DE10119703A1 - Vorrichtung zur Erkennung der Position, Bewegungsrichtung und/oder Geschwindigkeit eines Körpers mit ferromagnetischen Eigenschaften sowie Verwendung der Vorrichtung - Google Patents
Vorrichtung zur Erkennung der Position, Bewegungsrichtung und/oder Geschwindigkeit eines Körpers mit ferromagnetischen Eigenschaften sowie Verwendung der VorrichtungInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Erkennung der Position, Bewegungsrichtung und/oder Geschwindigkeit eines Körpers mit ferromagnetischen Eigenschaften, wobei die Position, die Bewegungsrichtung und/oder die Geschwindigkeit des Körpers erkannt werden soll, wenn sich dieser hinter einer Wand befindet, wobei ein Magnetfeldsensor vorhanden ist, wobei die Position, die Bewegungsrichtung und/oder die Geschwindigkeit des Körpers erkennbar ist durch die Änderung des Magnetfeldes aufgrund der Positionsänderungen des Körpers. Die Vorrichtung kann verwendet werden zur Erkennung der Position, Bewegungsrichtung und/oder Geschwindigkeit eines Stellgliedes eines Stellantriebes wie auch eines Molchkörpers.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Erkennung der Position, Bewegungsrichtung
und/oder Geschwindigkeit eines Körpers mit ferromagnetischen Eigenschaften nach dem
Oberbegriff des Patentanspruchs 1 sowie eine Verwendung der Vorrichtung gemäß
Patentansprüchen 10 sowie 12.
Die Detektierung ferromagnetischer Stoffe und Körper insbesondere durch ferromagnetische
Wandungen hindurch stellt im Bereich der Technik ein unzureichend gelöstes Problem dar.
Eine typische Anwendung ist die Positionsbestimmung von Hydraulikkolben aus
ferromagnetischem Stahl durch die Wandung des Hydraulikzylinders aus ferromagnetischem
Stahl hindurch. Als passive Systeme ohne eigene Energieversorgung im Hydraulikkolben
kommen nach dem bekannten Stand der Technik Markierungen mit radioaktiven Stoffen in
Frage. Die Strahlung dieser radioaktiven Markierung durchdringt den Kolben und den
Zylinder und kann in einem Sensor, der am Außenmantel des Hydraulikzylinders angebracht
ist, detektiert werden. Nachteilig ist in jedem Fall die Anwendung von radioaktiven Stoffen,
nicht nur aus Kostengründen sondern auch unter dem Gesichtspunkt der Umwelthygiene und
Strahlenbelastung. Einsatz findet diese Kombination daher überwiegend in hoch
sicherheitsrelevanten Anwendungen.
Als Alternative zur Markierung mit radioaktiven Stoffen kommt die Markierung mit einem
starken Magnetfeld in Frage. Dazu wird z. B. im Hydraulikkolben ein ausreichend starker
Permanentmagnet platziert. Beim Einsatz von ferromagnetischen Kolben- und
Zylindermaterialien ist diese Kombination bei Anwendung herkömmlicher Magnetsensoren
(Reed-Kontakt, Hall-Sensor etc.) nur bedingt effektiv, weil das Magnetfeld des Magneten im
Kolben durch die ferromagnetische Zylinderwandung nahezu vollständig abgeschirmt bzw.
kurzgeschlossen wird. So ist durch die DE 197 11 781 C2 eine Vorrichtung bekannt geworden,
die eine Platzierung mehrerer Permanentmagnete möglichst dicht an der ferromagnetischen
Wandung erfordert, um über Streufeldeinflüsse die Position eines Stellgliedes zu detektieren.
Eine andere Anwendung liegt im Bereich der sogenannten Molchtechnik. Dabei werden in
abgeschlossenen Rohrsystemen aus ferromagnetischem Material oder Edelstahl elastische
Formkörper, z. B. zur Reinigung der Innenwandungen, mit Hilfe von Druckluft von einem Ort
zum anderen befördert. Neben dem reinen Reinigungseffekt findet diese Technologie zu
nehmend Einsatz beim Stofftransport in der chemischen Industrie. Transportiert werden
können mit diesem System alle Arten von Chemikalien, Flüssigkeiten, zähflüssige Stoffe und
selbst Stäube. Mit Hilfe der Molchtechnik lassen sich so auch geringste Mengen
verschiedener Chemikalien über eine einzelne Leitung transportieren. Der
Chemikalientransport erfolgt dabei in der Form, dass ein derartiger Molch einem solchen
Materialtransport vorangeschickt wird, dann folgt die entsprechende Menge des Mediums und
abschließend ein weiterer Molch. Je nach Art der transportierten Chemikalie erfolgt danach
möglicherweise eine Charge Reinigungsflüssigkeit, wiederum gefolgt von einem Molch,
wonach dann die Leitung ausreichend gereinigt ist für andere, weitere Chemikalientransporte.
Allein die oben dargestellte Transportmaßnahme erfordert 3 derartige Molche. Hier ergibt
sich nun nach dem Stand der Technik das Problem der eindeutigen Molcherkennung, um die
Molche innerhalb eines weitverzweigten Leitungssystems räumlich und sachlich eindeutig
zuordnen zu können. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Beobachtung und Verfolgung
der Molche im Sinne einer vorbeugenden Wartung auf mögliche Veränderungen und
Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit. Dies kann durch statistische Auswertung der
zurückgelegten Wege des jeweiligen Molches geschehen, um Verschleiß und Abnutzung nach
Erfahrungswerten zu kalkulieren. Wichtig ist dabei die eindeutige Identifikation des einzelnen
Molches, um in einem übergeordneten Leitrechner Positionen, zurückgelegte Wege etc. zu
registrieren. Dazu muss also durch die Wandung eines ferromagnetischen- oder
Edelstahlrohres hindurch eine bestimmte Anzahl von Molchen eindeutig voneinander
differenziert werden können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Positionsbestimmung bzw. Identifikation von
ferromagnetischen Körpern auf einfache Weise mit einfachen Mitteln zu gewährleisten.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung gelöst, bei der ein
Magnetfeldsensor vorhanden ist, wobei die Position, Bewegungsrichtung und/oder
Geschwindigkeit des Körpers erkennbar ist durch die Änderung des Magnetfeldes aufgrund
der Positionsänderungen des Körpers.
Es kann also eine Erfassung der Position, Bewegungsrichtung und/oder Geschwindigkeit
beweglicher ferromagnetischer Körper durch die Wandung ferromagnetischer bzw. nicht
ferromagnetischer Materialien hindurch erfolgen, indem mit Hilfe entsprechend empfindlicher
Magnetsensoren die Veränderung des am Messort vorhandenen Gesamtmagnetfeldes,
bestehend aus Erdfeld und überlagerten statischen und dynamischen Hintergrundfeldern, die
zum Teil durch den ferromagnetischen Körper selbst erzeugt werden, durch das Eintreten
eines ferromagnetischen Körpers in das Messfeld des Sensors, detektiert wird. Das am
Messort vorhandene Gesamtfeld kann auch eine statische, periodisch gepulste oder
periodische Komponente enthalten, die gezielt extern erzeugt wird und deren Veränderung am
Ort des Sensors infolge der Anwesenheit des beweglichen ferromagnetischen Körpers detek
tiert wird.
Sofern die Wandung aus nicht magnetischem Material besteht, kann dieses Material
beispielsweise rostfreier Stahl, Aluminium, Messing sein oder auch Keramik oder Kunststoff.
Für die praktische Anwendung von besonderem Vorteil ist die Tatsache, dass der Sensor nicht
auf der Wandung des ferromagnetischen oder nicht ferromagnetischen Gehäuses bzw. eines
Zylinderrohres oder einer Rohrleitung aufgebracht sein muss, sondern in einem eigenen
Sensorgehäuse frei und beliebig positioniert werden kann. Es bieten sich insbesondere
handelsübliche Magnetowiderstandssensoren (AMR und bevorzugt GMR) an, wie auch die
bisher ausschließlich als Prototypen verfügbaren CMR-Sensoren.
Bei der Ausgestaltung nach Anspruch 2 weist der Körper eine Oberflächenstruktur auf.
Anhand der Änderungen des Magnetfeldes aufgrund der Position des Körpers ist die Position
des Körpers im Sinne einer Wegmessung erfassbar. Alternativ oder zusätzlich können die
Bewegungsrichtung und/oder die Geschwindigkeit des Körpers erkannt werden.
Durch die Oberflächenstruktur ergeben sich abhängig von der Position des Körpers
unterschiedlich starke Einflüsse auf das Magnetfeld. Dadurch kann durch eine Auswertung
des Magnetfeldes an einem bestimmten Punkt auf die Position des Körpers geschlossen
werden. Indem der zeitliche Verlauf des Signals ausgewertet wird, kann auch die
Bewegungsrichtung und/oder die Geschwindigkeit des Körpers erkannt werden.
Alternativ zur Bestimmung der Position im Sinne einer kontinuierlichen Wegmessung kann
auch eine Auswertung im Sinne des Erreichens einer oder mehrerer Sollpositionen als
Schwellwerte vorgenommen werden.
Die Oberflächenstruktur kann dabei gemäß Anspruch 3 stufenförmig ausgebildet sein oder
auch gemäß Anspruch 4 einen stetig differenzierbaren Verlauf aufweisen.
Bei der Ausgestaltung nach Anspruch 5 sind mehrere Sensoren vorhanden, wobei aufgrund
der räumlichen Verteilung der Sensoren die Sensorsignale im Hinblick auf die Erkennung der
Position des Körpers im Sinne einer Wegmessung, auf die Erkennung der Bewegungsrichtung
des Körpers und/oder auf die Erkennung der Geschwindigkeit des Körpers auswertbar sind.
Durch die räumliche Zuordnung der Sensoren können die Sensorsignale in ihrem zeitlichen
Verlauf so ausgewertet werden, dass die entsprechenden Größen erkennbar sind.
Gemäß Anspruch 6 können der Magnetfeldsensor bzw. die Magnetfeldsensoren in
Siebdrucktechnologie hergestellt werden mit einer magnetsensitiven Druckpaste.
Diese Siebdrucktechnologie ist aus der Dickfilmhybridtechnik dem Grunde nach bekannt.
Bei der Ausgestaltung nach Anspruch 7 ist ein Permanentmagnet vorhanden zur Festlegung
eines Arbeitspunktes des Magnetfeldsensors.
Dadurch wird eine magnetische Vorspannung des Magnetfeldsensors bewirkt. Diesem kann
dadurch ein Magnetfeld geeigneter Stärke vorgegeben werden, das hinsichtlich seiner
Änderungen durch die Positionsänderung des Körpers auswertbar ist.
Gemäß Anspruch 8 wird der Magnetfeldsensor gradiometrisch in erster oder zweiter Ordnung
verschaltet.
Dadurch können vorteilhaft Einflüsse äußerer Störfelder minimiert werden.
Aus Gründen der Kompensation ihres Temperaturganges können die Magnetfeldsensoren
bevorzugt alternativ oder auch zusätzlich in Brückenschaltung geschaltet sein.
Bei der Vorrichtung nach Anspruch 9 ist ein ortsfestes, periodisch pulsförmiges Magnetfeld
erzeugbar.
Unter bestimmten Umgebungsbedingungen kann ein solches Magnetfeld geeigneter sein, die
erfindungsgemäße Positionserkennung durchzuführen.
Anspruch 10 betrifft eine Verwendung der Vorrichtung zur Erkennung der Position,
Bewegungsrichtung und/oder Geschwindigkeit eines Stellgliedes eines Stellantriebes, wobei
das Stellglied aus ferromagnetischem Material besteht.
Dadurch können vorteilhaft die eingangs im Zusammenhang mit dem Stand der Technik
beschriebenen Probleme bei der Magnetisierung des Stellgliedes vermieden werden.
Gemäß Anspruch 11 kann die Wandung des Stellantriebes aus ferromagnetischem Material
oder aus nicht magnetischem bzw. nicht magnetisierbaren Material bestehen.
Dadurch ist vorteilhaft ein weites Einsatzfeld gegeben.
Gemäß Anspruch 12 kann die Vorrichtung verwendet werden zur Erkennung der Position,
Bewegungsrichtung und/oder Geschwindigkeit eines Molchkörpers zum Transport von
Flüssigkeiten, Gasen, pastösen Stoffen oder Stäuben innerhalb von Rohrleitungssystemen,
wobei der Molchkörper zumindest teilweise aus einem ferromagnetischen Stoff besteht.
Damit können vorteilhaft die eingangs beschriebenen Probleme bei der Verwendung der
Molchkörper gelöst werden.
Gemäß Anspruch 13 sind verschiedene Molchkörper durch unterschiedliche geometrische
Strukturen der ferromagnetischen Stoffe unterscheidbar.
Dadurch können beispielsweise individuell zu den einzelnen Molchkörpern die von diesen
zurückgelegten Wegstrecken bzw. Betriebsdauern ermittelt werden.
Von besonderem Vorteil der erfindungsgemäßen Sensortechnologie ist dabei die Differenzie
rungsmöglichkeit unterschiedlicher ferromagnetischer Stoffe ohne permanent magnetische
Eigenschaften und die Kombination mit Permanentmagneten unterschiedlicher Stärke zur
Positionsbestimmung (Hydraulikzylinder) bzw. Identifikation (Molchtechnik).
Es ist dabei ersichtlich, dass aus den beschriebenen gemessenen Größen auch andere Größen
wie beispielsweise zurückgelegte Wegstrecken ermittelt werden können, indem die
entsprechenden Größen aufintegriert werden.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung mit verschiedenen Verwendungsmöglichkeiten ist in
der Zeichnung näher dargestellt. Die Figuren sind nachfolgend erläutert.
Fig. 1 zeigt ein erfindungsgemäßes Beispiel zur einfachen Bestimmung der Position eines
Hydraulikkolbens. Dabei ist ein Sensor 101 zu sehen, der an der Außenfläche einer Wand 102
eines Stellantriebes angebracht ist. Diese Wand 102 kann beispielsweise aus
ferromagnetischem Material bestehen. Weiterhin ist ein Stellglied 103 zu sehen, das aus
einem ferromagnetischen Material besteht. Dieses Stellglied 103 kann ein Hydraulikkolben
sein. Bei einer Bewegung des Stellgliedes 103 ändert sich das Magnetfeld am Ort des Sensors
101. Durch eine Auswertung des Sensorsignals kann also eine Aussage über die Position des
Stellgliedes 103 gemacht werden.
Fig. 2 zeigt ein entsprechendes Beispiel für eine Positionsbestimmung mit zusätzlicher Ver
besserung der Ortsauflösung durch die Detektierung unterschiedlich großer ferromagnetischer
Massen infolge einer strukturiert ausgebildeten Front des Stellgliedes 203. Durch die gestufte
Ausbildung ändert sich das Magnetfeld nicht abrupt sondern langsamer, so dass durch eine
Auswertung der Änderung des Magnetfeldes die Position des Stellgliedes 103 entsprechend
genauer bestimmt werden kann.
Fig. 3 zeigt eine invers strukturierte Front des Stellgliedes 303 zu dem Ausführungsbeispiel
des Stellgliedes in Fig. 2.
Es ist beispielsweise auch denkbar, dass die Oberflächenstruktur des Stellgliedes nicht
stufenförmig verläuft sondern stetig differenzierbar ist. Das bedeutet beispielsweise, dass das
Stellglied an seinem vorderen Ende halbrund oder ellipsoid ausgebildet sein kann.
Fig. 4 zeigt eine erfindungsgemäße Sensoranordnung, bei der eine zusätzliche Orts- und
Positionsbestimmung eines Hydraulikkolbens mit Hilfe eines linearen Sensor-Arrays
vorgenommen werden kann, das aus mehreren Sensoren 401, 402, 403 besteht. In dem in
Fig. 4 gezeigten Ausführungsbeispiel ist das Stellglied 404 wieder mit gerader Front
dargestellt. Es kann jedoch auch zusätzlich zur Verbesserung der Auswertungsmöglichkeiten
der Sensorsignale eine "Kodierung" des Stellgliedes beispielsweise entsprechend der
Darstellung und der Beschreibung der Fig. 2 und 3 vorgenommen werden.
Fig. 5 zeigt ein erfindungsgemäßes Beispiel zur einfachen Molchdetektierung. Dabei ist ein
Molch 501 zu sehen, der in einer Rohrleitung 502 entlang läuft. Dieser Molch weist in seinem
Inneren einen Bestandteil 503 aus einem ferromagnetischen Material auf. Mit einem außen an
der Rohrleitung 502 angebrachten Magnetfeldsensor 504 kann wiederum die Position des
Molches erkannt werden.
Fig. 6 zeigt ein erfindungsgemäßes Beispiel zur Molchdetektierung, jedoch mit strukturiert
ausgeführter Anordnung eines Kodierkörpers zur individuellen Identifikation des jeweiligen
Molchkörpers.
Vorteilhaft kann bei der Vorrichtung nach der vorliegenden Erfindung eine Kalibrierung am
Einsatzort vorgenommen werden, indem der bewegliche Körper mit definierter
Geschwindigkeit bewegt wird bzw. in definierte Positionen bewegt wird. Es kann dann die
Stärke des Magnetfeldes ermittelt werden, die der jeweiligen definierten Bedingung
zugeordnet ist. Dadurch kann eine Kennlinie bzw. ein Kennfeld für die Änderung des
Magnetfeldes am Messort festgelegt werden, anhand dem im laufenden Betrieb die
entsprechende Größe des beweglichen Körpers aufgrund des gemessenen Magnetfeldes
bestimmt werden kann.
Claims (13)
1. Vorrichtung zur Erkennung der Position, Bewegungsrichtung und/oder
Geschwindigkeit eines Körpers (103, 203, 303, 404, 501) mit ferromagnetischen
Eigenschaften, wobei die Position, die Bewegungsrichtung und/oder die
Geschwindigkeit des Körpers (103, 203, 303, 404, 501) erkannt werden soll, wenn sich
dieser hinter einer Wand (102, 502) befindet,
dadurch gekennzeichnet, dass ein Magnetfeldsensor (101, 401, 402, 403, 504)
vorhanden ist, wobei die Position, die Bewegungsrichtung und/oder die
Geschwindigkeit des Körpers (103, 203, 303, 404, 501) erkennbar ist durch die
Änderung des Magnetfeldes aufgrund der Positionsänderungen des Körpers (103, 203,
303, 404, 501).
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (203, 303) eine Oberflächenstruktur aufweist
und dass anhand der Änderungen des Magnetfeldes aufgrund der Position des Körpers
(203, 303) die Position des Körpers (203, 303) im Sinne einer Wegmessung, die
Bewegungsrichtung des Körpers (203, 303) und/oder die Geschwindigkeit des Körpers
(203, 303) erfassbar sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, dass die Oberflächenstruktur stufenförmig ausgebildet ist
(203, 303).
4. Vorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, dass die Oberflächenstruktur stetig differenzierbar ausgeführt
ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Sensoren (401, 402, 403) vorhanden sind, wobei
aufgrund der räumlichen Verteilung der Sensoren (401, 402, 403) die Sensorsignale im
Hinblick auf die Erkennung der Position des Körpers (404) im Sinne einer
Wegmessung, auf die Erkennung der Bewegungsrichtung des Körpers (404) und/oder
auf die Erkennung der Geschwindigkeit des Körpers (404) auswertbar sind.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, dass der Magnetfeldsensor bzw. die Magnetfeldsensoren in
Siebdrucktechnologie hergestellt werden mit einer magnetsensitiven Druckpaste.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass ein Permanentmagnet vorhanden ist zur Festlegung eines
Arbeitspunktes des Magnetfeldsensors.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, dass der Magnetfeldsensor gradiometrisch in erster oder
zweiter Ordnung verschaltet wird.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass ein ortsfestes, periodisch pulsförmiges Magnetfeld
erzeugbar ist.
10. Verwendung der Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche zur
Positionserkennung eines Stellgliedes (103, 20,3 303, 404) eines Stellantriebes, wobei
das Stellglied (103, 20,3 303, 404) zumindest teilweise aus ferromagnetischem Material
besteht.
11. Verwendung nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, dass die Wandung (102) des Stellantriebes aus
ferromagnetischem Material oder aus nicht magnetischem bzw. nicht magnetisierbaren
Material besteht.
12. Verwendung der Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9 zur Positionserkennung
eines Molchkörpers (501) zum Transport von Flüssigkeiten, Gasen, pastösen Stoffen
oder Stäuben innerhalb von Rohrleitungssystemen (502), wobei der Molchkörper (501)
zumindest teilweise aus einem ferromagnetischen Stoff (503) besteht.
13. Verwendung nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, dass verschiedene Molchkörper (501) durch unterschiedliche
geometrische Strukturen der ferromagnetischen Stoffe unterscheidbar sind (503).
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