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DE10130038A1 - Verfahren und Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn - Google Patents

Verfahren und Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn

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Publication number
DE10130038A1
DE10130038A1 DE10130038A DE10130038A DE10130038A1 DE 10130038 A1 DE10130038 A1 DE 10130038A1 DE 10130038 A DE10130038 A DE 10130038A DE 10130038 A DE10130038 A DE 10130038A DE 10130038 A1 DE10130038 A1 DE 10130038A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
tad
fibrous web
web
machine according
suction
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE10130038A
Other languages
English (en)
Inventor
Thomas Thoroee Scherb
Harald Schmidt-Hebbel
Jeffrey Herman
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Voith Patent GmbH
Original Assignee
Voith Paper Patent GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Voith Paper Patent GmbH filed Critical Voith Paper Patent GmbH
Priority to DE10130038A priority Critical patent/DE10130038A1/de
Priority to PCT/EP2002/005807 priority patent/WO2003000989A1/de
Priority to CA2451503A priority patent/CA2451503C/en
Priority to DE50209174T priority patent/DE50209174D1/de
Priority to AT02780825T priority patent/ATE350534T1/de
Priority to EP02780825A priority patent/EP1397553B1/de
Publication of DE10130038A1 publication Critical patent/DE10130038A1/de
Priority to US10/742,401 priority patent/US6986830B2/en
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • DTEXTILES; PAPER
    • D21PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
    • D21FPAPER-MAKING MACHINES; METHODS OF PRODUCING PAPER THEREON
    • D21F11/00Processes for making continuous lengths of paper, or of cardboard, or of wet web for fibre board production, on paper-making machines
    • D21F11/14Making cellulose wadding, filter or blotting paper
    • D21F11/145Making cellulose wadding, filter or blotting paper including a through-drying process
    • DTEXTILES; PAPER
    • D21PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
    • D21FPAPER-MAKING MACHINES; METHODS OF PRODUCING PAPER THEREON
    • D21F11/00Processes for making continuous lengths of paper, or of cardboard, or of wet web for fibre board production, on paper-making machines
    • D21F11/006Making patterned paper
    • DTEXTILES; PAPER
    • D21PAPER-MAKING; PRODUCTION OF CELLULOSE
    • D21FPAPER-MAKING MACHINES; METHODS OF PRODUCING PAPER THEREON
    • D21F11/00Processes for making continuous lengths of paper, or of cardboard, or of wet web for fibre board production, on paper-making machines
    • D21F11/14Making cellulose wadding, filter or blotting paper
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y10TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC
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    • Y10S162/00Paper making and fiber liberation
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  • Preliminary Treatment Of Fibers (AREA)
  • Treatment Of Fiber Materials (AREA)

Abstract

Bei einem Verfahren zur Herstellung einer Faserstoffbhan, insbesondere Tissue- oder Hygienebahn, wird die Faserstoffbahn auf einer feinporigen weichen Bespannung gebildet und diese Bespannung über mindestens eine besaugte Fläche geführt. Die Faserstoffbahn wird von einer feinporigen weichen Bespannung direkt auf ein TAD-Sieb einer TAD-Trocknungseinrichtung übergeben. Es wird auch eine entsprechende Maschine zur Herstellung der Faserstoffbahn angegeben.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren sowie eine Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn, insbesondere Tissue- oder Hygienebahn.
  • Der Einsatz von sogenannten Durchströmungs- oder TAD-Trocknungseinrichtungen (TAD = Through Air Drying) in Papiermaschinen ist bekannt (vgl. beispielsweise WO 97/03247, US 4 036 684). Bisher machen die TAD-Einheiten einen Großteil der Gesamtkosten der betreffenden Papiermaschine aus. Der Energiebedarf für eine TAD-Maschine mit Doppelsiebformer ist sehr hoch, und insbesondere deutlich höher als beispielsweise der für einen Crescent-Former. So werden bisher in einer TAD-Maschine beispielsweise etwa 12 Vakuum-Pumpen benötigt, um den gewünschten Trockengehalt und Reinigungsgrad zu erhalten.
  • Bei einer herkömmlichen TAD-Maschine mit beispielsweise einem Doppelsiebformer muß die Bahn von der Formierzone an die TAD-Zone übergeben werden, wobei der gewünschte Trockengehalt bei der Bahnübergabe je nach Flächengewicht (basis weight) beispielsweise in einem Bereich von etwa 22 bis etwa 26,5% liegen kann. Mit diesem Trockengehalt wird die Bahn dann beispielsweise zu einem eine Naßprägung bewirkenden Naßsauger und dann zur TAD-Trommel geführt. Der genannte Trockengehalt wird bisher jedoch nur mit einem relativ hohen Energieaufwand erreicht.
  • Ziel der Erfindung ist es, ein verbessertes Verfahren sowie eine verbesserte Maschine der eingangs genannten Art anzugeben, mit denen bei möglichst geringem Energieaufwand eine optimale Qualität des betreffenden Endproduktes erreichbar ist. Dabei soll insbesondere der im Zusammenhang mit der Vakuumerzeugung bei der Entwässerung der Faserstoffbahn erforderliche Energieaufwand reduziert werden.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gelöst durch ein Verfahren zur Herstellung einer Faserstoffbahn, insbesondere Tissue- oder Hygienebahn, bei dem die Faserstoffbahn auf einer feinporigen weichen Bespannung gebildet und diese Bespannung über eine besaugte Fläche geführt wird, und bei dem die Faserstoffbahn von einer feinporigen weichen Bespannung direkt auf ein TAD-Sieb einer TAD-Trocknungseinrichtung übergeben wird.
  • Aufgrund der Kombination der besaugten Fläche bzw. des dort erzeugten Vakuums mit der feinporigen weichen Bespannung ergibt sich bei minimalem Energieaufwand ein optimaler Trockengehaltgewinn. Bei Verwendung einer entsprechenden feinporigen weichen Bespannung kann insbesondere die Kapillarwirkung der Bespannung für die Bahnentwässerung genutzt werden. So wird durch diese Kapillarwirkung der betreffende Unterdruck unterstützt und gefördert. Angesichts des geringeren Energiebedarfs ergibt sich auch eine geringere Anzahl von Vakuumpumpen für die Formierzone. Der bei der Übergabe an die TAD-Sektion gewünschte Trockengehalt wird also mit einer geringeren Anzahl von Vakuumpumpen in der Formierzone erreicht.
  • Die Übergabe der Faserstoffbahn auf das TAD-Sieb erfolgt vorzugsweise nach der besaugten Fläche.
  • Die besaugte Fläche ist zweckmäßigerweise gekrümmt. Sie wird vorzugsweise durch eine Saugleitwalze, einen besaugten Schuh oder dergleichen gebildet.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird die Faserstoffbahn zwischen zwei Bespannungen entwässert, die unter Bildung eines Stoffeinlaufspaltes zusammenlaufen und über ein Formierelement wie insbesondere eine Formierwalze geführt werden, wobei die Faserstoffbahn nach dem Formierelement durch die mit diesem in Kontakt tretende innere Bespannung zur besaugten Fläche geführt wird. Dabei ist es von Vorteil, wenn die nicht mit dem Formierelement in Kontakt tretende äußere Bespannung durch ein vorzugsweise wasserdurchlässiges endloses Band gebildet wird.
  • Das Formierelement kann durch eine massive Formierwalze oder eine Saugformierwalze gebildet sein.
  • Gemäß einer bevorzugten praktischen Ausgestaltung wird die Faserstoffbahn auf dem TAD-Sieb naßgeprägt.
  • Das Naßprägen kann an und/oder nach der Bahnübergabestelle erfolgen.
  • In bestimmten Fällen ist es von Vorteil, wenn die beiden Bespannungen eine unterschiedliche Laufgeschwindigkeit besitzen, um einen auf die Faserstoffbahn wirkenden Kreppeffekt zu erzeugen.
  • Die feinporige weiche Bespannung kann insbesondere durch einen Filz, einen Kapillarfilz, eine Kapillarmembran und/oder dergleichen gebildet sein. Dabei kann als feinporige weiche Bespannung ein beschichtetes Sieb, z. B. ein Sieb mit geschäumter Schicht, und beispielsweise ein Filz mit geschäumter Schicht verwendet werden. In diesem Fall ist die Schaumstoffbeschichtung vorzugsweise so gewählt, daß sich Poren in einem Bereich von etwa 3 bis etwa 6 µm ergeben. Zur Entwässerung wird also die entsprechende Kapillarwirkung ausgenutzt. Der Filz wird mit einer speziellen Schaumschicht versehen, die der Oberfläche sehr schmale Poren verleiht, deren Durchmesser beispielsweise in dem angegebenen Bereich von etwa 3 bis etwa 6 µm liegen kann. Die Luftdurchlässigkeit dieses Filzes ist sehr gering. Es wird die natürliche Kapillarwirkung zur Entwässerung der Bahn ausgenutzt, während diese mit dem Filz in Kontakt ist.
  • Zum Naßprägen kann wenigstens ein innerhalb der Schlaufe des TAD- Siebes angeordnetes Saugelement verwendet werden.
  • Zur Unterstützung der Bahnübergabe kann im Bereich der Bahnübergabestelle innerhalb der Schlaufe des TAD-Siebes beispielsweise ein Pickup- oder Saugelement vorgesehen sein.
  • Gemäß einer zweckmäßigen praktischen Ausgestaltung ist im Bereich der Bahnübergabestelle und/oder nach dieser Bahnübergabestelle innerhalb der Schlaufe des TAD-Siebes wenigstens ein dem Naßprägen der Faserstoffbahn dienendes Saugelement vorgesehen.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist im Bereich der Bahnübergabestelle eine Schuhpresse vorgesehen, durch die die Faserstoffbahn zusammen mit der feinporigen weichen Bespannung und dem TAD-Sieb hindurchgeführt ist.
  • Dabei ist es von Vorteil, die in Bahnlaufrichtung betrachtete Länge des Preßnips der Schuhpresse größer als ein Wert von etwa 80 mm und vorzugsweise größer oder gleich etwa 85 mm sowie insbesondere größer oder gleich etwa 120 mm gewählt und die Schuhpresse so ausgelegt wird, daß sich über die Preßniplänge ein Druckprofil mit einem maximalen Preßdruck ergibt, der kleiner oder gleich einem Wert von etwa 2,5 MPa und insbesondere kleiner als 2 MPa bei einer Preßschuhlänge größer oder gleich etwa 120 mm ist. Damit ist ein sanftes Pressen mit geringem Preßdruck gewährleistet und, bedingt durch die Schuhlänge, eine größere Verweil- oder Preßzeit sichergestellt, wodurch der Prägeeffekt verbessert wird.
  • Die Schuhpresse umfaßt vorteilhafterweise eine Schuhpreßeinheit, insbesondere eine Schuhpreßwalze, und eine mit dieser zusammenwirkende, innerhalb der Schlaufe des TAD-Siebes angeordnete Siebwalze. Dabei bewirkt die Pressung der Faserstoffbahn zwischen dem strukturierten TAD- Sieb und der feinporigen weichen Bespannung das erwünschte Naßprägen. In diesem Fall ist ein Kreppen nicht möglich, d. h. es darf keine Geschwindigkeitsdifferenz zwischen den Bespannungen geben.
  • In bestimmten Fällen ist es auch von Vorteil, wenn die Faserstoffbahn sowohl mittels der Schuhpresse als auch mittels eines nach dieser vorgesehenen Saugelements naßgeprägt wird. Es ist also grundsätzlich ein Naßprägen an verschiedenen Stellen möglich.
  • Gemäß einer bevorzugten praktischen Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird als nicht mit dem Formierelement in Kontakt tretende äußere Bespannung ein Entwässerungssieb mit zonal unterschiedlicher Siebdurchlässigkeit verwendet. In Verbindung mit den übrigen Verfahrensmerkmalen ergibt sich daraus der Vorteil einer höheren Wasseraufnahmegeschwindigkeit der Faserstoffbahn, d. h. insbesondere Tissue- oder Hygienebahn.
  • Zweckmäßigerweise wird die Faserstoffbahn nach der TAD-Trocknung von dem TAD-Sieb auf einen Trockenzylinder, insbesondere einen Yankee- Zylinder, übergeben. Dabei kann im Übergabebereich innerhalb der Schlaufe des TAD-Siebes eine vorzugsweise von einem weichen Filz oder einem Kapillarfilz umschlungene, einen Langschuh umfassende Schuhpreßeinheit, insbesondere Schuhpresse, vorgesehen sein. Damit ist eine zuverlässige und schonende Übergabe der Bahn sichergestellt, bei der vermieden wird, daß die durch das Naßprägen und den TAD-Prozeß erzeugte dreidimensionale Struktur der Faserstoffbahn und damit die Bahnqualität wie insbesondere das Wasserrückhaltevermögen, die Wasseraufnahmegeschwindigkeit und/oder dergleichen wieder vermindert wird.
  • Grundsätzlich kann die betreffende Bahnübergabe jedoch auch durch eine Saugpreßwalze, und insbesondere eine nicht besaugte Preßwalze gewährleistet sein.
  • Die erfindungsgemäße Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn, insbesondere Tissue- oder Hygienebahn, zeichnet sich entsprechend dadurch aus, daß die Faserstoffbahn auf einer feinporigen weichen Bespannung gebildet wird und diese Bespannung über eine besaugte Fläche geführt ist, und daß die Faserstoffbahn von einer feinporigen weichen Bespannung direkt auf ein TAD-Sieb einer TAD-Trocknungseinrichtung übergeben wird.
  • Bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert; in dieser zeigen:
  • Fig. 1 eine schematische Teildarstellung einer Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn,
  • Fig. 2 eine schematische Teildarstellung einer abgewandelten Form der Maschine mit einer im Bahnübergabebereich angeordneten Schuhpresse und
  • Fig. 3 eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform der Maschine, bei der die Bahnübergabe vom TAD-Sieb auf den Trockenzylinder durch eine Schuhpreßeinheit unterstützt wird.
  • Die Fig. 1 zeigt in schematischer Teildarstellung eine Maschine 10 zur Herstellung einer Faserstoffbahn 12, bei der es sich insbesondere um eine Papierbahn und vorzugsweise um eine Tissue- oder Hygienebahn handeln kann.
  • In dieser Maschine 10 wird die Faserstoffbahn 12 auf einer feinporigen weichen Bespannung 14 gebildet. Diese Bespannung 14 wird zusammen mit der darauf gebildeten Faserstoffbahn 12 über eine besaugte Fläche 16 geführt. Im Anschluß daran wird die Faserstoffbahn 12 von der feinporigen weichen Bespannung 14 direkt auf ein TAD-Sieb 18 einer TAD- Trocknungseinrichtung 20 übergeben.
  • Im vorliegenden Fall wird die Faserstoffbahn 12 also von derselben feinporigen weichen Bespannung 14 direkt auf das TAD-Sieb 18 übergeben, auf der sie gebildet wurde. Die Übergabe erfolgt in Bahnlaufrichtung L nach der besaugten Fläche 16.
  • Im vorliegenden Fall ist die besaugte Fläche 16 durch eine Saugleitwalze 22 gebildet.
  • In der Formierzone wird die Faserstoffbahn 12 zwischen zwei Bespannungen 14, 24 entwässert, die unter Bildung eines Stoffeinlaufspaltes zusammenlaufen und über ein Formierelement 28 wie insbesondere eine Formierwalze geführt sind. Dabei wird die Faserstoffbahn 12 nach dem Formierelement 28 durch die mit diesem Formierelement 28 in Kontakt tretende innere Bespannung 14 zur besaugten Fläche 16 geführt.
  • Die nicht mit dem Formierelement 28 in Kontakt tretende äußere Bespannung 24 kann insbesondere durch ein vorzugsweise wasserdurchlässiges endloses Band gebildet sein.
  • Das Formierelement 28 kann durch eine massive Formierwalze oder auch durch eine Saugformierwalze gebildet werden.
  • Die Faserstoffbahn 12 wird auf dem TAD-Sieb 18 naßgeprägt. Grundsätzlich kann das Naßprägen an und/oder nach der Bahnübergabestelle I erfolgen.
  • Im vorliegenden Fall besitzen die beiden Bespannungen 14, 24 eine unterschiedliche Laufgeschwindigkeit, um einen auf die Faserstoffbahn 12 wirkenden Kreppeffekt zu erzeugen.
  • Die feinporige weiche Bespannung 14 kann insbesondere durch einen Filz, einen Kapillarfilz, eine Kapillarmembran und/oder dergleichen gebildet sein.
  • So kann als feinporige weiche Bespannung 14 insbesondere ein Filz mit geschäumter Schicht verwendet werden. Hierbei kann die Schaumstoffbeschichtung insbesondere so gewählt sein, daß sich Poren in einem Bereich von etwa 3 bis etwa 6 µm ergeben.
  • Zum Naßprägen kann wenigstens ein innerhalb der Schlaufe des TAD- Siebes 18 angeordnetes Saugelement vorgesehen sein. Im vorliegenden Fall wird lediglich ein solches Saugelement 30 eingesetzt, das hier beispielsweise nach der Bahnübergabestelle I vorgesehen ist. Durch dieses Saugelement 30 wird die Faserstoffbahn 20 gegen das TAD-Sieb 18 gezogen und damit naßgeprägt.
  • Im Bereich der Bahnübergabestelle I ist innerhalb der Schlaufe des TAD- Siebes 18 ein Pickup- oder Saugelement 32 vorgesehen.
  • Die Faserstoffsuspension wird über einen Stoffauflauf 34 in den zwischen den beiden Bespannungen 14, 24 gebildeten Stoffeinlaufspalt 26 eingebracht.
  • Die Bespannung 14 wird nach der Übergabe der Faserstoffbahn 12 an das TAD-Sieb 18 mittels einer sogenannten Uhle-Box 36, d. h. eines Rohrsaugers, konditioniert.
  • Im Anschluß an das Saugelement 30 wird die Faserstoffbahn 12 zusammen mit dem TAD-Sieb 18 über eine TAD-Trommel 38 geführt, der, wie anhand der Fig. 1 zu erkennen ist, eine Trocknungshaube 40 zugeordnet ist.
  • Fig. 2 zeigt in schematischer Teildarstellung eine abgewandelte Form der Maschine 10.
  • In diesem Fall ist im Bereich der Bahnübergabestelle I eine Schuhpresse 42 vorgesehen, durch die die Faserstoffbahn 12 zusammen mit der feinporigen weichen Bespannung 14 und dem TAD-Sieb 18 hindurchgeführt wird.
  • Die in Bahnlaufrichtung L betrachtete Länge des Preßnips 44 der Schuhpresse 42 kann zweckmäßigerweise größer als ein Wert von etwa 80 mm und vorzugsweise größer oder gleich etwa 85 mm sowie insbesondere größer oder gleich etwa 120 mm gewählt werden, und die Schuhpresse kann insbesondere so ausgelegt sein, daß sich über die Preßniplänge ein Druckprofil mit einem maximalen Preßdruck ergibt, der kleiner oder gleich einem Wert von etwa 2,5 MPa und insbesondere kleiner als 2 MPa bei einer Preßschuhlänge größer oder gleich etwa 120 mm ist. Auf diese Weise ist ein sanftes Pressen mit geringem Preßdruck gewährleistet und, bedingt durch die entsprechende Schuhlänge, eine größere Verweil- und Preßzeit sichergestellt, wodurch der Prägeeffekt verbessert wird. Es kann also auch bereits im Bereich der Bahnübergabestelle I eine Naßprägung erfolgen. Zusätzlich kann hinter dieser Bahnübergabestelle I auch wieder ein ebenfalls der Naßprägung dienendes Saugelement 30 (vgl. auch Fig. 1) vorgesehen sein, was im vorliegenden Fall jedoch nicht zwingend ist.
  • Allgemein kann also im Bereich der Bahnübergabestelle I oder hinter dieser Bahnübergabestelle I jeweils eine Naßprägung erfolgen, oder eine solche Naßprägung kann sowohl im Bereich der Bahnübergabestelle I als auch hinter dieser Bahnübergabestelle I erfolgen.
  • Die Schuhpresse 42 umfaßt eine Schuhpreßeinheit 46, insbesondere eine Schuhpreßwalze, und, beim vorliegenden Ausführungsbeispiel, eine mit dieser zusammenwirkende, innerhalb der Schlaufe des TAD-Siebes 18 angeordnete Saugwalze oder Sauganpreßwalze 48.
  • Im vorliegenden Fall besitzen die beiden Bespannungen 14, 18 eine gleiche Laufgeschwindigkeit, d. h. ein Naßkreppen erfolgt hier nicht.
  • Im übrigen kann diese Ausführungsform beispielsweise den gleichen Aufbau besitzen wie die der Fig. 1. Einander entsprechenden Teilen sind gleiche Bezugszeichen zugeordnet.
  • Fig. 3 zeigt in schematischer Darstellung eine vollständige Ansicht der Maschine 10, deren Formierzone und TAD-Zone zumindest im wesentlichen wieder so ausgeführt ist, wie dies in der Fig. 1 dargestellt ist, wobei auch hier wieder sämtliche Abwandlungen denkbar sind. So können diese Formierzonen einschließlich aller erwähnten Abwandlungen insbesondere auch so ausgeführt sein, wie dies im Zusammenhang mit der Ausführungsform gemäß Fig. 2 beschrieben wurde. Einander entsprechenden Elementen sind gleiche Bezugszeichen zugeordnet.
  • Zudem kann die nicht mit dem Formierelement 28 in Kontakt tretende äußere Bespannung 24 durch ein Entwässerungssieb mit zonal unterschiedlicher Siebdurchlässigkeit gebildet sein, was insbesondere den Vorteil einer höheren Wasseraufnahmegeschwindigkeit der Faserstoffbahn 12 mit sich bringt.
  • Wie anhand der Fig. 3 zu erkennen ist, wird die Faserstoffbahn 12 nach der TAD-Trocknung von dem TAD-Sieb 18 auf einen Trockenzylinder 50, insbesondere einen Yankee-Zylinder, übergeben. Dabei ist im vorliegenden Fall im Bahnübergabebereich II innerhalb der Schlaufe des TAD-Siebes 18 eine vorzugsweise von einem weichen Filz oder einem Kapillarfilz 52 umschlungene, einen Langschuh umfassende Schuhpreßeinheit 54 vorgesehen, bei der es sich vorzugsweise wieder um eine Schuhpreßwalze handeln kann. Grundsätzlich kann in diesem Bahnübergabebereich II jedoch auch beispielsweise eine Saugpreßwalze (SPW) oder Preßwalze vorgesehen sein.
  • Dem Trockenzylinder 50 ist eine Heißlufthaube 56 zugeordnet. Die Bahn 12 wird schließlich zu einer Wickelrolle 58 aufgewickelt. Bezugszeichenliste 10 Maschine
    12 Faserstoffbahn
    14 feinporige weiche Bespannung
    16 besaugte Fläche, Saugleitwalze
    18 TAD-Sieb
    20 TAD-Trocknungseinrichtung
    22 Saugleitwalze
    24 äußere Bespannung
    26 Stoffeinlaufspalt
    28 Formierelement
    30 Saugelement
    32 Pickup- oder Saugelement
    34 Stoffauflauf
    36 Uhle-Box (Rohrsauger)
    38 TAD-Trommel
    40 Trocknungshaube
    42 Schuhpresse
    44 Preßnip
    46 Schuhpreßeinheit
    48 Saugwalze oder Sauganpreßwalze
    50 Trockenzylinder, Yankee-Zylinder
    52 weicher Filz, Kapillarfilz
    54 Schuhpreßeinheit
    56 Heißlufthaube
    58 Wickelrolle
    L Bahnlaufrichtung
    I Bahnübergabeüberschnitt
    II Bahnübergabebereich

Claims (54)

1. Verfahren zur Herstellung einer Faserstoffbahn, insbesondere Tissue- oder Hygienebahn, bei dem die Faserstoffbahn auf einer feinporigen weichen Bespannung gebildet und diese Bespannung über mindestens eine besaugte Fläche geführt wird, und bei dem die Faserstoffbahn von einer feinporigen weichen Bespannung direkt auf ein TAD-Sieb einer TAD-Trocknungseinrichtung übergeben wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Faserstoffbahn nach der besaugten Fläche auf das TAD-Sieb übergeben wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die besaugte Fläche gekrümmt ist.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die besaugte Fläche durch eine Saugleitwalze gebildet wird.
5. Verfahren einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die besaugte Fläche durch einen besaugten Schuh gebildet wird.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Faserstoffbahn zwischen zwei Bespannungen entwässert wird, die unter Bildung eines Stoffeinlaufspaltes zusammenlaufen und über ein Formierelement wie insbesondere eine Formierwalze geführt werden, und daß die Faserstoffbahn nach dem Formierelement durch die mit diesem Formierelement in Kontakt tretende innere Bespannung zur besaugten Fläche geführt wird.
7. Verfahren einem Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die nicht mit dem Formierelement in Kontakt tretende äußere Bespannung durch ein vorzugsweise wasserdurchlässiges endloses Band gebildet wird.
8. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß als Formierelement eine massive Formierwalze verwendet wird.
9. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß als Formierelement eine Saugformierwalze verwendet wird.
10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Faserstoffbahn auf dem TAD-Sieb naßgeprägt wird.
11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Naßprägen an und/oder nach der Bahnübergabestelle erfolgt.
12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Bespannungen eine unterschiedliche Laufgeschwindigkeit besitzen, um einen auf die Faserstoffbahn wirkenden Kreppeffekt zu erzeugen.
13. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die feinporige weiche Bespannung durch einen Filz, einen Kapillariilz, eine Kapillarmembran und/oder dergleichen gebildet wird.
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die feinporige weiche Bespannung durch einen Filz mit geschäumter Schicht gebildet wird.
15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaumstoffbeschichtung so gewählt ist, daß sich Poren in einem Bereich von etwa 3 bis etwa 6 mm ergeben.
16. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zum Naßprägen wenigstens ein innerhalb der Schlaufe des TAD-Siebes angeordnetes Saugelement verwendet wird.
17. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Bahnübergabestelle innerhalb der Schlaufe des TAD-Siebes ein Pickup- oder Saugelement vorgesehen ist.
18. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Bahnübergabestelle und/oder nach dieser Bahnübergabestelle innerhalb der Schlaufe des TAD-Siebes wenigstens ein dem Naßprägen der Faserstoffbahn dienendes Saugelement vorgesehen ist.
19. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Bahnübergabestelle eine Schuhpresse vorgesehen ist, durch die die Faserstoffbahn zusammen mit der feinporigen weichen Bespannung und dem TAD-Sieb hindurchgeführt ist.
20. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die in Bahnlaufrichtung betrachtete Länge des Preßnips der Schuhpresse größer als ein Wert von etwa 80 mm und vorzugsweise größer oder gleich etwa 85 mm sowie insbesondere größer oder gleich etwa 120 mm gewählt und die Schuhpresse so ausgelegt wird, daß sich über die Preßniplänge ein Druckprofil mit einem maximalen Preßdruck ergibt, der kleiner oder gleich einem Wert von etwa 2,5 MPa und insbesondere kleiner als 2 MPa bei einer Preßschuhlänge größer oder gleich etwa 120 mm ist.
21. Verfahren nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Schuhpresse eine Schuhpreßeinheit, insbesondere eine Schuhpreßwalze, und eine mit dieser zusammenwirkende, innerhalb der Schlaufe des TAD-Siebes angeordnete Siebwalze umfaßt.
22. Verfahren nach einem der Ansprüche 19 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Bespannungen eine gleiche Laufgeschwindigkeit besitzen.
23. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Faserstoffbahn sowohl mittels der Schuhpresse als auch mittels eines nach dieser vorgesehenen Saugelements naßgeprägt wird.
24. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als nicht mit dem Formierelement in Kontakt tretende äußere Bespannung ein Entwässerungssieb mit zonal unterschiedlicher Siebdurchlässigkeit verwendet wird.
25. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Faserstoffbahn nach der TAD-Trocknung von dem TAD-Sieb auf einen Trockenzylinder, insbesondere einen Yankee-Zylinder, übergeben wird.
26. Verfahren nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß im Bahnübergabebereich innerhalb der Schlaufe des TAD- Siebes eine vorzugsweise von einem weichen Filz oder einem Kapillarfilz umschlungene, einen Langschuh umfassende Schuhpreßeinheit, insbesondere Schuhpreßwalze, vorgesehen ist.
27. Verfahren nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Bahnübergabe durch eine Saugpreßwalze oder eine nicht besaugte Preßwalze gewährleistet wird.
28. Maschine (10) zur Herstellung einer Faserstoffbahn (12), insbesondere Tissue- oder Hygienebahn, bei der die Faserstoffbahn(12) auf einer feinporigen weichen Bespannung (14) gebildet wird und diese Bespannung (14) über eine besaugte Fläche (16) geführt ist, und bei der die Faserstoffbahn (12) von einer feinporigen weichen Bespannung (14) direkt auf ein TAD-Sieb (18) einer TAD-Trocknungseinrichtung (20) übergeben wird.
29. Maschine nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß die Faserstoffbahn nach der besaugten Fläche (16) auf das TAD-Sieb (18) übergeben wird.
30. Maschine nach Anspruch 28 oder 29, dadurch gekennzeichnet, daß die besaugte Fläche (16) gekrümmt ist.
31. Maschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die besaugte Fläche (16) durch eine Saugleitwalze (22) gebildet ist.
32. Maschine einem der Ansprüche 27 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß die besaugte Fläche (16) durch einen besaugten Schuh gebildet ist.
33. Maschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Faserstoffbahn (12) zwischen zwei Bespannungen (14, 24) entwässert wird, die unter Bildung eines Stoffeinlaufspaltes (26) zusammenlaufen und über ein Formierelement (28) wie insbesondere eine Formierwalze geführt sind, und daß die Faserstoffbahn (12) nach dem Formierelement (28) durch die mit diesem Formierelement in Kontakt tretende innere Bespannung (14) zur besaugten Fläche geführt (16) ist.
34. Maschine einem Anspruch. 33, dadurch gekennzeichnet, daß die nicht mit dem Formierelement (28) in Kontakt tretende äußere Bespannung (24) durch ein vorzugsweise wasserdurchlässiges endloses Band gebildet ist.
35. Maschine nach Anspruch 33 oder 34, dadurch gekennzeichnet, daß als Formierelement (28) eine massive Formierwalze vorgesehen ist.
36. Maschine nach Anspruch 33 oder 34, dadurch gekennzeichnet, daß als Formierelement (28) eine Saugformierwalze vorgesehen ist.
37. Maschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Faserstoffbahn (12) auf dem TAD-Sieb (18) naßgeprägt wird.
38. Maschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Naßprägen an und/oder nach der Bahnübergabestelle (I) erfolgt.
39. Maschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Bespannungen (14, 18) eine unterschiedliche Laufgeschwindigkeit besitzen, um einen auf die Faserstoffbahn (12) wirkenden Kreppeffekt zu erzeugen.
40. Maschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die feinporige weiche Bespannung (14) durch einen Filz, einen Kapillarfilz, eine Kapillarmembran und/oder dergleichen gebildet ist.
41. Maschine nach Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, daß die feinporige weiche Bespannung (14) durch einen Filz mit geschäumter Schicht gebildet ist.
42. Maschine nach Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaumstoffbeschichtung so gewählt ist, daß sich Poren in einem Bereich von etwa 3 bis etwa 6 µm ergeben.
43. Maschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zum Naßprägen wenigstens ein innerhalb der Schlaufe des TAD-Siebes angeordnetes Saugelement (30) vorgesehen ist.
44. Maschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Bahnübergabestelle (I) innerhalb der Schlaufe des TAD-Siebes ein Pickup- oder Saugelement vorgesehen ist.
45. Maschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Bahnübergabestelle (I) und/oder nach dieser Bahnübergabestelle (I) innerhalb der Schlaufe des TAD-Siebes (18) wenigstens ein dem Naßprägen der Faserstoffbahn (12) dienendes Saugelement (48, 30) vorgesehen ist.
46. Maschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Bahnübergabestelle (I) eine Schuhpresse (42) vorgesehen ist, durch die die Faserstoffbahn (12) zusammen mit der feinporigen weichen Bespannung (14) und dem TAD-Sieb (18) hindurchgeführt ist.
47. Maschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die in Bahnlaufrichtung (L) betrachtete Länge des Preßnips (44) der Schuhpresse (42) größer als ein Wert von etwa 80 mm und vorzugsweise größer oder gleich etwa 85 mm sowie insbesondere größe oder gleich etwa 120 mm gewählt und die Schuhpresse (42) so ausgelegt ist, daß sich über die Preßniplänge ein Druckprofil mit einem maximalen Preßdruck ergibt, der kleiner oder gleich einem Wert vor etwa 2,5 MPa und insbesondere kleiner als 2 MPa bei einer Preßschuhlänge größer oder gleich etwa 120 mm ist,
daß die in Bahnlaufrichtung betrachtete Länge des Preßnips der Schuhpresse größer als ein Wert von etwa 80 mm und vorzugsweise größer oder gleich etwa 85 mm sowie insbesondere größer oder gleich etwa gleich 120 mm gewählt und die Schuhpresse so ausgelegt wird, daß sich über die Preßniplänge ein Druckprofil mit einem maximalen Preßdruck ergibt, der kleiner oder gleich einem Wert von etwa 2,5 MPa und insbesondere kleiner als 2 MPa bei einer Preßschuhlänge von etwa 120 mm ist.
48. Maschine nach Anspruch 46 oder 47, dadurch gekennzeichnet, daß die Schuhpresse (42) eine Schuhpreßeinheit (46), insbesondere eine Schuhpreßwalze, und eine mit dieser zusammenwirkende, innerhalb der Schlaufe des TAD-Siebes (18) angeordnete Saugwalze (48) umfaßt.
49. Maschine nach einem der Ansprüche 46 bis 48, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Bespannungen (14, 18) eine gleiche Laufgeschwindigkeit besitzen.
50. Maschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Faserstoffbahn (12) sowohl mittels der Schuhpresse (42) als auch mittels eines nach dieser vorgesehenen Saugelements (30) naßgeprägt wird.
51. Maschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als nicht mit dem Formierelement (28) in Kontakt tretende äußere Bespannung (24) ein Entwässerungssieb mit zonal unterschiedlicher Siebdurchlässigkeit vorgesehen ist.
52. Maschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Faserstoffbahn (12) nach der TAD-Trocknung von dem TAD- Sieb (18) auf einen Trockenzylinder (50), insbesondere einen Yankee-Zylinder, übergeben wird.
53. Maschine nach Anspruch 52, dadurch gekennzeichnet, daß im Bahnübergabebereich (II) innerhalb der Schlaufe des TAD- Siebes (18) eine vorzugsweise von einem weichen Filz oder einem Kapillariilz (52) umschlungene, einen Langschuh umfassende Schuhpreßeinheit (54), insbesondere Schuhpreßwalze, vorgesehen ist.
54. Maschine nach Anspruch 52, dadurch gekennzeichnet, daß im Bahnübergabebereich (II) eine Saugpreßwalze oder nicht besaugte Preßwalze vorgesehen ist.
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