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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Nachweis eines
Methylierungsmusters in einer Nukleinsäure.
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In
dieser Anmeldung werden verschiedene Veröffentlichungen zitiert. Die
Offenbarung dieser Veröffentlichungen
wird hierdurch in die Beschreibung aufgenommen, um den relevanten
Stand der Technik umfassender zu beschreiben.
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Hintergrund
der Erfindung
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5-Methylcytosin
ist die häufigste
kovalent modifizierte Base in der DNA eukaryontischer Zellen. Sie spielt
eine wichtige biologische Rolle, u. a. bei der Transkriptionsregulation,
beim genetischen Imprinting und in der Tumorgenese (zur Übersicht:
Millar et al.: Five not four: History and significance of the fifth
base. In: The Epigenome, S. Beck and A. Olek (eds.), Wiley-VCH Verlag
Weinheim 2003, S. 3–20).
Die Identifizierung von 5-Methylcytosin
als Bestandteil genetischer Information ist daher von großem Interesse.
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Ein
Nachweis der Methylierung ist allerdings schwierig, da Cytosin und
5-Methylcytosin das gleiche Basenpaarungsverhalten aufweisen. Viele
der herkömmlichen,
auf Hybridisierung beruhenden Nachweisverfahren vermögen daher
nicht zwischen Cytosin und Methylcytosin zu unterscheiden. Zudem
geht die Methylierungsinformation bei einer Amplifikation mittels
Polymerase Kettenreaktion (PCR) vollständig verloren.
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Die
herkömmlichen
Methoden zur Methylierungsanalyse arbeiten im Wesentlichen nach
zwei unterschiedlichen Prinzipien. Zum einen werden methylierungsspezifische
Restriktionsenzyme benutzt, zum anderen erfolgt eine selektive chemische
Umwandlung von nicht-methylierten Cytosinen in Uracil (sog.: Bisulfit-Behandlung,
siehe etwa:
DE 101
54 317 A1 ;
DE
100 29 915 A1 ). Die enzymatisch oder chemisch vorbehandelte DNA
wird dann meist amplifiziert und kann auf unterschiedliche Weise
analysiert werden (zur Übersicht:
WO 02/072880 S. 1 ff).
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Beim
Bisulfit-Verfahren werden Cytosinbasen in Uracil umgewandelt, wohingegen
5-methylcytosine unverändert
bleibt (Shapiro et al. (1970) Nature 227: 1047)) Uracil verhält sich
in Bezug auf Basenpaarung wie Thymin, bildet also eine Basenpaarung
mit Adenin. 5-Methylcytosin hybridisiert auch nach einer Bisulfit-Behandlung
nach wie vor mit Guanin. Durch diese Basenkonvertierung ist es also
möglich,
methylierte Cytosinbasen von unmethylierten Cytosinbasen zu unterscheiden.
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Da
die Verwendung methylierungsspezifischer Restriktionsenzyme entsprechende
Erkennungssequenzen voraussetzt, basieren die meisten Nachweismethoden
für methylierte
DNA auf der Bisulfit-Behandlung, die vor einer Detektion oder Amplifikation
durchgeführt
wird (z. B.:
DE 100
29 915 A1 , Seite 2, Zeilen 35–46; siehe auch WO 2004/067545).
Der Begriff Bisulfit-Behandlung umfasst die Behandlung mit einer
Bisulfit-, einer Disulfit- oder einer Hydrogensulfit-Lösung. Wie
dem Fachmann bekannt ist, wird der Begriff „Bisulfit" synonym mit dem Begriff „Hydrogensulfit" verwendet.
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Im
Stand der Technik sind diverse Laborprotokolle bekannt, die alle
die folgenden Schritte umfassen: Genomische DNA wird isoliert, denaturiert,
mehrere Stunden durch Reaktion mit einer konzentrierten Bisulfit-Lösung umgesetzt,
desulfoniert und entsalzt (z.B.: Frommer et al. (1992) A genomic
sequencing protocol that yields a positive display of 5-methylcytosine
residues in individual DNA strands. Proc Natl Acad Sci U. S. A.;
89(5): 1827–1831).
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Von
großem
Interesse sind Verfahren, die in der Lage sind, Methylierung sensitiv
und quantitativ zu detektieren. Dies gilt aufgrund der wichtigen
Rolle der Cytosin-Methylierung
in der Krebsentstehung insbesondere in Hinblick auf diagnostische
Anwendungen. Von besonderer Bedeutung sind dabei Methoden, die es
erlauben, abweichende Methylierungsmuster in Körperflüssigkeiten, etwa in Serum,
nachzuweisen. Denn anders als die instabile RNA, ist DNA oft in
Körperflüssigkeiten
anzutreffen.
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Bei
destruktiven pathologischen Prozessen wie Krebserkrankungen ist
die DNA-Konzentration im Blut erhöht. Eine Krebsdiagnostik über eine
Methylierungsanalyse von in Körperflüssigkeiten
befindlicher Tumor-DNA ist also möglich und schon mehrfach beschrieben
(siehe etwa: Palmisano et al.: Predicting lung cancer by detecting
aberrant promoter methylation in sputum. Cancer Res. 2000 Nov 1;
60(21): 5954–8).
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Ein
Problem besteht dabei darin, dass sich in den Körperflüssigkeiten neben der DNA mit
dem krankheitstypischen Methylierungsmuster eine große Menge
an DNA der gleichen Sequenz, aber eines anderen Methylierungsmusters
befindet. Die Diagnoseverfahren müssen daher in der Lage sein,
nur in geringen Mengen vorhandene DNA mit abweichendem Methylierungsmuster
vor dem Hintergrund der überwiegenden
DNA der selben Sequenz mit normaler Methylierung nachzuweisen.
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Die
gängigen
Verfahren zur sensitiven Detektion erfolgen über eine PCR-Amplifikation.
Eine Methode ist dabei die sogenannte methylierungssensitive PCR
(„MSP"; Herman et al.:
Methylation-specific PCR: a novel PCR assay for methylation status
of CpG islands. Proc Natl Acad Sci U S A. 1996 Sep 3; 93(18): 9821–6). Dabei
werden Primer verwendet, die spezifisch nur an Positionen der Bisulfitbehandelten
Sequenz binden, die vorher entweder methyliert (oder bei umgekehrtem
Ansatz unmethyliert) waren.
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Ein
Verfahren mit ähnlicher
Sensitivität
ist die sogenannte „Heavy
Methyl"-Methode.
Dabei wird eine spezifische Amplifizierung nur der ursprünglich methylierten
(bzw. unmethylierten) DNA durch Einsatz von methylierungsspezifischen
Blocker-Oligomeren erreicht (zur Übersicht: WO 02/072880).
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Sowohl
die MSP Methode wie die Heavy Methyl Methode sind als quantifizierbare
Real-Time-Varianten anwendbar. Diese ermöglichen es, den Methylierungsstatus
weniger Positionen direkt im Verlauf der PCR nachzuweisen, ohne
dass eine nachfolgende Analyse der Produkte erforderlich wäre („MethyLight" – WO 00/70090;
US 6,331,393 ).
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Eine
Ausführungsform
des genannten Real-Time-Verfahrens ist das „Tagman"-Verfahren. Dieses verwendet Sondenmoleküle, die
ein Fluoreszenzfarbstoff-Quencher-Paar tragen. Die Sonden hybridisieren
sequenzspezifisch an die Amplifikate und werden im Zuge des nächsten Amplifikationszyklus
durch die Exonuklease-Aktivität
der Polymerase abgebaut. Durch die Trennung von Quencher und Farbstoff
entsteht ein detektierbares Fluoreszenz-Signal (siehe etwa Eads
et al.: MethyLight: a high-throughput assay to measure DNA methylation.
Nucleic Acids Res. 2000 Apr 15; 28(8): E32).
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Eine
weitere MethyLight-Ausführungsform
ist das sogenannte Lightcycler-Verfahren. Dabei werden zwei unterschiedliche
Sonden eingesetzt, die in unmittelbarer Nähe zueinander an das Amplifikat
hybridisieren, und die dann über
Fluoreszenz-Resonanz-Energie-Transfer (FRET) ein detektierbares
Signal erzeugen.
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Die
Anwendbarkeit dieser Real-Time-Verfahren auf die Methylierungsanalyse
ist allerdings beschränkt.
Dies gilt insbesondere in Bezug auf Spezifität, Sensitivität und Reaktionsgeschwindigkeit.
Aufgrund der besonderen biologischen und medizinischen Bedeutung
der Cytosin-Methylierung
besteht aber ein starkes technisches Bedürfnis an der Entwicklung leistungsfähiger Methoden
zur Methylierungsanalyse. Im Folgenden ist ein solches Verfahren
beschrieben. Hierin wird eine katalytisch aktive Nukleinsäure, die
durch die Amplifikation erst entsteht, zum Nachweis des Amplifikats
herangezogen. Das erfindungsgemäße Verfahren
erlaubt damit eine effektive und schnelle Detektion und ermöglicht somit
eine sehr sensitive und sehr spezifische Methylierungsanalyse.
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Eine
zum erfindungsgemäßen Verfahren ähnliche
Methode zur Mutationsanalyse ist in der US-Patentschrift
US 6,140,055 offenbart.
Dieses Verfahren ist in unterschiedlichen Ausführungsformen anwendbar. Allen Varianten
ist gemeinsam, dass eine katalytisch aktive Nukleinsäure während einer
PCR Amplifikation erzeugt wird. Diese enzymatische Aktivität wird zum
Nachweis des Amplifikats herangezogen. In einer bevorzugten Ausführungsform
des Verfahrens umfasst ein Primer die reverse komplemtäre Sequenz
der katalytisch aktiven Nukleinsäure.
Gegenüber
den herkömmlichen
Real-Time-PCR-Methoden, die zur Mutationsanalyse herangezogen werden,
besitzt dieses Verfahren jedoch keine Vorteile.
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Die
Verwendung dieses Verfahrens zur Mutationsanalyse für die Methylierungsanalyse
liegt für
den Fachmann nicht nahe, da für
die Methylierungsanalyse im Unterschied zur Mutationsanalyse ein
zusätzlicher Schritt,
insbesondere eine Bisulfit-Behandlung der DNA notwendig ist. Die Übertragung
von aus der Mutationsanalyse bekannten Verfahren auf die Methylierungsanalyse
ist daher nicht ohne weiteres möglich,
denn die bisulfitierte DNA unterscheidet sich chemisch und physikalisch
in vielfältiger
Weise von genomischer DNA. Dies betrifft u. a. die Länge, die
Komplexität,
die Basenzusammensetzung und die räumliche Struktur:
- – Die
DNA wird durch die Bisulfitumwandlung stark fragmentiert. Der Fragmentierungsgrad
hängt dabei
von den Reaktionsbedingungen ab. Je länger die Reaktion und je höher die
Temperatur, desto größer ist
die Abbaurate der DNA. Auf der anderen Seite sind allerdings für eine vollständige Umwandlung
entsprechend lange Reaktionszeiten erforderlich. Die bisulfitierte
DNA liegt daher in einer komplexen Mischung aus unterschiedlich
langen und eventuell nicht vollständig umgewandelten Fragmenten
vor (zur Übersicht:
Grunau et al 2001: Bisulfite genomic sequencing: systematic investigation
of critical experimental parameters. Nucleic Acids Res. 2001 Jul
1; 29(13): E65-5). Da die unvollständig umgewandelte DNA eine
Fehlerquelle für falsch-positive
Signale darstellt, muss bei der Analyse sichergestellt werden, dass
nur die umgewandelte DNA nachgewiesen wird.
- – Die
bisulfitierte DNA enthält
andere Basen als genomische DNA. Durch die Bisulfitumwandlung werden alle
nicht-methylierten Cytosin-Basen in Uracil umgewandelt, das in genomischer
DNA nicht enthalten ist. Die genomische DNA enthält vier Basen. Die bisulfitierte DNA
aber in sehr weiten Bereichen nur noch drei, da alle nicht-methylierten
Cytosine umgewandelt werden. Dies sind in jedem Fall alle Cytosine,
die außerhalb
des Sequenzkontextes CpG vorkommen. Allerdings, gibt es eine Vielzahl
von Enzymen, die in der Lage sind zwischen Uracil und Thymin zu
unterscheiden.
- – Durch
das 3-Basen-Alphabet ist die bisulfitierte DNA weniger komplex als
die genomische DNA. Sequenzwiederholungen treten häufiger auf.
Das Design spezifischer Primer oder Sonden für bisulfitierte DNA ist daher
weitaus schwieriger als für
genomische DNA.
- – Charakteristikum
genomischer DNA ist die Doppelhelixtruktur. Die bisulfitierte DNA
liegt jedoch nicht doppelsträngig,
sondern einzelsträngig
vor. Dies hat seine Ursache darin, dass durch die Bisulfitumwandlung zwei
nicht komplementäre
DNA-Stränge
entstehen, die nicht mehr aneinander hybridisieren (Wird auf dem einen
Strang C in U umgewandelt, so bleibt auf dem Gegenstrang das komplementäre G unverändert. Dieses
kann mit U keine Basenpaarung mehr bilden). Die einzelsträngige DNA
bildet jedoch u. U. kurze intramolekulare doppelsträngige Abschnitte,
was insbesondere durch die geringere Komplexität der Bisulfit-DNA (s. o.)
begünstigt
wird.
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Genomische
DNA und bisulfit-umgewandelte DNA unterscheiden sich daher chemisch
und physikalisch in vielfältiger
Weise. Verfahren zur Analyse genomischer DNA sind daher nicht ohne
weiteres auf die Analyse bisulfitierter DNA anzuwenden.
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Daneben
ist auch aus biologischen Gründen
das Verfahren zur Mutationsanalyse gemäß
US 6,140,055 nicht ohne weiteres auf
die Methylierungsanalyse übertragbar.
Denn Muta tionen oder „single
nucleotide polymorphisms" (SNPs)
treten als einzelner, isolierter Basenaustausch auf. Um diese Veränderungen nachzuweisen,
ist es erforderlich, eine einzige Fehlpaarung zwischen Sonde und
DNA aufzulösen.
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Die
Situation in der Methylierungsanalyse ist hingegen eine andere.
CpG-Positionen treten oft in CpG-reichen Bereichen auf (sogenannte
CpG-Islands). Hier zeigen benachbarte CpG-Positionen häufig einen identischen
Methylierungsstatus („Co-methylierung"). Insbesondere zeigt
DNA aus Krebszellen, die aus Körperflüssigkeiten
gewonnen wird, oft über
einen Bereich von mehreren hundert Basenpaaren uniforme Methylierungsmuster.
Diese Co-methylierung
kann zur Methylierungsanalyse ausgenutzt werden. Denn durch eine gleichzeitige
Analyse mehrerer benachbarter Cytosinpositionen kann die Spezifität des Nachweises
erhöht werden.
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Ein
weiterer wichtiger Unterschied zwischen einer Mutation und Cytosinmethylierungen
besteht darin, dass es sich bei einer Mutation um eine stabile,
irreversible Veränderungen
in der DNA handelt. Für
sie gibt es nur zwei mögliche
Zustände:
mutiert und nicht mutiert. Eine exakte Quantifizierung einer Mutation
ist oft nicht notwendig, da die Mutation in der DNA aller Zellen
einer Proben gleichzeitig auftritt.
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Im
Gegensatz dazu sind Cytosinmethylierungen flexible Veränderungen
der DNA. Die DNA in unterschiedlichen Geweben ist unterschiedlich
methyliert. Tumore zeigen in verschiedenen Entwicklungsstufen oder
verschiedenen Aggressivitätsstufen
unterschiedlichen Methylierungsgrade (z. B.: Jeronimo et al, J Natl Cancer
Inst 2001 Nov 21; 93(22): 1747–52).
Eine exakte Quantifizierung der Methylierung ist daher für viele wichtige
Anwendungen erforderlich, etwa für
die Klassifizierung von Tumoren, für prognostische Aussagen und für die Vorhersage,
ob ein Patient auf ein bestimmtes Medikament anspricht oder nicht.
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Darüber hinaus
besteht bei der Analyse von Cytosinmethylierungen insbesondere aus
Körperflüssigkeiten,
das folgende Problem: Zwar befindet sich in den Körperflüssigkeiten
DNA, die vom Tumor abgegeben wurde, und die daher ein spezifisches
Methylierungsmuster besitzt. Daneben enthalten die Körperflüssigkeiten aber
auch eine große
Menge an DNA, die aus natürlichen
Abbau- und Alterungsprozessen stammt. Diese nicht-pathologische
DNA hat die gleiche Basensequenz wie die Tumor-DNA und unterscheidet
sich von dieser nur im Methylierungsmuster. Diagnostische Analyseverfahren
müssen
in der Lage sein, spezifisch geringe Menge der Tumor-DNA vor diesem
Hintergrund zu detektieren. Vergleichbare Situationen gibt es in
der SNP-Analyse
nicht.
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Der
vorliegenden Erfindung lag die Aufgabe zu Grunde, den Nachweis methylierter
bzw. nicht-methylierte Cytosinbasen in einem DNA-Molekül zu verbessern,
insbesondere in Hinblick auf die Spezifität und die Sensitivität.
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Beschreibung
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Vorteile
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
eignet sich überraschend
gut zur Methylierungsanalyse. Dies ist darin begründet, dass
die Sonde zur Detektion nicht an bisulfitbehandelte DNA bzw. an
einen davon amplifizierten Bereich bindet. Überraschender Weise ermöglicht dies
sowohl eine höhere
Sondenspezifität
und -sensitvität
als auch eine generell erhöhte
Sensitivität
der Analyse im Vergleich zu den herkömmlich verwendeten Methoden
zur Methylierungsanalyse. Bei diesen Verfahren hybridisiert die
Sonde an die bisul fitbehandelte DNA oder an einen davon amplifizierten
Bereich. Das erfindungsgemäße Verfahren
besitzt also im Vergleich zu den herkömmlichen Verfahren wie sie
für die
Methylierungsanalyse eingesetzt werden eine deutlich erhöhte Spezifität und Sensitivität.
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Die
höhere
Spezifität
und Sensitivität
einer Sonde des erfindungsgemäßen Verfahren
ist darin begründet,
dass sie vier Basen umfassen. Im Vergleich dazu umfassen Sonden
der herkömmlichen
Methoden zur Methylierungsanalyse im Wesentlichen nur drei Basen.
Die vierte Basen in diesen Sonden kann nur auftreten, um die Methylierung
einer Position zu bestimmen. Dadurch dass alle vier Basen beliebig
in einer Sonde des erfindungsgemäßen Verfahrens
auftreten, lassen sich Sonden erzeugen, die bei einer höheren Temperatur
an die Ziel-DNA binden. Dies ist gleichbedeutend mit einer höhere Sensitivität. Des Weiteren
ermöglicht
das beliebige Auftreten aller vier Basen in einer Sonde auch eine
höhere
Spezifität.
Dies ist darin begründet,
dass sich mit vier Basen ein komplexeres und damit eindeutigeres
Muster erzeugen lässt
als mit drei Basen.
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Die
bisher verwendeten Methoden zur Methylierungsanalyse sind auf Sonden
festgelegt, die im Wesentlichen nur drei Basen enthalten, da Sie
an bisfultbehandelte DNA binden, welche selbst sozusagen nur noch
aus drei Basen besteht. Durch die Bisulfitbehandlung wird unmethyliertes
Cytosin umgewandelt zu Uracil, was das gleiche Basenpaarungsverhalten
wie Thymin aufweist. Dabei handelt es sich um Cytosine außerhalb
von CpG Positionen und unmethylierte Cytosine innerhalb von CpG
Positionen. Methyliertes Cytosin liegt zwar nach der Bisulfitbehandlung
weiterhin als Cytosin vor, tritt jedoch vergleichsweise selten auf.
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Amplifizierte
bisulfitbehandelte DNA besteht also im Wesentlichen nur noch aus
drei Basen A, T, und G oder im Fall des Gegenstrangs A, T, und C.
Die vierte Base tritt nur noch auf, im seltenen Fall einer Methylierung.
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Darüberhinaus
besitzt das erfindungsgemäßen Verfahrens
noch eine weiterhin erhöhte
Sensitivität
im Vergleich zu den herkömmlich
verwendeten Methoden zur Methylierungsanalyse, da auch kleine Fragmente berücksichtigt
werden. Da eine Sonde des erfindungsgemäßen Verfahrens außerhalb
der Primerbindungsstellen an das Amplifikat bindet, kann der Abstand
der Primer zu einander nahezu beliebig klein gewählt werden. Dies ist jedoch
nicht möglich
bei den herkömmlichen
Verfahren. Der Abstand der Primer muss hier so gewählt werden,
dass die Bindung von einer bzw. zwei Sonden und gegebenenfalls von
Blockern noch ermöglicht
ist.
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Bisher
werden überwiegend
zwei Real-Time-Verfahren zur Methylierungsanalyse eingesetzt, die
oben bereits erwähnt
wurden. 1) Bei dem sogenannten Taqman-Verfahren werden Sondenmoleküle eingesetzt,
die ein Fluoreszenzfarbstoff-Quencher-Paar
aufweisen. Sie binden an die zu amplifizierende DNA und werden während des
Amplifikationszyklusses durch die Exonuklease-Aktivität der Polymerase
abgebaut. 2) Bei dem Lightcycler-Verfahren werden zwei unterschiedliche
Sonden eingesetzt, die in unmittelbarer Nähe zueinander an das Amplifikat
hybridisieren, und die dann über
Fluoreszenz-Resonanz-Energie-Transfer (FRET) ein detektierbares
Signal erzeugen.
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Auf
Grund folgender Nachteile ist die Anwendbarkeit des Taqman-Verfahrens
zur Methylierungsanalyse eingeschränkt: Wie bereits erläutert zeichnet
sich bisulfitierte DNA durch eine reduzierte Komplexität aus. Sie
besitzt im wesentlichen nur noch aus einen 3-Buchstaben-Code. Dadurch
sind Sonden mit einer durchschnittlichen Länge von 21–26 Nukleotiden erforderlich,
um eine spezifische Bindung der Sonde an die bisulfitierte DNA zu
gewährleisten.
CG Sonden zum Nachweis methylierter DNA besitzen in der Regel etwa
21 Nukleotide, während
TG-Sonden zum Nachweis unmethylierter DNA in der Regel 26 Nukleotide
aufweisen. Überlicherweise
umfasst jeder der beiden Primer 20–25 Nukleotide. Damit können rein
rechnerisch nur DNA-Fragmente
ab einer Größe von etwa
70 Nukleotiden analysiert werden. In der Praxis, liegt jedoch diese
Zahl wesentlich höher,
da sowohl die beiden Primer als auch die Sonde so zu wählen sind,
dass sie spezifisch sind.
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Das
Lightcyler-Verfahren ist noch weniger einsetzbar, da hier die spezifische
Hybridisierung von zwei Sonden an die erzeugten Amplifikate gewährleistet
sein muss. Die rein rechnerische untere Grenze der zu untersuchende
Fragmente beträgt
also in etwa 95 Nukleotide. In der Praxis liegt auch diese Zahl
deutlich höher, aus
den oben genannten Grund. Für
kurze DNA-Fragmente kann das Lightcyler-Verfahren daher nicht eingesetzt
werden.
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Die
Möglichkeit
des erfindungsgemäße Verfahren
auch kleinere Fragmente, auch unter einer Größe von 70 Nukleotiden in die
Analyse mit einzubeziehen, ist daher besonders vorteilhaft. Sie
ist außerdem
besonders vorteilhaft, da durch die Bisulfitbehandlung DNA fragmentiert
wird. Diese Fragmentierung limitiert eine Methylierungsanalyse insbesondere
dann, wenn die zu untersuchende DNA bereits stark fragmentiert ist.
Dies ist zum Beispiel der Fall in der Tumordiagnostik aus Körperflüssigkeiten.
DNA von Tumoren kann dort leicht durch DNasen abgebaut werden. Ein
anderes Beispiel ist die Methylierungsanalyse von DNA aus paraffin-eingebeteten
formalin-fixierten Gewebe. Durch die Formalinbehandlung wird die
DNA stark fragmentiert. DNA aus paraffin-eingebeteten formalin-fixierten
Gewebe wird insbesondere verwendet für das Auffinden und die Identifizierung
von neuen methylierungsspezifischen Markern.
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Leistungsfähige Verfahren
müssen
daher in der Lage sein, auch kurze bisulfitbehandelte DNA-Stücke zu analysieren.
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Die
höhere
Sensitivität
und die höhere
Spezifität
des erfindungsgemäßen Verfahren
sind für
den Fachmann überraschend,
denn für
die Mutationsanalyse spielt es keine Rolle, ob die Sonde innerhalb
des zu amplifizierenden Bereiches hybridisiert oder außerhalb.
Dies ist insbesondere der Fall, da eine Bisulfitbehandlung nicht
notwendig ist und nicht stattfindet. Damit kommt es auch zu keiner
Komplexitätsreduktion
der zu analysierenden DNA bzw. zu keiner weiteren DNA-Fragmentierung
wie in der Methylierungsanalyse.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
bietet darüberhinaus
den Vorteil, dass es sowohl als normale PCR als auch als real-time
PCR durchführbar
ist. Beide Varianten erlauben eine Quantifizierung der Amplifikate
bzw. der bisulfitumgewandelten zu amplifizierenden DNA.
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Weiterhin
besitzt das erfindungsgemäße Verfahren
den Vorteil, dass mehrere verschiedene DNA-Moleküle gleichzeitig analysiert
und quantifiziert werden können.
Hierbei ist es möglich
sowohl nur eine als auch eine Vielzahl von Positionen hinsichtlich
Ihrer Methylierung gleichzeitig zu analysieren und zu quantifizieren.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
ist somit in der Lage den Nachweis von methylierten bzw. nicht-methylierten
Cytosinbasen in einem DNA-Molekül
in Vergleich zu herkömmlichen
Verfahren zu verbessern. Dies ist insbesondere der Fall mit Hinblick
auf eine erhöhte
Spezifität
und eine erhöhte
Sensitivität.
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Aspekte der Erfindung
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
ist ein Verfahren zum Nachweis des Vorliegens eines oder mehrerer Methylierungsmuster,
umfassend a) die Umsetzung von Nukleinsäure, so dass 5-Methylcytosin
unverändert bleibt,
während
unmethyliertes Cytosin in Uracil oder in eine andere Base umgewandelt
wird, die sich in ihrem Basenpaarungsverhalten von Cytosin unterscheidet,
und b) eine katalytischen Nukleinsäureaktivität. Das Verfahren ist ein Verfahren
zum Nachweis des Vorliegens von einem oder mehreren methylierten
oder nicht-methylierten Cytosinbasen. Die zu analysierenden Cytosine
können
hierbei co-methyliert sein oder nicht. Dem Fachmann sind einzelne
oder mehrere Cytosine, die co-methyliert sind oder nicht als sogenanntes
Methylierungsmuster bekannt. Das erfindungsgemäße Verfahren erlaubt nicht
nur ein Methylierungsmuster mit Hinblick auf ein DNA-Molekül zu analysieren
sondern auch über
eine Vielzahl von Molekülen.
Hierbei kann das Methylierungsmuster sowohl detektiert als auch
quantifiziert werden. Somit kann der Grad der Methylierung bzw.
der Anteil der Moleküle
bestimmt werden, die ein bestimmtes Methylierunsmuster aufweisen.
Dies ist beispielsweise angezeigt für die Analyse von Gewebeproben,
die nicht nur Tumorzellen enthalten sondern auch benigne Zellen.
Das erfindungsgemäße Verfahren
ist dann in der Lage ein Methylierungsmuster der DNA der Tumorzellen
im DNA Gemisch von Tumorzellen und benignen Zellen zu detektieren
und zu quantifizieren.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
ist ein Verfahren zum Nachweis des Vorliegens eines Methylierungsmusters
in der Nukleinsäure
einer Probe, umfassend
- a) die Umsetzung einer
zu untersuchenden Nukleinsäure
einer Probe, so dass 5-Methylcytosin unverändert bleibt, während unmethyliertes
Cytosin in Uracil oder in eine an dere Base umgewandelt wird, die
sich ihrem Basenpaarungsverhalten von Cytosin unterscheidet,
- b) das In-Kontakt-Bringen der zu untersuchenden Nukleinsäure mit
einem Zymogen, welches eine katalytische Nukleinsäureaktivität kodiert
und damit dessen revers komplementäre Sequenz darstellt, wobei
ein Nukleinsäuremolekül generiert
wird, welches die katalytische Nukleinsäureaktivität umfasst; und
- c) den Nachweis der katalytischen Nukleinsäureaktivität, wodurch auf das Vorliegen
eines Methylierungsmusters in der zu untersuchenden Nukleinsäure geschlossen
wird.
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Im
ersten Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird zu untersuchende Nukleinsäure
mit einer Chemikalie oder mit einem Enzym so umgesetzt, dass 5-Methylcytosin
unverändert
bleibt, während
unmethyliertes Cytosin in Uracil oder in eine andere Base umgewandelt
wird, die sich im Basenpaarungsverhalten von Cytosin unterscheidet.
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Im
Folgenden wird die mit einer Chemikalie oder mit einem Enzym umgesetzte
zu untersuchende Nukleinsäure
auch als „umgesetzte", "umgewandelte" oder „behandelte" Nukleinsäure bezeichnet.
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Dabei
kann die zu untersuchende Nukleinsäure je nach diagnostischer
oder wissenschaftlicher Fragestellung aus unterschiedlichen Quellen
stammen. Für
diagnostische Fragestellungen dienen als Ausgangsmaterial bevorzugt
Gewebeproben und Körperflüssigkeiten.
Gewebeproben sind beispielsweise, jedoch nicht darauf beschränkt, Biopsien
insbesondere paraffin-eingebettete formalin-fixierte Biospien. Körperflüssigkeiten sind
beispielsweise, jedoch nicht darauf beschränkt, Blut insbesondere Serum
oder Plasma. Möglich
ist es auch, die Nukleinsäure
aus Sputum, Stuhl, Urin, Liquor, Saliva, Sperma, der Flüssigkeit
der pleural Höhle,
der Flüssigkeit
der peritoneal Höhle,
cerebrospinaler Flüssigkeit,
Abstrich einer epithelialen Oberfläche, Lymphflüssigkeit,
meningale Flüssigkeit,
glandulare Flüssigkeit
oder allen andern bekannten Körperflüssigkeiten
zu verwenden.
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Vorzugsweise
wird die Nukleinsäure
zunächst
aus der biologischen Probe isoliert. Die Extraktion erfolgt nach
Standardmethoden, wie sie dem Fachmann bekannt sind. Vorzugsweise
erfolgt die Extraktion unter Verwendung eines dem Fachmann bekannten
Kits. Beispielsweise, aber nicht darauf beschränkt, erfolgt die DNA-Extraktion
aus Plasma etwa unter Verwendung des QIAamp UltraSens Virus Kit
(Qiagen). Beispielsweise, aber nicht darauf beschränkt, erfolgt
die RNA-Extraktion aus paraffin-eingebetteten formalin-fixiertem
Biopsien etwa unter Verwendung des QIAamp Viral RNA Mini Kit (Qiagen).
Die isolierte Nukleinsäure
kann dann gegebenenfalls fragmentiert werden. Dies kann durch physikalische,
chemische oder biologische Hilfsmittel entweder vor oder nach der
Bisulfit-Umwandlung
erfolgen. Beispielsweise, jedoch nicht darauf beschränkt, erfolgt
die Fragmentierung von DNA durch Umsatz mit Restriktionsenzymen.
Die Reaktionsbedingungen und die in Frage kommenden Enzyme sind
dem Fachmann bekannt und ergeben sich etwa aus den von den Herstellern
mitgelieferten Protokollen.
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Anschließend wird
die DNA chemisch oder enzymatisch umgewandelt. Bevorzugt erfolgt
eine chemische Umsetzung mittels Bisulfit. Die Bisulfitumwandlung
ist dem Fachmann in unterschiedlichen Variationen bekannt (siehe
etwa: Frommer et al.: A genomic sequencing protocol that yields
a positive display of 5-methylcytosine residues in individual DNA
strands. Proc Natl Acad Sci U S A. 1992 Mar 1; 89(5): 1827–1831; Olek, A
modified and improved method for bisulphite based cytosine methylation
analysis. Nucleic Acids Res. 1996 Dec 15; 24(24): 5064–5066.;
DE 100 29 915 ). Besonders
bevorzugt erfolgt die Bisulfitumwandlung in Gegenwart von denaturierenden
Lösemitteln,
etwa Polyethylenglykoldialkylethern oder Dioxan, und eines Radikalfängers („scavangers") (vgl.:
DE 100 29 915 ).
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Ebenso
wird die Bisulfit-Umwandlung bevorzugt in Gegenwart von "scavengers", wie beispielsweise Chroman-Derivate, wie 6-Hydroxy-2,5,7,8,-tetramethylchroman-2-carboxyl-Säure oder
Trihydroxybenzoesäure,
bzw. dessen Derivate wie Gallsäure
(siehe: PCT/EP2004/011715) durchgeführt.
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Die
Bisulfit-Umwandlung wird bevorzugter Weise bei einer Reaktionstemperatur
von 30 °C
bis 70 °C durchgeführt, wobei
die Temperatur für
kurze Zeitabschnitte auf bis zu über
85 °C angehoben
wird (siehe: PCT/EP2004/011715). Die mit Bisulfit umgesetzte DNA
wird bevorzugt vor der Quantifizierung gereinigt. Dies kann nach
einer aus dem Stand der Technik bekannten Methode erfolgen, wie
Ultrafiltration, bevorzugt mittels MicroconTM Säulen (MilliporeTM). Die Reinigung wird nach dem vom Hersteller
mitgelieferten Protokoll durchgeführt (siehe: PCT/EP2004/011715).
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Weiterhin
ist es bevorzugt, dass die Bisulfit umgesetzte DNA ohne vorherige
Desulfonierung direkt zur Quantifizierung eingesetzt wird (siehe
PCT/EP2005/011133).
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In
einer anderen bevorzugten Ausführungsform
wird die DNA nicht chemisch, sondern enzymatisch umgewandelt. Dies
ist etwa durch Einsatz von Cytidin-Deaminasen möglich, die unmethylierte Cytidine
schneller umsetzen als methylierte Cytidine. Ein entsprechendes
Enzym ist beschrieben in Bransteitter et al.: Activation-induced
cytidine deaminase deaminates deoxycytidine on single-stranded DNA
but requires the action of RNase. Proc Natl Acad Sci U S A. 2003
Apr 1; 100(7): 4102–4107;
WO 2005/005660.
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Im
zweiten Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens wird die vorbehandelte,
also umgesetzte zu untersuchende Nukleinsäure in Kontakt gebracht mit
einer Nukleinsäure.
Diese kodiert eine katalytische Nukleinsäureaktivität, weist also selbst die revers-komplementäre Sequenz
der katalytischen Nukleinsäureaktivität auf. Sie
wird deshalb im Folgenden als Zymogen bezeichnet.
-
Im
dritten Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens wird die katalytische
Nukleinsäureaktivität detektiert.
Dadurch kann auf das Vorhandensein eines Methylierungsmusters in
der zu untersuchenden Nukleinsäure
geschlossen werden.
-
Eine
bevorzugte Ausführungsform
umfasst zusätzlich
im zweiten Schritt des Verfahrens das In-Kontakt-Bringen der zu
untersuchenden Nukleinsäure
mit einem Oligonukleotid, das einen Bereich umfasst, der als Primer
dient. Dieser Primer ermöglicht
die Amplifikation der Nukleinsäure.
Die Reaktionsbedingungen im zweiten Schritt des Verfahrens werden
so gewählt,
dass sie eine Primer-initiierte Nukleinsäureamplifikation sowie eine
Aktivität
einer katalytischen Nukleinsäure
erlauben.
-
Das
Oligonukleotid (bzw. der Primer) und das Zymogen sind so zueinander
orientiert, dass in Gegenwart der umgesetzten zu untersuchenden
Nukleinsäure,
eine Nukleinsäure
generiert wird. Diese Nukleinsäure zeichnet
sich dadurch aus, dass sie einen Bereich umfasst, der entweder eine
Sequenz oder eine revers-komplementäre Sequenz der zu untersuchenden
Nukleinsäure
enthält.
Zusätzlich
umfasst sie einen Bereich, der revers-komplimentär zur Sequenz des Zymogens
ist, der also die katalytische Nukleinsäureaktivität darstellt.
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Die
Nukleinsäureamplifikation
wird vorzugsweise mittels einer Polymerase, besonders bevorzugt
mittels einer thermostabilen Polymerase katalysiert. Dabei kann
es vorteilhaft sein, dass die verwendete Polymerase nicht über eine
Exonuklease-Aktivität
verfügt.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahren
ist ein Verfahren zum Nachweis des Vorliegens eines Methylierungsmusters
in der Nukleinsäure
einer Probe, umfassend
- a) die Umsetzung einer
zu untersuchenden Nukleinsäure
einer Probe, so dass 5-Methylcytosin unverändert bleibt, während unmethyliertes
Cytosin in Uracil oder in eine andere Base umgewandelt wird, die
sich ihrem Basenpaarungsverhalten von Cytosin unterscheidet;
- b) das In-Kontakt-Bringen der zu untersuchenden Nukleinsäure mit
i)
einem Oligonukleotid geeignet für
die Initiierung einer Nukleinsäureamplifikation,
und
ii) einem Zymogen, welches eine katalytische Nukleinsäureaktivität kodiert
und damit dessen revers komplementäre Sequenz darstellt,
unter
Bedingungen, die eine Primer-initiierte Nukleinsäureamplifikation und eine Aktivität einer
katalytischen Nukleinsäureaktivität erlauben,
wobei das Oligonukleotid und das Zymogen so zueinander orientiert sind
in Gegenwart der zu untersuchenden Nukleinsäure, dass ein Nukleinsäure generiert
wird, welches eine Sequenz oder eine revers komplementäre Sequenz
der zu untersuchenden Nukleinsäure
umfasst sowie die katalytische Nukleinsäureaktivität; und
- c) den Nachweis der katalytischen Nukleinsäureaktivität, wodurch auf das Vorliegen
eines Methylierungsmusters in der zu untersuchenden Nukleinsäure geschlossen
wird.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
umfasst bevorzugt als vierten Schritt die quantitative Bestimmung der
katalytischen Nukleinsäureaktivität. Dazu
ist die Verwendung eines Substrats bevorzugt, dass durch die katalytische
Nukleinsäureaktivität umgesetzt
wird. Die Quantifizierung der katalytischen Nukleinsäure erfolgt dann
durch Quantifizierung des umgesetzten Substrats. Dem Fachmann sind
zahlreiche Methoden bekannt um eine katalytische Nukleinsäureaktivität bzw. umgesetzte
Substrate zu quantifizieren. Dies kann beispielsweise, jedoch nicht
darauf beschränkt,
durch die Verwendung eines oder mehrerer Standards erfolgen. Eine andere
Möglichkeit
und ebenfalls bevorzugt, ist die Quantifizierung durch real time
Verfahren (eine Übersicht über geeignete
Quantifizierungsverfahren kann erhalten werden durch PCT/EP2005/003793;
Real-Time PCR: An Essential Guide, Horizon Bioscience, Kirstin Edwards,
Julie Logan and Nick Saunders, May 2004 ISBN: 0-9545232-7X; Real-time
PCR, M. Tevfik Dorak, Taylor & Francis,
April 2006), ISBN: 041537734X; Mackay IM, Arden KE, Nitsche A. Real-time
PCR in virology. Nucleic Acids Res. 2002 Mar 15; 30(6): 1292–305; Bernard PS,
Wittwer CT. Real-time PCR technology for cancer diagnostics. Clin
Chem. 2002 Aug; 48(8): 1178–85).
Die Quantifizierung mehrerer katalytische Nukleinsäureaktivitäten kann
außerdem
relativ zu einander erfolgen. Also beispielsweise, die katalytische
Nukleinsäureaktivität der Probe
A entspricht dem X-fachem der katalytischen Nukleinsäureaktivität der Probe
B.
-
In
einer bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist die zu untersuchende Nukleinsäure eine DNA, eine genomische
DNA, eine RNA, eine ribosomale RNA, eine Transfer-RNA oder mRNA. Ganz
besonders bevorzugt ist die zu untersuchende Nukleinsäure eine
genomische DNA, eine ribosomale RNA oder Transfer-RNA. In einer
bevorzugten Ausführungsvariante
umfasst das Oligonukleotide (bzw. der Primer), das mit der zu untersuchenden
umgesetzten Nukleinsäure
in Kontakt gebracht wird, eine DNA, eine RNA, eine PNA oder Derivate
dieser drei Nukleinsäuren.
In einer bevorzugten Ausführungsvariante
umfasst die Nukleinsäure,
die mit der zu untersuchenden umgesetzten Nukleinsäure in Kontakt
gebracht wird und das Zymogen umfasst, eine DNA, eine RNA, eine
PNA oder Derivate dieser drei Nukleinsäuren. In einer bevorzugten
Ausführungsvariante
umfasst die Amplifikation der umgesetzten Nukleinsäure die
Verwendung von Nukleotiden, von Ribonukleotiden oder Derivaten hiervon.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
erfolgt der Nachweis eines Methylierungsmusters über Amplifikationsverfahren,
wie sie dem Fachmann bekannt sind. Diese basieren auf a) RNA-RNA
Amplifikation, b) RNA-DNA reverse Transcription, c) RNA-DNA Amplifikation,
d) DNA-RNA Amplifikation, e) DNA-RNA Transcription, sowie f) DNA-DNA
Amplifikation.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
umfasst die Nukleinsäureamplifikation
mindestens eines der folgenden: Nukleotid, Ribonukleotid, PNA-monomer,
oder ein entsprechendes Derivat.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
umfasst eines oder mehrere der Oligonukleotide, die als Primer für die Initiierung
der Nukleinsäureamplifikation
dienen, mindestens eines der folgenden: Nukleotid, Ribonukleotid,
PNA-monomer, oder
ein entsprechendes Derivat.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
umfasst eines oder mehrere der Oligonukleotide zur Nukleinsäureamplifikation,
einen Bereich, der methylierungsspezifisch als Primer dient. Exakte
technische Angaben zu methylierungsspezifischen Primern bzw. zur
Durchführung
eines entsprechenden Amplifikationsverfahrens sind dem Fachmann
bekannt (vgl.: Herman et al.: Methylation-specific PCR: a novel
PCR assay for methylation status of CpG islands. Proc Natl Acad
Sci U S A. 1996 Sep 3; 93(18): 9821–6;
US 5,786,146 ;
US 6,017,704 ;
US 6,200,756 ).
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
erfolgt die Nukleinsäureamplifikation
in Gegenwart von Blockermolekülen.
Exakte technische Angaben zu methylierungsspezifischen Blockermolekülen bzw.
zur Durchführung
eines entsprechenden Amplifikationsverfahrens sind dem Fachmann
bekannt (vgl.: WO 02/072880)
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Erfindungsgemäß sind Amplifikationsverfahren
bevorzugt der Gruppe umfassend: PCR, SDA (single strand displacement
amplification) wie beispielsweise isothermale Amplifikation, TMA
(transcription mediated amplification) wie beispielsweie NASBA,
LCR, Verfahren zur methylierungsspezifischen Amplifikation, MSP (Methylierungsspezifische
PCR), nested MSP, HeavyMethylTM, Methylierungssensitive
Primerextension, oder Ms-SNuPE (Methylation-sensitive Single Nucleotide
Primer Extension). Dem Fachmann sind die genannten Verfahren bekannt.
Ein Überblick
kann beispielsweise auch durch PCT/US2006/014667 erhalten werden.
Aber auch verwandte Verfahren der Nukleinsäureamplifikation wie sie dem
Fachmann bekannt sind, sind nutzbar gemäß des erfindungsgemäßen Verfahrens.
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In
einer bevorzugten Ausführunsform
wird das Amplifikationsverfahren als real time Variante durchgeführt. Hierbei
ist insbesondere die Kombination mit methylierungsspezi fischen Primern
(MSP, nested MSP) und/oder mit methylierungsspezifischen Blockermolekülen (HeavyMethylTM) bevorzugt. Eine ganz besonders bevorzugte
Ausführungsform
umfasst die Amplifikation mittels real time PCR unter Verwendung
von methylierungsspezifischen Primern. Eine andere ganz besonders
bevorzugte Ausführungsform
umfasst die Amplifikation mittels real time PCR unter Verwendung
von methylierungsspezifischen Blockermolekülen.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
kann grundsätzlich
in sechs verschiedenen Varianten ausgeführt werden, die sich in zwei
Gruppen unterteilen lassen: Bei der ersten Gruppe sind das als Primer
dienende Oligonukleotid und das Zymogen auf unterschiedlichen Molekülen angeordnet.
Bei der zweiten Gruppe sind das als Primer dienende Oligonukleotid
und das Zymogen auf demselben Molekül angeordnet.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform,
interagiert die mit Bisulfit umgesetzte zu untersuchende Nukleinsäure mit
einer linearen ligierbaren einzelsträngigen Nukleinsäure, das
das Zymogen umfasst. Diese lineare ligierbare einzelsträngige Nukleinsäure weist
an ihren jeweiligen Enden Sequenzen auf, die mit der umgesetzten
zu untersuchenden Nukleinsäure
auf spezifische Art hybridisieren können. Ein derartige Sonde ist
dem Fachmann auch unter dem Begriff „padlock-probe" bekannt. Dabei ist
entweder eines der beiden Enden oder beide spezifisch für das zu
detektierende Methylierungsmuster. Sofern eine Hybridisierung erfolgt,
also kein Mismatch an einer zu analysierenden Methylierungs-Position
auftritt, erfolgt eine Ligation. Dadurch entsteht ein sogenannter "Minicircle", der das Zymogen
umfasst.
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Mit
Hilfe eines Oligonukleotides, das für die Initiierung der Amplifikation
geeignet ist, erfolgt eine "rolling
circle" Amplifizierung
(RCA). Hierbei bindet das besagte Oligonukleotid ganz oder teilweise
an die ligierten Endbereiche oder an irgendeine andere Position
des Minicircles. Das Amplikon der RCA besteht aus einem Concatamer
der revers-komplementären
Sequenz des als Templat dienenden Minicircles. Es weist somit auch die
katalytische Nukleinsäureaktivität in vielfacher
Kopie auf. Diese katalytische Nukleinsäureaktivität erzeugt durch Umsetzung eines
Substrats dann ein detektierbares Signal, mittels dessen ein Methylierungsmuster
in einer Nukleinsäure
nachgewiesen wird. Die Zunahme dieses Signal mit der Zeit erfolgt
linear. Seine Detektion erlaubt Rückschlüsse auf das Vorhandensein des
Methylierungsmusters in der zu untersuchenden Nukleinsäure. Für eine detailliertere
Beschreibung dieser Ausführungsform
wird auf 2 verwiesen.
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Bei
einer anderen bevorzugten Ausführungsform
erfolgt eine Fragmentierung der zu untersuchende Nukleinsäure. Dies
erfolgt entweder vor oder nach der Bisulfit-Umwandlung mit Hilfe
von physikalischen, chemischen oder biologischen Hilfsmitteln. Beispielsweise,
jedoch nicht darauf beschränkt,
durch Ultraschallbehandlung, Scheeren oder Verdau mit Restriktionsenzymen.
In einer bevorzugten Ausführungsform
werden ein oder mehrere methylierungsunspezifische Restriktionsenzyme
verwendet. In einer anderen bevorzugten Ausführungsform werden ein oder
mehrere methylierungsunspezifische Restriktionsenzyme mit ein oder
mehreren methylierungsspezfischen Restriktionsenzymen verwendet.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform werden methylierungsspezifsche
Restriktionsenzyme verwendet. In einer bevorzugten Ausführungsform werden
mindestens zwei unterschiedliche Restriktionsenzyme verwendet. Diese
erlauben im Folgenden eine gerichtet Ligation.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
erfolgt die Ligation der Bisulfit umgewandelten fragmentierten Nukleinsäure mit
mindestens einer Nukleinsäure,
die ein Zymogen umfasst. Hierbei entsteht entweder ein zirkuläres oder
ein lineares Molekül,
das sich durch ein konstantes Verhältnis zwischen Zymogen und
fragmentierter umgewandelter Nukleinsäure auszeichnet. Die Amplifikation
erfolgt dann unter Verwendung mindestens eines Primers, der spezifisch
an das Ligationsprodukt hybridisiert. In einer bevorzugten Ausführungsform
ist der Primer spezifisch für
ein Methylierungsmuster. In einer anderen bevorzugten Ausführungsform
wird die Spezifität
für ein
Methylierungsmuster durch geeignete Wahl eines oder mehrerer methylierungsspezifischer Restritkionsenzyme
erreicht. In jedem Fall folgt durch die Amplifikation eine Amplifikation
des Zymogen-umfassenden Abschnitts, wodurch die katalytische Nukleinsäureaktivität entsteht.
Unter Verwendung eines Substrats, entsteht ein Signal, das Rückschlüsse auf
das Vorhandensein des Methylierungsmusters in der zu untersuchenden
Nukleinsäure
erlaubt.
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In
einer anderen bevorzugten Ausführungsform
erfolgt die Ligation von Adaptern an die Bisulfit umgewandelte fragmentierte
Nukleinsäure.
Alternativ können
auch Adapter erzeugt werden, unter Verwendung einer Terminale Transferase.
Dieses Enzym fügt
Nukleotide an die Enden der Bisulfit umgewandelten fragmentierten
Nukleinsäure
an. Die Amplifikation erfolgt durch mindestens einen Primer, der
ganz oder teilweise an einen oder beiden Linker bzw. die umgewandelte
Nukleinsäure
hybridisiert. Mindestens einer der Primer der Amplifikation umfasst
außdem
das Zymogen, so dass durch die Amplifikation die katalytische Nukleinsäureaktivität entsteht.
Durch Umsetzung eines Substrats durch die katalytische Nukleinsäureaktivität, entsteht
ein Signal, das Rückschlüsse auf
das Vorhandensein eines Methylierungsmusters in der zu untersuchenden
Nukleinsäure
erlaubt. Gemäß dieser
Ausführungsform
wird die Spezifität
für ein
Methylierungsmuster durch geeignete Wahl eines oder mehrerer methylierungsspezifischer
Restriktionsenzyme erreicht.
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In
einer besonders bevorzugten und vorteilhaften Ausführungsform
wird die umgewandelte zu untersuchende Nukleinsäure mit mindestens zwei als
Primern dienenden Oligonukleotiden in Kontakt gebracht. Dabei weist
mindestens eines der mindestens zwei Oligonukleotide gleichzeitig
ein Zymogen auf. Bevorzugt befindet sich dieses Zymogen 5' von der als Primer
fungierenden Sequenz. Vorzugsweise umfassen beide Oligonukleotide
jeweils ein Zymogen. In einer ganz besonders bevorzugten Ausführungsform
erfolgt der Nachweis der durch die Amplifikation generierten katalytischen
Nukleinsäureaktivität durch
Modifikation eines Substrats, dass selbst nicht Bestandteil des
Amplifkats ist. Der Nachweis eines zu detektierenden Methylierungsmusters
erfolgt dann durch Nachweis des modifizierten Substrats. Bevorzugterweise
erfolgt eine Quantifizierung des Substrats, wodurch das Vorliegen
des Methylierungsmusters quantifiziert wird. In einer anderen ganz besonders
bevorzugten Ausführungsform
modifiziert die durch die Amplifikation generierte katalytischen
Nukleinsäureaktivität ein Substrat,
dass selbst Bestandteil des Amplifikats ist. Bevorzugterweise wird
dieses Substrat durch einen der Primer in das Amplifikat eingeführt. Weiterhin
ist bevorzugt, dass die katalytische Nukleinsäureaktivität von mindestens einem methylierungsspezifischen
Bereich flankiert ist. Dieser Bereich oder diese Bereiche sind entweder
5' und/oder 3' von der katalytischen
Nukleinsäureaktivität auf dem
Amplikon lokalisiert. Dieser Bereich oder diese Bereiche sind spezifisch
für ein
Methylierungsmuster, dessen Vorliegen nicht nachgewiesen werden
soll. Es erfolgt also eine Abreicherung von Hintergrundamplifikaten
d.h. die Amplifikation wird nahezu vollständig unterdrückt (jeder
Amplifikationsprimer umfasst ein Zymogen) oder erfolgt nur noch
linear (nur ein Primer umfasst ein Zymogen). Der eigentliche Nachweis
des Vorliegens eines gesuchten Methylierungsmusters erfolgt durch
geeignete Markierung der Amplifikate, die nicht abgereichert werden.
Dies erfolgt beispielsweise durch Fluoreszenzmarkierung der als
Primer verwendeten Oligonukleotide. Diese Ausführungsform wird vorzugsweise
verwendet zum Nachweis eines Methylierungsmusters in einem Gemisch
unterschiedlicher Nukleinsäuren.
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In
einer besonders bevorzugten und vorteilhaften Ausführungsform
wird die umgewandelte zu untersuchende Nukleinsäure mit mindestens zwei als
Primern dienenden Oligonukleotiden in Kontakt gebracht, die kein
Zymogen oder eine katalytische Nukleinsäureaktivität umfassen. Vorzugsweise handelt
es sich bei der umgewandelten zu untersuchenden Nukleinsäure um ein
Gemisch verschiedener umgewandelter Nukleinsäuren. Vorzugsweise umfasst
mindestens eines der Oligonukleotide in seinem 3' terminalen Bereich ein Substrat der
katalytischen Nukleinsäureaktivität. Die Amplifikation
erfolgt in Gegenwart einer katalytischen Nukleinsäureaktivität, dessen
3' Ende vorzugsweise
nicht für
die Initiierung der Amplifikation geeignet ist. Die katalytische Nukleinsäureaktivität erkennt
eine Sequenz eines der Oligonukleotide, die einen Primer umfassen.
Außerdem erkennt
es methylierungsspezifisch einen amplifizierten Abschnitt einer
umgewandelten Nukleinsäure.
Das erfolgreiche Erkennen beider Bereiche in einem Amplifikat oder
einer umgewandelten Nukleinsäure,
führt zu dessen
Restriktion. Die Restriktion erfolgt vorzugsweise zwischen den Positionen
n und n+1, n-1 und n, n-2 und n-3, n-3 und n-4, n-5 und n-6 sowie
n-6 und n-7, wobei n die letzte 3' terminale Base des zur Amplifikation verwendeten
Primers bzw. die entsprechende Position der umgewandelten Nukleinsäure repäsentiert.
Durch die Restriktion der Amplifikate erfolgt nur noch eine lineare
Amplifikation der entsprechenden, umgewandelten Nukleinsäure. Er folgt
die Restriktion der umgewandelten Nukleinsäure, so unterbleibt die Amplifikation
weitestgehend. Auch in dieser Ausführungsform erfolgt der Nachweis
eines Methylierungsmusters durch Abreichung von Hintergrundamplifikaten.
Der eigentliche Nachweis des Vorliegen eines gesuchten Methylierungsmusters erfolgt
durch geeignete Markierung der Amplifikate, die nicht abgereichert
werden. Dies erfolgt beispielsweise durch Fluoreszenzmarkierung
der als Primer verwendeten Oligonukleotide.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
wird eines der genannten sechs Hauptausführungsformen mit methylierungsspezifischen
Primern und/oder mit methylierungsspezifischen Blockern durchgeführt.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
ist die katalytische Nukleinsäureaktivität ein Ribozym oder
ein DNAzym. Erfindungsgemäß ist es
möglich,
dass das Ribozym oder das DNAzym Nukleotidderivate umfasst.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist die katalytische Nukleinsäureaktivität ein 10-23 DNRzym wie es beispielsweise
in
US 6,140, 005 beschrieben
ist. Die Anforderungen an die Sequenz der katalytischen Domäne dieses
10-23 DNAzyms erlaubt verschiedene Sequenzen für die Ausführung der Sequenz des 10-23
DNAzyms. Diese möglichen
Sequenzen sind ebenfalls bevorzugt und mit
3 beschrieben.
Sie sind dem Fachmann außerdem
auch bekannt (Zaborowska et al., 2002, Sequence Requirements in the
Catalytic Core of the 10-23 DNA Enzyme, 277: 40617–40622).
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
umfasst der Nachweis der katalytischen Nukleinsäureaktivität bzw. die Abreichung von Hintergrundamplifikaten
durch die katalytische Nukleinsäureaktivität die detektierbare Modifikation
min destens eines Substrats. Vorzugsweise wird die detektierbare
Modifikation ausgewählt
aus der Gruppe umfassend: Bildung und Spaltung einer Phosphodiesterbindung,
Nukleinsäure-Ligation
und -Spaltung, Porphyrin Metallation, Bildung einer Kohlenstoff-Kohlenstoff-,
Ester- und Amid-Bindung.
Bevorzugter Weise umfasst die detektierbare Modifikation die Spaltung
eines fluoreszenz-markierten Nukleinsäure-Moleküls, wie sie dem Fachmann bekannt
sind.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist das Substrat eine DNA-RNA-Chimäre. Dies ist insbesondere bevorzugt,
wenn die katalytische Nukleinsäureaktivität ein DNAzym
oder ein Ribozym ist. In einer anderen bevorzugten Ausführungsform
ist das Substrat DNA. Dies ist insbesondere bevorzugt, wenn die
katalytische Nukleinsäureaktivität ein Ribozym
ist. In einer anderen bevorzugten Ausführungsform ist das Substrat
RNA. Dies ist insbesondere bevorzugt, wenn die katalytische Nukleinsäureaktivität ein DNAzym
ist.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist das Substrat Teil des Amplifikats. Die katalytische Nukleinsäureaktivität setzt,
insbesondere spaltet, das Substrat bzw. Amplifikat um. Dadurch wird
eine Verminderung von unerwünschten
Amplifikaten erzielt, die selbst nicht mehr weiter amplifiziert
werden können.
Die gewünschten
Amplifikate können
dann besser amplifiziert und detektiert werden, gemäß den hierin
beschriebenen Ausführungsformen
bzw. den herkömmlichen
Verfahren. Vorzugsweise erfolgt der Einbau des Substrats in das
Amplifikat durch einen Primer der Amplifikation.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist das Substrat an seinen 3' Ende
so modifiziert, dass es selbst nicht für die Initiation der Amplifikation
eignet. Dem Fachmann sind geeignete Modifikationen bekannt. Beispielsweise, jedoch
nicht darauf beschränkt,
handelt es sich bei dieser Modifikation um ein 3' terminales Dideoxynukleotid. Vorzugsweise
wird ebenfalls eine Enyzm zur Amplifikation verwendet, die keine
3'-5' Exonukleaseaktivität besitzt.
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Das
Substrat wird in einer bevorzugten Ausführungsform von der katalytischen
Nukleinsäureaktivität umgesetzt,
insbesondere gespalten. Bei der Spaltung wird ein detektierbares
Signal generiert, dass die Quantifizierung der katalytischen Nukleinsäurektivität und damit
den Nachweis des Vorliegens eines Methylierungsmusters erlaubt.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist das Substrat markiert. Dem Fachmann sind geeignete Markierungen
bekannt. Vorzugsweise erfolgt die Markierung durch Radioaktivität oder fluoreszierende
Farbstoffe. Beispielsweise, jedoch nicht darauf beschränkt, kann
in nicht real time basierenden Amplifkationsverfahren der Nachweis
der umgesetzten bzw. nichtumgesetzten Substrate dadurch erfolgen,
dass das Substrat immobilisiert ist und die katalytische Nukleinsäureaktivität zu einer
Abtrennung der radioaktiven Markierung führt. Noch gebundene Radioaktivität entspricht
dann nichtumgesetzten Substrat, abgetrennte Radioaktivität dem umgesetzen
Substrat.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
ist das Substrats mit einem Fluorophor-Quencher-Paar markiert. Vorzugsweise
ist an einem Ende des Substrats ein Fluorophor, am anderen Ende
ein Quencher angeordnet. Geeignete Fluorophore und Quencher sind
dem Fachmann bekannt. Beispielhaft, jedoch nicht darauf beschränkt, sind
in Tabelle 1 geeignete Fluorophore und Quencher genannt. Vorzugsweise werden
als Fluorophore FAM, HEX, ROX und Tamra, und als Quencher BHQ1 und
Dabcyl verwendet. Durch diese Art der Markierung entsteht erst bei
der Umsetzung des Substrats durch die katalytische Nukleinsäureaktivität ein detektierbares
Signal. Diese Art der Markierung ist insbesondere bevorzugt in real
time basierenden Ausführungsformen
des erfindungsgemäßen Verfahren. Tabelle
1
-
Tabelle
1 zeigt einen Überblick über bevorzugte
Ausführungsformen,
in denen ein Substrat mit einem Fluorophor und einem Quencher markiert
ist. Die Tabelle zeigt bevorzugte Kombinationen von Fluorophoren und
Quenchern. Dabcyl wirkt als Quencher im Bereich von 380–530 nm;
QSY-35 wirkt als Quencher im Bereich von 410–500 nm; BHQ1 (Black Hole Quencher
1) wirkt als Quencher im Bereich von 480–580 nm; TAMRA wirkt als Quencher
im Bereich von 500 nm–550
nm; QSY-7 wirkt als Quencher im Bereich von 500–600 nm; QSY-9 wirkt als Quencher
im Bereich von 500–600
nm; BHQ-2 (Black Hole Quencher 2) wirkt als Quencher im Bereich
von 550–650
nm; DDQII (Deep Dark Quencher II) wirkt als Quencher im Bereich
von 590 nm–700
nm; QSY-21 wirkt als Quencher im Bereich von 590 nm–720 nm;
und BHQ-3 (Black Hole Quencher 3) wirkt als Quencher im Bereich
von 620 nm–730
nm. Weitere dem Fachmann bekannte Fluorophore oder Quencher sind ebenso
verwendbar und hiermit ebenfalls bevorzugt.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
erfolgt eine methylierungsunspezifische Amplifikation der zu untersuchenden
Nukleinsäure
nach der Bisulfitumwandlung. Erst danach erfolgt die methylierungsspezifische Amplifikation
umfassend ein Zymogen und/oder eine katalytische Nukleinsäureaktivität. Vorzugsweise
handelt es sich bei der methylierungsunspezifischen Amplifikation
um ortsunspezifische Amplifikation. Diese ist auch als "whole genome" Amplifizierung bekannt.
Dem Fachmann sind geeignete Methoden be kannt. Besonders bevorzugt
sind Methoden, die sich besonders gut für die whole genome Amplifizierung
von Bisulfit umgewandelter DNA eignen. Bevorzugter Weise erfolgt
die whole genome Amplifizierung wie in PCT/US2006/014667 offenbart.
In einer anderen bevorzugten Ausführungsform erfolgt, die methylierungsunspezifische
Amplifkation ortspezifisch. Die Amplifkation erfolgt hier durch
die Wahl geeigneter Primer. Je nach Fragestellung ist es vorteilhaft
sowohl nur eine Ort als auch eine Vielzahl von Orten der umgewandelten
Nukleinsäure
zu amplifizieren.
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In
weiteren Ausführungsformen
erfolgt eine Anreichung der zu untersuchenden Nukleinsäure. Dies kann
sowohl vor der Bisulfitumwandlung erfolgen als auch danach. Dem
Fachmann sind geeignete Methoden bekannt. Vorzugsweise erfolgt eine
Anreicherung methylierter und/oder unmethylierte Nukleinsäure vor
der Bisulfit-Behandlung im Wesentlichem wie in PCT/US2006/005379
beschrieben. Vorzugsweise erfolgt eine Anreicherung bisulfitierter
Nukleinsäure
durch genspezifische oder durch Gen unspezifische Amplifkation,
insbesondere durch genspezifische PCR Amplifikation oder durch eine
sogenannte „Whole
Genome Amplification" (WGA;
beispielsweise analog PCT/US2006/014667).
-
In
einer bevorzugten Ausführungsform
erfolgt der Nachweis mehrerer Methylierungsmuster. Diese Ausführungsform
umfasst die Umsetzung einer zu untersuchende Nukleinsäure, so
dass 5-Methylcytosin unverändert
bleibt, während
unmethyliertes Cytosin in Uracil oder in eine andere Base umgewandelt
wird, die sich ihrem Basenpaarungsverhalten von Cytosin unterscheidet.
Sie umfasst außerdem
mehrere Zymogene. Hierbei ist mindestens ein Zymogen einem Methylierungsmuster
zugeordnet. Dieses mindestens eine Zymogen zeichnet sich dadurch
aus, dass die von ihm kodierte katalytische Nukleinsäureaktivität sich eindeutig
im Vergleich zu anderen katalytischen Nukleinsäureaktivitäten unterscheiden läßt, die
andere Methylierungsmustern zugeordnet sind. Weiterhin umfasst diese
Ausführungsform
das Nachweisen der unterschiedlichen katalytischen Nukleinsäureaktivitäten, die
durch eine Amplifikation der umgesetzten Nukleinsäure in Gegenwart der
Zymogene entstanden sind.
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Eine
besonders bevorzugte Ausführungsform
umfasst mehrere Oligonukleotide. Hierbei ist mindestens ein Oligonukleotid
spezifisch für
ein Methylierungsmuster. Die besagten Oligonukleotide sind geeignet
für die
Initiierung einer Nukleinsäureamplifikation.
Während
der Amplifkation ist ein Oligonukleotid zu seinem entsprechenden
Zymogen so orientiert, dass ein Amplifikat generiert wird, das sowohl
eine Sequenz oder eine revers komplilmentäre Sequenz der umgesetzten
zu untersuchenden Nukleinsäure
als auch die durch das Zymogen kodierte katalytische Nukleinsäureaktivität umfasst.
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Eine
besonders bevorzugte Ausführungsform
umfasst die Quantifizierung mehrerer Methylierungsmuster. Dies erfolgt
durch die Quantifizierung der durch Amplifikation generierten katalytischen
Nukleinsäureaktivitäten.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
erfolgt der Nachweis mehrerer Methylierungsmuster in Gegenwart verschiedener
Nukleinsäuren.
Diese Ausführungsform
umfasst die Umsetzung der verschiedenen Nukleinsäuren, so dass 5-Methylcytosin unverändert bleibt,
während
unmethyliertes Cytosin in Uracil oder in eine andere Base umgewandelt
wird, die sich ihrem Basenpaarungsverhalten von Cytosin unterscheidet.
Sie umfasst außerdem
mindestens ein Oligonukleotid geeignet für die Initiierung der Nukleinsäureamplifikation.
Weiterhin umfasst sie, mindestens eine katalytische Nukleinsäureaktivität, die in
der Lage ist einen Teil der Amplifikate so zu modifizieren, dass
diese für
eine weitere Amplifikation nicht mehr zur Verfügung stehen. Diese katalytischen
Nukleinsäureaktivitäten sind
also spezifisch für
nicht zu detektierende Methylierungsmuster. Vorzugsweise handelt
es sich hierbei um Methylierunsmuster, die dieselbe Cytosinposition,
dieselben Cytosinpositionen oder nur einen Teil davon mit unterschiedlicher
Methylierung umfassen. Auf diese Art und Weise kommt es zu einer
Unterdrückung
der Amplifikation von Amplifikaten, die Indikativ für unerwünschte Methylierungsmuster
sind. Das Vorliegen der gesuchten Methylierungsmuster erfolgt durch
Detektion der Amplifkate, deren Amplifkation nicht unterdrückt wurde.
Dieser Nachweis erfolgt gemäß Standardverfahren
wie sie dem Fachmann bekannt sind. Die vorliegenden Methylierungsmuster
sind auch quantifizierbar. Dem Fachmann sind geeignete Methoden
hierfür
bekannt.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
werden die katalytischen Nukleinsäureaktivitäten durch Zymogene kodiert,
die sich auf den Oligonukleotiden befinden, die ebenfalls einen
als Primer dienenden Bereich umfassen. Dadurch bedingt ist eine
katalytische Nukleinsäureaktivität Teil eines
Amplifikats. Eine katalytische Nukleinsäureaktivität ist in der Lage methylierungsspezifisch
an Amplifikate zu binden und diese zu modifizieren. Vorzugsweise
erfolgt dies in cis d.h. eine katalytische Nukleinsäureaktivität modifiziert
das Amplifikat das es selbst umfasst.
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In
einer anderen besonders bevorzugten Ausführungsform entstehen die katalytischen
Nukleinsäureaktivitäten nicht
bei der Amplifikation umgesetzter Nukleinsäure. Vorzugsweise werden sie
der Amplifikation zugesetzt. Die katalytische Nukleinsäureaktivität ist in
dieser Ausführungsform
nicht nur in der Lage einen Teil der Amplifikate so zu modifizieren,
sondern auch einen Teil der umgesetzten zu untersuchenden Nukleinsäure. Dadurch
steht nur ein Teil der umgesetzten zu untersuchenden Nukleinsäure bzw.
nur ein Teil der Amplifikate für
eine weitere Amplifikation zur Verfügung.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist eines oder mehrere der nachgewiesenen oder quantifizierten Methylierungsmuster
indikativ für
eine Erkrankung.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
zeichnet sich dadurch aus, das es den Nachweis eines oder mehrerer
Methylierungsmuster in einer Nukleinsäure oder einem Gemisch von
unterschiedlichen Nukleinsäuren mit
höherer
Sensitivität
und Spezifität
erlaubt als die bisher bekannten Verfahren. Hierbei umfasst ein
Methylierungsmuster eine oder mehrere Positionen einer Nukleinsäure, die
jeweils methyliert oder nicht methyliert vorliegen. Ausführungsformen
des erfindungsgemäßen Verfahren
zeichnen sich dadurch aus, dass sie eine Analyse von zu untersuchenden
bzw. zu untersuchenden und umgesetzten Nukleinsäuren erlauben, die als kleiner
als 200 Nukleotide (nt) sind. Bevorzugte Ausführungsformern zeichnen sich
dadurch aus, dass sie eine Analyse von zu untersuchenden bzw. zu
untersuchenden und umgesetzten Nukleinsäuren erlauben, die kleiner
als 150 nt sind. Besonders bevorzugte Ausführungsformern zeichnen sich
dadurch aus, dass sie eine Analyse von zu untersuchenden bzw. zu
untersuchenden und umgesetzten Nukleinsäuren erlauben, die als kleiner als
100 nt sind. Überraschender
Weise umfasst das erfindungsgemäße Verfahren
auch Ausführungsformen, die
sich dadurch auszeichnen, dass sie eine Analyse von zu untersuchenden
bzw. zu untersuchenden und umgesetzten Nukleinsäuren erlauben, die als kleiner
als 50 nt sind.
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Teil
der Erfindung ist ebenso ein Oligonukleotid, was sich dadurch auszeichnet,
dass es den Nachweis eines oder mehrerer Methylierungsmuster in
einer Nukleinsäure
oder einem Gemisch von unterschiedlichen Nukleinsäuren mit
höherer
Sensitivität
und Spezifität
erlaubt als die bisher bekannten Oligonukleotide. Hierbei umfasst
ein Methylierungsmuster eine oder mehrere Positionen einer Nukleinsäure, die
jeweils methyliert oder nicht methyliert vorliegen. Das erfindungsgemäße Oligonukleotid
umfasst einen Bereich, der die Basen A, C, T, G oder Derivate hiervon
an Positionen umfasst, die geeignet sind, einzelne Methylierungsmuster
spezifisch zu erkennen. Diese Positionen haben sowohl eine Methylierungsspezifität als auch
eine Sequenzspezifität. Außerdem umfasst
dieser Bereich nur die Basen A, C, T oder Derivate hiervon, oder
die Basen A, G, T oder Derivate hiervon an allen übrigen Positionen.
Diese besitzen eine Sequenzspezifität besitzen. Vorzugsweise befindet
sich dieser Bereich am 3' Ende
des erfindungsgemäßen Oligonukleotids.
Das erfindungsgemäße Oligonukleotid
umfasst ferner eine katalytische Nukleinsäureaktivität oder eine Sequenz die für eine katalytische Nukleinsäureaktivität kodiert.
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Ein
bevorzugtes Oligonukleotid zeichnet sich dadurch aus, dass es geeignet
ist für
die Initiierung einer Verlängerung
oder Amplifikation. Vorzugsweise wird ein solches Oligonukleotid
in Ausführungsformen
der Erfindung verwendet, in denen die katalytische Nukleinsäureaktivität während der
Amplifikation entsteht.
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Ein
anderes bevorzugtes Oligonukleotid zeichnet sich dadurch aus, dass
es nicht verlängerbar
ist, also selbst nicht amplifizierbar ist. Vorzugsweise wird ein
solches Oligonukleotid in Ausführungsformen
der Erfindung verwendet, in denen die Amplifizierung von Nukleinsäuren erfolgt,
deren Amplifizierungs indikativ ist für ein nicht zu detektierendes
Methylierungsmuster.
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Ein
bevorzugtes Oligonukleotid umfasst ferner mindestens einen Bereich,
der spezifisch ist für
ein Substrat oder der für
die revers komplementäre
Sequenz eines Substrats. Dieser Bereich bzw. diese Bereiche befinden
sich vorzugsweise 5' und/oder
3' von der katalytischen
Nukleinsäureaktivität oder 5' und/oder 3' von der Sequenz,
die für
eine katalytische Nukleinsäureaktivität kodiert.
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Die
Erfindung umfasst ferner eine Kit umfassend ein Reagenz oder Enzym
für die
Umsetzung einer zu untersuchenden Nukleinsäure, so dass 5-Methylcytosin
unverändert
bleibt, während
unmethyliertes Cytosin in Uracil oder in eine andere Base umgewandelt
wird, die sich ihrem Basenpaarungsverhalten von Cytosin unterscheidet.
Der erfindungsgemäße Kit umfasst
ferner eine katalytische Nukleinsäureaktivität oder eine Sequenz, die für eine katalytische
Nukleinsäureaktivität kodiert.
Eine bevorzugte Ausführungsform
des Kits umfasst außerdem
ein Behältnis
in dem alle Komponenten des Kits Platz finden.
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Eine
besonders bevorzugte Ausführungsform
des Kits umfasst einen Bereich eines Oligonukleotids, der geeignet
ist für
die Initiierung der Nukleinsäureamplifikation.
Vorzugsweise ist dieser Bereich geeignet, als methylierungsspezifischer
Primer zu fungieren.
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Eine
besonders bevorzugte Ausführungsform
des Kits umfasst ein methylierungsspezifisches Blockermolekül.
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Eine
besonders bevorzugte Ausführungsform
des Kits umfasst ein Substrat, das durch die katalytische Nukleinsäureaktivität in detektierbarer
Weise modifizierbar ist. Vorzugsweise ist das Substrat eine Nukleinsäure. Vorzugsweise
ist das Substrat markiert. Vorzugsweise ist das Substrat mit einen
Fluoreszenzfarbstoff, insbesondere be vorzugt mit einen Fluoreszenzfarbstoff
und einem Quencher.
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Ein
besonders bevorzugter Kit umfasst ein oder mehrere erfindungsgemäße Oligonukleotide.
Ein besonders bevorzugter Kit umfasst ein oder mehrere methylierungsspezifisch
Primer. Ein besonders bevorzugter Kit umfasst ein oder mehrere Oligonukleotide,
die einen Bereich umfassen, der als methylierungsspezifische Primer
fungiert.
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Ein
besonders bevorzugter Kit ist ein Kit zur Nukleinsäureamplifikation.
Vorzugsweise handelt es sich hierbei um ein Verfahren wie es dem
Fachmann bekannt ist. Besonder bevorzugt handelt es sich hierbei
um ein Verfahren ausgewählt
aus der Gruppe umfassend: PCR, SDA (single strand displacement amplification) wie
beispielsweise isothermale Amplifikation, TMA (transcription mediated
amplification) wie beispielsweie NASBA, LCR, Verfahren zur methylierungsspezifischen
Amplifikation, MSP (Methylierungsspezifische PCR), nested MSP, HeavyMethylTM, Methylierungssensitive Primerextension,
oder Ms-SNuPE (Methylation-sensitive Single Nucleotide Primer Extension).
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Vorzugsweise,
umfasst die Erfindung ferner die Verwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens,
des erfindungsgemäßen Oligonukleotids
und/oder des erfindunggemäßen Kits
zur Diagnose und/oder Prognose nachteiliger Ereignisse für Patienten
oder Individuen. Ein nachteiliges Ereignis ist hierbei ein Ereignis,
dass einem oder mehreren der folgenden Kategorien angehört: Unerwünschte Arzneimittelwirkungen;
Krebserkrankungen; ZNS-Fehlfunktionen, Schäden oder Krankheit; Aggressionssymptome
oder Verhaltensstörungen;
klinische, psychologische und soziale Konsequenzen von Gehirnschädigungen;
psychotische Störungen
und Persönlichkeitsstörungen;
Demenz und/oder assoziierte Syndrome; kardiovaskuläre Krankheit,
Fehlfunktion und Schädigung;
Fehlfunktion, Schädigung
oder Krankheit des Gastrointestinaltraktes; Fehlfunktion, Schädigung oder
Krankheit des Atmungssystems; Verletzung, Entzündung, Infektion, Immunität und/oder
Rekonvaleszenz; Fehlfunktion, Schädigung oder Krankheit des Körpers als
Abnormalität
im Entwicklungsprozess; Fehlfunktion, Schädigung oder Krankheit der Haut,
der Muskeln, des Bindegewebes oder der Knochen; endokrine und metabolische
Fehlfunktion, Schädigung
oder Krankheit; Kopfschmerzen oder sexuelle Fehlfunktion.
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Der
hier verwendete Begriff der Diagnose umfasst die Diagnose eines
nachteiligen Ereignisses, eine Prädisposition für ein nachteiliges
Ereignis und/oder eine Progression eines nachteiligen Ereignisses.
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Vorzugsweise,
umfasst die Erfindung ferner die Verwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens,
des erfindungsgemäßen Oligonukleotids
und/oder des erfindunggemäßen Kits
zur Unterscheidung von Zell- oder Gewebe-Typen oder zur Untersuchung
der Zell-Differenzierung.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
ist ein Verfahren zum Nachweis des Vorliegens eines oder mehrerer Methylierungsmuster,
umfassend
- a) die Umsetzung von Nukleinsäure, so
dass 5-Methylcytosin
unverändert
bleibt, während
unmethyliertes Cytosin in Uracil oder in eine andere Base umgewandelt
wird, die sich in ihrem Basenpaarungsverhalten von Cytosin unterscheidet,
und
- b) eine katalytische Nukleinsäureaktivität.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist ein Verfahren zum Nachweis des Vorliegens eines Methylierungsmusters
in der Nukleinsäure
einer Probe, umfassend
- a) die Umsetzung einer
zu untersuchenden Nukleinsäure
einer Probe, so dass 5-Methylcytosin unverändert bleibt, während unmethyliertes
Cytosin in Uracil oder in eine andere Base umgewandelt wird, die
sich ihrem Basenpaarungsverhalten von Cytosin unterscheidet,
- b) das In-Kontakt-Bringen der zu untersuchenden Nukleinsäure mit
- i) einem Oligonukleotid geeignet für die Initiierung einer Nukleinsäureamplifikation,
und
- ii) einem Zymogen, welches eine katalytische Nukleinsäureaktivität kodiert
und damit dessen revers komplementäre Sequenz darstellt, unter
Bedingungen, die eine Primer-initiierte Nukleinsäureamplifikation und eine Aktivität einer
katalytischen Nukleinsäureaktivität erlauben,
wobei das Oligonukleotid und das Zymogen so zueinander orientiert
sind in Gegenwart der zu untersuchenden Nukleinsäure, dass ein Amplifikat generiert
wird, welches eine Sequenz oder eine revers komplementäre Sequenz
der zu untersuchenden Nukleinsäure
umfasst sowie die katalytische Nukleinsäureaktivität; und
- c) den Nachweis der katalytischen Nukleinsäureaktivität, wodurch auf das Vorliegen
eines Methylierungsmusters in der zu untersuchenden Nukleinsäure geschlossen
wird.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
umfasst weiterhin die quantitative Bestimmung der katalytischen Nukleinsäureaktivität generiert
in Schritt b), wodurch das Auftreten eines Methylierungsmusters
in der Nukleinsäure
einer Probe quantifiziert wird.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist ein Verfahren zum Nachweis des Vorliegens eines Methylierungsmusters
in einem Gemisch verschiedener Nukleinsäuren, umfassend
- a) die Umsetzung der verschiedenen zu untersuchenden Nukleinsäuren, so
dass 5-Methylcytosin unverändert
bleibt, während
unmethyliertes Cytosin in Uracil oder in eine andere Base umgewandelt
wird, die sich in ihrem Basenpaarungsverhalten von Cytosin unterscheidet,
- b) das In-Kontakt-Bringen der umgesetzten Nukleinsäuren mit
mindestens einem Oligonukleotid geeignet für die Initiierung einer Nukleinsäureamplifikation;
- c) das In-Kontakt-Bringen einer katalytischen Nukleinsäureaktivität mit Amplifikaten
während
der Nukleinsäureamplifikation,
wobei ein Teil der Amplifikate durch die katalytische Nukleinsäureaktivität modifiziert wird.
- d) der Nachweis der nicht-modifizierten Amplifikate, wodurch
auf das Vorliegen eines Methylierungsmusters in dem Gemisch der
verschiedener zu untersuchenden Nukleinsäuren geschlossen wird.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
umfasst weiterhin die quantitative Bestimmung der nicht-modifizierte
Amplifikate, wodurch das Auftreten eines Methylierungsmusters in
der Nukleinsäure
einer Probe quantifiziert wird.
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Bevorzugt
ist eine Ausführungsform,
wobei die quantitative Bestimmung der katalytischen Nukleinsäureaktivität umfasst
- a) den Vergleich der katalytischen Nukleinsäureaktivität mit einem
Standard,
- b) real time Quantifizierung, oder
- c) die Quantifizierung mehrerer katalytischer Nukleinsäureaktivitäten relativ
zueinander
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Bevorzugt
ist eine Ausführungsform,
wobei das Oligonukleotid, das eine Primersequenz umfasst, und das
Zymogen auf unterschiedlichen Molekülen oder auf demselben Molekül angeordnet
sind.
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Bevorzugt
ist eine Ausführungsform,
wobei die Nukleinsäureamplifikation
eine „rolling
circle" Amplifikation
ist.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
umfasst die Fragmentierung der zu untersuchenden DNA mit einem oder
mehreren Restriktionsenzymen.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
umfasst zusätzlich
die Ligation von Adaptern an die erzeugten Fragmente.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
umfasst zusätzlich
die Ligation von Zymogenen an die erzeugten Fragmente.
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Bevorzugt
ist eine Ausführungsform,
wobei die umgesetzte Nukleinsäure
mit mindestens zwei Oligonukleotiden in Kontakt gebracht wird, die
jeweils eine Primersequenz umfassen, und wobei mindestens eines der
Oligonukleotide das Zymogen umfasst.
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Bevorzugt
ist eine Ausführungsform,
wobei die katalytische Nukleinsäureaktivität eines
Amplifikats in cis eine Sequenz des Amplifikats erkennt und das
Amplifikat schneidet.
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Bevorzugt
ist eine Ausführungsform,
wobei die zu untersuchende Nukleinsäure mit mindestens zwei Oligonukleotiden
in Kontakt gebracht wird und die besagten Oligonukleotide jeweils
eine Primersequenz und ein Zymogen umfassen.
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Bevorzugt
ist eine Ausführungsform,
wobei die zu untersuchende Nukleinsäure genomische DNA, DNA, oder
RNA ist.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
umfasst die reverse Transkription zu untersuchender RNA.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
umfasst die Transkription zu untersuchender DNA.
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Bevorzugt
ist eine Ausführungsform,
wobei eines oder mehrere der Oligonukleotide mindestens ein Nukleotid,
ein Ribonukleotid, ein PNA-monomer, oder ein Derivat davon umfasst.
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Bevorzugt
ist eine Ausführungsform,
wobei die Nukleinsäureamplifikation
die Verwendung von mindestens einem Nukleotid, einem Ribonukleotid,
einem PNA-monomer, oder einem Derivat davon umfasst.
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Bevorzugt
ist eine Ausführungsform,
wobei die katalytische Nukleinsäureaktivität ein Ribozym
oder ein DNAzym ist.
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Bevorzugt
ist eine Ausführungsform,
wobei die katalytische Nukleinsäureaktivität die detektierbare Modifikation
mindestens eines Substrats umfasst.
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Bevorzugt
ist eine Ausführungsform,
wobei die detektierbare Modifikation ausgewählt wird aus der Gruppe umfassend:
Bildung und Spaltung einer Phosphodiesterbindung; Nukleinsäure-Ligation
und -Spaltung; Porphyrin Metallation; Bildung einer Kohlenstoff-Kohlenstoff-,
Ester- und Amid-Bindung.
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Bevorzugt
ist eine Ausführungsform,
wobei die detektierbare Modifikation die Spaltung eines fluoreszenzmarkierten
Nukleinsäure-Moleküls umfasst.
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Bevorzugt
ist eine Ausführungsform,
wobei das fluoreszenzmarkierte Nukleinsäure-Molekül eine DNA-RNA-Chimäre ist.
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Bevorzugt
ist eine Ausführungsform,
wobei mindestens ein Oligonukleotid einen Bereich umfasst, der als
methylierungsspezifischen Primer fungiert.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
umfasst zusätzlich
zu allen hierin genannten Ausführungsformen methylierungsspezifische
Blockermoleküle.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
umfasst eine zusätzliche
methylierungsspezifische oder methylierungsunspezifische Amplifizierung
der umgesetzten DNA.
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Vorzugsweise
ist das erfindungsgemäße Verfahren
ein Verfahren zum Nachweis des Vorliegens mehrerer Methylierungsmuster
in der Nukleinsäure
einer Probe, umfassend
- a) die Umsetzung einer
zu untersuchende Nukleinsäure
einer Probe, so dass 5-Methylcytosin unverändert bleibt, während unmethyliertes
Cytosin in Uracil oder in eine andere Base umgewandelt wird, die
sich ihrem Basenpaarungsverhalten von Cytosin unterscheidet,
- b) das In-Kontakt-Bringen der zu untersuchenden Nukleinsäure mit
- i) mehreren Oligonukleotiden, wobei es für jedes Methylierungsmuster
zumindest ein Oligonukleotid gibt, welches die Initiierung einer
Nukleinsäureamplifikation
geeignet ist, und
- ii) mehreren Zymogenen, wobei es für jedes Methylierungsmuster
zumindest ein Zymogen gibt, welches eine katalytische Nukleinsäureaktivität, deren
Aktivität
einzeln meßbar
ist, kodiert und damit dessen revers komplementäre Sequenz darstellt,
unter
Bedingungen, die eine Primer-initiierte Nukleinsäureamplifikation und eine Aktivität einer
katalytischen Nukleinsäureaktivität erlauben,
wobei das einem Methylierungsmuster zugeordnete Oligonukleotid und
das einem Methylierungsmuster zugeordnete Zymogen so zueinander
ori entiert sind in Gegenwart der zu untersuchenden Nukleinsäure, dass
ein Nukleinsäuremolekül generiert
wird, welches eine Sequenz oder eine revers komplementäre Sequenz
der zu untersuchenden Nukleinsäure
umfasst sowie die katalytische Nukleinsäureaktivität; und - c)
den gleichzeitigen Nachweis jeder katalytischen Nukleinsäureaktivität, wodurch
auf das Vorliegen von Methylierungsmustern in der zu untersuchenden
Nukleinsäure
geschlossen wird.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
umfasst weiterhin die quantitative Bestimmung jeder katalytischen Nukleinsäureaktivität generiert
in Schritt b), wodurch das Auftreten von Methylierunsmustern in
der Nukleinsäure
einer Probe quantifiziert wird.
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Vorzugsweise
ist das erfindungsgemäße Verfahren
ein Verfahren zum Nachweis des Vorliegens mehrerer Methylierungsmuster
in einem Gemisch verschiedener Nukleinsäuren, umfassend
- a) die Umsetzung der verschiedenen zu untersuchenden Nukleinsäuren, so
dass 5-Methylcytosin unverändert
bleibt, während
unmethyliertes Cytosin in Uracil oder in eine andere Base umgewandelt
wird, die sich in ihrem Basenpaarungsverhalten von Cytosin unterscheidet,
- b) das In-Kontakt-Bringen der umgesetzten Nukleinsäuren mit
mindestens einem Oligonukleotid geeignet für die Initiierung einer Nukleinsäureamplifikation;
- c) das In-Kontakt-Bringen mindestens einer katalytischen Nukleinsäureaktivität mit Amplifikaten
während der
Nukleinsäureamplifikation,
wobei ein Teil der Amplifikate durch die katalytische Nukleinsäureaktivität modifiziert
wird.
- d) der Nachweis der nicht-modifizierten Amplifikate, wodurch
auf das Vorliegen mehrerer Methylierungsmuster in dem Gemisch der
verschiedenen zu untersuchenden Nukleinsäuren geschlossen wird.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
umfasst weiterhin die quantitative Bestimmung der nicht-modifizierten
Amplifikate, wodurch das Auftreten von Methylierunsmustern in der
Nukleinsäure
einer Probe quantifiziert wird.
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Bevorzugt
ist eine Ausführungsform,
wobei die Umsetzung von Nukleinsäure
Bisulfit umfasst.
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Bevorzugt
ist eine Ausführungsform,
wobei die Nukleinsäureamplifikation
durchgeführt
wird gemäß einer
Methode der Gruppe umfassend PCR, SDA und TMA.
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Bevorzugt
ist eine Ausführungsform,
wobei das Vorliegen eines Methylierungsmusters in einer Probe eine
Erkrankung indiziert.
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Bevorzugt
ist ferner ein Oligonukleotid, umfassend
- a)
einen Sequenzabschnitt, umfassend eine katalytische Nukleinsäureaktivität oder eine
Sequenz, die für eine
katalytische Nukleinsäureaktivität kodiert,
und
- b) einen Sequenzabschnitt, der
- i) die Basen A, C, T, oder G an Positionen umfasst, die geeignet
sind, um zwischen umgesetzten methylierten und zwischen umgesetzte
nicht-methylierte Positionen des zu untersuchenden Nukleinsäure zu unterscheiden;
und
- ii) nur die Basen A, T, C oder nur die Basen A, T, G an allen
weiteren Positionen umfasst.
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Ein
besonders bevorzugtes Oligonukleotid umfasst zusätzlich einen oder mehrere Sequenzabschnitte,
die selbst oder ihre revers komplimentäre Sequenz die Bindung an ein Substrat
vermitteln.
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Bevorzugt
ist ferner ein Kit für
die Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens,
umfassend:
- a) ein Reagenz oder Enzym, welches
eine Umsetzung einer zu untersuchenden Nukleinsäure ermöglicht, so dass 5-Methylcytosin unverändert bleibt,
während
unmethyliertes Cytosin in Uracil oder in eine andere Base umgewandelt
wird, die sich ihrem Basenpaarungsverhalten von Cytosin unterscheidet,
- b) eine katalytische Nukleinsäureaktivität oder ein Zymogen, welches
für eine
katalytische Nukleinsäureaktivität kodiert.
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Ein
besonders bevorzugter Kit umfasst
- a) ein Oligonukleotid
geeignet für
die Initiierung einer Nukleinsäureamplifikation,
und/oder
- b) ein methylierungsspezifisches Blockermolekül.
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Ein
besonders bevorzugter Kit umfasst ein Substrat, das durch die katalytische
Nukleinsäureaktivität in detektierbarer
Weise modifizierbar ist.
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Besonders
bevorzugt ist ein Kit, wobei der Bereich des Oligonukleotids, der
die Initiierung der Nukleinsäure
ermöglicht,
- a) die Basen A, C, T, oder G an Positionen
umfasst, die geeignet sind, um zwischen umgesetzten methylierten
und zwischen umgesetzte nicht-methylierte Positionen eines zu untersuchenden
Nukleinsäure
zu unterscheiden; und
- b) nur die Basen A, T, C oder nur die Basen A, T, G an allen
weiteren Positionen umfasst.
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Eine
bevorzugte Verwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens oder des erfindungsgemäßen Oligonukleotids
oder des erfindungsgemäßen Kits
ist die Verwendung zur Diagnose und/oder Prognose nachteiliger Ereignisse
für Patienten
oder. Individuen, wobei diese nachteiligen Ereignisse mindestens
einer der folgenden Kategorien angehören: Unerwünschte Arzneimittelwirkungen;
Krebserkrankungen; ZNS-Fehlfunktionen, Schäden oder Krankheit; Aggressionssymptome
oder Verhaltensstörungen;
klinische, psychologische und soziale Konsequenzen von Gehirnschädigungen;
psychotische Störungen
und Persönlichkeitsstörungen; Demenz
und/oder assoziierte Syndrome; kardiovaskuläre Krankheit, Fehlfunktion
und Schädigung;
Fehlfunktion, Schädigung
oder Krankheit des Gastrointestinaltraktes; Fehlfunktion, Schädigung oder.
Krankheit des Atmungssystems; Verletzung, Entzündung, Infektion, Immunität und/oder
Rekonvaleszenz; Fehlfunktion, Schädigung oder Krankheit des Körpers als
Abnormalität
im Entwicklungsprozess; Fehlfunktion, Schädigung oder Krankheit der Haut,
der Muskeln, des Bindegewebes oder der Knochen; endokrine und metabolische
Fehlfunktion, Schädigung
oder Krankheit; Kopfschmerzen oder sexuelle Fehlfunktion Eine bevorzugte
Verwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens
oder des, erfindungsgemäßen. Oligonukleotids.
oder. des erfindungsgemäßen Kits
ist die Verwendung zur Unterscheidung von Zell- oder Gewebe-Typen
oder zur Untersuchung der Zell-Differenzierung.
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Alle
hierin zitierten Dokumente sind hiermit zitiert mit Referenz in
Hinblick auf Ihre Gesamtheit.
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Die
Abk. "mM" und "μM" stehen im Folgenden für die Einheiten
mmol/l bzw. μmol/l;
die Abk. "U" steht für Einheit.
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Beispiel 1: Quantifizierung
der Methylierung des Exon1 im GSTp1-Gens mittels real time Duplex-PCR.
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Einleitung:
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In
diesem Beispiel wird die Methylierung des Exon1 im GSTp1-Gens mit
Hilfe einer real time Duplex-PCR untersucht. Die erfindungsgemäße Methode
erlaubt die exakte quantitative Analyse des Methylierungsstatus
von 5 CpG-Positionen, die innerhalb einer nur 28 nt langen Sequenz
lokalisiert sind. Die dazu verwendeten methylierungsspezifischen
Primer überspannen
ein nur 46nt langen Bereich, welcher mit herkömmlichen TaqMan- oder LightCycler-Sonden
nicht detektiert werden kann. Im Gegensatz dazu ist die Detektion mittels
Zymogen-Primer unabhängig
von der Länge
des Amplifikats und kann in einer real time PCR realisiert werden.
Neben der Quantifizierung der methylierten DNA erfolgt gleichzeitig
die Quantifizierung der Gesamt-DNA mit Hilfe einer Referenz-PCR.
Dazu wird ein weiteres Fragment innerhalb des GSTp1-Gens amplifiziert.
Die Referenz-PCR erfolgt methylierungsunspezifisch und wird ebenfalls
mittels Zymogen-Primer realisiert. Die Reporter-Substrate von methylierungsspezifischer
PCR und Referenz-PCR sind mit unterschiedlichen Fluoreszensfarbstoffen
versehen und können
in der real time PCR getrennt voneinander analysiert werden. Aus
dem Signal für
methylierte DNA und Gesamt-DNA errechnet sich die relative Methylierung
des Exon1.
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Experimentelle Durchführung:
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DNA
wird aus Gewebeproben wird mit Hilfe einer DNA-Extraktion gewonnen
(DNeasy® Tissue-Kit,
Qiagen). Anschließend
erfolgt eine Bisulfit-Umwandlung
der DNA nach dem Stand der Technik (z.B. WO2005038051). 10 μl der bisulfitumgewandelten
und aufgereinigten DNA werden in die hier beschriebene real time
Duplex-PCR eingesetzt oder bei maximal 4°C gelagert.
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1μg CpGenomeTM Universal Methylated DNA (Chemicon International,
Temecula USA) wird ebenfalls einer Bisulfit- Umwandlung unterzogen und dient als
Standard-DNA zur Quantifizierung methylierter DNA aus Tumorgewebe.
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Für die methylierungsspezifische
real time PCR wird ein Abschnitt des Exon 1 des GSTp1 Gens (GeneBank
AY324387 nt 1877–1923)
nach Bisulfitumwandlung analysiert (GSTp1 Abschnitt A; SEQ ID NO:
4). Die Verwendung des vorwärts
Primers 1 (SEQ ID NO: 1) und des Zymogen-Primers 1 (SEQ ID NO: 2)
führen zur
Amplifikation des GSTp1-Amplifikats 1 (SEQ ID NO: 11). Die katalytische
Nukleinsäureaktivität (SEQ ID NO:
5), ein DNAzym, ist Teil des Amplifkats und auf dem revers komplimentären Strang
der dargestellten Amplifikatssequenz (SEQ ID NO: 11) lokalisiert.
Es spaltet das Reparter Substrat 1 an den Ribonukleiden „gu", wodurch Fluorophar
und Quencher räumlich
getrennt werden.
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Für die methylierungsunspezifische
real time. PCR. wird ein Abschnitt unterhalb von Exon 1 des GSTp1
Gens nach Bisulfitumwandlung analysiert (SEQ ID NO: 9). Die Verwendung
des vorwärts
Primers 2. (SEQ ID NO: 6) und des Zymogen-Primers 2 (SEQ ID NO: 7) führen zur
Amplifikation des GSTp1-Amplifikats 2 (SEQ ID. NO: 12). Die katalytische
Nukleinsäureaktivität (SEQ ID
NO: 10), ein DNAzym, ist Teil des Amplifkats und auf dem revers
komplimentären
Strang der dargestellten Amplifikatssequenz (SEQ ID NO: 12) lokalisiert.
Es spaltet das Reporter Substrat 2 an den Ribonukleiden „gu", wodurch Fluorophor
und Quencher räumlich
getrennt werden.
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Ein Überblick über die
Sequenzen ist in Tabelle 2 gegeben. Die Orientierung der Sequenzen
zueinander ist in 4 dargestellt. Die Primer sind
jeweils spezifisch für
die bisulfitumgewandelten Sequenzen.
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Der
Reaktionsansatz (20 μl)
enthält
folgende Komponenten:
10 μl
Templat-DNA
2 μl
of FastStart LightCycler Mix for Hybridization Proben (Roche Diagnostics)
3.5
mM MgCl2 (Roche Diagnostics)
0.4 μM vorwärts Primer
1 (SEQ ID NO: 1)
0.1 μM
Zymogen-Primer 1 (SEQ ID NO: 2)
0.2 μM Reporter Substrat 1 (SEQ ID
NO: 3)
0.4 μM
vorwärts
Primer 2 (SEQ ID NO: 6)
0.1 μM
Zymogen-Primer 2 (SEQ ID NO: 7)
0.2 μM Reporter Substrat 2 (SEQ ID
NO: 8)
1 U HotGoldStar Polymerase (Eurogentec)
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Die
Duplex real time PCR besitzt folgendes Temperatur-Zeit-Profil: Denaturierung
10 min 95 °C;
Amplifikation: 45 Zyklen a 10 s 95 °C, 20 s 56 °C; Kühlung: 10 s bei 40 °C. Die Amplifikation
erfolgt in einem real time PCR-Gerät (LightCycler
2.0, Roche Diagnaostics). Die Fluoreszenssignale resultierend von
umgesetzten Reporter Substraten werden bei 530 nm und bei 610 nm
in jedem Zyklus beim Schritt 20 s 56 °C detektiert.
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Datenanalyse:
Die Fluoreszensdaten werden mit Hilfe der vom Hersteller vorgesehenen
Software analysiert und die „threshold
cycle" (CT) ermittelt.
Dies ist Stand der Technik und dem Experten bekannt (z.B. Real-time
PCR, M. Tevfik Dorak, Taylor & Francis,
April 2006, ISBN: 041537734X). Es bestehen grundsätzlich 2
Möglichkeiten
der Datenanalyse.
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Möglichkeit 1:
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Eine
externe Standard-DNA-Verdünnungsreihe
wird dazu genutzt, die Menge methylierter DNA des Exon-1 zu bestimmen.
Dazu werden die „threshold
cycle" (CT) aus
dem Kanal 530 nm herangezogen. Die Bestimmung der Gesamt-DNA des GSTp1-Gens
erfolgt ebenfalls mit Hilfe der externen Standard-DNA-Verdünnungsreihe
mittels CT des Kanals 610 nm. Der Methylierungsgrad der CpG-Positionen
des Exon-1 berechnet sich dann aus dem Verhältnis der Menge methylierter
DNA zur Menge der Gesamt-DNA (Eads CA, Lord RV, Wickramasinghe K,
Long TI, Kurumboor SK, Bernstein L, Peters JH, DeMeester SR, DeMeester
TR, Skinner KA, Laird PW. Epigenetic patterns in the progression
of esophageal adenocarcinoma. Cancer Res. 2001 Apr 15; 61(8): 3410–8).
-
Möglichkeit 2:
-
Der
Grad der Methylierung errechnet sich auch aus der Differenz der
CT (Delta-CT) des Kanals 530 nm (methylierte DNA) zum Kanal 610
nm (Gesamt-DNA). Der Delta-CT Wert beträgt annähernd Null, wenn die untersuchte
DNA vollständig
methlyiert vorliegt. Das Delta-CT Wert wird umso größer, je
weniger methylierte DNA nachgewiesen wird. Diese Art der relativen
Berechnung des Methylierungsgrades benötigt keine externe Standard-DNA-Verdünnungsreihe.
Die Methodik ist Stand der Technik und ist dem Experten bekannt
(beispielsweise durch WO 2005/098035). Tabelle
2: Übersicht über die
Sequenzen
-
Kursiv
sind genspezifische Sequenzen der Primer dargestellt. Einfach unterstrichen
sind die Zymogen-Bereiche, die den katalytischen Teil des jeweiligen
DNAzyms kodieren. Doppelt unterstrichen ist katalytischer Teil des
jeweiligen DNAzyms. Große
Buchstaben stellen Desoxyribonukleotide dar, kleine Buchstaben stellen
Ribonukleotide dar. Fett dargestellt sind Bereiche in den Amplifikaten,
an denen die jeweiligen Reporter Substrate spezifisch binden. Die
Abkürzungen
der Modifikationen bedeuten: FAM = 6-Carboxyfluoresceine, HEX =
6-Hexachlorofluoresceine, BHQ1 = B1ackHoleQuencher1. (Die Orientierung
der Sequenzen zueinander ist in 4 dargestellt.)
-
Detailierte Beschreibung
der Methode:
-
Der
methylierungsspezifische vorwärts
Primer 1 (SEQ ID NO: 1) bindet an den bisulfitumgewandelten sense
Strang der methylierten Sequenz. Der ebenfalls methylierungsspezifische
Zymogen-Primer 1 (SEQ ID NO: 2) bindet an die Sequenz, welche nach
dem ersten PCR-Zyklus synthetisiert wurde und enthält am 5'-Ende neben der genspezifischen
Sequenz (kursiver Teil von SEQ ID NO: 2) ein Zymogen (nicht kursiver
Teil von SEQ ID NO: 2). Vorwärts
Primer 1 und Zymogen-Primer
1 überspannen
je zwei CpG-Positionen und amplifizieren nur methylierte DNA. Damit
ist das durch den Zymogenprimer kodierte DNAzym methylierungsspezifisch.
Ab dem 3. PCR-Zyklus wird das aktive methylierungsspezifische DNAzym
(SEQ ID NO: 5) generiert. Das im PCR-Reaktionsansatz enthaltene Reporter
Substrat 1 ist ein DNA/RNA-Chimer (SEQ ID NO: 3) und trägt am 5'-Ende einen Fluorezenzfarbstoff
(FAM) und am 3'-Ende
einen Quencher (BHQ1). Das Reporter Substrat 1 besitzt Abschnitte,
die komplementär
zur Sequenz des DNAzym sind (fett dargestellt in SEQ ID NO: 11).
Die katalytische Aktivität
des DNAzyms (doppelt unterstrichen in SEQ ID NO: 11) führt zu einer
Hydrolyse des Reporter Substrats 1, wodurch der Fluoreszenzfarbstoff
FAM vom Quencher BHQ1 räumlich
getrennt wird. Damit erhöhte
sich die Fluoreszenz im Wellenlängenbereich
530 nm.
-
Der
vorwärts
Primer 2 (SEQ ID NO: 6) bindet an den bisulfitumgewandelten sense-Strang
unterhalb von Exon1 des GSTp1 Gens. Der Zymogen-Primer 2 (SEQ ID
NO: 7) bindet an die Sequenz, welche nach dem ersten PCR-Zyklus
synthetisiert wurde und besitzt am 5'-Ende neben der genspezifischem Sequenz
(kursiver Teil von SEQ ID NO: 7) ein Zymogen (nicht kursiver Teil
von SEQ ID NO: 7). Vorwärts
Primer 2 und Zymogen-Primer 2 überspannen
keine CpG-Positionen
und amplifizieren sowohl methylierte als auch nicht methylierte
DNA. Damit ist das durch den Zymogenprimer kodierte DNAzym methylierungsunspezifisch.
Ab dem 3. PCR-Zyklus werden Sequenzen des aktiven methylierungsunspezifischen
DNAzyms (SEQ ID NO: 10) generiert. Das im PCR-Reaktionsansatz enthaltene
Reporter Substrat 2 ist ein DNA/RNA-Chimer (SEQ ID NO: 8) und trägt am 5'-Ende den Fluorezenzfarbstoff HEX und
am 3'-Ende den Quencher
BHQ1. Das Reporter Substrat 2 besitzt Abschnitte die komplementär zur Sequenz
des methylierungsunspezifischen DNAzyms sind (fett dargestellt in
SEQ ID NO: 12). Die katalytische Aktivität des methylierungsunspezifischen
DNAzyms (doppelt unterstrichen in SEQ ID NO: 12) führt zu einer
Hydrolyse des Reporter Substrats 2, wodurch der Fluoreszenzfarbstoff
HEX räumlich
getrennt wird vom Quencher BHQ1. Damit erhöht sich die Fluoreszens im
Wellenlängenbereich
610 nm.
-
Diese
real time Duplex-PCR stellt ein diagnosatisches Mittel zur Detektion
von Prostatakrebs dar, da sie CpG Positionen des Exon1 umfasst,
die methyliert bei Prostatakrebs vorliegen, während gesundes Gewebe keine
Methylierung aufweist (Song JZ, Stirzaker C, Harrison J, Melki JR,
Clark SJ. Hypermethylation trigger of the glutathione-S-transferase
gene (GSTP1) in prostate cancer cells. Oncogene. 2002 Feb 7; 21(7): 1048–61); Nakayama
M, Gonzalgo ML, Yegnasubramanian S, Lin X, De Marzo AM, Nelson WG.
GSTP1 CpG island hypermethylation as a molecular biomarker for prostate
cancer. J Cell Biochem. 2004 Feb 15; 91(3): 540–52).
-
Die
beschriebene real time Duplex-PCR bietet folgende Vorteile gegenüber bisherigen
Verfahren zur Methylierungsanalyse von GSTp1:
- 1.
Analyse der Co-Methylierung von ausschließlich 5 CpG-Positionen des
Exon 1.
- 2. Schnelle hochdurchsatzfähige
Methylierungsanalyse ohne externen Standard, durch Duplex-Reaktion mit
einer Referenz-PCR.
- 3. Erhöhung
sowohl der Sensitivität
als auch der Spezifität,
dadurch dass auch kleine Fragmente detektiert werden können. Dies
ist darin begründet,
dass genspezifische Bereiche von nur jeweils 46 nt (methylierungsspezifische
bzw. methylierungsunspezifische PCR) nachgewiesen werden.
- 4. Ermöglichung
der Analyse von hochgradig fragmentierter DNA, wie beispielsweise
DNA aus formalin-fixiterten
paraffin-eingebetteten Proben oder Tumor-DNA aus Körperflüssigkeiten
wie Serum. Da auch kleine Fragmente detektiert werden können. Dies
ist darin begründet,
dass genspezifische Bereiche von nur jeweils 46 nt (methylierungsspezifische
bzw. methylierungsunspezifische PCR) nachgewiesen werden.
-
Die
Sensitivität
und auch die Spezifität
eines auf Methylierung basierenden diagnostischen Tests kann durch
Anwendung der beschriebenen Methode erheblich verbessert werden.
-
Beispiel 2: Quantifizierung
der Methylierung des Exon1 im GSTp1-Gens mittels real time PCR.
-
Die
in Beispiel 1 beschriebenen PCR Reaktion werden nicht in einer real
time Duplex-Reaktion sondern in einzelenen real time PCR Reaktionen
für methylierte
DNA und Gesamt-DNA
durchgeführt.
-
Beispiel 3: Quantifizierung
der Methylierung des Exon1 im GSTp1-Gens mittels PCR.
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Die
in Beispiel 1 und Beispiel 2 beschriebenen PCR Reaktionen werden
in einem konventionellem PCR-Gerät
durchgeführt.
Die Auswertung erfolgt mittels Endpunktbestimmung der Fluoreszenssignale
wie in WO 2005/098035 erläutert.
-
Beschreibung
der Figuren
-
1:
-
1 zeigt
die vollständige
Umsetzung von unmethyliertem Cytosin in Uracil (Bisulfit-Umwandlung).
-
Im
ersten Schritt der Reaktion reagieren unmethylierte Cytosinbasen
mit Hydrogensulfit bei einem pH von etwa 5 und werden in Position
C6 sulfoniert. Der zweite Schritt der Deaminierung findet in wässriger
Lösung
spontan statt. Dadurch wird Cytosinsulfonat in Uracilsulfonat umgewandelt.
Der dritte Schritt ist die Desulfonierung, die im Alkalischen stattfindet.
Dabei entsteht Uracil.
-
2:
-
2 zeigt
eine Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens,
bei dem das als Primer dienende Oligonukleotid und das Zymogen auf
unterschiedlichen Molekülen
angeordnet sind, wobei die Nukleinsäureamplifikation als „rolling
circle" Amplifikation
(RCA) ausgeführt
wird.
-
In
Teil A der 2 ist ein mit Bisulfit umgesetztes
einzelsträngiges
DNA-Molekül
(1) gezeigt, das ein bestimmtes Methylierungsmuster hin
analysiert werden soll. Alle in der unbehandelten zu untersuchenden DNA
unmethylierten Cytosinbasen sind nun zu Uracil umgewandelt. Sie
sind durch ein „u" dargestellt.
-
Das
umgesetzte zu untersuchende DNA-Molekül tritt mit einem linearen
ligierbaren einzelsträngigen DNA-Molekül (2)
in Wechselwirkung.
-
Dieses
lineare ligierbare einzelsträngige
DNA-Molekül
(2) weist
- – einen methylierungsspezifischen
oder einen gen- und methylierungsspezifische Ligationsbereich (3),
- – einen
beispielhaft ausgewählten
ersten Sequenzabschnitt (4), an dem ein als Primer wirkendes
Oligonukleotid für
die Initiierung einer methylierungsspezifischen Nukleinsäureamplifikation
binden kann, und
- – einen
zweiten Sequenzabschnitt in Form eines Zymogens, welches für eine katalytische
Nukleinsäureaktivität, z. B.
ein 10-23 DNAzym, kodiert.
-
Der
Ligationsbereich (3) des linearen ligierbaren einzelsträngigen DNA-Moleküls (2)
weist in dem hier gezeigten Beispiel an den Positionen, die den
zu untersuchenden Positionen des ligierbaren einzelsträngigen DNA-Moleküls (1)
entsprechen, Guaninbasen auf (siehe Hervorhebung). Eine vollständige Hybridisierung
mit der Sequenz des Ligationsbereichs (3), also ohne mismatches,
ist in diesem Beispiel nur möglich,
wenn diese Positionen in dem ursprünglichen, also unbehandelten
DNA-Molekül
methyliert waren und damit nach Bisulfitbehandlung als Cytosin und
nicht als Uracil vorliegen. Selbstverständlich ist es auch möglich, einen
Ligationsbereich bereitzustellen, der an einer oder beiden dieser
Positionen ein A aufweist, um ein Signal bei einer Nicht-Methylierung
zu erhalten.
-
Durch
die Bisulfitumwandlung doppelsträngiger
DNA entstehen zwei unterschiedliche nicht mehr zueinander komplimentäre DNA Einzelstränge. Um
den zweiten Strang nach Bisulfitumwandlung zu detektieren, ist ein
entsprechendes lineares ligierbares einzelsträngiges DNA-Moleküls (2)
zu wählen.
Liegt eine zu untersuchende Position methyliert vor, so umfasst
der Ligationsbereich entsprechenderweise ein Cytosin; liegt sie unmethyliert
vor, so umfasst der Bereich entsprechenderweise ein Thymin, um jeweils
eine vollständige
Hybridisierung zu erzielen.
-
Bei
vollständiger
Hybridisierung wird durch eine im Reaktionsansatz enthaltene Ligase,
ein ringförmiges
DNA-Molekül (Minicircle)
hergestellt.
-
In
Teil B der 2 ist die eigentliche rolling
circle Amplifikation (RCA) dargestellt. Ein als Primer fungierendes
Oligonukleotid initiiert die Amplifikation des generierten Minicircles.
Dabei wird ein Molekül
amplifiziert, das ein Concatamer des Minicircles darstellt. Es weist
die katalytische Nukleinsäureaktivität (7)
mehrfach auf. Die katalytische Nukleinsäureaktivität ist die revers komplimentäre Sequenz
des Zymogens (5). Die katalytische Nukleinsäureaktivität (7)
ist bevorzugt ein 10-23 DNAzym.
-
An
die katalytischen Nukleinsäureaktivität (7)
bindet ein Substrat (8) durch Hybridisierung. Die katalytische
Nukleinsäureaktivität (7)
modifiziert daraufhin das Substrat (8), so dass es detektiert
werden kann. Das Substrat (8) ist bevorzugt ein Oligonukleotid,
insbesondere ein fluoreszenz-markiertes Nukleinsäure-Molekül in Form einer DNA-RNA-Chimäre, das
an einem Ende markiert ist durch einen Fluoreszenzfarbstoff und
an seinem anderen Ende durch einen Quencher.
-
Das
hier dargestellte Substrat (8) weist an einem Ende einen
Fluoreszenzfarbstoff und am anderen Ende einen Quencher auf. Durch
die von der katalytische Nukleinsäureaktivität (7) katalysierte
Spaltung des Substrats (8) werden Fluoreszenzfarbstoff
und Quencher voneinander getrennt. Dadurch wird die Fluoreszenz des
Farbstoffes als Signal detektierbar.
-
Das
Produkt der Nukleinsäureamplifikation
weist mit zunehmender Reaktionszeit eine zunehmende Anzahl katalytisch
aktiver Nukleinsäureabschnitte
und damit zunehmende katalytische Nukleinsäureaktivität auf. Wird nur ein Oligonukleotid
zur Amplifikation verwendet, so nimmt der Umsatz eines Substrats
durch die katalytische Nukleinsäureaktivität mit der
Zeit linear zu. Werden hingegen zwei als Primer fungierende Oligonukleotide
verwendet, so wird eine exponentielle Amplifkation der katalytischen
Nukleinsäureaktivität erzielt. Entsprechend
erfolgt der Umsatz des Substrates. Hierbei bindet ein Oligonukleotid
spezifisch an einen Hereich des Minicircles und der andere spezifisch
an Bereiche des Concatamers. Im beiden Fällen erlaubt die Detektion
des Signals Rückschlüsse auf
das Vorhandensein eines Methylierungsmusters in dem zu untersuchenden DNA-Molekül.
-
In 2 steht "active" für "aktiv"
-
3:
-
3 zeigt das 10-23 DNAzym als katalytische
Nukleinsäureaktivstät. Das 10-23
DNAzym weist eine katalytische Domäne und zwei flankierende Arme
auf, die jeweils revers-komplementär zum Substrat sind, das im
oberen Strang dargestellt ist. Die Sequenz beider Arme kann beliebig
gewählt
werden. Die Schnittstelle des DNAzyms ist mit einem Pfeil gekennzeichnet.
-
In
der Teilabbildung A ist eine besonders als katalytische Nukleinsäureaktivität bevorzugte
Variante des 10-23 DNAzyms dargestellt.
-
Teilabbildung
B zeigt ein allgemeines Modell der Sekundärstruktur des 10-23 DNAzyms,
indem unterschiedliche Varianten des 10-23 DNAzyms zusammengefaßt sind.
Verschiedene Nukleotide in der hier gezeigten Sekundärstruktur
sind stark konserviert. Nicht-essentielle Nukleotide, die ohne einen
Verlust von über
80 % der katalytischen Aktivität
durch ein anderes Nukleotid ersetzt werden können, sind durch ein N, für jedes andere
Nukleotid, gekenn zeichnet. Die Region, die wahrscheinlich die katalytische
Domäne
ausbildet, ist durch eine gepunktete Linie markiert. Exocyclische
funktionelle Gruppen, die für
die Aktivität
benötigt
werden, sind markiert.
- N':
jedes andere Nukleotid, das komplementär ist zu N
- R: Purin-Präferenz
- Y: Pyrimidin-Präferenz
- R': komplementär zu Y oder
W
- M : A oder C
- H: A, C oder T
- D: G, A oder T
- V: Ribonukleotid entweder G, A oder T
- W: C oder G
-
4:
-
4 zeigt
die Orientierung der Sequenzen der Duplex real time PCR des Beispiels
1. Kursiv sind genspezifische Sequenzen der Primer dargestellt.
Einfach unterstrichen sind die Zymogen-Bereiche, die den katalytischen
Teil des jeweiligen DNAzyms kodieren. Doppelt unterstrichen ist
katalytischer Teil des jeweiligen DNAzyms. Große Buchstaben stellen Desoxyribonukleotide
dar, kleine Buchstaben stellen Ribonukleotide dar. Fett dargestellt
sind Bereiche in den Amplifikaten, an denen die jeweiligen Reporter
Substrate spezifisch binden. Die Abkürzungen der Modifikationen
bedeuten: FAM = 6-Carboxyfluoresceine, HEX = 6-Hexachlorofluoresceine, BHQ1 = B1ackHoleQuencherl.
(Die Orientierung der Sequenzen zueinander ist in 4 dargestellt.)
-
Definitionen
-
Der
Begriff "Methylierungsmuster" bezieht sich insbesondere,
ist aber nicht darauf beschränkt,
auf die An- oder Abwesenheit einer Methylierung eines oder einer
Reihe von Nukleotiden. Hierbei befinden sich besagtes eines oder
mehrere Nukleotide auf einem einzigen DNA-Molekül und sind in der Lage methyliert
zu sein oder nicht-methyliert zu sein. Wird nur ein einziges Nukleotid
betrachtet, so kann auch der Begriff "Methylierungsstatus" verwendet werden. Wird ein "Methylierungsmuster" über mehr als ein DNA-Moleküle betrachtet, so
spricht man auch vom "Methylierungsgrad" oder vom "Methylierungsmustergrad". Die genannten Begriffen "Methylierungsstatus", "Methylierungsgrad" und "Methylierungsmustergrad" beziehen sich insbesondere
auf das Gesagte, sind jedoch nicht darauf beschränkt.
-
Der
Begriff "methylierungsspezifische
Restriktionsenzyme" bezieht
sich insbesondere, ist aber nicht darauf beschränkt, auf Enzyme, welche eine
Nukleinsäuresequenz
nur schneiden, wenn die Erkennungsstelle entweder nicht methyliert
oder hemimethyliert oder nur dann schneiden wenn diese methyliert
ist. Bei Restriktionsenzymen die spezifisch dann schneiden, wenn
die Erkennungsstelle nicht oder hemimethyliert ist, erfolgt der
Schnitt nicht oder mit verringerter Effizienz wenn die Erkennungsstelle
methyliert ist. Bei Restriktionsenzymen die spezifisch dann schneiden,
wenn die Erkennungsstelle methyliert ist, erfolgt der Schnitt nicht
oder mit verringerter Effizienz wenn die Erkennungsstelle nicht
methyliert ist. Bevorzugt sind methylierungsspezifische Restriktionsenzyme,
deren Erkennungssequenz ein CG-Dinukleotid enthält (beispielsweise cgcg oder cccggg).
Weiterhin bevorzugt für
einige Ausführungsformen
sind Restriktionsenzyme, die nicht schneiden, wenn das Cytosin in
diesem Dinukleotid am Koh lenstoffatom C5 methyliert ist. Jegliches
Enzym was eines dieser Kriterien erfüllt, ist erfindungsgemäß einsetzbar.
-
Der
Begriff "methylierungsunspezifische
Restriktionsenzyme" bezieht
sich insbesondere, ist aber nicht darauf beschränkt, auf Enzyme, welche eine
Nukleinsäuresequenz
unabhängig
von dem Methylierungsstatus mit nahezu gleicher Effizienz schneiden.
Jegliches Enzym was dieses Kriterium erfüllt, ist erfindungsgemäß einsetzbar.
-
Der
Begriff "Zymogen" bezieht sich insbesondere,
ist aber nicht darauf beschränkt,
auf eine Nukleinsäure,
die für
eine katalytische Nukleinsäureaktivität kodiert.
Diese Nukleinsäure
umfasst also selbst die revers komplimentäre Sequenz der katalytischen
Nukleinsäureaktivität.
-
Der
Begriff "katalytische
Nukleinsäureaktivität" bezieht sich insbesondere,
ist aber nicht darauf beschränkt,
auf eine Nukleinsäure,
die an einer chemischen Reaktion beteiligt ist, ohne sich dabei
zu verbrauchen. Eine solche Nukleinsäure beschleunigt eine Reaktion,
in dem sie die notwendige Aktivierungsenergie der Reaktion herabsetzt.
-
Der
Begriff "Concatamer" (auch Concatemer)
bezieht sich insbesondere, ist aber nicht darauf beschränkt, auf
ein Nukleinsäuremolekül, das sich
wiederholende Einheiten umfasst.
-
Der
Begriff „Fluorophor" wird hierin synonym
verwendet mit dem Begriff „Fluoreszenzfarbstoff". Hierbei handelt
es sich um einen Stoff, der zur Fluoreszenz fähig ist. Er absorbiert Energie
einer Wellenlänge
oder eines Wellenlängenbereichs
und re-emittiert Energie einer anderen Wellenlänge oder eines anderen Wellenlängenbereichs.
-
Es
folgt ein Sequenzprotokoll nach WIPO St. 25.
Dieses kann
von der amtlichen Veröffentlichungsplattform
des DPMA heruntergeladen werden.