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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen eines Mineralfaserproduktes
für die
Wärme- und/oder
Schaldämmung,
bei dem in Produktionsrichtung eine kontinuierliche, mit einem härtbaren Bindemittel
versehene Mineralfaserbahn mit zwei einander gegenüberliegenden
großen
Oberflächen ausgebildet
wird, wobei die Mineralfasern der Mineralfaserbahn vorherrschend
in Produktionsrichtung ausgerichtet sind, die Mineralfaserbahn in
Produktionsrichtung derart aufgefaltet wird, dass eine im wesentlichen
mäandrierend
zusammengeschobene Mineralfaserbahn mit Umlenkungsbereichen in den
beiden großen
Oberflächen
entsteht.
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Mineralfaserprodukte,
insbesondere Mineralwolle-Dämmstoffe
im Sinn der DIN EN 13162 – „Wärmedämmstoffe
für Gebäude; Werkmäßig hergestellte
Produkte aus Mineralwolle (Mineralwolle) – Spezifikation" bestehen aus künstlich
hergestellten glasig erstarrten Mineralfasern, die mittels Bindemittel
miteinander verbunden und durch Zusatzmittel hydrophobiert bzw.
staubbindend sind. Die Zusatzmittel gelten wegen ihrer geringen
Haftkräfte
nicht als Bindemittel im eigentlichen Sinn.
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Handelsüblich werden
Glaswolle-, Steinwolle- und Schlackenwolle-Dämmstoffe unterschieden. Als
Hybrid-Dämmstoffe
werden solche bezeichnet, bei denen die Mineralfasern ähnliche
thermische Eigenschaften wie Steinwolle-Mineralfasern aufweisen, die aber mit
den bei der Herstellung von Glaswolle heute gebräuchlichen Vorrichtungen geformt werden.
Verfahrenstechnisch werden nachfolgend Glas- und Steinwolle-Dämmstoffe
als charakteristisch unterschieden.
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Die
Mineralfasern werden aus silikatischen Schmelzen geformt. Die geringen
Mengen von Binde- und Zusatzmitteln müssen unmittelbar nach der Mineralfaserbildung,
das heißt
vor Agglomerationen der Mineralfasern möglichst gleichmäßig in dem
Mineralfasermassenstrom verteilt werden. Die Anteile an den üblicherweise
verwendeten organischen Bindemitteln liegen bei ca. 6 bis ca. 10
Masse-% in den Glaswolle- und ca. 2 bis ca. 4,5 Masse-% in den Stein-
und Schlackenwolle-Dämmstoffen.
Die Gehalte an Zusatzmitteln betragen regelmäßig ca. 0,2 Masse-%.
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Da
die spezifische Leistung der für
die Herstellung von Glaswolle-Dämmstoffen
verwendeten Zerfaserungsmaschinen relativ gering ist, werden mehrere
dieser Vorrichtungen hintereinander über einer Fördereinrichtung angeordnet.
Die letztlich aufgesammelte Mineralfaserbahn besteht somit aus mehreren
primären
Bahnen.
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Die
für die
Herstellung von Stein- und Schlackenwolle-Dämmstoffen geeigneten Schmelzen
werden zumeist auf sogenannten Kaskaden-Zerfaserungsmaschinen verarbeitet. Um
trotz hoher spezifischer Leistungen der Zerfaserungsmaschinen bzw. bei
dem Aufschalten zweier Maschinen auf eine Sammelkammer eine ausreichende
Kühlung
der mit Binde- und Zusatzmitteln imprägnierten Mineralfasern zu erreichen
und gleichzeitig Dämmstoffe
mit weitgehend homogener Mineralfaserverteilung zu erzeugen, wird
zunächst
nur eine möglichst
dünne primäre Mineralfaserbahn
gebildet. Diese wird auf einer luftdurchlässigen Fördereinrichtung abgelegt und
auf dieser abtransportiert. Die primäre Mineralfaserbahn wird anschließend mit
Hilfe einer Pendelvorrichtung quer über einer langsamer laufenden
zweiten Fördereinrichtung
in der gewünschten
Höhe übereinander abgelegt
und bildet die sekundäre
Mineralfaserbahn.
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Es
ist bei diesem Verfahren möglich,
bereits in der Sammelkammer und/oder danach beispielsweise in einem
oder beiden Randbereichen der primären Mineralfaserbahn Bindemittel
anzureichern oder andere Bindemittel zu dotieren. Damit unterscheiden
sich die oberen und unteren äußeren Zonen
der sekundären
Mineralfaserbahn entsprechend.
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Die
bei der Fabrikation von Glas-, Stein- und Schlackenwolle für die Herstellung
der Dämmstoffe insgesamt
aufgesammelten imprägnierten
Mineralfaserbahnen bilden zunächst
ein lockeres Haufwerk. Die verfahrens- und materialabhängigen minimalen Rohdichten
betragen für
Glaswolle-Bahnen weniger als 10 kg/m3, bei
Stein- und Schlackenwollen schon allein wegen ihrer Gehalte an nicht
faserigen Bestandteilen größenordnungsmäßig 18 bis
23 kg/m3.
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Die
imprägnierten
Mineralfaserbahnen werden anschließend entweder nur in vertikaler
Richtung, vielfach aber auch in Produktionsrichtung zumindest leicht
komprimiert, um eine gleichmäßige Struktur
der produzierten Formen, wie beispielsweise aufrollbare Dämmfilze,
Platten oder dergleichen, zu erzielen. Durch eine weitgehend parallele
Anordnung der einzelnen Mineralfasern zu den beiden großen Oberflächen der
Dämmstoffe
wird die Wärmeleitfähigkeit
verringert. Gleichzeitig steigt die Zugfestigkeit der Dämmstoffe
tendenziell an.
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Bei
der Herstellung von auf Druck oder auf Querzug belastbaren Dämmstoffen
für Flachdach-Konstruktionen
oder Wärmedämm-Verbundsysteme
werden die Mineralfasern durch eine ausgeprägte Stauchung der imprägnierten
Mineralfaserbahn in ihrer Längsrichtung
und rechtwinklig dazu zunächst
zu dünnen
Mineralfaserlamellen zusammengepresst und dabei sehr stark auf-
und miteinander verfaltet.
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Die
als Längs-Höhen-Kompression
bezeichnete Verfaltung der Mineralfaserbahn erfolgt häufig mit
Hilfe von Stauchungsvorrichtungen mit Rollensätzen, die entsprechend dem
gewünschten
Verdichtungsgrad in einem spitzen Winkel zur Fördereinrichtung angeordnet
sind. Durch die Anordnung der Rollen zueinander und ihre unterschiedlichen
Umfangsgeschwindigkeiten werden die für die Auf- und Verfaltungen
erforderlichen Kräfte
weitgehend symmetrisch von außen
nach innen übertragen.
In Sonderformen sind die Rollensätze
der Stauchungsvorrichtung geteilt, um auch über die Breite der Fördereinrichtung
unterschiedliche Verfaltungen vornehmen zu können.
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Die
in verschiedener Weise kontinuierlich gestauchte Mineralfaserbahn
wird normalerweise aus der Stauchungsvorrichtung kommend mit anschließend gleichbleibender
Geschwindigkeit in einen Härteofen
transportiert. Übliche
Härteöfen enthalten
eine in der Höhe
verstellbare obere und eine untere jeweils endlose Fördereinrichtung.
Um hohe Drücke übertragen
zu können,
bestehen beide aus an Ketten befestigten lamellenartigen Elementen,
die gelocht sind. Die imprägnierte
Mineralfaserbahn wird im Härteofen
auf die gewünschte
Dicke zusammengedrückt und
gleichzeitig in ihrer Längsrichtung
gestaucht. Damit bleibt die vor dem Härteofen geprägte Struktur der
Mineralfaserbahn weitgehend erhalten. Die Mineralfasern werden dabei
in die runden oder länglichen Löcher gedrückt und
bilden dadurch gegenüber
der Hauptfläche
abgerundete Erhebungen. Gleichzeitig wird Heißluft in vertikaler Richtung
durch die permeable Mineralfaserbahn gesaugt, so dass die Mineralfaserbahn
ausreichend erwärmt
wird, um sowohl die Restfeuchte zu verdampfen und auszutragen als auch
die häufig
verwendeten Phenol-, Formaldehyd-, Harnstoffharz-Gemische weitgehend
irreversibel auszuhärten.
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Der
Längsschnitt
der auf diese Weise fixierten Strukturen weist über die Höhe, welche zumeist mit der
Lieferdicke der oben beispielhaft genannten Dämmstoffe bzw. deren Einsatzgebiete übereinstimmt,
mehrere mehr oder minder ausgeprägte
Zonen auf. Dieser zonare Aufbau ist in Bezug auf die horizontale
Mittelachse in etwa symmetrisch. In den beiden großen Oberflächen, die
unmittelbar in Kontakt mit den Druck übertragenden Lamellenbändern im
Härteofen
standen, sind die Mineralfasern absolut parallel zu den Oberflächen angeordnet,
was im übrigen
auch hinsichtlich der gewölbten
Erhebungen gilt. In dieser je nach Stauchungsgrad ca. 0,5 mm bis
zu ca. 5 mm tiefen Zone kommt es auch zu einer leichten Anreicherung
von Bindemitteln. In der darunter liegenden Zone sind die Mineralfaserlamellen
häufig noch
intensiv miteinander verfaltet, aber flach heruntergedrückt. Erst
in dem zentralen Bereich liegen die Mineralfasern bzw. die Mineralfaserlamellen
steil bis sehr steil zu den großen
Oberflächen,
wodurch die Wärmeleitfähigkeit
relativ zu dem Gesamtaufbau und auch die Querzugfestigkeit des Mineralfaserproduktes
ansteigt.
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Der
Querschnitt dieses vernünftigerweise nunmehr
als Dämmstoffbahn
zu bezeichnenden Massenstroms wird durch eine horizontale Lage der aufgefalteten
Mineralfaserlamellen gekennzeichnet. Die Querzugfestigkeit ist in
dieser Richtung etwa drei- bis fünfmal
so hoch wie in vertikaler Richtung. Ausgeprägt ist auch die in Querrichtung
gegenüber der
Produktionsrichtung deutlich höhere
Biegezugfestigkeit.
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Die
EP 0 741 827 B1 beschreibt
ein Verfahren, bei dem möglichst
dünne primäre Mineralfaserbahnen
wie allgemein üblich
zu einer nunmehr aber nur dünnen
sekundären
Mineralfaserbahn aufgependelt werden. Diese wird anschließend mit
einer Fördereinrichtung
derart zusammengeschoben, dass die einzelnen Lagen der sekundären Mineralfaserbahn
mäanderförmig angeordnet
sind. Die Umlenkungen der einzelnen Mäander zeichnen sich deutlich
ab, wobei zwischen diesen Umlenkungen mehr oder minder tiefe Zwickel
bestehen. Die auf diese Weise vorgeformte sekundäre Mineralfaserbahn wird dann
weiter in horizontaler wie auch in vertikaler Richtung gestaucht,
so dass eine hieraus gebildete tertiäre Mineralfaserbahn Rohdichten
von über
60 kg/m
3 aufweist. Das Bindemittel der so
gestauchten tertiären
Mineralfaserbahn wird dann in einem Härteofen ausgehärtet und
dabei vertikal gestaucht und gegebenenfalls profiliert, wie es zuvor
beschrieben wurde. Bei einem parallel zur Produktionsrichtung liegenden
Längsschnitt
ergeben sich auf diese Weise ausgeprägte zonare Unterschiede in
der Anordnung der Mineralfasern. Auf beiden großen Oberflächen finden sich die Profilierungen
mit der bereits geschilderten Ausrichtung der Mineralfasern in und
unmittelbar unter den großen
Oberflächen.
Die Umlenkungsbereiche der einzelnen Mäander sind entweder nur flach
gedrückt,
wobei die Mineralfasern wiederum parallel oder flach geneigt zu
den großen
Oberflächen
angeordnet sind, oder vielfach verfaltet, wobei die Faltungen im
Extremfall nach vorn überkippen und/oder
der Scheitelbereich der durch die Umlenkung erzeugten Mäander nach
unten umgebogen und zwischen die im Kernbereich rechtwinklig bzw. nahezu
rechtwinklig zu den großen
Oberflächen
angeordneten Mineralfaserlamellen abgebogen ist. Häufig bleiben
noch die Fugen zwischen den Mäandern
der einzelnen Mineralfaserlamellen in den großen Oberflächen deutlich sichtbar.
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Gemäß einer
Ausführungsform
des in der
EP 0 741
827 B1 beschriebenen Verfahrens wird ein Teilbereich der
primären
Mineralfaserbahn abgetrennt und zu einer Deckschicht verarbeitet,
die anschließend
auf die tertiäre
Mineralfaserbahn aufgebraucht wird.
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Es
ist eine A u f g a b e der vorliegenden Erfindung, ein verbessertes
Verfahren zum Herstellen besonders schubsteifer Dämmplatten
mit hoher Querzugfestigkeit bereitzustellen, bei dem während der
Produktion der Dämmplatten
abgetrennte Schichten kostengünstig
weiterverwertet werden können.
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Die
L ö s u
n g dieser Aufgabenstellung sieht ein Verfahren mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 vor.
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Gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren wird
zunächst
eine mit Bindemitteln versetzte kontinuierliche Mineralfaserbahn
mit zwei einander gegenüberliegenden
großen
Oberflächen
erzeugt, die in einer Produktionsrichtung transpor tiert und weiterverarbeitet
wird. Die Mineralfasern der Mineralfaserbahn sind dabei vorherrschend
parallel zu den großen
Oberflächen
in Produktionsrichtung ausgerichtet. Aufgrund dieser Anordnung der
Mineralfasern weist die Mineralfaserbahn zu Beginn des erfindungsgemäßen Verfahrens
eine verhältnismäßig geringe
Wärmeleitfähigkeit
und eine erhöhte
Zugfestigkeit auf.
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Die
so erzeugte Mineralfaserbahn kann anschließend in einer vorbestimmten
Richtung mehr oder weniger stark komprimiert werden, um eine gleichmäßigere Struktur
zu erzeugen und die Dichte der Mineralfaserbahn zu erhöhen.
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Ferner
kann die Mineralfaserbahn vor dem Aushärten in einer Richtung quer
zur Produktionsrichtung gefaltet werden, um die Ausrichtung der
Mineralfasern in den Ebenen parallel zu den Hauptflächen einzustellen.
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Erfindungsgemäß wird die
Mineralfaserbahn anschließend
in Produktionsrichtung derart zusammengeschoben, dass eine im wesentlichen
mäandrierend
zusammengeschobene Mineralfaserbahn entsteht. Dies führt dazu,
dass ein Großteil
der Mineralfasern nicht mehr in einer Ebene parallel, sondern in
einer Ebene im wesentlichen rechtwinklig zu den großen Oberflächen der
Mineralfaserbahn angeordnet ist, wobei die einzelnen Mineralfasern
einen steilen bis sehr steilen Winkel zur Ebene der großen Oberflächen einnehmen.
Somit werden sowohl die Querzugfestigkeit als auch die Wärmeleitfähigkeit der
Mineralfaserbahn in einer Richtung rechtwinklig zur großen Oberfläche erhöht. Diejenigen
Mineralfasern, die in den Umlenkbereichen der mäandrierend zusammengeschobenen
Mineralfaserbahn positioniert sind, sind hingegen weiterhin im wesentlichen parallel
zu den einander gegenüberliegenden
großen Oberflächen der
Mineralfaserbahn angeordnet. Erfindungsgemäß wird nun in einem weiteren
Schritt zumindest ein Randbereich im wesentlichen parallel zu einer
der beiden großen
Oberflächen
abgetrennt, wobei dieser Schritt vor dem Aushärten des Bindemittels erfolgt.
Mit Hilfe des erfindungsgemäßen Abtrennschrittes
werden die im wesentlichen parallel zu den großen Oberflächen ausgerichteten Mineralfasern
in den Umlenkbereichen der mäandrierend
zusammengeschobenen Mineralfaserbahn entfernt, wodurch die Querzugfestigkeit
der Mineralfaserbahn nochmals erhöht werden kann. Die Tatsache,
dass das Abtrennen des zumindest einen Randbereichs vor dem Aushärten des
Bindemittels erfolgt, führt
dazu, dass der wenigstens eine abgetrennte Randbereich in sich an schließenden Schritten
unmittelbar weiterverarbeitet werden kann, da das in ihr enthaltene
Bindemittel noch nicht ausgehärtet
wurde. Ein Aufschmelzen der abgetrennten Randbereiche zur erneuten
Verwertung des Materials ist daher nicht erforderlich, wodurch erhebliche
Kosten eingespart werden können.
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Das
Aushärten
des Bindemittels der verbleibenden Mineralfaserbahn erfolgt bevorzugt
in einem Härteofen,
wobei während
des Aushärtens
vorteilhaft im wesentlichen keine weitere Stauchung erfolgt, durch
die die Mineralfasern, die nahe der beiden einander gegenüberliegenden
großen
Oberflächen
der Mineralfaserbahn angeordnet sind, erneut flachgedrückt werden.
Auf diese Weise kann auch eine weitere Anreicherung von Bindemitteln
in und nahe den großen
Oberflächen
der Mineralfaserbahn vermieden werden.
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Sollte
eine geringfügige
Stauchung während des
Aushärtens
beispielsweise aufgrund eines Kontaktes der Mineralfaserbahn mit
einer Fördereinrichtung
des Härteofens
nicht zu vermeiden sein, so weist eine komprimierte Oberflächenzone
der Mineralfaserbahn, die während
des Aushärtens
des Bindemittels mit einer Fördereinrichtung
des Härteofens in
Kontakt kommt, lediglich eine Dicke von weniger als 1 mm, besser
noch von weniger als 0,5 mm auf. Eine derart geringe Oberflächenzonendicke
führt zu einer
nur unwesentlichen Verringerung der Querzugfestigkeit. Ferner ist
eine solche Oberflächenzone
für Klebemittel
und Mörtel
durchlässig,
wodurch die klebende Montage der Mineralfaserbahn bzw. der daraus
hergestellten Mineralfaserprodukte erleichtert werden kann.
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Der
zumindest eine abgetrennte Randbereich wird erfindungsgemäß bevorzugt
zu Dämmplatten
mit einer Rohdichte von über
80 kg/m3 weiterverarbeitet. Er kann auch
wahlweise zum Wickeln von Rohrschalen mit Rohdichten von über 80 kg/m3 verwendet sowie zu Akustikdeckplatten,
bei denen eine flache Lagerung der Mineralfasern erforderlich ist, um
die Durchbiegungen gering zu halten, oder zu Formkörpern weiterverarbeitet
werden.
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Bevorzugt
werden abgetrennte Randbereiche mit erhöhten Bindemittelgehalten oder
anderen Bindemitteln zu Formkörpern
oder besonders hochverdichteten Platten beispielsweise für Fassadenverkleidungen
verpresst.
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Die
nach Abtrennung einer oder beider oberflächennahen Randbereiche verbleibende
Dämmstoffbahn
weist große
Oberflächen
auf, in denen die Bindemittelgehalte erhöht oder in denen andere Bindemittel
zusätzlich
vorhanden sind. Die großen
Oberflächen
können
sich somit unterscheiden in Festigkeit, Aussehen, Kleber- oder Mörtel- bzw.
Putzaffinität.
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Nachfolgend
werden verschiedene Ausführungsformen
des erfindungsgemäßen Verfahrens
unter Bezugnahme auf die Zeichnung genauer beschrieben.
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Darin
zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens;
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1A bis 1D verschiedene
vergrößerte Detailansichten
einer Mineralfaserbahn in unterschiedlichen Verfahrensstadien der
in 1 dargestellten ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens;
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2 eine
perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens;
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2A und 2B zwei
vergrößerte Detailansichten
einer Mineralfaserbahn in unterschiedlichen Verfahrensstadien der
in 2 dargestellten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens
und
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2C eine
vergrößerte Querschnittansicht entlang
der Linie 2C-2C
in 2.
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Gleiche
Bezugsziffern beziehen sich nachfolgend auf gleichartige Bauteile.
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1 zeigt
eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens.
In einem Ofen 10 wird eine Mineralfaserschmelze 12 erzeugt,
die durch einen Ausguss 14 den Ofen 10 verlässt. Die
den Ofen 10 verlassende Mineralfaserschmelze 12 wird
unter Einfluss der Schwerkraft einem oder mehreren sich schnell
drehenden Rädern 16 in
radialer Richtung der Räder 16 zugeführt und
aufgrund der hohen Umfangsgeschwindigkeit der Räder 16 auseinandergerissen
und in Richtung eines Förderbandes 18 geschleudert. Gleichzeitig
wird der Schmelze auf ihrem Weg zum Förderband 18 in einer
Richtung im wesentlichen parallel zur Drehachse der Räder 16 ein
Kühlgasstrom mit
Binde- und/oder Imprägniermitteln
zugeführt,
so dass die Schmelze zu einzelnen Mineralfasern erkaltet, die auf
das Förderband 18 treffen,
dort zu einer Mineralfaserbahn 20 agglomerieren und anschließend zu
einem zweiten Förderband 19 weitertransportiert
werden. Die Mineralfaserbahn 20 ist relativ homogen und
umfasst zwei einander gegenüberliegende
Hauptflächen 22 und 24.
Das zweite Förderband 19 fördert die
Mineralfaserbahn 20 dann weiter in einer Längs- bzw.
Produktionsrichtung, die in 1 durch
einen mit der Bezugsziffer 26 bezeichneten Pfeil gekennzeichnet
ist.
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Die
Struktur der erzeugten Mineralfaserbahn 20 ist in der Detailansicht
gemäß 1A genauer dargestellt.
Die einzelnen Mineralfasern bilden einen relativ homogenen und lockeren
Mineralfaserverbund, wobei sie vornehmlich in Produktionsrichtung 26 in
Ebenen parallel zu den Hauptflächen 22 und 24 ausgerichtet
sind.
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Unter
erneuter Bezugnahme auf 1 wird die Mineralfaserbahn 20 weiter
einer Kompressionseinrichtung 28 mit einem oberen Förderband 30 und
einem unteren Förderband 32 zugeführt. Der
Abstand zwischen den beiden Förderbändern 30 und 32 verjüngt sich
in Produktionsrichtung 26, so dass die Mineralfaserbahn 20 auf
ihrem Weg durch die Kompressionseinrichtung 28 nach und
nach komprimiert wird. Entsprechend wird der Mineralfaserverbund
der Mineralfaserbahn 20 um ein vorbestimmtes Maß verdichtet,
wobei die in 1A dargestellte Ausrichtung der
Mineralfasern während
dieser Komprimierung nahezu unverändert bleibt.
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Zudem
werden die Förderbänder 30, 32 der Kompressionseinrichtung
pendelnd auf- und abbewegt, was in 1 durch
den mit der Bezugsziffer 34 bezeichneten Doppelpfeil angedeutet
ist und worauf nachfolgend noch näher eingegangen wird.
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Nach
dem Verlassen der Kompressionseinrichtung 28 wird die nunmehr
verdichtete Mineralfaserbahn 20 einer weiteren Verarbeitungsstation 36 zugeführt, die
ebenfalls ein oberes Förderband 38 und
ein unteres Förderband 40 umfasst.
Die Förderbänder 38 und 40 der
Verarbeitungsstation 36 weisen eine geringere Fördergeschwindigkeit
als die Förderbänder 30 und 32 der
Kompressionseinrichtung 28 auf. Diese geringere Fördergeschwindigkeit
führt zusammen
mit der Pendelbewegung der Förderbänder 30, 32 der
Kompressionseinrichtung 28 dazu, dass die Mineralfaserbahn 20 bei
ihrem Eintritt in die Verarbeitungsstation 36 mäandrierend
gefaltet und gleichzeitig in Produktionsrichtung 26 zusammengeschoben
wird, sodass eine erste Kompression und damit Erhöhung der
Rohdichte in Produktionsrichtung 26 aufgeführt wird.
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Unmittelbar
nach der Verarbeitungsstation 36 wird die Mineralfaserbahn 20 dann
einer weiteren Kompressionseinrichtung 42 zugeführt, die
ein oberes Förderband 44 und
ein unteres Förderband 46 aufweist,
welche Förderbänder 44, 46 eine
gegenüber
den Förderbänder 38, 40 der
Verarbeitungsstation 36 geringere Fördergeschwindigkeit aufweisen. Entsprechend
wird die Mineralfaserbahn 20 in Produktionsrichtung 26 zusammengeschoben
und komprimiert, wodurch eine Mineralfaserbahn 20 mit der
in 1B dargestellten Struktur erzeugt wird. Die mäandrierend
gefaltete und komprimierte Mineralfaserbahn 20 weist nunmehr
eine Dichte im Bereich von beispielsweise 60 kg/m3 auf.
In einem mittleren Bereich 48 der Mineralfaserbahn 20 sind
die Mineralfasern im wesentlichen rechtwinklig zu den Hauptflächen 22 und 24,
also quer zur Produktionsrichtung 26 ausgerichtet, wodurch
der mittlere Bereich 48 eine hohe Querzugfestigkeit in
Richtung der Flächennormalen
der Mineralfaserbahn 20 bei hoher Wärmedämmleistung aufweist. Im oberen
und unteren Randbereich 50 und 52, also in den
Umlenkbereichen der mäandrierend
abgelegten Mineralfaserbahn, sind die Mineralfasern hingegen im
wesentlichen parallel zu den Hauptflächen 22 und 24 in
Produktionsrichtung 26 ausgerichtet. Die Randbereiche 50 und 52 weisen
somit eine geringere Querzugfestigkeit in Richtung der Flächennormalen
der Mineralfaserbahn 20 als der mittlere Bereich 48 auf.
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Unter
erneuter Bezugnahme auf 1 wird die Mineralfaserbahn
nach dem Verlassen der Kompressionseinrichtung 42 nacheinander
zwei Trennstationen 54 und 56 zugeführt. Diese
Trennstationen 54 und 56 umfassen jeweils zwei
gegenüberliegende Antriebsräder 58 mit
in Produktionsrichtung 26 ausgerichteten Drehachsen, die
jeweils ein umlaufendes Sägeblatt 60 antreiben,
mit dem der obere Randbereich 50 und der untere Randbereich 52 der
Mineralfaser bahn 20 abgetrennt werden. Auf diese Weise werden
die in Produktionsrichtung 26 und parallel zu den Hauptflächen 22 und 24 der
Mineralfaserbahn 20 angeordneten Mineralfasern des oberen
und unteren Randbereiches 50 und 52 größtenteils
entfernt, was in den 1C und 1D dargestellt
ist. Durch Abtrennen dieser Mineralfasern wird die Gesamtquerzugfestigkeit
sowie die Gesamtwärmedämmleistung der
Mineralfaserbahn 20 nochmals erhöht.
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Die
abgetrennten Randbereiche 50 und 52, die eine
Dichte im Bereich von 60 kg/m3 aufweisen und
deren Mineralfasern im wesentlichen in Produktionsrichtung 26 ausgerichtet
sind, können
nun weiteren Verarbeitungsstationen zwecks Weiterverarbeitung zugeführt werden,
was in 1 nicht dargestellt ist.
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Ein
durch Abtrennen der Randbereiche 50 und 52 erzeugtes
Dämmstoffelement 60 besteht
im wesentlichen nur noch aus dem mittleren Bereich 48 mit
im wesentlichen rechtwinklig zu den Hauptflächen 22 und 24 und
quer zur Produktionsrichtung 26 ausgerichteten Mineralfasern.
Das Dämmstoffelement 60 wird
nach Passieren der Trennstationen 54 und 56 einem
Härteofen 62 zugeführt, in
dem das oder die Bindemittel ausgehärtet wird bzw. werden. Im Härteofen 62 kommen
die Oberflächenzonen
der Mineralfaserbahn 60 mit nicht dargestellten Förderbändern einer
Fördereinrichtung
des Härteofens 62 in
Kontakt, wodurch eine weitere geringfügige Komprimierung stattfindet.
Der Abstand der Förderbänder der
Fördereinrichtung
des Härteofens 62 ist
jedoch derart gewählt,
dass die Dicke der Oberflächenzone, welche
die Komprimierung erfährt,
geringer als 1,0 mm, besser noch geringer als 0,5 mm ist. Auf diese Weise
wird die Querzugfestigkeit der Mineralfaserbahn 60 im Härteofen 62 nur
geringfügig
herabgesetzt.
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Ein
wesentlicher Vorteil der in 1 dargestellten
ersten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
besteht darin, dass die Randbereiche 50 und 52 der
Mineralfaserbahn 20 abgetrennt werden, bevor diese dem
Härteofen 62 zugeführt wird.
Die Randbereiche 50 und 52 lassen sich somit problemlos
weiterverarbeiten, beispielsweise zu Dämmplatten mit einer Dichte
von über
80 kg/m3, zu Rohrschalen mit Dichten von über 80 kg/m3, zu Akustikdeckenplatten, bei denen eine
flache Lagerung der Mineralfasern erforderlich ist, um Durchbiegungen gering
zu halten, oder zu Formkörpern
mit hoher Dichte.
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Die
Randbereiche 50 und 52, die einen erhöhten Bindemittelgehalt
oder andere Bindemittel aufweisen, werden ferner bevorzugt zu Formkörpern oder
besonders hoch verdichteten Platten, beispielsweise für Fassadenverkleidungen,
verpresst.
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2 zeigt
eine perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens.
Wie bei dem in 1 dargestellten Verfahren wird
auch hier eine Mineralfaserbahn 20 erzeugt, was in 2 jedoch
nicht nochmals dargestellt ist. Diese Mineralfaserbahn 20 wird
einer Pendelstation 64 der Schwerkraft folgend in vertikaler Richtung
zugeführt.
Die Pendelstation 64 umfasst ein oberes Förderband 66 sowie
ein unteres Förderband 68 und
kann eine Pendelbewegung ausführen.
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Die
Struktur der der Pendelstation 64 zugeführten Mineralfaserbahn 20 ist
in 2A dargestellt und entspricht im wesentlichen
der in 1A gezeigten Struktur. Die einzelnen
Mineralfasern sind in Produktionsrichtung, und im wesentlichen parallel
zu den Hauptflächen 22 und 24 der
Mineralfaserbahn 20 angeordnet.
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Die
Mineralfaserbahn 20 verlässt die Pendelstation 64 in
vertikaler Richtung und wird auf einem Förderband 70 abgelegt,
das die Mineralfaserbahn 20 dann weiter in eine horizontale
Richtung fördert. Während des
Ablegens der Mineralfaserbahn 20 auf dem Förderband 70 führt die
Pendelstation 64 eine Pendelbewegung quer zur Förderrichtung
des Förderbandes 70 aus,
wodurch einzelne Abschnitte 72 und 74 der Mineralfaserbahn 20 zickzackförmig derart
angeordnet werden, dass sie einander zumindest teilweise überlappen.
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Eine
auf diese Weise erzeugte Mineralfaserbahn 80 ist in 2B im
Detail dargestellt und weist eine Struktur auf, bei der die Ausrichtung
der Mineralfasern in der Mineralfaserbahn 80 durch die
Bildung der Abschnitte 72 und 74 nicht mehr einheitlich
ist. Die Mineralfasern sind nicht länger in Richtung der Produktionsrichtung
der Mineralfaserbahn 80 sondern quer zu dieser, jedoch
weiterhin im wesentlichen parallel zu den Hauptflächen 22 und 24 angeordnet.
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Die
Mineralfaserbahn 80 wird anschließend weiter zu einer Kompressionseinrichtung 28 bewegt, die
der in 1 dargestellten Kompressionseinrichtung 28 entspricht.
In der Kompressionseinrichtung 28 wird der Mineralfaserverbund
der Mineralfaserbahn 80 um ein vorbestimmtes Maß in rechtwinklig zu
ihren Hauptflächen
verdichtet, wobei die in 2B dargestellte
Ausrichtung der Mineralfasern während
dieser Komprimierung nahezu unverändert bleibt.
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Die
Kompressionseinrichtung 28 weist zwei Förderbänder 30 und 32 auf,
die in ihrem Abstand veränderbar
sind und eine pendelnde Bewegung ausführen, was in 2 durch
den mit der Bezugsziffer 34 bezeichneten Doppelpfeil angedeutet
ist.
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Nach
dem Verlassen der Kompressionseinrichtung 28 wird die nunmehr
verdichtete Mineralfaserbahn 80 einer weiteren Verarbeitungsstation 36 zugeführt, die
der in 1 dargestellten Verarbeitungsstation 36 entspricht.
Die Förderbänder 38 und 40 der
Verarbeitungsstation 36 weisen wiederum eine geringere
Fördergeschwindigkeit
als die Förderbänder 30 und 32 der
Kompressionseinrichtung 28 auf, so dass die Mineralfaserbahn 80 bei
ihrem Eintritt in die Verarbeitungsstation 36 mäandrierend
gefaltet und in Produktionsrichtung zusammengeschoben wird.
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Unmittelbar
nach der Verarbeitungsstation 36 wird die Mineralfaserbahn 80 dann
wie bei der unter Bezugnahme auf 1 beschriebenen
Ausführungsform
einer weiteren Kompressionseinrichtung 42 zugeführt und
dort in Produktionsrichtung komprimiert, wodurch eine Mineralfaserbahn 80 mit
dem in 2C dargestellten Querschnitt
erzeugt wird. Die mäandrierend
gefaltete und komprimierte Mineralfaserbahn 80 weist nunmehr
eine Dichte im Bereich von beispielsweise 60 kg/m3 auf.
In einem mittleren Bereich 82 der Mineralfaserbahn 80 sind
die Mineralfasern in einem steilen bis sehr steilen Winkel zu ihren
Hauptflächen
und quer zur Produktionsrichtung ausgerichtet, wodurch der mittlere
Bereich 82 eine hohe Querzugfestigkeit bei relativ hoher
Wärmedämmleistung
aufweist. Im oberen und unteren Randbereich 84 und 86,
also in den Umlenkbereichen der mäandrierend gefalteten Mineralfaserbahn 80,
sind die Mineralfasern hingegen im wesentlichen parallel zu ihren
Hauptflächen
und quer zur Produktionsrichtung ausgerichtet. Die Randbereiche 50 und 52 weisen
somit eine geringere Querzugfestigkeit als der mittlere Bereich 82 auf.
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Unter
erneuter Bezugnahme auf 2 wird die Mineralfaserbahn 80 nach
dem Verlassen der Kompressionseinrichtung 42 wie bei der
ersten Ausführungsform
nach 1 nacheinander zwei Trennstationen 54 und 56 zugeführt, die
den oberen Randbereich 84 und den unteren Randbereich 86 der
Mineralfaserbahn 80 abtrennen. Auf diese Weise werden die
parallel zu den Hauptflächen
der Mineralfaserbahn 80 und quer zur Produktionsrichtung
angeordneten Mineralfasern des oberen und unteren Randbereiches 84 und 86 größtenteils
entfernt, was hier nicht näher
dargestellt ist. Durch Abtrennen dieser Mineralfasern wird die Gesamtquerzugfestigkeit sowie
die Gesamtwärmedämmleistung
der Mineralfaserbahn 80 nochmals erhöht.
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Die
abgetrennten Randbereiche 84 und 86, die beispielhaft
eine Dichte im Bereich von 60 kg/m3 aufweisen,
können
nun wie unter Bezugnahme auf 1 bereits
beschrieben weiteren Verarbeitungsstationen zwecks Weiterverarbeitung
zugeführt
werden, was in 2 nicht näher dargestellt ist.
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Eine
durch Abtrennen der Randbereiche 84 und 86 erzeugte
Mineralfaserbahn, die im wesentlichen nur noch aus dem mittleren
Bereich 82 besteht, wird nach Passieren der Trennstationen 54 und 56 einem
Härteofen 62 zugeführt, in
dem das oder die Bindemittel ausgehärtet wird bzw. werden. Im Härteofen 62 kommen
die Oberflächenzonen
der Mineralfaserbahn mit nicht dargestellten Förderbändern einer Fördereinrichtung
des Härteofens 62 in
Kontakt, wodurch eine weitere geringfügige Komprimierung stattfindet.
Der Abstand der Förderbänder der
Fördereinrichtung
des Aushärtofens 62 ist
jedoch wiederum derart gewählt,
dass die Dicke der Oberflächenzone, welche
die Komprimierung erfährt,
geringer als 1,0 mm, besser noch geringer als 0,5 mm ist. Auf diese Weise
wird die Querzugfestigkeit der Mineralfaserbahn im Härteofen 62 nur
geringfügig
herabgesetzt.
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Die
vorliegende Erfindung ist nicht auf die beiden zuvor beschriebenen
Ausführungsformen
beschränkt.
Es sind weitere Modifikationen möglich, ohne
den durch die beiliegenden Ansprüche
definierten Schutzbereich zu verlassen.
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- 10
- Ofen
- 12
- Mineralfaserschmelze
- 14
- Ausguss
- 16
- Rad
- 18
- erstes
Förderband
- 19
- zweites
Förderband
- 20
- Mineralfaserbahn
- 22
- Hauptfläche
- 24
- Hauptfläche
- 26
- Pfeil
- 28
- Pressstation
- 30
- oberes
Förderband
- 32
- unteres
Förderband
- 34
- Doppelpfeil
- 36
- Verarbeitungsstation
- 38
- oberes
Förderband
- 40
- unteres
Förderband
- 42
- Stauchstation
- 44
- oberes
Förderband
- 46
- unteres
Förderband
- 48
- mittlerer
Bereich
- 50
- oberer
Randbereich
- 52
- unterer
Randbereich
- 54
- Trennstation
- 56
- Trennstation
- 58
- Antriebsrad
- 60
- Mineralfaserbahn
- 62
- Aushärtofen
- 64
- Pendelstation
- 66
- oberes
Förderband
- 68
- unteres
Förderband
- 70
- Förderband
- 72
- Abschnitt
- 74
- Abschnitt
- 76
- Produktionsrichtung
- 80
- Mineralfaserbahn
- 82
- mittlerer
Bereich
- 84
- oberer
Randbereich
- 86
- unterer
Randbereich