DE102006058166A1 - Gelenkkopf für ein Bolzengelenk einer Exzenterschneckenpumpe - Google Patents
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Abstract
Es handelt sich um einen Gelenkkopf für ein Bolzengelenk einer Exzenterschneckenpumpe, wobei die Exzenterschneckenpumpe einen Stator, einen Rotor und eine Antriebswelle sowie zwischen Rotor und Antriebswelle eine Kupplungsstange mit endseitigen Kupplungszapfen aufweist, wobei die Kupplungsstange über jeweils ein Bolzengelenk an einerseits den Rotor und andererseits die Antriebswelle angelenkt ist, wobei das Bolzengelenk einen an den Rotor oder die Antriebswelle angeschlossenen Gelenkkopf mit einer Einsteckaufnahme für den zugeordndeten Kupplungszapfen der Kupplungsstange aufweist, wobei der Gelenkkopf zumindest zwei diametral gegenüberliegende Gelenkbohrungen und der Kupplungszapfen zumindest eine Kupplungszapfenbohrung aufweisen, wobei zur Verbindung des Gelenkkopfes mit der Kupplungsstange in die Gelenkkopfbohrungen und die Kupplungszapfenbohrung ein Gelenkbolzen eingesetzt ist und wobei in die Gelenkkopfbohrungen eine Führungsbuchse eingebracht ist, in welcher das zugeordnete Gelenkbolzenende des Gelenkbolzens gelagert ist. Dieser ist dadurch gekennzeichnet, dass die Einstecktiefe der Führungsbuchse in die Gelenkbohrung in Richtung zur Einsteckaufnahme hin begrenzt oder fest vorgegeben ist.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Gelenkkopf für ein Bolzengelenk einer Exzenterschneckenpumpe, wobei die Exzenterschneckenpumpe einen Stator, einen Rotor und eine Antriebswelle sowie zwischen dem Rotor und der Antriebswelle eine Kupplungsstange mit endseitigen Kupplungszapfen aufweist. Die Kupplungsstange ist über jeweils ein Bolzengelenk an einerseits den Rotor und andererseits die Antriebswelle angelenkt. Das Bolzengelenk weist einen an den Rotor oder die Antriebswelle angeschlossenen Gelenkkopf mit einer Einsteckaufnahme für den zugeordneten Kupplungszapfen der Kupplungsstange auf, wobei dieser Gelenkkopf zumindest zwei diametral gegenüberliegende Gelenkkopfbohrungen und der Kupplungszapfen zumindest eine Kupplungszapfenbohrung aufweisen, wobei zur Verbindung des Gelenkkopfes mit der Kupplungsstange in die Gelenkkopfbohrungen und die Kupplungszapfenbohrung ein Gelenkbolzen eingesetzt ist und wobei in die Gelenkkopfbohrungen eine Führungsbuchse eingebracht ist, in welcher das zugeordnete Gelenkbolzenende des Gelenkbolzens gelagert ist. – Der Kupplungszapfen kann mittels einer auf den Gelenkkopf aufgeschobenen Gelenkhülse gesichert sein. Das Bolzengelenk kann mit einer Manschette (vollständig) gekapselt sein. Auf diese Weise wird verhindert, dass Pumpgut in die Bolzengelenke eintritt.
- Es ist bekannt, Exzenterschneckenpumpen mit derartigen Gelenkköpfen mit einem Schmierstoff zu betreiben, welcher z.B. in dem durch die Manschette gekapselten Bereich angeordnet ist. Bei den aus der Praxis bekannten Gelenkköpfen, bei welchen die Führungsbuchse z.B. im Presssitz in die Gelenkkopfbohrung eingesteckt wird, besteht die Gefahr, dass der Schmierstoffaustausch bzw. die Schmierstoffzirkulation innerhalb des Bolzengelenkes behindert wird. Hier setzt die Erfindung ein.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Gelenkkopf für ein Bolzengelenk einer Exzenterschneckenpumpe der eingangs beschriebenen Art zu schaffen, welches bei einfachem und kostengünstigen Aufbau einen optimalen Schmierstoffaustausch im Bereich eines Bolzengelenkes gewährleistet.
- Zur Lösung dieser Aufgabe lehrt die Erfindung bei einem gattungsgemäßen Gelenkkopf für ein Bolzengelenk einer Exzenterschneckenpumpe der eingangs beschriebenen Art, dass die Einstecktiefe der Führungsbuchse in die Gelenkbohrung in Richtung zur Einsteckaufnahme hin begrenzt oder fest vorgegeben bzw. definiert ist. Dazu kann die Gelenkkopfbohrung und/oder die Führungsbuchse zumindest einen die Einstecktiefe der Führungsbuchse begrenzenden oder die Einstecktiefe definierenden Anschlag aufweisen. – Dabei geht die Erfindung von der Erkenntnis aus, dass ein einwandfreier Schmierstoffaustausch innerhalb eines Bolzengelenkes gewährleistet werden kann, wenn dafür gesorgt ist, dass stets ein ausreichender Spalt zwischen der in den Gelenkkopf eingesetzten Führungsbuchse einerseits und dem in die Einsteckaufnahme eingesteckten Kupplungszapfen der Kupplungsstange andererseits bleibt. Dieses wird im Rahmen der Erfindung dadurch erreicht, dass die Einstecktiefe der in die Gelenkbohrung eingesteckten Führungsbuchse z.B. mittels eines Anschlages begrenzt ist, so dass gleichsam ein definierter Spalt bleibt. Es besteht nicht länger die Gefahr, dass eine in die Gelenkkopfbohrung eingepresste Führungsbuchse soweit in Richtung der Einsteckaufnahme eingepresst wird, dass ein ausreichender Schmierstoffaustausch verhindert wird. Einstecken der Führungsbuchse in die Gelenkkopfbohrung meint im Rahmen der Erfindung ganz allgemein "Einbringen", d.h. auch Eindrehen, Einschrauben oder dergleichen, d.h. Einstecktiefe meint "Eindringtiefe", z.B. auch Eindrehtiefe oder Einschraubtiefe oder dergleichen.
- Sofern das Bolzengelenk mit einer Manschette gekapselt ist, wird üblicherweise ein geeigneter Schmierstoff eingesetzt, wobei über die Manschette ein Ein dringen des Fördergutes bzw. Ausdringen des Schmierstoffes und folglich eine Vermischung des Schmierstoffes mit dem Fördergut vermieden wird. Die Erfindung umfasst jedoch auch Ausführungsformen in "offener" Bauweise, bei welchen auf eine Manschette verzichtet wird. Eine solche offene Bauweise bietet sich beispielsweise dann an, wenn das Fördergut selbst die Funktion eines Schmierstoffes übernehmen kann, wenn z.B. Öle oder Fette gefördert werden.
- Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung werden im Folgenden erläutert: Es ist zweckmäßig, wenn die Gelenkkopfbohrung einerseits zumindest einen ersten Anschlag und die Führungsbuchse andererseits zumindest einen zweiten Anschlag aufweisen, wobei dann der erste Anschlag der Gelenkkopfbohrung mit dem zweiten Anschlag der Führungsbuchse korrespondiert. Vorzugsweise ist der Anschlag, z.B. der erste Anschlag und/oder der zweite Anschlag, als im Wesentlichen quer zur Einsteckrichtung erstreckende Anschlagschulter ausgebildet.
- Der erste Anschlag kann in vorteilhafter Weiterbildung als in die Gelenkkopfbohrung vorkragende Innenschulter ausgebildet sein. Bei einer solchen Innenschulter kann es sich um eine oder mehrere räumlich begrenzte nasenartige Vorsprünge handeln. Vorzugsweise ist die Innenschulter jedoch als innenumfangseitig teilweise oder vollständig umlaufende Ringschulter ausgebildet. Innenumfangseitig meint dabei, dass diese Innenschulter in das Innere der Gelenkkopfbohrung und folglich in Richtung der Führungsbuchse ragt.
- Dementsprechend kann der zweite Anschlag von der Führungsbuchse quer zur Einsteckrichtung nach außen vorkragen und als nach außen vorkragende Außenschulter ausgebildet sein. Auch diese Außenschulter kann als zumindest ein räumlich begrenzter nasenartiger Vorsprung ausgebildet sein, bzw. es können mehrere solcher nasenartigen Vorsprünge vorgesehen sein. Vorzugsweise ist die Außenschulter als außenumfangsseitig teilweise oder vollständig umlaufende Ringschulter ausgebildet. Außenumfangseitig meint, dass die Ringschulter sich von der Führungsbuchse nach außen und folglich in Richtung der Gelenkkopfbohrung erstreckt.
- Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass die Breite des ersten Anschlages und die Breite des zweiten Anschlages im Wesentlichen identisch sind, d.h. die geometrischen Ausgestaltungen der beiden Anschläge sind aufeinander abgestimmt.
- Die Erfindung umfasst jedoch auch Ausführungsformen, bei welchen z.B. lediglich die Gelenkbohrung mit einer innenseitig vorkragenden Schulter bzw. einem innenseitig vorkragenden Anschlag ausgestattet ist, während die Führungsbuchse ohne entsprechende Schultern ausgebildet ist, so dass dann beispielsweise das in Einsteckrichtung angeordnete Ende der Führungsbuchse den Anschlag bildet.
- In abgewandelter Ausführungsform der Erfindung werden der Anschlag bzw. die Anschläge von einer innenseitig konisch ausgebildeten Gelenkkopfbohrung und/oder von einer außenseitig konisch ausgebildeten Führungsbuchse gebildet. So kann es zweckmäßig sein, wenn die Gelenkkopfbohrung innenseitig konisch (bzw. bereichsweise konisch) ausgebildet ist und folglich einen sich in Einsteckrichtung verjüngenden Innendurchmesser aufweist. Dann ist es zweckmäßig, wenn die Führungsbuchse außenseitig konisch ausgebildet ist (bzw. bereichsweise außenseitig konisch ausgebildet ist) und folglich einen sich in Einsteckrichtung verjüngenden Außendurchmesser aufweist. Auch durch diese Ausgestaltung wird eine definierte Einstecktiefe realisiert, so dass ein einwandfreier Schmierstoffaustausch gewährleistet ist.
- Die Führungsbuchse kann nicht nur durch Einstecken, z.B. mittels eines Presssitzes, in die Gelenkkopfbohrung eingebracht werden. Die Erfindung umfasst auch solche Ausführungsformen, bei welchen die Führungsbuchse auf andere Art und Weise in die Gelenkkopfbohrung eingebracht wird, z.B. eingeschraubt wird. Dann kann die Gelenkkopfbohrung mit einem Innengewinde und die Führungsbuchse mit einem korrespondierenden Außengewinde ausgestattet sein.
- Der Gelenkbolzen ist vorzugsweise zumindest im Bereich der Kupplungszapfenbohrung als balliger Gelenkbolzen ausgebildet. Dann ist es zweckmäßig, wenn die Kupplungszapfenbohrung zumindest bereichsweise (im Wesentlichen) zylindrisch ausgebildet ist. Die Erfindung umfasst jedoch auch Ausführungsformen, bei denen der Gelenkbolzen (im Bereich der Kupplungszapfenbohrung) zylindrisch bzw. im Wesentlichen zylindrisch ausgebildet ist. Dann ist es zweckmäßig, wenn die Kupplungszapfenbohrung zumindest bereichsweise ballig ausgebildet ist.
- Gegenstand der Erfindung ist auch ein Bolzengelenkaggregat mit einem Gelenkkopf der beschriebenen Art. Bolzengelenkaggregat meint ein Aggregat, welches zumindest einen Gelenkkopf, eine in den Gelenkkopf eingesteckte Kupplungsstange sowie einen Gelenkbolzen aufweist. Dabei kann in die Kupplungszapfenbohrung des Kupplungszapfens eine Kupplungszapfenbuchse eingesetzt sein.
- Außerdem umfasst die Erfindung einen Rotor für eine Exzenterschneckenpumpe mit einem derartigen Gelenkkopf sowie eine Antriebswelle für eine Exzenterschneckenpumpe mit einem derartigen Gelenkkopf.
- Schließlich ist Gegenstand der Erfindung auch eine Exzenterschneckenpumpe mit zumindest einem Stator, einem Rotor und einer Antriebswelle sowie einer zwischen dem Rotor und der Antriebswelle angeordneten Kupplungsstange mit endseitigen Kupplungszapfen, wobei die Kupplungsstange über jeweils ein Bolzengelenk an einerseits den Rotor und andererseits die Antriebswelle angelenkt ist, wobei das Bolzengelenk einen an den Rotor oder die Antriebswelle angeschlossenen Gelenkkopf mit einer Einsteckaufnahme für den zugeordneten Kupplungszapfen der Kupplungsstange aufweist. Der Gelenkkopf ist in der beschriebenen Art und Weise ausgebildet.
- Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert. Es zeigen
-
1 eine Exzenterschneckenpumpe in einer schematischen Darstellung, -
2 einen Ausschnitt aus dem Gegenstand nach1 und -
3 den Gegenstand nach2 in einer anderen Funktionsstellung und -
4 einen Querschnitt durch den Gegenstand nach3 . - In den Figuren ist schematisch eine Exzenterschneckenpumpe zur Förderung fließfähiger Medien dargestellt. Fließfähige Medien meint niedrig- bis hochviskose Medien, z.B. Flüssigkeiten, zähflüssige Produkte aber auch zerkleinerter Schüttgüter. Eine solche Exzenterschneckenpumpe weist in ihrem grundsätzlichen Aufbau einen Stator
1 , einen als Schnecke ausgeführten Rotor2 und einen Antrieb auf, von welchem lediglich die Antriebswelle3 dargestellt ist. Man erkennt ferner das Gehäuse4 der Exzenterschneckenpumpe mit einer Pumpgutaufgabe, die z.B. als Trichter5 ausgebildet werden kann. Zwischen dem Rotor2 und der Antriebswelle3 befindet sich eine Kupplungsstange6 mit endseitigen Kupplungszapfen7a ,7b . Die Kupplungsstange6 ist mit ihrem einen Ende über ein Bolzengelenk8a an den Rotor2 und mit ihrem anderen Ende über ein Bolzengelenk8b an die Antriebswelle3 angeschlossen. Das eine Bolzengelenk8a weist einen an den Rotor2 angeschlossenen Gelenkkopf9a und das andere Bolzengelenk8b einen an die Antriebswelle3 angeschlossenen Gelenkkopf9b auf. Diese Gelenkköpfe9a ,9b weisen jeweils eine Einsteckaufnahme10 für den jeweils zugeordneten Kupplungszapfen7a ,7b der Kupplungsstange6 auf. - Der Gelenkkopf
9a ,9b weist zumindest zwei diametral gegenüberliegende Gelenkkopfbohrungen11 auf. Der Kupplungszapfen7a ,7b weist zumindest eine Kupplungszapfenbohrung12 auf. Zur Verbindung des Gelenkkopfes9a ,9b mit der Kupplungsstange6 ist jeweils ein Gelenkbolzen13 vorgesehen, welcher in die Gelenkkopfbohrungen11 und in die Kupplungszapfenbohrung12 eingesetzt ist und folglich diese Bohrungen11 ,12 durchdringt. - Gemäß
2 und3 ist in jede der Gelenkkopfbohrungen11 jeweils eine Führungsbuchse14 eingesetzt, wobei in dieser Führungsbuchse14 das jeweils zugeordnete Gelenkbolzenende19 des Gelenkbolzens13 gelagert ist. Ferner ist erkennbar, dass zur Sicherung des Gelenkbolzens13 in dem Gelenkkopf9a ,9b eine Gelenkhülse15 vorgesehen ist, welche endseitig auf den Gelenkkopf9a ,9b aufgeschoben ist und das Herausrutschen des Gelenkbolzens13 sichert. - Die
2 und3 zeigen dabei den Gelenkkopf9a im Bereich des Rotors2 . Der Gelenkkopf9b im Bereich der Antriebswelle3 kann in gleicher Weise aufgebaut sein. Dieses ist nicht im Detail dargestellt. - Ferner ist in
2 angedeutet, dass das Bolzengelenk8a ,8b mit einer Manschette16 gekapselt sein kann, welche z.B. aus Kunststoff gefertigt ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen der Erfindung ein Schmierstoff zur Schmierung der Bolzengelenke8a ,8b eingesetzt wird. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel verhindert die Manschette16 das Ausdringen des Schmierstoffes sowie das Eindringen von Pumpgut in den Bereich der Gelenke, so dass eine Vermischung von Schmierstoff einerseits und Pumpgut andererseits vermieden wird. Die Erfindung umfasst jedoch auch Ausführungsformen, bei welchen auf eine Manschette verzichtet wird. Dabei kann es sich insbesondere um Exzenterschneckenpumpen für die Förderung von solchen Medien handeln, die selbst die Funktion eines Schmierstoffes übernehmen können, wenn z.B. Fette oder öle gefördert werden. - Erfindungsgemäß ist die Einstecktiefe der Führungsbuchse
14 in die Gelenkkopfbohrung11 in Einsatzrichtung R zur Einsteckaufnahme10 hin begrenzt bzw. fest vorgegeben. Die Einsteckrichtung ist durch den Pfeil R angedeutet. Dazu weisen die Gelenkkopfbohrung11 und die Führungsbuchse14 die Eindringtiefe begrenzende Anschläge17 ,18 auf. In den Figuren ist erkennbar, dass die Gelenkkopfbohrung11 einen ersten Anschlag17 aufweist, während die Führungsbuchse14 einen zweiten Anschlag18 aufweist, so dass die Führungsbuchse14 so tief in die Gelenkkopfbohrung11 eingesteckt werden kann, bis der zweite Anschlag18 der Führungsbuchse14 gegen den ersten Anschlag17 der Gelenkkopfbohrung11 anschlägt. Dabei ist in2 angedeutet, dass auf diese Weise gewährleistet ist, dass im Bereich der Einsteckaufnahmen10 , d.h. zwischen Kupplungszapfen7a ,7b (bzw. Kupplungszapfenbuchse20 ) einerseits und Führungsbuchse14 andererseits definierte bzw. ausreichende Spalte S gebildet werden, welche einen einwandfreien Schmierstoffaustausch gewährleisten. Es wird zuverlässig vermieden, dass die Führungsbuchsen14 so weit in die Gelenkkopfbohrungen11 eingesteckt werden, dass mangels Spaltbildung ein Austausch verhindert würde. Unter Berücksichtigung der zusätzlichen Fixierung des Gelenkbolzens mittels der aufsetzbaren Gelenkhülse wird der Gelenkbolzen aufgrund der beschriebenen Anschläge in einer definierten Axialposition gleichsam formschlüssig fixiert. - Der erste Anschlag
17 der Gelenkkopfbohrung11 ist dabei als sich im Wesentlichen quer zur Einsteckrichtung erstreckende Anschlagschulter17 ausgebildet. Bei dieser Anschlagschulter handelt es sich im Ausführungsbeispiel um eine Innenschulter, wobei diese Innenschulter als innenumfangseitig vollständig umlaufende Ringschulter17 ausgebildet ist. - Dementsprechend ist der zweite Anschlag
18 als von der Führungsbuchse14 quer zur Einsteckrichtung nach außen vorkragende Außenschulter18 ausgebildet und zwar als außenumfangseitig vollständig umlaufende Ringschulter18 . Die Breite der Innenschulter und die Breite der Außenschulter sind dabei im Wesentlichen identisch. - Ferner ist in den Figuren dargestellt, dass der Gelenkbolzen
13 als balliger Gelenkbolzen mit endseitigen Gelenkbolzenköpfen19 ausgebildet ist. Die Kupplungszapfenbohrung12 ist im Wesentlichen zylindrisch ausgebildet, so dass die gewünschte Relativbewegung zwischen Kupplungsstange6 einerseits und Rotor2 bzw. Antriebswelle3 andererseits ermöglicht wird. Dazu wird auf eine vergleichende Betrachtung der2 und3 sowie auf4 verwiesen.3 bzw.4 zeigen den Gegenstand nach2 mit um einen Winkel α bzw. β verschwenkter Kupplungsstange6 . - Im Übrigen ist in den Figuren erkennbar, dass in die Kupplungszapfenbohrung
12 eine Kupplungszapfenbuchse20 eingesetzt ist, welche die beschriebene zylindrische Innenfläche bildet. - Im Ausführungsbeispiel ist die Ausgestaltung im Bereich der in
2 oben und unten dargestellten Führungsbuchsen etc. identisch. - Im Übrigen entspricht die nicht in
2 dargestellte Ausgestaltung im Bereich des Gelenkes8b der Antriebswelle3 der in2 dargestellten Ausgestaltung im Bereich des Gelenkes8a des Rotors2 . - Schließlich ist in
2 dargestellt, dass (optional) in den Kupplungszapfen7a ,7b , z.B. endseitig bzw. stirnseitig zumindest eine Spülbohrung21 eingebracht sein kann, welche den Schmierstoffaustausch weiter verbessert. Dazu kann außenumfangseitig in die Kupplungsbuchse20 eine Ringnut22 oder dergleichen eingebracht sein. Außerdem kann eine mit der Spülbohrung21 des Kupplungszapfens7a ,7b fluchtende Spülbohrung23 in die Kupplungsbuchse20 eingebracht sein.
Claims (15)
- Gelenkkopf für ein Bolzengelenk einer Exzenterschneckenpumpe, wobei die Exzenterschneckenpumpe einen Stator (
1 ), einen Rotor (2 ) und eine Antriebswelle (3 ) sowie zwischen Rotor (2 ) und Antriebswelle (3 ) eine Kupplungsstange (6 ) mit endseitigen Kupplungszapfen (7a ,7b ) aufweist, wobei die Kupplungsstange (6 ) über jeweils ein Bolzengelenk (8a ,8b ) an einerseits den Rotor (2 ) und andererseits die Antriebswelle (3 ) angelenkt ist, wobei das Bolzengelenk (8a ,8b ) einen an den Rotor (2 ) oder die Antriebswelle (3 ) angeschlossenen Gelenkkopf (9a ,9b ) mit einer Einsteckaufnahme (10 ) für den zugeordneten Kupplungszapfen (7a ,7b ) der Kupplungsstange (6 ) aufweist, wobei der Gelenkkopf (9a ,9b ) zumindest zwei diametral gegenüberliegende Gelenkkopfbohrungen (11 ) und der Kupplungszapfen (7a ,7b ) zumindest eine Kupplungszapfenbohrung (12 ) aufweisen, wobei zur Verbindung des Gelenkkopfes (9a ,9b ) mit der Kupplungsstange (6 ) in die Gelenkkopfbohrungen (11 ) und die Kupplungszapfenbohrung (12 ) ein Gelenkbolzen (13 ) eingesetzt ist und wobei in zumindest einer der Gelenkkopfbohrungen (11 ) zumindest eine Führungsbuchse (14 ) angeordnet ist, in welcher das zugeordnete Gelenkbolzenende des Gelenkbolzens (13 ) gelagert ist, dadurch gekenn zeichnet, dass die Einstecktiefe der Führungsbuchse (14 ) in die Gelenkkopfbohrung (11 ) in Richtung zur Einsteckaufnahme hin begrenzt oder fest vorgegeben ist. - Gelenkkopf nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenkkopfbohrung (
11 ) und/oder die Führungsbuchse (14 ) zumindest einen die Ein stecktiefe der Führungsbuchse (14 ) begrenzenden oder definierenden Anschlag (17 ,18 ) aufweist. - Gelenkkopf nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenkkopfbohrung (
11 ) zumindest einen ersten Anschlag (17 ) und die Führungsbuchse (14 ) zumindest einen mit dem ersten Anschlag korrespondierenden zweiten Anschlag (18 ) aufweisen. - Gelenkkopf nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlag, z.B. der erste Anschlag (
17 ) und/oder der zweite Anschlag (18 ), als sich im Wesentlichen quer zur Einsteckrichtung erstreckende Anschlagschulter ausgebildet ist. - Gelenkkopf nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Anschlag als in die Gelenkkopfbohrung vorkragende Innenschulter (
17 ) ausgebildet ist. - Gelenkkopf nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenschulter als innenumfangseitig teilweise oder vollständig umlaufende Ringschulter (
17 ) ausgebildet ist. - Gelenkkopf nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Anschlag als von der Gelenkbuchse quer zur Einsteckrichtung nach außen vorkragende Außenschulter (
18 ) ausgebildet ist. - Gelenkkopf nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenschulter als außenumfangseitig teilweise oder vollständig umlaufende Ringschulter (
18 ) ausgebildet ist. - Gelenkkopf nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite des ersten Anschlages (
17 ) und die Breite des zweiten Anschlages (18 ) im Wesentlichen identisch sind. - Gelenkkopf nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlag, z.B. der ersten Anschlag und/oder der zweite Anschlag, von einer innenseitig konisch ausgebildeten Gelenkkopfbohrung und/oder von einer außenseitig konisch ausgebildeten Führungsbuchse gebildet werden.
- Gelenkkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Gelenkbolzen (
13 ) zumindest im Bereich der Kupplungszapfenbohrung (12 ) als balliger Gelenkbolzen (13 ) ausgebildet ist und dass vorzugsweise die Kupplungszapfenbohrung (12 ) zumindest bereichsweise im Wesentlichen zylindrisch ausgebildet ist. - Bolzengelenkaggregat für eine Exzenterschneckenpumpe mit einem Bolzengelenk (
8a ,8b ) mit einem Gelenkkopf (9a ,9b ) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, sowie mit einer Kupplungsstange (6 ) und einem Gelenkbolzen (13 ). - Rotor (
2 ) für eine Exzenterschneckenpumpe mit einem Gelenkkopf (9a ) nach einem der Ansprüche 1 bis 11. - Antriebswelle (
3 ) für eine Exzenterschneckenpumpe mit einem Gelenkkopf (9b ) nach einem der Ansprüche 1 bis 11. - Exzenterschneckenpumpe mit einem Stator (
1 ), einem Rotor (2 ) und einer Antriebswelle (3 ) sowie zwischen dem Rotor (2 ) und der Antriebswelle (3 ) angeordneter Kupplungsstange (6 ) mit endseitigen Kupplungszapfen (7a ,7b ), wobei die Kupplungsstange (6 ) über jeweils ein Bolzengelenk (8a ,8b ) an einerseits den Rotor (2 ) und andererseits die Antriebswelle (3 ) angelenkt ist, wobei das Bolzengelenk (8a ,8b ) einen an den Rotor (2 ) oder die Antriebswelle (3 ) angeschlossenen Gelenkkopf (9a ,9b ) mit einer Einsteckaufnahme (10 ) für den zugeordneten Kupplungszapfen (7a ,7b ) der Kupplungsstange (6 ) aufweist, gekennzeichnet durch zumindest einen Gelenkkopf (9a ,9b ) nach einem der Ansprüche 1 bis 11.
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