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DE102005003203B3 - Vorrichtung mit einem Drehkörper in einer Druckmaschine - Google Patents

Vorrichtung mit einem Drehkörper in einer Druckmaschine Download PDF

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DE102005003203B3
DE102005003203B3 DE200510003203 DE102005003203A DE102005003203B3 DE 102005003203 B3 DE102005003203 B3 DE 102005003203B3 DE 200510003203 DE200510003203 DE 200510003203 DE 102005003203 A DE102005003203 A DE 102005003203A DE 102005003203 B3 DE102005003203 B3 DE 102005003203B3
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Manfred Kepert
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Koenig and Bauer AG
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Koenig and Bauer AG
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Abstract

Es wird eine Vorrichtung mit einem Drehkörper in einer Druckmaschine beschrieben, der einen Hohlraum umfasst, einem eine Stirnwand des Hohlraums durchstoßenden und in diesen eingreifenden Lagerzapfen und einem innerhalb des Hohlraums angeordneten, mit einem flüssigen Schmiermittel geschmierten Lager, durch das der Drehkörper an dem Lagerzapfen drehbar abgestützt ist. In einer ersten Kammer des Hohlraums zwischen Lager und Stirnwand weist der Lagerzapfen wenigstens einen über eine Wand des Hohlraums streichenden Abstreifer zum Abstreifen von die Wand benetzendem Schmiermittel sowie einen Kanal mit beim Abstreifer angeordnetem Kanaleingang, der die erste Kammer mit einer als Schmiermittelreservoir dienenden, auf einer von der Stirnwand abgewandten Seite des Lagers befindlichen zweiten Kammer des Hohlraums zum Rückleiten des Schmiermittels von der ersten Kammer zur zweiten Kammer verbindet, auf.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung mit einem Drehkörper in einer Druckmaschine gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Um ein Auslaufen des flüssigen Schmiermittels zu vermeiden, ist es bei derartigen Vorrichtungen bekannt, die Stirnwand des Hohlraums mittels Dichtelementen wie z.B. Dichtringen abzudichten. Nachteilig ist daran, dass die Dichtelemente einem Verschleiß unterliegen und dadurch mit der Zeit undicht werden. Handelt es sich bei dem Drehkörper um einen Zylinder einer Druckmaschine, dann wird durch das auslaufende Schmiermittel eine von der Druckmaschine verarbeitete Papierbahn verschmutzt. Aus diesem Grund sind Zylinder in Druckmaschinen fettgeschmiert gelagert. Dazu sind Verteilereinrichtungen notwendig, um die bis zu zweihundert Schmierstellen der Druckmaschine mit Schmierfett zu versorgen. Diese Verteilereinrichtungen sind aber kostspielig und erfordern einen hohen Montageaufwand. Zudem werden Spezialfette benötigt, die gegenüber flüssigen Schmiermitteln erheblich teurer sind. Zylinder, die aus produktionstechnischen Gründen nicht rotieren, werden dabei unnötig geschmiert, was zu einem hohen Fettverbrauch führt. Es ist daher wünschenswert, um Lagerzapfen drehbare Drehkörper derart mittels flüssigkeitsgeschmierten Lagern lagern zu können, dass ein Austreten von flüssigem Schmiermittel vermieden wird, und dabei auf verschleißende Dichtungen verzichten zu können.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung mit einem Drehkörper in einer Druckmaschine zu schaffen.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
  • Bei der Vorrichtung wird eine verschleißfreie Abdichtung des mit flüssigem Schmiermittel geschmierten Lagers erreicht. Die Abdichtung ist sicher und zuverlässig, so dass auch nach längerem Betrieb der Vorrichtung kein Schmiermittel aus dem Hohlraum austreten kann. In der Vorrichtung ist es möglich, bisher fettgeschmierte Lager durch ölgeschmierte Lager zu ersetzen. Insbesondere bei Druckmaschinen, bei denen Drehkörper in Form von Zylindern und Walzen eingesetzt werden, und wo ein Austreten von Öl kritisch ist, da dies zu einer Verschmutzung von Druckprodukten führt, ist dies von Vorteil. Durch den Einsatz der Vorrichtung in Druckmaschinen kann auf die nachteilige Fettschmierung verzichtet werden, da nunmehr eine Schmierung der Lager mit flüssigem Schmiermittel ermöglicht wird, ohne dass die Gefahr eines Leckens des Lagers und einer Verschmutzung der Druckprodukte durch ausgetretenes Schmiermittel besteht.
  • Ganz besonders bevorzugt erweitert sich der Querschnitt der zweiten Kammer zum Lager hin. Eine solche Formgebung der zweiten Kammer begünstigt den Zulauf von auf einer umfänglichen Wand der zweiten Kammer befindlichem Schmiermittel zum Lager aufgrund der bei der Drehung des Drehkörpers auftretenden Fliehkräfte.
  • Vorteilhafterweise umfasst die von dem Abstreifer überstrichene Wand eine Umfangswand der ersten Kammer, denn an dieser sammelt sich unter dem Einfluss der Fliehkraft bei der Drehung des Drehkörpers das Schmiermittel. Sie kann auch die Stirnwand selber umfassen, um gegebenenfalls von dieser daran gespritztes Schmiermittel abzustreifen.
  • Bevorzugt weist die Vorrichtung eine der ersten Kammer jenseits der Stirnwand vorgelagerte dritte Kammer und einen Durchlass zwischen dritter und erster Kammer auf, wobei die dritte Kammer einen kleineren Radius aufweist als die erste Kammer und eine Entfernung des Durchlasses von der Achse des Lagerzapfens dem Radius der dritten Kammer entspricht. Die dritte Kammer dient als zusätzliche Sicherung zum Auffangen von möglicherweise doch unbeabsichtigt aus dem Durchbruch ausgetretenen Schmiermittel.
  • Aufgrund der Fliehkräfte während des Drehens des Drehkörpers sammelt sich das Schmiermittel auf einer umfänglichen Wand der dritten Kammer und ist bestrebt, sich auf dieser zu verteilen. Dadurch gelangt das Schmiermittel durch den bei der umfänglichen Wand angeordneten Durchlass in die erste Kammer. Weil der Radius der dritten Kammer kleiner ist als der Radius der ersten Kammer, kann umgekehrt kein Schmiermittel durch den Durchlass von der ersten Kammer in die dritte Kammer gelangen. Somit ist gewährleistet, dass auch kleinste Leckschmiermittelmengen durch den Durchlass wieder dem Schmiermittelkreislauf zugeführt werden.
  • Bei dem Kanal kann es sich entweder um eine entlang der Oberfläche des Lagerzapfens verlaufende Nut handeln oder aber um eine vollständig innerhalb des Lagerzapfens verlaufende Bohrung. Letztere Variante ist bevorzugt, da sie einen vom übrigen Schmiermittelkreislauf unbehinderten Fluss des Schmiermittels von der ersten Kammer in die zweite Kammer gewährleistet.
  • Es ist möglich, den Lagerzapfen mit zwei geschlitzten Flanschen auszubilden, und den Abstreifer als eine in die Schlitze eingefügte Platte vorzusehen. Die Platte kann parallel oder schräg zur Längsachse des Lagerzapfens angeordnet sein. Besonders bevorzugt weist eine solche Ausführung auf wenigstens einer Seite der Platte eine sich zwischen den Flanschen erstreckende Fläche auf, die mit den Flanschen und der Platte einen zum Kanaleingang führenden Zufluss für das Schmiermittel bildet. Ein solcher Zufluss stellt das unmittelbare Abfließen des von der Wand abgestreiften Schmiermittels in den Kanaleingang sicher, ohne dass das abgestreifte Schmiermittel vom Lagerzapfen Wegspritzen könnte. Dabei können die Flansche auf einer Manschette des Lagerzapfens ausgebildet sein, die auf einem Mittelteil des Lagerzapfens mit vorzugsweise rundem Querschnitt aufgezogen ist.
  • Um Schmiermittel nachfüllen zu können, bzw. um altes Schmiermittel gegen neues Schmiermittel austauschen zu können, weist der Drehkörper bevorzugt einen Einlass zum Einlassen des Schmiermittels in die zweite Kammer auf. Bei diesem Einlass kann es sich beispielsweise um eine mittels einer Verschlussschraube verschlossene Öffnung handeln.
  • Bevorzugt handelt es sich bei dem Drehkörper um einen Zylinder. Der Zylinder kann entweder nur einseitig oder auch beidseitig durch eine Vorrichtung der oben beschriebenen Art auf einem jeweiligen Lagerzapfen abgestützt sein. Bei beidseitiger Lagerung kann der Zylinder zwischen den beiden Lagerstellen massiv ausgebildet sein, d.h., er kann ein Vollzylinder sein, so dass die beiden Lagerstellen vollständig voneinander getrennt sind. Bei einer weiterführenden Ausbildung weist der Zylinder Durchlässe auf, welche die beiden zweiten Kammern der jeweiligen Lagerungen miteinander verbinden, so dass die jeweiligen zweiten Kammern miteinander kommunizieren können. Eine solche Ausführung erfordert beispielsweise nur einen einzigen Einlass für Schmiermittel, während der Vollzylinder für jede der zweiten Kammern einen separaten Einlass benötigt. Im extremsten Fall kann es sich bei dem Zylinder um einen Hohlzylinder handeln, bei dem sich der Hohlraum über dessen gesamte Länge erstreckt. Bei einem solchen Zylinder fallen die zweiten Kammern der beiden Lagerungen beider Seiten zusammen und sind durch eine einzige Kammer ausgebildet, die sich über die Länge des Zylinders zwischen den beiden Lagern erstreckt.
  • Bei dem Lager kann es sich um ein Wälzlager wie z.B. ein Rollen- oder Kugellager handeln. Das Lager kann aber auch eine Mehrzahl solcher Wälzlager umfassen, wobei durchaus auch verschiedenartige Wälzlager, z.B. eine Kombination aus Rollen- und Kugellager, zu einem Lager zusammengefasst sein können.
  • Ganz besonders bevorzugt ist die Vorrichtung Teil einer Druckmaschine.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf Zeichnungen näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 ein Querschnitt durch einen Endabschnitt eines um einen Lagerzapfen drehbar gelagerten Zylinderkörper;
  • 2 eine Manschette der Vorrichtung in Vorderansicht, in seitlicher Ansicht und in Draufsicht;
  • 3 eine zweiseitig gelagerte Vollwalze;
  • 4 eine zweiseitig gelagerte Hohlwalze.
  • In 1 ist ein Querschnitt durch einen Endabschnitt eines um einen Lagerzapfen 01 drehbar gelagerten Zylinderkörpers 02 zu sehen. Der Zylinderkörper 02 weist einen Hohlraum auf, in welchen ein Endabschnitt des Lagerzapfens 01 eingreift. Innerhalb des Hohlraumes ist ein Lager 03, insbesondere ein Kugellager 03 angeordnet, auf welchem der Zylinderkörper 02 um den Lagerzapfen 01 drehbar abgestützt ist, und das den Hohlraum in eine erste Kammer 09 und eine zweite Kammer 13 unterteilt. Die Umfangswand der ersten Kammer 09 ist durch eine in den Zylinderkörper 02 eingeschobene röhrenförmige Positioniermanschette 04 gebildet. Das Lager 03 ist in dem Hohlraum fixiert, indem es zwischen der Positioniermanschette 04 und einem im umfänglich innerhalb des Hohlraumes ausgeformten Absatz 06 eingeklemmt ist. Die Positioniermanschette 04 wird wiederum von einem Sprengring 07 gehalten, der an einem von dem Lager 03 abgewandten Ende der Positioniermanschette 04 vorgesehen und in einer Ringnut des Zylinderkörpers 02 abgestützt ist. Zwischen Positioniermanschette 04 und Zylinderkörper 02 ist darüber hinaus ein O-Ring 08 zur Schmierstoffabdichtung des Hohlraums vorgesehen.
  • Die zweite Kammer 13 zeichnet sich durch einen kegelstumpfförmigen Querschnitt aus mit zum Lager 03 hin zunehmendem Querschnitt. Auf das in die zweite Kammer 13 ragende Ende des Lagerzapfens 01 ist eine Spannscheibe 14 aufgesetzt und mittels einer Schraube 16 und eines Spannstiftes 17 an diesem befestigt.
  • Ringförmige, nach innen ragende Vorsprünge der Positioniermanschette 04, die sich bis zum Lagerzapfen 01 erstrecken, bilden eine Stirnwand 29 des Hohlraums bzw. begrenzen in axialer Richtung benachbart eine dritte Kammer 11 und eine vierte Kammer 12, wobei die vom Lagerzapfen 01 durchstoßene Stirnwand 29 die erste Kammer 09 von der dritten Kammer 11 trennt.
  • In der vom Kugellager 03 und der Stirnwand 29 begrenzten ersten Kammer 09 ist auf den Lagerzapfen 01 eine in 2 in Vorderansicht, im seitlichen Querschnitt und in Draufsicht vergrößert gezeigte Manschette 18 aufgezogen. An einem Ende des röhrenförmigen Körpers der Manschette 18 ist ein ringförmiger Flansch 19 angeformt. In dem Flansch 19 ist in axialer Richtung des Lagerzapfens 01 eine Kerbe 21 geformt, in die eine Platte 24 eingesetzt und hartverlötet ist. In radialer Richtung des Flansches 19 ist in dem Flansch 19 in Höhe der Kerbe 21 eine kreisbogenartige Nut 23 ausgefräst. Die Platte 24 teilt die Nut 23 ungefähr mittig in zwei Öffnungen 20. Durch die kreisbogenartige Ausfräsung der Nut 23 der Öffnungen 20 ergibt sich ein trichterförmiger Zulauf zu einem unterhalb der Platte 24 befindlichen Durchlass 22, der zu einem Kanal 26 führt.
  • Wie 1 zeigt, ist die Platte 24 so bemessen und platziert, dass sie bei Drehen des Zylinderkörpers 02 entlang einer umfänglichen Wand 37 der Kammer 09 streicht, wobei sie in einen von dieser Wand 37 und der Stirnwand 29 gebildeten Winkel greift. Vom Durchgang 22 der Manschette 18 geht eine vertikale Bohrung im Lagerzapfen 01 aus, die mit einer von der Spitze des Lagerzapfens 01 ausgehenden axialen Bohrung zusammentrifft, wobei die beiden Bohrungen einen vollständig innerhalb des Lagerzapfens 01 verlaufenden Kanal 26 bilden. Der Kanal 26 durchquert das Kugellager 03 und mündet in die zweite Kammer 13, wo ein Endabschnitt des Kanals 26 durch eine Nut 27 innerhalb der Spannscheibe 14 gebildet ist. Alternativ könnte der Kanal auch durch eine in den Lagerzapfen gefräste axiale Nut gebildet sein.
  • Die der ersten Kammer 09 vorgelagerte zweite Kammer 11 weist einen gegenüber der ersten Kammer 09 kleineren Radius auf. Zwischen der zweiten Kammer 11 und der ersten Kammer 09 besteht ein Durchlass 28 in der Stirnwand 29, wobei eine Entfernung des Durchlasses 28 von der Achse des Lagerzapfens 01 dem Radius der zweiten Kammer 11 entspricht.
  • Während des Betriebs dreht sich der Zylinderkörper 02 mit der mit ihm verbundenen Positioniermanschette 04 mit Hilfe des Kugellagers 03 um den Lagerzapfen 01. Das Kugellager 03 ist dabei mittels Maschinenöl geschmiert, wobei die zweite Kammer 13 als Reservoir für das Öl dient. In Folge der hohen Drehzahlen des Zylinderkörpers 02, die bis zu 6000 U/min erreichen können, ist das Öl in der zweiten Kammer 13 starken Fliehkräften ausgesetzt und benetzt die kegelstumpfförmige Wand 36 der zweiten Kammer 13. Weil die zweite Kammer 13 einen sich zum Kugellager 03 erweiternden Querschnitt aufweist, fließt das Öl aufgrund der Schräge der Wand 36 der zweiten Kammer 13 und der Fliehkräfte entlang dieser Wand 36 auf das Kugellager 03 zu, tritt durch das Kugellager 03 hindurch in die Kammer 09 und schmiert es dabei. Die aufgrund der Drehung des Zylinderkörpers 02 auf das Öl in der zweiten Kammer 13 wirkende Zentrifugalkraft und damit der hydrostatische Druck des Öls nehmen mit der Drehzahl des Zylinderkörpers 02 zu, so dass sich mit zunehmender Drehzahl automatisch eine Intensivierung der Schmierung ergibt.
  • Durch das Kugellager 03 in die erste Kammer 09 eindringendes Öl benetzt überwiegend die umfängliche Wand 37 der ersten Kammer 09. Öl, das auf die Manschette 18 spritzt, tropft, da die Manschette 18 wie der gesamte Lagerzapfen 01 auch drehfest ist und stillsteht, von der Manschette 18 ab und gelangt ebenfalls auf die umfängliche Wand 37 der ersten Kammer 09. Mit Hilfe der Platte 24 wird das die umfängliche Wand 37 der ersten Kammer 09 benetzende Öl von der Wand abgerakelt, wodurch verhindert wird, dass sich das Öl in der ersten Kammer 09 staut und schließlich zum Durchbruch gelangt, wo der Lagerzapfen 01 die Stirnwand 29 durchstößt, und damit aus der ersten Kammer 09 entweicht. Weil die Platte 24 in den von der umfänglichen Wand 37 und der Stirnwand 29 gebildeten Winkel eingreift, ist gewährleistet, dass das Öl von der umfänglichen Wand 37 größtenteils abgestreift wird, noch bevor es die Stirnwand 29 überhaupt erreichen kann. Das abgerakelte Öl läuft entlang der Platte 24 im Flansch 19 und wird von dem Flansch 19 und der zum Durchgang 22 hinführenden Wand 23, die gemeinsam mit dem Flansch 19 und der Platte 24 beidseitig der Platte 24 jeweils eine grob trichterförmige Führung zum Durchlass 22 hin bilden, durch den Durchgang 22 in den Kanal 26 geleitet. Über den Kanal 26 durchquert das abgerakelte Öl das Kugellager 03 und gelangt wieder in die zweite Kammer 13 zurück.
  • Der Flansch 19 verdeckt, vom Kugellager 03 aus gesehen, den Durchbruch in der Stirnwand 29 und verhindert, dass im Kugellager 03 verspritztes Öl direkt den Durchbruch erreicht.
  • Sollten doch kleinste Ölmengen aus der ersten Kammer 09 entweichen, werden sie in der zweiten Kammer 11 abgefangen, wo sie sich wieder in Folge der Drehung der Positioniermanschette 04 auf der umfänglichen Wand der zweiten Kammer 11 ablagern und dort verteilen. Weil die zweite Kammer 11 gegenüber der ersten Kammer 09 einen kleineren Radius aufweist und beide Kammern 09; 11 über den Durchlass 28 miteinander verbunden sind, fließt das sich auf der Innenwand der zweiten Kammer 11 verteilende Öl wieder in die erste Kammer 09 zurück und wird dem Schmiermittelkreislauf wieder zurückgeführt.
  • In 3 ist zu sehen, dass der Zylinderkörper 02 auf zwei Seiten I, II auf die gleiche Weise um jeweilige Lagerzapfen 01 drehbar gelagert ist. Der einzige Unterschied zwischen den beiden Seiten I und II besteht darin, dass auf der Seite I ein Kugellager 03 zum Abstützen des Zylinderkörpers 02 auf dem Lagerzapfen 01 verwendet wird, während dazu auf der Seite II ein Rollenlager 32 verwendet wird. Der Grund dafür liegt darin, dass die Seite II als Loslager ausgebildet ist, während die Lagerung auf der Seite I als Festlager ausgebildet ist. Schließlich ist ein Einlass 31 für Öl in das Ölreservoir des Lagers auf der Seite II zu sehen, welcher mit einer Verschlussschraube verschlossen ist. Einen entsprechenden Einlass weist auch die Lagerung auf der Seite I auf, die aber in der gezeigten Stellung des Zylinderkörpers 02 in 3 und in der 1 verdeckt und daher nicht sichtbar ist.
  • Eine alternative Ausführung des Zylinderkörpers 02 zeigt die 4. Im Fall der 4 ist der Zylinderkörper 02 ein Hohlzylinder, dessen Hohlraum sich über die gesamte Länge des Zylinderkörpers 02 erstreckt. Dies bedeutet insbesondere, dass die zu den jeweiligen Lagerungen auf den Seiten I, II gehörenden Kammern Teile ein und desselben Hohlraumes sind. Insbesondere die Ölreservoire der Lagerungen auf den Seiten I und II sind durch ein und dieselbe sich vom Lager 03 bis zum Lager 32 durch den Zylinderkörper 02 erstreckende Kammer 33 gebildet. In ihren einander abgewandten Endabschnitten weist die Kammer 33 Endabschnitte auf, deren Querschnitt sich auf das jeweilige Lager 03; 32 zu vergrößert. Beim vorliegenden Zylinderkörper 02 ist nur ein einziger Einlass 31 notwendig, mit dem beide Lager mit Öl versorgt werden können, da das Öl durch die Kammer 33 von einem Lager 03; 32 zum jeweils anderen Lager 03; 32 fließen kann.
  • 01
    Lagerzapfen
    02
    Zylinder; Zylinderkörper; Drehkörper
    03
    Lager; Kugellager
    04
    Positioniermanschette
    05
    06
    Absatz
    07
    Sprengring
    08
    O-Ring
    09
    Kammer, erste
    10
    11
    Kammer, dritte
    12
    Kammer, vierte
    13
    Kammer, zweite
    14
    Spannscheibe
    15
    16
    Schraube
    17
    Spannstift
    18
    Manschette
    19
    Flansch
    20
    Öffnungen
    21
    Kerbe
    22
    Durchgang; Durchlass; Kanaleingang
    23
    Nut; Wand; Ausfräsung
    24
    Abstreifer; Platte
    25
    26
    Kanal
    27
    Nut
    28
    Durchlass
    29
    Wand; Stirnwand
    30
    31
    Einlass
    32
    Lager; Rollenlager
    33
    Kammer
    34
    Innenraum
    35
    36
    Wand
    37
    Wand; Umfangswand

Claims (19)

  1. Vorrichtung mit einem Drehkörper (02) in einer Druckmaschine, der einen Hohlraum aufweist, einem eine Stirnwand (29) des Hohlraums durchstoßenden und in diesen eingreifenden Lagerzapfen (01) und einem innerhalb des Hohlraums angeordneten, mit einem flüssigen Schmiermittel geschmierten Lager (03; 32), durch das der Drehkörper (02) an dem Lagerzapfen (01) drehbar abgestützt ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerzapfen (01) in einer ersten Kammer (09) des Hohlraums zwischen Lager (03; 32) und Stirnwand (29) wenigstens einen über eine Wand (37; 29) des Hohlraums streichenden Abstreifer (24) zum Abstreifen von die Wand (37) benetzendem Schmiermittel sowie einen Kanal (26) mit beim Abstreifer (24) angeordnetem Kanaleingang (22) aufweist, der die erste Kammer (09) mit einer als Schmiermittelreservoir dienenden, auf einer von der Stirnwand (29) abgewandten Seite des Lagers (03) befindlichen zweiten Kammer (13) des Hohlraums zum Rückleiten des Schmiermittels von der ersten Kammer (09) zur zweiten Kammer (13) verbindet.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Querschnitt der zweiten Kammer (13) zum Lager (03) hin erweitert.
  3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die vom Abstreifer (24) überstrichene Wand (37) eine Umfangswand (37) der ersten Kammer (09) umfasst.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die vom Abstreifer (24) überstrichene Wand (29) die Stirnwand (29) umfasst.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine der ersten Kammer (09) jenseits der Stirnwand (29) vorgelagerte dritte Kammer (11) und einen Durchlass (28) zwischen dritter (11) und erster Kammer (09), wobei die dritte Kammer (11) einen kleineren Radius aufweist als die erste Kammer (09) und eine Entfernung des Durchlasses (28) von der Achse des Lagerzapfens (01) dem Radius der dritten Kammer (11) entspricht.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kanal (26) eine innerhalb des Lagerzapfens (01) verlaufende Bohrung ist.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerzapfen (01) einen Flansch (19), in den eine Kerbe (21) gebildet ist, aufweist und der Abstreifer (24) eine in die Kerbe (21) eingefügte Platte (24) ist.
  8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in radialer Richtung des Lagerzapfens (01) in Höhe der Abstreifer (24) zwei Öffnungen (20) mit kreisbogenartiger Ausfräsung (23) angeordnet sind.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die kreisbogenartige Nut (23) einen zum Kanaleingang (23) führenden trichterförmigen Zufluss bildet.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7, 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Flansch (19) auf einer Manschette (18) des Lagerzapfens (01) ausgebildet sind.
  11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Drehkörper (02) einen Einlass (31) zum Einlassen des Schmiermittels in die zweite Kammer (13) aufweist.
  12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Drehkörper (02) ein Zylinder (02) ist.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Zylinder (02) zweiseitig durch ein jeweiliges Lager (03; 32) auf jeweiligen Lagerzapfen (01) abgestützt ist.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweiligen zweiten Kammern (13) miteinander kommunizieren.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Zylinder (02) ein Hohlzylinder ist, bei dem sich der Hohlraum über dessen gesamte Länge erstreckt.
  16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Lager (03; 32) wenigstens ein Wälzlager umfasst.
  17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Drehkörper (02) eine Bandwalze eines Falzapparates ist.
  18. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstreifer (24) in Umfangsrichtung Schmiermittel abstreifend angeordnet ist.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Abstreifer (24) in axialer Richtung des Drehkörpers (02) erstreckt.
DE200510003203 2005-01-24 2005-01-24 Vorrichtung mit einem Drehkörper in einer Druckmaschine Expired - Fee Related DE102005003203B3 (de)

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