DE102006011800A1 - Zahnimplantat für einen festsitzenden oder herausnehmbaren Zahnersatz - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Zahnimplantat für einen festsitzenden oder herausnehmbaren Zahnersatz mit einem zylindrischen, in eine Bohrung im Kieferknochen einsetzbaren Grundkörperteil, einem Zwischensteckteil als Sekundärteil, einer sich etwa in Längsrichtung des Grundkörpers erstreckenden Steckverbindung mit einer Formschlusskontur als Verdrehsicherung zwischen dem Grundkörperteil und dem Sekundärteil, wobei ein Steckansatz an einem Teil und eine zugeordnete Aufnahmeöffnung als Sackloch am anderen Teil angeordnet sind und mit einem weiteren am Zwischenteil anschließenden Kopfteil als Tertiärteil zur Anbringung einer Zahnverblendung. Erfindungsgemäß ist das Zwischensteckteil und das Kopfteil einstückig und materialeinheitlich als Steck-Kopfteil (1) aus Zirkonoxid (ZrO¶2¶) ausgebildet.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Zahnimplantat für einen festsitzenden oder herausnehmbaren Zahnersatz nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Ein allgemein bekanntes, gattungsgemäßes Zahnimplantat für einen festsitzenden Zahnersatz besteht aus einem zylindrischen, in eine Bohrung im Kieferknochen einsetzbaren Grundkörperteil aus Metall, das eine zu dessen koronalem Ende offene, sich etwa in Längsrichtung des Grundkörpers erstreckende Aufnahmeöffnung als Sackloch aufweist, in der eine Innen-Formschlusskontur einer Verdrehsicherung ausgeformt ist. Im weiteren Aufbau folgt ein Zwischensteckteil als Sekundärteil mit einem Steckansatz, der eine der Verdrehsicherung zugeordnete Außen-Formschlusskontur aufweist und der in die Aufnahmeöffnung des Grundkörperteils formschlüssig und verdrehgesichert einsteckbar ist. Weiter schließt sich am Zwischenteil ein Kopfteil als Tertiärteil zur Anbringung einer Zahnverblendung an. Sowohl das Sekundärteil als auch das Tertiärteil sind aus Metall hergestellt.
- Am Boden der Aufnahmeöffnung im Grundkörperteil ist eine axiale Gewindebohrung angebracht und das Zwischensteckteil als Sekundärteil ist mit einer Schraube, die in die Gewindebohrung eingreift mit dem Grundkörperteil verbindbar. Das Kopfteil als Tertiärteil weist eine zentrale Längsbohrung als Durchgangsbohrung auf, durch die eine Schraube einführbar ist, die wiederum in eine zugeordnete Gewindebohrung am Sekundärteil für eine Verbindung zwischen dem Sekundärteil und dem Tertiärteil einschraubbar ist.
- Nachteilig werden bei diesen Zahnimplantataufbau somit drei Teile, das Grundkörperteil, das Sekundärteil und das Tertiärteil verwendet und mittels zwei Schraubverbindungen für eine axiale Sicherung aufeinandergeschraubt. Bedingt durch die große Bauteilanzahl ergeben sich viele Anlageflächen und Spalte, die im Laufe der Zeit bei einem Patienten zu Problemen führen können. Bei den verwendeten metallischen Materialien wäre zudem eine verbesserte Biokompatibilität und höhere Festigkeit wünschenswert. Insbesondere bei relativ dünnen Keramikverblendungen am Kopfteil kann am Übergang des Verblendungsrands zum Implantat das dunklere Metall des Kopfteils durchscheinen, wodurch der ästhetische Eindruck des Implantats beeinträchtigt ist.
- Weiter ist bereits eine andere Ausführungsform eines Zahnimplantats bekannt, bei der der gesamte Aufbau einstückig und materialeinheitlich aus Zirkonoxid hergestellt ist, d. h., dass in nur einem Implantatteil das Grundkörperteil bis zum Kopfteil integriert sind. Dies hat den gravierenden Nachteil, dass die individuelle Formung und Anpassung des Kopfteils an die Gegebenheiten bei einem bestimmten Patienten im wesentlichen schon vor dem Einsetzen des Grundkörperteils in den Kieferknochen zu erfolgen hat, so dass geometrische Änderungen gegenüber einem ursprünglichen Plan bedingt durch die Einbringung der Bohrung im Kieferknochen und beim Einheilen des Grundkörperteils, etc. nicht mehr berücksichtigt werden können. Alternativ dazu ist eine aufwendige Anpassung und Formung des Kopfteils nach der Einheilung des Grundkörperteils im Mund des Patienten erforderlich, was insbesondere auch durch die extreme Härte des fertig gesinterten Zirkonoxids schwierig ist.
- Demgegenüber besteht die Aufgabe der Erfindung darin, ein Zahnimplantat zu schaffen, das die vorstehenden Nachteile nicht aufweist.
- Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
- Gemäß Anspruch 1 ist das Zwischensteckteil und das Kopfteil einstückig und materialeinheitlich als Steck-Kopfteil aus Zirkonoxid (ZrO2) ausgebildet.
- Es wird somit weiter ein in eine Bohrung im Kieferknochen einsetzbares Grundkörperteil als separates Bauteil verwendet, das vom Zahnarzt in einem ersten Behandlungsschritt an einer geeigneten Position implantierbar ist. Der weitere Aufbau erfolgt jedoch nur noch mit einem einzigen Teil in der Art eines Steck-Kopfteils aus Zirkonoxid, in dem das Zwischensteckteil und das Kopfteil aus dem eingangs erwähnten gattungsgemäßen Zahnimplantat einstückig und materialeinheitlich integriert sind.
- Dadurch ergeben sich zusätzlich zur hohen Biokompatibilität und hohen Festigkeit des verwendeten Zirkonoxids die Vorteile einer geringeren Teilevielfalt mit einer Reduzierung problembehafteter Spalte sowie eine hervorragende Ästhetik, da bei Verblendungen keine durchscheinenden dunkleren Metalle vorhanden sind. Eine für den Zahnarzt einfache und gut individuell anpassbare Implantiertechnik liegt durch den zweiteiligen Aufbau aus dem Grundkörperteil und dem Steck-Kopfteil vor.
- Das hier verwendete Zirkonoxid ist für den zahntechnischen Einsatz auf dem Markt erhältlich, ggf. sind darin in geringem Umfang noch weitere Materialkomponenten, wie beispielsweise Yttriumoxid als Stabilisator enthalten.
- Bei einer ersten Ausführungsform der Steckverbindung nach Anspruch 2 ist die Aufnahmeöffnung am Grundkörperteil als zu dessen koronalem Ende offenes Sackloch mit einer Innen-Formschlusskontur für eine Verdrehsicherung ausgeformt und der zugeordnete Steckansatz ist am Steck-Kopfteil mit einer entsprechenden Außen-Formschlusskontur ausgeformt und in die Aufnahmeöffnung formschlüssig und verdrehgesichert eingesteckt.
- Bei einer alternativen äquivalenten Ausführungsform der Steckverbindung nach Anspruch 3 ist der Steckansatz am Grundkörperteil angeformt und die zugeordnete Aufnahmeöffnung ist am Steck-Kopfteil eingeformt.
- Für eine axiale Befestigung und Sicherung des Steck-Kopfteils nach Anspruch 4 wird am Grundkörperteil zusätzlich zur Steckverbindung eine zentrale, axiale Gewindebohrung angebracht. Zudem enthält das Steck-Kopfteil eine zentrale axiale Durchgangsbohrung, bevorzugt mit einer darin enthaltenen Abstufung als Schraubenkopf-Abstützung. Die beiden Teile werden im montierten Zustand mittels einer Schraube verbunden. Ersichtlich ist somit gegenüber dem eingangs erwähnten, gattungsgemäßen Zahnimplantat hier nur eine Schraubverbindung erforderlich.
- Mit den Merkmalen des Anspruchs 5 wird erreicht, dass das Steck-Kopfteil mit einer Negativform eine schräg abfallende Anlageschulter am koronalen Stirnrand des Grundkörperteils übergreift und abdeckt. Dadurch ist weder der an den Anlagen gebildete Spalt an einem fertigen Zahnimplantat sichtbar noch bei einem metallischen Grundkörperteil dessen dunkleres Material durchscheinend.
- Grundsätzlich kann die Verdrehsicherung mit einer Vielzahl unterschiedlicher, formschlüssig ineinandergreifender Steckkonturen zwischen dem Grundkörperteil und dem Steck-Kopfteil hergestellt werden. Gemäß Anspruch 6 wird bevorzugt eine einfach herstellbare Mehrkantkontur verwendet, wobei vorzugsweise eine Sechskant- oder Achtkantkontur ausgebildet wird, für die üblicherweise bereits geeignete Werkzeuge bei einem Zahnarzt vorhanden sind.
- In einer bevorzugten Ausführungsform nach Anspruch 7 ist dabei der Endbereich des Steckansatzes zylindrisch ausgebildet und die Mehrkantkontur, insbesondere als Sechskant- oder Achtkantkontur schließt sich daran an. Ent sprechend ist dabei in einer Negativform die Aufnahmeöffnung für eine formschlüssige Steckverbindung ausgeführt.
- Bei der bevorzugten Ausführungsform nach Anspruch 8 ist eine zylindrische Erweiterung des Grundkörperteils am koronalen Ende mit gleicher Kontur in einem Teilabschnitt des Steck-Kopfteils weitergeführt, woran sich dann eine Zylinderform anschließt. Gemäß Anspruch 9 hat dieser Zylinderformabschnitt gegenüber dem Konusformabschnitt am Übergang einen geringeren Durchmesser.
- Grundsätzlich können in Verbindung mit der vorliegenden Erfindung alle bekannten Implantat-Grundkörperteile verwendet werden. Grundkörperteile in der Art von Schraubimplantatkörperteilen mit einem Außengewinde und einem abgerundeten Ende sind gemäß Anspruch 10 in bewährter Weise einsetzbar.
- In einer besonders bevorzugten Weiterbildung nach Anspruch 11 ist auch das Grundkörperteil materialeinheitlich aus Zirkonoxid (ZrO2) gebildet. Dadurch ergeben sich für das gesamte Zahnimplantat in Verbindung mit dem Grundkörperteil die Vorteile einer hohen Biokompatibilität und einer hohen Festigkeit. Der zweiteilige Aufbau des Zahnimplantats aus Grundkörperteil und Steck-Kopfteil ist für eine gute Handhabung und Implantiertechnik ausdrücklich auch hier vorgesehen.
- Gemäß Anspruch 12 wird die Gestalt des Steck-Kopfteils und ggf. des Grundformteils aus einem vorgesinterten Rohling aus Grün-Zirkon durch materialabtragende Maßnahmen, insbesondere durch Fräsen hergestellt. Solche Rohlinge aus Grün-Zirkon sind auf dem Markt erhältlich und sind noch nicht bis zur Endhärte ausgesintert. Nach der Ausbildung der geometrischen Gestalt, wird dann weiter das Endprodukt durch Sintern unter Berücksichtigung einer Schrumpfung von ca. 28 % auf die Endgestalt mit der erforderlichen Endhärte hergestellt.
- Anhand einer Zeichnung wird die Erfindung näher erläutert.
- Es zeigen:
-
1 eine Seitenansicht eines Steck-Kopfteils, -
2 eine Ansicht des Steck-Kopfteils nach1 in Richtung B, und -
3 einen Schnitt durch das Steck-Kopfteil entlang der Linie A-A aus1 , wobei das Steck-Kopfteil in ein implantierbares Grundkörperteil eingesteckt und axial gesichert ist. - In den
1 und2 ist als Bestandteil eines Zahnimplantats ein Steck-Kopfteil1 aus Zirkonoxid (ZrO2) dargestellt. Das Steck-Kopfteil1 weist im unteren Bereich einen Steckansatz2 auf, mit einer endseitigen Zylinderform3 , an die sich im weiteren axialen Verlauf eine Formschlusskontur einer Verdrehsicherung als Achtkantkontur4 anschließt. An einer nach innen eingezogenen Negativform ist ein Anlagerand5 ausgebildet, zur Anlage an einer weiteren unten erläuterten Anlageschulter. Der Anlagerand5 ist an einer gegenüber dem Steckansatz2 radial größeren Konusform6 ausgebildet, an die sich im weiteren axialen Verlauf mit einer Stufe7 eine Zylinderform8 anschließt. - Das Steck-Kopfteil
1 enthält eine zentrale Längsdurchgangsbohrung9 mit einer Abstufung10 als Abstützung für einen Schraubenkopf19 , wie in3 dargestellt. - In
3 ist das gesamte Zahnimplantat11 dargestellt, mit einem längsgeschnittenen Steck-Kopfteil1 im oberen Bereich, an dem die endseitige Zylinderform3 und die Achtkantkontur4 des Steckansatzes2 erkennbar sind. Ebenso sind die Konusform6 und die anschließende Zylinderform8 darge stellt. Das Steck-Kopfteil1 ist in ein Grundkörperteil als Schraubimplantat-Körperteil12 mit einem Außengewinde13 und einem abgerundeten Endbereich14 eingesteckt, wobei das Schraubimplantat-Körperteil12 nur im oberen Bereich längsgeschnitten gezeigt ist. - Für diese Steckverbindung weist das Schraubimplantat-Körperteil
12 an seinem koronalen Ende eine offene Aufnahmeöffnung15 als Sackloch auf, die als Negativform für eine formschlüssige Steckverbindung der Ausgestaltung des Steckansatzes2 entspricht. - Am koronalen Stirnrand des Schraubimplantat-Körperteils
12 ist eine nach außen schräg abfallende Anlageschulter16 gebildet, auf der formschlüssig und spaltfrei der Anlagerand5 des Steck-Kopfteils1 anliegt. - Das Schraubimplantat-Körperteil
12 ist in seinem koronalen Endbereich konisch erweitert, wobei diese Konusform6 im Steck-Kopfteil1 außenkonturbündig weitergeführt ist. - Durch die Längsdurchgangsbohrung
9 im Steck-Kopfteil1 ist eine Schraube17 für eine axiale Befestigung und Sicherung geführt, die in eine Zylinderbohrung18 am Boden der Aufnahmeöffnung15 eingeschraubt ist, wobei sich der Schraubenkopf19 an der Abstufung10 in der Längsdurchgangsbohrung9 abstützt. - Das Schraubimplantat-Körperteil
12 kann in konventioneller Art aus Metall oder in einer bevorzugten Weiterbildung ebenso wie das Steck-Kopfteil1 aus Zirkonoxid hergestellt sein.
Claims (12)
- Zahnimplantat für einen festsitzenden oder herausnehmbaren Zahnersatz – mit einem zylindrischen, in eine Bohrung im Kieferknochen einsetzbaren Grundkörperteil, – mit einem Zwischensteckteil als Sekundärteil, – mit einer sich etwa in Längsrichtung des Grundkörperteils erstreckenden Steckverbindung mit einer Formschlusskontur als Verdrehsicherung zwischen dem Grundkörperteil und dem Sekundärteil, wobei ein Steckansatz an einem Teil und eine zugeordnete Aufnahmeöffnung als Sackloch am anderen Teil angeordnet sind, und – mit einem weiteren am Zwischenteil anschließenden Kopfteil als Tertiärteil zur Anbringung einer Zahnverblendung, dadurch gekennzeichnet, dass das Zwischensteckteil und das Kopfteil einstückig und materialeinheitlich als Steck-Kopfteil (
1 ) aus Zirkonoxid (ZrO2) ausgebildet ist. - Zahnimplantat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, – dass die Aufnahmeöffnung (
15 ) am Grundkörperteil (12 ) als zu dessen koronalem Ende offenes Sackloch mit einer Innen-Formschlusskontur für eine Verdrehsicherung ausgeformt ist, und – dass der zugeordnete Steckansatz (2 ) am Steck-Kopfteil (1 ) mit einer entsprechenden Außen-Formschlusskontur ausgeformt und in die Aufnahmeöffnung (15 ) formschlüssig und verdrehgesichert eingesteckt ist. - Zahnimplantat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckansatz am Grundkörperteil (
12 ) angeformt ist, und dass die zugeordnete Aufnahmeöffnung am Steck-Kopfteil (1 ) eingeformt ist. - Zahnimplantat nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass für eine Schraubverbindung am Grundkörperteil (
12 ) eine in Längsrichtung ausgerichtete Gewindebohrung (18 ) angebracht ist, dass im Steck-Kopfteil (1 ) eine in Längsrichtung verlaufende Durchgangsbohrung (9 ) eingebracht ist, und dass das Grundkörperteil (12 ) und das Steck-Kopfteil (1 ) im montierten Zustand mittels einer Schraube (17 ) für eine axiale Lagesicherung verbunden ist. - Zahnimplantat nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der koronale Stirnrand des Grundkörperteils (
12 ) nach außen als Anlageschulter (16 ) schräg abfallend ausgebildet ist, und dass das Steck-Kopfteil (1 ) mit einem Anlagerand (5 ) in einer entsprechenden Negativform an der Anlageschulter (16 ) spaltfrei anliegt und außenkonturbündig abschließt. - Zahnimplantat nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Innen-Formschlusskontur in der Aufnahmeöffnung (
15 ) und die zugeordnete Außen-Formschlusskontur des Steckansatzes (2 ) als Mehrkantkontur, vorzugsweise als Sechskant- oder Achtkantkontur (4 ) ausgebildet ist. - Zahnimplantat nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Endbereich des Steckansatzes (
2 ) zylindrisch ausgebildet ist und sich daran die Mehrkantkontur (4 ) anschließt und dass die Aufnahmeöffnung (15 ) mit einer entsprechenden Negativform für eine formschlüssige Steckverbindung ausgebildet ist. - Zahnimplantat nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Grundkörperteil (
12 ) ausgehend von einer Zylinderform zu seinem koronalen Ende hin konisch erweitert, und dass ausgehend vom Anlagerand (5 ) des Steck-Kopfteils (1 ) die Konusform (6 ) des Grundkörperteils (12 ) im Steck-Kopfteil (1 ) weitergeführt ist und dann die Konusform (6 ) in eine Zylinderform (8 ) übergeht. - Zahnimplantat nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Zylinderform (
8 ) des Steck-Kopfteils (1 ) an einem abgestuften Übergang zur Konusform (6 ) einen kleineren Durchmesser aufweist. - Zahnimplantat nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Grundkörperteil ein Schraubimplantat-Körperfeil (
12 ) mit einem Außengewinde (13 ) und einem abgerundeten Ende (14 ) ist. - Zahnimplantat nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass auch das Grundkörperteil (
12 ) materialeinheitlich aus Zirkonoxid (ZrO2) gebildet ist. - Zahnimplantat nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Gestalt des Steck-Kopfteils (
1 ) und ggf. des Grundformteils (12 ) aus einem vorgesinterten
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