und deren Derivate, ungesättigte Fettsäuren und deren Derivate wie z. B. Linolensäure, Linolsäure oder Ölsäure, Folsäure und deren Derivate, Furfurylidensorbitol und dessen Derivate, Ubichinone, Ubichinol, Plastochinon und deren Derivate, Vitamin C und dessen Derivate wie z. B. Ascorbylpalmitat, Magnesiumascorbylphosphat oder Ascorbylacetat, Tocopherole und deren Derivate wie z. B. Vitamin-Eacetat, Trolox, sowie phenolische Verbindungen und Pflanzenextrakte, welche diese enthalten, z. B. Flavonoide, wie Glycosylrutin, Ferulasäure, Kaffeesäure, Furfurylidenglucitol, Butylhydroxytoluol, Butylhydroxyanisol, Nordihydroguajakharzsäure, Nordihydroguajaretsäure, Trihydroxybutyrophenon und dessen Derivate, Harnsäure und deren Derivate, Mannose und deren Derivate, Zink und dessen Derivate wie z. B. ZnO oder ZnSO4, Selen und dessen Derivate wie z. B. Selenmethionin, Ebselen, Stilbene und deren Derivate wie z. B. Stilbenoxid oder trans-Stilbenoxid sowie die erfindungsgemäß geeigneten Derivate z. B. als Salz-, Ester-, Etter-, Zucker-, Thiol-, Nukleotid-, Nukleosid-, Peptid- oder Lipid-Verbindung der voranstehenden Wirkstoffe und deren Gemische.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform können Wirkstoffe eingesetzt werden, welche die Pigmentierung der Haut vermindern und so zu einer kosmetisch gewünschten Aufhellung der Haut führen. Geeignete Wirkstoffe sind beispielsweise Tyrosinsulfat, Dioic Acid (8-Hexadecen-1,16-dicarbonsäure), Liponsäure und Liponamid, verschiedene Extrakte des Süssholzes, Kojisäure, Hydrochinon, Arbutin, Fruchtsäuren, insbesondere alpha-Hydroxy-Säuren (AHAs), Bearberry (Uvae ursi), Ursolsäure, Ascorbinsäure, Grüntee-Extrakte, Aminoguanidin und Pyridoxamin.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung werden Wirkstoffe eingesetzt, die eine verstärkte und gegebenenfalls schnellere Bräunung der Haut herbeiführen wie beispielsweise "Advanced Glycation Endproducts" (AGEs), Lipofuscine, Nukleinsäure-Oligonukleotide, Purine und Pyrimidine sowie Substanzen, die mit oder ohne Einfluss von UV-Licht NO freisetzen.
  • Das in dem erfindungsgemäßen Verfahren eingesetzte erfindungsgemäße Ultraschallpflaster weist eine bevorzugte Struktur auf, welche mindestens zwei aufeinanderfolgende Schichten umfasst: mindestens eine erste Schicht, welche üblicherweise als Trägerschicht bezeichnet wird, und mindestens eine weitere Schicht, welche den oder die Wirkstoffe enthält und hierin als Wirkstoffreservoir bezeichnet wird. Der Ultraschallwellenerzeuger wird bevorzugt auf der Trägerschicht angebracht. Besonders bevorzugt ist es, wenn der Erzeuger zwischen der ersten und der zweiten Schicht angebracht ist.
  • Geeignete Materialien für die Trägerschicht sind beispielsweise natürliche oder synthetische Gewebe oder Folien aus Kunststoffen.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform umfasst die zweite Schicht mindestens einen Wirkstoff und mindestens einen Stoff, der als Matrix geeignet ist wie z. B. ein physiologisch unbedenkliches Polymer oder ein Gel. Gegebenenfalls kann die Matrix einen oder mehrere Klebstoffe enthalten, so dass sie selbst auf der Haut haftet. Der Klebstoff muss nach der Anwendung zusammen mit dem Pflaster rückstandsfrei von der Haut entfernt werden können. Geeignete Klebstoffe enthalten beispielsweise als Basis-Polymere bevorzugt Natur- und Synthesekautschuke, Polyacrylate, Polyester, Polychloroprene, Polyisobutene, Polyvinylether und Polyurethane, welche in Kombination mit Zusätzen wie z. B. Harzen, Weichmachern und Antioxidantien eingesetzt werden.
  • In einer weiteren Ausführungsform weist das erfindungsgemäße Ultraschallpflaster ein Befestigungsmittel auf. In einer bevorzugten Ausführungsform enthält das Pflaster als Befestigungsmittel eine weitere Schicht, welche im Folgenden als Haftschicht bezeichnet wird. Die Haftschicht enthält mindestens einen Klebstoff, wobei z. B. die oben genannten Klebstoffe besonders geeignet sind.
  • In einer weiteren Ausführungsform kann das Befestigungsmittel selbstklebende Bänder umfassen, mit denen das Ultraschallpflaster nach dem Aufbringen auf die gewünschte Hautpartie befestigt wird.
  • In einer erfindungsgemäßen Anwendung wird das Ultraschallpflaster durch die Befestigungsmittel auf der Haut befestigt. Dabei kann die Hautpartie, auf welche das Pflaster appliziert werden soll, gegebenenfalls vor der Applikation mechanisch gestrafft werden. Die Straffung der Haut kann beispielsweise mit Hilfe der Hände durchgeführt werden. Dabei werden die Falten in der entsprechenden Hautpartie so auseinander gezogen, dass eine glatte Fläche entsteht. Auf dieser Fläche wird das Ultraschallpflaster befestigt.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung wird zunächst das Pflaster, welches beispielsweise eine Trägerschicht und ein Wirkstoffreservoir aufweist, auf die gegebenenfalls gestraffte Haut aufgebracht, wobei das Wirkstoffreservoir der Haut zugewandt ist. Das Pflaster kann z. B. auf die Haut aufgelegt oder aufgeklebt werden. Bevorzugt ist es, das Pflaster auf die Haut zu kleben, wobei ein eine Haftschicht aufweisendes Pflaster besonders bevorzugt ist.
  • Anschließend wird der oben beschriebene Ultraschallwellenerzeuger auf dem Pflaster angebracht. Dabei kann der Ultraschallwellenerzeuger beispielsweise auf das Pflaster aufgelegt und anschließend mit einem Befestigungsmittel fixiert werden. Bevorzugte Befestigungsmittel sind Klebestreifen, welche sich nach der Einwirkungszeit rückstandsfrei wieder entfernen lassen. Der Ultraschallwellenerzeuger kann z. B. auch direkt auf dem Pflaster mittels einer auf dem Pflaster oder dem Erzeuger angebrachten Haftschicht befestigt werden.
  • In einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform ist der Ultraschallwellenerzeuger so mit dem Pflaster verbunden, dass sie gleichzeitig appliziert werden. Beispielsweise kann der Ultraschallwellenerzeuger zwischen der Trägerschicht und dem Wirkstoffreservoir angeordnet sein.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung verbleibt das Ultraschallpflaster bis zu 12 Stunden auf der Haut, besonders bevorzugt über Nacht.

Claims (20)

  1. Verwendung eines Ultraschallpflasters zur Hautfaltenreduktion, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein kosmetischer Wirkstoff mittels Ultraschallwellen in die Haut geleitet wird.
  2. Verwendung eines Ultraschallpflasters nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Ultraschallpflaster auf der Haut befestigt wird.
  3. Verwendung eines Ultraschallpflasters nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Haut vor dem Befestigen des Pflasters mechanisch gestrafft wird.
  4. Verwendung eines Ultraschallpflasters nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein Pflaster eingesetzt wird, welches mindestens einen Ultraschallwellenerzeuger umfasst, wobei der Ultraschallwellenerzeuger mindestens einen Energieüberträger zur Ultraschallwellenerzeugung aufweist.
  5. Verwendung eines Ultraschallpflasters nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein Pflaster eingesetzt wird, in welchem der Energieüberträger einen piezoelektrischen Wandler aufweist.
  6. Verwendung eines Ultraschallpflasters nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass ein Pflaster eingesetzt wird, welches mindestens ein Wirkstoffreservoir aufweist.
  7. Verwendung eines Ultraschallpflasters nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass ein Pflaster eingesetzt wird, in welchem das Wirkstoffreservoir mindestens einen kosmetischen Wirkstoff umfasst.
  8. Verwendung eines Ultraschallpflasters nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass ein Pflaster eingesetzt wird, in welchem das Wirkstoffreservoir mindestens einen Antifaltenwirkstoff umfasst.
  9. Verwendung eines Ultraschallpflasters nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass ein Pflaster eingesetzt wird, in welchem der Wirkstoff aus der Gruppe ausgewählt ist enthaltend Coenzym Q10, Vitamin A und dessen Derivate, Vitamin C und dessen Derivate, Isoflavone, Isoflavonoide, Kreatin, Kreatinin, Carnitin, Coffein, Tretionin, Bioxilift, Hydroxysäuren, Gingko, L-NAME, Tee-Extrakte und Salicylsäure sowie deren Gemische.
  10. Verwendung eines Ultraschallpflasters nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein Pflaster eingesetzt wird, welches mindestens einen weiteren kosmetischen Wirkstoff umfasst.
  11. Verwendung eines Ultraschallpflasters nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass ein Pflaster eingesetzt wird, welches mindestens eine Haftschicht aufweist, mittels derer es auf der Haut fixiert wird.
  12. Verwendung eines Ultraschallpflasters nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Pflaster mit zusätzlichen Befestigungsmitteln auf der Haut fixiert wird.
  13. Verwendung eines Ultraschallpflasters nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Pflaster bis zu 12 Stunden auf der Haut verbleibt.
  14. Ultraschallpflaster mit faltenreduzierender Wirkung dadurch gekennzeichnet, dass das Pflaster mindestens einen Ultraschallwellenerzeuger aufweist, welcher mindestens einen Energieüberträger zur Ultraschallwellenerzeugung aufweist, und dass es mindestens ein Wirkstoffreservoir aufweist, welches mindestens einen kosmetischen Wirkstoff umfasst.
  15. Ultraschallpflaster nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Energieüberträger einen piezoelektrischen Wandler aufweist.
  16. Ultraschallpflaster nach einem der Ansprüche 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Wirkstoffreservoir mindestens einen Antifaltenwirkstoff umfasst.
  17. Ultraschallpflaster nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Wirkstoff aus der Gruppe ausgewählt ist enthaltend Coenzym Q10, Vitamin A und dessen Derivate, Vitamin C und dessen Derivate, Isoflavone, Isoflavonoide, Kreatin, Kreatinin, Carnitin, Coffein, Tretionin, Bioxilift, Hydroxysäuren, Gingko, L-NAME, Tee-Extrakte und Salicylsäure sowie deren Gemische.
  18. Ultraschallpflaster nach einem der Ansprüche 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Pflaster mindestens einen weiteren kosmetischen Wirkstoff umfasst.
  19. Ultraschallpflaster nach einem der Ansprüche 14 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Pflaster mindestens eine Trägerschicht aufweist.
  20. Ultraschallpflaster nach einem der Ansprüche 14 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Pflaster mindestens eine Haftschicht aufweist.
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