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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Antreiben einer Verarbeitungsmaschine
für Bogenmaterial
mit wenigstens einem Druck- und/oder Lackwerk nach dem Oberbegriff
der unabhängigen
Ansprüche.
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Eine
solche Verarbeitungsmaschine ist gemäß
EP 0 812 683 A1 mit einem
steuerbaren Direktantrieb für
einen einzeln antreibbaren Zylinder bekannt. Von einem zumindest
für den
Transport des Bogenmaterials mittels Bogenführungszylindern vorgesehenen
Räderzug
einer Bogenoffsetdruckmaschine entkoppelt ist ein Plattenzylinder
oder ein Gummituchzylinder zumindest eines Druckwerkes mittels Einzelantrieb
in vorgebbarer Weise direkt antreibbar. Durch die einzelnen und
unabhängig
von übrigen
Zylindern motorisch direkt antreibbaren Plattenzylinder werden neben
drucktechnischen Korrekturmöglichkeiten
auch weitere Vorgänge
wie Plattenwechsel oder Reinigen von Zylindern realisiert. Das dem
Plattenzylinder zugeordnete Farbwerk weist wenigstens eine Walze
auf, welche mit einem motorischen Direktantrieb antreibbar ist.
Alternativ sind bestimmte Farbwerkwalzen antriebsseitig mit dem
Räderzug
für den
Bogentransport über
den Hauptantrieb gekoppelt.
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Aus
DE 196 40 649 A1 ist
ein Antrieb für
eine Bogendruckmaschine bekannt, bei welcher die einzelnen Zylinder
und/oder Trommeln und die in den einzelnen Druckwerken angeordneten
Platten-/Formzylinder über
einen gemeinsamen Räderzug
mittels Hauptantrieb und vorgeschalteter Maschinensteuerung antreibbar
sind. Den Platten-/Formzylindern sind jeweils eine fernbetätigbare Schaltkupplung
sowie ein steuerbarer Antrieb zugeordnet. Die Walzen der Farb-/Feuchtwerke
sind von den jeweils einen eigenen Antrieb aufweisenden Platten-/Formzylindern
antreibbar und den einzelnen Antrieben sowie Schaltkupplungen ist
eine mit dem Hauptantrieb sowie der Maschinensteuerung in Verbindung
stehende Antriebssteuerung zugeordnet. In der Antriebssteuerung
sind Programme zum Antreiben der Platten-/Formzylinder bei gelösten Schaltkupplungen
sowie den damit in Verbindung stehenden Farb-/Feuchtwalzen zum Voreinfärben/Vorfeuchten
abgelegt. In der Maschinensteuerung sind Programme zum Antreiben
der übrigen
Zylinder/Trommeln über
den Hauptantrieb mit Räderzug
bei gelösten
Schaltkupplungen zum Waschen wenigstens eines der Zylinder bzw.
einer Trommel abgelegt.
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Gemäß
US 2 545 836 ist ein Farbwerks-
und bevorzugt ein Feuchtwerksantrieb für eine Offsetdruckmaschine
bekannt. Die Druckmaschine weist einen Hauptantrieb mit einem Räderzug auf,
welcher den Gegendruckzylinder, den Gummituchzylinder sowie den
Plattenzylinder umfasst. Vom Plattenzylinder ist das Farbwerk in
einer ersten Betriebsweise mittels Hauptantrieb und Räderzug getriebetechnisch
gekoppelt antreibbar. In einer zweiten Betriebsweise wird das Farbwerk
mittels Einzelantrieb eigenmotorisch angetrieben. Auf einer Welle
sind dabei ein mit dem Plattenzylinderzahnrad in Eingriff stehendes Zahnrad
und ein auf der Welle verschiebbares Ritzel angeordnet, welches
endseitig je eine erste und eine zweite Kupplung aufweist. Die Kupplungen
sind unter Formschluss betreibbar. In der ersten Schaltstellung ist
das Ritzel mittels der ersten Kupplung über das Zahnrad mit dem Plattenzylinderzahnrad
und somit mit dem Hauptantrieb mit Räderzug gekoppelt und von dem
Ritzel erfolgt ein Antrieb in das Farbwerk. Dabei ist die zweite
Kupplung gelöst.
In der zweiten Schaltstellung ist das Ritzel über die erste Kupplung vom
Hauptantrieb entkoppelt und ist mit der zweiten Kupplung gekoppelt.
Die zweite Kupplung ist mit einem weiteren Zahnrad verbunden, welches
mit dem Ritzel des Einzelantriebes in Eingriff ist.
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Aus
DE 102 32 111 A1 ist
eine Druckmaschine bekannt, die einen mit dem Formzylinder/Plattenzylinder
gekoppelten Nebenantriebsmotor aufweist. Der Nebenantriebsmotor
treibt ausschließlich
zum Bebildern des Formzylinders diesen in einer Drehrichtung an.
Ansonsten wird im Druckbetrieb der Formzylinder über den Hauptantrieb und Räderzug angetrieben
und der Nebenantriebsmotor ist stillgesetzt. Hierzu ist zwischen
dem Formzylinder und dem Antriebsrad des Übertragungszylinders eine einseitig wirkende
Freilaufkupplung angeordnet.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde eine Vorrichtung der eingangs
genannten Art zu schaffen, welche für zumindest ein Druck-/Lackwerk ein
neuartiges Antriebskonzept von hoher Flexibilität beinhaltet.
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Gelöst wird
die Aufgabe durch die Ausbildungsmerkmale der jeweiligen Ansprüche 1 und
2. Weiterbildungen ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
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Die
Erfindung weist nachstehende Vorteile auf:
Erstens ist eine
kompakte Antriebslösung
für einen mittels
Einzelantrieb eigenmotorisch angetriebenen, eine Druckform tragenden
Zylinder, insbesondere der Plattenzylinder in einem Offsetdruckwerk
oder der Formzylinder in einem Lack- bzw. Flexodruckwerk, sowie
deren Peripherie, insbesondere Farb-/Feuchtwerk bzw. Dosiersystem,
realisierbar. Um die Anzahl der Zahnräder im Antrieb zu reduzieren
ist am Druckform tragenden Zylinder lediglich ein zweiteilig ausgebildetes
Kupplungszahnrad auf dessen Zylinderachse im Druck-/Lackierbetrieb
frei drehbar angeordnet. Das Kupplungszahnrad besteht aus zwei Zahnrädern, die
in zwei Rad ebenen angeordnet sind. Weiterhin ist dieser Antrieb
mit einem kraftschlüssig
wirkenden Schaltkupplungssystem, speziell einer zweiteiligen, einzeln
schaltbaren Doppelkupplung, ausgeführt, die kostengünstig und
relativ verschleißfrei
ist.
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Zweitens
kann der die Druckform tragende Zylinder, insbesondere der Plattenzylinder
bzw. der Formzylinder – bezogen
auf seine Zylinderachse – radial
bewegbar angeordnet sein und der Antrieb nebst Schaltkupplungssystem
(zweiteilige Doppelkupplung) folgt dieser Schwenkbewegung. Hierzu
ist bevorzugt eines der Zahnräder
des Kupplungszahnrades auf dem Zapfen (alternativ der Zylinderschulter)
und/oder im Exzenterlager des die Druckform tragenden Zylinders
frei drehbar an geordnet und das andere Zahnrad ist an diesem Zahnrad
drehbar gelagert.
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Drittens
kann das Farbwerk eines Druckwerkes bzw. die Dosiereinrichtung eines
Lackwerkes – einschließlich eines
Flexodruckwerkes – in
einer ersten Betriebsart über
den Hauptantrieb mit Räderzug (vorzugsweise
für den
Druck-/Lackierbetrieb), in einer zweiten Betriebsart über den
Einzelantrieb des die Druckform tragenden Zylinders (vorzugsweise zum
Farbwerk bzw. Lackwerk waschen, Farbe/Lack einlaufen lassen (einfärben)) jeweils
angetrieben und in einer dritten Betriebsart – getrennt von Hauptantrieb
und Einzelantrieb – stillgesetzt
werden. Bei Vorhandensein eines Feuchtwerkes können bei entsprechender getriebetechni
scher Kopplung diese Betriebsarten auf das Feuchtwerk übertragen
werden.
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Viertens
ist zu nennen, dass unmittelbar bei Vorliegen eines sicherheitsrelevanten
Ereignisses, beispielsweise einer geöffneten Schutzvorrichtung oder
einem möglichen
Ausfall eines Einzelantriebes für
den die Druckform tragenden Zylinder (Plattenzylinder bzw. Formzylinder),
eine Steuerungseinrichtung eine Betätigungseinrichtung einen Synchronbetrieb
vorgibt, indem das jeweilige im Druck-/Lackwerk angeordnete Schaltkupplungssystem
(zweiteilige Doppelkupplung) zwecks Synchronisation des im Normalbetrieb
mittels Einzelantrieb eigenmotorisch angetriebenen, die Druckform
tragenden Zylinders zu den weiteren mittels Hauptantrieb angetriebenen Zylindern/Trommeln
unter Kraftschluss schließt. Gleichzeitig
wird der Einzelantrieb des Druckform tragenden Zylinders (Platten-/Formzylinder)
antriebslos, d.h. momentenlos geschaltet.
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Fünftens ist
eine deutliche Rüstzeitverkürzung durch
die bereits genannten universellen Betriebszustände im jeweiligen Druck-/Lackwerk
realisierbar. Insbesondere sind bisher einzeln bzw. sequentiell
durchgeführte
Arbeitsabläufe
gesteuert und vorzugsweise gleichzeitig realisierbar. Die Verarbeitungsmaschine
bzw. deren Druck-/Lackwerke weisen somit eine spürbar höhere Flexibilität auf.
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Die
Erfindung soll an einem Ausführungsbeispiel
näher erläutert werden.
Dabei zeigen schematisch:
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1 eine
Bogenrotationsdruckmaschine mit mehreren Druckwerken und einem Lackwerk,
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2 eine
Antriebseinrichtung für
einen eine Druckform tragenden Zylinder (Platten-/Formzylinder).
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Eine
Bogenrotationsdruckmaschine ist beispielsweise mit einem Anleger 4,
fünf Offsetdruckwerken 1,
einem Lackwerk 2 sowie einem Ausleger 5 dargestellt.
Jedes Offsetdruckwerk 1 weist in bekannter Weise ein Farbwerk 12 mit
Farbwerkswalzen, einen eine Druckform tragenden Zylinder 10,
hier als Plattenzylinder 10, und einen Gummituchzylinder 8 auf.
Bei Bedarf ist jedem Plattenzylinder 10 ein Feuchtwerk
zugeordnet.
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Das
Lackwerk 2 weist in bekannter Weise eine Dosiereinrichtung 11 für das zu
verarbeitende Medium (Lack, Farbe), bevorzugt ein Kammerrakel mit
zugeordneter, gerasterter Auftragwalze, sowie einen eine Druckform
tragenden Zylinder 9, hier als Formzylinder 9,
auf.
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Plattenzylinder 10 und
Formzylinder 9 tragen jeweils zumindest eine Druckform
(einschließlich Lackform,
Flexodruckform) und die Farbauftragwalzen des Farbwerkes 12 bzw.
die Auftragwalze der Dosiereinrichtung 11 sind zu den Zylindern 10, 9 an-/abstellbar
angeordnet. Für
den Bogentransport in Förderrichtung 3 sind
mehrere Bogenführungszylinder 6 vorgesehen.
In jedem Druck- bzw. Lackwerk 1, 2 ist ein als
Druckzylinder ausgebildeter Bogenführungszylinder 6 mit
dem jeweiligen Gummituchzylinder 8 bzw. Formzylinder 9 in
Funktionsverbindung, wobei im ersten Druckwerk 1 dem als
Druckzylinder ausgebildeten Bogenführungszylinder 6 eine
Anlagetrommel als Bogenführungszylinder 6 vorgeordnet ist.
Für den
Bogentransport sind zwischen den als Druckzylinder ausgebildeten
Bogenführungszylindern 6 der
Druck- bzw. Lackwerke 1, 2 weitere Bogenführungszylinder 6 als
Transferzylinder angeordnet.
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Jedem
Gummituchzylinder 8, jedem Formzylinder 9 und
jedem vorzugsweise als Druckzylinder ausgebildeten Bogenführungszylinder 6 ist
eine Reinigungsvorrichtung 7 (Tuch- bzw. Bürstenwaschvorrichtung
bzw. eine berührungslos
arbeitende Klischeereinigungsvorrichtung) zugeordnet. Jedes Farbwerk 12 weist
eine Farbwerkswascheinrichtung, beispielsweise ein auf den Walzenzug
gerichtetes Waschmittelsprühsystem
sowie eine anstellbare Rakeleinrichtung an einer in Drehrichtung
des Plattenzylinders 10 letzten Farbwerkswalze auf.
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Zumindest
sämtliche
Bogenführungszylinder 6 sind über einen
nicht näher
aufgezeigten Hauptantrieb (zumindest ein einspeisender Antriebsmotor) und
einen Räderzug
antriebsseitig miteinander gekoppelt (geschlossener Räderzug).
Bei den Offsetdruckwerken 1 ist zusätzlich bevorzugt jeder Gummituchzylinder 8 in
den geschlossenen Räderzug
der Bogenführungszylinder 6 integriert
und mittels Hauptantrieb antreibbar.
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Bevorzugt
jeder Plattenzylinder 10 und bevorzugt jeder Formzylinder 9 ist – vom Hauptantrieb und
Räderzug
mechanisch entkoppelt – durch
je einen Einzelantrieb M, d.h. einen separaten Antriebsmotor antreibbar.
Diese Einzelantriebe M sind über eine
Steuerungseinrichtung 26 mit einer Maschinensteuerung gekoppelt
und in vorgebbarer Weise gegenüber
dem von Hauptantrieb und Räderzug
(Bogenführungszylinder 6,
Gummituchzylinder 8) einzeln, d.h. eigenmotorisch, antreibbar.
Ein derartiger Einzelantrieb M weist einen lösbar endseitig an dem die Druckform
(einschließlich
Lackform, Flexodruckform) tragenden Zylinder 10, 9,
speziell dem Plattenzylinder 10 bzw. Formzylinder 9,
angeordneten Rotor und einen dazu konzentrisch angeordneten, am
Seitengestell lösbar
fixierten Stator auf.
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Bei
einem Offsetdruckwerk 1 ist an dem die Druckform tragenden
Zylinder 10 (Plattenzylinder 10) ein zweiteiliges,
gebildet aus einem ersten Zahnrad 15 in einer ersten Radebene
und einem zweiten Zahnrad 16 in einer zweiten Radebene,
Kupplungszahnrad 14 drehbar gelagert. Das Kupplungszahnrad 14 ist
mit einem an dem vorgeordneten Gummituchzylinder 8 fixierten
Eintriebszahnrad 13 in Eingriff. Der Gummituchzylinder 8 ist
dem Plattenzylinder 10 unmittelbar benachbart. Auf das
Eintriebszahnrad 13 wird mittels Hauptantrieb und Räderzug ein
Eintrieb 17 eingespeist. Das Kupplungszahnrad 14 ist
getriebetechnisch, beispielsweise mit einem Zahnrad- oder Zugmittelgetriebe,
mit einer nachgeordneten Farbwerkwalze des Farbwerkes 12 gekoppelt,
auf die ein Abtrieb 18 (vom Hauptantrieb) übertragbar
ist.
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Bevorzugt
ist an dem zweiten Zahnrad 16 des Kupplungszahnrades 14 das
erste Zahnrad 15 drehbar gelagert und zwischen beiden Zahnrädern 16, 15 ist
eine erste Schaltkupplung 19 angeordnet. Vorzugsweise ist
zwischen dem zweiten Zahnrad 16 des Kupplungszahnrades 14 und
dem die Druckform tragenden Zylinder 10 eine zweite Schaltkupplung 20 angeordnet.
Beide Schaltkupplungen 19, 20 bilden das Schaltkupplungssystem
und sind vorzugsweise am zweiten Zahnrad 16 fixiert.
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Die
einzelnen Schaltstellungen der Schaltkupplungen 19, 20 sind
unter Kraftschluss, vorzugsweise mittels je einer Federeinheit 27, 28,
sowie mittels je einer auf die Schaltkupplungen 19, 20 wirkenden
Betätigungseinrichtung 21, 22 realisierbar.
Bevorzugt sind die Betätigungseinrichtungen 21, 22 pneumatisch
aktivierbar. Die Betätigungseinheiten 21, 22 sind
schaltungstechnisch mit der Steuerungseinrichtung 26 gekoppelt
und erhalten von dieser die entsprechenden Ansteuersignale.
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Die
erste Schaltkupplung 19 ist in einer ersten Schaltstellung
unter Kraftschluss mittels der ersten, konzentrisch zur Achse der
Zylinder 10 (9) angeordneten Federeinheit 27 eingekuppelt,
d.h. die beiden Zahnräder 15, 16 sind
gekoppelt. In einer zweiten Schaltstellung ist die erste Schaltkupplung 19 mittels
einer auf diese Schaltkupplung 19 wirkenden, von der Steuerungseinrichtung 26 aktivierbaren
ersten Betätigungseinrichtung 21 ausgekuppelt,
d.h. die beiden Zahnräder 15, 16 sind
entkoppelt. Hierbei ist ein Ring 23 konzentrisch zur Achse
der Zylinder 10, 9 angeordnet und vorzugsweise
am zweiten Zahnrad 16 gelagert, wobei auf diesen Ring 23 die
erste Betätigungseinrichtung 21 einwirken
kann.
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Die
zweite Schaltkupplung 20 ist in einer ersten Schaltstellung
mittels der zweiten, auf diese Schaltkupplung 20 wirkenden,
von der Steuereinrichtung 26 aktivierbaren Betätigungseinrichtung 22 ausgekuppelt,
d.h. das zweite Zahnrad 16 ist zum Zylinder 10 (9)
entkoppelt. In einer zweiten Schaltstellung ist die zweite Schaltkupplung 20 unter
Kraftschluss mittels der zweiten, konzentrisch zur Achse der Zylinder 10 (9)
angeordneten Federeinheit 28 eingekuppelt, d.h. das Zahnrad 16 ist
mit dem Zylinder 10 (9) gekoppelt. Hierbei sind
konzentrisch zur Achse der Zylinder 10, 9 mehrere Übertragungselemente 29 vorgesehen,
welche vorzugsweise am zweiten Zahnrad 16 gelagert sind.
Den Übertragungselementen 29 ist
die zweite Federeinheit 28 in Wirkverbindung zugeordnet,
wobei die zweite Betätigungseinrichtung 22 auf
die Übertragungselemente 29 einwirken
kann.
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Bei
einem Lackwerk 2, alternativ einem Flexodruckwerk, weist
der in vorgebbarer Weise zumindest gegenüber den Bogenführungszylindern
eigenmotorisch antreibbare, die Druckform tragende Zylinder 9,
hier der Formzylinder 9, einen Einzelantrieb M auf, der
durch einen lösbar
endseitig an dem Zylinder 9 angeordneten Rotor und einen
dazu konzentrisch angeordneten, am Seitengestell lösbar fixierten
Stator gebildet ist.
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An
dem die Druckform tragenden Zylinder 9 ist ein zweiteiliges,
gebildet aus einem ersten Zahnrad 15 in einer ersten Radebene
und einem zweiten Zahnrad 16 in einer zweiten Radebene,
Kupplungszahnrad 14 drehbar gelagert.
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Das
Kupplungszahnrad 14 ist mit einem an einem vorgeordneten
Bogenführungszylinder 6 fixierten
Eintriebszahnrad 13 in Eingriff, auf das mittels Hauptantrieb
und Räderzug
ein Eintrieb 17 eingespeist wird. Bevorzugt trägt der dem
Formzylinder 9 zugeordnete Bogenführungszylinder 6 (Gegendruckzylinder)
das Eintriebszahnrad 13. Weiterhin ist das Kupplungszahnrad 14 getriebetechnisch,
beispielsweise mit einem Zahnrad- oder Zugmittelgetriebe, mit einer
nachgeordneten Auftragwalze einer Dosiereinrichtung 11 gekoppelt,
auf die ein Abtrieb 18 (vom Hauptantrieb) übertragbar
ist.
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Bevorzugt
ist an dem zweiten Zahnrad 16 des Kupplungszahnrades 14 das
erste Zahnrad 15 drehbar gelagert und zwischen beiden Zahnrädern 16, 15 ist
eine erste Schaltkupplung 19 angeordnet. Vorzugsweise ist
zwischen dem zweiten Zahnrad 16 des Kupplungszahnrades 14 und
dem Zylinder 9 (Formzylinder 9) eine zweite Schaltkupplung 20 angeordnet.
Beide Schaltkupplungen 19, 20 bilden das Schaltkupplungssystem
und sind vorzugsweise am zweiten Zahnrad 16 fixiert.
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Die
einzelnen Schaltstellungen der Schaltkupplungen 19, 20 sind
unter Kraftschluss, vorzugsweise mittels je einer Federeinheit 27, 28,
sowie mittels je einer auf die Schaltkupplungen 19, 20 wirkenden
Betätigungseinrichtung 21, 22 realisierbar.
Bevorzugt sind die Betätigungseinrichtungen 21, 22 pneumatisch
aktivierbar. Die Betätigungseinheiten 21, 22 sind
schaltungstechnisch mit der Steuerungseinrichtung 26 gekoppelt
und erhalten von dieser die entsprechenden An- steuersignale.
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Die
erste Schaltkupplung 19 ist in einer ersten Schaltstellung
unter Kraftschluss mittels der ersten, konzentrisch zur Achse der
Zylinder 9 (10) angeordneten Federeinheit 27 eingekuppelt
(Zahnräder 15, 16 sind
gekoppelt) und in einer zweiten Schaltstellung mittels einer auf
diese Schaltkupplung 19 wirkenden, von der Steuerungseinrichtung 26 aktivierbaren
ersten Betätigungseinrichtung 21 ausgekuppelt
(Zahnräder 15, 16 sind
entkoppelt). Hierbei ist ein Ring 23 konzentrisch zur Achse
der Zylinder 9 (10) angeordnet und vorzugsweise
am zweiten Zahnrad 16 gelagert, wobei auf diesen Ring 23 die
erste Betätigungseinrichtung 21 einwirken
kann.
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Die
zweite Schaltkupplung 20 ist in einer ersten Schaltstellung
mittels der zweiten, auf diese Schaltkupplung 20 wirkenden,
von der Steuerungseinrichtung 26 aktivierbaren Betätigungseinrichtung 22 ausgekuppelt
(Zahnrad 16 ist zum Zylinder 9 entkoppelt) und
in einer zweiten Schaltstellung unter Kraftschluss mittels der zweiten,
konzentrisch zur Achse der Zylinder 9 (10) angeordneten
Federeinheit 28 eingekuppelt (Zahnrad 16 ist mit
dem Zylinder 9 gekoppelt). Hierbei sind konzentrisch zur
Achse der Zylinder 9 (10) mehrere Übertragungselemente 29 vorgesehen,
welche vorzugsweise am zweiten Zahnrad 16 gelagert sind.
Den Übertragungselementen 29 ist
die zweite Federeinheit 28 in Wirkverbindung zugeordnet,
wobei die zweite Betätigungseinrichtung 22 auf
die Übertragungselemente 29 einwirken
kann.
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Gemäß 2 ist
der Ring 23 mit einem Axiallager 24 zum Ableiten
der von der Betätigungseinrichtung 21 eingeleiteten
Kräfte
abgestützt.
Weiterhin ist zwischen dem ersten Zahnrad 15 und dem zweiten
Zahnrad 16 ein weiteres Axiallager 24 vorgesehen.
Das Kupplungszahnrad 14, speziell das zweite Zahnrad 16,
ist mittele eines Radiallagers 25 auf dem jeweiligen Zylinder 10, 9 abgestützt. Das
erste Zahnrad 15 ist ferner am zweiten Zahnrad 16 mit
einem weiteren Radiallager 25 abgestützt.
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Die
bevorzugte Betriebsweise der Antriebsvorrichtung sowie der Schaltkupplungen 19, 20 ist
im Druck-/Lackierbetrieb dadurch charakterisiert, dass in einer
ersten Schaltstellung der ersten Schaltkupplung 19 die
ersten und zweiten Zahnräder 15,16 unter Kraftschluss
(mittels Federeinheit 27) gekoppelt sind und in einer ersten
Schaltstellung der zweiten Schaltkupplung 20 das zweite
Zahnrad 16 mittels der auf die zweite Schaltkupplung 20 wirkenden
zweiten Betätigungseinrichtung 22 vom
Zylinder 10, 9 entkoppelt ist. Da das zweite Zahnrad 16 das
erste Zahnrad 15 trägt
ist das von beiden Zahnrädern 16, 15 gebildete
Kupplungszahnrad 14 in dieser Ausbildung frei drehbar auf
der Achse des jeweiligen Zylinders 9 bzw. 10 angeordnet.
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Vom
Hauptantrieb (mit Räderzug)
erfolgt der Eintrieb 17 vom Eintriebszahnrad 13 (beim
Offsetdruckwerk am Gummituchzylinder 8; beim Lackwerk am
Bogenführungszylinder 6 fixiert)
auf das erste, am zweiten Zahnrad 16 drehbar gelagerte
Zahnrad 15 (Kupplungszahnrad 14), von diesem über die
kraftschlüssig
eingekuppelte erste Schaltkupplung 19 auf das zweite Zahnrad 16.
Die zweite Schaltkupplung 20 am Zahnrad 16 ist
geöffnet,
so dass dieses Zahnrad 16 frei drehend auf der Zylinderachse
des jeweiligen, die Druckform tragenden Zylinders 9, 10 angeordnet
ist. Die Öffnung
der zweiten Schaltkupplung 20 wird durch die Aktivierung
der zweiten Betätigungseinrichtung 22 bewirkt,
welche auf die Übertragungselemente 29 eine
Kraft gegen die zweite Federeinheit 28 auf die zweite Schaltkupplung 20 einleitet.
Von dem zweiten Zahnrad 16 erfolgt der Abtrieb 18 im
Offsetdruckwerk 1 zum Farbwerk 12, bei Bedarf
zum Feuchtwerk, und im Lackwerk 2 zur Dosiereinrichtung 11.
Der die Druckform tragende Zylinder 10, 9 wird
eigenmotorisch mittels Einzelantrieb M angetrieben.
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Die
bevorzugte Betriebsweise der Antriebsvorrichtung sowie der Schaltkupplungen 19, 20 zum Waschen
des Farbwerks bzw. der Dosiereinrichtung 11 oder zum Farbe/Lack
einlaufen lassen ist dadurch charakterisiert, dass in einer zweiten
Schaltstellung der ersten Schaltkupplung 19 das erste Zahnrad 15 vom
zweiten Zahnrad 16 mittels der auf die erste Schaltkupplung 19 wirkenden
Betätigungsein richtung 21 entkoppelt
ist und in einer zweiten Schaltstellung der zweiten Schaltkupplung 20 das
zweite Zahnrad 16 unter Kraftschluss mittels der zweiten
Federeinheit 28 mit dem Zylinder 10 gekoppelt
ist. Dabei wird der vom Hauptantrieb eingespeiste Eintrieb 17 auf
das erste Zahnrad 15 eingespeist, jedoch vom Zahnrad 15,
welches – wie
oben beschrieben – drehbar
am zweiten Zahnrad 16 gelagert ist, nicht weiter übertragen.
Das Zahnrad 15 dreht somit synchron zum Eintrieb 17 frei
mit. Der die Druckform tragende, mittels Einzelantrieb M angetriebene
Zylinder 10, 9 speist ein Antriebsmoment über die
unter Kraftschluss mit dem zweiten Zahnrad 16 gekoppelte, zweite
Schaltkupplung 20 auf das zweite Zahnrad 16 ein
und von diesem erfolgt der Abtrieb 18 zum Farbwerk 12 bzw.
zur Dosiereinrichtung 11.
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Die
bevorzugte Betriebsweise der Antriebsvorrichtung sowie der Schaltkupplungen 19, 20 zum Stillsetzen
des Farbwerkes 12 bzw. der Dosiereinrichtung 11 ist
dadurch charakterisiert, dass in einer zweiten Schaltstellung der
ersten Schaltkupplung 19 das erste Zahnrad 15 vom
zweiten Zahnrad 16 mittels der auf die erste Schaltkupplung 19 wirkenden Betätigungseinrichtung 21 entkoppelt
ist und in einer ersten Schaltstellung der zweiten Schaltkupplung 20 das
zweite Zahnrad 16 mittels der auf die zweite Schaltkupplung 20 wirkenden
Betätigungseinrichtung 22 vom
Zylinder 10 entkoppelt ist. Die Betätigungseinrichtungen 21, 22 werden
durch je ein Ansteuersignal der Steuerungseinrichtung 26 aktiviert. Der
vom Hauptantrieb eingespeiste Eintrieb 17 wird auf das
erste Zahnrad 15 eingespeist, jedoch vom Zahnrad 15,
welches – wie
oben beschrieben – drehbar
am zweiten Zahnrad 16 gelagert ist, nicht weiter übertragen.
Das Zahnrad 15 dreht somit synchron zum Eintrieb 17 frei
mit. Die zweite Schaltkupplung 20 ist vom Zylinder 10, 9 entkoppelt,
so dass auf das zweite Zahnrad 16 kein Antriebsmoment vom
Einzelantrieb M übertragbar
ist. Der Einzelantrieb M speist ein Antriebsmoment auf den die Druckform
tragende, eigenmotorisch angetriebenen Zylinder 10, 9,
so dass dieser unabhängig
vom Hauptantrieb rotativ bewegbar ist. Vorzugsweise ist in dieser
Betriebsweise ein Druckformwechsel in entsprechenden Winkelpositionen
realisierbar.
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Die
bevorzugte Betriebsweise der Antriebsvorrichtung sowie der Schaltkupplungen 19, 20 ist
bei Vorliegen eines sicherheitsrelevanten Ereignisses, beispielsweise
bei einem Ausfall des Einzelantriebes M am Zylinder 10, 9,
dadurch charakterisiert, dass in einer ersten Schaltstellung der
ersten Schaltkupplung 19 die ersten und zweiten Zahnräder 15,16 unter Kraftschluss
(mittels erster Federeinheit 27) gekoppelt sind und in
einer zweiten Schaltstellung der zweiten Schaltkupplung 20 das
zweite Zahnrad 16 unter Kraftschluss (mittels zweiter Federeinheit 28)
mit dem Zylinder 10 bzw. 9 gekoppelt ist. Die
Betätigungseinrichtungen 21, 22 werden
unmittelbar bei Eintritt eines sicherheitsrelevanten Ereignisses
mittels Steuerungseinrichtung 26 antriebslos bzw. momentenlos
geschaltet.
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Vom
Hauptantrieb (mit Räderzug)
erfolgt der Eintrieb 17 vom Eintriebszahnrad 13 (beim
Offsetdruckwerk am Gummituchzylinder 8; beim Lackwerk am
Bogenführungszylinder 6 fixiert)
auf das erste, am zweiten Zahnrad 16 drehbar gelagerte
Zahnrad 15 (Kupplungszahnrad 14), von diesem über die
kraftschlüssig
eingekuppelte erste Schaltkupplung 19 auf das zweite Zahnrad 16.
Die zweite Schaltkupplung 20 am Zahnrad 16 ist
unter Kraftschluss geschlossen, so dass das Zahnrad 16 mit
dem die Druckform tragenden Zylinder 10, 9 verbunden
ist. Von dem zweiten Zahnrad 16 erfolgt der Abtrieb 18 im
Offsetdruckwerk 1 zum Farbwerk 12, bei Bedarf
zum Feuchtwerk, und im Lackwerk 2 zur Dosiereinrichtung 11.
Der die Druckform tragende Zylinder 10, 9 wird
somit bei dieser Betriebsart in den Hauptantrieb mit Räderzug integriert
und synchron zu den Bogenführungszylindern 6 sowie
Gummituchzylindern 8 angetrieben.
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- 1
- Offsetdruckwerk
- 2
- Lackwerk
- 3
- Förderrichtung
- 4
- Anleger
- 5
- Ausleger
- 6
- Bogenführungszylinder
- 7
- Reinigungsvorrichtung
- 8
- Gummituchzylinder
- 9
- Druckform
tragender Zylinder/Formzylinder
- 10
- Druckform
tragender Zylinder/Plattenzylinder
- 11
- Dosiereinrichtung
- 12
- Farbwerk
- 13
- Eintriebszahnrad
- 14
- Kupplungszahnrad
- 15
- erstes
Zahnrad
- 16
- zweites
Zahnrad
- 17
- Eintrieb
- 18
- Abtrieb
- 19
- erste
Schaltkupplung
- 20
- zweite
Schaltkupplung
- 21
- erste
Betätigungseinrichtung
- 22
- zweite
Betätigungseinrichtung
- 23
- Ring
- 24
- Axiallager
- 25
- Radiallager
- 26
- Steuerungseinrichtung
- 27
- erste
Federeinheit
- 28
- zweite
Federeinheit
- 29
- Übertragungselement
- M
- Einzelantrieb