DE102006057215B4 - Vorrichtung an einer Spinnereivorbereitungsanlage zum Erkennen von Fremdstoffen in Fasergut - Google Patents
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Abstract
Vorrichtung an einer Spinnereivorbereitungsanlage zum Erkennen von Fremdstoffen, z. B. Gewebestücke, Bänder, Schnüre, Folienstücke u. dgl., in Fasergut, z. B. Baumwolle und/oder Chemiefasern, bei der das Fasergut in einem Luftstrom durch eine Fasertransportleitung oder einen Schacht hindurch transportierbar und ein optisches Sensorsystem der Fasertransportleitung oder dem Schacht zugeordnet ist, deren Wandflächen mindestens einen durchsichtigen Bereich aufweisen, durch den hindurch das Sensorsystem den Faser-Luft-Strom detektiert, dadurch gekennzeichnet, dass der durchsichtige Bereich (17; 17a, 17b) in den Faser-Luft-Strom (D, D', D") hineinragt und der Faser-Luft-Strom (D, D', D") an dem durchsichtigen Bereich (17; 17a, 17b) unter Andruck berührend entlangzuströmen vermag.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung an einer Spinnereivorbereitungsanlage zum Erkennen von Fremdstoffen, z. B. Gewebestücke, Bänder, Schnüre, Folienstücke u. dgl., in Fasergut, z. B. Baumwolle und/oder Chemiefasern, bei der das Fasergut in einem Luftstrom durch eine Fasertransportleitung oder einen Schacht hindurch transportierbar und ein optisches Sensorsystem der Fasertransportleitung oder dem Schacht zugeordnet ist, deren Wandflächen mindestens einen durchsichtigen Bereich aufweisen, durch den hindurch das Sensorsystem den Faser-Luft-Strom detektiert.
- Bei einer bekannten Vorrichtung (
DE 10 2005 014 898 A1 ) erfolgt der Transport der Fasern durch einen teilweise durchsichtigen Kanal. Bei dieser Vorrichtung sind die durchsichtigen Bereiche des Kanals bündig zu den nicht durchsichtigen Bereichen der Kanalwand angeordnet. Der durchsichtige Bereich und der Faser-Luft-Strom verlaufen zueinander parallel. Diese Anordnung wird gewählt, weil davon ausgegangen wird, dass dies strömungstechnisch keine Beeinflussung darstellt sowie die Vorstellung besteht, dass die durchsichtigen Bereiche vor der verschmutzenden und zerstörenden Wirkung des Fasermaterials geschützt, also ferngehalten werden müssen. Diese Anordnung ist fertigungstechnisch kostengünstig herzustellen. Ein Problem beim Betrieb dieses optisch arbeitenden Fremdteildetektors besteht darin, dass die notwendige Trennfläche, meist Glas oder Kunststoff, zwischen dem Raum des Fasermaterialstroms und dem Raum mit den optischen Komponenten, durch die im Fasermaterial enthaltenen Begleitstoffe wie Staub, Honigtau oder Avivagen, oder im Faser-Luft-Strom mitgeführte Verunreinigungen, verschmutzt. Durch diese Verschmutzung wird die Funktion des Fremdteildetektors behindert, so dass für den Betreiber nicht akzeptable Wartungsintervalle zwecks Reinigung notwendig werden. Die gleiche Problematik besteht bei der Anwendung von optischen Messgeräten, welche in faserführende Kanäle von Spinnereivorbereitungsmaschinen schauen. - Die
DE 693 28 541 T2 offenbart eine Messdüse zur Bestimmung von textilen Eigenschaften einzelner Fasern, bei der in einem konischen Einlauf die Fasern entschlauft werden. Nach dem konischen Einlauf ist eine optische Öffnung mit einer erweiterten Öffnung einer Auslassöffnung angeordnet. - Der Erfindung liegt demgegenüber die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs beschriebenen Art zu schaffen, die die genannten Nachteile vermeidet, die insbesondere auf einfache Weise die Reinhaltung des mindestens einen durchsichtigen Bereichs im Betrieb ermöglicht und eine ungehinderte Erkennung der Fremdstoffe erlaubt.
- Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1.
- Dadurch, dass der Faserluftstrom im Betrieb an dem durchsichtigen Bereich unter Andruck berührend entlangströmt, erfolgt auf einfache Art eine Selbstreinigung. Dabei ist die reinigende Wirkung des Faserluftstroms größer als die verunreinigende Wirkung; eventuell abgelagerte Verunreinigungen werden weggewischt. Vorteilhaft wird auf diese Weise der durchsichtige Bereich, z. B. eine Glasscheibe, vor Verschmutzung durch im Fasermaterial enthaltene Begleitstoffe oder im Faser-Luft-Strom außerhalb des Fasermaterials mitgeführte Verunreinigungen geschützt. Der Andruck wird wesentlich durch das Auftreffen des Faser-Luft-Stromes auf den durchsichtigen Bereich verwirklicht. Der Andruck wird vorzugsweise dadurch verstärkt, dass der durchsichtige Bereich den Querschnitt der Fasertransportleitung einengt, wodurch der Druck des Faser-Luft-Stromes ansteigt.
- Die Ansprüche 2 bis 64 haben vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung zum Inhalt.
- Die Erfindung wird nachfolgend anhand von zeichnerisch dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert.
- Es zeigt:
-
1 die erfindungsgemäße Vorrichtung an einer Fremdteilerkennungs- und -ausscheidevorrichtung, -
2 schematisch Seitenansicht einer Halteeinrichtung mit einem Glaskanal und einer Beleuchtungseinrichtung, -
2a perspektivische Ansicht der Halteeinrichtung, des Gehäuses für den Glaskanal und des Gehäuses für die Beleuchtungseinrichtung der Vorrichtung gemäß2 , -
3 Seitenansicht des Glaskanals in einem Tragelement aus zwei Tragprofilen gemäß2 mit zwei einander gegenüberliegenden, winklig zueinander angeordneten Glasscheiben, -
4 perspektivisch ein Abschnitt des Gehäuses der Beleuchtungseinrichtung, in dessen Deckfläche Glasscheiben mit Polarisationsfilter angeordnet sind, -
5 Draufsicht auf eine Ausblaseinrichtung mit einer Mehrzahl von über die Breite angeordneten Blasdüsen, -
6 Blockschaltbild einer elektronischen Steuer- und Regeleinrichtung, an die zwei Sensorsysteme und zwei Ausblaseinrichtungen angeschlossen sind, -
7 eine pneumatische Fasertransportleitung, in deren außenliegendem Bogenbereich eine Glasscheibe angeordnet ist, die in den Faser-Luft-Strom hineinragt bzw. zu diesem einen Winkel bildet, -
7a eine Ausbildung wie7 , bei der die Glasscheibe in den Faser-Luft-Strom angestellt ist, -
8 eine Ausbildung, bei der zwei Glasscheiben über die Innenwand der Fasertransportleitung hinaus in den Faser-Luft-Strom hinausgestellt sind, -
8a eine Ausbildung, bei der zwei einander gegenüberliegende Glasscheiben in den Faser-Luft-Strom hinausgestellt bzw. in diesen winklig angestellt sind und -
9 eine Ausbildung, bei der zwei einander gegenüberliegende Glasscheiben in Richtung des Faserluftstroms konisch zueinander unter Einengung des Fasertransportkanals angeordnet sind. - Entsprechend
1 ist bei einer Vorrichtung zum Erkennen und Ausscheiden von Fremdstoffen, z. B. Trützschler Fremdteilausscheider SECUROMAT SP-F2, der oberen Eintrittsöffnung eines Füllschachtes 1 eine Einrichtung zur pneumatischen Zuführung eines Faser-Luft-Stromes A zugeordnet, die einen (nicht dargestellten) Fasermaterialtransportventilator, eine ortsfeste luftdurchlässige Fläche 2 zur Trennung (Abscheidung) des Fasermaterials B von Luft C mit Luftabführung und eine Luftstrom-Führungseinrichtung 3 mit beweglichen Elementen aufweist, wobei eine umkehrbare Führung des im Luftstrom vorhandenen Fasermaterials vor und zurück quer über die luftdurchlässige Fläche 2 erfolgt und das Fasermaterial im Anschluss an den Aufprall im wesentlichen durch Schwerkraft von der luftdurchlässigen Fläche 2 abfällt und nach unten in den Füllschacht 1 eintritt. Die langsamlaufenden Walzen 4a, 4b haben eine Doppelfunktion; sie dienen als Abzugswalzen für das Fasermaterial B aus dem Füllschacht 1 und zugleich als Speisewalzen für die Zuspeisung des Fasermaterials B zu einer schnellllaufenden Öffnerwalze 5. Die gefüllten Pfeile stellen Fasermaterial, die leeren Pfeile stellen Luft und die halbgefüllten Pfeile stellen einen Luftstrom mit Fasern dar. - Der Gesamtfläche der Öffnerwalze 5 ist ein optisches Sensorsystem 6, z. B. Zeilen-Kamera 6 (CCD-Kamera) mit elektronischer Auswerteeinrichtung für das Erkennen von Fremdstoffen, insbesondere mit Helligkeits- und/oder Farbabweichungen, zugeordnet. Das Sensorsystem 6 steht über eine elektronische Steuer- und Regeleinrichtung 35 (sh.
6 ) mit einer Einrichtung 7 zur Abscheidung der Fremdstoffe in Verbindung (sh.5 ). Die Einrichtung 7 ist in der Lage, kurzfristig einen Blasluftstrom zu erzeugen, der in Richtung auf die Garniturfläche verläuft und einen Saugluftstrom erzeugt, der die Fremdstoffe zusammen mit wenigen Fasern von der Garniturfläche ablöst und in einen Kanal 10 abfördert. - Das optische Sensorsystem 6 mit der Kamera, z. B. Farb-Zeilenkamera, ist schräg oberhalb der Öffnerwalze 5 nahe an der Außenwand des Füllschachtes 1 angeordnet. Dadurch ist eine kompakte, raumsparende Konstruktion verwirklicht. Die Farb-Zeilenkamera 6 ist in Richtung auf die Garnitur der Öffnerwalze 5 gerichtet und vermag farbige Fremdstoffe, z. B. rote Fasern, im Fasermaterial zu erkennen. Die Kamera 6 umfasst den gesamten Bereich über die Breite der Öffnerwalze 5, z. B. 1600 mm. Die Öffnerwalze 5 dreht sich in Richtung des gebogenen Pfeils entgegen dem Uhrzeigersinn. In Drehrichtung ist dem optischen Sensorsystem 6 die Einrichtung 7 zur Erzeugung eines Blasluftstroms nachgeordnet, deren Düsen derart in Richtung auf die Garniturfläche der Öffnerwalze 6 ausgerichtet sind, dass ein kurzzeitiger scharfer Luftstrahl etwa tangential in Bezug auf die Garniturfläche fließt. Das Sensorsystem 6 steht über eine Auswerteeinrichtung und eine die elektronische Steuer- und Regeleinrichtung mit der Einrichtung 7 in Verbindung, der eine Ventilsteuerung 8 zugeordnet ist. Wenn die Kamera 6 einen Fremdstoff im Fasermaterial auf der Garniturfläche anhand von Vergleichs- bzw. Sollwerten erkannt hat, wird über die Ventilsteuerung 8 ein kurzer Luftstoß mit hoher Geschwindigkeit in Bezug auf die Garnitur ausgestoßen, der aus dem Faserbelag auf der Garnitur den Fremdstoff mit wenigen Fasern durch einen Saugluftstrom herausreißt und anschließend durch einen besaugten Kanal 10 wegführt.
- Durch einen Kanal fließt ein Blasluftstrom etwa tangential zur Öffnerwalze 5, löst den Faserbelag (Gutfasern) aus der Garnitur und fließt als Faser-Luft-Strom D durch eine Fasertransportleitung 11 zu dem Glaskanal 17 ab.
- Der pneumatischen Fasertransportleitung 11 ist die erfindungsgemäße Vorrichtung 12 zugeordnet. Die Vorrichtung 12 eignet sich zum Erkennen jeglicher Fremdstoffe, z. B. Gewebestücke, Bänder, Schnüre, Folienstücke u. dgl. in Fasergut. Nach einer vorteilhaften Ausbildung wird die Vorrichtung 12 zum Erkennen von Fremdteilen aus Kunststoff, wie Polypropylenbändchen, -gewebe und -folien u. dgl. in oder zwischen Faserflocken, z. B. aus Baumwolle und/oder Chemiefasern, angewandt.
- Bei der Vorrichtung 12 zum Erkennen von Fremdstoffen wird das Fasergut in einem Luftstrom (Faser-Luft-Strom D) durch eine pneumatische Fasertransportleitung 11 hindurch transportiert, die an eine (nicht dargestellte) Saugquelle angeschlossen ist. Als optisches Sensorsystem sind oberhalb der Fasertransportleitung 11 über die Maschinenbreite, z. B. 1600 mm, zwei Kameras 13a, 13b, z. B. Diodenmatrixkameras mit Polarisationsfiltern, in einem Gehäuse 14 angeordnet. Unterhalb der Kameras 13a, 13b (nur Kamera 13a dargestellt) weisen die Wandflächen der Fasertransportleitung 11 zwei durchsichtige Bereiche in Gestalt zweier einander parallel gegenüberliegender Glasscheiben 17a, 17b (Glasfenster) auf, die einen Glaskanal 17 bilden. Unterhalb der Fasertransportleitung 11 ist eine Beleuchtungseinrichtung 18 vorhanden. Stromab des Glaskanals 17 ist eine Ausblaseinrichtung 19 zur Abscheidung der von der Vorrichtung 12 detektierten Fremdstoffe 34 der Fasertransportleitung 11 zugeordnet. Der Faserluftstrom D wird nach der Ausblaseinrichtung 19 durch die Fasertransportleitung 11 hindurch abgesaugt und der Weiterverarbeitung zugeführt.
- Die Kamera 13 detektiert im Betrieb durch die Glasscheibe 17a hindurch den Faser-Luft-Strom D. Dabei ragt die Glasscheibe 17a in den Faser-Luft-Strom D derart hinein, dass der Faser-Luft-Strom D auf die Glasscheibe 17a auftrifft und an der Glasscheibe 17a unter einem Andruck berührend entlangströmt. Durch die Bewegung des Faser-Luft-Stroms D werden einerseits weitgehend oder vollständig unerwünschte Ablagerungen auf der Glasscheibe 17a vermieden bzw. im Falle geringfügiger Ablagerungen werden dieselben durch den Faser-Luft-Strom D von der innenliegenden Oberfläche der Glasscheibe 17a abgewischt und durch den Kanal 11 abgeführt. In gleicher Weise wirkt der Faserluftstrom D auf die innenliegende Oberfläche der Glasscheibe 17b.
- Sofern im Faser-Luft-Strom D unerwünschte Fremdstoffe 34 durch die Vorrichtung 12 erkannt werden, wird die Ausblaseinrichtung 19 betätigt, die die Fremdstoffe 34 in einen Absaugkanal 20 bläst.
- Nach
2 ist eine Halteeinrichtung 21 vorgesehen, die vier Al-Strangpresshöhlprofile 21a, 21b, 21c und 21d (Halteprofile) umfasst, die in Längsrichtung - über die Maschinenbreite - parallel zueinander angeordnet sind und die jeweils mit ihren Stirnflächen an den beiden (nicht dargestellten) Gestellwänden der Maschine befestigt sind. Am Strangpressprofil 21a ist beispielhaft eine Befestigungsschraube 22 gezeigt. Die innenliegenden ebenen Flächen 21', 21", 21"' und 21IV bilden einen Teil der Innenmantelfläche der Fasertransportleitung 11. Die Flächen 21' und 21" einerseits und die Flächen 21''' und 21IV andererseits sind jeweils fluchtend zueinander ausgerichtet. Die Flächen 21', 21" einerseits und die Flächen 21''' und 21IV anderseits sind parallel zueinander angeordnet. Die einander zugewandten Seitenbereiche der Strangpressprofile 21a bis 21d weisen jeweils eine zylindermantelabschnittsförmige konkave Fläche auf. Zwischen den vier zylindermantelabschnittsförmigen Flächen und berührend mit diesen ist ein Gehäuse 23 (2a ) angeordnet, das in Richtung der Pfeile G, H um seine Längsachse M (sh.3 ) drehbar ist. Das Gehäuse 23 umfasst ein Tragelement 24 aus zwei Al-Strangpresshohlprofilen 24a, 24b (Tragprofile), die im Querschnitt jeweils zylinderabschnittsförmig ausgebildet sind. Die Außenkontur des Gehäuses 23 ist kreisrund. Die konvex gerundeten Außenflächen der Tragprofile 24a, 24b stehen mit den konkav gerundeten zylindermantelabschnittsförmigen Flächen der Halteprofile 21a, 21b bzw. 21c, 21d in Eingriff. Wie in3 näher gezeigt, sind in den ebenen Sehnenflächen der Tragprofile 24a, 24b jeweils ebene Glasscheiben 17a, 17b angeordnet, wobei die Sehnenflächen und die Außenflächen der Glasscheiben 17a, 17b miteinander fluchten. Die derart jeweils aus Sehnenflächen und Glasscheiben 17a bzw. 17b gebildeten beiden einander gegenüberliegenden Flächen bilden einen Teil des Fasertransportkanals 11, der sich in Richtung des Faserluftstroms D verengt. Die beiden einander gegenüberliegenden Flächen der Glasscheiben 17a, 17b bilden einen Glaskanal 17, der in Richtung des Faser-Luft-Stroms D dadurch ebenfalls sich konisch verengend zusammenläuft. Die aus den Flächen 21', 21" gebildete Fläche schließt mit der aus Sehnenfläche und Glasscheibe 17a gebildeten Fläche des Tragelements 24a einen spitzen und flachen Winkel α' und die aus den Flächen 21'", 21IV gebildete Fläche schließt mit der aus der Sehnenfläche und der Glasscheibe 17b gebildeten Fläche des Tragprofils 24b einen spitzen und flachen Winkel α" ein. Die konisch zusammenlaufenden Flächen der beiden einander gegenüberliegenden Flächen jeweils aus Sehnenfläche und Glasscheibe 17a bzw. 17b bilden einen Winkel β. - Unterhalb des Gehäuses 23 für den Glaskanal 17 ist eine Beleuchtungseinrichtung 18 vorhanden, die ein Gehäuse 25 aufweist, das in Führungsnuten an den Halteprofilen 21c, 21d - sich über die Maschinenbreite erstrecken - angebracht ist. Im Innenraum des Gehäuses 25 sind nebeneinander parallel zwei Leuchtstoffröhren 26, 27, z. B. Neonröhren, vorhanden, die sich mit ihren Längsachsen über die Arbeitsbreite der Maschine erstrecken. Das Gehäuse 25 ist ein Aluminium-Strangpress-Hohlprofil mit Kühlrippen 25a. In der dem Gehäuse 23 für den Glaskanal 17 zugewandten Deckfläche 25b des Gehäuses 25 sind langgestreckte Glasscheiben 28a, 28b mit Polarisationsfilter angebracht. Die (nicht dargestellten) Polarisationsfilter der Kameras 13a, 13b einerseits und die (nicht dargestellten) Polarisationsfilter der Glasscheiben 28a, 28b andererseits sind in einem rechten Winkel zueinander angeordnet.
- Entsprechend
2a ist das Gehäuse 23 in Richtung der Pfeile I,K in der Halteeinrichtung 21 längsverschiebbar. Das Gehäuse 25 ist in Richtung der Pfeile L, M innerhalb der Führungsnuten der Halteprofile 21c, 21d der Halteeinrichtung 21 längsverschiebbar. - Gemäß
3 trifft beispielsweise ein Teilluftstrom D' des Faserluftstroms D in einem flachen spitzen Winkel auf die innenliegende Fläche der Glasscheibe 17a auf und übt daher einen Andruck aus. In entsprechender Weise trifft beispielhaft ein Teilluftstrom D" des Faserluftstroms D in einem flachen, spitzen Winkel auf die innenliegende Fläche der Glasscheibe 17b auf und übt dadurch einen Andruck aus. Der Andruck wird noch dadurch verstärkt, dass die beiden einander gegenüberliegenden Flächen der Glasscheiben 17a, 17b des Glaskanals 17 konisch zusammenlaufen, d. h. der Glaskanal 17 sich verengt, und dadurch der Druck p des Faserluftstroms D ansteigt. Nach dem Auftreffen strömen die Teilluftströme D' und D" berührend an den Glasscheiben 17a bzw. 17b entlang und werden im Anschluss durch den Kanal 11 hindurch abgesaugt. - In der konvex gebogenen Mantelfläche der Tragelemente 24a, 24b ist -jeweils der Glasscheibe 17a bzw. 17b gegenüberliegend - eine durchgehende, längsschlitzförmige Öffnung 24' bzw. 24" vorhanden. Die Kameras 13a, 13b (sh.
1 ) detektieren durch die Öffnung 24' und durch die Glasscheibe 17a hindurch den Faser-Luft-Strom D im Glaskanal 17. Die Leuchtstoffröhren 26, 27 beleuchten im Durchlicht durch die Glasscheiben 28a, 28b mit Polarisationsfilter, durch die Öffnung 24" und durch die Glasscheibe 17b hindurch den Faserluftstrom D im Glaskanal 17. - Nach
4 sind in der Deckfläche 25b des Gehäuses 25 in einer Reihe hintereinander zwei langgestreckte Glasscheiben 24a, 24c und parallel und versetzt dazu hintereinander in Reihe zwei langgestreckte Glasscheiben 24b, 24d vorhanden. Die Glasscheiben 24a, 24c sind der Kamera 13a und die Glasscheiben 24b, 24d der Kamera 13b zugeordnet. - Gemäß
5 umfasst die Ausblaseinrichtung 19 eine Mehrzahl von Blasdüsen 30a bis 30n, denen jeweils ein Ventil 31a bis 31n zugeordnet ist. Die Blasdüsen 30a bis 30n sind über die Ventile 31a bis 31n an eine gemeinsame Druckluftleitung 32 angeschlossen, die mit einer Druckluftquelle 33 in Verbindung steht. Mit 11 ist die Fasertransportleitung bezeichnet, die Eintrittsöffnungen für die Blasdüsen 30a bis 30n aufweist. Die Austrittsöffnung für die Blasluftströme in den Kanal 20 ist in1 dargestellt. Über eine Ventilsteuerung werden die Ventile 31a bis 31n selektiv angesteuert, z. B. bei Vorhandensein des Fremdstoffes 34 wird das Ventil 31d kurzzeitig geöffnet, so dass ein scharfer Luftstrom mit hoher Geschwindigkeit, z. B. 15 bis 25 m/sec, durch die Düse 30d austritt und den Fremdkörper 34 in den Kanal 20 (sh.1 ) bläst. - Entsprechend
6 sind an eine elektronische Steuer- und Regeleinrichtung 35 die Kamera 6, eine Bildauswerteeinrichtung 36 und eine Ventilsteuerung 37 für die Ventile der Ausblaseinrichtung 7 angeschlossen. Außerdem sind an die elektronische Steuer- und Regeleinrichtung 35 die Kameras 13a, 13b, eine Bildauswerteeinrichtung 38 und die Ventilsteuerung 39 für die Ventile 31a bis 31n der Ausblaseinrichtung 19 angeschlossen. - Nach
7 ist im außenliegenden Bogenbereich der pneumatischen Fasertransportleitung 11 eine Glasscheibe 17a angeordnet, die in den Faser-Luft-Strom D hineinragt bzw. zu dem Faser-Luft-Strom D einen Auftrefferwinkel bildet. Auf diese Weise erzeugt die Rohrleitungsführung Gebiete, an denen der Faser-Luft-Strom D über die Scheibe 17a streicht. Mit 40 ist eine Faserflocke bezeichnet.7 zeigt einen Schnitt durch einen Rohrkrümmer, durch welchen Faserflocken 40 transportiert werden. Die Kamera 13 erfasst Bilder der durchströmenden Faserflocken, welche von der Beleuchtung 18 ausgeleuchtet werden. Hierzu wird durch die Glasscheiben 17a, 17b der notwendige optische Einblick hergestellt. Glasscheibe 17a muss vor Verschmutzung durch das Flockenmaterial geschützt werden, während Glasscheibe 17b eine untergeordnete Auswirkung auf die Funktion hat. Durch die lufttechnischen Gegebenheiten wird das in dieser Rohrleitung transportierte Flockenmaterial zu einem großen Teil in der gezeichneten Flugbahn gehalten. Die Glasscheibe 17a ist in der Außenkurve des Rohrkrümmers dort angebracht, wo der Kontakt des Flockenmaterials mit der Wand am engsten ist. Hier tritt dann die selbstreinigende Wirkung der Glasoberfläche ein. Diese Selbstreinigung kann durch Anstellen der Scheibe in den Materialstrom weiter unterstützt werden (7a ), wobei hierbei dann die Transportrichtung beachtet werden muss. Die Rohrleitung runden Querschnitts kann auch durch einen rechteckigen Querschnitt ersetzt werden. Nach7a wird durch zwei Lichtquellen 18a, 18b mit Auflicht gearbeitet. Eine Scheibe 17b ist hier nicht vorhanden. - Gemäß
8 sind bei der Fasertransportleitung 11 die Glasscheiben 17a, 17b so weit in den Faser-Luft-Strom D hinaus gestellt, dass die reinigende Wirkung erreicht ist.8 zeigt eine Anordnung, welche auch für Anwendungen geeignet ist, bei denen zwei gegenüberliegende Glasscheiben 17a, 17b vor Verschmutzung geschützt werden müssen oder wo von gegenüberliegenden oder auch versetzt gegenüberliegenden Blickrichtungen in den Transportkanal geschaut werden muss. Die7 zeigt einen Schnitt durch einen Rechteckkanal. Auch hier schaut eine Kamera 13 durch ein Fenster 17a auf einen Materialstrom von Faserflocken 40, welche mit der Beleuchtung 18 beleuchtet werden. Für die Reinigungswirkung ist es wesentlich, dass die Glasscheiben 17a, 17b in den Materialfluss hineinragen. Von weiterem Vorteil ist es, wenn die Glasscheiben dabei noch angestellt werden können, wie es in8a gezeigt ist. - Entsprechend
9 sind zwei einander gegenüberliegende Glasscheiben 17a, 17b in der Wand der Fasertransportleitung 11 in Richtung des Faser-Luft-Stroms D konisch zueinander unter Einengung des Fasertransportkanals 11 angeordnet. Dadurch sind fließende Linien realisiert. Das Heranführen des Faser-Luft-Stroms D und das Anstellen der Scheiben 17a, 17b an den Faser-Luft-Strom D und das Anstellen der Scheiben 17a, 17b an den Faser-Luft-Strom D wird durch eine Kanaleinengung erreicht. Hierbei sind fließende Übergänge in einen Rechteckkanal realisiert.
Claims (64)
- Vorrichtung an einer Spinnereivorbereitungsanlage zum Erkennen von Fremdstoffen, z. B. Gewebestücke, Bänder, Schnüre, Folienstücke u. dgl., in Fasergut, z. B. Baumwolle und/oder Chemiefasern, bei der das Fasergut in einem Luftstrom durch eine Fasertransportleitung oder einen Schacht hindurch transportierbar und ein optisches Sensorsystem der Fasertransportleitung oder dem Schacht zugeordnet ist, deren Wandflächen mindestens einen durchsichtigen Bereich aufweisen, durch den hindurch das Sensorsystem den Faser-Luft-Strom detektiert, dadurch gekennzeichnet, dass der durchsichtige Bereich (17; 17a, 17b) in den Faser-Luft-Strom (D, D', D") hineinragt und der Faser-Luft-Strom (D, D', D") an dem durchsichtigen Bereich (17; 17a, 17b) unter Andruck berührend entlangzuströmen vermag.
- Vorrichtung nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass der durchsichtige Bereich aus Glas oder Kunststoff besteht. - Vorrichtung nach
Anspruch 2 , dadurch gekennzeichnet, dass die Glas- oder Kunststofffläche als Tester ausgebildet ist. - Vorrichtung nach
Anspruch 2 , dadurch gekennzeichnet, dass die Glas- oder Kunststofffläche als Scheibe ausgebildet ist. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis4 , dadurch gekennzeichnet, dass die durchsichtigen Bereiche der Wandfläche nicht zurückversetzt sind. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis5 , dadurch gekennzeichnet, dass die Scheiben gegenüber der Rohr- oder Schachtwand nicht zurückversetzt sind. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis6 , dadurch gekennzeichnet, dass der Faser-Luft-Strom auf den durchsichtigen Bereich gerichtet ist. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis6 , dadurch gekennzeichnet, dass der Faser-Luft-Strom auf den durchsichtigen Bereich auftrifft. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis8 , dadurch gekennzeichnet, dass der durchsichtige Bereich, z. B. Glasscheibe, in den Fasermaterialstrom hinausgestellt ist. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis8 , dadurch gekennzeichnet, dass der durchsichtige Bereich, z. B. Glasscheibe, in den Fasermaterialstrom angestellt ist. - Vorrichtung nach
Anspruch 10 , dadurch gekennzeichnet, dass die Anstellung des durchsichtigen Bereichs, z. B. Glasscheibe, durch eine Einengung der Fasertransportleitung in Materialflussrichtung verwirklicht ist. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis11 , dadurch gekennzeichnet, dass die fasermaterialführenden Rohrleitungen oder Schachtwände derart angeordnet sind, dass der Fasermaterialstrom in einem flachen Winkel (α;α',α") berührend und kontinuierlich über den durchsichtigen Bereich, z. B. Glasscheibe, führt. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis12 , dadurch gekennzeichnet, dass die Fasertransportleitung einen rechteckigen oder quadratischen Querschnitt aufweist. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis13 , dadurch gekennzeichnet, dass die Fasertransportleitung rohrförmig ist. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis12 , dadurch gekennzeichnet, dass die Fasertransportleitung einen kreisrunden Querschnitt aufweist. - Vorrichtung nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung in einer Spinnereivorbereitungsanlage (Putzerei) angeordnet ist. - Vorrichtung nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung vor und/oder nach Putzereimaschinen, z. B. Reiniger, Mischer, angeordnet ist. - Vorrichtung nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass die Fasertransportleitung eine Faserabfallleitung ist. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis18 , dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei durchsichtige Bereiche vorhanden sind. - Vorrichtung nach
Anspruch 19 , dadurch gekennzeichnet, dass die durchsichtigen Bereiche einander gegenüberliegen. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis20 , dadurch gekennzeichnet, dass die durchsichtigen Bereiche mindestens teilweise einen Kanal, eine Leitung, einen Schacht o. dgl. bilden. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis21 , dadurch gekennzeichnet, dass eine Beleuchtungseinrichtung vorhanden ist, die durch einen durchsichtigen Bereich in die Fasertransportleitung o. dgl. hineinleuchtet. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis22 , dadurch gekennzeichnet, dass das optische Sensorsystem und die Beleuchtungseinrichtung auf unterschiedlichen Seiten der Fasertransportleitung o. dgl. angeordnet sind. - Vorrichtung nach
Anspruch 23 , dadurch gekennzeichnet, dass das optische Sensorsystem durch einen ersten durchsichtigen Bereich den Faser-Luft-Strom detektiert und die Beleuchtungseinrichtung durch einen zweiten durchsichtigen Bereich in die Fasertransportleitung o. dgl. hineinleuchtet. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 22 bis24 , dadurch gekennzeichnet, dass das optische Sensorsystem und die Beleuchtungseinrichtung auf derselben Seite der Fasertransportleitung o. dgl. angeordnet sind. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 22 bis25 , dadurch gekennzeichnet, dass das optische Sensorsystem mindestens eine Kamera umfasst. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis25 , dadurch gekennzeichnet, dass der Faser-Luft-Strom einen Glaskanal durchläuft. - Vorrichtung nach
Anspruch 27 , dadurch gekennzeichnet, dass der Glaskanal aus zwei einander gegenüberliegenden Glasscheiben besteht. - Vorrichtung nach
Anspruch 28 , dadurch gekennzeichnet, dass die Glasscheiben rechteckförmig sind. - Vorrichtung nach
Anspruch 29 , dadurch gekennzeichnet, dass sich die langen Seiten der rechteckförmigen Glasscheiben im Wesentlichen senkrecht zur Richtung des Faser-Luft-Stromes erstrecken. - Vorrichtung nach
Anspruch 29 , dadurch gekennzeichnet, dass sich die langen Seiten der rechteckförmigen Glasscheiben über die Breite der Fasertransportleitung o. dgl. erstrecken. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis31 , dadurch gekennzeichnet, dass die innenliegenden Flächen der durchsichtigen Bereiche, in einem flachen (spitzen) Winkel (α,α',α") in Bezug auf die Richtung des Faser-Luft-Stroms angeordnet sind. - Vorrichtung nach
Anspruch 32 , dadurch gekennzeichnet, dass der flache Winkel (α, α',α") einstellbar ist. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 27 bis33 , dadurch gekennzeichnet, dass der Glaskanal in einem Tragelement an einem Aluminium-Strangpressprofil angeordnet ist. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 27 bis33 , dadurch gekennzeichnet, dass der Glaskanal um eine Längsachse drehbar ist. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 34 bis35 , dadurch gekennzeichnet, dass das Aluminium-Strangpressprofil für den Glaskanal zwei kreisabschnittsförmig ausgebildete Profile, z. B. Aluminium-Profile, aufweist. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 34 bis36 , dadurch gekennzeichnet, dass das Aluminium-Strangpressprofil mit dem Glaskanal um seine Längsachse drehbar ist. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 34 bis37 , dadurch gekennzeichnet, dass das Aluminium-Strangpressprofil mit dem Glaskanal in einem Führungselement, z. B. Aluminium-Führungsprofil drehbar angeordnet ist. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis38 , dadurch gekennzeichnet, dass die durchsichtigen Bereiche, jeweils einen Polarisationsfilter aufweisen. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 22 bis39 , dadurch gekennzeichnet, dass die durchsichtigen Bereiche, durch die die Beleuchtungseinrichtung in die Fasertransportleitung o. dgl., leuchtet, jeweils einen Polarisationsfilter aufweisen. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 22 bis40 , dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem durchsichtigen Bereich des Glaskanals und der Beleuchtungseinrichtung Glasscheiben mit Polarisationsfilter angeordnet sind. - Vorrichtung nach
Anspruch 22 , dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungseinrichtung mindestens eine Neonröhre umfasst. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 22 bis42 , dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungseinrichtung für Durchlicht vorgesehen ist. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 22 bis43 , dadurch gekennzeichnet, dass der Beleuchtungseinrichtung eine Kühleinrichtung, z. B. Ventilator, zugeordnet ist. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 22 bis44 , dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse für die Beleuchtungseinrichtung Kühlrippen aufweist. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis45 , dadurch gekennzeichnet, dass dem optischen Sensorsystem, eine Ausscheideeinrichtung für das Ausscheiden der Fremdstoffe nachgeordnet ist. - Vorrichtung nach
Anspruch 46 , dadurch gekennzeichnet, dass das optische Sensorsystem über eine Auswerteeinrichtung und eine Steuereinrichtung mit der Ausscheideeinrichtung in Verbindung steht. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 46 bis47 , dadurch gekennzeichnet, dass die Ausscheidevorrichtung der Fasertransportleitung o. dgl. zugeordnet ist. - Vorrichtung nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass die Fremdstoffe aus Polypropylen, z. B. Polypropylenbändchen, -gewebe und -folien u. dgl., in oder zwischen Faserflocken, z. B. aus Baumwolle und/oder Chemiefasern vorhanden sind. - Vorrichtung nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass das optische Sensorsystem einen Sender und einen Empfänger für elektromagnetische Wellen bzw. Strahlen und eine Auswerteeinrichtung zur Unterscheidung der Fremdteile von den Faserflocken aufweist. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis50 , dadurch gekennzeichnet, dass auf das Fasermaterial (Faserflocken, Faserflockenvlies) eine Quelle für polarisiertes Licht wirkt, die mit mindestens einer Detektoreinrichtung zusammenwirkt, wobei das Fasermaterial unter Durchleuchtung von hellen und/oder transparenten flächenförmigen Fremdteilen aus Polypropylen angestrahlt wird und die Detektoreinrichtung flächenförmige Polypropylenteile zu unterscheiden vermag. - Vorrichtung nach
Anspruch 51 , dadurch gekennzeichnet, dass die Fremdteile aus Polypropylenteilen den Polarisationsvektor des polarisierten Lichtes drehen. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 51 bis52 , dadurch gekennzeichnet, dass zum Erkennen eine Depolarisation erfolgt. - Vorrichtung nach
Anspruch 51 , dadurch gekennzeichnet, dass die Detektoreinrichtung eine Zeilen- oder Matrixkamera ist. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 51 bis54 , dadurch gekennzeichnet, dass die Detektoreinrichtung Lichtsensoren umfasst. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 51 bis55 , dadurch gekennzeichnet, dass die Detektion mit Farbe erfolgt. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 51 bis55 , dadurch gekennzeichnet, dass die Detektion mit schwarzweiß erfolgt. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 22 bis57 , dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Lichtquelle und Fasermaterial ein Polarisator angeordnet ist. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 22 bis57 , dadurch gekennzeichnet, dass eine Lichtquelle vorhanden ist, die polarisiertes Licht ausstrahlt. - Vorrichtung nach
Anspruch 59 , dadurch gekennzeichnet, dass der Polarisator an oder innerhalb der Lichtquelle (Beleuchtungseinrichtung) integriert ist. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis60 , dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung in oder nach einer Reinigungsvorrichtung angeordnet ist. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis60 , dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung in oder nach einer Karde angeordnet ist. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis60 , dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung in oder nach einem Fremdfaserausscheider angeordnet ist. - Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis60 , dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung in oder nach einem Fremdteilausscheider angeordnet ist.
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