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DE10119477A1 - Lasek-Vorrichtung zum Beheben einer Fehlsichtigkeit - Google Patents

Lasek-Vorrichtung zum Beheben einer Fehlsichtigkeit

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DE10119477A1
DE10119477A1 DE2001119477 DE10119477A DE10119477A1 DE 10119477 A1 DE10119477 A1 DE 10119477A1 DE 2001119477 DE2001119477 DE 2001119477 DE 10119477 A DE10119477 A DE 10119477A DE 10119477 A1 DE10119477 A1 DE 10119477A1
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DE
Germany
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lasek
eye
cup
ring
stand
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Withdrawn
Application number
DE2001119477
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English (en)
Inventor
Detlev Paul Gebauer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
GEBAUER GmbH
Original Assignee
GEBAUER GmbH
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Publication date
Application filed by GEBAUER GmbH filed Critical GEBAUER GmbH
Priority to DE2001119477 priority Critical patent/DE10119477A1/de
Publication of DE10119477A1 publication Critical patent/DE10119477A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Eine LASEK-Vorrichtung wird mittels eines Augenringes 17, an dem ein LASEK-Becher 16 aus Kunststoff befestigt ist, auf dem Auge 2 durch Unterdruck fixiert. Eine mechanische Verbindung 15 zu einer Führungshülse 14 stellt sicher, dass das Führungsrohr 13 nicht verkippt werden kann und absolut rechtwinklig auf dem Auge 2 aufgesetzt wird. Ein am oberen Ende des Führungsrohrs 13 befestigter Betätigungskranz 115 hat auf der Unterseite im Abstand von 45 DEG Führungsnuten 119, die in einen Fixierstift auf dem Verbindungsteil 15 eingreifen. Ein auf dem Führungsrohr 13 sitzender Fixierstift kann in der vom Arzt gewünschten Position (45 DEG -Teilung) in die Führungsnuten 119 auf dem Betätigungskranz 115 eingreifen und so die Lage der Hinge eindeutig bestimmen. Ein Rundmesser 12 besitzt ebenfalls einen Betätigungskranz 103 mit einer eingefrästen Nut 107, die von ihrer Breite her eine kreisförmige Schneidbewegung von ca. 10 DEG zulässt. Der auf dem Augenring 17 aufgeclipste LASEK-Becher 16 hat einen nach oben gestülpten, tassenförmigen Rand 165 zur Aufnahme des Alkohols, der nach der Prozedur mittels Tupfer entfernt werden kann.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine LASEK-Vorrichtung zum Beheben einer Fehlsichtigkeit mittels eines Excimerlasers.
Seit langem sind Verfahren und Vorrichtungen zum Beheben oder Mindern von Fehlsichtigkeit bekannt. Herkömmliche Massnahmen wie beispielsweise ein Brille oder Kontaktlinsen können jedoch bei bestimmten Berufen oder Tätigkeiten nicht angewendet werden oder werden von einigen Anwendern nicht vertragen. Aus diesen und weiteren Gründen wurden chirurgische Verfahren zum dauerhaften Beheben oder Mindern von Fehlsichtigkeit entwickelt.
Neben dem im Stand der Technik bekannten LASIK-Verfahren (Laser in-situ keratomileusis) zur Sehschärfenkorrektur beim menschlichen Auge kommt in der letzten Zeit immer häufiger das LASEK-Verfahren (Laser Epitheliale keratomileusis) zur Anwendung.
Beim LASIK-Verfahren (siehe u. a. die Druckschriften DE 199 15 744 A1, US-A-6 036 709) wird ein lamellarer Hornhautlappen von ca. 160 µm Dicke vor einer Excimer-Laser-Operation vom Auge mittels eines Mikrokeratomes (Augenhornhauthobel) abgetragen. Dieser Lappen wird jedoch nicht ganz abgeschnitten, er bleibt vielmehr an einem "Scharnier" (= engl. Hinge) mit dem Auge verbunden und wird zur Operation mittels Laser zur Seite geklappt. Durch diesen vorbereitenden Schnitt wird eine gute "Grundfläche" für die spätere Bearbeitung (Schaffung einer Art fester Kontaktlinse in der Cornea durch systematisches Verdampfen des Gewebes) durch den Laser geschaffen. Der Hornhautlappen wird nach der Laserbehandlung wieder über das Auge auf seinen ursprünglichen Platz gestrichen und wächst kreisförmig sehr schnell wieder an. Die Vorteile des Verfahrens gegenüber früher angewandten Laserverfahren (wie z. B. PRK) sind z. B. dass der Patient wenig bis gar keine Schmerzen erfährt und dass sich mehrmonatige Hornhauttrübungen, wie bei PRK, nicht einstellen.
Beim LASEK-Verfahren wird versucht, einen dünneren Gewebelappen zu erreichen. Deshalb soll hier nur die oberste Schicht, das ca. 55 µm starke Epithelium, vor der folgenden Laseroperation entfernt werden. Wie bei der LASIK-Operation wird dieser Gewebelappen nach der Operation wieder über das Auge gestrichen.
Dabei geht man technisch für diese Operation folgendermassen vor: Ein Führungsrohr mit zwei Fingerauflagen wird von Hand auf das Auge gedrückt. Die Lage der Hinge (= nicht durchtrenntes Schnittsegment) wird durch die Aufsetzposition dieses Führungsrohres festgelegt. Um das Gewebe für den Schnitt des epithelischen Flaps (= Gewebelappen) vorzubereiten, wird nun eine Alkohol enthaltende Flüssigkeit (beispielsweise kann eine sich aus 98% reinem Alkohol und 2% destilliertem Wasser bestehende Lösung angewendet werden) in das Führungsrohr eingeträufelt, um das Gewebe aufzuweichen. Das Führungsrohr muss nun nach dem Einfüllen des Alkohols für eine bestimmte Zeitspanne (Standardzeit ca. 30 Sekunden) exakt und ohne Nachlassen des Aufsetzdruckes in der Position gehalten werden. Danach wird ein Rundmesser in das Führungsrohr eingeführt und nach unten gedrückt, um den Gewebeschnitt durchzuführen. Hierzu wird das Rundmesser immer wieder um ca. 10° um die Drehachse hin- und hergedreht (Schneidbewegung). Dieses Rundmesser hat aber nur auf 270° am Umfang eine Schneide und 90° des Umfangs sind ohne Schneide ausgebildet, so dass sich eine (nicht durchtrennte) Hinge ergibt. Nach dem Schneidvorgang muss der Alkohol im Führungsrohr vor dessen Abheben möglichst restlos entfernt werden, damit nach dem Abheben kein Alkohol in den Bereich des Bindegewebes gelangen kann. Dies würde dem Patienten stark brennende Schmerzen zufügen. Nun wird mittels eines gebogenen Instrumentes der epithelische Flap zur Seite gelegt und die Laseroperation kann beginnen.
Das mit der Hand gehaltene Führungsrohr kann z. B. durch eine Bewegung des Patienten verschoben werden, was zu einer Fehlpositionierung des Schnittes an dem Epithelium oder zu Verletzungen desselben führen kann.
Die in das Führungsrohr eingefüllte alkoholische Lösung kann mit der Bindehaut in Kontakt gelangen, was schmerzhafte Reizungen hervorrufen kann.
Somit ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine verbesserte LASEK-Vorrichtung zu schaffen.
Diese Aufgabe wird beispielsweise durch eine LASEK-Vorrichtung gelöst, die ein Stativ mit einer herausnehmbaren Führung für eine Schneideinrichtung aufweist. Da die Schneideinrichtung in einer durch ein Stativ gehaltenen Führung geführt wird, kann eine senkrechte Positionierung der Schneideinrichtung zu der Augenoberfläche sicherer gewährleistet werden.
Gemäß einer weiteren technischen Lösung der vorstehend dargelegten Aufgabe ist die vorstehend erwähnte LASEK- Vorrichtung dadurch gekennzeichnet, dass ein Augenring feststehend über ein Verbindungselement mit dem Stativ verbunden ist. Dadurch wird ein Verkippen der Schneideinrichtung noch sicherer vermieden, da der Führungsabschnitt für die Schneideinrichtung von der Operationsfläche weiter entfernt ist.
Gemäß einer weiteren technischen Lösung der vorstehend dargelegten Aufgabe ist die vorstehend erwähnte LASEK- Vorrichtung dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Augenring ein LASEK-Becher montiert ist, der dem Aufnehmen einer bei der LASEK-Operation angewendeten Aufweichlösung dient. Dadurch wird das Bindegewebe vor einem Kontakt mit der Aufweichlösung sicherer geschützt.
Gemäß einer weiteren technischen Lösung der vorstehend dargelegten Aufgabe ist die vorstehend erwähnte LASEK- Vorrichtung dadurch gekennzeichnet, dass an dem Augenring ein Unterdruckanschluss vorgesehen ist, durch den an einem Zwischenraum zwischen der Oberfläche des Auges und dem Augenring einen Unterdruck angelegt werden kann, damit der Augenring und somit die gesamte LASEK-Vorrichtung fest an der Oberfläche eines zu operierenden Auges gesichert werden kann. Dadurch wird ein Verrutschen der LASEK-Vorrichtung sicherer vermieden.
Gemäß einer Weiterentwicklung der vorstehend erwähnten LASEK- Vorrichtung ist diese dadurch gekennzeichnet, dass durch den Unterdruckanschluss die Aufweichlösung abgesaugt werden kann. Dadurch wird die gesamte LASEK-Vorrichtung noch einfacher und sicherer betreibbar.
Gemäß einer Weiterentwicklung der vorstehend erwähnten LASEK- Vorrichtung ist diese dadurch gekennzeichnet, dass der LASEK- Becher aus Kunststoff ausgebildet ist. Dadurch kann der LASEK- Becher als Einmalteil angewendet werden und ein aufwendiges Reinigen desselben entfällt.
Gemäß einer Weiterentwicklung der vorstehend erwähnten LASEK- Vorrichtung hat der LASEK-Becher eine Becherwand, deren Höhe so gewählt ist, dass die in den LASEK-Becher eingegebene Aufweichlösung mit Sicherheit nicht austreten kann. Dadurch kann eine Verletzung des Bindehautgewebes durch die alkoholische Lösung sicher vermieden werden.
Gemäß einer Weiterentwicklung der vorstehend erwähnten LASEK- Vorrichtung ist die herausnehmbare Führung gegenüber dem Stativ verdrehsicher und die Schneideinrichtung gegenüber der herausnehmbaren Führung geringfügig drehbar oder ist die herausnehmbare Führung gegenüber dem Stativ geringfügig drehbar und die Schneideinrichtung gegenüber der herausnehmbaren Führung verdrehsicher. Dadurch ist eine vorteilhafte Vorwahl der vorstehend erwähnten Hinge und ein geeignetes Einführen des Schneidwerkzeuges ohne ungünstige Beeinflussung der Hingelage möglich.
Gemäß einer Weiterentwicklung der vorstehend erwähnten LASEK- Vorrichtung kann die Führung im Stativ durch Umfangseinraststellen in unterschiedlichen Winkelpositionen verrastet werden. Die Wahl der Hingeposition ist dadurch erleichtert.
Die vorstehend genannten und weiteren Lösungen der erfindungsgemäßen Aufgabe mit ihren Merkmalen und Vorteilen ergeben sich aus der nachfolgend dargelegten Beschreibung von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen.
Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße LASEK-Vorrichtung eines Ausführungsbeispiels.
Fig. 2 zeigt eine Schnittdarstellung des unteren Abschnittes der erfindungsgemäßen LASEK-Vorrichtung von Fig. 1, wobei diese auf ein Auge aufgesetzt ist.
Fig. 3 zeigt eine Drehscheibe der LASEK-Vorrichtung, wobei in Fig. 3a eine Draufsicht und in Fig. 3b eine teilweise aufgeschnittene Seitenansicht gezeigt ist.
Fig. 4 zeigt eine Haltescheibe der LASEK-Vorrichtung, wobei in Fig. 4a eine Draufsicht und in Fig. 4b eine teilweise aufgeschnittene Seitenansicht gezeigt ist.
Fig. 5 zeigt eine Schneidhülse der LASEK-Vorrichtung im Teilschnitt, wobei in Fig. 5a eine Draufsicht und in Fig. 5b eine Seitenansicht gezeigt ist.
Fig. 6 zeigt eine Seitenansicht eines Abdichtrohres der LASEK- Vorrichtung im Teilschnitt.
Fig. 7 zeigt ein Stativ der LASEK-Vorrichtung im Teilschnitt.
Fig. 8 zeigt einen LASEK-Becher der LASEK-Vorrichtung im Teilschnitt.
Fig. 9 zeigt einen Augenring der LASEK-Vorrichtung des ersten Ausführungsbeispiels im Teilschnitt.
Fig. 10 zeigt einen Unterdruckanschluss der LASEK-Vorrichtung gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel.
Fig. 11 zeigt eine Explosionsdarstellung des Zusammenbaus der erfindungsgemäßen LASEK-Vorrichtung.
Nachstehend ist die erfindungsgemäße LASEK-Vorrichtung anhand von Ausführungsbeispielen und unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben, die jedoch nicht als Einschränkung zu betrachten sind.
Die Fig. 1 und 2 zeigen ein Ausführungsbeispiel einer auf ein Auge 2 aufgesetzten LASEK-Vorrichtung 1. Der untere Abschnitt der LASEK-Vorrichtung 1 sitzt dabei auf dem Epithelium des Auges 2.
Wie dies insbesondere in Fig. 2 in einer Schnittdarstellung gezeigt ist, ist der auf dem Auge 2 aufsitzende Abschnitt der LASEK-Vorrichtung 1 ein nachstehend detailliert beschriebener Augenring 17 mit einem seitlich angebrachten Unterdruckanschluss 18. Der Unterdruckanschluss 18 erstreckt sich radial von dem kreisartigen Augenring 17 die Unterseite des Augenringes 17 liegt an dem Epithelium des Auges 2 an. Die dem Auge abgewandte Oberseite des Augenringes 17 hat eine Durchmesserverjüngung, die nachstehend unter Bezugnahme auf Fig. 9 genauer erläutert ist. An der Oberseite des Augenringes 17 liegt an der dem Auge 2 abgewandten Seite einLASEK-Becher 16 an. Dieser LASEK-Becher 16 ist becherartig ausgebildet, wobei sein weiterer Aufbau und seine Funktion nachstehend unter Bezugnahme auf Fig. 8 beschrieben sind. In dem Augenring 17 ist an der dem Auge abgewandtem Durchmesserverjüngung anliegend ein Abdichtrohr 13 eingeführt, das als eine herausnehmbare Führung für eine Schneideinrichtung 12 dient. Das Abdichtrohr 13 ist hülsenartig aufgebaut und liegt mit seiner Außenfläche an einem oberhalb des Augenringes ausgebildeten Stativ 14 an, wobei das Stativ starr mit dem Augenring über eine seitliche Halterung verbunden ist. Beim Einsetzen des Abdichtrohres 13 liegt dieses also sowohl an der Innenseite der Durchmesserverjüngung des Augenringes 17 als auch an der Innenfläche des Statives an. In dem hülsenartig ausgebildeten Abdichtrohr 13 ist eine nachstehend detaillierter beschriebene Schneidhülse 12 eingesetzt. Der untere Abschnitt der Schneidhülse 12 reicht bis zu dem Epithelium des Auges 2 und der obere Abschnitt der Schneidhülse 12 ist in einer Drehscheibe 10 eingepasst. Die Drehscheibe 10 bildet den oberen Abschluss der LASEK- Vorrichtung 1. Direkt unterhalb der Drehscheibe 10 sitzt eine Haltescheibe 11, die an dem Außenumfang des oberen Abschnittes des Abdichtrohres 13 eingepasst ist.
Nachstehend sind die einzelnen Elemente des vorliegenden Ausführungsbeispiels der erfingungsgemäßen LASEK-Vorrichtung 1 detaillierter beschrieben.
Fig. 3 zeigt die Drehscheibe 10, wobei in Fig. 3a die Drehscheibe in der Draufsicht und in Fig. 3b eine Seitenansicht der Drehscheibe gezeigt ist. Die Drehscheibe 10 hat eine mittlere Durchgangsbohrung 101, die die Drehscheibe 10 in axialer Richtung durchläuft. An der bei zusammengebauter LASEK- Vorrichtung 1 oberen Abschnitt der Drehscheibe 10 hat die Durchgangsbohrung 101 einen Abschnitt 101a mit einem kleineren Durchmesser. Der Innenumfang der Drehscheibe 10 ist somit mit einem Absatz 101a versehen. Wie dies aus Fig. 3b ersichtlich ist, ist auch der Außenumfang in radialer Richtung mit einem Absatz versehen, wobei der dem Auge nähere Abschnitt 105 der Drehscheibe 10 der Abschnitt mit dem kleinen Durchmesser ist der dem Auge abgewandte Abschnitt 103 einen größeren Durchmesser hat. Der Abschnitt 103 mit dem größeren Durchmesser, ist mit einer Rändelung versehen. Wie dies aus Fig. 3a in der Draufsicht auf die Drehscheibe ersichtlich ist, ist eine sich radial erstreckende Nut 107 vorgesehen. Diese Nut 107 dient der Aufnahme eines in einer nachstehend beschriebenen Haltescheibe 11 eingesetzten Stiftes 20.
Nachstehend ist unter Bezugnahme auf Fig. 4 die Haltescheibe 11 beschrieben. Die Haltescheibe 11 ist wie die Drehscheibe 10 kreisartig ausgebildet und kann den gleichen Durchmesser wie diese haben. Die Haltescheibe 11 hat ebenfalls eine durchgehende axiale Bohrung 111, die in axialer Richtung mit einem Absatz derart versehen ist, dass an der dem Auge 2 abgewandten Seite der Haltescheibe 11 ein Abschnitt 111a mit einem kleineren Durchmesser ausgebildet ist. In diesem Abschnitt 111a mit kleinerem Durchmesser ist achsparallel zu der Durchgangsbohrung 111 ein Stiftloch 113 derart ausgebildet, das darin ein in den Fig. 1 und 11 gezeigter Stift 20 so aufgenommen werden kann, dass er in der Nut 107 der Drehscheibe 10 sitzt. An dem in radialer Richtung Außenumfang der Haltescheibe 11 ist ebenfalls ein Abschnitt mit einem größeren Durchmesser 115 ausgebildet, der an seinem Außenumfang eine Rändelung hat. An dem zu dem Auge abgewandtem Abschnitt des Außenumfangs in radialer Richtung der Haltescheibe 11 ist somit ein Abschnitt 117 mit kleinerem Durchmesser ausgebildet. An der dem Auge zugewandten Fläche des Abschnittes 115 mit größerem Durchmesser sind in der Nähe des Außenumfangs der Haltescheibe 11 8 Sacklöcher 119 symmetrisch in Bezug auf die Mittelachse der Haltescheibe 11 unter einem Winkelabstand von 45° ausgebildet. In eines dieser Sacklöcher 119 kann ein sich von dem Verbindungsabschnitt 15 in die von dem Auge wegweisende Richtung eingesetzter nicht gezeigter Stift aufgenommen werden. Die Mittelachse des Stiftloches 113 ist genau zwischen der Mittelachse der Haltescheibe 11 und der Mittelachse eines Sackloches 119 in radialer Richtung ausgerichtet.
Nachstehend ist unter Bezugnahme auf Fig. 5 die Schneidhülse 12 des vorliegenden Ausführungsbeispiels beschrieben. Die Schneidhülse 12 ist als ein Hohlzylinder ausgebildet, wobei sein oberer dem Auge abgewandter Abschnitt des Außenumfangs an der Innenfläche der Bohrung 101 der Drehscheibe 10 eingepasst ist, wobei das obere Ende der Schneidhülse 12 an dem Absatz 101a mit kleinerem Durchmesser der Drehscheibe 10 anliegt. Die dem Auge zugewandte Unterseite der Schneidhülse 10 ist mit einer Vielzahl an Schneidzähnen 121 versehen, wobei ungefähr 270° der dem Auge zugewandten Unterseite der Schneidhülse 12 mit Zähnen besetzt sind. D. h. ungefähr 90° der Unterseite der Schneidhülse ist eben ausgebildet, wobei die Spitzen der Schneidzähne 121 über diese Ebene hinaus ragen.
Nachstehend ist unter Bezugnahme auf Fig. 6 das Abdichtrohr 13 beschrieben. Das Abdichtrohr 13 ist ebenfalls als ein Hohlzylinder ausgebildet. Der obere dem Auge abgewandte Außenumfangsabschnitt des Abdichtrohres 13 ist mit einem Absatz 131 versehen. Dieser Absatz 131 ist derart dimensioniert, dass er an dem Abschnitt 111a mit kleinerem Durchmesser der Haltescheibe 11 fest eingepasst ist. An der dem Auge zugewandten Unterseite des Abdichtrohres 13 ist eine Dichtlippe 133 ausgebildet.
Nachstehend ist unter Bezugnahme auf Fig. 7 das Stativ 14 der LASEK-Vorrichtung 1 des vorliegenden Ausführungsbeispiels beschrieben. Das Stativ 14 ist ebenfalls als ein Hohlzylinder ausgebildet. Sein Innendurchmesser ist derart dimensioniert, dass das Abdichtrohr 13 in dem Stativ 14 mit geringem Spiel herausnehmbar eingeführt werden kann. Das Stativ 14 ist so geformt, dass sich dessen Hülsenmantel von einer Stirnseite aus bis zur Längsmitte hin kontinuierlich verdickt und sich dann zur anderen Stirnseite hin wieder kontinuierlich verjüngt. Somit hat das Stativ 14 an dem unter Betrachtung der axialen Richtung mittleren Bereich den größten Aussendurchmesser. An diesem Abschnitt ist eine sich entlang des gesamten Umfangs erstreckende Nut 141 ausgebildet. In dieser Nut 141 sitzt der Verbindungsabschnitt oder Halter 15 zu dem Augenring 17.
Dieser Verbindungsabschnitt 15 ist in der Explosionsansicht von Fig. 11 detaillierter gezeigt. Der Verbindungsabschnitt 15 ist in der Seitenansicht C-förmig ausgebildet. Der jeweils obere bzw. untere Abschnitt der C-Form sind ring- bzw. kreisartig ausgebildet und an den Außenumfang des Augenringes 17 bzw. der vorstehend beschriebenen Nut des Statives 14 angepasst. Der Verbindungsabschnitt 15 stellt somit eine feste Verbindung zwischen dem Augenring 17 und dem Stativ 14 dar. Somit sind der Augenring 17 und das Stativ 14 durch den Verbindungsabschnitt 15 fest miteinander und axial fluchtend verbunden, wobei das Stativ direkt oberhalb des Augenringes 17 sitzt. An der dem Auge abgewandten oberen Fläche des Verbindungsabschnittes 15 bzw. des dort ausgebildeten in der Nut eingepassten Rings ist in einem Stiftloch 153 ein (nicht gezeigter) Stift so vorgesehen, dass er in eines der Sacklöcher 119 der Haltescheibe 11 bei geringem Spiel eingeführt werden kann.
Nachstehend ist unter Bezugnahme auf Fig. 8 der LASEK-Becher 16 beschrieben. Der LASEK-Becher 16 ist aus einem ggf. elastischen Kunststoffmaterial napfartig ausgebildet. Er ist an seinem Becherboden mit einer zentralen Bohrung 161 versehen. Die Durchgangsbohrung 161 des LASEK-Bechers 16 ist derart dimensioniert, dass das Abdichtrohr 13 durch den LASEK-Becher 16 im wesentlichen dichtend hindurchtreten kann. An der dem Auge abgewandten Seite ist der LASEK-Becher 16 an seinem Außenumfang mit einem als Becherwand dienenden Vorsprungsring 165 versehen, der nach obenhin vorsteht. Die Höhe dieser Becherwand 165 sollte dabei derart gewählt werden, dass die bei der Operation verwendete Flüssigkeitslösung nicht über die Becherwand 165 treten kann. Die Becherwand 165 hat an ihrer Unterseite eine Nut 167 für die Aufnahme eines Augenringes 17. An der Aussenseite der Nut 167 ist eine Abkantung 163 ausgebildet, die in der zu dem Auge weisenden Richtung vorsteht. Die die Aussenseite der Nut 167 bildende radiale Innenseite der Abkantung 163 ist konvex ausgebaucht (hat einen Radius).
Nachstehend ist unter Bezugnahme auf Fig. 9 der Augenring 17 detaillierter beschrieben. Wie dies vorstehend beschrieben ist, ist der Augenring 17 mit dem Stativ 14 über dem Verbindungsabschnitt 15 fest verbunden und mit einem Rohr 19 für einen Unterdruckanschluss 18 versehen. Der Augenring 17, der Verbindungsabschnitt 15, das Stativ 14 und der Unterdruckanschluss 18 samt Rohr 19 bilden somit eine Hauptbaugruppe der LASEK-Vorrichtung 1. Der Augenring 17 selbst ist scheibenartig ausgebildet und mit einer Durchgangsbohrung 171 versehen. Der Augenring 17 hat einen am Außenumfang seiner Scheibenform sich zu dem Auge hin erstreckenden Vorsprungsring 173. Des weiteren hat der Augenring 17 einen am Außenumfang seiner Scheibenform sich von dem Auge weg erstreckenden Verbindungsring 177 für eine Verbindung mit dem LASEK-Becher 16. Der Verbindungsring 177 ist an seinem dem Auge abgewandten oberen Abschnitt mit einer am Außenumfang durchgehend vorgesehenen Aufnahmefläche 175 versehen. Diese Aufnahmefläche 175 dient der Aufnahme des LASEK-Bechers 16 und steht mit der Abkantung 163 des LASEK-Bechers 16 in Eingriff. Bei der Anwendung liegt die untere Fläche des Vorsprungsringes 173 an der Oberfläche des Auges an. Außerdem ist der Durchmesser der Durchgangsbohrung 171 so gewählt, daß die Innenkante der Durchgangsbohrung 171 ebenfalls an der Oberfläche des Auges anliegt, wie dies auch aus der Darstellung von Fig. 2 hervorgeht. Somit wird ein Hohlraum zwischen der Oberfläche des Auges, der Innenumfangsfläche des Vorsprungsrings 173 und der sich von dem Vorsprungsring 173 bis zu der Durchgangsbohrung 171 erstreckenden unteren Fläche des Augenringes 17 gebildet. Durch die Verbindung mit einer Unterdruckquelle kann dieser Hohlraum einem Unterdruck ausgesetzt werden.
Am Augenring ist die Ringform 173 durchquerend eine Bohrung 172 zur Aufnahme eines Stahlrohrs 19 für einen Unterdruckanschluss 18 radial nach außen gerichtet vorgesehen. Der Außendurchmesser dieses Stahlrohrs 19 ist so dimensioniert, dass das Rohrende 181 des nachstehend beschriebenen Unterdruckanschlusses 18 darauf aufgesteckt werden kann.
Nachstehend ist unter Bezugnahme auf Fig. 10 der Unterdruckanschluss 18 beschrieben. Der Unterdruckanschluss 18 ist als ein kurzes Rohrstück ausgebildet. Ein Ende des Unterdruckanschlusses 18 ist als eine in dem Augenring 17 eingepasst und mit diesem fest verbunden. Das entgegengesetzte Ende des Unterdruckanschlusses 18 ist mit einem Schlauchanschluss 183 versehen, an dem ein mit einer nicht gezeigten Unterdruckquelle verbundener ebenfalls nicht gezeigter Schlauch aufgesteckt werden kann.
Der Zusammenbau der LASEK-Vorrichtung 1 ist nachstehend unter Bezugnahme auf Fig. 11 beschrieben. Wie dies vorstehend beschrieben ist, bilden der Augenring 17, der Unterdruckanschluss 18 mit dem Rohr 19, der Verbindungsabschnitt 15 und das Stativ 14 eine fest miteinander verbundene oder verbindbare Hauptbaugruppe. Diese Hauptbaugruppe wird mit dem LASEK-Becher 16 versehen. Der LASEK-Becher 16 wird hierfür auf den Augenring 17 aufgestülpt, wobei die nach unten zu dem Auge hin weisende Abkantung 163 des LASEK-Bechers 16 mit der Außenumfangsfläche 175 des Augenringes 17 in Klemmeingriff gelangt. Des weiteren bilden das Abdichtrohr 13 und die Haltescheibe 11 eine Baugruppe und sind fest miteinander verbunden. Darüber hinaus bilden die Schneidhülse 12 und die Drehscheibe 50 eine Baugruppe und sind fest miteinander verbunden. Die Durchgangsbohrung 161 des LASEK-Bechers 16 ist derart dimensioniert, dass die Außenfläche des Abdichtrohres 13 an dieser noch vorbeitreten kann. Die Länge des Abdichtrohres 13 ist so gewählt, dass wenn das mit der Haltescheibe 11 verbundene Abdichtrohr 13 vollständig in das Stativ 14 eingesteckt ist, ein vorbestimmter Abstand zwischen der Unterseite des Abdichtrohres 13 und der Augenoberfläche gewährleistet ist. Die Länge der Schneidhülse 12 ist derart dimensioniert, dass bei vollständig in der Haltescheibe und dem Abdichtrohr eingesteckter mit der Drehscheibe 10 versehener Schneidhülse die Schneidezähne 121 lediglich das Epithelium (ca. 55 µm) des Auges 2 auftrennen können.
Nachstehend wird die Betätigung der vorstehend beschriebenen LASEK-Vorrichtung 1 gemäß diesem Ausführungsbeispiel beschrieben. Bei einer LASEK-Augenoperation wird der Augenring 2 und damit die Hauptbaugruppe auf dem Auge bei geeigneter Operationsstellung aufgelegt. Dabei sitzt, wie dies vorstehend bereits beschrieben ist, die untere Fläche des Vorsprungsringes 173 und die Innenkante der Durchgangsbohrung 171 an der Oberfläche des Auges. Der somit gebildete Hohlraum zwischen der Oberfläche des Auges, der Innenumfangsfläche des Vorsprungsrings 173 und der sich von dem Vorsprungsring 173 bis zu der Durchgangsbohrung 171 erstreckenden unteren Fläche des Augenringes 17 wird über die Verbindung mit einer Unterdruckquelle einem Unterdruck ausgesetzt. Dadurch sitzt der Augenring 2 und damit die Hauptbaugruppe auf Oberfläche des Auges.
Nunmehr kann die Aufweichlösung in den LASEK-Becher hineingegeben werden.
Anschließend wird die aus dem Abdichtrohr 13 und der Haltescheibe 11 bestehende Baugruppe durch das Stativ 14 eingeführt. Dabei wird eines der Sacklöcher 119 der Haltescheibe 11 auf den Stift des Verbindungsabschnittes 15 bei sehr geringem Spiel aufgesetzt. Dabei ist die Verdrehbarkeit der aus dem Abdichtrohr 13 und der Haltescheibe 11 bestehenden Baugruppe gegenüber der Hauptbaugruppe vernachlässigbar gering. Durch die Wahl eines bestimmten Sackloches wird die Relativposition der Haltescheibe 11 gegenüber der Augenoberfläche und somit die Relativposition der Schneidhülse 13 zur Augenoberfläche festgelegt. Dadurch wird die Position der Hinge festgelegt.
Schließlich wird die aus der Schneidhülse 12 und der Drehscheibe 10 bestehende Baugruppe in das als herausnehmbare Führung dienende Abdichtrohr 13 eingeführt. Dabei wird die Drehscheibe 10 so angeordnet, dass sich in ihrer Nut 107 der in dem Stiftloch 113 sitzende Stift 20 der Haltescheibe 11 befindet. Da ein gewisses Spiel zwischen dem Stift 20 und der Nut 107 gestattet ist, kann sich die aus der Schneidhülse 12 und der Drehscheibe 10 bestehende Baugruppe geringfügig relativ zu der Hauptbaugruppe drehen, um den Schneidvorgang an dem Epithelium auszuführen.
Danach wird ein Rundmesser in das Führungsrohr eingeführt und nach unten gedrückt, um den Gewebeschnitt durchzuführen. Hierzu wird die Schneidhülse 12 immer wieder ähnlich wie beim Stand der Technik um die Drehachse hin- und hergedreht. Da die Schneidhülse 12 nur auf 270° am Umfang Schneidezähne und 90° des Umfangs keine Schneidezähne hat, ergibt dass sich die erwünschte Hinge.
Nach dem Schneidvorgang wird die Aufweichlösung wieder mittels Tupfer (Q-Tip) entfernt. Anschließend wird mittels eines geeigneten Instrumentes der epithelische Flap zur Seite gelegt und die Laseroperation kann wie beim Stand der Technik beginnen.
Aus der Gestaltung des vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiels ergeben sich die nachstehend aufgeführten Vorteile.
Aufgrund der mechanischen Verbindung des Augenringes 17 mit dem Stativ 14 kann das Abdichtrohr 13 nicht verkippt werden und sitzt genau rechtwinklig auf dem Auge. Darüber hinaus ist eine feste mechanische Fixierung der LASEK-Vorrichtung auf dem Auge mittels Unterdruck möglich. Die genaue Positionierung der LASEK-Vorrichtung erlaubt eine exakte Vorwahl der Hinge-Lage.
Des weiteren ist durch den LASEK-Becher mit der hohen Becherwand das Bindegewebe vor der Aufweichlösung besser geschützt.
Darüber hinaus muß der als Dichtung dienende LASEK-Becher nicht gereinigt werden, da es sich um ein Einmalteil handelt.
Die vorliegende Erfindung ist keineswegs auf das vorstehend detailliert erläuterte Ausführungsbeispiel beschränkt. Viele Abwandlungen sind im Lichte der durch die beigefügten Ansprüche definierten technischen Lehre möglich.
Beispielsweise kann die Außenform des Stativs 14 anders gestaltet sein. Sie kann ebenfalls eine Rändelung aufweisen, um das Halten der LASEK-Vorrichtung noch sicherer zu gestalten.
Der Aufbau des Augenringes 17 kann so abgewandelt werden, dass bei geeigneter Steuerung z. B. durch ein entsprechend vorgesehenes Ventil die Aufweichlösung auch durch den Unterdruckanschluss abgesaugt werden kann. Beim Aufsetzen des Augenringes 17 müsste dann darauf geachtet werden, dass sich der Anschluss des Rohres 19 an der tiefsten Stelle befindet.
Die in der Haltescheibe 11 ausgebildeten Sacklöcher 119 können auch als seitlich am Aussenumfang der Haltescheibe 11 an gleichem Ort vorgesehene Schlitze ausgeführt werden. Dabei kann in ähnlicher Weise in einen dieser Schlitze der in dem Verbindungsabschnitt 15 befindliche Stift eingeführt werden.
Bei dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist eine durch die Sacklöcher 119 und den Stift des Verbindungsabschnittes 15 gebildete Verdrehsicherung an der Haltescheibe 11 vorgesehen. Diese Verdrehsicherung kann auch anderweitig ausgebildet sein. Beispielsweise können an der Innenumfangswand des Stativs 14 8 Nuten symmetrisch unter einem Winkelabstand von 45° eingefräst sein und es kann ein an der Außenumfangswand des Abdichtrohres in angeordneter nach außen gerichteter Vorsprung vorgesehen sein.
Bei dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist die Verdrehsicherung zwischen der Hauptbaugruppe und der aus dem Abdichtrohr 13 und der Haltescheibe 11 gebildeten Führungsbaugruppe vorgesehen.
Zwischen der Führungsbaugruppe und der durch die Schneidhülse 12 und der Drehscheibe 10 gebildeten Schneidbaugruppe ist eine für das Schneiden an dem Epithelium erforderliche geringfügige Drehbewegung gestattet. Es ist darüber hinaus möglich, die Verdrehsicherung an der Verbindung zwischen der Schneidbaugruppe und der Führungsbaugruppe vorzusehen. Die erforderliche geringfügige Drehbewegung kann dann zwischen der Hauptbaugruppe und der Führungsbaugruppe vorgesehen sein.
Bei dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel sind 8 Sacklöcher vorgesehen. Die Anzhal der Sacklöcher 119 ist jedoch nicht auf 8 beschränkt. Beispielsweise können 16 Sacklöcher vorgesehen sein, so dass bei der Hingepositionswahl eine größere Feineinstellung in bezug auf den Winkel möglich ist.
Darüber hinaus ist eine beliebige geeignete Anzahl an Sacklöchern möglich.
Desweiteren ist eine stufenlose Winkelwahl für die Hingeposition möglich, indem z. B. eine Klemmeinrichtung anstatt der Sacklöcher 119 und des Stiftes des Verbindungsabschnittes 15 vorgesehen ist. Dadurch kann die Wahl der Hingeposition ohne Einschränkung ausgeführt werden.
Die erfindungsgemäße LASEK-Vorrichtung wird mittels des Augenringes 17, an dem der LASEK-Becher 16 aus Kunststoff befestigt ist, durch Unterdruck auf dem Auge 2 fixiert. Die mechanische Verbindung 15 zu der Führungshülse 14 stellt sicher, dass das Führungsrohr 13 nicht verkippt werden kann und absolut rechtwinklig auf dem Auge 2 aufgesetzt wird. Der am oberen Ende des Führungsrohrs 13 befestigte Betätigungskranz 115 hat auf der Unterseite im Abstand von 45° Führungsnuten 119, die in einen Fixierstift auf dem Verbindungsteil 15 eingreifen. Der auf dem Führungsrohr 13 sitzende Fixierstift kann in der vom Arzt gewünschten Position (45°-Teilung) in die Führungsnuten 119 auf dem Betätigungskranz 115 eingreifen und so die Lage der Hinge eindeutig bestimmen. Das Rundmesser 12 besitzt ebenfalls einen Betätigungskranz 103 mit einer eingefrästen Nut 107, die von ihrer Breite her eine kreisförmige Schneidbewegung von ca. 10° zulässt. Der auf dem Augenring 17 aufgeclipste LASEK-Becher 16 hat einen nach oben gestülpten, tassenförmigen Rand 165 zur Aufnahme des Alkohols, der nach der Prozedur mittels Tupfer entfernt werden kann.

Claims (10)

1. LASEK-Vorrichtung mit einer Schneideinrichtung (12), gekennzeichnet durch ein Stativ (14) mit einer herausnehmbaren Führung (11, 13) für die Schneideinrichtung (10, 12).
2. LASEK-Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Augenring (17) feststehend über ein Verbindungselement (15) mit dem Stativ (14) verbunden ist.
3. LASEK-Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Augenring (17) ein LASEK-Becher (16) montiert ist, der dem Aufnehmen einer bei der LASEK-Operation angewendeten Aufweichlösung dient.
4. LASEK-Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Augenring (17) ein Unterdruckanschluss (18) vorgesehen ist, durch den an einem Zwischenraum zwischen der Oberfläche des Auges (2) und dem Augenring (17) einen Unterdruck angelegt werden kann, damit der Augenring (17) und somit die gesamte LASEK-Vorrichtung fest an der Oberfläche eines zu operierenden Auges gesichert werden kann.
5. LASEK-Vorrichtung gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass durch den Unterdruckanschluss (18) die Aufweichlösung abgesaugt werden kann.
6. LASEK-Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der LASEK-Becher (16) aus Kunststoff ausgebildet ist.
7. LASEK-Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der LASEK-Becher (16) eine Becherwand (165) hat, deren Höhe so gewählt ist, dass die in den LASEK-Becher (16) eingegebene Aufweichlösung mit Sicherheit nicht austreten kann.
8. LASEK-Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass
die herausnehmbare Führung (11, 13) gegenüber dem Stativ (14) verdrehsicher ist und
die Schneideinrichtung (10, 12) gegenüber der herausnehmbaren Führung (11, 13) geringfügig gedreht werden kann.
9. LASEK-Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass
die herausnehmbare Führung (11, 13) gegenüber dem Stativ (14) geringfügig gedreht werden kann und
die Schneideinrichtung (10, 12) gegenüber der herausnehmbaren Führung (11, 13) verdrehsicher ist.
10. LASEK-Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die herausnehmbare Führung (11, 13) im Stativ (14) durch Umfangseinraststellen (119) in unterschiedlichen Winkelpositionen verrastet werden kann
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