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Die
Erfindung betrifft eine Reingungsvorrichtung für den Scherkopf eines Trockenrasierapparates nach
den Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1.
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Eine
Reinigungsvorrichtung für
elektrisch betriebene Trockenrasierapparate ist bereits aus der
EP 0 664 973 B1 bekannt.
Bei dieser Reinigungsvorrichtung wird der Trockenrasierapparat während eines
Reinigungsvorganges an seinem einen scherkopfseitigen Ende in dem
Aufnahmeteil und an seinem entgegengesetzten bodenseitigen Ende
durch eine Verriegelungseinrichtung in Längsrichtung unverschiebbar
in der Reinigungsvorrichtung gehalten. Ein Herausnehmen des Trockenrasierapparates
ist erst dann möglich,
wenn die Verriegelungseinrichtung gelöst und die in das bodenseitige
Ende des Rasierergehäuses
eingreifenden elektrischen Kontaktelemente aus dem Gehäuse herausgefahren
sind. Zum Trocknen des Scherkopfes dient hier ein von einem elektrischen
Motor angetriebenes Gebläse,
dessen Luftstrom den im Aufnahmeteil gelagerten Scherkopf umbläst und so
diesen sowohl von außen wie
von innen trocknet.
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Aus
der
DE 102 09 326
C1 ist weiterhin eine Reinigungsvorrichtung der eingangs
beschriebenen Art bekannt, bei der mit einer induktiven Heizeinrichtung
die Metallteile im Scherkopf, also insbesondere die Scherfolie und
das Untermesser erhitzt werden. Auf diese Weise können einerseits
die erhitzten Metallteile die Reinigungsflüssigkeit bereits während eines
Reinigungsvorganges erwärmen
und andererseits können
sie nach dem Reinigungsvorgang zu einer schnellen Trocknung des
Scherkopfes führen. Insbesondere
kann auch bei entsprechender Temperaturerhöhung der Metallteile eine Desinfektion
ohne das Verdampfen von Reinigungsflüssigkeit erreicht werden. Bei
dieser Reinigungsvorrichtung kann allerdings der Trockenrasierapparat
nach Lösen
der Verriegelungseinrichtung entnommen werden, obwohl der Scherkopf
und somit die Scherfolie noch viel zu heiß sind. Die Folge können bei
einem direkt anschließendem
Rasiervorgang Verbrennungen an der Haut einer Bedienungsperson sein.
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Aufgabe
der Erfindung ist es daher, eine Reinigungsvorrichtung zu schaffen,
mit der ein zu frühes Herausnehmen
des Trockenrasierapparates aus der Reinigungsvorrichtung vermieden
wird. Dabei soll die Reinigungsvorrichtung einfach und kostengünstig im Aufbau
sein.
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Diese
Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs
1 gelöst.
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Dadurch,
daß die
Verriegelungseinrichtung den Rasierapparat zu seiner Entnahme aus
der Reinigungsvorrichtung erst dann freigibt, wenn an der metallischen
Scherfolie eine zum Rasieren angemessene Temperatur vorhanden ist,
werden beim direkt anschließenden
Rasiervorgang Verbrennungen an der Haut vermieden. Erfindungsgemäß ist also
ein von der Temperatur des Scherkopfes abhängiges Steuerelement in der
Reinigungsvorrichtung ausgebildet, das die Verriegelungseinrichtung
temperaturabhängig
steuert. Das Steuerelement kann zur Steuerung der Verriegelungseinrichtung
einerseits direkt auf diese einwirken, es kann aber auch andererseits mechanisch
elektrisch oder gar hydraulisch auf die Verriegelungseinrichtung
einwirken.
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An
dieser Stelle wird noch erwähnt,
daß selbstverständlich unter
einem Trockenrasierapparat auch diejenigen elektrisch betriebenen
Rasierapparate zu verstehen sind, mit denen man auch eine Rasur
unter Wasser ausführen,
bzw. bei denen man während
eines Rasiervorganges eine Lotion zuführen kann, um so ein besseres
Rasierergebnis bzw. ein höheres
Wohlbefinden einer Bedienungsperson zu erreichen. Wichtig ist, daß die Rasierapparate
mit aneinander gleitenden Ober- und Untermessern, sei es in beidseitig
gezackter oder in einseitig folienartiger Ausführung mit einem Untermesser,
ausgestattet und elektrisch angetrieben sind.
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Nach
den Merkmalen des Patentanspruchs 2 wird als Steuerelement ein temperaturempfindliches
Element vorgeschlagen, das der Wärme
der Heizeinrichtung ausgesetzt ist. Dabei wird das temperaturempfindliche
Element so ausgelegt und so weit von der Heizeinrichtung entfernt
angeordnet, daß eine
Sperrung der Verriegelungseinrichtung solange erfolgt, solange die
Temperatur am Scherkopf und somit an der Scherfolie für den Kontakt
an der Haut zu hoch ist. Selbstverständlich wäre es auch denkbar, das temperaturempfindliche
Element auch in Nähe
des Scherkopfes anzuordnen und somit die Temperatur direkt am Scherkopf
abzugreifen, dies wäre
aber aus technischen Gründen
derzeit nur mit höherem
Aufwand möglich.
Als Heizeinrichtung hat sich eine induktive Heizeinrichtung als
besonders vorteilhaft bewährt,
da diese unterhalb des Aufnahmeteils angeordnet ist und deren magnetische
Felder durch das Aufnahmeteil und durch die im Aufnahmeteil befindliche
Reinigungsflüssigkeit
durchdringen und so die metallenen Teile im Scherkopf erreichen und
diese erwärmen.
Auf diese Weise bleibt die Wicklung der Heizeinrichtung von Flüssigkeit
geschützt
und ist somit äußerst langlebig.
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Als
besonders einfach herzustellendes, kostengünstiges und sich in ausreichendem
Maße ausdehnendes
und zusammenziehendes Bauteil hat sich gemäß den Merkmalen des Patentanspruchs
3 eine metalliche Feder bewährt,
die aus einem Memory-Metall besteht. Denkbar ist jedoch auch der
Einsatz eines Bi-Metalls anstelle des Memory-Metalls. Die Feder
kann entweder eine Blattfeder, Spiralfeder oder ein sonst gebogenes
Blechelement sein, das sich bei Temperatur besonders nennenswert
ausdehnt, bzw. verbiegt. Bei einem derartigen temperaturempfindlichen
Element läßt sich
bei Erwärmung und
somit einer entsprechenden Ausdehnung seine Ausdehnkraft besonders
einfach auf ein Sperrelement mechanisch übertragen, damit dieses zur
Blockierung des Rasierapparates in eine am Trockenrasierapparat
ausgebildete Ausnehmung, Hinterschneidung. Vorsprung oder in sonst
einen Eingriff eingreifen kann. Ein Entnehmen des Trockenrasierapparates
von Hand ist dann nicht mehr möglich.
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Um
eine selbsttätige
Rückführung des Sperrelementes
in seine Ausgangslage zu erreichen, sind die Merkmale des Patentanspruchs
4 vorgesehen. Bleibt also die Heizeinrichtung über eine gewisse Zeit eingeschaltet,
so dehnt sich aufgrund der Wärmestrahlung
und/oder der Wärmeleitung – letzteres
allerdings nur, wenn ein Berührungskontakt
zwischen dem Sperrelement und der Heizeinrichtung besteht – und/oder
der durch induzierte Wirbelströme entstehenden
Wärme in
Metallteilen das temperaturempfindliche Element aus und bewegt das
Sperrelement in eine Ausnehmung, Vorsprung oder Hinterschnitt des
Trockenrasierapparates. Gleichzeitig wird bei der Verschiebung des
Sperrelements eine Feder vorgespannt, wobei dessen Federkraft kleiner
ist als die bei Ausdehnung des temperaturempfindlichen Elements
entstehende Kraft. Bei Abkühlung
zieht sich das temperaturempfindliche Element wieder zusammen bzw.
seine Kraft läßt wieder
nach. Dadurch kann nun die Feder wirksam werden, indem sie das Sperrelement
aus der Ausnehmung, Vorsprung oder Hinterschneidung herausbewegt
Dabei gibt das Sperrelement wieder den Trockenrasierapparat zu seiner
Entnahme frei. Auf diese Weise entsteht eine automatische Sperreinrichtung,
die unbeeinflußt
einer Bedienungsperson den Rasierapparat in der Reinigungsvorrichtung
versperrt, wenn eine zu hohe Temperatur am Scherkopf vorhanden ist
und die diesen wieder frei gibt, wenn die Temperatur am Scherkopf
ausreichend weit gesunken ist, vorzugsweise unter 40 Grad Celsius.
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Nach
dem Merkmal des Patentanspruchs 5 ist dem Steuerelement ein von
Hand betätigbares Betätigungselement
vorgeschaltet, durch das beim Einschalten der Reinigungsvorrichtung
das Sperrelement durch die Kraft einer Hand einer Bedienungsperson
in seine Verriegelungsstellung gelangt. Dabei wird gleichzeitig
die elektrische Steuervorrichtung der Reini gungsvorrichtung eingeschaltet
und es wird ein Reinigungsprozess gestartet. Da auch hier das Betätigungselement
nur dann in seine Ausgangsstellung zurückbewegt werden kann, wenn
das temperaturempfindliche Element den Rasierapparat freigibt, bleibt
auch hier das Rückführen des
Betätigungselementes
unbeeinflußt
einer Bedienungsperson. Bei dieser Ausführungsform wird eine senkrechte
Bewegung auf das Betätigungselement
in eine horizontale Bewegung auf das Sperrelement umgelenkt, was durch
entsprechend angeordnete Führungsschienen und
eine Rampe und erfolgt, wobei letztere gleitend mit einem am Betätigungselement
ausgebildeten Stift zusammenwirkt. Selbstverständlich kann auch jeder andere
Umlenkmechanik mit anderen Übersetzungswinkeln
zwischen dem Betätigungselement und
dem Sperrelement eingesetzt werden.
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Gemäß den Merkmalen
des Patentanspruchs 6 wird eine mechanische Schalteinrichtung zwischen
dem Gehäuse
und der dem Betätigungselement
gewählt,
das ähnlich
einer an Kugelschreibern häufig
verwendeten und allgemein bekannten Einschalt- bzw. Ausschaltmechanismus
arbeitet. Dabei wird eine Herzkurve-/Schieberanordnung verwendet,
die beim Betätigen
des Betätigungselementes
in Einschaltrichtung nach einem vorgegebenen zurückgelegten Weg und anschließendem Loslassen einschnappt
und die zum Lösen
bei nochmaligem Betätigen
in Betätigungsrichtung
und wieder Lösen des
Betätigungselementes
sich wieder in seine Ausgangsstellung zurück bewegt. Eine derartige Ein- und
Ausschaltmechanik ist besonders funktionell einfach und kostengünstig herstellbar.
Diese Betätigungsart
kann weiterhin noch dazu ausgenutzt werden, daß nicht nur der elektrischer
Schalter der Reinigungsvorrichtung ein- bzw. ausgeschaltet wird, sondern
es wird damit gleichzeitig ein Freiraum zur Bewegung des temperaturempfindlichen
Elements hergestellt, damit dieses sich zunächst bei Temperatureinwirkung
frei ausdehnen kann.
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Eine
weitere erfindungsgemäße Lösung des Steuerelementes
ergibt sich aus den Merkmalen des Patentanspruchs 7, wobei hierbei
als Steuerelement ein zeitabhängiges
Element gewählt
wird, das nach Beenden eines Reinigungsvorganges zeitabhängig das
Sperrelement aus seiner Sperrstellung in seine Ausgangsstellung
zurückbewegt.
Erst dann kann der Trockenrasierapparat aus der Aufnahme entnommen werden.
Dabei wird die Abkühlzeit
nach Beendigung eines Rasiervorganges so lange gewählt, daß die Temperatur
am Scherkopf einen bestimmten Wert unterschreitet, um bei einem
nachträglichen
Kontakt der Scherfolie mit der Haut einer Bedienungsperson nicht
Verbrennungen erleiden zu müssen.
Als zeitabhängiges
Element können
elektronische oder mechanische Zeitschaltuhren gewählt werden.
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Bei
einer mechanischen Zeitschaltuhr kann diese vorzugsweise bereits
beim Einschalten eines Reinigungsvorganges mit eingeschaltet werden,
und dies deshalb, weil man genau weiß, wie lange ein Reinigungsvorgang
dauert. Daher kann man diese Zeit zuzüglich einer Abkühlzeit in
der Zeitschaltuhr als feste Zeit eingeben. Der Trockenrasierapparat wird
dann immer erst freigegeben, wenn die Temperatur am Scherkopf ausreichend
niedrig ist. Wählt man
im anderen Fall einen elektronischen Zeitmesser, so muß vorzugsweise
auch ein elektrisches betätigbares
Steuerelement gewählt
werden, das elektronisch durch das Steuersignal an der Zeitschaltuhr gesperrt,
bzw. entriegelt wird.
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Als
weitere Möglichkeit
hat sich gemäß den Merkmalen
des Patentanspruchs 8 ein elektrischer Temperatursensor als vorteilhaft
erwiesen, der ebenfalls in Nähe
der Heizeinrichtung angeordnet sein kann. Bei dieser Ausführungsform,
die allerdings kostenmäßig etwas
höher liegt,
kann auch der elektrische Temperatursensor direkt die Oberfläche des Scherkopfes
abgreifen, da dieser in der Regel Wasser geschützt ausgebildet ist und dessen
elektrischen Signale über
Leitungen einer Steuerschaltung zugeführt werden, die dann ihrerseits
entsprechend der Temperatur das Sperrelement über elektrisch mechanische
Mittel, wie beispielsweise ein elektrischer Magnetschalter, freigibt
oder verriegelt.
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Zwei
Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden im folgenden
näher erläutert. Es
zeigen:
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1 skizzenhafte
Darstellung einer Verriegelungs- und Einschalteinrichtung, integriert
in einer Reinigungsvorrichtung für
einen Trockenrasierapparat, im geöffneten Zustand, wobei in ein
Aufnahmeteil der Reinigungsvorrichtung ein nur teilweise dargestellter
Trockenrasierapparat zum Reinigen eingesetzt ist,
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2 wie 1,
jedoch ist hier die Verriegelungs- und Einschalteinrichtung im verriegelten
Zustand dargestellt,
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3 skizzenhafte
Darstellung einer zweiten Ausführungsform
einer Verriegelungseinrichtung, integriert in einer Reinigungsvorrichtung
für einen Trockenrasierapparat,
im geöffneten
Zustand, wobei in ein Aufnahmeteil der Reinigungsvorrichtung ein nur
teilweise dargestellter Trockenrasierapparat zum Reinigen eingesetzt
ist,
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4 wie 3,
jedoch ist hier die Verriegelungseinrichtung im verriegelten Zustand
dargestellt.
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Zunächst wird
erwähnt,
daß für gleiche
Bauteile in den
1 bis
4 gleiche
Bezugszeichen gewählt
wurden. Des weiteren nehmen wir auf die eingangs beschriebenen Dokumente
EP 0 664 973 B1 und
DE 102 09 326 C1 Bezug,
die jederzeit zum besseren Verständnis
zum Erfindungsgegenstand herangezogen werden können.
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Aus
den 1 bis 4 besteht die elektrisch betriebene
Reinigungsvorrichtung 1 aus einem Aufnahmeteil 2,
das einen schalenförmigen
Aufnahmeraum 3 zur Aufnahme eines Scherkopfes 6 und
einer Reinigungsflüssigkeit
(nicht dargestellt) aufweist. Der Aufnahmeraum 3 ist in
der Zeichnung nach oben über
die Öffnung 4 offen. Über die Öffnung 4 erstreckt sich
zum Boden 5 der Scherkopf 6 eines Trockenrasierapparates 7.
Der Scherkopf 6 ist vorzugsweise mit zwei Untermessern 8 und
einem zwischen den Untermessern 8 ausgebildeten Langhaarschneider 9 versehen.
Die Untermesser 8 sind von einer Scherfolie 10 (liegt
hinter der Kontur) nach außen
hin abgedeckt und bilden den Kurzhaarschneider. Der Scherkopf 6 ist
schwenkbar an dem Gehäuse 11 (nur
teilweise dargestellt) des Trockenrasierapparates 7 gelagert.
In dem Gehäuse 11 sind
die Antriebseinrichtungen, die elektronische Schalteinrichtung,
die Akkus und sonstige Bauteile gelagert, die allerdings in der
Zeichnung nicht dargestellt sind. An dieser Stelle verweisen wir
noch auf die von der Anmelderin schon seit vielen Jahren selbst
vertriebenen Trockenrasierapparate der Serie Braun Synchro, die
auch mit einer Reinigungsvorrichtung angeboten werden. Auf diese Geräte bilden
ebenfalls den nächstkommeneden Stand
der Technik..
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Unterhalb
des Aufnahmeteils ist nach den 1 bis 4 eine
auf einem Eisenkern 12 umwikkelte Spule 13 ausgebildet,
die, wenn sie von Strom durchflossen wird, ein Magnetfeld erzeugt,
das zur Erwärmung
der Metallteile 8, 9, 10 sowie des gesamten
Scherkopfes 6 und der in dem Aufnahmeraum 3 während eines
Reinigungsvorganges zeitweise befindlichen Reinigungsflüssigkeit
(nicht dargestellt) dient. Der Eisenkern 12 und die Spule 13 bilden
die Heizeinrichtung 56 der Reinigungseinrichtung 1. Links
seitlich neben dem Aufnahmeteil 2 in Höhe des linken freien Endes
des U-förmig
ausgebildeten und nach oben offenen Eisenkernes 12 ist
ein Steuerelement 14 ausgebildet, das hier vorzugsweise
aus einer Spiralfeder aus Memory-Metall besteht. Das Steuerelement 14 wird
in den 1 bis 4 von einem temperaturempfindlichken
Element gebildet, das von einem Bolzen 15 durchdrungen
wird.
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Nach
den 1 und 2 erweitert sich der Bolzen 15 über eine
Stufe 16 und der so gebildete obere erweiterte Abschnitt 19 ist
ortsfest mit einem Gehäuseteil 20 der
Reinigungsvorrichtung 1 verbunden. Das temperaturempfindliche
Element 14 stützt sich
mit seinem anderen Ende an einer Stirnfläche 21 eines Armes 17 eines
einteilig damit verbundenen Betätigungselementes 18 ab.
Gleichzeitig durchdringt der Bolzen 15 eine im Arm 17 ausgebildete Bohrung 22.
Der Arm 17 wurde zur besseren Darstellung der Bohrung 22 aufgebrochen.
Der Bolzen 15 durchdringt die Bohrung 22 und ragt über den
Arm 17 nach unten heraus und ist mit seinem anderen Ende ebenfalls
an einem gehäusefesten
Bauteil 23 der Reinigungsvorrichtung 1 ortsfest
befestigt. Auf diese Weise wird das Betätigungselement 18 in
Längsrichtung
der senkrecht verlaufenden Achse 24 des Bolzens 15 im
unteren Bereich geführt.
Das temperaturempfindliche Element 14 ist somit zwischen
der Stufe 16 und der Stirnfläche 21 eingespannt.
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Nach
den 1 und 2 stützt sich an der unteren äußeren Stirnfläche 25,
die am Übergang vom
unteren freien Ende des Armes 17 zum Betätigungselement 18 ausgebildet
ist, eine Druckfeder 26 in Form einer Spiralfeder ab, die
an ihrer anderen Seite wiederum an einem gehäusefesten Anschlag 27 anliegt.
Das Betätigungselement 18 ist
im wesentlichen rechteckförmig
als flaches Kunststoffspritzteil ausgebildet, das in seitlichen
gehäusefesten
Führungen 28 parallel
zur senkrechten Achse 24 auf- und abwärts geführt wird. Am oberen freien
Ende ist am Betätigungselement 18 ein
Absatz 29 ausgebildet, der die Betätigungstaste bildet.
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An
der Vorderfläche 30 des
Betätigungselementes 18 ist
nach den 1 und 2 eine herzförmig ausgebildete
Ausnehmung 31 angeordnet, in deren unteren Bereich sich
mittig ein Schlitz 32 nach unten anschließt. Mittig
in der Ausnehmung 31 verläuft von links nach rechts oben
leicht geneigt, eine Rippe 33. In einer an einem weiteren
Gehäuseteil 34 ist
in einer Nut 35 ein horizontal verschiebbarer Kulisse oder
Stift 36 geführt,
der zusammen mit der Ausnehmung 31 eine zwei Stellungen
einnehmenden mechanischen Schalter 55 bildet.
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Unterhalb
dieser Betätigungseinrichtung 36 ist
nach den 1 und 2 an dem
Betätigungselement 18 ein
Stift 37 befestigt, der in eine von unten nach rechts oben
verlaufende Rampe 38 eingreift. Die Rampe ist Teil eines
Sperrelements 39, das im wesentlichen rechteckförmig ausgebildet
ist und das an seinem rechten unteren Ende eine Ausnehmung 40 aufweist,
die nach 2 in Sperrstellung des Trockenrasierapparates 7 die
linke untere Kante 41 des Scherkopfes 6 von oben
her hintergreift.
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Am
linken unteren Ende des Betätigungselementes 18 ist
nach den 1 und 2 eine Schräge 42 ausgebildet,
der eine gebogene Blechzunge 43 gegenübersteht, die an einem gehäusefesten
Anschlag 44 ortsfest befestigt ist. Auf gleicher Höhe unterhalb
ist eine weitere Blechzunge 45 an einem gehäusefesten
Anschlag 46 befestigt. Die beiden Blechzungen stehen nach 1 in
geringem Abstand zueinander und werden bei Verschiebung des Betätigungselementes 18 in
Betätigungsrichtung
X durch die Schräge 42 zusammengeführt und
so miteinander kontaktiert.
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In
den 3 und 4 ist eine Betätigungselement 18,
wie in den 1 und 2 dargestellt, der
Einfachheit halber nicht gezeigt, da er hier für die Erfindung nicht wichtig
ist.. An das Aufnahmeteil 2 schließt sich am linken oberen Abschnitt
eine topfförmige
Aufnahme 57 mit einer zylindrischen Ausnehmung 47 an,
in der sich das temperaturempfindliche Element 14 befindet.
Zur anderen Seite hin ist die Ausnehmung 47 über die Öffnung 48 offen,
damit das Sperrelement aus der Öffnung 48 heraustreten
kann. Die am Sperrelement 39 ausgebildete Stufe 16 bildet den
Anschlag für
das eine Ende des temperaturempfindlichen Elements 14.
Auf der anderen Seite stützt sich
das temperaturempfindliche Element 14 an einer am Boden 52 der
Aufnahme 57 ausgebildeten Stirnfläche 49 ab. Der Boden 52 weist
eine zentrale Bohrung 50 auf, die konzentrisch zum temperaturempfindlichen
Element 14 verläuft.
Der mit dem Sperrelement verbundene Bolzen 15 durchdringt
den Boden 52 über
die Bohrung 50 und endet an einem erweitertem Anschlagteil 51.
Zwischen dem Anschlagteil 51 und dem Boden 52 stützt sich
von außen
her an der Aufnahme 57 die Druckfeder 26 ab.
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Die
Wirkungsweise der erfindungsgemäßen Reinigungsvorrichtung 1 nach
den 1 und 2 ist folgende:
Nach Einsetzen
des Trockenrasierapparates 7 mit seinem Scherkopf 6 voran
in den Aufnahmeraum 3 des Aufnahmeteils 2 kann
nun zum Einschalten der Reinigungsvorrichtung 1 von Hand
die Betätigungstaste 29 in
Richtung X nach unten gedrückt
werden. Dabei verschiebt sich das Betätigungselement 18 in der
senkrechten Führung 28 nach
unten, wobei der Sperrstift 36 an der Unterseite 58 der
Rippe 33 entlang gleitet und nach oben in den oberen Abschnitt der
Ausnehmung 31 gelangt und dort an der oberen Wand 53 nach
links in der Nut 35 bewegt wird.
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Gleichzeitig
wird durch die axiale Verschiebung in Richtung X des Betätigungselementes 18 der Sperrschieber 39 durch
die Rampen-Bolzenführung 37, 38 in
der Zeichnung nach rechts verschoben, so daß die Ausnehmung 40 die
Kante 41 des Scherkopfes 6 von oben her hintergreift.
Bei der Verschiebung des Betätigungselementes 18 wird
dabei über
die Schräge 42 die
Blechzunge 43 so weit nach links elastisch verbogen, daß ihr freies
Ende an der Blechzunge 45 anliegt und somit die Reinigungsvorrichtung
unter Strom setzt, so daß der Reinigungsprozeß beginnen
kann. Gleichzeitig wird bei der Verschiebung des Betätigungselementes 18 die
Feder 26 vorgespannt. Das temperaturempfindliche Element 14 behält die zusammengezogene
Stellung bei, so wie sie in 1 dargestellt
ist, so daß durch
die Abwärtsbewegung
des Betätigungselementes 18 zwischen der
Stufe 16 und dem oberen freien Ende des temperaturempfindlichen
Elementes ein Spiel entsteht, was aber in der Zeichnung in 2 nicht
dargestellt ist, da dort bereits die Feder durch die Einwirkung
der Temperatur der Heizeinrichtung 12, 13 ausgedehnt ist.
Nach Lösen
der Betätigungstaste 29 schlägt der Sperrstift 36 an
der linken oberen Wand 53 der herzkurvenförmigen Ausnehmung 31 an
und hält
das Betätigungselement 18 in
der in 2 dargestellten Einschaltstellung.
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Sobald
die Heizeinrichtung 56 mit Strom versorgt wird, entsteht
an der Spule 13 und Eisenkern 12 ein magnetisches
Feld, das zur Erhitzung der in Nähe der
Heizeinrichtung 56 liegenden metallischen Teile, also der
Scherfolie 10 sowie der innerhalb des Scherkopfes 6 ausgebildeten
Metallteile und des temperaturempfindlichen Elements 14 sowie
des Bolzens 15 führt.
Dabei dehnt sich das temperaturempfindliche Element 14 solange
aus, bis sein oberes freies Ende an der Stufe 16 anschlägt. Eine
weitere Ausdehnung des temperaturempfindlichen Elements 14 ruft
eine Vorspannung in ihm aus, da eine weitere Längenausdehnung nicht möglich ist,
weil die Feder 26 bereits zuvor auf Block gelaufen ist.
Diese Stellung wird nun solange inne gehalten, wie die Reinigungsvorrichtung 1 eingeschaltet
bleibt.
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Will
man während
oder direkt nach einem Reinigungsvorgang den Trockenrasierapparat 7 aus der
Reinigungsvorrichtung 1 entfernen, so ist dies nicht möglich, da
das Sperrelement 39 aufgrund des noch augedehnten temperaturempfindlichen
Elements 14 diesen in dem Aufnahmeteil 2 festhält. Auch
dann, wenn man das Betätigungselement 18 durch
Drücken
der Betätigungstaste 29 in
Richtung X in seine in 1 dargestellte Ausgangsstellung
zurück
bewegen will, ist dies nicht möglich,
da die Ausdehnungskraft des temperaturempfindlichen Elements 14 aufgrund
der Wärme
größer ist
als die Kraft der Feder 26. Dies bedeutet, daß die Kraft
des temperaturempfindlichen Elements 14, die nach den 1 und 2 nach
unten auf das Betätigungselement 18 gerichtet
ist, größer ist,
als die Kraft der Feder 26, die nach den 1 und 2 nach
oben auf das Betätigungselement 18 gerichtet
ist. Das Betätigungselement 18 kann
sich somit nicht nach oben in die Ausgangsstellung gemäß 1 bewegen.
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Kühlt sich
nun langsam das temperaturempfindliche Element 14 ab, so
läßt dessen
Kraft nach und nunmehr dominiert die Kraft der Feder 26 und drückt das
temperaturempfindliche Element 14 zusammen und das Betätigungselement 16 entgegen der
Verschieberichtung X nach oben. Dabei gleitet der Sperrstift 36 links
seitlich an der Rippe 33 nach unten vorbei und nimmt wieder
die in 1 dargestellte obere Ausgangsstellung ein. Gleichzeitig
wird durch die Bewegung des Betätigungselements 18 entgegen
der Richtung X über
die Stift-Rampen-Anordnung 37, 38 das
Sperrelement 39 nach links verschoben und gibt den Trockenrasierapparat 7 zu
seiner Entnahme aus dem Aufnahmeteil 2 frei.
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Nach
den 3 und 4 ist die Wirkungsweise ähnlich wie
in 1 und 2, so daß hier nur noch auf die Unterschiede
eingegangen wird. Der entscheidende Unterschied gegenüber der
Ausführungsform
nach 1 besteht darin, daß das Sperrelement 39 ausschließlich nur
von dem temperaturempfindlichen Element 14 und der Feder 26 gesteuert
wird, d.h. bei zu hoher Temperatur am Scherkopf 6 ist das
temperaturempfindliche Element 14 gemäß 4 ausgedehnt
und bewegt das Sperrelement 39 entgegen der Kraft der Feder 26 soweit
nach außen aus
der Ausnehmung 47, daß auch
hier dieses die Kante 41 des Scherkopfes 6 von
oben her hintergreift.. Ein Herausnehmen des Trockenrasierapparates 7 aus
dem Aufnahmeteil 2 wird somit verhindert.
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Auch
hier werden durch die Induktion oder infolge von Wärmestrahlung
von einer anderen Wärmequelle
auch die metallischen Teile im Scherkopf 6 sowie das Sperrelement 39 und
der damit verbundene Bolzen 15 und das Anschlagteil 51 erwärmt, falls sie
ebenfalls aus Metall hergestellt sind. Kühlt nach einem Reinigungsvorgang
die Heizeinrichtung 56 aus, so kühlt auch das temperaturempfindliche
Element 14 ab und zieht sich wieder in die in 3 dargestellte
Stellung zurück.
Nun kann die Kraft der Feder 26 ihre Wirkung entfalten
und drückt über das
Anschlagteil 51 den Bolzen 15 mitsamt dem Sperrelement 39 in
die Ausnehmung 47 zurück,
so daß die Kante 41 des
Scherkopfes 6 freigegeben wird und der Trockenrasierapparat 7 aus
dem Aufnahmeteil 2 und somit aus der Reinigungsvorrichtung 1 entnommen
werden kann. Die Scherfolie 10 hat eine Temperatur erreicht,
die bei sofortigem Kontakt mit der Haut keine Verbrennungen mehr
an der Haut hervorruft.