DE10157800A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Entleeren eines Verpackungsgebindes - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Entleeren eines VerpackungsgebindesInfo
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Abstract
Das Verpackungsgebinde weist eine äußere Hülle (56) und wenigstens einen darin befindlichen Inliner (58) aus flexiblem Material auf, der zumindest nicht vollflächig mit der Hülle (56) verbunden ist. Das Verpackungsgebinde wird durch Hülle (56) und Inliner (58) hindurch angestochen, die Hülle (56) festgehalten und der Inliner (58) ausgewrungen. Die Vorrichtung dazu hat ein Auflager mit einer Auslaßöffnung (28) und einem davor liegenden Stachel (38, 40), ein Drehaggregat, an das sich das aus der Hülle (56) herausgezogene obere Ende des Inliners (58) ankoppeln läßt, und ein Halteteil zum Festhalten der Hülle (56) gegen ein Mitdrehen.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Entleeren eines Verpackungsgebindes, das eine äußere Hülle und wenigstens einen darin befindlichen Inliner aus flexiblem Material aufweist, der zumindest nicht vollflächig mit der Hülle verbunden ist.
- Verpackungsgebinde aus mehrlagigem flexiblen Material, die fließfähiges Gut enthalten, sind aus der Praxis bekannt. Es handelt sich um Beutel oder Säcke mit flüssigem, pastösem oder körnigem Inhalt. Speziell geht es um fließfähiges Gut für Bauzwecke, das in sogenannten "Big Bags" angeliefert wird. Diese Form der Verpackung erfreut sich zunehmender Beliebtheit, da es sich um eine Einwegverpackung handelt. Die Hülle eines "Big Bag" wandert nach Entleerung in den Müll. Das spart den mit der Verwendung eines wiederbefüllbaren Containers einhergehenden Material-, Transport- und Reinigungsaufwand.
- Zur möglichst vollständigen Ausnutzung des angelieferten Guts und zur Begrenzung der Entsorgungslast kommt es auf eine möglichst restlose Entleerung des "Big Bag" an. Dazu sind aus der Praxis Vorrichtungen bekannt, die die Hülle des "Big Bag" zwischen Walzen auszupressen suchen. Das Ergebnis ist nicht voll befriedigend, da Nähte und Schlaufen an der Hülle die ordnungsgemäße Funktion der Preßwalzen beeinträchtigen.
- Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Entleeren eines Verpackungsgebindes, insbesondere eines "Big Bag" zu schaffen, durch das mit Ein-Mann-Bedienung eine im wesentlichen restlose Entleerung möglich ist.
- Bei dem diese Aufgabe lösenden Verfahren wird das Verpackungsgebinde durch Hülle und Inliner hindurch angestochen, die Hülle festgehalten und der Inliner ausgewrungen.
- Die Erfindung macht sich zunutze, daß die Hülle eines "Big Bag" herkömmlicherweise aus glasfaserverstärktem Kunststoff besteht, der Inliner aber keine Faserverstärkung hat. Der Inliner läßt sich daher mit vergleichsweise geringem Aufwand zusammendrehen und ausquetschen. Nähte und Schlaufen an der Hülle stören dabei nicht.
- Durch das erfindungsgemäße Auswringen des Inliners ist eine im wesentlichen restlose Entleerung eines Verpackungsgebindes, insbesondere eines "Big Bag", mit Ein-Mann-Bedienung möglich.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsvariante wird der Inliner zum Auswringen im Bereich einer unteren Anstechöffnung festgehalten und von oben her zusammengedreht. Das Festhalten des Inliners kann mit einem ihn anstechenden Stachel erfolgen.
- Die die Aufgabe der Erfindung lösende Vorrichtung hat ein Auflager für das Verpackungsgebinde. Das Auflager ist mit einer Auslaßöffnung versehen, vor der ein Stachel liegt. Die Vorrichtung hat ein Drehaggregat, an das das aus der Hülle herausgezogene obere Ende des Inliners angekoppelt werden kann, und ein Halteteil zum Festhalten der Hülle gegen ein Mitdrehen.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform kommt das Verpackungsgebinde an Auflager und/oder Stachel in abdichtende Anlage.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist das Auflager eine flache Schale, die eine zentrale Auslaßöffnung hat, zu der hin sie allseits abfällt, und zwar vorzugsweise nicht zu steil, damit das Verpackungsgebinde mit der Schale in bündige Anlage kommt.
- Bei Verpackungsgebinden, die pastöse Massen oder hochviskose Flüssigkeiten enthalten, bereitet die Abdichtung an Schale und/oder Stachel erfahrungsgemäß nicht die mindesten Schwierigkeiten. Die Notwendigkeit, besondere Abdichtmaßnahmen zu ergreifen, ergibt sich nur, wenn der Inhalt des Verpackungsgebindes sehr dünnflüssig ist. Die Schale kann dann mit einer um die Auslaßöffnung herumliegenden Ringdichtung versehen sein. Auch besteht die Möglichkeit, die äußere Hülle des Verpackungsgebindes an der Unterseite zu gummieren oder sonstwie elastisch zu beschichten. Eine Gummierung oder elastische Beschichtung kann auch für den Stachel vorgesehen sein. Nicht zuletzt kann die Hülle unten mit einem Fenster zum Anstechen versehen sein, vor dem eine Bahn Dichtmaterial liegt, die abdichtend auf die Hülle aufgesetzt oder abdichtend in die Hülle eingelassen ist.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist der zum Anstechen des Verpackungsgebindes vorgesehene Stachel hohl oder von offener Bauweise, so daß er die Auslaßöffnung weitgehend freigibt.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist der Stachel an einem in die Auslaßöffnung passenden, auswechselbaren Einsatz angebracht. Durch Auswechseln des Stachels kann man die Vorrichtung an unterschiedliche Viskositäten des in dem Verpackungsgebinde enthaltenen Guts anpassen. Vorzugsweise ist der Einsatz in der Auslaßöffnung verdrehgesichert.
- Ein für die Ausgabe körnigen Guts, pastöser Massen oder hochviskoser Flüssigkeiten bevorzugter Stachel hat Schneiden, die sich unter einem rechten Winkel kreuzen und an einer oberen Spitze zusammenlaufen. Für die Ausgabe dünnflüssigen Guts empfiehlt sich ein Stachel in Form eines seitlich angeschnittenen Rohrs, dessen Schneide vorzugsweise nicht über den Umfang durchgeht, damit ein damit ausgeschnittener Lappen an dem Stachel hängenbleibt. Für eine gute Abdichtung empfiehlt sich eine Bauform, bei der sich der Stachel nach unten hin erweitert.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist der Inliner nahe der Anstechöffnung an der Hülle fixiert, insbesondere mit der Hülle verklebt und dadurch gegen Drehung gehalten. Alternativ oder zusätzlich kann der Inliner nach dem Anstechen durch den Stachel gegen Drehung gehalten sein.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform befindet sich hinter der Auslaßöffnung ein Rohrstutzen mit einem Ventil vorzugsweise in Form eines Scheibenventils.
- Das Halteteil zum Festhalten der Hülle gegen ein Mitdrehen ist vorzugsweise ein Tragkreuz, an dem die Hülle mittels daran befestigter Schlaufen hängt.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist das Halteteil mit Ösen für die Gabel eines Gabelstaplers und/oder mit wenigstens einer Öse für einen Kranhaken versehen.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist das Drehaggregat zum Auswringen des Inliners an dem Halteteil angebracht. Als Drehaggregat ist ein elektrischer Drehmotor mit einem Schneckengetriebe bevorzugt. Letzteres sperrt den Motor gegen einen unbeabsichtigtes Zurückdrehen.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform weist die Vorrichtung Ständer auf, auf die sich das Halteteil für die Hülle ablegen läßt. Zur Anpassung an verschiedene Gebindegrößen lassen sich die Ständer vorzugsweise in der Höhe verstellen. Bei den Ständern kann es sich um Teleskoprohre handeln, die sich in bestimmten Höhenstufen abstecken lassen.
- Die Erfindung wird im folgenden anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
- Fig. 1 die Seitenansicht einer Übergabestation zum Entleeren eines Verpackungsgebindes, das eine äußere Hülle und wenigstens einen Inliner aufweist;
- Fig. 2 einen Schnitt durch das Unterteil der Übergabestation nach II- II von Fig. 1;
- Fig. 3 eine Draufsicht auf ein oberes Halteteil der Übergabestation mit Blick in Richtung III von Fig. 1;
- Fig. 4 einen ersten Stachel zum Anstechen des Verpackungsgebindes in Draufsicht;
- Fig. 5 eine Seitenansicht des ersten Stachels;
- Fig. 6 einen zweiten Stachel in Draufsicht;
- Fig. 7 eine Seitenansicht des zweiten Stachels; und
- Fig. 8 eine seitliche Schnittansicht der Übergabestation nach erfolgtem Auswringen des Inliners.
- Die Übergabestation hat einen Rahmen 10 mit vier im Quadranten angeordneten vertikalen Ständern, die auf dem Boden stehen und über den Umfang miteinander verstrebt 12 sind. Die Ständer sind Vierkant- Teleskoprohre mit einem unten befindlichen starren Außenrohr 14 und mit einem darin höhenverstellbar geführten Innenrohr 16. Die Rohre 14, 16 lassen sich zur Höheneinstellung der Ständer in einem vorgegebenen Raster abstecken.
- In der Mitte des Quadranten ist mit erheblichem Abstand vom Boden eine flache Schale 18 gehaltert. Die Schale 18 hat die Form eines quadratischen Pyramidenstumpfs. Sie hat in der Mitte einen quadratischen Boden 20 und trapezförmige ebene Seitenwände 22, die sich nach oben hin erweitern und einen quadratischen Trichter bilden. Die Schale 18 ist oben offen. Ihre lichte Weite ist wesentlich kleiner, als der Querschnitt des zu entleerenden Verpackungsgebindes. Die Schale 18 ist mit Horizontalträgern 24, 26 an dem Rahmen 10 angebracht, die sich paarweise parallel zu den Seitenkanten der Schale 18 erstrecken und ein rechteckiges Gitter bilden.
- Die Schale 18 hat in Bodenmitte eine kreisrunde Auslaßöffnung 28, an die ein vertikaler Rohrstutzen 30 angeschlossen ist. An den Rohrstutzen 30 ist das Ventilgehäuse 32 eines handbetätigten Scheibenventils angeflanscht.
- In die Auslaßöffnung 28 passen Ringeinsätze 34, 36 mit Stacheln 38, 40, die zum Anstechen des Verpackungsgebindes dienen. Die Ringeinsätze 34, 36 sind mit einer an ihrem Außenmantel ansetzenden Nase 42 in der Auslaßöffnung 28 verdrehgesichert.
- Der Stachel 38 gemäß Fig. 4 und Fig. 5 hat die Form eines in der Ringöffnung liegenden rechtwinkligen Kreuzes mit Schneiden 44, die oben in einer zentralen Spitze 46 zusammenlaufen. Der Stachel 40 gemäß Fig. 6 und Fig. 7 ist ein Rohr, das in der Achse des Ringeinsatzes 36 liegt und seitlich mit konkaver Krümmung angeschnitten 48 ist. Die dadurch gebildete Schneide 44 geht nicht über den Umfang durch. Der Durchmesser des Stachels 40 erweitert sich stetig nach unten.
- Die Innenrohre 16 der Ständer sind an ihrem oberen Ende mit Plattformen versehen, auf die ein Tragkreuz 50 aufgelegt werden kann. Das Tragkreuz 50 hat gleichlange, rechteckige Balken, die sich unter rechtem Winkel kreuzen.
- Auf die Oberseite des Tragkreuzes 50 sind vier rechteckige U-Profile 52 aufgesetzt, die paarweise mit gleicher seitlicher Auslage zu liegen kommen und mit den jeweils gegenüberliegenden U-Profilen 52 fluchten. Eine Bedienungsperson kann mit der Gabel eines Gabelstaplers in die U- Profilöffnungen 54 einfahren, um das Tragkreuz 50 anzuheben und auf den Ständern abzusetzen. Alternativ oder zusätzlich kann das Tragkreuz 50 mit einer Öse zum Einhängen eines Kranhakens versehen sein.
- Die Übergabestation dient zum Entleeren eines "Big Bag", der eine äussere Hülle 56 und wenigstens einen Inliner 58 hat. An der Hülle 56 sind Schlaufen 60 angenäht, mit denen der "Big Bag" an dem Tragkreuz 50 hängt. Die Schlaufen 60 werden dazu über spulenförmige Aufhänger 62 gelegt, die von den Balken des Tragkreuzes 50 zur Seite abstehen.
- An der Oberseite des Tragkreuzes 50 ist ein Drehmotor 64 mit einer nach unten abstehenden Welle angebracht. Die Drehung der Welle ist mit einem Schneckengetriebe untersetzt.
- In der äußeren Hülle des "Big Bag" ist oben eine Öffnung vorgesehen, die sich mit einem sie umschlingenden Seil zuziehen läßt. Lockert man das Seil, so wird das obere Ende des Inliners 58 durch die Öffnung zugänglich.
- Der Inliner 58 ist mit beträchtlichem Materialüberschuß in die äußere Hülle 56 hineingestopft. Daher läßt sich ohne weiteres ein freies oberes Ende des Inliners 58 aus der Hülle 56 herausziehen. Das Ende wird mit einem Kabel- oder Schlauchbinder 66 o. ä. an die Welle des Drehmotors 64 angekoppelt.
- Beim Absenken des Tragkreuzes 50 auf die Ständer kommt der "Big Bag" mit der Innenwand der Schale 18 in bündige abdichtende Anlage. Der "Big Bag" wird mit dem Stachel 38, 40 angestochen, und zwar durch die äußere Hülle 56 und den Inliner 58 hindurch. Das in dem "Big Bag" enthaltene Gut strömt darauf durch die Auslaßöffnung 28 nach unten.
- Durch Betätigung des Drehmotors 64 wird der Inliner 58 von oben her zusammengewickelt und ausgepreßt. Dazu ist der Inliner 58 nahe der Auslaßöffnung 28 fixiert. Er kann zu diesem Zweck mit der Hülle 56 verklebt und/oder von dem Stachel 38, 40 festgehalten sein. Die Hülle 56 ist durch das Tragkreuz 50, das auf den Ständern ruht, gegen ein Mitdrehen festgehalten.
- Durch das Zusammenwickeln verkürzt und verschlankt sich der Inliner 58, bis er sich nach annähernd vollständiger Entleerung schließlich von dem Stachel 38, 40 löst.
- Nach dem Prinzip der beschriebenen Übergabestation kann ein "Big Bag" auch in einen Container (Muttercontainer) entleert werden. Liste der Bezugszeichen 10 Rahmen
12 Strebe
14 Außenrohr
16 Innenrohr
18 Schale
20 Boden
22 Seitenwand
24 Horizontalträger
26 Horizontalträger
28 Auslaßöffnung
30 Rohrstutzen
32 Ventilgehäuse
34 Ringeinsatz
36 Ringeinsatz
38 Stachel
40 Stachel
42 Nase
44 Schneide
46 Spitze
48 Rohranschnitt
50 Tragkreuz
52 U-Profil
54 U-Profilöffnung
56 Hülle
58 Inliner
60 Schlaufe
62 Aufhänger
64 Drehmotor
66 Binder
Claims (25)
1. Verfahren zum Entleeren eines Verpackungsgebindes, das eine
äußere Hülle und wenigstens einen darin befindlichen Inliner aus
flexiblem Material aufweist, der zumindest nicht vollflächig mit der
Hülle verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß das
Verpackungsgebinde durch Hülle (56) und Inliner (58) hindurch angestochen,
die Hülle (56) festgehalten und der Inliner (58) ausgewrungen
wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Inliner (58) zum Auswringen im Bereich einer unteren Anstechöffnung
festgehalten und von oben her zusammengedreht wird.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Inliner (58) mit einem ihn anstechenden Stachel (38, 40) festgehalten
wird.
4. Vorrichtung zum Entleeren eines Verpackungsgebindes, das eine
äußere Hülle (56) und wenigstens einen darin befindlichen Inliner
(58) aus flexiblem Material aufweist, der zumindest nicht
vollflächig mit der Hülle (56) verbunden ist, mit einem Auflager für
das Verpackungsgebinde, das eine Auslaßöffnung (28) hat, vor der
ein Stachel (38, 40) liegt, mit einem Drehaggregat, an das das
aus der Hülle (56) herausgezogene obere Ende des Inliners (58)
ankoppelbar ist, und mit einem Halteteil zum Festhalten der Hülle
(56) gegen ein Mitdrehen.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das
Verpackungsgebinde an Auflager und/oder Stachel (38, 40) in
abdichtende Anlage kommt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß
das Auflager eine flache Schale (18) ist, die eine zentrale
Auslaßöffnung (28) hat, zu der hin sie allseits abfällt.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schale (18) mit einer um die Auslaßöffnung (28)
herumliegenden Ringdichtung versehen ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Unterseite der äußeren Hülle (56) und/oder der
Stachel (38, 40) gummiert oder sonstwie elastisch beschichtet
ist/sind.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die äußere Hülle (56) unten mit einem Fenster zum
Anstechen versehen ist, vor dem eine Bahn Dichtmaterial liegt,
die abdichtend auf die Hülle (56) aufgesetzt oder abdichtend in
die Hülle (56) eingelassen ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß der Stachel (38, 40) hohl oder von offener Bauweise
ist, so daß er die Auslaßöffnung (28) weitgehend freigibt.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß der Stachel (38, 40) an einem in die Auslaßöffnung
(28) passenden, auswechselbaren Einsatz (34, 36) angebracht ist,
der vorzugsweise in der Auslaßöffnung (28) verdrehgesichert ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß der Stachel (38) Schneiden (44) hat, die sich unter
einem vorzugsweise rechten Winkel kreuzen und an einer oberen
Spitze (46) zusammenlaufen.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß der Stachel (40) ein seitlich angeschnittenes Rohr
ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schneide (44) des Stachels (40) über den Umfang nicht durchgeht.
15. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß
sich der Stachel (40) nach unten hin erweitert.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß der Inliner (58) nahe der Anstechöffnung an der
Hülle (56) fixiert, insbesondere mit der Hülle (56) verklebt und
dadurch gegen Drehung gehalten ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß der Inliner (58) nach dem Anstechen durch den
Stachel (38, 40) gegen Drehung gehalten ist.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß sich hinter der Auslaßöffnung (28) ein Rohrstutzen
(30) mit einem Ventil vorzugsweise in Form eines Scheibenventils
befindet.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß das Halteteil ein Tragkreuz (50) ist, an dem die
Hülle (56) mittels daran befestigter Schlaufen (60) hängt.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, daß das Halteteil mit Ösen (52, 54) für die Gabel eines
Gabelstaplers und/oder mit wenigstens einer Öse für einen
Kranhaken versehen ist.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, daß das Drehaggregat an dem Halteteil angebracht ist.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 21, dadurch
gekennzeichnet, daß das Drehaggregat ein elektrischer Drehmotor (64)
mit einem Schneckengetriebe ist.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 22, dadurch
gekennzeichnet, daß sie Ständer aufweist, auf die das Halteteil
ablegbar ist.
24. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die
Ständer höhenverstellbar sind.
25. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die
Ständer in Höhenstufen absteckbare Teleskoprohre (14, 16) sind.
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|---|---|---|---|
| DE2001157800 DE10157800A1 (de) | 2001-11-27 | 2001-11-27 | Verfahren und Vorrichtung zum Entleeren eines Verpackungsgebindes |
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Publications (1)
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Country Status (1)
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Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP1502860A1 (de) * | 2003-07-30 | 2005-02-02 | Vima Impianti S.r.l. | Vorrichtung zum Überführen losen Materials |
| EP3650364A1 (de) * | 2018-11-06 | 2020-05-13 | Fluid-Bag Ltd | Verfahren und anordnung zur entleerung eines flexiblen behälters |
-
2001
- 2001-11-27 DE DE2001157800 patent/DE10157800A1/de not_active Withdrawn
Cited By (3)
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|---|---|---|---|---|
| EP1502860A1 (de) * | 2003-07-30 | 2005-02-02 | Vima Impianti S.r.l. | Vorrichtung zum Überführen losen Materials |
| EP3650364A1 (de) * | 2018-11-06 | 2020-05-13 | Fluid-Bag Ltd | Verfahren und anordnung zur entleerung eines flexiblen behälters |
| US11053043B2 (en) | 2018-11-06 | 2021-07-06 | Fluid-Bag Ltd | Method and arrangement for emptying a flexible container |
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