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DE10118440C2 - Lageranordnung zur pendelnden Aufhängung des Schwingrahmens eines Förderrostes - Google Patents

Lageranordnung zur pendelnden Aufhängung des Schwingrahmens eines Förderrostes

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DE10118440C2
DE10118440C2 DE10118440A DE10118440A DE10118440C2 DE 10118440 C2 DE10118440 C2 DE 10118440C2 DE 10118440 A DE10118440 A DE 10118440A DE 10118440 A DE10118440 A DE 10118440A DE 10118440 C2 DE10118440 C2 DE 10118440C2
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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Lageranordnung zur pendelnden Aufhängung des Schwingrahmens eines Förderrostes an einer Tragstruktur, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Förderroste bestehen im allgemeinen aus einer Vielzahl von in Förderrichtung hintereinander angeordneten, stufenartig sich überlappenden Rostreihen, von denen beispielsweise jede zweite oder dritte gegenüber den festen Rostreihen vor und zurück be­ wegbar ist, wodurch das auf dem Rost ruhende Material, etwa gebrannter Zementklinker, periodisch weiterbefördert wird. Die beweglichen Rostreihen eines Förderrostes sind im allgemeinen auf einem, mehreren oder auch allen Rostreihen gemeinsamen Schwingrahmen angeordnet, welcher durch einen Schwingantrieb hin- und herbewegt wird. Die Rostreihen bestehen aus Rostplat­ ten oder Rostelementen, die auf Rostträgern befestigt sind. Zwischen den Rostelementen der beweglichen und der festen Rostreihen sind sogenannte Schubspalte unvermeidlich, von de­ nen ein Verschleiß ausgeht. Diese Schubspalte sollen möglichst eng sein. Ihre Größe stellt ein Maß für die Güte von Schubros­ ten dar. Enge Spalte lassen sich mittels hoher Geschwindigkeit der ausströmenden Kühlluft von dem zu kühlenden Material frei halten. Bei großen Spalten und entsprechend gröberem Material würde die erforderliche Kühlluftmenge unvertretbar groß. In die Schubspalte eindringendes Material verursacht einen Ver­ schleiß im Schubspaltbereich. Dies würde auch zu einer Erhö­ hung des sogenannten Rostdurchfalls führen.
Im idealen Fall führt der Schwingrahmen eine lineare Bewegung durch, so daß die Schubspalte ihre konstruktiv vorgegebene Schubspaltweite während der Schwingbewegung beibehalten. Um das zu erreichen ist es bereits bekannt, Schwingrahmen auf Rollen linear beweglich zu lagern. Es hat sich jedoch gezeigt, daß der Verschleiß derartiger Rollenlagerungen zu einer Veränderung der Schubspaltweite führt.
Um verschleißabhängige Linearlagerungen, wie Tragrollen, zu vermeiden, ist in der DE 38 44 493 bereits vorge­ schlagen worden, den oder die Schwingrahmen an langen Blattfe­ dern oder Federstäben pendelnd aufzuhängen. Die Pendelbe­ wegung beschreibt einen Kreisbogen, so daß sich der Schwing­ rahmen und die damit verbundenen Rostreihen ebenfalls entlang eines Kreisbogens bewegen. Dies macht es im vorliegenden An­ wendungsfall erforderlich, die Schubspaltweite so zu bemessen, daß die vertikale Komponente der Kreisbogenbewegung möglich ist, ohne daß die beweglichen Rostreihen etwa in den Endpunk­ ten der Schwingbewegung mit den festen Rostreihen in Berührung kommen. Dadurch ergibt sich im Mittel eine große Schubspaltweite. Die vertikale Komponente der Kreisbogenbewe­ gung ist um so geringer, je länger die Pendel sind. Lange Pen­ del führen jedoch zu einer erhöhten Bauhöhe und erhöhtem Platzbedarf der gesamten Rostanlage.
In der WO 98/40683 ist bereits insbesondere anhand der Fig. 3 eine Lagervorrichtung mit pendelnden Federstäben schrieben worden. Diese Lageranordnung umfaßt zwei an der Tragstruktur fest eingespannte, in einer gemeinsamen Schwenk­ ebene nebeneinander angeordnete elastische Federstäbe, de­ ren untere Enden jeweils über eine feste Einspannung mit einer starren Koppelanordnung verbunden sind, die ihrerseits mit dem Schwingrahmen verbunden ist. Die beiden Federstäbe sind zueinander parallel angeordnet. Die feste Koppelanordnung ist über einen weiteren Federstab im Punkt mit dem Schwingrahmen verbunden. Zweck dieser Anordnung ist es, die Baulänge der Pendel beispielsweise zu halbieren, indem die Fe­ derstäbe funktionell in zwei Federstababschnitte aufgeteilt werden, wobei jeweils aus dem unteren Ende zweier erster Fe­ derstababschnitte über die Koppelanordnung Kräfte in den obe­ ren Aufhängepunkt des weiteren Federstababschnittes übertragen werden, an dessen unterem Ende dann der Schwingrahmen befes­ tigt ist. Auf diese Weise werden die Federstababschnitte ver­ schachtelt und die Bauhöhe im wesentlichen auf die Länge der Federstababschnitte verringert. Da die ersten Federstäbe pa­ rallel zueinander sind, ergibt deren Bewegung eine Parallelo­ grarmverschiebung, d. h. die Koppelanordnung bewegt sich auf einem Kreisbogen, der dem Kreisbogen entspricht, den die unte­ ren Enden der ersten Federstäbe beschreiben. Der an der Koppelanordnung befestigte weitere Federstab macht einerseits die Kreisbogenbewegung der Koppelanordnung mit, und führt au­ ßerdem eine eigene Pendelbewegung aus, die zu einer entspre­ chenden überlagerten Bewegung des an dem weiteren Federstab aufgehängten Schwingrahmens führt. Die vertikale Bewegung des Schwingrah­ mens entspricht der des ungeteilten langen Pendels, und zwar nur dann, wenn gleich lange verschachtelte Federstababschnitte auch gleich viel an der Pendelbewegung teilnehmen. Zu diesem Zweck sind in der Praxis die Federstab­ abschnitte beispielsweise zusätzlich mittels Spiralfedern ge­ koppelt, die zwischen den Federstababschnitten angeordnet und so einzustellen sind, daß sie den in den weiteren Federstabab­ schnitt eingeleiteten vollen Pendelausschlag beispielsweise zur Hälfte auf die ersten Federstababschnitte übertragen. Un­ ter den verschiedenen Lastfällen erweist sich diese Einstel­ lung oft als schwierig, da eine bestimmte Einstellung immer nur für einen Lastfall optimiert ist.
Der obere Aufhängepunkt des weiteren Federstababschnittes an der Koppelanordnung ist so hoch und damit so instabil angeordnet, dass eine Schrägstellung der Schwingebene zur Mitte des Förderros­ tes hin, wie sie zum Zwecke einer seitlichen Zentrierung bei langen Pendeln vorgesehen wurde, nicht möglich ist.
Durch die DE 32 31 947 C2 ist bereits ein Schwingförderer der im Oberbegriff des Anspruches 1 bekannten Art bekannt, bei welchem die Federstäbe zueinander geneigt sind. Die Federstäbe sind direkt starr mit dem zweiten Bauteil, hier dem Fördertrog 10 verbunden, so dass mit jeder Auslenkung dieses Bauteils eine Kippbewegung auf dieses übertragen wird bzw. bei einer Unterbindung dieser Kippbewegung eine starke Krümmung und damit Kürzung der Federstäbe verursacht wird, was zu einer starken Belastung der Befestigungsstellen und zu einer Änderung der Schubspalthöhe führt.
Es ist die Aufgabe der vorliegender. Erfindung, eine Lageran­ ordnung der im Oberbegriff des Anspruches 1 genannten Art zu schaffen, mit der bei Verwendung von fest eingespannten Feder­ stäben eine lineare oder quasi-lineare Bewegung des an der Tragstruktur pendelnd aufgehängten Schwingrahmens erreicht werden kann und die Abweichung von der Linearität auch bei längerer Schubbewegung geringer sein soll als die vertikale Kompo­ nente der Kreisbögen von langen Pendeln und erst recht von verschachtelten Pendeln.
Diese Aufgabe ist durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
Durch das DE-GM 20 151 ist zwar bereits eine Siebmaschine bekannt, bei der ein Siebbelagrahmen über parallele Federstäbe an einer Tragstruktur aufgehängt ist, wobei die Enden der Federstäbe an einer gegenüber der Tragstruktur kippbaren Koppelanordnung befestigt sind. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine freie Kippung, sondern um eine Möglichkeit, die Neigung der Siebe zu verändern, um die Wurfwinkel des Siebgutes zu beeinflussen.
Bei der Konstruktion gemäß der vorliegenden Erfindung hat die Neigung der Federstäbe zueinander die Folge, daß bei jeder gemeinsamen Auslenkung der beiden Federstäbe sich stets das Ende eines Federstabes längs eines Abwärtsbogens, das Ende des anderen Federstabes längs eines Aufwärtsbogens bewegt. Da­ durch wird ein mit den Federstäben verbundenes Bauteil immer gleichzeitig in der Schwenkebene verschoben und gekippt. Der Abwärtsbewegung eines Endes dieses Bauteils steht eine Auf­ wärtsbewegung des anderen Endes des Bauteils gegenüber; es läßt sich zeigen, daß es zwischen den Verbindungspunkten der Federstäbe mit dem Bauteil immer einen Bereich gibt, der sich auch über eine für den vorliegenden Anwendungsfall ausreichend lange Schubbewegung linear oder quasi-linear bewegt. In diesem Bereich beispielsweise kann die Schubbewegung des Schwingrah­ mens abgegriffen werden.
Da bei Auslenkung der beiden Federstäbe die Koppelanordnung in der Schwenkebene gekippt wird, muß die Verbindung der Koppel­ anordnung zu dem jeweils zweiten Bauteil eine diese Kippbewe­ gung zulassende Gelenkverbindung umfassen.
Mögliche Ausgestaltungen für eine derartige Gelenkverbindung werden anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungs­ beispiele näher beschrieben.
In einer bevorzugten Ausgestaltung sind die Fe­ derstäbe jeweils die Seitenschenkel eines Trapezes, vorzugs­ weise eines gleichschenkligen Trapezes. Dadurch ergibt sich eine konstruktiv einfache und hinsichtlich ihrer Bewegungscha­ rakteristik in beiden Auslenkrichtungen gleich wirkende Anord­ nung.
In weiterer Ausgestaltung ist vorgesehen, daß die Federstäbe jeweils von ihren Einspannpunkten am ersten Bauteil zu den Verbindungspunkten mit der Koppelanordnung hin konvergierend verlaufen. Diese Anordnung hat insbesondere in Verbindung mit den weiter unten erläuterten Merkmalen der An­ sprüche 4 und 5 funktionelle Vorteile, wie noch dargelegt wird.
Die Gelenkverbindung der Koppelanordnung mit den jeweils zwei­ ten Bauteil kann im allgemeinen Fall beispielsweise auf der die Verbindungspunkte der Federstäbe mit der Koppelanordnung verbindenden Koppelachse, vorzugsweise in deren mittlerem Bereich angeordnet sein. Es kann jedoch aus konstruktiven und funktionellen Gründen günstiger sein, wenn die Gelenkverbin­ dung in einem bestimmten Abstand zu der Koppelachse angeordnet ist, wenn beispielsweise infolge einer bestimmten konstrukti­ ven Auslegung die beste Annäherung an eine lineare Bewegung in einem außerhalb der Koppelachse liegenden Bereich gegeben ist. In bevorzugten, in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbei­ spielen ist die Gelenkverbindung auf der den Einspannpunkten der Federstäbe am ersten Bauteil zugewandten Seite der Kop­ pelachse auf einer Symmetrielinie des durch die Federstäbe ge­ bildeten gleichschenkligen Trapezes angeordnet. Bei einer der­ artigen Ausgestaltung bewegt sich die Koppelanordnung stets in einer der Nutzbewegung des Schwingrahmens entsprechenden Rich­ tung mit der Folge, daß die Auslenkung der Federstäbe geringer sein kann als die Nutzbewegung des Schwingrahmens, wie anhand der Ausführungsbeispiele noch ausgeführt wird. Außerdem läßt sich mit einer derartigen Anordnung eine vorteilhafte Ver­ schachtelung der Federstäbe einerseits und der Koppelanordnung andererseits und damit eine Verringerung der Bauhöhe der La­ geranordnung erreichen.
Da nicht mehrere elastische Pendelsysteme verschachtelt werden, sondern die elastischen Federstäbe sich stets nur zwischen einem in Sei­ tenrichtung des Förderrostes festen Bauteil und dem Schwing­ rahmen bzw. einem damit verbundenen Bauteil erstrecken, lassen sich die Lageranordnungen ohne weiteres zum Zwecke einer seit­ lichen Zentrierung des Förderrostes zur Mitte des Rostes hin schräg stellen, ohne dass eine seitliche Instabilität zu be­ fürchten ist.
Eine bevorzugte Ausgestaltung sieht vor, daß die Federstäbe an der Tragstruktur aufgehängt sind und an ihren unteren Enden die Koppelanordnung tragen, die ihrerseits über eine Gelenkverbindung mit dem Schwingrahmen verbunden ist. Bei einer Verschiebung des Schwingrahmens mittels des Schwingan­ triebes wird zunächst über die Gelenkverbindung die Koppelan­ ordnung mitgenommen. Diese lenkt die Federstäbe gleichsinnig in Richtung der Verschiebung des Schwingrahmens aus. Dabei führt die Koppelanordnung eine Verschiebebewegung und gleich­ zeitig eine Kippbewegung um einen etwa in der Mitte der Kop­ pelachse liegenden Punkt aus. Es läßt sich auf der Koppelan­ ordnung ein Bereich bestimmen, in welchem die resultierende Bewegung eine zumindest quasi-lineare Bewegung ist und in wel­ chem die Gelenkverbindung mit dem Schwingrahmen angeordnet ist.
Bei einer anderen Ausgestaltung ist vorgesehen, daß die Koppelanordnung über die Gelenkverbindung mit der Tragstruktur verbunden ist, wobei die Federstäbe an der Koppelanordnung aufgehängt sind und an ihren unteren Enden den Schwingrahmen tragen. Bei einer Verschiebung des Schwingrah­ mens mittels des Schwingantriebes werden die Federstäbe gleichsinnig ausgelenkt. Diese nehmen die mittels der Gelenk­ verbindung mit der Tragstruktur verbundene Koppelanordnung mit und kippen diese in Richtung der Verschiebung des Schwingrah­ mens. Die resultierende Bewegung des Schwingrahmens ist wie­ derum quasi-linear, wie anhand eines Ausführungsbeispiels noch genauer dargelegt wird.
Als Gelenkverbindung zwischen dem Koppelelement und dem je­ weils zweiten Bauteil kann jede Gelenkanordnung dienen, die eine Kippbewegung der Koppelanordnung gegenüber diesem Bauteil zuläßt. Um jedoch die bei Rollenlagerungen auftretenden Verschleißprobleme zu vermei­ den, ist in bevorzugter Ausgestaltung vorgese­ hen, daß die Gelenkverbindung durch jeweils zwischen der Koppelanordnung und dem zweiten Bauteil angeordnete verformba­ re Bauelemente gebildet ist. Diese Bauelemente können druckbe­ lastete Bauelemente sein; Beispiele dafür sind Druckfedern, Pufferelemente aus elastomeren Werkstoffen, Druckbiegestäbe usw. Die verformbaren Bauelemente können jedoch auch zugbelas­ tete Bauelemente sein; dazu gehören beispielsweise Zugbiege­ stäbe, Seile usw.
Im allgemeinen werden als Gelenkverbindung zugbelastete Bau­ elemente bevorzugt. Um in jedem Fall zugbelastete Bauelemente als Gelenkverbindung einsetzen zu können, ist in einer beson­ deren Ausgestaltung vorgesehen, daß die Koppelanordnung etwa rahmenartig mit einem von diesem Rahmen umgebenen Fenster ausgebildet ist, wobei die als zugbelastetes Bauelement ausgebildete Gelenkverbindung in dem Fenster ange­ ordnet ist und ihre Last von dem jeweils zweiten Bauteil auf den der Koppelachse abgewandten Schenkel des Rahmens über­ trägt.
Mehrere Ausführungsbeispiele sind in der Zeichnung dargestellt und im folgenden näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 schematisch in einer Seitenansicht eine Lageranord­ nung, bei der die Federstäbe an der Tragstruktur aufgehängt sind und die Koppelanordnung mit dem Schwingrahmen verbunden ist;
Fig. 2 schematisch in einer Seitenansicht eine Lageranord­ nung, bei der die Koppelanordnung mit der Tragstruk­ tur verbunden ist und die an der Koppelanordnung aufgehängten Federstäbe den Schwingrahmen tragen;
Fig. 3 schematisch die Verhältnisse bei einer Verschiebung des Schwingrahmens in Fig. 1 nach rechts;
Fig. 4 schematisch die Verhältnisse bei einer Verschiebung des Schwingrahmens in Fig. 2 nach rechts;
Fig. 5 schematisch eine Darstellung etwa gemäß der Fig. 1 mit einer als druckbelastetes Bauelement ausgebilde­ ten Gelenkverbindung zwischen der Koppelanordnung und dem Schwingrahmen;
Fig. 6 schematisch eine Anordnung etwa gemäß der Fig. 1 mit einer als zugbelastetes Bauelement ausgebildeten Ge­ lenkverbindung;
Fig. 7 schematisch eine Anordnung etwa gemäß der Fig. 2 mit einer als zugbelastetes Bauelement ausgebildeten Ge­ lenkverbindung.
Fig. 1 zeigt schematisch in einer Seitenansicht einen Förder­ rost 2 beispielsweise zum Kühlen von gebranntem Zementklinker. Der Förderrost 2 ist als sogenannter Stufenrost ausgebildet und umfaßt jeweils abwechselnd zwei feste Rostreihen F und ei­ ne bewegliche Rostreihe M. Die beweglichen Rostreihen M sind mit einem Schwingrahmen 4 fest verbunden, der in Richtung des Doppelpfeiles 6 hin und her beweglich angeordnet ist. Die Hin- und Herbewegung des Schwingrahmens 4 wird durch einen in der Figur nicht dargestellten, mit dem Schwingrahmen 4 verbundenen Schwingantrieb bewirkt.
Der Schwingrahmen 4 ist über mehrere zu beiden Seiten des Schwingrahmens angeordnete Lageranordnungen 8, von denen in Fig. 1 nur eine zu sehen ist, an einer festen Tragstruktur 10 des Förderrostes gelagert.
Die Lageranordnung 8 umfaßt im wesentlichen zwei an der in diesem Ausführungsbeispiel das erste Bauteil darstellenden Tragstruktur 10 aufgehängte Federstäbe 12 und 14, die an ihren unteren Enden eine Koppelanordnung 16 tragen. Die Koppelanord­ nung 16 ist über eine Gelenkverbindung 18 beispielsweise über einen Verbindungsflansch 20 mit dem Schwingrahmen 4 verbunden, welcher im vorliegenden Ausführungsbeispiel das zweite Bauteil darstellt. Die Gelenkverbindung 18 ermöglicht eine Kippbewe­ gung der Koppelanordnung 16 gegenüber dem Verbindungsflansch 20.
Die Federstäbe 12, 14 sind an der Tragstruktur 10 fest einge­ spannt. Die Stellen, an denen die Federstäbe 12, 14 als einge­ spannt gelten können, werden als Einspannpunkte 22, 24 be­ zeichnet.
Die Federstäbe 12, 14 sind außerdem jeweils über eine feste Einspannung mit der Koppelanordnung 16 verbunden; die Stellen, an denen die Federstäbe 12, 14 als mit der Koppelanordnung 16 verbunden gelten können, werden als Verbindungspunkte 26, 28 bezeichnet. Eine die Verbindungspunkte 26, 28 verbindende Li­ nie wird als Koppelachse 30 bezeichnet.
Die Federstäbe 12, 14 bilden die Seitenschenkel eines gleich­ schenkligen Trapezes mit einer Symmetrielinie 19; die Gelenk­ verbindung 18 ist auf dieser Symmetrielinie mit einem Abstand zur Koppelachse 30 auf der den Einspannpunkten 22, 24 zuge­ wandten Seite dieser Koppelachse 30 angeordnet, so dass sich eine Verschachtelung der Federstäbe 12, 14 und der Koppelan­ ordnung 16 ergibt.
Das Gewicht des Schwingrahmens 4 wird über den Verbindungs­ flansch 20, die Gelenkverbindung 18, die Koppelanordnung 16 und die Federstäbe 12, 14 auf die Tragstruktur 10 übertragen. Wenn bei der dargestellten Anordnung der Schwingrahmen 4 bei­ spielsweise nach rechts verschoben wird, dann nimmt dieser ü­ ber die Gelenkverbindung 18 die Koppelanordnung 16 mit, die in der in Fig. 3 dargestellten Weise nach rechts verschoben und gleichzeitig gekippt wird. Es sei hier bemerkt, daß die Bewe­ gung der Federstäbe 12, 14 und der Koppelanordnung zum besse­ ren Verständnis übertrieben dargestellt sind. Dabei bewegt sich das untere Ende des Federstabes 12 nach oben, während sich das untere Ende des Federstabes 14 nach unten bewegt. Es läßt sich dann in jedem Fall ein Bereich auf der Koppelanord­ nung 16 finden, in welchem die resultierende Bewegung eine quasi-lineare horizontale Bewegung ist. Dieser Bereich liegt im vorliegenden Ausführungsbeispiel etwa im Bereich der Ge­ lenkverbindung 18, so daß auch der über diese Gelenkverbindung 18 mit der Koppelanordnung 16 verbundene Schwingrahmen 4 eine quasi-lineare Bewegung ausführt.
Wie Fig. 3 noch erkennen läßt, führt die Gelenkverbindung 18 bei der Kippung der Koppelanordnung 16 eine Bewegung nach rechts, d. h. in Richtung der Nutzbewegung des Schwingrahmens 4 aus. Das bedeutet, daß die Auslenkung der Federstäbe 12, 14 kleiner sein kann als die Nutzbewegung des Schwingrahmens 4, da sich die letztere aus der Bewegung de Koppelanordnung und der Bewegung der Federstäbe zusammensetzt.
Fig. 2 zeigt eine andere Ausgestaltung der vorliegenden Erfin­ dung. Dabei sind wiederum die beweglichen Rostreihen M eines Förderrostes 102 mit einem Schwingrahmen 104 in Richtung des Doppelpfeiles 106 beweglich angeordnet. Der Schwingrahmen 106 ist über mehrere Lageranordnungen, von denen in Fig. 2 nur ei­ ne Lageranordnung 108 gezeigt ist, an einer Tragstruktur 110 gelagert. Die Lageranordnung 108 umfaßt eine Koppelanordnung 116, die über eine Gelenkverbindung 118 mit einem an der Trag­ struktur 110 befestigten Tragbock 120 verbunden ist. Die Ge­ lenkverbindung 118 erlaubt eine Kippbewegung der Koppelanord­ nung 116 gegenüber dem Tragbock 120 in der Zeichenebene.
An dem Lagerbock 116 sind zwei Federstäbe 112 bzw. 114 aufge­ hängt. Die Federstäbe 112, 114 sind etwa in den Verbindungs­ punkten 126, 128 über feste Einspannungen mit der Koppelanord­ nung 116 verbunden. Die unteren Enden der Federstäbe 112, 114 tragen den Schwingrahmen 104. Sie sind in Einspannpunkten 122, 124 über feste Einspannungen mit Verbindungsflanschen 111, 113 verbunden, die ihrerseits an dem Schwingrahmen 104 befestigt sind.
Wenn der Schwingrahmen 104 mittels eines Schwingantriebes bei­ spielsweise nach rechts ausgelenkt wird, dann lenkt er die Fe­ derstäbe 112, 114 etwa in der in Fig. 4 (übertrieben) gezeig­ ten Weise nach rechts aus. Dabei würde sich ohne eine Kippbe­ wegung der Koppelanordnung 116 der Einspannpunkt 122 auf einem Abwärtsbogen, der Einspannpunkt 124 auf einem Aufwärtsbogen bewegen, so daß der Schwingrahmen 104 im Gegenuhrzeigersinn gekippt würde. Eine derartige theoretische Kippbewegung des Schwingrahmens 104 wird dadurch kompensiert, daß gleichzeitig die Koppelanordnung 116 im Gegensinne, d. h. im Uhrzeigersinn gekippt wird, wodurch das obere Ende des Federstabes 112 ange­ hoben, das obere Ende des Federstabes 114 abgesenkt wird. Es läßt sich zeigen, daß es auch hier einen günstigsten Bereich für die Anordnung der Gelenkverbindung 118 gibt, bei der die resultierende Bewegung des Schwingrahmens 104 quasi-linear wird.
Die Gelenkverbindung zwischen der Koppelanordnung und dem je­ weils zweiten Bauteil kann im einfachsten Fall ein herkömmli­ ches Gelenk sein, das beispielsweise einen in einem Gelenkauge drehbaren Gelenkzapfen oder eine in einer Kugelkalotte drehba­ re Kugel umfaßt. Um jedoch die eingangs im Zusammenhang mit den Rollenlagerungen erwähnten Verschleißprobleme zu vermei­ den, werden im Falle der vorliegenden Erfindung vorzugsweise Gelenkverbindungen verwendet, die durch zwischen der Koppelan­ ordnung und dem jeweils zweiten Bauteil angeordnete verformba­ re Bauelemente gebildet sind.
Fig. 5 zeigt eine Anordnung etwa gemäß der Fig. 1. Bauteile mit gleichen oder ähnlichen Funktionen wie bei der Fig. 1 sind mit gleichen Bezugszeichen bezeichnet.
Wie die Fig. 5 erkennen läßt, stützt sich der mit dem Schwing­ rahmen 4 verbundene Verbindungsflansch 20 über eine Gelenkver­ bindung 18 auf der Koppelanordnung 16 ab. Die Gelenkverbindung 18 ist in diesem Falle durch ein Pufferelement 18' aus einem elastomeren Werkstoff gebildet, das beispielsweise durch Vul­ kanisieren mit dem Verbindungsflansch 20 und der Koppelanord­ nung 16 verbunden ist. Dieses Pufferelement 18' könnte auch etwa durch ein metallisches Federelement ersetzt werden, näm­ lich beispielsweise durch einen Druckbiegestab, herkömmliche Druckfedern und dergleichen, die eine Kippbewegung zwischen der Koppelanordnung 16 und dem Verbindungsflansch 20 zulassen, wie hier nicht weiter ausgeführt zu werden braucht.
Als bevorzugte Gelenkverbindungen sind zugbelastete Bauelemen­ te vorgesehen. Fig. 6 zeigt eine Lageranordnung 8 etwa gemäß der Fig. 1, wobei wiederum gleiche oder ähnliche Bauteile mit gleichen Bezugszeichen versehen sind. Um bei einer derartigen Anordnung ein zugbelastetes Bauelement als Gelenkverbindung einsetzen zu können, ist die Koppelanordnung 16 rahmenartig mit einem von dem Rahmen umgebenen Fenster 32 ausgebildet. Die Koppelanordnung 16 und der Verbindungsflansch 20 überlappen sich so, daß der Verbindungsflansch 20 in den Bereich des Fensters 32 ragt. Die Gelenkverbindung 18 ist durch einen Zug­ biegestab 18" gebildet, der in dem Fenster 32 angeordnet ist und der die über den Verbindungsflansch 20 aufgebrachte Last auf den der Koppelachse 30 abgewandten Schenkel 34 des Fens­ ters 32 überträgt.
Fig. 7 zeigt eine Lageranordnung etwa gemäß der Fig. 2, wobei wiederum gleiche oder ähnliche Bauteile mit gleichen Bezugs­ zeichen versehen sind. Um auch bei einer derartigen Anordnung ein zugbelastetes Bauelement als Gelenkverbindung 118 einset­ zen zu können, ist wie im Beispiel der Fig. 6 die Koppelanord­ nung 116 rahmenartig mit einem von dem Rahmen umgebenen Fens­ ter 132 ausgebildet. Der Tragbock 120 ragt wiederum bis in das Fenster 132. Die Gelenkverbindung 118 ist durch einen Zugbie­ gestab 118' gebildet, der die vom Tragbock 120 aufgebrachte Last auf den der Koppelachse 130 abgewandten Schenkel 134 des Fensters 132 überträgt.
Die Zugbiegestäbe 18" bzw. 118' sind jeweils an ihren Enden fest eingespannt, wobei zwischen den Einspannungen jeweils ein kurzer Abschnitt verbleibt, welcher eine Biegebewegung im we­ sentlichen ohne seitliche Auslenkung durchführen kann.

Claims (12)

1. Lageranordnung zur pendelnden Aufhängung des Schwingrahmens eines Förderrostes an einer Tragstruktur, umfassend zwei mit einem ersten Ende an Einspannpunkten eines ersten die­ ser Bauteile (10; 20) fest eingespannte, in einer gemeinsamen Schwenkebene nebeneinander angeordnete und zueinander ge­ neigte elastische Federstäbe (12, 14; 112, 114), deren zweite Enden mit dem zweiten Bauteil (4; 104) verbunden sind dadurch gekennzeichnet, dass die zweiten Enden der Federstäbe (12, 14; 112, 114) jeweils über eine feste Einspannung mit Verbindungspunkten einer starren Koppelanordnung (16; 116) verbunden sind, die ihrerseits mit dem zweiten Bauteil (4; 104) verbunden ist, wobei die Koppelanordnung (16; 116) über eine Gelenkverbindung (18; 118) in der Schwenkebene frei kippbar mit dem jeweils zweiten Bauteil (4, 104) ver­ bunden ist.
2. Lageranordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Federstäbe (12, 14) die Seitenschenkel eines Trapezes, vorzugsweise eines gleichschenkligen Trapezes bilden.
3. Lageranordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich­ net, daß die Federstäbe (12, 14) jeweils von ihren Ein­ spannpunkten (22, 24) zu den Verbindungspunkte (26, 28) mit der Koppelanordnung (16) hin konvergierend ausgebildet sind.
4. Lageranordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Gelenkverbindung (18) der Koppelan­ ordnung (16) mit dem zweiten Bauteil (4, 120) mit einem Ab­ stand zu der die Verbindungspunkte (26, 28) verbindenden Koppelachse (30) angeordnet ist.
5. Lageranordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Gelenkverbindung (18) jeweils auf der den Einspannpunk­ ten (22, 24) zugewandten Seite der Koppelachse (30) ange­ ordnet ist.
6. Lageranordnung nach den Ansprüchen 2 bis 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß bei ein gleichschenkliges Trapez bildenden Federstäben (12, 14) die Gelenkverbindung (18) auf einer Symmetrielinie (19) des Trapezes angeordnet ist.
7. Lageranordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Federstäbe (12, 14) an der Trag­ struktur (10) aufgehängt sind und an ihren unteren Enden die Koppelanordnung (16) tragen, die mit dem Schwingrahmen (4) verbunden ist.
8. Lageranordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Koppelanordnung (116) mit der Trag­ struktur (110) verbunden ist, und daß die Federstäbe (112, 114) an der Koppelanordnung (116) aufgehängt sind und an ihren unteren Enden den Schwingrahmen (104) tragen.
9. Lageranordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Gelenkverbindung (18) durch ein zwischen der Koppelanordnung (16) und dem zweiten Bauteil (4) angeordnetes verformbares Bauelement gebildet ist.
10. Lageranordnung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das die Gelenkverbindung (18) bildende Bauelement ein druckbelastetes Bauelement (18') ist.
11. Lageranordnung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das die Gelenkverbindung (18) bildende Bauelement ein zug­ belastetes Bauelement (18") ist.
12. Lageranordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Koppelanordnung (16) rahmenar­ tig mit einem von dem Rahmen umgebenen Fenster (32) ausge­ bildet ist, und daß die als zugbelastetes Bauelement (18") ausgebildete Gelenkverbindung (18) in dem Fenster (32) an­ geordnet ist und die Last von dem jeweils zweiten Bauteil (4, 20) auf den der Koppelachse (30) abgewandten Schenkel (34) des Rahmens überträgt.
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