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DE102005060477A1 - Abluftführung eines Gebäudes - Google Patents

Abluftführung eines Gebäudes Download PDF

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DE102005060477A1
DE102005060477A1 DE102005060477A DE102005060477A DE102005060477A1 DE 102005060477 A1 DE102005060477 A1 DE 102005060477A1 DE 102005060477 A DE102005060477 A DE 102005060477A DE 102005060477 A DE102005060477 A DE 102005060477A DE 102005060477 A1 DE102005060477 A1 DE 102005060477A1
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DE
Germany
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exhaust air
roof
air duct
air outlet
ventilation
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DE102005060477A
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English (en)
Inventor
Dirk Schade
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Ing Kurt Schade GmbH and Co
Original Assignee
Ing Kurt Schade GmbH and Co
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04DROOF COVERINGS; SKY-LIGHTS; GUTTERS; ROOF-WORKING TOOLS
    • E04D13/00Special arrangements or devices in connection with roof coverings; Protection against birds; Roof drainage ; Sky-lights
    • E04D13/17Ventilation of roof coverings not otherwise provided for
    • E04D13/174Ventilation of roof coverings not otherwise provided for on the ridge of the roof

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Building Environments (AREA)

Abstract

Bei einer Abluftführung eines Gebäudes mit einer Verrohrung, die an einem Abluftstutzen endet, der sich im Bereich der Dachkonstruktion des Gebäudes befindet, mündet der Abluftstutzen in einen mit Firststeinen abgedeckten Lüftungshohlraum am First der Dachkonstruktion aus. Der Abluftstutzen weist ein Anschlußende und ein Mündungsende auf. Das Mündungsende des Abluftstutzens ist mit besonderem Vorteil als Flachrohr ausgebildet, das rechteckigen Querschnitt aufweist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Abluftführung für ein Gebäude, mit einer Verrohrung, die an einem Abluftstutzen endet, der sich im Bereich innerhalb der Dachkonstruktion des Gebäudes befindet.
  • Bei bekannten Abluftführungen aus Gebäuden, d. h. bei so genannten Dachlüftern finden Bauteile Anwendung, welche die Dachhaut einer Dachkonstruktion durchdringen.
  • Dabei besteht die Dachkonstruktion eines Gebäudes aus einem Gerüst, das auch als Dachstuhl bezeichnet werden kann, und aus einer vom Gerüst zu tragenden Dachhaut. Die Dachhaut umfaßt wiederum die eigentliche Dacheindeckung mittels einzelner aufgelegter Dachsteine bzw. Dachpfannen.
  • Eine Unterspannbahn ergänzt diesen Dachaufbau, um die unterhalb dieser Unterspannbahn installierte Zwischensparrendämmung vor Eintritt von Feuchtigkeit zu schützen und eine ordnungsgemäße Belüftung der Dacheindeckung zu bewirken.
  • Dort, wo die Abluftführung die Dachhaut durchdringt, wird in der Dachfläche und der Unterspannbahn ein Durchlaß hergestellt, indem ein Dachstein oder Dachpfanne der Dachhaut durch ein eingelegtes Formteil, das als vorgefertigte Profilplatte ausgebildet ist, in der ein Dunstrohr endet, ersetzt wird.
  • So endet die Verrohrung zur Abluftführung am Dunstrohr außerhalb der Dachhaut.
  • Eine solche Abluftführung mittels Dachlüfter zur Be- und Entlüftung der Hausrohr-Steigeleitungen über das Dach eines Gebäudes mittels vorbezeichneter Formteile ist in der DE 101 32 316 C2 beschrieben.
  • Die hier verwendeten Formteile sind aus Kunststoff hergestellt. Dieser Werkstoff hat zwar den Vorteil, daß sich das Formteil problemlos farblich auf die Dachhaut, also die zur Dacheindeckung eingesetzten Dachsteine, bzw. Dachpfannen, abstimmen läßt.
  • Nachteilig ist es jedoch, daß die aus der Dachhaut herausragenden Kunststoffteile die ästhetische Optik eines Daches stören können. Die herausragenden Teile werden als Fremdkörper auf dem Dach empfunden, zumal sich infolge Alterung unterschiedliche Farben einstellen können; denn diese sichtbaren Formteile sind nicht absolut witterungsbeständig, insbesondere nicht gegen die Einwirkung von UV-Strahlen, d. h. diese Kunststoffteile verblassen über Zeit.
  • Hinzu kommt noch, daß Kunststoffteile, in Folge der UV-Bestrahlung, mehr oder weniger rasch verspröden, mit der nachteiligen Auswirkung, daß insbesondere in schnee- und windbelasteten Gebieten, ein Bruch insbesondere der Profilplatte nicht ausgeschlossen werden kann. Solche mechanischen Beschädigungen können dann schwerwiegende Schäden für die Dachkonstruktion des Gebäudes bewirken.
  • Des weiteren ist der Einbau der Formteile in die Dachkonstruktion verhältnismäßig aufwendig. Der Einbau des Dachlüfters kann nur von der Dachfläche her erfolgen, d. h. erst zu einem Zeitpunkt, zu dem die Be- und Entlüftungsleitungen installiert sind und zu dem aber das gesamte Dach bereits eingedeckt ist. So muß zum Einbau der Dachlüfter die geschlossene Dachhaut an diesen Stellen erneut geöffnet werden.
  • Zudem ist der Einbau einer Profilplatte in die Dachfläche verhältnismäßig aufwendig, denn durch ein einfaches Vernageln dieser Profilplatte, z. B. an Dachlatten der Dachkonstruktion, ist der sichere Sitz der Profilplatte in der Dachfläche nicht gewährleistet. An dem über der Dachfläche sichtbaren Dunstrohr, das zumeist endseitig mit einer Kappe oder Haube versehen ist, greifen Windkräfte an, die das in die Dachhaut eingesetzte Formteil aushebeln können.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Abluftführung für Gebäude bereitzustellen, bei der auf in die Dachhaut einzusetzende Formteile verzichtet werden kann. Diese Aufgabe ist durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Lösung und vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen 2 bis 15.
  • Die Abluftführung eines Gebäudes weist eine Verrohrung auf, die an einem Abluftstutzen endet, der sich im Bereich der Dachkonstruktion des Gebäudes befindet und zeichnet sich gemäß der Erfindung dadurch aus, daß der Abluftstutzen in einen mit Firststeinen abgedeckten Lüftungshohlraum am First der Dachkonstruktion ausmündet.
  • Eine übliche Schräg-Dachkonstruktion beinhaltet:
    die im Firstbereich schräg zusammenlaufenden profilierten Dachsteine bzw. Dachpfannen – aufgehängt an Dachlatten,
    die Firststeine – verschraubt über Firstklammern an der Firstlatte,
    das unter dem First verlegte Dicht- und Entlüftungsband – angeformt und verklebt an die profilierte Dacheindeckung,
    die Unterspannbahn – mit Konterlatten befestigt auf den Dachsparren,
    und bildet so im Firstbereich oberhalb der Firstfette einen in Längsrichtung des Daches verlaufenden Hohlraum.
  • Dieser Hohlraum dient zunächst im Zusammenwirken mit dem Dicht- und Entlüftungsband der natürlichen Dachbelüftung unterhalb der Dacheindeckung und oberhalb der Unterspannbahn – entsprechend der DIN 4108, d. h. die im Dicht- und Entlüftungsband beinhalteten Lüftungslöcher sorgen hier für einen gezielten Luftwechsel und verhindern auch weitgehend das Eindringen von Schnee, Regen und Laub in diesen Hohlraum.
  • Diese bekannten Dicht- und Entlüftungsbänder sind auf ganzer Länge gelocht und ausgeführt in Alu- oder Kupferblech – auch streifenförmige Filterfliese sind üblich – wichtig ist, daß der Lüftungsquerschnitt dieser Dicht- und Entlüftungsbänder über Zeit erhalten bleibt.
  • Die Erfindung nutzt nunmehr diesen vorstehend umschriebenen Lüftungshohlraum in vorteilhafter Weise auch als eine Abluftführung, z. B. zur Be- und Entlüftung der Hausrohr-Steigeleitungen, und zwar so, daß diese Ab- und Zuluft der aufsteigenden Luft aus der natürlichen Dachbelüftung zugemischt wird, um dann gemeinsam über die Lochung des Dicht- und Entlüftungsbandes ins Freie zu entweichen.
  • Der in der DIN 4108, geforderte Lüftungsquerschnitt für die natürliche Dachbelüftung von 0,5 ‰ der Dachfläche – hier realisiert im Dicht- und Entlüftungsband – wird hierbei eingehalten. Die bisher übliche „Überdach- Be- und Entlüftung" der Rohrleitungssysteme mit entsprechenden, in die Dachhaut einzusetzenden Formteilen mit Dunstrohr, sind nicht mehr erforderlich.
  • Der Abluftstutzen mündet erfindungsgemäß im Lüftungshohlraum des Dachfirstes, und zwar in einen Bereich zwischen jeweils zwei Dachsparren. Der Bereich der Ausmündung des Abluftstutzens in den Lüftungshohlraum befindet sich somit noch unter dem Dicht- und Entlüftungsband.
  • Bei der erfindungsgemäßen Abluftführung entfallen über der Dachfläche störend sichtbare Teile vollständig. Der Abluftstutzen befindet sich unterhalb der Dachhaut und ist somit von außen nicht sichtbar. Zugleich ist er äußeren Witterungseinflüssen nicht ausgesetzt, denn unterhalb der Dachhaut und dem First ist die erfindungsgemäße Abluftführung vollkommen witterungsgeschützt untergebracht, somit entfällt jegliche Farbabstimmung an den sonst üblichen Kunststoffteilen – auch eine erhöhte Qualität des Kunststoffes hinsichtlich der UV-Beständigkeit ist nicht erforderlich.
  • Bei der Einrichtung einer Abluftführung gemäß der Erfindung kann der damit befaßte Installateur so vorgehen, daß er die im Bereich der Dachkonstruktion endende Verrohrung mit dem Abluftstutzen verbindet, den er an vorbestimmter Stelle so in die Dachkonstruktion einbaut, daß er in den Lüftungshohlraum im Firstbereich ausmündet. Die Ausmündung liegt damit an der höchsten Stelle, woraus sich mit Vorteil eine erhöhte Sogwirkung am Abluftstutzen ergibt, die insbesondere bei der Entlüftung der Rohrsysteme von Vorteil ist. Der Einbau des Abluftstutzens in die Dachkonstruktion bei der Einrichtung der erfindungsgemäßen Abluftführung ist dadurch einfach und unkompliziert, da der Abluftstutzen ein Anschlußende und ein Mündungsende aufweist. Über das Anschlußende erfolgt die einfache Verbindung mit der im Gebäude installierten bzw. im Dachbereich verlegten Verrohrung. Mit seinem Mündungsende wird der Abluftstutzen lediglich in den Lüftungshohlraum eingeführt.
  • Um die Verbindung und den Anschluß an die im Gebäude, bzw. in der Dachkonstruktion verlegte Verrohrung zu erleichtern, ist das Anschlußende des Abluftstutzens zylindrisch, und somit rohrähnlich.
  • Der freie Lüftungsquerschnitt des Mündungsendes des Abluftstutzens entspricht in etwa dem freien Lüftungsquerschnitt am Anschlußende des Abluftstutzens. Damit das Mündungsende des Abluftstutzens zwischen den oberen Dachlatten – maßlich festgelegt mit dem Firstlattmaß – bzw. zwischen den oberen Dachplatten in den Hohlraum vorgeschoben werden kann, wird der Lüftungsquerschnitt des Mündungsendes als Flachrohr ausgebildet; auch ein ovaler Lüftungsquerschnitt ist hier möglich.
  • Der Abluftstutzen kann ein einteiliges Formteil sein, das beispielsweise aus Kunststoff hergestellt ist. Auch eine Herstellung aus Metall, beispielsweise Aluminium oder Kupfer ist möglich.
  • Mit besonderem Vorteil ist das Mündungsende des Abluftstutzens gegenüber dem Anschlußende des Abluftstutzens abgewinkelt, und zwar in einem der Dachneigung entsprechenden Winkel, beispielsweise 52°. In diesem Winkel – zwischen 25° und 52° – stehen die Dachflächen üblicher Satteldächer meistens zueinander. Die Abwinkelung des Abluftstutzens ermöglicht es, an der die Sparrenköpfe untergreifenden Firstfette vorbei, mit dem Mündungsende in den Lüftungshohlraum vorzudringen. Ist die Dachhaut eines Gebäudes bereits fertiggestellt einschließlich der verlegten Unterspannbahn, so ist das Dach praktisch geschlossen. Die Unterspannbahn ist oberhalb der Zwischensparrendämmung auf den Dachsparren verlegt, gespannt und mittels Konterlatte befestigt. Im oberen Scheitelbereich wird diese Unterspannbahn beim Einbau, d. h. zur Durchführung des Mündungsendes des Abluftstutzens in Form eines maßlich festgelegten Schlitzes geöffnet. Beim Durchführen des Mündungsendes durch diesen Schlitz legen sich so die Schnittkanten des Schlitzes der Unterspannbahn an die Seitenflächen des Mündungsendes an und sorgen für eine vorteilhafte Abdichtung an dieser Stelle. Eine Verklebung ist möglich. So stellt diese Abdichtung sicher, daß keine mit Geruch belastete Abluft, die aus dem Mündungsende austritt, in den Dachraum zurückströmen kann.
  • Zwischen dem Anschlußende des Abluftstutzens und der Verrohrung, z. B. ausgeführt in DN 100, kann auch noch ein Zwischenstück angeordnet werden, welches die Installation der Abluftführung erleichtert. Insbesondere dann, wenn das Zwischenstück mit Vorteil als sogenannter „Flex-Schlauch" ausgebildet ist, lassen sich Abweichungen in der Flucht und im Abstand zwischen dem Ende der Verrohrung und dem daran anzuschließendem Anschlußende des Abluftstutzens problemlos und rasch ausgleichen.
  • Insbesondere zeichnet sich die Abluftführung noch dadurch aus, daß eine Halterung zur Befestigung des Abluftstutzens an einem Bauelement der Dachkonstruktion vorgesehen ist. Eine solche Halterung kann als gelenkartiger Befestigungswinkel ausgebildet sein, wobei jeder Befestigungswinkel sodann ein Basisteil aufweist, an dem beidseitig wenigstens ein Lenkhebel stellbeweglich angelenkt ist.
  • Diese Stellbeweglichkeit ermöglicht es, das Basisteil, z. B. an der Firstfette zu befestigen und dann den Lenkhebel, welcher mit entsprechenden Befestigungsmitteln, wie z. B. Schrauben an der Anschlußplatte des Abluftstutzens angebracht ist, in der jeweils gewünschten Winkelstellung festzusetzen.
  • Somit ist das Basisteil des Befestigungswinkels der Halterung mit Verbindungsmitteln an einem Bauelement der Dachkonstruktion über Lenkhebel mit dem Abluftstutzen lösbar befestigt. Um das Mündungsende optimal im Übergangsbereich zum Lüftungshohlraum ausrichten zu können, ist bei der erfindungsgemäßen Abluftführung auch noch vorgesehen, daß Anschlußteil und Mündungsteil des Abluftstutzens über ein Stellgelenk miteinander verbunden sind. Ein solches Gelenk kann z. B. so ausgebildet sein, daß das Mündungsende und das Anschlußende in querzylinderförmig ausgeformten Rohrgestaltungen auslaufen, die ineinandergreifen können und eine aus Schwenkzapfen gebildete Drehachse gemeinsam haben.
  • Solche Zapfen können z. B. an Stirnseitenflächen der querzylinderförmigen Ausformungen angeordnet sein. Die nötige Drehachse kann auch dadurch gebildet werden, daß die zwei Stirnseiten des Mündungsendes des Abluftstutzens als zentrale Kreisplatten ausgeführt sind, die sich auf der Zylinderfläche der querzylinderförmigen Ausformung des Anschlußendes des Abluftstutzens abstützen. Über diese Abstützung kann die Winkel-Einstellung erfolgen.
  • Es ist möglich, eine zusätzliche Seitenklappe, die an- und abschraubbar ist, vorzusehen. Diese ermöglicht den vereinfachten Einbau des Mündungsendes in den Abluftstutzen; nach der Winkeleinstellung wird diese Seitenklappe verschraubt und dadurch das Mündungsende des Abluftstutzens festgesetzt. Eine Abdichtung zwischen den gegeneinander drehverstellbaren Zylinder-Formteilen von Anschlußende und Mündungsteil des Abluftstutzens kann mittels zwischengelegter Schnurdichtungen erfolgen. Selbstverständlich sind auch andere Dichtungen einsetzbar.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung, aus denen sich weitere erfinderische Merkmale ergeben, sind in der Zeichnung dargestellt. Es zeigen:
  • 1: eine Ansicht eines Teils einer Dachkonstruktion eines Gebäudes mit einer Verrohrung, die an einem Abluftstutzen gemäß einer ersten Ausführung endet;
  • 2: eine Ansicht eines Teils einer Dachkonstruktion mit einer Abluftführung entsprechend 1, jedoch bei einer gegenüber 1 abweichenden Dachneigung;
  • 3: eine Ansicht des bei dem Ausführungsbeispiel gemäß den 1 und 2 zur Anwendung kommenden einteiligen Abluftstutzens;
  • 4: eine Ansicht einer anderen Ausführung eines Abluftstutzens, dessen flachrohrartiges Mündungsende über ein Stellgelenk mit dem zylinderförmigen Anschlußende verbunden ist;
  • 5: einen Längsschnitt des Abluftstutzens gemäß 4;
  • 6: eine Ansicht der durch Einkreisung in 5 gekennzeichneten Einzelheit;
  • 7: eine Einzelheit gemäß 6 mit einer anderen Ausführung der Abdichtung;
  • 8: eine schematische Schnittansicht des Bereiches der Dachkonstruktion entsprechend 1, jedoch mit einer Abluftführung über einen zweiteiligen Abluftstutzen in der Ausführung gemäß 4, und
  • 9: eine Ansicht des Firstbereiches der Dachkonstruktion gemäß 8 mit gegenüber 8 stumpferem Neigungswinkel des Daches.
  • In 1 ist eine Ansicht eines Teils einer Dachkonstruktion für ein Gebäude im Bereich des Firstes dargestellt. Entsprechend der Dachneigung aufgestellte Dachsparren 1 und 2 laufen über der Firstfette 3 zusammen. Über die Dachsparren 1 und 2 ist eine abdeckende Unterspannbahn 4 gelegt, die bei diesem Ausführungsbeispiel auf den Dachsparren 1 und 2 mit aufgenagelten Konterlatten 5 und 6 gehalten wird. Im Bereich des Firstes sind die beiden obersten Dachlatten 7 und 8 sichtbar, sowie eine Firstlatte 9. Weitere Dachlatten sind mit 10 und 11 bezeichnet. Die Dachlatten tragen die in an sich bekannter Weise aufgelegten profilierten Dachsteine bzw. Dachpfannen 12, 13. Während die Dachlatten 7, 8 10 und 11 profilierte Dachsteine bzw. Dachpfannen 12, 13 tragen, trägt die Firstlatte 9 die Firststeine 14. Die Firststeine 14 decken somit einen darunter befindlichen Lüftungshohlraum 15 ab, der insbesondere durch ein Dicht- und Entlüftungsband 16 in Form eines gelochten Aluminium- oder Kupferbleches, welches auf die Firstlatte 9 befestigt ist, vervollständigt wird.
  • Eine im Gebäude installierte, hier nicht weiter sichtbare Verrohrung 17 ist, an dem Dachsparren 2 entlang, zum First verlegt und endet in einem Zwischenstück 18, welches, wie hier angedeutet, als an sich bekanntes „Flexrohr" ausgebildet ist.
  • Ein Abluftstutzen 19 weist ein zylindrisches Anschlußende 20 auf, mit dem er an das Zwischenstück 18 der Verrohrung 17 angeschlossen ist. Der Abluftstutzen 19 weist außerdem ein Mündungsende 21 auf, welches wie hier ersichtlich, als Flachrohr mit rechteckigem Querschnitt ausgebildet ist, so daß der Abluftstutzen mit diesem rechteckigen Flachrohr-Querschnitt zwischen die obersten Dachlatten 7 und 8 vorschiebbar ist, so daß der Abluftstutzen in den Lüftungshohlraum 15, der mit den Firststeinen 14 abgedeckt ist, ausmündet.
  • An der Firstfette 3 ist der Abluftstutzen 19 mit einer Halterung befestigt, die als gelenkartiger Befestigungswinkel ausgebildet ist. Die Halterung weist zwei an der Firstfette 3 der Dachkonstruktion befestigte Basisteile 22 auf, die auf zwei Halteplatten 23 des Abluftstutzens 19 verschraubt sind. Die Halteplatten 23 sind an den Basisteilen 22 über parallele Lenkhebel 24 und 25 stellbeweglich angelenkt.
  • 2 zeigt eine Ansicht einer Dachkonstruktion im Bereich des Firstes entsprechend 1, jedoch bei einer gegenüber 1 flacheren Dachneigung. Gleiche Bauteile sind mit gleichen Bezugszahlen bezeichnet.
  • 3 zeigt eine Ansicht einer Ausführung des Abluftstutzens 19, wie er bei den Ausführungen der Abluftführung gemäß den 1 und 2 zur Anwendung kommt. Der Abluftstutzen 19 ist ein einstückiges Formteil aus Kunststoff oder aus Metall. Der Abluftstutzen hat ein zylindrisches Anschlußende 20 mit zwei angeformten Halteplatten 23. Das zylindrische Anschlußende 20 geht über in das Mündungsende 21, welches, wie es hier dargestellt ist, als Flachrohr mit rechteckigem Querschnitt an der Mündungsöffnung ausgebildet ist. Wie es hier ersichtlich ist, ist das Mündungsende 21 hinsichtlich seines Verlaufes gegenüber der Flucht des Anschlußendes 20 in einem vorbestimmten Winkel abgeknickt, der etwa einer mittleren Neigung der Dachflächen entspricht, bei dem diese Ausführung des Abluftstutzens zur Anwendung kommt.
  • 4 zeigt eine Ansicht einer zweiten Ausführung für einen Abluftstutzen 19 mit einem wiederum zylindrisch ausgebildeten Anschlußende 20. Entgegen der Ausführung gemäß 3, ist die Ausführung des Abluftstutzens gemäß 4 eine zweiteilige Ausführung, d. h., das Mündungsende 21 ist hier ein stellbeweglich angelenktes Teil, womit die Winkelstellung zwischen dem Mündungsende 21 und dem Anschlußende 20 des Abluftstutzens 19 einstellbar ist.
  • 5 zeigt den Abluftstutzen gemäß 4 in einem Längsschnitt. Gleiche Bauteile sind mit gleichen Bezugszahlen bezeichnet. 5 verdeutlicht, daß das Mündungsende 21 um die Zentralachse 27 schwenkverstellbar ist. Zur Abdichtung des gegenseitigen Anlagebereiches der ineinander geführten Halbzylinder 28 und 29 sind eingelegte Dichtungen 30 und 31 vorgesehen.
  • Der durch Einkreisung in 5 gekennzeichnete Bereich mit einer Dichtung 30, hier einer Schnurdichtung, ist in vergrößertem Maßstab in den 6 und 7 dargestellt, wobei die Ausführung gemäß 7 keine eingelegte Schnurdichtung zeigt, sondern vielmehr eine nach Art einer Kammerdichtung ausgebildete Dichtung 31.
  • 8 verdeutlicht in einer schematischen Seitenansicht eine Abluftführung über den Lüftungshohlraum 15 bei einem Satteldach mit in 52° geneigten Dachflächen. Gleiche Bauteile sind mit gleichen Bezugszahlen bezeichnet. 8 gibt an, wie der Abluftstutzen 19 mit seinem Mündungsende 21 die aufgeschlitzte Unterspannfolie 4 im Firstbereich durchstößt und wie die Entlüftung des Lüftungshohlraums 15 durch die Lochung des unterdeckenden Dicht- und Entlüftungsbandes 16 hindurch erfolgt, wobei die Abströmung unter dem Seitenrand des abdeckenden Firststeines 14 und der Sichtseite der profilierten Dachhaut erfolgt, wie es durch eingezeichnete Pfeile angedeutet ist. Durch die Lochung dieses Dicht- und Entlüftungsbandes erfolgt auch die Belüftung unterhalb der Dacheindeckung entsprechend der DIN 4108.
  • 9 zeigt eine Ansicht entsprechend 8, wobei jedoch die Dachneigung flacher ist. Gleiche Bauteile sind ebenfalls wieder mit gleichen Bezugszahlen bezeichnet. 8 + 9 verdeutlichen ebenfalls wie sich die Schnittkanten des Schlitzes in der Unterspannbahn 4 an die Außenflächen des Mündungsendes 21 abdichtend anlegen.

Claims (15)

  1. Abluftführung eines Gebäudes mit einer Verrohrung (17), die an einem Abluftstutzen (19) endet, der sich im Bereich der Dachkonstruktion des Gebäudes befindet, dadurch gekennzeichnet, daß der Abluftstutzen (19) in einen mit Firststeinen (14) abgedeckten Lüftungshohlraum (15) am First der Dachkonstruktion ausmündet.
  2. Abluftführung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Abluftstutzen (19) ein Anschlußende (20) und ein Mündungsende (21) aufweist.
  3. Abluftführung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Mündungsende (21) gegenüber dem Anschlußende (20) abgewinkelt ist.
  4. Abluftführung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlußende (20) des Abluftstutzens (19) zylindrisch ausgebildet ist.
  5. Abluftführung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Mündungsende (21) des Abluftstutzens (19) als Flachrohr ausgebildet ist.
  6. Abluftführung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Flachrohr rechteckigen Querschnitt aufweist.
  7. Abluftführung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Flachrohr ovalen Querschnitt aufweist.
  8. Abluftführung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlußende (20) und Mündungsende (21) des Abluftstutzens (19) über ein Stellgelenk miteinander verbunden sind.
  9. Abluftstutzen nach Anspruch 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß in der verlegten Unterspannbahn (4) ein maßlich festgelegter Schlitz angeordnet ist.
  10. Abluftführung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Verrohrung (17) und dem Anschlußende (20) ein Zwischenstück (18) angeordnet ist.
  11. Abluftführung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Zwischenstück (18) als Flexschlauch ausgebildet ist.
  12. Abluftführung nach einem der Ansprüche 1 bis 11 gekennzeichnet durch eine Halterung zur Befestigung des Abluftstutzens (19) an einem Bauelement der Dachkonstruktion.
  13. Abluftführung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung als gelenkartiger Befestigungswinkel ausgebildet ist.
  14. Abluftführung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Befestigungswinkel ein Basisteil (22) aufweist, und stellbeweglich an der Halteplatte (23) des Abluftstutzens (19) angelenkt ist.
  15. Abluftführung nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Basisteil (22) des Befestigungswinkels der Halterung mit Verbindungsmitteln an einem Bauelement der Dachkonstruktion und der Halteplatte (23) des Abluftstutzens (19) über Lenkhebel (24 + 25) lösbar befestigt ist.
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