DE10119477A1 - Lasek-Vorrichtung zum Beheben einer Fehlsichtigkeit - Google Patents
Lasek-Vorrichtung zum Beheben einer FehlsichtigkeitInfo
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Abstract
Eine LASEK-Vorrichtung wird mittels eines Augenringes 17, an dem ein LASEK-Becher 16 aus Kunststoff befestigt ist, auf dem Auge 2 durch Unterdruck fixiert. Eine mechanische Verbindung 15 zu einer Führungshülse 14 stellt sicher, dass das Führungsrohr 13 nicht verkippt werden kann und absolut rechtwinklig auf dem Auge 2 aufgesetzt wird. Ein am oberen Ende des Führungsrohrs 13 befestigter Betätigungskranz 115 hat auf der Unterseite im Abstand von 45 DEG Führungsnuten 119, die in einen Fixierstift auf dem Verbindungsteil 15 eingreifen. Ein auf dem Führungsrohr 13 sitzender Fixierstift kann in der vom Arzt gewünschten Position (45 DEG -Teilung) in die Führungsnuten 119 auf dem Betätigungskranz 115 eingreifen und so die Lage der Hinge eindeutig bestimmen. Ein Rundmesser 12 besitzt ebenfalls einen Betätigungskranz 103 mit einer eingefrästen Nut 107, die von ihrer Breite her eine kreisförmige Schneidbewegung von ca. 10 DEG zulässt. Der auf dem Augenring 17 aufgeclipste LASEK-Becher 16 hat einen nach oben gestülpten, tassenförmigen Rand 165 zur Aufnahme des Alkohols, der nach der Prozedur mittels Tupfer entfernt werden kann.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine LASEK-Vorrichtung zum
Beheben einer Fehlsichtigkeit mittels eines Excimerlasers.
Seit langem sind Verfahren und Vorrichtungen zum Beheben oder
Mindern von Fehlsichtigkeit bekannt. Herkömmliche Massnahmen
wie beispielsweise ein Brille oder Kontaktlinsen können jedoch
bei bestimmten Berufen oder Tätigkeiten nicht angewendet werden
oder werden von einigen Anwendern nicht vertragen. Aus diesen
und weiteren Gründen wurden chirurgische Verfahren zum
dauerhaften Beheben oder Mindern von Fehlsichtigkeit
entwickelt.
Neben dem im Stand der Technik bekannten LASIK-Verfahren (Laser
in-situ keratomileusis) zur Sehschärfenkorrektur beim
menschlichen Auge kommt in der letzten Zeit immer häufiger das
LASEK-Verfahren (Laser Epitheliale keratomileusis) zur
Anwendung.
Beim LASIK-Verfahren (siehe u. a. die Druckschriften DE 199 15 744 A1,
US-A-6 036 709) wird ein lamellarer Hornhautlappen von
ca. 160 µm Dicke vor einer Excimer-Laser-Operation vom Auge
mittels eines Mikrokeratomes (Augenhornhauthobel) abgetragen.
Dieser Lappen wird jedoch nicht ganz abgeschnitten, er bleibt
vielmehr an einem "Scharnier" (= engl. Hinge) mit dem Auge
verbunden und wird zur Operation mittels Laser zur Seite
geklappt. Durch diesen vorbereitenden Schnitt wird eine gute
"Grundfläche" für die spätere Bearbeitung (Schaffung einer Art
fester Kontaktlinse in der Cornea durch systematisches
Verdampfen des Gewebes) durch den Laser geschaffen. Der
Hornhautlappen wird nach der Laserbehandlung wieder über das
Auge auf seinen ursprünglichen Platz gestrichen und wächst
kreisförmig sehr schnell wieder an. Die Vorteile des Verfahrens
gegenüber früher angewandten Laserverfahren (wie z. B. PRK) sind
z. B. dass der Patient wenig bis gar keine Schmerzen erfährt und
dass sich mehrmonatige Hornhauttrübungen, wie bei PRK, nicht
einstellen.
Beim LASEK-Verfahren wird versucht, einen dünneren Gewebelappen
zu erreichen. Deshalb soll hier nur die oberste Schicht, das
ca. 55 µm starke Epithelium, vor der folgenden Laseroperation
entfernt werden. Wie bei der LASIK-Operation wird dieser
Gewebelappen nach der Operation wieder über das Auge
gestrichen.
Dabei geht man technisch für diese Operation folgendermassen
vor: Ein Führungsrohr mit zwei Fingerauflagen wird von Hand auf
das Auge gedrückt. Die Lage der Hinge (= nicht durchtrenntes
Schnittsegment) wird durch die Aufsetzposition dieses
Führungsrohres festgelegt. Um das Gewebe für den Schnitt des
epithelischen Flaps (= Gewebelappen) vorzubereiten, wird nun
eine Alkohol enthaltende Flüssigkeit (beispielsweise kann eine
sich aus 98% reinem Alkohol und 2% destilliertem Wasser
bestehende Lösung angewendet werden) in das Führungsrohr
eingeträufelt, um das Gewebe aufzuweichen. Das Führungsrohr
muss nun nach dem Einfüllen des Alkohols für eine bestimmte
Zeitspanne (Standardzeit ca. 30 Sekunden) exakt und ohne
Nachlassen des Aufsetzdruckes in der Position gehalten werden.
Danach wird ein Rundmesser in das Führungsrohr eingeführt und
nach unten gedrückt, um den Gewebeschnitt durchzuführen. Hierzu
wird das Rundmesser immer wieder um ca. 10° um die Drehachse
hin- und hergedreht (Schneidbewegung). Dieses Rundmesser hat
aber nur auf 270° am Umfang eine Schneide und 90° des Umfangs
sind ohne Schneide ausgebildet, so dass sich eine (nicht
durchtrennte) Hinge ergibt. Nach dem Schneidvorgang muss der
Alkohol im Führungsrohr vor dessen Abheben möglichst restlos
entfernt werden, damit nach dem Abheben kein Alkohol in den
Bereich des Bindegewebes gelangen kann. Dies würde dem
Patienten stark brennende Schmerzen zufügen. Nun wird mittels
eines gebogenen Instrumentes der epithelische Flap zur Seite
gelegt und die Laseroperation kann beginnen.
Das mit der Hand gehaltene Führungsrohr kann z. B. durch eine
Bewegung des Patienten verschoben werden, was zu einer
Fehlpositionierung des Schnittes an dem Epithelium oder zu
Verletzungen desselben führen kann.
Die in das Führungsrohr eingefüllte alkoholische Lösung kann
mit der Bindehaut in Kontakt gelangen, was schmerzhafte
Reizungen hervorrufen kann.
Somit ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine
verbesserte LASEK-Vorrichtung zu schaffen.
Diese Aufgabe wird beispielsweise durch eine LASEK-Vorrichtung
gelöst, die ein Stativ mit einer herausnehmbaren Führung für
eine Schneideinrichtung aufweist. Da die Schneideinrichtung in
einer durch ein Stativ gehaltenen Führung geführt wird, kann
eine senkrechte Positionierung der Schneideinrichtung zu der
Augenoberfläche sicherer gewährleistet werden.
Gemäß einer weiteren technischen Lösung der vorstehend
dargelegten Aufgabe ist die vorstehend erwähnte LASEK-
Vorrichtung dadurch gekennzeichnet, dass ein Augenring
feststehend über ein Verbindungselement mit dem Stativ
verbunden ist. Dadurch wird ein Verkippen der
Schneideinrichtung noch sicherer vermieden, da der
Führungsabschnitt für die Schneideinrichtung von der
Operationsfläche weiter entfernt ist.
Gemäß einer weiteren technischen Lösung der vorstehend
dargelegten Aufgabe ist die vorstehend erwähnte LASEK-
Vorrichtung dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Augenring ein
LASEK-Becher montiert ist, der dem Aufnehmen einer bei der
LASEK-Operation angewendeten Aufweichlösung dient. Dadurch wird
das Bindegewebe vor einem Kontakt mit der Aufweichlösung
sicherer geschützt.
Gemäß einer weiteren technischen Lösung der vorstehend
dargelegten Aufgabe ist die vorstehend erwähnte LASEK-
Vorrichtung dadurch gekennzeichnet, dass an dem Augenring ein
Unterdruckanschluss vorgesehen ist, durch den an einem
Zwischenraum zwischen der Oberfläche des Auges und dem
Augenring einen Unterdruck angelegt werden kann, damit der
Augenring und somit die gesamte LASEK-Vorrichtung fest an der
Oberfläche eines zu operierenden Auges gesichert werden kann.
Dadurch wird ein Verrutschen der LASEK-Vorrichtung sicherer
vermieden.
Gemäß einer Weiterentwicklung der vorstehend erwähnten LASEK-
Vorrichtung ist diese dadurch gekennzeichnet, dass durch den
Unterdruckanschluss die Aufweichlösung abgesaugt werden kann.
Dadurch wird die gesamte LASEK-Vorrichtung noch einfacher und
sicherer betreibbar.
Gemäß einer Weiterentwicklung der vorstehend erwähnten LASEK-
Vorrichtung ist diese dadurch gekennzeichnet, dass der LASEK-
Becher aus Kunststoff ausgebildet ist. Dadurch kann der LASEK-
Becher als Einmalteil angewendet werden und ein aufwendiges
Reinigen desselben entfällt.
Gemäß einer Weiterentwicklung der vorstehend erwähnten LASEK-
Vorrichtung hat der LASEK-Becher eine Becherwand, deren Höhe so
gewählt ist, dass die in den LASEK-Becher eingegebene
Aufweichlösung mit Sicherheit nicht austreten kann. Dadurch
kann eine Verletzung des Bindehautgewebes durch die
alkoholische Lösung sicher vermieden werden.
Gemäß einer Weiterentwicklung der vorstehend erwähnten LASEK-
Vorrichtung ist die herausnehmbare Führung gegenüber dem Stativ
verdrehsicher und die Schneideinrichtung gegenüber der
herausnehmbaren Führung geringfügig drehbar oder ist die
herausnehmbare Führung gegenüber dem Stativ geringfügig drehbar
und die Schneideinrichtung gegenüber der herausnehmbaren
Führung verdrehsicher. Dadurch ist eine vorteilhafte Vorwahl
der vorstehend erwähnten Hinge und ein geeignetes Einführen des
Schneidwerkzeuges ohne ungünstige Beeinflussung der Hingelage
möglich.
Gemäß einer Weiterentwicklung der vorstehend erwähnten LASEK-
Vorrichtung kann die Führung im Stativ durch
Umfangseinraststellen in unterschiedlichen Winkelpositionen
verrastet werden. Die Wahl der Hingeposition ist dadurch
erleichtert.
Die vorstehend genannten und weiteren Lösungen der
erfindungsgemäßen Aufgabe mit ihren Merkmalen und Vorteilen
ergeben sich aus der nachfolgend dargelegten Beschreibung von
Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beigefügten
Zeichnungen.
Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße LASEK-Vorrichtung eines
Ausführungsbeispiels.
Fig. 2 zeigt eine Schnittdarstellung des unteren Abschnittes
der erfindungsgemäßen LASEK-Vorrichtung von Fig. 1, wobei diese
auf ein Auge aufgesetzt ist.
Fig. 3 zeigt eine Drehscheibe der LASEK-Vorrichtung, wobei in
Fig. 3a eine Draufsicht und in Fig. 3b eine teilweise
aufgeschnittene Seitenansicht gezeigt ist.
Fig. 4 zeigt eine Haltescheibe der LASEK-Vorrichtung, wobei in
Fig. 4a eine Draufsicht und in Fig. 4b eine teilweise
aufgeschnittene Seitenansicht gezeigt ist.
Fig. 5 zeigt eine Schneidhülse der LASEK-Vorrichtung im
Teilschnitt, wobei in Fig. 5a eine Draufsicht und in Fig. 5b
eine Seitenansicht gezeigt ist.
Fig. 6 zeigt eine Seitenansicht eines Abdichtrohres der LASEK-
Vorrichtung im Teilschnitt.
Fig. 7 zeigt ein Stativ der LASEK-Vorrichtung im Teilschnitt.
Fig. 8 zeigt einen LASEK-Becher der LASEK-Vorrichtung im
Teilschnitt.
Fig. 9 zeigt einen Augenring der LASEK-Vorrichtung des ersten
Ausführungsbeispiels im Teilschnitt.
Fig. 10 zeigt einen Unterdruckanschluss der LASEK-Vorrichtung
gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel.
Fig. 11 zeigt eine Explosionsdarstellung des Zusammenbaus der
erfindungsgemäßen LASEK-Vorrichtung.
Nachstehend ist die erfindungsgemäße LASEK-Vorrichtung anhand
von Ausführungsbeispielen und unter Bezugnahme auf die
beigefügten Zeichnungen beschrieben, die jedoch nicht als
Einschränkung zu betrachten sind.
Die Fig. 1 und 2 zeigen ein Ausführungsbeispiel einer auf
ein Auge 2 aufgesetzten LASEK-Vorrichtung 1. Der untere
Abschnitt der LASEK-Vorrichtung 1 sitzt dabei auf dem
Epithelium des Auges 2.
Wie dies insbesondere in Fig. 2 in einer Schnittdarstellung
gezeigt ist, ist der auf dem Auge 2 aufsitzende Abschnitt der
LASEK-Vorrichtung 1 ein nachstehend detailliert beschriebener
Augenring 17 mit einem seitlich angebrachten
Unterdruckanschluss 18. Der Unterdruckanschluss 18 erstreckt
sich radial von dem kreisartigen Augenring 17 die Unterseite
des Augenringes 17 liegt an dem Epithelium des Auges 2 an. Die
dem Auge abgewandte Oberseite des Augenringes 17 hat eine
Durchmesserverjüngung, die nachstehend unter Bezugnahme auf
Fig. 9 genauer erläutert ist. An der Oberseite des Augenringes
17 liegt an der dem Auge 2 abgewandten Seite einLASEK-Becher 16
an. Dieser LASEK-Becher 16 ist becherartig ausgebildet, wobei
sein weiterer Aufbau und seine Funktion nachstehend unter
Bezugnahme auf Fig. 8 beschrieben sind. In dem Augenring 17 ist
an der dem Auge abgewandtem Durchmesserverjüngung anliegend ein
Abdichtrohr 13 eingeführt, das als eine herausnehmbare Führung
für eine Schneideinrichtung 12 dient. Das Abdichtrohr 13 ist
hülsenartig aufgebaut und liegt mit seiner Außenfläche an einem
oberhalb des Augenringes ausgebildeten Stativ 14 an, wobei das
Stativ starr mit dem Augenring über eine seitliche Halterung
verbunden ist. Beim Einsetzen des Abdichtrohres 13 liegt dieses
also sowohl an der Innenseite der Durchmesserverjüngung des
Augenringes 17 als auch an der Innenfläche des Statives an. In
dem hülsenartig ausgebildeten Abdichtrohr 13 ist eine
nachstehend detaillierter beschriebene Schneidhülse 12
eingesetzt. Der untere Abschnitt der Schneidhülse 12 reicht bis
zu dem Epithelium des Auges 2 und der obere Abschnitt der
Schneidhülse 12 ist in einer Drehscheibe 10 eingepasst. Die
Drehscheibe 10 bildet den oberen Abschluss der LASEK-
Vorrichtung 1. Direkt unterhalb der Drehscheibe 10 sitzt eine
Haltescheibe 11, die an dem Außenumfang des oberen Abschnittes
des Abdichtrohres 13 eingepasst ist.
Nachstehend sind die einzelnen Elemente des vorliegenden
Ausführungsbeispiels der erfingungsgemäßen LASEK-Vorrichtung 1
detaillierter beschrieben.
Fig. 3 zeigt die Drehscheibe 10, wobei in Fig. 3a die
Drehscheibe in der Draufsicht und in Fig. 3b eine Seitenansicht
der Drehscheibe gezeigt ist. Die Drehscheibe 10 hat eine
mittlere Durchgangsbohrung 101, die die Drehscheibe 10 in
axialer Richtung durchläuft. An der bei zusammengebauter LASEK-
Vorrichtung 1 oberen Abschnitt der Drehscheibe 10 hat die
Durchgangsbohrung 101 einen Abschnitt 101a mit einem kleineren
Durchmesser. Der Innenumfang der Drehscheibe 10 ist somit mit
einem Absatz 101a versehen. Wie dies aus Fig. 3b ersichtlich
ist, ist auch der Außenumfang in radialer Richtung mit einem
Absatz versehen, wobei der dem Auge nähere Abschnitt 105 der
Drehscheibe 10 der Abschnitt mit dem kleinen Durchmesser ist
der dem Auge abgewandte Abschnitt 103 einen größeren
Durchmesser hat. Der Abschnitt 103 mit dem größeren
Durchmesser, ist mit einer Rändelung versehen. Wie dies aus
Fig. 3a in der Draufsicht auf die Drehscheibe ersichtlich ist,
ist eine sich radial erstreckende Nut 107 vorgesehen. Diese Nut
107 dient der Aufnahme eines in einer nachstehend beschriebenen
Haltescheibe 11 eingesetzten Stiftes 20.
Nachstehend ist unter Bezugnahme auf Fig. 4 die Haltescheibe 11
beschrieben. Die Haltescheibe 11 ist wie die Drehscheibe 10
kreisartig ausgebildet und kann den gleichen Durchmesser wie
diese haben. Die Haltescheibe 11 hat ebenfalls eine
durchgehende axiale Bohrung 111, die in axialer Richtung mit
einem Absatz derart versehen ist, dass an der dem Auge 2
abgewandten Seite der Haltescheibe 11 ein Abschnitt 111a mit
einem kleineren Durchmesser ausgebildet ist. In diesem
Abschnitt 111a mit kleinerem Durchmesser ist achsparallel zu
der Durchgangsbohrung 111 ein Stiftloch 113 derart ausgebildet,
das darin ein in den Fig. 1 und 11 gezeigter Stift 20 so
aufgenommen werden kann, dass er in der Nut 107 der Drehscheibe
10 sitzt. An dem in radialer Richtung Außenumfang der
Haltescheibe 11 ist ebenfalls ein Abschnitt mit einem größeren
Durchmesser 115 ausgebildet, der an seinem Außenumfang eine
Rändelung hat. An dem zu dem Auge abgewandtem Abschnitt des
Außenumfangs in radialer Richtung der Haltescheibe 11 ist somit
ein Abschnitt 117 mit kleinerem Durchmesser ausgebildet. An der
dem Auge zugewandten Fläche des Abschnittes 115 mit größerem
Durchmesser sind in der Nähe des Außenumfangs der Haltescheibe
11 8 Sacklöcher 119 symmetrisch in Bezug auf die Mittelachse
der Haltescheibe 11 unter einem Winkelabstand von 45°
ausgebildet. In eines dieser Sacklöcher 119 kann ein sich von
dem Verbindungsabschnitt 15 in die von dem Auge wegweisende
Richtung eingesetzter nicht gezeigter Stift aufgenommen werden.
Die Mittelachse des Stiftloches 113 ist genau zwischen der
Mittelachse der Haltescheibe 11 und der Mittelachse eines
Sackloches 119 in radialer Richtung ausgerichtet.
Nachstehend ist unter Bezugnahme auf Fig. 5 die Schneidhülse 12
des vorliegenden Ausführungsbeispiels beschrieben. Die
Schneidhülse 12 ist als ein Hohlzylinder ausgebildet, wobei
sein oberer dem Auge abgewandter Abschnitt des Außenumfangs an
der Innenfläche der Bohrung 101 der Drehscheibe 10 eingepasst
ist, wobei das obere Ende der Schneidhülse 12 an dem Absatz
101a mit kleinerem Durchmesser der Drehscheibe 10 anliegt. Die
dem Auge zugewandte Unterseite der Schneidhülse 10 ist mit
einer Vielzahl an Schneidzähnen 121 versehen, wobei ungefähr
270° der dem Auge zugewandten Unterseite der Schneidhülse 12
mit Zähnen besetzt sind. D. h. ungefähr 90° der Unterseite der
Schneidhülse ist eben ausgebildet, wobei die Spitzen der
Schneidzähne 121 über diese Ebene hinaus ragen.
Nachstehend ist unter Bezugnahme auf Fig. 6 das Abdichtrohr 13
beschrieben. Das Abdichtrohr 13 ist ebenfalls als ein
Hohlzylinder ausgebildet. Der obere dem Auge abgewandte
Außenumfangsabschnitt des Abdichtrohres 13 ist mit einem Absatz
131 versehen. Dieser Absatz 131 ist derart dimensioniert, dass
er an dem Abschnitt 111a mit kleinerem Durchmesser der
Haltescheibe 11 fest eingepasst ist. An der dem Auge
zugewandten Unterseite des Abdichtrohres 13 ist eine Dichtlippe
133 ausgebildet.
Nachstehend ist unter Bezugnahme auf Fig. 7 das Stativ 14 der
LASEK-Vorrichtung 1 des vorliegenden Ausführungsbeispiels
beschrieben. Das Stativ 14 ist ebenfalls als ein Hohlzylinder
ausgebildet. Sein Innendurchmesser ist derart dimensioniert,
dass das Abdichtrohr 13 in dem Stativ 14 mit geringem Spiel
herausnehmbar eingeführt werden kann. Das Stativ 14 ist so
geformt, dass sich dessen Hülsenmantel von einer Stirnseite aus
bis zur Längsmitte hin kontinuierlich verdickt und sich dann
zur anderen Stirnseite hin wieder kontinuierlich verjüngt.
Somit hat das Stativ 14 an dem unter Betrachtung der axialen
Richtung mittleren Bereich den größten Aussendurchmesser. An
diesem Abschnitt ist eine sich entlang des gesamten Umfangs
erstreckende Nut 141 ausgebildet. In dieser Nut 141 sitzt der
Verbindungsabschnitt oder Halter 15 zu dem Augenring 17.
Dieser Verbindungsabschnitt 15 ist in der Explosionsansicht von
Fig. 11 detaillierter gezeigt. Der Verbindungsabschnitt 15 ist
in der Seitenansicht C-förmig ausgebildet. Der jeweils obere
bzw. untere Abschnitt der C-Form sind ring- bzw. kreisartig
ausgebildet und an den Außenumfang des Augenringes 17 bzw. der
vorstehend beschriebenen Nut des Statives 14 angepasst. Der
Verbindungsabschnitt 15 stellt somit eine feste Verbindung
zwischen dem Augenring 17 und dem Stativ 14 dar. Somit sind der
Augenring 17 und das Stativ 14 durch den Verbindungsabschnitt
15 fest miteinander und axial fluchtend verbunden, wobei das
Stativ direkt oberhalb des Augenringes 17 sitzt. An der dem
Auge abgewandten oberen Fläche des Verbindungsabschnittes 15
bzw. des dort ausgebildeten in der Nut eingepassten Rings ist
in einem Stiftloch 153 ein (nicht gezeigter) Stift so
vorgesehen, dass er in eines der Sacklöcher 119 der
Haltescheibe 11 bei geringem Spiel eingeführt werden kann.
Nachstehend ist unter Bezugnahme auf Fig. 8 der LASEK-Becher 16
beschrieben. Der LASEK-Becher 16 ist aus einem ggf. elastischen
Kunststoffmaterial napfartig ausgebildet. Er ist an seinem
Becherboden mit einer zentralen Bohrung 161 versehen. Die
Durchgangsbohrung 161 des LASEK-Bechers 16 ist derart
dimensioniert, dass das Abdichtrohr 13 durch den LASEK-Becher
16 im wesentlichen dichtend hindurchtreten kann. An der dem
Auge abgewandten Seite ist der LASEK-Becher 16 an seinem
Außenumfang mit einem als Becherwand dienenden Vorsprungsring
165 versehen, der nach obenhin vorsteht. Die Höhe dieser
Becherwand 165 sollte dabei derart gewählt werden, dass die bei
der Operation verwendete Flüssigkeitslösung nicht über die
Becherwand 165 treten kann. Die Becherwand 165 hat an ihrer
Unterseite eine Nut 167 für die Aufnahme eines Augenringes 17.
An der Aussenseite der Nut 167 ist eine Abkantung 163
ausgebildet, die in der zu dem Auge weisenden Richtung
vorsteht. Die die Aussenseite der Nut 167 bildende radiale
Innenseite der Abkantung 163 ist konvex ausgebaucht (hat einen
Radius).
Nachstehend ist unter Bezugnahme auf Fig. 9 der Augenring 17
detaillierter beschrieben. Wie dies vorstehend beschrieben ist,
ist der Augenring 17 mit dem Stativ 14 über dem
Verbindungsabschnitt 15 fest verbunden und mit einem Rohr 19
für einen Unterdruckanschluss 18 versehen. Der Augenring 17,
der Verbindungsabschnitt 15, das Stativ 14 und der
Unterdruckanschluss 18 samt Rohr 19 bilden somit eine
Hauptbaugruppe der LASEK-Vorrichtung 1. Der Augenring 17 selbst
ist scheibenartig ausgebildet und mit einer Durchgangsbohrung
171 versehen. Der Augenring 17 hat einen am Außenumfang seiner
Scheibenform sich zu dem Auge hin erstreckenden Vorsprungsring
173. Des weiteren hat der Augenring 17 einen am Außenumfang
seiner Scheibenform sich von dem Auge weg erstreckenden
Verbindungsring 177 für eine Verbindung mit dem LASEK-Becher
16. Der Verbindungsring 177 ist an seinem dem Auge abgewandten
oberen Abschnitt mit einer am Außenumfang durchgehend
vorgesehenen Aufnahmefläche 175 versehen. Diese Aufnahmefläche
175 dient der Aufnahme des LASEK-Bechers 16 und steht mit der
Abkantung 163 des LASEK-Bechers 16 in Eingriff. Bei der
Anwendung liegt die untere Fläche des Vorsprungsringes 173 an
der Oberfläche des Auges an. Außerdem ist der Durchmesser der
Durchgangsbohrung 171 so gewählt, daß die Innenkante der
Durchgangsbohrung 171 ebenfalls an der Oberfläche des Auges
anliegt, wie dies auch aus der Darstellung von Fig. 2
hervorgeht. Somit wird ein Hohlraum zwischen der Oberfläche des
Auges, der Innenumfangsfläche des Vorsprungsrings 173 und der
sich von dem Vorsprungsring 173 bis zu der Durchgangsbohrung
171 erstreckenden unteren Fläche des Augenringes 17 gebildet.
Durch die Verbindung mit einer Unterdruckquelle kann dieser
Hohlraum einem Unterdruck ausgesetzt werden.
Am Augenring ist die Ringform 173 durchquerend eine Bohrung 172
zur Aufnahme eines Stahlrohrs 19 für einen Unterdruckanschluss
18 radial nach außen gerichtet vorgesehen. Der Außendurchmesser
dieses Stahlrohrs 19 ist so dimensioniert, dass das Rohrende
181 des nachstehend beschriebenen Unterdruckanschlusses 18
darauf aufgesteckt werden kann.
Nachstehend ist unter Bezugnahme auf Fig. 10 der
Unterdruckanschluss 18 beschrieben. Der Unterdruckanschluss 18
ist als ein kurzes Rohrstück ausgebildet. Ein Ende des
Unterdruckanschlusses 18 ist als eine in dem Augenring 17
eingepasst und mit diesem fest verbunden. Das entgegengesetzte
Ende des Unterdruckanschlusses 18 ist mit einem
Schlauchanschluss 183 versehen, an dem ein mit einer nicht
gezeigten Unterdruckquelle verbundener ebenfalls nicht
gezeigter Schlauch aufgesteckt werden kann.
Der Zusammenbau der LASEK-Vorrichtung 1 ist nachstehend unter
Bezugnahme auf Fig. 11 beschrieben. Wie dies vorstehend
beschrieben ist, bilden der Augenring 17, der
Unterdruckanschluss 18 mit dem Rohr 19, der
Verbindungsabschnitt 15 und das Stativ 14 eine fest miteinander
verbundene oder verbindbare Hauptbaugruppe. Diese
Hauptbaugruppe wird mit dem LASEK-Becher 16 versehen. Der
LASEK-Becher 16 wird hierfür auf den Augenring 17 aufgestülpt,
wobei die nach unten zu dem Auge hin weisende Abkantung 163 des
LASEK-Bechers 16 mit der Außenumfangsfläche 175 des Augenringes
17 in Klemmeingriff gelangt. Des weiteren bilden das
Abdichtrohr 13 und die Haltescheibe 11 eine Baugruppe und sind
fest miteinander verbunden. Darüber hinaus bilden die
Schneidhülse 12 und die Drehscheibe 50 eine Baugruppe und sind
fest miteinander verbunden. Die Durchgangsbohrung 161 des
LASEK-Bechers 16 ist derart dimensioniert, dass die Außenfläche
des Abdichtrohres 13 an dieser noch vorbeitreten kann. Die
Länge des Abdichtrohres 13 ist so gewählt, dass wenn das mit
der Haltescheibe 11 verbundene Abdichtrohr 13 vollständig in
das Stativ 14 eingesteckt ist, ein vorbestimmter Abstand
zwischen der Unterseite des Abdichtrohres 13 und der
Augenoberfläche gewährleistet ist. Die Länge der Schneidhülse
12 ist derart dimensioniert, dass bei vollständig in der
Haltescheibe und dem Abdichtrohr eingesteckter mit der
Drehscheibe 10 versehener Schneidhülse die Schneidezähne 121
lediglich das Epithelium (ca. 55 µm) des Auges 2 auftrennen
können.
Nachstehend wird die Betätigung der vorstehend beschriebenen
LASEK-Vorrichtung 1 gemäß diesem Ausführungsbeispiel
beschrieben. Bei einer LASEK-Augenoperation wird der Augenring
2 und damit die Hauptbaugruppe auf dem Auge bei geeigneter
Operationsstellung aufgelegt. Dabei sitzt, wie dies vorstehend
bereits beschrieben ist, die untere Fläche des Vorsprungsringes
173 und die Innenkante der Durchgangsbohrung 171 an der
Oberfläche des Auges. Der somit gebildete Hohlraum zwischen der
Oberfläche des Auges, der Innenumfangsfläche des
Vorsprungsrings 173 und der sich von dem Vorsprungsring 173 bis
zu der Durchgangsbohrung 171 erstreckenden unteren Fläche des
Augenringes 17 wird über die Verbindung mit einer
Unterdruckquelle einem Unterdruck ausgesetzt. Dadurch sitzt der
Augenring 2 und damit die Hauptbaugruppe auf Oberfläche des
Auges.
Nunmehr kann die Aufweichlösung in den LASEK-Becher
hineingegeben werden.
Anschließend wird die aus dem Abdichtrohr 13 und der
Haltescheibe 11 bestehende Baugruppe durch das Stativ 14
eingeführt. Dabei wird eines der Sacklöcher 119 der
Haltescheibe 11 auf den Stift des Verbindungsabschnittes 15 bei
sehr geringem Spiel aufgesetzt. Dabei ist die Verdrehbarkeit
der aus dem Abdichtrohr 13 und der Haltescheibe 11 bestehenden
Baugruppe gegenüber der Hauptbaugruppe vernachlässigbar gering.
Durch die Wahl eines bestimmten Sackloches wird die
Relativposition der Haltescheibe 11 gegenüber der
Augenoberfläche und somit die Relativposition der Schneidhülse
13 zur Augenoberfläche festgelegt. Dadurch wird die Position
der Hinge festgelegt.
Schließlich wird die aus der Schneidhülse 12 und der
Drehscheibe 10 bestehende Baugruppe in das als herausnehmbare
Führung dienende Abdichtrohr 13 eingeführt. Dabei wird die
Drehscheibe 10 so angeordnet, dass sich in ihrer Nut 107 der in
dem Stiftloch 113 sitzende Stift 20 der Haltescheibe 11
befindet. Da ein gewisses Spiel zwischen dem Stift 20 und der
Nut 107 gestattet ist, kann sich die aus der Schneidhülse 12
und der Drehscheibe 10 bestehende Baugruppe geringfügig relativ
zu der Hauptbaugruppe drehen, um den Schneidvorgang an dem
Epithelium auszuführen.
Danach wird ein Rundmesser in das Führungsrohr eingeführt und
nach unten gedrückt, um den Gewebeschnitt durchzuführen. Hierzu
wird die Schneidhülse 12 immer wieder ähnlich wie beim Stand
der Technik um die Drehachse hin- und hergedreht. Da die
Schneidhülse 12 nur auf 270° am Umfang Schneidezähne und 90°
des Umfangs keine Schneidezähne hat, ergibt dass sich die
erwünschte Hinge.
Nach dem Schneidvorgang wird die Aufweichlösung wieder mittels
Tupfer (Q-Tip) entfernt. Anschließend wird mittels eines
geeigneten Instrumentes der epithelische Flap zur Seite gelegt
und die Laseroperation kann wie beim Stand der Technik
beginnen.
Aus der Gestaltung des vorstehend beschriebenen
Ausführungsbeispiels ergeben sich die nachstehend aufgeführten
Vorteile.
Aufgrund der mechanischen Verbindung des Augenringes 17 mit dem
Stativ 14 kann das Abdichtrohr 13 nicht verkippt werden und
sitzt genau rechtwinklig auf dem Auge. Darüber hinaus ist eine
feste mechanische Fixierung der LASEK-Vorrichtung auf dem Auge
mittels Unterdruck möglich. Die genaue Positionierung der
LASEK-Vorrichtung erlaubt eine exakte Vorwahl der Hinge-Lage.
Des weiteren ist durch den LASEK-Becher mit der hohen
Becherwand das Bindegewebe vor der Aufweichlösung besser
geschützt.
Darüber hinaus muß der als Dichtung dienende LASEK-Becher nicht
gereinigt werden, da es sich um ein Einmalteil handelt.
Die vorliegende Erfindung ist keineswegs auf das vorstehend
detailliert erläuterte Ausführungsbeispiel beschränkt. Viele
Abwandlungen sind im Lichte der durch die beigefügten Ansprüche
definierten technischen Lehre möglich.
Beispielsweise kann die Außenform des Stativs 14 anders
gestaltet sein. Sie kann ebenfalls eine Rändelung aufweisen, um
das Halten der LASEK-Vorrichtung noch sicherer zu gestalten.
Der Aufbau des Augenringes 17 kann so abgewandelt werden, dass
bei geeigneter Steuerung z. B. durch ein entsprechend
vorgesehenes Ventil die Aufweichlösung auch durch den
Unterdruckanschluss abgesaugt werden kann. Beim Aufsetzen des
Augenringes 17 müsste dann darauf geachtet werden, dass sich
der Anschluss des Rohres 19 an der tiefsten Stelle befindet.
Die in der Haltescheibe 11 ausgebildeten Sacklöcher 119 können
auch als seitlich am Aussenumfang der Haltescheibe 11 an
gleichem Ort vorgesehene Schlitze ausgeführt werden. Dabei kann
in ähnlicher Weise in einen dieser Schlitze der in dem
Verbindungsabschnitt 15 befindliche Stift eingeführt werden.
Bei dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung ist eine durch die Sacklöcher 119 und
den Stift des Verbindungsabschnittes 15 gebildete
Verdrehsicherung an der Haltescheibe 11 vorgesehen. Diese
Verdrehsicherung kann auch anderweitig ausgebildet sein.
Beispielsweise können an der Innenumfangswand des Stativs 14 8
Nuten symmetrisch unter einem Winkelabstand von 45° eingefräst
sein und es kann ein an der Außenumfangswand des Abdichtrohres
in angeordneter nach außen gerichteter Vorsprung vorgesehen
sein.
Bei dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung ist die Verdrehsicherung zwischen der
Hauptbaugruppe und der aus dem Abdichtrohr 13 und der
Haltescheibe 11 gebildeten Führungsbaugruppe vorgesehen.
Zwischen der Führungsbaugruppe und der durch die Schneidhülse
12 und der Drehscheibe 10 gebildeten Schneidbaugruppe ist eine
für das Schneiden an dem Epithelium erforderliche geringfügige
Drehbewegung gestattet. Es ist darüber hinaus möglich, die
Verdrehsicherung an der Verbindung zwischen der
Schneidbaugruppe und der Führungsbaugruppe vorzusehen. Die
erforderliche geringfügige Drehbewegung kann dann zwischen der
Hauptbaugruppe und der Führungsbaugruppe vorgesehen sein.
Bei dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel sind 8
Sacklöcher vorgesehen. Die Anzhal der Sacklöcher 119 ist jedoch
nicht auf 8 beschränkt. Beispielsweise können 16 Sacklöcher
vorgesehen sein, so dass bei der Hingepositionswahl eine
größere Feineinstellung in bezug auf den Winkel möglich ist.
Darüber hinaus ist eine beliebige geeignete Anzahl an
Sacklöchern möglich.
Desweiteren ist eine stufenlose Winkelwahl für die
Hingeposition möglich, indem z. B. eine Klemmeinrichtung anstatt
der Sacklöcher 119 und des Stiftes des Verbindungsabschnittes
15 vorgesehen ist. Dadurch kann die Wahl der Hingeposition ohne
Einschränkung ausgeführt werden.
Die erfindungsgemäße LASEK-Vorrichtung wird mittels des
Augenringes 17, an dem der LASEK-Becher 16 aus Kunststoff
befestigt ist, durch Unterdruck auf dem Auge 2 fixiert. Die
mechanische Verbindung 15 zu der Führungshülse 14 stellt
sicher, dass das Führungsrohr 13 nicht verkippt werden kann und
absolut rechtwinklig auf dem Auge 2 aufgesetzt wird. Der am
oberen Ende des Führungsrohrs 13 befestigte Betätigungskranz
115 hat auf der Unterseite im Abstand von 45° Führungsnuten
119, die in einen Fixierstift auf dem Verbindungsteil 15
eingreifen. Der auf dem Führungsrohr 13 sitzende Fixierstift
kann in der vom Arzt gewünschten Position (45°-Teilung) in die
Führungsnuten 119 auf dem Betätigungskranz 115 eingreifen und
so die Lage der Hinge eindeutig bestimmen. Das Rundmesser 12
besitzt ebenfalls einen Betätigungskranz 103 mit einer
eingefrästen Nut 107, die von ihrer Breite her eine
kreisförmige Schneidbewegung von ca. 10° zulässt. Der auf dem
Augenring 17 aufgeclipste LASEK-Becher 16 hat einen nach oben
gestülpten, tassenförmigen Rand 165 zur Aufnahme des Alkohols,
der nach der Prozedur mittels Tupfer entfernt werden kann.
Claims (10)
1. LASEK-Vorrichtung mit einer Schneideinrichtung (12),
gekennzeichnet durch
ein Stativ (14) mit einer herausnehmbaren Führung (11, 13)
für die Schneideinrichtung (10, 12).
2. LASEK-Vorrichtung gemäß Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
ein Augenring (17) feststehend über ein Verbindungselement
(15) mit dem Stativ (14) verbunden ist.
3. LASEK-Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, dass
auf dem Augenring (17) ein LASEK-Becher (16) montiert ist,
der dem Aufnehmen einer bei der LASEK-Operation angewendeten
Aufweichlösung dient.
4. LASEK-Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, dass
an dem Augenring (17) ein Unterdruckanschluss (18)
vorgesehen ist, durch den an einem Zwischenraum zwischen der
Oberfläche des Auges (2) und dem Augenring (17) einen
Unterdruck angelegt werden kann, damit der Augenring (17) und
somit die gesamte LASEK-Vorrichtung fest an der Oberfläche
eines zu operierenden Auges gesichert werden kann.
5. LASEK-Vorrichtung gemäß Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, dass
durch den Unterdruckanschluss (18) die Aufweichlösung
abgesaugt werden kann.
6. LASEK-Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 3 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, dass
der LASEK-Becher (16) aus Kunststoff ausgebildet ist.
7. LASEK-Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 3 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, dass
der LASEK-Becher (16) eine Becherwand (165) hat, deren
Höhe so gewählt ist, dass die in den LASEK-Becher (16)
eingegebene Aufweichlösung mit Sicherheit nicht austreten kann.
8. LASEK-Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, dass
die herausnehmbare Führung (11, 13) gegenüber dem Stativ (14) verdrehsicher ist und
die Schneideinrichtung (10, 12) gegenüber der herausnehmbaren Führung (11, 13) geringfügig gedreht werden kann.
die herausnehmbare Führung (11, 13) gegenüber dem Stativ (14) verdrehsicher ist und
die Schneideinrichtung (10, 12) gegenüber der herausnehmbaren Führung (11, 13) geringfügig gedreht werden kann.
9. LASEK-Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, dass
die herausnehmbare Führung (11, 13) gegenüber dem Stativ (14) geringfügig gedreht werden kann und
die Schneideinrichtung (10, 12) gegenüber der herausnehmbaren Führung (11, 13) verdrehsicher ist.
die herausnehmbare Führung (11, 13) gegenüber dem Stativ (14) geringfügig gedreht werden kann und
die Schneideinrichtung (10, 12) gegenüber der herausnehmbaren Führung (11, 13) verdrehsicher ist.
10. LASEK-Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, dass
die herausnehmbare Führung (11, 13) im Stativ (14) durch
Umfangseinraststellen (119) in unterschiedlichen
Winkelpositionen verrastet werden kann
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2001119477 DE10119477A1 (de) | 2001-04-20 | 2001-04-20 | Lasek-Vorrichtung zum Beheben einer Fehlsichtigkeit |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2001119477 DE10119477A1 (de) | 2001-04-20 | 2001-04-20 | Lasek-Vorrichtung zum Beheben einer Fehlsichtigkeit |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10119477A1 true DE10119477A1 (de) | 2002-10-24 |
Family
ID=7682150
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE2001119477 Withdrawn DE10119477A1 (de) | 2001-04-20 | 2001-04-20 | Lasek-Vorrichtung zum Beheben einer Fehlsichtigkeit |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10119477A1 (de) |
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2003034958A3 (de) * | 2001-10-25 | 2004-02-19 | Zeiss Carl Meditec Ag | Schneidvorrichtung |
| EP1625837A1 (de) * | 2004-08-12 | 2006-02-15 | Gebauer GmbH | Mikrokeratom sowie chirurgische Klinge hierfür |
| US7004953B2 (en) | 2001-07-23 | 2006-02-28 | Fos Holding S.A. | Device for separating the epithelium layer from the surface of the cornea of an eye |
| WO2007070279A1 (en) * | 2005-12-09 | 2007-06-21 | Huot Instruments, Llc | Dermal incisor |
-
2001
- 2001-04-20 DE DE2001119477 patent/DE10119477A1/de not_active Withdrawn
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| US7004953B2 (en) | 2001-07-23 | 2006-02-28 | Fos Holding S.A. | Device for separating the epithelium layer from the surface of the cornea of an eye |
| US7708750B2 (en) | 2001-07-23 | 2010-05-04 | Fos Holdings S.A. | Device for separating the epithelium layer from the surface of the cornea of an eye |
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| US7744544B2 (en) | 2005-12-09 | 2010-06-29 | Huot Instruments, Llc | Dermal incisor |
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