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DE102006035052A1 - Filterelement und Filter zur Abgasnachbehandlung - Google Patents

Filterelement und Filter zur Abgasnachbehandlung Download PDF

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DE102006035052A1
DE102006035052A1 DE102006035052A DE102006035052A DE102006035052A1 DE 102006035052 A1 DE102006035052 A1 DE 102006035052A1 DE 102006035052 A DE102006035052 A DE 102006035052A DE 102006035052 A DE102006035052 A DE 102006035052A DE 102006035052 A1 DE102006035052 A1 DE 102006035052A1
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filter element
channels
filter
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heat capacity
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DE102006035052A
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English (en)
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Bernd Reinsch
Carsten Becker
Teruo Komori
Lars Thuener
Dominik Huelsmeier
Christian Schiller
Cordula Schumacher
Tobias Hoeffken
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Sumitomo Chemical Co Ltd
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
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Publication date
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    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01DSEPARATION
    • B01D46/00Filters or filtering processes specially modified for separating dispersed particles from gases or vapours
    • B01D46/24Particle separators, e.g. dust precipitators, using rigid hollow filter bodies
    • B01D46/2403Particle separators, e.g. dust precipitators, using rigid hollow filter bodies characterised by the physical shape or structure of the filtering element
    • B01D46/2418Honeycomb filters
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F01MACHINES OR ENGINES IN GENERAL; ENGINE PLANTS IN GENERAL; STEAM ENGINES
    • F01NGAS-FLOW SILENCERS OR EXHAUST APPARATUS FOR MACHINES OR ENGINES IN GENERAL; GAS-FLOW SILENCERS OR EXHAUST APPARATUS FOR INTERNAL-COMBUSTION ENGINES
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Abstract

Es wird ein Filterelement für eine Abgasnachbehandlungseinrichtung einer Brennkraftmaschine vorgeschlagen, das vorzugsweise aus einem keramischen Werkstoff besteht. Aufgrund der erfindungsgemäßen Abstimmung der Geometrie der Kanäle und der Porosität des Filtermaterials werden unzulässig hohe Betriebstemperaturen vermieden und gleichzeitig die Funktion des Filterelements (18) sichergestellt.

Description

  • Stand der Technik
  • Die Erfindung betrifft ein Filterelement zur Reinigung der Abgase einer Brennkraftmaschine nach dem Oberbegriff der Ansprüche 1 und 2 sowie einen Rußfilter mit einem Filterelement nach dem nebengeordneten Anspruch 21. Derartige Filterelemente werden beispielsweise als Rußfilter für Dieselbrennkraftmaschinen eingesetzt.
  • Die Filterelemente bestehen häufig aus einem keramischen Werkstoff und weisen eine Vielzahl von parallel zueinander verlaufenden Eintrittskanälen und Austrittskanälen auf.
  • Hergestellt werden Filterelemente aus keramischen Werkstoffen durch Extrudieren. Dies bedeutet, dass der Rohling des Filterelements ein prismatischer Körper mit einer Vielzahl von parallel zueinander verlaufenden Kanälen ist. Die Kanäle eines Rohlings sind zunächst an beiden Enden offen.
  • Damit das zu reinigende Abgas durch die Wände des Filters strömt, wird ein Teil der Kanäle am hinteren Ende des Filterelements verschlossen, während ein anderer Teil der Kanäle am vorderen Ende des Filterelements verschlossen werden. Dadurch werden zwei Gruppen von Kanälen gebildet, nämlich die sogenannten Eintrittskanäle, welche am hinteren Ende verschlossen sind und die sogenannten Austrittskanäle, welche am Anfang des Filterelements verschlossen sind.
  • Zwischen den Eintrittskanälen und den Austrittskanälen besteht nur über die porösen Wände des Filterelements (nachfolgend Filterwände) eine Strömungsverbindung, so dass das Abgas das Filterelement nur durchströmen kann, indem es aus den Eintrittskanälen durch die Wände des Filterelements hindurch in die Austrittskanäle strömt.
  • Bei der Regeneration der Filterelemente werden die Rußablagerungen oxidiert, wobei Wärme freigesetzt wird. Daraus resultiert eine Temperaturerhöhung im Filterelement. Wenn die bei der Regeneration auftretenden Temperaturen zu groß werden, nimmt das Filterelement Schaden. Diese Gefahr ist vor allem bei Filterelementen aus Cordierit gegeben, da Cordierit eine vergleichsweise geringe spezifische Wärmekapazität hat und deshalb bei der Oxidation von Rußablagerungen lokal sehr hohe Temperaturen auftreten können. In Folge dessen können bei der Regeneration in kritischen Motorbetriebspunkten so hohe Temperaturen innerhalb des Filterelements auftreten, dass die thermische Stabilität des Cordierits nicht mehr gewährleistet ist.
  • Dieser Zusammenhang hat bisher den Einsatz von Filterelementen aus Cordierit in Personenkraftwagen verhindert.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Filterelement aus einem keramischen Werkstoff, bevorzug Cordierit, bereitzustellen, das relativ unempfindlich gegenüber der bei der Oxidierung der Rußablagerungen freiwerdenden Wärme ist, und dadurch den Einsatz von Cordierit als Filtermaterial für PKW-Anwendungen und andere temperaturkritische Anwendungen zu ermöglichen.
  • Diese Aufgabe wird bei einem Filterelement, insbesondere zur Filterung von Abgasen einer Dieselbrennkraftmaschine, mit einer Vielzahl von Eintrittskanälen und mit einer Vielzahl von Austrittskanälen, wobei die Eintrittskanäle und die Austrittskanäle durch Filterwände begrenzt werden, dadurch gelöst, dass zumindest innere beziehungsweise zentral im Innern des Filterelements angeordnete Bereiche bzw. mittlere Bereiche des Filterelements eine volumetrische Wärmekapazität zwischen 450 J/lK und 750 J/lK, insbesondere zwischen 500 J/lK und 750 J/lK, vorzugsweise insbesondere zwischen 500 J/lK und 670 J/lK aufweisen.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Durch den erfindungsgemäß beanspruchten Bereich der volumetrischen Wärmekapazität wird die Regenerationsfähigkeit des Filters gewährleistet, ohne die Funktion, insbesondere durch zu hohen Abgasgegendruck, zu beeinträchtigen.
  • Dieser Bereich kann durch eine geeignete Abstimmung der geometrischen Verhältnisse des Filterelements mit bestimmten Stoffwerten des verwendeten Filtermaterials erreicht werden. Für die Höhe der bei der Regeneration auftretenden Temperaturspitzen ist die spezifische Wärmekapazität des Filtermaterials entscheidend: Je niedriger die spezifische Wärmekapazität ist, desto höhere Temperaturen können auftreten.
  • Im Zusammenwirken mit einer geeigneten Motorsteuerung kann somit ein sicherer Betrieb des Filterelements auch in Personenkraftfahrzeugen gewährleistet werden. Die Motorsteuerung kann eine Regeneration unter kritischen Betriebsbedingungen detektieren und durch gezielte Eingriffe unkontrollierte Regenerationen („Worst-Case") vermeiden. Solche Eingriffe der Motorsteuerungen sind bereits Gegenstand von Patentanmeldungen und werden deshalb im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung nicht erläutert.
  • Je niedriger die Wärmekapazität des Filters ist, desto kürzer ist die zur Verfügung stehende Zeitspanne, innerhalb der ein von der Motorsteuerung vorgenommener Eingriff in die Motorsteuerung erfolgreich ist. Daraus ergibt sich ein Nachteil beim Einsatz von Cordierit als Filtermaterial gegenüber dem ebenfalls für die Herstellung von Rußfiltern verwendeten SiC, da die Wärmekapazität von Cordierit niedriger ist als die von SiC.
  • Umgehen lässt sich diese Problematik, wenn die Wärmekapazität des Filtermaterials pro Volumeneinheit (nachfolgend volumetrische Wärmekapazität) erhöht wird. Die Erhöhung der volumetrischen Wärmekapazität kann durch Beeinflussung der massespezifischen Wärmekapazität des Cordierits – z.B. durch Einstellung einer geringeren Porosität – oder durch konstruktive Veränderung der Geometrie des Filterkörpers – insbesondere durch Erhöhung des Wandanteils pro Volumeneinheit – bewirkt werden.
  • Mit der Verringerung der Porosität gehen meist eine Verringerung der Permeabilität des Filtermaterials und damit ein erhöhter Abgasgegendruck einher, insbesondere wenn eine katalytisch aktive Beschichtung und/oder ein Washcoat aufgebracht werden.
  • Mit der Erhöhung des Wandanteils gehen je nach konstruktiver Ausführung zum einen eine Verkleinerung des für die Abgasströmung zugänglichen Querschnitts und damit eine Erhöhung der Geschwindigkeiten, des Weiteren eine Verringerung der spezifischen Filtrationsfläche, sowie schließlich eine Verkleinerung der Durchmesser der einzelnen Kanäle einher, was jeweils zu einer Erhöhung des Abgasgegendrucks führt, insbesondere bei Rußbeladung.
  • Darüber hinaus wirkt sich eine zu hohe volumetrische Wärmekapazität des Filters negativ auf die zur Aufheizung des Filters zur thermischen Regeneration notwendige Zeit sowie auf die Zeit zum Erreichen der Funktionsfähigkeit der katalytischen Beschichtung nach einem Kaltstart des Fahrzeugs (Light-Off) aus.
  • Aus diesem Grund ist eine Erhöhung der volumetrischen Wärmekapazität über das Notwendige hinaus nicht sinnvoll und muss im Rahmen einer Auslegung erfolgen, welche den auftretenden Abgasgegendruck berücksichtigt.
  • Die mindestens notwendige volumetrische Wärmekapazität ergibt sich dabei aus den Anforderungen der zur Begrenzung der Regenerationstemperatur entwickelten Motorsteuerungen.
  • Die Auslegung der Geometrie der Filterkanäle und die Materialbeschaffenheit werden dabei aufeinander abgestimmt, so dass die volumetrische Wärmekapazität des Filters in einem vorgegebenen Bereich vorzugsweise insbesondere zwischen 500 J/lK und 670 J/lK liegt. Gleichzeitig erfolgt eine Optimierung der Filtergeometrie hinsichtlich volumetrischer Wärmekapazität bei gleichzeitiger maximaler Filterfläche, hoher Aschespeicherfähigkeit und geringem Abgasgegendruck.
  • Nachfolgend wird der Zusammenhang zwischen Geometrie der Filterelements, dessen Porosität und der spezifischen Wärmekapazität des verwendeten Werkstoffs hergeleitet.
  • Die Querschnittsgeometrie der Kanäle ist in den meisten Ausführungen quadratisch, kann jedoch auch rund, polygonal, oder komplex geformt sein. Dabei können sich die Kanäle auf der Einlass- und auf der Auslassseite sowohl in ihrer Form als auch in ihrer Größe unterscheiden. Zur Charakterisierung der Größe dient, unabhängig von der Form, der hydraulische Durchmesser dh, der aus dem Kanalquerschnittsumfang U und der Kanalquerschnittsfläche A bestimmt wird:
    Figure 00060001
  • Mit:
  • dh:
    hydraulischer Durchmesser
    A:
    Querschnittsfläche des Kanals (28, 30)
    U:
    Umfang des Kanals (28, 30)
  • In den meisten ausgeführten Wabenfiltern ist die Anzahl der Auslasskanäle und die Anzahl der Einlasskanäle gleich. Es gibt jedoch auch Ausführungen, bei der eine Kanalsorte häufiger vorkommt. Im Folgenden soll das Verhältnis der Anzahl der Auslasskanäle zur Anzahl der Einlasskanäle mit n bezeichnet werden. n = Zahl der Austrittskanäle/Zahl der Eintrittskanäle
  • Der Anteil φ des Filtervolumens, der vom Filtermaterial eingenommen wird, lässt sich aus den hydraulischen Durchmessern auf der Einlass- und der Auslassseite dh,ein bzw. dh,aus und der Wandstärke w nach
    Figure 00070001
    abschätzen.
  • Die volumetrische Wärmekapazität cp,vol – das heißt die auf das Volumen des Filterelements (18) bezogene Wärmekapazität – des Filterelements (18) lässt sich durch die Materialkennwerte
  • ε:
    Porosität
    ρ:
    Materialdichte und
    cp:
    spezifische Material-Wärmekapazität sowie den Volumenanteil des Filtermaterials φ wie folgt ausdrücken:
    cp,vol = φ(1 – ε)cpρ
  • Der für die Wärmekapazität vorgegebene Bereich zwischen 500 J/lK und 670 J/lK lässt sich so in eine Ungleichung für die geometrischen Größen und die Materialkennwerte des Filterelements übersetzen:
    Figure 00070002
  • Ein unter dieser Maßgabe ausgelegter Filter verfügt über eine volumetrische Wärmekapazität in dem vorgegebenen Bereich.
  • Bei Verwendung von Stoffwerten typischer Filtermaterialien – ρ zwischen 2,4 kg/l und 3,4 kg/l, cpzwischen 1100 J/kgK und 1200 J/kgK bei 500°C, ε zwischen 0,4 und 0,7 – ergibt sich für den Volumenanteil φ des Filtermaterials ein notwendiger Wert 0.204 ≤ φ ≤ 0.846.
  • Unter Berücksichtigung der oben genannten Ungleichung haben sich die nachfolgend aufgelisteten Wertebereiche als vorteilhaft erwiesen: Eine volumetrische Fläche des Filterelements größer 0,7 m2/l, bevorzugt größer 0,8 m2/l, besonders bevorzugt größer 1,0 m2/l und ganz besonders bevorzugt größer 1,2 m2/l.
  • Ein hydraulischer Durchmesser dh der Eintrittskanäle zwischen 1,0 mm und 1,6 mm, bevorzugt zwischen 1,2 mm und 1,3 mm.
  • Ein hydraulischer Durchmesser dh der Austrittskanäle des Filterelements zwischen 0,5 mm und 1,2 mm, bevorzugt zwischen 0,8 mm und 1,2 mm, und besonders bevorzugt zwischen 0,9 mm und 1,0 mm.
  • Eine durchschnittliche Wandstärke der Filterwände zwischen 10 und 18 mil (1 mil = 1/1000 inch = 25,4 mm/1000), bevorzugt zwischen 10 mil und 14 mil, und besonders bevorzugt zwischen 12 und 13 mil.
  • Eine Porosität der Grundstruktur des Filterelements zwischen 35% und 60%, bevorzugt zwischen 40% und 60%, und besonders bevorzugt zwischen 45% und 55%.
  • Ein mittlerer Porendurchmesser des Filterelements beträgt zwischen 10 μm und 30 μm, bevorzugt zwischen 15 μm und 25 μm.
  • Bevorzugt weist die Grundstruktur des Filterelements eine Zelldichte von 200 cpsi (cpsi = cells per square inch) bis 450 cpsi, bevorzugt von 300 bis 350 cpsi, auf.
  • Es hat sich weiter als vorteilhaft erwiesen, wenn die Eintrittskanäle des Filterelements eine größere Querschnittsfläche als die Austrittskanäle des Filterelements besitzen. Insbesondere haben sich Verhältnisse der Querschnittsflächen der Eintrittskanäle und der Querschnittsflächen der Austrittskanäle zwischen 2,0 und 1,0, bevorzugt zwischen 1,7 und 1,1, als vorteilhaft erwiesen. Dann nämlich ist die Innenseite der Eintrittskanäle größer als die Innenfläche der Austrittskanäle. Da die Speicherkapazität des Filterelements für Rußablagerungen im Wesentlichen von der Eintrittsfläche von der Innenfläche der Eintrittskanäle abhängt, wird durch die erfindungsgemäß beanspruchte Geometrie die Speicherkapazität des Filterelements für Ruß erhöht.
  • Als geeignete Materialen für die Filterwände des Filterelements haben sich Aluminiumoxid, Magnesiumsilikate, bevorzugt Cordierit, Titandioxid, Siliziumkarbid und/oder Aluminiumtitanat erwiesen.
  • Die eingangs genannten Vorteile werden auch mit einem Rußfilter mit einem Filterelement, mit einem Gehäuse, mit einer Zuleitung und mit einer Ableitung, dadurch gelöst, dass ein erfindungsgemäßes Filterelement eingesetzt wird.
  • Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind der nachfolgenden Zeichnung, deren Beschreibung und den Patentansprüchen entnehmbar. Alle in der Zeichnung, deren Beschreibung und den Patentansprüchen genannten Vorteile können sowohl Einzeln als auch in beliebiger Kombination miteinander erfindungswesentlich sein.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Es zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung einer Brennkraftmaschine mit einer erfindungsgemäßen Abgasnachbehandlungseinrichtung und
  • 2 ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Filterelements im Längsschnitt.
  • Ausführungsformen der Erfindung
  • In 1 trägt eine Brennkraftmaschine das Bezugszeichen 10. Die Abgase werden über ein Abgasrohr 12 abgeleitet, in dem eine Filtereinrichtung 14 angeordnet ist. Mit dieser werden Rußpartikel aus dem im Abgasrohr 12 strömenden Abgas herausgefiltert. Dies ist insbesondere bei Diesel-Brennkraftmaschinen erforderlich, um gesetzliche Bestimmungen einzuhalten.
  • Bei dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel umfasst die Filtereinrichtung 14 ein zylindrisches Gehäuse 16, in dem eine im vorliegenden Ausführungsbeispiel rotationssymmetrisches, insgesamt ebenfalls zylindrisches Filterelement 18 angeordnet ist. Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf diese Geometrien beschränkt.
  • In 2 ist ein Querschnitt durch ein Filterelement 18 nach dem Stand der Technik dargestellt. Das Filterelement 18 ist als extrudierter Formkörper aus einem keramischen Material, wie zum Beispiel Cordierit, hergestellt. Das Filterelement 18 wird in Richtung der Pfeile 20 von nicht dargestelltem Abgas durchströmt. Eine Eintrittsfläche hat in 2 das Bezugszeichen 22, während eine Austrittsfläche in 2 das Bezugszeichen 24 hat.
  • Parallel zu einer Längsachse 26 des Filterelements 18 verlaufen mehrere Eintrittskanäle 28 im Wechsel mit Austrittskanälen 30. Die Eintrittskanäle 28 sind an der Austrittsfläche 24 verschlossen. Die Verschlussstopfen sind in 2 ohne Bezugszeichen dargestellt. Im Gegensatz dazu sind die Austrittskanäle 30 an der Austrittsfläche 24 offen und im Bereich der Eintrittsfläche 22 verschlossen.
  • Der Strömungsweg des ungereinigten Abgases führt also in einen der Eintrittskanäle 28 und von dort durch eine Filterwand (ohne Bezugszeichen) in einen der Austrittskanäle 30. Exemplarisch ist dies durch die Pfeile 32 dargestellt.
  • Selbstverständlich können erfindungsgemäße Filterelemente 18 auch in Nutzfahrzeugen oder anderen mobilen oder stationären Anwendungen eingesetzt werden.

Claims (21)

  1. Filterelement, insbesondere zur Filterung von Abgasen einer Dieselbrennkraftmaschine, mit einer parallel zur Hauptströmungsrichtung des Abgases verlaufenden Längsachse (26), mit einer Vielzahl von Eintrittskanälen (28), und mit einer Vielzahl von Austrittskanälen (30), wobei die Eintrittskanäle (28) und/oder die Austrittskanäle (30) durch Filterwände (34) begrenzt werden, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Teilbereich des Filterelements (18), wahlweise das Filterelement, eine volumetrische Wärmekapazität zwischen 450 J/lK und 750 J/lK aufweist.
  2. Filterelement, insbesondere zur Filterung von Abgasen einer Dieselbrennkraftmaschine, mit einer parallel zur Hauptströmungsrichtung des Abgases verlaufenden Längsachse (26), mit einer Vielzahl von Eintrittskanälen (28), und mit einer Vielzahl von Austrittskanälen (30), wobei die Eintrittskanäle (28) und/oder die Austrittskanäle (30) durch Filterwände (34) begrenzt werden, dadurch gekennzeichnet, dass ausschließlich ein Teilbereich des Filterelements (18), insbesondere ein von einem Rand- bzw. Außenbereich des Filterelements abgewandter Bereich, bevorzugt ein mittlerer Bereich, der nicht unmittelbar einem filterelementfreien Raum benachbart ist, eine volumetrische Wärmekapazität zwischen 450 J/lK und 750 J/lK aufweist.
  3. Filterelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet dass das Filterelement in dem genannten Bereich bzw. im gesamten Bereich des Filterelements der folgenden Ungleichung genügt:
    Figure 00130001
    Dabei ist dh,ein = hydraulischer Durchmesser der Eintrittskanäle, dh,aus = hydraulischer Durchmesser der Austrittskanäle, n = Zahl der Austrittskanäle/Zahl der Eintrittskanäle, ε = Porosität, ρ = Materialdichte, cp = spezifische Material-Wärmekapazität sowie w = Wandstärke.
  4. Filterelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die volumetrische Wärmekapazität des Filterelements (18) in dem genannten Bereich bzw. im gesamten Bereich des Filterelements zwischen 500 J/lK und 750 J/lK, vorzugsweise insbesondere zwischen 500 J/lK und 670 J/lK, bevorzugt zwischen 600 J/lK und 670 J/lK, liegt.
  5. Filterelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die volumetrische Wärmekapazität des Filterelements (18) in dem genannten Bereich bzw. im gesamten Bereich des Filterelements zwischen 500 J/lK und 600 J/lK liegt.
  6. Filterelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Filterelement eine volumetrische Fläche größer 0,7 m2/l, bevorzugt größer 0,8 m2/l, besonders bevorzugt größer 1,0 m2/l und ganz besonders bevorzugt größer 1,2 m2/l aufweist.
  7. Filterelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Eintrittskanäle (28) des Filterelements (18) einen hydraulischen Durchmesser aufweisen, der zwischen 1,0 mm und 1,6 mm, bevorzugt zwischen 1,2 mm und 1,3 mm, liegt.
  8. Filterelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Austrittskanäle (30) des Filterelements (18) einen hydraulischen Durchmesser aufweisen, der zwischen 0,5 mm und 1,2 mm, bevorzugt zwischen 0,8 mm und 1,2 mm, besonders bevorzugt zwischen 0,9 mm und 1,0 mm, liegt.
  9. Filterelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Filterwände (34) eine durchschnittliche Wandstärke zwischen 10 und 18 mil (1 mil = 1/1000 inch = 25,4/1000 mm), bevorzugt zwischen 10 und 14 mil, besonders bevorzugt zwischen 12 und 13 mil, besitzen.
  10. Filterelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundstruktur des Filterelements (18) eine Porosität zwischen 35% und 60%, bevorzugt zwischen 40% und 60%, besonders bevorzugt zwischen 45% und 55%, besitzt.
  11. Filterelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mittlere Porendurchmesser des Filterelements (18) zwischen 10 μm und 30 μm, bevorzugt zwischen 15 μm und 25 μm, beträgt.
  12. Filterelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundstruktur des Filterelements (18) eine Zelldichte von 200 cpsi (cpsi = cells per square inch) bis 450 cpsi, bevorzugt von 300 bis 350 cpsi, besitzt.
  13. Filterelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Eintrittskanäle (28) des Filterelements (18) eine größere Querschnittsfläche als die Austrittskanäle (30) des Filterelements (18) besitzen.
  14. Filterelement nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Summe der Querschnittsflächen aller Einlasskanäle größer oder gleich der Summe der Querschnittsflächen aller Auslasskanäle ist.
  15. Filterelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Eintrittskanäle (28) des Filterelements (18) einen sechseckigen Querschnitt aufweisen.
  16. Filterelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Austrittskanäle (30) des Filterelements (18) einen viereckigen Querschnitt aufweisen.
  17. Filterelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Filterwände (34) aus Aluminium-Magnesium-Silikat, bevorzugt Cordierit, Titandioxid (TiO2), Siliziumcarbid (SiC) und/oder Aluminiumtitanat bestehen.
  18. Filterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Filterwände (34) aus Metall, bevorzugt aus Sintermetall, bestehen.
  19. Filterelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Eintrittskanäle (28) an der Eintrittsfläche (22) des Filterelements (18) beginnen und an einer Austrittsfläche (24) des Filterelements (18) verschlossen sind, und dass die Austrittskanäle (30) an der Eintrittsfläche (22) verschlossen sind und an der Austrittsfläche (24) enden.
  20. Filterelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine katalytisch aktive Beschichtung zumindest in den Eintrittskanälen, wahlweise auch in den Austrittskanälen, vorgesehen ist.
  21. Filtereinrichtung mit einem Filterelement (18), mit einem Gehäuse (16) und mit einem Abgasrohr (12), dadurch gekennzeichnet, dass das Filterelement ein Filterelement (18) nach einem der vorhergehenden Ansprüche ist.
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